DE10121608A1 - Elektrische Lampe - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine elektrische Lampe, insbesondere eine Kraftfahrzeug-Hilfslichtlampe und ein Herstellungsverfahren für eine derartige Lampe. Der Sockel der Lampe besteht aus einem ringförmigen, federnd ausgebildeten Metallteil (5) zur Halterung des Lampengefäßes (1) und aus einem mit mindestens einem hohlen Kontaktstift (7, 8) versehenen Kunststoffteil (6). Eine aus dem Lampengefäß (1) herausragende Stromzuführung (3, 4) ist in den hohlen Kontaktstift (7, 8) eingefädelt und mit diesem verschweißt, so dass das Metallteil (5) unter mechanischer Spannung steht. Auf diese Weise werden spielfreie Steckverbindungen zwischen dem Lampengefäß (1) und dem Metallteil (5) bzw. zwischen dem Metallteil (5) und dem Kunststoffteil (6) erzeugt.
Description
Die Erfindung betrifft eine elektrische Lampe gemäß dem Oberbegriff des Patentan
spruchs 1.
Eine derartige elektrische Lampe ist beispielsweise in der europäischen Patentschrift
EP 0 815 578 B1 offenbart. Diese Patentschrift beschreibt eine Kraftfahrzeug-
Scheinwerferlampe, die ein Lampengefäß mit darin angeordneter Glühwendel,
Stromzuführungen für die Glühwendel und einen Lampensockel besitzt, wobei der
Lampensockel einen Metallring zur Halterung des Lampengefäßes und ein mit elekt
rischen Anschlüssen versehenes Kunststoffteil aufweist.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine elektrische Lampe, insbesondere eine Kraft
fahrzeug-Hilfslichtlampe wie zum Beispiel eine Bremslichtlampe oder eine Blink
lichtlampe, mit einem vereinfachten Sockel bereitzustellen und ein Herstellungsver
fahren für eine derartige Lampe anzugeben.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 bezie
hungsweise des Anspruchs 6 gelöst. Besonders vorteilhafte Ausführungsformen der
Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
An eine Kraftfahrzeug-Hilfslichtlampe werden keine so hohen Anforderungen an die
Ausrichtung des Leuchtmittels - Glühwendel oder Entladungsbogen - bezüglich des
Reflektors gestellt wie bei einer Kraftfahrzeug-Scheinwerferlampe. Die Sockelkon
struktion für eine Hilfslichtlampe kann daher entsprechend vereinfacht werden.
Der Sockel der erfindungsgemäßen elektrischen Lampe besitzt ein ringförmiges,
federnd ausgebildetes Metallteil zur Halterung des Lampengefäßes und ein mit elektrischen
Anschlüssen versehenes Kunststoffteil, wobei das Lampengefäß mit dem
Metallteil eine Steckverbindung bildet oder/und das Metallteil mit dem Kunststoff
teil eine Steckverbindung bildet. Mindestens ein elektrischer Anschluss ist als hohler
Kontaktstift ausgebildet, in dem ein Ende einer aus dem Lampengefäß herausragen
den und zur Energieversorgung mindestens eines Leuchtmittels dienenden Stromzu
führung angeordnet und fixiert ist. Durch die federnde Ausgestaltung des Metallteils
kann mittels Druckausübung auf die Steckverbindung bzw. die Steckverbindungen
eine mechanische Spannung in dem Metallteil erzeugt werden und durch Fixieren der
Stromzuführung in dem hohlen Kontaktstift aufrechterhalten werden. Die gesamte
Sockelkonstruktion wird so durch die Verbindung von Stromzuführung und hohlem
Kontaktstift in spielfreier Anordnung und Klemmsitz zusammengehalten. Es sind
keine weiteren Bauteile zum Sockeln der erfindungsgemäßen Lampe erforderlich.
