Aus der europäischen Offenlegungsschrift EP 0 863 583 A1 ist ein
elektrischer Verbinder bekannt, bei dem Kabeladern in Bohrungen eines
Druckstücks eingefädelt werden können, um dann auf Schneidklemmkontakte
aufgeschoben zu werden. Die Bohrungen verlaufen senkrecht zu einer
Aufschubrichtung, in der das Druckstück auf die Schneidklemmkontakte
aufgeschoben werden kann.
Mit der Erfindung soll ein elektrischer Verbinder geschaffen werden, der
ein einfaches und schnelles Anschließen der Kabeladern an dem
elektrischen Verbinder ermöglicht.
Erfindungsgemäß ist hierzu ein elektrischer Verbinder, insbesondere für
die Nachrichtentechnik, mit einem Gehäuse und Eingangskontakten zum
Anschließen wenigstens einer Kabelader vorgesehen, wobei die
Eingangskontakte als Schneidklemmkontakte ausgebildet sind und ein
Druckstück zum Aufnehmen der Kabelader und zum Aufschieben auf die
Schneidklemmkontakte vorgesehen ist, bei dem das Druckstück
wenigstens eine schlitzartige erste Ausnehmung zum Einführen und Aufnehmen
der Kabelader aufweist, die in einer Längsrichtung das Druckstück
durchquert und sich quer zur Längsrichtung ausgehend von einer Berandung
des Druckstücks in dieses erstreckt.
Indem das Druckstück wenigstens eine schlitzartige Ausnehmung aufweist,
können die Kabeladern in das Druckstück eingelegt werden, ohne dass
diese durch eine Bohrung eingefädelt werden müssen. Vielmehr kann die
Kabelader quer zur Längsrichtung in die schlitzartige Ausnehmung
eingeführt werden. Dadurch ist die Montage des elektrischen Verbinders
erleichtert. Es ist dabei zweckmäßig aber nicht unbedingt erforderlich, dass das
Druckstück in Längsrichtung auf die Schneidklemmkontakte aufgeschoben
wird.
In Weiterbildung der Erfindung sind die Schneidklemmkontakte parallel zur
Längsrichtung ausgerichtet und von der schlitzartigen ersten Ausnehmung
zweigt eine Nut ab, die sich ausgehend von einer beim Aufschieben des
Druckstücks den Schneidklemmkontakten zugewandten Oberfläche
entgegen der Längsrichtung in das Druckstück erstreckt und quer zur
Längsrichtung bis zu einer an die Oberfläche anschließenden Seitenfläche des
Druckstücks verläuft.
Die Kabeladern werden nach Einführen in die schlitzartige erste
Ausnehmung senkrecht zur Einschubrichtung umgebogen und dadurch in die Nut
eingelegt. Beim Aufschieben des Druckstücks liegt die Kabelader in der
Nut dann im wesentlichen senkrecht zu den Schneidklemmkontakten.
Durch die Nut kann die Kabelader einerseits so ausgerichtet werden, dass
eine zuverlässige Kontaktierung durch einen Schneidklemmkontakt
möglich ist und andererseits kann die Kabelader in der Nut auch fixiert werden.
In Weiterbildung der Erfindung weist das Druckstück wenigstens eine zweite
Ausnehmung zum Aufnehmen eines Schneidklemmkontakts im
aufgeschobenen Zustand des Druckstücks auf, die die Nut kreuzt. Dadurch kann
das Druckstück beim Aufschieben auf die Schneidklemmkontakte geführt
werden.
In Weiterbildung der Erfindung sind gegenüberliegende Seitenwände der
Nut mit Vorsprüngen versehen, so dass eine Durchgangsbreite der Nut
kleiner oder gleich einem Durchmesser der Kabelader ist.
Durch solche Vorsprünge kann die Kabelader eingeklemmt und sicher in
der Nut gehalten werden.
In Weiterbildung der Erfindung sind jeweils zwei gegenüberliegende
Vorsprünge in Erstreckungsrichtung der Nut vor und hinter der die Nut
kreuzenden zweiten Ausnehmung zum Aufnehmen eines
Schneidklemmkontakts angeordnet.
