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DE10135163C2 - Verbindungsstecker und Außenblech eines Verbindungssteckers - Google Patents

Verbindungsstecker und Außenblech eines Verbindungssteckers

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Publication number
DE10135163C2
DE10135163C2 DE2001135163 DE10135163A DE10135163C2 DE 10135163 C2 DE10135163 C2 DE 10135163C2 DE 2001135163 DE2001135163 DE 2001135163 DE 10135163 A DE10135163 A DE 10135163A DE 10135163 C2 DE10135163 C2 DE 10135163C2
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DE
Germany
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spark plug
hexagon
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wall
connector according
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DE2001135163
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Bernhard Stock
Andreas Vom Schlos
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Audi AG
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Audi AG
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01TSPARK GAPS; OVERVOLTAGE ARRESTERS USING SPARK GAPS; SPARKING PLUGS; CORONA DEVICES; GENERATING IONS TO BE INTRODUCED INTO NON-ENCLOSED GASES
    • H01T13/00Sparking plugs
    • H01T13/02Details
    • H01T13/04Means providing electrical connection to sparking plugs

Landscapes

  • Ignition Installations For Internal Combustion Engines (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Verbindungsstecker, insbesondere einen Zündkerzenstecker für eine Brennkraftmaschine, sowie ein Außenblech für einen Verbindungsstecker.
Zur Verbindung einer Zündkerze mit einer Zündspule werden Verbindungsstecker eingesetzt. Diese werden auf die in einem Zylinderkopf eingeschraubte Zündkerze aufgesteckt. Diese Verbindung muss einer gewissen Zugkraft standhalten können und darf ein Verkippen des Verbindungssteckers zu der Zündkerze nicht zulassen. Zu diesem Zweck wurden im Stand der Technik Verbindungsstecker vorgeschlagen, die eine Metallmanschette umfassen, die in dem Bereich, in dem diese um den Sechskant der Zündkerze greift, eine elastische, radiale Erweiterung ausführen kann.
In DE 296 11 795 U1 ist ein Verbindungsstecker beschrieben, der einen Metallschirm oder eine Metallmanschette aufweist, wobei dieser aus zwei halbschalenförmigen Teilen besteht, die so miteinander verbunden sind, dass die der Zündkerze zugewandten Enden der schalenförmigen Teile federnd ausgebildet sind. Die schalenförmigen Teile können zusätzlich Schlitze aufweisen. Durch diese Schlitze soll das Auffedern und Einfedern erleichtert werden.
Weiterhin wird in US 4,497,532 ein Zündkerzen-Anschlussstecker mit einem elastomeren Anschlussstecker und einem metallischen Hitzeschutzblech beschrieben. Das Schutzblech kann ein spiralförmig gewickeltes laminiertes Rohr darstellen, bei dem die axialen Enden eingerollt sind, um eine nach innen gerichtete Wulst zu erzeugen, über die die metallische Hülle des Hitzeschutzblechs über das Zündkerzensechskant geerdet werden kann. Alternativ können über ein metallisches Rohr hinausstehende Ohren zur Kontaktierung mit dem Zündkerzensechskant verwendet werden.
In dem Gebrauchsmuster DE 73 33 789 U ist ein Zündkerzenstecker mit einem Isolierkörper beschrieben, der von einem Abschirmmantel aus gummielastischem Material umgeben ist, der als Dichtkappe ausgebildet ist, die den Isolator einer Zündkerze dichtend übergreift. Vorzugsweise sitzt ein Endabschnitt des Abschirmmantels auf dem Sechskant des Zündkerzengehäuses dichtend.
In der Figur der DE 27 30 084 C2 ist angedeutet, dass Schlitze, die in dem Bereich der Öffnung, über die die Zündkerze in den Verbindungsstecker eingeführt wird, so vorgesehen sind, dass diese über den Umfang der Öffnung so verteilt sind, dass diese einen Winkel von 180° zueinander aufweisen.
