DE10152053B4 - Montagesystem zur Anbringung eines Befestigungselementes an einer Wand - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft ein Montagesystem zur Anbringung eines Befestigungselementes an einer Wand, insbesondere in mit Kacheln, Marmorplatten oder mit dergleichen Wandverkleidungen ausgestatteten Räumen, wobei das Befestigungselement zur Aufnahme eines Elementes zur Halterung von ortsfesten Gegenständen, wie Handtuchhaltern, Regalen oder dergleichen Ausstattungsartikeln, ausgebildet ist.
- In der
DE 101 20 388 A1 ist bereits beschrieben, dass die Befestigungselemente größere Kräfte zur Halterung von kleinen Heizkörpern, größeren Handtuchhaltern, Regalen oder dergleichen Ausstattungsartikeln aufnehmen müssen, wobei in traditioneller Weise zu deren Montage eine oder mehrere Dübel-SchraubenVerbindungen in oder an einer Wand zu befestigen sind. Durch die Anbringung von Bohrungen können bei einer Kachelwand die an die jeweilige Fuge angrenzenden Kacheln beschädigt werden, z.B. aussplittern oder zumindest reißt deren Glasur ein, was neben optisch wahrnehmbaren Qualitätseinbußen auch die Gefahr von Spätschäden begünstigt. Neben aufwendigen Nacharbeiten besteht ein weiteres Problem bei der Anbringung der Befestigungselemente darin, dass bei einer örtlichen Verlegung der Befestigungsstelle oder bei Fehlmontagen an unübersichtlichen Bereichen, wie Ecken und Kanten, neben einer schwierigen Anbringung der Befestigungselemente unschöne, wieder zu schließende Dübellöcher entstehen. - Für die Befestigung von einem Gegenstand an einem Adapter/Befestigungsmittel ist auch die Montage mittels einem Kleber bekannt. So wird nach der
DE 44 16 884 A1 ein Adapter15 in Form einer Halteplatte an die Rückseite der Glasscheibe eines Solargenerators geklebt. Zwischen der Halteplatte und der Glasscheibe ist zur Bildung eines gleichmäßigen Kleberabstandes ein elastisches Kunststoffformteil angeordnet. Dieses elastische Kunststoffformteil eliminiert im Kleber auftretende Schrumpfspannungen, sodass Verformungen in der Glasscheibe vermieden werden. Das Kunststoffformteil ist zugleich ein Dichtring. - Die Halteplatte, also das Befestigungsmittel selbst, wird dann in üblicher Art, z.B. mittels Schraubtechnik, an einer Unterkonstruktion befestigt. Diese Unterkonstruktion wird dann, vermutlich auf einem Dach, einer Wand oder einem Boden befestigt. Das eingangs beschriebene Problem von Bohrlöchern in einer Wand eines besagten Raumes löst diese Vorrichtung nicht.
- Die
US 2,927,759 A zeigt einen Handtuchhalter. Sein Haken zum Halten eines Handtuches oder dergleichen Artikels ist an einer Abdeckkappe angeordnet. Diese Abdeckkappe wird mittels einer Schnappverbindung an einer Platte gehalten, welche mittels einer Klebung an einer Wand befestigt ist. Für das Kleben, also der Befestigung an der Wand, ist auf einer Fläche der Platte ein mit Klebstoff getränkter textiler Stoff befestigt. Für die Klebung an der Wand wird die freie Seite des klebstoffgetränkten textilen Stoffes befeuchtet und dann wird die Platte mit dieser Fläche an die Wand angedrückt. Es wird das Prinzip der „Briefmarkenklebung“ verwendet, mit der nur kleine Haltekräfte erzielt werden können. - In der
EP 0 823 561 A1 wird die Klebung eines plattenartigen Befestigungsteil an einem Träger beschrieben. Als Klebemittel wird ein auf Licht oder Wärme reagierender Klebstoff verwendet. Der Klebstoff wird zunächst in einem Hohlraum des plattenartigen Befestigungsteils deponiert. Durch Eintauchen eines Spreiznietes in diesen Hohlraum unter Licht- und/oder Wärmeeinfluß wird der Klebstoff aktiviert und fließt in einen Freiraum, welcher zwischen dem plattenartigen Befestigungsteil und der Auflagefläche an dem Träger gebildet wurde und härtet dann aus. Vorzugsweise wird ein Epoxydharz-Klebstoff verwendet. Für diese Befestigungsmethode müssen die zu klebenden Flächen horizontal angeordnet sein und das Depot für den Klebstoff muss immer oben sein, sonst würde der Klebstoff nur punktuell, insbesondere einseitig, fließen und verteilt sein, wodurch nur eine geringe Klebekraft, also Haltekraft, realisierbar wäre. - Für eine Befestigung eines Befestigungselementes an einer Wand, also an einer im Wesentlichen senkrecht oder schräg ausgerichteten Fläche, ist diese Befestigungsmethode nicht geeignet, ebenso nicht für eine Klebung an der Decke eines Raumes.
