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DE102004001603B4 - Behälter mit Innendekor - Google Patents

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DE102004001603B4
DE102004001603B4 DE102004001603A DE102004001603A DE102004001603B4 DE 102004001603 B4 DE102004001603 B4 DE 102004001603B4 DE 102004001603 A DE102004001603 A DE 102004001603A DE 102004001603 A DE102004001603 A DE 102004001603A DE 102004001603 B4 DE102004001603 B4 DE 102004001603B4
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Abstract

Behälter (1), insbesondere Parfümflacon, welcher einen Hohlkörper (2) umfasst, wobei der Hohlkörper (2) einen zumindest teilweise transparenten ersten Bereich (20), sowie
zumindest an der Innenseite (22) des Hohlkörpers (2) in zumindest einem zweiten Bereich (30) ein Dekor (3), und einen dritten Bereich (40), welcher sich an den ersten Bereich (20) und/oder an den zweiten Bereich (30, 35) anschließt,
aufweist, wobei der dritte Bereich (40) eine Barriereschicht (45) umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Behälter, insbesondere einen Parfümflakon, welcher einen zumindest teilweise transparenten Hohlkörper und ein Dekor umfasst.
  • Die Dokumente DE 101 39 305 A1 und DE 44 38 359 C2 zeigen ein Verbundmaterial aus einem Substratmaterial und einem Barriereschichtmaterial beziehungsweise einen Behälter aus Kunststoff mit einer Sperrbeschichtung, jedoch ohne ein Dekor. Die Dokumente DE 101 30 011 C1 und EP 0 086 242 A1 beschreiben zwar Dekore, jedoch enthalten diese Dokumente keinerlei Hinweis auf eine Barriereschicht, welche zum Vermeiden der Diffusion von Komponenten des Behälterinhalts durch die Behälterwandung vorgesehen ist.
  • Um ein Verpackungsmaterial bereitzustellen, können Behälter zur Verfügung gestellt werden, die einen Hohlkörper umfassen, welcher an der Behälteröffnung gegenüber der Umgebung offen ist. Häufig werden transparente Verpackungsmaterialien gewählt, wobei neben Glas zunehmend transparente Kunststoffe als Hohlkörper verwendet werden. Transparente Verpackungsbehälter können insbesondere für Anwendungen in der Kosmetikindustrie, beispielsweise für Parfümflakons, Dekore aufweisen. So können Behälter derselben Bauart durch unterschiedliche Dekoration der Mantelfläche für verschiedene Inhalte verwendet werden.
  • Nachteilig dabei ist jedoch, dass der Gestaltungsspielraum für die Behälter eingeschränkt ist. Wünschenswert wäre daher eine Möglichkeit zur Gestaltung eines Verpackungsbehälters, welche nicht auf die Formgebung des Verpackungsbehälters und das Aufbringen eines Dekors an dessen Mantelfläche beschränkt ist. Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, die Gestaltungsmöglichkeiten für Behälter, insbesondere Parfümflakons, zu erweitern.
  • Dekore umfassen häufig Lacke. Unter dem Begriff „Lack" wird zum einen eine Dispersion verstanden, welche zumindest einen Funktionsbestandteil aufweist, welcher in einer Flüssigkeit verteilt, das heißt dispergiert, ist. Die Flüssigkeit kann Wasser oder ein anderes, insbesondere ein organisches, Lösungsmittel sein. Der Funktionsbestandteil kann selbst in flüssiger Form vorliegen, so dass der Lack eine Emulsion ist, oder in fester Form, so dass der Lack eine Suspension ist.
  • Nach dem Auftrag der Dispersion auf die zu lackierende Oberfläche trocknet die Lackierung, so dass die Flüssigkeit verdampft und als Lackschicht eine Beschichtung entsteht, die die Partikeln des Funktionsbestandteils umfasst. Der Funktionsbestandteil kann beispielsweise ein Farbpigment sein. Der Begriff „Lack" umfasst auch Pulverlacke, bei denen der Funktionsbestandteil nicht in einer Flüssigkeit dispergiert ist, sondern in einem Pulver vorliegt.
