DE10148686C1 - Brennvorrichtung - Google Patents
BrennvorrichtungInfo
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Abstract
Bei einer Brennvorrichtung, bei der das Brenngut auf einem Rost abgebrannt und die Rauchgase nach unten über eine Rauchgasabführung einem Nachbrennraum zugeführt werden, wird Sekundärluft über Düsenrohre zugeführt, die sich unterhalb des Rostes befinden und nicht gleichzeitig als Rost dienen. Die gesamte Brennvorrichtung im Bereich der Rauchgasabführung ist durch einfaches formschlüssiges Zusammensetzen der Auskleidungsteile aus Schamott bzw. SiC und der aus Metall bestehenden Einzelteile wie Düsenrohre, Verteilerkasten, Roststäbe zusammengesetzt, so dass einzelne Teile sehr leicht ausgewechselt werden können.
Description
Die Erfindung betrifft Brennvorrichtungen, insbesondere Brennvorrichtungen für
feste Brennstoffe.
Es sind Brennvorrichtungen bekannt, bei denen die Verbrennung des Brenngutes,
etwa von Holzscheiten, auf einem Rost stattfindet. Im vorliegenden Fall dient der
Rost nicht nur dem Hindurchfallen der Asche, sondern auch der Abbrand, also die
Rauchgasabführung, erfolgt durch den Rost nach unten über eine Rauchgasab
führung zu einer Nachbrennkammer, in der in einer zweiten Verbrennungsstufe
die noch brennstoffhaltigen Rauchgase aus der Hauptbrennkammer vollständiger
verbrannt bzw. nach-verbrannt werden sollen.
Zu diesem Zweck ist es bekannt, in der Rauchgasabführung oder in der Nach
brennkammer den primär aus der Hauptbrennkammer abgesaugten Rauchgasen
Sekundärgas, also entweder Sekundärluft oder sekundär dem Hauptbrennraum
entnommenes Rauchgas, zuzuführen, um die Nachverbrennung zu verbessern.
Beispielsweise werden die Sekundärgase über Düsenrohre zugeführt, die über
eine Vielzahl seitlicher Austrittsöffnungen das Sekundärgas in die primäre Rauch
gasabführung oder direkt in der Nachbrennkammer abgeben.
Dies zeigt beispielsweise die DE 44 35 749 A1, in dem diese Düsenrohre neben
dem Hauptbrennraum stehend angeordnet sind, und den Durchtritt zu einem
Nachbrennraum darstellen.
Bei der Verbrennung des Brennstoffes auf einem Rost war es bereits bekannt,
diese Düsenrohre direkt als Rost zum Auflegen des Brenngutes zu benutzen.
Dabei bestehen die Düsenrohre in der Regel aus Stahl, meist hochlegiertem
Edelstahl, da diese Düsenrohre einen häufigen und starken Temperaturwechsel
bzw. nicht normgerechte Brennstoffe aushalten müssen und dennoch nicht allzu
dickwandig ausgebildet werden sollen. Dagegen besteht die Auskleidung des
Brennraumes und/oder des Raumes für die Rauchgasabführung zum
Nachbrennraum hin meist aus unbrennbaren Materialien wie Schamott oder
Siliciumcarbid (SiC), die als Formteile angefertigt werden und dann passgenau die
Auskleidung des Gehäuses der Heizvorrichtung, welches ebenfalls aus
Stahlblech, Guss oder Schamotte besteht, darstellt.
Bei diesen bekannten Brennvorrichtungen stellte sich heraus, dass trotz
Verwendung hochlegierter Stähle für die Düsenrohre diese durch das Auflegen
und Verbrennen von Brennstoff, z. B. Holz, insbesondere von Holzscheiten, sehr
schnell korrodierten und verglühten, was vermutlich auf den direkten Kontakt mit
dem noch säurehaltigen, feuchten Brennholz zurückzuführen ist.
