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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schließen eines
sanitären
Nassbereichs, insbesondere für
eine Duschkabine, mit den Merkmalen der Ansprüche 1 oder 2.
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Vorrichtungen
zum Schließen
eines sanitären
Nassbereichs sind aus der Praxis bekannt, beispielsweise in Form
herkömmlicher
Duschabtrennungen mit schiebbaren oder schwenkbaren Türen. Solche
Duschabtrennungen haben den Nachteil, dass die jeweiligen Türflügel keineswegs
bündig
mit dem Boden oder am Rand einer Dusch-/Badewanne abschließen, so
dass Spritzwasser aus dem Nassbereich heraus gelangen kann.
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Des
Weiteren gibt es Duschabtrennungen, bei denen die Türflügel im unteren
Bereich mit einer Dichtlippe versehen sind. Die Vorkehrung einer
solchen Dichtlippe verursacht einen zusätzlichen Reinigungsaufwand,
ist meist unhygienisch und erfordert nicht selten den regelmäßigen Austausch
der Dichtlippe aufgrund ungewollter Beschädigungen.
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Schließlich sind
auch Duschabtrennungen bekannt, bei denen die Tür innerhalb einer Schiene geschoben
wird. Die Vorkehrung einer Schiene im unteren Bereich der Tür erschwert
die Reinigung und ist daher ebenfalls unhygienisch. Außerdem lassen sich
solche Türen
nur aufschieben und nicht etwa aufklappen bzw. aufschwenken. Die
Einsatzmöglichkeit
solcher Duschabtrennungen ist daher auf einen reduzierten Durchtritt
zum Nassbereich begrenzt.
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Vorrichtungen
zum Schließen
eines Bereichs mit einem Türflügel und
einer den Türflügel tragenden
Schwenkvorrichtung, die eine Aufnahme zum Halten des Türflügels aufweist,
wobei die Aufnahme in der geschlossenen Position des Türflügels zumindest
geringfügig
in eine Schließposition
absenkbar und zum Schwenken in eine Schwenkposition anhebbar ist,
sind dem Fachmann, speziell im Hinblick auf die Abdichtung der Tür, z.B.
aus der
DE 872 849 B bekannt.
Dieses Prinzip findet auch bei dem Drehflügel nach der
FR 2 587 609 A1 zeigt eine
zum Schwenken höhenverschiebbare
Duschabtrennung mit einer Gasfeder zum Gewichtsausgleich. Des Weiteren
zeigt die
US 4 953 324
A eine Türvorrichtung mit
aufblasbaren Dichtungen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
derart auszugestalten und weiterzubilden, dass außerhalb
des Nassbereichs Spritzwasser wirksam vermieden ist, ohne den Reinigungsaufwand
zu erhöhen
und den Durchtritt in den Nassbereich hinein bzw. aus dem Nassbereich
heraus zu erschweren bzw. zu reduzieren.
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Die
voranstehende Aufgabe ist einerseits durch die Merkmale des Patentanspruchs
1 gelöst. Hierbei
weist die Schwenkeinrichtung eine Aufnahme zum Halten des Türflügels auf,
wobei die Aufnahme in der geschlossenen Position des Türflügels zumindest
geringfügig
in eine Schließposition
absenkbar und in eine Schwenkposition anhebbar ist.
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Erfindungsgemäß ist anerkannt
worden, dass man das Problem des ungewollten Wasseraustritts aus
dem Nassbereich dadurch vermeiden kann, dass man den Türflügel insgesamt – in seiner Schließposition – absenkbar
gestaltet. Bei abgesenktem Türflügel ist
ein Wasseraustritt aus dem Nassbereich ausgeschlossen. Zum Schwenken
des Türflügels wird
die den Türflügel tragende
Aufnahme in die Schwenkposition gehoben, so dass ein ungehindertes Öffnen des
Türflügels über den
Boden hinweg oder über
den oberen Rand einer Duschtasse oder Badewanne hinweg möglich ist.
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Zur
Realisierung des Anhebens und Senkens der Schwenkeinrichtung ist
in der ersten Variante vorgesehen, dass die Aufnahme durch ein elastisches
Mittel, vorzugsweise durch eine Feder, in der angehobenen Schwenkposition
gehalten ist und gegen die Kraft des elastischen Mittels durch Kraft-/Druckbeaufschlagung
in die einen Wasseraustritt vermeidende Schließposition absenkbar ist. Mit anderen
Worten dient das elastische Mittel zum Verbringen des Türflügels in
die Schwenkposition, was der normalen Positionierung des Schwenkflügels entspricht.