  • Sollen Dekore an der inneren Oberfläche eines Behälters aufgebracht werden, ergibt sich jedoch insbesondere dann, wenn das Dekor eine Lackschicht aufweist, der Nachteil, dass die für das Dekor verwendeten Materialien von Inhaltsstoffen des in dem betreffenden Behälter eingebrachten Produkts angegriffen werden können. Infolgedessen können die Inhaltsstoffe zersetzt werden und/oder unerwünschte Reaktionsprodukte entstehen. Beispielsweise können Wirkstoffe in kosmetischen oder pharmazeutischen Produkten oder Essenzen eines Parfums abgebaut und/oder in störende Substanzen umgewandelt werden.
  • Durch die entsprechenden Reaktionsprodukte ist zudem die Gefahr gegeben, dass für den Verbraucher schädliche Substanzen entstehen. Bei einer Qualitätskontrolle nach der Herstellung können diese Substanzen möglicherweise nicht nachgewiesen werden, da sie erst mit zunehmender Lagerzeit entstehen. Gerade bei Produkten mit langen Haltbarkeitsdauern, wie bei Kosmetika häufig gefordert, ist damit das Risiko für den Verbraucher erhöht.
  • Der Erfindung liegt daher des Weiteren die Aufgabe zugrunde, einen Behälter, insbesondere einen Parfümflakon, zur Verfügung zu stellen, welcher ein Dekor aufweist, bei welchem jedoch eine Reaktion von Inhaltsstoffen eines im Behälter befindlichen Produktes mit Bestandteilen des Dekors im wesentlichen ausgeschlossen werden kann.
  • Diese Aufgaben werden auf überraschend einfache Weise bereits durch einen Behälter mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen finden sich in den zugeordneten Unteransprüchen. Der Gestaltungsspielraum für Behälter wird deutlich erweitert, indem vorteilhafterweise die Beschränkung auf die Formgebung des Behälters und das Aufbringen einer Dekorschicht an dessen Mantelfläche aufgehoben wird.
  • Unter dem Begriff „Hohlkörper" wird im Rahmen der vorliegenden Anmeldung ein Körper verstanden, welcher eine Wandung aufweist, die zumindest einen Hohlraum definiert. Zumindest ein Hohlraum eines derartigen Hohlkörpers weist eine Öffnung nach außen hin auf.
  • Unter dem Begriff „Dekor" wird im Rahmen der vorliegenden Anmeldung ein Bestandteil des Behälters verstanden, welcher eine optische Wirkung erzielt, die zum optischen Gesamteindruck des Behälters beiträgt. Beispielsweise kann das Dekor farbig sein.
  • Unter dem Begriff „Auskleidung" wird im Rahmen der vorliegenden Anmeldung ein Hohlkörper verstanden, welcher an zumindest einer Stelle mit dem zumindest teilweise transparenten Hohlkörper verbunden ist. Die Auskleidung kann eine Beschichtung des zumindest teilweise transparenten Hohlkörpers sein. Das bedeutet, dass das Dekor flächig Kontakt zu diesem Hohlkörper haben kann. Insbesondere kann das Dekor eine Innenbeschichtung des zumindest teilweise transparenten Hohlkörpers umfassen.
  • Die Auskleidung kann jedoch auch als weiterer Hohlkörper ausgebildet sein, der mit dem zumindest teilweise transparenten Hohlkörper an zumindest einer Stelle verbunden ist. Die Erfindung umfasst dabei selbstverständlich auch das Anordnen von mehr als zwei Hohlkörpern ineinander.
  • Mit der Angabe „innen" im Zusammenhang mit der Position der Auskleidung im Behälter ist im Rahmen der vorliegenden Anmeldung eine Position auf der Innenseite des Hohlkörpers und/oder innerhalb der Wandung des Hohlkörpers gemeint.
