DE10156167A1 - Überwachungssystem für Patienten - Google Patents
Überwachungssystem für PatientenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Überwachungssystem für Patienten mit wenigstens einem Meßgerät für medizinische und diagnostische Werte des Patienten, wie Blutdruck, Puls, Körpertemperatur, Blutzucker und dergleichen, welches Meßgerät vom Patienten getragen oder bedient wird. Gemäß der Erfindung wird vorgeschlagen, daß das Meßgerät wenigstens einen Sender aufweist, um die erfaßten Werte drahtlos zu wenigstens einem örtlichen Empfänger zu übermitteln. Besonders vorteilhaft ist es hierbei, wenn der Empfänger in einem Mobilfunktelefon integriert ist, das die erfaßten Werte über ein Mobilfunktelefonnetz zu einer zentralen Datenverarbeitungsanlage sendet.
Description
Die Erfindung betrifft ein Überwachungssystem für
Patienten mit wenigstens einem Gerät für die Erfassung
von medizinischen und diagnostischen Werten des
Patienten, wie Blutdruck, Puls, Körpertemperatur,
Blutzucker, Körpergewicht und dergleichen, oder zum
Erfassen einer Tätigkeit eines Patienten, welches Gerät
vom Patienten getragen oder bedient wird und aufgrund der
erfaßten Werte oder Tätigkeit einen Datensatz erzeugt.
Der Datensatz kann in Abhängigkeit der durchzuführenden
Messungen oder zu erfassenden Tätigkeiten eine Vielzahl
von verschiedenen Meßwerten, eine Vielzahl von
aufeinanderfolgenden Meßwerten, einen Meßwert oder auch
nur ein Signal enthalten.
Es sind tragbare oder mobile Meßgeräte für Patienten
bekannt, die nach dem manuellen Starten oder in
vorbestimmten Zeitintervallen bestimmte Meßwerte des
menschlichen oder auch tierischen Körpers aufnehmen.
Diese dienen insbesondere zur Langzeitüberwachung von
Patienten mit zu hohem oder auch zu niedrigem Blutdruck.
Die Meßwerte werden in einem geräteinternen Speicher
gespeichert und eventuell auch ausgewertet. Für eine
Analyse ist es erforderlich, diesen Speicher auszulesen.
Hierfür wird eine Schnittstelle benötigt, um daß Gerät
beispielsweise an den hauseigenen PC oder einer
Datenverarbeitungsanlage beim behandelnden Arzt
anzuschließen. Dies ist teilweise recht umständlich und
erfordert einige Geschicklichkeit sowie Fachwissen des
Patienten und/oder des Arztes.
Für eine wirkungsvolle Behandlung einer Krankheit oder
für die Langzeitbehandlung eines nur linderbaren Zustands
ist es neben der Überwachung des Zustandes auch
erforderlich, daß die verschriebenen Medikamente
rechtzeitig und regelmäßig eingenommen werden. Es sind
zwar Geräte bekannt, die an die Einnahme der Medikamente
durch akustische Signale erinnern, eine richtige
Überwachung erfolgt jedoch nicht. Die Erfindung betrifft
auch ein solches Gerät. Insbesondere betrifft die
Erfindung jedoch ein Meßgerät für die Erfassung der
medizinischen und/oder diagnostischen Daten, so daß im
folgenden häufig von einem Meßgerät gesprochen wird, ohne
daß damit eine Beschränkung verbunden sein soll.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Überwachungssystem der eingangs geschilderten Art so
auszubilden, daß die Datenübertragung vom Gerät zu einer
auswertenden Einheit vereinfacht wird. Insbesondere soll
der Patient nicht mehr damit befaßt werden.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß
das Meßgerät oder Gerät wenigstens einen Sender aufweist,
um die Datensätze mit den erfaßten Werten drahtlos zu
wenigstens einem Empfänger zu übermitteln. Der Empfänger
steht in Verbindung mit einer die Meßwerte auswertenden
oder zunächst nur erfassenden uns speichernden Einheit,
beispielsweise einer örtlichen Datenerfassungsanlage. Die
Datenübertragung kann somit vollkommen unabhängig von dem
Aufenthaltsort, Lage und der Befindlichkeit des Patienten
erfolgen. Selbstverständlich kann das Meßgerät einen
Zwischenspeicher aufweisen, um die Datenübertragung erst
nach vollständiger und ordnungsgemäßen Erfassung der
Werte durchzuführen.
