DE10140119C1 - Vorrichtung zur Aufprallerkennung in einem Fahrzeug - Google Patents
Vorrichtung zur Aufprallerkennung in einem FahrzeugInfo
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Abstract
Es wird eine Vorrichtung zur Aufprallerkennung in einem Fahrzeug vorgeschlagen, die sowohl einen Precrash-Sensor als auch einen Aufprallsensor aufweist und wobei bei einem erkannten Aufprall die Rauschwelle für den Aufprallsensor gesenkt wird, um dann in Abhängigkeit von den Signalen des Precrash- und des Aufprallsensors die Auslösezeit zu bestimmen. Dabei werden von den Signalen des Aufprallsensors verschiedene Merkmale extrahiert, die dann mit kontinuierlichen Schwellenfunktionen verglichen werden, um einen Auslösefall zu erkennen. Als Merkmale kann die Verzögerung und/oder Geschwindigkeit und/oder Vorverlagerung verwendet werden.
Description
Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zur
Aufprallerkennung in einem Fahrzeug nach der Gattung des
unabhängigen Patentanspruchs.
Aus der Offenlegungsschrift WO 98/15435 ist bereits eine
Vorrichtung bekannt, die sowohl ein Precrash-Sensor als auch
einen Aufprallsensor aufweist. Mit dem Precrash-Sensor ist
es möglich, den Aufprallzeitpunkt und die
Aufprallgeschwindigkeit zu bestimmen.
Aus DE 199 57 187 A1 ist eine Vorrichtung mit Precrashsensoren und Aufprallsensoren
bekannt, bei der mit Hilfe der Precrashsensorik der Aufprallzeitpunkt bestimmt wird. Aus
DE 198 17 334 C1 ist eine Vorrichtung mit Precrash- und Aufprallsensorik bekannt, bei
der in Abhängigkeit vom Vorliegen eines Precrash- und eines Aufprallsensorsignals die
Auslöseschwelle herabgesetzt wird. Aus DE 100 12 434 A1 ist bekannt, dass ein
Aufprallsensor als Beschleunigungssensor, Verformungs-, Druck- oder
Körperschallsensor ausgebildet sein kann. Aus DE 197 39 655 A1 ist bekannt, dass der
Precrashsensor als Radar-, Video- oder Schallsensor ausgebildet sein kann. Aus
DE 197 36 840 A1 ist bekannt, dass der Prozessor die Auslösung der Rückhaltemittel in
Abhängigkeit von der Aufprallgeschwindigkeit und des Aufprallzeitpunktes aus den
zweiten Signalen bestimmt. Aus DE 199 17 710 A1 ist bekannt, dass eine
Schwellwertfunktion aus einem Crashtest gebildet wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Aufprallerkennung in
einem Fahrzeug hat demgegenüber den Vorteil, dass in
Abhängigkeit von den Signalen des Precrash-Sensors die
Rauschschwelle für den Aufprallsensor gesenkt wird. Damit
kann der Algorithmus zur Berechnung der Auslösezeit für die
Rückhaltemittel bereits früher beginnen. Dies ist möglich,
da bei Festlegung eines Aufprallzeitpunktes feststeht, dass
ein Objekt auf das Fahrzeug aufprallen wird. Zusätzlich kann
durch eine Kombination der Signale des Precrash-Sensors und
des Aufprallsensors die Crash-Schwere bestimmt werden. Die
Aufprallgeschwindigkeit und der Crash-Typ ergeben die Crash-
Schwere. Der Crash-Typ kann aus den Beschleunigungssignalen
extrahiert werden, wobei die Extraktion über
geschwindigkeitsabhängige Merkmale erfolgt. Dies erhöht die
Sicherheit, da die Rückhaltemittel damit genauer und
angepasster an den Aufprall eingesetzt werden können. Der
Crash kann als solcher damit besser identifiziert werden.
Insgesamt führt also die erfindungsgemäße Vorrichtung zu
einer genaueren Bestimmung der Auslösezeit.
Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten
Maßnahmen und Weiterbildungen sind vorteilhafte
Verbesserungen der im unabhängigen Patentanspruch
angegebenen Vorrichtung zur Aufprallerkennung in einem
Fahrzeug möglich.
Besonders von Vorteil ist, dass der Aufprallsensor entweder
als Beschleunigungssensor, als Verformungssensor, als
Drucksensor, als Temperatursensor oder als
Körperschallsensor ausgebildet ist. Es können auch
Kombinationen aus diesen Sensoren verwendet werden,
insbesondere wenn man an Systeme zur Plausibilisierung
denkt. Ein Drucksensor, der zu einer Seiten-Aufprall-
Sensierung verwendet wird, kann also beispielsweise mit
einem Körperschallsensor oder einem Beschleunigungssensor
als Plausibilitätssensor kombiniert werden. Der Precrash-
Sensor kann entweder als Radarsensor, Videosensor oder
Schallsensor, vorzugsweise als Ultraschallsensor,
ausgebildet sein. Auch hier ist es möglich, eine Kombination
dieser Sensoren zu verwenden, also beispielsweise einen
Radarsensor mit einem Videosensor, um die unterschiedlichen
Entfernungen, die diese Sensoren abdecken, auszunutzen.
Weiterhin ist es von Vorteil, dass der Prozessor aus den
Signalen des Aufprallsensors, das sind die zweiten Signale,
Merkmale ableitet, die dann untersucht und insbesondere in
Abhängigkeit von den Signalen des Precrash-Sensors mit einer
Schwellenwertfunktion verglichen werden, um die Auslösezeit
aus diesen Merkmalen zu bestimmen. Damit ist auf eine
besonders robuste Art und Weise angegeben, wie die
Auslösezeit exakt bestimmt werden kann, um damit zu einer
höheren Sicherheit für die Fahrzeuginsassen bei einem
Aufprall zu gelangen. Als Merkmale können dabei insbesondere
die Verzögerung, die Geschwindigkeit oder die Vorverlagerung
verwendet werden. Verwendet man also einen
Beschleunigungssensor, dann können durch einfache und
zweifache Integration Merkmale aus diesem
Beschleunigungssignalen abgeleitet werden. Die
Schwellenwertfunktion wird hier geschwindigkeitsabhängig
verwendet, um sie mit den Merkmalen zu vergleichen und damit
zu bestimmen, ob ein Überschreiten der Schwelle vorhanden
ist oder nicht. Beim Überschreiten der Schwelle, wird eine
Auslösung signalisiert. Die Schwellenwertfunktion kann
sowohl kontinuierlich als auch diskret sein.
Die Schwellenwertfunktion wird auf der Basis von Crash-Tests
bestimmt, indem der Zusammenhang zwischen
Aufprallgeschwindigkeit und der geforderten Airbag-
Auslösezeit herausgefunden wird. Dieser Zusammenhang kann
durch das Wissen eines Experten auf solche Crash-Typen
verallgemeinert werden, für die nicht genügend Tests
vorliegen, so dass dieser Zusammenhang extrahiert werden
kann. Einer Schar von Kurven liegt eine Ordnung bezüglich
der Crash-Schwere zugrunde. So kann jedem Crash-Typ eine
bestimmte Crash-Schwere zugeordnet werden. Auf dieser
Grundlage können nun entweder für Crashs mit gleicher
Geschwindigkeit oder mit gleicher Crash-Schwere bzw. mit
gleichem Typ Merkmale extrahiert werden. Diese Merkmale
können auf die übrigen Geschwindigkeiten bzw. Crash-Schweren
verallgemeinert werden.
Hier wird das Wissen, das aus den Daten einer Untermenge
Crash-Signale extrahiert worden ist, auf andere Untermengen
übertragen. So kann entweder automatisch oder über das
Wissen eines Experten ein funktionaler Zusammenhang, der aus
den Daten eines Crash-Typs gefunden wurde, auf einen anderen
Typ übertragen werden. Dasselbe ist bei einem Übergang von
einer auf eine andere Geschwindigkeit möglich. Dies ist
insbesondere von Vorteil, wenn für einige Crash-Typen nur
wenigstens einer oder sogar keine Crash-Tests durchgeführt
worden sind. Damit kann in der realen Welt auch in diesen
Fällen der Airbag präzise zum geforderten Zeitpunkt
ausgelöst werden.
