DE10163279C2 - Optischer Aufzeichnungsträger und Wiedergabevorrichtung - Google Patents
Optischer Aufzeichnungsträger und WiedergabevorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen optischen Aufzeichnungsträger,
auf dem Hauptinformationen und zum Wiedergeben derselben er
forderliche Zusatzinformationen aufgezeichnet sind, wobei Co
pyrightschutz-Information als digitales Wasserzeichen bereit
gestellt sind, und eine Wiedergabevorrichtung, die eine Wie
dergabeeinschränkung errichtet, wenn ein raubkopierter Auf
zeichnungsträger in sie eingesetzt wird.
Ein Aufzeichnungsträger der vorgenannten Art ist aus der
Druckschrift EP 0908881 bekannt. Diese Druckschrift offenbart
ein optisches Medium mit darauf gespeicherten Wasserzeichen
daten als "ECC"-Fehlerkorrekturdaten. Darüber hinaus werden
die Wasserzeichendaten als "absichtlich hinzugefügte Defekt
daten" betrachtet. Im Einzelnen werden die Wasserzeichendaten
gemäß der Druckschrift 2), welche durch die Fehlerkorrektur
schaltung korrigiert wurden, in einen verbotenen Bereich ko
piert. Dies bedeutet, daß die Wasserzeichendaten selbst nicht
in den verbotenen Bereich kopiert werden.
Daher ist es bei einem solchen Aufzeichnungsträger in Bezug
auf ein kopiertes Medium zwar möglich, zu ermitteln, ob das
optische Medium ein originales optisches Medium (eine kopier
geschützte ROM-Disk) ist oder nicht. Was jedoch das kopierte
optische Medium anbelangt, ist es unmöglich, zu unterschei
den, ob das optische Medium ein durch unerlaubtes Kopieren
erzeugtes optisches Medium oder ein einmal oder mehrfach be
schreibbares optisches Medium (im wesentlichen ein optisches
Medium, auf dem nicht durch Copyright geschützte Information
aufgezeichnet ist und bei dem es sich nicht um eine unerlaub
te Kopie handelt) ist oder nicht.
Darüber hinaus offenbart die nachveröffentlichte Druckschrift
US 2001/0030932 A1 ein wiederbeschreibbares Datenspeichermedi
um mit einer wiederbeschreibbaren Aufzeichnungsschicht, die
mit einer Nachführstruktur versehen ist. Die Schicht weist
einen Datenspeicherbereich auf. Eine löschbare Identifikati
onsmarke ist in einem Identifikationsmarkenbereich vorhanden,
der von dem Datenspeicherbereich verschieden ist. Der Daten
speicherbereich hat eine erste Nachführstruktur, wohingegen
der Identifikationsmarkenbereich im wesentlichen frei von ei
ner Nachführstruktur ist oder eine zweite Nachführstruktur
aufweist, die sich im wesentlichen von der ersten Nachführ
struktur unterscheidet. Dadurch wird das Löschen der Identi
fikationsmarke praktisch unmöglich, weil der Ort des Lösch
punkts eines Aufzeichnungsgeräts in der radialen Richtung
nicht präzise gesteuert werden kann.
Ferner offenbart die ebenfalls nachveröffentlichte Druck
schrift EP 1083560 A2 eine hybride optische Platte mit einem
Kopierschutz zur Verwendung in einem Computer, einschließlich
einem Nurlesebereichs mit vorerzeugten Informationen ein
schließlich zumindest einem Programm und Plattenidentifikati
onsdaten und einem Aufzeichnungsbereich, wobei die Platten
identifikationsdaten dazu ausgelegt sind, ein übertragenes
Programm in dem Computer zu authentifizieren, um die Ausfüh
rung des Programms durch den Computer zu erlauben.
Bei den bisher bekannten Copyright-Schutzverfahren bestehen
Nachteile entweder darin, daß eine Verschlüsselung in Echtzeit
ausgelesen, entschlüsselt und in einem nachfolgenden Ko
piervorgang entfernt werden kann, daß eine nicht konforme op
tische Platte, bei der kein entsprechender Copyrightschutz
vorgesehen sein soll, nicht in allen Wiedergabegeräten gele
sen werden können, oder zwar eine Warnung ausgegeben, nicht
aber das unberechtigte Kopieren verhindert werden kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen opti
schen Aufzeichnungsträger, der die Wiedergabe unberechtigter
Kopien verhindern kann, und eine Wiedergabevorrichtung hier
für, die das Bespielen und Abspielen unberechtigter Kopien
auf der Grundlage codierter Daten verhindern kann, ohne die
Wiedergabe nicht kopiergeschützter optischer Aufzeichnungs
träger zu verhindern, zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß nach Patentanspruch 1 da
durch gelöst, daß die Zusatzinformation derart körperlich aus
gebildet ist, daß eine physikalische Kopie auf einen anderen be
spielbaren optischen Aufzeichnungsträger unmöglich ist, und
Copyrightschutz-Information als digitales Wasserzeichen in die
Hauptinformation eingebettet ist.
Ferner wird die vorstehende Aufgabe erfindungsgemäß nach Pa
tentanspruch 5 dadurch gelöst, daß Information in mehreren vor
bestimmten Bereichen im Fehlerkorrekturblock, die dem Fehlerkor
rekturcode entsprechende Hauptinformation ist, geändert und als
Hauptinformation aufgezeichnet ist; und Copyrightschutz-Informa
tion als digitales Wasserzeichen in die Hauptinformation eingebet
tet ist.
Die Aufgabe lösende erfindungsgemäße Wiedergabegeräte sind in
den Patentansprüchen 6 und 7 gekennzeichnet.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den unter
geordneten Patentansprüchen angegeben.
Bei einem erfindungsgemäßen optischen Aufzeichnungsträger
wird Zusatzinformation körperlich erzeugt, und aus einem di
gitalen Wasserzeichen bestehende Copyright-Schutzinformation
wird in die Hauptinformation eingebettet.
Gemäß der Erfindung trägt der optische Aufzeichnungsträger
sowohl die Hauptinformation als auch die Zusatzinformation.
Die Zusatzinformation ist solche Information, die dazu er
forderlich ist, die Hauptinformation wiederzugeben.
Da die Zusatzinformation körperlich erzeugt wird, kann sie
nicht auf einen anderen bespielbaren optischen Aufzeich
nungsträger kopiert werden. Das bedeutet, dass im Fall unbe
rechtigten Kopierens keine Zusatzinformation erfasst wird,
die körperlich erzeugt wäre; daher kann ein durch unberech
tigtes Kopieren erstellter optischer Aufzeichnungsträger
nicht korrekt wiedergegeben werden.
Andererseits wird die Copyright-Schutzinformation durch ein
digitales Wasserzeichen in die Hauptinformation eingebettet.
Beim Kopieren auf einen anderen bespielbaren optischen Auf
zeichnungsträger wird die Copyright-Schutzinformation unver
ändert kopiert. D. h., dass im Fall eines unberechtigten Ko
pierens diese Copyright-Schutzinformation erfasst wird.
Wie oben beschrieben, wird im Fall unberechtigten Kopierens
selbst dann, wenn ein solcher optischer Aufzeichnungsträger
abgespielt wird, die körperlich erzeugte Zusatzinformation
nicht erfasst, sondern es wird die in die Hauptinformation
eingebettete Copyright-Schutzinformation erfasst.
Daher ermöglicht es dieses Erfassungsergebnis, genau zu be
urteilen, ob ein optischer Aufzeichnungsträger ein solcher
ist, der durch unberechtigtes Kopieren erstellt wurde.
Für ein vollständigeres Verständnis der Art und der Vorteile
der Erfindung ist auf die folgende detaillierte Beschreibung
in Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen Bezug zu
nehmen.
Fig. 1 ist eine erläuternde Zeichnung zum Veranschaulichen
einer erfindungsgemäßen optischen Platte.
Fig. 2 ist eine erläuternde Zeichnung zum skizzierenden Er
läutern des Einschränkens eines Wiedergabeprozesses.
Fig. 3 ist ein Flussdiagramm zum Veranschaulichen eines Pro
zessablaufs zur Wiedergabeeinschränkung betreffend eine op
tische Platte.
Fig. 4 ist eine erläuternde Zeichnung zum Veranschaulichen
der Beziehung zwischen der Pittiefe und der Amplitude eines
HF-Signals und eines Signals T-PP.
Fig. 5(a) ist eine erläuternde Zeichnung zum Veranschauli
chen, wie der Fleck eines optischen Lichtstrahls auf Pits in
einer Strahllaufrichtung läuft, und Fig. 5(b) ist eine er
läuternde Zeichnung zum Veranschaulichen, wie an der opti
schen Platte reflektiertes Licht auf einen aus Fotoempfän
gern A und B bestehenden zweigeteilten Fotodetektor fokus
siert wird.
Fig. 6 ist eine erläuternde Zeichnung zum Veranschaulichen
der Änderung eines HF-Signals einhergehend mit einer Ände
rung der Menge des auf den Fotoempfänger fallenden Lichts,
wie durch die Beugung von auf ein Pit projiziertem Licht
beeinflusst.
Fig. 7 ist eine erläuternde Zeichnung zum Veranschaulichen
der Beziehung zwischen einer Pitlinie, dem HF-Signal und der
Information T-PP.
Fig. 8 ist ein Blockdiagramm, das beispielhaft den Aufbau
einer erfindungsgemäßen Wiedergabevorrichtung zeigt.
Fig. 9(a) ist eine erläuternde Zeichnung zum Veranschauli
chen eines Falls, bei dem Hauptinformation Gegenstand von
Copyrightschutz ist, und Fig. 9(b) ist eine erläuternde
Zeichnung zum Veranschaulichen eines Falls, bei dem Hauptin
formation kein Gegenstand von Copyrightschutz ist.
Fig. 10 und Fig. 11 sind erläuternde Zeichnungen zum Veran
schaulichen anderer Ausführungsformen der Erfindung.
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 9 eine
erste Ausführungsform der Erfindung beschrieben. Zunächst
wird unter Bezugnahme auf die Fig. 4 bis 9 ein Zusatzinfor
mation entsprechendes tangentiales Gegentaktsignal (tangen
tial push/pull signal; nachfolgend als "Signal T-PP" be
zeichnet) beschrieben.
Die Zusatzinformation wird benötigt, um Hauptinformation
(dem Copyright unterliegende Information) wiederzugeben.
Der aktuell verwendete Modus zum Wiedergeben von Information
hinsichtlich einer nur lesbaren optischen Platte, wie durch
CDs und DVDs repräsentiert, bei der Information in Pits aufgezeichnet
wird, beruht auf einem als Pitlängenaufzeichnung
bezeichneten Verfahren, bei dem Information durch das Vor
liegen oder Fehlen von Pits, die Pitform und die Pitlänge in
der Spurrichtung repräsentiert ist.
Während sich eine optische Platte dreht, wird ein Fleck ei
nes optischen Strahls auf ein Pit gelenkt, und am Pit re
flektiertes Licht wird auf einen Fotodetektor fokussiert und
in ein elektrisches Signal umgesetzt, um als HF-Signal aus
gegeben zu werden. Das HF-Signal ist ein Wiedergabesignal
betreffend die auf der optischen Platte aufgezeichnete In
formation.
