DE10118160A1 - Chitosan enthaltende Mikropartikel - Google Patents
Chitosan enthaltende MikropartikelInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft Mikropartikel zur verzögerten Freisetzung eines physiologisch aktiven Wirkstoffs, die neben einem Wirkstoff und einer polymeren Matrix Chitosan enthalten. Die Erfindung betrifft auch Verfahren zur Herstellung derartiger Mikropartikel.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft Mikropartikel zur
verzögerten Freisetzung eines physiologisch aktiven
Wirkstoffs, die neben einem Wirkstoff und einer polymeren
Matrix Chitosan enthalten. Die Erfindung betrifft auch
Verfahren zur Herstellung derartiger Mikropartikel.
Bei der Verabreichung von Arzneimitteln ist es oftmals
wünschenswert, über einen längeren Zeitraum einen möglichst
konstanten Plasmaspiegel des Wirkstoffs zu erhalten. Dies ist
insbesondere dann schwer zu erreichen, wenn der entsprechende
Wirkstoff im Körper schnell abgebaut oder ausgeschieden wird.
Um wiederholte Applikationen in kurzen Zeitabständen zu
vermeiden, wurden verschiedene Depotarzneiformen
vorgeschlagen, die zum Ziel haben, über einen längeren
Zeitraum eine möglichst konstante Menge an Wirkstoff
freizusetzen. Derartige Depotarzneiformen haben oftmals die
Form von Mikropartikeln, die parenteral verabreicht werden
können, beispielsweise als Implantat oder durch subkutane
Injektion. In der Regel umfassen derartige Arzneiformen eine
Polymermatrix, in der der Wirkstoff verteilt ist
("microspheres"), oder einen wirkstoffhaltigen Kern, der von
einer polymerhaltigen Schicht umgeben ist (Mikrokapseln).
EP 0 052 510 offenbart eine pharmazeutische Zusammensetzung in
Mikrokapselform für die verzögerte Freigabe eines
Arzneistoffes, worin die Zusammensetzung ein wasserlösliches
Polypeptid, gegebenenfalls ein Polymerhydrolyse-
Modifizierungsmittel und ein bioabbaubares
Verkapselungspolymer umfaßt. Als Polymer wird Poly(lactid-co
glykolid)-copolymer eingesetzt.
EP 0 145 240 offenbart eine Mikrokapsel mit verlängerter
Freisetzung und ein Verfahren zu ihrer Herstellung. Demnach
wird eine Wasser-in-Öl-Emulsion zubereitet, die eine innere
wäßrige Schicht, die ein wasserlösliches Arzneimittel und eine
dasselbe zurückhaltende Substanz enthält und eine Ölschicht
umfaßt, die eine hochpolymere Substanz enthält, dann wird die
genannte innere wäßrige Schicht auf eine Viskosität von nicht
weniger als 5.000 Centipoise verdickt und schließlich die
entstandene Emulsion einer "Trocknung in Wasser" unterworfen.
EP 0 145 240 offenbart damit das sogenannte W/O/W-Verfahren
zur Herstellung von Mikropartikeln.
Beim W/O/W-Verfahren wird zunächst eine den Wirkstoff
enthaltende wäßrige Phase (W1) in einer organischen Lösung des
Polymers (O) dispergiert, die entstehende W1/O-Emulsion wird
dann in einer weiteren wäßrigen Phase (die sogenannte äußere
Phase; W2) dispergiert. Das Polymer wird durch das Entfernen
des organischen Lösungsmittels koazerviert und bildet
Mikropartikel. Durch das jeweilige Dispergierverfahren kann
die Partikelgröße beeinflußt werden. Die Entstehung der
Mikropartikel hängt schließlich noch von der Möglichkeit des
Abdampfens des Lösungsmittels ab. Deshalb wird das W/O/W-
Doppelemulsionsverfahren auch als "solvent evaporation/
extraction method/technique" bezeichnet. Nach Aushärten der
Mikropartikel und Entfernen der Lösungsmittel erhält man
Mikropartikel, die den Wirkstoff enthalten. Oft enthalten
derartige Mikropartikel viskositätserhöhende Substanzen wie
z. B. Gelatine.
