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DE102004009575A1 - Sanitäre Kupplung für Nadel und motorangetriebenen Dorn zur Mikropigmentierung und Tätowierung - Google Patents

Sanitäre Kupplung für Nadel und motorangetriebenen Dorn zur Mikropigmentierung und Tätowierung Download PDF

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DE102004009575A1
DE102004009575A1 DE200410009575 DE102004009575A DE102004009575A1 DE 102004009575 A1 DE102004009575 A1 DE 102004009575A1 DE 200410009575 DE200410009575 DE 200410009575 DE 102004009575 A DE102004009575 A DE 102004009575A DE 102004009575 A1 DE102004009575 A1 DE 102004009575A1
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DE
Germany
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needle
coupling
drive
sealing sleeve
linear drive
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Withdrawn
Application number
DE200410009575
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English (en)
Inventor
Mario Gisbert Carrasco
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Goldeneye SL
Original Assignee
Goldeneye SL
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M37/00Other apparatus for introducing media into the body; Percutany, i.e. introducing medicines into the body by diffusion through the skin
    • A61M37/0076Tattooing apparatus
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
    • A61B2017/00477Coupling

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Abstract

Ein Gerät zum Tätowieren weist eine Kupplung (1) zwischen Nadel (12) und Antrieb (3, 4, 13) auf, bei welcher ein Koppelteil (7) mit einer Dichthülse (9) versehen ist, die einen freien Endabschnitt (3) des Nadelantriebs (3, 4, 13) unter kleinem radialen Spiel übergreift. Auf diese Weise ist ein Kontaminieren des Inneren des Antriebs ausgeschlossen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine hygienische Kupplung zwischen einer Nadel, wie sie zum Tätowieren verwendet wird, und einem Motorabtriebsteil eines auf die Nadel arbeitenden Linearantriebs.
  • Derartige Nadeln dienen zur Mikropigmentierung und/oder Tätowierung der Haut.
  • Die auf dem Markt befindlichen Tätowiergeräte haben ein bleistiftähnliches Gehäuse, in dessen Inneren ein Motor angeordnet ist. Dessen dornförmiges Abtriebsteil ist über eine Kupplung mit der Tätowiernadel verbunden. Der Motor erteilt der Tätowiernadel eine alternierende Mikrobewegung. Durch Einstechen der Nadel in die Haut unter Gegenwart von Farbe werden Farbpigmente unter die Hautoberfläche gebracht.
  • Bei bekannten derartigen Geräten besteht die Gefahr, daß beim Einbringen der Farbe in die Haut entstehende Körperflüssigkeit oder beim Tätowieren verwendete Farbe in das Innere des Linearantriebs gelangt, in erster Linie bei der Durchführungsstelle des Motorabtriebsteils durch das Gehäuse des Antriebs. Derart ins Innere des Antriebs gelangte Flüssigkeit kontaminiert den Antrieb und kann auch dessen Mechanik beschädigen.
  • Durch die vorliegende Erfindung soll eine Kupplung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angesprochenen Art so weitergebildet werden, daß optimale hygienische Bedingungen gewährleistet sind.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch eine Kupplung mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung umfaßt das Motorabtriebsteil einen Gewindebolzen, der aus dem Gehäuse des Antriebs durch eine Öffnung verschiebbar hindurchgeführt ist. Die Kupplung umfaßt als Koppelteil einen Nadelfuß, der durch Aufschrauben auf ein Gewinde am freien Ende des Motorabtriebsteils am letzteren lösbar befestigt wird.
  • Das Motorabtriebsteil wird durch den Motor in eine axiale hin- und hergehende Mikrobewegung versetzt. Das Motorabtriebsteil ist in dem Gehäuse oder einem mit dem Gehäuse fest verbundenen Führungsteil hin- und herbewegbar gelagert, wobei letzteres zugleich einen zylindrischen Endabschnitt des Gehäuses des Antriebs darstellt.
  • Alternativ kann der mit dem Koppelteil zusammenarbeitende Endabschnitt des Antriebes durch einen angeformten Abschnitt des Antriebsgehäuses gebildet sein. Das Motorabtriebsteil ist zentrisch in diesem Führungsteils geführt und erstreckt sich über dessen freies Ende hinaus.
  • Der Nadelfuß besteht bei diesem Ausführungsbeispiel aus einem scheibenförmigen Körper, der vorzugsweise aus einem plastischen Kunststoffmaterial hergestellt ist. Die Ränder des scheibenförmigen Körpers tragen in axialer Richtung verlaufende Schürzen, von denen sich eine in Richtung zur Nadel erstreckt, und die andere den Endabschnitt des Antriebs unter kleinem radialen Spiel übergreift.
  • Die erste, zur Nadel weisende Schürze bildet zusammen mit einem Vorsprung des Koppelteils, der sich zur Nadel hin erstreckt, eine Rinne. Die Nadel ist in den Vorsprung des Koppelteils nicht abnehmbar eingesetzt.
  • Die auf der anderen Seite des scheibenförmigen Koppelteils liegende Schürze bildet eine Dichthülse und bildet zusammen mit der Umfangsfläche des Endabschnitts des Antriebs eine Spaltdichtung.
