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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Rohr, insbesondere ein Wellrohr,
zur schützenden
Ummantelung von elektrischen Kabeln in Kraftfahrzeugen, das einen über seine
Länge durchgehend
verlaufenden Schlitz sowie ein diesen verschließendes Verschlußmittel
aufweist.
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Solche
Rohre mit einem Längsschlitz,
vorzugsweise hergestellt aus einem Kunststoff, werden schon seit
vielen Jahren speziell im Kraftfahrzeugbau eingesetzt, um insbesondere
elektrische Leitungen vor Beschädigungen
und Beschmutzungen zu schützen.
Der Längsschlitz
ist dazu vorgesehen, die Leitungen bzw. aus elektrischen Leitungen
hergestellte Kabelbäume
in einfacher Weise in das Rohr einzulegen, nämlich in der Weise, daß der Schlitz
aufgeweitet wird. Aufgrund der Formstabilität des geschlitzten Rohres schließt sich
der Schlitz des Rohres, sobald auf die Ränder des Schlitzes keine Kraft
zum Aufspreizen mehr ausgeübt
wird.
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Es
hat sich aber herausgestellt, daß der Schlitz, speziell wenn
das Rohr in einer Kurve verlegt wird, sich leicht öffnet und
dann Leitungen aus dem Schutzrohr heraustreten können und zwischen den Rändern des
Schlitzes aufgescheuert werden, die sich aufgrund von Vibrationen
des Fahrzeugs gegeneinander bewegen. Es ist deshalb seit der Existenz solcher
längsgeschlitzten
Rohre ein Bedürfnis,
die Ränder
des Schlitzes mit einem Verschließmittel vor einem ungewollten Öffnen zu
sichern.
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Die
einfachste Form eines solchen Verschließmittels sind Klebebänder, die
in Abständen über die
Länge des
geschlitzten Rohres um den Umfang des Rohres gelegt werden und damit
die Ränder des
geschlitzten Rohres gegen ein Öffnen
sichern. Auch könnten
einfache Kabelbinder oder Schlauchklemmen verwendet werden, die
das geschlitzte Wellrohr in Abständen
gegen ein Öffnen
schützen.
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Gewünscht ist
allerdings, daß die
Ränder des
Längsschlitzes
eines solchen Kunststoffrohres möglichst über dessen
gesamte Länge
in einer geschlossenen Stellung gehalten werden. Dazu ist es seit
langem bekannt, an den Rändern
des Längsschlitzes
jeweils über
deren Länge
durchlaufende Verschließvorrichtungen
vorzusehen, die beim Übereinanderschieben
der Ränder
des geschützten
Rohres ineinandergreifen und das geschlitzte Rohr in einer geschlossenen
Stellung halten.
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Eine
solche Ausbildung einer Verschließvorrichtung erschwert sich
jedoch dann, wenn das Schutzrohr als Wellrohr ausgebildet ist, die
Wandung des Wellrohres also über
die Länge
des Rohres aufeinanderfolgende Wellenberge und Wellentäler aufweist.
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Bei
einem solchen Wellrohr ist es aus der
DE 32 46 594 A1 bekannt, die beiden Ränder des
Schlitzes jeweils als über
die Länge
des Rohres durchlaufende Leisten auszubilden, wobei die Wellenberge bzw.
Wellentäler
nicht mehr bis an den Rand des Schlitzes durchlaufen. Dabei sind
die jeweiligen Leisten als Verschluß nach Art von Nut und Feder
ausgebildet, d. h., die eine Seite des Randes bildet eine über die
Länge des
Rohres durchlaufende Feder, die andere Seite des Randes eine über die
Länge des Rohres
durchlaufende Nut, wobei der Rand mit der Feder über den Rand mit der Nut geführt und
dann die Feder in die Nut über
die gesamte Länge
des Schlitzes hineingedrückt
wird.
