DE10163575A1 - Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn aus einer Faserstoffsuspension - Google Patents
Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn aus einer FaserstoffsuspensionInfo
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- DE10163575A1 DE10163575A1 DE2001163575 DE10163575A DE10163575A1 DE 10163575 A1 DE10163575 A1 DE 10163575A1 DE 2001163575 DE2001163575 DE 2001163575 DE 10163575 A DE10163575 A DE 10163575A DE 10163575 A1 DE10163575 A1 DE 10163575A1
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- D21F—PAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Maschine (1) zur Herstellung einer Faserstoffbahn (2), insbesondere einer Papier-, Karton- oder Tissuebahn, aus einer Faserstoffsuspension (3), mit einem Blattbildungsbereich (4), in welchem die sich bildende Faserstoffbahn (2) mittels mindestens einer porösen Bespannung (5), insbesondere eines Siebbands (5.1), über mindestens einen Saugkasten (6) geführt ist. Die Saugkastenabdeckung (11) besteht aus wenigstens zwei quer zur Maschinenlaufrichtung (L) verlaufenden, einen Saugschlitz (13) begrenzenden Entwässerungselementen (12), insbesondere Entwässerungsleisten (12.1), und vorzugsweise aus Formatschiebern (16). DOLLAR A Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Entwässerungselement (12) und/oder ein Formatschieber (16) mindestens ein abnehmbares Randstück (12.2, 18.1, 18.2, 18.3) aufweist, in welchem mindestens ein Temperatursensor (19, 19.1, 19.2) integriert ist, um die Temperatur in der Keramik (15, 18) und/oder die Temperatur an einer Klebestelle (23) zwischen der Keramik (15, 18) und dem zugeordneten Grundkörper (14, 17) und/oder die Temperatur in dem Grundkörper (14, 17) zu messen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier-, Karton- oder Tissuebahn, aus einer Faserstoffsuspension, mit einem Blattbildungsbereich, in welchem die sich bildende Faserstoffbahn mittels mindestens einer porösen Bespannung, insbesondere eines Siebbands, über mindestens einen Saugkasten geführt ist, der aus einem Grundkasten besteht, der mindestens einen Anschluss samt Leitung für mindestens eine Unterdruckquelle aufweist und der aus mindestens einer Saugkastenabdeckung, die aus wenigstens zwei quer zur Maschinenlaufrichtung verlaufenden, einen Saugschlitz begrenzenden und aus je einem Grundkörper und aus je mindestens einer Keramik bestehenden Entwässerungselementen, insbesondere Entwässerungsleisten, gebildet ist, wobei vorzugsweise in den beiden Randzonen der Bespannung der mindestens eine Saugschlitz durch je einen aus einem Grundkörper und aus mindestens einer Keramik bestehenden Formatschieber begrenzt ist.
- Der Begriff der Blattbildungseinheit umfasst sowohl einen Former, beispielsweise einen Doppelsiebformer oder einen Hybridformer, als auch eine Siebpartie, insbesondere eine Langsiebpartie.
- Ein derartiger Saugkasten ist beispielsweise aus der deutschen Patentschrift DE- PS 2 33 618 und aus der europäischen Patentanmeldung EP 0 831 173 A2 (PB10359 EP) des Anmelders bekannt.
- Während der Anfahrphase der Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier-, Karton- oder Tissuebahn, aus einer Faserstoffsuspension, kann es zu einer Überhitzung der Entwässerungselemente durch nicht vorhandenes oder zu geringes Spülwasser kommen. Die dadurch entstehende thermische Belastung kann sich insbesondere dadurch schädlich auswirken, dass in der Keramik Thermospannungen auftreten können, die zu einem Bruch der Keramik führen, und dass die Klebestelle zwischen der Keramik und dem Grundkörper weich werden kann, was die Gefahr eines Verrutschens oder Lösens der Keramik mit sich bringt.
- Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, die zum Versagen einer Keramik führen können:
- 1. Der Kleber bleibt stabil und die Keramik bricht aufgrund der direkten thermischen Belastung an der Keramik.
- 2. Die Keramik an sich würde die thermische Belastung aushalten, aber der Kleber erweicht und das einzelne Keramikplättchen ragt in einem Bereich verstärkt in das Sieb ein. Dadurch kommt es zu einer zusätzlichen thermischen Belastung, die zum Bruch führt.
