DE10141030A1 - Bedruckstoff mit Identifikationselement - Google Patents
Bedruckstoff mit IdentifikationselementInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf einen Bedruckstoff zum Steuern eines Druckvorgangs und zum Verfolgen des Weges des Bedruckstoffs von der Herstellung bis zur Wiederverwertung. Bei Druckmaschinen sind eine Vielzahl von Merkmalen des zu bedruckenden Stoffs einzustellen, das falsche Zuführen von Bedruckstoff führt zu Fehldrucken und zu wirtschaftlichem Verlust. Wünschenswert ist etwa, Auffüllfehler bei digitalen Druckmaschinen zu vermeiden und das Einsortieren des Bedruckstoffs zu automatisieren. Weiterhin besteht ein Bedürfnis, den Druckvorgang von der Herstellung des Bedruckstoffs bis zur Trennung verschiedener Bedruckstoffe bei der Abfalltrennung weitgehend zu überwachen und zu automatisieren. Arbeitsvorgänge im Zusammenhang mit dem Bedruckstoff zu vereinfachen und den Druckvorgang sicher und kostengünstig durchzuführen. Hierzu ist Bedruckstoff für eine Druckmaschine vorgesehen, wobei in der Druckmaschine in einem Bedruckstoff gespeicherte Daten gelesen werden und die gelesenen Daten dazu verwendet werden, die Druckmaschine derart zu steuern, dass die Einstellungen der Druckmaschine an den Bedruckstoff anpassen. Die Daten befinden sich in einem dünnen elastischen Mikrochip, der vollständig im Bedruckstoff eingebettet ist und nicht das Aufbringen von Toner auf die Oberfläche des Bedruckstoffs und den Druckvorgang beeinträchtigt. Die Daten des Mikrochips werden bis zu einem Abstand von mehreren Metern berührungslos und kontaktlos gelesen. Die fehlerfreie Zufuhr von ...
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Bedruckstoff für eine Druckmaschine nach Anspruch 1. Digitalen Druckmaschinen werden aus verschiedenen Behältern unterschiedliche Bedruckstoffe zugeführt. Aufgrund kleiner Druckauftragsmengen sind häufig Auffüllungen der Behälter mit unterschiedlichen Bedruckstoffen erforderlich. Beim Auffüllen der Behälter kommt es manchmal zu Fehlern, weil der falsche Bedruckstoff aufgefüllt und dem Druckvorgang zugeführt wird. Bei Druckmaschinen sind eine Vielzahl von Merkmalen des zu bedruckenden Stoffs einzustellen, das falsche Zuführen von Bedruckstoff führt zu Fehldrucken und zu wirtschaftlichem Verlust, zum Beispiel durch zu starkes Anpressen von Bedruckzylindern auf den Bedruckstoff oder durch Drucken im falschen Format, wobei das Druckbild bezüglich des Bedruckstoffs verschoben aufgebracht wird. Wünschenswert ist, Auffüllfehler bei digitalen Druckmaschinen zu vermeiden und das Einsortieren des Bedruckstoffs zu automatisieren. Weiterhin besteht ein Bedürfnis, den Druckvorgang von der Herstellung des Bedruckstoffs bis zur Trennung verschiedener Bedruckstoffe bei der Abfalltrennung weitgehend zu überwachen und zu automatisieren. Aufgabe der Erfindung ist daher, vorstehende Nachteile zu vermeiden, Arbeitsvorgänge im Zusammenhang mit dem Bedruckstoff zu vereinfachen und den Druckvorgang sicher und kostengünstig durchzuführen. Die Aufgabe löst die Erfindung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Hierzu ist ein Bedruckstoff für eine Druckmaschine mit einem Identifikationselement am Bedruckstoff vorgesehen.