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Hierdurch
bildet sich zwar ein guter Verschluß des Schlitzes, allerdings
wird dadurch gleichzeitig das Schutzrohr über die Länge des gesamten Verschlusses
versteift, d. h., es läßt sich
nicht mehr in beliebigen Radien verlegen. Außerdem besteht der Nachteil,
daß die
Enden der so verschlossenen Wellrohre nicht in bekannte Anschluß- und Verzweigungsstücke etc.
eingelegt werden können,
da nämlich
diese Anschlußstücke auf
ihrer Innenseite Rippen aufweisen, die in die Wellenberge eindringen und
damit das Ende eines Schutzrohres vor dem Herausgleiten aus den
Anschlußstücken halten.
Dadurch, daß die
Wellenberge bzw. Wellentäler
bei diesem bekannten Wellrohr im Bereich des Schlitzes nicht durchlaufen,
müßten die
Anschlußstücke diesen
Wellrohren speziell angepaßt
werden, d. h., es müßten in
den Rippen Ausnehmungen vorhanden sein und es wäre verhältnismäßig mühselig, die Schutzrohre jeweils
paßgenau
in diese Anschlußstücke einzulegen
und daran zu befestigen.
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Um
die vorbeschriebenen Nachteile zu vermeiden, wurden bereits in der
DE 197 05 761 A1 andere
Verschlußmöglichkeiten
an einem Kunststoffwellrohr mit einem Längsschlitz beschrieben. Nach einer
der darin beschriebenen Ausführungsformen zeigt
der eine Rand des Längsschlitzes
ein Widerlager und die andere Seite des Schlitzes eine Eingriffseinrichtung,
wobei die Eingriffseinrichtung als Schnapphaken ausgebildet ist
und, wenn das Wellrohr zusammengedrückt wird, mit dem Widerlager
in Eingriff gelangt, so daß dann
der Längsschlitz überlappend
verschlossen ist. Damit das Wellrohr in geschlossenem Zustand nicht über dessen
Außenumfang überstehende
Vorsprünge
aufweist, wird in dieser Druckschrift vorgeschlagen, das Widerlager
sowie den Schnapphaken als Fortsetzung des Wellentals und nicht
des Wellenberges auszubilden.
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Diese
Ausbildung der Verschließvorrichtung bei
einem Wellrohr für
elektrische Leitungen zeigt aber den Nachteil, daß es vorkommt,
daß diese
Verschlüsse
sich öffnen
können,
insbesondere wenn das Rohr in Kurven verlegt wird. Zu diesem Zwecke
zeigt die Druckschrift bereits zusätzliche Befestigungs-Elemente,
die als der Krümmung
des Wellrohres angepaßte
Bügel ausgebildet
sind. Diese Bügel weisen
an ihren Enden Öffnungen
auf, mit denen sie über
warzenförmige
Erhebungen gesteckt bzw. geklemmt werden können, die in einem, dem Abstand dieser
Löcher
im Bügel
entsprechenden Abstand voneinander auf den Wellenbergen des geschlossenen
Rohres vorgesehen sind. Nach der Druckschrift können solche Bügelverschlüsse auch
allein vorgesehen sein, also ohne die vorbeschriebenen Schnapphaken
und Widerlager.
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Alles
in allem ist festzustellen, daß diese
bekannten Verschlüsse
verhältnismäßig aufwendig konstruiert
sind und entsprechend komplizierte Formwerkzeuge für die Herstellung
des Schutzrohres erforderlich sind.