Es ist zweckmäßig, wenn die Datenerfassungsanlage einen
Speicher und/oder einen Rechner und/oder eine
Ausgabeeinheit umfaßt, um die empfangenen Datensätze zu
speichern und/oder zu verarbeiten und/oder auszuwerten
und/oder auf ein Medium, insbesondere auf einen
Datenträger, auszugeben. Damit kann vor Ort bereits eine
Aussage und ein Auswertung der Meßwerte erfolgen. Dies
ist beispielsweise in Krankenhäusern zweckmäßig.
Für die Erfassung eines größeren räumlichen Bereichs
können mehrere Empfänger und/oder Datenerfassungsanlagen
vorhanden sein. Die Empfänger können drahtlos oder
drahtgebunden mit der Datenerfassungsanlage in Verbindung
stehen. Es ist auch möglich, daß mehrere Empfänger mit
einer Datenerfassungsanlage verbunden sind.
Gemäß einer weitergehenden Ausführungsform der Erfindung
ist vorgesehen, daß die Datenerfassungsanlage mit einer
zentralen Datenverarbeitungsanlage zur Auswertung und
weiteren Analyse in Verbindung steht. Diese zentrale
Datenverarbeitungsanlage kann räumlich getrennt von der
Datenerfassungsanlage sein. So ist es möglich, daß
beispielsweise der Arzt oder ein Überwachungsinstitut die
Daten des oder von mehreren Patienten kontinuierlich
überwacht.
Es ist günstig, wenn die Datenerfassungsanlage über eine
Telekommunikationsverbindung, insbesondere eine
Funkverbindung eines vorhandenen Mobilfunktelefonnetzes,
oder über einen Server in Verbindung mit der
Datenverarbeitungsanlage steht. Dabei umfaßt die
Datenerfassungsanlage eine Wähleinrichtung, um die
Datenverarbeitungsanlage anzuwählen und die Datensätze
des Patienten an diese über die Telekommunikationsleitung
zu übermitteln. Die bereits installierten
Telekommunikationsverbindungen erlauben einen derartigen
Datentransport ohne weiteres.
Es kann vorgesehen werden, daß die Datenübermittlung von
der Datenerfassungsanlage zur Datenverarbeitungsanlage
unmittelbar nach Erhalt eines Datensatzes und/oder in
vorbestimmbaren Zeitintervallen und/oder zu wenigstens
einem vorbestimmbaren Zeitpunkt erfolgt. Damit können die
Kosten der Datenübertragung gering gehalten werden.
Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn das Meßgerät und
die Datenerfassungsanlage unidirektional für eine
Signalübertragung vom Meßgerät zur Datenerfassungsanlage
in Verbindung stehen. Es kann aber auch vorgesehen
werden, daß das Meßgerät und die Datenerfassungsanlage
eine bidirektionale drahtlose Signalverbindung aufweisen.
Dabei ist es zweckmäßig, wenn die Datenerfassungsanlage
wenigstens einen Zeitgeber umfaßt, der in vorbestimmbaren
Zeitintervallen ein Startsignal zu dem Meßgerät abgibt,
um die Messungen durchzuführen. Auch kann das Meßgerät
einen Zeitgeber umfassen, um in vorbestimmbaren
Zeitintervallen ein Signal und/oder die Meßwerte zu der
Datenerfassungsanlage zu senden. Grundsätzlich kann aber
auch eine kontinuierliche, quasi-kontinuierliche oder
taktweise Erfassung der Meßwerte erfolgen.
Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung
arbeitet das Meßgerät unmittelbar mit einem
Mobilfunktelefon zusammen. Hier ist vorgesehen, daß das
Meßgerät den Datensatz erfaßter Meßwerte mittels der
vorhandenen drahtlosen Übertragungsschnittstellen, wie
Infrarot, Funk oder mittels der BlueTooth®-Technologie,
an das Mobilfunktelefon übermittelt. Das Mobilfunktelefon
ist derart ausgerüstet oder modifiziert, daß anschließend
eine Datenfernübertragung, beispielsweise via SMS (Short
Message Service) oder dergleichen, direkt zu der
Datenverarbeitungsanlage über ein Mobilfunktelefonnetz
erfolgt. Eine solche Modifizierung oder Programmierung
des Mobilfunktelefons kann beispielsweise durch die SIM-
Karte oder dem Multi-Media-Anschluß, dem sogenannten MMC-
Steckplatz, erfolgen. Eingriffe in die Geräteelektronik
des Mobilfunktelefons sind nicht zwingend erforderlich.
In der Datenverarbeitungsanlage sind die für die
Auswertung erforderlichen Algorithmen hinterlegt, und die
Auswertung der Meßwerte kann durchgeführt werden. Je nach
Ausführungsform werden die Daten im Meßgerät oder im
Mobilfunktelefon zur Datenfernübertragung aufbereitet.
Der Patient braucht lediglich den Meßvorgang zu starten
oder nur dafür Sorge zu tragen, daß das Meßgerät in der
Empfangsnähe des entsprechenden Mobilfunktelefons ist.
Auch ist es möglich, daß das Meßgerät selbst mit einem
Mobilfunktelefonsender ausgestattet ist, der den erfaßten
Datensatz unmittelbar zu der Datenverarbeitungsanlage
sendet.
Gemäß einer weitergehenden Ausführungsform der Erfindung
ist vorgesehen, daß eine Vergleichseinrichtung in der
Datenerfassungsanlage und/oder in der
Datenverarbeitungsanlage die erfaßten Meßwerte des
Patienten mit Sollwerten vergleicht, und daß ein
Alarmgeber vorhanden ist, der bei Abweichungen der
Meßwerte um einen vorgebbaren Toleranzwert oder auch beim
Ausbleiben der Meßwerte ein Alarmsignal oder eine
entsprechende Meldung ausgibt. Eine solche Meldung kann
beispielsweise auch durch SMS auf ein Mobilfunktelefon
eines Arztes oder eines Betreuers gesendet werden. Solche
Funktionen sind in Mobilfunktelefonnetzen möglich. Damit
läßt sich ein kritischer Zustand eines Patienten über
weite Entfernungen schnell erkennen. Rettungsmaßnahmen
können dann schnell und zielgenau eingeleitet werden.
Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, daß insbesondere
bei der Kombination mit einem Mobilfunktelefon der
Patient vollkommen mobil bleibt. Auch unterwegs können
die Meßwerte zur Datenverarbeitungsanlage gesandt und
dort ausgewertet werden. Vor allem ist es möglich, bei
sogenannten Langzeitüberwachungen über 24 Stunden oder
auch über einen längeren Zeitraum dem behandelnden Arzt
die Meßwerte laufend oder aber beispielsweise vor dem
nächsten Besuch des Patienten rechtzeitig zur Verfügung
zu stellen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der schematischen
Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein schematisches Blockschaltbild eines
Überwachungssystems gemäß der Erfindung und
Fig. 2 ein schematisches Blockschaltbild einer anderen
Ausführungsform der Erfindung.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 ist wenigstens
ein Meßgerät 1 vorgesehen, das der Patient trägt und das
in Zeitintervallen, nach manueller Bedienung oder in
bestimmten Zeitintervallen oder zu bestimmten Zeitpunkten
Meßwerte, beispielsweise den Blutzuckergehalt, den
Blutdruck, die Körpertemperatur und den Puls, erfaßt.
