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DE10148686C1 - Brennvorrichtung - Google Patents

Brennvorrichtung

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DE10148686C1
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    • F23L9/00Passages or apertures for delivering secondary air for completing combustion of fuel 
    • F23L9/04Passages or apertures for delivering secondary air for completing combustion of fuel  by discharging the air beyond the fire, i.e. nearer the smoke outlet
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F23COMBUSTION APPARATUS; COMBUSTION PROCESSES
    • F23BMETHODS OR APPARATUS FOR COMBUSTION USING ONLY SOLID FUEL
    • F23B7/00Combustion techniques; Other solid-fuel combustion apparatus
    • F23B7/002Combustion techniques; Other solid-fuel combustion apparatus characterised by gas flow arrangements
    • F23B7/005Combustion techniques; Other solid-fuel combustion apparatus characterised by gas flow arrangements with downdraught through fuel bed and grate

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Abstract

Bei einer Brennvorrichtung, bei der das Brenngut auf einem Rost abgebrannt und die Rauchgase nach unten über eine Rauchgasabführung einem Nachbrennraum zugeführt werden, wird Sekundärluft über Düsenrohre zugeführt, die sich unterhalb des Rostes befinden und nicht gleichzeitig als Rost dienen. Die gesamte Brennvorrichtung im Bereich der Rauchgasabführung ist durch einfaches formschlüssiges Zusammensetzen der Auskleidungsteile aus Schamott bzw. SiC und der aus Metall bestehenden Einzelteile wie Düsenrohre, Verteilerkasten, Roststäbe zusammengesetzt, so dass einzelne Teile sehr leicht ausgewechselt werden können.

Description

Die Erfindung betrifft Brennvorrichtungen, insbesondere Brennvorrichtungen für feste Brennstoffe.
Es sind Brennvorrichtungen bekannt, bei denen die Verbrennung des Brenngutes, etwa von Holzscheiten, auf einem Rost stattfindet. Im vorliegenden Fall dient der Rost nicht nur dem Hindurchfallen der Asche, sondern auch der Abbrand, also die Rauchgasabführung, erfolgt durch den Rost nach unten über eine Rauchgasab­ führung zu einer Nachbrennkammer, in der in einer zweiten Verbrennungsstufe die noch brennstoffhaltigen Rauchgase aus der Hauptbrennkammer vollständiger verbrannt bzw. nach-verbrannt werden sollen.
Zu diesem Zweck ist es bekannt, in der Rauchgasabführung oder in der Nach­ brennkammer den primär aus der Hauptbrennkammer abgesaugten Rauchgasen Sekundärgas, also entweder Sekundärluft oder sekundär dem Hauptbrennraum entnommenes Rauchgas, zuzuführen, um die Nachverbrennung zu verbessern.
Beispielsweise werden die Sekundärgase über Düsenrohre zugeführt, die über eine Vielzahl seitlicher Austrittsöffnungen das Sekundärgas in die primäre Rauch­ gasabführung oder direkt in der Nachbrennkammer abgeben.
Dies zeigt beispielsweise die DE 44 35 749 A1, in dem diese Düsenrohre neben dem Hauptbrennraum stehend angeordnet sind, und den Durchtritt zu einem Nachbrennraum darstellen.
Bei der Verbrennung des Brennstoffes auf einem Rost war es bereits bekannt, diese Düsenrohre direkt als Rost zum Auflegen des Brenngutes zu benutzen.
Dabei bestehen die Düsenrohre in der Regel aus Stahl, meist hochlegiertem Edelstahl, da diese Düsenrohre einen häufigen und starken Temperaturwechsel bzw. nicht normgerechte Brennstoffe aushalten müssen und dennoch nicht allzu dickwandig ausgebildet werden sollen. Dagegen besteht die Auskleidung des Brennraumes und/oder des Raumes für die Rauchgasabführung zum Nachbrennraum hin meist aus unbrennbaren Materialien wie Schamott oder Siliciumcarbid (SiC), die als Formteile angefertigt werden und dann passgenau die Auskleidung des Gehäuses der Heizvorrichtung, welches ebenfalls aus Stahlblech, Guss oder Schamotte besteht, darstellt.
