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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Vorbereitung der
Durchführung
einer Anzahl von durchzuführenden
Diensten aus einer Anzahl verfügbarer
Dienste für
eine Datenverarbeitungseinheit, insbesondere für eine Frankiermaschine, durch eine
entfernte Datenzentrale, bei dem in einem ersten Festlegungsschritt
die Abfolge der durchzuführenden
Dienste festgelegt wird. Sie betrifft weiterhin ein entsprechendes
Datenverarbeitungssystem.
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Bei
einer Vielzahl von Anwendungen werden Dienste für eine Datenverarbeitungseinheit
durch eine entfernte Datenzentrale zur Verfügung gestellt und ausgeführt. Hierbei
kann es sich um beliebige Dienste handeln, mittels derer Einfluss
auf den Zustand der Datenverarbeitungseinheit genommen wird. So
ist es beispielsweise im Zusammenhang mit Frankiermaschinen bekannt,
Porto von einer entfernten Datenzentrale in die Frankiermaschine
zu laden, welches diese dann für
das Frankieren nutzen kann. Dabei liest die Datenzentrale als weiteren
Dienst in der Regel Daten über
die Nutzung der Frankiermaschine aus der Frankiermaschine aus. Weiterhin kann
die Datenzentrale über
entsprechende Dienste Einfluss auf die Funktionsfähigkeit
und den Funktionsumfang der Frankiermaschinen nehmen. So können von
der Datenzentrale neue Softwareversionen, neue Portotabellen und
sonstige Informationen für den
Nutzer der Frankiermaschine in die Frankiermaschine geladen werden.
Schließlich
kann die Frankiermaschine durch die Datenzentrale für die weitere Nutzung
gesperrt werden.
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Das
Laden von Porto in die Frankiermaschine als einer der verfügbaren Dienste
erfolgt in der Regel auf Anforderung der Frankiermaschine, die hierzu
die Datenzentrale kontaktiert. Im Rahmen dieser Kommunikation werden
dann in der Regel weitere Dienste durchgeführt, die für jeweilige Frankiermaschine
aktuell durchzuführen
sind. Dies geschieht zum Teil automatisch, ohne dass hierfür eine Anforderung
der Frankiermaschinen selbst vorliegt. Die Abfolge der durchzuführenden
Dienste und deren gegenseitige Abhängigkeiten sind dabei in der
Regel einmalig bei der Etablierung der Datenzentrale bzw. der Frankiermaschine
festgelegt worden.
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Dies
hat den Nachteil, dass die mit ein vergleichsweise starres System
für die
Durchführung von
Diensten vorgegeben ist, welches nur mit sehr hohem Aufwand an veränderte Randbedingungen angepasst
werden kann. Insbesondere kann die Abfolge der durchzuführenden
Dienste nur mit vergleichsweise hohem Aufwand verändert werden.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren
bzw. Datenverarbeitungssystem der eingangs genannten Art zur Verfügung zu
stellen, welches die oben genannten Nachteile nicht oder zumindest
in geringerem Maße aufweist
und insbesondere eine flexible Durchführung von Diensten ermöglicht.
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Die
vorliegende Erfindung löst
diese Aufgabe ausgehend von einem Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1 durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen
Merkmale. Sie löst
diese Aufgabe weiterhin ausgehend von einem Datenverarbeitungssystem
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 12 durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs
12 angegebenen Merkmale.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die technische Lehre zu Grunde, dass
eine flexible, leicht an veränderte
Randbedingungen anpassbare Vorbereitung und Durchführung von
Diensten erzielt wird, wenn die Festlegung der Abfolge der durchzuführenden
Dienste in dem ersten Festlegungsschritt ausgelöst durch eine in der Datenzentrale
eintreffende Anforderung eines ersten Dienstes durch die Datenverarbeitungseinheit
erfolgt. Hierdurch ist es möglich,
zu beliebigen Zeitpunkten Einfluss auf die Abfolge der durchzuführenden
Dienste zu nehmen.
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In
der Regel wird hierbei für
den angeforderten ersten Dienst und weitere als durchzuführend identifizierte
Dienste eine Reihenfolge festgelegt, nach der ihre Abarbeitung erfolgt.
Hierbei versteht es sich, dass der angeforderte erste Dienst gegebenenfalls
auch verweigert werden kann. Stattdessen können ein oder mehrere andere
Dienste durchgeführt werden.
Hierbei kann es sich beispielsweise um das Sperren der Frankiermaschine
für den
weiteren Betrieb handeln, wenn in der Datenzentrale auf Grund der
Ergebnisse eines vorher durchgeführten
Dienstes oder aus anderen Quellen eine Information vorliegt, dass
die Frankiermaschine möglicherweise
manipuliert wurde.
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Vorzugsweise
wird in einem ersten Prüfungsschritt
des ersten Festlegungsschritts die Erfüllung wenigstens einer ersten
Festlegungsregel durch die Datenverarbeitungseinheit geprüft. Die
Festlegung der Abfolge der durchzuführenden Dienste erfolgt dann
in Abhängigkeit
von der Erfüllung
der ersten Festlegungsregel durch die Datenverarbeitungseinheit.