Nachteil einer solchen Ausgestaltung des Bereichs der Öffnung des Verbindungssteckers ist, dass das Zusammenfallen der Position von zwei Ecken des Sechskants mit der Position der beiden Schlitze die Klemmung des Steckers auf dem Sechskant verringert, da nur noch vier der sechs Ecken des Sechskants mit den schalenförmigen Teilen der Metallmanschette zusammenwirken können. Weiterhin ist das Verdrehen des Verbindungssteckers in eine andere Position schwierig.
Die aus dem Stand der Technik bekannten Verbindungsstecker weisen daher die Nachteile auf, dass die Klemmkraft, über die der Verbindungsstecker auf dem Sechskant der Zündkerze gehalten wird, entweder so groß ist, dass das Aufschieben des Steckers auf die Zündkerze schwierig ist, die Klemmkraft so gering ist, dass ein Verkippen des Verbindungssteckers zu der Zündkerze befürchtet werden muss und/oder ein Verdrehen des Verbindungssteckers erschwert ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Verbindungsstecker zu schaffen, mit dem eine optimale und gleichmäßige Klemmung des Verbindungssteckers auf der Zündkerze erreicht werden kann, der zugleich einfach hergestellt werden kann und relativ leicht in eine andere Position gedreht werden kann.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass diese Aufgabe ideal gelöst werden kann, wenn ein Befestigungsbereich an dem Verbindungsstecker vorgesehen ist, der über eine möglichst große Anzahl von Berührungspunkten mit dem Sechskant der Zündkerze zusammenwirken kann.
Die Aufgabe wird daher erfindungsgemäß durch einen Verbindungsstecker, insbesondere einen Kerzenstecker, insbesondere für eine Zündkerze einer Brennkraftmaschine, gelöst, der zumindest eine im wesentlichen zylindrische Außenwand umfasst. Der Verbindungsstecker ist dadurch gekennzeichnet, dass die Außenwand an einem axialen Ende einen Befestigungsbereich aufweist, der in jeder Rotationslage relativ zu einem Sechskant einer Zündkerze auf mindestens fünf Ecken des Zündkerzesechskants eine radiale Klemmkraft ausüben kann und mindestens einen Längsschlitz in der Außenwand aufweist.
Die Begriffe "axial" und "radial", wie diese im folgenden erwähnt werden, beziehen sich auf die Achse der im wesentlichen zylindrischen Außenwand des Verbindungssteckers. Durch einen erfindungsgemäßen Verbindungsstecker kann ein optimaler mechanischer Festsitz des Verbindungssteckers auf der Zündkerze erzielt werden. Der Verbindungsstecker wirkt mit einem Sechskant der Zündkerze, der in der Regel als Sechskant ausgebildet ist, zusammen. Im Folgenden wird im wesentlichen Bezug genommen auf einen Sechskant, obwohl auch ein Mehrkant mit einer anderen Eckenzahl mit dem Verbindungsstecker zusammenwirken kann.
Besonders bevorzugt ist der Befestigungsbereich so vorgesehen, dass dieser, wenn er in idealer Weise auf das Sechskant der Zündkerze aufgebracht wird, mit allen Ecken des Sechskantes der Zündkerze zusammenwirkt und auf diese eine radial gerichtete Klemmkraft aufbringt. Der erfindungsgemäße Verbindungsstecker kann darüber hinaus selbst in einer Position, in der dieser beispielsweise nur mit fünf Ecken eines Sechskants zusammenwirkt, eine gleichmäßige Klemmkraft auf den Sechskant ausüben und relativ leicht in eine andere Position verdreht werden.
Es ist zu beachten, dass die Außenwand im Bereich des Befestigungsbereiches in der Regel einen im wesentlichen kreisrunden Querschnitt aufweist. Fällt somit die Position einer Ecke mit der Position eines Schlitzes oder einer Aussparung zusammen, so kann der Verbindungsstecker in diesem Bereich keine Klemmkraft auf das Sechskant ausüben.