Bei diesen bekannten Brennvorrichtungen stellte sich heraus, dass trotz Verwendung hochlegierter Stähle für die Düsenrohre diese durch das Auflegen und Verbrennen von Brennstoff, z. B. Holz, insbesondere von Holzscheiten, sehr schnell korrodierten und verglühten, was vermutlich auf den direkten Kontakt mit dem noch säurehaltigen, feuchten Brennholz zurückzuführen ist.
In der Folge gestaltet sich dann das Auswechseln der Düsenrohre, die in der Regel mit einem Verteilerkasten für die Sekundärluft fest verbunden, insbesondere verschweißt, waren, aufwendig und teuer, da hierfür teilweise sogar die Auskleidung des Brennraumes bzw. der Abgasrückführung ausgebaut werden musste.
Ferner ist aus der DE 37 37 661 A1 eine Brennvorrichtung bekannt, bei der das Brenngut nicht auf einem Rost, sondern auf einer geschlossenen Platte mit nur einer Durchtrittsöffnung nach unten verbrannt wird, unter welcher sich ein Zufuhrrohr für Sekundärluft befindet.
Es ist daher die Aufgabe gemäß der vorliegenden Erfindung, eine Brennvorrich­ tung sowie ein Verfahren zum Auswechseln der Düsenrohre bei einer solchen Brennvorrichtung zur Verfügung zu stellen, welches trotz einfachen und kosten­ günstigen Aufbaus der Brennvorrichtung einen nur geringen Verschleiß und eine lange Lebensdauer der einzelnen Komponenten sicherstellt und beim Verschleiß der Düsenrohre dennoch ein einfaches Auswechseln dieser Düsenrohre gestattet.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 18 gelöst. Vorteil­ hafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Es wurde festgestellt, dass sich die Lebensdauer der in der Rauchgasabführung anzuordnenden Düsenrohre drastisch erhöht, sofern diese nicht in direkten Kon­ takt mit dem noch unverbrannten Brennholz geraten. Deshalb wird oberhalb der Düsenrohre ein separater Brennrost angeordnet, auf dem das Brennholz aufliegt, und der dementsprechend relativ schnell verschleißt.
Aus diesem Grund wird kein einstückiger Rost verwendet, sondern einzelne Rost- Stäbe nebeneinander in der Brennvorrichtung angeordnet, durch einfaches Aufle­ gen bzw. Einlegen in entsprechende Taschen der Seitenauskleidungen, die aus Schamott oder Siliciumcarbid oder ähnlichen feuerfesten Stoffen bestehen. Zu­ sätzlich werden die Roststäbe nicht als Hohlmaterial, sondern als massive Stäbe mit vergleichsweise großem Querschnitt von beispielsweise mehr als 2 cm Durchmesser, insbesondere mehr als 3 cm Durchmesser, verwendet, wobei die Roststäbe ebenfalls aus einem Stahl-Eisen-Material, vorzugsweise aus Guss, vorzugsweise aus hitzebeständigem Stahl-Guss, bestehen.
Die Düsenrohre befinden sich unterhalb dieses Rostes und nicht im Kontakt mit diesem Rost, wobei die Düsenrohre vorzugsweise wie die Roststäbe ebenfalls horizontal, jedoch in der Aufsicht betrachtet zu diesen quer verlaufen, um eine optimale Durchmischung der durch den Rost nach unten abgeführten Rauchgase zu erzielen. Zusätzlich ist diese Rauchgasabführung unterhalb des Rostes durch schräggestellte Seitenflächen der Seitenauskleidungen sich verjüngend zum Nachbrennraum hin gestaltet, um eine Düsenwirkung und damit eine gute Durch­ mischung zu erzielen. Aus dem gleichen Grund sind auch die in dem Strömungs­ weg der Rauchgase durch die Rauchgasabführung angeordneten Düsenrohre mit einem Querschnitt ausgestattet, der wenigstens über einen Teilbereich ihres Querschnittes in Strömungsrichtung der primären Rauchgase einen zunehmen­ den Querschnitt besitzt, wobei die Austrittsöffnungen für das Sekundärgas nahe oder an der Stelle der größten Breite des Querschnittes angeordnet sind. Dadurch entstehen ebenfalls zwischen den Düsenrohren wiederum sich in Strömungsrich­ tung der primären Rauchgase sich verengende Lücken und damit eine Düsenwir­ kung, die die Strömung der primären Rauchgase beschleunigt und dadurch das Sekundärgas aus den Austrittsöffnungen der Düsenrohre in die primären Rauch­ gase hinein ansaugt.
