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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und ein System zur Erfassung von
Mautdaten für
Fahrzeuge gemäß den Oberbegriffen
der Patentansprüche
1 und 4.
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Derzeit
wird die Entwicklung der „LKW-Maut", die auf bundesdeutschen
Autobahnen und ausgewählten
Streckenabschnitten von Bundesstraßen seit August 2003 erhoben
werden sollte, verfolgt. Bisher wurde die Einführung der Mauterhebung aufgrund
technischer Probleme verzögert,
was zu erheblichen finanziellen Ausfällen führte. Wichtige Vorhaben bezüglich der
Instandhaltung und der Erweiterung der Verkehrsinfrastruktur mussten
bisher zurückgestellt
werden bzw. müssen
in der Zukunft kostenträchtig
zwischenfinanziert werden. Unabhängig von
der weiteren Entwicklung der Mauteinführung einerseits und der Verhandlungen
zur Haftung für
die bisher aufgetretenen Ausfälle
seitens des Betreiberkonsortiums andererseits, ist der volkswirtschaftliche Schaden
sehr hoch. Voraussichtlich wird er sich bis zur nun neu geplanten
Einführung
zum Jahreswechsel 2004/2005 noch einmal verdoppeln.
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Es
ist ein vorläufiges
System geplant, bei dem Fahrer manuell die jeweilige Ein- bzw. Ausfahrt auf
mautpflichtigen Strecken einem in ihrem Fahrzeug installierten Telematikgerät mitteilen.
Derartige Telematikgeräte
sind bisher aufgrund technischer Probleme nicht einsatzfähig und
zudem kostenintensiv in ihrer Herstellung, ihrer Anschaffung und
ihrem Betrieb. Sie erfordern eine Vielzahl komplexer technischer
Einrichtungen und sind in ihrem Ablauf zeit- und ortsabhängig, d.h. Erfassungsdaten
werden zu einem bestimmten Zeitpunkt in Abhängigkeit von dem Aufenthaltsort
des Fahrzeuges erfasst.
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Demzufolge
liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
und ein System zur Erfassung von Daten registrierter Fahrzeuge zur Verfügung zu
stellen, die schnell einsatzfähig,
einfach im Ablauf in der Funktionsweise, nahezu zeit- und ortsunabhängig anwendbar
und kostengünstig sind.
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Diese
Aufgabe wird verfahrensseitig durch die Merkmale des Patentanspruches
1 und systemseitig durch die Merkmale des Patentanspruches 4 gelöst.
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Ein
wesentlicher Punkt der Erfindung liegt darin, dass bei einem Verfahren
zur Erfassung von Daten registrierter Fahrzeuge, die für eine zurückgelegte
Fahrstrecke fällige
Bezahlungsbeträge
betreffen, folgende Schritte durchgeführt werden:
- – Zuweisung
einer Code-Nummer für
jedes Fahrzeug;
- – Übertragung
oder Installierung eines als pdf-Datei ausgebildeten Erfassungsprotokolls
direkt oder indirekt von einer Erfassungseinheit an das Fahrzeug
oder eine fahrzeugverwaltende Einheit;
- – Registrierung
fahrzeugspezifischer Daten sowie von Daten der voraussichtlich zurückzulegenden Fahrstrecke
oder Daten zum Ort eines Startpunktes der vorbestimmbaren Fahrstrecke
in dem Erfassungsprotokoll;
- – Übertragung
des Erfassungsprotokolls mit den registrierten Daten an die Erfassungseinheit;
- – Auslesen,
Zuordnen, Verarbeiten und Speichern der Daten durch die Erfassungseinheit
und
- – Berechnen
der fälligen
Bezahlungsbeträge
auf Grundlage der zugeordneten Daten.
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Ein
derartiges Verfahren beruht auf dem Prinzip der Selbsterklärung durch
fahrzeugführende Fahrer
und/oder Speditionen, die aufgrund der Verwendung einer pdf-Datei
als Erfassungsprotokoll auf einfache und kostengünstige Weise beispielsweise bereits
im voraus, also bevor eine mautpflichtige Fahrt beginnt, sämtliche
notwendigen Daten für
das Berechnen der Maut angeben bzw. registrieren lassen und mittels
FDF an eine Erfassungseinheit übertragen.
Derartige mautrelevante Daten, also beispielsweise fahrzeugspezifische
Daten und Daten zu der voraussichtlich zurückzulegenden Strecke, werden
an eine zentrale oder dezentrale Erfassungseinheit beispielsweise
mittels Handy oder Laptop übertragen.