Vorzugsweise ist die Außenwand aus einem Blechmaterial gefertigt. Durch das metallische Material kann der Außenwand im Vergleich zu einer Außenwand, die aus Kunststoff hergestellt ist, eine hohe Steifigkeit bei gleichzeitig ausreichender elastischer Verformbarkeit verliehen werden. Darüber hinaus kann eine Außenwand, die aus einem Metall, insbesondere einem Blechmaterial, hergestellt ist, auch eine Abschirmfunktion oder eine Rückschlussfunktion ausüben. Letztere bietet sich insbesondere bei einem Verbindungsstecker an, der eine Stabspule umfasst, da die Außenwand in diesem Fall durch den Kontakt mit dem aus Metall bestehenden Sechskant der Zündkerze und dem Zylinderkopf elektrisch auf Massepotential gelegt werden kann.
Der Innendurchmesser der Außenwand ist vorzugsweise in dem Befestigungsbereich kleiner oder gleich der größten radialen Abmessung des Sechskants der Zündkerze, auf die dieser aufgebracht werden soll.
Unter radialer Ausdehnung des Sechskants wird im Sinne dieser Erfindung die Abmessung des Sechskants verstanden, die auf einer geraden Linie zwei Ecken des Sechskants verbindet, wobei diese Linie durch den Flächenschwerpunkt des Sechskants verläuft. Durch diesen Unterschied der Abmessungen zwischen Innendurchmesser der Außenwand und radialer Abmessung des Sechskants kann eine Klemmkraft zwischen der Außenwand und dem Sechskant erzeugt werden.
Um den Verbindungsstecker auf das Sechskant der Zündkerze aufschieben zu können, insbesondere, wenn das Sechskant eine größere radiale Abmessung als der Verbindungsstecker aufweist, ist der Befestigungsbereich vorzugsweise federnd ausgestaltet.
Erfindungsgemäß ist in dem Befestigungsbereich mindestens ein Längsschlitz in der Außenwand vorgesehen. Durch die axiale Unterteilung der Außenwand kann diesem eine radiale Flexibilität verliehen werden, die zum einen ein Aufstecken auf den Sechskant der Zündkerze erlaubt und zum anderen eine Klemmkraft erzeugen kann, mit der die Außenwand über mindestens fünf Ecken des Sechskants mit der Zündkerze zusammenwirken kann. Solche Längsschlitze können in die Außenwand, insbesondere in ein Außenblech, durch herkömmliche Verfahren, insbesondere spanende Verfahren, eingebracht werden.
Vorzugsweise liegt der Winkel zwischen zwei über den Umfang der Außenwand verteilt vorgesehenen Längsschlitzen zwischen 1 und 359°, beträgt aber weder 60° noch ein Vielfaches von 60°. Der Winkel wird hierbei jeweils von der Mitte der Breite der Längsschlitze gemessen. Bei einer solchen Ausgestaltung des Verbindungssteckers liegt immer maximal eine Ecke des Sechskants in einer Position, die einem Längsschlitz entspricht. Die Breite der Längsschlitze wird vorzugsweise so bemessen, dass diese sich nicht so weit erstreckt, dass der Winkel zwischen einem beliebigen Punkt eines Längsschlitzes und dem entsprechenden Punkt eines weiteren Längsschlitzes 60° oder ein Vielfaches von 60° beträgt.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Verbindungsstecker so ausgestaltet, dass der Befestigungsbereich drei Längsschlitze umfasst, die über den Umfang der Außenwand an dem Ende, das der Zündkerze im eingebauten Zustand zugewandt ist, verteilt sind, und der Winkel zwischen einem ersten und einem zweiten Längsschlitz 115°, zwischen dem zweiten und einem dritten 130° und zwischen dem dritten und dem ersten Längsschlitz 115° beträgt. Hierdurch ist sichergestellt, dass, wenn ein Längsschlitz mit einer Ecke des Sechskants zusammenfällt, die anderen Ecken des Sechskants nicht mit weiteren Längsschlitzen zusammenwirken, sondern an der Innenseite der Außenwand anliegen. Hierdurch wird eine gleichmäßige Klemmwirkung der Außenwand um den Sechskant über mindestens fünf Berührungspunkte erhalten.
