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Vorrichtung zum Zusammenfügen von SchaCa-telecKen Die Erfindung bezieht
sich auf Verbesserungen von Faltschachtelmaschinen, bei welchen ein flacher Zuschnitt
aus faltbarem flächigem Material, z. .B. aus Karton, mit einem Stempel durch ein
Faltgesenk gedruckt wird,. so daß der Zuschnitt in Form einer hohlen Schachtel gefaltet
wird.
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Das Hauptanwendungsgebiet der Erfindung sind Vorrichtungen der vorerwähnten
allgemeinen Art, welche außer dem Falten des Zuschnittes während seines Durchganges
durch das Gesenk auch Verriegelungsvorgänge am Schachtelzuschnitt ausführen, um
bestimmte Zuschnitteile, z. B. Wände, Laschen, Nasen oder Lappen, miteinander zu
verriegeln, so daß die Zuschnitteile hierauf in Schachtelform verriegelt bleiben,
ohne daß hierfür die Verwendung zusätzlicher Verbindungsmittel, wie Klebstoff, Klammern,
Niete od. dgl., erforderlich ist.
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Vorrichtungen gemäß der Erfindung sind besonders für das Zusammenfügen
von gefütterten Zuschnitten in Schachtelform zur Bildung einer äußeren Schachtelhülle
mit einer inneren Schachtelausfütterung geeignet, die in der Hauptsache lose ist
und mit der Hülle nur durch Klebstellen verbunden und so angeordnet ist, daß sie
eine Flüssigkeitsmenge ohne Lecken hält. Dies ist z. B. für die Verpackung gefrorener
Früchte und gefrorenen Gemüses erforderlich.
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Gefütterte Schachtelzuschnitte ergeben Probleme, die im allgemeinen
beim Zusammenfügen ungefütterter- Zuschnitte nicht auftreten, da der Schachtelformungsmechanismus
so ausgebildet und angeordnet sein muß, daß das Futter nicht beschädigt wird. Dieses
Erfordernis schließt die Verwendung der üblicherweise benutzten Mittel, wie hakenförmige
Vorsprünge am Stempel, aus, welche beispielsweise durch Öffnungen im Zuschnitt hindurchragen
bzw. aus diesen herausragen, andere Teile des Zuschnittes erfassen, welche dann
zur Innenseite der Schachtel zur Verriegelung gezogen werden. Ein solcher Mechanismus
würde das Futter verletzen oder zerreißen und dadurch verhindern, daß die Schachtel
flüssigkeitsdicht ist.
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Zum Zwecke - der Formung von Zuschnitten in Schachtelform ist es bekannt,
einen Stempel zu verwenden, welcher durch ein Gesenk beweglich ist. Es ist weiterhin
bekannt; an der Seite des Stempels- in einem gewissen Abstand von der Stempelecke
ein bewegliches Element anzuordnen und dieses Element in Abhängigkeit von der Bewegung
des Stempels durch das Gesenk auszuspreizen und zurückzuziehen. In einer bekannten
Vorrichtung ist dieses Element ein Haken, der sich durch einen Schlitz oder eine
Öffnung in einen Wandteil des Zuschnittes erstreckt, um eine Bindelasche oder-Zunge
des Zuschnittes zu ergreifen, die dann beim. Rückzug- des Hakens durch den Wandteil
gezogen und mit diesem verriegelt wird. Es ist leicht ersichtlich, daß die bekannte
Vorrichtung nicht zur Formung gefütterter Schachteln geeignet ist, da der Halten
das Futter zerreißen würde.
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Gemäß der Erfindung wird eine Vorrichtung der genannten Art dadurch
verbessert, daß das Element in der Form eines Fingers ausgebildet wird, dessen Spitze
zum Stempelboden gerichtet ist und der in einer zum Stempelboden und zur Stempelseitenwand
senkrechten Ebene beweglich ist: Erfindungsgemäß bildet der Finger ein Glied eines
scherenartigen Mechanismus, dessen anderes Glied aus einem festen. Teil der Seite
des Stempels zwischen der nächstgelegenen Stempelecke und dem Finger besteht, wobei
dieser Teil eine Fläche als Anlage für die Innenfläche einer Schachtelseitenwand
aufweist und sich in einigem Abstand vom Weg des Fingers befindet. Der Abstand ist
so bemessen, daß ein Durchbiegen desjenigen Teiles der Seitenwand, an dem der Finger
angreift, an dem durch die Stempelfläche abgestützten Teil der Seitenwand vorbei
ohne Reißen oder Knicken des Zuschnittes möglich ist.