Die Fig. 4 zeigt die Beziehung zwischen der Pittiefe und je
weiligen Amplituden des HF-Signals und des Signals T-PP. In
der Fig. 4 kennzeichnet die horizontale Achse die Pittiefe,
λ kennzeichnet die Wellenlänge des verwendeten Lichtstrahls
(Abspiel-Lichtstrahl), und n kennzeichnet den Brechungsindex
des Substrats der optischen Platte (Deckglas der optischen
Platte).
Wie es aus der Fig. 4 deutlich ist, ist die Amplitude des
HF-Signals bei der Pittiefe λ/4n maximal. Dieser Maximalwert
ist in der Fig. 4 auf 1 normiert.
Die Amplitude desSignals T-PP is bei einer Pittiefe von
λ/8n maximal. Dieser Maximalwert ist in der Fig. 4 auf 1
normiert. Die Polarität des Signals T-PP kehrt sich bei ei
ner Pittiefe von λ/4n um.
Als Nächstes werden unter Bezugnahme auf die Fig. 5 und 6
das HF-Signal und das Signal T-PP beschrieben.
Die Fig. 5(a) zeigt einen Zustand, bei dem der Fleck des op
tischen Lichtstrahls in der Strahllaufrichtung über die Pits
läuft, und die Fig. 5(b) zeigt einen Zustand, bei dem das an
der optischen Platte reflektierte Licht auf den aus Fotoemp
fängern A und B bestehenden zweigeteilten Fotodetektor fo
kussiert wird.
Unter Verwendung des Ausgangssignals der Fotoempfänger A und
B ergeben sich das HF-Signal und das Signal T-PP wie folgt
aus den folgenden Gleichungen:
HF = A + B (1)
T - PP = A - B (2)
Das HF-Signal entspricht der Summe der Menge des auf die Fo
toempfänger A und B fallenden Lichts innerhalb des an der
optischen Platte reflektierten Lichts. Während sich der
Lichtstrahlfleck auf einem Pit befindet, wird das auf ihn
gestrahlte Licht von ihm gebeugt, und die auf die Fotoemp
fänger A und B fallenden Lichtmenge nimmt ab. Im Ergebnis
nimmt der Pegel des HF-Signals ab. Die Fig. 6 zeigt, wie
sich das HF-Signal ändert.
Andererseits ist, wie es in der Fig. 6 dargestellt ist, das
Signal T-PP ein solches, das einen Vorhaltwert der Menge des
reflektierten Lichts in der Pitlängenrichtung (tangentiale
Richtung) zeigt, wenn die optische Platte mit dem Licht
strahlfleck beleuchtet wird.
Wenn der Lichtstrahlfleck einen Rand des Pits überquert,
zeigt die Beugungsrichtung des Lichts einen Vorhalt in der
Pitlängenrichtung. Die Richtung des Vorhalts differiert ab
hängig davon, ob sich das Licht am Vorder- oder Hinderrand
eines Pits befindet.
So wird durch Auffinden der Differenz der Ausgangssignale
der Fotodetektoren A und B ein Impulssignal mit verschiede
nen Paritäten am Vorder- und am Hinterrand eines Pits aufge
funden.
Jedoch hängt die Polarität des Signals am Vorder- und Hin
terrand eines Pits von der Pittiefe ab.
Wie es in der Fig. 6 dargestellt ist, wird bei einer Pittie
fe D1 (< λ/4n) am Vorderrand des Pits ein positives Impuls
signal erzeugt, während am Hinterrand ein negatives Impuls
signal erzeugt wird.
Andererseits wird bei einer Pittiefe D2 (λ/4n < D2 < λ/2n) am
Hinterrand des Pits ein positives Impulssignal erzeugt, wäh
rend am Vorderrand ein negatives Impulssignal erzeugt wird.
Wie es in der Fig. 6 dargestellt ist, werden ein positiver
und ein negativer Bezugswert eingestellt. Diese Bezugswerte
werden so eingestellt, dass entweder 1 (hoher Pegel) gemäß
einer Binärlogik ausgegeben wird, wenn erfasst wird, dass
sich das Signal T-PP über dem positiven Bezugswert befindet,
oder 0 (niedriger Pegel) gemäß der Binärlogik ausgegeben
wird, wenn erfasst wird, dass sich das Signal T-PP unter dem
negativen Bezugswert befindet. Wenn dies als Information auf
Grundlage der Polarität des Signals T-PP angesehen wird,
unterscheidet sich der Signalverlauf dieser Information
deutlich von dem des HF-Signals.
Als Nächstes wird die Technik nt digitalem Wasserzeichen
beschrieben. Dabei handelt es sich um eine Technik, bei der
Wasserzeicheninformation den folgenden Bedingungen (a) bis
(e) genügt:
- a) Wasserzeicheninformation ist in die Hauptinformation einzubetten (hier Information, die dem Copyright unter liegt).
- b) Wasserzeicheninformation ist dadurch zu entnehmen, dass an der Hauptinformation ein bestimmter Prozess ausgeführt wird.
- c) Wasserzeicheninformation ist so einzubetten, dass sie von Benutzern der Hauptinformation nicht wahrgenommen wird.
- d) Wasserzeicheninformation darf nicht leicht aus der Hauptinformation entfernbar sein, und wenn sie entfernt wird, muss die Hauptinformation beschädigt werden, was sie unbrauchbar macht.
- e) Wasserzeicheninformation muss selbst bei verschiedenen Angriffen verbleiben (z. B. bei Filter- oder Kompressions prozessen).
Als Verfahren zum Einbetten von Information durch digitale
Wasserzeichentechnik existiert ein Verfahren, bei dem eine
Berechnung digitaler Daten ausgeführt wird, die die Farbe
und Helligkeit usw. von Bildinformation anzeigen.
Als anderes Verfahren existiert beispielsweise ein solches,
bei dem Information dadurch eingebettet wird, dass eine Fre
quenzumsetzung, wie schnelle Fouriertransformation, diskrete
Cosinustransformation oder Kleinsignaltransformation, ausge
führt wird, woraufhin Wasserzeicheninformation zur Bildin
formation im Frequenzbereich hinzugefügt wird, wobei die
entsprechende umgekehrte Frequenzumsetzung ausgeführt wird.
Information, wie Video- und Audioinformation, die Gegenstand
eines Copyrightschutzes ist, ist gemäß der Erfindung auf ei
ner optischen Platte aufzuzeichnen. Es ist zu beachten, dass
derartige Information beim vorliegenden Beispiel auf einer
nur lesbaren Platte (d. h. einer als ROM bezeichneten ur
sprünglichen Platte) aufgezeichnet wird.
Der Zweckdienlichkeit der Erläuterung halber kennzeichnet
die Hauptinformation solche Information, wie Video- und Audioinformation
(Information auf Grundlage der Menge reflek
tierten Lichts), T-PP-Information kennzeichnet Information
auf Grundlage der Polarität des tangentialen Gegentaktsig
nals, und Wasserzeicheninformation kennzeichnet Information,
die durch die digitale Wasserzeichentechnik eingebettet ist
(Copyrightschutz-Information).
Auf der oben genannten nur lesbaren Platte werden Copyright
schutz-Information in Form von T-PP-Information und Hauptin
formation mit eingebetteter Wasserzeicheninformation aufge
zeichnet.
Als T-PP-Information wird ein Signal aufgezeichnet, das an
zeigt, dass die nur lesbare Platte Gegenstand von Copyright
schutz ist, was z. B. in einem speziellen T-PP-Bereich der
selben erfolgt (z. B. einem Steuerungsbereich) (siehe die
Fig. 1).
In diesem Bereich wird das HF-Signal durch Pitlängenauf
zeichnung aufgezeichnet (der Zweckdienlichkeit der Erläute
rung halber ist die Pitform konstant), z. B. durch Zurück
greifen auf eine Binärlogik mit den Werten 1 (hoher Pegel)
und 0 (niedriger Pegel) konstanter Länge. Jedoch unterschei
det sich die T-PP-Information, die durch Ändern der Tiefe
von Pits aufgezeichnet wird, durch die das HF-Signal aufge
zeichnet wird, vom HF-Signal.
Die Fig. 7 zeigt Beispiele für Reihen von Aufzeichnungspits,
das HF-Signal und T-PP-Information. In der Fig. 7 kennzeich
net ○ eine Aufzeichnung mit der Pittiefe D2, und ⚫ kennzeich
net eine Aufzeichnung mit der Pittiefe D1.
Gemäß diesem Beispiel stehen das HF-Signal und die T-PP-In
formation in der folgenden Beziehung: Wenn das HF-Signal die
Werte 1, 0, 1, 0, . . . einnimmt, nimmt die T-PP-Information
die Werte 0, 0, 1, 1, 0 0, 1, 1, . . . ein.
Auf diese Weise unterscheiden sich das HF-Signal und die
T-PP-Information voneinander. Wenn die Hauptinformation Ge
genstand von Copyrightschutz sein soll, ist es möglich, die
T-PP-Information verschieden vom HF-Signal aufzuzeichnen.
So ermöglicht es das Aufzeichnen von T-PP-Information als
Zusatzinformation, zu verhindern, dass das Aufzeichnungsver
mögen für Hauptinformation abnimmt, und die aufgezeichnete
Zusatzinformation kann wirkungsvoll genutzt werden.
Wie es in der Fig. 1 dargestellt ist, wird Hauptinformation
durch Pitlängenaufzeichnen aufgezeichnet, wobei Information
durch das Vorliegen oder Fehlen von Pits und die Pitlänge
repräsentiert ist, wobei Pits im Benutzerbereich einer nur
lesbaren Platte, wie durch CDs und DVDs repräsentiert, er
zeugt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in die Haupt
information Wasserzeicheninformation eingebettet wird, um
anzuzeigen, dass die Platte Gegenstand von Copyrightschutz
ist.
Die Wasserzeicheninformation wird auf die folgende Weise
eingebettet. Zum Beispiel wird der folgende Informationsvor
gang ausgeführt, wenn die Hauptinformation Videoinformation
ist, die dem Copyrightschutz unterliegt.
Aus einem Bild werden mittels einer Pseudozufallszahl zwei
Punkte (ai, bi) ausgewählt. Als Nächstes wird ein Wert Yai,
bei dem es sich um die Helligkeit am Punkt ai handelt, um
einen konstanten Wert d erhöht, während Ybi ist, wobei es
sich um die Helligkeit am Punkt bi handelt, um diesen kon
stanten Wert d verringert wird. Hierbei ist d eine ganze
Zahl in einem Bereich, der nicht zu einer Beeinträchtigung
der Information führt. Dieser Prozess wird n Mal wiederholt.
Nachfolgend wird ein Verfahren zum Erkennen der Wasserzei
cheninformation angegeben. Es werden nämlich zwei Hellig
keitspunkte (Yai + d, Ybi - d) mittels einer Pseudozufallszahl
vom selben Ort wie beim Einbetten der Information aus dem
Bild entnommen. Dann wird die Differenz zwischen den zwei
Punkten berechnet.
Diese Prozedur wird für jeden Ort n Mal ausgeführt, und es
wird der Mittelwert dieser Werte erhalten.
Es wird davon ausgegangen, dass Wasserzeicheninformation
eingebettet ist, wenn der Mittelwert d oder höher ist, wäh
rend davon ausgegangen wird, dass keine Wasserzeicheninfor
mation eingebettet ist, wenn der Mittelwert kleiner als d
ist.
