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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Prüfung eines
Markierungselementes auf Verrückung
gegenüber
einer Haltestruktur, insbesondere eines Knochens, an der dieses
fixiert ist, wobei das Markierungselement zur Positionsbestimmung
bei der navigativen Chirurgie dient.
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In
der
DE 195 06 197
A1 ist ein Verfahren zur Ortsbestimmung eines Körperteils,
bei welchem man Knochenschrauben in die Knochen des Körperteils einschraubt,
beschrieben. Die Knochenschrauben werden jeweils mit einer Markierung
versehen und die Lage einer jeden Markierung über eine Navigationseinheit
bestimmt.
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In
der
DE 38 38 011 A1 ist
ein Bezugsimplantat für
den menschlichen Körper,
welches durch ein Abbildungssystem nachweisbar ist, beschrieben. Das
Bezugsimplantat umfaßt
dabei einen ersten Abschnitt und einen zweiten Abschnitt, wobei
der erste Abschnitt so ausgebildet ist, daß er durch ein Abbildungssystem
nachgewiesen wird, wenn er unterhalb der Haut angeordnet ist. Der
zweite Abschnitt ist zur festen Halterung an einem Knochen unterhalb
der Haut ausgebildet, ohne vollständig den Knochen zu durchdringen
und ohne zu einem Knochenbruch zu führen.
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In
der
DE 694 24 416
T2 ist eine Vorrichtung zur intraoperativen Lokalisierung
des funktionellen Mittelpunktes der Hüfte zur künstlichen Kniegelenkbildung
beschrieben. Die Vorrichtung umfaßt u.a. Mittel zur Messung
von räumlichen
Ortsänderungen
eines Punktes relativ zu einem Bezugssystem.
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Die
WO 99/21498 A1 betrifft ein System zur Knochensegmentnavigation
mit u.a. einer Planungseinheit zur Planung einer Knochensegmentverschiebung,
mit einer mit einem Knochensegment zu verbindenden Markeranordnung
und mit einer die Position der Markeranordnung erfassenden Positionsertassungseinheit.
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Bei
der navigativen Chirurgie (computergestützten Chirurgie) werden Roboter
eingesetzt, um beispielsweise Knochenausnehmungen auszufräsen oder
um Schnitte in Knochen einzubringen bzw. um Knochen zu sägen. Es
läßt sich
dadurch die Lage der Ausfräsung
bzw. die Lage des Schnittes auf präzise Weise einbringen. Jedoch
ist es dazu erforderlich, daß die
räumlichen
Positionen der Bearbeitungswerkzeuge relativ zu dem Operationsgebiet
zu jedem Zeitpunkt mit hoher Genauigkeit bekannt sind.
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Dazu
werden Markierungselemente eingesetzt, die an einer entsprechenden
Haltestruktur bzw. an verschiedenen Haltestrukturen fixiert sind.
Insbesondere werden zur Fixierung der Markierungselemente Knochenschrauben
eingesetzt, die an einem entsprechenden Knochen fixiert sind. Bei
einer Hüftoperation
werden beispielsweise ein oder mehrere Markierungselemente an dem
entsprechenden Hüftknochen
fixiert. Bei dem Einsetzen einer Knieprothese werden Markierungselemente
an Fußknochen, Unterschenkelknochen,
Oberschenkelknochen und Hüftknochen
fixiert.
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Über eine
Navigationsstation läßt sich
die Lage der Markierungselemente, ausgehend von der Annahme, daß diese
fest an der Haltestruktur fixiert sind, im Raum bestimmen und dadurch
wiederum läßt sich
das Bearbeitungswerkzeug steuern.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein einfach ausgebildetes
Verfahren und eine einfach ausgebildete Vorrichtung zur Überprüfung eines
Markierungselementes auf Verrückung
gegenüber
der Haltestruktur zu schaffen, welches möglichst genau arbeitet.
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Diese
Aufgabe wird durch das Verfahren gemäß Anspruch 1 gelöst.
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Die
Position des Markierungselementes wird über die Navigation sowieso
bestimmt, so daß das Referenzsystem
des Markierungselements, das heißt das Ruhesystem des Markierungselementes, bekannt
ist. Indem ein zusätzlicher
Punkt, nämlich der
Orientierungspunkt, festgelegt wird, welcher in einer eindeutigen,
bestimmbaren Beziehung zu der Haltestruktur steht, läßt sich
damit durch zeitliche und insbesondere ständige Überwachung des Orientierungspunktes
auf Bewegung im Referenzsystem des Markierungselementes eine Verrückung desselben detektieren.