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Die erfindungsgemäße Verbesserung erlaubt dem Finger, über die Oberkante
der Seitenwand des Zuschnittes herüberzugreifen, im Gegensatz -zum Durchgriff eines-Hakens
durch die Seitenwand.
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In diesem Zusammenhang mag erwähnt werden; daß es bekannt ist, Formstempel
für geklebte Faltschachteln
mit seitlich angeordneten, die Oberkante
des Zuschnittes übergreifenden .Klammern zu versehen, die geklebte Teile des Zuschnittes
gegen die Seite des Stempels pressen. Die bekannte Klammereinrichtung ist jedoch
zur klebstofflosen Verriegelung von Zuschnitten nicht geeignet: Beim Erfindungsgegenstand
ist vorzugsweise der Finger so am Stempel gelagert, daß in seiner ausgespreizten
Stellung ein Spiel zwischen der Fingerspitze und der Oberkanfe der Seitenwand der
Schachtel vorhanden ist, wenn diese um die Kante des Stempels gefaltet wird, und
daß in der zurückgezogenen Stellung des Fingers dessen Spitze die Seitenwand übergreifend
auf deren Außenfläche in der Nähe ihrer Oberkante angreift.
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Der Stempel kann in an sich bekannter Weise mit einem schwenkbaren
Hebelversehen sein. Erfindungsgemäß soll dieser Hebel eine zum Stempelboden schräg
nach unten geneigte Stellung haben und am Ende den erwähnten Finger tragen. Hierdurch
ergibt sich eine Fingerspitzenbewegung nach unten und innen, wenn der Finger mittels
des Hebels zurückgezogen wird.
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Es ist auch möglich, den Finger am Ende eines in an sich bekannter
Weise zur Stempelachse im wesentlichen parallelen Richtung schwenkbar gelagerten
Hebels anzuordnen. Hierbei wird erfindungsgemäß der Finger schwenkbar - am . Hebel
angeordnet und mit einer Kurvenfläche versehen. Der Stempel weist einen festen Nocken
auf, der bei Verschwenken des Hebels über die Kurvenfläche der Fingerspitze die
erforderliche Bewegungsrichtung erteilt.
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Ein weiteres Ziel der Erfindung ist die Schaffung einer Vorrichtung
zur Verriegelung an der Oberkante der die Ecken bildenden Seitenteile eines gefütterten
oder ungefütterten Schachtelzuschnittes in der Weise, daß die Schachtel starr und
-fest ist sowie keine Lockerung und kein Spiel aufweist.
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Die vorgenannten und. weitere Ziele, Merkmale und Vorteile der Erfindung
ergeben sich mit näheren Einzelheiten aus der folgenden Beschreibung einer beispielsweisen
und bevorzugten Ausführungsform der Erfindung in Verbindung mit den Zeichnungen.
Es zeigt Fig. 1 eine schaubildliche Darstellung eines flachen gefütterten Schachtelzuschnittes
als Beispiel, der zu einer hohlen Schachtel . gemäß der Erfindung zusammengefügt
werden kann, wobei das Futter dem Beschauer zugekehrt ist, Fig. 2 und 3 schaubildliche
Darstellung des in Fig.1 gezeigten Schachtelzuschnittes in aufeinanderfolgenden
Stufen der Schachtelbildung, Fig. 4 eine schaubildliche Darstellung einer gefalteten
Schachtelecke im vergrößerten Maßstab var der Fertigstellung der Verriegelung, Fig.
5 eine schaubildliche Darstellung der in Fig.-4 gezeigten Sc achtelecke -nach der
Fertigstellung der Verriegelung, Fig.6 eine schaubildliche Darstellung der aufgerichteten
Schachtel in Bereitschaft zur Füllung, Fig. 7 eine schaubildliche Darstellung der
gefüllten und geschlossenen Schachtel, Fig.8 eine schaubildliche Darstellung eines
Faltstempels gemäß der Erfindung, Fig. 9 eine schaubildliche Darstellung eines für
das Zusammenwirken mit dem in Fig.8 gezeigten Stempel bestimmten Faltgesenkes, Fig.
10 eine schaubildliche Darstellung des Gesenkes und des Stempels mit einem Schachtelzuschnitt
in der in Fig. 2 gezeigten Bearbeitungsstufe, Fig. 11 eine perspektivische Darstellung
des Stempels und des Gesenkes sowie des Schachtelzuschnittes in einer späteren Stufe
der Bearbeitung, Fig. 12 eine schaubildliche Darstellung, welche die Unterseite
des Gesenkes an einer Stelle zeigt, an welcher der Verriegelungsvorgang ausgeführt
wird, Fig:13 eine teilweise schematische Seitenansicht einer anderen Ausführungsform
des Stempels, dessen Elemente in der Ruhestellung gezeigt sind, und Fig. 14 den
in Fig.13 gezeigten Stempel in der Stellung, welche die Elemente im Gesenk einnehmen.
