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DE10137681B4 - Sicherheitsgurtschloß - Google Patents

Sicherheitsgurtschloß Download PDF

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DE10137681B4 DE2001137681 DE10137681A DE10137681B4 DE 10137681 B4 DE10137681 B4 DE 10137681B4 DE 2001137681 DE2001137681 DE 2001137681 DE 10137681 A DE10137681 A DE 10137681A DE 10137681 B4 DE10137681 B4 DE 10137681B4
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Abstract

Sicherheitsgurtschloß, insbesondere für einen Fahrzeug-Kindersicherheitssitz, umfassend einen Schloßkörper, einen Verriegelungsmechanismus zur lösbaren Befestigung von mindestens zwei Sicherheitsgurten am Schloß sowie mindestens zwei Betätigungsmittel zum Auslösen des Schlosses, wobei der Verriegelungsmechanismus so ausgebildet ist, daß das Schloß nur dann ausgelöst werden kann, wenn die mindestens zwei Betätigungsmittel betätigt werden, dadurch gekennzeichnet, daß jeder lösbar zu befestigende Gurt (2', 2'') einzeln in den Schloßkörper (1) eingerastet werden kann.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Sicherheitsgurtschloß, insbesondere für einen Fahrzeug-Kindersicherheitssitz.
  • In Personenkraftfahrzeugen werden Kinder in Kindersicherheitssitzen befördert. Diese Kindersicherheitssitze weisen eine Sitzfläche auf, die mit einer Rückenlehne häufig fest verbunden ist. Beide – sowohl die Sitzfläche als auch die Rückenlehne – sind im allgemeinen in Schalenform ausgebildet, um dem Kind nicht nur einen Halt gegen Beschleunigungen in oder gegen die Fahrtrichtung des Kraftfahrzeuges zu bieten sondern auch gegen Querbeschleunigungen, beispielsweise bei Kurvenfahrten und insbesondere bei Unfällen.
  • Die in einem Kindersicherheitssitz beförderten Kinder werden dort mittels geeigneter Gurte angeschnallt, um zu verhindern, daß die Kinder bei abrupten Richtungsänderungen und insbesondere bei starkem Bremsen oder bei Unfällen dadurch verletzt werden, daß sie aus dem Sitz heraus geschleudert werden.
  • In DE 35 10 649 A1 ist angegeben, daß zu derartigen Gurten außer den beiden Leibbandteilen, von denen jeder an einer Seite des Sitzes befestigt ist, auch zwei Schulterbandteile gehören, die hinter dem Sitz befestigt sind, sowie eventuell ein fünftes Bandteil, das unten vor dem Sitz befestigt ist und zwischen den Beinen des Gurtträgers heraufgezogen wird. Eine Anordnung von zwei Schulterbandgurten, die an jeder Seite der Rückenlehne des Kindersicherheitssitzes etwa in Schulterhöhe des Kindes befestigt sind und die über den Körper des Kindes nach vorn gezogen und beispielsweise vor dem Unterleib des Kindes miteinander und zusätzlich mit einem oder zwei weiteren von unten kommenden oder seitlich befestigten Gurtbandteilen verbunden werden, wird als Hosenträgergurtanordnung bezeichnet. Eine derartige Anordnung ist in DE 34 45 497 A1 dargestellt.
  • Weitere Sicherheitsgurte für Kindersitze sind in DE 35 10 649 A1 und DE 93 02 342 U1 beschrieben. DE 35 10 649 A1 betrifft ein Schloß für derartige Gurte. Es sind mindestens zwei Gurte sowie mindestens ein weiterer Gurt vorgesehen. Der eine Gurt ist am Schloß festgesetzt. Der andere ist über eine Schloßzunge in das Schloß einführbar. Die weiteren Gurte werden über Beschläge zur Zusammenkopplung mit Schloßgehäuse und Schloßzunge zum Schloßeingriff miteinander geführt. Dieses Schloß weist als Betätigungsmittel zum Auslösen des Schlosses ein Auslöseglied auf. DE 93 02 342 U1 betrifft ebenfalls ein Schloß für derartige Gurte. Die Gurte sind an zwei formschlüssig in Führungen aneinander geführten Verschlußelementen unlösbar befestigt. Die Verschlußelemente können über zwei tastenförmige Betätigungsmittel gelöst werden, die in der gleichen Ebene in geringem Abstand voneinander angeordnet sind.
