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DE10127631A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Einstempeln von Blattgut - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Einstempeln von Blattgut

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Publication number
DE10127631A1
DE10127631A1 DE10127631A DE10127631A DE10127631A1 DE 10127631 A1 DE10127631 A1 DE 10127631A1 DE 10127631 A DE10127631 A DE 10127631A DE 10127631 A DE10127631 A DE 10127631A DE 10127631 A1 DE10127631 A1 DE 10127631A1
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DE
Germany
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cassette
stamp
sheets
opening
hold
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DE10127631A
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Ulrich Frank
Xaver Thum
August Haeusler
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Giesecke and Devrient GmbH
Original Assignee
Giesecke and Devrient GmbH
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Publication date
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Priority to AT02735403T priority patent/ATE359979T1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft Vorrichtungen und ein Verfahren zum Einstempeln von Blattgut in eine Kassette. DOLLAR A Dadurch, daß die Stempelfläche eines Stempels, die eine oder mehrere Aussparungen und/oder Durchgangsöffnungenm aufweist, wesentlich größere Abmessungen als bei bekannten Systemen haben kann, wird ein sicheres und das Innere der Kassette effektiv zum Blattgutstapeln ausnutzendes Einstempeln erlaubt.

Description

Die Erfindung betrifft Vorrichtungen und ein Verfahren zum Einstempeln von Blattgut in eine Kassette.
Solche Vorrichtungen und ein solches Verfahren sind beispielsweise aus der US 3,655,186 bekannt. Eine Kassette, in die Banknoten abgelegt werden, hat dabei eine obere Gehäusewand mit einer Durchgangsöffnung in der Mitte, durch welche die Banknoten mittels eines Stempels in das Kassettengehäuse hinein gegen eine in der Kassette gefedert gelagerte Grundplatte gedrückt werden. Die eingestempelten Banknoten werden durch den die Durch­ gangsöffnung umgebenden Rand der oberen Gehäusewand, der als Nieder­ halter dient, im Kassetteninnern zurückgehalten. Der Stempel hat dabei als Stempelfläche, die auf die Banknoten drückt, eine Stempelplatte, deren Ab­ messungen etwas geringer als die Abmessungen der Durchgangsöffnung der oberen Kassettenwand sind, durch welche die Banknoten in die Kassette eingestempelt werden.
Ein Nachteil des bekannten Systems ist es, daß die Durchgangsöffnung der Kassette immer kleiner als die kleinste einzustempelnde Banknote sein muß, damit diese nicht wieder durch die angefedert gelagerte Grundplatte aus der Kassette herausgedrückt wird.
Je kleiner die Durchgangsöffnung allerdings ist, um so tiefer muß der Stem­ pel in das Kassetteninnere hinein gedrückt werden, um auch noch die größe­ ren Banknoten unter Deformation durch die Durchgangsöffnung vollständig in die Kassette einbringen zu können. Deshalb kann nur ein beschränkter Raumbereich im Kassetteninnern zum tatsächlichen Abstapeln von Bankno­ ten verwendet werden kann.
Weiterhin ist es bei diesem bekannten System prinzipiell notwendig, daß die einzustempelnden Banknoten auf der oberen Kassettenwand frei aufliegen, damit diese sich durch ein Drücken des Stempels auf den mittleren Bereich der obersten Banknote an den Randbereichen hochwölben und durch die Durchgangsöffnung ins Kassetteninnere gedrückt werden können. Wenn allerdings ein Stapel von mehreren Banknoten eingestempelt werden soll, kann dieser eventuell kippen, falls die Banknoten unterschiedlicher Abmes­ sung im Stapel zu ungleich verteilt sind, und eine geordnete Ablage der Banknoten in der Kassette verhindern.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, Vorrichtun­ gen und ein Verfahren zum Einstempeln von Blattgut in eine Kassette be­ reitzustellen, mit denen die oben genannten, sich aus dem bekannten Kon­ zept zwangsläufig ergebenden Nachteile vermieden werden können.
