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DE10156167A1 - Überwachungssystem für Patienten - Google Patents

Überwachungssystem für Patienten

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Publication number
DE10156167A1
DE10156167A1 DE10156167A DE10156167A DE10156167A1 DE 10156167 A1 DE10156167 A1 DE 10156167A1 DE 10156167 A DE10156167 A DE 10156167A DE 10156167 A DE10156167 A DE 10156167A DE 10156167 A1 DE10156167 A1 DE 10156167A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
monitoring system
data
patient
data processing
processing system
Prior art date
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Ceased
Application number
DE10156167A
Other languages
English (en)
Inventor
Alexander Wolf
Uwe Korth
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I E M IND ENTWICKLUNG MEDIZINT
Original Assignee
I E M IND ENTWICKLUNG MEDIZINT
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Publication date
Application filed by I E M IND ENTWICKLUNG MEDIZINT filed Critical I E M IND ENTWICKLUNG MEDIZINT
Priority to DE10156167A priority Critical patent/DE10156167A1/de
Priority to US10/115,884 priority patent/US20030009088A1/en
Publication of DE10156167A1 publication Critical patent/DE10156167A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B5/00Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons
    • A61B5/0002Remote monitoring of patients using telemetry, e.g. transmission of vital signals via a communication network
    • A61B5/0004Remote monitoring of patients using telemetry, e.g. transmission of vital signals via a communication network characterised by the type of physiological signal transmitted
    • A61B5/0008Temperature signals
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
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    • A61B5/0205Simultaneously evaluating both cardiovascular conditions and different types of body conditions, e.g. heart and respiratory condition
    • A61B5/02055Simultaneously evaluating both cardiovascular condition and temperature
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    • A61B5/14532Measuring characteristics of blood in vivo, e.g. gas concentration, pH value; Measuring characteristics of body fluids or tissues, e.g. interstitial fluid, cerebral tissue for measuring glucose, e.g. by tissue impedance measurement

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Überwachungssystem für Patienten mit wenigstens einem Meßgerät für medizinische und diagnostische Werte des Patienten, wie Blutdruck, Puls, Körpertemperatur, Blutzucker und dergleichen, welches Meßgerät vom Patienten getragen oder bedient wird. Gemäß der Erfindung wird vorgeschlagen, daß das Meßgerät wenigstens einen Sender aufweist, um die erfaßten Werte drahtlos zu wenigstens einem örtlichen Empfänger zu übermitteln. Besonders vorteilhaft ist es hierbei, wenn der Empfänger in einem Mobilfunktelefon integriert ist, das die erfaßten Werte über ein Mobilfunktelefonnetz zu einer zentralen Datenverarbeitungsanlage sendet.

Description

Die Erfindung betrifft ein Überwachungssystem für Patienten mit wenigstens einem Gerät für die Erfassung von medizinischen und diagnostischen Werten des Patienten, wie Blutdruck, Puls, Körpertemperatur, Blutzucker, Körpergewicht und dergleichen, oder zum Erfassen einer Tätigkeit eines Patienten, welches Gerät vom Patienten getragen oder bedient wird und aufgrund der erfaßten Werte oder Tätigkeit einen Datensatz erzeugt. Der Datensatz kann in Abhängigkeit der durchzuführenden Messungen oder zu erfassenden Tätigkeiten eine Vielzahl von verschiedenen Meßwerten, eine Vielzahl von aufeinanderfolgenden Meßwerten, einen Meßwert oder auch nur ein Signal enthalten.
Es sind tragbare oder mobile Meßgeräte für Patienten bekannt, die nach dem manuellen Starten oder in vorbestimmten Zeitintervallen bestimmte Meßwerte des menschlichen oder auch tierischen Körpers aufnehmen. Diese dienen insbesondere zur Langzeitüberwachung von Patienten mit zu hohem oder auch zu niedrigem Blutdruck. Die Meßwerte werden in einem geräteinternen Speicher gespeichert und eventuell auch ausgewertet. Für eine Analyse ist es erforderlich, diesen Speicher auszulesen. Hierfür wird eine Schnittstelle benötigt, um daß Gerät beispielsweise an den hauseigenen PC oder einer Datenverarbeitungsanlage beim behandelnden Arzt anzuschließen. Dies ist teilweise recht umständlich und erfordert einige Geschicklichkeit sowie Fachwissen des Patienten und/oder des Arztes.