Erst bei geschlossenem Türflügel kann dieser
in dessen Aufnahme in die Schließposition abgesenkt werden,
wobei dazu eine Kraft-/Druckbeaufschlagung erforderlich ist, die
dem elastischen Mittel entgegenwirkt. Ein Absenken der Aufnahme
und somit des Türflügels ist
dadurch möglich.
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Die
hier erforderliche Kraft-/Druckbeaufschlagung entgegen der Kraft
des elastischen Mittels wird über
eine dem elastischen Mittel entgegenwirkende Zylinder-Kolben-Anordnung
realisiert. Letztendlich drückt
diese über
deren Kolben oder über
deren Zylinder – je
nach Anordnung und Auslegung – gegen
das elastische Mittel, so dass durch Druckbeaufschlagung die Aufnahme
und somit das Türblatt absenkbar
ist.
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In
konstruktiver Hinsicht ist der Kolben oder der Zylinder der Zylinder-Kolben-Anordnung
unmittelbar oder mittelbar mit der den Türflügel tragenden Aufnahme wirkverbunden.
Dabei ist der Druckraum der Zylinder-Kolben-Anordnung dann mit unter
hinreichendem Druck stehendem Leitungswasser beaufschlagt, wenn
die dem Nassbereich zugeordnete Armatur, beispielsweise eine Duscharmatur,
geöffnet ist.
Eine solche Auslegung ist dann sinnvoll, wenn die Aufnahme und somit
auch der Türflügel über ein elastisches
Mittel in seiner angehobenen Schwenkposition gehalten ist. Beim Öffnen der
Duscharmatur gelangt unter hinreichendem Druck stehendes Leitungswasser
zur Zylinder-Kolben-Anordnung und kann diese entgegen der Wirkung
des elastischen Mittels mit Druck beaufschlagen, so dass sich die Aufnahme
und somit auch der Türflügel senkt.
Zwischen der Armatur und dem Auslauf der Dusche könnte dazu
eine Drossel vorgesehen sein, die einen allzu großen Druckabfall
in dem der Armatur nachgeschalteten Leitungsabschnitt verhindert,
so dass die Zylinder-Kolben-Anordnung
mit unter hinreichendem Druck stehendem Leitungswasser versorgbar
ist.
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Alternativ
zu der voranstehend erörterten Ausgestaltung
ist es in einer zweiten Variante erfindungsgemäßen mit den Merkmalen des Anspruchs
2 möglich,
dass die Aufnahme und somit das Türblatt durch Druckbeaufschlagung
des Druckraums einer Zylinder-Kolben-Anordnung in der angehobenen Schwenkposition
gehalten ist. Mit anderen Worten wird die Schwenkposition durch
Druckbeaufschlagung einer Zylinder-Kolben-Anordnung erreicht und gehalten,
so dass der Türflügel frei
schwenkbar bzw. bewegbar ist. Erst durch Entlasten des Druckraums der
Zylinder-Kolben-Anordnung lässt
sich die Aufnahme und somit auch der Türflügel in die Schließposition
absenken, so dass im unteren Bereich der Aufnahme bzw. des Türflügels eine
Abdichtung gegen Spritzwasser realisiert ist.
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Erfindungsgemäß wird die
Zylinder-Kolben-Anordnung – ungeachtet
der konkreten Auslegung und Beaufschlagung der Aufnahme und somit des
Türflügels – über die
Wasserleitung mit Leitungswasser als Druckmittel versorgt. Folglich
dient der ohnehin im Nassbereich vorgesehene Frischwasseranschluss
zur Steuerung der Zylinder-Kolben-Anordnung und somit zur Betätigung der
Aufnahme bzw. des Türflügels.
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Wenn
die Aufnahme und somit auch der Türflügel über Leitungswasser in der angehobenen Schwenkposition
gehalten wird, ergibt sich eine Schaltung und Betätigung der
Zylinder-Kolben-Anordnung
dahingehend, dass der Druckraum der Zylinder-Kolben-Anordnung dann
entlastet wird, wenn die dem Nassbereich zugeordnete Armatur, so
beispielsweise die Duscharmatur, geöffnet ist. Dies bedeutet, dass
die unter Leitungswasserdruck stehende Druckkammer der Zylinder-Kolben-Anordnung beim Öffnen der
Armatur hinreichend druckentlastet wird, so dass sich die Aufnahme
und somit auch der Türflügel in die
Schließposition
absenkt. Ein Austreten von Spritzwasser ist in der abgesenkten Stellung der
Aufnahme und des Türflügels zumindest
weitestgehend verhindert.
