DE10119206A1 - Vorrichtung zum austauschbaren und partiellen Anbringen von Keramik- und Natursteinverkleidungsteilen für Wand und Boden an gefliesten Flächen - Google Patents
Vorrichtung zum austauschbaren und partiellen Anbringen von Keramik- und Natursteinverkleidungsteilen für Wand und Boden an gefliesten FlächenInfo
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Abstract
Beschrieben wird eine Vorrichtung zum austauschbaren und partiellen Anbringen von Keramik- oder Natursteinverkleidungsteilen (32) für Wand und Boden, wie Bordüren, Fliesen, Platten oder dergleichen, an gefliesten Flächen (24), mit einer zwischen zwei Fliesenreihen (26, 30) an der Fläche (24) anbringbaren, im Querschnitt im wesentlichen U-förmigen Schiene (4), an welcher die Wand- und Bodenverkleidungsteile (32) lösbar zwischen den beiden Schenkeln (8, 10) des U befestigbar sind. Zumindest einer (8) der beiden Schenkel (8, 10) des U ist beweglich, derart, daß sein Abstand gegenüber dem anderen Schenkel (10) veränderbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum austausch
baren und partiellen Anbringen von Keramik- oder Natur
steinverkleidungsteilen für Wand und Boden, wie Bordüren,
Fliesen, Platten oder dergleichen, an gefliesten Flächen,
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Unter z. B. Bordüren versteht man einen farblich
und/oder durch die Oberflächenstruktur abgesetzten Streifen
an gefliesten Flächen. Sie werden vielfach als Gestaltungs
elemente in Badezimmern, WCs, Küchen und dergleichen ver
wendet.
Keramische Bordüren werden in allen denkbaren Farben
und Ausführungen produziert, von ganz modern bis antik. So
ist es oft der Fall, daß die Bordüren schon nach kurzer
Zeit "unmodern" werden bzw. nicht mehr Gefallen finden.
Nach dem Stand der heutigen Verlegetechnik im Fliesen
legergewerbe werden die Bordüren in der Regel immer fest im
Fliesenbelag eingebaut, d. h. mit Fliesenkleber befestigt.
Die Befestigung ist hierbei derart, daß beim Austausch von
Bordüren diese zumeist nicht zerstörungsfrei entfernt wer
den können. Weiterhin müssen vor dem Verlegen neuer Bordü
ren zunächst die Reste des alten Fliesenklebers oder
-mörtels entfernt werden, um ein neues Kleber- oder Mörtel
bett anlegen zu können.
Dies trifft gleichermaßen auch auf von der klassischen
Riemchenform von Bordüren abweichende Fliesen oder Platten
oder andere Wand- und Bodenverkleidungsteile aus Keramik
oder Naturstein mit z. B. quadratischer Form zu, die als
sogenannte Dekorfliesen regellos in geflieste Flächen
eingesetzt werden. Auch sie sind dem Zeitgeschmack unterworfen
und müssen oder sollten nach bestimmter Zeit ausge
tauscht werden, was die oben genannten Probleme aufwirft.
Aus der DE-OS 195 07 661 ist eine Bordüre für geflieste
Flächen bekannt, bei der die Bordüre mittels einer zwischen
zwei Kachelreihen an einer Wand befestigbaren Montage
schiene festlegbar ist. Die Montageschiene weist im Quer
schnitt im wesentlichen eine U-Form auf, und die Bordüre
wird zwischen den beiden Schenkeln des U gehalten. Im Falle
der DE-OS 195 07 661 sind somit die Montageschiene und die
Bordüre speziell gegenseitig aufeinander abgestimmte Bau
teile: Die Bordüren müssen an ihren beiden Längsrändern
Vertiefungen aufweisen, in die dann an den Schenkeln der
Montageleiste vorgesehene Rastvorsprünge formschlüssig
einrasten können. Handelsübliche Keramik- oder Naturstein
bordüren, -riemchen, -fliesen etc. weisen derartige rand
seitige Vertiefungen oder Nuten jedoch nicht auf und sind
mithin zu einer Befestigung mit dem System gemäß der DE-OS 195 07 661
ungeeignet; das System gemäß dieser Druckschrift
läßt sich mithin zur Befestigung handelsüblicher Keramik
bordüren etc. überhaupt nicht verwenden. Im Falle der DE-OS 195 07 661
ist dann auch die Bordüre bzw. das nach außen
hin sichtbare, auf der Montageschiene befestigbare Schmuck
element in Form einer langgestreckten Profilleiste aus
gebildet, die aus Holz oder in Form einer stranggeformten
Kunststoffleiste quasi als Meterware ausgeführt ist.