Für eine wirkungsvolle Behandlung einer Krankheit oder für die Langzeitbehandlung eines nur linderbaren Zustands ist es neben der Überwachung des Zustandes auch erforderlich, daß die verschriebenen Medikamente rechtzeitig und regelmäßig eingenommen werden. Es sind zwar Geräte bekannt, die an die Einnahme der Medikamente durch akustische Signale erinnern, eine richtige Überwachung erfolgt jedoch nicht. Die Erfindung betrifft auch ein solches Gerät. Insbesondere betrifft die Erfindung jedoch ein Meßgerät für die Erfassung der medizinischen und/oder diagnostischen Daten, so daß im folgenden häufig von einem Meßgerät gesprochen wird, ohne daß damit eine Beschränkung verbunden sein soll.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Überwachungssystem der eingangs geschilderten Art so auszubilden, daß die Datenübertragung vom Gerät zu einer auswertenden Einheit vereinfacht wird. Insbesondere soll der Patient nicht mehr damit befaßt werden.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß das Meßgerät oder Gerät wenigstens einen Sender aufweist, um die Datensätze mit den erfaßten Werten drahtlos zu wenigstens einem Empfänger zu übermitteln. Der Empfänger steht in Verbindung mit einer die Meßwerte auswertenden oder zunächst nur erfassenden uns speichernden Einheit, beispielsweise einer örtlichen Datenerfassungsanlage. Die Datenübertragung kann somit vollkommen unabhängig von dem Aufenthaltsort, Lage und der Befindlichkeit des Patienten erfolgen. Selbstverständlich kann das Meßgerät einen Zwischenspeicher aufweisen, um die Datenübertragung erst nach vollständiger und ordnungsgemäßen Erfassung der Werte durchzuführen.
Es ist zweckmäßig, wenn die Datenerfassungsanlage einen Speicher und/oder einen Rechner und/oder eine Ausgabeeinheit umfaßt, um die empfangenen Datensätze zu speichern und/oder zu verarbeiten und/oder auszuwerten und/oder auf ein Medium, insbesondere auf einen Datenträger, auszugeben. Damit kann vor Ort bereits eine Aussage und ein Auswertung der Meßwerte erfolgen. Dies ist beispielsweise in Krankenhäusern zweckmäßig.
Für die Erfassung eines größeren räumlichen Bereichs können mehrere Empfänger und/oder Datenerfassungsanlagen vorhanden sein. Die Empfänger können drahtlos oder drahtgebunden mit der Datenerfassungsanlage in Verbindung stehen. Es ist auch möglich, daß mehrere Empfänger mit einer Datenerfassungsanlage verbunden sind.
Gemäß einer weitergehenden Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Datenerfassungsanlage mit einer zentralen Datenverarbeitungsanlage zur Auswertung und weiteren Analyse in Verbindung steht. Diese zentrale Datenverarbeitungsanlage kann räumlich getrennt von der Datenerfassungsanlage sein. So ist es möglich, daß beispielsweise der Arzt oder ein Überwachungsinstitut die Daten des oder von mehreren Patienten kontinuierlich überwacht.
Es ist günstig, wenn die Datenerfassungsanlage über eine Telekommunikationsverbindung, insbesondere eine Funkverbindung eines vorhandenen Mobilfunktelefonnetzes, oder über einen Server in Verbindung mit der Datenverarbeitungsanlage steht. Dabei umfaßt die Datenerfassungsanlage eine Wähleinrichtung, um die Datenverarbeitungsanlage anzuwählen und die Datensätze des Patienten an diese über die Telekommunikationsleitung zu übermitteln. Die bereits installierten Telekommunikationsverbindungen erlauben einen derartigen Datentransport ohne weiteres.
Es kann vorgesehen werden, daß die Datenübermittlung von der Datenerfassungsanlage zur Datenverarbeitungsanlage unmittelbar nach Erhalt eines Datensatzes und/oder in vorbestimmbaren Zeitintervallen und/oder zu wenigstens einem vorbestimmbaren Zeitpunkt erfolgt. Damit können die Kosten der Datenübertragung gering gehalten werden.
Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn das Meßgerät und die Datenerfassungsanlage unidirektional für eine Signalübertragung vom Meßgerät zur Datenerfassungsanlage in Verbindung stehen. Es kann aber auch vorgesehen werden, daß das Meßgerät und die Datenerfassungsanlage eine bidirektionale drahtlose Signalverbindung aufweisen. Dabei ist es zweckmäßig, wenn die Datenerfassungsanlage wenigstens einen Zeitgeber umfaßt, der in vorbestimmbaren Zeitintervallen ein Startsignal zu dem Meßgerät abgibt, um die Messungen durchzuführen. Auch kann das Meßgerät einen Zeitgeber umfassen, um in vorbestimmbaren Zeitintervallen ein Signal und/oder die Meßwerte zu der Datenerfassungsanlage zu senden. Grundsätzlich kann aber auch eine kontinuierliche, quasi-kontinuierliche oder taktweise Erfassung der Meßwerte erfolgen.
Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung arbeitet das Meßgerät unmittelbar mit einem Mobilfunktelefon zusammen. Hier ist vorgesehen, daß das Meßgerät den Datensatz erfaßter Meßwerte mittels der vorhandenen drahtlosen Übertragungsschnittstellen, wie Infrarot, Funk oder mittels der BlueTooth®-Technologie, an das Mobilfunktelefon übermittelt. Das Mobilfunktelefon ist derart ausgerüstet oder modifiziert, daß anschließend eine Datenfernübertragung, beispielsweise via SMS (Short Message Service) oder dergleichen, direkt zu der Datenverarbeitungsanlage über ein Mobilfunktelefonnetz erfolgt. Eine solche Modifizierung oder Programmierung des Mobilfunktelefons kann beispielsweise durch die SIM- Karte oder dem Multi-Media-Anschluß, dem sogenannten MMC- Steckplatz, erfolgen. Eingriffe in die Geräteelektronik des Mobilfunktelefons sind nicht zwingend erforderlich.
In der Datenverarbeitungsanlage sind die für die Auswertung erforderlichen Algorithmen hinterlegt, und die Auswertung der Meßwerte kann durchgeführt werden. Je nach Ausführungsform werden die Daten im Meßgerät oder im Mobilfunktelefon zur Datenfernübertragung aufbereitet. Der Patient braucht lediglich den Meßvorgang zu starten oder nur dafür Sorge zu tragen, daß das Meßgerät in der Empfangsnähe des entsprechenden Mobilfunktelefons ist. Auch ist es möglich, daß das Meßgerät selbst mit einem Mobilfunktelefonsender ausgestattet ist, der den erfaßten Datensatz unmittelbar zu der Datenverarbeitungsanlage sendet.
Gemäß einer weitergehenden Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß eine Vergleichseinrichtung in der Datenerfassungsanlage und/oder in der Datenverarbeitungsanlage die erfaßten Meßwerte des Patienten mit Sollwerten vergleicht, und daß ein Alarmgeber vorhanden ist, der bei Abweichungen der Meßwerte um einen vorgebbaren Toleranzwert oder auch beim Ausbleiben der Meßwerte ein Alarmsignal oder eine entsprechende Meldung ausgibt. Eine solche Meldung kann beispielsweise auch durch SMS auf ein Mobilfunktelefon eines Arztes oder eines Betreuers gesendet werden. Solche Funktionen sind in Mobilfunktelefonnetzen möglich. Damit läßt sich ein kritischer Zustand eines Patienten über weite Entfernungen schnell erkennen. Rettungsmaßnahmen können dann schnell und zielgenau eingeleitet werden.
Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, daß insbesondere bei der Kombination mit einem Mobilfunktelefon der Patient vollkommen mobil bleibt. Auch unterwegs können die Meßwerte zur Datenverarbeitungsanlage gesandt und dort ausgewertet werden. Vor allem ist es möglich, bei sogenannten Langzeitüberwachungen über 24 Stunden oder auch über einen längeren Zeitraum dem behandelnden Arzt die Meßwerte laufend oder aber beispielsweise vor dem nächsten Besuch des Patienten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der schematischen Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein schematisches Blockschaltbild eines Überwachungssystems gemäß der Erfindung und
Fig. 2 ein schematisches Blockschaltbild einer anderen Ausführungsform der Erfindung.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 ist wenigstens ein Meßgerät 1 vorgesehen, das der Patient trägt und das in Zeitintervallen, nach manueller Bedienung oder in bestimmten Zeitintervallen oder zu bestimmten Zeitpunkten Meßwerte, beispielsweise den Blutzuckergehalt, den Blutdruck, die Körpertemperatur und den Puls, erfaßt. Diese Werte können zwischengespeichert werden. Das Meßgerät 1 steht über eine drahtlose Signalübertragung in Verbindung mit wenigstens einem Empfänger 2. Bei größeren Bereichen oder in verschiedenen Räumen können mehrere Empfänger 2 oder sogenannte Repeater vorhanden sein, die jeweils das Signal des Meßgeräts empfangen. Auch kann ein Empfänger in dem Fahrzeug des Patienten angeordnet sein. Selbstverständlich können mit dem System auch mehrere Patienten gleichzeitig überwacht werden. Dazu ist es nur erforderlich, die gesendeten Signale zu kodieren oder verschiedene Frequenzen vorzusehen.