Bei der Festlegungsregel kann es sich um eine beliebig zu definierende
der Regel handeln. Durch die Festlegungsregeln ist es beispielsweise möglich, anhand
von gemeinsamen Merkmalen unterschiedlicher Datenverarbeitungseinheiten
beliebige Kategorien, Gruppen etc. von Datenverarbeitungseinheiten
zu bilden. Für
solche Kategorien, Gruppen etc. können dann durchzuführende und nicht-durchzuführende Dienste
definiert werden, ohne dass dies für jede Datenverarbeitungseinheit einzeln
erfolgen muss. Hierdurch gestalten sich entsprechende Anpassungen
bei der Vorgabe von durchzuführenden
Diensten besonders einfach und wenig aufwändig.
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Bevorzugt
betrifft die erste Festlegungsregel die Zugehörigkeit der Datenverarbeitungseinheit
zu einer ersten Festlegungskategorie. Für jede Festlegungskategorie
ist dann eine gesonderte Festlegungsregel vorgesehen. Über die
Festlegungskategorien ist eine beliebig feine Untergliederung der
Datenverarbeitungseinheiten und damit über die zugehörigen Festlegungsregeln
eine Abstufung der durchzuführenden
Dienste möglich.
So können Dienste
festgelegt werden, die für
alle Datenverarbeitungseinheiten durchzuführen sind, während andere Dienste
nur für
bestimmte Datenverarbeitungseinheitenklassen und -gruppen durchzuführen sind. Schließlich können Dienste
festgelegt werden, nur für
eine einzelne Datenverarbeitungseinheit durchzuführen sind.
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Die
Zuordnung der Datenverarbeitungseinheit zu einer bestimmten Festlegungskategorie
kann über
beliebige Merkmale der Datenverarbeitungseinheit erfolgen. Bei diesen
Merkmalen kann sich beispielsweise um den Typ der Datenverarbeitungseinheit,
das Modell, die Modellversion bis hin zur einzelnen Seriennummer
der Datenverarbeitungseinheit handeln. Ebenso ist eine Abstufung
nach unterschiedlichen Softwareversionen etc. möglich, mit denen die Datenverarbeitungseinheit
betrieben wird.
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Es
versteht sich jedoch, dass die Festlegungsregel nicht notwendigerweise
an Merkmale der Datenverarbeitungseinheit gebunden ist. Vielmehr
ist es beispielsweise auch möglich,
zeitliche Festlegungsregeln zu definieren. So kann eine solche zeitliche
Festlegungsregel beispielsweise unabhängig von bestimmten Merkmalen
der Datenverarbeitungseinheit erfüllt sein, wenn die Dienstanforderung
der Datenverarbeitungseinheit zu einem bestimmten Zeitpunkt in der
Datenzentrale eintrifft.
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Bei
bevorzugten Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen,
dass in einem dem ersten Prüfungsschritt
vorangehenden ersten Vorgabeschritt für wenigstens einen Teil der
verfügbaren
Dienste eine erste Vorgabe erfolgt, ob der jeweilige Dienst bei
Erfüllung
der ersten Festlegungsregel ein durchzuführender Dienst oder ein nichtdurchzuführender
Dienst ist. Bei Erfüllung
der ersten Festlegungsregel durch die Datenverarbeitungseinheit
erfolgt dann in dem ersten Prüfungsschritt
die Auswahl der durchzufüh renden
Dienste in Abhängigkeit
von der in dem ersten Vorgabeschritt vorgenommenen ersten Vorgabe.
Durch diesen ersten Vorgabeschritt ist eine einfache Anpassung an
veränderte Gegebenheiten
möglich.
Diese Anpassung kann durch beliebige interne und externe Ereignisse
induziert sein oder solche internen und externen Ereignisse berücksichtigen.
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Die
Prüfung
der Festlegungsregeln kann in beliebiger geeigneter Weise realisiert
sein. Vorzugsweise wird in dem ersten Vorgabeschritt eine Prüfungsmatrix
vorgegeben, die wenigstens die erste Festlegungsregel wenigstens
einem Teil der verfügbaren
Dienste matrixartig zuordnet. Am Schnittpunkt zwischen der Festlegungsregel
und dem jeweiligen Dienst weist die Prüfungsmatrix einen Festlegungswert
auf. Dieser Festlegungswert ist dann dafür repräsentativ, ob der Dienst bei
Erfüllung
der Festlegungsregel durch die Datenverarbeitungseinheit ein durchzuführender
Dienst oder ein nicht-durchzuführender
Dienst ist.
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Die
Auswahl der durchzuführenden
Dienste in dem ersten Prüfungsschritt
kann unabhängig
von dem angeforderten ersten Dienst erfolgen. Bevorzugt erfolgt
die Auswahl der durchzuführenden
Dienste in dem ersten Prüfungsschritt
jedoch in Abhängigkeit von
dem angeforderten ersten Dienst. Hierdurch ist eine besonders feine
Abstufung der Dienstvorbereitung bzw. Dienstdurchführung möglich.
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Die
Auswahl in Abhängigkeit
von dem angeforderten Dienst kann in beliebiger geeigneter Weise erfolgen.
So können
beispielsweise für
einzelne oder Gruppen von angeforderten Diensten unterschiedliche
Prüfungsmatrices
vorgesehen sein. In Abhängigkeit
von den angeforderten Dienst wird dann die entsprechende Prüfungsmatrix
ausgewählt,
anhand derer dann die Prüfung
der Festlegungsregeln erfolgt.