  • Auf der dem Antrieb zugewandten Seite weist das scheibenförmige Koppelteil eine Gewindebohrung auf, die auf ein Gewinde aufgeschraubt wird, welches am Ende des dornförmigen Motorabtriebsteils aufgeschraubt wird.
  • Auf diese Weise verhindert die Gewindeverbindung ein unbeabsichtigtes sich Lösen der Verbindung zwischen dem Motorabtriebsteil und dem Nadelfuß. Die Spaltdichtung zwischen der Dichthülse des Koppelteils und der Außenfläche des Endabschnitts des Antriebs verhindert ein Eindringen von Flüssigkeiten in den Bereich, in welchem sich der Durchgang des Motorabtriebsteils durch die Lageröffnung des Antriebs befindet. Auf diese Weise wird ein Verschmutzen des Inneren des Antriebs vermieden. Die Rinne, welche durch die nadelseitige Schürze des Koppelteils und den mittigen Vorsprung des letzteren gebildet wird, hält ebenfalls Flüssigkeit zurück.
  • Nachstehend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
  • 1: Eine perspektivische teilweise geschnittene Ansicht eines Teils eines Geräts zum Tätowieren, in welchem eine erfindungsgemäße Kupplung wiedergegeben ist;
  • 2: Einen axialen Schnitt durch die in 1 gezeigte Kupplung in vergrößertem Maßstab; und
  • 3: Einen axialen Schnitt durch einen nadelseitigen Endabschnitt einer Antriebseinheit des in 1 gezeigten Geräts.
  • In 1 ist mit 1 insgesamt eine Kupplung bezeichnet, die dazu dient, eine Nadel 12 mit einem dornförmigen Abtriebsteil 2 eines schematisch angedeuteten Motors 13 zu verbinden, der im Inneren eines Antriebsgehäuses 4 untergebracht ist.
  • In das nadelseitige offene Ende des Antriebsgehäuses 4 ist eine Führungshülse 3 eingesetzt, welche das Abtriebsteil 2 unter Laufspiel umgibt. Wie aus der Zeichnung ersichtlich, hat die Führungshülse 3 eine mittige Bohrung 5, welche das Abtriebsteil 2 hin- und herbewegbar aufnimmt.
  • Der Motor 13 erzeugt eine hin- und hergehende lineare Mikrobewegung.
  • Die Kupplung 1 umfaßt ein insgesamt mit 7 bezeichnetes Koppelteil mit einer transversalen Koppelplatte 6. Die in 2 links gelegene Stirnfläche der Koppelplatte 6 trägt einen Vorsprung 9a, in welchen die Nadel 12 fest eingesetzt ist.
  • Die zum Antrieb weisende Seite der Koppelplatte 6 ist mit einer Gewindebohrung 8 versehen. In letztere ist ein mit Gewinde versehener Endabschnitt 14 des Abtriebsteils 2 einschraubbar (2 und 3 sind in unterschiedlichem Maßstab gezeichnet).
  • Zum Antrieb hin weisend ist am Rand der Koppelplatte 6 eine zylindrische Dichthülse 9 angeformt, welche bei betriebsbereitem Zustand des Geräts die Führungshülse 3 unter kleinem radialen Spiel übergreift. Das radiale Spiel ist gerade so groß, daß bei den kleinen Amplituden, mit welchen das Koppelteil 7 durch das Abtriebsteil 2 bewegt wird, keine Berührung zwischen der Innenfläche der Dichthülse 9 und der Außenfläche der Führungshülse 3 erfolgt. Das radiale Spiel ist im übrigen so klein gehalten, wie dies bei Beachtung einer Nichtberührung zwischen Innenfläche von Dichthülse 9 und Außenfläche von Führungshülse 3 möglich ist. In der Praxis kann dieses radiale Spiel zwischen etwa 0,05 mm und etwa 0,3 mm liegen, vorzugsweise zwischen etwa 0,1 mm und etwa 0,2 mm.
  • Die axiale Überlappung zwischen der Dichthülse 9 und der Führungshülse 3 ist so gewählt, daß man die gewünschte Flüssigkeitsabdichtung durch die durch Dichthülse 9 und Führungshülse 3 vorgegebene Spaltdichtung erhält. Er beträgt in der Praxis zwischen dem 20 bis 50-fachen des radialen Spieles, wobei die größeren Vielfachen mit den größeren Werten des radialen Spieles verwendet werden und umgekehrt. In der Praxis sind axiale Überlappe von 3 mm bis 10 mm gut geeignet.
  • Mit der Dichthülse 9 radial fluchtend ist am Rand der Koppelplatte 6 eine die Form einer zylindrischen Schürze aufweisenden Ringwand 10 angeformt. Diese begrenzt zusammen mit dem die Nadel 12 tragenden mittigen Vorsprung 9a eine in Umfangsrichtung verlaufende Rinne. Durch diese Rinne werden Flüssigkeitsanteile zurückgehalten, welche sich im Betrieb längs der Nadel nach rechts in Richtung zum Antrieb bewegen.
  • Die Außenfläche von Dichthülse 9 und Ringwand 10 gehen glatt ineinander über und sind mit einer Vielzahl in Umfangsrichtung gleich verteilter axialer Greifrippen 11 besetzt.
  • Das Koppelteil 7 ist ein einstückiges Plastik-Spritzteil, welches nach Gebrauch zusammen mit der Nadel 12 vom Abtriebsteil 2 abgeschraubt und weggeworfen wird. Zur Durchführung einer neuen Behandlung wird dann ein neues Koppelteil 7 mit von diesem getragener Nadel 12 auf das Ende des Abtriebsteils 12 aufgeschraubt, wobei man automatisch wieder eine Spaltdichtung zwischen dem Koppelteil 7 und dem Ende der Führungshülse 3 erhält. Diese Spaltdichtung ist strömungsmäßig dem Spalt vorgeschaltet, welcher durch die Bohrung 5 und die Außenfläche des Abtriebsteils 2 vorgegeben ist. Auf diese Weise wird eine Verschmutzung der Führung für das Abtriebsteil und ein Eindringen von Flüssigkeit ins Innere des Gehäuses 4 verhindert.