Diese Registrierung und Übertragung
findet also nicht online sondern unabhängig von dem Zeitpunkt und
dem örtlichen
Verlauf der später
durchzuführenden
Fahrt statt.
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Die
pdf-Datei ist kostenlos über
Adobe Acrobat Reader and Writer anzeig- und bearbeitbar. Die Datei
kann mittels herkömmlicher
Kommunikations-Endgeräte
bearbeitet werden, wodurch zahlreiche Benutzerschnittstellen bestehen
und somit eine hohe Flexibilität
bezüglich
der Anwendbarkeit des Verfahrens vorhanden ist.
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Ein
Vorteil der Erfindung ist die extrem geringe Datenmenge, die bei
der Datenübertragung übermittelt
wird. Die einfache Anbindung an alle gängigen Datenbanksysteme ist
gewährleistet.
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Die
Erfassungseinheit verarbeitet die eingehenden Daten zur Kontrolle,
Rückmeldung
und Fakturierung.
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Alternativ
zu einer Registrierung der Daten vor Fahrtantritt, in welchem Fall
die Erfassungsquoten sehr hoch sind, kann auch eine nachträgliche Registrierung
sämtlicher
Fahrzeuge oder eines Teiles davon erfolgen, indem das durchzuführende Verfahren
erst nach der stattgefunden Fahrt angewendet wird.
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Die
pdf-Dateien sind mit Eingabefeldern und Übermittlungsfunktionen versehen,
die ihre elektronische Bearbeitung zur Registrierung erlauben. Dieser Automatismus
ermöglicht
eine Zeitersparnis und erhöht
die Sicherheit gegen unbefugten Zugang.
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Sowohl
die Registrierung und Übertragung der
Daten als auch das Auslesen, Zuordnen, Verarbeiten und Speichern
der Daten findet vorzugsweise selbsttätig statt. Hierfür können Endgeräte, die
zur Registrierung der Daten in der pdf-Datei, die als pdf-Formular
ausgebildet sein kann, vorgesehen sind, die relevanten Daten bereits
gespeichert haben und diese automatisch in das pdf-Formular einsetzen.
Dazu eignen sich insbesondere Handys, Laptops, stationäre Computer
mit Internetanschluss in einem Dispositionsbüro, Handheldcomputer oder PDAs,
die mittels Mobilfunk aus dem Fahrzeug heraus übertragen.
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Alternativ
kann eine derartige Registrierung durch einen zertifizierten Dienstleister
(Tankstelle, Raststätte
oder Ladengeschäft)
erfolgen. Dabei kann gleichzeitig die Abwicklung eines Bezahlungsvorgangs
erfolgen.
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Die
Erfassungseinheit weist einen Server mit einem FDF-Datenserver auf,
der die eingehenden FDF-Daten der PDF-Formulare ausliest, bei Bedarf beantwortet
und in ein vorhandenes Datenbanksystem einspeist.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform findet
mittels einer an der Fahrstrecke eingerichteten Kontrolleinheit
eine Überprüfung von
Daten der zurückgelegten
Fahrstrecke basierend auf den registrierten Daten und den fahrzeugspezifischen
Daten statt und die überprüften Daten
werden mit den in der Erfassungseinheit gespeicherten Daten verglichen. Auf
diese Weise ist beispielsweise das bereits bestehende Netz von Überwachungseinrichtungen,
die aufgrund eines bereits bestehenden nicht funktionierenden Systems
eingerichtet sind, zumindestens für Überwachungsvorgänge nutzbar.
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Vorzugsweise
wird eine nachgeschaltete Überprüfung von
aufgezeichneten Fahrtenschreiberscheibendaten durch Vergleichen
derjenigen mit den registrierten Daten durchgeführt, um die durch den Anwender
stattfindende Registrierung von falschen bzw. richtigen Daten aufdecken
zu können.
Selbstverständlich
kann ein derartiger Schritt zu einem beliebigen Zeitpunkt, beispielsweise
am Jahresende, vorzugsweise ebenso automatisch durch automatische Übertragung
der Daten an die Erfassungseinheit oder eine andere derartige Einrichtung
erfolgen.
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Sofern
die abgegebenen registrierten Daten nicht eine gesamte zukünftig zurückzulegende
Strecke sondern Daten zum Ort eines Startpunktes einer Strecke beinhalten,
können
in dem oder einem weiteren Erfassungsprotokoll bei Ankunft am Zielort
Daten zum Ort des Zielpunktes registriert und an die Erfassungseinheit übertragen
werden.