  • Die Sicherheitsgurte müssen leicht lösbar miteinander oder an dem Sicherheitssitz befestigt werden können, um den schnellen und insbesondere auch einfachen Ein- und Ausstieg des Kindes zu ermöglichen. Hierzu wird häufig ein Sicherheitsgurtschloß verwendet, das die einzelnen Gurte miteinander verbindet. Meist ist das Gurtschloß an einem Gurt unlösbar befestigt, während an den anderen Gurten Zungen befestigt sind, die zur lösbaren Befestigung in das Gurtschloß eingerastet werden können.
  • Bei einer Hosenträgergurtanordnung ist das Gurtschloß etwa in Höhe des Unterleibes des Kindes angeordnet. Diese Anordnung ist günstig, da das Kind in dem Kindersicherheitssitz besonders sicher gehalten wird. Außerdem ist dieses Gurtschloß durch dritte Personen, beispielsweise Erwachsene, einfach zu bedienen, da das Schloß an leicht zugänglicher Stelle angeordnet ist und somit problemlos bedient werden kann.
  • Allerdings hat sich herausgestellt, daß das Gurtschloß auch durch die zu sichernden Kinder leicht erreichbar ist, so daß diese das Gurtschloß ohne große Mühe selbst öffnen können. Dies ist insbesondere bei der Sicherung von Kleinkindern problematisch, da diese mangels eigener Einsicht in die Notwendigkeit einer permanenten Sicherung das Gurtschloß während der Fahrt des Kraftfahrzeuges auch dann öffnen, wenn dies nicht gewünscht ist. Erwachsene, die die Kinder begleiten, können nicht ständig sicherstellen, daß die Kinder gesichert sind. Daher kann das Kind das Gurtschloß unbemerkt öffnen, beispielsweise auch beim Spielen an einem Druckknopf an der eigenen Kleidung, und bei einem Unfall verletzt werden.
  • Eine Abhilfe bieten Anordnungen wie die in DE 36 30 545 A1 beschriebene Verriegelungsvorrichtung zum Befestigen eines Sicherheitsgurtes an einem Sitz. In diesem Falle ist das Gurtschloß in die Sitzfläche des Sicherheitssitzes integriert, wobei zusätzlich ein Schild vor dem Unterleib des Kindes plaziert wird, an dem zum einen die oben am Kindersitz befestigten Hosenträgergurte befestigt sind und zum anderen im unteren Bereich eine Schließzunge zum lösbaren Befestigen des Schildes an dem Verriegelungsmechanismus angeordnet ist. In diesem Falle ist das Kind bereits wegen der Größe des Schildes nicht in der Lage, an den Verriegelungsmechanismus und die Betätigungsvorrichtung zum Öffnen dieses Mechanismus' zu gelangen, die sich unterhalb der Öffnung für die Schließzunge befindet.
  • In DE 299 14 728 U1 ist ferner eine Verschlußvorrichtung für eine Kinder-Sicherungseinrichtung beschrieben, die ein Schlossgehäuse sowie Schloßzungen an den Gurten aufweist. Die Schloßzungen werden zeitgleich in einen entsprechend ausgeformten Schlitz in der oberen Stirnfläche des Gehäuses eingeschoben. Um zu verhindern, dass das Kind das Gurtschloß missbräuchlich öffnet, sind mindestens drei räumlich zueinander beabstandete Betätigungsmittel vorgesehen, die zum Lösen der Gurte zeitgleich betätigt werden.