Die axiale Länge der Längsschlitze ist erfindungsgemäß so ausgelegt, dass diese sich nicht über die gesamte axiale Länge der Außenwand erstrecken, sondern nur über den Bereich der Außenwand vorgesehen sind, der im eingebauten Zustand um das Sechskant der Zündkerze angeordnet ist. Nur in diesem Bereich soll eine Flexibilität und eine daraus resultierende Klemmwirkung der Außenwand erzielt werden. Bei zu langen Längsschlitzen kann die Stabilität der zwischen den Längsschlitzen gebildeten Stege des Außenblechs beeinträchtigt werden und die Klemmwirkung der Außenwand verringert werden.
Um Spannungsspitzen, die beim Auseinanderbiegen der Stege, die zwischen den Längsschlitzen gebildet werden, zu verhindern, kann an dem Ende des Längsschlitzes, der dem axialen Ende der Außenwand abgewandt ist, eine Aussparung vorgesehen sein, die einen im wesentlichen runden Querschnitt aufweist.
Bevorzugt umfasst der Verbindungsstecker eine Zündspule, insbesondere eine Stabspule, die innerhalb der Außenwand aufgenommen ist. In diesem Fall kann die Außenwand zusätzlich zu der von dieser ausgeübten Befestigungsfunktion auch eine Abschirmfunktion oder Rückschlussfunktion ausüben.
Die Aufgabe, die der Erfindung zugrunde liegt, wird außerdem gelöst durch ein Außenblech eines Verbindungssteckers für eine Zündkerze einer Brennkraftmaschine, dadurch gekennzeichnet, dass dieses einstückig ausgebildet ist und an einem axialen Ende einen Befestigungsbereich zur Befestigung an einer Zündkerze aufweist, wobei in dem Befestigungsbereich mindestens zwei Längsschlitze vorgesehen sind und der Winkel zwischen der Mitte der mindestens zwei Längsschlitze weder 60° noch ein Vielfaches von 60° beträgt und wobei der Befestigungsbereich in jeder Rotationslage relativ zu einem Sechskant der Zündkerze auf mindestens fünf Ecken des Sechskants der Zündkerze eine radiale Klemmkraft ausüben kann.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnungen, die sich auf ein mögliches Ausführungsbeispiel der Erfindung beziehen, beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen Teilschnitt durch eine Zündkerze mit aufgebrachtem Verbindungsstecker;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Befestigungsbereiches des Außenblechs eines erfindungsgemäßen Verbindungssteckers; und
Fig. 3 einen Querschnitt durch den Befestigungsbereich aus Fig. 2, mit einem darin gehaltenen Sechskant einer Zündkerze.
In Fig. 1 ist eine Zündkerze 2 mit darauf aufgestecktem Verbindungsstecker 1 gezeigt. Die Zündkerze 2 weist einen Einschraubbereich 22 auf, über den diese in einen Zylinderkopf einer Brennkraftmaschine (nicht dargestellt) eingeschraubt werden kann. An diesen Einschraubbereich 22 der Zündkerze 2 schließt sich ein Sechskant 21, in der Regel ein Sechskant, an, das insbesondere für den Eingriff eines Schraubschlüssels zur Befestigung der Zündkerze 2 in dem Zylinderkopf dient. Von diesem Sechskant 21 erstrecken sich die weiteren Teile der Zündkerze, die einen Isolationskörper, sowie einen Anschlussbolzen umfassen.
Auf diese Zündkerze 2 wird im eingebauten Zustand in einer Brennkraftmaschine ein Verbindungsstecker 1 aufgebracht, über den die Zündkerze 2 mit beispielsweise einer in dem Verbindungsstecker vorgesehenen Stabspule oder einem Zündkabel (beide nicht dargestellt) in Kontakt gebracht werden kann.