In der Folge gestaltet sich dann das Auswechseln der Düsenrohre, die in der
Regel mit einem Verteilerkasten für die Sekundärluft fest verbunden, insbesondere
verschweißt, waren, aufwendig und teuer, da hierfür teilweise sogar die
Auskleidung des Brennraumes bzw. der Abgasrückführung ausgebaut werden
musste.
Ferner ist aus der DE 37 37 661 A1 eine Brennvorrichtung bekannt, bei der das
Brenngut nicht auf einem Rost, sondern auf einer geschlossenen Platte mit nur
einer Durchtrittsöffnung nach unten verbrannt wird, unter welcher sich ein
Zufuhrrohr für Sekundärluft befindet.
Es ist daher die Aufgabe gemäß der vorliegenden Erfindung, eine Brennvorrich
tung sowie ein Verfahren zum Auswechseln der Düsenrohre bei einer solchen
Brennvorrichtung zur Verfügung zu stellen, welches trotz einfachen und kosten
günstigen Aufbaus der Brennvorrichtung einen nur geringen Verschleiß und eine
lange Lebensdauer der einzelnen Komponenten sicherstellt und beim Verschleiß
der Düsenrohre dennoch ein einfaches Auswechseln dieser Düsenrohre gestattet.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 18 gelöst. Vorteil
hafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Es wurde festgestellt, dass sich die Lebensdauer der in der Rauchgasabführung
anzuordnenden Düsenrohre drastisch erhöht, sofern diese nicht in direkten Kon
takt mit dem noch unverbrannten Brennholz geraten. Deshalb wird oberhalb der
Düsenrohre ein separater Brennrost angeordnet, auf dem das Brennholz aufliegt,
und der dementsprechend relativ schnell verschleißt.
Aus diesem Grund wird kein einstückiger Rost verwendet, sondern einzelne Rost-
Stäbe nebeneinander in der Brennvorrichtung angeordnet, durch einfaches Aufle
gen bzw. Einlegen in entsprechende Taschen der Seitenauskleidungen, die aus
Schamott oder Siliciumcarbid oder ähnlichen feuerfesten Stoffen bestehen. Zu
sätzlich werden die Roststäbe nicht als Hohlmaterial, sondern als massive Stäbe
mit vergleichsweise großem Querschnitt von beispielsweise mehr als 2 cm
Durchmesser, insbesondere mehr als 3 cm Durchmesser, verwendet, wobei die
Roststäbe ebenfalls aus einem Stahl-Eisen-Material, vorzugsweise aus Guss,
vorzugsweise aus hitzebeständigem Stahl-Guss, bestehen.
Die Düsenrohre befinden sich unterhalb dieses Rostes und nicht im Kontakt mit
diesem Rost, wobei die Düsenrohre vorzugsweise wie die Roststäbe ebenfalls
horizontal, jedoch in der Aufsicht betrachtet zu diesen quer verlaufen, um eine
optimale Durchmischung der durch den Rost nach unten abgeführten Rauchgase
zu erzielen. Zusätzlich ist diese Rauchgasabführung unterhalb des Rostes durch
schräggestellte Seitenflächen der Seitenauskleidungen sich verjüngend zum
Nachbrennraum hin gestaltet, um eine Düsenwirkung und damit eine gute Durch
mischung zu erzielen. Aus dem gleichen Grund sind auch die in dem Strömungs
weg der Rauchgase durch die Rauchgasabführung angeordneten Düsenrohre mit
einem Querschnitt ausgestattet, der wenigstens über einen Teilbereich ihres
Querschnittes in Strömungsrichtung der primären Rauchgase einen zunehmen
den Querschnitt besitzt, wobei die Austrittsöffnungen für das Sekundärgas nahe
oder an der Stelle der größten Breite des Querschnittes angeordnet sind. Dadurch
entstehen ebenfalls zwischen den Düsenrohren wiederum sich in Strömungsrich
tung der primären Rauchgase sich verengende Lücken und damit eine Düsenwir
kung, die die Strömung der primären Rauchgase beschleunigt und dadurch das
Sekundärgas aus den Austrittsöffnungen der Düsenrohre in die primären Rauch
gase hinein ansaugt.
