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TECHNISCHES
GEBIET
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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Antenne vom Einbautyp, die in einer drahtlosen Vorrichtung,
z.B. insbesondere einem tragbaren Telefon, verwendet wird, und eine
drahtlose Vorrichtung bzw. Funkvorrichtung, die sie verwendet.
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STAND DER
TECHNIK
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Die Ausbreitung von drahtlosen Vorrichtungen
oder Funkvorrichtungen, z.B. insbesondere von tragbaren Telefonen,
ist seit kurzem bemerkenswert und es werden insbesondere Geräte kleiner
Größe und mit
geringem Gewicht bevorzugt.
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Eine drahtlose Vorrichtung ist für gewöhnlich mit
einer Antenne zum Senden und Empfangen von elektrischen Wellen aufgebaut
und diejenige Antenne, die sich bereits verbreitet hat, ist eine
Antenne vom Einbautyp, die in das Vorrichtungsgehäuse eingebaut
ist.
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Eine solche herkömmliche Einbauantenne wird
nachfolgend mit Bezug auf 6 und 7 beschrieben.
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6 ist
eine allgemeine, perspektivische Ansicht einer herkömmlichen
Einbauantenne. In 6 ist
das Antennenelement 102, das aus einem dünnen Metallblech
besteht, auf einem Substrat 101 befestigt, das im allgemeinen
in einer rechtwinkligen, quadrigen Gehäuseform mit Gießharz bzw.
Kunststoff ausgebildet ist.
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Das Antennenelement 102 ist
in Übereinstimmung
mit vorgegebenen Sende- und Empfangsfrequenzen ausgebildet und an
dessen Ende sind ein Zuführanschluss 102A und
ein Masse- bzw. Erdeanschluss 1028 angeordnet.
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7 ist
eine Ansicht einer Antenne von oben, die so aufgebaut ist und die
in eine drahtlose Vorrichtung eingebaut ist. Wie durch die Draufsicht von 7 gezeigt ist, ist eine
Antenne, die derart aufgebaut ist, auf einer Leiterplatte 111 befestigt,
die in einem Gehäuse 110 der
drahtlosen Vorrichtung angeordnet ist. Der Zuführanschluss 102A ist
mit der Zuführleitung 111A der
Leiterplatte 111 verbunden und der Erdeanschluss 1028 ist
mit der Erdeleitung 1118 der Leiterplatte 111 verbunden.
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Die Antenne, die den vorstehenden
Aufbau hat, ist eine Antenne vom sogenannten Umkehr-F-Typ und der
Umkehr-F-Typ wird gegenwärtig weit
verbreitet verwendet.
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Eine herkömmliche Antenne, wie sie vorstehend
beschrieben wurde, wird z.B. in dem offengelegten, japanischen Patent
2001-352212 und
in dem offengelegten, japanischen Patent 2002-330023 offenbart.
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Im Fall einer Antenne vom Umkehr-F-Typ, die
vorstehend beschrieben wurde, ist es jedoch schwierig, die Form
und das Volumen des Substrats 101 und des Antennenelements 102 zu
miniaturisieren, während
die Empfindlichkeit beim Senden und Empfangen elektrischer Wellen
entsprechend den Frequenzbändern
auf der Basis des PDC-Systems (PDC = Personal Digital Cellular =
persönlich,
digital, zellulär),
das gegenwärtig
in Japan verwendet wird, des GSM-Systems (GSM = Global System for
Mobile Communication = Globales Mobilkommunikationssystem) oder
des DCS-Systems (DCS = Digital Cellular System = Digitales Zellensystem),
die in Überseeländern verwendet
werden, aufrechterhalten wird. Da diese Antenne auf der Leiterplatte 111 angeordnet
ist, entsteht auch ein Problem damit, dass die drahtlose Vorrichtung
in der Dicke größer wird.
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OFFENBARUNG
DER ERFINDUNG
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Eine Antenne, die aufweist:
ein
Substrat, das aus einem Kunststoff bzw. Harz hergestellt wird; und
ein
Antennenelement, das aus Metall hergestellt wird, das auf dem Substrat
befestigt ist und eine Verbindung hat, die seitlich am Substrat
hervorsteht, worin das Substrat in das Gehäuse der Vorrichtung eingebaut
ist, worin dessen Position auf eine Position beschränkt ist,
die einen vorgegebenen Raum von einer Leiterplatte weg bzw. entfernt
ist, und worin die Verbindung mit einem angefederten Kontakt mit
der Leiterplatte elektrisch verbunden ist.