  • Eine Positionierung des Dekors auf der Innenseite des Hohlkörpers, welcher zur Aufnahme des Inhalts des Behälters vorgesehen ist, kommt insbesondere dann in Betracht, wenn keine Problematik aufgrund Reaktionen des Dekors und des Behälterinhalts zu erwarten ist.
  • Eine Positionierung des Dekors innerhalb der Wandung des Hohlkörpers ist dann angezeigt, wenn eine solche Problematik auftritt.
  • Grundsätzlich ist es möglich, einen Behälter derart zu fertigen, dass zunächst das Herstellen eines Vor-Behälters erfolgt. Der Vor-Behälter kann das Dekor aufweisen beziehungsweise selbst das Dekor darstellen. In einem Folgeschritt kann ein Verbund aus dem Vor-Behälter mit dem zumindest teilweise transparenten Hohlkörper hergestellt werden. Beispielsweise kann das Dekor außen mit einer transparenten Beschichtung versehen werden.
  • Es ist jedoch auch möglich, einen zumindest teilweise transparenten Hohlkörper herzustellen, in welchen das Dekor eingebracht wird. Dies kann beispielsweise durch Aufbringen einer Dekorbeschichtung auf die Innenseite zumindest teilweise transparenten Hohlkörpers erfolgen.
  • Eine weitere Möglichkeit zum Herstellen eines Behälters besteht darin, verschiedene Behältnisse zu fertigen, von denen zumindest eines ein Dekor umfasst, und diese Behältnisse ineinander anzuordnen und an zumindest einer Stelle, beispielsweise im Bereich der Öffnung, miteinander zu verbinden. Die einzelnen Behältnisse können auch an jeweils unterschiedlichen Stellen mit den jeweils benachbarten Behältnissen verbunden sein.
  • So kann als Dekor zumindest ein, beispielsweise farbiger, Hohlkörper verwendet werden, der in einem transparenten Hohlkörper angeordnet wird. Das Dekor kann dabei insbesondere selbst das Behältnis darstellen, das zur Aufnahme des Inhalts des Behälters vorgesehen ist. Es kann aber auch zumindest ein weiterer Behälter in dem Dekor angeordnet werden, welcher zur Aufnahme des Behälterinhaltes dient.
  • Besteht, insbesondere bei Parfümflakons, die Problematik, dass Reaktionen zwischen dem Dekor und dem Behälterinhalt mit unerwünschten Produkten möglich sind, bietet die Erfindung die Lösung, derartige Reaktionen dadurch im wesentlichen vollständig verhindern zu können, dass die Dekorschicht gegenüber dem Behälterinhalt abgeschirmt wird.
  • Die Erfindung betrifft einen Behälter , welcher einen Hohlkörper umfasst, wobei der Hohlkörper einen zumindest teilweise transparenten ersten Bereich aufweist, sowie zumindest an der Innenseite des ersten Bereichs in zumindest einem zweiten Bereich ein Dekor umfasst, und einen dritten Bereich aufweist, welcher sich an den ersten Bereich und/oder an den zweiten Bereich anschließt.
  • Mit dem Ausdruck „anschließen" des dritten Bereichs ist dabei eine Positionierung gemeint, welche in Nachbarschaft zu dem ersten und/oder zweiten Bereich derart erfolgt, dass ein unmittelbarer Kontakt der betreffenden Bereiche, aber auch eine benachbarte Anordnung der Bereiche mit einem Zwischenraum zwischen ihnen möglich ist.