Diese Aufgabe wird durch den Stempel nach Anspruch 1, die Einstempel­ vorrichtung nach Anspruch 4, der Niederhalter nach Anspruch 10, die Kas­ sette nach Anspruch 12 und das Verfahren nach Anspruch 14 gelöst. Die weiteren Ansprüche beschreiben vorteilhafte Ausgestaltungen.
Die vorliegende Erfindung basiert auf der Kenntnis, daß die Stempelfläche eines Stempels, die eine oder mehrere Aussparungen und/oder Durch­ gangsöffnungen aufweist, wesentlich größere Abmessungen als beim be­ kannten System haben kann und damit ein sicheres und das Innere der Kas­ sette effektiv zum Blattgutstapeln ausnutzendes Einstempeln erlaubt.
Während der bekannte Stempel aus den vorstehend genannten Gründen immer kleiner als das kleinste einzustempelnde Blatt des Blattguts sein muß, ist diese Beschränkung bei einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung aufge­ hoben und der Stempel kann durchaus größere Abmessungen haben, die z. B. sogar größer als das größste einzustempelnde Blatt sind. Ein weiterer grundlegender Aspekt der vorliegenden Erfindung besteht folglich auch darin, daß die Kassette eine Öffnung aufweisen kann, die größer als das kleinste einzustempelnde Blattgut ist.
Um ein Herausquellen der mit einem solchen erfindungsgemäßen Stempel eingestempelten Blätter durch die Kassettenöffnung zu verhindern, wird bevorzugt ein Niederhalter nach dem Einstempeln der Blätter in die Kassette hineingeschoben, um die Blätter in der Kassette zurückzuhalten. Der Nie­ derhalter wird besonders bevorzugt eine Fingerstruktur aufweisen.
Weil ein solcher Niederhalter beim Einstempelvorgang selber keinen oder nur einen geringen Platz im Kassetteninnern beansprucht und folglich der Wirkbereich des Stempels nicht durch den Niederhalter vermindert wird, kann der Stempel größer als bei dem bekannten Fall sein, in dem die Stem­ pelgröße durch den stets als Bestandteil der Kassette vorhandenen Nieder­ halter eingeschränkt ist.
Durch einen ein- und ausfahrbaren Niederhalter ist es zudem zum ersten Mal ermöglicht, daß die Blätter, unabhängig von ihrer Größe, ohne Deforma­ tion in eine Kassette eingebracht werden können, wodurch eine Beschädi­ gung der Blätter besonders sicher vermieden werden kann. Zusätzlich braucht der Stempel deswegen auch wesentlich weniger tief in die Kassette zum Einstempeln in die Kassette einzudringen, wodurch der effektiv zum Abstapeln nutzbare Bereich in der Kassette signifikant vergrößert wird.
Ferner schafft die erfindungsgemäße Form eines Stempels mit Aussparung bzw. Durchgangsöffnung die Voraussetzung dafür, die Blätter durch ein Klemmelement zur Sicherung eines geordneten Stempelvorgangs auch in der Einstempelposition festhalten bzw. festklemmen zu können, aus der sie mittels eines Stempels in die Kassette eingestempelt werden.
Hierzu werden die Aussparungen bzw. Durchgangsöffnungen des Stempels vorteilhafterweise so ausgestaltet sein, daß der Stempel an dem Klemmele­ ment vorbei, bzw. das Klemmelement in seinen Aussparungen aufnehmend, auf die einzustempelnden Blätter drücken kann, welche durch das Klemme­ lement festgehalten werden.
Besonders bevorzugt wird das Klemmelement, das z. B. einen oder mehrere starr miteinander verbundene Klemmfingern umfaßt, die von oben auf den Blattgutstapel drücken, ein Bestandteil einer Stapelträgereinheit sein, auf der die einzustempelnden Blätter gestapelt und zur Einstempelposition hin transportiert werden, wie es im Detail in der noch nicht veröffentlichten Anmeldung DE 101 21 835.4 der Anmelderin beschrieben ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen nä­ her erläutert und beschrieben. Dabei zeigen die
Fig. 1a) bis d) eine schematische Querschnittsansicht auf eine erfindungs­ gemäße Vorrichtung mit Stempel und Niederhalter nach einem ersten Aus­ führungsbeispiel, wobei die Vorrichtung in vier aufeinanderfolgenden Be­ triebszuständen dargestellt ist;
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht auf einen Teil der Vorrichtung nach der Fig. 1c); und
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht auf einen Stempel nach einem weiteren Ausführungsbeispiel.