Zur Extraktion der Merkmale wird für jeden Crash-Typ eine
Crash-Klasse definiert. Die hier beschriebene Methode
gestattet es, Crash-Klassen, deren Auslösezeiten ähnlich
sind, zu einer Auslöseklasse zusammenzufassen. Damit können
Crashs mit unterschiedlichen Signalverläufen auf dieselbe
Auslösezeit abgebildet werden. So ist einerseits eine
möglichst genaue Identifikation der Crash-Klassen möglich,
wobei andererseits Daten bzw. Rechenaufwand für die
Auslösezeiten niedrig bleiben.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert.
Es zeigt Fig. 1 ein Blockschaltbild der erfindungsgemäßen
Vorrichtung und Fig. 2 ein Flussdiagramm des Verfahrens,
das in der erfindungsgemäßen Vorrichtung abläuft.
Von zukünftigen Airbag-Auslöseeinheiten wird verlangt, dass
die Auslösezeit mit einer so hohen Genauigkeit berechnet
wird, dass eine mehrstufige Auslöseentscheidung ermöglicht
wird. Das bedeutet, dass bei einem sehr leichten Aufprall
zunächst die Gurtstraffer, bei einem schwereren der Airbag
in der ersten und bei einem sehr heftigen Aufprall der
Airbag in beiden Stufen gezündet wird. Dabei sind natürlich
auch noch mehr Stufen möglich. Dies ist mit Geräten, die
ausschließlich Beschleunigungssignale auswerten, nur
eingeschränkt möglich. Daher soll mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zusätzlich zu den Beschleunigungssignalen die
von einem oder mehreren Radarsensoren oder anderen Sensoren
zur Rundumsicht gelieferte Aufprallgeschwindigkeit und der
Aufprallzeitpunkt mit zur Berechnung der Airbagauslösung
berücksichtigt werden. Da beide Parameter vor dem Aufprall
ermittelt werden, wird diese Vorrichtung als Precrash-
Vorrichtung und der die Auslösung berechnende Algorithmus
als Precrash-Algorithmus bezeichnet.
Durch die Kenntnis des Aufprallzeitpunkts kann der
Algorithmus mit der Auswertung der Beschleunigungssignale im
Moment des Aufpralls beginnen und muss nicht bis zu dem
Zeitpunkt warten, wenn die Signale eine bestimmte
Rauschschwelle überschreiten. Bezüglich der
Aufprallgeschwindigkeit, wie aus einer Studie der National
Highway Traffic Safety Administration in den USA hervorgeht,
ist zur Erhöhung des Insassenschutzes in mehr als 80% der
Crashs von PKWs und von kleinen LKWs die Kenntnis der
Aufprallgeschwindigkeit nützlich. Von der amerikanischen
Gesetzgebung (Federal Motor Vehicle Safety Standards and
Regulations - FMVSS 208) wird zur Verminderung der
Gefährdung einer zu starken Airbag-Auslösung bei niedrigen
Aufprallgeschwindigkeiten eine genaue
Geschwindigkeitsunterscheidung gefordert. Diese
obengenannten Möglichkeiten und Anforderungen zu erfüllen,
ist das Ziel der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Die Idee des Algorithmus zur Berechnung der Auslösezeit
besteht darin, dass für die gegebene Geschwindigkeit zum
ersten Zeitpunkt analysiert wird, ob der vorliegende Crash
zu einer ersten Crash-Klasse oder den anderen Crash-Klassen
gehört. Zum zweiten Zeitpunkt wird ermittelt, ob der Crash
der zweiten Crash-Klasse zugeordnet wird oder den übrigen.
So werden alle Klassen durchlaufen. Dadurch ist der
Algorithmus in der Lage, das Signal vor der Entscheidung
möglichst lange zu beobachten.
Um dies zu ermöglichen, werden Schwellenwerte für
geschwindigkeitsabhängige Merkmale, wie Beschleunigung,
Geschwindigkeit und Vorverlagerung, jeweils festgelegt.