Vorzugsweise besitzen die Düsenrohre dabei einen dreieckigen oder fünfeckigen oder runden Querschnitt mit einer nach oben gerichteten Spitze, und können des­ halb sehr einfach hergestellt werden, weil sie an beiden Stirnseiten offen sind.
Diese Düsenrohre werden auf der Seite der Zufuhr der Sekundärluft mit einem quer über alle Düsenrohre reichenden Verteilerkasten, der in der Regel ebenfalls aus Stahlblech besteht, nicht verschweißt oder anderweitig fest verbunden, son­ dern lediglich stirnseitig in entsprechende Durchgangsöffnungen einer Wandung dieses Verteilerkastens eingesteckt und liegen mit ihrem anderen Ende auf bzw. in einem entsprechenden Teil der Stirnauskleidung der Rauchgasabführung, wel­ ches ebenfalls aus unbrennbarem Material (Schamott oder SiC) besteht, auf.
Durch eine formschlüssige Verbindung der Düsenrohre zu dieser Stirnauskleidung und/oder dem Verteilerkasten ist ein Verrutschen der Düsenrohre, auch aufgrund des ständigen Dehnens und Zusammenziehens bei Temperaturwechseln, zuver­ lässig vermieden. Auf diese Art und Weise lässt sich der gesamte Innenausbau der Heizvorrichtung sehr einfach formschlüssig und ohne weitere Montagearbei­ ten zusammensetzen, indem - nach Einlegen des Verteilerkastens in das Gehäu­ se - zunächst die Seitenauskleidungen, insbesondere in einer hierfür dort vorge­ sehenen Nut oder Ausnehmung, und das auf den schrägen Innenflächen der Seitenauskleidungen an deren einen Ende aufsitzendes, trapezförmiges unteres Stirnauskleidungsteil einfach eingelegt werden. Anschließend erfolgt das Auflegen der Düsenrohre mit ihrem einen Ende auf das untere Stirnauskleidungsteil und anschließendes Einschieben mit dem anderen stirnseitigen Ende in die entspre­ chenden Durchlässe des Verteilerkastens. Nunmehr müssen lediglich noch einer­ seits das obere Stirnauskleidungsteil auf die Enden der Düsenrohre aufgelegt und dann quer über die Düsenrohre die Roststäbe aufgelegt werden, die wiederum formschlüssig mit ihren Enden in entsprechende Taschen der Seitenauskleidun­ gen eingreifen und dadurch formschlüssig in ihrer Lage gesichert sind.
Eine Ausführungsform gemäß der Erfindung ist im folgenden beispielhaft näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Aufsicht auf die erfindungsgemäße Brennvorrichtung und
Fig. 2 eine Frontansicht der Brennvorrichtung.
In Fig. 2 ist vor allem der Bereich der Rauchgasabführung 5 in seinem Aufbau zu erkennen, der am oberen Ende durch den Brennrost 2 begrenzt wird, auf dem das Holz 10 oder anderes Brenngut aufliegt, und was damit den Haupt-Brennraum 3 darstellt. Unterhalb der Rauchgasabführung gelangen die Rauchgase in einen Nachbrennraum 4, in dem die Nachverbrennung dieser Rauchgase und deren Abführung zum Kamin stattfindet, was nicht mehr dargestellt ist.
Wie ersichtlich, ist die Brennvorrichtung in einem Gehäuse 11 aus zum Beispiel Stahlblech angeordnet, von dessen senkrechten Seitenwänden Querwände frei endend so weit nach innen ragen, dass hierauf die Seitenauskleidungen 13 mit ihrer Unterseite aufgesetzt werden können, der freie Durchlass zwischen den Seitenauskleidungen für die Rauchgase jedoch durch die Querwände des Gehäu­ ses 11 nicht behindert wird.
Die Formteile der Seitenauskleidung 13, die wegen der Symmetrie der gesamten Brennvorrichtung zur vertikalen Mittelebene identisch ausgebildet sein können, sitzen eine schräg nach unten und zur Längsmittelebene hin sich annähernde In­ nenfläche 17, wodurch der Querschnitt in der Rauchgasabführung zum Nach­ brennraum hin verringert wird und damit die gewünschte Düsenwirkung eintritt.
