DE10125307A1 - Optischer Sensor - Google Patents
Optischer SensorInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen optischen Sensor zur Erfassung eines Nutzlichtsignals in einer Störlichtumgebung, wobei der Sensor eine Anzahl von Bildpunkteinheiten (Pixel), die jeweils einen optoelektronischen Wandler (1) zum Umwandeln des einfallenden Lichtes in einen Photostrom (I¶ph¶) und ein Meßwerterfassungseinrichtung (2) zur Gewinnung und Speicherung eines dem erfaßten Photostrom entsprechenden Meßwertes umfassen, und eine Auslesesteuereinrichtung für das Auslesen der abgespeicherten Meßwerte aufweist, um aus einzelnen bildpunktbezogenen Meßwerten das Gesamtbild zusammenzusetzen. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß zur Erfassung des vom Störlichtanteil im wesentlichen befreiten Nutzlichtsignals für jeden einzelnen Bildpunkt dem gemessenen Photostrom (I¶ph¶) jeweils ein Kompensationsstrom (I¶comp¶) überlagert wird, dessen Größe so, insbesondere aufgrund eines der Messung vorausgehenden Kalibriervorganges, festgelegt ist, daß er demjenigen Photostromwert entspricht, welcher sich alleine aufgrund des auf den jeweiligen Bildpunkt einfallenden Störlichtes ergibt, so daß nur der dem auf den jeweiligen Bildpunkt einfallenden Nutzlichtsignal entsprechende Photostromanteil (I¶diff¶) als weiter zu verarbeitender Meßwert abgespeichert wird.
Description
Die Erfindung betrifft einen optischen Sensor zur
Erfassung eines Nutzlichtsignales in einer
Störlichtumgebung sowie ein hierauf gerichtetes Verfahren
für die Betriebsweise eines optischen Sensors, welcher so
arbeitet, daß in jedem einzelnen Bildpunkt des Sensors
die auf diesen einfallende Lichtintensität in einen
elektrischen Photostrom gewandelt wird, dieser Photostrom
(Iph) während einer vorbestimmten Zeitdauer zu einem
Meßwert aufintegriert wird und als Meßwert abgespeichert
wird, und wobei die bildpunktweise abgespeicherten
Meßwerte ausgelesen und zum gesamten Bild zusammengefügt
werden.
Ein solcher optischer Sensor ist aus der WO 98/14002
bekannt. Es handelt sich um einen bildpunktweise
(pixelweise) organisierten Sensor, welcher typischerweise
als Flächensensor oder als Zeilensensor ausgebildet ist.
Die kleinste Einheit eines solchen Sensors stellt der
einzelne Bildpunkt dar, welcher über eine ihm jeweils
zugeordnete Auswerteelektronik verfügt. Pixelweise werden
bei dem bekannten Sensor die intensitäts- oder
wellenabhängigen einfallenden Strahlungen über einen
photoelektrischen Wandler in einen Photostrom
umgewandelt, welcher während einer bestimmten Zeit, der
sog. Integrationsdauer in einen Ladungsspeicher,
insbesondere einen Kondensator, fließt. Nach Ablauf der
Integrationsdauer ist die am Kondensator anliegende
Spannung ein quantitatives Maß für den jeweiligen
Meßwert. Sämtliche unterschiedlichen Bildpunkten
zugeordneten Meßwerte werden durch eine zentrale
Ausleseelektronik des optischen Sensors zur gewünschten
Zeit in der gewünschten Reihenfolge ausgelesen und
ergeben zusammengesetzt das vom Sensor erfaßte Bild.
Ausgangspunkt der vorliegenden Erfindung ist die
Notwendigkeit, ein Nutzlichtsignal, beispielsweise das
Licht einer Leuchtdiode (LED) oder das Bild eines von
einer externen Lichtquelle beleuchteten Objektes zu
erfassen, vor allem dann, wenn es in einer
Störlichtumgebung angeordnet ist, deren Lichtintensität
diejenige des Nutzlichtsignales bei weitem übersteigt.