Diese Werte können zwischengespeichert werden. Das
Meßgerät 1 steht über eine drahtlose Signalübertragung in
Verbindung mit wenigstens einem Empfänger 2. Bei größeren
Bereichen oder in verschiedenen Räumen können mehrere
Empfänger 2 oder sogenannte Repeater vorhanden sein, die
jeweils das Signal des Meßgeräts empfangen. Auch kann ein
Empfänger in dem Fahrzeug des Patienten angeordnet sein.
Selbstverständlich können mit dem System auch mehrere
Patienten gleichzeitig überwacht werden. Dazu ist es nur
erforderlich, die gesendeten Signale zu kodieren oder
verschiedene Frequenzen vorzusehen.
Die Empfänger 2 stehen drahtgebunden oder auch drahtlos
in Verbindung mit einer Datenerfassungsanlage 3. Bei
einer Anordnung eines Empfängers im Kraftfahrzeug des
Patienten kann eine drahtlose Signalverbindung
beispielsweise über das in der Regel vorhandene
Mobilfunktelefon im Kraftfahrzeug zur
Datenerfassungsanlage erfolgen. Die Empfänger können über
einen Zwischengerät oder einen Multiplexer mit der
Datenerfassungsanlage verbunden sein, das oder der die
verschiedenen Empfänger und deren Empfangsbereitschaft
koordiniert. Es können somit drahtlos die Meßwerte in
Zeitintervallen, nach Abschluß einer Messung oder
kontinuierlich an die Datenerfassungsanlage 3 übertragen
werden. Dort kann eine Verarbeitung, Aufbereitung,
Auswertung oder Speicherung der Meßwerte erfolgen.
Die Datenerfassungsanlage 3 steht zudem über ein
Telekommunikationsmittel beispielsweise ein Modem oder
ein Telefon oder Mobilfunktelefon mit einer
Datenverarbeitungsanlage 4 in Verbindung. Diese kann bei
einem Arzt oder in einem Krankenhaus stehen. Es ist ein
Anzeigegerät 5 vorhanden, auf dem die übertragenen Daten
angezeigt werden. Es kann eine Signaleinrichtung 6
vorhanden sein, die bei erkannten gefährlichen oder
riskanten Meßwerten ein Alarmsignal ausgibt. Damit ist
ein zeitnahe Überwachung eines oder mehrerer Patienten
möglich.
Bei dem Überwachungssystem gemäß Fig. 2 weist das
Meßgerät 11 einen Sender 12 auf, der in Signalverbindung
13 zu einem Mobilfunktelefon 14 gebracht werden kann.
Hierzu können die an einem Mobilfunktelefon vorhandenen
Schnittstellen, wie Infrarot- oder Funkschnittstellen,
benutzt werden. Auch ist es möglich, das Mobilfunktelefon
mit einem entsprechenden Adapter zu versehen, der mit dem
Meßgerät 11 kommuniziert.
Das Meßgerät 11 baut diese Signalverbindung 13 nach dem
Vorliegen der Meßwerte auf. Es kann aber auch vorgesehen
werden, daß diese und eventuell weitere Meßwerte eines
bestimmten Zeitraums, beispielsweise eines Tages oder
einer Woche, in einem Speicher gespeichert und zu einem
vorgebbaren Zeitpunkt an das Mobilfunktelefon
weitergegeben werden. Auch ist es zweckmäßig, daß ein
Kontrollschaltkreis oder eine Kontrollfunktion vorhanden
ist, der beziehungsweise die eine vollständige
Übermittlung der Meßwerte zum Mobilfunktelefon überwacht.
Es ist dann zweckmäßig, wenn die Meßwerte zumindest
solange im Speicher des Meßgeräts gespeichert bleiben,
bis diese vollständig abgerufen worden sind.