  • Allerdings ist die genannte Lösung nicht befriedigend, da dadurch eine bestimmte Anordnung des Gurtschlosses zwingend vorgesehen werden muß. Die angegebene Anordnung des Schlosses führt dazu, daß dieses auch für Begleitpersonen schlecht zugänglich und daher der Bedienungskomfort nur gering ist.
  • Von daher liegt der Erfindung das Problem zugrunde, daß einige bekannte Sicherheitsgurtsysteme für die Kindersicherung häufig dann nicht geeignet sind, wenn kräftig entwickelte Kinder körperlich bereits in der Lage sind, das Gurtsystem selbsttätig zu öffnen, mangels eigener Einsicht aber selbst dann nicht darauf verzichten, wenn das Fahrzeug noch bewegt wird. Daher besteht erhebliche Verletzungsgefahr für das Kind. Bei einer bekannten Lösung dieses Problems bestehen derartige Probleme zwar nicht, da eine eigenmächtige Betätigung dieser Systeme durch die Kinder nicht möglich ist. Jedoch ist die Bedienung dieses Gurtsystems durch Begleitpersonen wenig komfortabel. Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht daher darin, diese Nachteile der bekannten Gurtsysteme zu überwinden und ein Gurtsystem zu schaffen, bei dem einerseits eine selbsttätige Bedienung des Gurtschlosses durch das Kind verhindert, der Bedienkomfort durch Begleitpersonen andererseits jedoch nicht beeinträchtigt wird.
  • Das Problem wird gelöst durch ein Sicherheitsgurtschloß, insbesondere für einen Fahrzeug-Kindersicherheitssitz, nach Anspruch 1. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Das erfindungsgemäße Sicherheitsgurtschloß umfaßt im wesentlichen einen Schloßkörper, einen Verriegelungsmechanismus zur lösbaren Befestigung von mindestens zwei Sicherheitsgurten am Schloß sowie mindestens zwei Betätigungsmittel zum Auslösen des Schlosses. Um die Nachteile der bekannten Vorrichtungen zu vermeiden, sind an dem erfindungsgemäßen Sicherheitsgurtschloß mindestens zwei Betätigungsmittel vorgesehen. Außerdem ist der Verriegelungsmechanismus derart ausgebildet, daß das Sicherheitsgurtschloß nur dann geöffnet werden kann, wenn alle Betätigungsmittel bedient werden. In kennzeichnender Weise kann jeder lösbar zu befestigende Gurt einzeln in den Schlosskörper eingerastet werden.
  • Durch die genannten Merkmale des erfindungsgemäßen Gurtschlosses wird zum einen erreicht, daß ein Kind den Verriegelungsmechanismus nicht mehr ohne weiteres auslösen kann. Zum anderen wird eine Anordnung des Gurtschlosses in Reichweite der erwachsenen Begleitpersonen ermöglicht, so daß das Schloß von diesen einfach bedient werden kann.
  • Die genannten Vorteile werden dadurch erreicht, daß das Kind erkennen müßte, daß alle vorhandenen Betätigungsmittel betätigt werden müssen, um das Schloß auszulösen. Eine derartige Erkenntnis ist für ein Kind, das noch nicht einsichtig ist, daß das Sicherheitsgurtschloß während der Fahrt des Fahrzeuges nicht ausgelöst werden darf, nicht ohne weiteres zu erwarten. Daher bietet das erfindungsgemäße Sicherheitsgurtschloß erhöhte Sicherheit bei hohem Bedienkomfort für die Begleitpersonen.
  • Das erfindungsgemäße Gurtschloß kann in herkömmlichen Gurtsystemen eingesetzt werden, beispielsweise in Kombination mit einer Hosenträgergurtanordnung. Dabei ist es wegen der erhöhten Sicherheit gegen unbefugtes Öffnen des Schlosses insbesondere auch möglich, das Sicherheitsgurtschloß in Greifnähe des Kindes, beispielsweise vor dem Unterleib, anzuordnen.
  • Eine weitere Verbesserung der Erfindung wird dadurch erreicht, daß der Verriegelungsmechanismus derart ausgebildet ist, daß das Schloß nur dann ausgelöst werden kann, wenn die mindestens zwei Betätigungsmittel in einer vorbestimmten Reihenfolge nacheinander betätigt werden.