Eine aus der Praxis bekannte Lösung zum Betrieb eines
optischen Sensors besteht darin, zunächst ein Bild von
dem Nutzlichtsignal in seiner Störlichtumgebung, danach
ein weiteres Bild bei nichtaktiviertem Nutzlichtsignal zu
erfassen und anschließend beide Bilder voneinander zu
subtrahieren. Eine physikalische Grenze ist dabei jedoch
gegeben, daß dann, wenn das sog. Photonenrauschen in
seiner Amplitude größer wird als das Nutzlichtsignal,
eine Auflösung nicht mehr möglich ist.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
einen optischen Sensor sowie ein Verfahren zu seinem
Betrieb zu schaffen, welches die Auflösung von
Nutzlichtsignalen auch dann ermöglicht, wenn die
Störlichtintensität um ein Vielfaches höher als die
Nutzlichtintensität liegt.
Diese Aufgabe wird bei einem optischen Sensor der
eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß zur Erfassung
des vom Störlichtanteil befreiten Nutzlichtsignales für
jeden einzelnen Bildpunkt dem gemessenen Photostrom
jeweils ein Kompensationsstrom überlagert wird, dessen
Größe so - insbesondere aufgrund eines der Messung
vorausgehenden Kalibriervorganges - festgelegt ist, daß
er demjenigen Photostromwert entspricht, welcher sich
alleine aufgrund des auf den jeweiligen Bildpunkt
einfallenden Störlichtes ergibt, so daß nur der dem auf
den jeweiligen Bildpunkt einfallenden Nutzlichtsignal
entsprechende Photostromanteil als weiter zu
verarbeitender Meßwert abgespeichert wird.
Gemäß der Verfahrensvariante der Erfindung ist
vorgesehen, daß in jedem Bildpunkt der Photostrom durch
einen Kompensationsstrom korrigiert wird, dessen Größe so
bemessen ist, daß er dem ausschließlich durch das
Störlicht verursachten Anteil des Photostromes
entspricht, so daß nur der von dem vom Störlicht befreite
Anteil des Bildes hervorgerufene Photostromanteil als
Meßwert abgespeichert wird.
Die Erfindung zeichnet sich aus, daß die Differenzbildung
zwischen Störlichtsignalanteil und Nutzlichtsignalanteil
bereits während der Integrationsphase, und zwar im
einzelnen Pixel, erfolgt. Die Maßnahme, pixelbezogen vom
gesamten erfaßten Photostrom unmittelbar denjenigen
Photostromanteil abzuziehen, welcher allein durch das
Störlicht bedingt ist, und nur das Differenzsignal der
weiteren Verarbeitung zuzuführen, ermöglicht auch solche
Nutzlichtsignale aufzulösen, deren Lichtintensität um
einen Faktor von bis zu 1000 kleiner ist als die
Intensität des Störlichtes der Umgebung. Durch die
elektronische Kompensation im einzelnen Pixel wird eine
Unabhängigkeit vom physikalischen Effekt des
Photonenrauschens erreicht, der dem bisherigen
Auflösungsvermögen bekannter Sensoren eine obere Grenze
setzte.
Die Größe des jeweiligen Kompensationsstromes im
einzelnen Pixel wird dabei vorzugsweise jeweils durch
einen der Messung vorausgehenden Kalibriervorgang
bestimmt, bei dem der optische Sensor ausschließlich das
Störlicht erfaßt. Während des Kalibriervorganges werden
die störlichtbedingten Photoströme detektiert und
gespeichert. Im nachfolgenden Schritt der Messung von
Nutzlichtsignal und Störlichtsignal stehen diese
Speicherwerte für die jeweilige Festlegung des
Kompensationsstromes im einzelnen Pixel zur Verfügung.
Weiter vorzugsweise erfolgt die Einspeisung des
Kompensationsstromes an der Verbindungsstelle zwischen
dem optoelektronischen Wandler und der
Meßwerterfassungseinrichtung. Dabei erfolgt die
Einstellung des Kompensationsstromes durch den
vorhergehenden Kalibriervorgang so, daß er dem reinen
Störsignal entspricht und somit nur die Differenz
zwischen dem gemessenen gesamten Photostrom und dem
Kompensationsstrom, die dem reinen Nutzsignal entspricht,
in der Meßwerterfassungseinrichtung erfaßt, abgespeichert
und weiter verarbeitet wird.