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Es
ist nun ein Ziel der Erfindung, ein Rohr der eingangs beschriebenen
Art dahingehend zu verbessern, daß es mit einfach herstellbaren
und kostengünstigen
Formwerkzeugen hergestellt werden kann, und das in einer Form verschließbar ist,
die die Flexibilität
des Rohres nicht beeinträchtigt,
darüber
hinaus auch ein ungewolltes Öffnen
nicht erlaubt. Insbesondere soll der Längsschlitz des Rohres bzw.
die den Schlitz bildenden Ränder
des Rohres keine solchen Verformungen aufweisen, die eine am Rohr
einstückig
ausgebildete Verschließvorrichtung
bilden, vielmehr sollen ein Verschlußmittel und ein Rohr bereitgestellt
werden, die zusammen den Verschluß bilden und wobei das Verschlußmittel
nach freier Wahl über die
gesamte Länge
des Rohres oder auch nur über Teilbereiche
desselben angeordnet werden kann.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Rohr der eingangs beschriebenen Art dadurch
gelöst,
daß das Rohr
auf seinen den Schlitz bildenden und sich gegenüberliegenden Rändern Vorsprünge aufweist, und
daß das
Verschlußmittel
als von dem Rohr getrenntes Teil ausgebildet und zwischen den Rändern angeordnet
ist, wobei das Verschlußmittel
die Ränder
und die auf ihnen vorgesehenen Vorsprünge unter- bzw. übergreift.
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Durch
diese erfindungsgemäße Ausbildung des
Rohres und des Verschlußmittels
wird erreicht, daß die
spezielle Formgebung des den Schlitz des Rohres verschließenden Verschlußmittels
nicht zusammen mit dem Rohr in einem einzigen Formungsprozeß hergestellt
werden muß,
im übrigen
ergibt sich durch diese getrennten Formungsprozesse der Vorteil,
daß das
Rohr einerseits und das Verschlußmittel andererseits aus unterschiedlichen
Kunststoffmaterialien hergestellt werden kann. So kann das Material
für das
Rohr beispielsweise weniger weich oder elastisch bzw. nachgiebig
sein, das Material für das
Verschlußmittel
dagegen weicher bzw. elastischer. Im übrigen ergibt sich der große Vorteil,
daß das
Verschlußmittel
nicht, wie bei den eingangs beschriebenen bekannten Rohren, stets über die
volle Länge
des Rohres durchläuft
und damit stets vorhanden ist, vielmehr kann bei der erfindungsgemäßen Ausbildung
das Verschlußmittel
kürzer
ausgebildet, also nur über
Teilabschnitte des Rohres in den Schlitz eingesetzt sein. Dies kann
sich insbesondere vorteilhaft an den Rohrenden auswirken, wenn diese
in besonders ausgestaltete Anschlußstücke bzw. Adapter eingeführt und
darin gehalten werden sollen. In diesen speziellen Bereichen wäre das Vorhandensein eines
Verschlußmittels
hinderlich.
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In
weiterer erfinderischer Ausbildung weist das Verschlußmittel
einen über
die Länge
des Schlitzes durchgehend verlaufenden Steg auf, der eine Höhe H aufweist,
die mindestens der Dicke D der Ränder
des Rohres entspricht und weist weiterhin der Steg sowohl an seiner
in das Innere des Rohres gerichteten Unterseite als auch an seiner
nach außen gerichteten
Oberseite Schenkel auf, die so aus der radialen Richtung des Steges
seitlich abgebogen sind, daß sie
die Ränder
des Rohres mit den darauf angeordneten Vorsprüngen zwischen sich haltend aufnehmen.
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Diese
Ausbildung des Verschlußmittels
erlaubt eine verhältnismäßig einfache
Konfiguration desselben, dieses kann beispielsweise nach der Grundform
eines aus der Bautechnik bekannten Doppel-T-Trägers ausgebildet sein, wobei
die Schenkel des Verschlußmittels
durch die Ober- und Untergurte des Doppel-T-Trägers gebildet werden und sich die
Ränder
des Rohres zwischen die jeweils rechts und links vom Steg überkragenden
Ober- und Untergurte einlegen bzw. einschieben und der Steg des Verschlußmittels
zwischen den Rändern
des den Schlitz bildenden Rohres einsteht. Eine solche verhältnismäßig einfache
Konfiguration des Verschlußmittels
ist speziell für
geradeverlaufende Abschnitte des Rohres vorteilhaft einsetzbar.
