DE10135163C2 - Verbindungsstecker und Außenblech eines Verbindungssteckers - Google Patents
Verbindungsstecker und Außenblech eines VerbindungssteckersInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Verbindungsstecker, insbesondere einen
Zündkerzenstecker für eine Brennkraftmaschine, sowie ein Außenblech für
einen Verbindungsstecker.
Zur Verbindung einer Zündkerze mit einer Zündspule werden
Verbindungsstecker eingesetzt. Diese werden auf die in einem Zylinderkopf
eingeschraubte Zündkerze aufgesteckt. Diese Verbindung muss einer
gewissen Zugkraft standhalten können und darf ein Verkippen des
Verbindungssteckers zu der Zündkerze nicht zulassen. Zu diesem Zweck
wurden im Stand der Technik Verbindungsstecker vorgeschlagen, die eine
Metallmanschette umfassen, die in dem Bereich, in dem diese um den
Sechskant der Zündkerze greift, eine elastische, radiale Erweiterung
ausführen kann.
In DE 296 11 795 U1 ist ein Verbindungsstecker beschrieben, der einen
Metallschirm oder eine Metallmanschette aufweist, wobei dieser aus zwei
halbschalenförmigen Teilen besteht, die so miteinander verbunden sind,
dass die der Zündkerze zugewandten Enden der schalenförmigen Teile
federnd ausgebildet sind. Die schalenförmigen Teile können zusätzlich
Schlitze aufweisen. Durch diese Schlitze soll das Auffedern und Einfedern
erleichtert werden.
Weiterhin wird in US 4,497,532 ein Zündkerzen-Anschlussstecker mit einem
elastomeren Anschlussstecker und einem metallischen Hitzeschutzblech
beschrieben. Das Schutzblech kann ein spiralförmig gewickeltes laminiertes
Rohr darstellen, bei dem die axialen Enden eingerollt sind, um eine nach
innen gerichtete Wulst zu erzeugen, über die die metallische Hülle des
Hitzeschutzblechs über das Zündkerzensechskant geerdet werden kann.
Alternativ können über ein metallisches Rohr hinausstehende Ohren zur
Kontaktierung mit dem Zündkerzensechskant verwendet werden.
In dem Gebrauchsmuster DE 73 33 789 U ist ein Zündkerzenstecker mit
einem Isolierkörper beschrieben, der von einem Abschirmmantel aus
gummielastischem Material umgeben ist, der als Dichtkappe ausgebildet ist,
die den Isolator einer Zündkerze dichtend übergreift. Vorzugsweise sitzt ein
Endabschnitt des Abschirmmantels auf dem Sechskant des
Zündkerzengehäuses dichtend.
In der Figur der DE 27 30 084 C2 ist angedeutet, dass Schlitze, die in dem
Bereich der Öffnung, über die die Zündkerze in den Verbindungsstecker
eingeführt wird, so vorgesehen sind, dass diese über den Umfang der
Öffnung so verteilt sind, dass diese einen Winkel von 180° zueinander
aufweisen.
Nachteil einer solchen Ausgestaltung des Bereichs der Öffnung des
Verbindungssteckers ist, dass das Zusammenfallen der Position von zwei
Ecken des Sechskants mit der Position der beiden Schlitze die Klemmung
des Steckers auf dem Sechskant verringert, da nur noch vier der sechs
Ecken des Sechskants mit den schalenförmigen Teilen der Metallmanschette
zusammenwirken können. Weiterhin ist das Verdrehen des
Verbindungssteckers in eine andere Position schwierig.
Die aus dem Stand der Technik bekannten Verbindungsstecker weisen
daher die Nachteile auf, dass die Klemmkraft, über die der
Verbindungsstecker auf dem Sechskant der Zündkerze gehalten wird,
entweder so groß ist, dass das Aufschieben des Steckers auf die Zündkerze
schwierig ist, die Klemmkraft so gering ist, dass ein Verkippen des
Verbindungssteckers zu der Zündkerze befürchtet werden muss und/oder ein
Verdrehen des Verbindungssteckers erschwert ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Verbindungsstecker
zu schaffen, mit dem eine optimale und gleichmäßige Klemmung des
Verbindungssteckers auf der Zündkerze erreicht werden kann, der zugleich
einfach hergestellt werden kann und relativ leicht in eine andere Position
gedreht werden kann.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass diese Aufgabe ideal gelöst
werden kann, wenn ein Befestigungsbereich an dem Verbindungsstecker
vorgesehen ist, der über eine möglichst große Anzahl von
Berührungspunkten mit dem Sechskant der Zündkerze zusammenwirken
kann.
