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Konservenbüchse Die Erfindung bezieht sich auf Konservenbüchsen, deren
Boden bzw. Deckel einen Verschluß mit Gaseinlaß oder Gasauslaß aufweist. Erflndungsgemäß
besteht der Verschluß aus einer ein- oder mehrlagigen elastischen, von mindestens
einer Öffnung durchbrochenen Membran, die mit ihrem Rand zwischen der durchbrochenen
Behälterwand und einer mit dieser fest verbundenen Scheibe eingeklemmt ist, wobei
entweder letztere oder die Behälterwand eine mittlere Öffnung größeren Durchmessers
aufweist und die Öffnung der eleastischen Membran und die Durchbrechung in der Gegenwand
in an sich bekannter Weise gegeneinander versetzt angeordnet sind.
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Bekannt sind Flaschenkapseln, die aus einem Deckel mit wenigstens
einer Öffnung und einer ebenfalls mindestens eine Öffnung aufweisenden elastischen
Membran bestehen, die an ihrem Umfang festgehalten ist. Derartige Flaschenkapseln
sind nur anwendbar auf Gefäßen mit Hälsen und stellen Verschlüsse nach dem Prinzip
des Kronenkorkens dar, während der Verschluß gemäß der Erfindung für Konservenbüchsen
dient, die einem Über- oder Unterdruck ausgesetzt werden können.
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Zum Verpacken und Konservieren gewisser Produkte, besonders Nahrungsmitteln,
wie z. B. Milchpulver, verwendet man bekanntlich metallene Büchsen nach Art der
Konservendosen aus Weißblech, in die man nach Einfüllen der Ware auch ein indifferentes
Gas unter Druck einführen kann.
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Diese besondere Ausführungsform erfordert die Verwendung eines ganz
besonderen Verpackungsmaterials und stellt vor die Notwendigkeit, einen hermetischen
Gasverschluß anzubringen, was gewöhnlich durch Verschweißen geschieht. Steht das
Gefäß unter Druck, so ist dieses Verschließen durch Schweißung oder auf einem anderen
Wege an sich etwas mißlich.
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Der auf diese Weise herbeigeführte Verschluß ist nicht nur kostspielig,
sondern erfordert auch Spezialmaterial und Sonderarbeit.
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Die Konservenbüchse gemäß der Erfindung ist genauso ausgeführt wie
die bekannten. Nur der in üblicher Weise schließlich aufzufalzende Deckel ist mit
einem Ventil nach dem Prinzip eines mit leicht auf- und abbiegbarer Membran arbeitenden
Ventils ausgestattet.
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Membran und Befestigungsscheibe können sowohl auf der Innen- als
auch auf der Außenseite des Deckels angeordnet sein. Deckel, Membran und Befestigungsscheibe
können flach oder konkav bzw. konvex gewölbt sein.
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Verschiedene Ausführungsmöglichkeiten sind nachfolgend unter Bezugnahme
auf die Zeichnung beschrieben. Es zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht einer teilweise
im Schnitt dargestellten Büchse, Fig. 2 einen der Fig. 1 entsprechenden Teillängsschnitt
durch den Oberteil der Büchse, wobei das Ventil unter der Wirkung des unter Druck
einströmenden Gases geöffnet ist, Fig. 3 bis 8 drei Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes,
jeweils in Schließ- und Offenstellung des Ventils, Fig. 9 einen Teillängsschnitt
durch eine Büchse mit nach innen durchgewölbtem Deckel, Fig. 10 und 11 im vergrößerten
Maßstab Längsschnitte durch den Deckel nach Fig. 9, und zwar mit geschlossenem und
mit geöffnetem Ventil.
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In der Ausführung nach den Fig. 1 und 2 trägt die metallene Büchse
bekannter Form 1 einen ebenfalls in bekannter Weise gefalzten Deckel 2. Der Deckel
besitzt eine mittlere Öffnung 3 von sehr kleinem Durchmesser. Gegenüber dem mittleren
Teil des Deckels 2 ist eine elastische Membran 4 angeordnet, die durch eine am Deckel
2 beispielsweise durch Schweißen befestigte Scheibe 5 festgehalten wird. Die Membran
4 besitzt eine exzentrische Öffnung 6, während die Scheibe 5 eine mittlere Öffnung
7 aufweist. Nach dieser Anordnung ist die Membran 4 in irgendeiner Weise mit ihrem
Rand zwischen die Scheibe 5 und den entsprechenden Teil des Deckels 2 gepreßt. Wie
in Fig. 2 dargestellt, verändert die elastische Membran 4 unter dem Einfluß eines
durch die Deckelöffnung 3
eingeführten Gases ihre Form in Richtung
zur Mittelöffnung 7 der Scheibe 5. Bei dieser Formveränderung gibt sie die Deckelöffnung
3 und ihre eigene Öffnung 6 frei. Das Gas kann in das Gefäß 1 eintreten. Ist der
gewünschte Druck erreicht und die Gaszufuhr beendet, so wird die Membran 4 durch
den innerhalb des Gefäßes vorhandenen Druck fest gegen den Deckel 2 gedrückt. Dadurch
kommt es zu einem dichten Verschluß der Deckelöffnung 3 und der Membranöffnung 6.