  • Durch diese Weiterbildung der Erfindung wird eine noch größere Sicherheit beim Angurten des Kindes erreicht, da die Wahrscheinlichkeit, daß das gesicherte Kind das Gurtschloß unter diesen Bedingungen eigenmächtig auslöst, äußerst gering ist. Hierzu wäre die Erkenntnis des Kindes erforderlich, daß die gewünschte Betätigungsreihenfolge für das Auslösen des Gurtschlosses erforderlich ist. Hierzu sind Kleinkinder im allgemeinen nicht in der Lage.
  • Eine alternative Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zur Lösung der Aufgabe besteht darin, daß der Verriegelungsmechanismus so ausgebildet ist, daß die mindestens zwei Betätigungsmittel so weit voneinander entfernt am Schloßkörper angeordnet sind, daß sie mit einer Kinderhand nicht gleichzeitig bedient werden können. Insbesondere ist der Verriegelungsmechanismus so ausgebildet, daß das Gurtschloß nur dann ausgelöst werden kann, wenn die mindestens zwei Betätigungsmittel gleichzeitig bedient werden. Hierzu ist der Schloßkörper ausreichend groß auszubilden. Vorteilhaft ist auch, wenn die Betätigungsmittel an gegenüber liegenden Seitenflächen des Schloßkörpers angeordnet sind und der Schloßkörper zwischen den Betätigungsmitteln eine größere Wölbung aufweist, so daß die Bedienung mit einer Hand noch zusätzlich erschwert wird.
  • Um eine einhändige Bedienung der Betätigungsmittel zu erschweren, sind die Betätigungsmittel beispielsweise an gegenüberliegenden Seiten des Schloßkörpers angeordnet. Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung besteht darin, daß in diesem Falle zwei Betätigungsmittel vorgesehen sind. Vor allem dann, wenn das Gurtschloß nur unter Kraftaufwand ausgelöst werden kann, ist es für ein Kleinkind unter diesen Bedingungen unmöglich, die Betätigungsmittel mit einer Hand gleichzeitig zu betätigen.
  • Zur Verhinderung des unbefugten Auslösens des Gurtschlosses hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn die zwei Betätigungsmittel, bezogen auf den Mittelpunkt des Schlosses und symmetrisch zu einer durch den Mittelpunkt verlaufenden Linie in einem Winkel α im Bereich von 60° bis 180° zueinander angeordnet sind. Insbesondere ist eine Anordnung der zwei Betätigungsmittel zu bevorzugen, bei der die beiden Betätigungsmittel in der unteren Hälfte des Schloßkörpers angeordnet sind und zwar bei senkrechter Stellung des Schloßkörpers in einem Bereich des Winkels β von 90° bis 150° für das eine Betätigungsmittel und in einem Bereich des Winkels β von 210° bis 270° für das andere Betätigungsmittel, jeweils zu einer vom Mittelpunkt ausgehenden und nach oben verlaufenden Mittellinie. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Betätigungsmittel in einem Winkel α in einem Bereich von 100° bis 140° zueinander angeordnet, d.h. das eine Betätigungsmittel bei senkrechter Stellung des Schloßkörpers in einem Bereich des Winkels β von 110° bis 130° und das andere Betätigungsmittel in einem Bereich des Winkels β von 230° bis 250°, jeweils bezogen auf die vom Mittelpunkt ausgehende und nach oben verlaufende Mittellinie.
  • Bei dieser Ausführungsform sind die beiden Betätigungsmittel zwar durch die erwachsenen Begleitpersonen leicht erreichbar, so daß die Sicherheitsgurte durch Auslösen des Gurtschlosses durch diese problemlos geöffnet werden können. Das gesicherte Kind kann die beiden Betätigungsmittel durch die für es ungünstigen relativen Positionen jedoch nicht leicht gleichzeitig bedienen, da es seine Hand hierzu erheblich verdrehen müßte und insbesondere eine gleichzeitige Bedienung beider Betätigungsmittel mit einer Hand in diesem Falle praktisch nicht mehr gelingt, insbesondere wenn erhebliche Kraftanstrengung zur Auslösung des Schlosses erforderlich ist.
