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DE10151870A1 - Vorrichtung zur Betätigung eines Verschlusses von Türen oder Klappen, insbesondere an Fahrzeugen - Google Patents

Vorrichtung zur Betätigung eines Verschlusses von Türen oder Klappen, insbesondere an Fahrzeugen

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Publication number
DE10151870A1
DE10151870A1 DE10151870A DE10151870A DE10151870A1 DE 10151870 A1 DE10151870 A1 DE 10151870A1 DE 10151870 A DE10151870 A DE 10151870A DE 10151870 A DE10151870 A DE 10151870A DE 10151870 A1 DE10151870 A1 DE 10151870A1
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DE
Germany
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bearing
handle
lock
connection
closure
Prior art date
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Application number
DE10151870A
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Reinhard Wittwer
Reinhold Mathofer
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Huf Huelsbeck and Fuerst GmbH and Co KG
Original Assignee
Huf Huelsbeck and Fuerst GmbH and Co KG
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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
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    • E05B85/00Details of vehicle locks not provided for in groups E05B77/00 - E05B83/00
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Abstract

Bei einer Vorrichtung zur Betätigung eines Verschlusses dieser Art gibt es einen Schließzylinder, welcher ein Steuerende aufweist und mittels eines Schlüssels mindestens zwischen zwei Drehstellungen, nämlich einer Nullstellung und einer Entsicherungsstellung, verdrehbar ist. Zwischen der Griffbetätigung und einer zum Verschluss führenden Verbindung ist ein zweiarmiger Betätigungshebel angeschlossen, dessen beide Arme aufgrund der gegebenen Armlängen ein Übertragungsverhältnis bestimmen. Zur Vereinfachung und Platzersparnis wird vorgeschlagen, am Betätigungshebel zwei zueinander längsversetzte Lagerstellen vorzusehen und das Steuerende des Schließzylinders unmittelbar mit einem Steuerglied zu verbinden. In Abhängigkeit von dessen Drehstellung wird über das Steuerglied jeweils eine der beiden Lagerstellen wirksam und die andere unwirksam gesetzt. Dadurch ergibt sich bei identischer Betätigung des Griffs ein unterschiedliches Übertragungsverhältnis am Betätigungshebel. Der Verschluss spricht auf den unterschiedlichen Arbeitshub der Verbindung an und löst, in Abhängigkeit davon, unterschiedliche Funktionen aus.

Description

  • Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art. Bei derartigen Vorrichtungen dient der Griff bei seiner Betätigung nur dann zum Öffnen der Tür, wenn eine Entsicherungsstellung vorliegt. Der Schließzylinder dagegen soll bei seiner Schlüsseldrehung den Verschluss zwischen einer Sicherungsstellung und dieser Entsicherungsstellung überführen. In der Sicherungsstellung des Verschlusses ist die vorerwähnte Griffbetätigung für ein Öffnen der Tür wirkungslos; die geschlossene Tür bleibt geschlossen. Solche Umsteuerungen des Verschlusses zwischen der Sicherungs- und Entsicherungsstellung werden bei den modernen elektromechanischen Schlüsseln und zugehörigen Verschlüssen normalerweise auf elektrischem Wege, z. B. durch eine bei einem Funkschlüssel vorgesehene Fernbedienung ausgelöst. Eine Benutzung des mechanischen Schlüssels ist dann nur im Notfall erforderlich, wenn die elektrischen Bauteile oder die elektrische Stromversorgung im Fahrzeug ausfallen.
  • Derartige Vorrichtungen besitzen also für die manuelle Betätigung zwei unterschiedliche Betätigungsmittel, nämlich den Griff einerseits und den am Schließzylinder angreifenden Schlüssel andererseits. In manchen Fällen, z. B. bei einem "keyless entry" kann der Schließzylinder und der Schlüssel zu einer Baueinheit verbunden sein, die ein Einstecken und Herausziehen eines Schlüssels überflüssig macht.
  • Bei den bekannten Vorrichtungen dieser Art (DE 44 45 320 A1) sind zwischen den beiden Betätigungsmitteln und dem Verschluss zwei gesonderte Verbindungen erforderlich. Der Griff wirkt auf einen Betätigungshebel, an welchen eine erste Verbindung des Verschlusses angeschlossen ist und bei einer Griffbetätigung den Eingriff einer an der Tür vorgesehenen Falle in einem ortsfesten Schließkolben am Türrahmen löst. Am Ausgang des Schließzylinders ist eine weitere Verbindung z. B. in Form einer Gliederkette erforderlich, die den Verschluss in Abhängigkeit von der Schlüsselbetätigung in die genannten Sicherungs- und Entsicherungsstellungen überführt.