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Wird
solch eine Verrückung
festgestellt, dann ist bei Fortsetzung der Operation ohne entsprechende
Korrekturen das Operationsergebnis gefährdet, da die durch das verrückte Markierungselement angegeben
Position nicht mehr mit der Ausgangsposition, gegenüber welcher
die Einmessung stattgefunden hat, übereinstimmt. Durch das erfindungsgemäße Verfahren
läßt sich
folglich eine computerunterstützte
Operation überwachen
und bei entsprechender detektierter Verrückung wird dann einem Operateur
angezeigt, daß vor
Fortsetzung der Operation ein entsprechender Korrektureingriff nötig ist, da
sich die Lage eines Markierungselementes verschoben hat.
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Durch
das erfindungsgemäße Vorgehen,
indem nämlich
ein Orientierungspunkt in einer eindeutigen, bestimmbaren Beziehung
zu der Haltestruktur gewählt
wird, muß zur
Verrückungsüberprüfung nur noch
die Bewegung dieses Orientierungspunktes detektiert werden. Da,
wie bereits erwähnt,
die Position des Markierungselementes durch die Navigationsstation
sowieso ständig
ermittelt wird, genügt
folglich die "Positionsverfolgung" eines einzigen Punktes, des
Orientierungspunktes, um noch pro Markierungselement eine Sicherheitsüberprüfung bezüglich Verrückung durchzuführen.
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Zur
Prüfung
des Markierungselementes auf Verrückung wird eine Positionsprüfung des
Orientierungspunktes gegenüber
einem Vergleichs-Orientierungspunkt durchgeführt. Der Vergleichs-Orientierungspunkt
stellt die Ausgangslage des Markierungselementes dar, von der aus
auf Verrückung
geprüft wird. Ändert sich
die Position des Orientierungspunktes gegenüber dem Vergleichs-Orientierungspunkt im
Referenzsystem des Markierungselementes, dann be deutet dies, daß eine entsprechende
Verrückung
des Markierungselementes bezüglich
der Haltestruktur stattgefunden hat.
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Es
kann dabei vorgesehen sein, daß der
Orientierungspunkt in einer eindeutigen geometrischen Beziehung
zu der Haltestruktur steht. Ist beispielsweise ein Markierungselement
als Knochenschraube in einem Hüftknochen
fixiert und sind Oberkörper
und Kopf des Patienten relativ zu einer Liege fixiert, dann stellt
beispielsweise jeder beliebige Punkt im Raum solch einen Orientierungspunkt
dar.
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Es
kann sich dabei auch um einen anatomischen Orientierungspunkt handeln.
Bei dem oben geschilderten Beispiel ist beispielsweise die Nasenspitze
solch ein Orientierungspunkt. Ein entsprechender Orientierungspunkt
kann aber auch dadurch hergestellt werden, daß in dem Hüftknochen eine weitere Knochenschraube
mit einem Marken fixiert wird, wobei eine entsprechende Marke dieses
Markers dann einen Orientierungspunkt bildet.
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Es
kann auch alternativ oder zusätzlich
vorgesehen sein, daß der
Orientierungspunkt in einer eindeutigen kinematischen Beziehung
zu der Haltestruktur steht. Bei einem Knie kann beispielsweise grundsätzlich eine
Bewegung durch den Unterschenkel relativ zum Knie, durch den Oberschenkel
relativ zum Knie und durch den Oberschenkel relativ zur Hüfte erfolgen.
Diese Bewegungen sind aber nicht unabhängig voneinander, sondern unterliegen
kinematischen Einschränkungen.
Ein entsprechend an einem der genannten Knochen fixiertes Markierungselement
unterliegt deshalb bezüglich
seiner Beweglichkeit mit der Haltestruktur ebenfalls den kinematischen
Einschränkungen,
was dazu benutzt werden kann, um einen "kinematischen" Orientierungspunkt zu konstruieren,
welcher in einer eindeutigen Beziehung zur Haltestruktur steht.