In den Fig. 1 und 2 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung 1 zum Einstempeln von Banknoten 2 in eine Kassette 3 veranschaulicht. Die Vorrichtung 1 kann z. B. in einem Geldautomaten mit einer Einzahlfunktion für Banknoten verwendet werden, wie er in der DE 101 21 835.4 beschrieben ist. Banknoten 2 werden dabei mit Hilfe eines Stempels 4 durch eine Öffnung 5 in der Oberseite der Kassette 3 in diese hinein und gegen eine darunter befindliche, gefedert gelagerte Grundplatte 6 gedrückt und gestapelt abge­ legt.
Die Vorrichtung 1 ist insbesondere durch die Struktur des Stempels 4 und eines Niederhalters 9 ausgezeichnet, der zum Festhalten der eingestempelten Banknoten 2 in einem vorgegebenen Raumbereich der Kassette 3 dient.
Im Speziellen ist der Stempel 4 als ein Scherenstempel 4 ausgestaltet, der in der Höhe durch das Bewegen einer scherenartigen Befestigung verfahren werden kann, die an seiner Oberseite befestigt ist. Insbesondere weist der Stempel 4 in seiner Unterseite exemplarisch zwei Aussparungen 8 auf, die parallel zueinander und senkrecht zur Blattebene der Fig. 2 verlaufen. Der Niederhalter 9 hat, etwa in der Form einer Gabel, zwei starr an einem End­ bereich befestigte Niederhalterstangen 9 und ist durch einen nicht dargestell­ ten elektromotorischen Antrieb im Bereich der Öffnung 5 der Kassette 3 in diese horizontal ein- und ausfahrbar. Der Abstand der beiden Aussparungen 8, bzw. der Niederhalterstangen 9 voneinander ist so gewählt, daß jeweils eine Niederhalterstange 9 in eine der Aussparungen 8 des Stempels 4 ein­ greifen kann.
Durch das Ein- und Ausfahren der Niederhalter ist es möglich, daß die Kas­ settenöffnung 5 in etwa einen Querschnitt hat, der dem des Abstapelberei­ ches in der Kassette entspricht, wodurch die Banknoten 2 ohne Verbiegung eingestempelt werden können.
Weiterhin ist die Kassettenöffnung 5 durch einen Deckel 7 verschließbar, der in seiner Unterseite zwei Aussparungen 10 hat, die im Bezug zueinander den gleichen Abstand wie die Niederhalterstangen 9 haben.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens nach einem ersten Ausführungsbeispiel wird die Vorrichtung nach den Fig. 1 und 2 wie folgt verwendet.
Die Ausgangssituation zu Beginn eines Einzahlvorgangs, bei dem in den Geldautomaten eingegebene Banknoten 2 in der Kassette 3 abgelegt werden sollen, ist die Folgende: Der Deckel 7 der Kassette 3 ist geöffnet, um die Kas­ settenöffnung 5 freizugeben. Zudem sind die Niederhalterstangen 9 im Be­ reich der Kassettenöffnung 5 seitlich in die Kassette 3 hinein verfahren, um ein Heraustreten von bereits in der Kassette 3 befindlichen Banknoten 2 zu verhindern. Über ein nicht dargestelltes Transportsystem werden die einzu­ stempelnden Banknoten 2 nun einzeln oder gebündelt zur Einstempelpositi­ on oberhalb der Kassettenöffnung 5 transportiert und dort auf den Nieder­ halterstangen 9 abgelegt. Dieser Zustand ist in der Fig. 1a) veranschau­ licht.
Anschließend wird der Stempel 4 die auf den Niederhalterstangen 9 ruhen­ den Banknoten 2 leicht andrücken, dann der Niederhalter 9 seitlich aus der Kassette 3 herausgezogen und die Banknoten 2 vollständig in die Kassette 3 durch den Stempel 4 eingedrückt, wie es in der Fig. 1b) zu erkennen ist.