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Um
allerdings die Flexibilität
bzw. Biegsamkeit des Verschlußmittels
zu erhöhen,
verlaufen die Schenkel des Steges nicht durchgehend über dessen
Länge,
sondern sind als einzelne, in Längsrichtung
voneinander beabstandete zungenförmige Schenkel-Abschnitte
ausgebildet. Diese Ausbildung des Verschlußmittels bedeutet, daß das Verschlußmittel
selbst, aber auch das mit ihm verschlossene Rohr besonders flexibel
wird und folglich ohne Schwierigkeiten in Kurven, auch besonders
engen Kurven, verlegt werden kann.
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Vorteilhaft
sind die zungenförmigen
Schenkel-Abschnitte, die an der in das Innere des Rohres gerichteten
Unterseite des Steges vorgesehen sind, gegenüber den zungenförmigen Schenkel-Abschnitten, die
an der nach außen
gerichteten Oberseite des Steges vorgesehen sind, jeweils gegeneinander
versetzt angeordnet.
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Diese
Ausbildung erhöht
noch die Flexibilität des
Verschlußmittels
und damit auch die des damit verschlossenen Rohres.
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Zur
weiteren Erhöhung
dieser Flexibilität
liegen sich sowohl die an der in das Innere des Rohres gerichteten
Unterseite des Steges als auch die an der nach außen gerichteten
Oberseite des Steges vorgesehenen und jeweils nach rechts und links über die Ränder des
Rohres kragenden Schenkel-Abschnitte nicht gegenüber, sondern sind gegeneinander
versetzt.
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Um
die Wirkung des Verschlußmittels
noch zu erhöhen,
also insbesondere um den Halt der Schenkel-Abschnitte auf den jeweiligen
Seiten der Ränder
des Rohres zu verbessern, sind die zungenförmigen Schenkel-Abschnitte
des Verschlußmittels mit
ihren freien Enden gegen die Ränder
des Rohres hinabgebogen und krallen- bzw. hakenförmig ausgebildet. Mit diesen
krallen- bzw. hakenförmig
ausgebildeten Schenkel-Abschnitten kann sich das Verschlußmittel
besonders gut über
die auf den Rändern vorgesehenen
Vorsprünge
legen bzw. sich mit diesen zu einem Verschluß verbinden.
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Vorteilhaft
sind die Vorsprünge
entweder nur auf der Außenseite
oder auf der Innenseite der den Schlitz bildenden Ränder des
Rohres ausgebildet.
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Diese
Ausbildung der Vorsprünge
auf nur einer Seite der Ränder
ermöglicht
eine verhältnismäßig einfache
Ausbildung des Rohres und damit auch eine verhältnismäßig einfache Formgestaltung
des Korrugators.
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Vorteilhaft
sind nur die zungenförmigen Schenkel-Abschnitte
des Verschlußmittels
krallen- bzw. hakenförmig
ausgebildet, die diejenige Seite der den Schlitz bildenden Ränder des
Rohres, also entweder die Außenseite
oder die Innenseite überkragen,
auf welcher die Vorsprünge
angeordnet sind.
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Diese
Ausbildung des Verschlußmittels
und des Rohres erlaubt eine verhältnismäßig einfache Ausgestaltung
dieser beiden Bauteile, nämlich
dadurch, daß die
krallen- bzw. hakenförmige
Verbindung zwischen diesen beiden Bauteilen nur auf einer der Seiten
der Rohrwandung erfolgt, also entweder auf der Außen- oder
der Innenseite. Dennoch wird die vorstehend beschriebene besonders
gute Verbindung des Verschlußmittels
mit dem Rohr gewährleistet.
Die jeweilige Ausbildung auf einer dieser beiden Seiten kann davon
abhängen,
ob speziell bei einem Wellrohr die flächige Ausbildung der Ränder im
Bereich der Wellentäler
oder im Bereich der Wellenberge erfolgt. Ist die flächige Ausbildung
der Ränder
in der Ebene der Wellentäler
angeordnet, sollten die Vorsprünge
auf den Außenseiten
der Ränder
angeordnet sein, dadurch würden
sie bei entsprechender Höhenausbildung
nicht über
die Höhe
der Wellenberge hinausragen.
