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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Betriebsführung einer vorzugsweise für ein Kraftfahrzeug
vorgesehenen Kraftstoffpumpe sowie ein ein solches Verfahren ausführendes
Kraftstoffsystem.
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Einen
Verbrennungsmotor aufweisende Systeme, beispielsweise Kraftfahrzeuge,
benötigen
zur Versorgung des Verbrennungsmotors mit Kraftstoff ein Kraftstoffsystem,
das heute üblicherweise
als druckgeregeltes System ausgeführt wird, bei dem sich die
Kraftstoffpumpe, also die eigentliche Fördereinheit, innerhalb des
Kraftstoffbehälters
(des Tanks) befindet. Außer
dem Verbrennungsmotor wird sehr häufig auch mindestens ein weiterer
Verbraucher mit Kraftstoff versorgt, beispielsweise eine Standheizung.
Die im Kraftstoffbehälter
angeordnete Kraftstoffpumpe wird regelmäßig von einem Stautopf umgeben,
in dem sie in der Art einer Tauchpumpe angeordnet ist. Dieser Stautopf
wird meist durch eine Saugstrahlpumpe oder durch eine separate Vorstufe der
Elektrokraftstoffpumpe aktiv befüllt.
Der Stautopf dient als Kraftstoffreservoir, damit bei Kurvenfahrt und
schwankendem Kraftstoffpegel innerhalb des Kraftstoffbehälters keine
Ansauglücken
auftreten, die zu unterbrochener Kraftstoffzuführung führen würden, schlimmstenfalls zu Luftförderung.
Die Elektrokraftstoffpumpe und der Stautopf sowie die weiteren genannten
Elemente bilden in modernen Systemen üblicherweise eine in den Kraftstofftank
einzulassende Tankeinbaueinheit.
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Prinzipbedingt
ist bei rücklauffreien
druckgeregelten Kraftstoffsystemen vorgesehen, dass das beispielsweise
in der Kraftstoffpumpe integrierte beziehungsweise dieser nachgeordnete,
in der Kraftstoffleitung angeordnete Druckhalteventil schließt, sobald
es nicht mehr von Kraftstoff durchströmt wird, weil der Verbrennungsmotor
keinen Kraftstoff mehr abfordert. Nur so bleibt der Druck zwischen
Ventil und Verbrennungsmotor gleich bestehen. Damit besteht keine
hydraulische Verbindung mehr zwischen Kraftstoffpumpe (vor dem Druckhalteventil)
und dem in der Kraftstoffleitung angeordneten Drucksensor (nach
dem Druckhalteventil). Dieser Zustand tritt insbesondere bei Schubabschaltung
auf. Bei Systemen mit tankinternen Saugstrahlpumpen, die zur Befüllung des
Stautopfes dienen, besteht somit die Gefahr, dass bei Unterschreitung
des zum sicheren Betriebs der Saugstrahlpumpen notwendigen Kraftstoffdrucks
der Stautopf beziehungsweise die Hauptkammer aktiv leergefördert wird.
Aufgrund des wegen nicht ausreichendem Druck intermittierenden oder aussetzenden
Betriebs der Saugstrahlpumpe sinkt nämlich im Stautopf der Kraftstoffstand,
so dass beim Wiedereinsetzen des Motors oder bei ange schlossenen
weiteren kraftstoffbetriebenen Verbrauchern, beispielsweise einer
Standheizung, eine Kraftstoffmenge abgefordert wird, die im Stautopf
nicht mehr zur Verfügung
steht. Obwohl im Kraftstoffbehälter (Tank)
ausreichend Kraftstoff vorhanden ist, kann dies zu einer unzureichenden
Versorgung des Verbrennungsmotors mit Kraftstoff führen. Dies
kann zur Erkennung von Verbrennungsaussetzern durch das Motorsteuergerät und zum
Eintrag abgasrelevanter Fehler führen.