In den Zeichnungen ist eine Ausführungsform der Erfindung zur Erläuterung der allgemeinen
Merkmale der Erfindung dargestellt. Die Konstruktion und Wirkungs-,veise des Schachtelbildungsmechanismus
und die Arbeitsstufen beim Zusammenfügen der gefütterten Schachtel werden durch
eine kurze vorausgehende Beschreibung der Einzelheiten eines beispielsweisen gefütterten
Schachtelzuschnittes, der mit dem Faltmechanismus bearbeitet werden kann, leichter
verständlich.
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Der Schachtelzuschnitt A besteht aus einem Hüllenteil Al aus Karton
oder aus einem anderen geeigneten faltbaren flächigen Material und aus einem Futterteil
A..
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Der Zuschnitteil A1 ist von mehreren Rill- oder in anderer Weise gebildeten
Faltlinien durchquert, so daß sich eine Haupt- oder Bodenwand 11 ergibt, an welcher
eine Vorderwand 12 und eine Rückwand 13 längs einer vorderen Faltlinie 14 bzw. einer
rückwärtigen Faltlinie 15 angelenkt sind. Die Seitenwände 16 und 17 sind längs der
Seitenfaltlinien 18 und 19 an der Bodenwand 11 angelenkt.
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An die Vorderwand und an die Rückwand sind Verriegelungslappen 20,
21, 22 und 23 längs der Eckenfaltlinien 24, 25, 26 und 27 angelenkt. Diese Eckenfaltlinien
befinden sich entweder in Ausfluchtung mit oder sind geringfügig zu den Seitenfaltlinien
18 und 19 versetzt, um einen Ausgleich für die Dicke des Kartons und des Futters
in der üblichen Weise zu schaffen. Die Eckenlappen 28, 29, 30 und 31 können an den
Seitenwänden 16 und 17 längs Eckenlappenfaltlinien 32, 33, 34 und 35 angelenkt sein.
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An der Rückwand 13 ist längs einer Deckelfaltlinie 37 eine Deckelwand
36 angelenkt. An der Deckelwand 36 sind längs Einschlaglappenfaltlinien 41, 42 und
43 ein vorderer Einschlaglappen 38 und Seiteneinschlaglappen 39 und 40 angelenkt.
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Die Einschlaglappen sind mit Einstecknasen 44 und 45 versehen, die
in Einschnitte 46 und 47 in den Seitenwänden 16 und 17 eingesteckt werden können.
In gleicher Weise ist der vordere Einschlaglappen 38 mit einer Verschlußlasche 48
ausgebildet, die in einen Einschnitt 49 in der Vorderwand 12 eingesteckt wird, wobei
die Randteile 50 und 51 des Einschnittes an entsprechend gerichteten Randteilen
52 und 53 der Verschlußlasche 48 anliegen.
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Die Eckenverriegelungen des Hüllenzuschnittes weisen in den Seitenwänden
und in den diesen zugeordneten Verriegelungslappen äußere Einschnitte auf. Diese
Einschnitte werden nach dem Aufrichten der Vorderwand, der Rückwand und der Seitenwände
der Schachtel, bezogen auf die Bodenwand, in Verriegelungseingriff gebracht.
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Die Konstruktion aller vier Schachtelecken ist gleich, so daß es genügt,
einen der vier äußeren Einschnitte 54, 55, 56 und 57 in den Verriegelungslappen
20, 21, 22 und 23 zu beschreiben, die mit anderen äußeren Einschnitten 58, 59, 60
und 61 in den Seitenwänden 1.6 und .17 in Eingriff gebracht werden.
Der
äußere Einschnitt 55 ist vorzugsweise gekrümmt und weist einen äußeren Teil62, einen
mittleren Teil 63, der sich mit einem Winkel zum äußeren Teil 62 erstreckt, und
einen inneren Teil 64 auf, der sich mit einem Winkel zum mittleren Teil 63 erstreckt.
Der innere Teil 64 des Einschnittes verläuft vorzugsweise in einer im wesentlichen
radialen Richtung zur Schachtelecke, die durch den Schnitt der Faltlinien 14 und
19 gekennzeichnet ist.