Zur Halterung des Lampengefäßes ist das Metallteil vorteilhafterweise mit mehreren
angeformten Führungsstegen und Tiefenanschlägen ausgestattet. Die Federwirkung
des Metallteils lässt sich vorteilhaft und auf einfache Weise mit Hilfe der Tiefenan
schläge erzeugen. Die Steckverbindung zwischen dem Metallteil und dem Kunst
stoffteil wird vorteilhafterweise mittels mehrerer Laschen erzeugt, die am Metallteil
angeformt sind und in passgerechte Schlitze oder Aussparungen des Kunststoffteils
einsteckbar sind.
Zur sicheren Verankerung des mindestens einen hohlen Kontaktstiftes in dem Kunst
stoffteil ist der Kontaktstift vorteilhafterweise zylindrisch ausgebildet und weist ei
nen seinen Außendurchmesser vergrößernden Wulst sowie einen trichterförmig er
weiterten Abschnitt auf. Der trichterförmige Abschnitt dient zusätzlich auch als Ein
fädelungshilfe für das in dem hohlen Kontaktstift angeordnete Ende der Stromzufüh
rung.
Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren für eine elektrische umfasst die Ar
beitsschritte:
- - Bereitstellen eines vorgefertigten Lampengefäßes mit mindestens einem darin angeordneten Leuchtmittel und aus dem Lampengefäß herausragenden Stromzu führungen,
- - Bereitstellen eines vorgefertigten, ringförmigen und federnd ausgebildeten Me tallteils,
Das Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass
- - ein vorgefertigtes Kunststoffteil bereitgestellt wird, das mit elektrischen An schlüssen versehen ist, wobei mindestens ein elektrischer Anschluss als hohler Kontaktstift ausgebildet ist,
- - zwischen dem Lampengefäß und dem ringförmigen, federnd ausgebildeten Me tallteil oder/und zwischen dem ringförmigen, federnd ausgebildeten Metallteil und dem Kunststoffteil eine Steckverbindung hergestellt wird, so dass das freie Ende einer Stromzuführung in dem mindestens einen hohlen Kontaktstift einge fädelt wird, und
- - Druck auf die Steckverbindung bzw. auf die Steckverbindungen ausgeübt wird, so dass das Metallteil unter mechanischer Spannung steht und währenddessen das freie Ende der Stromzuführung mit dem mindestens einen hohlen Kontakt stift verschweißt oder verlötet wird.
Dadurch wird ein spielfreier Klemmsitz von Lampengefäß, Metallteil und Kunst
stoffteil gewährleistet. Die mechanische Spannung wird auf einfache Weise und vor
teilhaft mittels mehrerer Tiefenanschläge für das Lampengefäß hergestellt, die an das
Metallteil angeformt sind. Das Metallteil weist zur Herstellung der Steckverbindung
mit dem Kunststoffteil vorteilhafterweise mehrere angeformte Laschen auf, die in
passgerechte Vertiefungen des Kunststoffteils eingeführt werden. Vorteilhafterweise
wird vor dem Herstellen der Steckverbindung bzw. der Steckverbindungen ein Ende
des hohlen Kontaktstiftes trichterförmig erweitert, um das Einfädeln der Stromzufüh
rung in den hohlen Kontaktstift zu erleichtern und um eine sichere Verankerung des
Kontaktstiftes in dem Kunststoffteil zu gewährleisten.
Nachstehend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 Eine Seitenansicht der Lampe gemäß des bevorzugten Ausführungsbei
spiels der Erfindung
Fig. 2 Eine isometrische Darstellung der Steckverbindung von Metallteil und
Kunststoffteil der in Fig. 1 abgebildeten Lampe
Fig. 3 Einen Querschnitt durch die in Fig. 2 dargestellte Steckverbindung von
Metallteil und Kunststoffteil
Fig. 4 Einen Querschnitt durch das Metallteil der in Fig. 1 abgebildeten erfin
dungsgemäßen Lampe
Fig. 5 Einen Querschnitt durch das Kunststoffteil der in Fig. 1 abgebildeten
erfindungsgemäßen Lampe
Fig. 6 Eine Draufsicht auf das Kunststoffteil der in Fig. 1 abgebildeten erfin
dungsgemäßen Lampe
Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen elektrischen
Lampe handelt es sich um eine Glühlampe mit einer elektrischen Leistungsaufnahme
von ca. 19 W und einer Nennspannung von 12 V. Diese Lampe ist zur Verwendung
in einem Kraftfahrzeug als Bremslicht oder Blinklicht vorgesehen. Die Fig. 1 zeigt
eine schematische Darstellung dieser Glühlampe.