Zur Einspeisung des Kompensationsstromes wird weiter
vorzugsweise eine externe Stromquelle verwendet, deren
Stromwert variabel einstellbar ist, und zwar gemäß einer
weiter bevorzugten Ausführungsform dadurch, daß ihr ein
weiteres Speichermittel zugeordnet ist, in der der
jeweils im Kalibriervorgang ermittelte pixelbezogene
Kompensationsstromwert abgespeichert ist.
Die Erfassung dieses im weiteren Speichermittel
abgelegten Wertes für den Kompensationsstrom ergibt sich
nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung dadurch, daß ein Regelkreis gebildet wird aus
der Meßwerterfassungseinrichtung, dem optoelektronischen
Wandler und der Kompensationsstromquelle, in dem sich
während der Kalibrierphase der Kompensationsstrom
einstellt.
Weitere bevorzugte Ausführungsformen für den
erfindungsgemäßen optischen Sensor gehen aus den weiteren
Unteransprüchen 6 bis 13 und 21 bis 24 hervor.
Die verfahrensgemäße Variante der Erfindung sieht nach
ihrem bevorzugten Ausführungsbeispiel zwei Betriebsphasen
für den Sensor vor, nämlich zunächst eine Kalibrierphase
und anschließend eine Meßphase. Während der
Kalibrierphase, in der die aktive Beleuchtung, also das
Nutzsignal, ausgeschaltet ist, wird der
Kompensationsstromwert pixelweise selbsttätig generiert.
Anschließend erfolgt das Umschalten auf die Meßphase, in
der lokal am Ort des einzelnen Pixels der gemessene
Photostrom um den zuvor festgelegten Kompensationsstrom
reduziert wird, so daß zur weiteren Verarbeitung nur der
durch das Nutzlichtsignal bedingte Photostromanteil
verbleibt.
Der Umschaltvorgang zwischen Kalibrierphase und Meßphase
erfolgt dabei moduliert durch das Nutzsignal, zum
Beispiel durch getaktetes Ein- oder Ausschalten des
Nutzsignals oder durch Modulation des Nutzsignals in
seiner Intensität.
Je nach Intensitätsverhältnis aus Nutz- und
Störlichtsignal kann eine unterschiedliche Zeitdauer bzw.
ein unterschiedliches zeitliches Verhältnis zwischen
Kalibrierphase und Meßphase eingestellt werden. Wenn das
Intensitätsverhältnis sehr gering ist, ist eine häufigere
Kalibrierung des Sensors erforderlich.
Auch die Zeitdauer der Integration des Photostromanteils
Idiff während der Meßphase ist von dem jeweiligen
Verhältnis aus Nutzlicht und Störlicht abhängig.
Die erfindungsgemäße Lösung eignet sich für alle Arten
von Sensoren, also Flächen-, Zeilen- oder solche
Sensoren, die nur aus einem einzelnen Bildpunkt bestehen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines
Ausführungsbeispieles näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 ein Schaltbild zur Erläuterung des
erfindungsgemäßen Prinzips zur Kompensation des
Störlichtanteils;
Fig. 2 einen schaltungstechnischen Aufbau eines
optischen Sensors gemäß der Erfindung, bezogen
auf einen einzelnen Bildpunkt;
Fig. 3 drei Varianten zur Realisierung des
Auslesevorganges von Meßwerten, wie sie gemäß
der Schaltung nach Fig. 2 ermittelt wurden,
wobei
Fig. 4 ein Zeitschema zur Erläuterung der
Funktionsweise des erfindungsgemäßen Sensors
Fig. 1 zeigt eine Schaltungsskizze zur Erläuterung des
dem erfindungsgemäßen optischen Sensor zugrunde liegenden
Funktionsprinzips:
Die für einen einzelnen Bildpunkt realisierte Schaltung besteht aus einem Photodetektor 1, einem Speicherkondensator 2 und einer Stromquelle 3. Alle drei Elemente sind über einen gemeinsamen Knotenpunkt miteinander verbunden.
Die für einen einzelnen Bildpunkt realisierte Schaltung besteht aus einem Photodetektor 1, einem Speicherkondensator 2 und einer Stromquelle 3. Alle drei Elemente sind über einen gemeinsamen Knotenpunkt miteinander verbunden.