Hierbei wird davon ausgegangen, dass der erwartete Wert von
(Yai - Ybi) 0 ist (diese Annahme beruht auf der Tatsache, dass
zwei zufällig ausgewählte Punkte dieselbe Helligkeit haben,
was zur Differenz 0 führt). Daher hat [(Yai + d) - (Ybi - d)]
den erwarteten Wert 2d. So wird der Schwellenwert d dazu
verwendet, eine Entscheidung zu treffen.
Dies ermöglicht es, Wasserzeicheninformation einzubetten,
während eine Beeinträchtigung aufgezeichneter Information
vermieden wird, während umgekehrt die Wasserzeicheninforma
tion erfasst werden kann.
Information wird auf die beschriebene Weise auf der nur les
baren Platte aufgezeichnet. Die Fig. 1 veranschaulicht die
sen Ablauf.
Es ist zu beachten, dass die obige Erläuterung ein Beispiel
für das Einbetten und Erfassen von Wasserzeicheninformation
ist. Die Erfindung ist nicht auf dieses Beispiel beschränkt,
sondern es müssen nur die oben genannten Bedingungen (a) bis
(e) erfüllt sein.
Nun wird unter Bezugnahme auf die Fig. 8 ein Ausführungsbei
spiel einer erfindungsgemäßen Wiedergabevorrichtung be
schrieben. Es ist zu beachten, dass die hier dargestellte
Wiedergabevorrichtung auch beim Wiedergabeabschnitt einer
Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung anwendbar ist.
In der Fig. 8 bezeichnet die Bezugszahl 1 eine in die Wie
dergabevorrichtung eingesetzte optische Platte.
Es existieren insgesamt fünf Arten optischer Platten 1 (op
tischer Aufzeichnungsträger), nämlich: als ROM bezeichnete
nur lesbare Platten mit Copyright, wie oben beschrieben; nur
lesbare Platten, die frei von Copyright sind; einmal be
spielbare Platten, die mit R gekennzeichnet werden; und
mehrmals bespielbare Platten, die mit RW gekennzeichnet wer
den, zusätzlich zu Raubkopie-ROMs, die durch unberechtigtes
Kopieren von einer dem Copyright unterliegenden ROM erstellt
wurden.
Die Bezugszahl 2 bezeichnet einen Aufnehmer, der auf der op
tischen Platte 1 aufgezeichnete Information ausliest. Der
Aufnehmer besteht aus einer Laserdiode, einer Laserdiode-
Ansteuerschaltung, einer Objektivlinse, einem optischen Sys
tem, einem Stellglied, einem Fotoempfänger usw. (keines die
ser Elemente ist dargestellt).
Der Aufnehmer 2 fokussiert einen Lichtstrahl von der Laser
diode auf die optische Platte 1, wobei dieser den Spuren
(nicht dargestellt) auf der optischen Platte 1 nachgeführt
wird. Das reflektierte Licht wird vom Fotodetektor erfasst
(z. B. von einem zweigeteilten Fotodetektor aus Fotoempfängern
A und B, wie in der Fig. 5 dargestellt).
Es existieren drei vom Fotoempfänger erfasste Signale: ein
Signal zur Regelung des Aufnehmers 2; ein Signal auf Grund
lage der Menge des an einem Pit reflektierten Lichts; und
ein T-PP-Erfassungssignal.
Die Bezugszahl 3 bezeichnet eine Aufnehmer-Steuerungsein
heit. Diese Aufnehmer-Steuerungseinheit 3 führt eine Ver
stärkung, Modifizierung und Verarbeitung des vom Aufnehmer 2
erhaltenen Signals zur Regelung aus, um so ein Steuerungs
signal zu erzeugen, das dafür sorgt, dass der Aufnehmer 2
Spuren folgt und den Lichtstrahl fokussiert, um dann das
Steuerungssignal an das Stellglied des Aufnehmers 2 auszu
geben.
Die Bezugszahl 4 bezeichnet eine HF-Signal-Verarbeitungsein
heit, die das Signal auf Grundlage der Menge reflektierten
Lichts an einem Pit, wie vom Aufnehmer 2 erhalten, verarbei
tet.
Der Prozess beinhaltet das Erhalten des die Information wie
dergebenden Signals, eine Modulation, eine Fehlerkorrektur
usw. durch Digitalisieren, Entzerren und PLL-Verarbeitung.
Die von der HF-Signal-Verarbeitungseinheit 4 ausgegebene In
formation entspricht der auf der optischen Platte 1 aufge
zeichneten Hauptinformation.
Die Bezugszahl 5 bezeichnet eine Verarbeitungseinheit für
Wasserzeicheninformation, die beurteilt, ob in der von der
HF-Signal-Verarbeitungseinheit 4 wiedergegebenen Information
Wasserzeicheninformation enthalten ist oder nicht.
Das Erkennen von Wasserzeicheninformation wird auf die vor
stehend angegebene Weise ausgeführt. Um eine doppelte Beschreibung
zu vermeiden, wird hier eine Erläuterung wegge
lassen.
Die Bezugszahl 6 bezeichnet eine Verarbeitungseinheit für
das Signal T-PP, die das vom Aufnehmer 2 erhaltene T-PP-Er
fassungssignal verarbeitet.
Der Inhalt dieses Prozesses ist im Wesentlichen derselbe wie
derjenige in der HF-Signal-Verarbeitungseinheit 4, und das
Digitalisierungsverfahren ist das oben beschriebene. In der
Verarbeitungseinheit für das Signal T-PP wird beurteilt, ob
schließlich das Signal T-PP erfasst wurde oder nicht.
Die Bezugszahl 7 bezeichnet eine Ausgabesteuerungseinheit,
die ein solches Umschalten vornimmt, dass das Ausgangssignal
der HF-Signal-Verarbeitungseinheit 4 als Wiedergabesignal
auf die Ausgabeeinheit 9 gegeben werden kann oder dies ver
boten wird.
Von einer das gesamte System steuernden CPU 8 wird ein Um
schaltsignal ausgegeben. Außerdem ist eine periphere Schal
tung, wie ein Speicher (in der Fig. 8 nicht dargestellt),
vorhanden.
Die Ausgangseinheit 9 setzt das Signal von der HF-Signal-
Verarbeitungseinheit 4 in ein Video- und ein Audiosignal um.
Das von der Ausgabeeinheit 9 ausgegebene Signal wird durch
ein Anzeige/Lautsprecher-System und dergleichen verarbeitet,
so dass die Information betrachtet und angehört werden kann.
Nachfolgend wird das Beurteilungsverfahren beschrieben.
Hierbei wird davon ausgegangen, dass die T-PP-Information in
einem speziellen Bereich (nachfolgend als "T-PP-Informati
onsbereich" bezeichnet) auf der optischen Platte 1 aufge
zeichnet ist und das HF-Signal mit Werten 1 und 0 wiederholt
mit konstanter Pitlänge aufgezeichnet ist.
Wenn sich das ausgegebene HF-Signal vom Signal T-PP im T-PP-
Informationsbereich unterscheidet, wird dies dahingehend be
wertet, dass T-PP-Information von der optischen Platte 1 er
fasst wird, um so zu beurteilen, dass die aufgezeichnete
Hauptinformation Gegenstand des Copyrightschutzes ist.
Wenn dagegen das ausgegebene HF-Signal mit dem Signal T-PP
übereinstimmt, wird davon ausgegangen, dass von der opti
schen Platte 1 keine T-PP-Information erfasst wurde, wodurch
beurteilt wird, dass die aufgezeichnete Hauptinformation
nicht Gegenstand des Copyrightschutzes ist.
Die Figur (a) ist eine erläuternde Zeichnung für den Fall,
dass die Hauptinformation Gegenstand des Copyrightschutzes
ist. Wie es in der Zeichnung dargestellt ist, sind abwech
selnd Pits mit verschiedenen Pittiefen D2 und D1 aufgezeich
net.
Als HF-Signal wird aus dem T-PP-Informationsbereich auf der
optischen Platte 1 das Signal 1010101010101010 erfasst.
Andererseits wird als T-PP-Information das Signal
0011001100110011 erfasst.
Durch Vergleichen der beiden Informationen ergibt es sich,
dass der Inhalt der beiden nicht übereinstimmt. Im Ergebnis
beurteilt die Verarbeitungseinheit 6 das Signal T-PP, dass
von der optischen Platte 1 T-PP-Information erfasst wurde.
Die Fig. 9(b) ist eine erläuternde Zeichnung für den Fall,
dass die Hauptinformation nicht Gegenstand des Copyright
schutzes ist. In diesem Fall ist die ganze Hauptinformation
mit der Pittiefe D1 aufgezeichnet.
Als HF-Signal wird aus dem T-PP-Informationsbereich der op
tischen Platte das Signal 1010101010101010 erfasst.
Andererseits wird als T-PP-Information das Signal
1010101010101010 erfasst.
Durch Vergleichen der beiden Informationen ergibt es sich,
dass sie übereinstimmen. Im Ergebnis beurteilt die Verarbei
tungseinheit 6 das Signal T-PP, dass von der optischen Plat
te 1 keine T-PP-Information erfasst wurde.
Wie für die aktuelle Ausführungsform beschrieben, werden bei
einer erfindungsgemäßen optischen Platte 1 Pits mit einer
Form und einer Pitlänge in der Spurrichtung entsprechend der
Hauptinformation und mit einer Tiefe entsprechend der Zu
satzinformation aufgezeichnet.
D. h., dass eine Anzahl von auf der optischen Platte 1 er
zeugten Pits die Hauptinformation und die Zusatzinformation
(Information, die zur Wiedergabe der Hauptinformation erfor
derlich ist) enthalten.
Da die Tiefe jedes Pits entsprechend der Zusatzinformation
erzeugt wird, ist es unmöglich, die Pittiefe körperlich auf
einen anderen bespielbaren optischen Aufzeichnungsträger zu
kopieren. Dies bedeutet, dass im Fall einer unberechtigten
Kopie die der Tiefe entsprechende Zusatzinformation nicht
erfasst (abgespielt) wird.
Zu den Pits gehören erste Pits mit der Tiefe D1 und zweite
Pits mit der Tiefe D2. Es ist bevorzugt, dass die Tiefe der
ersten Pits geringer als λ/4n ist und die Tiefe der zweiten
Pits λ/4n überschreitet, wobei λ die Wellenlänge des abspie
lenden Lichtstrahls ist und n der Brechungsindex des optischen
Aufzeichnungsträgers ist.
In diesem Fall werden die Polaritäten des beim Einstrahlen
des Abspiellichtstrahls erfassten Signals (tangentiales Ge
gentaktsignal) für den Vorderrand und den Hinterrand zwi
schen einem ersten und einem zweiten Pit verschieden, und
zwar da die Pittiefen verschieden sind. Auf diese Weise er
möglicht es eine Änderung der Pittiefe, Information mit hö
herer Dichte aufzuzeichnen.
Unter Bezugnahme auf die Tabelle 1 wird nachfolgend die Be
ziehung zwischen dem Plattentyp und der T-PP-Information und
Wasserzeicheninformation beschrieben.