- Das Halteelement in Form eines Hakens nach der
WO 95/09 548 A1
gelangen. Dies ist nicht nur eine Verschmutzung der Nachbarflächen. Die seitlich ausgetretene Menge an Klebstoff fehlt letztendlich in dem Klebespalt und führt zu einer Klebung geringer Qualität. Mit dieser Befestigungsmethode ist zudem eine Vorpositionierung des Halteelementes nicht möglich. - Ausgehend von der beschriebenen Problematik wird zur Lösung der voranstehend genannten Nachteile, eine konkretisierte, neue Ausführungsform für ein Befestigungselement vorgeschlagen.
- Dieses Befestigungselement besteht aus einem Grundkörper, dessen Vorderseite in der Montagesollage von einer Wand abgewandt und dessen Rückseite mit einer Auflagefläche zur Vorpositionierung und Befestigung der Wand zugewandt ist, wobei in einer Ausnehmung der Rückseite ein flüssigkeits- bzw. gasdurchlässiges Element vorgesehen ist.
- Durch einen in dem Grundkörper vorgesehenen Einfüllkanal wird ein fluides, aushärtbares Haft- bzw. Verbindungsmittel zwischen Wand- und Befestigungselement eingebracht, wobei sich besagtes Mittel dort verteilt und überschüssiges Haft- und Verbindungsmittel über vorgesehene Steigöffnungen abfließt und
wobei nach der Befüllung des Grundkörpers selbiger mittels eines Verschlusselementes abgekapselt werden kann. - Eine vorteilhafte Weiterbildung wird darin gesehen, dass die Rückseite des Grundkörpers des Befestigungsmittels entsprechend den Anforderungen, die an das neue Verfahren und das Montagesystem zur Anbringung des Befestigungsmittels an Wänden mit Kacheln oder Fliesen gestellt werden und bezüglich der Verwendung von Haft- und Verbindungsmitteln in Form von Silikon-Dichtmasse, die bestimmte Aushärtezeiten erfordern, dahin gehend verbessert wurde, dass in einer ersten Ausführungsform das in der Ausnehmung der Rückseite des Grundkörpers angeordnete und mechanisch befestigte, flüssigkeits- und gasdurchlässige Element als Lochplatte ausgebildet ist oder in einer zweiten Ausführungsform das in der Ausnehmung der Rückseite des Grundkörpers radial innen fest anliegende flüssigkeits- und gasdurchlässige Element als ein- oder mehrlagig ausgebildete Gaze-Einlage vorgesehen ist.
- Die beiden erfindungsgemäßen Ausführungsformen des flüssigkeits- und gasdurchlässigen Elementes haben den Vorteil, dass neben einer großen Haftfläche und einem teilweisen Durchtritt des Haft- und Verbindungsmittels eine schnelle Ausdünstung des Haft- und Verbindungsmittels erfolgen kann und damit eine schnelle Aushärtung und somit eine feste und
sichere Haftung des Befestigungselementes an einer Wand erfolgt, wobei eine noch schnellere Ausdünstung des Haft- und Verbindungsmittels dadurch ermöglicht wird, dass der Grundkörper zusätzliche, zwischen den Steigöffnungen angeordnete, Durchbrüche aufweist. - Eine vorteilhafte Weiterbildung wird noch darin gesehen, dass der Grundkörper des neuen Befestigungselementes gegenüber dem Grundkörper in der
DE 101 20 388 A1 ein als verschließbare Abdeckkappe ausgebildetes Verschlusselement aufweist, an dem vorzugsweise mittig ein Aufnahmeelement zur Halterung von ortsfesten Gegenständen, wie Handtuchhaltern, Regalen oder dergleichen Ausstattungsartikel vorgesehen ist, und wobei die Abdeckkappe auf dem Grundkörper mittels einer Gewindeverbindung lösbar befestigt ist. - Bei dem aus der
DE 101 20 388 A1 bekannten Montagesystem war eine längere Ausdünstung und Austrocknungszeit für das Haft- und Verbindungsmittel notwendig. - Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Grundkörpers des Befestigungselementes, insbesondere der Ausführungsform eines flüssigkeits- und gasdurchlässigen Elementes, wird neben einer größeren Haftfläche durch das als Lochplatte oder das als ein- oder mehrlagige Gaze-Einlage ausgeführte Element eine schnelle Ausdünstung des Haft- und Verbindungsmittels und
damit eine bessere Haftung des neuen Befestigungsmittels an Wandsystemen erreicht. - Die Lochplatte oder die Gaze-Einlage können dabei auf unterschiedlichste Weise in der Ausnehmung in der Rückseite des Grundkörpers befestigt werden.