- Es kann natürlich auch eine Kombination der beiden Fälle auftreten.
- Für Fall 1 wird in der Keramik nahe an der Oberfläche die Temperatur gemessen und für Fall 2 wird an der Klebestelle die Temperatur gemessen.
- Aufgrund der stets höher werdenden Maschinengeschwindigkeiten können schon kurze Zeiten unzureichender Kühlung, die im praktischen Betrieb nie auszuschließen sind, zu einer Zerstörung der Keramik führen.
- In einem Aufsatz "Auswahlkriterien für Keramik-Beläge in schnelllaufenden Papiermaschinen unter Berücksichtigung ihres Einflusses auf die Konstanz der Siebpartie" von K.D. Fuchs u. a. im Wochenblatt für Papierfabrikation 23/24, 2000, (Seiten 1631-1635, insbesondere Seite 1633, linke Spalte) ist zwar von Simulatorversuchen die Rede, mit denen mittels Thermoelementen die Temperaturen an den Belagoberflächen im Nassteil (Blattbildungseinheit) und in der Pressenpartie gemessen wurden. Der Aufsatz befasst sich nun aber in erster Linie nur mit den entsprechenden Auswahlkriterien für die Keramikbeläge. Überdies wurden offensichtlich nur die Temperaturen an der Keramikoberfläche gemessen.
- Es ist also Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte Maschine der eingangs genannten Art zu schaffen, mit derer eine wirtschaftliche und zuverlässige Kontrolle der betreffenden Entwässerungselemente gewährleistet ist und ein Auftreten möglicher Schäden vermieden wird. Weiterhin soll ein nachträglicher Einbau und eine Austauschbarkeit von Temperatursensoren an bestehenden Entwässerungselementen einfach und kostengünstig realisiert werden können.
- Diese Aufgabe wird bei einer Maschine der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass wenigstens ein Entwässerungselement und/oder ein Formatschieber mindestens ein abnehmbares Randstück aufweist, in welchem mindestens ein Temperatursensor integriert ist.
- Mittels dieses Temperatursensors kann die Temperatur in der Keramik und/oder die Temperatur an einer Klebestelle zwischen der Keramik und dem zugeordneten Grundkörper und/oder die Temperatur in dem Grundkörper gemessen werden und somit sowohl eine wirtschaftliche und zuverlässige Kontrolle der betreffenden Entwässerungselemente gewährleistet als auch ein Auftreten möglicher Schäden vermieden werden.
- Das abnehmbare Randstück schafft überdies eine ideale Voraussetzung sowohl für einen einfachen und kostengünstigen nachträglichen Einbau eines Temperaturmesssystems als auch für eine schnelle und kostengünstige Austauschbarkeit von Temperatursensoren an bestehenden Entwässerungselementen.
- Hinsichtlich des Messorts für die Temperatur existieren primär zwei bevorzugte Positionen:
- In erster Ausgestaltung ist der Temperatursensor in der Keramik, nahe der Keramikoberfläche, an welcher die maximale Temperatur auftritt, und an einer beliebigen Stelle über die von der Bespannung beaufschlagten Breite des Entwässerungselements angeordnet.
- Die maximale Temperatur tritt in der Regel an Kanten auf, an denen die Bespannung aufläuft oder abläuft. Eine Temperaturmessung ohne mechanischen Kontakt zur sogenannten "heißen" Stelle, zum Beispiel mit Hilfe von Infrarot, ist daher wenig sinnvoll.
- Daher empfiehlt sich in zweiter Ausgestaltung, dass der Temperatursensor in einer Ausnehmung in der Keramik angeordnet ist. Dabei wird die Ausnehmung in der Keramik vorzugsweise vor der Sinterung, das heißt im grünen Zustand der Keramik erzeugt. Der Vorteil dieser Herstellungsweise liegt darin, dass keine Eigenspannungen in die Keramik beziehungsweise in den Bereich um die Ausnehmung oder Öffnung eingebracht werden. Die Ausnehmung kann insbesondere in einem Pressvorgang erzeugt werden.