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Im
Stand der Technik ist bekannt, zur Vermeidung dieses Problems der
Kraftstoffpumpe eine konstante Leistung auch im Schubabschaltebetrieb zuzuführen, also
dann, wenn der Verbrennungsmotor keinen Kraftstoff abfordert. Die
so applizierte Leistung muss so gewählt werden, dass die Kraftstoffpumpe
den zum sicheren Betrieb der Saugstrahlpumpe erforderlichen Mindestdruck
bereitstellt. Dies muss auch für
Kraftstoffpumpen gelten, die im unteren Toleranzbereich der regelmäßig auftretenden
fertigungsbedingten Streuung liegen. Damit ergibt sich aber für im mittleren
und oberen Toleranzband dieser Streuung liegenden Kraftstoffpumpen
ein deutlich höherer
Kraftstoffdruck, als er für
den sicheren Betrieb der Saugstrahlpumpe erforderlich wäre. Hieraus folgt
nicht nur ein erhöhter
Energiebedarf, sondern insbesondere eine größere Bauteilbelastung für Kraftstoffleitungen,
Leitungsverbinder und insbesondere die Kraftstoffpumpe selbst mit
einem deutlich negativen Einfluss auf die Bauteillebensdauer.
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Aus
der
DE 197 23 704
C2 ist ein Verfahren zur Betriebsführung einer Kraftstoffpumpe
zu entnehmen, bei dem die Leistung der Kraftstoffpumpe in Abhängigkeit
eines Füllstandes
im Kraftstofftank beziehungsweise in Abhängigkeit einer vom Motor geforderten
Kraftstoffverbrauchsrate ermittelt wird.
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Aus
der
US 2003/0221675
A1 ist ein Verfahren zur Betriebsführung einer Kraftstoffpumpe
zu entnehmen, bei dem die Leistung der Kraftstoffpumpe in Abhängigkeit
vom Kraftstoffbedarf, der wiederum aus Drosselklappenstellung und
Wellendruck ermittelt wird, variiert wird.
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Aus
der
US 5,762,046 A ist
ein Verfahren zur Betriebsführung
einer Kraftstoffpumpe zu entnehmen, bei dem die Leistung der Kraftstoffpumpe
zwischen zwei Werten umgeschaltet werden kann. Ziel ist es dabei,
einen optimalen Umschaltpunkt zwischen diesen beiden Leistungsstufen
zu bestimmen.
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Aus
der
US 5,740,783 A ist
ein Verfahren zur Betriebsführung
einer Kraftstoffpumpe zu entnehmen, bei dem die Leistung der Kraftstoffpumpe
in Abhängigkeit
vom Kraftstoffbe darf, der wiederum aus der Motordrehzahl und der
Einspritzdauer ermittelt wird, variiert wird. Weiterhin erfolgt
eine Begrenzung der Leistung der Kraftstoffpumpe.
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Aufgabe
der Erfindung ist daher, einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb
des Kraftstoffsystems auch im Schubabschaltebetrieb beziehungsweise
bei Minimallast sicherzustellen, ohne einen starren, dem unteren
Toleranzbereich von Kraftstoffpumpen Rechnung tragenden elektrischen
Leistungswert zu applizieren, der sowohl den Energiebedarf der Kraftstoffpumpe
als auch die Bauteilebelastung innerhalb des Kraftstoffsystems und
damit Verschleiß und
Fehleranfälligkeit
unnötig
erhöht.
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Die
Aufgabe wird gelöst
durch ein Verfahren nach Patentanspruch 1 sowie durch ein Kraftstoffsystem
nach Patentanspruch 8. Weiterbildungen der Verfahren sind Gegenstand
der Unteransprüche.
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Hierzu
wird ein selbstlernendes System vorgeschlagen, das die zum sicheren
und wirtschaftlichen Betrieb des Kraftstoffsystems erforderliche elektrische
Minimalleistung der Kraftstoffpumpe selbsttätig ermittelt und auf den künftigen
Betrieb der Kraftstoffpumpe selbsttätig anwendet. Hierzu ist vorgesehen,
dass der Energiebedarf der Kraftstoffpumpe in einem Niedriglastbereich
des Verbrennungsmotors ermittelt wird, der so ermittelte Niedriglastenergiebedarf
um einen Betrag zur Bildung eines Grundenergiebedarfs reduziert
wird, dieser Grundenergiebedarf gespeichert wird, und fortan die
Kraftstoffpumpe mit dem gespeicherten Grundenergiebedarf im Abschaltebetrieb
des Verbrennungsmotors betrieben wird, ihr also nur genau so viel
elektrische Leistung zugeführt
wird, wie sie zur Aufrechterhaltung eines sicheren Systemminimaldrucks
nach dem ermittelten Wert benötigt.
