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DE10121608A1 - Elektrische Lampe - Google Patents

Elektrische Lampe

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Publication number
DE10121608A1
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DE
Germany
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lamp
metal part
contact pin
lamp vessel
hollow contact
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10121608A
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English (en)
Inventor
Gerhard Behr
Peter Helbig
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Osram GmbH
Original Assignee
Patent Treuhand Gesellschaft fuer Elektrische Gluehlampen mbH
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Publication date
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    • H01J9/00Apparatus or processes specially adapted for the manufacture, installation, removal, maintenance of electric discharge tubes, discharge lamps, or parts thereof; Recovery of material from discharge tubes or lamps
    • H01J9/24Manufacture or joining of vessels, leading-in conductors or bases
    • H01J9/34Joining base to vessel
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01KELECTRIC INCANDESCENT LAMPS
    • H01K1/00Details
    • H01K1/42Means forming part of the lamp for the purpose of providing electrical connection, or support for, the lamp
    • H01K1/46Means forming part of the lamp for the purpose of providing electrical connection, or support for, the lamp supported by a separate part, e.g. base, cap
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01KELECTRIC INCANDESCENT LAMPS
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    • H01K3/16Joining of caps to vessel

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine elektrische Lampe, insbesondere eine Kraftfahrzeug-Hilfslichtlampe und ein Herstellungsverfahren für eine derartige Lampe. Der Sockel der Lampe besteht aus einem ringförmigen, federnd ausgebildeten Metallteil (5) zur Halterung des Lampengefäßes (1) und aus einem mit mindestens einem hohlen Kontaktstift (7, 8) versehenen Kunststoffteil (6). Eine aus dem Lampengefäß (1) herausragende Stromzuführung (3, 4) ist in den hohlen Kontaktstift (7, 8) eingefädelt und mit diesem verschweißt, so dass das Metallteil (5) unter mechanischer Spannung steht. Auf diese Weise werden spielfreie Steckverbindungen zwischen dem Lampengefäß (1) und dem Metallteil (5) bzw. zwischen dem Metallteil (5) und dem Kunststoffteil (6) erzeugt.

Description

Die Erfindung betrifft eine elektrische Lampe gemäß dem Oberbegriff des Patentan­ spruchs 1.
I. Stand der Technik
Eine derartige elektrische Lampe ist beispielsweise in der europäischen Patentschrift EP 0 815 578 B1 offenbart. Diese Patentschrift beschreibt eine Kraftfahrzeug- Scheinwerferlampe, die ein Lampengefäß mit darin angeordneter Glühwendel, Stromzuführungen für die Glühwendel und einen Lampensockel besitzt, wobei der Lampensockel einen Metallring zur Halterung des Lampengefäßes und ein mit elekt­ rischen Anschlüssen versehenes Kunststoffteil aufweist.
II. Darstellung der Erfindung
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine elektrische Lampe, insbesondere eine Kraft­ fahrzeug-Hilfslichtlampe wie zum Beispiel eine Bremslichtlampe oder eine Blink­ lichtlampe, mit einem vereinfachten Sockel bereitzustellen und ein Herstellungsver­ fahren für eine derartige Lampe anzugeben.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 bezie­ hungsweise des Anspruchs 6 gelöst. Besonders vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
An eine Kraftfahrzeug-Hilfslichtlampe werden keine so hohen Anforderungen an die Ausrichtung des Leuchtmittels - Glühwendel oder Entladungsbogen - bezüglich des Reflektors gestellt wie bei einer Kraftfahrzeug-Scheinwerferlampe. Die Sockelkon­ struktion für eine Hilfslichtlampe kann daher entsprechend vereinfacht werden.