Falls eine Schwelle überschritten wird, ist das Merkmal
erfüllt. Auslösefälle bzw. Nichtauslösefälle, die damit
erzeugt werden, bedeuten jedoch nicht, dass der Airbag für
diesen betrachteten Crash auslösen muss. Dies hängt auch
noch von anderen Parametern ab, wie beispielsweise von der
Insassenbelegung. Weiterhin ist zu beachten, dass es weiche
und harte Crashes gibt, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten
zur Auslösung der Rückhaltemittel führen.
Diese Schwellenwerte werden nun geschwindigkeitsabhängig
betrachtet. Da man nur einzelne Punkte durch die Crash-Tests
abdeckt und man eine Schwellenwertfunktion haben möchte, um
die dazwischen liegenden, in der realen Welt auftretenden
Crashfälle abzudecken, muss man entweder linear inter- oder
extrapolieren oder bei einer parametrisierbaren Funktion,
die Parameter so einstellen, dass die Funktion Auslösung und
Nichtauslösung möglichst gut trennt. Ziel beider
Lösungsansätze ist, eine kontinuierliche
Schwellenwertfunktion bereitzustellen, die Auslöse- und
Nichtauslösefälle voneinander trennt. Gegenüber der
diskreten Schwellenwertfunktion bietet die kontinuierliche
Schwellenwertfunktion den Vorteil, dass der Airbag präziser
ausgelöst werden kann.
Weitere Parameter, die hier hineinspielen, sind, dass die
einzelnen Airbags unterschiedlich angesteuert werden können,
dies hängt beispielsweise von der Aufprallrichtung ab und
auch von der Insassenbelegung.
In Fig. 1 ist als Blockschaltbild die erfindungsgemäße
Vorrichtung dargestellt. Eine Antenne 3 eines Precrash-
Sensors ist mit einer Sende-/Empfangsstation 1 verbunden,
die auch Signale erzeugt, also einen Oszillator aufweist, um
die Radarsignale zu erzeugen. Hier ist es demnach eine
Mikrowellen-Sende-/Empfangsstation, so dass die Antenne 3,
die als Sende- und Empfangsantenne wirkt, zusammen mit der
Sende-/Empfangsstation 1 einen Radarsensor bildet. Der
Einfachheit halber ist hier nur ein Radarsensor angegeben.
Ein Fahrzeug kann jedoch mehr als einen Radarsensor,
beispielsweise zwei, drei oder vier, aufweisen. Alternativ
zum Radarsensor kann auch ein Videosensor, bzw. ein
Ultraschallsensor verwendet werden. Auch Kombinationen
dieser Sensoren sind hier anwendbar. Diese Kombinationen
werden der Einfachheit halber hier nicht dargestellt.
Der Sende-/Empfangsstation 1 ist eine Signalverarbeitung 2
nachgeschaltet, die die Empfangssignale der Sende-
/Empfangsstation 1 gegebenenfalls unter Hinzuziehung der
Sendesignale auswertet und damit die Geschwindigkeit bzw.
die Entfernung des erkannten Objekts bestimmt. Aus
Geschwindigkeit und Entfernung wird der Aufprallzeitpunkt
bestimmt. Diese Daten werden dann von der Signalverarbeitung
2 an einen Prozessor 4 und zwar an seinen ersten
Dateneingang übertragen. Diese Leitung kann entweder eine
Zweidrahtleitung sein, eine optische Leitung oder ein Bus.
Die Signalverarbeitung 2 beziehungsweise deren Aufgaben
können einerseits der Sende-/Empfangsstation 1 und
andererseits dem Prozessor 4 zugeordnet sein.