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Der entsprechende äußere Einschnitt 59 in der Seitenwand 17 weist
einen inneren Teil 65 und einen äußeren Teil 66 auf. Wenn die Wände und Lappen
sich in der in Fig. 4 gezeigten Eckenbildungsstellung befinden, i-sit der innere
Tedl 65 (Fig.1) dos Einschnittes 59 dem inneren Teil 64 des Einschnittes 55 gleichgerichtet.
Es können somit die Kanten der beiden Einschnitte durch den Zuschnittverriegelungsmechanismus
in Eingriff gebracht werden, wie nachstehend näher beschrieben wird. Wie sich am
besten aus Fig. 4 ergibt, sind die Außenteile der beiden Einschnitte nicht gleichgerichtet,
sondern zueinander versetzt. Der Betrag der Versetzung ist annähernd gleich der
Erstreckung des mittleren Teiles 63 des Einschnittes 55.
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Die Versetzung ist entsprechend der Biegsamkeit des Kartons gewählt.
Bei dem allgemein für Gefriernahrungsmittel verwendeten Karton kann die Versetzung
in der Größenordnung von etwa 11/z mm sein.
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Für das Verriegeln werden die Eckenteile an den äußeren Teilen 62
und 66 in die in Fig. 5 gezeigte Stellung gebogen. Dies wird nachstehend mit näheren
Einzelheiten beschrieben. Zunächst genügt es, anzugeben, daß der Betrag der Versetzung
derart sein soll, daß das in Fig. 5 gezeigte Eingriffsverhältnis erreicht werden
kann, ohne daß der Karton am Ansatz der Zunge bzw. des Vorsprunges 67, welcher durch
die winkelig zueinander liegenden Einschnitte 62 und 63 gebildet wird, bleibend
geknickt wird.
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Die inneren Einschnitte 68, 69, 70 und 71 von gekrümmter Form bilden
Innenzungen 72, 73, 74 und 75 in den Seitenwänden 16 und 17. Die Innenzungen sind
zu den jeweiligen Schachtelecken gerichtet und dienen zur Verankerung der Verriegelungslappen,
wobei sie, wenn die Schachtel aufgerichtet ist, flach auf der Seitenwand aufliegen.
Hierauf wird später nochmals Bezug genommen.
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Das Futter A2 besteht vorzugsweise aus einem Blatt 84 aus flüssigkeitsdichtem
Futtermaterial, z. B. Celluloseacetat, welches an dem Schachtelhüllenzuschnitt A1
an den in Fig. 1 mit a bezeichneten Stellen festgeklebt ist.
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Die Klebstellen sind so gewählt, daß das Futter der Faltbewegung derjenigen
Wände und Lappen, an denen es befestigt ist, folgt, jedoch den Lappen oder Zuschnitteilen,
an denen es nicht befestigt ist, nicht folgt. Das Futter hat eine im wesentlichen
rechteckige Form und entspricht in seiner Größe annähernd derjenigen des Schachtelzuschnittes
A1 ohne den vorderen Einschlaglappen 38.
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Der Zuschnitt Al wird zusammen mit dem Futter 84 durch eine Folge
von Arbeitsvorgängen, die nachstehend näher beschrieben sind, zu einer Schachtel
geformt.
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Zuerst werden die Seitenwände 16 und 17 gegenüber der Bodenwand 11
längs der Seitenfaltlinien 18 und 19 in eine aufrechte Stellung gebracht. Im wesentlichen
gleichzeitig werden die Eckenlappen 28, 2,9, 30 und 31 annähernd im rechten Winkel
zu den Seitenwänden, an denen sie angelenkt sind, gefaltet. Durch diesen Arbeitsvorgang
wird der Eckenteil des Futters A2 für das Falten in Zwickelform vorbereitet. Der
teilweise gefaltete Zuschnitt ist in Fig. 2 gezeigt: Fig.3 zeigt den Schnitt in
einer weiter fortgeschrittenen Stufe der Zusammenfügung. Die Seitenwände 16 und
17 befinden sich in einer annähernd senkrechten Lage, während die Vorderwand 12
und die Rückwand 13 um ihre jeweiligen Faltlinien 14 und 17 aufgebogen sind. Im
wesentlichen gleichzeitig werden die Verriegelungslappen 20, 21, 22 und 23 längs
ihrer Faltlinien 24, 25, 26 und 27 so gefaltet, daß sie zur Vorderwand 12 und zur
Rückwand 13 eine Winkellage einnehmen.