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Die
ausgewählten
Dienste können
grundsätzlich
in beliebiger geeigneter Weise in eine entsprechende Reihenfolge
gebracht werden. So ist es beispielsweise möglich, sie einfach in der Reihenfolge
ihrer Auswahl als durchzuführender
Dienst bei der Prüfung
der Festlegungsregeln abfolgen zu lassen.
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Bei
weiteren bevorzugten Ausführungsformen
ist jedoch vorgesehen, dass in dem ersten Vorgabeschritt oder in
einem zweiten Vorgabeschritt für wenigstens
einen Teil der verfügbaren
Dienste eine zweite Vorgabe erfolgt. In diesem zweiten Vorgabeschritt
wird dem jeweiligen Dienst ein Prioritätswert für seine Durchführung zugeordnet.
In einem dem ersten Prüfungsschritt
nachfolgenden Sortierschritt wird dann die Reihenfolge der ausgewählten durchzuführenden
Dienste in Abhängigkeit
von der zweiten Vorgabe festgelegt. Durch ein fache Veränderung
der Prioritätswerte
ist in vorteilhafter Weise eine einfache und flexible Steuerung
der Reihenfolge der durchzuführenden
Dienste möglich.
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Die
Prioritätswerte
können
dabei beliebig fein untergliedert sein, sodass eine einfache eindeutige
Sortierung möglich
ist. Ebenso kann vorgesehenen sein, dass Dienste mit demselben Prioritätswert nochmals
einer weiteren Sortierung nach bestimmten Kriterien unterworfen
werden. Ebenso kann aber vorgesehenen sein, dass Dienste mit gleichem
Prioritätswert
einander einfach in der Reihenfolge ihrer Auswahl folgen.
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Die
zweite Vorgabe kann an beliebiger Stelle vor dem Sortierschritt
erfolgen. Besonders vorteilhaft ist es, wenn sie vor dem ersten
Prüfungsschritt
erfolgt, dass sie dann gegebenenfalls bereits in der Regelprüfung berücksichtigt
werden kann, wodurch sich der Aufwand hierfür verringert.
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Hierbei
versteht es sich, dass dem angeforderten Dienst grundsätzlich die
erste Stelle vorbehalten sein kann. Bevorzugt ist jedoch vorgesehen,
dass die Position des angeforderten Dienstes in Abhängigkeit
von dem für
diesen Dienst vergebenen Prioritätswert
bestimmt wird. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Konstellationen
möglich
sind, in denen der angeforderte Dienst erst durchgeführt werden
kann, wenn zuvor andere Dienste durchgeführt würden. Ebenso ist es sinnvoll,
wenn gegebenenfalls vorgesehenen ist, dass an Stelle des angeforderten
Dienstes andere Dienste durchzuführen
sind.
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Die
zweite Vorgabe der Prioritätswerte
kann in beliebiger geeigneter Weise erfolgen. Vorzugsweise findet
auch hier wieder ähnlich
dem oben beschriebenen Verfahren eine Prüfungsmatrix Anwendung. Bevorzugt
ist daher vorgesehenen, dass in dem ersten Vorgabeschritt eine Prüfungsmatrix
vorgegeben wird, die wenigstens die erste Festlegungsregel wenigstens
einem Teil der verfügbaren
Dienste zuordnet und am Schnittpunkt zwischen der Festlegungsregel
und dem jeweiligen Dienst den Prioritätswert aufweist. Hierbei kann
insbesondere vorgesehenen sein, dass der Prioritätswert auch wiedergibt, ob ein
Dienst überhaupt
durchzuführen
ist oder nicht. Hierzu kann beispielsweise ein Prioritätswert "0" für nicht-durchzuführende Dienste
vergeben werden.
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Die
vorliegenden Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Durchführung wenigstens
eines Dienstes für
eine Datenverarbeitungseinheit, insbesondere eine Frankiermaschine,
durch eine entfernte Datenzentrale, bei dem die Vorbereitung der
Durchführung
des Dienstes mit einem oben beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren
zu Vorbereitung der Durchführung
erfolgt. Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass die Durchführung
der durch zuführenden Dienste
in einem dem ersten Festlegungsschritt nachfolgenden ersten Dienstdurchführungsschritt
in Abhängigkeit
von der in der in dem ersten Festlegungsschritt festgelegten Abfolge
erfolgt.
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Dabei
kann vorgesehen sein, dass die Durchführung der Dienste starr in
der zuvor festgelegten Abfolge erfolgt. Vorzugsweise ist jedoch
vorgesehen, dass die Durchführung
der durchzuführenden
Dienste in dem Dienstdurchführungsschritt
in Abhängigkeit
von dem Durchführungsergebnis
wenigstens eines durchzuführenden
Dienstes erfolgt. Dabei kann festgelegt sein, dass bei Fehlschlagen
eines Dienstes einzelne der nachfolgenden durchzuführenden
Dienste nicht ausgeführt
werden oder die gesamte Abfolge abgebrochen wird. Diese Variante ist
besonders einfach in Zusammenhang mit der Sortierung der Dienste
nach Prioritätswerten
realisierbar, da in einem solchen Fall Diensten, deren erfolgreicher
Abschluss Voraussetzung für
die Durchführung weiterer
Dienste ist, eine entsprechend hohe Priorität zugewiesen werden kann.