  • Die Betätigungsmittel sind vorzugsweise als Druck- oder Schiebetasten ausgebildet, die am Schloßkörper angeordnet sind und die die bei der Betätigung ausgeübte Kraft auf entsprechende Stellglieder im Verriegelungsmechanismus übertragen.
  • Die Betätigungsmittel sind vorzugsweise federbelastet. Dadurch kehren Sie nach der Betätigung automatisch wieder in die Ausgangsposition zurück.
  • Die Druck- oder Schiebetasten können insbesondere in Griffmulden im Schloßkörper angeordnet sein. Dadurch wird vermieden, daß die Tasten am Schloßkörper vorstehen, so daß dem Gurtschloß ein gefälliges Aussehen verliehen und die Verletzungsgefahr durch vorstehende Teile vermindert wird.
  • Das erfindungsgemäße Sicherheitsgurtschloß ist vorzugsweise derart ausgebildet, daß an dem Schloßkörper mindestens ein Gurt unlösbar befestigt ist. Es kann sich hierbei beispielsweise um einen an der Sitzfläche des Kindersicherheitssitzes befestigten Gurt handeln, der mittig im unteren Teil des Schloßkörpers befestigt ist. Alternativ kann es sich auch um zwei entprechende Gurte handeln, die an der Sitzfläche des Sitzes und mittig im unteren Teil des Schloßkörpers befestigt sind. In einer noch weiteren Ausführungsform der Erfindung kann es sich auch um zwei Gurte handeln, von denen einer an einer Seite des Sitzes oben an der Rückenlehne in Schulterhöhe des Kindes und der andere unten an der Sitzfläche befestigt ist.
  • Weiterhin sind an dem Schloßkörper mindestens zwei Gurte lösbar befestigt. Hierzu sind mehrere Ausführungsformen möglich:
    Für den Fall, daß der mindestens eine unlösbar befestigte Gurt an der Sitzfläche des Sitzes und mittig im unteren Teil des Schloßkörpers befestigt ist, sind die Gurte, die lösbar befestigt werden können, beispielsweise als Hosenträgergurte ausgebildet, die auf beiden Seiten der Rückenlehne des Sitzes in Schulterhöhe des Kindes befestigt sind.
  • Für den Fall, daß zwei unlösbar befestigte Gurte vorgesehen sind, von denen einer an einer Seite des Sitzes oben an der Rückenlehne in Schulterhöhe des Kindes und der andere unten an der Sitzfläche befestigt ist, sind auch zwei lösbar zu befestigende Gurte vorhanden, die spiegelsymmetrisch zu den unlösbar befestigten Gurten auf der anderen Seite des Sitzes befestigt sind.
  • Der Schloßkörper des erfindungsgemäßen Sicherheitsgurtschlosses ist vorzugsweise als flaches Gehäuse ausgebildet, das an mindestens einer Schmalseite jeweils einen Schlitz zur Aufnahme jeweils einer Lasche aufweist, die zur Befestigung von mindestens einem unlösbar befestigten Gurt vorgesehen ist. Zur Aufnahme der lösbar zu befestigenden Gurte sind an mindestens zwei weiteren Schmalseiten jeweils Schlitze vorgesehen, in die Schließzungen eingeschoben werden können, um die lösbaren Gurte zu verriegeln.
  • Jeder lösbar zu befestigende Gurt wird einzeln in den Schloßkörper eingerastet. Dadurch wird die Handhabung wesentlich vereinfacht. Wäre es nämlich erforderlich, die Schließzungen der Gurte gleichzeitig in den Schloßkörper einzuführen, so wäre dies nur durch geübte Personen einfach auszuführen.