  • Gemäß der Erfindung umfasst der dritte Bereich eine Barriereschicht. So kann gezielt eine Diffusion von Komponenten des Behälterinhalts durch die Behälterwandung im wesentlichen vermieden werden. Da dann insbesondere der Kontakt der Komponenten des Behälterinhalts mit dem Material des Dekors nahezu vollständig verhindert wird, ist die Wahrscheinlichkeit für Reaktionen zwischen Komponenten des Behälterinhalts und dem Material des Dekors äußerst gering, so dass die Bildung unerwünschter Substanzen nahezu ausgeschlossen werden kann.
  • Zum Aufbringen der Barriereschicht können unterschiedlichste Verfahren wie beispielsweise Lackieren oder Vakuumverfahren wie Sputtern, Elektronenstrahlverdampfung, sowie PVD-Verfahren (physical vapour deposition) oder CVD-Verfahren (chemical vapour deposition), insbesondere PECVD-Verfahren (plasma enhanced chemical vapour deposition), beispielsweise PICVD-Verfahren (plasma impulse chemical vapour deposition) angewendet werden.
  • Dabei ist im Zusammenhang mit der thermischen Belastung infolge des Beschichtungsverfahrens, insbesondere beim Beschichten von Dekoren, die organische Bestandteile beinhalten, zu beachten, dass die Temperatur während des Beschichtens nicht zu hoch werden sollte, um sicherzustellen, dass das Dekor nicht erweicht und so beispielsweise seine Form ändert oder sich sogar vom Substrat löst.
  • Bei Verwendung eines CVD-Verfahrens (chemical vapour deposition), insbesondere bei einem PECVD-Verfahren (plasma enhanced chemical vapour deposition), vor allem bei einem PICVD-Verfahren (plasma impulse chemical vapour deposition) ist jedoch die Abscheidung der Schichten bei niedrigen Temperaturen, insbesondere bei Temperaturen unterhalb der Glasübergangstemperatur von Kunststoffen möglich. Über schnelle Wechsel des Prozessgases wird darüber hinaus vorteilhafterweise das Aufbringen auch sehr dünner Schichten ermöglicht.
  • Das Prozessgas kann neben dem zumindest einen Precursor weitere Gase umfassen, insbesondere Reaktivgase wie Sauerstoff und gegebenenfalls Trägergase, das heißt Inertgase wie Stickstoff oder Edelgase.
  • Als Precursor-Materialien kommen beispielsweise Silane, Siloxane und Silazane in Frage. Je nach Zusammensetzung des Precursorgases können Barriereschichten mit unterschiedlicher Zusammensetzung abgeschieden werden. Nur beispielsweise kann die Barriereschicht also SiO2 und/oder TiO2 umfassen. Im Rahmen der Erfindung liegen aber insbesodnere auch Barriereschichten mit nicht-stöchiometrischer Zusammensetzung.
  • Grundsätzlich können insbesondere die folgenden Verbindungen eingesetzt werden: Methylsilan, Dimethylsilan, Trimethylsilan, Diethylsilan, Propylsilan, Phenylsilan, Hexamethyldisilan, 1,1,2,2-Tetramethyldisilan, Bis(trimethylsilyl)methan, Bis(dimethylsilyl)methan, Hexamethyldisilan, Vinyltrimethoxysilan, Vinyltriethoxysilan, Ethylmethoxysilan, Ethyltrimethoxysilan, Divinyltetramethyldisiloxan, Divinylhexamethyltrisiloxan und Trivinylpentamethyltrisiloxan, 1,1,2,2,-Tetremethyldisiloxan, Hexamethyldisiloxan, Vinyltrimethylsilan, Methyltrimethoxysilan, Vinyltrimethoxysilan und Hexamethyldisilazan.
  • Bevorzugte Siliziumverbindungen sind Tetramethyldisiloxan, Hexamethyldisiloxan (HMDSO), Hexamethyldisilazan, Tetramethylsilazan, Dimethoxydimethylsilan, Methyltrimethoxysilan, Tetramethoxysilan, Methyltriethoxysilan, Diethoxydimethylsilan, Methyltriethoxysilan, Triethoxyvinylsilan, Tetraethoxysilan, Dimethoxymethylphenylsilan, Phenyltrimethoxysilan, 3-Glycidoxypropyltrimethoxysilan, Diethoxymethylphenylsilan, Tris(2-methoxyethoxy)vinylsilan, Phenlytriethoxysilan und Dimethoxydiphenylsilan.