- Eine jeweilige Temperaturmessung ist in Maschinenlaufrichtung im allgemeinen nur an den folgenden Stellen sinnvoll:
- a) am Anfang und am Ende eines Entwässerungselements, zum Beispiel an der ersten und letzten Entwässerungsleiste eines Saugkastens,
- b) insbesondere dort, wo ein hohes Vakuum anliegt und/oder eine Bespannungsumlenkung mit einer Leiste oder einem Belag erfolgt,
- c) im allgemeinen dort, wo ein spezifisch hoher Druck der Bespannung auf die Keramik vorliegt und/oder
- d) dort, wo eine unzureichende Schmierung durch geringe Entwässerung oder nicht vorhandenes Spritzwasser gegeben ist. Zweckmäßigerweise ist also zumindest an einer der genannten Stellen jeweils ein Temperatursensor vorgesehen.
- Von Vorteil ist auch, wenn quer zur Maschinenlaufrichtung betrachtet mehrere in einem jeweiligen Abstand voneinander angeordnete Temperatursensoren vorgesehen sind. Dabei kann der Abstand zwischen den Messstellen jeweils beispielsweise etwa 500 mm betragen.
- Als Temperatursensor ist vorzugsweise ein Thermoelement vorgesehen, da sich derartige Thermoelemente bereits in der Vergangenheit hinsichtlich dem Verhältnis Preis-Leistung, der Betriebssicherheit und dem Wartungsverhalten empfohlen haben.
- Der Grundkörper des Entwässerungselements besteht vorzugsweise aus einem GFK-Material. Ein derartiges Material hat sich in der Papierindustrie bislang bestens bewährt.
- Unter kostenmäßigen und prozesstechnologischen Gesichtspunkten ist die Keramik des Entwässerungselements und/oder des Formatschiebers als Keramikplättchen ausgebildet und weist vorzugsweise eine Höhe im Bereich von 1 mm bis 10 mm, vorzugsweise von 2 mm bis 6 mm, auf.
- Um die Breite einer einzelnen Saugzone und damit die Einzelsaugfläche des Saugkastens in einfacher Weise einstellen zu können, ist der Formatschieber quer zur Maschinenlaufrichtung verschiebbar.
- Der Formatschieber ist entweder einteilig oder mehrteilig mit jeweils einer vorzugsweise konstanten Höhe ausgeführt. In beiden Ausführungsvarianten kann er mit mindestens einem Höhenverstellmechanismus versehen sein, wobei der Höhenverstellmechanismus in bevorzugter Ausführung aus mindestens einer Verstellschraube samt dazugehöriger Fixierschraube besteht.
- In weiterer, jedoch nicht dargestellter Ausführung kann die Einstellung der Höhe auch durch gemeinsames Überschleifen des Formatschiebers mit dem Entwässerungselement erfolgen.
- Um eine Beschädigung und/oder einen Verschleiß der über das Entwässerungselement laufenden Bespannung größtmöglich zu vermeiden beziehungsweise zu reduzieren, weist der Formatschieber eine Verlängerung auf, die sich in Richtung der Maschinenmitte erstreckt, und vorzugsweise die Bespannung berührt. Weiters ist sie vorzugsweise durchlässig für ein Fluid, beispielsweise Luft oder Wasser. Die Verlängerung ist - von oben gesehen - keilförmig und/oder perforiert, damit die Durchlässigkeit für das Fluid begünstigt wird. Auch kann der Formatschieber ein im wesentlichen gleiches von der Bespannung berührtes Oberflächenprofil wie das Entwässerungselement aufweisen.
- Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale der Erfindung nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
- Es zeigen
- Fig. 1 eine schematisierte Draufsicht auf einen Saugkasten der erfindungsgemäßen Maschine;
- Fig. 2a und 3a zwei schematisierte Seitenansichten eines Formatschiebers der erfindungsgemäßen Maschine;
- Fig. 2b und 3b zwei perspektivische Darstellungen eines Formatschiebers der erfindungsgemäßen Maschine;
- Fig. 4 eine zweite schematisierte Draufsicht auf einen Saugkasten der erfindungsgemäßen Maschine; und
- Fig. 5 und 6 zwei schematisierte Seitenansichten eines Entwässerungselements der erfindungsgemäßen Maschine im Schnitt.