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Zur
expliziten Festlegung eines Orientierungspunktes kann es vorgesehen
sein, daß dieser mittels
eines Stiftelementes gewählt
wird, welches eine Marke aufweist, deren Position gegenüber Drehung
des Stiftelementes um eine Stiftachse invariant ist, und das in
einer eindeutigen Beziehung zur Haltestruktur fixiert wird. Ein
Stiftelement ist weniger anfällig
gegenüber
Verrückungen
als eine Knochenschraube. Insbesondere über die rotationsinvariante Wahl
einer Marke ist gesichert, daß sich
eine Rotation des Stiftelementes nicht als Rotation der Marke gegenüber der
Haltestruktur äußert.
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Ganz
besonders vorteilhaft ist es, wenn das Markierungselement eine Schraube
zur Fixierung an einem Knochen umfaßt oder durch eine solche gebildet
ist. Über
eine Knochenschraube läßt sich
ein Markierungselement auf einfache und sichere Weise fixieren,
so daß entsprechende
Positionsdaten für
die navigative Chirurgie geliefert werden können.
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Vorteilhafterweise
sind dabei das Markierungselement und die Schraube so kalibriert,
daß die Lage
einer Schraubenachse im Referenzsystem des Markierungselementes
bestimmt ist. Aus der relativen Lage zwischen dem Orientierungspunkt
und dem Referenzsystem des Markierungselementes läßt sich damit
die Lage der Achse ermitteln und aus der Bewegung des Orientierungspunktes
wiederum läßt sich
dessen Bewegung gegenüber
der Achse ermitteln. Dadurch wiederum läßt sich eine Bewegung des Markierungselementes
relativ zu der Haltestruktur bezogen auf dessen Achse ableiten,
das heißt
insbesondere eine Verrückung
längs dieser
Achse und eine Rotation um diese Achse.
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Bei
einer einfachen Variante einer Ausführungsform ist dabei ein Basisvektor
des Referenzsystems des Markierungselementes parallel versetzt zu der
Schraubenachse angeordnet. Dadurch ist der Rechenaufwand zur Umrechnung
von Bewegungen des Orientierungspunktes in Verrückungen des Markierungselementes
gering gehalten.
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Insbesondere
wird dabei der Abstand zwischen einem detektierten Orientierungspunkt
und dem Vergleichs-Orientierungspunkt ermittelt.
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Weiterhin
wird ein orthogonaler Abstand zwischen dem detektierten Orientierungspunkt
und dem Markierungselement ermittelt. Ändert sich dieser orthogonale
Abstand, so läßt sich
daraus ableiten, daß eine
komplizierte Bewegung des Markierungselementes stattgefunden hat,
die wahrscheinlich nicht zu reproduzieren ist und dadurch läßt sich
dann ein entsprechendes Warnsignal ausgegeben, damit ein Operateur
die Operation sofort unterbricht.
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Ferner
kann es vorgesehen sein, daß ein
Abstand einer Projektion des Vergleichs-Orientierungspunktes auf
eine Achse des Markierungselementes zu der Projektion eines detektierten
Orientierungspunktes ermittelt wird. Aus diesem Abstand läßt sich eine
Linearverschiebung des Markierungselementes längs dieser Achse ableiten.
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Ferner
ist es vorgesehen, daß eine
Winkeldifferenz zwischen dem detektierten Orientierungspunkt und
dem Vergleichs-Orientierungspunkt in einer Ebene senkrecht zu einer
Achse des Markierungselementes ermittelt wird. Aus dieser Winkeldifferenz
läßt sich
eine Drehung des Markierungselementes um seine Achse und insbesondere
um seine Schraubenachse ermitteln.
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Es
ist dabei insbesondere vorgesehen, daß ein Warnsignal ausgegeben
wird, wenn die Differenz des orthogonalen Abstandes eines detektierten
Orientierungsspunktes und eines Vergleichs-Orientierungspunktes
von Null verschieden ist. Eine von Null verschiedene Differenz bedeutet,
daß Querbewegungen
zu der Achse des Markierungselementes stattgefunden haben und daß wahrscheinlich
die Gesamtbewegung nicht reproduzierbar ist. Das Warnsignal zeigt
dann dem Operateur, daß die
Positionsbestimmung bei der navigativen Chirurgie mit Ungenauigkeiten
behaftet sein könnte
und deshalb die Operation zu unterbrechen ist, um eine neue Kalibrierung der
Navigation durchführen
zu können.