- Vorteilhafte Ausführungsbeispiele sind in den Unteransprüchen aufgeführt. Das Identifikationselement wird dazu verwendet, die Druckmaschine derart zu steuern, dass die Druckmaschine den Druckvorgang an den Bedruckstoff anpasst. Die fehlerfreie Zufuhr von Bedruckstoff zur Druckmaschine wird gewährleistet. Ferner werden die Betriebskosten der Druckmaschine und des Druckvorgangs verringert. Bei einer vorteilhaften Variante ist der Weg des Bedruckstoffs von der Herstellung bis zur Wiederverwertung verfolgbar. Auf diese Weise sind eine Vielzahl von Arbeitsschritten im Zusammenhang mit der Kennzeichnung und Überwachung bei Herstellung, Verladung, Transport und Abfalltrennung von verschiedenen Bedruckstoffen einsparbar und vereinfachbar.
- In besonders vorteilhafter Weise ist das Identifikationselement ein dünner elastischer Mikrochip, der in den Bedruckstoff eingebettet ist, so dass der Bedruckstoff gewöhnlich verwendbar ist. Der Mikrochip befindet sich im Bedruckstoff und beeinträchtigt nicht das Aufbringen von Toner auf die Oberfläche des Bedruckstoffs. Ferner kann eine elektronische Schreibeinrichtung zum Einschreiben von Daten in den Mikrochip vorgesehen sein. Der Mikrochip kann ferner einen veränderlichen Speicher umfassen, in den nach dem Herstellungsvorgang des Bedruckstoffs mit Identifikationselement Daten im Zusammenhang mit einem bestimmten Druckauftrag einschreibbar sind, wodurch der Bedruckstoff beim Bedruckungsort für einen bestimmten Druckauftrag anpassbar ist. Das Identifikationselement kann in den Bedruckstoff eingepresste Muster umfassen. Vorteilhaft werden hierdurch weitere Elemente und Material eingespart. Mit optischen Leseeinrichtungen, die im ultravioletten Spektralbereich verwendet werden, ist das eingepresste Muster am Bedruckstoff feiner als das Auflösungsvermögen des menschlichen Auges ausbildbar und nicht sichtbar.
- Nachfolgend ist die Erfindung in Bezug auf die Zeichnungen in Einzelheiten beschrieben.
- Es zeigen:
- Fig. 1 eine Seitenansicht eines Querschnitts eines Bogens Papier mit einem Identifikationselement zum Anwenden in Behältern einer Druckmaschine gemäß einer Ausführungsform der Erfindung,
- Fig. 2 eine schematische Darstellung eines Teils eines Anlegers einer Druckmaschine mit einer elektronischen Leseeinrichtung zum Auslesen des Identifikationselements und eine Steuerungseinrichtung der Druckmaschine.
- Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht eines Querschnitts durch einen Bedruckstoff 2, einen Bogen Papier, in Bezug auf die Erfindung. Der Bedruckstoff 2 ist zum Bedrucken an der Schöndruckseite 4 und an der Widerdruckseite 5 in einer digitalen Druckmaschine ausgeführt, zum Beispiel im Format DIN A3. Am Bedruckstoff 2 befindet sich ein Identifikationselement 1, das bei diesem Beispiel an allen seinen Seiten vom Bedruckstoff 2 umgeben ist, jedoch ebenfalls an der Oberfläche des Bedruckstoffs 2 angebracht sein kann. Das Identifikationselement 1 ist beispielsweise ein Mikrochip, der äußerst dünn mit einer Dicke von wenigen Mikrometern und elastisch ausgeführt ist. Die Dicke des Bedruckstoffs 2 im Verhältnis zum Mikrochip ist in Fig. 1 nicht korrekt dargestellt, tatsächlich beträgt die Dicke des Bedruckstoffs 2 ein Mehrfaches der Dicke des Mikrochips, beispielsweise ein Dickenverhältnis von sieben zu eins. Der Mikrochip ist von außen nicht sichtbar und beeinträchtigt den Druckvorgang durch seine geringe Masse und Elastizität nicht. Um Beschädigungen des Mikrochips zu vermeiden, ist dieser elastisch ausgebildet und von einer dünnen Folie umgeben. Daher ist der Bedruckstoff 2 biegbar, ohne die bisher üblichen starren Mikrochips zu beschädigen. Das Identifikationselement 1 umfasst gewöhnlich einen elektronischen Speicher, in dem Daten gespeichert sind, die im Zusammenhang mit dem Bedruckstoff 2 stehen. Diese Daten sind zum Beispiel Format, Grammatur, Farbe, Oberfläche, Hersteller des Bedruckstoffs 2 und Papierart.