Die DE-PS 198 34 787, von der die vorliegende Erfindung
ausgeht, beschreibt ein Wechselbordürensystem zum aus
tauschbaren Anbringen von Bordüren an gefliesten Flächen,
mit einer zwischen zwei Fliesenreihen an der Fläche an
bringbaren, im Querschnitt im wesentlichen U-förmigen
Schiene, an der die Bordüren lösbar zwischen den beiden
Schenkeln der Schiene befestigbar sind, wobei das Wechsel
bordürensystem dadurch gekennzeichnet ist, daß die Bordüren
keramische Bordüren oder Naturstein-Bordüren sind, die
mittels Haftpunkten im Innenteil der Schiene befestigbar
sind. Durch die Haftpunkte entfällt der Nachteil, die Bor
düren mittels eines Kleberbettes zu befestigen. Zusätzli
chen Halt gibt bei Bedarf eine zwischen die Schenkel und
die Bordüre einzubringende Fugenmasse, z. B. ein Fugenmörtel
oder Silikonstrang. Beim Entfernen der Bordüre muß dann nur
dieses Fugenmaterial entfernt werden, und die Bordüre kann
in aller Regel beschädigungsfrei entnommen und durch eine
andere Bordüre ersetzt werden.
Nachteilig bei diesem Wechselbordürensystem ist, daß
oftmals statt oder zusätzlich zu Bordüren andersformatige
Fliesen oder Platten, also z. B. Zier- oder Dekorfliesen
verlegt werden müssen. Aufgrund der unterschiedlichen
Formate ist es dann notwendig, unterschiedliche Schienen zu
ihrer Aufnahme bereitzustellen. Dies ist im Hinblick auf
den Herstellungsaufwand, die Transport- und Lagerkosten
etc. mit Nachteilen verbunden.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zu Grunde, eine
Vorrichtung zum austauschbaren und partiellen Anbringen von
Keramik- oder Natursteinverkleidungsteilen für Wand und
Boden, wie Bordüren, Fliesen, Platten oder dergleichen, an
gefliesten Flächen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu
schaffen, mit welcher sich handelsübliche Bordüren, Flie
sen, Platten oder dergleichen aller gängiger Formate pro
blemlos befestigen und bei Bedarf austauschen lassen.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene
Vorrichtung gelöst.
Erfindungsgemäß wird demnach eine Vorrichtung zum aus
tauschbaren und partiellen Anbringen von Keramik- oder
Natursteinverkleidungsteilen für Wand und Boden, wie Bor
düren, Fliesen, Platten oder dergleichen, an gefliesten
Flächen geschaffen, mit einer zwischen zwei Fliesenreihen
an der Fläche anbringbaren, im Querschnitt im wesentlichen
U-förmigen Schiene, an welcher die Bordüren lösbar zwischen
den beiden Schenkeln des U befestigbar sind, die dadurch
gekennzeichnet ist, daß zumindest einer der beiden Schenkel
des U beweglich ist derart, daß sein Abstand gegenüber dem
anderen Schenkel veränderbar ist.
Dadurch, daß der Abstand der beiden Schenkel durch die
Beweglichkeit zumindest eines der beiden Schenkel innerhalb
eines gewissen Bereichs veränderbar oder einstellbar ist,
ergibt sich unter Beibehaltung der aus der DE-PS 198 34 787
bekannten Vorteile der wesentliche zusätzliche Vorteil, daß
die Schiene der erfindungsgemäßen Vorrichtung problemlos an
unterschiedlichste Bordüren- oder Fliesenformate anpaßbar
ist. Dies kann bei Beibehaltung eines einzigen Schienen
formates im Zuge der Verlegung quasi vor Ort erfolgen, also
ohne aufwendige Vorberechnungsarbeiten, Kalkulationen etc.,
um festzustellen, welche Menge an welchem Schienenmaterial
bei dem gegebenen Verlegeauftrag erforderlich ist. Auch
ergibt sich der Vorteil, daß Sonderformate, die sich bei
spielsweise erst während der Verlegearbeiten durch notwen
dige Zuschnitte ergeben, problemlos in das Schienensystem
mit integriert werden können.
Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung zum Inhalt.