  • Die Erfindung bietet somit vorteilhafterweise die Möglichkeit, dass das Dekor gegenüber dem Innenraum des Hohlkörpers, insbesondere durch die Barriereschicht im Wesentlichen vollständig abgedeckt ist. Ein Kontakt der Bestandteile des Dekors mit den Inhaltsstoffen des im erfindungsgemäßen Behälter einzufüllenden Produkts wird somit nahezu vollständig ausgeschlossen.
  • Vorteilhafterweise kann dieser Effekt bereits mit einer einzigen Barriereschicht erzielt werden. Die Materialstärke des dritten Bereiches kann somit vorteilhafterweise sehr gering gewählt werden. Insbesondere sieht die Erfindung vor, dass die Barriereschicht eine Dicke von zumindest 20 nm aufweist.
  • Für die Barriereschicht können im Rahmen der Erfindung grundsätzlich beliebige Materialien gewählt werden. Beispielsweise kann die Barriereschicht zumindest eine Schicht umfassen, welche SiO2 enthält. Eine sehr gute Barrierewirkung wird auch dann erzielt, wenn die Barriereschicht zumindest eine Schicht umfasst, welche TiO2 enthält.
  • Grundsätzlich ist es im Rahmen der Erfindung nicht erforderlich, eine stöchiometrische Zusammensetzung insbesondere der Barrierebeschichtung zu erzielen. Vielmehr kann die Barrierebeschichtung auch Komponenten enthalten oder vollständig aus Materialien aufgebaut sein, die eine nicht-stöchiometrische Zusammensetzung aufweisen. Die Zusammensetzung der betreffenden Bereiche beziehungsweise Schichten kann insbesondere bei Anwendung eines CVD-Verfahrens durch Wahl des Precursorgases und Konzentration desselben eingestellt werden.
  • Des Weiteren kann die Barriereschicht ein Mehrschichtsystem aus zumindest zwei Schichten umfassen. So kann insbesondere eine Schicht, welche mit dem Dekor in Kontakt steht, in ihrer Zusammensetzung im Hinblick beispielsweise auf eine möglichst gute Haftung an die Materialien des Dekors angepasst werden, während eine mit den im Behälter einzufüllenden Produkten in Kontakt stehende Schicht im Hinblick auf eine möglichst große Sperrwirkung, insbesondere gegen derartige Komponenten, welche mit Bestandteilen des Dekors unerwünschte Reaktionen eingehen können, ausgewählt werden kann.
  • Für den Hohlkörper können je nach Anwendungsfall und gewünschten Eigenschaften des Behälters im Hinblick auf Festigkeit, Transparenz, Korrosionsbeständigkeit sowie Haptik unterschiedliche Materialien gewählt werden. Beispielsweise kann der Hohlkörper zumindest ein Glas umfassen. Es ist im Rahmen der Erfindung jedoch auch möglich, dass der Hohlkörper zumindest einen Kunststoff umfasst.
  • Die Erfindung sieht des Weiteren vor, dass das Dekor eine Lackschicht, insbesondere eine Epoxy-Lackschicht umfasst. Eine Lackschicht kann auf einfache Weise, beispielsweise durch Hineingeben eines Lackes in den Innenraum eines Hohlkörpers, Verteilen desselben und Abführen eines möglichen Überschusses sowie Aushärten der entstandenen Schicht im Innern eines Hohlkörpers aufgebracht werden.