Die einfallende Strahlung, die auf den Photodetektor 1
trifft, wird von diesem in einen Photostrom Iph
umgewandelt. Der Photostrom Iph setzt sich zusammen aus
den durch das Nutzlicht und den durch das Störlicht
bedingten Anteilen. In einer noch näher zu beschreibenden
Weise wird in einem der Messung vorhergehenden
Kalibriervorgang ein Stromwert Icomp für die Stromquelle 3
festgelegt, welcher ausschließlich dem
Störlichtsignalanteil entspricht, der in den einzelnen
Bildpunkt fällt. Am Knotenpunkt trifft der Differenzstrom
Icomp auf den Photostrom Iph, derart, daß nur die
Differenz beider Ströme in den Speicherkondensator 2
gelangt. Dieser Differenzstrom entspricht somit dem auf
den jeweiligen Bildpunkt einfallenden Nutzlichtanteil.
Die Einspeisung des Differenzstromes erfolgt während der
Dauer der Integrationszeit, die durch einen (nicht
dargestellten) Schalter bestimmt ist. Die am
Speicherkondensator 2 anliegende Spannung UInt ist somit
ein Maß für die im Speicherkondensator gespeicherte,
durch den Differenzstrom Idiff bedingte Ladung.
Durch die Einspeisung des Kompensationsstroms Icomp in den
Knotenpunkt zwischen Photodetektor 1 und
Speicherkondensator 2 wird erfindungsgemäß der
wesentliche Anteil des Störlichtsignals während der
Integration abgezogen. Die Kompensation erfolgt lokal für
jeden Bildpunkt. Darüber hinaus erfolgt die Festlegung
des Kompensationsstromes in einer selbsttätigen Art und
Weise, wie sie weiter unten beschrieben wird. Auf diese
Weise ergibt sich ein sog. lokal autokompensierter Sensor
(Locally Auto Compensating Sensor LACS).
Mit der erfindungsgemäßen Schaltung lassen sich
Nutzsignale aus einer Störlichtregelung erfassen, deren
Intensität um nahezu den Faktor 1000 größer ist als die
Nutzlichtintensität.
Die Integrationszeit im einzelnen Pixel, d. h. die Zeit,
während der die Integration des Photostromanteils Idiff im
Speicherkondensator 2 erfolgt, muß zwecks Erreichen eines
möglichst großen Auflösungsvermögens möglichst groß sein.
Die untere Grenze für die Integrationszeit ist definiert
durch die Zeit, die erforderlich ist, um genügend aktive
Ladungsträger für das Nutzsignal einzusammeln, und zwar
nicht nur, um oberhalb des Photonenrauschens ("shot
noise") zu liegen, sondern auch oberhalb des "Lese- und
Reset noise" der Schaltungsanordnung.
Ein praktisches Ausführungsbeispiel für den
erfindungsgemäßen optischen Sensor ist in Fig. 2
dargestellt.
Zusätzlich zu den in Fig. 1 gezeigten Komponenten
optoelektronischer Wandler 1, Speicherkondensator 2 und
Stromquelle 3 ist diese Schaltungsanordnung dahingehend
erweitert, daß der Speicherkondensator 2 mit einem
Verstärker A1 zusammenarbeitet und ihm ein erster Schalter
S1 zugeordnet ist. Darüber hinaus ist der Ausgang des
ersten Verstärkers A1 mit einer zweiten Verstärkerstufe A2
gekoppelt, an die ein weiterer Schalter S2 angeschlossen
ist, welchem ein weiterer Speicherkondensator 4 (CCTRL)
nachgeordnet ist. Dieser Schaltungspunkt ist mit dem
Eingang der Kompensationsstromquelle 3 verbunden.