  • Zur näheren Erläuterung der Erfindung wird auf die Figuren verwiesen, die nachfolgend beschrieben werden. Es zeigen im einzelnen:
  • 1: eine Frontansicht des Sicherheitsgurtschlosses,
  • 2: eine Seitenansicht des Sicherheitsgurtschlosses.
  • In 1 ist ein Sicherheitsgurtschloß dargestellt, das einen Schloßkörper 1 aufweist. An dem Schloßkörper 1 ist im unteren Bereich ein unlösbar befestigter Gurt 3 angebracht. Hierzu ist eine Lasche 8 stoffschlüssig mit dem Schloßkörper 1 verbunden. An der Lasche 8 ist der Gurt 3 formschlüssig befestigt, beispielsweise durch Bilden einer Schlaufe, die durch die Lasche 8 gezogen und in sich vernäht wird.
  • Im oberen Bereich des Schloßkörpers 1 sind hier nicht erkennbare Schlitze zur Aufnahme von Schließzungen 4' bzw. 4'' vorgesehen, um die lösbar zu befestigenden Gurte 2' und 2'' an dem Schloßkörper 1 zu befestigen. Hierzu werden die Schließzungen 4', 4'' in Pfeilrichtung 6' bzw. 6'' in die genannten Schlitze eingeführt und dort verrastet. Die Gurte 2', 2'' selbst sind an den Schließzungen 4' bzw. 4'' über Zungenkörper 5' und 5'' formschlüssig befestigt, indem die Gurte 2', 2'' dort durch Schlitze 7' bzw. 7'' geführt und in sich selbst vernäht werden.
  • Das Sicherheitsgurtschloß wird ausgelöst, wenn die beiden Betätigungsmittel 9' und 9'' gleichzeitig oder nacheinander betätigt werden, beispielsweise zuerst das Betätigungsmittel 9' und danach das Betätigungsmittel 9''. Die Betätigungsmittel 9', 9'' sind im vorliegenden Falle als Drucktasten ausgebildet und werden durch Ausüben einer Kraft senkrecht auf die Drucktasten 9', 9'' in den Schloßkörper 1 hineingedrückt. In einer alternativen Ausführungsform können die Betätigungsmittel 9', 9'' auch parallel zur Oberfläche des Schloßkörpers 1 etwa in Richtung zum Schloßkörpermittelpunkt geschoben werden, um das Schloß auszulösen. Nach dem Betätigen der Drucktasten 9', 9'' werden diese in die Ausgangslage zurückbewegt, da sie federbelastet sind und die Tasten gegen die Federkraft betätigt werden. Die Drucktasten 9', 9'' sind in Griffmulden 10' bzw. 10'' angeordnet. Die Griffmulden 10', 10'' mit den Drucktasten 9', 9'' sind in einem Winkel α von etwa 120° zueinander angeordnet. Allerdings kann der Winkel α auch größer sein, beispielsweise 150° oder sogar 180°. Damit sind β' = 120° und β'' = 240°, bzw. β' = 105° und β'' = 255°, wenn α = 150°, oder β' = 90° und β'' = 270°, wenn α = 180°.
  • In 2 ist eine Draufsicht auf das erfindungsgemäße Sicherheitsgurtschloß wiedergegeben. Das Sicherheitsgurtschloß weist einen Schloßkörper 1 auf, an dem sich im unteren Bereich eine Lasche 8 zur Befestigung des Gurtes 3 befindet.
  • Im oberen Bereich sind Verriegelungsschlitze zur Aufnahme der Schließzungen der lösbar zu befestigenden Gurte vorgesehen, von denen nur der eine Schlitz 11' erkennbar ist. Weiterhin ist die eine Drucktaste 9' dargestellt, die in einer Griffmulde 10' angeordnet ist.
  • Wie sich aus der Darstellung ergibt, ist der Schloßkörper 1 zur Vorderseite hin bauchig ausgebildet, um eine unbefugte Bedienung durch das gesicherte Kind zu verhindern.