  • Gleichzeitig besteht vorteilhafterweise die Möglichkeit, aus der Vielzahl kommerziell erhältlicher Lacke im Hinblick auf das gewünschte Design sowie möglicherweise materialspezifische Vorgaben in Bezug auf die Haftung der Lackschicht auf dem Trägermaterial sowie auf mögliche Wechselwirkungen der Lackschicht mit Materialien, welche mit der Lackschicht in Kontakt stehen, eine für den gegebenen Anwendungsfall geeignete Lackierung auszuwählen.
  • Eine weitere Möglichkeit, den erfindungsgemäßen Behälter auszugestalten, besteht darin, dass das Dekor eine einfarbige Dekorschicht umfasst. Beispielsweise kann das Dekor eine schwarze Dekorschicht aufweisen. So hebt sich der vom Dekor umschlossene Bereich des Behälters von der äußeren Kontur des zumindest teilweise transparenten Behälters besonders deutlich ab. Das Dekor kann auch eine mehrfarbige Dekorschicht umfassen, so dass zusätzliche optische Wirkungen erzielt werden können.
  • Werden für eine derartige mehrfarbige Beschichtung verschiedene Lacke mit unterschiedlichen Komponenten verwendet, ist im Rahmen der Erfindung auf überraschend einfache Weise die Möglichkeit gegeben, die im Hinblick auf unerwünschte Reaktionen mit dem Behälterinhalt problematischen Komponenten der Lacke durch eine einzige Schutzschicht, insbesondere durch eine Barriereschicht gemeinsam vor Korrosion zu schützen. Es ist also vorteilhafterweise nicht erforderlich, jeden einzelnen Lack mit einer auf diesen abgestimmten spezifischen Schutzschicht zu versehen.
  • Eine noch weitergehende optische Gestaltung des erfindungsgemäßen Behälters wird auf einfache Weise dadurch ermöglicht, dass die Wandstärke D1 des Hohlkörpers in zumindest einem ersten Abschnitt nicht mit der Wandstärke D2 in zumindest einem zweiten Abschnitt übereinstimmt. Die Wandstärke kann also variieren, so dass die Form eines inneren Bereiches, insbesondere eines Bereiches der als Hohlkörper zur Aufnahme des in den Behälter einzufüllenden Produktes ausgebildet ist, sich von der äußeren Form des Behälters unterscheiden kann. So wird eine Gestaltung in Form beliebiger ineinander angeordneter Körper durch die Anpassung der jeweiligen äußeren Profile ermöglicht.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren näher erläutert. Dieselben Bauteile werden in allen Figuren mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Behälters gemäß einer ersten Ausführungsform in Frontansicht sowie im Querschnitt,
  • 2 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Behälters gemäß einer zweiten Ausführungsform in Frontansicht sowie im Querschnitt,
  • 3 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Behälters gemäß einer dritten Ausführungsform in Frontansicht sowie im Querschnitt.
  • In den 1, 2 und 3 ist ein erfindungsgemäßer Behälter 1 in verschiedenen Ausführungsformen gezeigt. In den Figuren ist als Beispiel für einen erfindungsgemäßen Behälter 1 ein Parfümflakon schematisch dargestellt. Die Erfindung betrifft jedoch selbstverständlich nicht ausschließlich Parfümflakons, sondern kann vielmehr beliebige Arten von dekorierten Behältern zur Verfügung stellen.
  • In 1 ist ein Behälter 1 gemäß einer ersten Ausführungsform dargestellt. Er umfasst einen Hohlkörper 2 mit einem transparenten Bereich 20, welcher im vorliegenden ersten Ausführungsbeispiel die gesamte Behälterwandung des Hohlkörpers umfasst. Ferner umfasst der Behälter ein Dekor 3, welches an der Innenseite 22 des Hohlkörpers 2 angeordnet ist.
  • Das Dekor 3 bildet eine Auskleidung 35, mit welcher gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Hohlkörper 2 an seiner Innenseite 22 beschichtet ist. Diese Anordnung ist in der Querschnittsdarstellung auf der rechten Seite in 1 zu erkennen, welche einen Querschnitt entlang der Schnittlinie A-A darstellt.