- Die Fig. 1 zeigt eine schematisierte Draufsicht auf einen Saugkasten 6 einer Maschine 1 zur Herstellung einer Faserstoffbahn 2, insbesondere einer Papier-, Karton- oder Tissuebahn, aus einer Faserstoffsuspension 3, mit einem Blattbildungsbereich 4, wobei der Saugkasten 6 lediglich in geschnittener Draufsicht dargestellt ist. In dem Blattbildungsbereich 4 ist die sich bildende Faserstoffbahn 2 mittels mindestens einer porösen Bespannung 5, insbesondere eines Siebbands 5.1, über den mindestens einen Saugkasten 6 geführt, der aus einem Grundkasten 7 besteht, der mindestens einen Anschluss 8 samt Leitung 8.1 für mindestens eine Unterdruckquelle 9 aufweist und der aus mindestens einer Saugkastenabdeckung 11, die aus wenigstens zwei quer zur Maschinenlaufrichtung L (Pfeil) verlaufenden, einen Saugschlitz 13 begrenzenden und aus je einem Grundkörper 14 und aus je mindestens einer Keramik 15 bestehenden Entwässerungselementen 12, insbesondere Entwässerungsleisten 12.1, gebildet ist. Vorzugsweise ist in den beiden Randzonen 10 der Bespannung 5 der mindestens eine Saugschlitz 13 durch je einen aus einem Grundkörper 17 und aus mindestens einer Keramik 18 bestehenden Formatschieber 16 begrenzt.
- Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, dass wenigstens ein Entwässerungselement 12 und/oder ein Formatschieber 16 mindestens ein abnehmbares Randstück 12.2, 18.1, 18.2 aufweist, in welchem mindestens ein Temperatursensor 19 integriert ist, um die Temperatur in der Keramik und/oder die Temperatur an einer Klebestelle zwischen der Keramik und dem zugeordneten Grundkörper und/oder die Temperatur in dem Grundkörper zu messen. Das Randstück 12.2, 18.1, 18.2 kann dabei mittels Klebung und/oder Klemmung, welche in verschiedensten Arten bereits offenbart wurde, auf dem Grundkörper 17 befestigt sein. Unabhängig von der Art der Befestigung muss unter allen Umständen eine hundertprozentige Funktionssicherheit gewährleistet sein.
- Weiterhin ist vorgesehen, dass in Maschinenlaufrichtung L (Pfeil) betrachtet am Anfang und/oder am Ende des Entwässerungselements 12 jeweils wenigstens ein Temperatursensor 19 angeordnet ist.
- Ferner ist der Formatschieber 16 vorteilhafterweise quer zur Maschinenlaufrichtung L (Pfeil) verschiebbar, angedeutet durch einen beidseitigen Bewegungspfeil. Die Verschiebung kann dabei manuell bei form- und/oder kraftschlüssiger Feststellung oder elektromechanisch erfolgen. Jedoch sind selbstverständlich noch weitere Verschieb- und Feststellmechanismen, welche dem Fachmann wohlbekannt sind, möglich.
- Auch ist als Temperatursensor 19 ein an sich bekanntes Thermoelement vorgesehen.
- Die Fig. 2a und 3a zeigen zwei schematisierte Seitenansichten eines Formatschiebers der erfindungsgemäßen Maschine, wohingegen die Fig. 2b und 3b zwei perspektivische Darstellungen derselben zeigen.
- Der Formatschieber 16 der Fig. 2a besteht erfindungsgemäß aus einem Grundkörper 17 und drei abnehmbaren Randstücken 18.1, 18.2, 18.3, wobei in den Randstücken 18.1, 18.2 je ein Temperatursensor 19.1, 19.2 integriert ist.
- Erfindungsgemäß ist nun weiterhin vorgesehen, dass quer zur Maschinenlaufrichtung L (Pfeil) betrachtet mehrere in einem jeweiligen Abstand A voneinander angeordnete Temperatursensoren 19.1, 19.2 vorgesehen sind, wobei der Abstand A zwischen den Messstellen jeweils etwa 500 mm beträgt. Die mindestens eine Anschlussleitung 19.3 für die Temperatursensoren 19.1, 19.2 ist in gestrichelter Weise dargestellt.
- Weiterhin besteht der Grundkörper 17 des Formatschiebers 16 (und/oder des Entwässerungselements, welches selbstverständlich auch eine Entwässerungsleiste sein kann,) aus einem GFK-Material.