Die Empfänger 2 stehen drahtgebunden oder auch drahtlos in Verbindung mit einer Datenerfassungsanlage 3. Bei einer Anordnung eines Empfängers im Kraftfahrzeug des Patienten kann eine drahtlose Signalverbindung beispielsweise über das in der Regel vorhandene Mobilfunktelefon im Kraftfahrzeug zur Datenerfassungsanlage erfolgen. Die Empfänger können über einen Zwischengerät oder einen Multiplexer mit der Datenerfassungsanlage verbunden sein, das oder der die verschiedenen Empfänger und deren Empfangsbereitschaft koordiniert. Es können somit drahtlos die Meßwerte in Zeitintervallen, nach Abschluß einer Messung oder kontinuierlich an die Datenerfassungsanlage 3 übertragen werden. Dort kann eine Verarbeitung, Aufbereitung, Auswertung oder Speicherung der Meßwerte erfolgen.
Die Datenerfassungsanlage 3 steht zudem über ein Telekommunikationsmittel beispielsweise ein Modem oder ein Telefon oder Mobilfunktelefon mit einer Datenverarbeitungsanlage 4 in Verbindung. Diese kann bei einem Arzt oder in einem Krankenhaus stehen. Es ist ein Anzeigegerät 5 vorhanden, auf dem die übertragenen Daten angezeigt werden. Es kann eine Signaleinrichtung 6 vorhanden sein, die bei erkannten gefährlichen oder riskanten Meßwerten ein Alarmsignal ausgibt. Damit ist ein zeitnahe Überwachung eines oder mehrerer Patienten möglich.
Bei dem Überwachungssystem gemäß Fig. 2 weist das Meßgerät 11 einen Sender 12 auf, der in Signalverbindung 13 zu einem Mobilfunktelefon 14 gebracht werden kann. Hierzu können die an einem Mobilfunktelefon vorhandenen Schnittstellen, wie Infrarot- oder Funkschnittstellen, benutzt werden. Auch ist es möglich, das Mobilfunktelefon mit einem entsprechenden Adapter zu versehen, der mit dem Meßgerät 11 kommuniziert.
Das Meßgerät 11 baut diese Signalverbindung 13 nach dem Vorliegen der Meßwerte auf. Es kann aber auch vorgesehen werden, daß diese und eventuell weitere Meßwerte eines bestimmten Zeitraums, beispielsweise eines Tages oder einer Woche, in einem Speicher gespeichert und zu einem vorgebbaren Zeitpunkt an das Mobilfunktelefon weitergegeben werden. Auch ist es zweckmäßig, daß ein Kontrollschaltkreis oder eine Kontrollfunktion vorhanden ist, der beziehungsweise die eine vollständige Übermittlung der Meßwerte zum Mobilfunktelefon überwacht. Es ist dann zweckmäßig, wenn die Meßwerte zumindest solange im Speicher des Meßgeräts gespeichert bleiben, bis diese vollständig abgerufen worden sind.
Das Mobilfunktelefon 14 ist mit einer automatischen Wählfunktion derart ausgestattet, daß nach dem vollständigen Erhalt der zu übertragenden Meßwerte eine Verbindung 15 zu einer zentralen Datenverarbeitungsanlage 16 aufgebaut wird. Dort werden die Meßwerte ausgewertet und beispielsweise auf einem Monitor 17, einem Drucker oder einem elektronischen Datenträger ausgegeben. Auch ist es möglich, daß die Datensätze mit den Meßwerten oder Meldungen zunächst im Mobilfunktelefon zwischengespeichert werden, bis diese weitergeleitet und abgerufen worden sind. Ein Abrufen kann auch durch die Datenverarbeitungsanlage initiiert werden.
Die Datenverarbeitungsanlage 16 kann einen Vergleich oder eine Auswertung durchführen, um die erhaltenden Meßwerte auf kritische Werte hin zu prüfen. Bei kritischen Meßwerten oder starken Abweichungen kann ein optisches Alarmsignal auf dem Monitor 17 erfolgen. Es kann auch vorgesehen werden, daß die Datenverarbeitungsanlage eine Telekommunikationseinrichtung 18 umfaßt, über die eine weitere Signalverbindung 19, beispielsweise zu einem Mobilfunktelefon 20 des betreuenden Arztes, generiert wird. Der ausgewählte Meßwert kann dann auf dem Display des Mobilfunktelefons 20 angezeigt werden, so daß ein zeitnahes Kontrollieren kritischer Meßwerte erfolgen kann. Eine schnelle Behandlungsmaßnahme ist dann möglich.