  • 1
    Schloßkörper
    2', 2''
    lösbar zu befestigende Sicherheitsgurte
    3
    unlösbar befestigter Sicherheitsgurt
    4', 4''
    Schließzungen der lösbar zu befestigenden Sicherheitsgurte
    5', 5''
    Zungenkörper
    6', 6''
    Einrastrichtung für die Schließzungen
    7', 7''
    Verriegelungsschlitz im Zungenkörper
    8
    Lasche zur Befestigung des lösbar zu befestigenden Sicherheits
    gurtes
    9', 9''
    Betätigungsmittel (Drucktasten)
    10', 10''
    Griffmulden für die Betätigungsmittel
    11'
    Verriegelungsschlitz für den lösbar zu befestigenden Sicherheits
    gurt
    α
    Winkel der Betätigungsmittel zueinander
    β' β''
    Winkel der Betätigungsmittel zu Mittellinie

Claims (12)

  1. Sicherheitsgurtschloß, insbesondere für einen Fahrzeug-Kindersicherheitssitz, umfassend einen Schloßkörper, einen Verriegelungsmechanismus zur lösbaren Befestigung von mindestens zwei Sicherheitsgurten am Schloß sowie mindestens zwei Betätigungsmittel zum Auslösen des Schlosses, wobei der Verriegelungsmechanismus so ausgebildet ist, daß das Schloß nur dann ausgelöst werden kann, wenn die mindestens zwei Betätigungsmittel betätigt werden, dadurch gekennzeichnet, daß jeder lösbar zu befestigende Gurt (2', 2'') einzeln in den Schloßkörper (1) eingerastet werden kann.
  2. Sicherheitsgurtschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Verriegelungsmechanismus so ausgebildet ist, daß das Schloß nur dann ausgelöst werden kann, wenn die mindestens zwei Betätigungsmittel (9', 9'') in einer vorbestimmten Reihenfolge nacheinander betätigt werden.
  3. Sicherheitsgurtschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Verriegelungsmechanismus so ausgebildet ist, daß die mindestens zwei Betätigungsmittel (9', 9'') so weit voneinander entfernt am Schloßkörper (1) angeordnet sind, daß sie mit einer Kinderhand nicht gleichzeitig betätigt werden können.
  4. Sicherheitsgurtschloß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Verriegelungsmechanismus so ausgebildet ist, daß das Schloß nur dann ausgelöst werden kann, wenn die mindestens zwei Betätigungsmittel (9', 9'') gleichzeitig betätigt werden.
  5. Sicherheitsgurtschloß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Betätigungsmittel (9', 9'') vorgesehen sind, die an einander gegenüberliegenden Seiten des Schloßkörpers (1) angeordnet sind.
  6. Sicherheitsgurtschloß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei Betätigungsmittel (9', 9''), bezogen auf den Mittelpunkt des Schlosses und symmetrisch zu einer durch den Mittelpunkt verlaufenden Linie, in einem Winkel α im Bereich von 60° bis 180° zueinander angeordnet sind.
  7. Sicherheitsgurtschloß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei Betätigungsmittel (9', 9'') in einem Winkel α im Bereich von 100° bis 140° zueinander angeordnet sind.
  8. Sicherheitsgurtschloß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens zwei Betätigungsmittel (9', 9'') als Druck- und/oder als Schiebetasten ausgebildet sind.
  9. Sicherheitsgurtschloß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens zwei Betätigungsmittel (9', 9'') federbelastet sind.
  10. Sicherheitsgurtschloß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens zwei Betätigungsmittel (9', 9'') in Griffmulden (10', 10'') angeordnet sind.
  11. Sicherheitsgurtschloß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Schloßkörper (1) mindestens ein Gurt (3) unlösbar befestigt ist.
  12. Sicherheitsgurtschloß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schloßkörper (1) als flaches Gehäuse ausgebildet ist, das an mindestens zwei Schmalseiten jeweils einen Schlitz (11') zur Aufnahme jeweils einer Schließzunge (4', 4'') aufweist, die zur Befestigung von mindestens einem lösbar zu befestigenden Gurt (2', 2'') vorgesehen ist.
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