Diese Schaltung arbeitet wie folgt:
Zunächst wird in einer ersten Betriebsphase, der sog. Kalibrierungsphase, der Kompensationsstrom Icomp festgelegt. Hierzu wird der optische Sensor ausschließlich mit Störlicht beaufschlagt. Zu Beginn dieser Phase sind beide Schalter S1 ("Reset") und S2 ("Store") geschlossen. Wenn der Schalter S1 "Reset" geöffnet wird, fließt ein Photostrom aus dem optoelektronischen Wandler 1 in den Speicherkondensator CInt, so daß am Kondensator die integrierte Spannung UInt abfällt. Dadurch, daß die beiden Verstärkerstufen A1, A2 bei geschlossenem Schalter S2 mit der Kompensationsspannungsquelle 3 einen geschlossenen Regelkreis bilden, stellt sich nach einer bestimmten Zeit ein Zustand ein, bei dem der fließende Strom dem Kompensationsstrom IComp entspricht. Die sich bei Einstellen dieses Kompensationsstromes am weiteren Speicherkondensator CCTRL einstellende Spannung UCTRL wird am Ende dieser Kalibrierungsphase abgespeichert, indem der Schalter S2 geöffnet wird.
Zunächst wird in einer ersten Betriebsphase, der sog. Kalibrierungsphase, der Kompensationsstrom Icomp festgelegt. Hierzu wird der optische Sensor ausschließlich mit Störlicht beaufschlagt. Zu Beginn dieser Phase sind beide Schalter S1 ("Reset") und S2 ("Store") geschlossen. Wenn der Schalter S1 "Reset" geöffnet wird, fließt ein Photostrom aus dem optoelektronischen Wandler 1 in den Speicherkondensator CInt, so daß am Kondensator die integrierte Spannung UInt abfällt. Dadurch, daß die beiden Verstärkerstufen A1, A2 bei geschlossenem Schalter S2 mit der Kompensationsspannungsquelle 3 einen geschlossenen Regelkreis bilden, stellt sich nach einer bestimmten Zeit ein Zustand ein, bei dem der fließende Strom dem Kompensationsstrom IComp entspricht. Die sich bei Einstellen dieses Kompensationsstromes am weiteren Speicherkondensator CCTRL einstellende Spannung UCTRL wird am Ende dieser Kalibrierungsphase abgespeichert, indem der Schalter S2 geöffnet wird.
Nach Öffnen des Schalters S2 beginnt die Meßphase, in der
sowohl Nutzlicht als auch Störlicht vom
optoelektronischen Wandler 1 erfaßt werden. Die
Stromquelle 3 speist dann den aus der Spannung UCTRL am
weiteren Speicherkondensator CCTRL entnommenen
Kompensationsstromwert in den Knotenpunkt ein, so daß
hierdurch der Differenzstrom Idiff während einer durch die
Öffnung des Schalters S1 vorgegebene Integrationsdauer in
den Speicherkondensator CInt fließt. Eine Verbesserung der
Empfindlichkeit der vorgenannten Schaltung läßt sich
dadurch erreichen, daß die beschriebene zweistufige
Operationsweise in bestimmten Abständen wiederholt wird,
wobei der Übergang zwischen Kalibrier- und Meßphase
korreliert mit dem Nutzlicht, z. B. durch entsprechende
Pulsierung, erfolgt ("synchronisierte Belichtung").
Eine weitere Verbesserung der Empfindlichkeit wird
dadurch erreicht, daß zwei alternative
Speicherkondensatoren Cint verwendet werden, in die der
Photostromanteil Idiff in alternierender Reihenfolge
fließt.
Fig. 3 zeigt drei Skizzen für die Architektur der
Auslesesteuerung des von der Speicherkapazität CInt
abgespeicherten Wertes. Dabei bezieht sich die erste
Variante Fig. 3 (1) auf das direkte Auslesen des Pixel-
Speicherwertes ohne das Vorsehen eines weiteren
Zwischenspeichers. Bei der Betätigung des READ-Schalters
wird der in der Meßwerterfassungseinrichtung 2
abgespeicherte Wert über eine Ausleseschaltung 5
ausgelesen und an die Auslesesteuereinrichtung zur
weiteren Verarbeitung weitergegeben.
Diese Variante benötigt die geringste Fläche auf dem
Sensor. Diese Variante ist gedacht für die
kontinuierliche Betriebsweise, bei der die Integration
jeweils läuft, solange bis das Auslesen eines
Speicherwertes abgeschlossen ist. Zur Verbesserung des
Rauschabstandes kann es von Vorteil sein, wenn die erste
Verstärkerstufe A1 (Fig. 2) beim Auslesen zurückgesetzt
wird und der Wert im Reset-Zustand (Reset Value)
ebenfalls ausgelesen wird. Die Beaufschlagung des
Sensors mit synchronisierter Beleuchtung ist dabei nur
möglich, wenn die Integrationszeit der Auslesezeit plus
einer zusätzlichen Zeit für das gemeinsame Belichten
entspricht. Es können zwar kürzere Integrationszeiten
erreicht werden, jedoch ohne synchronisierte Belichtung.