Vorzugsweise besitzen die Düsenrohre dabei einen dreieckigen oder fünfeckigen
oder runden Querschnitt mit einer nach oben gerichteten Spitze, und können des
halb sehr einfach hergestellt werden, weil sie an beiden Stirnseiten offen sind.
Diese Düsenrohre werden auf der Seite der Zufuhr der Sekundärluft mit einem
quer über alle Düsenrohre reichenden Verteilerkasten, der in der Regel ebenfalls
aus Stahlblech besteht, nicht verschweißt oder anderweitig fest verbunden, son
dern lediglich stirnseitig in entsprechende Durchgangsöffnungen einer Wandung
dieses Verteilerkastens eingesteckt und liegen mit ihrem anderen Ende auf bzw.
in einem entsprechenden Teil der Stirnauskleidung der Rauchgasabführung, wel
ches ebenfalls aus unbrennbarem Material (Schamott oder SiC) besteht, auf.
Durch eine formschlüssige Verbindung der Düsenrohre zu dieser Stirnauskleidung
und/oder dem Verteilerkasten ist ein Verrutschen der Düsenrohre, auch aufgrund
des ständigen Dehnens und Zusammenziehens bei Temperaturwechseln, zuver
lässig vermieden. Auf diese Art und Weise lässt sich der gesamte Innenausbau
der Heizvorrichtung sehr einfach formschlüssig und ohne weitere Montagearbei
ten zusammensetzen, indem - nach Einlegen des Verteilerkastens in das Gehäu
se - zunächst die Seitenauskleidungen, insbesondere in einer hierfür dort vorge
sehenen Nut oder Ausnehmung, und das auf den schrägen Innenflächen der
Seitenauskleidungen an deren einen Ende aufsitzendes, trapezförmiges unteres
Stirnauskleidungsteil einfach eingelegt werden. Anschließend erfolgt das Auflegen
der Düsenrohre mit ihrem einen Ende auf das untere Stirnauskleidungsteil und
anschließendes Einschieben mit dem anderen stirnseitigen Ende in die entspre
chenden Durchlässe des Verteilerkastens. Nunmehr müssen lediglich noch einer
seits das obere Stirnauskleidungsteil auf die Enden der Düsenrohre aufgelegt und
dann quer über die Düsenrohre die Roststäbe aufgelegt werden, die wiederum
formschlüssig mit ihren Enden in entsprechende Taschen der Seitenauskleidun
gen eingreifen und dadurch formschlüssig in ihrer Lage gesichert sind.
Eine Ausführungsform gemäß der Erfindung ist im folgenden beispielhaft näher
beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Aufsicht auf die erfindungsgemäße Brennvorrichtung und
Fig. 2 eine Frontansicht der Brennvorrichtung.
In Fig. 2 ist vor allem der Bereich der Rauchgasabführung 5 in seinem Aufbau zu
erkennen, der am oberen Ende durch den Brennrost 2 begrenzt wird, auf dem das
Holz 10 oder anderes Brenngut aufliegt, und was damit den Haupt-Brennraum 3
darstellt. Unterhalb der Rauchgasabführung gelangen die Rauchgase in einen
Nachbrennraum 4, in dem die Nachverbrennung dieser Rauchgase und deren
Abführung zum Kamin stattfindet, was nicht mehr dargestellt ist.
Wie ersichtlich, ist die Brennvorrichtung in einem Gehäuse 11 aus zum Beispiel
Stahlblech angeordnet, von dessen senkrechten Seitenwänden Querwände frei
endend so weit nach innen ragen, dass hierauf die Seitenauskleidungen 13 mit
ihrer Unterseite aufgesetzt werden können, der freie Durchlass zwischen den
Seitenauskleidungen für die Rauchgase jedoch durch die Querwände des Gehäu
ses 11 nicht behindert wird.