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Die Eckenlappen 28, 29 und 30 und 31 unterstützen die Faltung des
Futters an den Ecken. Da das Futter an den Eckenlappen festgeklebt ist, formt sich
dieses um die Eckenlappen selbst zu Zwickelfalten 85, 86, 87 und 88. Fig. 3 zeigt
die Lage der eckenbildenden Lappen und der Wände in der Lage, die sie einnehmen,
wenn die Vorderwand 12 und die Rückwand 13 etwa um 45° aufgerichtet worden sind.
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Die Verriegelungslappen 20, 21, 22 und 23 werden nun unter die Innenzungen
72, 73, 74 und 75 geführt. Für diesen Zweck wird auf diese Zungen von innen ein
Druck ausgeübt. Die Ausbiegung des Kartons an den Stellen, an denen der Druck, wie
durch die Pfeile 89 und 90 angegeben, ausgeübt wird, ist nur geringfügig; es werden
jedoch die inneren Einschnitte ausreichend weit geöffnet, so daß die Verriegelungslappen
20, 21, 22 und 23 unter die Innenzungen geschoben werden können. Die Zunge 73 hält
den Verriegelungslappen 21 in Anlage an der Seitenwand 17.
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Bei der in Fig.4 dargestellten Verarbeitungsstufe befinden sich die
Schachtelecken in Bereitschaft zur Verriegelung mit Hilfe der Verriegelungseinschnitte.
Dies geschieht in folgender Weise: In der Richtung und an der Stelle, die durch
den Pfeil 92 angegeben sind, wird auf die Zunge bzw. auf den Vorsprung 67, welcher
durch die Versetzung des Einschnittes 55 gebildet wird, eine Kraft F ausgeübt. Gleichzeitig
wird die Seitenwand 17 an ihrer Innenseite an einer Fläche 93 zwischen der eigentlichen
Ecke 25 und dem Ende des Einschnittes 62 abgestützt. Dies hat zur Folge, daß die
Zunge 67 hinter denjenigen Teil der Seitenwand springt, welcher zwischen dem Einschnitt
66 und der Faltlinie 33 liegt. Die fertige Verriegelung ist in Fig. 5 gezeigt: Die
eigentliche Verriegelung wird durch den inneren Teil 64 des Einschnittes im Lappen
21 und den inneren Teil 65 des Einschnittes 59 in der Seitenwand gebildet. Dieser
Einschnitt befindet sich in Überdeckung mit dem Einschnittei164, ist jedoch in Fig.
5 nicht sichtbar. Wie bereits erwähnt, sind die beiden Verriegelungseinschnitte,
nämlich der Einschnitt 59 in der Seitenwand und der Einschnitt 55 im Verriege-lungslappen,
jedoch so ausgelegt, daß sich die unteren Teile in Überdeckung befinden, wenn die
Ecke verriegelt ist, so daß durch Biegen des Kartons die Ränder der sich überdeckenden
Einschnitte in Kantenstellung zueinander gebracht werden können. Hierdurch wird
die Ecke gegen Kräfte gesichert, die von innen nach außen wirken.
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Die äußeren Teile der Einschnitte, nämlich der Teil 62 des Einschnittes
55 und der Teil 66 des Einschnittes 59, wirken als Sicherungssperrung, welche die
Ränder der unteren Teile der Einschnitte gegeneinanderdrückt.
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Die Schachtelecke ist gegen von außen nach innen ,gerichtete Kräfte
durch den Umstand widerstandsfähig, daß die Seitenwand 17 und die Vorderwand 12
in der diarges-tellten Weise arneinander anliegen, d. h.
daß die
durch die Faltlinie 33 dargestellte Seitenkante der Wand 17 gegen die Innenfläche
der Vorderwand 12 an deren Eckenfaltlinie 25 anliegt.
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Diese mechanische Festigkeit der Schachtelecke gegen nach innen gerichteten
Druck ist für die Verpackung von Gefriernahrungsmitteln wichtig, da die gefüllten
und geschlossenen Kartons fest umwickelt sind. Solche feste Umwicklung bedingt natürlich,
daß die Vorderwand 12 und die Rückwand 13 zur Innenseite der Schachtel gedrückt
werden. Bei der dargestellten Eckenkonstruktion kann dies nicht geschehen.
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Außer ihrer mechanischen Festigkeit ist die Schachtel auch flüssigkeitsdicht,
da an allen vier Schachtelecken Zwickel vorhanden sind, von denen der Zwickel 86
in Fig. 4 und 5 sichtbar ist.