Die Zeit, die benötigt wird, um die beiden Bilder zu
erfassen, beträgt 2 × (TAuslese + TSync) + TKomp, die
Integrationszeit für jedes Bild ist dabei auf den Wert
festgelegt: TAuslese + TSync. Da die Dauer der aktiven
Beleuchtung daher nur ein Bruchteil der gesamten
Integrationszeit sein kann, ist bei dieser Variante die
Unterdrückung des Störlichtbildes vergleichsweise
schlecht.
Die in Fig. 3(2) dargestellte Variante beinhaltet einen
"Sample & Hold"-Schaltkreis 6, um das vorherige
Integrationsergebnis für den Auslesevorgang festzuhalten,
während der nächste Speicherwert bereits integriert wird.
Hierbei ist eine synchronisierte Belichtung beliebiger
Länge möglich.
Gemäß Variante 3 (Fig. 4(3)) können auch zwei zueinander
parallel geschaltete Sample & Hold-Schaltkreise 6 1, 6 2
vorgesehen sein, wodurch sich eine noch flexiblere
Handhabung des Auslesevorganges ergibt.
Die zeitlichen Gegebenheiten während der Auslesevorgänge
nach den Varianten Fig. 3(2) bzw. Fig. 3(3) sind in den
Fig. 4 und 5 näher erläutert.
Fig. 4 zeigt ein Zeitschema für die Variante nach Fig.
3(2), d. h. die Gestaltung mit einem einzigen Sample &
Hold Schaltkreis. Dabei bezieht sich Fig. 4(A) auf den
sog. "Standard Rolling Shutter Mode" ohne synchronisierte
Beleuchtung.
Die mittlere Darstellung, Fig. 4(B), zeigt einen Betrieb
gemäß "Rolling Shutter Mode" mit einer zusätzlich
vorgesehenen Zeit TSync, um eine synchronisierte Belichtung
zu erreichen. Beide Bilder, mit und ohne aktive
Beleuchtung, sind innerhalb des Pixels vorgesehen, eines
auf der Sample-Kapazität und das andere in der ersten
Verstärkergruppe. Die gesamte Rahmenzeit beträgt TFRAME =
TAuslese + TKomp + TSync. Die Rahmenzeit verbessert sich durch
die Zeit für die synchronisierte Belichtung. Pixel
einiger Reihen integrieren zunächst die restliche
Störlichtbeleuchtung, während diejenigen der anderen
Reihen zunächst unter der aktiven Beleuchtung
integrieren. Diese Vorgehensweise kann allerdings zu
nachteiligen Sekundäreffekten führen. Der Vorteil dieser
Variante liegt allerdings darin, daß sowohl die
Kalibrierungs- als auch die Meßphasen innerhalb eines
Zeitrahmens erfolgen, der noch hinreichend kurz gehalten
sein kann.
Gemäß Darstellung in Variante Fig. 4(C) sind
Auslesevorgang und Integration (Messung) vollständig
voneinander entkoppelt. Die Kalibrierung und die
Integration sind zwischen allen Pixeln vollständig
synchronisiert, wobei die Ergebnisse der vorherigen
Integrationsphase zeilenweise ausgelesen werden. TSync und
TInt können nun genauso lang gemacht wie die Auslesezeit.
Hierdurch ergibt sich eine maximale Empfindlichkeit sowie
eine optimale Störlichtunterdrückung. Der Nachteil bei
dieser Variante ist allerdings, daß die Zeit zwischen der
Kalibrierung und dem Ende der Integration, die mit der
Kalibrierung korrelieren soll, 2 × TRead ist. Die
verbesserte Empfindlichkeit wurde bereits oben erwähnt.
Die beiden Bilder werden hierbei eines nach dem anderen
ausgelesen, so daß das erste in einem zusätzlichen
Speicher zwischengespeichert werden muß während des
Auslesens des zweiten Bildes.