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Der
Abschaltebetrieb des Verbrennungsmotors kann dabei ein Schubabschaltebetrieb
oder ein Nichtbetrieb des Verbrennungsmotors sein, also ein Zustand
vollständiger
Abschaltung. Hierbei kann sichergestellt werden, dass Zusatzeinrichtungen
wie beispielsweise eine Standheizung, die über keine eigene Fördereinheit
verfügen,
sicher und ohne Risiko für
den ordnungsgemäßen Betrieb
des Kraftstoffsystems des Verbrennungsmotors betrieben werden können. Vorteilhaft
kann der Energiebedarf der Kraftstoffpumpe dadurch ermittelt werden,
dass als Niedriglastbereich ein Leerlaufbetrieb angenommen wird, also
ein Betrieb, in dem der Verbrennungsmotor zwar noch eine Kraftstoffabnahmemenge
aufweist, jedoch nur eine solche, die den Verbrennungsvorgang als solchen
und damit den Rundlauf des Motors aufrecht erhält. Nennenswerte Leistung entwickelt
der Verbrennungsmotor hierbei nicht.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des Verfahrens ist vorgesehen, den Energiebedarf der Kraftstoffpumpe
in einem Niedriglastbereich intervallisch zu ermitteln, beispielsweise
in periodischen, also im wesentlichen regelmäßigen Abständen, wiederum den so ermittelten
neuen Niedriglastenergiebedarf um einen Betrag zur Bildung eines
neuen Grundenergiebedarfs zu reduzieren, den seither gespeicherten
Grundenergiebedarf mit dem soeben neu ermittelten Grundenergiebedarf
zu vergleichen und einen Differenzwert zu bilden. Dieser Differenzwert
kann positiv oder negativ ausfallen, je nachdem, ob sich der Energiebedarf
der Kraftstoffpumpe im Niedriglastbereich gegenüber dem vorherigen Messwert
erhöht
oder reduziert hat. Der Differenzwert kann zur Signalisierung eines
Diagnose- und/oder Hinweiswertes verwendet werden, der es erlaubt,
auf Abweichungen innerhalb des Kraftstoffsystems aufmerksam zu machen.
Damit ist es möglich,
beispielsweise Leckagen oder Verschmutzungen frühzeitig zu erkennen. Hierdurch
werden Folgeschäden,
die größere Reparaturen
nach sich ziehen, beziehungsweise Ausfallerscheinungen während des
Betriebes vermieden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
des Verfahrens ersetzt der neu ermittelte Grundenergiebedarf den
bislang gespeicherten Grundenergiebedarf, so dass jeweils der aktuell
gemessene Grundenergiebedarf zur Anwendung gelangt.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
des Verfahrens ist vorgesehen, die intervallische Messung über längere Zeiträume periodisch
zu wiederholen, woraus eine Reihe von Grundenergiebedarfswerten
gebildet werden, aus denen jeweils die Differenzwerte gebildet werden,
die zur Ermittlung eines Korrekturwertes führen. Hier ist durch statistische
Gesetzmäßigkeiten
sichergestellt, dass über
längere
Beobachtungs zeiträume
und Grundenergiebedarfsermittlungen unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen,
insbesondere auch innerhalb des an sich gleichartigen Betriebszustandes, zufällige Fehlertoleranzen
weitestgehend ausgeschlossen werden können. Der so ermittelte Korrekturwert
beschreibt demnach genauer die tatsächlich erfolgte Abweichung
gegenüber
dem vorherigen Grundenergiebedarfswert, und erlaubt so genauere Aussagen über die
im System aufgetretenen Veränderungen.
Der auf diese Weise ermittelte genauere Korrekturwert wird auf den
gespeicherten Grundenergiebedarf angewandt, so dass sich ein korrigierter Grundenergiebedarf
ergibt, der den vormals gespeicherten Grundenergiebedarf ersetzt
und an dessen Stelle eingespeichert und zur Energieversorgungs-Steuerung
der Kraftstoffpumpe angewandt wird.