- Fig. 2 zeigt schematisch einen Teil eines Anlegers 10 einer Druckmaschine mit einem Tablett 15, einer Ansaugeinrichtung 14 zum Ansaugen von Bogen von einem Bogenstapel 7, der in Fig. 2 mit Hilfe von waagerechten Linien dargestellt ist, und Rollen 17 zum Befördern der Bogen des Bogenstapels 7. Beim Anleger 10 ist eine Leseeinrichtung 12 zum Auslesen des Identifikationselements 1 angeordnet. Der Anleger 10 umfasst mehrere Behälter für den Bedruckstoff 2, von denen in Fig. 2 ein Behälter dargestellt ist. Der Bogenstapel 7 setzt sich aus verschiedenen Arten von Papierbogen für aufeinanderfolgende teilweise unterschiedliche Druckaufgaben oder Druckjobs zusammen. Unterschiedliche Druckaufgaben werden mit verschiedenen Bedruckstoffen 2 des Bogenstapels 7 durchgeführt. Bei diesem Beispiel weist jeder Stapel eines Bedruckstoffs 2 für einen Druckauftrag einen Bogen von Bedruckstoff 2 bezüglich der Erfindung auf, zweckmäßig der erste Bogen jedes Stapels. Beim Bedruckstoff 2 im Anleger 10 ist demnach nicht jeder Bogen mit jeweils einem Identifikationselement 1 versehen. Der Begriff Druckaufgabe oder Druckjob bezeichnet hierbei einen bestimmten begrenzten Druckmaschinenlauf zum Erfüllen einer Aufgabe, beispielsweise das Herstellen einer Broschüre. Die Leseeinrichtung 12, die oberhalb des Bogenstapels 7 beim Anleger 10 angeordnet ist, liest die Daten vom Identifikationselement 1. Der Lesevorgang ist berührungslos oder kontaktlos, der Mikrochip des Identifikationselements 1 umfasst eine Antennenspule 6 als Sender und Empfänger und sendet elektrische Signale zur Leseeinrichtung 12. Von der Leseeinrichtung 12 werden die Daten an die Steuerungseinrichtung 19 der Druckmaschine übertragen; dort wird überprüft, ob die Bogen des Bogenstapels 7 für den vom Bediener vorgesehenen Druckauftrag geeignet sind. Im Falle, dass die Bogen des Bogenstapels 7 ungeeignet sind, erscheint eine Meldung an der Steuerungseinrichtung 19. Bei einer Meldung liegt ein Fehler vor, der Bediener der Druckmaschine hat für den vorliegenden Druckauftrag den falschen Bedruckstoff 2 in den Behälter des Anlegers 10 eingelegt. Als Abhilfe wird der Bogenstapel 7 umsortiert, der Druckauftrag an der Steuerungseinrichtung 19 geändert oder die Druckmaschine wird bei dem vorliegenden Druckauftrag aus einem anderen Behälter der Druckmaschine mit geeignetem Bedruckstoff 2 gespeist. Bedruckstoff 2 mit einem Identifikationselement 1 nach Fig. 1 ist für den ersten Bogen eines Druckauftrags vorgesehen, die auf diesen folgenden Bogen des Bogenstapels 7 sind gewöhnlich ausgeführt. Alternativ kann jeder Bogen mit einem Identifikationselement 1 ausgestattet sein. Wird ein geeigneter Bogen von der Leseeinrichtung 12 erfasst, so wird der Druckauftrag durchgeführt, die Bogen werden einzeln von einer Ansaugeinrichtung 14 vom Bogenstapel 7 angehoben und mit Hilfe von Rollen 17 in Richtung des Tabletts 15 befördert, von dem die Bogen in die Druckmaschine transportiert werden. Die Leseeinrichtung 12 erfasst die für den bestimmten Druckvorgang relevanten Daten aus dem Identifikationselement 1, etwa Bedruckstoffformat, Grammatur, Farbe, Oberfläche und Papierart. Ferner können vom Bediener am Ort des Bedruckens, gewöhnlich eine Druckerei, durch eine Schreibeinrichtung mit einem Sender Daten berührungslos in das Identifikationselement 1 übertragen werden, die sich auf einen bestimmten Druckauftrag für den Bedruckstoff 2 beziehen. Diese Daten können die Auflage, den Bildinhalt des zu druckenden Bildes und die Information umfassen, ob ein