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Vorteilhaft
sind die Vorsprünge
auf den jeweiligen Rändern
des Rohres in gleichbleibenden Abständen und in gleichbleibenden
Abmessungen nach Art einer Zahnleiste angeordnet.
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Auch
diese Ausbildung trägt
dazu bei, daß die
Ausbildung des Verschlußmittels
zusammen mit dem Rohr verhältnismäßig einfach
gestaltet werden kann.
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In
erfinderischer Weiterbildung sind die Vorsprünge auf den Rändern des
Rohres, sofern dieses als Wellrohr ausgebildet ist, jeweils als
von den Wellenbergen abgetrennte Abschnitte ausgebildet sind.
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Durch
diese Ausbildung entsprechen die Vorsprünge auf den Rändern des
geschlitzten Wellrohres in Konfiguration und Abmessungen dem Profil der
Wellenberge, hierdurch werden gegebenenfalls Komplikationen vermieden,
die sich im Bereich des Anschlusses solcher Wellrohre an bzw. in
Adaptern, Kupplungen etc. ergeben könnten.
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Ein
die Erfindung nicht beschränkendes
Ausführungsbeispiel
wird nachstehend anhand der in den Zeichnungen dargestellten Figuren
beispielhaft erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht auf ein noch ungeschnittenes Wellrohr,
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2 eine
perspektivische Unteransicht auf das Wellrohr gemäß 1,
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3 eine
Draufsicht auf das Wellrohr gemäß 1,
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4 eine
Seitenansicht des Wellrohres nach 3,
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5 eine
Ansicht auf eine Stirnseite des Wellrohres gemäß 3,
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6 eine
perspektivische Ansicht eines Verschlußmittels,
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7 eine
Draufsicht auf das Verschlußmittel
gemäß 6,
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8 eine
Seitenansicht auf das Verschlußmittel
gemäß 7,
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9 eine
Unteransicht auf das Verschlußmittel
gemäß 7,
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10 eine
Ansicht auf eine Stirnseite des Verschlußmittels gemäß 7,
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11 eine
perspektivische Draufsicht auf ein mit einem Verschlußmittel
verschlossenes geschlitztes Wellrohr,
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12 eine
perspektivische Ansicht der rückwärtigen Stirnseite
des Wellrohres gemäß 11,
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13 eine
perspektivische Ansicht der vorderen Stirnseite des Wellrohres gemäß 11,
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14 eine
Draufsicht auf das mit dem Verschlußmittel verschlossene Wellrohr
gemäß 11,
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15 eine
Seitenansicht auf das Wellrohr gemäß 14 und
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16 eine
Ansicht auf eine der Stirnseiten des Wellrohres gemäß 14 Das
in den Figuren gezeigte Ausführungsbeispiel
eines zur schützenden Ummantelung
von elektrischen Kabeln in Kraftfahrzeugen vorgesehenen Rohres 1,
ist als Wellrohr 2 ausgebildet, das mit Wellenbergen 3 und
Wellentälern 4 versehen
ist, die jeweils in gleichmäßigen Abständen über die
Länge des
Wellrohres 2 hintereinander angeordnet sind.
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Dieses
Wellrohr 2 ist in den 1 bis 5 in
einer noch nicht geschlitzten Form dargestellt, so wie es von einem
Korrugator geformt wurde und bevor es dann durch eine Schneidvorrichtung
zum Einbringen des Längsschlitzes
weitertransportiert wird.
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In
den 3 und 5 ist mit einer Strich-Punkt-Strich-Linie
die Lage des noch einzubringenden Längsschlitzes 5 angedeutet,
der dann im weiteren den 12 bis 16 besser
zu entnehmen ist.