Im Stand der Technik sind ebenfalls S/O/W-Verfahren bekannt,
bei denen der Wirkstoff nicht in einer wäßrigen Lösung
vorliegt, sondern als Feststoff (S). Der Feststoff wird dann
direkt in der organischen Phase (O) dispergiert. Die weiteren
Schritte entsprechen dem W/O/W-Verfahren.
Schließlich gibt es sogenannte S/O/O-Verfahren, bei denen die
äußere Phase keine wäßrige Phase ist, sondern eine nicht
wäßrige Phase, die ein Schutzkolloid oder einen Emulgator
enthält.
Es ist wünschenswert, die an den Patienten zu verabreichende
Menge an Mikropartikeln möglichst gering zu halten.
Beispielsweise sollte das zu injizierende Volumen an
Mikropartikeln möglichst gering sein, damit unter anderem die
Schmerzen bei der Injektion geringer sind. Daher sollte der
Wirkstoffgehalt in den Mikropartikeln möglichst hoch sein. Die
Wirkstoffbeladung ist ein wichtiges Charakteristikum von
Mikropartikeln. Man unterscheidet zwischen praktischem und
theoretischem Beladungsgrad. Als Synonyme für den praktischen
Beladungsgrad werden auch die Ausdrücke effektiver
Beladungsgrad oder effektiver Wirkstoffgehalt verwendet. Der
theoretische Beladungsgrad ist wie folgt definiert:
Dabei handelt es sich um die Masse der während der Herstellung
eingesetzten Bestandteile. Der effektive Wirkstoffgehalt ist
wie folgt definiert:
Das Verhältnis aus effektivem Wirkstoffgehalt und
theoretischem Beladungsgrad wird als Verkapselungsausbeute
bezeichnet. Die Verkapselungsausbeute ist ein wichtiger
Prozeßparameter und ein Maß für die Effektivität des
Verfahrens:
Ebenfalls ein bedeutendes Kriterium ist das Freisetzungsprofil
der Mikropartikel. Die Wirkstofffreisetzung kann zeitlich grob
in drei Phasen unterteilt werden. In einer anfänglichen
"Burst"-Phase werden üblicherweise in relativ kurzer Zeit etwa
20 bis 30%, gegebenenfalls auch deutlich höhere Raten des in
den Mikropartikeln enthaltenen Wirkstoffs freigesetzt. Zum
Teil handelt es sich hierbei um Wirkstoff, der sich auf der
oder nahe der Oberfläche der Partikel befindet. In der sich
anschließenden "Lag"-Phase ist bei den bisher im Stand der
Technik bekannten Zubereitungen die Wirkstofffreisetzung
vernachlässigbar gering, insbesondere beim Einsatz von PLGA-
Polymeren als Matrixbildner. Es wäre wünschenswert, daß
während der "Lag"-Phase eine gewisse über den
Freisetzungszeitraum konstante Wirkstoffabgabe erfolgt. In der
abschließenden Phase der Bioerosion werden die Partikel
hydrolysiert und geben so durch starken Massenverlust und
Molekulargewichtsverlust verstärkt Wirkstoff frei.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Mikropartikel
bereitzustellen, die vorteilhafte Eigenschaften bezüglich
Wirkstoffbeladung und Freisetzungsprofil aufweisen.
Überraschenderweise wurde gefunden, daß die Anwesenheit von
Chitosan in Mikropartikeln signifikant höhere Beladungsgrade
an Wirkstoff ermöglicht, als bei Mikropartikeln des Standes
der Technik. Chitosan ist ein Polymer, das durch
Deacetylierung von Chitin, einem in Insekten und Krebsen
vorkommenden Polysaccharid, erhältlich ist. Es ist
üblicherweise ein Polysaccharid mit einer linearen Kette, die
aus 2-Amino-2-desoxy-β-D-glucopyranose (GlcN) aufgebaut ist,
wobei die Monomere β-(1,4)-verknüpft sind (100%
Deacetylierung). Bei einer unvollständigen Deacetylierung
entstehen aber Chitosanpräparationen, die noch
unterschiedliche Anteile an 2-Acetamido-2-desoxy-β-D-
glucopyranose (GlcNAc) in der Polysaccharidkette aufweisen.
