DE10142385A1 - Formatvariables, plattenförmiges Wandbauelement - Google Patents
Formatvariables, plattenförmiges WandbauelementInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein formatvariables, plattenförmiges Wandbauelement für die Erstellung von Raumzellen mit Sondermaßen, bestehend aus einem wärmeisolierendem Kern (1), der zwischen Decklagen (2) aus Blech oder anderem geeigneten Belagsmaterial eingebunden ist. DOLLAR A Nach der Erfindung ist das Wandbauelement aus zwei Teilen (3, 4) gebildet, die mit ebenflächigen Stirnlängsflächen (5) stumpf gegeneinander gestoßen und mittels Verbindungsmitteln (6) miteinander verbunden sind, wobei jedes der beiden Teile (3, 4) mit einer äußeren zur Stumpfanschlußebene (E) parallel erstreckten, zur jeweils anderen passenden Stirnanschlußausbildung (7) versehen ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein formatvariables, plattenförmiges Wandbauelement für die Erstellung von Raumzellen, insbesondere Kühl- und Frischhaltezellen mit Sondermaßen, bestehend aus einem wärmeisolierendem lern, der zwischen Decklagen aus Blech oder anderem geeigneten Belagsmaterial eingebunden ist.
- Vorgefertigte Wandbauelemente für die Erstellung von sogenannten Raumzellen, bspw. Kühl- und Frischhaltezellen, sind hinlänglich bekannt und in Benutzung, so daß es diesbezüglich an sich keines besonderen druckschiftlichen Nachweises bedarf. Nur der Vollständigkeit halber sei hierzu bspw. auf das DE-GM 92 10 323 verwiesen, das aus solchen Wandelementen erstellte Raumzellen zum Gegenstand hat. Die vorgefertigten Wandelemente sind dabei u. a. an ihren vertikalen Längsrändern zwecks gegenseitigem, möglichst dichten Anschluß, der in der Regel mittels Spannschlössern bewirkt wird, in Form von Nut und Federn ausgebildet, wobei die Decklagen mit ihren Endrändern ebenfalls in der Regel in die anschlußseitige Gestaltung der vertikalen Längsränder zum Teil mit einbezogen sind. Andere Gestaltungen sind aber ebenfalls bekannt, dies aber immer derart, daß die Längsränder benachbart zugeordneter Wandelemente zueinander passen.
- Um solche Wandelemente rationell in großer Stückzahl fertigen zu können, wozu entsprechende Werkzeuge insbesondere aber Verschäumungsformen erforderlich sind, wenn, wie in der Regel üblich, für die Ausbildung der wärmeisolierenden Kerne verschäumbares PU zur Verwendung kommt, werden solche Wandelemente nur in zwei oder drei unterschiedlichen Zuschnittsgrößen hergestellt (Zuschnittsgrößen in der Größenordnung von 1,5-2 m2 bei Längen bzw. Höhen von ca. 2 m), was wiederum dazu führt, daß daraus Raumzellen nur mit davon strickt abhängigen Grundrißabmessungen erstellt werden können.
- Die Marktsituation ist tatsächlich jedoch so, daß relativ häufig immer wieder Raumzellen bzw. Kühl- und Frischhaltezellen mit Sondermaßen verlangt werden, welcher Forderung bislang herstellerseitig nur dadurch entsprochen werden konnte, daß man mindestens zwei der für einen Zellenaufbau erforderlichen Wandbauelemente mit Sondermaßen herstellen mußte, was außerhalb der Serienfertigung entweder eine entsprechende Maßumstellung der Formwerkzeuge verlangte oder gegf. gar die Bereitstellung eine neu erstellten Form, was sich beides zwangsläufig in entsprechenden Zusatzkosten niederschlägt.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, dieser Sachlage abzuhelfen, d. h., es soll ein Wandbauelement geschaffen werden, daß auf abweichenden Sondermaße von Raumzellen auf einfache Weise abstell- bzw. einrichtbar ist.
- Dieser Aufgabe ist mit einem Wandbauelement der eingangs genannten Art nach der Erfindung dadurch genügt, daß das Wandbauelement aus zwei Teilen gebildet ist, die mit ebenflächigen Stirnlängsflächen stumpf gegeneinander gestoßen und mittels Verbindungsmitteln miteinander verbunden sind, wobei jedes der beiden Teile mit einer äußeren zur Stumpfanschlußebene parallel erstreckten, zur jeweils anderen passenden Stirnanschlußausbildung versehen ist.