Wie Fig. 1 zeigt, liegt im vorderen Bereich auf dieser schrägen Innenfläche 17 das trapezförmig gestaltete untere Stirnauskleidungsteil 14 auf, welches in seiner Oberseite Vertiefungen zum teilweisen Einlegen des Querschnittes der Düsenroh­ re 6 aufweist. Nach Einlegen der Düsenrohre kann auf diesen eine obere Stirnauskleidung 15, die ebenfalls trapezförmig gestaltet ist, aufgelegt werden, die für die Darstellung der Fig. 1 entfernt wurde, um die Lage der Düsenrohre 6 bes­ ser erkennen zu können.
Am oberen Ende der schrägen Innenfläche 17 und/oder am Übergang zur oberen Stirnfläche der Seitenauskleidungen 13 besitzen diese nach innen und oben wei­ sende offene Taschen 16 zur Aufnahme der quer, von der einen zur anderen Seitenauskleidung 13 verlaufenden, einzelnen Roststäbe 2a, b, c. ., die somit im Abstand oberhalb der Düsenrohre 6 verlaufen. Die Düsenrohre 6 liegen etwa auf halber Höhe der Rauchgasabführung.
Die Taschen 16 sind auch an die Querschnittsform der Roststäbe 2a, b angepasst, die vorzugsweise einen L-förmig mit der Spitze nach unten weisenden und oben abgerundeten Querschnitt besitzen. Vorzugsweise sind dabei - wie in der Aufsicht der Fig. 1 zu erkennen - die Taschen 16 in einem geringeren Abstand bzw. ein­ ander teilweise überlappend angeordnet als es der Dicke der Roststäbe 2a, b, c. . entspricht, um die Roststäbe nicht nur in einem vorgegebenen, sondern in einem schrittweise wählbaren Abstand zueinander anordnen zu können, je nach Größe der Teile des Brennstoffes.
Die Düsenrohre 6 liegen mit ihrem anderen, von der Stirnauskleidung abgewand­ ten, Ende in den Durchgangsöffnungen einer Wandung des über alle Düsenrohre von einer bis zur anderen Seitenwand des Gehäuses 11 vorzugsweise durchge­ henden, hohlen Verteilerkastens 9 aus Stahlblech, in den z. B. von einer Stirnseite her in eine Zugangsöffnung 19 das gewünschte Sekundärgas zugeführt wird und von dort in die offenen Stirnseiten der in den Verteilerkasten 9 hineinragenden Düsenrohre hineinströmt. Von dort aus wird es über die an beiden Längskanten der Düsenrohre 6 vorhandenen Austrittsöffnungen 7a, b geleitet und strömt aus diesen in die Rauchgasabführung 5 des primären Rauchgases aus. Ein Ausströ­ men durch die gegenüberliegende, auskleidungsseitige offene Stirnfläche der Düsenrohre wird fast vollständig vermieden, indem diese mit ihrer Stirnseite an der dortigen Gehäusewand auf der Innenseite anliegen
Die Austrittsöffnungen 7a, b sind auf den beiden Seiten der Düsenrohre, die einen Querschnitt in Form eines aufrecht stehenden mit der Spitze nach oben weisen­ den Diamanten besitzen, an den beiden einander gegenüberliegenden und am weitesten voneinander entfernten Punkten des Querschnittes angeordnet und in Längsrichtung der Düsenrohre 6 so zueinander versetzt, dass im Bereich einer Austrittsöffnung z. B. 7a auf der einen Seite auf der gegenüberliegenden Seite gerade eine Lücke zwischen zwei Austrittsöffnungen 7b vorhanden ist. Die Lücken sind dabei vorzugsweise etwa so lang wie die Austrittsöffnungen in Verlaufsrich­ tung der Düsenrohre 6.
Um eine Verlagerung der Düsenrohre 6 in der Vorrichtung in ihrer Längsrichtung zu verhindern, kann am auskleidungsseitigen Ende des Düsenrohres eine Nase 12 beispielsweise nach unten abgebogen sein, die dann in eine entsprechende Ausnehmung 18 in z. B. dem unteren Stirnauskleidungsteil 14 eingreift. Dadurch wird eine Bewegung des Düsenrohres 6 in Richtung Verteilerkasten 9 vermieden. Auch kann die Nase 12 und die entsprechende Aussparung 18 in der unteren Stirnauskleidung 14 von deren Stirnfläche zurückversetzt im mittleren Bereich des Stirnauskleidungsteiles 14 als Sackloch oder Schlitz vorhanden sein, wodurch eine Bewegung in beide Richtungen verhindert wird, auch wenn das Düsenrohr im Abstand vor der Gehäusewand endet.