Die Glühlampe besitzt ein mittels eines Quetschfußes 1a gasdicht verschlossenes
Lampengefäß 1 aus Glas. Im Innenraum des im wesentlichen zylindrischen Lampen
gefäßes 1 ist eine Glühwendel 2 in axialer Richtung angeordnet. Die Enden der
Glühwendel 2 sind jeweils mit einem Stromzuführungsdraht 3, 4 elektrisch leitend
verbunden. Die Stromzuführungsdrähte 3, 4, die zur Energieversorgung der Glüh
wendel 2 dienen, sind über den Quetschfuß 1a aus dem Lampengefäß 1 herausge
führt. Der Sockel der Lampe besteht aus einem ringförmigen Metallteil 5 und einem
Kunststoffteil 6, die beide durch eine Steckverbindung miteinander verbunden sind.
In dem Metallteil 5 ist der Quetschfuß 1a des Lampengefäßes 1 mittels einer Steck
verbindung gehaltert. Hierzu dienen die an das Metallteil 5 angeformten Führungs
stege 51, die an den schmalen Stirnseiten des Quetschfußes 11 anliegen, und die an
das Metallteil 5 angeformten, federnd ausgebildeten Tiefenanschläge 53, die einer
seits an den breiten Seiten des Quetschfußes 11 anliegen und andererseits eine senk
recht zur Lampengefäßachse angeordnete Auflagefläche für den hohlen, gegenüber
dem Quetschfuß 11 erweiterten Teil des Lampengefäßes 1 bilden. Die Führungsstege
51 und die Tiefenanschläge 53 stützen den Quetschfuß 11 des Lampengefäßes allsei
tig ab, ohne aber einen Klemmsitz des Quetschfußes 11 in dem ringförmigen Metall
teil 5 zu erzeugen.
Das Kunststoffteil 6 ist mit den elektrischen Anschlüssen 7, 8 der Lampe ausgestat
tet. Die elektrischen Anschlüsse 7, 8 sind beide als hohle Kontaktstifte ausgebildet.
Die freien Enden der beiden Stromzuführungsdrähte 3, 4 sind jeweils in einem der
hohlen Kontaktstifte 7 bzw. 8 angeordnet und dort mit den Kontaktstiften 7 bzw. 8
verschweißt. Details der Sockelkonstruktion sind in den Fig. 2 bis 6 dargestellt.
Das ringförmige Metallteil 5 besitzt vier äquidistant entlang seines Umfangs ange
ordnete Laschen 52. Die Laschen 52 greifen jeweils in passgerecht darauf abge
stimmte Schlitze 61 im Kunststoffteil 6. Die Laschen 52 und die Schlitze 61 bilden
die Steckverbindung zwischen dem Metallteil 5 und dem Kunststoffteil 6 des Lam
pensockels. Das Metallteil 5 ist federnd ausgebildet. Das Kunststoffteil 6 weist zwei
Durchbrüche 9, 10 auf, in denen jeweils ein hohler Kontaktstift 7 bzw. 8 verankert
ist. Die hohlen Kontaktstifte dienen der Lampe als elektrische Anschlüsse. Die Kon
taktstifte 7, 8 weisen jeweils einen ihren Außendurchmesser vergrößernden Wulst 71
und einen trichterförmig erweiterten Abschnitt 72 auf. Der Wulst 71 und der trichter
förmige Abschnitt 72 gewährleisten eine sichere Verankerung des jeweiligen Kon
taktstiftes 7, 8 in den Durchbrüchen 9, 10. Die Durchbrüche 9, 10 besitzen jeweils
einen Anschlag 91 für den Wulst 71 und einen trichterartig erweiterten Bereich 92,
102 für den trichterförmigen Abschnitt 72 des entsprechenden Kontaktstiftes 7 bzw.