Schöndruck oder ein Widerdruck durchgeführt wird. Zu diesem Zweck umfasst das Identifikationselement 1 einen Mikrochip mit einem veränderlichen Speicher und einen Empfänger. Die Schreibeinrichtung zum Speichern von Daten im Zusammenhang mit einem bestimmten Druckauftrag kann tragbar oder in der Steuerungseinrichtung 19 der Druckmaschine ausgebildet sein. Durch die tragbare Ausführung der Schreibeinrichtung werden Druckaufträge an der Druckmaschine unabhängig von Dateneingaben in die Steuerungseinrichtung 19 der Druckmaschine durchgeführt, die Druckaufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der Daten im Identifikationselement 1 durchgeführt. Zu erwähnen ist, dass die Daten im Zusammenhang mit einem bestimmten Druckauftrag auch beim Herstellungsvorgang entsprechend den Daten im Zusammenhang mit dem Bedruckstoff 2 in das Identifikationselement 1 übertragen werden können und folglich das Speichern von Daten mittels der Schreibeinrichtung entfällt. Folgendes Szenario beschreibt eine Ausführungsform der Erfindung. Vom Bediener werden in der Druckerei mittels der Schreibeinrichtung Daten in Bezug auf zwei Druckaufträge zum Identifikationselement 1 am Bedruckstoff 2 übertragen. Im Identifikationselement 1 liegen folglich Daten vor, die sich auf den Bedruckstoff 2 beziehen und beim Herstellungsvorgang des Bedruckstoffs 2 gespeichert werden, und Daten, die sich auf den bestimmten Druckauftrag mit diesem Bedruckstoff 2 beziehen, und vom Bediener der entsprechenden Druckmaschine mit Hilfe der Schreibeinrichtung gespeichert werden. Wie vorstehend bereits beschrieben, werden diese Daten eines Bogens des Bedruckstoffs 2 mit der Leseeinrichtung 12 in der Druckmaschine ausgelesen und stehen der Druckmaschine nach Übertragung zur Steuerungseinrichtung 19 zur Verfügung. Aus der Information des Formats der Bogen erzeugt die Steuerungseinrichtung 19 Steuerungsbefehle, die mechanische Einstellungen in der Druckmaschine entsprechend der Formatinformation verändern, mit der Information über die Grammatur wird die Conditionertemperatur und die Temperatur an der Fixiereinrichtung gesteuert, die Farbinformation steuert eventuelle Farbkorrekturen der Druckmodule während des Druckvorgangs, die Oberflächeninformation steuert die Anpresskraft der Bedruckzylinder und Informationen über die Papierart steuern bestimmte Einstellungen bezüglich der Papierart, etwa den Bogenvorschub. Der erste Druckauftrag wird als Reaktion auf die von der Leseeinrichtung 12 gelesenen Daten durchgeführt, die Druckmaschine benötigt keine weitere Steuerung. Aus der vom Bediener über die Schreibeinrichtung übertragenen Information im Identifikationselement 1 bezüglich der Auflage, d. h. der Anzahl der für den ersten Druckauftrag zu bedruckenden Bogen, leitet sich das Ende des Druckmaschinenlaufs für den betreffenden Druckauftrag ab. Danach erfasst die Leseeinrichtung 12 einen Bogen eines anderen Bedruckstoffs 2 desselben oder eines anderen Behälters des Anlegers 10 für einen zweiten Druckauftrag, indem die Daten des Identifikationselements 1 von einem Sender des Identifikationselements 1 übertragen und vom Empfänger der Leseeinrichtung 12 empfangen werden. Die Druckmaschine stellt sich entsprechend der vorigen Beschreibung auf den zweiten Druckauftrag ein und führt den zweiten Druckauftrag durch. Wie beim ersten Druckauftrag ist auch beim zweiten Druckauftrag keine weitere Steuerung der Druckmaschine durch den Bediener erforderlich, die beiden Druckaufträge werden auf der Grundlage der Daten im Identifikationselement 