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Die verriegelte Schachtel ist in Fig.6 gezeigt. In diesem Zustand
befindet sie sich für die Aufnahme des Verpackungsgutes in Bereitschaft, worauf
sie in der üblichen Weise durch ebenfalls übliche Schließmaschinen geschlossen werden
kann.
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Fig.7 zeigt die geschlossene Schachtel in Bereitschaft für das Umwickeln.
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Aus der vorangehenden Beschreibung des Verriegelungsvorganges und
insbesondere aus Fig.4 und 5 ergibt sich, daß durch die Ausübung von Kräften für
das Verriegeln der Schachtelecken das Futter 84 weder betroffen noch beschädigt
wird.
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Die Vorrichtung für die selbsttätige Durchführung der verschiedenen
Falt- und Verriegelungsvorgänge besteht im wesentlichen aus einem in Fig. 8 gezeigten
Stempel C und aus einem in Fig. 9 gezeigten Gesenk D.
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Der Stempel C weist einen Stempelkörper 94 auf, der am unteren Ende
eines Schaftes 95 befestigt ist, welcher an seinem oberen Ende eine Platte 96 zur
Befestigung an dem hin- und hergehenden Stößel einer Schachtelmaschine trägt. Der
Stempelkörper 94 weist eine Bodenplatte 97 auf, die im wesentlichen die Größe der
Bodenwand 11 des in der Vorrichtung zu verarbeitenden Zuschnittes hat. Die Bodenplatte
97 kann durch eine dickere Platte ersetzt werden, wenn eine Schachtel von größerer
Tiefe aufgerichtet werden soll, oder durch eine dünnere Platte, wenn es sich um
eine flachere Schachtel handelt. Der Stempelkörper ist im wesentlichen kastenförmig
und weist eine Vorderfläche 98, eine rückwärtige Fläche 99 und Seitenflächen 100
und 101 auf, gegen welche die Vorder- und Rückwand sowie die Seitenwände des Zuschnittes
gefaltet werden können.
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Die Seitenflächen 100 und 101 sind mit festen Vorsprüngen 102 versehen,
an welchen die Innenzungen 73 und 75 des Zuschnittes zur Auflage kommen, wenn dessen
Seitenwände gegen die Seitenflächen des Stempels gefaltet werden. Zum Öffnen der
inneren Einischni,tte 69 und 71 in der vorangehend beschriebenen Weise ragen die
Vorsprünge 102 über den zwischen ihnen befindlichen Teil der Seitenfläche 101 hinaus.
Das Gesenk D weist eine schräge Schiene 114 auf, welche den Mittelteil der Seitenwand
17 des Zuschnittes so weit in Richtung zur Seitenfläche des Stempels drückt, da_ß
sich die Einschnitte 69 und 71 öffnen.
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Der Stempel ist ferner an den beiden Seitenflächen 100 und 101 mit
zwei beweglichen Fingern 103 versehen. Diese Finger sind um eine Achse 104 schwenkbar,
,die so angeordnet ist, daß sich die Finger, wenn sie zurückgezogen werden, in einem
Bogen nach innen und unten bewegen.
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Der die beweglichen Finger tragende Mechanismus weist um die Achse
104 schwenkbare Hebel 105 auf. Die eigentlichen Finger 103 sind am unteren Ende
der Hebel durch Muttern 106 so befestigt, daß eine geringfügige Nachstellung der
Finger möglich ist. Zwischen jedem Hebelpaar 105 erstreckt sich eine Verbindungsstange
107 zwischen den Enden der Hebel. An der Verbindungsstange 107 liegt normalerweise
eine Betätigungsrolle 108 an. Die Rolle 108 ist auf einer Stange 109 angeordnet,
die durch Arme 110 aufgehängt ist, welche schwenkbar auf Querstangen 111 angeordnet
sind, die sich zwischen Seitenplatten 112 des Stempels erstrecken.
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Federn 113, die in Fig. 11 sichtbar sind, halten die Finger 103 normalerweise
in ihrer voll ausladenden Stellung. Wenn der Stempel durch das Gesenk bewegt wird,
kommt die Rolle 108 an der schrägen Schiene 114 zur Auflage, so daß sie nach innen
bewegt wird und dadurch die Finger zurückgezogen werden.
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Die genaue Lage der Finger zum Schachtelzuschnitt ist von Wichtigkeit.