- Die Keramiken 18.1, 18.2, 18.3 des Formatschiebers 16 (und/oder des Entwässerungselements) sind als Keramikplättchen 18.1', 18.2', 18.3 ausgebildet und weisen eine Höhe H im Bereich von 1 mm bis 10 mm, vorzugsweise von 2 mm bis 6 mm, auf.
- Der Formatschieber 16 der Fig. 2a ist einteilig mit einer vorzugsweise konstanten Höhe ausgeführt und er ist mit mindestens einem Höhenverstellmechanismus 20 versehen. Der Höhenverstellmechanismus 20 besteht in vorteilhafter Ausführung aus mindestens einer Verstellschraube 20.1 samt dazugehöriger Fixierschraube 20.2.
- Die Fig. 2b zeigt eine perspektivische Darstellung des Formatschiebers 16 der Fig. 2a.
- Auch der Formatschieber 16 der Fig. 3a besteht erfindungsgemäß aus einem Grundkörper 17 und drei abnehmbaren Randstücken 18.1, 18.2, 18.3, wobei in dem Randstück 18.1 ein Temperatursensor 19 integriert ist.
- Der Formatschieber 16 der Fig. 3a ist mehrteilig mit einer vorzugsweise konstanten Höhe ausgeführt und er ist mit mindestens einer Höhenverstellung in Form mindestens eines Zwischenblechs 21 versehen.
- Die Fig. 3b zeigt eine perspektivische Darstellung des Formatschiebers 16 der Fig. 3a.
- Die Fig. 4 zeigt eine zweite schematisierte Draufsicht auf einen Saugkasten 6 der erfindungsgemäßen Maschine 1. Hinsichtlich der allgemeinen Beschreibung des Saugkastens 6 wird auf die Beschreibung des Saugkastens 6 der Fig. 1 verwiesen.
- Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, dass der vorzugsweise verschiebbare Formatschieber 16 eine Verlängerung 22 aufweist, die sich in Richtung der Maschinenmitte M (gestrichelte Linie) erstreckt, und vorzugsweise die Bespannung 5 berührt. Weiters ist er durchlässig für ein Fluid, beispielsweise Luft oder Wasser. Die Verlängerung 22 ist - von oben gesehen - vorzugsweise keilförmig und/oder perforiert. Auch weist der Formatschieber (16) ein im wesentlichen gleiches von der Bespannung (5) berührte Oberflächenprofil wie das Entwässerungselement (12) auf.
- Die in den Fig. 5 und 6 im Seitenschnitt dargestellten, jeweils einem Entwässerungselement 12 zugeordneten Entwässerungsleisten 12.1 umfassen jeweils einen Grundkörper 14 und eine mit diesem durch eine Klebestelle 23 verbundene Keramik 18. Den Entwässerungsleisten 12.1 ist als Temperatursensor 19 jeweils ein Thermoelement zugeordnet, das über eine Anschlussleitung 19.3 insbesondere mit einem der Maschine zugeordneten Prozessleitsystem 24 verbunden sein kann.
- Bei der in der Fig. 5 dargestellten Entwässerungsleiste 12.1 erfolgt die Temperaturmessung an der Klebestelle 23. Dazu ist der Temperatursensor 19 in einer im Grundkörper 14 vorgesehenen Ausnehmung 25 angrenzend an die Klebestelle 23 angeordnet.
- Bei der in der Fig. 6 dargestellten Entwässerungsleiste 12.1 erfolgt die Temperaturmessung an der sogenannten "heißen" Keramikzone, hier also innerhalb der Keramik 18 nahe an der Keramikoberfläche 26, an der die maximale Temperatur auftritt. Wie anhand der Fig. 6 zu erkennen ist, ist der Temperatursensor 19 im Bereich einer Kante 27 vorgesehen. Im vorliegenden Fall ist der Temperatursensor 19 in einer Ausnehmung 25 der Keramik 18 angeordnet, die sich an die Ausnehmung 25 im Grundkörper 14 anschließt, durch die hindurch die Anschlussleitung 19.3 nach außen geführt ist. Die in der Keramik 15 vorgesehene Ausnehmung 25 wurde vorzugsweise im grünen Zustand, das heißt vor der Sinterung der Keramik 15 erzeugt. Weiterhin kann der Temperatursensor 19 an einer beliebigen Stelle über die von der Bespannung beaufschlagten Breite des Entwässerungselements angeordnet sein.