Der erfindungsgemäße Verbindungsstecker 1 erstreckt sich im aufgesteckten Zustand soweit über die Zündkerze 2, dass er auch das Sechskant 21 der Zündkerze 2 umgreift. In der dargestellten Ausführungsform weist der Verbindungsstecker 1 ein Außenblech 11 auf, das im wesentlichen zylindrisch ausgestaltet ist und in dem Befestigungsbereich 13 an dem axialen Ende des Verbindungssteckers 1, der der Zündkerze 2 zugewandt ist, einen größeren Durchmesser aufweist als über der restlichen Länge des Verbindungssteckers 1. Dieser dargestellte Durchmesserunterschied muss nicht unbedingt gegeben sein. Es können auch Außenbleche mit einer anderen Geometrie, beispielsweise einem über die axiale Länge gleichbleibenden Durchmesser verwendet werden. Vorzugsweise weißt das Außenblech aber unmittelbar an seinem axialen Ende eine leichte Vergrößerung des Durchmessers auf, um ein leichteres Aufschieben des Verbindungssteckers auf das Sechskant der Zündkerze zu erlauben.
In den Befestigungsbereich 13 sind in der dargestellten Ausführungsform Längsschlitze 12 eingebracht, die sich von dem axialen Ende des Außenbleches 11 erstrecken. An dem Ende des Längsschlitzes 12, der dem axialen Ende des Außenbleches 11 abgewandt ist, ist eine Aussparung 15 vorgesehen, die einen im wesentlichen runden Querschnitt aufweist. Durch diese Aussparung 15 können Spannungsspitzen verhindert werden, die sich beim Auseinanderbiegen der Stege 14, die zwischen den Längsschlitzen 12 gebildet sind, aufbauen können und zu Rissen in der Außenwand führen können. Solche Risse würden eine Verringerung der durch den Befestigungsbereich aufbringbaren Klemmkraft zur Folge haben.
Der in der Fig. 1 sichtbare Längsschlitz 12 befindet sich in einer Position, in der dieser mit der Winkelposition einer Ecke des Sechskantes 21 der Zündkerze 2 zusammenfällt. Die weiteren erfindungsgemäß vorgesehenen Längsschlitze 12 sind dann gegenüber den Positionen der weiteren Ecken des Sechskantes 21 versetzt angeordnet.
Eine mögliche Anordnung der Längsschlitze ist in Fig. 2 und 3 zu erkennen. Der Winkel zwischen der Mitte des ersten Längsschlitzes 12, der in der in den Fig. 2 und 3 dargestellten Ausführungsform mit der Winkelposition einer Ecke des Sechskantes 21 zusammenfällt, und dem nächsten Längsschlitz 12 beträgt beispielsweise 115°. Die Breite der Längsschlitze 12 wird so gewählt, dass keiner der weiteren Längsschlitze in der gleichen Winkelposition, wie eine der weiteren Ecken des Sechskantes 21 liegt.
Wie sich insbesondere aus Fig. 3 entnehmen lässt, wirken durch die zwischen den Längsschlitzen 12 gebildeten Laschen bzw. Stege 14 radiale Kräfte auf fünf der sechs Ecken des Sechskantes 21. Die Verteilung der Klemmkraft ist somit gleichmäßig.
Dadurch, dass das Außenblech 11 aus einem zylindrischen Teil besteht und die Stege 14 im Befestigungsbereich 13 lediglich durch in das Außenblech 11 eingebrachte Längsschlitze 12 gebildet werden, ist es bei dem dargestellten erfindungsgemäßen Verbindungsstecker 1 nicht notwendig, weitere Mittel, wie beispielsweise einen elastischen Ring um den Befestigungsbereich 13 vorzusehen, um die zur Befestigung benötigte Klemmkraft zu erzeugen. Diese resultiert bei dem erfindungsgemäßen Verbindungsstecker vorzugsweise vielmehr aus der Differenz der radialen Abmessung des Sechskantes 21 und dem Innenradius des Außenbleches 11.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellte Ausführungsform beschränkt. Vielmehr können auch andere Mittel vorgesehen sein, die es erlauben, eine gleichmäßige Klemmkraft auf die Zündkerze auszuüben. So können beispielsweise statt der dargestellten drei Längsschlitze vier oder mehr Längsschlitze vorgesehen sein. Allerdings ist bei steigender Anzahl von Längsschlitzen zu beachten, dass dadurch die zwischen den Längsschlitzen gebildeten Stege durch deren verringerte Fläche geschwächt werden. Dieser Schwächung, die zu einer plastischen Verformung der Stege beim Aufschieben auf das Sechskant der Zündkerze und dadurch zu einer Verminderung der Klemmkraft führen kann, kann entgegengewirkt werden, indem die Wandstärke der Außenwand des Verbindungssteckers größer gewählt wird.