D. h., dass die T-PP-Information (Copyrightschutz-Informati
on gemäß dem Signal T-PP) und Wasserzeicheninformation (Co
pyrightschutz-Information durch ein digitales Wasserzeichen)
auf einer dem Copyright unterliegenden, als ROM bezeichneten
nur lesbaren Platte (reguläre ROM oder ursprüngliche Plat
te), jedoch nicht auf einer vom Copyright freien Platte auf
gezeichnet sind.
D. h., dass, da die T-PP-Information nicht auf eine Raubko
pieplatte (einmal bespielbare und mehrmals bespielbare Plat
te) kopiert werden kann, die durch unberechtigtes Kopieren
von der dem Copyright unterliegenden ROM hergestellt wird,
diese T-PP-Information nicht darauf aufgezeichnet werden
kann. Jedoch wird Wasserzeicheninformation kopiert und dar
auf aufgezeichnet.
Außerdem werden weder T-PP-Information noch Wasserzeichenin
formation auf einer Platte aufgezeichnet, die nicht durch
unberechtigtes Kopieren kopiert wurde (einmal und mehrmals
bespielbare Platte).
Die oben beschriebene Beziehung (Tabelle 1) wird vorab in
einem Speicher (nicht dargestellt) abgespeichert, so dass
die CPU 8 auf diesen Speicher zugreifen kann.
Nachfolgend wird für eine Wiedergabevorrichtung (ein Wieder
gabesystem) ein Verfahren zum Einschränken der Wiedergabe
hinsichtlich einer Raubkopieplatte beschrieben.
Die Fig. 2 ist eine erläuternde Zeichnung zum skizzierenden
Veranschaulichen der Einschränkung eines Wiedergabeprozes
ses.
Die Fig. 3 ist ein Flussdiagramm zum Veranschaulichen eines
Prozessablaufs.
Die wiederzugebende optische Platte wird in die Wiedergabe
vorrichtung eingesetzt (S1). Dann wird der Aufnehmer 2 zum
Aufzeichnungsbereich für T-PP-Information bewegt, um zu er
fassen, ob auf der optischen Platte T-PP-Information aufge
zeichnet ist oder nicht. Danach wird, gemäß dem obigen Ver
fahren, beurteilt, ob T-PP-Information auf der optischen
Platte aufgezeichnet ist oder nicht, und das Beurteilungser
gebnis wird an die CPU 8 übertragen (S2).
Wenn in S2 beurteilt wird, dass T-PP-Information erfasst
(wiedergegeben) wurde, beurteilt die CPU 8 unter Bezugnahme
auf die Tabelle 1, dass die eingesetzte optische Platte eine
dem Copyrightschutz unterliegende ROM (Originalplatte) ist
(S3).
Die Ausgabesteuerungseinheit 7, die die Hauptinformation von
der HF-Signal-Verarbeitungseinheit 4 empfangen hat, über
trägt die Hauptinformation ohne Einschränkung derselben an
die Ausgabeeinheit 9. Dadurch kann die auf der optischen
Platte aufgezeichnete Information wiedergegeben werden (S4).
Wenn andererseits in S2 beurteilt wird, dass keine T-PP-In
formation erfasst (wiedergegeben) wurde, empfängt die Verar
beitungseinheit 5 für Wasserzeicheninformation die Hauptin
formation als Ausgangssignal der HF-Signal-Verarbeitungsein
heit 4, und sie beurteilt, gemäß dem obigen Verfahren, ob
auf der optischen Platte Wasserzeicheninformation aufge
zeichnet ist oder nicht, und das Beurteilungsergebnis wird
an die CPU 8 übertragen (S5).
Wenn beurteilt wird, dass keine Masserzeicheninformation er
fasst wurde, beurteilt die CPU 8, dass die eingesetzte opti
sche Platte eine solche ist, die frei von Copyright ist, ei
ne einmal bespielbare oder eine mehrmals bespielbare Platte
ist (S6).
In diesem Fall überträgt die Ausgabesteuerungseinheit 7, die
die Hauptinformation von der HF-Signal-Verarbeitungseinheit
4 empfangen hat, die Hauptinformation ohne Einschränkung
derselben an die Ausgabeeinheit 9. Dies ermöglicht es, die
auf der optischen Platte aufgezeichnete Information wieder
zugeben (S4).
Wenn in S5 beurteilt wird, dass Wasserzeicheninformation er
fasst (wiedergegeben) wurde, beurteilt die CPU 8 unter Be
zugnahme auf die Tabelle 1, dass die eingesetzte Platte eine
Raubkopieplatte ist (S7).
In diesem Fall empfängt die Ausgabesteuerungseinheit 7, die
die Hauptinformation von der HF-Signal-Verarbeitungseinheit
4 empfangen hat, von der CPU 8 ein Wiedergabe-Steuerungssig
nal, und sie beschränkt die Übertragung der Hauptinformation
an die Ausgabeeinheit 9.
Die Wiedergabe kann z. B. dadurch eingeschränkt werden, dass
keinerlei Wiedergabe ausgeführt wird, die Wiedergabezeit
periode eingeschränkt wird oder Daten mit schlechter Bild
qualität wiedergegeben werden. Alternativ kann auf einem An
zeigeschirm eine Warnung an Benutzer angezeigt werden.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 10 wird nachfolgend eine ande
re Ausführungsform der Erfindung beschrieben.
Bei dieser Ausführungsform wird, anstatt dass das Signal
T-PP verwendet wird, die Pitposition zum Aufzeichnen der
Hauptinformation gegenüber einer normalen Pitposition in der
Spurrichtung verschoben. Hierbei hat jedes Pit dieselbe Tie
fe.
Auch in diesem Fall ist es unmöglich, da ein Pit an gegen
über der normalen Pitposition in der Spurrichtung an einer
verschobenen Position ausgebildet ist, die Pitverschiebung
körperlich auf einen anderen bespielbaren optischen Auf
zeichnungsträger zu kopieren. Das bedeutet, dass im Fall un
berechtigten Kopierens die Zusatzinformation in Form einer
Verschiebung gegenüber der normalen Pitposition (normale Po
sition) nicht erfasst (wiedergegeben) wird.
Wie es in der Fig. 10 dargestellt ist, wird, hinsichtlich
einer optischen Platte, wie sie bei der vorliegenden Ausfüh
rungsform verwendet wird, ein Pit zum Aufzeichnen von Infor
mation an einer Position aufgezeichnet, die in der Spurrich
tung geringfügig über einer normalen Pitposition (normale
Position) verschoben ist.
Beim Abspielen der optischen Platte wird die Phase des aus
gegebenen HF-Signals um einen großen Wert in Bezug auf die
jenige des Bezugstaktsignals verschoben, wenn durch eine
PLL-Schaltung (nicht dargestellt), die für eine Synchroni
sierung zwischen dem Abspielsignal und dem Bezugstaktsignal
sorgt, ein Pit wiedergibt, das durch geringfügige Verschie
bung in Bezug auf die normale Position in einer Spurrichtung
aufgezeichnet wurde. So wird in diesem Fall das Ausgangssig
nal einer Phasenvergleichsschaltung (nicht dargestellt) grö
ßer als das im Fall des Signals von einem Pit, das an der
normalen Position aufgezeichnet wurde.
Zum Beispiel wird das Ausgangssignal der Phasenvergleichs
einheit im Fall eines Pits, das in der Rotationsrichtung ge
ringfügig gegenüber der normalen Position verschoben ist, in
der (+)-Richtung groß, wohingegen dieses Ausgangssignal im
Fall eines Pits, das in der Rotationsgegenrichtung geringfü
gig gegenüber der normalen Position verschoben ist, in der
(-)-Richtung groß wird.
Im Allgemeinen ist es durch Einstellen eines Schwellenwerts
zwischen dem Ausgangssignal eines Pits (Pit, das an einer
normalen Position aufgezeichnet ist) beim Abspielen und dem
Ausgangssignal eines Pits, das an einer geringfügig verscho
benen Position in der Spurrichtung aufgezeichnet wurde, beim
Abspielen möglich, ein Pit zu erkennen, das absichtlich an
einer verschobenen Position aufgezeichnet wurde. D. h., dass
es möglich ist, versteckte Information in den Richtungen (+)
und (-) aufzuzeichnen.
Andererseits wird, wenn versucht wird, Information auf einer
optischen Platte auf eine andere bespielbare Platte zu ko
pieren, ein Pit, das an einer geringfügig gegenüber einer
normalen Position in der Vorrichtung verschobenen Position
aufgezeichnet wurde, durch die Verarbeitung (den Betrieb)
der PLL-Schaltung dazu gezwungen, zu einem Signal synchron
mit einem Bezugstaktsignal zu werden.
Dadurch ist es unmöglich, ein Pit, das an einer geringfügig
gegenüber der normalen Position in der Spurrichtung verscho
benen Position aufgezeichnet wurde, auf eine andere bespiel
bare Platte zu kopieren.
Anders gesagt, kann von der bespielbaren Platte, auf die die
Information kopiert werden sollte, keine Information zu ei
nem Pit erfasst werden, das auf der Originalplatte an einer
geringfügig gegenüber der normalen Position in der Spurrich
tung verschobenen Position aufgezeichnet war.
Die Wiedergabevorrichtung gemäß der vorliegenden Ausfüh
rungsform kann dadurch realisiert werden, dass anstelle der
Verarbeitungseinheit 6 für das Signal T-PP gemäß der Fig. 8
eine Pitposition-Erfassungseinheit angebracht wird (der an
dere Aufbau ist derselbe wie der gemäß Fig. 8).
Ferner kann das Flussdiagramm der Fig. 3 unter Verwendung
des Signals T-PP auch dazu verwendet werden, zu beurteilen,
ob eine Platte Gegenstand von Copyrightschutz ist, wenn S2
von "ist T-PP-Information aufgezeichnet oder nicht?" auf
"wird ein Pit erfasst, das absichtlich verschoben wurde?"
geändert wird.
Wie oben beschrieben, wird bei der optischen Platte der vor
liegenden Ausführungsform, wenn unberechtigtes Kopieren ei
nes optischen Aufzeichnungsträgers, auf dem ein Pit an einer
gegenüber der normalen Position in der Spurrichtung verscho
benen Position auf einen anderen bespielbaren optischen Auf
zeichnungsträger versucht wird, ein Pit, das an einer ver
schobenen Position ausgebildet ist, zwangsweise in ein Sig
nal synchron mit einem Bezugstaktsignal umgesetzt.
Im Ergebnis kann ein Pit, das an einer verschobenen Position
ausgebildet ist, nicht aufgezeichnet werden. Daher kann In
formation in Zusammenhang mit dem verschobenen Pit von einem
durch unberechtigtes Kopieren erstellten optischen Aufzeich
nungsträger nicht erfasst werden.
Das Erfassen von Information in Zusammenhang mit einem Pit
wird wie folgt beschrieben. Beim Abspielen eines optischen
Aufzeichnungsträgers, bei dem ein Pit an einer normalen Pit
position ausgebildet ist, wird das abgespielte Signal mit
dem Bezugstaktsignal synchronisiert. Daher existiert beinahe
keine Phasenverschiebung zwischen dem abgespielten Signal
und dem Bezugstaktsignal. Umgekehrt wird die Phasenverschie
bung zwischen dem abgespielten Signal und dem Bezugstaktsig
nal groß, wenn ein optischer Aufzeichnungsträger abgespielt
wird, bei dem ein Pit an einer Position ausgebildet ist, die
in der Spurrichtung gegenüber der normalen Pitposition ver
schoben ist.