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Bei
weiteren besonders vorteilhaften Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens
erfolgt die Festlegung der Abfolge durchzuführender Dienste in einem dem
ersten Durchführungsschritt
nachfolgenden zweiten Festlegungsschritt in Abhängigkeit von dem Durchführungsergebnis
wenigstens eines in dem ersten Durchführungsschritt durchzuführenden Dienstes.
Hiermit ist es möglich,
in Abhängigkeit
von Erfolg oder Misserfolg bei der Durchführung eines Dienstes automatisch
Einfluss auf die nachfolgende Auswahl durchzuführender Dienste zu nehmen.
Insbesondere kann bei Varianten mit der oben beschriebenen Parametermatrix
einem automatische Veränderung
der Parametermatrix in Abhängigkeit
vom Erfolg oder Misserfolg bei der Durchführung eines oder mehrerer Dienste
erfolgen.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft weiterhin ein Datenverarbeitungssystem
mit wenigstens einer Datenverarbeitungseinheit, insbesondere einer
Frankiermaschine, und einer damit verbindbaren entfernten Datenzentrale,
die zur Durchführung
einer Anzahl von durchzuführenden
Diensten für
die Datenverarbeitungseinheit aus einer Anzahl verfügbarer Dienste in
einer festgelegten Abfolge ausgebildet ist. Erfindungsgemäß ist die
Datenzentrale zur Festlegung der Abfolge der durchzuführenden
Dienste ausgelöst durch
eine in der Datenzentrale eintreffende Anforderung eines ersten
Dienstes durch die Datenverarbeitungseinheit ausgebildet.
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Dieses
Datenverarbeitungssystem eignet sich für die Durchführung der
erfindungsgemäßen Verfahren.
Mit ihm lassen sich die oben in Zusammenhang mit den erfindungsgemä ßen Verfahren
beschriebenen Varianten und Vorteile in demselben Maß realisieren,
sodass diesbezüglich
auf die obigen Ausführungen
verwiesen wird.
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Bevorzugt
weist die Datenzentrale eine Festlegungseinheit mit einem ersten
Speicher auf, wobei in dem ersten Speicher wenigstens eine erste
Festlegungsregel gespeichert ist und die Festlegungseinheit zur
Prüfung
der Erfüllung
wenigstens der ersten Festlegungsregel durch die Datenverarbeitungseinheit
und zur Festlegung der Abfolge der durchzuführenden Dienste in Abhängigkeit
von der Erfüllung
der ersten Festlegungsregel durch die Datenverarbeitungseinheit
ausgebildet ist. Vorzugsweise ist erste Festlegungsregel veränderbar
in dem ersten Speicher gespeichert, sodass sie zu beliebigen Zeiten modifiziert
werden kann.
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Zur
Durchführung
der oben beschriebenen Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens
mit der ersten Vorgabe durch die erste Festlegungsregel ist die
Festlegungseinheit dann vorzugsweise zur Auswahl der durchzuführenden
Dienste in Abhängigkeit
von der ersten Vorgabe ausgebildet.
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Zur
Durchführung
der oben beschriebenen Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens
mit einer Prüfungsmatrix
und darin enthaltenen Festlegungswerten ist diese Prüfungsmatrix
bevorzugt in dem ersten Speicher gespeichert. Die Festlegungseinheit
ist dann zur Auswahl der durchzuführenden Dienste in Abhängigkeit
von dem jeweiligen Festlegungswert ausgebildet.
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Bevorzugt
ist die Festlegungseinheit zur Auswahl der durchzuführenden
Dienste in Abhängigkeit
von dem angeforderten ersten Dienst ausgebildet. Zur Durchführung der
oben beschriebenen Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens mit der zweiten
Vorgabe der Prioritätswerte
ist die Festlegungseinheit bevorzugt zur Festlegung der Reihenfolge
der ausgewählten
durchzuführenden
Dienste in Abhängigkeit
von der zweiten Vorgabe ausgebildet.
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Bei
bevorzugten Varianten des erfindungsgemäßen Datenverarbeitungssystems
weist die Datenzentrale eine mit der Festlegungseinheit verbundene
Dienstdurchführungseinheit
auf, die zur Durchführung
der durchzuführenden
Dienste in Abhängigkeit
von der in der durch die Festlegungseinheit festgelegten Abfolge
ausgebildet ist. Bevorzugt ist die Dienstdurchführungseinheit zur Durchführung der durchzuführenden
Dienste in dem Dienstdurchführungsschritt
in Abhängigkeit
von dem Durchführungsergebnis
wenigstens eines durchzuführenden
Dienstes ausgebildet. Weiter vorzugsweise ist die Datenzentrale
zur Festlegung der Abfolge der durchzuführenden Dienste in Abhängigkeit
von dem Durchführungsergebnis
wenigstens eines vorangehenden durchzuführenden Dienstes ausgebildet.
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Die
vorliegenden Erfindung betrifft weiterhin eine Datenzentrale für ein erfindungsgemäßes Datenverarbeitungssystem,
welche die oben in Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Datenverarbeitungssystem
beschriebenen Merkmale aufweist.