Im nächsten Schritt werden die Niederhalterstangen 9 in die Aussparungen 8 der sich jetzt im Kassetteninnern befindlichen Stempelfläche des Stempels 4 eingefahren. Dieser Zustand ist aus den Fig. 1c) und 2 ersichtlich.
Schließlich wird, wie es in der Fig. 1d) dargestellt ist, der Stempel 4 wieder nach oben aus der Kassettenöffnung 5 heraus geschoben. Da die Niederhal­ ter 9 sich dabei in ihrer aktiven Position im Innern der Kassette 3 befinden, wird ein unerwünschtes Heraustreten der Banknoten 2 verhindert.
Auf die gleiche Art und Weise können anschließend weitere Banknoten 2 einzeln oder gebündelt eingestempelt werden. Wenn die Kassette 3 schließ­ lich ausgetauscht werden soll, wird vor der Herausnahme der Kassette 3 aus dem Geldautomaten diese wieder verschlossen, indem der Deckel 7 auf die Kassettenöffnung 5 geschoben wird, wobei die Niederhalterstangen 9 in die Aussparungen 10 des Deckels 7 eingreifen. Danach werden die Niederhalter­ stangen 9 aus der Kassette 3 herausgezogen und diese automatisch verrie­ gelt.
Bevorzugt wird dabei in dem Geldautomaten nicht nur eine nachfolgend zu befüllende Kassette, sondern zumindest eine weitere Reservekassette vor­ handen sein. So können z. B. zwei Kassetten der vorstehend beschriebenen Art auf einem Drehteller lösbar montiert sein. Durch Drehen des Drehtellers um 180° kann dabei entweder die eine oder die andere Kassette mit ihrer oberen Öffnung in Ausrichtung mit einem Transportsystem zum Antrans­ port der einzustempelnden Blätter gebracht werden.
Ein Stempel 4' nach einem weiteren Ausführungsbeispiel ist in der perspek­ tivischen Ansicht der Fig. 3 abgebildet.
Der Stempel 4' besteht u. a. aus einem horizontalen Gestellarm 11, an dessen Unterseite sechs einzelne Stempelelemente 12 beabstandet voneinander befe­ stigt sind. Der Gestellarm 11 mit den Stempelelementen 12 ist dabei entlang einer Führung 15 motorisch angetrieben in der Höhe H verfahrbar. Die Stempelelemente 12 haben jeweils eine Aussparung 13, wodurch sie einen Querschnitt in der Form eines umgedrehten u aufweisen. Die effektiv wirk­ same Stempelfläche ist in diesem Fall durch die gesamte von den einzelnen u-Schenkel der Stempelelemente 12 aufgespannte Fläche gegeben.
Der Stempel 4' kann z. B. in einer Vorrichtung ähnlich zu der der Fig. 1 und 2 eingesetzt werden, wobei die Vorrichtung in diesem Fall bevorzugt sechs Niederhalterstangen umfassen wird, die in die Aussparungen 13 der Stempelelemente 12 eingreifen können. Um den Stempel 4'auch in unter­ schiedlichen Einstempelvorrichtungen flexibel verwenden zu können, sind die einzelnen Stempelelemente 12 vorteilhaft jeweils an unterschiedlichen Stellen des Gestellarms 11 fixierbar, um den Abstand von benachbarten Stempelelementen 12 zueinander variieren zu können.
Der Stempel 4' nach der Fig. 3 weist eine Lücke 14 in der Mitte der drei äußeren und inneren Stempelelemente 12 auf. Diese dient dazu, ein Klem­ melement aufnehmen zu können, das auf den Banknotenstapeln drückt, wenn dieses sich in der Einstempelposition befindet. Aufgrund der Lücke 14 kann der Stempel 4' die in der Einstempelposition befindlichen Banknoten in die Kassette hineindrücken, wobei diese gleichzeitig, zumindest zu Beginn des Einstempelvorgangs, durch das Klemmelement gegen ein Verrutschen oder Verkippen gesichert gehalten werden.