- In beiden in den Fig. 5 und 6 dargestellten Fällen wird der erhaltene Temperaturmesswert in dem der Papiermaschine zugeordneten Prozessleitsystem 24 ausgewertet und vorzugsweise mit wenigstens einem vorgebbaren Grenzwert verglichen. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Auswertung beziehungsweise bei Überschreiten des vorgebbaren Grenzwertes wird über das Prozessleitsystem 24 dann automatisch wenigstens ein Stellglied entsprechend aktiviert oder beeinflusst, um das Überschreiten des Grenzwertes zu signalisieren und/oder zumindest eine entsprechende Gegenmaßnahme einzuleiten, mit der einer weiteren Erwärmung des überwachten Bereichs des Entwässerungselements entgegengewirkt beziehungsweise der überwachte Bereich abgekühlt wird. Dabei kann die Temperaturmessung insbesondere Teil eines Regelsystems sein, das eine sich an die Temperaturmessung anschließende Signalumwandlung und eine mittels des Prozessleitsystems 24 durchzuführende Datenverarbeitung umfasst.
- Sowohl ein Verfahren als auch ein System zur Überwachung der erfindungsgemäßen Maschine ist in der deutschen Patentanmeldung DE 101 23 529.1 vom 15.05.2001 (PB11242 DE) des Anmelders offenbart. Der Inhalt dieser Patentanmeldung wird hiermit zum Gegenstand der vorliegenden Beschreibung gemacht.
- Zusammenfassend ist festzuhalten, dass durch die Erfindung eine verbesserte Maschine der eingangs genannten Art geschaffen wird, mit derer eine wirtschaftliche und zuverlässige Kontrolle der betreffenden Entwässerungselemente gewährleistet ist und ein Auftreten möglicher Schäden vermieden wird. Weiterhin können ein nachträglicher Einbau und eine Austauschbarkeit von Temperatursensoren an bestehenden Entwässerungselementen einfach und kostengünstig realisiert werden. Bezugszeichenliste 1 Maschine
2 Faserstoffbahn
3 Faserstoffsuspension
4 Blattbildungsbereich
5 Bespannung
5.1 Siebband
6 Saugkasten
7 Grundkasten
8 Anschluss
8.1 Leitung
9 Unterdruckquelle
10 Randzone
11 Saugkastenabdeckung
12 Entwässerungselement
12.1 Entwässerungsleiste
12.2, 18.1, 18.2, 18.3 Randstück
13 Saugschlitz
14 Grundkörper (Entwässerungsleiste)
15 Keramik
16 Formatschieber
17 Grundkörper (Formatschieber)
18 Keramik
18.1', 18.2, 18.3 Keramikplättchen
19, 19.1, 19.2 Temperatursensor
19.3 Anschlussleitung
20 Höhenverstellmechanismus
20.1 Verstellschraube
20.2 Fixierschraube
21 Zwischenblech
22 Verlängerung
23 Klebestelle
24 Prozessleitsystem
25 Ausnehmung
26 Keramikoberfläche
27 Kante
A Abstand
H Höhe
L Maschinenlaufrichtung (Pfeil)
M Maschinenmitte
Claims (19)
1. Maschine (1) zur Herstellung einer Faserstoffbahn (2), insbesondere einer
Papier-, Karton- oder Tissuebahn, aus einer Faserstoffsuspension (3), mit
einem Blattbildungsbereich (4), in welchem die sich bildende Faserstoffbahn
(2) mittels mindestens einer porösen Bespannung (5), insbesondere eines
Siebbands (5.1), über mindestens einen Saugkasten (6) geführt ist, der aus
einem Grundkasten (7) besteht, der mindestens einen Anschluss (8) samt
Leitung (8.1) für mindestens eine Unterdruckquelle (9) aufweist, und der aus
mindestens einer Saugkastenabdeckung (11), die aus wenigstens zwei quer
zur Maschinenlaufrichtung (L) verlaufenden, einen Saugschlitz (13)
begrenzenden und aus je einem Grundkörper (14) und aus je mindestens einer
Keramik (15) bestehenden Entwässerungselementen (12), insbesondere
Entwässerungsleisten (12.1), gebildet ist, wobei vorzugsweise in den beiden
Randzonen (10) der Bespannung (5) der mindestens eine Saugschlitz (13)
durch je einen aus einem Grundkörper (17) und aus mindestens einer
Keramik (18) bestehenden Formatschieber (16) begrenzt ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass wenigstens ein Entwässerungselement (12) und/oder ein
Formatschieber (16) mindestens ein abnehmbares Randstück (12.2, 18.1, 18.2,
18.3) aufweist, in welchem mindestens ein Temperatursensor (19, 19.1,
19.2) integriert ist, um die Temperatur in der Keramik (15, 18) und/oder die
Temperatur an einer Klebestelle (23) zwischen der Keramik (15, 18) und
dem zugeordneten Grundkörper (14, 17) und/oder die Temperatur in dem
Grundkörper (14, 17) zu messen.