Das Mobilfunktelefon 14 ist mit einer automatischen
Wählfunktion derart ausgestattet, daß nach dem
vollständigen Erhalt der zu übertragenden Meßwerte eine
Verbindung 15 zu einer zentralen Datenverarbeitungsanlage
16 aufgebaut wird. Dort werden die Meßwerte ausgewertet
und beispielsweise auf einem Monitor 17, einem Drucker
oder einem elektronischen Datenträger ausgegeben. Auch
ist es möglich, daß die Datensätze mit den Meßwerten oder
Meldungen zunächst im Mobilfunktelefon
zwischengespeichert werden, bis diese weitergeleitet und
abgerufen worden sind. Ein Abrufen kann auch durch die
Datenverarbeitungsanlage initiiert werden.
Die Datenverarbeitungsanlage 16 kann einen Vergleich oder
eine Auswertung durchführen, um die erhaltenden Meßwerte
auf kritische Werte hin zu prüfen. Bei kritischen
Meßwerten oder starken Abweichungen kann ein optisches
Alarmsignal auf dem Monitor 17 erfolgen. Es kann auch
vorgesehen werden, daß die Datenverarbeitungsanlage eine
Telekommunikationseinrichtung 18 umfaßt, über die eine
weitere Signalverbindung 19, beispielsweise zu einem
Mobilfunktelefon 20 des betreuenden Arztes, generiert
wird. Der ausgewählte Meßwert kann dann auf dem Display
des Mobilfunktelefons 20 angezeigt werden, so daß ein
zeitnahes Kontrollieren kritischer Meßwerte erfolgen
kann. Eine schnelle Behandlungsmaßnahme ist dann möglich.
Das Meßgerät 11 weist einen zentralen Bedienknopf 21 auf,
mit dem die Messungen gestartet und selbsttätig
durchgeführt werden können. Anschließend wird selbsttätig
die Signalverbindung 13 aufgebaut, um die Meßwerte zum
Mobilfunktelefon zu übertragen. Von dort aus erfolgt
ebenfalls selbsttätig die weitere Übertragung
beispielsweise bis hin zum Anzeigegerät des behandelnden
Arztes. Hiermit wird die Bedienung des
Überwachungssystems wesentlich erleichtert.
Selbstverständlich ist es auch möglich, daß das Meßgerät
die Messungen zu vorbestimmten Zeitpunkten oder nach
vorbestimmten Zeitintervallen selbst initiiert. Ein
aktives Handeln des Patienten ist nicht mehr
erforderlich.
Das vorstehende beschrieben Meßgerät kann als
Handgelenkgerät oder als mobiles Meßgerät mit
Armmanschette oder aber auch als stationäres Gerät
ausgebildet sein. Auch kann es Bestandteil einer Waage
für das Körpergewicht sein. Bei der Messung von
Blutzucker kann das Meßgerät eine entsprechende
Meßvorrichtung für das Blut des Patienten umfassen.
Sofern Tätigkeiten überwacht werden müssen, die der
Patient regelmäßig oder zu bestimmten Zeitpunkte
durchführen muß, kann das Meßgerät in eine entsprechende
Vorrichtung integriert sein. So kann beispielsweise der
Tablettenspender für die tägliche Arzneimittelration mit
einem Signalgeber ausgerüstet sein, durch die eine
entsprechende Meldung, daß die Arznei entnommen worden
ist, über das Mobilfunktelefon zum Arzt gesendet werden.
Eine tatsächlich Überwachung ist möglich. Insbesondere
hierbei, aber auch bei der Erfassung und/oder
Übermittlung der Datensätze ist es zweckmäßig, wenn der
betreffende Datensatz mit der tatsächlichen Uhrzeit
versehen oder entsprechend codiert ist. Dazu kann in dem
Gerät ein Echtzeitgeber vorgesehen werden.