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Ferner
ist es vorgesehen, daß eine
Verrückungslänge angegeben
wird, wenn die Differenz des orthogonalen Abstandes eines detektierten
Orientierungspunktes und des orthogonalen Abstandes des Vergleichs-Orientierungspunktes
als Null ermittelt wird und der Abstand der Projektionen auf eine Achse
des Markierungselementes von Null verschieden ist. Dieser Abstand
der Projektionen gibt dann direkt die Verrückungslänge an, in welcher sich das Markierungselement
parallel zu seiner Achse verschoben hat. Daraus wiederum kann eine
Navigationsstation eine entsprechende Kalibrierung bezüglich des
Markierungselementes durchführen
oder, wenn die computerunterstützte Operation
entsprechend unterbrochen wird, kann das Markierungselement in seine
ursprüngliche
Position zurückgesetzt werden,
wobei ja die Verschiebungslänge
bekannt ist.
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Ferner
kann es vorgesehen sein, daß ein Verrückungswinkel
angegeben wird, wenn die Differenz des orthogonalen Abstandes eines
detektierten Orientierungspunktes und der orthogonale Abstand eines
Vergleichs-Orientierungspunktes als Null ermittelt wird und die
Winkeldifferenz in einer Ebene senkrecht zur Achse des Markierungselementes
zwischen detektiertem Orientierungspunkt und Vergleichs-Orientierungspunkt
von Null verschieden ist. Eine solche Winkeldifferenz gibt dann
an, um welchen Drehwinkel (modulo 2π) sich das Markierungselement
um seine Achse gedreht hat. Entsprechend kann dann das Markierungselement
wieder zurückgedreht
werden bzw. die Drehung durch Neukalibrierung der Lage des Markierungselementes
berücksichtigt
werden.
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Die
eingangs genannte Aufgabe wird ferner durch die Vorrichtung gemäß Anspruch
16 gelöst.
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Die
Position des Markierungselementes wird über die Navigation sowieso
bestimmt, so daß das Referenzsystem
des Markierungselements, das heißt das Ruhesystem des Markierungselementes, bekannt
ist. Indem ein zusätzlicher
Punkt, nämlich der
Orientierungspunkt, festgelegt wird, welcher in einer eindeutigen,
bestimmbaren Beziehung zu der Haltestruktur steht, läßt sich
damit durch zeitliche und insbesondere ständige Überwachung des Orientierungspunktes
auf Bewegung im Referenzsystem des Markierungselementes eine Verrückung desselben detektieren.
Wird solch eine Verrückung
festgestellt, dann ist bei Fortsetzung der Operation ohne entsprechende
Korrekturen das Operationsergebnis gefährdet, da die durch das verrückte Markierungselement angegebene
Position nicht mehr mit der Ausgangsposition, gegenüber welcher
die Einmessung stattgefunden hat, übereinstimmt. Durch das erfindungsgemäße Verfahren
läßt sich
folglich eine computerunterstützte
Operation überwachen
und bei entsprechender detektierter Verrückung wird dann einem Operateur
angezeigt, daß vor
Fortsetzung der Operation ein entsprechender Korrektureingriff nötig ist, da
sich die Lage eines Markierungselementes verschoben hat.
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Durch
das erfindungsgemäße Vorgehen,
indem nämlich
ein Orientierungspunkt in einer eindeutigen, bestimmbaren Beziehung
zu der Haltestruktur gewählt
wird, muß zur
Verrückungsüberprüfung nur noch
die Bewegung dieses Orientierungspunktes detektiert werden. Da,
wie bereits erwähnt,
die Position des Markierungselementes durch die Navigationsstation
sowieso ständig
ermittelt wird, genügt
folglich die "Positionsverfolgung" eines einzigen Punktes, des
Orientierungspunktes, um noch pro Markierungselement eine Sicherheitsüberprüfung bezüglich Verrückung durchzuführen.
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Die
nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform dient im Zusammenhang mit
der Zeichnung der näheren
Erläuterung
der Erfindung. Es zeigen
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1 eine
schematische Ansicht einer Vorrichtung, mittels welcher Navigationsdaten
bei einer computerunterstützten
(navigativen) Operation ermittelbar sind;
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2 ein
Beispiel einer Bewegung eines Orientierungspunktes in einem Referenzsystem
eines Markierungselementes, wobei sich der Abstand zu dem Markierungselement
verändert;
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3 eine
weiteres Beispiel einer Bewegung eines Orientierungspunktes, wobei
der Abstand zu dem Markierungselement konstant bleibt, jedoch eine
Projektion längs
der Achse des Markierungselementes verschoben wird;
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4 eine
weiteres Beispiel einer Bewegung eines Orientierungspunktes, wobei
der Abstand zu dem Markierungselement erhalten bleibt, sich jedoch
die Winkellage ändert
und
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5 eine
schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Prüfung eines
Markierungselementes auf Verrückung.