Der bewegliche Schenkel ist bevorzugt an einem Läufer
ausgebildet, der entlang der Grundlinie des U verschiebbar
geführt oder gelagert ist. Hierdurch ist es möglich, im
wesentlichen die gesamte Längserstreckung des U als Ver
schiebeweg für den Läufer und damit für den beweglichen
Schenkel zur Verfügung zu stellen, so daß der Abstand der
beiden Schenkel voneinander über einen weiten Bereich
hinweg einstellbar ist.
Ist die Grundlinie des U im Bereich des festen Schen
kels über dessen äußere vertikale Endfläche hinaus verlän
gert und bildet einen vorspringenden Steg, so ist die
Möglichkeit gegeben, die Schiene der erfindungsgemäßen
Vorrichtung durch die auf diesem Steg aufliegende benach
barte Fliese der gefliesten Fläche festzuhalten. Zusätz
liche Befestigungsmittel für die Schiene, beispielsweise
Verankerungsnägel oder dergleichen sind somit nicht not
wendig.
Bevorzugt springen die beiden Schenkel der U-förmigen
Schiene gegenüber der Oberfläche der Wand- und Boden
verkleidungsteile um einen bestimmten Betrag zurück. Somit
ist eine vollständige Verfugung möglich, wobei die freien,
nach außen hin sichtbaren Stirnflächen oder Enden der
Schenkel komplett durch die Fuge bzw. das Fugenmaterial
(Mörtel, Silikon etc.) abgedeckt werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltungsmöglich
keit können die freien Stirnflächen der beiden Schenkel der
U-förmigen Schiene mit der Oberfläche der Wand- und Boden
verkleidungsteile im wesentlichen in einer Ebene liegen und
werden somit nicht mit Fugenmaterial überdeckt. Sie bilden
dann sichtbare Schmuckkanten.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können
auf die freien Enden der Schenkel Zierprofile aufsteckbar
sein. Hierdurch läßt sich auf einfache Weise ein besonders
interessantes, optisch und ästhetisch ansprechendes Ver
laufsbild beispielsweise von Bordürenreihen erzielen.
Können die Bordüren oder sonstige keramische oder
Natursteinplatten mittels Haftpunkten an der Schiene be
festigt werden, wie dies gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform vorgesehen ist, kann gleichsam eine Vorab
befestigung der Bordüren oder Fliesen erfolgen, wonach dann
die endgültige Festlegung, wie bereits erläutert, durch das
umfangsseitig aufzubringende Fugenmaterial erfolgt. Eine
entsprechende Haltekraft der Haftpunkte vorausgesetzt, kann
unter Umständen auch auf die zusätzliche Einbettung mittels
eines Fugenmaterials verzichtet werden, so daß die bereits
genannte Ausgestaltungsform mit den nicht verfugbaren
Fugen, d. h. mit den Sicht- oder Schmuckkanten, realisierbar
ist. Die Bordüren oder sonstigen keramischen oder Natur
steinplatten können aber auch mittels einer Klettverbindung
an der Schiene befestigt werden, insbesondere mit Hilfe
eines vollflächig auf die Grundlinie der Schiene aufgekleb
ten Klettbandes, dessen Gegenstück auf die Rückseite der
Bordüre etc. aufgeklebt ist. Diese Art der Befestigung
kommt bevorzugt in Betracht, wenn die Bordüren oder sonsti
gen Keramik- oder Natursteinverkleidungsteile im Boden
bereich eingesetzt werden, da sie dort beim Begehen einer
starken Druckbelastung ausgesetzt sind und brechen können,
wenn sie bei einer Befestigung mittels Haftpunkten teil
weise hohl liegen.
Die Schiene kann ein Strangpreß- oder Stranggußprofil
aus Kunststoff oder Metall sein, wodurch eine rationelle
Fertigung ermöglicht ist.
Weitere Einzelheiten, Aspekte und Vorteile der vor
liegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Be
schreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch vereinfacht eine seitliche Darstel
lung der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 2 eine Fig. 1 entsprechende Darstellung zur Erläu
terung des Wirkprinzips;
Fig. 3 eine gegenüber Fig. 1 und Fig. 2 vergrößerte
Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung im eingebau
ten Zustand;
Fig. 4 eine Fig. 3 im wesentlichen entsprechende Dar
stellung einer Abwandlungsform mit auf die Schenkel aufge
steckten Zierprofilen; und
Fig. 5 eine schematische vereinfachte Darstellung der
Ausführungsform von Fig. 4.
Die einzelnen Figuren der Zeichnung sind maßstäblich
nicht zueinander identisch; gleichwohl bezeichnen gleiche
Bezugszeichen gleiche oder einander entsprechende Teile
oder Elemente.