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Weitere
bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen bzw. der
nachstehenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels,
welche auf die beigefügten Zeichnungen
Bezug nimmt. Es zeigen
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1 eine
schematische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Datenverarbeitungssystems
zur Durchführung einer
bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens;
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2 eine
schematische Darstellung einer Prüfungsmatrix zur Verwendung
bei der Ausführung aus 1;
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3 ein
Ablaufdiagramm des mit dem Datenverarbeitungssystem aus 1 durchgeführten Verfahrens;
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1 zeigt
eine schematische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Datenverarbeitungssystems 1 zur
Durchführung
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Das
Datenverarbeitungssystem 1 umfasst eine Datenzentrale 2 und
mehrere entfernt davon angeordnete Datenverarbeitungseinheiten in
Form von Frankiermaschinen, von denen in 1 eine erste Frankiermaschine 3 und
eine zweite Frankiermaschine 4 dargestellt sind. Die Frankiermaschinen 3 und 4 können über eine
geeignete Telekommunikationsverbindung mit einer Schnittstelleneinrichtung 2.1 der Datenzentrale 2 verbunden
werden, um mit der Datenzentrale 2 zu kommunizieren.
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Die
Frankiermaschinen 3 und 4 kontaktieren die Datenzentrale 2,
um von der Datenzentrale 2 die Ausführung eines oder mehrerer Dienste
für die
jeweilige Frankiermaschine 3 bzw. 4 anzufordern.
Bei einem solchen von der Frankiermaschine 3 bzw. 4 angeforderten
Dienst kann es sich beispielsweise um das Laden von Porto von der
Datenzentrale 2 in die jeweilige Frankiermaschine 3 bzw. 4 handeln.
Ebenso kann es sich um das Laden von an deren Daten in die jeweilige
Frankiermaschine 3 bzw. 4 handeln, beispielsweise
das Laden neuer Software, neuer Portotabellen, neuer Klischeedaten,
sonstiger Informationen, wie beispielsweise Werbung etc. Weiterhin
kann es sich um das Auslesen von bestimmten Daten aus der jeweiligen
Frankiermaschine 3 bzw. 4 handeln, beispielsweise
das Auslesen der Registerstände oder
anderer Zustandsdaten der Frankiermaschine. Ebenso kann es sich
bei einem solchen Dienst auch um die Fernwartung der jeweiligen
Frankiermaschine 3 bzw. 4 handeln. Letztlich soll
der Begriff "Dienst" im Sinne der vorliegenden
Anmeldung jegliche Tätigkeit der
Datenzentrale umfassen, über
die entweder auf den Zustand der Frankiermaschine 3 bzw. 4 eingewirkt
wird oder zumindest der Zustand der jeweiligen Frankiermaschine 3 bzw. 4 festgestellt
oder analysiert wird.
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Hierbei
ist es häufig
der Fall, dass ein von der Frankiermaschine angeforderter Dienst
mit einer Reihe von weiteren durchzuführenden Diensten verknüpft ist.
So ist es beispielsweise aus Sicherheitsgründen eine Voraussetzung für das Nachladen
von Porto in die Frankiermaschine, dass zumindest die aktuellen
Registerstände
und gegebenenfalls andere Zustandsdaten der Frankiermaschine ausgelesen und
auf ihre Integrität
analysiert werden, bevor neues Porto geladen werden kann.
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Weiterhin
ist es häufig
der Fall, dass, beispielsweise auf Grund bestimmter Serviceverträge zwischen
dem Betreiber der Frankiermaschine und dem Betreiber der Datenzentrale,
bei Anforderung eines Dienstes durch die Frankiermaschine unabhängig von
der konkreten Anforderung weitere, nicht angeforderte Dienste ausgeführt werden,
weil diese zur Ausführung
anstehen. Hierbei kann sich beispielsweise um das automatische Laden
von neuer Software, neuen Portotabellen etc. in die Frankiermaschine
handeln.
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Zur
Durchführung
der verfügbaren
Dienste D1 bis DR weist die Datenzentrale 2 eine Dienstdurchführungseinheit 2.2 auf.
Diese Dienstdurchführungseinheit 2.2 weist
eine erste Verarbeitungseinheit 2.3 auf, die zur Durchführung des
jeweiligen Dienstes auf mit ihr verbundene Dienstmodule zugreift,
von denen in 1 die Dienstmodule 2.4 bis 2.6 dargestellt
sind.
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Die
Dienstdurchführungseinheit 2.2 führt die durchzuführenden
Dienste in einer durch einen Auswahldatensatz vorgegebenen Abfolge
aus. Die Dienstdurchführungseinheit 2.2 erhält diesen
Auswahldatensatz von einer damit verbundenen Festlegungseinheit 2.7,
welche den Auswahldatensatz ausgelöst durch die Anforderung eines
Dienstes durch eine der Frankiermaschinen 3 bzw. 4 erstellt.
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Der
Auswahldatensatz wird unter Verwendung einer Prüfungsmatrix erstellt, deren
Funktion im Folgenden noch näher
erläutert
wird. Die Prüfungsmatrix
wird in Abhängigkeit
von dem angeforderten Dienst aus einer Anzahl von verfügbaren Prüfungsmatrices
ausgewählt.