Die Formteile der Seitenauskleidung 13, die wegen der Symmetrie der gesamten
Brennvorrichtung zur vertikalen Mittelebene identisch ausgebildet sein können,
sitzen eine schräg nach unten und zur Längsmittelebene hin sich annähernde In
nenfläche 17, wodurch der Querschnitt in der Rauchgasabführung zum Nach
brennraum hin verringert wird und damit die gewünschte Düsenwirkung eintritt.
Wie Fig. 1 zeigt, liegt im vorderen Bereich auf dieser schrägen Innenfläche 17 das
trapezförmig gestaltete untere Stirnauskleidungsteil 14 auf, welches in seiner
Oberseite Vertiefungen zum teilweisen Einlegen des Querschnittes der Düsenroh
re 6 aufweist. Nach Einlegen der Düsenrohre kann auf diesen eine obere
Stirnauskleidung 15, die ebenfalls trapezförmig gestaltet ist, aufgelegt werden, die
für die Darstellung der Fig. 1 entfernt wurde, um die Lage der Düsenrohre 6 bes
ser erkennen zu können.
Am oberen Ende der schrägen Innenfläche 17 und/oder am Übergang zur oberen
Stirnfläche der Seitenauskleidungen 13 besitzen diese nach innen und oben wei
sende offene Taschen 16 zur Aufnahme der quer, von der einen zur anderen
Seitenauskleidung 13 verlaufenden, einzelnen Roststäbe 2a, b, c. ., die somit im
Abstand oberhalb der Düsenrohre 6 verlaufen. Die Düsenrohre 6 liegen etwa auf
halber Höhe der Rauchgasabführung.
Die Taschen 16 sind auch an die Querschnittsform der Roststäbe 2a, b angepasst,
die vorzugsweise einen L-förmig mit der Spitze nach unten weisenden und oben
abgerundeten Querschnitt besitzen. Vorzugsweise sind dabei - wie in der Aufsicht
der Fig. 1 zu erkennen - die Taschen 16 in einem geringeren Abstand bzw. ein
ander teilweise überlappend angeordnet als es der Dicke der Roststäbe 2a, b, c. .
entspricht, um die Roststäbe nicht nur in einem vorgegebenen, sondern in einem
schrittweise wählbaren Abstand zueinander anordnen zu können, je nach Größe
der Teile des Brennstoffes.
Die Düsenrohre 6 liegen mit ihrem anderen, von der Stirnauskleidung abgewand
ten, Ende in den Durchgangsöffnungen einer Wandung des über alle Düsenrohre
von einer bis zur anderen Seitenwand des Gehäuses 11 vorzugsweise durchge
henden, hohlen Verteilerkastens 9 aus Stahlblech, in den z. B. von einer Stirnseite
her in eine Zugangsöffnung 19 das gewünschte Sekundärgas zugeführt wird und
von dort in die offenen Stirnseiten der in den Verteilerkasten 9 hineinragenden
Düsenrohre hineinströmt. Von dort aus wird es über die an beiden Längskanten
der Düsenrohre 6 vorhandenen Austrittsöffnungen 7a, b geleitet und strömt aus
diesen in die Rauchgasabführung 5 des primären Rauchgases aus. Ein Ausströ
men durch die gegenüberliegende, auskleidungsseitige offene Stirnfläche der
Düsenrohre wird fast vollständig vermieden, indem diese mit ihrer Stirnseite an
der dortigen Gehäusewand auf der Innenseite anliegen
Die Austrittsöffnungen 7a, b sind auf den beiden Seiten der Düsenrohre, die einen
Querschnitt in Form eines aufrecht stehenden mit der Spitze nach oben weisen
den Diamanten besitzen, an den beiden einander gegenüberliegenden und am
weitesten voneinander entfernten Punkten des Querschnittes angeordnet und in
Längsrichtung der Düsenrohre 6 so zueinander versetzt, dass im Bereich einer
Austrittsöffnung z. B. 7a auf der einen Seite auf der gegenüberliegenden Seite
gerade eine Lücke zwischen zwei Austrittsöffnungen 7b vorhanden ist. Die Lücken
sind dabei vorzugsweise etwa so lang wie die Austrittsöffnungen in Verlaufsrich
tung der Düsenrohre 6.