Der Prozessor 4 ist in einem Steuergerät 7 angeordnet. Das
Steuergerät 7 weist hier zusätzlich einen eigenen
Beschleunigungssensor 6 auf. Dieser Beschleunigungssensor 6
ist an eine Signalverarbeitung 5 angeschlossen, die an einen
zweiten Dateneingang des Prozessors 4 angekoppelt ist. Die
Signalverarbeitung 5 digitalisiert die Werte des
Beschleunigungssensors 6. Zusätzlich wird eine
Messwertverstärkung vorgenommen. Das Steuergerät 7 ist
üblicherweise auf dem Fahrzeugtunnel platziert. Es kann
jedoch auch an anderen Stellen in einem Fahrzeug angeordnet
sein. An den Prozessor 4 ist weiterhin ein peripher
angeordneter Aufprallsensor 9, hier auch ein
Beschleunigungssensor, über eine Signalverarbeitung 8 an
einen dritten Eingang des Prozessors 4 angeschlossen. Die
peripher angeordneten Beschleunigungssensoren werden hier
als Upfront-Sensoren und/oder als Seitenaufprallsensoren
verwendet. Dazu sind die Upfront-Sensoren beispielsweise am
Kühler und die Seitenaufprallsensoren entweder in der B-C-
Säule oder am Sitzquerträger platziert. Beispielhaft ist
hier nur ein peripher angeordneter Beschleunigungssensor
dargestellt, es können hier jedoch auch kein oder zwei in
einem Fahrzeug, entweder zwei Upfront-Sensoren, zwei
Seitenaufprallsensoren oder Kombinationen daraus, vorhanden
sein. Neben den Beschleunigungssensoren können auch Druck-,
Temperatur- und Verformungssensoren als peripher angeordnete
Aufprallsensoren eingesetzt werden. Für die erfindungsgemäße
Vorrichtung kann auf periphere Sensoren verzichtet werden,
denn die Sensoren im Steuergerät 7 sind für die korrekte
Funktion ausreichend.
Das Airbag-Steuergerät 7 ist mit seinem Prozessor 4 an eine
Rückhaltemittelansteuerung 10 angeschlossen, die wiederum
die Rückhaltemittel 11 ansteuert. Als Rückhaltemittel 11
sind entweder Airbags und/oder Gurtstraffer in einem
Fahrzeug vorhanden. Beispielhaft ist hier wiederum nur ein
Rückhaltemittel 11 dargestellt. Die
Rückhaltemittelansteuerung 10 kann mehr als ein
Rückhaltemittel ansteuern. Die Verbindung zwischen dem
Airbag-Steuergerät 7 und den Rückhaltemitteln kann über
einen Bus erfolgen, hier wird jedoch eine Zweidrahtleitung
verwendet. Alternativ ist auch eine optische Faser möglich.
Die Ansteuerung zu Rückhaltemitteln kann auch über eine
magnetische Kopplung oder Funkübertragung erfolgen. Dies ist
in beweglichen Teilen, beispielsweise den Sitzen, sinnvoll.
Der Prozessor 4 ist letztlich auch mit einem Speicher 12
über einen Datenein-/-ausgang verbunden. Aus dem Speicher 12
wird wenigstens eine Schwellenwertfunktion geladen, und der
Speicher 12 dient auch zur Zwischenspeicherung.
Fig. 2 zeigt als Flussdiagramm das Verfahren, das in der
erfindungsgemäßen Vorrichtung abläuft. Die
Verfahrensschritte 13 bis 18 gehören zur Systembenutzung
(Block 19) und werden im Fahrzeug mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung durchgeführt. Die Verfahrensschritte 21 bis 29
gehören zum Block 20, zur Systemerstellung. Sie erzeugen die
Schwellenwertfunktion und werden herstellerseitig
durchgeführt.
Zunächst werden mit dem Precrash-Sensor 1, 3 in den
Verfahrensschritten 13 und 14 die Aufprallgeschwindigkeit
und der Aufprallzeitpunkt bestimmt. Mit dem peripher
angeordneten Aufprallsensor 9 sowie dem zentral angeordneten
Aufprallsensor 6 wird das Beschleunigungssignal in
Verfahrensschritt 15 bestimmt. Ab dem Aufprallzeitpunkt
(Block 14) werden aus dem Beschleunigungssignal im
Verfahrensschritt 16 durch den Prozessor 4 die Merkmale
berechnet. Für diese Berechnung werden hier das
Beschleunigungssignal, über das erste Integral das
Geschwindigkeitssignal und über das zweite Integral das
Vorverlagerungssignal verwendet.