Die Prüfungsmatrices – von denen
in 1 und 2 lediglich die Prüfungsmatrices 5.1, 5.2 und 5.3 dargestellt
sind – sind
in einem ersten Speicher 2.8 der Festlegungseinheit 2.7 gespeichert.
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Im
Folgenden wird unter Bezugnahme auf die 1 bis 3 die
Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Vorbereitung bzw. Durchführung
von Diensten im Sinne der vorliegenden Anmeldung beschrieben.
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Nachdem
die Datenzentrale in einem Schritt 6.1 in Betrieb gesetzt
wurde, werden in einem ersten Vorgabeschritt 6.2 die Prüfungsmatrices 5.1 bis 5.3 in den
ersten Speicher 2.8 eingebracht. Jede Prüfungsmatrix
ist dabei einem oder mehreren angeforderten Diensten zugeordnet.
So ist die Prüfungsmatrix 5.1 dem
angeforderten Dienst D1 zugeordnet. Die Prüfungsmatrix 5.2 ist
den angeforderten Diensten D2, D4 und D8 zugeordnet. Die Prüfungsmatrix 5.3 ist dem
angeforderten Dienst DQ zugeordnet.
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Jede
Prüfungsmatrix
ordnet eine Anzahl von Festlegungsregeln R1 bis RS einer Anzahl
von Diensten zu. Dabei ordnet die Prüfungsmatrix 5.1 für den angeforderten
Dienst D1 die Festlegungsregeln R1 bis RS sämtlichen verfügbaren Diensten
D1 bis DR zu. Die Prüfungsmatrix 5.2 für die angeforderten Dienste
D2, D4 und D8 ordnet demgegenüber
die Festlegungsregeln R1 bis RS nur einem Teil der verfügbaren Dienste
zu. Die Prüfungsmatrix 5.3 für den angeforderten
Dienst DQ ordnet schließlich
nur einem Teil der Festlegungsregeln nur einem Teil der verfügbaren Dienste
zu.
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Die
jeweilige Festlegungsregel betrifft dabei die Zugehörigkeit
der anfordernden Frankiermaschine zu einer bestimmten Festlegungskategorie.
Bei den Festlegungskategorien handelt es sich um die Zugehörigkeit
der anfordernden Frankiermaschine zu einer bestimmten Gruppe von
Frankiermaschinen, die anhand bestimmter Merkmale der Frankiermaschine
definiert ist. Diese Merkmale sind dabei anhand von Informationen
erkennbar, die mit der Anforderung des Dienstes an die Datenzentrale 2 übermittelt
werden. Wird die Zugehörigkeit
der anfordernden Frankiermaschinen zu der jeweiligen Festlegungskategorie
festgestellt, so ist die zugehörige
Festlegungsregel erfüllt.
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Im
vorliegenden Beispiel betrifft die erste Festlegungsregel R1 die
Zugehörigkeit
zu allen in der Datenzentrale 2 registrierten Frankiermaschinen.
Die zweite Festlegungsregel R2 be trifft die Zugehörigkeit der
anfordernden Frankiermaschine 3 bzw. 4 zu einer Frankiermaschinenklasse 1.
Die weiteren Festlegungsregeln R3 bis RI-1 betreffen die Zugehörigkeit der
anfordernden Frankiermaschine zu weiteren Frankiermaschinenklassen 2 bis
N. Bei diesen Frankiermaschinenklassen kann es sich beispielsweise um
unterschiedliche Gerätetypen,
unterschiedliche Modelle, bestimmte Modelle mit unterschiedlichen Ausstattungen,
beispielsweise unterschiedlichen Softwareversionen etc. handeln.
Die Festlegungsregeln R1 bis RS-1 betreffen einzelne Frankiermaschinen,
die beispielsweise durch Ihre Seriennummer definiert sind.
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In
der Regel lässt
sich die Zugehörigkeit
einer anfordernden Frankiermaschine zu einer bestimmten Festlegungskategorie
ohne weiteres anhand des Seriennummer der Frankiermaschine feststellen.
Es genügt
daher, dass der Anforderung diese Seriennummer enthält. Es versteht
sich jedoch, dass die Anforderung auch beliebige andere Merkmale
der anfordernden Frankiermaschine umfassen kann anhand derer sich
diese in die Festlegungskategorien einordnen lässt.
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Es
versteht sich hierbei, dass die Festlegungsregeln auch Regeln betreffen
können,
die nicht von der anfordernden Frankiermaschine abhängig sind.
So betrifft die Festlegungsregel RS eine zeitliche Regel, d. h.
die jeweilige Regel RS ist dann erfüllt, wenn die aktuelle Anforderung
eines Dienstes zu einem bestimmten Zeitpunkt, beispielsweise in
einem bestimmten Zeitintervall, in der Datenzentrale eintrifft.
Hiermit können
beispielsweise zeitlich begrenzte Sonderaktionen oder dergleichen
erfasst werden. Weiterhin versteht es sich natürlich, dass bei bestimmten
Festlegungsregeln auch die kombinierte Prüfung von frankiermaschinenabhängigen und nicht-
frankiermaschinenabhängigen
Kriterien vorgesehen sein kann.