1 abgewickelt. Die Ausstattung des Bedruckstoffs 2 mit dem Identifikationselement 1 hat keinen Einfluß auf dessen Bedruckeigenschaften, da das Identifikationselement 1 bei diesem Beispiel einen Mikrochip enthält, der elastisch biegbar ist, den Papierlauf in der Druckmaschine nicht behindert und beim Druck und beim Papierlauf in der Druckmaschine nicht beschädigt wird. Auch bei diesem Fall empfängt die Leseeinrichtung 12 unter anderem die Auflagenzahl des zweiten Druckauftrags und überträgt diese Information zur Steuerungseinrichtung 19 der Druckmaschine, welche die Druckmaschine derart steuert, dass der zweite Druckauftrag mit dem letzten Bogen des Bogenstapels 7 endet. Der Bogenstapel 7 mit den bedruckten Bogen der zwei Druckaufträge befindet sich nach dem Drucken mit dem fertigen Druckbild im Ausleger am anderen Ende der Druckmaschine. Die beiden Druckaufträge werden ohne die Gefahr einer falschen Zuordnung von Bedruckstoff 2 zu einem bestimmten Druckauftrag und daraus folgenden Fehldrucken durchgeführt. Der Bediener benötigt kein Einstellen von Druckaufträgen an der Steuerungseinrichtung 19 der Druckmaschine, sondern überträgt Daten bezüglich bestimmter Druckaufträge oder auftragsspezifische Daten mittels der Schreibeinrichtung zum Identifikationselement 1. Die Schreibeinrichtung kann der Druckmaschine zugeordnet und in diese integriert oder eine unabhängige Einheit sein, beispielsweise tragbar. Die auftragsspezifischen Daten können gemeinsam mit den Daten bezüglich des Bedruckstoffs 2 oder bedruckstoffspezifischen Daten ferner bereits beim Hersteller zum Identifikationselement 1 übertragen werden, wobei der Bediener an der Druckmaschine keine Steuerungsaufgaben durchführt, Druckvorgänge werden vollständig durch die Daten des Identifikationselements 1 gesteuert. Zuletzt wird eine weitere Anwendung der Erfindung beschrieben. Mit der Erfindung ist nicht nur die Steuerung einer Druckmaschine möglich, sondern durch das Speichern von Daten am Bedruckstoff 2 ist der Kreislauf des Bedruckstoffs 2 von dessen Herstellung, Versand, Transport, Druck bis zur Trennung von verschiedenen Bedruckstoffen 2 bei der Abfallverwertung überwachbar. Bei der Herstellung des Bedruckstoffs 2 werden zu diesem Zweck Daten in Bezug auf den Abnehmer des Bedruckstoffs 2, gewöhnlich eine Druckerei, an diesem gespeichert, die berührungslos gelesen werden. Hierdurch ist die Zuordnung des Bedruckstoffs 2 zum Abnehmer bei der Herstellung und dem Transport stets gegeben. Leseeinrichtungen 12 mit Anzeigeeinrichtungen zum Auslesen der Daten des Bedruckstoffs 2 können etwa an einem Transportfahrzeug angebracht sein, das den Bedruckstoff 2 zum Bedruckstoffabnehmer transportiert und eine Kontrolle gestatten, ob der Bedruckstoff 2 im richtigen Transportfahrzeug verladen ist. Das Auslesen der Daten ist wegen der Ausbildung des Identifikationselements 1 mit Mikrochip und Transponder auch durch Verpackungsmaterial hindurch und über Abstände von mehreren Metern möglich. Beim Bedruckstoffabnehmer dienen die gespeicherten Daten dazu, den Bedruckstoff 2 der vorgesehenen Druckmaschine zuzuordnen und dann die Druckmaschine zu steuern, wie vorstehend beschrieben. Nach dem Druck dienen die gespeicherten Daten dazu, das Druckprodukt dem Druckproduktabnehmer zuzuordnen, ähnlich wie bei der Zuordnung des Bedruckstoffs 2 beim Hersteller zum Bedruckstoffabnehmer. Die Daten in Bezug auf den Druckproduktabnehmer können beim Hersteller des Bedruckstoffs 2 oder beim Bedruckstoffabnehmer gespeichert werden. Wenn