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Drahtlose Vorrichtung bzw. Funkvorrichtung, die
aufweist:
ein Substrat, das aus Kunststoff bzw. Harz hergestellt ist;
ein
Antennenelement, das aus Metall hergestellt ist, das an dem Substrat
befestigt ist und das eine Verbindung hat, die seitlich von dem
Substrat hervorsteht;
eine Leiterplatte, die elektrisch in
angefedertem bzw. elastischem Kontakt mit der Verbindung ist; und
ein
Gehäuse
zum Aufnehmen des Substrats, des Antennenelements und der Leiterplatte,
worin das Substrat in das Gehäuse
eingebaut ist, worin dessen Position auf eine Position beschränkt ist,
die einen vorgegebenen Raum weg von der Leiterplatte ist.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine perspektivische Vorderansicht einer Antenne einer bevorzugten
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
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2 ist
eine rückseitige,
perspektivische Ansicht einer Antenne in einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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3 ist
eine Draufsicht auf eine Antenne, die in dem Gehäuse einer drahtlosen Vorrichtung
einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung angeordnet ist;
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4 ist
eine perspektivische Rückansicht einer
Antenne mit einem Antennenelement einer anderen Form in einer bevorzugten
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
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5 ist
eine Draufsicht auf eine Antenne, die in dem Gehäuse der drahtlosen Vorrichtung
angeordnet ist, die einen hervorstehenden, beschränkenden
Abschnitt an einem Substrat hat, der ein wesentliches Teil der Antenne
in einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist;
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6 ist
eine perspektivische Ansicht einer herkömmlichen Einbauantenne; und
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7 ist
eine Draufsicht auf eine herkömmliche
Antenne, die in dem Gehäuse
der drahtlosen Vorrichtung angeordnet ist.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
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Die vorliegende Erfindung soll die
vorstehenden, herkömmlichen
Probleme lösen
und die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Antenne mit geringer
Größe vom Einbautyp,
die ein kleineres Volumen als eine Antenne vom Umkehr-F-Typ hat
und die nicht auf einer Leiterplatte der drahtlosen Vorrichtung ange ordnet
werden muss, und eine elektrische Vorrichtung bereitzustellen, die
die Antenne verwendet.
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Um den vorstehenden Zweck zu erreichen, ist
die vorliegende Erfindung aufgebaut, wie nachfolgend beschrieben
wird.
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Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung werden im Nachfolgenden mit Bezug auf 1 bis 5 beschrieben.
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(Bevorzugte Ausführungsformen)
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1 ist
eine perspektivische Vorderansicht einer Antenne gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. 2 ist
eine perspektivische Rückansicht
einer Antenne in einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung. 3 ist eine
Draufsicht auf eine Antenne, die in dem Gehäuse der drahtlosen Vorrichtung
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung angeordnet ist. In diesen Figuren ist
das Substrat 21 aus einem Giesharz bzw. Kunststoff hergestellt.
Ein Antennenelement 31, das durch Stanzen eines federnden
bzw. elastischen, dünnen Metallblechs
ausgebildet wird, ist an dem Substrat 21 befestigt.
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Das Substrat 21 ist in einer
allgemeinen rechtwinkligen, quadrigen Form ausgebildet, die lange
Seitenwände
und eine vorspringende Krümmung leicht
nach vorne an dem mittleren Abschnitt hat, wobei an den Enden ihres
rückseitigen
Abschnitts 22 Vorsprünge 41 angeordnet
sind, die jeweils mit Durchgangslöchern für den Eingriff versehen sind. Der
Grund dafür,
dass das Substrat 21 im allgemeinen eine rechtwinklige,
quadrige Form mit langen Seitenwänden
und einer hervorstehenden Krümmung
hat, die am Mittenabschnitt etwas nach vorne ist, besteht darin,
die Abstimmung mit dem Gehäuse der
drahtlosen Vorrichtung bzw. Funkvorrichtung, in dem die Antenne
installiert ist, und den inneren Zustand der drahtlosen Vorrichtung
zu verbes sern. Dieser Punkt wird nachfolgend im Detail später mit
Bezug auf 3 beschrieben.
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An einem Ende der Seite des Substrats 21 ist der
Rahmenabschnitt 32 des Antennenelements 31 durch
Einsetz-Giessen oder Abdichten gesichert. Der Rahmenabschnitt 32 ist
an einer Oberfläche
davon offen.