  • Die bekannten Vorrichtungen mit ihren beiden Verbindungen einerseits und der Verschluss andererseits erfordern doppelten Platz und müssen in der Tür bestimmte Positionen zueinander einnehmen. Diese Positionen sind bei unterschiedlichen Fahrzeugtypen sehr verschieden, weshalb praktisch für jede Fahrzeugtype eine eigene Vorrichtung entwickelt werden musste, die den erforderlichen Verlauf der beiden Verbindungen berücksichtigt. Einbauprobleme ergaben sich bereits aufgrund von Toleranzabweichungen, wenn die bekannten Vorrichtungen bei einem Fahrzeug einheitlicher Type montiert werden; man musste die abweichenden Positionen der beiden Verbindungen des Verschlusses gegenüber dem Schließzylinder einerseits und dem griffseitigen Betätigungshebel andererseits mühsam korrigieren.
  • Um diese Anpassungsarbeit zu erleichtern ist es bekannt, am Griff einen Bowdenzug als Verbindung zum Verschluss zu verwenden. Der Bowdenzug ermöglicht eine gegenüber dem Griff weitgehend unabhängige Positionierung des Verschlusses in der Tür. Probleme blieben dabei aber bei den Anpassungen der zweiten Verbindung zwischen dem Verschluss und dem Schließzylinder bestehen. Dazu ist es zwar bekannt (EP 0 722 028 B1) als Eingangsglied eine Kupplungsstange mit endseitigen Kardan-Gelenkverbindungen zwischen dem Schließzylinder und dem Verschluss zu verwenden, doch auch diese schränken die freie Positionierung der Vorrichtung gegenüber ihren beiden Betätigungsmitteln ein.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine zuverlässige Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art zu entwickeln, welche die vorerwähnten Nachteile vermeidet. Dies wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 angegebenen Maßnahmen erreicht, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
  • Obwohl, wie gesagt, die Vorrichtung grundsätzlich zwei Betätigungsmittel aufweist, nämlich den manuell betätigbaren Griff einerseits und den schlüsselbetätigbaren Schließzylinder andererseits, kommt sie bei der Erfindung mit einer einzigen Verbindung zum Schloss aus. Weil bei der Erfindung nur eine einzige Verbindung zwischen dem Verschluss und der Vorrichtung erforderlich ist, wird die Montage des Verschlusses einerseits und der Vorrichtung andererseits in der Tür vereinfacht und erleichtert. Wenn man als Verbindung einen Bowdenzug verwendet, ist in der Tür eine praktisch unabhängige Positionierung der Vorrichtung gegenüber dem Verschluss möglich. Man kann bei der Erfindung eine Vorrichtung einheitlicher Type entwickeln, die bei Fahrzeugen mit sehr unterschiedlicher Lage der Betätigungsmittel und der Verschlüsse gleich gut benutzt werden kann. Auf Toleranzabweichungen braucht nicht mehr geachtet zu werden. Einheitliche Bautypen erlauben eine Fertigung in sehr großen Stückzahlen, was eine außerordentlich preiswerte Herstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung bringt.
  • Die Erfindung hat erkannt, dass die vorerwähnte wesentliche Vereinfachung des Einbaus der Vorrichtung und des Verschlusses zueinander dadurch möglich wird, dass die vom Schließzylinder ausgehenden Steuersignale unmittelbar auf ein Steuerglied übertragen werden. Der Betätigungshebel besitzt dabei zwei zueinander längsversetzte Lagerstellen, die - in Abhängigkeit von der Drehstellung des Schließzylinders - vom Steuerglied wahlweise wirksam und unwirksam gesetzt werden. Es erfolgt eine Längenänderung der Arme des Betätigungshebels, wodurch das Übertragungsverhältnis verändert wird. Das Steuerglied besteht vorzugsweise aus einem Schieber.
  • Im Normalfall, wenn die Nullstellung des Schließzylinders vorliegt, kann z. B. ein kleines Übertragungsverhältnis zwischen dem Griff und der zum Verschluss führenden einzigen Verbindung bestehen. Wenn aber der Schließzylinder sich in seiner Entsicherungsstellung befindet, dann wird über das Steuerglied ein großes Übertragungsverhältnis erzeugt. Obwohl der Griff bei seiner Betätigung stets um die gleiche Wegstrecke bewegt wird, führt, wegen der veränderten Übersetzung, die Verbindung einen unterschiedlichen Arbeitshub aus. Dieser unterschiedliche Arbeitshub wird vom Verschluss registriert und in Abhängigkeit davon die jeweils zugehörigen Funktionen im Verschluss ausgelöst. Diese Funktionen bestehen z. B. darin, bei einem kurzen Arbeitshub die Freigabe einer Falle zu bewirken, welche die Tür in Schließposition hält, während bei einem großen Arbeitshub zunächst eine Entsicherung des Verschlusses herbeigeführt wird.
  • Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Erfindung schematisch in mehreren Ausführungsbeispielen dargestellt. Es zeigen:
  • Fig. 1 einen horizontalen Schnitt durch eine Tür mit einem dort montierten Türgriff, zu welchem in abgewandelter Form in den nachfolgenden Figuren Details gezeigt sind, nämlich
  • Fig. 2 eine schematische Vorderansicht auf einen Betätigungshebel mit zugehörigen Steuergliedern, der zwischen dem Griff einerends und einer zum Verschluss führenden Verbindung anderends angeordnet ist,
  • Fig. 3 eine vertikale Schnittansicht auf ein Teilstück der in Fig. 2 gezeigten Vorrichtung, und zwar in Blickrichtung des Pfeils III von Fig. 2,
  • Fig. 4 unter Weglassung einiger Details eine geneigte Schnittansicht der Vorrichtung von Fig. 3 längs der Schnittlinie IV-IV von Fig. 3,
  • Fig. 5 eine horizontale Schnittansicht längs der Schnittlinie V-V von Fig. 2,
  • Fig. 6 einen weiteren horizontalen Schnitt längs der Schnittlinie VI- VI von Fig. 2, unter Weglassung störender Teile,
  • Fig. 7 einen vertikalen Schnitt, längs der Schnittlinie VII-VII von Fig. 2, ebenfalls unter Weglassung störender Teile,
  • Fig. 8 ebenfalls unter Weglassung störender Bauteile eine gegenüber Fig. 1 abgewandelte Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, anhand welchen die Montage des Griffs mit zugehörigem Schließzylinder und das Wirkprinzip der Erfindung leichter erläutert werden kann und
  • Fig. 9 in einer der Fig. 4 entsprechenden Schnittdarstellung, eine weitere abgewandelte Ausführungsform der Erfindung.
  • In Fig. 1 ist von der Tür eines Fahrzeugs nur die Türaußenverkleidung 10 gezeigt, an deren Innenseite ein Träger 11 befestigt ist. Der Träger 11 trägt bzw. lagert verschiedene Bauteile, zu denen ein hier als sogenannter "Ziehgriff" ausgebildeter Griff 20 gehört. Dieser Ziehgriff 20 ist mit seinem einen Griffende über ein Lagerstück 12 an einem Lagerzapfen 23 angelenkt, der ortsfest im Träger 11 sitzt. An diesem Griffende besitzt der Ziehgriff 20 ein Kupplungsglied 21, das als Stecker ausgebildet ist. Bei der Montage des Ziehgriffs 20 am Träger wird dieser Stecker 21 in einer hier als Aufnahme ausgebildeten Gegenkupplung 13 im Lagerglied 12 eingekuppelt. Der Kupplungseingriff zwischen dem Kupplungsstück 21 und der Gegenkupplung 13 im Lagerstück 12 ist durch einen federbelasteten Riegel 24 gesichert. Der Riegel 24 ist bestrebt, die beiden Kupplungsteile 21, 13 formschlüssig zu verbinden.
  • Im Träger 11 befindet sich ein Entkupplungsglied 30, welches zwei Steuerenden 31, 32 besitzt. das Entkupplungsglied 30 ist durch ein Betätigungsmittel 33 im vorliegenden Fall translatorisch zwischen zwei Positionen 30.1 und 30.2 bewegbar. Dieses Betätigungsmittel 33 besteht hier aus einer am einen Ende des Trägers 11 drehgelagerten Schraube, die mit dem Glied 30 in Gewindeeingriff steht. Die Schraube 33 ist durch eine nicht näher gezeigte seitliche Öffnung in der Tür zugänglich. Die eine, unwirksame Position des Entkupplungsglieds 30 ist in Fig. 1 aber auch in ausgezogenen Linien in Fig. 8 gezeigt, wobei in Letzterer ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel dargestellt ist.
  • Das andere Griffende 22 wirkt mit einem hier seinerseits zweigliedrig ausgebildeten Umlenkhebel 15 zusammen. In beiden Ausführungsbeispielen von Fig. 1 und 8 ist das eine Glied des Umlenkhebels 15 als ein Schwenkhebel 14 ausgebildet, welcher an einer im Träger 11 ortsfesten, im wesentlichen parallel zum Griff verlaufenden Schwenkachse 16 gelagert. Das andere Glied des Umlenkhebels 15 besteht aus einem Klapphebel 18, der am Schwenkhebel 14 an einer Achse 17 drehgelagert ist, welche im wesentlichen senkrecht zur Schwenkachse 16 verläuft. Rückstellfedern 27 einerseits und 26 andererseits sorgen für eine definierte Ausgangslage des Klapphebels 18 bzw. des Schwenkhebels 14 und damit des ganzen Umlenkhebels 15.