Wenn z. B. erfasst wird, dass eine derartige Phasenverschie
bung einen vorbestimmten Wert (Schwellenwert) überschreitet,
kann daraus geschlossen werden, dass der optische Aufzeich
nungsträger beim Abspielvorgang ein solcher ist, bei dem ein
Pit an einer Position ausgebildet ist, die gegenüber der
normalen Position in der Spurrichtung verschoben ist.
Wenn sich dagegen die Phasenverschiebung auf einem vorbe
stimmten Wert oder unter diesem befindet, kann daraus ge
schlossen werden, dass der optische Aufzeichnungsträger beim
Abspielvorgang ein solcher ist, bei dem ein Pit an einer
normalen Position ausgebildet ist.
Außerdem ist Copyrightschutz-Information durch ein digitales
Wasserzeichen in die Hauptinformation eingebettet. Beim Ko
pieren auf einen anderen bespielbaren optischen Aufzeich
nungsträger wird die Copyrightschutz-Information unverändert
kopiert. D. h., dass im Fall einer unberechtigten Kopie die
se Copyrightschutz-Information erfasst wird.
Wie oben beschrieben, wird im Fall einer unberechtigten Ko
pie die Zusatzinformation in Zusammenhang mit der Verschie
bung selbst dann nicht erfasst, wenn dieser optische Auf
zeichnungsträger abgespielt wird, wohingegen in die Hauptin
formation eingebettete Copyrightschutz-Information erfasst
wird.
Daher ist es auf Grundlage dieses Erfassungsergebnisses mög
lich, genau zu beurteilen, ob der optische Aufzeichnungsträ
ger ein solcher ist, der durch unberechtigtes Kopieren er
stellt wurde.
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die Fig. 11 eine wei
tere Ausführungsform der Erfindung beschrieben. Diese Aus
führungsform betrifft den Fall, dass eine Fehlerkorrektur
anstelle des Signals T-PP verwendet wird.
Typischerweise wird Information mit der Einheit eines ECC-
Blocks auf einer Platte aufgezeichnet. Bei dieser Ausfüh
rungsform wird, nachdem ein Fehlerkorrekturcode für einen
ECC-Block für ursprüngliche Daten erzeugt wurde, versteckte
Information an einer oder mehreren vorbestimmten Stellen
(Bereichen) im ECC-Block über die ursprüngliche Information
geschrieben.
Hierbei ist es erforderlich, dass der Fehlerkorrekturcode
nicht verändert wird und die versteckte Information nur in
solchem Ausmaß überschrieben wird, dass das Fehlerkorrektur
vermögen nicht überschritten wird. Auch wird die Copyright
schutz-Information in die Hauptinformation eingebettet, be
vor der Fehlerkorrekturcode erzeugt wird.
Die auf diese Weise fertiggestellte Information wird als
Hauptinformation auf der Platte aufgezeichnet. Beim Abspie
len dieser Platte werden Daten von einem oder mehreren vor
bestimmten Stellen im ECC-Block ausgelesen. Wenn klarge
stellt wird, dass die Daten versteckte Information darstel
len, wird die Platte als Originalplatte beurteilt.
Wenn dagegen ein Kopieren dieser Platte auf einen anderen
bespielbaren Aufzeichnungsträger versucht wird, wandelt die
bei der Wiedergabe ausgeführte Fehlerkorrektur die im ECC-
Block überschriebene versteckte Information auf Grundlage
des Fehlerkorrekturcodes in die ursprüngliche Information
zurück.
Dadurch wird die versteckte Information von dieser anderen
bespielbaren Platte mit kopierter Information nicht erfasst
(wiedergegeben), da die Information in die ursprüngliche In
formation zurückgewandelt wird. Die Fig. 11 zeigt einen
schematischen Ablauf für diesen Prozess.
Die Wiedergabevorrichtung gemäß der vorliegenden Ausfüh
rungsform kann dadurch realisiert werden, dass anstelle der
Verarbeitungseinheit 6 für das Signal T-PP gemäß der Fig. 8
eine Erfassungseinheit für versteckte Information angebracht
wird (der andere Aufbau ist derselbe wie der gemäß der Fig.
8).
Der Fluss der Fig. 3 unter Verwendung des Signals T-PP kann
auch dazu verwendet werden, zu beurteilen, ob die Platte Ge
genstand von Copyrightschutz ist, wenn S2 von "ist T-PP-In
formation aufgezeichnet?" in "wird versteckte Information
erfasst?" geändert wird.
Bei der optischen Platte gemäß der vorliegenden Ausführungs
form wird Information in mehreren vorbestimmten Bereichen im
Fehlerkorrekturblock, die dem Fehlerkorrekturcode entspre
chende Hauptinformation ist, geändert und als Hauptinforma
tion in Form von Pits aufgezeichnet, und Copyrightschutz-In
formation wird als digitales Wasserzeichen in die Hauptin
formation eingebettet.
In diesem Fall wird die Information in den mehreren vorbe
stimmten Bereichen im Fehlerkorrekturblock, die die dem Feh
lerkorrekturcode entsprechende Hauptinformation ist, geän
dert und in Form von Pits aufgezeichnet. Es ist zu beachten,
dass der Fehlerkorrekturcode nicht verändert wird.
Auf diese Weise wird, wenn unberechtigtes Kopieren eines op
tischen Aufzeichnungsträgers mit Hauptinformation, bei der
Information in mehreren vorbestimmten Bereichen verändert
wurde, ohne dass der Fehlerkorrekturcode geändert wurde, auf
einen anderen bespielbaren Aufzeichnungsträger versucht
wird, die Hauptinformation im Fehlerkorrekturcode-Block ge
ändert, wobei sie bei der Wiedergabe einer Fehlerkorrektur
unterzogen wird, so dass der Inhalt der Information in den
mehreren vorbestimmten Bereichen in die Ursprungsinformation
vor der Änderung zurückgewandelt wird.
So wird die Hauptinformation, die in die ursprüngliche In
formation vor der Änderung zurückgewandelt wurde, auf einen
durch unberechtigtes Kopieren erstellten optischen Aufzeich
nungsträger kopiert. Daher kann Information, die auf die
vorstehend genannte Weise verändert wurde, von einem durch
unberechtigtes Kopieren erstellten optischen Aufzeichnungs
träger nicht erfasst werden.
Außerdem wird, wenn ein optischer Aufzeichnungsträger abge
spielt wird, der Hauptinformation enthält, bei der Informa
tion in den mehreren vorbestimmten Bereichen verändert ist,
die veränderte Information als solche erfasst. Daher ist es
möglich, zu beurteilen, dass dieser optische Aufzeichnungs
träger kein solcher ist, der durch unberechtigtes Kopieren
erstellt worden wäre.
Andererseits wird Copyrightschutz-Information durch ein di
gitales Wasserzeichen in die Hauptinformation eingebettet.
Beim Kopieren auf einen anderen bespielbaren optischen Auf
zeichnungsträger wird die Copyrightschutz-Information unver
ändert kopiert. D. h., dass diese Copyrightschutz-Informati
on im Fall einer unberechtigten Kopie erfasst wird.
Wie oben beschrieben, wird im Fall der Wiedergabe eines op
tischen Aufzeichnungsträgers, der durch unberechtigtes Ko
pieren erstellt wurde, die Hauptinformation, bei der Infor
mation in den mehreren vorbestimmten Bereichen verändert
ist, nicht erfasst, wohingegen die in die Hauptinformation
eingebettete Copyrightschutz-Information erfasst wird.
Daher ist es auf Grundlage dieses Erfassungsergebnisses mög
lich, genau zu beurteilen, ob der optische Aufzeichnungsträger
ein solcher ist, der durch unberechtigtes Kopieren er
stellt wurde.
Es ist bevorzugt, dass bei einem anderen optischen Aufzeich
nungsträger gemäß der Erfindung, bei dem Hauptinformation
und zum Wiedergeben der Hauptinformation erforderliche Zu
satzinformation aufgezeichnet sind, diese Zusatzinformation
aus einem Pit mit einer Tiefe besteht, die entsprechend der
Zusatzinformation ausgebildet ist, wobei durch ein digitales
Wasserzeichen gebildete Copyrightschutz-Information in die
Hauptinformation eingebettet ist.
Gemäß dieser Erfindung enthält ein optischer Aufzeichnungs
träger sowohl Haupt- als auch Zusatzinformation. Die Zusatz
information ist Information, die zum Wiedergeben der Haupt
information erforderlich ist.
Da die Tiefe jedes Zusatzinformation tragenden Pits entspre
chend der Zusatzinformation ausgebildet wird, kann die Pit
tiefe nicht auf einen anderen bespielbaren optischen Auf
zeichnungsträger kopiert werden. D. h., dass im Fall einer
unberechtigten Kopie keine der Pittiefe entsprechende Zu
satzinformation erfasst wird; daher kann ein durch unberech
tigtes Kopieren erstellter optischer Aufzeichnungsträger
nicht korrekt wiedergegeben werden.
Andererseits ist die Copyrightschutz-Information durch ein
digitales Wasserzeichen in die Hauptinformation eingebettet.
Beim Kopieren auf einen anderen bespielbaren optischen Auf
zeichnungsträger wird die Copyrightschutz-Information unver
ändert kopiert. D. h., dass im Fall einer unberechtigten Ko
pie die Copyrightschutz-Information erfasst wird.
Wie oben beschrieben, wird im Fall einer unberechtigten Ko
pie beim Abspielen eines solchen optischen Aufzeichnungsträgers
die der Pittiefe entsprechende Zusatzinformation nicht
erfasst, wohingegen die in die Hauptinformation eingebettete
Copyrightschutz-Information erfasst wird. Daher ermöglicht
es dieses Erfassungsergebnis, genau zu beurteilen, ob der
vorliegende optische Aufzeichnungsträger ein solcher ist,
der durch unberechtigtes Kopieren erstellt wurde.
Zu den Pits gehören erste Pits mit einer ersten Tiefe sowie
zweite Pits mit einer zweiten Tiefe. Wenn die Wellenlänge
des Abspiellichtstrahls λ ist und der Brechungsindex des op
tischen Aufzeichnungsträgers n ist, ist die erste Tiefe vor
zugsweise kleiner als λ/4n und die zweite Tiefe überschrei
tet λ/4n.
In diesem Fall werden für das erste und das zweite Pit die
Polaritäten des beim Einstrahlen des Abspiellichtstrahls er
fassten Signals (tangentiales Gegentaktsignal) am Vorderrand
und am Hinterrand des jeweiligen Pits verschieden. Dies, da
die Pittiefen verschieden sind.
Auf diese Weise ermöglicht es eine Änderung der Pittiefe,
Information mit höherer Dichte aufzuzeichnen.
Es ist bevorzugt, dass bei einem weiteren optischen Auf
zeichnungsträger gemäß der Erfindung, auf dem Hauptinforma
tion und zum Abspielen derselben erforderliche Zusatzinfor
mation aufgezeichnet sind, die Zusatzinformation aus Pits
mit jeweils gleicher Tiefe besteht, die jedoch an Positionen
ausgebildet sind, die abhängig von der Zusatzinformation in
der Spurrichtung gegenüber der normalen Pitposition verscho
ben sind, wobei Copyrightschutz-Information durch ein digi
tales Wasserzeichen in die Hauptinformation eingebettet ist.