Der Sockel der erfindungsgemäßen elektrischen Lampe besitzt ein ringförmiges, federnd ausgebildetes Metallteil zur Halterung des Lampengefäßes und ein mit elektrischen Anschlüssen versehenes Kunststoffteil, wobei das Lampengefäß mit dem Metallteil eine Steckverbindung bildet oder/und das Metallteil mit dem Kunststoff­ teil eine Steckverbindung bildet. Mindestens ein elektrischer Anschluss ist als hohler Kontaktstift ausgebildet, in dem ein Ende einer aus dem Lampengefäß herausragen­ den und zur Energieversorgung mindestens eines Leuchtmittels dienenden Stromzu­ führung angeordnet und fixiert ist. Durch die federnde Ausgestaltung des Metallteils kann mittels Druckausübung auf die Steckverbindung bzw. die Steckverbindungen eine mechanische Spannung in dem Metallteil erzeugt werden und durch Fixieren der Stromzuführung in dem hohlen Kontaktstift aufrechterhalten werden. Die gesamte Sockelkonstruktion wird so durch die Verbindung von Stromzuführung und hohlem Kontaktstift in spielfreier Anordnung und Klemmsitz zusammengehalten. Es sind keine weiteren Bauteile zum Sockeln der erfindungsgemäßen Lampe erforderlich.
Zur Halterung des Lampengefäßes ist das Metallteil vorteilhafterweise mit mehreren angeformten Führungsstegen und Tiefenanschlägen ausgestattet. Die Federwirkung des Metallteils lässt sich vorteilhaft und auf einfache Weise mit Hilfe der Tiefenan­ schläge erzeugen. Die Steckverbindung zwischen dem Metallteil und dem Kunst­ stoffteil wird vorteilhafterweise mittels mehrerer Laschen erzeugt, die am Metallteil angeformt sind und in passgerechte Schlitze oder Aussparungen des Kunststoffteils einsteckbar sind.
Zur sicheren Verankerung des mindestens einen hohlen Kontaktstiftes in dem Kunst­ stoffteil ist der Kontaktstift vorteilhafterweise zylindrisch ausgebildet und weist ei­ nen seinen Außendurchmesser vergrößernden Wulst sowie einen trichterförmig er­ weiterten Abschnitt auf. Der trichterförmige Abschnitt dient zusätzlich auch als Ein­ fädelungshilfe für das in dem hohlen Kontaktstift angeordnete Ende der Stromzufüh­ rung.
Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren für eine elektrische umfasst die Ar­ beitsschritte:
  • - Bereitstellen eines vorgefertigten Lampengefäßes mit mindestens einem darin angeordneten Leuchtmittel und aus dem Lampengefäß herausragenden Stromzu­ führungen,
  • - Bereitstellen eines vorgefertigten, ringförmigen und federnd ausgebildeten Me­ tallteils,
Das Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass
  • - ein vorgefertigtes Kunststoffteil bereitgestellt wird, das mit elektrischen An­ schlüssen versehen ist, wobei mindestens ein elektrischer Anschluss als hohler Kontaktstift ausgebildet ist,
  • - zwischen dem Lampengefäß und dem ringförmigen, federnd ausgebildeten Me­ tallteil oder/und zwischen dem ringförmigen, federnd ausgebildeten Metallteil und dem Kunststoffteil eine Steckverbindung hergestellt wird, so dass das freie Ende einer Stromzuführung in dem mindestens einen hohlen Kontaktstift einge­ fädelt wird, und
  • - Druck auf die Steckverbindung bzw. auf die Steckverbindungen ausgeübt wird, so dass das Metallteil unter mechanischer Spannung steht und währenddessen das freie Ende der Stromzuführung mit dem mindestens einen hohlen Kontakt­ stift verschweißt oder verlötet wird.
Dadurch wird ein spielfreier Klemmsitz von Lampengefäß, Metallteil und Kunst­ stoffteil gewährleistet. Die mechanische Spannung wird auf einfache Weise und vor­ teilhaft mittels mehrerer Tiefenanschläge für das Lampengefäß hergestellt, die an das Metallteil angeformt sind. Das Metallteil weist zur Herstellung der Steckverbindung mit dem Kunststoffteil vorteilhafterweise mehrere angeformte Laschen auf, die in passgerechte Vertiefungen des Kunststoffteils eingeführt werden. Vorteilhafterweise wird vor dem Herstellen der Steckverbindung bzw. der Steckverbindungen ein Ende des hohlen Kontaktstiftes trichterförmig erweitert, um das Einfädeln der Stromzufüh­ rung in den hohlen Kontaktstift zu erleichtern und um eine sichere Verankerung des Kontaktstiftes in dem Kunststoffteil zu gewährleisten.