Ergänzend ist es möglich, daß die Ausführung der
Messungen und/oder die Handlung und insbesondere das
Einnehmen der Arznei zeitnah überwacht werden können. Es
kann vorgesehen werden, daß die Datenverarbeitungsanlage
die Meßwerte und/oder die Meldungen innerhalb eines
Zeitrahmens oder zeitlich überwacht und auch bei
fehlenden oder ungenügenden Meßwerten oder Meldungen eine
Alarmmeldung generiert. Diese Meldung kann auf dem
Monitor 17 und über die Telekommunikationseinrichtung 18
unmittelbar zum Mobilfunktelefon 20 des behandelnden
Arztes oder auch zurück an das Mobilfunktelefon 14 des
Patienten gesandt werden. Diese Signalübertragung 22 ist
in der Fig. 2 gestrichelt dargestellt. Der Patient wird
somit stets an die Durchführung der Messung oder aber zum
Durchführen der Handlungen, wie Arzneimitteleinnahme und
dergleichen erinnert. Mit der ohnehin erforderlichen
Überwachung des Patienten kann diese Zusatzfunktion ohne
weitere Maßnahmen eingerichtet werden.
Claims (19)
1. Überwachungssystem für Patienten mit wenigstens einem
Gerät (1, 11) für die Erfassung von medizinischen und
diagnostischen Werten des Patienten, wie Blutdruck, Puls,
Körpertemperatur, Blutzucker, Körpergewicht und
dergleichen, oder zum Erfassen einer Tätigkeit eines
Patienten, welches Gerät vom Patienten getragen oder
bedient wird und aufgrund der erfaßten Werte oder
Tätigkeit einen Datensatz erzeugt, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gerät wenigstens einen Sender
aufweist, um den Datensatz drahtlos zu wenigstens einem
örtlichen Empfänger (2) zu übermitteln.
2. Überwachungssystem nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Empfänger in einem
Mobilfunktelefon (14) integriert ist, das den Datensatz
über ein Mobilfunktelefonnetz zu einer zentralen
Datenverarbeitungsanlage (16) sendet.
3. Überwachungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß für die Erfassung eines größeren
räumlichen Bereichs mehrere Empfänger (2) vorhanden sind.
4. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der oder mehrere Empfänger
(2) mit einer örtlichen Datenerfassungsanlage (3)
verbunden sind.
2. Überwachungssystem für Patienten mit wenigstens einem
Gerät (11) für die Erfassung von medizinischen und
diagnostischen Werten des Patienten, wie Blutdruck, Puls,
Körpertemperatur, Blutzucker, Körpergewicht und
dergleichen, oder zum Erfassen einer Tätigkeit eines
Patienten, welches Gerät vom Patienten getragen oder
bedient wird und aufgrund der erfaßten Werte oder
Tätigkeit einen Datensatz erzeugt, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gerät wenigstens einen Sender
aufweist, der als Mobilfunktelefonsender ausgebildet ist,
um den Datensatz über ein Mobilfunktelefonnetz zu einer
Datenverarbeitungsanlage zu übermitteln.
6. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die örtliche
Datenerfassungsanlage (3) und/oder die
Datenverarbeitungsanlage (4, 16) einen Speicher und/oder
einen Rechner und/oder eine Ausgabeeinheit umfaßt, um die
empfangenen Datensätze zu speichern und/oder zu
verarbeiten und/oder auszuwerten und/oder auf ein Medium,
insbesondere auf einen Datenträger, auszugeben.
7. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Datenerfassungsanlage
über eine Telekommunikationsverbindung, insbesondere eine
Funkverbindung eines vorhandenen Mobilfunktelefonnetzes,
oder über einen Server in Verbindung mit einer
Datenverarbeitungsanlage steht.