  • An das Dekor 3 mit seiner Auskleidung 35 schließt sich nach innen ein Bereich 40 an, welcher im ersten Ausführungsbeispiel als Barriereschicht 45 ausgebildet ist. Die Barriereschicht 45 schließt die innere Auskleidung 35 des Dekors 3 gegenüber dem Innenraum 60 des Behälters 1 ab. Auf diese Weise wird ein Kontakt von Komponenten eines Produktes, welches im Innenraum 60 des Behälters 1 vorliegen kann, mit Komponenten des Dekors 3 in Form der inneren Auskleidung 35 nahezu vollständig vermieden. Die Bildung unerwünschter Reaktionsprodukte ist damit nahezu völlig ausgeschlossen.
  • Durch Formgebung der Wandung des Innenraum 60 des Behälters 1 kann neben dem unterschiedlichen Farbeindruck, durch welchen sich das Dekor in dem transparenten Hohlkörper abzeichnet, der optische Eindruck des Behälters weiter gestaltet werden.
  • Insbesondere muss die äußere Kontur des inneren Bereichs 60 nicht mit der äußeren Kontur des Behälters 1 selbst übereinstimmen. Dies kann auf einfache Weise dadurch erreicht werden, dass der Hohlkörper 2 Bereiche 10, 12 aufweist, die sich in ihrer Wandstärke unterscheiden. Im ersten Ausführungsbeispiel ist beispielsweise die Wandstärke D1 in einem Halsbereich 10 des Behälters 1 kleiner als die Wandstärke D2 in einem Bereich 12 auf mittlerer Höhe des Behälters 1.
  • In dem ersten Ausführungsbeispiel ist der gesamte Hohlkörper 2 transparent gestaltet, so dass der mit dem Dekor 3 ausgekleidete Innenraum 60 als Kontur aus beliebigen Blickrichtungen auf dem Behälter zu sehen ist.
  • In 2 ist eine zweite Ausführungsform der Erfindung dargestellt, bei welcher der Behälter 1 einen lediglich teilweise transparenten ersten Bereich 20 aufweist. In dem transparenten Bereich des teilweise transparenten Bereichs 20 ist das Dekor 3 zu erkennen, welches im Hohlkörper 2 angeordnet ist. Die Schnittansicht entlang eines Querschnitts B-B zeigt den an der Innenseite 22 des Hohlkörpers 2 angeordneten zweiten Bereich 30, welcher das Dekor 3 umfasst.
  • Im Unterschied zur ersten Ausführungsform, welche in 1 gezeigt ist, verdeutlicht das zweite Ausführungsbeispiel, das in 2 dargestellt ist, dass im Rahmen der Erfindung das Dekor 3 nicht zwingend einen vollumfänglich in Nachbarschaft zur Mantelfläche des inneren Bereichs 60 des Behälters 1 gelegenen Bereich ausfüllen muss. Vielmehr liegt es ebenfalls im Rahmen der Erfindung, lediglich einen Teilbereich der Wandung des Behälters 1 durch Anordnen eines Bereichs 30, welcher ein Dekor 3 umfasst, derart zu gestalten, dass in diesem Bereich das Dekor sichtbar ist.
  • Am Beispiel der zweiten Ausführungsform der Erfindung ist in der Schnittansicht B-B des Weiteren gezeigt, dass ein Bereich 40, welcher sich an den zumindest teilweise transparenten ersten Bereich 20 und den zweiten Bereich 30, der das Dekor 3 umfasst, anschließt, ein Mehrschichtsystem umfassen kann, welches im gezeigten zweiten Ausführungsbeispiel eine Barriereschicht 45 aufweist. Auf diese Weise ist das Dekor 3 gegenüber dem Innenraum 60 des Hohlkörpers, insbesondere durch die Barriereschicht 45 vollständig abgedeckt.