Um eine Verlagerung der Düsenrohre 6 in der Vorrichtung in ihrer Längsrichtung
zu verhindern, kann am auskleidungsseitigen Ende des Düsenrohres eine Nase
12 beispielsweise nach unten abgebogen sein, die dann in eine entsprechende
Ausnehmung 18 in z. B. dem unteren Stirnauskleidungsteil 14 eingreift. Dadurch
wird eine Bewegung des Düsenrohres 6 in Richtung Verteilerkasten 9 vermieden.
Auch kann die Nase 12 und die entsprechende Aussparung 18 in der unteren
Stirnauskleidung 14 von deren Stirnfläche zurückversetzt im mittleren Bereich des
Stirnauskleidungsteiles 14 als Sackloch oder Schlitz vorhanden sein, wodurch
eine Bewegung in beide Richtungen verhindert wird, auch wenn das Düsenrohr im
Abstand vor der Gehäusewand endet.
Fig. 1 lässt erkennen, dass die Düsenrohre 6 nur möglichst gering in das Innere
des Verteilerkastens 9 hineinragen, um für das Demontieren der Düsenrohre im
Verschleißfall nicht den kompletten Verteilerkasten herausnehmen zu müssen,
sondern - nach Abheben der Roststäbe 2a und der oberen Stirnauskleidung 15 -
die Düsenrohre 6 am auskleidungsseitigen Ende etwas anheben und anschlie
ßend aus dem Verteilekasten 9 herausziehen zu können.
Anhand der Fig. 2 wird ferner klar, dass die Aussparungen für die Aufnahme des
Querschnittes der Düsenrohre 6, die gemäß Fig. 2 im Berührungsbereich zwi
schen oberer und unterer Stirnauskleidung 14, 15 in beiden Auskleidungsteilen
vorhanden sind, auch nur in einem der beiden Auskleidungsteile ausgebildet sein
können, sofern die Düsenrohre 6 einen Querschnitt aufweisen, der sich von oben
nach unten stetig vergrößert.
1
Brennvorrichtung
2
Brennrost
2a, b Rost-Stab
2a, b Rost-Stab
3
Hauptbrennraum
4
Nachbrennraum
5
Rauchgasabführung
6
Düsenrohr
7a, b Austrittsöffnung
7a, b Austrittsöffnung
8
Sekundärgas
9
Verteilerkasten
9a, b Durchbruch
9a, b Durchbruch
10
Holz
11
Gehäuse
12
,
12
' Nase
13
Seiten-Auskleidung
14
Untere Stirn-Auskleidung
15
Obere Stirn-Auskleidung
16
Tasche
17
Innenfläche
18
Ausnehmung
19
Zugangsöffnung
Claims (19)
1. Brennvorrichtung (1) mit
einem Brennrost (2) zum Auflegen eines festen Brennstoffes, insbesondere Holz (10),
einer Rauchgas-Abführung (5) vom Hauptbrennraum (3) oberhalb des Brennrostes (2) durch den Brennrost (2) nach unten in eine Nachbrennkammer (4), dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb des Brennrostes (2) Düsenrohre (6) in der Rauchgasabführung (5) angeordnet sind, die Austrittsöffnungen (7a, b. .) in ihrer Wandung aufweisen und der Zufuhr von Sekundärgas (8) in die primäre Rauchgasabführung (5) dienen.
einem Brennrost (2) zum Auflegen eines festen Brennstoffes, insbesondere Holz (10),
einer Rauchgas-Abführung (5) vom Hauptbrennraum (3) oberhalb des Brennrostes (2) durch den Brennrost (2) nach unten in eine Nachbrennkammer (4), dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb des Brennrostes (2) Düsenrohre (6) in der Rauchgasabführung (5) angeordnet sind, die Austrittsöffnungen (7a, b. .) in ihrer Wandung aufweisen und der Zufuhr von Sekundärgas (8) in die primäre Rauchgasabführung (5) dienen.
2. Brennvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Düsenrohre (6) im Abstand unterhalb des Brennrostes (2) und insbesondere
quer zur Verlaufsrichtung der Roststäbe (2a, b) verlaufen.
3. Brennvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Roststäbe (2a, b) mit ihren seitlichen Enden einzeln lose auf den Seiten-
Auskleidungen (13) der Rauchgasabführung aufliegen, mit denen das Gehäuse
(11) ausgekleidet ist.
4. Brennvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Düsenrohre (6) einzeln lose mit einem Ende auf einer Stirnauskleidung, insbe
sondere der unteren Stirnauskleidung (14), der Rauchgasabführung aufliegen und
mit dem anderen Ende lose einzeln in den Durchbrüchen (9a) eines quer über alle
Düsenrohre (6) angeordneten Verteilerkastens (9) für das Sekundärgas (8).
5. Brennvorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass
auf dem auskleidungsseitigen Ende über alle Düsenrohre (6) hinweg eine obere
Stirnauskleidung (15) aufliegt und obere und untere Stirnauskleidungen (13, 14) in
ihrer Kontaktebene so gestaltet sind, dass dazwischen Durchbrüche entsprechend
der Außenkontur der Düsenrohre (6) verbleiben.
6. Brennvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Roststäbe (2) aus massivem Metall, insbesondere Guss, insbesondere
hitzebeständigem Stahl-Guss, bestehen.
7. Brennvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Seitenauskleidungen (13) in ihrem im Gehäuse (11) eingebauten Zustand vom
Brennrost (2) aus nach unten mit ihren Innenflächen (7) eine Neigung zur Mitte der
Rauchgasabführung (5) hin aufweisen, so dass sich der Raum der
Rauchgasabführung (5) mit zunehmendem Abstand vom Brennrost (2) aus
verkleinert.
8. Brennvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Roststäbe (2) mit ihren Enden in Taschen (16) im oberen Bereich der
Seitenauskleidungen (13), insbesondere im oberen Bereich der Innenflächen (17)
der Seitenauskleidungen formschlüssig aufliegen und insbesondere in den
Seitenauskleidungen (13) die Taschen (16) in einem geringeren Abstand
hintereinander angeordnet sind, als es der Breite der Roststäbe (2a, b) entspricht,
so dass durch Einlegen in unterschiedliche Taschen der Abstand der Roststäbe
(2a, b. .) zueinander in Stufen verändert werden kann.
9. Brennvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Düsenrohre (6) in ihrem montierten Zustand, in dem sie vorzugsweise
horizontal oder leicht ansteigend verlaufen, wenigstens in einem Teilbereich vom
oberen Ende aus einen nach unten hin zunehmenden Querschnitt aufweisen mit
seitlichen Austrittsöffnungen (7a, b) auf beiden Seiten in ihren Wandungen,
vorzugsweise im Bereich der größten Breite der Düsenrohre (6).
10. Brennvorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Düsenrohre (6) vorzugsweise eine fünfeckige Querschnittsform mit einer Ecke
nach oben, vorzugsweise in Form eines Diamanten, aufweisen und die
Austrittsöffnungen (7a, b) an den äußeren Ecken des Querschnitters angeordnet
sind.
11. Brennvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Austrittsöffnungen (7a, b) entlang der Längsaußenkanten der Düsenrohre (6) in
regelmäßigen Abständen angeordnet sind, und insbesondere die in Längsrichtung
der Düsenrohre (6) betrachtete Länge der Austrittsöffnungen (7) der Länge der
Abstände zwischen den Austrittsöffnungen (7) entspricht.
12. Brennvorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, dass
in den Düsenrohren (6) die Austrittsöffnungen der einen Längskante zu den
Austrittsöffnungen (7b) der anderen Längskante in Längskante in Längsrichtung
zueinander versetzt so angeordnet sind, dass im Längenbereich der Lücken
zwischen den Austrittsöffnungen der einen Seite auf der anderen Seite
Austrittsöffnungen vorhanden sind.
13. Brennvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Düsenrohre (6) an ihrem auskleidungsseitigen Ende wenigstens eine über
den Außenumfang des Düsenrohres (6) vorstehende Nase (12) aufweisen und an
der entsprechenden Position die Stirnauskleidung, insbesondere die untere
Stirnauskleidung (14), eine Ausnehmung (18) für die Nase (12) aufweist,
insbesondere in dem stirnseitigen Ende der Auskleidung (14) auf der von der
Rauchgasabführung (5) abgewandten Stirnfläche oder in der Aufsicht betrachtet
im Inneren der Seitenauskleidung (14).
14. Brennvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Düsenrohre (6) an beiden Stirnseiten offen sind.
15. Brennvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Auskleidungsteile, insbesondere Seitenauskleidung (13), untere und obere
Stirnauskleidung (14, 15) aus Schamotte oder aus Siliciumcarbid (SiC) oder
Stahlguss als Formteil, insbesondere als gesintertes Formteil, hergestellt sind.
16. Brennvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Auskleidungsteile (13, 14, 15) die einzelnen Roststäbe (2a, b. .), die einzelnen
Düsenrohre (6) und der Verteilerkasten (9) ausschließlich formschlüssig
zusammengesetzt sind.
17. Brennvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Stirnauskleidung (14, 15) mit ihren Stirnflächen in einer Nut oder Ausnehmung
der Seitenauskleidungen (13) liegt.
18. Verfahren zum Austauschen der Düsenrohre (6) einer Brennvorrichtung,
insbesondere gemäß einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, dass
nach Abnehmen der Roststäbe (2a, b. .) sowie der auf den Düsenrohren (6) liegenden oberen Stirnauskleidung die einzelnen Düsenrohre (6) nacheinander in ihrer Längsrichtung bis auf Anschlag an der auskleidungs seitigen Wand des Gehäuses geschoben werden,
dadurch mit ihrem gegenüberliegenden Ende außer Eingriff mit dem Verteilerkasten (9) gelangen,
mit diesem kastenseitigen Ende angehoben und über den Kasten (9) schräg nach oben aus der Brennvorrichtung herausgezogen werden können, insbesondere ohne Entfernung des Verteilerkastens (9) und/oder ohne Werkzeug.
nach Abnehmen der Roststäbe (2a, b. .) sowie der auf den Düsenrohren (6) liegenden oberen Stirnauskleidung die einzelnen Düsenrohre (6) nacheinander in ihrer Längsrichtung bis auf Anschlag an der auskleidungs seitigen Wand des Gehäuses geschoben werden,
dadurch mit ihrem gegenüberliegenden Ende außer Eingriff mit dem Verteilerkasten (9) gelangen,
mit diesem kastenseitigen Ende angehoben und über den Kasten (9) schräg nach oben aus der Brennvorrichtung herausgezogen werden können, insbesondere ohne Entfernung des Verteilerkastens (9) und/oder ohne Werkzeug.
19. Verfahren nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, dass
vor dem Verschieben der Düsenrohre (6) in Längsrichtung das auskleidungs
seitige Ende des jeweiligen Düsenrohres soweit angehoben werden muss, dass
dessen Nase (6) außer Eingriff mit der entsprechenden Ausnehmung (18) in der
unteren Stirnauskleidung (14) gerät.
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