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Am
Schnittpunkt zwischen der jeweiligen Festlegungsregel und dem jeweiligen
Dienst ist ein Prioritätswert
P abgelegt. Dieser stellt eine erste Vorgabe und eine zweite Vorgabe
dar. Die erste Vorgabe besteht darin, dass durch einen Prioritätswert P>0 festgelegt ist, dass
es sich bei dem betreffenden Dienst im Falle der Erfüllung der
zugehörigen
Festlegungsregel um einen durchzuführenden Dienst handelt. Ist
der Prioritätswert
P=0, so ist durch ihn festgelegt, dass es sich bei dem betreffenden
Dienst im Falle der Erfüllung
der zugehörigen
Festlegungsregel um einen nicht-durchzuführenden Dienst handelt. Die
zweite Vorgabe besteht darin, dass der dem Prioritätswert zugeordnete
Zahlenwert ein Maß für die Vorrangigkeit
des jeweiligen Dienstes bei Erfüllung der
zugehörigen
Festlegungsregel darstellt. Je höher der
zugeordnete Zahlenwert von P ist, desto vorrangiger ist der zugehörige Dienst.
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Die
jeweilige Prüfungsmatrix
ist in dem ersten Speicher in beliebiger geeigneter Form abgelegt. Es
versteht sich jedoch, dass bei anderen Varianten der vorliegenden
Erfindung die erste Vorgabe und die zweite Vorgabe in anderer geeigneter
Weise erfolgen können.
Insbesondere kann eine Trennung der ersten und zweiten Vorgabe vorgesehen
sein. Weiterhin kann für
die zweite Vorgabe auch ein gesonderter zweiter Vorgabeschritt vorgesehenen
sein.
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Die
Prüfungsmatrices
können
zu jedem beliebigen Zeitpunkt modifiziert werden. So können Festlegungsregeln
und/oder Dienste geändert,
gelöscht
oder hinzugefügt
werden. Weiterhin können natürlich die
einzelnen Prioritätswerte
modifiziert werden. Die vorstehenden Modifikationen können von
internen Randbedingungen bzw. Ereignissen abhängen, beispielsweise der erfolgreichen
Durchführung
bestimmter Dienste. Sie können
aber auch von externen Randbedingungen bzw. Ereignissen abhängen, beispielsweise
der Mitteilung einer externen Autorität, welche die Bonität des Betreibers
der Frankiermaschine betrifft. Die vorstehenden Modifikationen können natürlich auch
zumindest teilweise automatisiert werden. Hierdurch ist eine einfache
und äußerst flexible
Ablaufsteuerung der durchzuführenden Dienste
möglich,
die problemlos an geänderte
Randbedingungen angepasst werden kann.
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In
einem dem ersten Vorgabeschritt 6.2 nachfolgenden Schritt 6.3 wird
geprüft,
ob eine Anforderung für
die Durchführung
eines Dienstes aus einer Anzahl verfügbarer Dienste durch eine der
Frankiermaschinen 3 bzw. 4 vorliegt. Liegt beispielsweise eine
Anforderung des Dienstes D1 durch die Frankiermaschine 3 vor,
so erfolgt ausgelöst
hierdurch in einem Festlegungsschritt 6.4 die Festlegung
der Abfolge der durchzuführenden
Dienste.
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In
einem Schritt 6.5 des Festlegungsschritts 6.4 wird
zunächst
in Abhängigkeit
von dem angeforderten Dienst D1 die Prüfungsmatrix 5.1 ausgewählt. Hierdurch
ist gewährleistet,
dass die Auswahl der durchzuführenden
Dienste in Abhängigkeit
von dem angeforderten Dienst erfolgt. Hierdurch lässt sich
gegebenenfalls eine Verkürzung
der Bearbeitungszeit erzielen, da in Abhängigkeit von dem angeforderten Dienst
gegebenenfalls nicht alle verfügbaren
Dienste bzw. Regeln erfasst werden müssen. Es versteht sich jedoch,
dass bei anderen Varianten der vorliegenden Erfindung eine solche
Auswahl in Abhängigkeit
von dem angeforderten Dienst auch fehlen kann. In diesem Fall kann
dann auch nur eine einzige Prüfungsmatrix
vorgesehen sein.
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In
einem nachfolgenden ersten Prüfungsschritt 6.6 des
Festlegungsschritts prüft
die zweite Verarbeitungseinheit 2.9 der Festlegungseinheit 2.7 unter
Zugriff auf den ersten Speicher 2.8 sequenziell sämtliche
Festlegungsregeln R1 bis RS der Prüfungsmatrix 5.1. Dabei
werden diejenigen Dienste, denen ein Prioritätswert P>0 zugeordnet ist, zusammen mit ihrem zugeordneten
Prioritätswert
in den Auswahldatensatz aufgenommen. Mit anderen Worten erfolgt
hierdurch eine Auswahl der durchzuführenden Dienste in Abhängigkeit
von der zuvor in dem ersten Vorgabeschritt vorgenommenen ersten
Vorgabe.