Fig. 1 lässt erkennen, dass die Düsenrohre 6 nur möglichst gering in das Innere des Verteilerkastens 9 hineinragen, um für das Demontieren der Düsenrohre im Verschleißfall nicht den kompletten Verteilerkasten herausnehmen zu müssen, sondern - nach Abheben der Roststäbe 2a und der oberen Stirnauskleidung 15 - die Düsenrohre 6 am auskleidungsseitigen Ende etwas anheben und anschlie­ ßend aus dem Verteilekasten 9 herausziehen zu können.
Anhand der Fig. 2 wird ferner klar, dass die Aussparungen für die Aufnahme des Querschnittes der Düsenrohre 6, die gemäß Fig. 2 im Berührungsbereich zwi­ schen oberer und unterer Stirnauskleidung 14, 15 in beiden Auskleidungsteilen vorhanden sind, auch nur in einem der beiden Auskleidungsteile ausgebildet sein können, sofern die Düsenrohre 6 einen Querschnitt aufweisen, der sich von oben nach unten stetig vergrößert.
BEZUGSZEICHENLISTE
1
Brennvorrichtung
2
Brennrost
2a, b Rost-Stab
3
Hauptbrennraum
4
Nachbrennraum
5
Rauchgasabführung
6
Düsenrohr
7a, b Austrittsöffnung
8
Sekundärgas
9
Verteilerkasten
9a, b Durchbruch
10
Holz
11
Gehäuse
12
,
12
' Nase
13
Seiten-Auskleidung
14
Untere Stirn-Auskleidung
15
Obere Stirn-Auskleidung
16
Tasche
17
Innenfläche
18
Ausnehmung
19
Zugangsöffnung

Claims (19)

1. Brennvorrichtung (1) mit
einem Brennrost (2) zum Auflegen eines festen Brennstoffes, insbesondere Holz (10),
einer Rauchgas-Abführung (5) vom Hauptbrennraum (3) oberhalb des Brennrostes (2) durch den Brennrost (2) nach unten in eine Nachbrennkammer (4), dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb des Brennrostes (2) Düsenrohre (6) in der Rauchgasabführung (5) angeordnet sind, die Austrittsöffnungen (7a, b. .) in ihrer Wandung aufweisen und der Zufuhr von Sekundärgas (8) in die primäre Rauchgasabführung (5) dienen.
2. Brennvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Düsenrohre (6) im Abstand unterhalb des Brennrostes (2) und insbesondere quer zur Verlaufsrichtung der Roststäbe (2a, b) verlaufen.
3. Brennvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Roststäbe (2a, b) mit ihren seitlichen Enden einzeln lose auf den Seiten- Auskleidungen (13) der Rauchgasabführung aufliegen, mit denen das Gehäuse (11) ausgekleidet ist.
4. Brennvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Düsenrohre (6) einzeln lose mit einem Ende auf einer Stirnauskleidung, insbe­ sondere der unteren Stirnauskleidung (14), der Rauchgasabführung aufliegen und mit dem anderen Ende lose einzeln in den Durchbrüchen (9a) eines quer über alle Düsenrohre (6) angeordneten Verteilerkastens (9) für das Sekundärgas (8).
5. Brennvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem auskleidungsseitigen Ende über alle Düsenrohre (6) hinweg eine obere Stirnauskleidung (15) aufliegt und obere und untere Stirnauskleidungen (13, 14) in ihrer Kontaktebene so gestaltet sind, dass dazwischen Durchbrüche entsprechend der Außenkontur der Düsenrohre (6) verbleiben.
6. Brennvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Roststäbe (2) aus massivem Metall, insbesondere Guss, insbesondere hitzebeständigem Stahl-Guss, bestehen.
7. Brennvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenauskleidungen (13) in ihrem im Gehäuse (11) eingebauten Zustand vom Brennrost (2) aus nach unten mit ihren Innenflächen (7) eine Neigung zur Mitte der Rauchgasabführung (5) hin aufweisen, so dass sich der Raum der Rauchgasabführung (5) mit zunehmendem Abstand vom Brennrost (2) aus verkleinert.
8. Brennvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Roststäbe (2) mit ihren Enden in Taschen (16) im oberen Bereich der Seitenauskleidungen (13), insbesondere im oberen Bereich der Innenflächen (17) der Seitenauskleidungen formschlüssig aufliegen und insbesondere in den Seitenauskleidungen (13) die Taschen (16) in einem geringeren Abstand hintereinander angeordnet sind, als es der Breite der Roststäbe (2a, b) entspricht, so dass durch Einlegen in unterschiedliche Taschen der Abstand der Roststäbe (2a, b. .) zueinander in Stufen verändert werden kann.
9. Brennvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Düsenrohre (6) in ihrem montierten Zustand, in dem sie vorzugsweise horizontal oder leicht ansteigend verlaufen, wenigstens in einem Teilbereich vom oberen Ende aus einen nach unten hin zunehmenden Querschnitt aufweisen mit seitlichen Austrittsöffnungen (7a, b) auf beiden Seiten in ihren Wandungen, vorzugsweise im Bereich der größten Breite der Düsenrohre (6).
10. Brennvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Düsenrohre (6) vorzugsweise eine fünfeckige Querschnittsform mit einer Ecke nach oben, vorzugsweise in Form eines Diamanten, aufweisen und die Austrittsöffnungen (7a, b) an den äußeren Ecken des Querschnitters angeordnet sind.
11. Brennvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnungen (7a, b) entlang der Längsaußenkanten der Düsenrohre (6) in regelmäßigen Abständen angeordnet sind, und insbesondere die in Längsrichtung der Düsenrohre (6) betrachtete Länge der Austrittsöffnungen (7) der Länge der Abstände zwischen den Austrittsöffnungen (7) entspricht.
12. Brennvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass in den Düsenrohren (6) die Austrittsöffnungen der einen Längskante zu den Austrittsöffnungen (7b) der anderen Längskante in Längskante in Längsrichtung zueinander versetzt so angeordnet sind, dass im Längenbereich der Lücken zwischen den Austrittsöffnungen der einen Seite auf der anderen Seite Austrittsöffnungen vorhanden sind.
13. Brennvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Düsenrohre (6) an ihrem auskleidungsseitigen Ende wenigstens eine über den Außenumfang des Düsenrohres (6) vorstehende Nase (12) aufweisen und an der entsprechenden Position die Stirnauskleidung, insbesondere die untere Stirnauskleidung (14), eine Ausnehmung (18) für die Nase (12) aufweist, insbesondere in dem stirnseitigen Ende der Auskleidung (14) auf der von der Rauchgasabführung (5) abgewandten Stirnfläche oder in der Aufsicht betrachtet im Inneren der Seitenauskleidung (14).
14. Brennvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Düsenrohre (6) an beiden Stirnseiten offen sind.
15. Brennvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskleidungsteile, insbesondere Seitenauskleidung (13), untere und obere Stirnauskleidung (14, 15) aus Schamotte oder aus Siliciumcarbid (SiC) oder Stahlguss als Formteil, insbesondere als gesintertes Formteil, hergestellt sind.
16. Brennvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskleidungsteile (13, 14, 15) die einzelnen Roststäbe (2a, b. .), die einzelnen Düsenrohre (6) und der Verteilerkasten (9) ausschließlich formschlüssig zusammengesetzt sind.
17. Brennvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnauskleidung (14, 15) mit ihren Stirnflächen in einer Nut oder Ausnehmung der Seitenauskleidungen (13) liegt.
18. Verfahren zum Austauschen der Düsenrohre (6) einer Brennvorrichtung, insbesondere gemäß einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass
nach Abnehmen der Roststäbe (2a, b. .) sowie der auf den Düsenrohren (6) liegenden oberen Stirnauskleidung die einzelnen Düsenrohre (6) nacheinander in ihrer Längsrichtung bis auf Anschlag an der auskleidungs­ seitigen Wand des Gehäuses geschoben werden,
dadurch mit ihrem gegenüberliegenden Ende außer Eingriff mit dem Verteilerkasten (9) gelangen,
mit diesem kastenseitigen Ende angehoben und über den Kasten (9) schräg nach oben aus der Brennvorrichtung herausgezogen werden können, insbesondere ohne Entfernung des Verteilerkastens (9) und/oder ohne Werkzeug.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Verschieben der Düsenrohre (6) in Längsrichtung das auskleidungs­ seitige Ende des jeweiligen Düsenrohres soweit angehoben werden muss, dass dessen Nase (6) außer Eingriff mit der entsprechenden Ausnehmung (18) in der unteren Stirnauskleidung (14) gerät.
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