Claims (14)

  1. Kupplung zwischen einer Nadel (12), wie sie zum Tätowieren verwendet wird, und einem Abtriebsteil (2) eines auf die Nadel (12) arbeitenden Linearantriebes (3, 4, 13), mit einem scheibenförmigen Koppelkörper (6), welches auf einer Seite die Nadel (12) trägt und auf der anderen Seite mit Koppelmitteln (8) versehen ist, welche mit komplementären Koppelmitteln (14) zusammenarbeiten, die am Ende des Abtriebsteils (2) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Koppelkörper (6) auf seiner zum Linearantrieb (13) weisenden Seite eine Dichthülse (9) trägt, welche einen nadelseitigen Endabschnitt (3) des Linearantriebs (3, 4, 13) unter geringem radialen Spiel übergreift.
  2. Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Größe des radialen Spiels etwa 0,05 bis etwa 0,3 mm, vorzugsweise etwa 0,1 bis 0,2 mm beträgt.
  3. Kupplung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichthülse (9) zylindrisch ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der axiale Überlapp zwischen der Dichthülse (9) und dem Endabschnitt (3) des Linearantriebs (3, 4, 13) etwa das 20 bis 50-fache des radialen Spiels beträgt.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der axiale Überlapp zwischen der Dichthülse (9) und dem Endabschnitt (3) des Linearantriebs (3, 4, 13) zwischen etwa 3 und etwa 10 mm beträgt.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelmittel (8) und das komplementäre Koppelmittel (14) durch Gewinde gebildet sind.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Koppelkörper (6) nadelseitig einen mittigen Vorsprung (9a) aufweist, welcher das hintere Ende der Nadel (12) aufnimmt.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das hintere Ende der Nadel (12) bleibend mit dem Koppelkörper (6) verbunden ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Koppelkörper (6) nadelseitig eine in Umfangsrichtung verlaufende geschlossene Ringwand (10) trägt.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringwand (10) mit der Dichthülse (9) radial fluchtet.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale Erstreckung der Ringwand (10) ungefähr der radialen Erstreckung des scheibenförmigen Koppelkörpers (6) entspricht.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die außenliegende Mantelfläche der Dichthülse (9) und ggf. der Ringwand (10) mit Greifhilfen (11) versehen ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der nadelseitige Endabschnitt (3) des Linearantriebs (3, 4, 13) durch eine Führungshülse (3) gebildet ist, in welcher das Abtriebsteil (2) läuft.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Koppelkörper (7) ein einstückiges Kunststoffteil ist, welches vorzugsweise aus thermoplastischem Material besteht.
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