In
Personenkraftfahrzeugen werden Kinder in Kindersicherheitssitzen
befördert.
Diese Kindersicherheitssitze weisen eine Sitzfläche auf, die mit einer Rückenlehne
häufig
fest verbunden ist. Beide – sowohl
die Sitzfläche
als auch die Rückenlehne – sind im
allgemeinen in Schalenform ausgebildet, um dem Kind nicht nur einen
Halt gegen Beschleunigungen in oder gegen die Fahrtrichtung des
Kraftfahrzeuges zu bieten sondern auch gegen Querbeschleunigungen,
beispielsweise bei Kurvenfahrten und insbesondere bei Unfällen.
Die
in einem Kindersicherheitssitz beförderten Kinder werden dort
mittels geeigneter Gurte angeschnallt, um zu verhindern, daß die Kinder
bei abrupten Richtungsänderungen
und insbesondere bei starkem Bremsen oder bei Unfällen dadurch
verletzt werden, daß sie
aus dem Sitz heraus geschleudert werden.
In
DE 35 10 649 A1 ist
angegeben, daß zu derartigen
Gurten außer
den beiden Leibbandteilen, von denen jeder an einer Seite des Sitzes
befestigt ist, auch zwei Schulterbandteile gehören, die hinter dem Sitz befestigt
sind, sowie eventuell ein fünftes Bandteil,
das unten vor dem Sitz befestigt ist und zwischen den Beinen des
Gurtträgers
heraufgezogen wird. Eine Anordnung von zwei Schulterbandgurten, die
an jeder Seite der Rückenlehne
des Kindersicherheitssitzes etwa in Schulterhöhe des Kindes befestigt sind
und die über
den Körper
des Kindes nach vorn gezogen und beispielsweise vor dem Unterleib
des Kindes miteinander und zusätzlich
mit einem oder zwei weiteren von unten kommenden oder seitlich befestigten
Gurtbandteilen verbunden werden, wird als Hosenträgergurtanordnung
bezeichnet. Eine derartige Anordnung ist in
DE 34 45 497 A1 dargestellt.
Weitere
Sicherheitsgurte für
Kindersitze sind in
DE
35 10 649 A1 und
DE
93 02 342 U1 beschrieben.
DE 35 10 649 A1 betrifft ein Schloß für derartige Gurte.
Es sind mindestens zwei Gurte sowie mindestens ein weiterer Gurt
vorgesehen. Der eine Gurt ist am Schloß festgesetzt. Der andere ist über eine Schloßzunge in
das Schloß einführbar. Die
weiteren Gurte werden über
Beschläge
zur Zusammenkopplung mit Schloßgehäuse und
Schloßzunge
zum Schloßeingriff
miteinander geführt.
Dieses Schloß weist
als Betätigungsmittel
zum Auslösen
des Schlosses ein Auslöseglied
auf.
DE 93 02 342 U1 betrifft
ebenfalls ein Schloß für derartige
Gurte. Die Gurte sind an zwei formschlüssig in Führungen aneinander geführten Verschlußelementen
unlösbar
befestigt. Die Verschlußelemente
können über zwei
tastenförmige
Betätigungsmittel
gelöst
werden, die in der gleichen Ebene in geringem Abstand voneinander
angeordnet sind.
Die
Sicherheitsgurte müssen
leicht lösbar miteinander
oder an dem Sicherheitssitz befestigt werden können, um den schnellen und
insbesondere auch einfachen Ein- und Ausstieg des Kindes zu ermöglichen.
Hierzu wird häufig
ein Sicherheitsgurtschloß verwendet,
das die einzelnen Gurte miteinander verbindet. Meist ist das Gurtschloß an einem
Gurt unlösbar
befestigt, während
an den anderen Gurten Zungen befestigt sind, die zur lösbaren Befestigung in
das Gurtschloß eingerastet
werden können.
Bei
einer Hosenträgergurtanordnung
ist das Gurtschloß etwa
in Höhe
des Unterleibes des Kindes angeordnet. Diese Anordnung ist günstig, da
das Kind in dem Kindersicherheitssitz besonders sicher gehalten
wird. Außerdem
ist dieses Gurtschloß durch dritte
Personen, beispielsweise Erwachsene, einfach zu bedienen, da das
Schloß an
leicht zugänglicher Stelle
angeordnet ist und somit problemlos bedient werden kann.
