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DE102004002334B4 - Steuerschaltung für die Beleuchtungsanlage eines Kraftfahrzeuges - Google Patents

Steuerschaltung für die Beleuchtungsanlage eines Kraftfahrzeuges Download PDF

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DE102004002334B4
DE102004002334B4 DE200410002334 DE102004002334A DE102004002334B4 DE 102004002334 B4 DE102004002334 B4 DE 102004002334B4 DE 200410002334 DE200410002334 DE 200410002334 DE 102004002334 A DE102004002334 A DE 102004002334A DE 102004002334 B4 DE102004002334 B4 DE 102004002334B4
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Abstract

Steuerschaltung für die Beleuchtungsanlage eines Kraftfahrzeuges mit mindestens einem Rücklicht und einem Sensor zur Erfassung der Umgebungshelligkeit, dadurch gekennzeichnet, dass das Rücklicht entsprechend einer zeitlich abnehmenden Umgebungshelligkeit von einem Dimmer langsam aufleuchtend ansteuerbar ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Steuerschaltung für die Beleuchtungsanlage eines Kraftfahrzeuges mit mindestens einem Rücklicht und einem Sensor zur Erfassung der Umgebungshelligkeit.
  • Aus der Praxis ist es bekannt, ein Kraftfahrzeug, insbesondere einen Personenkraftwagen, mit einer Steuerschaltung für die Beleuchtungsanlage auszustatten. Die Steuerschaltung empfängt Signale eines Sensors zur Erfassung der Umgebungshelligkeit. Unterschreitet die Umgebungshelligkeit z.B. aufgrund der Einfahrt in einen unbeleuchteten Tunnel oder eine Tiefgarage bzw. beim Hereinbrechen der Dunkelheit einen Mindestwert wird dies von der Steuerschaltung festgestellt und das Rücklicht und gegebenenfalls ein Abblendlicht und/oder Begrenzungslicht des Kraftfahrzeuges entsprechend angesteuert. Somit ist vermieden, dass das Einschalten dieser Lichter vom Nutzer des Kraftfahrzeuges unabsichtlich vergessen werden kann und eine verkehrsgefährdende Situation entsteht.
  • Durchfährt das Kraftfahrzeug bei Tageslicht einen beschatteten Abschnitt einer Fahrbahn, ist es möglich, dass dies von der Steuerschaltung irrtümlicherweise als hereinbrechende Dunkelheit bewertet wird bzw. als Einfahrt in einen Tunnel und das Rücklicht eingeschaltet wird, obwohl dies gar nicht notwendig ist. Um dies zu vermeiden ist aus der DE 35 03 451 A1 eine Einrichtung zur automatischen Beleuchtungssteuerung für Kraftfahrzeuge bekannt, die eine nur kurzfristige Variation in der Umgebungshelligkeit feststellen kann und erst bei einer längeren Dunkelphase das Rücklicht des Kraftfahrzeuges einschaltet. Ebenso wird die Einfahrt in einen Tunnel oder eine Tiefgarage durch die Messung der mit der Stromfrequenz leicht schwankenden Helligkeiten der Leuchtmittel, z. B. in einem Tunnel, festgestellt und die Beleuchtung entsprechend eingeschaltet. Das Rücklicht wird hier stets mit seiner vollen Intensität eingeschaltet.
  • Des Weiteren ist es bekannt, an Kraftfahrzeugen mindestens ein rückwärtiges Bremslicht anzuordnen, das beim Betätigen des Bremspedals bzw. eines Bremshebels eines Motorrads aufleuchtet, um die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer auf den Bremsvorgang hinzuweisen, damit diese ebenfalls einen Bremsvorgang einleiten können.
  • Die DE 298 22 789 U1 beschreibt ein sensorisch gesteuertes Lichtsystem zur flexiblen Gestaltung der Helligkeit einer Beleuchtung eines Fahrzeugs. Dabei wird die Umgebungshelligkeit mit einem Sensor überwacht und dementsprechend die Intensität beispielsweise eines Scheinwerfers eingestellt, um bei Tageslicht die Leuchten heller und bei Dunkelheit die Leuchten schwächer einzustellen, wonach unabhängig von Helligkeit oder Dunkelheit für andere Personen stets ein ausgeglichener optischer Eindruck der Beleuchtung des Fahrzeugs vermittelt wird.
  • Darüber hinaus zeigt die DE 100 05 127 A1 die Verwendung eines Regensensors für Kraftfahrzeuge als Sensor zur Messung der Umgebungshelligkeit. Dabei wird mit Hilfe des Regensensors die Umgebungshelligkeit gemessen und, sobald ein Grenzwert der Umgebungshelligkeit unterschritten wird, eine Beleuchtungsanlage des Kraftfahrzeugs selbsttätig aktiviert.