In der Außenwand des Verbindungssteckers können weitere Bestandteile aufgenommen sein. So kann die Außenwand beispielsweise eine Stabspule aufnehmen. Ebenfalls kann, insbesondere, wenn der Verbindungsstecker eine Stabspule umfasst, in dem Außenblech ein Schutzmantel oder Schutzring vorgesehen sein.
Obwohl in der Beschreibung im wesentlichen Bezug genommen wurde auf einen Sechskant, der an der Zündkerze vorgesehen ist, ist es offensichtlich, das der erfindungsgemäße Verbindungsstecker und das erfindungsgemäße Außenblech nicht auf eine Verbindung mit einem solchen Sechskant beschränkt sind. Für ein Mehrkant, das eine von sechs abweichende Eckenzahl aufweist, gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Winkel zwischen Längsschlitzen, die im Befestigungsbereich vorgesehen sein können, darf bei einem n-eckigen Mehrkant dann nicht bei 360°/n oder einem Vielfachen davon liegen. Der Bereich um diese Winkellagen, der vorzugsweise nicht von einem weiteren Längsschlitz belegt ist, beträgt vorzugsweise 2°, besonders bevorzugt 5°. Bei einem Sechskant bedeutet dies, dass ein auf einen ersten Längsschlitz folgender Längsschlitz nicht in dem Bereich von 55° bis 65° oder einem Vielfachen davon liegen sollte. Dieser Bereich, in dem vorzugsweise keine Längsschlitze vorgesehen sein sollen, ist in Fig. 3 mit dem Winkel alpha angedeutet.
Die Außenwand ist vorzugsweise aus einem Blechmaterial hergestellt. Dieses kann entweder entlang einer Längsnaht verschweißt oder durch andere Verbindungstechniken fest miteinander verbunden sein, oder es wird aus einem Rohrmaterial gebildet. In jedem Fall sollte das für das Außenblech verwendete Material aber einstückig ausgebildet sein, um eine ausreichende Klemmkraft beim Aufschieben auf einen Sechskant einer Zündkerze gewährleisten zu können.
Im Befestigungsbereich der Außenwand können weitere, vorzugsweise federnde Mittel zu den bereits beschriebenen Längsschlitzen vorgesehen sein. So kann der Endbereich des Befestigungsbereiches von einem elastischen Ring umgeben sein, der die einzelnen Stege weiter auf die Ecken des Sechskants der Zündkerze zwingt und dadurch die Klemmkraft erhöht. Auch das Vorsehen von Rastelementen am axialen Ende des Außenbleches, die hinter dem Sechskant einrasten können, liegt im Rahmen der Erfindung. Durch diese kann ein versehentliches Abziehen des Verbindungssteckers von der Zündkerze zusätzlich erschwert werden. Schließlich kann das Außenblech des Verbindungssteckers von einer Ummantelung, wie beispielsweise einem Kunststoffmantel umgeben sein. Dieser kann insbesondere zur Abdichtung gegen Verunreinigungen und Feuchtigkeit dienen.