2. Maschine (1) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Temperatursensor (19, 19.1, 19.2) in der Keramik (15, 18), nahe
der Keramikoberfläche (26), an welcher die maximale Temperatur auftritt,
und an einer beliebigen Stelle über die von der Bespannung (5)
beaufschlagten Breite des Entwässerungselements (12) angeordnet ist.
3. Maschine (1) nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Temperatursensor (19, 19.1, 19.2) in einer Ausnehmung (25) in der
Keramik (15, 18) angeordnet ist.
4. Maschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass in Maschinenlaufrichtung (L) betrachtet am Anfang und/oder am Ende
des Entwässerungselements (12) jeweils wenigstens ein Temperatursensor
(19, 19.1, 19.2) vorgesehen ist.
5. Maschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass quer zur Maschinenlaufrichtung (L) betrachtet mehrere in einem
jeweiligen Abstand (A) voneinander angeordnete Temperatursensoren (19.1,
19.2) vorgesehen sind.
6. Maschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Abstand (A) zwischen den Messstellen jeweils etwa 500 mm
beträgt.
7. Maschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Temperatursensor (19, 19.1, 19.2) ein Thermoelement vorgesehen
ist.
8. Maschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Grundkörper (14, 17) des Entwässerungselements (12) und/oder
des Formatschiebers (16) aus einem GFK-Material besteht.
9. Maschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Keramik (15, 18) des Entwässerungselements (12) und/oder des
Formatschiebers (16) als Keramikplättchen (18.1', 18.2, 18.3') ausgebildet
ist und eine Höhe (H) im Bereich von 1 mm bis 10 mm, vorzugsweise von
2 mm bis 6 mm, aufweist.
10. Maschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Formatschieber (16) quer zur Maschinenlaufrichtung (L)
verschiebbar ist.
11. Maschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Formatschieber (16) einteilig mit einer vorzugsweise konstanten
Höhe (H) ausgeführt ist.
12. Maschine (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Formatschieber (16) mehrteilig mit einer vorzugsweise konstanten
Höhe (H) ausgeführt ist.
13. Maschine (1) nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Formatschieber (16) mit mindestens einem
Höhenverstellmechanismus (20) versehen ist.
14. Maschine (1) nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Höhenverstellmechanismus (20) aus mindestens einer
Verstellschraube (20.1) samt dazugehöriger Fixierschraube (20.2) besteht.
15. Maschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Formatschieber (16) eine Verlängerung (22) aufweist, die sich in
Richtung der Maschinenmitte (M) erstreckt und vorzugsweise die
Bespannung (5) berührt.
16. Maschine (1) nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Formatschieber (16) durchlässig für ein Fluid, beispielsweise Luft
oder Wasser, ist.
17. Maschine (1) nach Anspruch 15 oder 17,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Formatschieber (16) ein im wesentlichen gleiches von der
Bespannung (5) berührtes Oberflächenprofil wie das Entwässerungselement (12)
aufweist.
18. Maschine (1) nach einem der Ansprüche 15 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Verlängerung (22) - von oben gesehen - keilförmig ist.
19. Maschine (1) nach einem der Ansprüche 15 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Verlängerung (22) - von oben gesehen - perforiert ist.
Priority Applications (6)
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AT02010416T ATE354695T1 (de) | 2001-05-15 | 2002-05-08 | Maschine zur herstellung einer faserstoffbahn aus einer faserstoffsuspension, verfahren zur überwachung eines entwässerungselements einer papiermaschine und papiermaschine mit einem system zur überwachung eines entwässerungselements |
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Applications Claiming Priority (1)
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