  • Bei fertig montierter Vorrichtung sorgt die Rückstellfeder 27 dafür, dass der Klapphebel 18 in der in Fig. 1 und ausgezogen in Fig. 8 gezeigten und durch die Hilfslinie 18.1 gekennzeichneten Lage zu liegen kommt, in welcher es an der mit 19 in Fig. 1 gekennzeichneten Berührung mit dem freien Griffende 22 des Ziehgriffs 20 kommt. Daher kann diese Ausgangslage 18.1 des Klapphebels 18 als "Berührungslage" bezeichnet werden. Dann wird auch die Rückstellfeder 26 des Umlenkhebels 15 wirksam, welche bestrebt ist, den Schwenkhebel 14 in seiner Ausgangslage von Fig. 1 zu halten. Dadurch wird der Ziehgriff 20 in seiner in Fig. 1 mit der Hilfslinie 20.1 markierten unbetätigten Ruhelage gehalten. Wird der Ziehgriff manuell erfasst und im Sinne des Betätigungspfeils 28 von Fig. 1 in seine dort strichpunktiert verdeutlichte Betätigungslage 20.2 überführt, so wird wegen der erwähnten Berührung 19 zwischen dem Klapphebel 18 und dem freien Griffende 22 der Umlenkhebel 15 verschwenkt. Dadurch wird der an seinem Schwenkhebel 14 vorgesehene Abgang 34 aus seiner in Fig. 2 und 3 ausgezogen gezeichneten Ausgangslage 34.1 in seine dort gestrichelt angedeutete Betätigungslage 34.2 überführt.
  • Wie bereits erwähnt wurde, ist in Fig. 8 ein gegenüber Fig. 1 bis 7 abgewandeltes Ausführungsbeispiel gezeigt. Ein Unterschied besteht darin, dass der Umlenkhebel 15 mit einem massiven Gegengewicht 25 versehen ist, welches im Crashfall zur Sicherung des Eingriffs vom Verschluss der Tür dient. Betätigt man die Schraube 33, so wird das Entkupplungsglied 30 aus seiner erwähnten Position 30.1 in eine Alternativ-Position überführt, welche anhand der beiden Steuerenden 31, 32 in Fig. 8 veranschaulicht ist. Diese Steuerenden 31, 32 befinden sich in der Position 31.1 des Entkupplungsglieds 30 in ihrer durch die Hilfslinie 31.1 bzw. 32.1 gekennzeichneten "unwirksamen Position". Nach der Betätigung der Schraube 33 kommen sie aber in die in Fig. 8 mit den Hilfslinien 31.2 bzw. 32.2 gekennzeichnete Alternativ-Positionen, die sich als die wirksamen Positionen des Entkupplungsglieds 30 erweisen. In der wirksamen Position 31.2 wird nicht nur der Riegel 24 gegen seine Federbelastung eingedrückt und dadurch das Kupplungsglied 21 am Griff 20 freigegeben, sondern auch der Klapphebel 18 aus seiner bereits erwähnten Berührungslage 18.1 mit dem freien Griffende 22 in seine strichpunktiert in Fig. 8 verdeutlichte Freigabelage 18.2 überführt. In der zweiten Position 31.2 und 32.2 der beiden Steuerenden 31, 32 lässt das Entkupplungsglied 30 die Montage bzw. Demontage des Griffs 20 von der Außenseite der Tür zu, und zwar zusammen mit einem sogenannten Zylinderturm 50, der einen in Fig. 1 schematisch angedeuteten Schließzylinder 53 beinhaltet. Dieser Schließzylinder 53 besitzt seinerseits ein Steuerende 54, das am besten in Fig. 2 zu erkennen ist. Dieses Steuerende 54 ist, wie Fig. 2 erkennen lässt, unmittelbar mit einem Steuerglied 40 verbunden, welches im vorliegenden Fall ein translatorisch bewegbarer Schieber 40 ist. Das Steuerende 54 besteht im vorliegenden Fall aus einem Zapfen der in eine erweiterte Aussparung 44 des Schiebers 40 eingreift. Der Schieber 40 ist in einer im Träger 11 sitzenden ortsfesten Führung 45 längsbeweglich geführt.
  • Der Schließzylinder 53 ist über einen nicht näher gezeigten Schlüssel zwischen zwei Drehstellungen verstellbar, die in Fig. 2 anhand des Steuerendes 54 veranschaulicht sind. Die eine Stellung ist die normalerweise vorliegende "Nullstellung", die durch die Hilfslinie 54.1 des ausgezogen gezeichneten Zylinder-Steuerendes 54 verdeutlicht ist. Dann befindet sich der Schieber 40 mit seinem Schieberende in einer Abstandslage 40.1 zu einem Lagerzapfen 62, die seine unwirksame Position ist. Der Lagerzapfen 62 gehört zu einem Betätigungshebel 60, der in Fig. 2 körperlich gezeichnet und in Fig. 8 schematisch, lediglich als Strich dargestellt ist. Der Betätigungshebel 60 hat folgenden Aufbau und folgende Funktion.