Mit dem erfindungsgemäßen Verbindungsstecker kann somit ein optimaler mechanischer Festsitz zwischen dem Verbindungsstecker, der eine Stabspule umfassen kann, und der Zündkerze erzielt werden. Dieser Festsitz ist besonders gut, wenn keine der sechs Ecken des Sechskantes der Zündkerze mit einem der Längsschlitze des Verbindungssteckers in ihrer Position übereinstimmt. Eine minimale Klemmwirkung des Verbindungssteckers auf die Zündkerze wird erreicht, wenn eine der Ecken des Sechskantes mit einem der Längsschlitze in dem Verbindungsstecker übereinstimmt, da dadurch die Anzahl der Berührungspunkte mit der Außenwand reduziert wird. Eine weitere Verminderung der Klemmkraft durch Übereinstimmung weiterer Ecken des Sechskantes mit weiteren Längsschlitzen kann bei dem erfindungsgemäßen Verbindungsstecker vermieden werden. Selbst bei Übereinstimmung einer Ecke des Sechskants mit einem Längsschlitz des Verbindungssteckers ist durch die weiterhin bestehenden weiteren fünf Berührungspunkte des Verbindungssteckers mit den Ecken des Sechskants eine gleichmäßige Klemmung des Sechskants sichergestellt. Schließlich wird die Rotationslage des Verbindungssteckers zu der Zündkerze kaum beeinflusst.

Claims (10)

1. Verbindungsstecker, insbesondere Kerzenstecker, insbesondere für eine Zündkerze einer Brennkraftmaschine, der zumindest eine im wesentlichen zylindrische Außenwand (11) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenwand (11) an einem axialen Ende einen Befestigungsbereich (13) aufweist, der in jeder Rotationslage relativ zu einem Sechskant (21) einer Zündkerze (2) auf mindestens fünf Ecken des Sechskants (21) der Zündkerze (2) eine radiale Klemmkraft ausüben kann und mindestens einen Längsschlitz (12) in der Außenwand (11) aufweist.
2. Verbindungsstecker nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenwand (11) aus einem Blechmaterial hergestellt ist.
3. Verbindungsstecker nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die größte radiale Abmessung des Sechskants (21) größer oder gleich dem Innendurchmesser der Außenwand (11) ist.
4. Verbindungsstecker gemäß einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsbereich (13) federnd ausgestaltet ist.
5. Verbindungsstecker nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel zwischen zwei über den Umfang der Außenwand (11) verteilt vorgesehenen Längsschlitzen (12) zwischen 1 und 359° liegt, aber weder 60° noch ein Vielfaches von 60° beträgt.
6. Verbindungsstecker nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Befestigungsbereich (13) drei Längsschlitze (12) vorgesehen sind, die über den Umfang der Außenwand (11) verteilt sind, und der Winkel zwischen einem ersten und einem zweiten Längsschlitz (12) 115°, zwischen dem zweiten und einem dritten 130° und zwischen dem dritten und dem ersten Längsschlitz (12) 115° beträgt.
7. Verbindungsstecker nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Längsschlitz (12) sich nur über den Bereich der Außenwand (11) erstreckt, der im eingebauten Zustand um das Sechskant (21) der Zündkerze (2) angeordnet ist.
8. Verbindungsstecker nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Ende des Längsschlitzes (12), der dem axialen Ende der Außenwand (11) abgewandt ist, eine Aussparung (15) vorgesehen ist, die einen im wesentlichen runden Querschnitt aufweist.
9. Verbindungsstecker nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dieser eine Zündspule umfasst, die innerhalb der Außenwand (11) angeordnet ist.
10. Außenblech (11) eines Verbindungssteckers (1) für eine Zündkerze (2) einer Brennkraftmaschine, dadurch gekennzeichnet, dass dieses einstückig ausgebildet ist und an einem axialen Ende einen Befestigungsbereich (13) zur Befestigung an einer Zündkerze (2) aufweist, wobei in dem Befestigungsbereich (13) mindestens zwei Längsschlitze (12) vorgesehen sind und der Winkel zwischen der Mitte der mindestens zwei Längsschlitze (12) weder 60° noch ein Vielfaches von 60° beträgt und wobei der Befestigungsbereich (13) in jeder Rotationslage relativ zu einem Sechskant (21) der Zündkerze (2) auf mindestens fünf Ecken des Sechskants (21) der Zündkerze (2) eine radiale Klemmkraft ausüben kann.
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