Gemäß der Zeichnung und hier zunächst den Fig. 1 und
2 weist eine erfindungsgemäße Vorrichtung 2 im wesentlichen
eine Schiene 4 auf, welche einen sich in die Zeichenebene
hinein- und aus dieser herauserstreckenden U-förmigen
Querschnitt mit einer Grundlinie 6 in Form einer steifen
Platte und zwei seitlichen Schenkeln 8 und 10 hat. Zwischen
den Schenkeln 8 und 10 befindet sich entlang der Längs
erstreckung der Schiene 4 wenigstens einer, bevorzugt
mehrere Haft- oder Klebepunkte 12. Der Schenkel 10, der in
sämtlichen Figuren der Zeichnung auf der rechten Seite
liegt, ist mit der Grundlinie 6 einstückig verbunden und
damit gegenüber dieser fest.
Weiterhin ist die Grundlinie 6 im Bereich des fest
liegenden Schenkels 10 über dessen äußere vertikale End
fläche hinaus verlängert und bildet einen vorspringenden
Steg 14. Der Steg 14 ist in seiner Dicke oder Höhe stärker
ausgebildet als die Grundlinie 6 bzw. die Platte.
Der Schenkel 8 ist an einem Läufer 16 angeordnet bzw.
bevorzugt einstückig ausgebildet. Der Läufer 16 ist mittels
in der Zeichnung nicht näher dargestellten Führungs- oder
Lagermitteln gegenüber dem Schenkel 10 entlang der Grund
linie 6 senkrecht zum Längsverlauf der Schiene 4 verschieb
bar oder verstellbar. Zwischen den beiden Innenflächen 18
und 20 der Schenkel 8 und 10 ist ein Aufnahmeraum 22 defi
niert, der demnach in seiner Breite bzw. bei einer um 90°
gedrehten Darstellung der Vorrichtung 2, was der späteren
vertikalen Einbaulage an einer Wand entspricht, in seiner
Höhe verstellbar ist.
Fig. 1 zeigt, wie sich der Läufer 16 und damit der
Schenkel 8 am äußersten linken Ende der Grundlinie 6 oder
Platte befindet und demnach der Aufnahmeraum 22 seine
maximale Größe oder Erstreckung hat.
Fig. 2 zeigt, wie der Läufer 16 in Richtung auf den
Schenkel 10 bewegbar ist (siehe Pfeil), so daß der Auf
nahmeraum 22 verkleinerbar ist. Bevorzugt sind hierbei zwei
Endlagen des Läufers 16 über die Führungs- oder die Lager
mittel definiert, beispielsweise die beiden in den Fig.
1 und 2 veranschaulichten Endlagen. Dabei ergibt die End
lage gemäß Fig. 1, die an sich ohnehin nicht mehr über
schritten werden kann, einen Aufnahmeraum 22, in dem eine
Fliese oder Platte mit einer Erstreckung von z. B. 25 cm
aufgenommen werden kann. Die in Fig. 2 dargestellte Endlage
des Läufers 16 würde dann einem Aufnahmeraum 22 ent
sprechen, der zur Aufnahme eines Riemchens oder einer Bor
düre mit einer Breite von z. B. 12,5 cm dient. Es versteht
sich, daß die in Fig. 2 veranschaulichte Endlage des Läu
fers 16 lediglich eine als Beispiel gewählte Lage darstellt
und der Läufer 16 noch weiter in die in Fig. 2 rechte
Richtung auf den Schenkel 10 hin verschoben werden kann, so
daß in den sich dann ergebenden Aufnahmeraum 22 auch
schmale Bordüren mit einer Breite von z. B. 1 cm aufgenommen
werden können.
Zwischen den beiden Extremlagen gemäß den Fig. 1 und 2
ist selbstverständlich eine beliebige Anzahl von Zwischen
lagen möglich.