Das Klemmelement kann dabei z. B. einen oder mehrere starr miteinander verbundene Klemmfinger umfassen und ein Bestandteil einer Stapelträger­ einheit sein, auf der die einzustempelnden Blätter gestapelt und zur Ein­ stempelposition hin transportiert werden, wie es in der noch nicht veröffent­ lichten Anmeldung DE 101 21 835.4 der Anmelderin beschrieben ist.
Zu den vorgenannten Ausführungsbeispielen sind selbstverständlich noch zahlreiche Variationen und Alternativen denkbar.
So wird im Sinne der Anmeldung unter einer Kassette nicht nur ein voll­ ständig verschließ- und verriegelbares Gehäuse, sondern jeder Behälter ver­ standen, der zur Aufnahme von Blattgut dient.
Zudem sei betont, daß unter dem Einfahren eines Niederhalters in eine Kas­ sette auch der Fall verstanden werden soll, daß der Niederhalter nach dem Einfahren als Teil einer Kassettenwand fungiert, d. h. der Niederhalter eine äußerer Begrenzung der Kassette darstellt.
Während vorstehend der Fall beschrieben wurde, daß der Niederhalter nur horizontal in die Kassette hinein und aus dieser heraus verfahren werden kann, wird der Niederhalter besonders bevorzugt auch vertikal in der Kas­ sette verschiebbar sein. Ein Vorteil dieser Ausgestaltung ist es, das der Nie­ derhalter so die in der Kassette eingestempelten Blätter leicht nach unten drücken und so verhindern kann, daß beim Schließen des Kassettendeckels die obersten Blätter gestaut oder geknickt werden. In diesem Fall kann zu­ dem auf die Aussparungen 10 im Deckel 4 verzichtet werden.
Die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht somit ein sicheres und das Innere der Kassette effektiv zum Stapeln ausnutzendes Einstempeln von Blattgut.

Claims (20)

1. Stempel (4, 4') mit einer Stempelfläche zum Einstempeln von Blattgut (2), wie z. B. Banknoten (2), in eine Kassette (3), dadurch gekennzeichnet, daß die Stempelfläche zumindest eine Aussparung (8, 13) und/oder eine Durch­ gangsöffnung (14) aufweist.
2. Stempel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (4, 4') mehrere Stempelelemente (12) aufweist, welche die Stempelfläche bilden und ein Zwischenraum zwischen benachbarten Stempelelementen (12) die Aussparung (13) oder die Durchgangsöffnung (14) bildet.
3. Stempel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Stem­ pelelemente (12) positionsverstellbar in Bezug zueinander angebracht sind.
4. Vorrichtung (1) zum Einstempeln von Blattgut (2), wie z. B. Banknoten (2), in eine Kassette (3), mit einer Transporteinrichtung zum Transport von Blät­ tern (2) des Blattguts zu einer Einstempelposition im Bereich einer Öffnung (5) der Kassette (3) und mit einem Stempel (4, 4'), der eine Stempelfläche zum Einstempeln der in der Einstempelposition befindlichen Blätter (2) durch die Öffnung (5) in die Kassette (3) hinein aufweist, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Stempel (4, 4') ein Stempel (4, 4') mit einer zumindest eine Aussparung (8, 13) und/oder eine Durchgangsöffnung (14) aufweisenden Stempelfläche nach einem der Ansprüche 1 bis 3 ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch einen Niederhalter (9), der z. B. eine Fingerstruktur aufweist, wobei der Niederhalter (9) in die Kassette (3) hinein bewegbar ist, um in der Kassette (3) eingestempelte Blät­ ter (2) in einem vorgebbaren Raumbereich der Kassette (3) festzuhalten.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Nieder­ halter (9) so geformt ist, daß er in die Aussparung (8, 13) und/oder die Durchgangsöffnung (14) des Stempels (4, 4') eingreifen kann, wenn der Stempel (4, 4') die Blätter (2) in die Kassette (3) drückt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Niederhalter (9) höhenverstellbar ist, um den Raumbereich, in dem die ein­ gestempelten Blätter (2) sich in der Kassette (3) befinden, in vorgebbarer Weise zu verändern.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, gekennzeichnet durch ein Klemmelement, um die Blätter (2) zumindest in der Einstempelposition ge­ klemmt zu halten.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausspa­ rung (8, 13) und/oder die Durchgangsöffnung (14) des Stempels (4, 4') so geformt sind, daß der Stempel (4, 4') auf die in der Einstempelposition durch das Klemmelement geklemmten Blätter (2) drücken kann.