Allerdings
hat sich herausgestellt, daß das Gurtschloß auch durch
die zu sichernden Kinder leicht erreichbar ist, so daß diese
das Gurtschloß ohne
große
Mühe selbst öffnen können. Dies
ist insbesondere bei der Sicherung von Kleinkindern problematisch,
da diese mangels eigener Einsicht in die Notwendigkeit einer permanenten
Sicherung das Gurtschloß während der
Fahrt des Kraftfahrzeuges auch dann öffnen, wenn dies nicht gewünscht ist.
Erwachsene, die die Kinder begleiten, können nicht ständig sicherstellen,
daß die
Kinder gesichert sind. Daher kann das Kind das Gurtschloß unbemerkt öffnen, beispielsweise
auch beim Spielen an einem Druckknopf an der eigenen Kleidung, und
bei einem Unfall verletzt werden.
Eine
Abhilfe bieten Anordnungen wie die in
DE 36 30 545 A1 beschriebene Verriegelungsvorrichtung
zum Befestigen eines Sicherheitsgurtes an einem Sitz. In diesem
Falle ist das Gurtschloß in
die Sitzfläche
des Sicherheitssitzes integriert, wobei zusätzlich ein Schild vor dem Unterleib
des Kindes plaziert wird, an dem zum einen die oben am Kindersitz befestigten
Hosenträgergurte
befestigt sind und zum anderen im unteren Bereich eine Schließzunge zum lösbaren Befestigen
des Schildes an dem Verriegelungsmechanismus angeordnet ist. In
diesem Falle ist das Kind bereits wegen der Größe des Schildes nicht in der
Lage, an den Verriegelungsmechanismus und die Betätigungsvorrichtung
zum Öffnen
dieses Mechanismus' zu
gelangen, die sich unterhalb der Öffnung für die Schließzunge befindet.
In
DE 299 14 728 U1 ist
ferner eine Verschlußvorrichtung
für eine
Kinder-Sicherungseinrichtung beschrieben, die ein Schlossgehäuse sowie Schloßzungen
an den Gurten aufweist. Die Schloßzungen werden zeitgleich in
einen entsprechend ausgeformten Schlitz in der oberen Stirnfläche des
Gehäuses
eingeschoben. Um zu verhindern, dass das Kind das Gurtschloß missbräuchlich öffnet, sind
mindestens drei räumlich
zueinander beabstandete Betätigungsmittel
vorgesehen, die zum Lösen
der Gurte zeitgleich betätigt
werden.
Allerdings
ist die genannte Lösung
nicht befriedigend, da dadurch eine bestimmte Anordnung des Gurtschlosses
zwingend vorgesehen werden muß.
Die angegebene Anordnung des Schlosses führt dazu, daß dieses
auch für
Begleitpersonen schlecht zugänglich
und daher der Bedienungskomfort nur gering ist.
Von
daher liegt der Erfindung das Problem zugrunde, daß einige
bekannte Sicherheitsgurtsysteme für die Kindersicherung häufig dann
nicht geeignet sind, wenn kräftig
entwickelte Kinder körperlich bereits
in der Lage sind, das Gurtsystem selbsttätig zu öffnen, mangels eigener Einsicht
aber selbst dann nicht darauf verzichten, wenn das Fahrzeug noch
bewegt wird. Daher besteht erhebliche Verletzungsgefahr für das Kind.
Bei einer bekannten Lösung
dieses Problems bestehen derartige Probleme zwar nicht, da eine
eigenmächtige
Betätigung
dieser Systeme durch die Kinder nicht möglich ist. Jedoch ist die Bedienung
dieses Gurtsystems durch Begleitpersonen wenig komfortabel. Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht daher darin, diese
Nachteile der bekannten Gurtsysteme zu überwinden und ein Gurtsystem
zu schaffen, bei dem einerseits eine selbsttätige Bedienung des Gurtschlosses
durch das Kind verhindert, der Bedienkomfort durch Begleitpersonen
andererseits jedoch nicht beeinträchtigt wird.