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Bei
der computerunterstützten
Chirurgie (navigativen Chirurgie) werden Operationsroboter eingesetzt,
um beispielsweise Knochenausnehmungen mit einer bestimmten Anordnung
und Größe auszufräsen oder
Knochen in bestimmten räumlichen Schnitten
durchzusägen.
Typische Anwendungsgebiete sind Operationen zum Einsetzen von Endoprothesen.
Damit die entsprechenden Arbeitsvorgänge hochpräzise und mit dem gewünschten
Ergebnis durchgeführt
werden können,
muß die
räumliche Lage
des Bearbeitungswerkzeuges relativ zu dem Patientenkörper festgelegt
sein; sie muß insbesondere
ständig
geprüft
und gegebenenfalls korrigiert werden.
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Zur
Positionsbestimmung bei der navigativen Chirurgie sind, wie in 1 beispielhaft
gezeigt, Markierungselemente vorgesehen. Bei einer Operation sitzt
beispielsweise ein Markierungselement 10 an dem Fußknochen 11,
ein Markierungselement 12 an dem Unterschenkelknochen 13,
ein Markierungselement 14 an dem Oberschenkelknochen 15 und
ein Markierungselement 16 an einem Hüftknochen 17 an.
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Die
Knochen 11, 13, 15, 17 bilden
dabei jeweils eine Haltestruktur für die zugeordneten Markierungselemente 10, 12, 14, 16.
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Zur
Fixierung an dieser Haltestruktur umfaßt ein Markierungselement eine
Knochenschraube, so daß das
Markierungselement in einem Knochen fixierbar ist. Diese Knochenschraube
ist dann zur Bildung des Markierungselementes über einen Adapter mit einer
Marke versehen oder die Marke ist direkt an der Knochenschraube
gebildet.
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Über eine
Navigationsstation 20 läßt sich
die Lage eines Markierungselementes, beispielsweise des Markierungselementes 10,
im Raum bestimmen. Beispielsweise umfaßt dazu ein Markierungselement 10 eine
Mehrzahl von Sender wie Ultraschallsender oder Infrarotsender, deren
Signale durch Empfänger 22, 24, 26 registrierbar
sind. Insbesondere sind drei Empfänger 22, 24, 26 für die drei
räumlichen
Koordinaten vorgesehen.
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Aus
den durch die Empfänger 22, 24, 26 empfangenen
Signalen kann dann die Navigationsstation 20 und insbesondere
eine Recheneinheit 28 die räumliche Position der jeweiligen
Markierungselemente bestimmt werden. Diese Positionsdaten wiederum
lassen sich beispielsweise zur Steuerung eines Bearbeitungswerkzeuges
bei der navigativen Chirurgie verwenden.
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Grundsätzlich ist
es möglich,
daß die
von der Navigationsstation 20 ermittelten Positionsdaten
eines Markierungselementes, beispielsweise des Markierungselementes 12,
nicht nur von einer Bewegung der Haltestruktur, beispielsweise des
Unterschenkelknochens 13, herrühren, sondern auch von einer
Bewegung des Markierungselementes 12 relativ zu dem Unterschenkelknochen 13.
Eine Knochenschraube kann sich von dem entsprechenden Knochen lösen und
dadurch eine Bewegung des Markierungselementes verursachen. Damit
solch eine Bewegung von der Navigationsstation 20 nicht
falsch interpretiert wird und insbesondere die Bewegung eines Markierungselementes
relativ zu seiner Haltestruktur durch Lösung der Knochenschraube gegenüber der
Haltestruktur nicht die Positionsdaten verfälscht, wird erfindungsgemäß ein Verfahren
und eine Vorrichtung zur Überprüfung eines
Markierungselements auf Verrückung
gegenüber
der Haltestruktur vorgeschlagen.
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Dazu
wird, wie in den 2 bis 4 schematisch
gezeigt, ein Orientierungspunkt 30 gewählt, welcher in einer eindeutigen,
bestimmbaren Beziehung zu der Haltestruktur steht. Je nach Anwendungsfall
kann es sich dabei um einen anatomischen Punkt, einen geometrischen
Punkt oder einen kinematischen Punkt handeln.