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Ein
Kraftstoffsystem, das eines oder mehrere dieser Verfahren auf eine
darin angeordnete Kraftstoffpumpe anwendet, kann außerordentlich
materialschonend und zuverlässig
betrieben werden. Insbesondere ist sichergestellt, dass unzutreffende
abgasrelevante Fehler aufgrund von versehentlicher Kraftstoffunterbrechung
durch Leerfördern
des Stautopfes sowie vorzeitige Bauteilealterung beziehungsweise
Bauteilausfälle
durch unnötig
hohen Kraftstoffdruck vermieden werden können.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen
ergeben sich aus Kombinationen der in den Unteransprüchen genannten
Merkmale.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der zugehörigen Zeichnungen in einem
Ausführungsbeispiel
näher erläutert.
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Es
zeigt:
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1:
eine schematische Darstellung eines Kraftstoffsystems für ein Kraftfahrzeug
mit Verbrennungsmotor und einem weiteren Verbraucher;
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2:
ein Flussdiagramm zur Verdeutlichung des Verfahrensablaufs;
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3:
ein Flussdiagramm einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrensablaufs.
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1 zeigt
in schematischer Darstellung ein Kraftstoffsystem 1 für ein nicht
näher dargestelltes Kraftfahrzeug,
mit einem Kraftstofftank 2, in dem ein Stautopf 3 angeordnet
ist. Innerhalb des Stautopfes ist die elektrische Kraftstoffpumpe 4 angeordnet.
Der Kraftstoffpumpe 4 ist eine bzw. sind mehrere Saugstrahlpumpen 5 zugeordnet. Über eine Schlauch-/Rohrleitung 6 ist
der Kraftstoffpumpe 4 sowohl ein Verbrennungsmotor 7 mit
Gemischaufbereitungs- und Einspritzeinrichtung 8 über ein
integriertes Druckhalteventil 17 und einen Drucksensor 9 sowie
ohne Drucksensor ein weiterer Kraftstoffverbraucher 10,
beispielsweise eine Standheizung 11, nachgeordnet. Der
Drucksensor 9 ist mittels einer elektrischen Leitung 12 mit
dem Motorsteuergerät 13 verbunden.
Das Motorsteuergerät 13 ist
mittels einer weiteren elektrischen Leitung 15 mit der
Leistungselektronik 14 verbunden. Die Leistungselektronik 14 ihrerseits
ist mittels eines Kabels 16 mit der Kraftstoffpumpe 4 verbunden.
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Während des
Normalbetriebs des Verbrennungsmotors 7, unter dem hier
ein Betrieb unter wenn auch geringer Last und somit Leistungsentwicklung
des Verbrennungsmotors 7 verstanden werden soll, fördert die
Kraftstoffpumpe 4 aus dem Stautopf 3 Kraftstoff
und befördert
diesen mit dem zum Betrieb erforderlichen Kraftstoffdruck durch
die Schlauch-/Rohrleitung 6 zur Gemischaufbereitungs-/Einspritzeinrichtung 8, über die
der Kraftstoff dem Verbrennungsmotor 7 zugeführt wird.
Der Stautopf 3 wird während
dieses Normalbetriebes über
die Saugstrahlpumpe 5 aus dem Kraftstoffbehälter 2 befüllt. Die
Saugstrahlpumpe 5 wird über
den von der Kraftstoffpumpe 4 erzeugten Systemdruck betrieben. Der
erforderliche Systemdruck wird während
des Normalbetriebes von dem Drucksensor 9 überwacht. Dessen
Messwerte werden über
die elektrische Leitung 12 vom Motorsteuergerät 13 abgefragt.
Eventuelle Korrekturen am Systemdruck (und damit auch an der Kraftstofffördermenge)
teilt das Motorsteuergerät 13 über die
elektrische Verbindung 15 der Leistungselektronik 14 mit,
die die Kraftstoffpumpe 4 über das Kabel 16 mit
genau der elektrischen Energiemenge versorgt, die zur Aufrechterhaltung
der vom Motorsteuergerät 13 für den jeweiligen
Betriebszustand im Normalbetrieb vorgegebenen Kraftstofffördermenge und
zur Bereitstellung und Aufrechterhaltung des vom Motorsteuergerät 13 vorgegebenen
Betriebsdruckes erforderlich ist.
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Dies
gilt auch, wenn vom Motorsteuergerät 13 lediglich so
viel Kraftstoff abgefordert wird, wie er zur Aufrechterhaltung des
Betriebs des Verbrennungsmotors ohne nennenswerte Leistungsentwicklung
erforderlich ist, beispielsweise im Leerlaufbetrieb. Ein solcher
Betriebszustand wird nachfolgend als Niedriglastbereich bezeichnet.