Die Aufgabe wird daher erfindungsgemäß durch einen Verbindungsstecker,
insbesondere einen Kerzenstecker, insbesondere für eine Zündkerze einer
Brennkraftmaschine, gelöst, der zumindest eine im wesentlichen zylindrische
Außenwand umfasst. Der Verbindungsstecker ist dadurch gekennzeichnet,
dass die Außenwand an einem axialen Ende einen Befestigungsbereich
aufweist, der in jeder Rotationslage relativ zu einem Sechskant einer
Zündkerze auf mindestens fünf Ecken des Zündkerzesechskants eine radiale
Klemmkraft ausüben kann und mindestens einen Längsschlitz in der
Außenwand aufweist.
Die Begriffe "axial" und "radial", wie diese im folgenden erwähnt werden,
beziehen sich auf die Achse der im wesentlichen zylindrischen Außenwand
des Verbindungssteckers. Durch einen erfindungsgemäßen
Verbindungsstecker kann ein optimaler mechanischer Festsitz des
Verbindungssteckers auf der Zündkerze erzielt werden. Der
Verbindungsstecker wirkt mit einem Sechskant der Zündkerze, der in der
Regel als Sechskant ausgebildet ist, zusammen. Im Folgenden wird im
wesentlichen Bezug genommen auf einen Sechskant, obwohl auch ein
Mehrkant mit einer anderen Eckenzahl mit dem Verbindungsstecker
zusammenwirken kann.
Besonders bevorzugt ist der Befestigungsbereich so vorgesehen, dass
dieser, wenn er in idealer Weise auf das Sechskant der Zündkerze
aufgebracht wird, mit allen Ecken des Sechskantes der Zündkerze
zusammenwirkt und auf diese eine radial gerichtete Klemmkraft aufbringt.
Der erfindungsgemäße Verbindungsstecker kann darüber hinaus selbst in
einer Position, in der dieser beispielsweise nur mit fünf Ecken eines
Sechskants zusammenwirkt, eine gleichmäßige Klemmkraft auf den
Sechskant ausüben und relativ leicht in eine andere Position verdreht
werden.
Es ist zu beachten, dass die Außenwand im Bereich des
Befestigungsbereiches in der Regel einen im wesentlichen kreisrunden
Querschnitt aufweist. Fällt somit die Position einer Ecke mit der Position
eines Schlitzes oder einer Aussparung zusammen, so kann der
Verbindungsstecker in diesem Bereich keine Klemmkraft auf das Sechskant
ausüben.
Vorzugsweise ist die Außenwand aus einem Blechmaterial gefertigt. Durch
das metallische Material kann der Außenwand im Vergleich zu einer
Außenwand, die aus Kunststoff hergestellt ist, eine hohe Steifigkeit bei
gleichzeitig ausreichender elastischer Verformbarkeit verliehen werden.
Darüber hinaus kann eine Außenwand, die aus einem Metall, insbesondere
einem Blechmaterial, hergestellt ist, auch eine Abschirmfunktion oder eine
Rückschlussfunktion ausüben. Letztere bietet sich insbesondere bei einem
Verbindungsstecker an, der eine Stabspule umfasst, da die Außenwand in
diesem Fall durch den Kontakt mit dem aus Metall bestehenden Sechskant
der Zündkerze und dem Zylinderkopf elektrisch auf Massepotential gelegt
werden kann.
Der Innendurchmesser der Außenwand ist vorzugsweise in dem
Befestigungsbereich kleiner oder gleich der größten radialen Abmessung des
Sechskants der Zündkerze, auf die dieser aufgebracht werden soll.