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Bei
einer Hüftoperation
beispielsweise kann ein solcher Orientierungspunkt 30 dadurch
gebildet werden, daß eine
weitere Knochenschraube an dem gegenüberliegenden Hüftknochen
fixiert wird. Es kann auch vorgesehen sein, daß anstatt einer Knochenschraube
ein Stift fixiert wird, bei dem beispielsweise eine axiale Ausnehmung
als entsprechende Marke gewählt
wird. Durch die Wahl einer axialen Ausnehmung wirkt sich eine Rotation
des Stifts nicht in einer räumlichen
Verschiebung des Orientierungspunktes aus. Ist beispielsweise bei
einer Hüftoperation
der Oberkörper
des Patienten relativ zu einem Operationstisch fixiert, dann kann
auch die Nasenspitze als Orientierungspunkt verwendet werden.
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Ist
generell dafür
gesorgt, daß die
Haltestruktur räumlich
fixiert ist, dann kann jeder räumliche Punkt
als Orientierungspunkt verwendet werden.
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Bei
einer Knieoperation werden eine Mehrzahl von Markierungselementen
(vergleiche 1) gesetzt. Die Bewegungen der
Unterschenkelknochen, des Oberschenkelknochens am Kniegelenk und
des Oberschenkelknochens relativ zur Hüfte unterliegen bestimmten
Einschränkungen,
so daß sich daraus
bestimmte Bedingungen für
die Bewegungsmöglichkeiten
ableiten lassen. Daraus wiederum ist es möglich, einen kinematischen
Orientierungspunkt festzusetzen, der in einer eindeutigen und bestimmbaren
Weise mit der Haltestruktur, beispielsweise dem Oberschenkelknochen 15,
an dem das Markierungselement 14 fixiert ist, zusammenhängt.
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Erfindungsgemäß wird nun
die Bewegung des Orientierungspunktes 30 relativ zu dem
Referenzsystem 32 eines Markierungselementes 34 bestimmt,
so daß aus
einer Verschiebung des Orientierungspunktes 30 eine Verrückung des
Markierungselementes 34 ableitbar ist.
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Das
Referenzsystem 32 stellt ein Ruhesystem des Markierungselementes 34 dar,
das heißt
in diesem Referenzsystem 32 ist das Markierungselement 34 in
Ruhe. Eine Marke 36 des Markierungselementes ist dabei
so angeordnet, daß aus
der Lage der Marke 36 die räumliche Lage einer Achse 38 des Markierungselementes 34 bekannt
ist, wobei diese Achse 38 insbesondere eine Drehachse einer
Knochenschraube ist. Das Markierungselement 34 mit der
Marke 36 ist also so kalibriert, daß die Lage der Achse 38 über die
räumliche
Lage der Marke 36 bekannt ist. Insbesondere ist das Referenzsystem 32 so gewählt, daß eine Koordinatenachse
dieses Referenzsystems parallel versetzt zu der Achse 38 der entsprechenden
Knochenschraube ist.
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Die
Navigationsstation 20 bestimmt über eine Navigationseinrichtung 40 die
räumliche
Position des Markierungselementes 34, die dadurch bekannt
ist und damit ist auch das Referenzsystem 32 festlegbar
(5). Eine Einrichtung 46 zur Festlegung
und/oder Bestimmung eines Orientierungspunktes 30 legt
dabei entweder den Orientierungspunkt fest oder bestimmt diesen,
beispielsweise über kinematische
Beziehungen oder als anatomischen Punkt. In 5 ist ein
Ausführungsbeispiel
gezeigt, bei welchem der Orientierungspunkt 30 über ein
Stiftelement 42 mit einer axialen Ausnehmung 44 als Marke
festgelegt wird, wobei dieses Stiftelement dann in einer eindeutigen
Beziehung zu der Haltestruktur des Markierungselementes 34 steht,
an dem dieses fixiert ist. Die entsprechende Festlegungs- bzw. Bestimmungseinrichtung 46 kann
Teil der Navigationsstation 20 sein oder auch außerhalb
von dieser liegen.
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Eine
Einrichtung 48 bestimmt dann aus diesen Daten die Position
des Orientierungspunktes 30 im Referenzsystem 32 des
Markierungselementes 34; diese Einrichtung 48 ist
damit mit der Navigationseinrichtung 40 und der Festlegungseinrichtung 46 für den Orientierungspunkt 30 verbunden.