  • Der Betätigungshebel 60 besitzt zwei im Längsabstand zueinander angeordnete Lagerzapfen 61, 62, denen im Träger 11 ortsfest angeordnete, nur schematisch in Fig. 8 und Fig. 2 verdeutlichte offene Lageraufnahme 71, 72 zugeordnet sind. Die beiden Lageröffnungen 73, 74 der Aufnahmen 71, 72 sind in zwei zueinander gegensinnige Richtungen hin offen. Das eine Ende 29 des Betätigungshebels ist gelenkig mit dem Abgang 34 des Schwenkhebels 14 verbunden, während am gegenüberliegenden Anschlussende 65 eine zum nicht näher gezeigten Verschluss führende Verbindung 70 angeschlossen ist. Dieser Verbindung 70 ist im vorliegenden Fall, wie Fig. 2 zeigt, die sogenannte "Seele" eines Bowdenzugs 75, dessen Mantel 76 ortsfest angeordnet ist, insbesondere fest am Träger 11 sitzt.
  • Befindet sich der Schließzylinder 53 in seiner Nullstellung, die in Fig. 2 durch das Zylinder-Steuerende 54 mit der bereits erwähnten Hilfslinie 54.1 gekennzeichnet ist, so ist die erste Lagerstelle 61, 71 vom Betätigungshebel 60 wirksam. Der Lagerzapfen 61 wird durch eine Federkraft in der ihm zugeordneten offenen Lageraufnahme 11 kraftschlüssig drehgelagert. Diese Federkraft wird erzeugt durch die Federkraft der erwähnten Rückstellfeder 26 und/oder von der durch die Verbindung 70 erzeugten Rückstellkraft hervorgerufen. Bei der im Zusammenhang mit Fig. 1 erwähnten Griffbetätigung 28 wird das Betätigungsende 29 vom Betätigungshebel 60 durch den erwähnten Abgang 34 im Schwenkhebel 14 gemäß Fig. 2 und 3 mitgenommen und kommt aus seiner in Fig. 3 und 8 gekennzeichneten Ausgangsstellung 29.1 in seine Betätigungsstellung 29.2. Der Betätigungshebel 60 ist zweiarmig ausgebildet und besitzt, wie Fig. 2 zeigt, einen an den Schwenkhebel- Abgang 34 angeschlossenen Eingangsarm 63 und, auf der gegenüberliegenden Seite seiner Lagerstellen 61, 71 bzw. 62, 72 einen Ausgangsarm 64, deren Armlängen fallweise unterschiedlich sind.
  • In der erwähnten Normalstellung 54 des Schließzylinders, wenn, wie gesagt, die erste Lagerstelle 61, 71 wirksam ist, dann ergeben sich die in Fig. 8 mit 63.1 bzw. 64.1 bezeichneten Armlängen. In diesem Normalfall liegt ein verhältnismäßig kleines Übertragungsverhältnis des Betätigungshebels 28 zwischen dessen Betätigungsende 29 einerends und Anschlussende 65 andererends vor. Wie Fig. 2 und 8 zeigen, bewegt sich bei diesem ersten Übertragungsverhältnis das Anschlussende 65 aus seiner Ruheposition 65.0 in seine Betätigungsposition 65.1. Daraus erfolgt ein durch den Pfeil 66 verdeutlichter erster Arbeitshub, der auf die erwähnte Verbindung 70 wirkt. Dies löst im nicht näher gezeigten Verschluss eine erste Funktion aus. Diese erste Funktion besteht darin, dass in diesem Normalfall eine Falle im Verschluss die Tür freigibt, so dass diese über den Handgriff 20 geöffnet werden kann. Bei diesem Arbeitshub 66 bewegt sich der andere Lagerzapfen 62, gegen die auf ihn wirkende Federkraft, aus der Lageröffnung 74 seiner offenen Lageraufnahme 72 heraus. Wie bereits erwähnt wurde, befindet sich der Schieber 40 dabei in seiner bereits beschriebenen unwirksamen Abstandslage, welche diese Ausschwenkbewegung des Eingangsarms 63 nicht behindert.
  • Wie bereits eingangs erwähnt wurde, wird in modernen Vorrichtungen die Umsteuerung des Verschlusses zwischen einer Sicherungsstellung und einer Entsicherungsstellung über einen elektronischen Schlüssel bewirkt. In der Sicherungsstellung des Verschlusses ist die vorerwähnte Betätigung 28 des Griffs unwirksam. Um die Griffbetätigung 28 wirksam zu machen, ist eine Entsicherung des Verschlusses erforderlich. Dies erfolgt normalerweise über den erwähnten elektronischen Schlüssel. Wenn aber die Elektronik im Fahrzeug ausfällt, z. B. wegen eines Crashs, dann ist über den erwähnten Schließzylinder 53 auch eine mechanische Betätigung der erfindungsgemäßen Vorrichtung möglich. Diese erlaubt es im Notfall den Verschluss aus der Sicherungsstellung in eine Entsicherungsstellung zu überführen.