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Zum
mühelosen Öffnen des
Türflügels ist
es von Vorteil, wenn die Aufnahme schwenkbar angelenkt ist. Dazu
könnte
die Aufnahme durch mindestens eine Ausnehmung, Ausklinkung oder
dergleichen einer Scharniersäule
unmittelbar oder mittelbar mit dem Kolben oder dem Zylinder der
innerhalb der Scharniersäule
angeordneten Zylinder-Kolben-Anordnung wirkverbunden sein. Die Scharniersäule dient
im Sinne eines herkömmlichen
Türscharniers mit
der Maßgabe,
dass innerhalb der Scharniersäule die
zum Heben und Senken der Aufnahme erforderliche Zylinder-Kolben-Anordnung
untergebracht ist.
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Alternativ
könnte
die Aufnahme durch mindestens eine Ausnehmung, Ausklinkung oder
dergleichen einer Scharniersäule
mit einem innerhalb der Scharniersäule drehbaren und über die
Zylinder-Kolben-Anordnung axial verschiebbaren Führungsrohr verbunden sein.
Das Führungsrohr
ist innerhalb der Scharniersäule
frei drehbar und wird durch unmittelbare oder mittelbare Anlenkung
an den Zylinder oder den Kolben der Zylinder-Kolben-Anordnung gehoben
oder gesenkt.
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Des
Weiteren könnte
die Scharniersäule
am unteren Ende ein Widerlager aufweisen, gegen das sich das elastische
Mittel und/oder das Führungsrohr und/oder
der Kolben und/oder der Zylinder der Zylinder-Kolben-Anordnung abstützt bzw.
abstützen.
Wesentlich ist hier jedenfalls, dass ein Widerlager vorgesehen ist,
gegen das die Aufnahme mit dem Türflügel gehoben
und abgesenkt wird.
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Insbesondere
im Hinblick auf eine rotationssymmetrische Ausgestaltung der Scharniersäule, die sich
zum Drehen eines darin angeordneten Rohrs ganz besonders eignet,
könnte
die Scharniersäule
einen im Wesentlichen runden Querschnitt aufweisen. Zum Verbinden
mit einer Wand, Mauerscheibe oder dergleichen könnte die Scharniersäule in weiter
vorteilhafter Weise einen Montagebereich umfassen, der integraler
Bestandteil der Scharniersäule
sein kann. Des Weiteren umfasst die Scharniersäule einen Wasseranschluss zur
Beaufschlagung der Zylinder-Kolben-Anordnung mit Leitungswasser,
wobei dieser Wasseranschluss ähnlich
wie bei einer Armatur mit entsprechenden Anschlussteilen ausgelegt sein
kann.
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Der
Wasseranschluss könnte
am oberen Ende der Scharniersäule,
vorzugsweise zumindest geringfügig
in die Scharniersäule
versenkt oder zumindest verblendet bzw. verdeckt, vorgesehen sein. Ebenso
ist es denkbar, dass der Wasseranschluss seitlich in oder an der Scharniersäule, vorzugsweise verdeckt
oder verblendet, vorgesehen ist. Jedenfalls könnte der Wasseranschluss über eine
flexible, druckfeste Leitung mit dem Frischwassernetz verbunden
sein, wobei diese Verbindung zu Wartungs- und/oder Reparaturzwecken
wie auch bei einer konventionellen Armatur lösbar ist.
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Zur
weiterreichenden Abdichtung im unteren Bereich des Türflügels bzw.
am unteren Ende der Aufnahme könnte
die Aufnahme bzw. der Türflügel am unteren
Ende eine Schließleiste
umfassen, die parallel zum Boden, einer Wanne oder einem Wannenrand
ausgebildet ist. Im Rahmen einer ganz besonders einfachen Ausgestaltung
könnte
die Schließleiste
ein Gummiprofil, beispielsweise aus Moosgummi, umfassen, um nämlich bei
abgesenktem Türflügel eine
hinreichende Abdichtung gegenüber
dem Boden, der Wanne oder einem Wannenrand zu realisieren.