Unter radialer Ausdehnung des Sechskants wird im Sinne dieser Erfindung
die Abmessung des Sechskants verstanden, die auf einer geraden Linie zwei
Ecken des Sechskants verbindet, wobei diese Linie durch den
Flächenschwerpunkt des Sechskants verläuft. Durch diesen Unterschied der
Abmessungen zwischen Innendurchmesser der Außenwand und radialer
Abmessung des Sechskants kann eine Klemmkraft zwischen der
Außenwand und dem Sechskant erzeugt werden.
Um den Verbindungsstecker auf das Sechskant der Zündkerze aufschieben
zu können, insbesondere, wenn das Sechskant eine größere radiale
Abmessung als der Verbindungsstecker aufweist, ist der
Befestigungsbereich vorzugsweise federnd ausgestaltet.
Erfindungsgemäß ist in dem Befestigungsbereich mindestens ein
Längsschlitz in der Außenwand vorgesehen. Durch die axiale Unterteilung
der Außenwand kann diesem eine radiale Flexibilität verliehen werden, die
zum einen ein Aufstecken auf den Sechskant der Zündkerze erlaubt und zum
anderen eine Klemmkraft erzeugen kann, mit der die Außenwand über
mindestens fünf Ecken des Sechskants mit der Zündkerze zusammenwirken
kann. Solche Längsschlitze können in die Außenwand, insbesondere in ein
Außenblech, durch herkömmliche Verfahren, insbesondere spanende
Verfahren, eingebracht werden.
Vorzugsweise liegt der Winkel zwischen zwei über den Umfang der
Außenwand verteilt vorgesehenen Längsschlitzen zwischen 1 und 359°,
beträgt aber weder 60° noch ein Vielfaches von 60°. Der Winkel wird hierbei
jeweils von der Mitte der Breite der Längsschlitze gemessen. Bei einer
solchen Ausgestaltung des Verbindungssteckers liegt immer maximal eine
Ecke des Sechskants in einer Position, die einem Längsschlitz entspricht.
Die Breite der Längsschlitze wird vorzugsweise so bemessen, dass diese
sich nicht so weit erstreckt, dass der Winkel zwischen einem beliebigen
Punkt eines Längsschlitzes und dem entsprechenden Punkt eines weiteren
Längsschlitzes 60° oder ein Vielfaches von 60° beträgt.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Verbindungsstecker so
ausgestaltet, dass der Befestigungsbereich drei Längsschlitze umfasst, die
über den Umfang der Außenwand an dem Ende, das der Zündkerze im
eingebauten Zustand zugewandt ist, verteilt sind, und der Winkel zwischen
einem ersten und einem zweiten Längsschlitz 115°, zwischen dem zweiten
und einem dritten 130° und zwischen dem dritten und dem ersten
Längsschlitz 115° beträgt. Hierdurch ist sichergestellt, dass, wenn ein
Längsschlitz mit einer Ecke des Sechskants zusammenfällt, die anderen
Ecken des Sechskants nicht mit weiteren Längsschlitzen zusammenwirken,
sondern an der Innenseite der Außenwand anliegen. Hierdurch wird eine
gleichmäßige Klemmwirkung der Außenwand um den Sechskant über
mindestens fünf Berührungspunkte erhalten.
Die axiale Länge der Längsschlitze ist erfindungsgemäß so ausgelegt, dass
diese sich nicht über die gesamte axiale Länge der Außenwand erstrecken,
sondern nur über den Bereich der Außenwand vorgesehen sind, der im
eingebauten Zustand um das Sechskant der Zündkerze angeordnet ist. Nur
in diesem Bereich soll eine Flexibilität und eine daraus resultierende
Klemmwirkung der Außenwand erzielt werden. Bei zu langen Längsschlitzen
kann die Stabilität der zwischen den Längsschlitzen gebildeten Stege des
Außenblechs beeinträchtigt werden und die Klemmwirkung der Außenwand
verringert werden.
Um Spannungsspitzen, die beim Auseinanderbiegen der Stege, die zwischen
den Längsschlitzen gebildet werden, zu verhindern, kann an dem Ende des
Längsschlitzes, der dem axialen Ende der Außenwand abgewandt ist, eine
Aussparung vorgesehen sein, die einen im wesentlichen runden Querschnitt
aufweist.