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Vorteilhaft
ist ein System zur Durchführung des
Verfahrens mit den Endgeräten,
Kommunikationsgeräten
und einer Software zur Anwendbarkeit des Verfahrens ausgestattet.
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Weitere
Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Auflistung:
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Flexibilität
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- • Das
Verfahren ist einer Ausstattung in- und ausländischer Spediteure anpassbar
(mehrsprachige Ebenen möglich)
- • Es
ermöglicht
eine Datenübertragung
auf verschiedenste Weise (elektronisch, Fax, Papier)
- • Zeit-
und ortsunabhängige
Datenübertragung
- • Große Flächenabdeckung
- • Kann
von jedem Endgerät
aus genutzt werden
- • FDF-Daten
können
durch ein einfaches Interface an bestehende Standarddatenbanken
(SQL, SAP, ORACLE...) angebunden werden
- • Problemlose
Einbindung von Erweiterungen
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Innovation
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- • Technik
kann im zukunftsweisenden Bereich des E-Government genutzt werden
- • Bereits
vorhandene Strukturen werden integriert
- • Zukunftsfähigkeit,
da zukünftige
Neuentwicklungen (z.B. Eingabegeräte) integriert werden können
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Kostengünstigkeit
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- • Sofortige
Einnahmemöglichkeit
für Toll
Collect
- • Aufwändiges Umrüsten der
LKWs ist nicht nötig
- • Terminalsoftware
wird kostenlos von Adobe zur Verfügung gestellt
- • Ergänzung oder
späterer Übergang
zum geplanten satellitengestützten
System ist problemlos möglich
- • Später ideal
für Spediteure
ohne OBUs oder im Falle eines OBU-Defektes einsetzbar
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Zuverlässigkeit
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- • Beruht
auf technisch ausgereiftem und bewährtem pdf-Format
- • Einfache
Kontrollmöglichkeit
durch das BAG
- • Mehrfach
redundante Schnittstellen und Übertragungswege
- • Erhöhung der
Erfassungsquote durch Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten
- • Erhöht als leistungsfähige Redundanzmethode die
Betriebssicherheit des Gesamtsystems
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Sicherheit
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- • Hohe
Datensicherheit durch Verschlüsselung
- • im
Format standardmäßig integrierte
elektronische Signatur
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Effizienz
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- • interaktive
Funktionen im Formular
- • minimale
Datenmenge (FDF-Format) – ca.
4–10 KB
pro Anmeldung – bei
1 Mio. Anmeldungen max. 10 GB Transfervolumen
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Schnelligkeit
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- • Inbetriebnahme
kann in sehr kurzer Zeit realisiert werden
- • Zusätzliche
Anwendungen können
ohne größeren Aufwand
integriert werden
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Vorteile
und Zweckmäßigkeiten
sind der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung
zu entnehmen. Hierbei zeigen:
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1:
in einer schematischen Darstellung das Verfahren gemäß einer
ersten Ausführungsform der
Erfindung;
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2:
in einer schematischen Darstellung das Verfahren gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung;
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3:
in einer schematischen Darstellung das Verfahren gemäß einer
dritten Ausführungsform der
Erfindung und
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4:
in einer schematischen Darstellung das Verfahren gemäß einer
vierten Ausführungsform der
Erfindung;
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Der
in 1 dargestellten ersten Ausführungsform der Erfindung ist
zu entnehmen, dass bei einer stationären Buchung von Fahrten in
einem Dispositionsbüro
eines Fuhrunternehmen eine Speditionsverwaltung in einem Schritt 1 von
einem Web-Server ein pdf-Formular auf einen Dispositions-Rechner
einmalig herunterlädt.
Das Dispositionsbüro
füllt anschließend das
Formular mit firmenspezifischen Daten aus und legt es als Vorlage ab.
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Nach
Abschluss der Planung einer Fahrt ruft das Dispositionsbüro seine
Vorlage auf und gibt in einem Schritt 2 folgende Daten
ein:
- • Nummer
der Fahrtenschreiberscheiben
- • Namen
der Fahrer
- • Kategorie
der Fahrzeugklasse
- • Anzahl
der Achsen
- • Datum
der Fahrten
- • geplante
Einfahrts- und Ausfahrtsnummern
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Somit
ist das Formular ausgefüllt
und kann elektronisch an einen Mautbetreiber übermittelt werden (Schritt 3).