III. Beschreibung des bevorzugten Ausführungsbeispiels
Nachstehend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 Eine Seitenansicht der Lampe gemäß des bevorzugten Ausführungsbei­ spiels der Erfindung
Fig. 2 Eine isometrische Darstellung der Steckverbindung von Metallteil und Kunststoffteil der in Fig. 1 abgebildeten Lampe
Fig. 3 Einen Querschnitt durch die in Fig. 2 dargestellte Steckverbindung von Metallteil und Kunststoffteil
Fig. 4 Einen Querschnitt durch das Metallteil der in Fig. 1 abgebildeten erfin­ dungsgemäßen Lampe
Fig. 5 Einen Querschnitt durch das Kunststoffteil der in Fig. 1 abgebildeten erfindungsgemäßen Lampe
Fig. 6 Eine Draufsicht auf das Kunststoffteil der in Fig. 1 abgebildeten erfin­ dungsgemäßen Lampe
Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen elektrischen Lampe handelt es sich um eine Glühlampe mit einer elektrischen Leistungsaufnahme von ca. 19 W und einer Nennspannung von 12 V. Diese Lampe ist zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug als Bremslicht oder Blinklicht vorgesehen. Die Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung dieser Glühlampe.
Die Glühlampe besitzt ein mittels eines Quetschfußes 1a gasdicht verschlossenes Lampengefäß 1 aus Glas. Im Innenraum des im wesentlichen zylindrischen Lampen­ gefäßes 1 ist eine Glühwendel 2 in axialer Richtung angeordnet. Die Enden der Glühwendel 2 sind jeweils mit einem Stromzuführungsdraht 3, 4 elektrisch leitend verbunden. Die Stromzuführungsdrähte 3, 4, die zur Energieversorgung der Glüh­ wendel 2 dienen, sind über den Quetschfuß 1a aus dem Lampengefäß 1 herausge­ führt. Der Sockel der Lampe besteht aus einem ringförmigen Metallteil 5 und einem Kunststoffteil 6, die beide durch eine Steckverbindung miteinander verbunden sind. In dem Metallteil 5 ist der Quetschfuß 1a des Lampengefäßes 1 mittels einer Steck­ verbindung gehaltert. Hierzu dienen die an das Metallteil 5 angeformten Führungs­ stege 51, die an den schmalen Stirnseiten des Quetschfußes 11 anliegen, und die an das Metallteil 5 angeformten, federnd ausgebildeten Tiefenanschläge 53, die einer­ seits an den breiten Seiten des Quetschfußes 11 anliegen und andererseits eine senk­ recht zur Lampengefäßachse angeordnete Auflagefläche für den hohlen, gegenüber dem Quetschfuß 11 erweiterten Teil des Lampengefäßes 1 bilden. Die Führungsstege 51 und die Tiefenanschläge 53 stützen den Quetschfuß 11 des Lampengefäßes allsei­ tig ab, ohne aber einen Klemmsitz des Quetschfußes 11 in dem ringförmigen Metall­ teil 5 zu erzeugen.
Das Kunststoffteil 6 ist mit den elektrischen Anschlüssen 7, 8 der Lampe ausgestat­ tet. Die elektrischen Anschlüsse 7, 8 sind beide als hohle Kontaktstifte ausgebildet. Die freien Enden der beiden Stromzuführungsdrähte 3, 4 sind jeweils in einem der hohlen Kontaktstifte 7 bzw. 8 angeordnet und dort mit den Kontaktstiften 7 bzw. 8 verschweißt. Details der Sockelkonstruktion sind in den Fig. 2 bis 6 dargestellt.