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Wenn
der Verbrennungsmotor 7 keinen Kraftstoff mehr abfordert,
weil beispielsweise das Motorsteuergerät 13 die Bedingungen
eines Schubabschaltebetriebs erkannt und entsprechend eingeregelt
hat, oder beim Heißabstellen
des Fahrzeugs, schließt
das Druckhalteventil 17, um den Kraftstoffdruck vor der
Gemischaufbereitungs-/Einspritzeinrichtung 8 des
Verbrennungsmotors 7 aufrecht zu erhalten. Damit besteht
keine hydraulische Verbindung mehr zwischen dem Drucksensor 9 und
der Kraftstoffpumpe 4. Dieser Betrieb wird hier als Abschaltebetrieb
bezeichnet.
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2 zeigt
das erfindungsgemäße Verfahren
zur Betriebsführung
der Kraftstoffpumpe 4. Zunächst wird festgestellt, ob
sich das Kraftstoffsystem in einem Niedriglastbereich bl befindet.
Ist dies nicht der Fall, wird – gegebenenfalls über eine
zeitliche Verzögerung
t – an
den Start zurückverzweigt.
Liegt ein Niedriglastbereich bl vor, wird
der Niedriglastenergiebedarf w der Kraftstoffpumpe 4 ermittelt.
Dies ist die Energiemenge, die zur Versorgung der Kraftstoffpumpe 4 erforderlich
ist, um den für
den sicheren Betrieb des Kraftstoffsystems einschließlich Saugstrahlpumpe 5 erforderlichen
Kraftstoffdruck sicherzustellen. Zur Berücksichtigung der nur sehr geringen
oder auch gar nicht vorhandenen Kraftstoffabnahmemenge des Verbrennungsmotors 7 im
Abschaltebetrieb bo wird der so ermittelte
Niedriglastenergiebedarf w um einen Reduktionsbetrag c vermindert.
Der Reduktionsbetrag c kann eine vorgewählte Konstante oder ein anderer,
geeigneter Wert sein. Insbesondere kann der Reduktionsfaktor c seinerseits
rechnerisch und/oder empirisch ermittelt worden sein. Daraus ergibt
sich der Grundenergiebedarf k der Kraftstoffpumpe 4 als
k = w – c.
Dieser Grundenergiebedarf k wird gespeichert und im Abschaltebetrieb
bo der Kraftstoffpumpe 4 zugeführt. Hiermit
ist der sichere Betrieb der Saugstrahlpumpe 5 sichergestellt
und ein Leerfördern
des Stautopfes 3 vermieden, ohne der Kraftstoffpumpe 4 eine
unnötig
hohe Leistung zuzuführen.
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3 zeigt
eine bevorzugte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Hier ist zusätzlich
ein weiterer Messvorgang M vorgesehen. Dabei wird zunächst ermittelt,
ob bereits ein Grundenergiebedarf k eingespeichert ist. Ist dies
nicht der Fall, kommt zunächst
das in 2 dargestellte Verfahren zur Ermittlung eines
(ersten) Grundenergiebedarfes k zur Anwendung. Liegt bereits ein
(erster) Grundenergiebedarfswert k vor, wird erneut eine Messung
als Korrekturmessung Mk in einem Niedriglastbereich
bl des Verbrennungsmotors 7 vorgenommen,
wobei der hier ermittelte Niedriglastenergiebedarf w' ebenfalls um den
Reduktionsbetrag c verringert und somit der neu ermittelte Grundenergiebedarf
k' = w' – c erhalten wird. Ergibt der
nachfolgende Vergleich der Werte k und k' keine Abweichung, so wird die neue
Messung verworfen und der Betrieb mit dem Grundenergiebedarf k fortgesetzt.