Bevorzugt umfasst der Verbindungsstecker eine Zündspule, insbesondere
eine Stabspule, die innerhalb der Außenwand aufgenommen ist. In diesem
Fall kann die Außenwand zusätzlich zu der von dieser ausgeübten
Befestigungsfunktion auch eine Abschirmfunktion oder Rückschlussfunktion
ausüben.
Die Aufgabe, die der Erfindung zugrunde liegt, wird außerdem gelöst durch
ein Außenblech eines Verbindungssteckers für eine Zündkerze einer
Brennkraftmaschine, dadurch gekennzeichnet, dass dieses einstückig
ausgebildet ist und an einem axialen Ende einen Befestigungsbereich zur
Befestigung an einer Zündkerze aufweist, wobei in dem Befestigungsbereich
mindestens zwei Längsschlitze vorgesehen sind und der Winkel zwischen
der Mitte der mindestens zwei Längsschlitze weder 60° noch ein Vielfaches
von 60° beträgt und wobei der Befestigungsbereich in jeder Rotationslage
relativ zu einem Sechskant der Zündkerze auf mindestens fünf Ecken des
Sechskants der Zündkerze eine radiale Klemmkraft ausüben kann.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnungen, die
sich auf ein mögliches Ausführungsbeispiel der Erfindung beziehen,
beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen Teilschnitt durch eine Zündkerze mit aufgebrachtem
Verbindungsstecker;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Befestigungsbereiches des
Außenblechs eines erfindungsgemäßen Verbindungssteckers; und
Fig. 3 einen Querschnitt durch den Befestigungsbereich aus Fig. 2, mit
einem darin gehaltenen Sechskant einer Zündkerze.
In Fig. 1 ist eine Zündkerze 2 mit darauf aufgestecktem Verbindungsstecker
1 gezeigt. Die Zündkerze 2 weist einen Einschraubbereich 22 auf, über den
diese in einen Zylinderkopf einer Brennkraftmaschine (nicht dargestellt)
eingeschraubt werden kann. An diesen Einschraubbereich 22 der Zündkerze
2 schließt sich ein Sechskant 21, in der Regel ein Sechskant, an, das
insbesondere für den Eingriff eines Schraubschlüssels zur Befestigung der
Zündkerze 2 in dem Zylinderkopf dient. Von diesem Sechskant 21 erstrecken
sich die weiteren Teile der Zündkerze, die einen Isolationskörper, sowie
einen Anschlussbolzen umfassen.
Auf diese Zündkerze 2 wird im eingebauten Zustand in einer
Brennkraftmaschine ein Verbindungsstecker 1 aufgebracht, über den die
Zündkerze 2 mit beispielsweise einer in dem Verbindungsstecker
vorgesehenen Stabspule oder einem Zündkabel (beide nicht dargestellt) in
Kontakt gebracht werden kann.
Der erfindungsgemäße Verbindungsstecker 1 erstreckt sich im aufgesteckten
Zustand soweit über die Zündkerze 2, dass er auch das Sechskant 21 der
Zündkerze 2 umgreift. In der dargestellten Ausführungsform weist der
Verbindungsstecker 1 ein Außenblech 11 auf, das im wesentlichen
zylindrisch ausgestaltet ist und in dem Befestigungsbereich 13 an dem
axialen Ende des Verbindungssteckers 1, der der Zündkerze 2 zugewandt
ist, einen größeren Durchmesser aufweist als über der restlichen Länge des
Verbindungssteckers 1. Dieser dargestellte Durchmesserunterschied muss
nicht unbedingt gegeben sein. Es können auch Außenbleche mit einer
anderen Geometrie, beispielsweise einem über die axiale Länge
gleichbleibenden Durchmesser verwendet werden. Vorzugsweise weißt das
Außenblech aber unmittelbar an seinem axialen Ende eine leichte
Vergrößerung des Durchmessers auf, um ein leichteres Aufschieben des
Verbindungssteckers auf das Sechskant der Zündkerze zu erlauben.