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Im
Rahmen einer ganz besonders raffinierten und dabei vorteilhaften
Ausgestaltung ist die Schließleiste
in der Schließposition
der Schwenkeinrichtung quellbar, expandierbar oder zumindest nach unten
ausdehnbar. Dazu könnte
die Schließleiste
einen einen Druckraum umfassenden, vorzugsweise elastischen Expansionskörper umfassen,
der als vorzugsweise in einem nach unten offenen Profil gehaltener
Schlauch oder dergleichen ausgeführt
sein kann. Dabei könnte
wiederum das Profil als H-Profil ausgeführt sein, welches nach oben
den Türflügel und
nach unten den Expansionskörper
aufnimmt.
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Ähnlich wie
zur Betätigung
der Aufnahme bzw. des Türflügels könnte der
Expansionskörper über die
Wasserleitung mit Leitungswasser beaufschlagbar sein. Bei geöffneter
Armatur müsste
dann der Expansionskörper
mit unter hinreichendem Druck stehendem Leitungswasser versorgt
werden, so dass eine Expansion des Expansionskörpers zur bodenseitigen Abdichtung
des Türflügels möglich ist. Ein ähnlicher
Anschluss an das Leitungswassernetz gemäß voranstehender Beschreibung
ist denkbar, wobei der Anschluss unmittelbar über die Scharniersäule erfolgen
kann. Eine seitliche Verbindung mit dem Expansionskörper wäre dann
erforderlich.
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Es
gibt nun verschiedene Möglichkeiten,
die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten
und weiterzubilden. Dazu ist auf die den Patentansprüchen 1 oder
2 untergeordneten Ansprüche
zu verweisen.
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In der Zeichnung zeigt
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1 in
einer schematischen Darstellung ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
wobei dort die Schwenkeinrichtung durch Federkraft gehalten ist,
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2 in
einer schematischen Darstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
wobei dort die Schwenkeinrichtung durch Wasserkraft in der angehobenen Schwenkposition
gehalten ist,
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3 in
einer schematischen Draufsicht, im Querschnitt, die den Türflügel tragende
Schwenkeinrichtung mit Scharniersäule,
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4 in
einer schematischen Teilansicht die Aufnahme mit Türflügel und
Dichtgummi und
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5 in
einer schematischen Ansicht die Aufnahme mit Türflügel und Expansionskörper zur Abdichtung
gegenüber
einem Wannenrand bzw. einer Duschtasse.
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1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel einer
Vorrichtung zum Schließen
eines sanitären Nassbereichs,
wobei es sich dabei im Konkreten um eine Duschkabine handelt. Die
Vorrichtung umfasst einen in 1 lediglich
angedeuteten Türflügel 1 und eine
den Türflügel 1 tragende
Schwenkeinrichtung 2.
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Erfindungsgemäß weist
die Schwenkeinrichtung 2 eine Aufnahme 3 zum Halten
des Türflügels 1 auf,
wobei die Aufnahme 3 in der geschlossenen Position des
Türflügels 1 zumindest
geringfügig
in eine Schließposition
absenkbar und in eine Schwenkposition anhebbar ist.
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Bei
dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Aufnahme 3 durch
eine Feder 4 in der angehobenen Schwenkposition gehalten.
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Gegen
die Kraft der Feder 4 ist die Aufnahme 3 durch
Kraft-/Druckbeaufschlagung in die Schließposition absenkbar. Dazu ist
eine Feder 4 entgegenwirkende Zylinder-Kolben-Anordnung 5 vorgesehen, durch
deren Beaufschlagung ein Absenken der Aufnahme 3 und somit
des Türflügels 1 in
die abgesenkte Schließposition
möglich
ist.
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Die
schematische Darstellung gemäß 1 zeigt
den Kolben 6 und den Zylinder 7 der Zylinder-Kolben-Anordnung 5.
Des Weiteren ist der Druckraum 8 der Zylinder-Kolben-Anordnung 5 erkennbar,
sowie eine sich gegen die Feder 4 abstützende, sich durch eine Führung 9 hindurch
erstreckende Stütze 10.
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Am
oberen Ende der Zylinder-Kolben-Anordnung 5 ist ein Wasseranschluss 11 gezeigt,
der den Druckraum 8 der Zylinder-Kolben-Anordnung 5 mit dem
Leitungswassernetz 12 strömungsverbindet.