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In
einem nachfolgenden Sortierschritt 6.7 sortiert die zweite
Verarbeitungseinheit 2.9 die in den Auswahldatensatz aufgenommenen
Dienste unter Zugriff auf ein Sortiermodul 2.10 anhand
der ihnen zugeordneten Prioritätswerte
P. Mit anderen Worten wird in dem Sortierschritt die Reihenfolge
der ausgewählten
durchzuführenden
Dienste in Abhängigkeit von
der zweiten Vorgabe festgelegt. Dienste mit zahlenmäßig gleichen
Prioritätswerten
P werden anhand weiterer im Sortiermodul 2.10 abgelegter
Sortierkriterien sortiert, sodass am Ende des Sortierschritts 6.7 in
dem Auswahldatensatz die Reihenfolge der ausgewählten durchzuführenden
Dienste festgelegt ist. Wurden einzelne Dienste gegebenenfalls mehrfach mit
unterschiedlichen Prioritätswerten
ausgewählt, so
wird der betreffende Dienst nur einmal mit dem höchsten ihm zugeordneten Prioritätswert im
Auswahldatensatz eingeordnet.
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Nachdem
der so ermittelte Auswahldatensatz an die Dienstdurchführungseinheit 2.2 weitergegeben
wurde, erfolgt in einem ersten Dienstdurchführungsschritt 6.8 die
Durchführung
des in dem Auswahldatensatz an vorderster Stelle stehenden, als auszuführend markierten
Dienstes. Hierzu greift die erste Verarbeitungseinheit 2.3 auf
das diesem Dienst zugehörige
Dienstmodul 2.4 bis 2.6 zu.
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In
einem Schritt 6.9 wird anschließend geprüft, ob der durchzuführende Dienst
erfolgreich durchgeführt
wurde. Ist dies der Fall, erfolgt in einem Schritt 6.10 die
Signalisierung, dass der Dienst erfolgreich durchgeführt wurde.
In einem Schritt 6.11 wird der Dienst dann als nicht-auszuführend markiert.
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In
einem Schritt 6.12 wird dann geprüft, ob weitere als auszuführend markierten
Dienste im Auswahldatensatz vorliegen. Ist dies der Fall, wird zurück zum ersten
Dienstdurchführungsschritt 6.8 gesprungen.
Dies nicht der Fall, protokolliert die erste Verarbeitungseinheit 2.3 der
Dienstdurchführungseinheit 2.2 in
einem Protokollierschritt 6.13 das Ergebnis der Dienstdurchführung in
einem mit ihr verbundenen zweiten Speicher 2.11.
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Wird
hingegen in dem Schritt 6.9 festgestellt, dass der durchzuführende Dienst
nicht erfolgreich durchgeführt
wurde, überprüft die erste
Verarbeitungseinheit 2.3 in einem Schritt 6.14 die
Konsequenzen einer solchen fehlgeschlagenen Durchführung des
betreffenden Dienstes. Hierzu greift sie auf ein mit ihr verbundenes
Ergebniscodemodul 2.12 zu, in dem für jeden verfügbaren Dienst
ein Ergebniscode abgelegt ist, der unter anderem die Konsequenzen einer
fehlgeschlagenen Durchführung
des betreffenden Dienstes definiert.
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Gibt
der Ergebniscode wieder, dass bei Fehlschlagen der Durchführung des
betreffenden Dienstes die Durchführung
sämtlicher
weiteren Dienste unzulässig
ist, wird sofort zum Protokollierschritt 13 gesprungen.
Gibt der Ergebniscode wieder, dass bei Fehlschlagen der Durchführung des
betreffenden Dienstes die Durchführung
einzelner weiterer Dienste unzulässig
ist, werden die betreffenden weiteren Dienste, sofern sie in dem
Auswahldatensatz enthalten sind, in einem Schritt 6.15 in
dem Auswahldatensatz als nicht-auszuführende Dienste markiert. Anschließend wird
zum Schritt 6.11 gesprungen.
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In
einem dem Protokollierschritt 13 nachfolgenden Vorgabeänderungsschritt
wird dann in Abhängigkeit
vom protokollierten Ergebnis der Durchführung der durchzuführenden
Dienste unter Zugriff auf die Ergebniscodes des Ergebniscodemoduls 2.12 gegebenenfalls
eine automatische Modifikation der Prüfungsmatrices vorgenommen.
Hiermit ist es möglich,
automatische Anpassungen der Prüfungsmatrix
vorzunehmen. So kann beispielsweise ein erfolgreich durchgeführter einmalig
auszuführender Dienst
automatisch mit dem Prioritätswert
P=0 versehen werden, sodass er bei einem nachfolgenden zweiten Festlegungsschritt
nicht mehr ausgewählt wird.
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In
einem Schritt 6.15 wird dann überprüft, ob ein Stoppsignal zur
Beendigung des Betriebs des Datenzentrums 2 vorliegt. Ist
dies der Fall, endete der Betrieb in einem Schritt 6.16.
Andernfalls wird der Betrieb fortgesetzt und zum Schritt 6.3 gesprungen.
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Die
vorliegenden Erfindung wurde vorstehend ausschließlich anhand
eines Beispiels im Zusammenhang mit Frankiermaschinen beschrieben. Es
versteht sich jedoch, dass sie auch im Zusammenhang mit beliebigen
anderen Datenverarbeitungseinheiten eingesetzt werden kann, für die eine entfernte
Datenzentrale bestimmte Dienste ausführt.