  • Dem Schließzylinder 53 ist nämlich ein mechanischer Schlüssel zugeordnet, der im Notfall eine mechanische Umsteuerung des Schließzylinders 53 erlaubt. Dadurch gelangt dessen Steuerende aus der bereits erwähnten Nullstellung 54.1 von Fig. 2 in die dort gestrichelt markierte, bereits erwähnte Entsicherungsstellung 54.2. Dann kommt es aber zu einer Verschiebung 43 des Schiebers 40 aus dessen unwirksamer Abstandslage 41 in eine nicht näher gezeigte Wirklage gegenüber dem zweiten Lagerzapfen 62. Diese Wirklage kommt dadurch zustande, dass das freie Ende des Schiebers 40 die Lageröffnung 74 der zweiten offenen Lageraufnahme 72 verschließt. Diese verschobene Lage des Schiebers 40 ist in Fig. 2, in Analogie zur Hilfslinie 40.1, durch eine dem Lagerzapfen 62 benachbarte Hilfslinie 40.2 gekennzeichnet.
  • In der Wirklage 40.2 des Schiebers 40 ist die zweite Lagerstelle 62, 72 wirksam und die erste Lagerstelle 61, 71 unwirksam. Es entsteht nämlich bei 62, 72 eine formschlüssige Lagerung. Jetzt ist der Betätigungshebel 60 bei 72 zwangsgelagert und der erste Lagerzapfen 61 kann sich bei einer Betätigung des Ziehgriffs 20 aus der Lageröffnung 73 seiner Aufnahme 71 frei herausschwenken. Jetzt haben aber die beiden Hebelarme 63, 64 andere, aus Fig. 8 erkennbare Armlängen 63.2 und 64.2, welche ein anderes Übertragungsverhältnis bestimmen.
  • Wird jetzt der Griff 20 im Sinne des Pfeils 28 betätigt, so führt das Betätigungsende 29 vom Hebel 60 zwar die gleiche Bewegung zwischen der Ausgangsstellung 29.1 und Betätigungsstellung 29.2 von Fig. 8 aus, aber das gegenüberliegende Anschlussende 65 führt jetzt einen anderen Arbeitshub 67 aus. Im vorliegenden Fall ist das Übertragungsverhältnis größer. Jetzt wird das Anschlussende 65 für die Verbindung 70 von der Ruheposition 65.0 in die weiter entfernte Endposition 65.2 von Fig. 2 bzw. 8 überführt.
  • Dieser zweite Arbeitshub 67 wird vom Verschluss registriert und bewirkt dort eine andere Funktion. Diese andere Funktion besteht darin, dass bei dieser Griffbetätigung 28 der in seiner Sicherungsstellung befindliche Verschluss zunächst in seine Entsicherungsstellung überführt wird. Während dieser Phase bleibt der Schieber 40 in der erwähnten Wirklage 40.2 von Fig. 2, die in Fig. 8 durch Strichelung verdeutlicht ist. Während dieser Bedienungsphase kann der Schieber 40 durch nicht näher gezeigte Rastmittel in der Wirklage 40.2 solange festgehalten werden, bis die Entsicherungsstellung des Verschlusses erreicht ist. Dann werden die Rastmittel unwirksam gesetzt und der Schieber 40 kann in seine Abstandslage 40.1 zurückgelangen. Dies kann z. B. durch eine Federbelastung des Schließzylinders 53 erreicht werden, welcher, nach Vollzug der Schlüsselbetätigung das Zylinder-Steuerende 54 aus seiner Entsicherungsstellung 54.2 selbsttätig wieder in eine Nullstellung 54.1 von Fig. 2 zurückführt. Dann ist wieder die erste Lagerstelle 61, 71 wirksam.
  • Aus dem Längsschnitt von Fig. 7 durch den Schieber 11 ist erkennbar, wie die im Träger 11 integrierte Schieberführung 45 von einem Deckel 35 verschlossen ist, der zugleich, mit dem Träger 11 die zweite Lageraufnahme 72 für den zweiten Lagerzapfen 62 erzeugt. Das ist auch aus den Schnitten in Fig. 5 und 6 zu erkennen.
  • In Fig. 3 ist eine geschnittene Seitenansicht der in Fig. 2 gezeigten Vorrichtung in Blickrichtung des Pfeils III gezeigt. Das Entkupplungsglied 30 besitzt in diesem Fall eine Steuerschulter 46, die in der ausgezogenen Position den Klapphebel 18 in seiner bereits erwähnten Wirklage 18.1 positioniert lässt. Durch Verschieben des Entkupplungsglieds 30 wird der Klapphebel in seine unwirksame Position 18.2 gegen die auf ihn wirkende Rückstellfeder 27 wegbewegt. Die Klappbewegung des Klapphebels 18 erfolgt entsprechend dem in Fig. 3 eingezeichneten Verstellwinkel 36.