10. Niederhalter (9) für eine Kassette (3) zur Aufnahme von Blattgut (2), wie z. B. Banknoten (2), dadurch gekennzeichnet, daß der Niederhalter (9) zur Verwendung in einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 geeig­ net und in die Kassette (3) hinein bewegbar ist, um in der Kassette (3) einge­ stempelte Blätter (2) in einem vorgebbaren Raumbereich der Kassette (3) festzuhalten.
11. Niederhalter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Nie­ derhalter (9) höhenverstellbar ist, um den Raumbereich, in dem die einge­ stempelten Blätter (2) sich in der Kassette (3) befinden, in vorgebbarer Weise zu verändern.
12. Kassette (3) zur Aufnahme von Blattgut (2), wie z. B. Banknoten (2), da­ durch gekennzeichnet, daß die Kassette (3) zur Verwendung in einer Vor­ richtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 geeignet und die Kassette (3) eine Öffnung (5) aufweist, die größer als das kleinste einzustempelnde Blattgut ist.
13. Kassette nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Kassette (3) einen Niederhalter (9) nach einem der Ansprüche 10 oder 11 umfaßt.
14. Verfahren zum Einstempeln von Blattgut (2), wie z. B. Banknoten (2), in eine Kassette (3), mit folgenden Schritten:
  • - Bereitstellen eines aus zumindest einem Blatt (2) des Blattguts bestehen­ den Blattgutstapels (2) in einer Einstempelposition im Bereich einer Öff­ nung (5) der Kassette (3);
  • - Einstempeln des in der Einstempelposition befindlichen Blattgutstapels (2) durch die Öffnung (5) in die Kassette (3) hinein;
dadurch gekennzeichnet, daß zum Einstempeln des Blattgutstapels (2) in die Kassette (3) ein Stempel (4, 4') nach einem der Ansprüche 1 bis 3, mit einer Stempelfläche, die zumindest eine Aussparung (8, 13) und/oder eine Durchgangsöffnung (14) aufweist, verwendet wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14 dadurch gekennzeichnet, daß dann, wenn der Stempel (4, 4') den Blattgutstapel (2) in die Kassette (3) gedrückt hat, ei­ nen Niederhalter (9) in die Kassette (3) hinein bewegt wird und dabei so in die Aussparung (8, 13) und/oder die Durchgangsöffnung (14) des Stempels (4, 4') eingreift, daß die in der Kassette (3) eingestempelten Blätter (2) in ei­ nem vorgegebenen Raumbereich der Kassette (3) festgehalten werden.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (4, 4') wieder aus der Kassette (3) heraus bewegt wird, nachdem die in der Kassette (3) eingestempelten Blätter durch den Niederhalter (9) in dem vor­ gegebenen Raumbereich der Kassette (3) festgehalten werden.
17. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Niederhalter (9), nachdem es die in der Kassette (3) eingestempelten Blätter (2) in dem vorgegebenen Raumbereich der Kassette (3) festhält, in der Kas­ sette (3) höhenverstellt wird, um den Raumbereich, in dem die eingestempel­ ten Blätter (2) sich in der Kassette (3) befinden, zu verändern.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zum vollständigen Einbringen des Blattguts in die Kassette (3), der Nie­ derhalter (9) dann aus der Kassette (3) herausbewegt wird, nachdem der Blattgutstapel (2) auf dem Niederhalter (9) aufliegt.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Blattgutstapel (2) durch ein Klemmelement in der Einstempelpositi­ on geklemmt gehalten wird.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (4, 4') in der Einstempelposition auf den durch das Klemmelement geklemm­ ten Blattgutstapel (2) drückt, wobei das Klemmelement sich beim Einstem­ peln in einem Bereich der Aussparung (8, 13) und/oder der Durchgangsöff­ nung (14) des Stempels (4, 4') befindet.
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