Durch diese Maßnahmen wird eine Kabelader dem Bereich, in dem sie
durch den Schneidklemmkontakt kontaktiert werden soll, besonders sicher
gehalten.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass zwischen zwei
Schneidklemmkontakten ein Schirmbauteil angeordnet ist und das
Druckstück wenigstens eine dritte Ausnehmung zum Aufnehmen des
Schirmbauteils aufweist.
Dadurch kann einerseits eine Abschirmung von Kontakten gegeneinander
erreicht werden und andererseits wird dadurch, dass das Druckstück eine
dritte Ausnehmung zum Aufnehmen des Schirmbauteils aufweist, ein sehr
kompakter elektrischer Verbinder geschaffen.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Schirmbauteil im
wesentlichen parallel zur Längsrichtung verlaufende Trennwände aufweist,
wobei jeweils zwei Schneidklemmkontakte zwischen benachbarten
Trennwänden angeordnet sind. Vorteilhafterweise sind die Trennwände des
Schirmbauteils kreuzförmig angeordnet.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Gehäuse zwei
schwenkbare Gehäuseteile aufweist, die jeweils um eine im wesentlichen
senkrecht zur Längsrichtung liegende Achse schwenkbar sind und mit
Auflauframpen versehen sind, so dass dann, wenn die Gehäuseteile
aufeinander zugeschwenkt werden, die Rampen an dem Druckstück angreifen
und das Druckstück in Richtung auf die Schneidklemmkontakte zu
bewegen.
Auf diese Weise kann durch einfaches Aufeinanderzubewegen der
schwenkbaren Gehäuseteile ein Aufschieben des Druckstücks auf die
Schneidklemmkontakte und dadurch eine Kontaktierung der Kabeladern
bewirkt werden.
In Weiterbildung der Erfindung bilden die schwenkbaren Gehäuseteile in
einer aneinander anliegenden Endstellung einen Hohlraum zum
Aufnehmen des auf die Schneidklemmkontakte aufgeschobenen Druckstücks und
eines Anschlusskabelendes.
Dadurch sind das Druckstück, die Schneidklemmkontakte und die
kontaktierten Kabeladern vor Beschädigungen geschützt in dem Gehäuse
aufgenommen. Besteht das Gehäuse aus elektrisch leitfähigem Material kann
zusätzlich eine Schirmung aller in dem Hohlraum liegender Bauteile
erreicht werden. Zusätzlich kann gegebenenfalls ein Schirmbauteil zwischen
jeweils zwei Schneidklemmkontakten vorgesehen sein.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den
Ansprüchen und der folgenden Beschreibung einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Teilansicht in auseinandergezogener
Darstellung des erfindungsgemäßen elektrischen Verbinders
und
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des bei dem Steckverbinder der
Fig. 1 verwendeten Druckstücks.
Ein in der Fig. 1 dargestellter elektrischer Verbinder 10 weist ein Gehäuse
mit einem Grundkörper 12 und zwei schwenkbar an dem Grundkörper 12
befestigten Gehäuseteilen 14 und 16 auf. In dem Grundkörper 12 sind
mehrere Schneidklemmkontakte 18 angeordnet, wobei in der Darstellung
der Fig. 1 lediglich vier Schneidklemmkontakte zu erkennen sind. Das
schwenkbare Gehäuseteil 16 ist in der Darstellung der Fig. 1 lediglich
teilweise dargestellt.