Der Prozessor 4 führt im Verfahrensschritt 17 den Vergleich
der berechneten Merkmalswerte mit der jeweiligen
Schwellenwertfunktion durch, d. h. für jedes Merkmal oder
jede verwendete Kombination von Merkmalen liegt eine eigene
Schwellenwertfunktion vor. Wenn die Merkmale die zugehörige
Schwellenwertfunktion überschreiten, dann wird ein
Auslösefall erkannt. Die grundsätzlich
geschwindigkeitsabhängige Schwellenwertfunktion wird für die
mit dem Precrash-System gemessene Aufprallgeschwindigkeit
betrachtet. Wenn somit die Geschwindigkeit feststeht,
berechnet sich die Auslösezeit alleine aus dem Wert des
Merkmals. Diese Berechnung erfolgt in Verfahrensschritt 18.
Um das System so wie unter Verfahrensschritt 19 dargestellt
verwenden zu können, muss wie unter der Systemerstellung in
Verfahrensschritt 20 dargelegt ist, die
Schwellenwertfunktion aufgebaut werden. Auf der Grundlage
des im Verfahrensschritt 21 gegebenen Sets von Crash-Tests
werden im Verfahrensschritt 22 die Crash-Klassen
aufgestellt. In Verfahrensschritt 23 ist es möglich mehrere
Crash-Klassen mit ähnlichen Auslösezeiten zu Auslöseklassen
zusammenzufassen.
Im Verfahrensschritt 24 wird der Zusammenhang zwischen der
Geschwindigkeit und der Auslösezeit für die einzelnen
Auslöseklassen festgelegt. Dies geschieht dadurch, dass für
die Klassen, bei denen viele Crash-Tests vorliegen, der
Zusammenhang aus den Daten extrahiert wird. Dieser
extrahierte funktionale Zusammenhang kann beliebig sein,
beispielsweise kann eine parametrisierbare lineare oder
stückweise lineare Funktion den Zusammenhang gut
beschreiben. Die so für die jeweilige Klasse ermittelte
Funktion bezeichnet man als Auslösefunktion. Da man davon
ausgehen kann, dass sich das Fahrzeug bei den anderen
Klassen analog verhält, kann dieser erkannte Zusammenhang
durch stetig veränderbare Parameter auf die übrigen Klassen
übertragen werden (Verfahrensschritt 25).
Da die Aufprallgeschwindigkeit von dem Precrash-Sensor
gemessen werden kann, können in den beiden folgenden
Verfahrensschritten (26, 27) Merkmale aus den Daten
extrahiert werden, die sich mit der Aufprallgeschwindigkeit
verändern können. Diese Merkmale basieren auf dem
Beschleunigungssignal, dem ersten Integral des
Beschleunigungssignals, d. h. dem Geschwindigkeitssignal,
oder auf dem zweiten Integral, d. h. dem
Vorverlagerungssignal. Die Merkmale können entweder direkt
Werte dieser Signale sein, also beispielsweise die
Vorverlagerung zu einem gewissen Zeitpunkt, oder sie können
aus den Signalen abgeleitete Werte oder Eigenschaften sein,
z. B. die Anzahl der Signalspitzen in einem gewissen Zeitraum
oder dass das Signal für einen gewissen Zeitraum unter einer
Schwelle bleibt. Es ist auch möglich Kombinationen von
Merkmalen zu benutzen. Beispielsweise für eine LKW-
Unterfahrt muss ein solches kombiniertes Merkmal verwendet
werden, denn hier ist das zweifache Integral der
Beschleunigung, also die Vorverlagerung, nicht ausreichend,
um diesen Fall zu detektieren. Das Fahrzeug trifft nämlich
den LKW nicht mit seinen tragenden Strukturen, sondern mit
dem Motor. Dadurch wird das Fahrzeug erst sehr spät, dann
aber sehr hart verzögert. Daher ist der Wert des zweiten
Integrals zur geforderten Auslösezeit im Vergleich zu
härteren Crashs bei gleicher Geschwindigkeit geringer. So
müssen zusätzliche Merkmale aus dem Beschleunigungssignal
extrahiert werden. Eine mögliche Lösung, diesen Crash-Typ zu
erkennen, besteht darin, das Geschwindigkeitssignal
dahingehend zu betrachten, dass es in seiner Anfangsphase
einen sehr geringen Geschwindigkeitsabbau aufweist.