In den Befestigungsbereich 13 sind in der dargestellten Ausführungsform
Längsschlitze 12 eingebracht, die sich von dem axialen Ende des
Außenbleches 11 erstrecken. An dem Ende des Längsschlitzes 12, der dem
axialen Ende des Außenbleches 11 abgewandt ist, ist eine Aussparung 15
vorgesehen, die einen im wesentlichen runden Querschnitt aufweist. Durch
diese Aussparung 15 können Spannungsspitzen verhindert werden, die sich
beim Auseinanderbiegen der Stege 14, die zwischen den Längsschlitzen 12
gebildet sind, aufbauen können und zu Rissen in der Außenwand führen
können. Solche Risse würden eine Verringerung der durch den
Befestigungsbereich aufbringbaren Klemmkraft zur Folge haben.
Der in der Fig. 1 sichtbare Längsschlitz 12 befindet sich in einer Position, in
der dieser mit der Winkelposition einer Ecke des Sechskantes 21 der
Zündkerze 2 zusammenfällt. Die weiteren erfindungsgemäß vorgesehenen
Längsschlitze 12 sind dann gegenüber den Positionen der weiteren Ecken
des Sechskantes 21 versetzt angeordnet.
Eine mögliche Anordnung der Längsschlitze ist in Fig. 2 und 3 zu erkennen.
Der Winkel zwischen der Mitte des ersten Längsschlitzes 12, der in der in
den Fig. 2 und 3 dargestellten Ausführungsform mit der Winkelposition
einer Ecke des Sechskantes 21 zusammenfällt, und dem nächsten
Längsschlitz 12 beträgt beispielsweise 115°. Die Breite der Längsschlitze 12
wird so gewählt, dass keiner der weiteren Längsschlitze in der gleichen
Winkelposition, wie eine der weiteren Ecken des Sechskantes 21 liegt.
Wie sich insbesondere aus Fig. 3 entnehmen lässt, wirken durch die
zwischen den Längsschlitzen 12 gebildeten Laschen bzw. Stege 14 radiale
Kräfte auf fünf der sechs Ecken des Sechskantes 21. Die Verteilung der
Klemmkraft ist somit gleichmäßig.
Dadurch, dass das Außenblech 11 aus einem zylindrischen Teil besteht und
die Stege 14 im Befestigungsbereich 13 lediglich durch in das Außenblech
11 eingebrachte Längsschlitze 12 gebildet werden, ist es bei dem
dargestellten erfindungsgemäßen Verbindungsstecker 1 nicht notwendig,
weitere Mittel, wie beispielsweise einen elastischen Ring um den
Befestigungsbereich 13 vorzusehen, um die zur Befestigung benötigte
Klemmkraft zu erzeugen. Diese resultiert bei dem erfindungsgemäßen
Verbindungsstecker vorzugsweise vielmehr aus der Differenz der radialen
Abmessung des Sechskantes 21 und dem Innenradius des Außenbleches
11.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellte Ausführungsform beschränkt.
Vielmehr können auch andere Mittel vorgesehen sein, die es erlauben, eine
gleichmäßige Klemmkraft auf die Zündkerze auszuüben. So können
beispielsweise statt der dargestellten drei Längsschlitze vier oder mehr
Längsschlitze vorgesehen sein. Allerdings ist bei steigender Anzahl von
Längsschlitzen zu beachten, dass dadurch die zwischen den Längsschlitzen
gebildeten Stege durch deren verringerte Fläche geschwächt werden. Dieser
Schwächung, die zu einer plastischen Verformung der Stege beim
Aufschieben auf das Sechskant der Zündkerze und dadurch zu einer
Verminderung der Klemmkraft führen kann, kann entgegengewirkt werden,
indem die Wandstärke der Außenwand des Verbindungssteckers größer
gewählt wird.
In der Außenwand des Verbindungssteckers können weitere Bestandteile
aufgenommen sein. So kann die Außenwand beispielsweise eine Stabspule
aufnehmen. Ebenfalls kann, insbesondere, wenn der Verbindungsstecker
eine Stabspule umfasst, in dem Außenblech ein Schutzmantel oder
Schutzring vorgesehen sein.