Die eingegangen Daten werden dort automatisch vom FDF-Datenserver
verarbeitet und in die bestehenden Datenbanken eingespeist (Schritte 4 und 5).
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Das
Formular wird vom Dispositionsbüro ausgedruckt
und dem Fahrer mit den Frachtpapieren mitgegeben (Schritt 6).
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Nach
der Beendigung der Fahrt werden die Fahrtenschreiberscheiben zusammen
mit den Formularen im Betrieb archiviert (Schritt 7).
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Ist
bei einer Fahrt beispielsweise die Hinfahrt planbar, die Rückfahrt
jedoch unklar, so bucht das Dispositionsbüro zunächst nur die Hinfahrt. Ergibt sich
während
der Hinfahrtszeit ein neuer Auftrag für einen Anschlusstransport,
so kann das Dispositionsbüro
die Weiterfahrt buchen und bei dem Mautbetreiber anmelden. Bei einer
Fahrzeugkontrolle (Schritt 8) durch die Aufsichtsbehörde kann
diese durch eine Online-Abfrage (Schritt 9) an die Datenbank
des Mautbetreibers die Richtigkeit der Buchung überprüfen.
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Muss
die Rückfahrt
jedoch zunächst
als Leerfahrt angetreten werden, so bucht das Dispositionsbüro nur die
Fahrt bis zum nächsten
Punkt, an dem frühestmöglich wieder
eine Ladung aufnehmbar ist. So hält
es sich eine maximale Dispositionsfreiheit offen und kann ähnlich so
lange vorgehen, bis er für das
Fahrzeug einen Anschlussauftrag erhalten hat.
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Sich
wiederholende Fahrten, beispielsweise im Linienbetrieb, können gesammelt
auf einem Formular angemeldet werden. Werden kleine Abschnitte im
Nahverkehr am gleichen Tag sehr oft befahren (z.B. im Baustellenverkehr),
wird dafür
die Anmeldung einer Tagesnutzung für den betreffenden Streckenabschnitt
durchgeführt.
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Eine Überprüfung im
Verdachtsfall findet im Schritt 10 statt.
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In 2 wird
gemäß einer
zweiten Ausführungsform
dargestellt, dass bei einer Buchung von spontanen Fahrten bei Dienstleistern
der Mautbetreiber als Benutzer nicht nur die Transportunternehmen selbst
zulassen, sondern auch externe Dienstleister beauftragen kann (Schritt 20),
die gegen eine Gebühr für nicht
registrierte Unternehmen die Mautanmeldung und das Inkasso der Maut übernehmen
(Schritt 21). Als solche Dienstleister kommen Tankstellen, Rasthöfe und Ladengeschäfte in Frage,
die über
einen Internetanschluss verfügen
(ähnlich
dem Prinzip von Lotto-Annahmestellen).
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Beabsichtigt
ein nicht angemeldeter Benutzer oder ein Benutzer, der nicht über einen
Internetzugang verfügt,
eine Mautstrecke zu benutzen, so bucht und bezahlt er die Strecke
bei einem der Dienstleister und tritt die Fahrt anschließend mit
dem Kassenbeleg und dem ausgedruckten Anmeldeformular an. Der Anmeldevorgang
selbst und die dabei erhobenen Daten entsprechen dem wie in 1 beschriebenen
Verfahren.
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Alternativ
hierzu kann auch ein Mautstellen-Terminal benutzt werden.
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In 3 wird
gemäß einer
dritten Ausführungsform
eine mobile Buchung von Fahrten durch die Fahrer gezeigt. Verfügt der Fahrer
eines Fahrzeuges über
ein Notebook, einen Handheld-Computer oder über ein PDA (PersonalDigitalAssistent),
jeweils ausgerüstet
mit einer Schnittstelle für
Mobilfunk, so kann die Buchung von Fahrten direkt vom Fahrer selbst übernommen
werden (Schritt 30).