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Das
Wellrohr 2 ist in dem Bereich 6, in dem der Längsschlitz 5 vorgesehen
ist, nicht mit Wellenbergen 3 bzw. Wellentälern 4 versehen,
vielmehr ist dieser Bereich glattwandig ausgebildet, wobei dieser Bereich
in der Ebene der Wellentäler 3 und
nicht der Wellenberge 4, vorgesehen ist. In einem Abstand
von den bis an diesen Bereich verlaufenden Wellenbergen 3 sind
nach außen
gerichtete Vorsprünge 7 vorgesehen,
die in gleichmäßigen Abständen in
zwei über
die Länge
des Wellrohres 2 verlaufenden Reihen 8 bzw. 9 angeordnet
sind, wobei die beiden Reihen 8 bzw. 9 der Vorsprünge 7 zwischen
sich den Bereich aufweisen, in dem der Längsschlitz 5 verläuft.
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Dem
in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispiel,
insbesondere der 3 ist zu entnehmen, daß die einzelnen
Vorsprünge 7 jeweils
in Abständen voneinander
angeordnet sind, die den Abständen
der Wellenberge 3 entsprechen, wobei hier die Vorsprünge 7 breiter,
bzw. in Längsrichtung
des Wellrohres 2 gesehen, länger als die Breite der Wellenberge 3 ausgebildet
sind. Hinsichtlich ihrer Höhe
sind die Vorsprünge 7 im
Ausführungsbeispiel
ebenso hoch ausgebildet, wie die Wellenberge 3, könnten aber
auch weniger hoch ausgebildet sein.
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Rein
vorsorglich sei nur darauf hingewiesen, daß die beispielsweise in den 1 und 2 gezeigten
Linien 10 nichts anderes darstellen, als einen feinen Grat,
der dadurch entsteht, daß der
Korrugator aus zwei Formhälften
besteht, die genau an diesen Stellen bei geschlossener Form des
Korrugators aneinander liegen, wodurch ein feiner Schlitz vorgegeben
ist, der sich bei dem geformten Rohr in diesen Graten abbildet.
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In
den 6 bis 10 ist das in den 12 bis 16 zusammen
mit dem vorbeschriebenen Wellrohr 2 dargestellte Verschlußmittel 11 ohne
Wellrohr 2 dargestellt.
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Das
Verschließmittel
weist einen über
seine gesamte Länge
durchlaufenden Steg 12 auf, der eine Höhe H aufweist, die mindestens
der Dicke D der Ränder 13 bzw. 14 des
Rohres 1 bzw. 2 entspricht. Dieser Steg 12 weist
sowohl an seiner in das Innere des Rohres 1 bzw. 2 gerichteten
Unterseite 15 als auch an seiner nach außen gerichteten
Seite 16 zungenförmige
Schenkel-Abschnitte 17 bzw. 18 auf, die so aus
der radialen Richtung des Steges 12 seitlich abgebogen
bzw. abstehend ausgebildet sind, daß sie die Ränder 13 bzw. 14 des
Rohres 1 bzw. 2 und die darauf angeordneten Vorsprünge 7 zwischen
sich haltend aufnehmen.
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Wie
insbesondere den 6 bis 10 zu entnehmen
ist, sind die jeweils in der Ebene der Unterseite 15 des
Steges 12 angeordneten Schenkel-Abschnitte 17 bzw. 17', die also die
Ränder 13 bzw. 14 des
Rohres 1 bzw. 2 untergreifen, flächig ausgebildet,
wohingegen die auf der Oberseite 16 des Steges 12 vorgesehenen
Schenkel-Abschnitte 18 bzw. 18', die die Ränder 13 bzw. 14 des
Rohres 1 bzw. 2 übergreifen sollen, krallen-
bzw. hakenförmig ausgebildet
sind und mit ihren freien Enden 19 gegen die Ränder 13 bzw. 14 des
Rohres 1 bzw. 2 hin abgebogen. Dadurch können sich
diese Schenkel-Abschnitte 18 bzw. 18', wie in den 12 bis 16 dargestellt,
jeweils über
einen der auf den jeweiligen Rändern 13 bzw. 14 des
Rohres 1 bzw. 2 vorgesehenen Vorsprünge 7 legen.