Die Einrichtung 48 wiederum liefert ihre Daten an eine
Detektionseinrichtung 50, welche die Position des Markierungselementes 34 auf
Verrückung
gegenüber
der Haltestruktur mittels Überprüfung einer
Bewegung des Orientierungspunktes 30 im Referenzsystem 32 des
Markierungselementes 34 prüft.
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Das
Ergebnis dieser Überprüfung wird
auf einer Anzeige 52 angezeigt. Die Einrichtungen 48, 50 und
die Anzeige 52 können
Teil der Navigationsstation 20 sein oder getrennt von dieser
ausgebildet sein.
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Eine über die
Detektionseinrichtung 50 detektierte Bewegung eines Orientierungspunktes
bezüglich
eines Vergleichs-Orientierungspunktes ist dann ein Indiz dafür, daß sich das
Markierungselement 34 gegenüber seiner Haltestruktur bewegt
hat und insbesondere daß sich
eine Knochenschraube gelockert hat.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
auf Überprüfung einer
Verrückung
läuft wie
folgt:
Zu Beginn des Überprüfungsvorgangs
wird ein Orientierungspunkt als Vergleichs-Orientierungspunkt gewählt. Dies
ist in den 2 bis 4 mit dem
Bezugszeichen 54 angedeutet. Die Detektionseinrichtung 50 bestimmt
die Koordinaten des durch die Bewegung des Orientierungspunktes
ausgehend von dem Vergleichs-Orientierungspunkt 54 entstehenden detektierten
Orientierungspunktes 56.
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Die
Detektionseinrichtung 50 bestimmt dabei den Abstand D1 zwischen dem detektierten Orientierungspunkt 56 und
dem Vergleichs-Orientierungspunkt 54. Ferner wird der (orthogonale)
Abstand D2 zwischen dem Vergleichs-Orientierungspunkt 54 und dem
Markierungselement 34 und der entsprechende Abstand zwischen
dem detektierten Orientierungspunkt 56 und dem Markierungselement 34 bestimmt, um
so auf eine Abstandsänderung
hin eine Prüfung durchführen zu
können.
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Darüber hinaus
wird auch noch der Abstand D3 auf der Achse 38 zwischen
einer Projektion des detektierten Orientierungspunktes 56 auf
diese Achse und der Projektion des Vergleichs-Orientierungspunktes 54 auf
diese Achse bestimmt.
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Als
weitere Größe wird
noch eine Winkeldifferenz A1 (4)
in einer Ebene 58 senkrecht zur Achse 38 zwischen
dem detektierten Orientierungspunkt 56 und dem Vergleichs-Orientierungspunkt 54 bestimmt.
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Mittels
dieser ermittelten Größen D1, D2, D3 und
A1 läßt sich
durch Überprüfung der
Bewegung eines einzigen Punktes, nämlich des Orientierungspunktes 30 im
Referenzsystem 32 des Markierungselementes 34 eine Überprüfung desselben
auf Verrückung
gegenüber
der Haltestruktur durchführen,
wobei aus den Ergebnissen auch quantitative Aussagen ableitbar sind.
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Bei
dem in 2 gezeigten Beispiel, bei dem der Vergleichs-Orientierungspunkt 54,
dort mit A bezeichnet, nach B wandert, ändert sich der Abstand von
D2 A in D2 B (D2 A ≠ D2 B), das heißt, der
Abstand des Orientierungspunktes B zu dem entsprechenden Abstand
des Vergleichs-Orientierungspunktes A ändert sich.
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Dies
bedeutet, daß eine
kompliziertere Bewegung des Markierungselementes 34 gegenüber seiner
Haltestruktur stattgefunden hat, die mindestens nicht auf einfache
Weise reproduzierbar ist. Es wird deshalb ein Warnsignal auf der
Anzeige 52 ausgegeben, so daß ein Operateur erkennen kann,
daß sich
ein Markierungselement auf nicht reproduzierbare Weise verschoben
hat und eine neue Kalibrierung notwendig ist, bevor die Operation
fortgesetzt werden kann.
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Es
läßt sich
dabei noch eine zusätzliche
Prüfung
durchführen,
indem die Abstände
D1 und D3 zwischen
den Punkten B und A bzw. ihren Projektionen miteinander verglichen
werden; sind alternativ oder zusätzlich
diese verschieden und ist dabei der Abstand D3 nicht
ungleich Null, so sollte ebenfalls ein Warnsignal ausgegeben werden.