Ergibt der Vergleich eine Abweichung (k ≠ k'), so wird der bislang gespeicherte
Grundenergiebedarf k durch den neuen Grundenergiebedarf k' ersetzt (k' → k), wobei nun letzterer eingespeichert
und zum Betrieb der Kraftstoffpumpe 4 verwendet wird. Gleichzeitig
kann ein Hinweis-/Diagnosesignal HD ausgegeben werden, um auf den
veränderten
Grundenergiebedarf k aufmerksam zu machen. Ein veränderter
Grundenergiebedarf k weist nämlich
auf Veränderungen
innerhalb des Kraftstoffsystems 1 hin, beispielsweise durch
Leckagen, Verschleiß oder
Verunreinigung. Das Hinweis-/Diagnosesignal kann dabei wahlfrei entweder
nur im Motorsteuergerät
zu ei nem Eintrag führen,
oder auch beziehungsweise stattdessen dem Fahrer signalisiert werden.
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Anstelle
der (einfachen) Korrekturmessung Mk kann
vorgesehen werden, die Korrekturmessungen bei Vorhandensein eines
ersten Grundenergiebedarfswertes k periodisch vorzunehmen. Dabei
ist aufgrund statistischer Gesetzmäßigkeiten (Mittelwertbildung
aus verschiedenen Messwerten, Gesetz der großen Zahl) sichergestellt, dass
sich zufällige Schwankungen
innerhalb des relevanten Niedriglastbereiches bl nicht
negativ auf die Korrektur des ersten Grundenergiebedarfs k auswirken.
Hierzu werden unter Anwendung einer Messperiode p die Niedriglastenergiebedarfswerte
w1 bis wn gemessen.
Auf diese Werte w1..wn wird
jeweils der Reduktionsbetrag c angewandt, so dass die Grundenergiebedarfswerte k'1..k'n erhalten
werden. Weichen diese von dem vorhandenen Grundenergiebedarf k ab,
werden aus ihnen die Differenzwerte d1..dn gebildet, beispielsweise unter Anwendung
der Rechenvorschrift d1..dn = k'1..k'n – k.
Aus den so erhaltenen diskreten Differenzwerten d1..dn wird ein Mittelwert gebildet, etwa unter Anwendung
der Rechenvorschrift z = (Summe der Werte d1..dn)/n. Dieser Mittelwert ist der Korrekturwert
z. Durch Anwendung des Korrekturwertes z auf den bisherigen Grundenergiebedarf
k erhält
man den neuen korrigierten Grundenergiebedarf kz (kz = k – z). Dieser
ersetzt den seitherigen Grundenergiebedarf k, wird also an dessen
Stelle eingespeichert und auf den Betrieb der Kraftstoffpumpe 4 angewandt.
Durch intervallische Wiederholung dieser gesamten statistischen
Messprozedur wird ein genau auf den jeweiligen Zustand des Kraftstoffsystems
angepasster Grundenergiebedarf k sichergestellt. Hierbei werden alle
systembedingten Faktoren wie Verschleiß, Verunreinigung etc. berücksichtigt,
während
zufällige Einflüsse weitestgehend
unberücksichtigt
bleiben. Dieses Verfahren erlaubt daher eine akkurate und sichere
Betriebsführung
der Kraftstoffpumpe 4 sowie zuverlässige Hinweis-/Diagnosesignale
HD.
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- 1
- Kraftstoffsystem
- 2
- Kraftstofftank
- 3
- Stautopf
- 4
- Kraftstoffpumpe
- 5
- Saugstrahlpumpe
- 6
- Schlauch-/Rohrleitung
- 7
- Verbrennungsmotor
- 8
- Gemischaufbereitungs-/Einspritzeinrichtung
- 9
- Drucksensor
- 10
- weiterer
Kraftstoffverbraucher
- 11
- Standheizung
- 12
- elektrische
Leitung
- 13
- Motorsteuergerät
- 14
- Leistungselektronik
- 15
- weitere
elektrische Leitung
- 16
- Kabel
- 17
- Druckhalteventil
- bl
- Niedriglastbereich
- bo
- Abschaltebetrieb
- w
- Niedriglastenergiebedarf
- c
- Reduktionsbetrag
- k
- Grundenergiebedarf
- w'
- neuer
Niedriglastenergiebedarf
- k'
- neuer
Grundenergiebedarf
- d
- Differenzwert
k – k'
- z
- Korrekturwert
- kz
- korrigierter
Grundenergiebedarf
- t
- Verzögerung
- M
- Messvorgang
- Mk
- Korrekturmessung
- MkΣ
- Statistische
Korrekturmessung
- HD
- Hinweis-/Diagnosesignal
- p
- Messperiode