- Weiterhin werden durch eine Abdeckkappe zum Verschließen des Einfüllkanals für das Haft- und Verbindungsmittel die im Grundkörper notwendigen Verschluß- und Druckstopfen eingespart und anderseits ist gegenüber der
DE 101 20 388 A1 an der Rückseite des Grundkörpers keine Ausnehmung zur Aufnahme eines Stützflansches für ein Halterungselement vorgesehen. - Desweiteren ist bevorzugt vorgesehen, daß der Grundkörper in seinem Endzustand einteilig und unter Berücksichtigung der Anforderungen, die an das Befestigungsmittel gestellt werden, insbesondere rund sowie vorzugsweise aus Kunststoff ausgebildet ist, wobei der Einfüllkanal insbesondere mittig vorgesehen ist und wobei der Grundkörper für das Ausbreiten des Haft- und Verbindungsmittels Steigöffnungen aufweist, die vorzugsweise konzentrisch um den Einfüllkanal angeordnet sind, sodass nach der Verteilung des Haft- und Verbindungsmittels zwischen Wand- und Auflagefläche auf den Grundkörper kein Druck entsteht und ein guter Ausgleich des Verbindungsmittels erfolgt.
- Das erfindungsgemäße Befestigungsmittel hat weiterhin den Vorteil, dass es unmittelbar auf einer Wand angebracht wird und dann die ortsfesten Gegenstände in bekannter Weise mechanisch befestigbar sind, mit den Vorteilen des in der
DE 101 20 388 A1 beschriebenen Verfahrens zur Anbringung des Befestigungselementes an einer Wand, so dass eine einfache und sichere Befestigung von ortsfesten Gegenständen an Wänden ohne Bohrung durchführbar ist. - Ein mögliches, bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes des Hauptpatentes wird folgend schematisch in Zeichnungen näher dargestellt und näher beschrieben.
- Es zeigen:
-
8 einen erfindungsgemäßen Grundkörper des Befestigungselementes im Schnitt; -
9 den Grundkörper in Draufsicht und -
10 eine Abdeckkappe für das Befestigungsmittels in Draufsicht. -
- Befestigungselementes an einer Wand in verschiedenen Ansichten darstellen, besteht das neue Montagesystem zur Durchführung des Verfahrens zur unmittelbaren Anbringung des Befestigungselementes an einer, insbesondere mit Kacheln, Fliesen oder Marmorplatten ausgestatteten Wand gemäß den
8 bis10 aus einem Grundkörper2 , der gemäß dem in derDE 101 20 388 A1 beschriebenen Verfahren mittels eines Hafthilfsmittels zunächst vorpositioniert wird. Danach wird durch den im Grundkörper2 ausgebildeten Einfüllkanal3 ein flüssiges aushärtbares Haft- und Verbindungsmittel, insbesondere ein spezielles Silikondichtungsmittel eingefüllt. Dieses Haft- und Verbindungsmittel breitet sich zwischen einer Ausnehmung5 der Rückseite des Grundkörpers2 und einer Wandfläche aus, wobei das überschüssige Haft- und Verbindungsmittel in die im Grundkörper2 vorgesehenen Steigöffnungen6 abfließt, damit entsteht kein Druck auf den Grundkörper2 . - Durch ein in der Ausnehmung
5 in der Rückseite des Grundkörpers2 angeordnetes flüssigkeits- und gasdurchlässiges Element21 , das in Form einer Lochplatte oder einer ein- bzw. mehrlagig ausgebildeten Gaze-Einlage vorgesehen ist, können die beim Aushärten des Haft- und Verbindungsmittel entstehenden Gase entweichen. - Zur Unterstützung des besseren Ausdunstens des Haft- und Verbindungsmittels sind in dem Grundkörper
2 noch Durchbrüche22 zwischen den Steigöffnungen6 vorgesehen. - Nach dem Befüllen des Grundkörpers
2 mit dem Haft- und Verbindungsmittel wird der Einfüllkanal3 , der vorzugsweise mittig im Grundkörper2 angeordnet ist, und der gesamte Grundkörper2 mittels einer in10 dargestellten Abdeckkappe23 verschlossen, die ein vorzugsweise mittig angeordnetes Aufnahmeelement24 zur Aufnahme ortsfester Gegenstände, wie Handtuchhalter, Regale usw. aufweist und wobei der Grundkörper2 und die Abdeckkappe23 mittels eines Gewindes25 verschließbar sind. - Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel, beispielsweise kann der neue erfindungsgemäße Grundkörper mit Ausgestaltungsmerkmalen des Grundkörpers der