8. Überwachungssystem nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Datenübermittlung von der
örtlichen Datenerfassungsanlage (3) und/oder dem
Mobilfunktelefon (14) und oder dem Mobilfunktelefonsender
zur Datenverarbeitungsanlage unmittelbar nach Erhalt
eines Datensatzes und/oder in vorbestimmbaren
Zeitintervallen und/oder zu wenigstens einem bestimmbaren
Zeitpunkt erfolgt.
9. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Zeitgeber
vorgesehen ist, der in vorbestimmbaren Zeitintervallen
oder zu vorbestimmbaren Zeitpunkten ein Startsignal zu
dem Gerät abgibt, um die Messung(en) durchzuführen.
10. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Zeitgeber im Gerät
integriert ist.
11. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät eine Echtzeituhr
umfaßt, um jeden Datensatz mit der tatsächlichen Uhrzeit
seiner Erstellung zu kennzeichnen.
12. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Vergleichseinrichtung in
der Datenerfassungsanlage und/oder in der
Datenverarbeitungsanlage die erfaßten Meßwerte des
Patienten mit Sollwerten vergleicht, und daß ein
Alarmgeber (6) vorhanden ist, der bei Abweichungen um
einen vorgebbaren Toleranzwert eine Alarmmeldung ausgibt.
13. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät oder der Sender
eine Kontrolleinrichtung umfaßt, die die Übermittlung der
erfaßten Werte zum Empfänger überwacht.
14. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät einen Speicher für
wenigstens den zuletzt erfaßten Datensatz und
insbesondere mehrere aufeinanderfolgende Datensätze der
erfaßten Werte umfaßt, in welchem Speicher zumindest der
letzte Datensatz bis zur Übermittlung an den Empfänger
gespeichert bleibt.
15. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 2 bis 14,
daß das Mobilfunktelefon und/oder die örtliche
Datenerfassungsanlage mit einer Selbstwählfunktion
ausgestattet sind, um den Datensatz selbsttätig an die
Datenverarbeitungsanlage zu übertragen.
16. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät einen einzelnen
Bedienknopf aufweist, nach dessen einmaliger Betätigung
die Messung(en) und die sich daran anschließende
Datenübertragung bis zur Datenerfassungs- oder
Datenverarbeitungsanlage gestartet und ausgeführt werden.
17. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät in einem
Medikamentenspender integriert ist und beim Betätigen
desselben einen Datensatz mit einer entsprechenden
Meldung erzeugt.
18. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Datenerfassungsanlage
und/oder Datenverarbeitungsanlage wenigstens einen
Überwachungsschaltkreis aufweist, der den tatsächlichen
und/oder rechtzeitigen Eingang eines Datensatzes mit
Werten und/oder Meldungen erfaßt und bei Ausbleiben einer
Meldung oder fehlerhafter Übertragung eine Alarmmeldung
erzeugt.
19. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 2 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß die Alarmmeldung zum
Mobilfunktelefon des Patienten und/oder zu einer weiteren
Kommunikationseinrichtung gesandt wird.
Priority Applications (2)
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DE102004063908B4 (de) * | 2004-02-11 | 2008-01-24 | Finke, Klaus H. F., Dipl.-Ing. | Mobile(s) Kommunikationsvorrichtung und -verfahren mit Diktierfunktion für humanbedingte Daten |
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- 2001-04-04 DE DE20105926U patent/DE20105926U1/de not_active Expired - Lifetime
- 2001-11-17 DE DE10156167A patent/DE10156167A1/de not_active Ceased
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---|---|---|---|---|
DE10345171A1 (de) * | 2003-09-29 | 2005-04-28 | Siemens Ag | Überwachungssystem für Patienten |
DE10345171B4 (de) * | 2003-09-29 | 2006-11-23 | Siemens Ag | Überwachungssystem für Patienten |
DE102004063908B4 (de) * | 2004-02-11 | 2008-01-24 | Finke, Klaus H. F., Dipl.-Ing. | Mobile(s) Kommunikationsvorrichtung und -verfahren mit Diktierfunktion für humanbedingte Daten |
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