Das ringförmige Metallteil 5 besitzt vier äquidistant entlang seines Umfangs ange­ ordnete Laschen 52. Die Laschen 52 greifen jeweils in passgerecht darauf abge­ stimmte Schlitze 61 im Kunststoffteil 6. Die Laschen 52 und die Schlitze 61 bilden die Steckverbindung zwischen dem Metallteil 5 und dem Kunststoffteil 6 des Lam­ pensockels. Das Metallteil 5 ist federnd ausgebildet. Das Kunststoffteil 6 weist zwei Durchbrüche 9, 10 auf, in denen jeweils ein hohler Kontaktstift 7 bzw. 8 verankert ist. Die hohlen Kontaktstifte dienen der Lampe als elektrische Anschlüsse. Die Kon­ taktstifte 7, 8 weisen jeweils einen ihren Außendurchmesser vergrößernden Wulst 71 und einen trichterförmig erweiterten Abschnitt 72 auf. Der Wulst 71 und der trichter­ förmige Abschnitt 72 gewährleisten eine sichere Verankerung des jeweiligen Kon­ taktstiftes 7, 8 in den Durchbrüchen 9, 10. Die Durchbrüche 9, 10 besitzen jeweils einen Anschlag 91 für den Wulst 71 und einen trichterartig erweiterten Bereich 92, 102 für den trichterförmigen Abschnitt 72 des entsprechenden Kontaktstiftes 7 bzw. 8. Die beiden Stromzuführungen 3, 4 erstrecken sich jeweils bis in einen der hohlen Kontaktstifte 7 bzw. 8. Der trichterförmige Abschnitt 72 des entsprechenden Kon­ taktstiftes 7 oder 8 dient als Einfädelungshilfe für das Ende der Stromzuführung 3 bzw. 4. Das Metallteil 5 besteht aus Edelstahl oder Neusilber und das Kunststoffteil 6 ist als Spritzgussteil ausgebildet.
Zum Sockeln der Lampe werden das vorgefertigte Lampengefäß 1 inklusive der dar­ in montierten Glühwendel 2 und der Stromzuführungen 3, 4, das vorgefertigte Me­ tallteil 5 und das vorgefertigte Kunststoffteil 6 zusammengefügt, das heißt, durch Steckverbindungen miteinander montiert. Beim Zusammenfügen des Metallteils S. des Lampengefäßes 1 und des Kunststoffteils 6 werden die freien Enden der Strom­ zuführungen 3, 4 in die hohlen Kontaktstifte 9, 10 eingeführt. Anschließend wird auf die Steckverbindungen in axialer Richtung Druck ausgeübt, so dass in dem Metallteil 5 und insbesondere in den Tiefenanschlägen 53 eine mechanische Spannung erzeugt wird. Während das Metallteil 5 bzw. die Tiefenanschläge 53 unter mechanischer Spannung steht werden die in den hohlen Kontaktstiften 8, 9 angeordneten Enden der Stromzuführungen 3, 4 mit den Kontaktstiften 9, 10 verschweißt. Durch die Schweißverbindungen zwischen den Kontaktstiften 9, 10 und den Stromzuführungen 3, 4 sowie durch die im Metallteil 5 aufrechterhaltene mechanische Spannung wer­ den die Steckverbindungen unlösbar und mit Klemmsitz fixiert.
Die Erfindung beschränkt sich nicht auf das oben näher erläuterte bevorzugte Aus­ führungsbeispiel. Beispielsweise müssen nicht beide elektrischen Anschlüsse als hohle Kontaktstifte ausgebildet sein. Es genügt, dass mindestens ein elektrischer An­ schluss als hohler Kontaktstift ausgebildet ist.
Außerdem können die Führungsstege 51 auch derart ausgebildet sein, dass sie klem­ mend oder federnd an dem Quetschfuß 11 des Lampengefäßes 1 anliegen. In diesem Fall wird in erster Linie die Steckverbindung zwischen dem Metallteil 5 und dem Kunststoffteil 6 durch die Schweißverbindung der Stromzuführungen mit den Kon­ taktstiften bei unter mechanischer Spannung stehendem Metallteil 5 spielfrei und unlösbar fixiert.
Andererseits wäre es auch möglich, das Metallteil 5 mittels der Spritzgusstechnik in dem Kunststoffteil 6 zu verankern und die Steckverbindung zwischen dem Lampen­ gefäß 1 und dem Metallteil 5 durch die Schweißverbindung 3, 4 der Stromzuführun­ gen mit den hohlen Kontaktstiften 7, 8 bei unter mechanischer Spannung stehendem Metallteil 5 spielfrei und unlösbar zu fixieren.