Gemäß dieser Erfindung ist es, da ein die Zusatzinformation
tragendes Pit an einer Position ausgebildet ist, die in der
Spurrichtung gegenüber der normalen Pitposition verschoben
ist, unmöglich, ein verschobenes Pit körperlich auf einen
anderen bespielbaren optischen Aufzeichnungsträger zu kopie
ren.
Dies bedeutet, dass im Fall unberechtigten Kopierens die Zu
satzinformation in Zusammenhang mit der Verschiebung gegen
über dieser normalen Pitposition nicht erfasst werden kann;
daher kann ein durch unberechtigtes Kopieren erstellter op
tischer Aufzeichnungsträger nicht korrekt wiedergegeben wer
den.
Wenn unberechtigtes Kopieren eines optischen Aufzeichnungs
trägers, bei dem ein Pit an einer Position ausgebildet ist,
die in der Spurrichtung gegenüber der normalen Position ver
schoben ist, auf einen anderen bespielbaren optischen Auf
zeichnungsträger versucht wird, wird das an der verschobenen
Position erzeugte Pit zwangsweise in ein Signal synchron mit
einen Bezugstaktsignal umgewandelt.
Im Ergebnis kann kein Aufzeichnen eines Pits ausgeführt wer
den, das an einer verschobenen Position ausgebildet war. Da
her kann Information in Zusammenhang mit dem verschobenen
Pit nicht von einem optischen Aufzeichnungsträger erfasst
werden, der durch unberechtigtes Kopieren erstellt wurde.
Das Erfassen von Information in Zusammenhang mit einem Pit
wird wie folgt beschrieben. Beim Abspielen eines optischen
Aufzeichnungsträgers, auf dem ein Pit an einer normalen Pit
position erzeugt wurde, wird das Abspielsignal mit dem Be
zugstaktsignal synchronisiert. Daher existiert beinahe keine
Phasenverschiebung zwischen dem Abspielsignal und dem Be
zugstaktsignal.
Umgekehrt wird beim Abspielen eines optischen Aufzeichnungsträgers,
bei dem ein Pit an einer Position erzeugt wurde,
die in der Spurrichtung gegenüber der normalen Pitposition
verschoben ist, die Phasenverschiebung zwischen dem Abspiel
signal und dem Bezugstaktsignal groß.
Wenn z. B. erfasst wird, dass eine derartige Phasenverschie
bung einen vorbestimmten Wert (Schwellenwert) überschreitet,
kann daraus geschlossen werden, dass der optische Aufzeich
nungsträger beim Abspielen ein solcher ist, bei dem ein Pit
an einer Position ausgebildet ist, die in der Spurrichtung
gegenüber der normalen Position verschoben ist. Wenn dagegen
erfasst wird, dass die Phasenverschiebung einem vorbestimm
ten Wert entspricht oder unter diesem liegt, kann daraus
geschlossen werden, dass der optische Aufzeichnungsträger
beim Abspielen ein solcher ist, bei dem ein Pit an einer
normalen Position ausgebildet ist.
Außerdem ist durch ein digitales Wasserzeichen gebildete Co
pyrightschutz-Information in die Hauptinformation eingebet
tet. Beim Kopieren auf einen anderen bespielbaren optischen
Aufzeichnungsträger wird die Copyrightschutz-Information
unverändert kopiert. D. h., dass im Fall einer unberechtig
ten Kopie diese Copyrightschutz-Information erfasst wird.
Wie oben beschrieben, wird im Fall einer unberechtigten Ko
pie die Zusatzinformation in Zusammenhang mit der Verschie
bung beim Abspielen dieses optischen Aufzeichnungsträgers
nicht erfasst, wohingegen die in die Hauptinformation einge
bettete Copyrightschutz-Information erfasst wird. Daher ist
es auf Grundlage dieses Erfassungsergebnisses möglich, genau
zu beurteilen, ob der optische Aufzeichnungsträger ein sol
cher ist, der durch unberechtigtes Kopieren erstellt wurde.
Es ist bevorzugt, dass bei noch einem anderen optischen Auf
zeichnungsträger gemäß der Erfindung, bei dem ein Fehlerkorrekturcode
in Bezug auf Hauptinformation in Form von Pits
mit der Einheit eines Fehlerkorrekturcode-Blocks vorhanden
ist, Information in mehreren vorbestimmten Bereichen im Feh
lerkorrekturblock, die dem Fehlerkorrekturcode entsprechende
Hauptinformation ist, verändert und als Hauptinformation
aufgezeichnet wird und Copyrightschutz-Information als digi
tales Wasserzeichen in die Hauptinformation eingebettet
wird.
Gemäß dieser Erfindung ist der Fehlerkorrekturcode in Bezug
auf die Hauptinformation in Form von Pits mit der Einheit
eines Fehlerkorrekturcode-Blocks vorhanden.
In diesem Fall wird die Information in mehreren vorbestimm
ten Bereichen im Fehlerkorrekturblock, die dem Fehlerkorrek
turcode entsprechende Hauptinformation ist, geändert und in
Form von Pits aufgezeichnet. Es ist zu beachten, dass der
Fehlerkorrektcode nicht geändert wird.
Auf diese Weise wird, wenn ein unberechtigtes Kopieren des
optischen Aufzeichnungsträgers mit Hauptinformation, bei dem
Information in mehreren vorbestimmten Bereichen geändert
wurde, ohne dass der Fehlerkorrekturcode geändert wurde, auf
einen anderen bespielbaren Aufzeichnungsträger versucht
wird, die Hauptinformation im Fehlerkorrekturcode-Block ge
ändert, wobei sie bei der Wiedergabe einer Fehlerkorrektur
unterzogen wird, so dass der Inhalt der Information in den
mehreren vorbestimmten Bereichen in die ursprüngliche Infor
mation vor der Änderung zurückgewandelt wird.
So wird die Hauptinformation, die in die ursprüngliche In
formation vor der Änderung zurückgewandelt wurde, auf einen
durch unberechtigtes Kopieren erstellten optischen Aufzeich
nungsträger kopiert. Daher kann von einem solchen durch un
berechtigtes Kopieren erstellten optischen Aufzeichnungsträger
keine Information erfasst werden, die auf die vorstehen
de Weise geändert wurde.
Außerdem wird, wenn ein optischer Aufzeichnungsträger mit
Hauptinformation, bei der Information in den mehreren vorbe
stimmten Bereichen verändert wurde, wiedergegeben wird, die
veränderte Information als solche erfasst. Daher ist es mög
lich zu beurteilen, dass dieser optische Aufzeichnungsträger
keiner ist, der durch unberechtigtes Kopieren erstellt wor
den wäre.
Andererseits wird Copyrightschutz-Information durch ein di
gitales Wasserzeichen in die Hauptinformation eingebettet.
Beim Kopieren auf einen anderen bespielbaren optischen Auf
zeichnungsträger wird die Copyrightschutz-Information unver
ändert kopiert. D. h., dass diese Copyrightschutz-Informati
on im Fall einer unberechtigten Kopie erfasst wird.
Wie oben beschrieben, wird im Fall des Wiedergebens eines
optischen Aufzeichnungsträgers, der durch unberechtigtes Ko
pieren erstellt wurde, die Hauptinformation, bei der Infor
mation in mehreren vorbestimmten Bereichen verändert wurde,
nicht erfasst, wohingegen die in die Hauptinformation einge
bettete Copyrightschutz-Information erfasst wird. Daher ist
es auf Grundlage dieses Erfassungsergebnisses möglich, genau
zu beurteilen, ob ein vorliegender optischer Aufzeichnungs
träger ein solcher ist, der durch unberechtigtes Kopieren
erstellt wurde.
Bei einer erfindungsgemäßen Wiedergabevorrichtung ist es be
vorzugt, dass sie Folgendes aufweist: eine Wiedergabeein
richtung zum Wiedergeben eines eingesetzten optischen Auf
zeichnungsträgers; und eine Wiedergabe-Einschränkungsein
richtung zum Beurteilen, dass der eingesetzte optische Auf
zeichnungsträger ein solcher ist, der durch unberechtigtes
Kopieren erstellt wurde, um die Wiedergabe durch die Wieder
gabevorrichtung einzuschränken, wenn der durch diese Wieder
gabevorrichtung wiedergegebene optische Aufzeichnungsträger
ein solcher ist, bei dem Hauptinformation und zum Wiederge
ben derselben erforderliche Zusatzinformation aufgezeichnet
sind, wobei die Zusatzinformation physikalisch ausgebildet
ist und Copyrightschutz-Information als digitales Wasserzei
chen in die Hauptinformation eingebettet ist, und wenn die
Wiedergabevorrichtung die Zusatzinformation nicht wieder
gibt, aber die Copyrightschutz-Information wiedergibt.
Bei einer erfindungsgemäßen Wiedergabevorrichtung ist es be
vorzugt, dass sie Folgendes aufweist: eine Wiedergabeein
richtung zum Wiedergeben eines eingesetzten optischen Auf
zeichnungsträgers und eine Widergabe-Einschränkungseinrich
tung zum Beurteilen, dass der eingesetzte Aufzeichnungsträ
ger ein solcher ist, der durch unberechtigtes Kopieren er
stellt wurde, um die Wiedergabe durch die Wiedergabeeinrich
tung einzuschränken, wenn der durch sie wiedergegebene opti
sche Aufzeichnungsträger ein solcher ist, auf dem Hauptin
formation und zum Wiedergeben derselben erforderliche Zu
satzinformation aufgezeichnet sind, wobei die Zusatzinforma
tion aus Pits mit Tiefen besteht, die entsprechend der Zu
satzinformation ausgebildet sind und wobei Copyrightschutz-
Information durch ein digitales Wasserzeichen in die Haupt
information eingebettet ist, und wenn die Wiedergabeeinrich
tung die Zusatzinformation nicht wiedergibt, aber die Copy
rightschutz-Information wiedergibt.
Bei einer erfindungsgemäßen Wiedergabevorrichtung ist es be
vorzugt, dass sie Folgendes aufweist: eine Wiedergabeein
richtung zum Wiedergeben eines eingesetzten optischen Auf
zeichnungsträgers und eine Wiedergabe-Einschränkungseinrich
tung zum Beurteilen, dass der eingesetzte optische Aufzeich
nungsträger ein solcher ist, der durch unberechtigtes Kopieren
erstellt wurde, um die Wiedergabe durch die Wiedergabe
einrichtung einzuschränken, wenn der durch sie wiedergegebe
ne optische Aufzeichnungsträger ein solcher ist, auf dem
Hauptinformation und zum Wiedergeben derselben erforderliche
Zusatzinformation aufgezeichnet sind, wobei die Zusatzinfor
mation aus Pits mit Tiefen besteht, die entsprechend der Zu
satzinformation ausgebildet sind, und wobei Copyrightschutz-
Information durch ein digitales Wasserzeichen in die Haupt
information eingebettet ist, wobei die Pits genauer erste
Pits mit einer ersten Tiefe und zweite Pits mit einer zwei
ten Tiefe umfassen, wobei die erste Tiefe kleiner als λ/4n
ist und die zweite Tiefe λ/4n überschreitet, wobei λ die
Wellenlänge eines Abspiellichtstrahls ist und n der Bre
chungsindex des optischen Aufzeichnungsträgers ist, und wenn
die Wiedergabeeinrichtung die Zusatzinformation nicht wie
dergibt, aber die Copyrightschutz-Information wiedergibt.