  • Als nachteilig hierbei hat sich erwiesen, dass das von bekannten Steuerschaltungen eingeschaltete Rücklicht, z. B. bei Beginn der Dämmerung, von einem nachfolgenden Verkehrsteilnehmer mit dem Bremslicht des vorausfahrenden Kraftfahrzeuges verwechselt werden kann, auch wenn diese entsprechend den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung unterschiedliche Leuchtstärken aufweisen. Daher ist es nicht auszuschließen, dass ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer aufgrund des selbsttätigen Einschaltens des Rücklichts seinerseits ein überstürztes Bremsmanöver einleitet und somit einen Auffahrunfall eines weiteren Kraftfahrzeuges provoziert.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Steuerschaltung der eingangs genannten Art anzugeben, mit der die Verkehrssicherheit erhöht ist und die eine Fehlinterpretation der aufleuchtenden Rücklichter ausschließt.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass das Rücklicht entsprechend einer zeitlich abnehmenden Umgebungshelligkeit von einem Dimmer langsam aufleuchtend ansteuerbar ist.
  • Der Kerngedanke der Erfindung besteht darin, dass die von einem Sensor erfassbare abnehmende Umgebungshelligkeit registriert und von der Steuerschaltung das Rücklicht lediglich gedimmt angesteuert wird. Das bedeutet, dass das Rücklicht bei Unterschreiten eines Grenzwertes für die Umgebungshelligkeit nicht unmittelbar mit der gesamten zur Verfügung stehenden Leistung des bordeigenen Stromnetzes angesteuert, sondern ein langsames Aufleuchten des Rücklichts vollzogen wird. Durch das langsame Aufleuchten des Rücklichts kann dies nicht mit dem unmittelbar mit voller Intensität aufleuchtenden Bremslicht verwechselt werden, so dass eine Fehlinterpretation dieser Beleuchtung, insbesondere bei beginnender Dämmerung, nicht mehr möglich ist.
  • Dabei ist es im Rahmen der Erfindung mit umfasst, dass die Helligkeit des Rücklichts kontinuierlich mit abnehmender Umgebungshelligkeit zunimmt. Das bedeutet, dass das Rücklicht umso heller leuchtet bzw. in weniger starkem Maße gedimmt ist, je dunkler die Umgebung ist, bis seine Leuchtintensität das Maximum erreicht hat. Somit leuchtet das Rücklicht bei beginnender Dämmerung mit relativ schwacher Intensität auf, um die Position des Kraftfahrzeuges anderen Verkehrsteilnehmern mitzuteilen. Bei weiter abnehmender Umgebungshelligkeit leuchtet das Rücklicht dann immer stärker auf, um spätestens bei vollständiger Dunkelheit seine volle Leuchtintensität zu erreichen. Ebenso ist es möglich, dass bei Unterschreiten einer Mindesthelligkeit das Rücklicht langsam vom Zustand "Aus" auf volle Leuchtstärke angesteuert wird und zwar unabhängig vom Verlauf der weiter abnehmenden Umgebungshelligkeit. Das bedeutet, dass nach einem gewissen Zeitraum das Rücklicht voll aufleuchtet, auch wenn die Umgebungshelligkeit erst einen ersten Grenzwert unterschritten hat.
  • Es versteht sich, dass beim Einschalten eines Abblendlichts oder einer sonstigen Beleuchtung des Kraftfahrzeuges durch den Nutzer selbst das Rücklicht ebenfalls gedimmt angesteuert ist, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu verwirren. Falls es gewünscht ist, kann die Steuerschaltung aber so ausgeführt sein, dass in diesem Fall das Rücklicht sofort mit voller Intensität aufleuchtet.
  • Der Vorteil der Erfindung liegt darin, dass durch das langsame Aufleuchten des Rücklichts bzw. dessen gedimmte Ansteuerung dieses nicht mehr mit dem unmittelbar mit voller Intensität aufleuchtenden Bremslicht verwechselbar ist, wodurch unerwünschte Fehlreaktionen nachfolgender Verkehrsteilnehmer vermieden sind. Die entsprechende Steuerschaltung kann in dem Fachmann bekannter Weise in einer zentralen Steuereinrichtung für alle Funktionen des Kraftfahrzeuges hardware- und/oder softwaremäßig hinterlegt sein. Somit fallen bei der Herstellung praktisch keine Kosten für zusätzliche Verkabelungen oder dergleichen an.
  • Zweckmäßigerweise ist die Änderungsrate für das Hellerwerden des Rücklichts einstellbar. Somit kann in vom Nutzer einstellbarer Weise die Steuerschaltung gedimmt bzw. die Zunahme der Helligkeit des Rücklichts reguliert werden. Es kann eine relative große Änderungsrate eingestellt werden, bei der das Rücklicht z. B. innerhalb von fünf bis zehn Sekunden nach dem ersten Ansteuern mit voller Intensität aufleuchtet oder eine geringe Änderungsrate, bei der das Rücklicht erst nach 30 oder mehr Sekunden voll aufleuchtet.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung ist ein Grenzwert der Umgebungshelligkeit, bei dem das Rücklicht von der Steuerschaltung angesteuert wird, vom Nutzer veränderbar einstellbar. So kann eine Ansteuerung bereits bei einer geringen Abnahme der Umgebungshelligkeit z. B. bei lang andauernden Dämmerungsphasen entweder im Winter oder in den hohen Breitengraden, von Vorteil sein, wenn eine frühzeitige Beleuchtung des Kraftfahrzeuges gewünscht ist.