  • In den in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsformen sind radial benachbarte Bereiche jeweils in unmittelbarem Kontakt zueinander angeordnet. Im Rahmen der Erfindung werden jedoch auch weitere Möglichkeiten zur Anordnung der Bereiche zur Verfügung gestellt.
  • So ist in 3 eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behälters 1 dargestellt, bei welcher der Hohlkörper 2 innen ausgekleidet ist, ohne dass ein direkter Kontakt einer inneren Auskleidung 35, welche das Dekor 3 umfasst, mit der Innenseite 22 des ersten Bereichs 20 des Hohlkörpers und dem Bereich 40 besteht. Vielmehr besteht ein solcher direkter Kontakt lediglich stellenweise.
  • Im gezeigten Beispiel sind die ineinander angeordneten Hohlkörper, welche durch die innere Auskleidung 35 beziehungsweise den Bereich 40 gebildet werden, im Bereich des Halses des Behälters 1 derart miteinander verbunden, dass ihre jeweilige Position im Behälter 1 fixiert ist.
  • Außerhalb dieses Bereiches, in welchem die genannten Hohlkörper 35 und 40 miteinander verbunden sind, also beispielsweise in einem Querschnittsbereich C-C, befinden sich zwischen der inneren Auskleidung 35 und der Innenseite 22 des Hohlkörpers 2 ein Hohlraum 70, sowie zwischen dem Bereich 40 und der inneren Auskleidung 35 ein Hohlraum 80.
  • Die radialen Abmessung der Hohlräume 70, 80 können über die Höhe des Behälters 1 variieren sowie radial gesehen unterschiedliche Werte annehmen. Durch die dadurch entstehenden unterschiedlichen äußeren Konturen durch verschiedene Bereiche und deren Anordnung ineinander wird die Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Designs entsprechender Behälter 1 weiter erhöht.

Claims (12)

  1. Behälter (1), insbesondere Parfümflacon, welcher einen Hohlkörper (2) umfasst, wobei der Hohlkörper (2) einen zumindest teilweise transparenten ersten Bereich (20), sowie zumindest an der Innenseite (22) des Hohlkörpers (2) in zumindest einem zweiten Bereich (30) ein Dekor (3), und einen dritten Bereich (40), welcher sich an den ersten Bereich (20) und/oder an den zweiten Bereich (30, 35) anschließt, aufweist, wobei der dritte Bereich (40) eine Barriereschicht (45) umfasst.
  2. Behälter (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Dekor (3) gegenüber dem Innenraum (60) des Hohlkörpers (2) durch die Barriereschicht (45) vollständig abgedeckt ist.
  3. Behälter (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Barriereschicht (45) eine Dicke von zumindest 20 nm aufweist.
  4. Behälter (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Barriereschicht (45) zumindest eine Schicht umfasst, welche SiO2 enthält.
  5. Behälter (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Barriereschicht (45) zumindest eine Schicht umfasst, welche TiO2 enthält.
  6. Behälter (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Barriereschicht (45) ein Mehrschichtsystem aus zumindest zwei Schichten umfasst.
  7. Behälter (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der gegenüber der Umgebung geöffneten Hohlkörper (2) zumindest ein Glas umfasst.
  8. Behälter (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der gegenüber der Umgebung geöffnete Hohlkörper (2) zumindest einen Kunststoff umfasst.
  9. Behälter (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dekor (3) eine Lackschicht, insbesondere eine Epoxy-Lackschicht, umfasst.
  10. Behälter (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dekor (3) eine einfarbige Dekorschicht umfasst.
  11. Behälter (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dekor (3) eine mehrfarbige Dekorschicht umfasst.
  12. Behälter (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandstärke (D1) des Hohlkörpers (2) in zumindest einem ersten Abschnitt (10) nicht mit der Wandstärke (D2) in zumindest einem zweiten Abschnitt (12) übereinstimmt.
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