Das Meßgerät 11 weist einen zentralen Bedienknopf 21 auf, mit dem die Messungen gestartet und selbsttätig durchgeführt werden können. Anschließend wird selbsttätig die Signalverbindung 13 aufgebaut, um die Meßwerte zum Mobilfunktelefon zu übertragen. Von dort aus erfolgt ebenfalls selbsttätig die weitere Übertragung beispielsweise bis hin zum Anzeigegerät des behandelnden Arztes. Hiermit wird die Bedienung des Überwachungssystems wesentlich erleichtert. Selbstverständlich ist es auch möglich, daß das Meßgerät die Messungen zu vorbestimmten Zeitpunkten oder nach vorbestimmten Zeitintervallen selbst initiiert. Ein aktives Handeln des Patienten ist nicht mehr erforderlich.
Das vorstehende beschrieben Meßgerät kann als Handgelenkgerät oder als mobiles Meßgerät mit Armmanschette oder aber auch als stationäres Gerät ausgebildet sein. Auch kann es Bestandteil einer Waage für das Körpergewicht sein. Bei der Messung von Blutzucker kann das Meßgerät eine entsprechende Meßvorrichtung für das Blut des Patienten umfassen. Sofern Tätigkeiten überwacht werden müssen, die der Patient regelmäßig oder zu bestimmten Zeitpunkte durchführen muß, kann das Meßgerät in eine entsprechende Vorrichtung integriert sein. So kann beispielsweise der Tablettenspender für die tägliche Arzneimittelration mit einem Signalgeber ausgerüstet sein, durch die eine entsprechende Meldung, daß die Arznei entnommen worden ist, über das Mobilfunktelefon zum Arzt gesendet werden. Eine tatsächlich Überwachung ist möglich. Insbesondere hierbei, aber auch bei der Erfassung und/oder Übermittlung der Datensätze ist es zweckmäßig, wenn der betreffende Datensatz mit der tatsächlichen Uhrzeit versehen oder entsprechend codiert ist. Dazu kann in dem Gerät ein Echtzeitgeber vorgesehen werden.
Ergänzend ist es möglich, daß die Ausführung der Messungen und/oder die Handlung und insbesondere das Einnehmen der Arznei zeitnah überwacht werden können. Es kann vorgesehen werden, daß die Datenverarbeitungsanlage die Meßwerte und/oder die Meldungen innerhalb eines Zeitrahmens oder zeitlich überwacht und auch bei fehlenden oder ungenügenden Meßwerten oder Meldungen eine Alarmmeldung generiert. Diese Meldung kann auf dem Monitor 17 und über die Telekommunikationseinrichtung 18 unmittelbar zum Mobilfunktelefon 20 des behandelnden Arztes oder auch zurück an das Mobilfunktelefon 14 des Patienten gesandt werden. Diese Signalübertragung 22 ist in der Fig. 2 gestrichelt dargestellt. Der Patient wird somit stets an die Durchführung der Messung oder aber zum Durchführen der Handlungen, wie Arzneimitteleinnahme und dergleichen erinnert. Mit der ohnehin erforderlichen Überwachung des Patienten kann diese Zusatzfunktion ohne weitere Maßnahmen eingerichtet werden.

Claims (19)

1. Überwachungssystem für Patienten mit wenigstens einem Gerät (1, 11) für die Erfassung von medizinischen und diagnostischen Werten des Patienten, wie Blutdruck, Puls, Körpertemperatur, Blutzucker, Körpergewicht und dergleichen, oder zum Erfassen einer Tätigkeit eines Patienten, welches Gerät vom Patienten getragen oder bedient wird und aufgrund der erfaßten Werte oder Tätigkeit einen Datensatz erzeugt, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät wenigstens einen Sender aufweist, um den Datensatz drahtlos zu wenigstens einem örtlichen Empfänger (2) zu übermitteln.
2. Überwachungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Empfänger in einem Mobilfunktelefon (14) integriert ist, das den Datensatz über ein Mobilfunktelefonnetz zu einer zentralen Datenverarbeitungsanlage (16) sendet.
3. Überwachungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß für die Erfassung eines größeren räumlichen Bereichs mehrere Empfänger (2) vorhanden sind.
4. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der oder mehrere Empfänger (2) mit einer örtlichen Datenerfassungsanlage (3) verbunden sind.
2. Überwachungssystem für Patienten mit wenigstens einem Gerät (11) für die Erfassung von medizinischen und diagnostischen Werten des Patienten, wie Blutdruck, Puls, Körpertemperatur, Blutzucker, Körpergewicht und dergleichen, oder zum Erfassen einer Tätigkeit eines Patienten, welches Gerät vom Patienten getragen oder bedient wird und aufgrund der erfaßten Werte oder Tätigkeit einen Datensatz erzeugt, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät wenigstens einen Sender aufweist, der als Mobilfunktelefonsender ausgebildet ist, um den Datensatz über ein Mobilfunktelefonnetz zu einer Datenverarbeitungsanlage zu übermitteln.
6. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die örtliche Datenerfassungsanlage (3) und/oder die Datenverarbeitungsanlage (4, 16) einen Speicher und/oder einen Rechner und/oder eine Ausgabeeinheit umfaßt, um die empfangenen Datensätze zu speichern und/oder zu verarbeiten und/oder auszuwerten und/oder auf ein Medium, insbesondere auf einen Datenträger, auszugeben.
7. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenerfassungsanlage über eine Telekommunikationsverbindung, insbesondere eine Funkverbindung eines vorhandenen Mobilfunktelefonnetzes, oder über einen Server in Verbindung mit einer Datenverarbeitungsanlage steht.
8. Überwachungssystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenübermittlung von der örtlichen Datenerfassungsanlage (3) und/oder dem Mobilfunktelefon (14) und oder dem Mobilfunktelefonsender zur Datenverarbeitungsanlage unmittelbar nach Erhalt eines Datensatzes und/oder in vorbestimmbaren Zeitintervallen und/oder zu wenigstens einem bestimmbaren Zeitpunkt erfolgt.
9. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Zeitgeber vorgesehen ist, der in vorbestimmbaren Zeitintervallen oder zu vorbestimmbaren Zeitpunkten ein Startsignal zu dem Gerät abgibt, um die Messung(en) durchzuführen.
10. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Zeitgeber im Gerät integriert ist.
11. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät eine Echtzeituhr umfaßt, um jeden Datensatz mit der tatsächlichen Uhrzeit seiner Erstellung zu kennzeichnen.
12. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vergleichseinrichtung in der Datenerfassungsanlage und/oder in der Datenverarbeitungsanlage die erfaßten Meßwerte des Patienten mit Sollwerten vergleicht, und daß ein Alarmgeber (6) vorhanden ist, der bei Abweichungen um einen vorgebbaren Toleranzwert eine Alarmmeldung ausgibt.
13. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät oder der Sender eine Kontrolleinrichtung umfaßt, die die Übermittlung der erfaßten Werte zum Empfänger überwacht.
14. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät einen Speicher für wenigstens den zuletzt erfaßten Datensatz und insbesondere mehrere aufeinanderfolgende Datensätze der erfaßten Werte umfaßt, in welchem Speicher zumindest der letzte Datensatz bis zur Übermittlung an den Empfänger gespeichert bleibt.
15. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 2 bis 14, daß das Mobilfunktelefon und/oder die örtliche Datenerfassungsanlage mit einer Selbstwählfunktion ausgestattet sind, um den Datensatz selbsttätig an die Datenverarbeitungsanlage zu übertragen.
16. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät einen einzelnen Bedienknopf aufweist, nach dessen einmaliger Betätigung die Messung(en) und die sich daran anschließende Datenübertragung bis zur Datenerfassungs- oder Datenverarbeitungsanlage gestartet und ausgeführt werden.
17. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät in einem Medikamentenspender integriert ist und beim Betätigen desselben einen Datensatz mit einer entsprechenden Meldung erzeugt.
18. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenerfassungsanlage und/oder Datenverarbeitungsanlage wenigstens einen Überwachungsschaltkreis aufweist, der den tatsächlichen und/oder rechtzeitigen Eingang eines Datensatzes mit Werten und/oder Meldungen erfaßt und bei Ausbleiben einer Meldung oder fehlerhafter Übertragung eine Alarmmeldung erzeugt.
19. Überwachungssystem nach einem der Ansprüche 2 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Alarmmeldung zum Mobilfunktelefon des Patienten und/oder zu einer weiteren Kommunikationseinrichtung gesandt wird.
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