Claims (7)

1. Elektrische Lampe mit einem lichtdurchlässigen Lampengefäß (1), mit min­ destens einem, im Lampengefäß (1) eingeschlossenen Leuchtmittel (2), mit aus dem Lampengefäß (1) herausragenden Stromzuführungen (3, 4) zur E­ nergieversorgung des mindestens einen Leuchtmittels (2) und mit einem Lampensockel, wobei der Lampensockel ein ringförmiges Metallteil (5) zur Halterung des Lampengefäßes (1) und ein mit elektrischen Anschlüssen (7, 8) versehenes Kunststoffteil (6) aufweist, wobei die elektrischen Anschlüsse (7, 8) jeweils mit einer der Stromzuführungen (3, 4) elektrisch leitend ver­ bunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass
das Metallteil (5) federnd ausgebildet ist,
das Lampengefäß (1) mit dem Metallteil (5) eine Steckverbindung bildet oder/und das Metallteil (5) mit dem Kunststoffteil (6) eine Steckverbin­ dung bildet,
mindestens einer der elektrischen Anschlüsse (7, 8) als hohler Kontakt­ stift ausgebildet ist,
ein Ende einer Stromzuführung (3, 4) in dem mindestens einen hohlen Kontaktstift (7, 8) angeordnet ist und mit diesem Kontaktstift (7, 8) ver­ bunden ist.
2. Elektrische Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der hohle Kontaktstift (7, 8) zylindrisch ausgebildet ist und einen Wulst (71) mit erwei­ tertem Außendurchmesser sowie einen trichterförmig erweiterten Abschnitt (72) aufweist.
3. Elektrische Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Me­ tallteil (5) Laschen (52) aufweist und das Kunststoffteil (6) Vertiefungen (61) zur Aufnahme der Laschen (52) besitzt.
4. Elektrische Lampe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 oder 3, da­ durch gekennzeichnet, dass das Metallteil (5) Führungsstege (51) für das Lampengefäß (5) und federnd ausgebildete Tiefenanschläge (53) für das Lampengefäß (5) besitzt.
5. Verfahren zur Herstellung einer elektrischen Lampe, wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst:
  • - Bereitstellen eines vorgefertigten Lampengefäßes (1) mit mindestens ei­ nem darin angeordneten Leuchtmittel (2) und aus dem Lampengefäß (1) herausragenden Stromzuführungen (3, 4),
  • - Bereitstellen eines vorgefertigten, ringförmigen und federnd ausgebilde­ ten Metallsockelteils (6),
dadurch gekennzeichnet, dass
  • - ein vorgefertigtes Kunststoffteil (6) bereitgestellt wird, das mit elektri­ schen Anschlüssen (7, 8) versehen ist, wobei mindestens ein elektrischer Anschluss (7, 8) als hohler Kontaktstift ausgebildet ist,
  • - zwischen dem Lampengefäß (1) und dem ringförmigen Metallteil (5) o­ der/und zwischen dem Metallteil (5) und dem Kunststoffteil (6) eine Steckverbindung hergestellt wird, so dass das freie Ende einer Stromzu­ führung (3, 4) in dem mindestens einen hohlen Kontaktstift (7, 8) einge­ fädelt wird, und
  • - Druck auf die Steckverbindung bzw. auf die Steckverbindungen ausgeübt wird, so dass das Metallteil (5) unter mechanischer Spannung steht und währenddessen das freie Ende der Stromzuführung (3, 4) mit dem min­ destens einen hohlen Kontaktstift (7, 8) verschweißt oder verlötet wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die mechanische Spannung mittels mehrerer Tiefenanschläge (53) für das Lampengefäß (1), die an das Metallteil (5) angeformt und federnd ausgebildet sind, erzeugt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Herstel­ len der Steckverbindung bzw. der Steckverbindungen ein Ende des hohlen Kontaktstiftes (7, 8) trichterförmig erweitert wird.
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