  • Bei Ausführungsbeispiel von Fig. 4 ist der Klapphebel 18 translatorisch in einer Bohrung 37 des Schwenkhebels 14 aufgenommen und steht unter der Wirkung einer Druckfeder 38.
  • Die Druckfeder 38 ist bestrebt den Klapphebel 18 aus der wirksamen Position 18.1 von Fig. 4 in die gestrichelt angedeutete unwirksame Position 18.2 zu überführen. Daran ist er aber durch das Entkupplungsglied 30 gehindert, welches sich dann in der bereits beschriebenen unwirksamen Position 30.1 befindet.
  • Die Fig. 9 zeigt eine gegenüber Fig. 4 abgewandelte Ausführung, wo der Klapphebel 18 in einer außerhalb der Schwenkachse 16 des Schwenkhebels 14 liegenden Bohrung 39 aufgenommen ist. In seiner wirksamen Position 18.1 ist der Klapphebel 18 aufgrund unrunder Führungen drehfest mit dem Schwenkhebel 14 verbunden. In der unwirksamen Ausschublage 18.2 dagegen ist die freie Drehbarkeit zwischen dem Klapphebel 18 und dem Schwenkhebel 14 gewährleistet. Bezugszeichenliste 10 Außenverkleidung der Tür
    11 Träger
    12 Lagerstück für 20
    13 Gegenkupplung für 21 in 12
    14 erstes Glied von 15, Schwenkhebel
    15 Umlenkhebel aus 14, 18
    16 Schwenkachse für 14 bzw. 15
    17 Drehachse für 18 an 14
    18 Klapphebel von 15
    18.1 wirksame Berührungslage von 18
    18.2 unwirksame Freigabelage von 18
    19 Berührungsstelle zwischen 15, 20 (Fig. 1)
    20 Griff, Ziehgriff
    20.1 Ruhelage von 20
    20.2 Betätigungslage von 20 (Fig. 1)
    21 Kupplungsglied an 20, Stecker
    22 freies Griffende von 20
    23 fester Lagerzapfen von 12
    24 Riegel für 50 bzw. 53
    25 Gegengewicht an 14 (Fig. 8)
    26 Rückstellfeder für 15 bzw. 14
    27 Rückstellfeder für 18
    28 Pfeil der Griffbetätigung von 20 (Fig. 1)
    29 Betätigungsende von 60 (Fig. 2)
    29.1 Ausgangsstellung von 29
    29.2 Betätigungsstellung von 29
    30 Entkupplungsglied für 24
    30.1 unwirksame Position von 30
    31 erstes Steuerende von 30
    31.1 unwirksame Position von 31
    31.2 wirksame Position von 31
    32 zweites Steuerende von 30
    32.1 unwirksame Position von 32
    32.2 wirksame Position von 32
    33 Betätigungsmittel für 30, Schraube
    34 Abgang von 15
    34.1 Ausgangslage von 34
    34.2 Betätigungslage von 34
    35 Deckel für 45 (Fig. 7)
    36 Verstellwinkel von 18 zwischen 18.1 und 18.2
    37 Bohrung für 18 in 14 (Fig. 4)
    38 Druckfeder für 18 (Fig. 4)
    39 Bohrung für 18 in 14 (Fig. 9)
    40 Steuerglied
    40.1 Abstandslage von 40, unwirksame Lage von 40
    40.2 Wirklage von 40
    43 Verschiebung von 40 (Fig. 2)
    44 Aussparung in 40 für 54
    45 Führung für 40 in 11
    46 Steuerschalter an 30 für 18
    50 Zylinderturm
    53 Schließzylinder von 50
    54 Steuerende von 53, Zapfen
    54.1 Nullstellung von 54
    54.2 Notfallbetätigung (Entsicherungsstellung) von 54
    60 Betätigungshebel
    61 erster Lagerzapfen von 60 (Fig. 2)
    62 zweiter Lagerzapfen von 60
    63 erster Arm, Eingangsarm von 60 (Fig. 2)
    63.1 Armlänge von 63 im Normalfall (Fig. 8)
    63.2 Armlänge von 63 im Notfall
    64 zweiter Arm von 60, Ausgangsarm (Fig. 2)
    64.1 Armlänge von 64 im Normalfall (Fig. 8)
    64.2 Armlänge von 64 im Notfall
    65 Anschlussende von 60 für 70 (Fig. 2)
    65.0 Ruheposition von 65
    65.1 Betriebsposition von 65
    65.2 Endposition von 65
    66 erster, kleiner Arbeitshub von 65 im Normalfall (Fig. 2, 8)
    67 zweiter, großer Arbeitshub von 65 im Notfall (Fig. 2, 8)
    70 Verbindung, Seele von 75 (Fig. 2)
    71 erster Lageraufnahme für 61 (Fig. 2)
    72 zweite Lageraufnahme für 62
    73 Lageröffnung von 71 (Fig. 2)
    74 Lageröffnung von 72 (Fig. 2)
    75 Bowdenzug von 70 (Fig. 2)
    76 Mantel von 75 (Fig. 2)

Claims (6)

1. Vorrichtung zur Betätigung eines Verschlusses von Türen (10), Klappen od. dgl., insbesondere an Fahrzeugen,
mit einem an der Tür (10) befestigten Träger (11), der einerseits einen Griff (20) lagert (23), welcher manuell um einen definierten Betätigungsweg bewegbar (28) ist,