Zusätzlich muss in einer zweiten Phase das
Beschleunigungssignal eine deutliche Spitze aufweisen und
das Geschwindigkeitssignal einen starken
Geschwindigkeitsabbau aufweisen. Wenn diese
Dreifachkombination von Merkmalen erfüllt ist, dann kann
davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem analysierten
Crash um eine LKW-Unterfahrt handelt.
Die Extraktion von solchen Merkmalen erfolgt in zwei
Schritten, den Verfahrensschritten 26 und 27. Im ersten
Schritt wird die Aufprallgeschwindigkeit konstant gehalten,
um die Abhängigkeit des Merkmals von den Crash- bzw.
Auslöseklassen zu erkennen. Dabei werden nur die
Geschwindigkeiten betrachtet, bei denen viele Crash-Tests
vorhanden sind (Schritt 26). Ebenso werden in
Verfahrensschritt 27 alle die Crash- bzw. Auslöseklassen
untersucht, für die hinreichend viele Crash-Tests vorliegen.
Dabei wird jeweils eine feste Klasse betrachtet und für
diese Klasse die Abhängigkeit des Merkmals von der
Geschwindigkeit extrahiert.
Konstanthaltung der Geschwindigkeit bedeutet, dass Crashs
mit ähnlicher Geschwindigkeit gemeinsam betrachtet werden.
Es werden also Geschwindigkeitsbänder gebildet und
untersucht. Allen Crashs eines Bandes wird die mittlere
Geschwindigkeit des Bandes zugeordnet. Durch die Werte der
einzelnen Auslösefunktionen bei den mittleren
Geschwindigkeiten ergibt sich ein diskretes Gitter. Nun
werden die Werte der Merkmale über den Gitterpunkten mit
gleicher Geschwindigkeit (Verfahrensschritt 26) bzw. über
den Gitterpunkten, die zur gleichen Klasse gehören
(Verfahrensschritt 27), aufgetragen und untersucht. Wie oben
dargestellt besteht die Idee zur Berechnung der Auslösezeit
darin, dass für die von dem Precrash-Sensor gemessene
Geschwindigkeit zu den einzelnen Zeitpunkten analysiert
wird, ob der Crash zu derjenigen Klasse gehört, für die zu
dem betrachteten Zeitpunkt der Airbag ausgelöst werden soll,
oder ob der Crash zu einer Klasse gehört, für die der Airbag
später gezündet werden muss (Verfahrensschritt 18). Um
dieses Verfahren zu ermöglichen, müssen über das
beschriebene Gitter Schwellenwerte für die einzelnen
Merkmale gelegt werden. Falls eine Schwelle überschritten
wird, dann ist das Merkmal erfüllt und der Airbag wird
ausgelöst. Dazu müssen die Werte des Merkmals für die
Auslösefälle bzw. Nichtauslösefälle über dem Gitter
aufgetragen werden. Auslösefall bzw. Nichtauslösefall
bedeutet in diesem Stadium der Entscheidungsfindung zur
Airbag-Auslösung nicht, ob er für den betrachteten Crash
generell auslösen muss oder nicht, sondern es wird in diesem
Stadium davon ausgegangen, dass er für den vorliegenden
Crash-Fall grundsätzlich auslösen muss. Wie oben beschrieben
kann die Entscheidung über die Airbag-Auslösung in späteren
Stadien von weiteren Parametern wie der Insassenbelegung
abhängen. In dem hier betrachteten Stadium hingegen sollen
die Begriffe angeben, ob der Airbag für einen Crash der
vorliegenden Klasse bei der gemessenen Geschwindigkeit zu
dem betrachteten Zeitpunkt auslösen soll oder nicht. Wenn er
nicht auslöst bedeutet dies, dass er später auslösen wird.