Auf die Schneidklemmkontakte 18 kann ein Druckstück 20 aufgeschoben
werden, das in der Fig. 1 in von den Schneidklemmkontakten 18
abgehobener Stellung dargestellt ist. Das Druckstück 20 weist vier schlitzförmige
erste Ausnehmungen 22 auf. Jede schlitzförmige erste Ausnehmung 22
erstreckt sich ausgehend von einer Seitenwand des quaderförmigen
Druckstücks 20 in dieses hinein. Die schlitzförmigen Ausnehmungen 22
durchqueren das Druckstück 22 in einer Längsrichtung, die in der Fig. 1
durch einen Pfeil angedeutet ist. In der Längsrichtung kann das Druckstück
20 auf die Schneidklemmkontakte 18 aufgeschoben werden. Auf der in der
Fig. 1 erkennbaren Rückseite des Druckstücks 20, die in Längsrichtung
gesehen den Schneidklemmkontakten 18 abgewandt ist, schließt sich an
jede der schlitzförmigen Ausnehmungen 22 eine kreisrunde Vertiefung an.
Die schlitzförmigen Ausnehmungen 22 sind zum Einführen von Kabeladern
vorgesehen und die Vertiefungen 24 ermöglichen eine gewisse
Beweglichkeit der aus dem Druckstück 20 herausragenden Kabelenden.
Die Schneidklemmkontakte 18 sind innerhalb einer umlaufenden Wandung
26 des Grundkörpers 12 angeordnet. Die umlaufende Wandung 26 bildet
einen quaderförmigen Innenraum zur Anordnung der
Schneidklemmkontakte. 18, der mittels eines Schirmkreuzes 28 in vier Sektoren aufgeteilt ist.
In jedem Sektor sind jeweils zwei Schneidklemmkontakte 18 angeordnet.
Die umlaufende Wandung 26 sowie das Schirmkreuz 28 bestehen aus
elektrisch leitfähigem Material, beispielsweise Zinkdruckguss, so dass Paare
von Schneidklemmkontakten 18 gegeneinander abgeschirmt sind.
Ebenfalls aus elektrisch leitfähigem Material bestehen die schwenkbaren
Gehäuseteile 14 und 16, die, nachdem sie aufeinander zu bewegt wurden, in
einer Endstellung aneinander anliegen und einen Hohlraum bilden, in dem
das Druckstück sowie an dem Druckstück befestigte Kabelenden
aufgenommen sind. Dadurch wird in der aneinander anliegenden Endstellung
der Gehäuseteile 14 und 16 eine gute Schirmung des Steckverbinders 10
erreicht. Die Schneidklemmkontakte 18 sind elektrisch mit
Ausgangskontakten 30 verbunden, die in der Fig. 1 lediglich gestrichelt angedeutet sind
und in dem Grundkörper 12, beispielsweise passend zu einem RJ-45-Stecker
angeordnet sind. Die Ausgangskontakte 30 sind zur Verbindung
mit einem weiteren elektrischen Verbinder vorgesehen.
Die Gehäuseteile 14 und 16 sind an dem Grundkörper 12 angelenkt und
sind um jeweils eine senkrecht zur Längsrichtung liegende Achse
schwenkbar. Die schwenkbaren Gehäuseteile 14 und 16 weisen auf ihrer
Innenseite jeweils eine Auflauframpe 32 bzw. 34 auf. Werden die
Gehäuseteile 14 und 16 aufeinander zu bewegt, greifen die Auflauframpen 32und 34 an gegenüberliegenden Kanten des Druckstücks 20 an. Werden
die Gehäuseteile 14 und 16 dann weiter aufeinander zu bewegt, wird das
Druckstück 20 mittels der Auflauframpen 32 und 34 auf die
Schneidklemmkontakte 18 aufgeschoben. Hierzu sind die gegenüberliegenden
Kanten des Druckstücks 20, an denen die Auflauframpen 32 bzw. 34
angreifen, jeweils mit einer Fase versehen. Die Auflauframpen 32 und 34
weisen eine Krümmung auf und sind von einer jeweiligen Schwenkachse
der Gehäuseteile 14 und 16 aus gesehen nach außen gekrümmt. Bei in
das Druckstück 20 eingelegten Kabeladern erfolgt somit beim
Aufeinanderzubewegen oder Zuklappen der Gehäuseteile 14 und 16 eine
Kontaktierung der in das Druckstück 20 eingelegten Kabeladern mittels der
Schneidklemmkontakte 18. In der aneinander anliegenden Endstellung der
Gehäuseteile 14 und 16 in der die Gehäuseteile 14 und 16 mittels einer
Rastvorrichtung aneinander gesichert werden, ist das Druckstück 20
vollständig auf die Schneidklemmkontakte 18 aufgeschoben.