Wenn die Finger in ihrer voll ausladenden Stellung sind, befinden sie sich oberhalb
des oberen Randes der Seitenwände des Schachtelzuschnittes, wenn diese aufgerichtet
sind. Die Spitzen der Finger befinden sich in einer solchen Höhe über der Bodenplatte
des Stempels, daß die Oberkanten der Seitenwände während des Faltenvorganges einen
geringen Abstand von den Fingern haben. Wenn nun die Finger zurückgezogen werden,
hat ihre Schwenkbewegung nach innen und unten zur Folge, daß die Spitzen der Finger
an den Seitenwänden des Schachtelzuschniittes, wie in. Fig. 12 gezeigt, benachbart
der Oberkante derselben angreifen. Dem nach innen gerichteten Zug der Finger 103
auf den Schachtelzuschnitt, der in Fig. 4 durch F dargestellt ist, wirken den Fingern
benachbarte Stempelflächen 115 entgegen. Die Flächen 115 üben die auf den Schachtelzuschnitt
wirkende Gegenkraft aus, die in Fig. 4 durch die Pfeile 93 dargestellt ist.
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Das in Fig. 9 gezeigte Gesenk D weist Umlenkflächen 116, 117 für das
Umlenken der Vorderwand und der Rückwand des Zuschnittes in eine aufgerichtete Stellung
auf, wenn der Stempel den Zuschnitt durch das Gesenk drückt.
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Als Seitenelemente weist das Gesenk zusätzlich zu den vorerwähnten
schrägen Schienen 114 noch Vorsprünge 118 auf, welche am Zuschnitt unmittelbar neben
den inneren Einschnitten 68, 69, 70 und 71 angreifen. Diese Vorsprünge drücken die
Seitenwände des Zuschnittes in Richtung zum Stempel gegen die Wirkung der Stempelvorsprünge
102, welche auf die Innenzungen 72, 73, 74 und 75 eine entgegengesetzt gerichtete
Kraft ausüben. Benachbart den Vor-Sprüngen sind Ausnehmungen 119 vorgesehen, so
daß sich die Finger 103 des Stempels an diesem Teil des Gesenkes in ihrer voll ausladenden
Stellung vorbeibewegen können. Durch Schrägflächen 120 werden die Verriegelungslappen
des Schachtelzuschnittes in ihre richtige Lage unter die nach außen gebogenen Innenzungen
72, 73, 74 und 75 gebracht.
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Fig. 10 zeigt das Gesenk nach dem teilweisen Einsetzen eines Schachtelzuschnittes
mit Futter. Der Schachtelzuschnitt ist an mehreren Faltlinien etwas vorgebrochen
als vorbereitende Maßnahme für die Faltung, die durch die mit Saugnäpfen versehene
Zuschnittsfördereinrichtung der Faltschachtelmaschine ausgeführt wird. Eine solche
Fördereinrichtung weist im wesentlichen eine Anzahl Saugnäpfe auf, die den Zuschnitt
zum Gesenk bringen und, statt ihn auf die Oberseite des Gesenks aufzulegen, etwas
in dieses eindrücken, so daß auf den Zuschnitt Eckenumlenkflächen 121 wirken, welche
die Eokenlappen 28, 29, 30 und 31,
bezogen auf die Seitenwände 16
und 17, in eine im wesentlichen aufrechte Lage bringen. Ferner wird der Zuschnitt
zwischen seitliche Umlenkflächen 122 gedrückt, die einen etwas geringeren Abstand
voneinander haben, ails der Breite des Zuschnittes entspricht, so daß die Seitenwände
16 und 17 eine Winkellage zur Bodenwand 11 einnehmen. Wenn die Saugeinrichtung zurückgezogen
wird, verhindern Fänger 123 in den seitlichen Umlenkflächen 122, daß der Zuschnitt
aus dem Gesenk herausschlüpft.
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Hierauf bewegt sich der Stempel C nach unten und drückt den Zuschnitt
voll in und durch den Schacht des Gesenkes. Fig. 11 zeigt den Zuschnitt in der Lage,
in welcher die Zwickelfalten des Futters gebildet werden. In dieser Bearbeitungsstufe
sind die Verriegelungslappen im Begriff, unter die abstehenden Innenzungen 72, 73,
74 und 75, die in Fig. 11 nicht dargestellt sind, einzutreten. Die Finger- 103 des
Stempels befinden sich immer noch in ihrer voll ausladenden Stellung, da die Rolle
108 noch nicht der entsprechenden Schrägschiene 114 zur Auflage- gekommen ist. In
dieser Stellung befinden sich die Finger 103 oberhalb der Oberkante der Seitenwände
des Zuschnittes, welche einen ausreichenden Abstand von den Spitzen der Finger 103
für eine Schwenkbewegung nach oben haben.