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Bei
dem in 3 gezeigten Beispiel tritt eine parallele Verschiebung
des Orientierungspunktes 30 auf: Der detektierte Orientierungspunkt
ist dabei mit B bezeichnet, während
der Vergleichs-Orientierungspunkt wiederum mit A bezeichnet ist.
Es tritt dabei keine Abstandsänderung
auf (D2 A = D2 C), jedoch ändert sich
die Größe D1 und ebenfalls ändert sich die Größe D3. Zusätzlich
kann noch überprüft werden,
ob die Größen D1 und D3 übereinstimmen.
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Die
Größen D1 und D3 sind bei
gleichen Abständen
D2 ein direktes Maß dafür, wie sich das Markierungselement
längs seiner
Achse 38 verschoben hat, das heißt über sie läßt sich die entsprechende Verrückung des
Markierungselementes 34 längs dieser Achse 38 bestimmen.
Die Bewegung des Markierungselementes 34 ist dadurch reproduzierbar.
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Die
Detektionseinrichtung 50 kann damit direkt die Verschiebung
des Markierungselementes 34 relativ zu seiner Haltestruktur
ermitteln. Der entsprechende Wert wird auf der Anzeige 52 angezeigt,
so daß ein
Operateur vor Weiterführung
der Operation entweder das Markierungselement 34 wieder
in seine vorherige Lage bringen kann oder aber die Navigationseinrichtung 40 entsprechend
der reproduzierten Bewegung des Markierungselementes 34 neu kalibrieren
kann.
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Bei
dem in 4 gezeigten Beispiel ergibt sich, daß bei unveränderten
Abständen
D2(D2 A =
D2 E) eine Winkeländerung
im Winkel A1 aufgetreten ist.
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Die
Abstandsänderung
D3 ist dabei Null, während die Abstandsänderung
D1 für
den detektierten Orientierungspunkt 56 (in 4 mit
E bezeichnet) verschieden von Null ist.
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Dadurch
ist ablesbar, daß das
Markierungselement 34 ohne Verschiebung längs der
Achse 38 sich um diese gedreht hat. Die Detektionseinrichtung 50 hat
dabei über
die Bestimmung des Winkels A1 den Drehwinkel
(modulo 2π)
ermittelt und dieser Wert wird entsprechend auf der Anzeige 52 angezeigt.
Auch damit läßt sich
die Navigationseinrichtung 40 neu kalibrieren bzw. das
Markierungselement 34 läßt sich
in seine Ausgangsposition bringen, so daß der Orientierungspunkt 30 wieder
in seiner Vergleichslage 54 liegt.
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Es
können
auch kombinierte Drehbewegungen und lineare Verschiebungen längs der
Achse 38 vorliegen, entsprechend einer Kombination der
Bewegungsbeispiele der 3 und 4. Sofern
der Abstand D2 unverändert bleibt, ist eine solche
Bewegung über
die Detektionseinrichtung 50 reproduzierbar und ein entsprechender
Abstand D3 und eine Winkeldifferenz A1, welche insbesondere über die Anzeige 52 angezeigt
werden, zeigen dann die Verrückung
des Markierungselementes 34 relativ zur Haltestruktur an,
sofern nur die Abstände
D2 zwischen Vergleichs-Orientierungspunkt 54 und
detektiertem Orientierungspunkt 56 unverändert bleiben.
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Durch
die erfindungsgemäße Vorrichtung und
durch das erfindungsgemäße Verfahren
läßt sich somit
ein Markierungselement 34 auf Verrückung gegenüber seiner Haltestruktur und
insbesondere auf Verschiebung längs
seiner Achse 38 und Drehung um seine Achse 38 hin überprüfen und
eine entsprechende Verrückung
quantitativ anzeigen.
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Bei
komplizierteren Verrückungen,
beispielsweise mit einer Verschiebungsrichtung in einem Winkel zu
einer Achse 38 und/oder mit Drehwinkeln bezüglich einer
Drehachse in einem Winkel zu der Achse 38 des Markierungselementes 34,
wird durch die erfindungsgemäße Vorrichtung
ein Warnsignal ausgegeben, welches dem Operateur anzeigt, daß die Operation
aufgrund von Störungen
zu unterbrechen ist.