Das
Problem wird gelöst
durch ein Sicherheitsgurtschloß,
insbesondere für
einen Fahrzeug-Kindersicherheitssitz, nach Anspruch 1. Vorteilhafte
Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Das
erfindungsgemäße Sicherheitsgurtschloß umfaßt im wesentlichen
einen Schloßkörper, einen
Verriegelungsmechanismus zur lösbaren
Befestigung von mindestens zwei Sicherheitsgurten am Schloß sowie
mindestens zwei Betätigungsmittel zum
Auslösen
des Schlosses. Um die Nachteile der bekannten Vorrichtungen zu vermeiden,
sind an dem erfindungsgemäßen Sicherheitsgurtschloß mindestens
zwei Betätigungsmittel
vorgesehen. Außerdem ist
der Verriegelungsmechanismus derart ausgebildet, daß das Sicherheitsgurtschloß nur dann
geöffnet werden
kann, wenn alle Betätigungsmittel
bedient werden. In kennzeichnender Weise kann jeder lösbar zu
befestigende Gurt einzeln in den Schlosskörper eingerastet werden.
Durch
die genannten Merkmale des erfindungsgemäßen Gurtschlosses wird zum
einen erreicht, daß ein
Kind den Verriegelungsmechanismus nicht mehr ohne weiteres auslösen kann.
Zum anderen wird eine Anordnung des Gurtschlosses in Reichweite
der erwachsenen Begleitpersonen ermöglicht, so daß das Schloß von diesen
einfach bedient werden kann.
Die
genannten Vorteile werden dadurch erreicht, daß das Kind erkennen müßte, daß alle vorhandenen
Betätigungsmittel
betätigt
werden müssen,
um das Schloß auszulösen. Eine
derartige Erkenntnis ist für
ein Kind, das noch nicht einsichtig ist, daß das Sicherheitsgurtschloß während der
Fahrt des Fahrzeuges nicht ausgelöst werden darf, nicht ohne
weiteres zu erwarten. Daher bietet das erfindungsgemäße Sicherheitsgurtschloß erhöhte Sicherheit
bei hohem Bedienkomfort für
die Begleitpersonen.
Das
erfindungsgemäße Gurtschloß kann in herkömmlichen
Gurtsystemen eingesetzt werden, beispielsweise in Kombination mit
einer Hosenträgergurtanordnung.
Dabei ist es wegen der erhöhten
Sicherheit gegen unbefugtes Öffnen
des Schlosses insbesondere auch möglich, das Sicherheitsgurtschloß in Greifnähe des Kindes,
beispielsweise vor dem Unterleib, anzuordnen.
Eine
weitere Verbesserung der Erfindung wird dadurch erreicht, daß der Verriegelungsmechanismus
derart ausgebildet ist, daß das
Schloß nur dann
ausgelöst
werden kann, wenn die mindestens zwei Betätigungsmittel in einer vorbestimmten
Reihenfolge nacheinander betätigt
werden.
Durch
diese Weiterbildung der Erfindung wird eine noch größere Sicherheit
beim Angurten des Kindes erreicht, da die Wahrscheinlichkeit, daß das gesicherte
Kind das Gurtschloß unter
diesen Bedingungen eigenmächtig
auslöst, äußerst gering
ist. Hierzu wäre
die Erkenntnis des Kindes erforderlich, daß die gewünschte Betätigungsreihenfolge für das Auslösen des
Gurtschlosses erforderlich ist. Hierzu sind Kleinkinder im allgemeinen
nicht in der Lage.
Eine
alternative Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zur Lösung
der Aufgabe besteht darin, daß der
Verriegelungsmechanismus so ausgebildet ist, daß die mindestens zwei Betätigungsmittel so
weit voneinander entfernt am Schloßkörper angeordnet sind, daß sie mit
einer Kinderhand nicht gleichzeitig bedient werden können. Insbesondere
ist der Verriegelungsmechanismus so ausgebildet, daß das Gurtschloß nur dann
ausgelöst
werden kann, wenn die mindestens zwei Betätigungsmittel gleichzeitig
bedient werden. Hierzu ist der Schloßkörper ausreichend groß auszubilden.