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Der Rahmenabschnitt 32 ist
mit der gleichen Breite bzw. Weite an dem Rückseitenabschnitt 22 des
Substrats 21, dem oberen Abschnitt 23 und dem Vorderseitenabschnitt 24 gegenüber dem
Rückseitenabschnitt 22 befestigt.
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Der Rahmenabschnitt 32 ist
nicht an der Unterseite 25 des Substrats 21, das
flach ausgebildet ist, befestigt.
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Das Antennenelement 31 hat
ein erstes Element 33. Das erste Element 33 erstreckt
sich von einem Abschnitt entsprechend einer unteren Position des
Vorderseitenabschnitts 24 des Substrats 21 an dem
Rahmenabschnitt 32. Das erste Element 33 verzweigt
sich entlang der Längsrichtung
des Substrats 21 parallel zu der Unterseite 25.
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Das erste Element 33 ist
mit einem Abzweig 33A und der Verbindung 33B aufgebaut.
Es gibt eine Vielzahl von Abzweigen 33A, die dünn sind
und parallel zu der Unterseite 25 sind. Die Abzweige 33A sind
deshalb miteinander durch die Verbindung 33B in einer Vertikalrichtung
an dem seitlichen Ende und/oder dem mittleren Abschnitt des Substrats 21 verbunden.
Das erste Element 33 ist in einem sogenannten gefalteten
Muster vom Einzelpoltyp aufgebaut.
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Das Intervall bzw. der Abstand zwischen
den Abzweigen 33A des ersten Elements 33 und der
Position der Verbindung 33B wird unter Berücksichtigung
des Kapazitätkoppelns
oder ähnlichem
in Übereinstimmung
mit dem Sende- und Empfangsfrequenzband bestimmt.
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Das erste Element 33 und ähnliche
können einfach
und genau in gewünschten
Formen durch Stanzen eines Metallblechs ausgebildet werden und deshalb
ist die Herstellungseffizienz sehr hoch.
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Das erste Element 33 ist
deshalb zickzackförmig
und kompakt in einem gefalteten Zustand an einer flachen Oberfläche ausgebildet,
die der Vorderseitenabschnitt 24 ist. Das Gebiet des Abschnitts,
wo das erste Element 33 angeordnet ist, kann folglich reduziert
werden. Das Substrat 21 ist so in im allgemeinen rechtwinkliger,
quadriger bzw. parallelepipedische Form ausgebildet, die im Volumen
im Vergleich zu der herkömmlichen
Form auch reduziert ist.
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Das erste Element 33 kann
auch einfach derart ausgebildet werden, das es eine gekrümmte bzw. gebogene
Oberfläche
hat. Dementsprechend, wie bei dem Vorderseitenabschnitt 24,
der mit einer Krümmung
leicht nach vorne an dem mittleren Abschnitt hervorsteht, kann das
erste Element 33, auch wenn die Installationsoberfläche des
ersten Elements 33 in einer gekrümmten Form entsprechend der äußeren Form
der verwendeten, drahtlosen Vorrichtung ausgebildet ist, leicht
entlang der Installationsoberfläche
angeordnet werden.
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Eine Antenne mit einer solchen Form
des Gehäuses
kann kompakt in einem Gehäuse
installiert werden und kann dazu beitragen, die verwendete, drahtlose
Vorrichtung weiter zu verkleinern.
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Das Antennenelement 31 enthält auch
ein zweites Element 34, das sich von dem oberen Abschnitt
des Rahmenabschnitts 32 fast bis zu der mittleren Position
an der anderen Endseite entlang des oberen Abschnitts 23 des
Substrats 21 erstreckt.
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Zudem ist eine Verbindung 35 an
einer Position entsprechend dem Rückseitenabschnitt 22 des Rahmenabschnitts 32 ausgebildet.
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Die Verbindung 35 ist zungenförmig und elastisch
bzw. federnd und hat einen elastischen Arm 35A, der sich
nach unten mit einer vorgegebenen Weite von dem Rahmenabschnitt 32 aus
erstreckt, und einen Endabschnitt 35B, der darunter angeordnet
ist und in fast einem rechten Winkel gebogen ist. Der Endabschnitt 35B hat
eine flache Oberfläche
mit einem spezifizierten Bereich oder einen Vorsprung oder unebene
Oberflächen
und, wenn die Antenne nicht installiert ist, ist der Endabschnitt 35B an
einer Position unter der Unterseite 25 des Substrats 21.