8. Die beiden Stromzuführungen 3, 4 erstrecken sich jeweils bis in einen der hohlen
Kontaktstifte 7 bzw. 8. Der trichterförmige Abschnitt 72 des entsprechenden Kon
taktstiftes 7 oder 8 dient als Einfädelungshilfe für das Ende der Stromzuführung 3
bzw. 4. Das Metallteil 5 besteht aus Edelstahl oder Neusilber und das Kunststoffteil 6
ist als Spritzgussteil ausgebildet.
Zum Sockeln der Lampe werden das vorgefertigte Lampengefäß 1 inklusive der dar
in montierten Glühwendel 2 und der Stromzuführungen 3, 4, das vorgefertigte Me
tallteil 5 und das vorgefertigte Kunststoffteil 6 zusammengefügt, das heißt, durch
Steckverbindungen miteinander montiert. Beim Zusammenfügen des Metallteils S.
des Lampengefäßes 1 und des Kunststoffteils 6 werden die freien Enden der Strom
zuführungen 3, 4 in die hohlen Kontaktstifte 9, 10 eingeführt. Anschließend wird auf
die Steckverbindungen in axialer Richtung Druck ausgeübt, so dass in dem Metallteil
5 und insbesondere in den Tiefenanschlägen 53 eine mechanische Spannung erzeugt
wird. Während das Metallteil 5 bzw. die Tiefenanschläge 53 unter mechanischer
Spannung steht werden die in den hohlen Kontaktstiften 8, 9 angeordneten Enden der
Stromzuführungen 3, 4 mit den Kontaktstiften 9, 10 verschweißt. Durch die
Schweißverbindungen zwischen den Kontaktstiften 9, 10 und den Stromzuführungen
3, 4 sowie durch die im Metallteil 5 aufrechterhaltene mechanische Spannung wer
den die Steckverbindungen unlösbar und mit Klemmsitz fixiert.
Die Erfindung beschränkt sich nicht auf das oben näher erläuterte bevorzugte Aus
führungsbeispiel. Beispielsweise müssen nicht beide elektrischen Anschlüsse als
hohle Kontaktstifte ausgebildet sein. Es genügt, dass mindestens ein elektrischer An
schluss als hohler Kontaktstift ausgebildet ist.
Außerdem können die Führungsstege 51 auch derart ausgebildet sein, dass sie klem
mend oder federnd an dem Quetschfuß 11 des Lampengefäßes 1 anliegen. In diesem
Fall wird in erster Linie die Steckverbindung zwischen dem Metallteil 5 und dem
Kunststoffteil 6 durch die Schweißverbindung der Stromzuführungen mit den Kon
taktstiften bei unter mechanischer Spannung stehendem Metallteil 5 spielfrei und
unlösbar fixiert.
Andererseits wäre es auch möglich, das Metallteil 5 mittels der Spritzgusstechnik in
dem Kunststoffteil 6 zu verankern und die Steckverbindung zwischen dem Lampen
gefäß 1 und dem Metallteil 5 durch die Schweißverbindung 3, 4 der Stromzuführun
gen mit den hohlen Kontaktstiften 7, 8 bei unter mechanischer Spannung stehendem
Metallteil 5 spielfrei und unlösbar zu fixieren.