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2 zeigt
eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
bei der die Aufnahme 3 durch Druckbeaufschlagung des Druckraums 8 der
Zylinder-Kolben-Anordnung 5 in der angehobenen Schwenkposition
des Türflügels 1 gehalten
ist. Durch Entlasten des Druckraums 8 der Zylinder-Kolben-Anordnung 5 ist
die Aufnahme 3 bzw. der Türflügel 1 in die Schließposition
absenkbar. Auch in 2 sind der Kolben 6,
der Zylinder 7 und der Druckraum 8 schematisch
gezeigt. Der Kolben 6 stützt sich auch hier über einer
Stütze 10 ab,
jedoch in diesem Falle gegen eine innerhalb der Führung 9 vorgesehenes
Widerlager 13. Die Stütze 10 ist
innerhalb der Führung 9 kippsicher
geführt.
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Die 1, 2 und 3 zeigen
gemeinsam, dass die Aufnahme 3 mit der Zylinder-Kolben-Anordnung 5 bzw.
dem Kolben 6, dem Zylinder 7 oder einem Führungsrohr 14 wirkverbunden
ist.
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Bei
dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Druckraum 8 der
Zylinder-Kolben-Anordnung 5 dann
mit unter hinreichendem Druck stehendem Leitungswasser beaufschlagt,
wenn die dem Nassbereich zugeordnete Armatur 15 – dabei
handelt es sich um eine Duscharmatur – geöffnet ist. In diesem Fall drückt die
Zylinder-Kolben-Anordnung 5 gegen die Kraft der Felder 4,
so dass der Türflügel 1 bzw.
die Aufnahme 3 in die Schließposition abgesenkt wird.
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Bei
dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Druckraum 8 der
Zylinder-Kolben-Anordnung 5 dann
entlastet, wenn die dem Nassbereich zugeordnete Armatur 15 geöffnet ist.
In diesem Fall senkt sich der Türflügel 1 bzw.
die Aufnahme 3 in die Schließposition ab.
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3 zeigt
in Ergänzung
zu den 1 und 2, dass die Aufnahme 3 durch
eine Ausnehmung 16 einer Scharniersäule 17 hindurch mit
einem innerhalb der Scharniersäule 17 drehbaren
und über
die Zylinder-Kolben-Anordnung 5 axial verschiebbaren Führungsrohr 14 verbunden
ist. Die Scharniersäule 17 weist
einen im Wesentlichen runden Querschnitt auf und ist mit einem Montagebereich 18 zum
Verbinden mit einer in 3 lediglich angedeuteten Mauerscheibe 19 ausgestattet.
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Noch
einmal sei unter Bezugnahme auf die 1 und 2 darauf
hingewiesen, dass der dort gezeigte Wasseranschluss 11 am
oberen Ende der Scharniersäule 17 vorgesehen
ist, wobei es sich dabei lediglich um eine schematische Darstellung
handelt. In vorteilhafter Weise ist der Wasseranschluss 11 in
der Scharniersäule 17 eingelassen,
so dass er von außerhalb
der Scharniersäule 17 nicht
oder nur unwesentlich sichtbar ist. Besondere Verblendungen können vorgesehen
sein.
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4 zeigt
das untere Ende des Türflügels 1 bzw.
die Aufnahme 3, die eine Art Nut, Einkerbung 20 oder
dergleichen zur Aufnahme eines Dichtgummis 21 aufweist.
Dieses Dichtgummi 21 dient zur besseren Abdichtung gegenüber einem
in 4 nicht gezeigten Wannenrand.
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Bei
dem in 5 gezeigten Ausführungsbeispiel wird der Türflügel 1 von
einer als Profil ausgebildeten Aufnahme 3 getragen. Nach
unten hin, d.h. zu einem hier angedeuteten Wannenrand 22 hin,
ist die Aufnahme 3 mit einem besonderen Aufnahmeprofil 23 ausgestattet,
in welchem ein Expansionskörper 24 eingesetzt
ist. Dieser Expansionskörper 24 ist ebenfalls über das
Leitungswassernetz 12 mit dem Leitungswasser beaufschlagbar,
wobei der Expansionskörper 24 bei
geöffneter
Armatur 15 mit unter hinreichendem Druck stehendem Leitungswasser
versorgt ist. Dabei handelt es sich um einen im Querschnitt profilierten
Schlauch, der zum Aufsetzen auf den Wannenrand 22 eine
zur Kontaktierung dienende Dichtfläche 25 umfasst.