Die Darstellung der Fig. 2 zeigt die in der Fig. 1 den
Schneidklemmkontakten 18 zugewandte Vorderseite des Druckstücks 20. Wie in der Fig. 1 ist
die Längsrichtung, in der das Druckstück 20 auf die
Schneidklemmkontakte 18 aufgeschoben werden kann, durch einen Pfeil angedeutet. Gut zu
erkennen sind die vier schlitzförmigen Ausnehmungen 22, die sich jeweils
ausgehend von einer seitlichen Berandung in das Druckstück 20 hinein
erstrecken und dieses parallel zur Längsrichtung durchqueren. Von jeder
schlitzförmigen Ausnehmung 22 zweigen jeweils zwei Nuten 36 ab, die
sich entgegen der Längsrichtung bis zu einem jeweiligen Nutgrund erstrecken
und parallel zum Nutgrund senkrecht zur Längsrichtung und bis zu
der seitlichen Berandung des quaderförmigen Druckstücks 20 verlaufen.
Eine in die schlitzförmigen Ausnehmungen 22 eingelegte Kabelader wird
bis ans Ende einer jeweiligen schlitzförmigen Ausnehmung 22 eingeführt,
daraufhin senkrecht abgebogen und in eine jeweilige Nut 36 eingelegt. Da
sich die Nuten 36 bis zu der seitlichen Berandung des Druckstücks 20
erstrecken, kann eine überschüssige Länge der Kabeladern außerhalb des
Druckstücks 20 angeordnet werden. Dadurch müssen die Kabeladern vor
dem Einführen in das Druckstück 20 nicht exakt abgelängt werden,
sondern können dadurch auf Maß gebracht werden, dass ihr über die seitliche
Berandung des Druckstücks 20 hinausstehendes Ende abgeschnitten wird.
Jede Nut 36 wird von einer zweiten Ausnehmung 38 gekreuzt, die dafür
vorgesehen sind, jeweils einen Schneidklemmkontakt 18 aufzunehmen.
Die zweiten Ausnehmungen 38 haben in Längsrichtung gesehen eine
größere Tiefe als die Nuten 36. Dadurch kann ein Schneidklemmkontakt auf
eine in der Nut 36 liegende Kabelader aufgeschoben werden.
Gegenüberliegende Seitenwände der Nuten 36 sind jeweils mit
Vorsprüngen 40 versehen, die in einer Weise angeordnet sind, dass sich jeweils
zwei Vorsprünge 40 gegenüberliegen und eine freie Durchgangsbreite der
Nuten 36 reduzieren. Die Vorsprünge 40 sind dabei so bemessen, dass
eine freie Durchgangsbreite jeder Nut 36 kleiner als der Durchmesser einer
einzulegenden Kabelader ist. In Erstreckungsrichtung der Nut 36 sind
gegenüberliegende Vorsprünge 40 dabei jeweils vor und hinter einer
kreuzenden zweiten Ausnehmung 38 angeordnet. Dadurch wird eine eingelegte
Kabelader unmittelbar vor und hinter jeder zweiten Ausnehmung 38
sicher eingeklemmt, so dass die Kabeladern beim Aufschieben der
Schneidklemmkontakte 18 nicht oder lediglich geringfügig verrutschen.
Das Druckstück 20 weist eine dritte Ausnehmung 42 auf, die kreuzförmig
ausgebildet ist und das Druckstück 20 in vier Sektoren aufteilt. Die dritte
Ausnehmung 42 ist dazu vorgesehen, das Schirmbauteil 28 beim
Aufschieben des Druckstücks 20 auf die Schneidklemmkontakte 18
aufzunehmen. Dadurch wird im aufgeschobenen Zustand des Druckstücks 20
einerseits eine gute Abschirmung von Kontaktpaaren und andererseits ein
sehr kompakter Aufbau geschaffen.