  • Bevorzugt verläuft die Änderung der Helligkeit des Rücklichts linear. Das bedeutet, dass die Helligkeit des Rücklichts im zeitlichen Verlauf gleichmäßig zunimmt, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch plötzliche Änderungen der Helligkeit des Rücklichts nicht zu irritieren. Insbesondere ist der Linearitäts- oder Proportionalitätsfaktor veränderbar einstellbar, um das Rücklicht in gewünschter Weise schnell oder langsam aufleuchten zu lassen.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform ist eine Verzögerungsschaltung in der Steuerschaltung vorgesehen. Diese verhindert, dass eine lediglich kurzzeitige Absenkung der Umgebungshelligkeit, die z. B. beim Befahren eines beschatteten Abschnitts einer Fahrbahn auftritt, unmittelbar zu einer Aktivierung des Rücklichts führt. Erst wenn die Abnahme der Umgebungshelligkeit über einen insbesondere einstellbaren Zeitraum anhält wird das Rücklicht gedimmt angesteuert.
  • Des Weiteren sind vorteilhafterweise das Abblendlicht und/oder das Begrenzungslicht des Kraftfahrzeuges von der Steuerschaltung entsprechend dem Rücklicht gedimmt angesteuert. Damit ist erreicht, dass beim Hereinbrechen der Dämmerung die Fahrbahn vor dem Kraftfahrzeug in ausreichendem Maße ausgeleuchtet ist bzw. das Kraftfahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar ist, ohne dass der Nutzer hierzu selbst eine Beleuchtung einschalten muss.
  • Um die Verkehrssicherheit bei einer Einfahrt in einen unbeleuchteten Tunnel oder eine Tiefgarage nicht zu gefährden, ist die Steuerschaltung derart ausgelegt, dass eine von dem Sensor registrierte zeitliche Änderung der Umgebungshelligkeit, die über einem vorzugsweise einstellbaren Grenzwert liegt, unmittelbar zum Einschalten des Rücklichts und gegebenenfalls weiterer Lichter des Kraftfahrzeuges führt. Z. B. bei Tunneleinfahrten am Tage ändert sich die Umgebungshelligkeit innerhalb einer Fahrtstrecke von wenigen Metern rapide. Diese Änderung wird von dem Sensor registriert und von der Steuerschaltung mit einem einstellbaren Grenzwert für tolerierbare Änderungsraten verglichen. Wird derart das Einfahren in einen Tunnel festgestellt, wird das Rücklicht sofort mit voller Intensität angesteuert. Dies führt nicht zu einer Verwirrung bei nachfolgenden Verkehrsteilnehmern, da diese selbst ebenfalls in den Tunnel einfahren und daher auf das Einschalten des Rücklichts des vorausfahrenden Kraftfahrzeuges vorbereitet sind.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination sondern auch in anderen Kombinationen verwendbar sind. Der Rahmen der vorliegenden Erfindung ist nur durch die Ansprüche definiert.

Claims (7)

  1. Steuerschaltung für die Beleuchtungsanlage eines Kraftfahrzeuges mit mindestens einem Rücklicht und einem Sensor zur Erfassung der Umgebungshelligkeit, dadurch gekennzeichnet, dass das Rücklicht entsprechend einer zeitlich abnehmenden Umgebungshelligkeit von einem Dimmer langsam aufleuchtend ansteuerbar ist.
  2. Steuerschaltung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Änderungsrate für das Hellerwerden des Rücklichts einstellbar ist.
  3. Steuerschaltung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Grenzwert für die Umgebungshelligkeit einstellbar ist.
  4. Steuerschaltung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Änderung der Helligkeit des Rücklichts linear verläuft, insbesondere veränderbar einstellbar ist.
  5. Steuerschaltung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verzögerungsschaltung in der Steuerschaltung vorgesehen ist, insbesondere mit einem einstellbaren Zeitraum.
  6. Steuerschaltung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass Abblendlicht und/oder Begrenzungslicht des Kraftfahrzeuges von dem Dimmer ansteuerbar sind.
  7. Steuerschaltung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei Überschreiten einer insbesondere einstellbaren Änderungsrate die Rücklichter mit voller Intensität ansteuerbar sind.
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