Bei einer erfindungsgemäßen Wiedergabevorrichtung ist es be
vorzugt, dass sie Folgendes aufweist: eine Wiedergabeein
richtung zum Wiedergeben eines eingesetzten optischen Auf
zeichnungsträgers und eine Wiedergabe-Einschränkungseinrich
tung zum Beurteilen, dass der eingesetzte optische Aufzeich
nungsträger ein solcher ist, der durch unberechtigtes Kopie
ren erstellt wurde, um eine Wiedergabe durch die Wiedergabe
einrichtung einzuschränken, wenn der durch sie wiedergegebe
ne optische Aufzeichnungsträger ein solcher ist, auf dem
Hauptinformation und zum Wiedergeben derselben erforderliche
Zusatzinformation aufgezeichnet sind, wobei die Zusatzinfor
mation aus Pits besteht, die alle dieselbe Tiefe aufweisen,
die aber abhängig von der Zusatzinformation an Positionen
ausgebildet sind, die in der Spurrichtung gegenüber den nor
malen Pitpositionen verschoben sind, wobei Copyrightschutz-
Information durch ein digitales Wasserzeichen in die Haupt
information eingebettet ist, und wenn die Wiedergabeeinrich
tung die Zusatzinformation nicht wiedergibt, aber die Copyrightschutz-Information
wiedergibt.
Gemäß der Erfindung kann, da die Zusatzinformation auf dem
optischen Aufzeichnungsträger körperlich (in Form der Pit
tiefe oder durch Verschiebung gegenüber der normalen Pitpo
sition in der Spurrichtung) ausgebildet ist, kein Kopieren
auf einen anderen bespielbaren optischen Aufzeichnungsträger
ausgeführt werden.
Andererseits ist Copyrightschutz-Information als digitales
Wasserzeichen in die Hauptinformation eingebettet. Beim Ko
pieren auf einen anderen bespielbaren optischen Aufzeich
nungsträger wird die Copyrightschutz-Information unverändert
kopiert. D. h., dass diese Copyrightschutz-Information im
Fall des unberechtigten Kopierens erfasst wird.
Wie oben beschrieben, wird im Fall unberechtigten Kopierens
beim Wiedergeben eines dabei erstellten optischen Aufzeich
nungsträgers die körperlich ausgebildete Zusatzinformation
nicht wiedergegeben, wohingegen die Copyrightschutz-Informa
tion wiedergegeben wird.
In diesem Fall beurteilt die Wiedergabe-Einschränkungsein
richtung, dass der optische Aufzeichnungsträger ein solcher
ist, der durch unberechtigtes Kopieren erstellt wurde, und
sie schränkt mittels der Wiedergabe-Einschränkungseinrich
tung die Wiedergabe ein. Im Ergebnis wird die Wiedergabe ei
nes optischen Aufzeichnungsträgers, der durch unberechtigtes
Kopieren erstellt wurde, eingeschränkt.
Die Wiedergabe kann z. B. dadurch eingeschränkt werden, dass
keinerlei Wiedergabe ausgeführt wird, die Wiedergabe-Zeit
periode eingeschränkt wird oder Daten mit schlechter Bild
qualität wiedergegeben werden.
Es ist zu beachten, dass hinsichtlich optischer Aufzeich
nungsträger mit Copyright sowie vom Copyright freier, einmal
und mehrmals bespielbarer optischer Aufzeichnungsträger die
Wiedergabe wie mit einer normalen Wiedergabevorrichtung aus
geführt wird.
Auf diese Weise wird im Fall unberechtigter Kopien die Wie
dergabe eingeschränkt. Daher kann selbst dann, wenn versucht
wird, eine unberechtigte Kopie auf Grundlage von Daten zu
erzeugen, die durch Codieren von auf einem Schirm wiederge
gebenen Bildern erzeugt wurden, keine gewünschte Kopie er
zielt werden, da das Bild einer Einschränkung unterliegt.
D. h., dass es mit der obigen Wiedergabevorrichtung möglich
ist, die Aufzeichnung und Wiedergabe unberechtigter Kopien
auf Grundlage codierter Daten zu verhindern und einmal und
mehrmals bespielbare optische Aufzeichnungsträger wiederzu
geben, die keinem Copyrightschutz unterliegen.
Betreffend eine andere erfindungsgemäße Wiedergabevorrich
tung ist es bevorzugt, dass sie Folgendes aufweist: eine
Wiedergabeeinrichtung zum Wiedergeben eines eingesetzten
optischen Aufzeichnungsträgers und eine Wiedergabe-Ein
schränkungseinrichtung zum Beurteilen, dass der eingesetzte
optische Aufzeichnungsträger ein solcher ist, der durch un
berechtigtes Kopieren erstellt wurde, um die Wiedergabe
durch die Wiedergabeeinrichtung einzuschränken, wenn der
durch sie wiedergegebene optische Aufzeichnungsträger ein
solcher ist, bei dem ein Fehlerkorrekturcode hinsichtlich
Hauptinformation in Form von Pits mit der Einheit eines Feh
lerkorrekturblocks vorhanden ist, wobei Information in meh
reren vorbestimmten Bereichen im Fehlerkorrekturblock, die
dem Fehlerkorrekturcode entsprechende Hauptinformation ist,
verändert ist und als Hauptinformation aufgezeichnet wurde,
in die Copyrightschutz-Information durch ein digitales Wasserzeichen
eingebettet ist, und wenn die Wiedergabeeinrich
tung keine Änderung der Information in den mehreren vorbe
stimmten Bereichen erfasst und die Copyrightschutz-Informa
tion wiedergibt.
Bei der obigen Erfindung kann, betreffend einen optischen
Aufzeichnungsträger, die Hauptinformation, bei der Informa
tion in den mehreren vorbestimmten Bereichen ohne Änderung
des Fehlerkorrekturcodes geändert ist, nicht durch unberech
tigtes Kopieren auf einen anderen bespielbaren optischen
Aufzeichnungsträger kopiert werden.
D. h., dass von einem optischen Aufzeichnungsträger, der
durch unberechtigtes Kopieren erstellt wurde, die Informati
on, die in der Hauptinformation geändert wurde, nicht wie
dergegeben wird, aber Copyrightschutz-Information unverän
dert wiedergegeben wird.
Wenn ein durch unberechtigtes Kopieren erstellter optischer
Aufzeichnungsträger eingesetzt und wiedergegeben wird, wird
die Hauptinformation, bei der Information in den mehreren
vorbestimmten Bereichen verändert wurde, nicht erfasst, wo
hingegen die in die Hauptinformation eingebettete Copyright
schutz-Information wiedergegeben wird.
In diesem Fall beurteilt die Wiedergabe-Einschränkungsein
richtung, dass der optische Aufzeichnungsträger ein solcher
ist, der durch unberechtigtes Kopieren erstellt wurde, und
sie schränkt mittels der Wiedergabe-Einschränkungseinrich
tung die Wiedergabe ein. Im Ergebnis wird die Wiedergabe ei
nes optischen Aufzeichnungsträgers, der durch unberechtigtes
Kopieren erstellt wurde, eingeschränkt.
Die Wiedergabe kann z. B. dadurch eingeschränkt werden, dass
keinerlei Wiedergabe ausgeführt wird, die Wiedergabe-Zeitperiode
eingeschränkt wird oder Daten mit schlechter Bild
qualität wiedergegeben werden.
Andererseits wird in Bezug auf optische Aufzeichnungsträger
mit Copyright sowie von Copyright freie, einmal und mehrmals
bespielbare optische Aufzeichnungsträger die Wiedergabe wie
bei einer normalen Wiedergabevorrichtung ausgeführt.
Auf diese Weise wird die Wiedergabe im Fall unberechtigten
Kopierens eingeschränkt. Daher kann selbst dann, wenn unbe
rechtigtes Kopieren auf Grundlage von Daten versucht wird,
die dadurch erzeugt wurden, dass auf einem Schirm wiederge
gebene Bilder codiert wurden, keine gewünschte Kopie erhal
ten werden, da das Bild einer Einschränkung unterliegt.
D. h., dass es mit der obigen Wiedergabevorrichtung möglich
ist, die Aufzeichnung und Wiedergabe unberechtigter Kopien
auf Grundlage kopierter Daten zu verhindern und einmal sowie
mehrmals bespielbare optische Aufzeichnungsträger wiederzu
geben, die keinem Copyrightschutz unterliegen.
Auch kann die Erfindung wie folgt beschrieben werden.
Eine erste erfindungsgemäße optische Platte kann so ausge
bildet sein, dass sie einen Bereich beinhaltet, in dem In
formation in Form von Pits mit denselben oder mit verschie
denen Tiefen aufgezeichnet ist, mit erster Information auf
Grundlage der Menge von an den Pits reflektiertem Licht und
zweiter Information, die von der durch die Pits erhaltenen
ersten Information verschieden ist, wobei Information durch
ein digitales Wasserzeichen in die erste Information auf
Grundlage der Menge von an den Pits reflektierten Lichts
eingebettet ist, wobei Copyright-Information auf Grundlage
der ersten und zweiten Information geschützt ist.
Bei einer zweiten erfindungsgemäßen optischen Platte ist es
bevorzugt, dass bei der ersten optischen Platte die Pits
verschiedene Tiefen aufweisen, die eine unter λ/4n und die
andere über λ/4n, wobei λ die Wellenlänge eines Abspiel
lichtstrahls ist und n der Brechungsindex des optischen Auf
zeichnungsträgers ist, wobei die zweite Information unter
Verwendung von Pits mit diesen zwei Arten von Tiefen aufge
zeichnet ist.
Bei einer dritten erfindungsgemäßen optischen Platte ist es
bevorzugt, dass bei der ersten optischen Platte die Pits
dieselbe Tiefe aufweisen und die zweite Information durch
willkürliches Ändern der Pitposition in Bezug auf die Posi
tion aufgezeichnet wird, an der ein Signal synchron mit ei
nem vorbestimmten Taktsignal erhalten werden kann.
Bei einer vierten erfindungsgemäßen Platte ist es bevorzugt,
dass bei der ersten optischen Platte die auf Grundlage der
Menge des an den Pits reflektierten Lichts erhaltene Infor
mation die zweite Information enthält, wobei vorbestimmte
Information über mehrere vorbestimmte Teile der ursprüngli
chen Information geschrieben ist, ohne dass der Fehlerkor
rekturcode geändert ist.
Ferner ist es bevorzugt, dass eine erste erfindungsgemäße
Wiedergabevorrichtung zur Wiedergabe der zweiten optischen
Platte Folgendes aufweist: eine Erfassungseinrichtung zum
Erfassen der ersten Information auf Grundlage der Menge des
an einem Pit reflektierten Lichts; eine Erfassungseinrich
tung zum Erfassen der zweiten Information auf Grundlage der
Polarität eines von einem Pit erhaltenen tangentialen Gegen
taktsignals; eine Erfassungseinrichtung zum Erfassen digi
taler Wasserzeicheninformation, die in die Information ein
gebettet ist, die auf der Menge des an einem Pit reflektier
ten Lichts beruht, und eine Einschränkungseinrichtung zum
Einschränken der Wiedergabe der Information, die auf der
Menge des an einem Pit reflektierten Lichts beruht, auf
Grundlage des Erfassungsergebnisses der Erfassungseinrich
tungen.