Fig. 3 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 2 im
eingebauten Zustand. Die Vorrichtung 2 bzw. die Schiene 4
stützt sich mit der Unterseite der Grundlinie 6 oder Platte
auf einer Wandoberfläche 24 ab. Auf dem seitlich über den
Schenkel 10 hinausragenden Steg 14 liegt eine Fliese 26 auf
und stößt mit ihrer Endkante an die äußere vertikale End
fläche des Schenkels 10. Zwischen der Unterseite der Fliese
26 und der Wandoberfläche 24 befindet sich in bekannter
Weise ein Fliesenkleberbett 28. Über die mittels des Kle
berbettes 28 festgelegte Fliese 26 ist die Schiene 4 der
Vorrichtung 2 auf Seiten des Schenkels 10 gegenüber der
Wandoberfläche 24 festgelegt. Gleichermaßen verhält es sich
mit dem in Fig. 3 auf der linken Seite liegenden Bereich
der Schiene 4, wo eine weitere Fliese 30 die Grundlinie 6
überdeckt und gegenüber der Wandoberfläche 24 mit dem
Kleberbett 28 verbunden ist, so daß hierdurch auch der in
Fig. 3 auf der linken Seite liegende Bereich der Schiene 4
gegenüber der Wandoberfläche 24 gehalten ist. Die Fliese 30
stützt sich mit ihrem in Fig. 3 auf der rechten Seite
liegenden End- oder Kantenbereich in vertikaler Richtung
auf der horizontalen Oberfläche des Läufers 16 ab und in
Horizontalrichtung an der äußeren vertikalen Endfläche des
Schenkels 8.
Über den Klebepunkt 12 ist eine Bordüre 32 zwischen den
beiden Schenkeln 8 und 10 gehalten. Hierbei liegt zwischen
den vertikalen äußeren Endflächen der Bordüre 32 und den
Innenflächen 18 und 20 der Schenkel 8 und 10 jeweils ein
Spalt vor, der nachträglich mit einem Fugenmaterial 34,
beispielsweise einem Fugenmörtel oder einem Silikonstrang
ausgefüllt wird. Hierdurch und durch den oder die Klebe
punkte 12 ist die Bordüre 32 sicher zwischen den beiden
Schenkeln 8 und 10 der Vorrichtung 2 gehalten. Man erkennt
unmittelbar aus der Darstellung von Fig. 3, daß bei einer
breiteren Bordüre 32 der Läufer 16 für den Schenkel 8 in
Fig. 3 weiter nach links verschoben wird, um den Aufnahmeraum
für die Bordüre 32 oder ein ähnliches Wand- oder
Bodenverkleidungsteil entsprechend zu vergrößern.
In Fig. 3 ist die Höhenerstreckung der Schenkel 8 und
10 derart gewählt, daß diese gegenüber den freiliegenden
Oberflächen der Fliesen 26 und 30 um einen bestimmten
Betrag zurückspringen, wodurch sich eine Ausnehmung ergibt,
welche dann von dem Fugenmaterial 34 ausgefüllt wird.
Hierdurch sind die äußeren freien Stirnflächen der Schenkel
8 und 10 nicht nach außen hin sichtbar, sondern durch das
Fugenmaterial 34 abgedeckt, wie aus Fig. 3 hervorgeht. Eine
entsprechende farbliche Anpassung vorausgesetzt, können
jedoch die Schenkel 8 und 10 eine derartige Höhen
erstreckung haben, daß sie in einer Fläche mit den Ober
flächen der Fliesen 26 und 30 und der Bordüre 32 liegen und
somit als Dekor- oder Sichtstreifen wirken.
Die Fig. 4 und 5 zeigen eine Abwandlungsform der
vorliegenden Erfindung, welche sich von der Ausgestaltungs
form der Fig. 1 bis 3 im wesentlichen dadurch unter
scheidet, daß auf die freien Enden der Schenkel 8 und 10
Zierprofile 36 aufsteckbar sind. Diese Zierprofile treten
in der aus Fig. 4 ersichtlichen Weise zwischen den Stirn
flächen der Fliesen 26 und 30 und der dazwischenliegenden
Bordüre 32 nach außen vor und geben ein optisch anspre
chendes und interessantes Erscheinungsbild.
Werden diese Zierprofile 36 aus einem elastisch de
formierbaren Material, beispielsweise einem gummiartigen
Material, gefertigt, so legen sie sich im Zuge der Montage
dicht an die äußeren Seitenflächen der Bordüre 32 an und
verhindern auch ohne irgendwelches Fugenmaterial Wasser
eintritt zwischen den Fliesen 26 und 30 und der Bordüre 32.
Hierzu wird zunächst bei ausreichend großem Aufnahme
raum 22 die Bordüre 32 in den Aufnahmeraum eingesetzt und
fest gegen das Zierprofil 36 seitens des Schenkels 10
gedrückt, wobei sich gegebenenfalls dieses Zierprofil 36
elastisch leicht verformt und eine feste Anlage mit der
Bordürenwand 32 aufbaut. Sodann wird bei noch nicht gesetz
ter Fliese 30 der Läufer 16 des Schenkels 8 entlang der
Grundlinie 6 der Schiene 4 gegen die Bordüre 32 verschoben,
bis sich das dortige Zierprofil 36 ebenfalls unter elasti
scher Verformung an die Bordüre 32 angeschmiegt hat. Sodann
wird die angrenzende Fliese 30 gelegt, um den Läufer 16 und
damit den Schenkel 8 gegenüber der Bordüre 32 festzulegen.