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Wenn sich der Stempel tiefer in das Gesenk hineinbewegt, werden die
Vorder- und die Rückwand voll aufgerichtet, die Verriegelungslappen unter die Innenzungen,
wie in Fig. 4 bei 73 gezeigt, eingesetzt und die äußeren Verriegelungseinschnitte
in die Lage gebracht, in welcher ihre inneren Teile sich überdecken. Diese Stellung
ist in Fig. 4 gezeigt und wurde vorangehend bereits beschrieben.
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Etwa in der beschriebenen Stellung des Stempels treffen die Rollen
108 auf die Schrägschienen 114 auf und bewirken das Zurückziehen der Finger 103.
Hierbei kommen die Finger an den Seitenwänden des Schachtelzuschnittes etwa an der
durch den Pfeil l% gekennzeichneten Stelle zur Auflage, so daß dieser Teil des Zuschnittes
zur Innenseite der Schachtel gezogen wind, bis er die Sicherhei@ts,sperrung der
Verriegelung, wie in Verbindung mit Fig. 5 beschrieben, herbeiführt, Durch das hierdurch
bedingte Biegen oder Verwinden des Kartons werden die inneren Teile 64 der Einschnitte
in Kantenstellung zueinander gebracht.
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Der Stempel setzt seine Abwärtsbewegung fort, bis an der Oberkante
des Schachtelkörpers Abstreifer 124 auftreffen, welche nach dem Durchgang des Schachtelzuschnittes
nach innen schnappen und die fertige Schachtel vom Stempel abstreifen, wenn dieser
wieder aus dem Gesenk herausgezogen wird. Die zusammengefügte Schachtel hat das
in Fig. 6 gezeigte Aussehen und befindet,sich in Bereitschaft für das Füllen. Die
gefüllte Schachtel wird sodann geschlossen, so daß sie das in Fig. 7 dargestellte
Aussehen erhält.
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Fig. 13 und 14 zeigen eine andere Ausführungsform des Stempels, der,
wie dargestellt, mit beweglichen Fingern 103' ausgerüstet ist, welche bei 125 schwenkbar
auf Armen 110' angeordnet sind. Die Arme sind bei 111' schwenkbar an der Seitenplatte
112 des Stempels gelagert und werden durch eine Feder 113' normalerweise in einer
vorspringenden Lage gehalten. Die Arme 110' tragen ferner die Vorsprünge 102', welche
normalerweise über die Seitenfläche 101 des Stempels hinausragen. Die Spitze der
Finger 103' befindet sich normalerweise im Abstand von der Oberkante der Seitenwand,
so daß ein Sicherheitsspielraum vorhanden ist, wie in Fig. 13 durch den Bogen 126
dargestellt ist, welcher den Weg der Oberkante der Seitenwand, wenn diese, bezogen
auf die Bodenwand 11, aufgerichtet wird, andeutet.
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Der Finger 103' bildet einen Teil eines doppelarmigen Hebels 127,
der Schrägflächen 128 aufweist. Diese Schrägflächen ruhen auf einer Querstange 129
od. dgl. im Stempel auf.
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Wenn der Stempel in das Gesenk eintritt und dessen Betätigungsrolle
108' auf die Schrägschiene 114 auftrifft, werden die Arme 110' zur Innenseite des
Stempels verschwenkt, wodurch die Vorsprünge 102 zurückgezogen werden, die inzwischen
ihre Aufgabe, nämlich die Einschnitte in den Seitenwänden zu öffnen, ausgeführt
haben. Gleichzeitig trifft die untere Schrägfläche 128 auf die Querstange 129 auf,
wodurch dem doppelarmigen Hebel 127 eine Drehbewegung und den Fingern 103'
eine nach unten und innen gerichtete Bewegung mitgeteilt wird. Wie in Fig. 14 gezeigt,
reicht eine Winkelbewegung des Hebels 127 um seine Achse 125 gegen die Wirkung einer
Feder 130 aus, eine sichere Überlappung auf der Seitenwand der Schachtel für die
Ausführung des vorangehend beschriebenen Verriegelungsvorganges herbeizuführen.
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Die Zurückziehbarkeit der Vorsprünge 102' erleichtert das nachfolgende
Abnehmen der zusammengefügten Schachtel vom Stempel.
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Nach dem Zurückziehen des Stempels aus dem Gesenk kehren die Arme
110' in die in Fig. 13 gezeigte Stellung zurück, während die doppelarmigen Hebel
127, welche die Finger 103' tragen, unter der Wirkung der Feder 130 eine Bewegung
im Uhrzeigersinn ausführen, um den Stempel in Bereitschaft für den nächsten Zuschnitt
zu bringen.