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Eine Antenne vom Einbautyp in der
bevorzugten Ausführungsform,
die wie vorstehend beschrieben aufgebaut ist, ist in der drahtlosen
Vorrichtung installiert, die eine Vorrichtung unter Verwendung dieser
Antenne ist, wie in 3 gezeigt
ist. Die Installation bzw. der Einbau in eine drahtlose Vorrichtung
wird nachfolgend mit Bezug auf 3 beschrieben.
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Das Gehäuse 51 an der unteren
Seite der drahtlosen Vorrichtung ist im allgemeinen vom rechtwinkligen,
quadrigen Gehäuse-
bzw. Kastentyp, der sich nach oben, wenn von oben betrachtet wird, öffnet und
in einer gekrümmten
Form derart ausgebildet ist, das er leicht an dem Mittenabschnitt
der Vorderseite (entsprechend der oberen Seite in 3) hervorsteht. Die Leiterplatte 52 in
der drahtlosen Vorrichtung ist in einer Position mit Ausnahme des
vorderen Abschnitts des äußeren Raumes
angeordnet und untergebracht.
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Die Leiterplatte 52 ist
mit verschiedenen elektrischen Teilen für den Betrieb der drahtlosen Vorrichtung
bzw. Funkvorrich tung versehen. Es ist auch notwendig, ein oberes
Gehäuse
zu haben, das ein Betriebsteil der drahtlosen Vorrichtung ist. Die
Beschreibung und die Erläuterung
eines solchen oberen Gehäuses
wird jedoch hier weggelassen.
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Die Antenne, die vorstehend beschrieben wurde,
ist an dem vorderen Abschnitt des Gehäuses 51 angeordnet,
wo die Leiterplatte 52 nicht angeordnet ist, d.h., wo das
Substrat 21 um einen vorgegebenen Abstand von der Leiterplatte 52 in
Parallelbeziehung dazu entfernt ist, das bzw. die dadurch in dem Gehäuse 51 untergebracht
ist.
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In diesem Fall wird die Antenne derart
angeordnet, dass das erste Element 33 an der Vorderseite des
Gehäuses 51 ist,
d.h., nach außen
schaut. Diese Anordnung wird unter Berücksichtigung von Faktoren,
z.B. des Verbesserns der Sende- und Empfangseigenschaft für elektrische
Wellen und des Installierens einer Vielzahl von Antennenelementen,
ausgeführt.
Der Vorsprung 51A zum Begrenzen der Position ist in dem
Gehäuse 51 angeordnet.
Die Antenne ist in diesem Zustand derart installiert, dass ihre
Position, der mittlere Abschnitt des Rückseitenabschnitts 22 des
Substrats 21, durch den Vorsprung 51A bezüglich der
Rückwärtsrichtung,
der Rechtsrichtung und der Linksrichtung beschränkt ist.
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Der Rückseitenabschnitt 22 dieser
Antenne steht nach vorne an dem Mittenabschnitt in der Mittenposition
hervor. Sie kann deshalb ein vorgegebener Raum bzw. Freiraum haben,
der an dem Rückabschnitt
des Rückseitenabschnitts
in einem Zustand der vorstehenden Anordnung erzeugt wird, und es
ist einfach, den Vorsprung 51A zum Einschränken der Antennenposition
unter Verwendung des Freiraums anzuordnen. Zudem ist es möglich, die
Vorrichtung mit einem hohen Flächenwirkungsgrad
aufzubauen.
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In diesem Fall wird es bevorzugt,
dass sie derart aufgebaut ist, dass die Vorderseite des Vorsprungs 51A zum
Einschränken
bzw. Begrenzen der Antennenposition in Übereinstimmung mit der Form des
Rückseitenabschnitts 22 der
Antenne ausgebildet ist und dass die Positionen, einschließlich der Nachbarschaft
des Mittenabschnitts des Rückseitenabschnitts 22,
durch einen Vorsprung 51A bezüglich der Richtungen beschränkt sind,
die die Rechtsrichtung und die Linksrichtung enthalten.
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Da die Antenne einen vorgegebenen
Raum bzw. Freiraum neben beiden Enden des Vorderseitenabschnitts 24 haben
kann, wird es bevorzugt, einen Vorsprung, der die Antennenposition
einschränkt,
in diesem Raum zum Zwecke des Beschränkens bzw. Begrenzens der Antennenposition anzuordnen.