Vorteilhaft ist auch, wenn die Betätigungsmittel an gegenüber liegenden Seitenflächen des
Schloßkörpers angeordnet
sind und der Schloßkörper zwischen
den Betätigungsmitteln
eine größere Wölbung aufweist,
so daß die
Bedienung mit einer Hand noch zusätzlich erschwert wird.
Um
eine einhändige
Bedienung der Betätigungsmittel
zu erschweren, sind die Betätigungsmittel
beispielsweise an gegenüberliegenden
Seiten des Schloßkörpers angeordnet.
Eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung besteht darin, daß in
diesem Falle zwei Betätigungsmittel
vorgesehen sind. Vor allem dann, wenn das Gurtschloß nur unter
Kraftaufwand ausgelöst
werden kann, ist es für
ein Kleinkind unter diesen Bedingungen unmöglich, die Betätigungsmittel
mit einer Hand gleichzeitig zu betätigen.
Zur
Verhinderung des unbefugten Auslösens des
Gurtschlosses hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn die
zwei Betätigungsmittel,
bezogen auf den Mittelpunkt des Schlosses und symmetrisch zu einer
durch den Mittelpunkt verlaufenden Linie in einem Winkel α im Bereich
von 60° bis
180° zueinander
angeordnet sind. Insbesondere ist eine Anordnung der zwei Betätigungsmittel
zu bevorzugen, bei der die beiden Betätigungsmittel in der unteren
Hälfte des
Schloßkörpers angeordnet
sind und zwar bei senkrechter Stellung des Schloßkörpers in einem Bereich des
Winkels β von
90° bis
150° für das eine
Betätigungsmittel
und in einem Bereich des Winkels β von
210° bis
270° für das andere
Betätigungsmittel, jeweils
zu einer vom Mittelpunkt ausgehenden und nach oben verlaufenden
Mittellinie. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind
die Betätigungsmittel
in einem Winkel α in
einem Bereich von 100° bis
140° zueinander
angeordnet, d.h. das eine Betätigungsmittel
bei senkrechter Stellung des Schloßkörpers in einem Bereich des
Winkels β von
110° bis
130° und
das andere Betätigungsmittel
in einem Bereich des Winkels β von
230° bis 250°, jeweils
bezogen auf die vom Mittelpunkt ausgehende und nach oben verlaufende
Mittellinie.
Bei
dieser Ausführungsform
sind die beiden Betätigungsmittel
zwar durch die erwachsenen Begleitpersonen leicht erreichbar, so
daß die
Sicherheitsgurte durch Auslösen
des Gurtschlosses durch diese problemlos geöffnet werden können. Das
gesicherte Kind kann die beiden Betätigungsmittel durch die für es ungünstigen
relativen Positionen jedoch nicht leicht gleichzeitig bedienen,
da es seine Hand hierzu erheblich verdrehen müßte und insbesondere eine gleichzeitige
Bedienung beider Betätigungsmittel
mit einer Hand in diesem Falle praktisch nicht mehr gelingt, insbesondere
wenn erhebliche Kraftanstrengung zur Auslösung des Schlosses erforderlich ist.
Die
Betätigungsmittel
sind vorzugsweise als Druck- oder Schiebetasten ausgebildet, die
am Schloßkörper angeordnet
sind und die die bei der Betätigung
ausgeübte
Kraft auf entsprechende Stellglieder im Verriegelungsmechanismus übertragen.
Die
Betätigungsmittel
sind vorzugsweise federbelastet. Dadurch kehren Sie nach der Betätigung automatisch
wieder in die Ausgangsposition zurück.
Die
Druck- oder Schiebetasten können
insbesondere in Griffmulden im Schloßkörper angeordnet sein. Dadurch
wird vermieden, daß die
Tasten am Schloßkörper vorstehen,
so daß dem
Gurtschloß ein gefälliges Aussehen
verliehen und die Verletzungsgefahr durch vorstehende Teile vermindert
wird.