Es ist bevorzugt, dass eine zweite erfindungsgemäßen Wieder
gabevorrichtung zum Wiedergeben der dritten optischen Platte
Folgendes aufweist: eine Erfassungseinrichtung zum Erfassen
der ersten Information auf Grundlage der Menge des an einem
Pit reflektierten Lichts; eine Erfassungseinrichtung zum Er
fassen der zweiten Information, die ein Signal ist, wie es
erhalten wird, wenn das Signal vom Pit einem PLL-Prozess un
terzogen wird; eine Erfassungseinrichtung zum Erfassen digi
taler Wasserzeicheninformation, die in die Information ein
gebettet ist, die auf der Menge des an einem Pit reflektier
ten Lichts beruht, und eine Einschränkungseinrichtung zum
Einschränken der Wiedergabe der Information, die auf der
Menge des an einem Pit reflektierten Lichts beruht, auf
Grundlage des Erfassungsergebnisses der Erfassungseinrich
tungen.
Es ist bevorzugt, dass eine dritte erfindungsgemäße Wieder
gabevorrichtung zum Wiedergeben der vierten optischen Platte
Folgendes aufweist: eine Erfassungseinrichtung zum Erfassen
der ersten Information auf Grundlage der Menge des an einem
Pit reflektierten Lichts; eine Erfassungseinrichtung zum Er
fassen der zweiten Information, die ein Signal ist, das aus
mehreren vorbestimmten Informationsteilen in der von einem
Pit erhaltenen Information besteht; eine Erfassungseinrich
tung zum Erfassen digitaler Wasserzeicheninformation, die in
die Information eingebettet ist, die auf der Menge des an
einem Pit reflektierten Lichts besteht, und eine Einschrän
kungseinrichtung zum Einschränken der Wiedergabe der Infor
mation, die auf der Menge des an einem Pit reflektierten
Lichts besteht, auf Grundlage des Erfassungsergebnisses der
Erfassungseinrichtungen.
Es ist bevorzugt, dass ein erstes erfindungsgemäßes Wieder
gabeverfahren zum Wiedergeben der zweiten optischen Platte
folgendes aufweist: einen ersten Schritt zum Erfassen der
zweiten Information auf Grundlage der Polarität eines von
einem Pit erhaltenen tangentialen Gegentaktsignals; einen
zweiten Schritt des Erfassens einer digitalen Wasserzeichen
information, die in die erste Information eingebettet ist,
die auf der Menge des an einem Pit reflektierten Lichts be
steht; einen dritten Schritt des Beurteilens, ob die opti
sche Platte durch unberechtigtes Kopieren erstellt wurde,
auf Grundlage des Ergebnisses aus dem ersten und dem zweiten
Schritt, und einen vierten Schritt des Einschränkens der
Wiedergabe der optischen Platte, wenn erkannt wurde, dass
diese durch unberechtigtes Kopieren erstellt wurde.
Es ist bevorzugt, dass ein zweites erfindungsgemäßes Wieder
gabeverfahren zum Wiedergeben der dritten optischen Platte
folgendes aufweist: einen ersten Schritt des Erfassens der
zweiten Information, die ein Signal ist, wie es erhalten
wird, wenn das Signal von einem Pit einem PLL-Prozess unter
zogen wird; einen zweiten Schritt des Erfassens einer digi
talen Wasserzeicheninformation, die in die erste Information
eingebettet ist, die auf der Menge des an einem Pit reflek
tierten Lichts beruht; einen dritten Schritt des Beurtei
lens, ob die optische Platte durch unberechtigtes Kopieren
erstellt wurde oder nicht, auf Grundlage des Ergebnisses aus
dem ersten und dem zweiten Schritt; und einen vierten
Schritt des Einschränkens der Wiedergabe der optischen Plat
te, wenn erkannt wurde, dass diese durch unberechtigtes Ko
pieren erstellt wurde.
Es ist bevorzugt, dass ein drittes erfindungsgemäßes Wieder
gabeverfahren zum Wiedergeben der vierten optischen Platte
Folgendes aufweist: einen ersten Schritt des Erfassens der
zweiten Information, die ein Signal ist, das aus mehreren
vorbestimmten Informationen besteht, die in der von einem
Pit erhaltenen Information enthalten sind; einen zweiten
Schritt des Erfassens einer digitalen Wasserzeicheninforma
tion, die in die erste Information eingebettet ist, die auf
der Menge des an einem Pit reflektierten Lichts beruht; ei
nen dritten Schritt des Beurteilens, ob die optische Platte
durch unberechtigtes Kopieren erstellt wurde oder nicht, auf
Grundlage des Ergebnisses aus dem ersten und dem zweiten
Schritt, und einen vierten Schritt des Einschränkens der
Wiedergabe der optischen Platte, wenn erkannt wurde, dass
diese durch unberechtigtes Kopieren erstellt wurde.
Die Erfindung ermöglicht es, eine Raubkopieplatte, die durch
unberechtigtes Kopieren einer dem Copyright unterliegenden
Platte auf eine andere bespielbare Platte erstellt wurde,
genau herauszufinden und die Wiedergabe der durch unberech
tigtes Kopieren erstellten Platte einzuschränken, wodurch
wirkungsvoll die Verletzung des Copyrights vermieden werden
kann. Umgekehrt ist es möglich, eine Platte herauszufinden,
auf der vom Copyright freie Information aufgezeichnet ist,
so dass der Wiedergabe dieser Platte keine Einschränkung
auferlegt wird. Außerdem ist es möglich, die Aufzeichnung
und Wiedergabe unberechtigter Kopien, die auf codierten Da
ten beruhen, zu verhindern.
Claims (7)
1. Optischer Aufzeichnungsträger (1), auf dem Hauptinformation und
zum Wiedergeben derselben erforderliche Zusatzinformation aufge
zeichnet sind,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Zusatzinformation derart körperlich ausgebildet ist, daß eine physikalische Kopie auf einen anderen bespielbaren optischen Aufzeichnungsträger unmöglich ist, und
Copyrightschutz-Information als digitales Wasserzeichen in die Hauptinformation eingebettet ist.
die Zusatzinformation derart körperlich ausgebildet ist, daß eine physikalische Kopie auf einen anderen bespielbaren optischen Aufzeichnungsträger unmöglich ist, und
Copyrightschutz-Information als digitales Wasserzeichen in die Hauptinformation eingebettet ist.
2. Optischer Aufzeichnungsträger (1) nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Zusatzinformation aus Pits mit verschiedenen
Tiefen besteht, wobei die Pittiefe entsprechend der Zusatzinformation
ausgebildet ist.
3. Optischer Aufzeichnungsträger (1) nach Anspruch 2, dadurch ge
kennzeichnet, dass
zu den Pits erste Pits mit einer ersten Tiefe und zweite Pits mit einer zweiten Tiefe gehören;
wobei die erste Tiefe kleiner als λ/4n und die zweite Tiefe größer als λ/4n ist, wobei λ die Wellenlänge des Abspiellichtstrahls ist und n der Brechungsindex des optischen Aufzeichnungsträgers ist.
zu den Pits erste Pits mit einer ersten Tiefe und zweite Pits mit einer zweiten Tiefe gehören;
wobei die erste Tiefe kleiner als λ/4n und die zweite Tiefe größer als λ/4n ist, wobei λ die Wellenlänge des Abspiellichtstrahls ist und n der Brechungsindex des optischen Aufzeichnungsträgers ist.
4. Optischer Aufzeichnungsträger (1) nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Zusatzinformation aus Pits besteht, die alle
dieselbe Tiefe aufweisen und sie an Positionen ausgebildet sind, die
entsprechend der Zusatzinformation gegenüber den normalen Pitpositio
nen in der Spurrichtung verschoben sind.
5. Optischer Aufzeichnungsträger (1), auf dem ein Fehlerkorrektur
code hinsichtlich Hauptinformation in Form von Pits mit der Einheit
eines Fehlerkorrekturcode-Blocks vorhanden ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
Information in mehreren vorbestimmten Bereichen im Fehlerkor rekturblock, die dem Fehlerkorrekturcode entsprechende Hauptinforma tion ist, geändert und als Hauptinformation aufgezeichnet ist; und
Copyrightschutz-Information als digitales Wasserzeichen in die Hauptinformation eingebettet ist.
Information in mehreren vorbestimmten Bereichen im Fehlerkor rekturblock, die dem Fehlerkorrekturcode entsprechende Hauptinforma tion ist, geändert und als Hauptinformation aufgezeichnet ist; und
Copyrightschutz-Information als digitales Wasserzeichen in die Hauptinformation eingebettet ist.
6. Wiedergabevorrichtung mit:
einer Wiedergabeeinrichtung zum Wiedergeben eines eingesetzten optischen Aufzeichnungsträgers; und
einer Wiedergabe-Einschränkungseinrichtung zum Beurteilen, dass der eingesetzte optische Aufzeichnungsträger ein durch unberechtigtes Kopieren erstellter ist, um die Wiedergabe durch die Wiedergabeein richtung einzuschränken, wenn diese die Zusatzinformation nicht wie dergibt, aber die Copyrightschutz-Information vom optischen Auf zeichnungsträger gemäß einem der Ansprüche 1, 2, 3 oder 4 wiedergibt.
einer Wiedergabeeinrichtung zum Wiedergeben eines eingesetzten optischen Aufzeichnungsträgers; und
einer Wiedergabe-Einschränkungseinrichtung zum Beurteilen, dass der eingesetzte optische Aufzeichnungsträger ein durch unberechtigtes Kopieren erstellter ist, um die Wiedergabe durch die Wiedergabeein richtung einzuschränken, wenn diese die Zusatzinformation nicht wie dergibt, aber die Copyrightschutz-Information vom optischen Auf zeichnungsträger gemäß einem der Ansprüche 1, 2, 3 oder 4 wiedergibt.
7. Wiedergabevorrichtung mit:
einer Wiedergabeeinrichtung zum Wiedergeben eines eingesetzten optischen Aufzeichnungsträgers; und
einer Wiedergabe-Einschränkungseinrichtung zum Beurteilen, dass der eingesetzte optische Aufzeichnungsträger ein durch unberechtigtes Kopieren erstellter ist, um die Wiedergabe durch die Wiedergabeein richtung einzuschränken, wenn diese keine Änderung der Information in den mehreren vorbestimmten Bereichen erfasst und die Copyright schutz-Information aus der Hauptinformation des optischen Aufzeich nungsträgers gemäß dem Anspruch 5 wiedergibt.
einer Wiedergabeeinrichtung zum Wiedergeben eines eingesetzten optischen Aufzeichnungsträgers; und
einer Wiedergabe-Einschränkungseinrichtung zum Beurteilen, dass der eingesetzte optische Aufzeichnungsträger ein durch unberechtigtes Kopieren erstellter ist, um die Wiedergabe durch die Wiedergabeein richtung einzuschränken, wenn diese keine Änderung der Information in den mehreren vorbestimmten Bereichen erfasst und die Copyright schutz-Information aus der Hauptinformation des optischen Aufzeich nungsträgers gemäß dem Anspruch 5 wiedergibt.
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