Obwohl in der Beschreibung im wesentlichen Bezug genommen wurde auf
einen Sechskant, der an der Zündkerze vorgesehen ist, ist es offensichtlich,
das der erfindungsgemäße Verbindungsstecker und das erfindungsgemäße
Außenblech nicht auf eine Verbindung mit einem solchen Sechskant
beschränkt sind. Für ein Mehrkant, das eine von sechs abweichende
Eckenzahl aufweist, gelten die oben gemachten Ausführungen
entsprechend. Der Winkel zwischen Längsschlitzen, die im
Befestigungsbereich vorgesehen sein können, darf bei einem n-eckigen
Mehrkant dann nicht bei 360°/n oder einem Vielfachen davon liegen. Der
Bereich um diese Winkellagen, der vorzugsweise nicht von einem weiteren
Längsschlitz belegt ist, beträgt vorzugsweise 2°, besonders bevorzugt 5°. Bei
einem Sechskant bedeutet dies, dass ein auf einen ersten Längsschlitz
folgender Längsschlitz nicht in dem Bereich von 55° bis 65° oder einem
Vielfachen davon liegen sollte. Dieser Bereich, in dem vorzugsweise keine
Längsschlitze vorgesehen sein sollen, ist in Fig. 3 mit dem Winkel alpha
angedeutet.
Die Außenwand ist vorzugsweise aus einem Blechmaterial hergestellt.
Dieses kann entweder entlang einer Längsnaht verschweißt oder durch
andere Verbindungstechniken fest miteinander verbunden sein, oder es wird
aus einem Rohrmaterial gebildet. In jedem Fall sollte das für das Außenblech
verwendete Material aber einstückig ausgebildet sein, um eine ausreichende
Klemmkraft beim Aufschieben auf einen Sechskant einer Zündkerze
gewährleisten zu können.
Im Befestigungsbereich der Außenwand können weitere, vorzugsweise
federnde Mittel zu den bereits beschriebenen Längsschlitzen vorgesehen
sein. So kann der Endbereich des Befestigungsbereiches von einem
elastischen Ring umgeben sein, der die einzelnen Stege weiter auf die
Ecken des Sechskants der Zündkerze zwingt und dadurch die Klemmkraft
erhöht. Auch das Vorsehen von Rastelementen am axialen Ende des
Außenbleches, die hinter dem Sechskant einrasten können, liegt im Rahmen
der Erfindung. Durch diese kann ein versehentliches Abziehen des
Verbindungssteckers von der Zündkerze zusätzlich erschwert werden.
Schließlich kann das Außenblech des Verbindungssteckers von einer
Ummantelung, wie beispielsweise einem Kunststoffmantel umgeben sein.
Dieser kann insbesondere zur Abdichtung gegen Verunreinigungen und
Feuchtigkeit dienen.
Mit dem erfindungsgemäßen Verbindungsstecker kann somit ein optimaler
mechanischer Festsitz zwischen dem Verbindungsstecker, der eine
Stabspule umfassen kann, und der Zündkerze erzielt werden. Dieser Festsitz
ist besonders gut, wenn keine der sechs Ecken des Sechskantes der
Zündkerze mit einem der Längsschlitze des Verbindungssteckers in ihrer
Position übereinstimmt. Eine minimale Klemmwirkung des
Verbindungssteckers auf die Zündkerze wird erreicht, wenn eine der Ecken
des Sechskantes mit einem der Längsschlitze in dem Verbindungsstecker
übereinstimmt, da dadurch die Anzahl der Berührungspunkte mit der
Außenwand reduziert wird. Eine weitere Verminderung der Klemmkraft durch
Übereinstimmung weiterer Ecken des Sechskantes mit weiteren
Längsschlitzen kann bei dem erfindungsgemäßen Verbindungsstecker
vermieden werden. Selbst bei Übereinstimmung einer Ecke des Sechskants
mit einem Längsschlitz des Verbindungssteckers ist durch die weiterhin
bestehenden weiteren fünf Berührungspunkte des Verbindungssteckers mit
den Ecken des Sechskants eine gleichmäßige Klemmung des Sechskants
sichergestellt. Schließlich wird die Rotationslage des Verbindungssteckers zu
der Zündkerze kaum beeinflusst.