Das
erfindungsgemäße Sicherheitsgurtschloß ist vorzugsweise
derart ausgebildet, daß an dem
Schloßkörper mindestens
ein Gurt unlösbar
befestigt ist. Es kann sich hierbei beispielsweise um einen an der
Sitzfläche
des Kindersicherheitssitzes befestigten Gurt handeln, der mittig
im unteren Teil des Schloßkörpers befestigt
ist. Alternativ kann es sich auch um zwei entprechende Gurte handeln,
die an der Sitzfläche
des Sitzes und mittig im unteren Teil des Schloßkörpers befestigt sind. In einer
noch weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann es sich auch um zwei Gurte handeln, von denen
einer an einer Seite des Sitzes oben an der Rückenlehne in Schulterhöhe des Kindes
und der andere unten an der Sitzfläche befestigt ist.
Weiterhin
sind an dem Schloßkörper mindestens
zwei Gurte lösbar
befestigt. Hierzu sind mehrere Ausführungsformen möglich:
Für den Fall,
daß der
mindestens eine unlösbar
befestigte Gurt an der Sitzfläche
des Sitzes und mittig im unteren Teil des Schloßkörpers befestigt ist, sind die
Gurte, die lösbar
befestigt werden können,
beispielsweise als Hosenträgergurte
ausgebildet, die auf beiden Seiten der Rückenlehne des Sitzes in Schulterhöhe des Kindes
befestigt sind.
Für den Fall,
daß zwei
unlösbar
befestigte Gurte vorgesehen sind, von denen einer an einer Seite
des Sitzes oben an der Rückenlehne
in Schulterhöhe
des Kindes und der andere unten an der Sitzfläche befestigt ist, sind auch
zwei lösbar
zu befestigende Gurte vorhanden, die spiegelsymmetrisch zu den unlösbar befestigten
Gurten auf der anderen Seite des Sitzes befestigt sind.
Der
Schloßkörper des
erfindungsgemäßen Sicherheitsgurtschlosses
ist vorzugsweise als flaches Gehäuse
ausgebildet, das an mindestens einer Schmalseite jeweils einen Schlitz
zur Aufnahme jeweils einer Lasche aufweist, die zur Befestigung
von mindestens einem unlösbar
befestigten Gurt vorgesehen ist. Zur Aufnahme der lösbar zu
befestigenden Gurte sind an mindestens zwei weiteren Schmalseiten
jeweils Schlitze vorgesehen, in die Schließzungen eingeschoben werden
können,
um die lösbaren Gurte
zu verriegeln.
Jeder
lösbar
zu befestigende Gurt wird einzeln in den Schloßkörper eingerastet. Dadurch wird die
Handhabung wesentlich vereinfacht. Wäre es nämlich erforderlich, die Schließzungen
der Gurte gleichzeitig in den Schloßkörper einzuführen, so wäre dies nur durch geübte Personen
einfach auszuführen.
Das
Sicherheitsgurtschloß wird
ausgelöst, wenn
die beiden Betätigungsmittel 9' und 9'' gleichzeitig oder nacheinander
betätigt
werden, beispielsweise zuerst das Betätigungsmittel 9' und danach das
Betätigungsmittel 9''. Die Betätigungsmittel 9', 9'' sind im vorliegenden Falle als
Drucktasten ausgebildet und werden durch Ausüben einer Kraft senkrecht auf
die Drucktasten 9', 9'' in den Schloßkörper 1 hineingedrückt. In
einer alternativen Ausführungsform können die
Betätigungsmittel 9', 9'' auch parallel zur Oberfläche des
Schloßkörpers 1 etwa
in Richtung zum Schloßkörpermittelpunkt
geschoben werden, um das Schloß auszulösen. Nach
dem Betätigen
der Drucktasten 9', 9'' werden diese in die Ausgangslage zurückbewegt,
da sie federbelastet sind und die Tasten gegen die Federkraft betätigt werden.
Die Drucktasten 9', 9'' sind in Griffmulden 10' bzw. 10'' angeordnet. Die Griffmulden 10', 10'' mit den Drucktasten 9', 9'' sind in einem Winkel α von etwa
120° zueinander
angeordnet. Allerdings kann der Winkel α auch größer sein, beispielsweise 150° oder sogar
180°. Damit
sind β' = 120° und β'' = 240°, bzw. β' = 105° und β'' =
255°, wenn α = 150°, oder β' = 90° und β'' = 270°, wenn α = 180°.