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Eine ganz ähnliche Ausführungsform wird verwendet, wenn das Gefäß
unter Vakuum gesetzt werden soll. Wie in den Fig. 3 und 4 schematisch dargestellt,
weist in diesem Fall der Deckel 3 in der Mitte eine große Öffnung 8 auf, während
die Scheibe 5 mit einer mittleren, sehr kleinen Öffnung9 versehen ist. Die dazwischenliegende
Membran 4 ist mit mindestens einer exzentrischen Öffnung 10 versehen, die aber der
Deckelöffnung 8 gegenüber angeordnet ist. Verbindet man nun das Gefäß 1 beispielsweise
mit einer Luftpumpe, so wölbt sich die Membran 4 nach oben durch, also in der Richtung
nach außen. Dadurch werden die Öffnungen 10 der Membran und die Mittelöffnung 9
der Scheibe 5 freigegeben. Ist der gewünschte Unterdruck im Behälter 1 erreicht
und die Luftpumpe abgestellt, so wird die Membran 4 fest gegen die Scheibe 5 gepreßt
und dadurch die Öffnungen 10 und das mittlere Loch 9 der Scheibe 5 hermetisch verschlossen.
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Wie ersichtlich, bedient man sich in den beiden ausgeführten Beispielen
gleichartiger Mittel, um das Gefäß 1 das eine Mal unter Überdruck und das andere
Mal unter Vakuum zu setzen.
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Wie ersichtlich, ist die relative Lage der Öffnungen sowohl im Deckel
als auch in der elastischen Membran und in der Scheibe wesentlich wandelbar.
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In den beiden soeben beschriebenen Beispielen liegen die elastische
Membran und die Scheibe gewissermaßen innerhalb der Büchse 1. In den beiden in den
Fig. 5, 6, 7 und 8 dargestellten Beispielen sind zwar die gleichen Anordnungen getroffen,
aber Membran 4 und Scheibe 5 liegen außerhalb der Büchse 1.
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In Fig. 9 ist eine abgeänderte Ausführungsform der Fig. 1 und 2 dargestellt,
und zwar mit nach innen gewölbtem Deckel 2. Deckel und Boden der metallenen Büchse
können auch nach außen gewölbt sein, je nachdem man den Inhalt unter Druck oder
unter Vakuum setzen will.
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In den Beispielen nach den Fig. 10 und 11 ist eine
abgeänderte Ausführungsform
der Fig. 9 dargestellt, bei welcher Deckel 2 und Scheibe 5 je eine ringförmige Rille
li bzw. 12 aufweisen. Dadurch wird die Membran 4 festgeklemmt und jegliche Verschiebung,
beispielsweise durch Erschütterung, vermieden.
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Die elastische Membran 4 kann an ihrem Umfang in jeder beliebigen
Weise am Deckel 2 befestigt werden.
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Weiterhin können beispielsweise Boden und/oder zylindrische Wandung
der Büchse Rillen aufweisen, die einen Druckausgleich ermöglichen.
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Der Erfindungsgegenstand zeichnet sich durch seine Einfachheit und
Zuverlässigkeit aus. Das Ventil beansprucht äußerst wenig Platz und beeinträchtigt
das Aussehen der Büchse nicht in ungünstiger Weise.
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Der Gegenstand der Erfindung kann bei Büchsen aller Art, jeglicher
Form und Dimension Anwendung finden und aus jedem zur Verpackung geeigneten Material
angefertigt werden.
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PATENTANSPRCHE: 1. Konservenbüchse, deren Boden bzw. Deckel einen
Verschluß mit Gaseinlaß oder Gasauslaß aufweist, gekennzeichnet durch eine ein-
oder mehrlagige elastische, von mindestens einer Öffnung (10) durchbrochene Membran
(4), die mit ihrem äußeren Rand zwischen der durchbrochenen Behälterwand (2) und
einer mit dieser fest verbundenen Scheibe (5) eingeklemmt ist, wobei entweder letztere
oder die Behälterwand eine mittlere Öffnung (6) großen Durchmessers aufweist, und
die Öffnung (10) in der elastischen Membran (4) und die Durchbrechung (3) in der
Gegenwand (2 bzw. 5) in an sich bekannter Weise gegeneinander versetzt angeordnet
sind.