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In einem Zustand der vorstehenden
Anordnung befindet sich jeder Vorsprung 41, der an dem Rückseitenabschnitt 22 der
Antenne angeordnet ist, an einem der beiden Anschlagvorsprünge 53,
die an dem Gehäuse 51 angeordnet
sind. Eine Schraube (nicht gezeigt) wird von oberhalb jedes Vorsprungs 41 eingeschraubt,
um den jeweiligen Vorsprung 41 an dem zugehörigen Anschlagvorsprung 53 befestigen
zu können.
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Der Endabschnitt 35B der
Verbindung 35 des Antennenelements 31 kommt elastisch
in Kontakt mit dem Signalmusterabschnitt 52A, der entlang einer
Leiterplatte 52 angeordnet ist, und wird elektrisch verbunden.
Bei der Antenne der vorliegenden Erfindung sind gemäß der elektrischen
Verbindung durch einen elastischen bzw. federnden Kontakt mit dem
Signalmusterabschnitt 52A ein Lötarbeitsvorgang und die Verwendung
von Lötmaterial
nicht notwendig. Zudem ist die Auswechselarbeit im Falle eines auftretenden
Ausfalls auch einfach und erfordert keinen Mann-Tag.
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In diesem Fall ist die obere Oberfläche der Leiterplatte 52 höher angeordnet
als die Unterseite 25 der Antenne und dadurch wird die
Antenne daran, wie vorstehend beschrieben wurde, angeschraubt. Ruf
diese Art und Weise wird eine vorgegebene Federkraft erzeugt, wenn
der elastische Arm 35A bzw. Federarm der Verbindung 35
nach oben durch die Leiterplatte 52 gebogen wird. Im Ergebnis
kann eine stabile Verbindung der federnden Kontaktteile durch die
Federkraft eingerichtet werden. Z.B. wird es eher bevorzugt, wenn
der Endabschnitt 35b mit einem Vorsprung oder uneben ausgebildet
ist, da die Teile dann in Punktkontakt miteinander kommen können.
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Eine drahtlose Vorrichtung, die mit
einer Antenne in der vorliegend bevorzugten Ausführungsform versehen ist, dient
dazu, elektrische Wellen mit einem vorher gesetzten, vorgegebenen
Frequenzband durch die Antenne zu senden und zu empfangen.
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Beim Empfangen von elektrischen Wellen empfangen
z.B. das erste Element 33 und das zweite Element 34 die
elektrischen Wellen, die dann zu dem Signalmusterabschnitt 52A der
Leiterplatte 52 über die
Verbindung 35 gesendet werden und wie spezifiziert in dem
Steuerabschnitt (nicht gezeigt) verarbeitet werden, der auf der
Leiterplatte 52 ausgebildet ist, was den Betrieb der Funktion
gemäß dem Zustand des
Signalempfangs ergibt.
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Andererseits werden beim Senden der
elektrischen Wellen Signale, die von dem Signalmusterabschnitt 52A der
Leiterplatte 52 gesendet werden, zu dem ersten Element 33 und
dem zweiten Element 34 über
die Verbindung 35 gesendet, die in der Form elektrischer
Wellen gesendet werden sollen.
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In diesem Fall ist die Antenne mit
dem ersten Element 33 und dem zweiten Element 34 versehen, die
in der elektrischen Länge
voneinander unterschiedlich sind. Dementsprechend kann sie Signale in
mindestens zwei Frequenzbändern
ausgezeichnet senden und empfangen.
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Wie vorstehend beschrieben wurde,
kann die Antenne, da sie in der vorliegend bevorzugten Ausführungsform
im Volumen klein genug ist, so dass sie mit einer hohen Flächeneffizienz
angeordnet bzw. aufgebaut werden kann, wenn sie in dem Gehäuse 51 der
drahtlosen Vorrichtung installiert ist, zu der Miniaturisierung
der Vorrichtung beitragen. Zudem ist die Antenne nicht auf der Leiterplatte 52 montiert,
sondern direkt an dem Boden des Gehäuses 51 in einem Zustand
derart angebracht, in dem sie in einer Position mit einem vorgegebenen
Raum bzw. Zwischenraum weg von der Leiterplatte beschränkt ist,
wodurch sie elektrisch leitend gemacht wird. Dementsprechend ist
es möglich,
die Dicke insbesondere des Gehäuses 51,
d.h. die Gesamtdicke der drahtlosen Vorrichtung, zu vermindern.