Polk et al. (1994) J. Pharm. Sci. 83, 178-185 offenbaren
Mikrokapseln, die einen BSA-haltigen Kern aufweisen, der von
einem Alginat-Chitosan-Polyelektrolytkomplex umhüllt ist. Die
Mikrokapseln setzen das BSA aber bereits innerhalb von Stunden
frei und besitzen einen großen Durchmesser. Sie sind daher
beispielsweise für eine subkutane Anwendung ungeeignet.
Die vorliegende Erfindung betrifft somit Mikropartikel zur
verzögerten Freisetzung eines Wirkstoffs, enthaltend eine
Polymermatrix, wenigstens einen physiologisch aktiven
Wirkstoff und Chitosan, wobei die Polymermatrix nicht aus
Chitosan, einem Derivat davon oder einem Chitosan-Alginat-
Komplex besteht.
Die erfindungsgemäßen Mikropartikel haben üblicherweise einen
Durchmesser von 1 bis 500 µm, vorzugsweise von 1 bis 200 µm,
noch bevorzugter von 1 bis weniger als 150 µm, am
bevorzugtesten von 1 bis 100 µm. Sie können im wesentlichen
kugelförmig sein oder eine andere Form aufweisen. Falls die
Partikel nicht kugelförmig sind, ist unter dem Durchmesser die
größte räumliche Ausdehnung eines Partikels zu verstehen. Die
Polymermatrix kann dabei als Hülle ausgebildet sein, die einen
Kern umgibt, oder als ein den gesamten Partikel durchziehendes
"Gerüst". Die Mikropartikel der vorliegenden Erfindung
umfassen daher sowohl Partikel, die einen wirkstoffhaltigen
Kern, umgeben von einer polymeren Schicht, aufweisen
(Mikrokapseln), als auch Partikel, die eine Polymermatrix
aufweisen, in der der Wirkstoff verteilt ist ("microspheres").
Bevorzugt besitzt das in den Mikropartikeln enthaltene
Chitosan ein Molekulargewicht von 10.000 bis 2.000.000 Da,
besonders bevorzugt von 40.000 bis 400.000 Da. Erfindungsgemäß
kann das Chitosan in den Mikropartikeln verschiedene
Deacetylierungsgrade aufweisen. Ein zu praktisch 100%
deacetyliertes Chitosan enthält im wesentlichen nur noch GlcN
und kein GlcNAc mehr. Vorzugsweise hat das erfindungsgemäße
Chitosan einen Deacetylierungsgrad von 25 bis 100%, am
bevorzugtesten von 50 bis 100%.
Das Gewichtsverhältnis von physiologisch aktivem Wirkstoff zu
Chitosan in den Mikropartikeln ist vorzugsweise 1 : 0,01 bis
1 : 25, bevorzugter 1 : 0,01 bis 1 : 10, am bevorzugtesten 1 : 1. Das
Verhältnis ist angegeben in Gew./Gew.
Als Polymere, die die Polymermatrix der Mikropartikel bilden,
kommen alle bioabbaubaren und biologisch verträglichen
Polymere in Frage. Diese können natürlichen oder synthetischen
Ursprungs sein. Beispiele für Polymere natürlichen Ursprungs
sind Albumin, Gelatine, Carragen. Beispiele für synthetische
Polymere, die in den erfindungsgemäßen Mikropartikeln
enthalten sein können, sind Polymere aus Fettsäuren (z. B.
Polymilchsäure, Polyglykolsäure, Polyzitronensäure,
Polyäpfelsäure, Polymilchsäurecaprolacton, usw.), Poly-α-
cyanoacrylsäureester, Poly-β-hydroxybuttersäure,
Polyalkylenoxalate (z. B. Polytrimethylenoxalat,
Polytetramethylenoxalat; usw.), Polyorthoester,
Polyorthocarbonate und andere Polycarbonate (z. B.