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Wie
den 6 bis 10 weiter zu entnehmen ist,
sind die jeweiligen zungenförmige
Schenkel-Abschnitte 17 bzw. 17' und 18 bzw. 18' an dem Steg 12 jeweils
gegeneinander versetzt angeordnet, und zwar in der Form, daß einem
sich zur rechten Seite des Steges 12 erstreckenden haken-
bzw. krallenförmig
ausgebildeten Schenkel-Abschnitt 18 kein auf der Unterseite 15 des
Steges 12 ausgebildeter flächiger Schenkel-Abschnitt 17 gegenüberliegt, ebenso
wie sich dann auf der anderen Seite des Steges 12 dem auf
der Unterseite 15 des Steges 12 ausgebildeten
glattflächigen
Schenkel-Abschnitt 17' kein auf
der Oberseite 16 des Steges 12 ausgebildeter haken-
bzw. krallenförmiger
Schenkel-Abschnitt 18' gegenüberliegt.
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Durch
diese Ausbildung wird das Verschlußmittel 11 besonders
flexibel, es kann in allen Richtungen leicht gebogen werden und
behindert damit die Verlegung eines damit ausgestatteten Rohres 1 bzw. 2 nicht.
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In
den 12 bis 16 wird
veranschaulicht, wie das Verschlußmittel 11 ein geschlitztes Wellrohr 2 verschließt, also
im Schlitzbereich 5 zwischen den Rändern 13 bzw. 14 des
Rohres 2 mit dem Steg 12 eingesetzt ist, wobei
dessen auf der Unterseite 15 des Steges 12 angeordnete
Schenkel-Abschnitte 17 bzw. 17' auf der Innenseite des Wellrohres 2 an
den Rändern 13 bzw. 14 desselben
anliegen und dessen auf der Oberseite des Wellrohres 2 angeordneten
krallen- bzw. hakenförmig
ausgebildete Schenkel-Abschnitte 18 bzw. 18' die dort ebenfalls vorgesehenen
Vorsprünge 7 überdecken.
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Die
Höhe der
krallen- bzw. hakenförmigen Schenkel-Abschnitte 18 bzw. 18' ist in Abhängigkeit der
Höhe der
Vorsprünge 7 ausgebildet,
wie besonders gut in 16 zu sehen. Dies bedeutet aber auch,
daß die
Vorsprünge 7 gegebenenfalls
mit geringerer Höhe,
also tiefer als die Wellenberge 3 ausgebildet sein können. Dadurch
erreicht man, daß die Schenkel-Abschnitte 18 bzw. 18' nicht über den durch
die Wellenberge 3 vorgegebenen Außendurchmesser des Wellrohres 2 vorstehen.
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Wie
insbesondere den 6 bis 9 zu entnehmen
ist, weisen die zungenförmigen
Schenkel-Abschnitte 17, 17'; 18, 18' eine besondere
Konfiguration auf, d. h., sie sind in ihrem unmittelbaren Ansatzbereich
an den Ober- bzw. Unterseiten 16 bzw. 15 des Steges 12 nur
mit einer gegenüber
ihrer eigentlichen Breite bzw. Länge
geringer ausgebildeten Breite bzw. Länge befestigt, d. h., diese
zungenförmigen
und die jeweiligen Schenkel bildenden Abschnitte (17, 17'; 18, 18') weisen jeweils
im unmittelbaren Bereich des Steges 12 Einbuchtungen 20 auf.
Durch diese Ausbildung erhöht
sich die Flexibilität
der zungenförmigen
Abschnitte 17, 17'; 18, 18' um ein vielfaches
und damit auch die Flexibilität
des Verschlußmittels 11 und
des damit verschlossenen Wellrohres.