Die in Fig. 3(3) dargestellte Variante mit zwei Sample &
Hold-Schaltkreisen erlaubt die flexibelste Zeitgestaltung
der hier diskutierten Varianten. Fig. 5 zeigt das
zugehörige Zeitrahmenschema. Integrations- und
Auslesephase erscheinen vollkommen getrennt, so daß das
Auslesen den Kalibrierungsprozeß nicht behindert. Die
Zeitrahmen addieren sich allerdings zu TRead + TInt + TKomp.
Für höhere Beleuchtungsniveaus kann die Integrationsphase
kurz gewählt sein, wodurch die Korrelierung der
Kompensation mit der Störlichtbeleuchtung verbessert wird
und ebenso hierdurch die Unterdrückung des Störlichtes.
Claims (24)
1. Optischer Sensor zur Erfassung eines
Nutzlichtsignales in einer Störlichtumgebung, wobei der
Sensor eine Anzahl von Bildpunkteinheiten (Pixel), die
jeweils einen optoelektronischen Wandler (1) zum
Umwandeln des einfallenden Lichtes in einen Photostrom
(Iph) und eine Meßwerterfassungseinrichtung (2) zur
Gewinnung und Speicherung eines dem erfaßten Photostrom
entsprechenden Meßwertes umfassen, und eine
Auslesesteuereinrichtung für das Auslesen der
abgespeicherten Meßwerte aufweist, um aus einzelnen
bildpunktbezogenen Meßwerten das Gesamtbild
zusammenzusetzen,
dadurch gekennzeichnet, daß zur
Erfassung des vom Störlichtanteil im wesentlichen
befreiten Nutzlichtsignales für jeden einzelnen Bildpunkt
dem gemessenen Photostrom (Iph) jeweils ein
Kompensationsstrom (Icomp) überlagert wird, dessen Größe
so, insbesondere aufgrund eines der Messung
vorausgehenden Kalibriervorganges, festgelegt ist, daß er
demjenigen Photostromwert entspricht, welcher sich
alleine aufgrund des auf den jeweiligen Bildpunkt
einfallenden Störlichtes ergibt, so daß nur der dem auf
den jeweiligen Bildpunkt einfallenden Nutzlichtsignal
entsprechende Photostromanteil (Idiff) als weiter zu
verarbeitender Meßwert abgespeichert wird.
2. Optischer Sensor nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Einspeisung des Kompensationsstromes an der
Verbindungsstelle zwischen dem optoelektronischen Wandler
(1) und der Meßwerterfassungseinrichtung (2) erfolgt.
3. Optischer Sensor nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Kompensationsstrom (Icomp) aus einer externen Stromquelle
(3) einspeisbar ist.
4. Optischer Sensor nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Stromquelle ein weiteres Speichermittel (4), insbesondere
ein Kondensator (Cctrl), zugeordnet ist, in dem der Wert
des Kompensationsstromes (Icomp) abspeicherbar ist.
5. Optischer Sensor nach einem der Ansprüche 3
oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Stromquelle (3) und die Meßwerterfassungseinrichtung (2)
Teil eines geschlossenen Regelkreises sind.
6. Optischer Sensor nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß für
jeden Bildpunkt eine Mehrzahl von parallel zueinander
angeordneten Meßwerterfassungseinrichtungen (2)
vorgesehen ist.
7. Optischer Sensor nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Meßwerterfassungseinrichtung (2) aus einer, insbesondere
kapazitiv, rückgekoppelten Verstärkerschaltung (A1)
besteht, mit welcher der dem einfallenden Nutzlicht
entsprechende Photostromanteil (Idiff) während einer
vorgebbaren Zeitdauer in einem Integrationskondensator
CInt aufintegrierbar ist, dessen Klemmenspannung UInt den
abspeicherbaren weiter zu verarbeitenden Meßwert
darstellt.
8. Optischer Sensor nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß dem
Integrationskondensator (Cint) ein erster Schalter ((S1)
(Reset) zugeordnet ist.