- Durch die erfindungsgemäße Ausbildung solcher Wandbauelemente aus zwei Teilen hat man es nämlich in der Hand, wie breit oder gegf. auch lang man die beiden Teile zuschneidet und dann wieder zusammensetzt und in geeigneter Weise fest miteinander verbindet. Unter formatvariabel ist also nicht nur eine allerdings in der Regel häufiger erforderliche Breitenanpassung sondern gegf. auch Längenanpassung solcher Elemente bzgl. ihrer Höhe zu verstehen.
- Ausgehend von in Serie hergestellten Wandbauelementen mit den gängigen Rastermaßen von bspw. 1 m × 2 m, lassen sich bspw. zwei solche Elemente ohne weiteres der Länge nach durchtrennen, und zwar eines bspw. in zwei Teile von 40 und 60 cm und eines in zwei Teile von 35 und 65 cm Breite. Daraus lassen sich nun erfindungsgemäß zusammengesetzte Bauelemente mit Gesamtbreiten von 95 oder 105 cm zusammenfügen, wenn dies die gewünschten Sondermaße einer Raumzelle verlangen sollten.
- Machbar und vorstellbar ist aber auch, zum Beispiel wiederum ausgehend von einem "normalen" und normal hergestellten Wandbauelement mit einem Rastermaß bzw. einer Zuschnittsgröße von 1 m × 2 m, aus einem solchen Element einen Mittelteil mit 30 cm Breite herauszuschneiden, und die beiden anderen Teile zu einem Wandteil mit einer Gesamtbreite von 70 cm zusammenzufügen, wobei bzgl. dieser Maße darauf hingewiesen sei, daß nur der Einfachheit halber relativ runde Zahlen gewählt worden sind.
- Unter diesem Aspekt kann ein Hersteller aber auch in Betracht ziehen, für solche Sonderfälle grundsätzlich in der Breite überdimensionierte Wandelemente herzustellen, bspw. mit 1,5 bis 2,5 m Breite, und diese auf Lager zu legen, um sie für Bedarfsfälle zur Verfügung zu haben. Der dabei entstehende "verschnitt", egal ob es sich dabei um Randteile oder um beidseitig ebenflächig ausgetrennte Mittelteile handelt, fällt dabei nicht etwa als Schrott an, sondern wird, gegf. entsprechend registriert und abrufbar, ebenfalls auf Lager gelegt, um sie für andere Sonderbreiten solcher Wandelemente zur Verfügung zu haben.
- Vorteilhafte Weiterbildungen bestehen in Folgendem:
Eine Maßzurichtung auf ein Sondermaß ist auch dadurch möglich, daß man zwischen den beiden Teilen ein weiteres Teil mit beidseitig ebenflächigen Stirnlängsflächen anordnet. Dem damit verbundenen zusätzlichen Verbindungsaufwand steht dabei vorteilhaft gegenüber, daß gegf. zugeschnittene und angefallene Restbestände mit verarbeitet werden können. - Für derartig formatvariable Wandbauelemente wird nach wie vor bevorzugt die Stirnanschlußausbildung des einen Teiles in Form einer Nut und die des anderen Teiles in Form einer dazu passenden Feder ausgebildet.
- Was die Verbindungsmittel betrifft, so sind diese mindestens aus beidseitig über den Stößen der Decklagen angeordneten und mit diesen verbundenen, streifenartigen Abdeckungen gebildet. Hierbei kann es sich um geeignete Klebestreifen handeln, es ist aber auch möglich, Blechstreifen aufzulegen und diese ebenfalls zu verkleben oder auch zu verschrauben oder zu vernieten. Außerdem werden die gegeneinander gestoßenen Stirnlängsflächen miteinander verklebt. Es kann aber auch in Betracht gezogen werden, die gesägten Stoßränder der Decklagen einfach mit passender Farbe abzudecken.
- Als weiteres Verbindungsmittel zwischen den beiden aus PU- Schaum gebildeten Kernen der Teile können auch mehrere senkrecht zu den Stirnlängsflächen orientierte, kistennagelartig ausgebildete Verbindungselemente angeordnet werden. Diese Elemente werden einfach einseitig zunächst in den PU-Kern bis zu ihrem mittigen ringbundartigen Anschlag eingesteckt und stoßen sich dann beim Zusammenschieben der Teile mit ihrer anderen Nagelseite in das andere Teil ein.