und der andererseits einen Schließzylinder (53) trägt, welcher ein Steuerende (54) aufweist und mittels eines Schlüssels mindestens zwischen zwei Drehstellungen (54.1, 54.2) verdrehbar ist, von denen die eine eine Nullstellung (54.1) des Verschlusses und die andere eine Entsicherungsstellung (54.2) des Verschlusses bestimmen,
mit einem drehgelagerten zweiarmigen (63, 64) Betätigungshebel (60), auf dessen einen Arm (Eingangsarm 63) die Griffbetätigung (28) wirkt
und an dessen anderen Arm (Ausgangsarm 64) eine zum Verschluss führende Verbindung (70) angeschlossen (65) ist,
wobei die Armlängen des Ausgangsarms (64) zum Eingangsarm (63) das Übertragungsverhältnis des Betätigungshebels (60) zwischen der Griffbetätigung (28) und dem Arbeitshub der Verbindung (70) bestimmen,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Betätigungshebel (60) zwei zueinander längsversetzte Lagerstellen (61, 71; 62, 72) aufweist,
dass das Steuerende (54) des Schließzylinders (53) unmittelbar mit einem Steuerglied (40) verbunden ist
und das Steuerglied (40) - in Abhängigkeit von der Drehstellung (54.1, 54.2) des Schließzylinders (53) - wahlweise jeweils die eine der beiden Lagerstellen (61, 71 bzw. 62, 72) wirksam und die andere (62, 72 bzw. 61, 71) unwirksam setzt,
wodurch - bei identischer Betätigung (28) des Griffs (20) - in der Entsicherungsstellung (54.2) des Schließzylinders (53) ein anderes Übertragungsverhältnis des Betätigungshebels (60) als in der Nullstellung (54.1) vorliegt und einen unterschiedlichen Arbeitshub (66, 67) an der Verbindung (70) erzeugt
und dass der Verschluss auf diesen unterschiedlichen Arbeitshub (66, 67) der Verbindung (70) anspricht und, in Abhängigkeit davon, unterschiedliche Funktionen auslöst.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungshebel (60) zwei in Abstand zueinander angeordnete Lagerzapfen (61, 62) besitzt, die zueinander unterschiedliche Armlängen (63.1, 64.1; 63.2, 64.2) gegenüber den Angriffsstellen (29) des Griffs (20) einerseits und der zum Verschluss führenden Verbindung (70) andererseits aufweisen, und dass den beiden Lagerzapfen (61, 62) zwei ortsfeste offene Lageraufnahmen (71, 72) zugeordnet sind, von denen - in Abhängigkeit von der Drehstellung (54.1, 54.2) des Schließzylinders (53) - jeweils eine (54.1 bzw. 54.2) der beiden wirksam und die andere (54.2 bzw. 54.1) unwirksam gesetzt werden.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass einer der beiden Lagerzapfen (61) durch eine Federkraft in der ihm zugeordneten offenen Lageraufnahme (71) kraftschlüssig drehgelagert wird dass diese Federkraft von Rückstellfedern (26) erzeugt wird, die vom Griff (20) und/oder von der Verbindung (70) des Verschlusses bzw. den ihr nachgeschalteten Zwischengliedern ausgeübt werden.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerglied ein Schieber (40) ist, welcher der offenen Lageraufnahme (72) des anderen Lagerzapfens (62) zugeordnet ist,
dass der Schieber (40) in der Nullstellung (54.1) des Schließzylinders (53) sich in einer Abstandslage (40.1) zu seiner Lageraufnahme (72) befindet und einen Freigang dieses Lagerzapfens (62) gestattet, wenn der Betätigungshebel (60) durch Griffbetätigung (28) um den anderen Lagerzapfen (61) verschwenkt wird,
und dass in der Entsicherungsstellung (54.2) des Schließzylinders (53) der Schieber (40) formschlüssig die ihm zugeordnete Lageraufnahme (72) verschließt, während der andere Lagerzapfen (61) bei der Griffbetätigung (28) sich von seiner Lagerstelle in der offenen Lageraufnahme (71) frei wegbewegt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in der Nullstellung (54.1) ein kleines (64.1/63.1) und in der Entsicherungsstellung (54.2) ein großes Übertragungsverhältnis (64.2/63.2) vorliegt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden offenen Lageraufnahmen (71, 72) im Träger (11) ortsfest angeordnet sind und ihre beiden Lageröffnungen (73, 74) in zueinander entgegengesetzten Richtungen weisen.
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