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Die vorstehend beschriebene Antenne
ist ein Beispiel, das mit dem ersten Element 33 und dem zweiten
Element 34 versehen ist, aber sie ist in keinster Weise
bezüglich
der Anzahl der Elemente, der Form und des Materials beschränkt. Eine
Antenne der vorliegenden Erfindung, bei der die Anzahl der Elemente,
die Form oder das Material unterschiedlich zu jenen Antennen ist,
die in 1 bis 3 gezeigt sind, wird mit
Bezug auf 4 nachfolgend
beschrieben.
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Z.B., wie in der allgemeinen perspektivischen
Ansicht von 4 gezeigt
ist, wird ein Antennenelement 61 bevorzugt, bei dem eine
leitende Spule mit der Verbindung 61A, die an einem Ende
vorgesehen ist, an einem stabähnlichen
Substrat 62 angebracht ist. Auch in diesem Fall ist es
möglich,
ein Antennenelement mit einer notwendigen elektrischen Länge einfach
aufzubauen, das kompakt ist, ein geringes Volumen hat und eine geringe
Größe.
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Auch ist der Zustand der spulenförmigen Antenne,
die in der drahtlosen Vorrichtung bzw. Funkvorrichtung montiert
ist, der gleiche, wie der der Antenne vom Einzelpoltyp, die vorstehend
beschrieben wurde, d.h., dass die Antenne in Parallelbeziehung zu
der Leiterplatte 52 angeordnet ist. Gleichzeitig wird eine
Schraube (nicht gezeigt) von oberhalb des Vorsprungs 62A derart
eingeschraubt, dass die Verbindung 61A federnd bzw. elastisch
mit dem Signalmusterabschnitt 52A kontaktiert ist. Dementsprechend
ist es möglich ähnliche
Vorteile, z.B. eine Reduzierung der Abmessung bzw. Dicke der drahtlosen Vorrichtung,
zu erhalten.
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Es wird auch bevorzugt, die Antenne
an dem Gehäuse 51 oder ähnlichem
unter Verwendung einer anderen Einrichtung als einer Schraubeneinrichtung zu
befestigen. Es wird bevorzugt, dass die Antenne in Beziehung zu
der Leiterplatte 52 angeordnet ist, wobei die Parallelanordnung
zur Leiterplatte 52 zumindest beibehalten wird, und dass
die Verbindung 35 (61A) der Antenne in federndem
Kontakt mit dem Signalmusterabschnitt 52A zuverlässig ist.
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5 zeigt
ein Beispiel, das eine zuverlässigere
Beschränkung
der Antennenposition in dem Gehäuse 51 sicherstellt.
Wie mit der Draufsicht von 5 gezeigt
ist, ist neben dem Vorsprung 51A zum Beschränken der
Antennenposition im Gehäuse 51 auch
ein vorstehender, beschränkender
Abschnitt 71, der rahmenähnlich ist, wenn er von oben
betrachtet wird, an dem Rückseitenabschnitt 22 des
Substrats 21 auf der Antennenseite vorgesehen. Es wird bevorzugt,
ihn derart anzubringen, dass der Rückabschnitt 71A des
vorstehenden, beschränkenden
Abschnitts 71 in Kontakt mit der Endoberfläche der
Leiterplatte 52 oder etwas von dieser beabstandet ist.
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In diesem Fall kann die Parallelanordnung der
Antenne und der Leiterplatte 52 zuverlässig durch den vorstehenden,
beschrän kenden
Abschnitt 71 aufrecht erhalten werden. Im Ergebnis wird,
da die Verbindung 35 des Antennenelements 31 in
der Positionsgenauigkeit gegenüber
der Leiterplatte 52 verbessert wird, der Zustand der elektrischen
Verbindung mit der eingebauten Antenne weiter stabilisiert.
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In 1, 2, 3 und 5 ist
das beschriebene Antennenelement 31 ein Beispiel, das aus
Metallblech ausgebildet ist. Das Antennenelement 31 der
vorliegenden Erfindung ist jedoch nicht auf Metallblech beschränkt, sondern
es ist bevorzugt metallen.
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Wie vorstehend beschrieben wurde,
ist die Antenne der vorliegenden Erfindung kleiner im Volumen und
hat eine geringere Größe derart,
dass es nicht erforderlich ist, dass sie auf der Leiterplatte der drahtlosen
Vorrichtung installiert ist. Dementsprechend hat sie Vorteile, z.B.,
dass sie zu der Reduzierung der Dicke der Vorrichtung beitragen
kann.