9. Optischer Sensor nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß im
Regelkreis aus Stromquelle (3) und
Meßwerterfassungseinrichtung (2) ein, insbesondere über
eine zweite Verstärkerschaltung (A2) angesteuerter,
zweiter Schalter (S2) (Store) vorgesehen ist, in dessen
geschlossener Schalterstellung ein erster Betriebszustand
des Sensors, ("Kalibrieren") und in dessen offener
Schalterstellung ein zweiter Betriebszustand ("Messen")
einstellbar ist.
10. Optischer Sensor nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Meßwerterfassungseinrichtung (2), der zweite Schalter (S2)
und das weitere Speichermittel (4) für den
Kompensationsstrom in Reihenschaltung zueinander
angeordnet sind.
11. Optischer Sensor nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Auslesesteuervorrichtung jedem Bildpunkt zugeordnet
steuerbare Auslesemittel (5) aufweist.
12. Optischer Sensor nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß dem
steuerbaren Auslesemittel (5) eine Sample & Hold-Einheit
(6 1, 6 2) zugeordnet ist zur temporären Abspeicherung des
zuletzt gewonnenen Meßwertes.
13. Optischer Sensor nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß jeder
Bildpunkteinheit mehrere zueinander parallel angeordnete
Sample & Hold-Einheiten (6 1, 6 2) zugeordnet sind.
14. Verfahren zur Erfassung eines Nutzlichtsignales
in einer Störlichtumgebung mittels eines eine Vielzahl
von Bildpunkten (Pixel) aufweisenden optischen Sensors,
wobei in jedem einzelnen Bildpunkt des Sensors die auf
diesen einfallende Lichtintensität in einen elektrischen
Photostrom (Iph) gewandelt wird, dieser Photostrom (Iph)
während einer vorbestimmten Zeitdauer zu einem Meßwert
aufintegriert wird und als Meßwert abgespeichert wird,
und wobei die bildpunktweise abgespeicherten Meßwerte
ausgelesen und zum gesamten Bild zusammengefügt werden,
dadurch gekennzeichnet, daß in jedem
Bildpunkt der Photostrom (Iph) durch einen
Kompensationsstrom (Icomp) korrigiert wird, dessen Größe so
bemessen ist, daß er dem ausschließlich durch das
Störlicht verursachten Anteil des Photostromes
entspricht, so daß nur der von dem vom Störlicht
befreiten Anteil des Bildes hervorgerufene
Photostromanteil (Idiff) als Meßwert abgespeichert wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Größe des Photostromes bildpunktbezogen durch einen der
Messung vorausgehenden Kalibriervorgang bestimmt wird.
16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Integration des Photostromanteils (Idiff) je Bildpunkt in
mindestens zwei separate Speichermittel erfolgt.
17. Verfahren nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß zunächst
während einer Kalibrierungsphase bei ausgeschaltetem
Nutzlichtsignal jeweils bildpunktbezogen die Bemessung
der Größe des Kompensationsstromes mittels eines
geschlossenen Regelkreises erfolgt und der dabei
gewonnene Wert abgespeichert wird, und daß während der
anschließenden Meßphase die Erfassung des Meßwertes für
den dem Nutzlichtanteil entsprechenden Photostromanteil
(Idiff) unter Berücksichtigung des zuvor festgelegten
Wertes für den Kompensationsstrom (Icomp) erfolgt.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Beaufschlagung des Sensors mit dem Nutzlichtsignal
pulsweise erfolgt.
19. Verfahren nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Umschalten zwischen Kalibrierungsphase und Meßphase
korreliert mit dem Nutzlicht erfolgt.
20. Verfahren nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Umschalten von der Kalibrierungsphase auf die Meßphase
nach Ablauf einer vorgegebenen Zeitdauer erfolgt.
21. Sensor nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der
optische Sensor ein Zeilensensor ist.
22. Sensor nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der
optische Sensor ein Flächensensor ist.
23. Sensor nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der
optische Sensor ein aus nur einem einzelnen
Bildpunktelement bestehender Sensor ist.
24. Verwendung eines Sensors nach einem der
vorhergehenden Ansprüche als Detektor für die Ansteuerung
eines Airbag in einem Kraftfahrzeug.
Priority Applications (3)
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---|---|---|---|
DE10125307A DE10125307A1 (de) | 2000-10-07 | 2001-05-17 | Optischer Sensor |
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Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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