- Das erfindungsgemäße formatvariable, plattenförmige Wandbauelement wird nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen unter Bezug auf eine Breitenvariabiltät näher erläutert.
- Es zeigt schematisch
- Fig. 1 perspektivisch eine aus Wandbauelementen zusammengefügte Raumzelle mit Sondermaß;
- Fig. 2 im Schnitt das erfindungsgemäß aus zwei Teilen zusammen gefügte Wandbauelement;
- Fig. 3 schematisch eine Darstellung von zwei Wandbauelementen mit normalen Serienmaßen, aus deren Teilen das Element nach Fig. 2 zusammengefügt worden ist;
- Fig. 4 im Schnitt ein aus drei Teilen zusammengefügtes Wandbauelement;
- Fig. 5 im Schnitt eine Zellenecke und
- Fig. 6A, B in Ansicht ein Wandbauelement mit "Normalabmessungen" und daneben ein in seiner Breite wesentlich größeres Wandbauelement.
- Das format- bzw. breitenvariable, plattenförmige Wandbauelement für die Erstellung von Raumzellen mit Sondermaßen, besteht nach wie vor aus einem wärmeisolierendem Kern 1 (hier PU-Schaum), der zwischen Decklagen 2 aus Blech oder anderem geeigneten Belagsmaterial eingebunden ist. Bezüglich aus solchen Wandbauelementen vor Ort zusammenstellbarer Raumzellen wird auf Fig. 1 verwiesen, wobei die dargestellte Kühl- und Frischhaltezelle bzgl. ihrer Breite B ein Sondermaß hat.
- Für das erfindungsgemäße Wandbauelement ist nun unter Verweis auf Fig. 2 wesentlich, daß dieses aus zwei Teilen 3, 4 gebildet ist, welche Teile mit ebenflächigen Stirnlängsflächen 5 stumpf gegeneinander gestoßen und mittels Verbindungsmitteln 6 miteinander verbunden sind, wobei jedes der beiden Teile 3, 4 mit einer äußeren zur Stumpfanschlußebene E parallel erstreckten, zur jeweils anderen passenden Stirnanschlußausbildung 7, 7' versehen ist. Die dazu angegebenen Breitenmaße sind nur als Beispiele zu verstehen.
- Die im Sinne der Fig. 2 zusammengefügten Teile 3, 4 sind bspw. dadurch entstanden, daß man zwei Wandbauelemente gemäß Fig. 3 aus einer Serienfertigung mit einer Breite von bspw. 100 cm längs der strichpunktierten Linien durchsägt und die Teile 3, 4 im Sinne der Fig. 2 zusammenfügt. Die dabei mit entstandenen Teile 3' und 4' werden, gegf. entsprechend registriert auf Lager gelegt und stehen für andere Maßzusammenstellungen von Wandelementen zur Verfügung.
- Die Ausführungsform nach Fig. 4 verdeutlicht eine weitere Ausführungsmöglichkeit dahingehend, daß zwischen den beiden Teilen 3, 4 ein weiteres Teil 3' mit beidseitig ebenflächigen Stirnlängsflächen 5' angeordnet ist, wobei zunächst dahingestellt sei, wo dieses Teil 3' herkommt.
- Was die Verbindung solcher stumpf gegeneinander gestoßener Elemente bzw. Wandteile betrifft, so bestehen die Verbindungsmittel 6, abgesehen davon, daß man die Stoßflächen bzw. Stirn längsflächen 5 zweckmäßig miteinander verklebt, aus beidseitig über den Stößen 10 der Decklagen 2 angeordneten und mit diesen verbundenen, streifenartigen Abdeckungen 11. Bei diesen Abdeckungen 11 kann es sich um ausreichend widerstandsfähige Klebestreifen handeln oder aber auch um dünne Blechstreifen, die mit den benachbarten Rändern der Decklagen 2 entweder ebenfalls verklebt oder verschraubt oder auch vernietet werden.
- Die Zusammenfügung der Teile 3, 3', 4 zu Wandelementen im Sinne der Fig. 3 oder 4 zweckmäßig auf einer entsprechend großen planen Fläche mit zwei auf Länge L der Wandelemente distanzierten und gegf. einstellbaren Parallelführungsschienen 13, wie sie in Fig. 3 gestrichelt mit angedeutet sind.