Claims (10)
1. Verbindungsstecker, insbesondere Kerzenstecker, insbesondere für
eine Zündkerze einer Brennkraftmaschine, der zumindest eine im
wesentlichen zylindrische Außenwand (11) umfasst, dadurch
gekennzeichnet, dass die Außenwand (11) an einem axialen Ende
einen Befestigungsbereich (13) aufweist, der in jeder Rotationslage
relativ zu einem Sechskant (21) einer Zündkerze (2) auf mindestens
fünf Ecken des Sechskants (21) der Zündkerze (2) eine radiale
Klemmkraft ausüben kann und mindestens einen Längsschlitz (12) in
der Außenwand (11) aufweist.
2. Verbindungsstecker nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Außenwand (11) aus einem Blechmaterial hergestellt ist.
3. Verbindungsstecker nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die größte radiale Abmessung des Sechskants
(21) größer oder gleich dem Innendurchmesser der Außenwand (11)
ist.
4. Verbindungsstecker gemäß einem der Ansprüche 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsbereich (13) federnd
ausgestaltet ist.
5. Verbindungsstecker nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass der Winkel zwischen zwei über den Umfang der
Außenwand (11) verteilt vorgesehenen Längsschlitzen (12) zwischen
1 und 359° liegt, aber weder 60° noch ein Vielfaches von 60° beträgt.
6. Verbindungsstecker nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass in dem Befestigungsbereich (13) drei
Längsschlitze (12) vorgesehen sind, die über den Umfang der
Außenwand (11) verteilt sind, und der Winkel zwischen einem ersten
und einem zweiten Längsschlitz (12) 115°, zwischen dem zweiten und
einem dritten 130° und zwischen dem dritten und dem ersten
Längsschlitz (12) 115° beträgt.
7. Verbindungsstecker nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass der mindestens eine Längsschlitz (12) sich nur
über den Bereich der Außenwand (11) erstreckt, der im eingebauten
Zustand um das Sechskant (21) der Zündkerze (2) angeordnet ist.
8. Verbindungsstecker nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass an dem Ende des Längsschlitzes (12), der dem
axialen Ende der Außenwand (11) abgewandt ist, eine Aussparung
(15) vorgesehen ist, die einen im wesentlichen runden Querschnitt
aufweist.
9. Verbindungsstecker nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass dieser eine Zündspule umfasst, die
innerhalb der Außenwand (11) angeordnet ist.
10. Außenblech (11) eines Verbindungssteckers (1) für eine Zündkerze
(2) einer Brennkraftmaschine, dadurch gekennzeichnet, dass dieses
einstückig ausgebildet ist und an einem axialen Ende einen
Befestigungsbereich (13) zur Befestigung an einer Zündkerze (2)
aufweist, wobei in dem Befestigungsbereich (13) mindestens zwei
Längsschlitze (12) vorgesehen sind und der Winkel zwischen der
Mitte der mindestens zwei Längsschlitze (12) weder 60° noch ein
Vielfaches von 60° beträgt und wobei der Befestigungsbereich (13) in
jeder Rotationslage relativ zu einem Sechskant (21) der Zündkerze (2)
auf mindestens fünf Ecken des Sechskants (21) der Zündkerze (2)
eine radiale Klemmkraft ausüben kann.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2001135163 DE10135163C2 (de) | 2001-07-19 | 2001-07-19 | Verbindungsstecker und Außenblech eines Verbindungssteckers |
Applications Claiming Priority (1)
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---|---|---|---|
DE2001135163 DE10135163C2 (de) | 2001-07-19 | 2001-07-19 | Verbindungsstecker und Außenblech eines Verbindungssteckers |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE10135163A1 DE10135163A1 (de) | 2003-02-06 |
DE10135163C2 true DE10135163C2 (de) | 2003-08-07 |
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ID=7692353
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE2001135163 Expired - Lifetime DE10135163C2 (de) | 2001-07-19 | 2001-07-19 | Verbindungsstecker und Außenblech eines Verbindungssteckers |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE10135163C2 (de) |
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- 2001-07-19 DE DE2001135163 patent/DE10135163C2/de not_active Expired - Lifetime
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DE10135163A1 (de) | 2003-02-06 |
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