Sowohl die Schiene 4 mit dem Schenkel 10 und dem Steg
14 als auch der Läufer 16 mit dem Schenkel 8 können bevor
zugt als Strangpreß- oder Stranggußprofil aus Kunststoff
oder Metall gefertigt sein.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht das pro
blemlose, in aller Regel beschädigungsfreie und kostengün
stige Entfernen der "alten" Bordüren oder Dekorfliesen oder
sonstiger keramischer Platten oder Natursteinplatten. Die
neuen Bordüren, Fliesen etc. werden anschließend in das be
stehende Schienensystem neu verlegt, ohne daß aufwendige
Vorarbeiten (Entfernen des alten Mörtelbettes etc.) notwen
dig wären. Die Schiene der Vorrichtung ist durch den ver
stellbaren Abstand der beiden Schenkel auf jedes gängige
Bordüren- oder Fliesenformat einstellbar. Somit ist bei
Verlegearbeiten auch unterschiedlicher Formate lediglich
ein einziges Schienenformat notwendig, was den Aufwand er
heblich verringert. Auch lassen sich von der Normgröße ab
weichende Formate, die sich z. B. durch im Zuge der Verle
gung notwendige Zuschnitte ergeben, problemlos berücksich
tigen.
Beschrieben wurde eine Vorrichtung zum austauschbaren
und partiellen Anbringen von Keramik- oder Naturstein
verkleidungsteilen für Wand und Boden, wie Bordüren,
Fliesen, Platten oder dergleichen, an gefliesten Flächen,
mit einer zwischen zwei Fliesenreihen an der Fläche anbringbaren,
im Querschnitt im wesentlichen U-förmigen
Schiene, an welcher die Wand- und Bodenverkleidungsteile
lösbar zwischen den beiden Schenkeln des U befestigbar ist.
Zumindest einer der beiden Schenkel des U ist beweglich
derart, daß sein Abstand gegenüber dem anderen Schenkel
veränderbar ist.
Claims (8)
1. Vorrichtung zum austauschbaren und partiellen
Anbringen von Keramik- oder Natursteinverkleidungsteilen
(32) für Wand und Boden, wie Bordüren, Fliesen, Platten
oder dergleichen, an gefliesten Flächen (24), mit einer
zwischen zwei Fliesenreihen (26, 30) an der Fläche (24)
anbringbaren, im Querschnitt im wesentlichen U-förmigen
Schiene (4), an welcher die Wand- und Bodenverkleidungs
teile (32) lösbar zwischen den beiden Schenkeln (8, 10) des
U befestigbar sind,
dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest einer (8) der beiden Schenkel (8, 10) des U
beweglich ist derart, daß sein Abstand gegenüber dem an
deren Schenkel (10) veränderbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß der bewegliche Schenkel (8) an einem Läufer (16)
ausgebildet ist, der entlang der Grundlinie (6) des U ver
schiebbar geführt oder gelagert ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Grundlinie (6) des U im Bereich des
festen Schenkels (10) über dessen äußere vertikale End
fläche hinaus verlängert ist und einen vorspringenden Steg
(14) bildet.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Stirn
flächen der beiden Schenkel (8, 10) der U-förmigen Schiene
(4) gegenüber der Oberfläche der Wand- und Bodenverklei
dungsteile um einen bestimmten Betrag zurückspringen.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Stirn
flächen der beiden Schenkel (8, 10) der U-förmigen Schiene
(4) mit der Oberfläche der Wand- und Bodenverkleidungsteile
im wesentlichen in einer Ebene liegen.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf die freien Enden
der Schenkel Zierprofile (36) aufsteckbar sind.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand- und Boden
verkleidungsteile (32) mittels Haftpunkten (12) oder
mittels einer Klettverbindung, insbesondere einer voll
flächigen Klettverbindung, an der Schiene (4) befestigbar
sind.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiene (4) ein
Strangpreß- oder Stranggußprofil aus Kunststoff oder Metall
ist.
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Family
ID=7681982
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EP1251221A2 (de) | 2002-10-23 |
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