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In 4 wird
eine vierte Ausführungsform des
Verfahrens gezeigt. Mobile Rechner, die über ein eigenes Mobilfunkmodem
verfügen,
können
durch eine geeignete Software so ausgestattet werden, dass sie ihre
aktuellen Positionsdaten entweder aus dem Mobilfunknetz oder über GPS
selbst berechnen und dem Fahrer bei der Annäherung an eine Anschlussstelle
ein automatisch ausgefülltes
pdf-Formular zum Signieren/Übertragen
anbieten. In diesem Falle meldet der Fahrer durch das Versenden
des Formulars seine Einfahrt auf eine mautpflichtige Strecke bei
dem Mautbetreiber an (Schritt 40). Beim Verlassen der Strecke
wird das Formular automatisch vervollständigt und der Vorgang durch
das erneute Versenden abgeschlossen. Der Vorteil dieses Verfahrens
besteht darin, dass der Fahrer jeweils vor dem Versenden des Formulars
den Inhalt der Übermittlung überprüfen kann.
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Nach
der Beendigung der Fahrt werden Meldedaten auf einen stationären Rechner überspielt, die
Formulare ausgedruckt und zusammen mit den Fahrtenschreiberscheiben
im Betrieb archiviert (Schritt 41).
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Da
in einem derartigen erfindungsgemäßen System alle Fahrzeugbewegungen
auf mautpflichtigen Strecken des Mautbetreibers im Voraus bekannt sind
oder zumindest die Einfahrt in eine solche Strecke bekannt gegeben
werden muss (mobile Anmeldung mit automatischer Positionsbestimmung),
kann die Kontrolle der Fahrzeuge mit den bereits bestehenden Einrichtungen
von Toll-Collect erfolgen.
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Bei
der Registrierung mittels den pdf-Formularen ergeben sich erweiterte
Kontrollmöglichkeiten. Man
kann bei Fahrzeugkontrollen überprüfen, ob
die angemeldeten und gebuchten Fahrten der pdf-Formulare mit den
Daten der Fahrtenschreiberscheiben übereinstimmen. Bei Verdachtsmomenten
auf systematische Mauthinterziehung durch Benutzer ist eine nachträgliche Überprüfung der
Vorgänge
durch Revisoren in den Betrieben möglich, da alle erfolgreich
an den Mautbetreiber übertragenen
Anmeldeformulare zusammen mit den dazugehörigen Fahrtenschreiberscheiben
im Betrieb archiviert werden müssen.
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Das
pdf-Formular ermöglicht
zunächst
die Eingabe folgender benutzerspezifischer Daten: Firma, Code – Benutzernummer,
KFZ-Kennzeichen. Diese Daten müssen
mit den Daten aus der vorher erfolgten Benutzeranmeldung beim Mautbetreiber übereinstimmen.
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Weiterhin
werden erhoben: Nummer der Fahrtenschreiberscheiben und die Namen
der Fahrer. Da eine nachträgliche
Kontrolle möglich
sein muss, wird jeweils einer Fahrtenschreiberscheibe ein Formular
zugeordnet, auf dem die mautpflichtigen Fahrten registriert werden,
die auf der Scheibe protokolliert sind. Nach dem Abschluss der Fahrten
wird das Formular zusammen mit der Scheibe im Betrieb archiviert.
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Die
Ermittlung des klassen- und achsenabhängigen Mautsatzes erfolgt durch
das Ankreuzen der entsprechenden Optionsfelder. Bei Betätigung der
Optionsfelder ändert
sich im elektronischen Formular automatisch der Mautsatz in der
gleichnamigen Spalte.
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In
den Zeilen darunter werden die befahrenen mautpflichtigen Strecken
eingetragen: es gibt Felder für:
Datum, Einfahrt KKM-ID, Km-Stand bei der Einfahrt, Ausfahrt KKM-ID,
Km-Stand bei der Ausfahrt, Benutzte Strecke (km), Maut (km) und Mautbetrag.
Zwingend eingetragen werden müssen in
die Zeilen nur die Angaben zum Datum, Einfahrts- und Ausfahrtsanschluss.
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Drückt ein
Benutzer die Schaltfläche „KKM-ID
suchen", so gelangt
er in eine Suchfunktion, in der er durch die Eingabe des Anschlusses
oder eines Namensteils die KKM-ID-Nr. schnell finden kann.
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Haben
die Benutzer gültige
Schlüssel
für die Ein-
und Ausfahrten in das Formular eingegeben, so erhalten sie in den
hellgrün
hinterlegten Feldern automatisch die Mautstrecke und die Mauthöhe berechnet.
Das Formular verfügt über eine
Entfernungstabelle, aus der sich die Mautstrecken berechnen lassen.
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Schließlich kann
das Formular elektronisch oder manuell unterschrieben und an den
Mautbetreiber versendet werden.
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Sämtliche
in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich
beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem
Stand der Technik neu sind.