Ziel ist es nun, eine Funktion zu finden, die die
Auslösefälle von den Nichtauslösefällen trennt. Dazu wird in
Verfahrensschritt 28 die Berechnung der diskreten
Auslöseschwellen durchgeführt. Die diskreten Schwellen
ergeben sich dadurch, dass man versucht den Schwellenwert so
zu finden, dass die Merkmalswerte der Auslösefälle möglichst
gut von denen der Nichtauslösefälle getrennt werden. Falls
für einen Gitterpunkt keine Merkmalswerte aus Crash-Tests
vorhanden sind, muss der Schwellenwert für diesen
Gitterpunkt durch Inter- bzw. Extrapolation aus den
umliegenden berechnet werden (Verfahrensschritt 29). An
dieser Stelle kann von einem Experten in das Verfahren
eingegriffen und die Schwellen können von ihm
vervollständigt, korrigiert bzw. optimiert werden. Von
dieser diskreten Schwellenwertfunktion kann jetzt optional
auf eine kontinuierliche übergegangen werden, denn die
kontinuierliche Schwellenwertfunktion bietet den Vorteil,
dass der Airbag dadurch präziser ausgelöst werden kann. Zwei
mögliche Lösungsansätze bestehen darin, dass man entweder
versucht diese diskreten Schwellen zu inter- bzw.
extrapolieren oder dass man bei einer parametrisierbaren
Funktion die Parameter so einzustellen versucht, dass die
Funktion die Auslösefälle von den Nichtauslösefällen
möglichst gut trennt. Diese diskrete oder kontinuierliche
Schwellenwertfunktion wird während der Benutzung des Systems
(Verfahrensschritt 19) unter Verfahrensschritt 17 im Airbag-
Steuergerät zur Berechnung der Auslösezeit eingesetzt.
Claims (5)
1. Vorrichtung zur Aufprallerkennung in einem Fahrzeug, wobei die Vorrichtung einen
Prozessor (4) und wenigstens einen Precrash-Sensor (1, 3) aufweist, wobei die
Vorrichtung mit wenigstens einem Aufprallsensor (6, 9) verbindbar ist und mittels des
Prozessors (4) in Abhängigkeit von ersten Signalen des wenigstens einen Precrash-Sensor
(1, 3) einen Aufprallzeitpunkt bestimmt, dadurch gekennzeichnet, dass dann der
Prozessor (4) damit eine Rauschschwelle für den wenigstens einen Aufprallsensor (6, 9)
senkt, wobei der Prozessor (4) dann in Abhängigkeit von den ersten Signalen und den
zweiten Signalen des wenigstens einen Aufprallsensors (6, 9) eine Auslösezeit für an die
Vorrichtung angeschlossene Rückhaltemittel (11) bestimmt, dass der Prozessor (4) aus
einem Speicher (12) für verschiedene Merkmale, die der Prozessor (4) aus den zweiten
Signalen ableitet, jeweils eine kontinuierliche Schwellenwertfunktion lädt und die
Merkmale mit der jeweiligen Schwellenwertfunktion in Abhängigkeit von den ersten
Signalen vergleicht, um die Auslösezeit zu bestimmen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine
Aufprallsensor (6, 9) als Beschleunigungs-, Verformungs-, Druck-, Temperatur- oder
Körperschallsensor ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Precrash-
Sensor (1, 3) als Radar-, Video- oder Schallsensor ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessor (4) die
Auslösung der Rückhaltemittel (11) in Abhängigkeit von der Aufprallgeschwindigkeit
und des Aufprallzeitpunkts aus den zweiten Signalen bestimmt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schwellenwertfunktion aus Crashtests gebildet wird, indem die Crash-Tests zu Klassen
und/oder Geschwindigkeitsbändern zusammengefasst werden und Merkmale aus
mindestens zwei dieser Klassen und aus mindestens zwei dieser
Geschwindigkeitsbändern extrahiert werden, wobei dann diese Merkmale allgemein
verwendet werden.
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