- Um schon bei erfolgtem Zusammenschub für eine Stabilisierung der zwei oder drei Teile zueinander zu sorgen, aber auch für später, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, daß als weiteres Verbindungsmittel 6 zwischen den beiden aus PU-Schaum gebildeten Kernen 1 der Teile 3, 4 mehrere senkrecht zu den Stirnlängsflächen 5 orientierte, kistennagelartig, wie schematisch dargestellt, ausgebildete Verbindungselemente 12 anzuordnen. Diese Elemente 12 werden einfach, wie einleitend vorerwähnt, mit etwas Druck in den Kern 1 des einen Elementes eingetrieben, wobei sich denn der andere Teil beim Heranschieben des anderen Teiles in dessen Kern ebenfalls einstechen.
- Der Vollständigkeit halber ist in Fig. 5 auch eine Raumzellenecke dargestellt, um zu verdeutlichen, daß die beschriebene Ausbildung einer zwei- oder auch dreiteilige Zusammenfügung auch für ein Eckwandelement 14 praktiziert werden kann.
- Schließlich zeigen die Fig. 6A, B eine Gegenüberstellung eines "normalen" in Großserie gefertigten Wandbauelementes mit Standardabmessungen von bspw. 80 × 200 oder 100 × 200 cm2 und ein extrem breites Wandbauelement mit Abmessungen von bspw. 250 × 200 cm2, von denen sich der Hersteller einige auf Lager legt, um sie zwecks Aufteilung in geforderte Breitenmaße für Sonderabmessungen zur Verfügung zu haben, wobei auch Teile 3' im Sinne der Fig. 4 berücksichtigt bzw. geschnitten werden können.
- Verglichen mit der bisherigen Praxis, geforderten Sonderabmessungen von Raumzellen durch separate Herstellung von Wandelementen mit den jeweiligen Sondermaßen zu genügen, was ja auch neben der Verschäumungsformanpassung eine Sonderzurichtung der Decklagen erfordert, hat sich gezeigt, daß mit den beschriebenen, breitenvariabel bemeßbaren Wandelementen das Problem von Zellensondermaßen wesentlich weniger aufwendig und insbesondere auch kostengünstiger zu lösen ist.
Claims (6)
1. Formatvariables, plattenförmiges Wandbauelement für die
Erstellung von Raumzellen mit Sondermaßen, bestehend aus einem
wärmeisolierendem Kern (1), der zwischen Decklagen (2) aus
Blech oder anderem geeigneten Belagsmaterial eingebunden ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Wandbauelement aus zwei Teilen (3, 4) gebildet ist, die
mit ebenflächigen Stirnlängsflächen (5) stumpf gegeneinander
gestoßen und mittels Verbindungsmitteln (6) miteinander
verbunden sind, wobei jedes der beiden Teile (3, 4) mit einer
äußeren zur Stumpfanschlußebene (E) parallel erstreckten, zur
jeweils anderen passenden Stirnanschlußausbildung (7) versehen
ist.
2. Wandbauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den beiden Teilen (3, 4) ein weiteres Teil (3') mit
beidseitig ebenflächigen Stirnlängsflächen (5') angeordnet ist.
3. Wandbauelement nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stirnanschlußausbildung (7) des einen Teiles (3) in
Form einer Nut (8) und die des anderen Teiles (4) in Form einer
dazu passenden Feder (9) ausgebildet ist.
4. Wandbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsmittel (6) mindestens aus beidseitig über
den Stößen (10) der Decklagen (2) angeordneten und mit diesen
verbundenen, streifenartigen Abdeckungen (11) gebildet sind.
5. Wandbauelement nach nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die gegeneinander gestoßenen Stirnlängsflächen (5)
miteinander verklebt sind.
6. Wandbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß als weiteres Verbindungsmittel (6) zwischen den beiden aus
PU-Schaum gebildeten Kernen (1) der Teile (3, 4) mehrere
senkrecht zu den Stirnlängsflächen (5) orientierte,
kistennägelartig ausgebildete Verbindungselemente (12) angeordnet sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2001142385 DE10142385A1 (de) | 2001-08-30 | 2001-08-30 | Formatvariables, plattenförmiges Wandbauelement |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE2001142385 DE10142385A1 (de) | 2001-08-30 | 2001-08-30 | Formatvariables, plattenförmiges Wandbauelement |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE10142385A1 true DE10142385A1 (de) | 2003-03-27 |
Family
ID=7697035
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE2001142385 Withdrawn DE10142385A1 (de) | 2001-08-30 | 2001-08-30 | Formatvariables, plattenförmiges Wandbauelement |
Country Status (1)
Country | Link |
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