DE 101 20 388 A1 , beispielsweise dem Abdeckmittel oder Teilabschnitten des Grundkörpers kombiniert werden. - Alle neuen in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
- Bezugszeichenliste
-
- 2
- Grundkörper
- 3
- Einfüllkanal
- 4
- Auflagefläche der Rückseite
- 5
- Ausnehmung in der Rückseite
- 6
- Steigöffnung
- 7
- Gewindebohrung
- 21
- flüssigkeits- und gasdurchlässiges Element
- 22
- Durchbruch
- 23
- Abdeckkappe
- 24
- Aufnahmeelement
- 25
- Gewinde
Claims (12)
- Montagesystem zur Anbringung eines Befestigungselementes an einer Wand, z.B. in mit Kacheln, Marmorplatten oder mit dergleichen Wandverkleidung ausgestatteten Räumen, wobei das Befestigungselement zur Aufnahme eines Elementes zur Halterung von ortsfesten Gegenständen, wie Handtuchhaltern, Regalen oder dergleichen Ausstattungsartikeln ausgebildet ist und wobei das Befestigungsmittel mittels eines Haft- und Verbindungsmittels an der Wand befestigbar ist, bei dem das Befestigungsmittel aus einem Grundkörper (2) besteht, dessen Vorderseite in der Montagesollage von einer Wand abgewandt und dessen Rückseite mit einer Auflagefläche (4) zur Vorpositionierung und Befestigung der Wand zugewandt ist, und bei dem in der Auflagefläche (4) eine Ausnehmung (5) vorgesehen ist sowie ein in Letztere (5) mündender Einfüllkanal (3), zum Einbringen eines fluiden, aushärtbaren Haft- und Verbindungsmittels zwischen Wand und Befestigungselement, und wobei in dem Grundkörper (2) Steigöffnungen (6) vorgesehen sind, welche von der Ausnehmung (5) zu seiner Oberfläche geführt sind, damit überschüssiges Haft- und Verbindungsmittel abfließen kann, dadurch gekennzeichnet, dass in der in der Rückseite vorgesehenen Ausnehmung (5) ein flüssigkeits- und gasdurchlässiges Element (21) derart angeordnet ist, dass eine seiner Außenflächen der Grundfläche der Ausnehmung (5) und die gegenüberliegende Außenfläche dem eingefüllten Haft- und Verbindungsmittel zugewandt sind.
- Montagesystem nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das in der Ausnehmung (5) der Rückseite des Grundkörpers (2) angeordnete, mechanisch befestigte flüssigkeits- und gasdurchlässige Element (21) als Lochplatte ausgebildet ist. - Montagesystem nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das in der Ausnehmung (5) der Rückseite des Grundkörpers (2) radial innen fest anliegende flüssigkeits- und gasdurchlässige Element (21) als ein- oder mehrlagig ausgebildete Gaze-Einlage vorgesehen ist. - Montagesystem nach einem der
Ansprüche 1 bis3 , dadurch gekennzeichnet, dass in dem Grundkörper (2) zwischen den Steigöffnungen (6) Durchbrüche (22) vorgesehen sind. - Montagesystem nach einem der
Ansprüche 1 bis4 , dadurch gekennzeichnet, dass ein Verschlusselement für den Grundkörper (2) als verschließbare Abdeckkappe (23) mit einem Aufnahmeelement (24) zur Halterung von ortsfesten Gegenständen ausgebildet ist. - Montagesystem nach
Anspruch 5 , dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckkappe (23) auf dem Grundkörper (2) mittels eines Gewindes (25) befestigt ist. - Montagesystem nach
Anspruch 5 , dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeelement (24) insbesondere mittig auf der Abdeckkappe (23) angeordnet ist. - Montagesystem nach einem der
Ansprüche 1 bis7 , dadurch gekennzeichnet, dass der Einfüllkanal (3) insbesondere mittig im Grundkörper (2) angeordnet ist. - Montagesystem nach einem der
Ansprüche 1 bis8 , dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2) einteilig ausgebildet ist. - Montagesystem nach einem der
Ansprüche 1 bis9 , dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2) rund ausgebildet ist. - Montagesystem nach einem der
Ansprüche 1 bis10 , dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2) aus Kunststoff ist. - Montagesystem nach einem der
Ansprüche 1 bis11 , dadurch gekennzeichnet, dass die im Grundkörper (2) vorgesehenen Steigöffnungen (6) konzentrisch um den Einfüllkanal (3) angeordnet sind.
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