nach dem Konsumieren das durch den Druckvorgang aus dem Bedruckstoff 2 hergestellte Druckprodukt, etwa Broschüren, Faltblätter oder Kataloge, der Abfallverwertung zugeführt wird, sind die am Bedruckstoff 2 gespeicherten Daten ferner nutzbar, um verschiedene Bedruckstoffarten voneinander zu trennen und gezielt wiederzuverwerten. Die Transportbänder zur Abfalltrennung des Stands der Technik weisen hierzu wenigstens eine Leseeinrichtung 12 auf, welche die gespeicherten Daten auch über große Abstände des Bedruckstoffs 2 zur Leseeinrichtung 12 erfassen kann. Bei der hierbei beschriebenen Ausführungsform mit einem Mikrochip mit einer Antennenspule 6 als Sender und als Träger der Daten am Bedruckstoff 2 ist ein Abstand des Bedruckstoffs 2 zur Leseeinrichtung 12 von mehreren Metern möglich. Die zu trennenden Bedruckstoffe 2 können daher wie bisher auf einem Transportband befördert werden und nach dem Auslesen und Erkennen der bedruckstoffspezifischen Daten kann eine automatische Trennung der verschiedenen Bedruckstoffe 2 anhand der erkannten Daten durchgeführt werden und die verschiedenen Bedruckstoffe 2 gezielt der Wiederverwertung zugeführt werden.
Claims (9)
1. Bedruckstoff (2) für eine Druckmaschine, gekennzeichnet durch ein
Identifikationselement (1).
2. Bedruckstoff (2) für eine Druckmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der Druckvorgang mittels des
Identifikationselements (1) steuerbar ist.
3. Bedruckstoff (2) für eine Druckmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der Weg des Bedruckstoffs (2) von der Herstellung bis
zur Wiederverwertung mittels des Identifikationselements (1) verfolgbar und
steuerbar ist.
4. Bedruckstoff (2) nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet dass das Identifikationselement (1) eine Speichereinrichtung
umfasst.
5. Bedruckstoff (2) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die
Speichereinrichtung einen dünnen elastischen Mikrochip enthält, der in den
Bedruckstoff (2) eingebettet ist.
6. Bedruckstoff (2) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der
Mikrochip einen veränderlichen Speicher umfasst, in den nach dem
Herstellungsvorgang des Bedruckstoffs (2) mit Identifikationselement (1)
Daten im Zusammenhang mit einem bestimmten Druckauftrag
einschreibbar sind.
7. Bedruckstoff (2) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die Speichereinrichtung einen Sender zum Übertragen von
Daten der Speichereinrichtung zu einer Leseeinrichtung (12) bei der
Druckmaschine aufweist.
8. Bedruckstoff (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass das Identifikationselement (1) Markierungen im nicht-
sichtbaren Bereich enthält und durch ultraviolette Strahlung lesbar ist.
9. Bedruckstoff (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass das Identifikationselement (1) in den Bedruckstoff (2)
eingepresste Muster umfasst, welche mittels einer optischen
Leseeinrichtung, bevorzugt zum Lesen im ultravioletten oder infraroten Spektrum,
auslesbar sind.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: EASTMAN KODAK CO., ROCHESTER, N.Y., US |
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8128 | New person/name/address of the agent |
Representative=s name: LAUERWALD, J., DIPL.-PHYS., PAT.-ANW., 24214 GETTO |
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Representative=s name: WAGNER & GEYER PARTNERSCHAFT PATENT- UND RECHTSANW |
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R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |
Effective date: 20130301 |