Claims (7)
1. Elektrische Lampe mit einem lichtdurchlässigen Lampengefäß (1), mit min
destens einem, im Lampengefäß (1) eingeschlossenen Leuchtmittel (2), mit
aus dem Lampengefäß (1) herausragenden Stromzuführungen (3, 4) zur E
nergieversorgung des mindestens einen Leuchtmittels (2) und mit einem
Lampensockel, wobei der Lampensockel ein ringförmiges Metallteil (5) zur
Halterung des Lampengefäßes (1) und ein mit elektrischen Anschlüssen (7,
8) versehenes Kunststoffteil (6) aufweist, wobei die elektrischen Anschlüsse
(7, 8) jeweils mit einer der Stromzuführungen (3, 4) elektrisch leitend ver
bunden sind,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Metallteil (5) federnd ausgebildet ist,
das Lampengefäß (1) mit dem Metallteil (5) eine Steckverbindung bildet oder/und das Metallteil (5) mit dem Kunststoffteil (6) eine Steckverbin dung bildet,
mindestens einer der elektrischen Anschlüsse (7, 8) als hohler Kontakt stift ausgebildet ist,
ein Ende einer Stromzuführung (3, 4) in dem mindestens einen hohlen Kontaktstift (7, 8) angeordnet ist und mit diesem Kontaktstift (7, 8) ver bunden ist.
das Metallteil (5) federnd ausgebildet ist,
das Lampengefäß (1) mit dem Metallteil (5) eine Steckverbindung bildet oder/und das Metallteil (5) mit dem Kunststoffteil (6) eine Steckverbin dung bildet,
mindestens einer der elektrischen Anschlüsse (7, 8) als hohler Kontakt stift ausgebildet ist,
ein Ende einer Stromzuführung (3, 4) in dem mindestens einen hohlen Kontaktstift (7, 8) angeordnet ist und mit diesem Kontaktstift (7, 8) ver bunden ist.
2. Elektrische Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der hohle
Kontaktstift (7, 8) zylindrisch ausgebildet ist und einen Wulst (71) mit erwei
tertem Außendurchmesser sowie einen trichterförmig erweiterten Abschnitt
(72) aufweist.
3. Elektrische Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Me
tallteil (5) Laschen (52) aufweist und das Kunststoffteil (6) Vertiefungen (61)
zur Aufnahme der Laschen (52) besitzt.
4. Elektrische Lampe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 oder 3, da
durch gekennzeichnet, dass das Metallteil (5) Führungsstege (51) für das
Lampengefäß (5) und federnd ausgebildete Tiefenanschläge (53) für das
Lampengefäß (5) besitzt.
5. Verfahren zur Herstellung einer elektrischen Lampe, wobei das Verfahren
folgende Schritte umfasst:
- - Bereitstellen eines vorgefertigten Lampengefäßes (1) mit mindestens ei nem darin angeordneten Leuchtmittel (2) und aus dem Lampengefäß (1) herausragenden Stromzuführungen (3, 4),
- - Bereitstellen eines vorgefertigten, ringförmigen und federnd ausgebilde ten Metallsockelteils (6),
- - ein vorgefertigtes Kunststoffteil (6) bereitgestellt wird, das mit elektri schen Anschlüssen (7, 8) versehen ist, wobei mindestens ein elektrischer Anschluss (7, 8) als hohler Kontaktstift ausgebildet ist,
- - zwischen dem Lampengefäß (1) und dem ringförmigen Metallteil (5) o der/und zwischen dem Metallteil (5) und dem Kunststoffteil (6) eine Steckverbindung hergestellt wird, so dass das freie Ende einer Stromzu führung (3, 4) in dem mindestens einen hohlen Kontaktstift (7, 8) einge fädelt wird, und
- - Druck auf die Steckverbindung bzw. auf die Steckverbindungen ausgeübt wird, so dass das Metallteil (5) unter mechanischer Spannung steht und währenddessen das freie Ende der Stromzuführung (3, 4) mit dem min destens einen hohlen Kontaktstift (7, 8) verschweißt oder verlötet wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die mechanische
Spannung mittels mehrerer Tiefenanschläge (53) für das Lampengefäß (1),
die an das Metallteil (5) angeformt und federnd ausgebildet sind, erzeugt
wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Herstel
len der Steckverbindung bzw. der Steckverbindungen ein Ende des hohlen
Kontaktstiftes (7, 8) trichterförmig erweitert wird.
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