Polyethylencarbonat, Polyethylenpropylencarbonat, usw.),
Polyaminosäuren (z. B. Poly-γ-benzyl-L-glutaminsäure, Poly-L-
alanin, Poly-γ-methyl-L-glutaminsäure, usw.), und
Hyaluronsäureester, usw. Weitere bioverträgliche Copolymere
sind Polystyrol, Polymethacrylsäure, Copolymere aus Acrylsäure
und Methacrylsäure, Polyaminosäuren, Dextranstearat,
Ethylcellulose, Acetylcellulose, Nitrocellulose,
Maleinsäureanhydrid-Copolymere, Ethylen-Vinylacetat-
Copolymere, wie Polyvinylacetat, Polyacrylamid, usw. Die
genannten Polymere können allein oder in Kombination
miteinander verwendet werden. Sie können in Form von
Copolymeren oder als eine Mischung von zwei oder mehreren der
Polymere verwendet werden. Auch ihre Salze können eingesetzt
werden. Unter den genannten Polymeren sind
Milchsäure/Glykolsäure-Copolymere (PLGA) bevorzugt. Bevorzugt
sind PLGA-Polymere mit einer Zusammensetzung von 0 : 100 bis
100 : 0 Milchsäure zu Glykolsäure und einem Molekulargewicht von
2.000 bis 2.000.000 Da. Besonders bevorzugt sind PLGA-Polymere
mit einem Molekulargewicht von 2.000 bis 200.000 Da und einem
Verhältnis Milchsäure zu Glykolsäure von 25 : 75 bis 75 : 25 oder
50 : 50. Es können dabei auch L-PLA oder D,L-PLA oder Mischungen
dieser oder Copolymere davon eingesetzt werden.
Als Wirkstoffe in den Mikropartikeln können alle physiologisch
aktiven Wirkstoffe eingesetzt werden. Bevorzugt sollte es sich
um wasserlösliche Substanzen handeln. Beispiele für
Wirkstoffe, die verwendet werden können, sind Antibiotika,
Impfstoffe, blutdrucksenkende Mittel, Substanzen zur
Beeinflussung des Herz-Kreislauf-Systems, Substanzen gegen die
Blutplättchenaggregation, Antitumormittel, Antipyretika,
Analgetika, antiinflammatorische Substanzen, Antitussiva,
Sedativa, Muskelrelaxantien, Antiulcerativa, Psychopharmaka,
ZNS-Mittel, Antidepressiva, Antiallergika, Cardiotonika,
Vasodilatatoren, blutdrucksenkende Diuretika, antidiabetische
Substanzen, Antikoagulantien, Hämostatika,
Antituberkulosemittel, Hormonpräparate, Kontrazeptiva,
Hemmstoffe der Knochenresorption, Angiogeneseinhibitoren, usw.
Üblicherweise werden als Wirkstoffe Peptide oder Proteine
verwendet. Beispiele für mögliche Peptid- oder
Proteinwirkstoffe sind Salmon-Calcitonin (sCT), Lysozym,
Cytochrom C, Erythropoietin (EPO), luteinizing hormone
releasing hormone (LHRH), Buserelin, Goserelin, Triptorelin,
Leuprorelin, Vasopressin, Gonadorelin, Felypressin,
Carbetocin, Rinderserumalbumin (BSA), Oxytocin, Tetanustoxoid,
Bromocriptin, growth hormone releasing hormone (GHRH),
Somatostatin, Insulin, tumor necrosis factor (TNF), colony
stimulating factor (CSF), granulocyte colony stimulating
factor (G-CSF), epidermal growth factor (EGF), nerve growth
factor (NGF), Bradykinin, Urokinase, Asparaginase,
Neurotensin, Substanz P, Kallikrein, gastric inhibitory
polypeptide (GIP), growth hormone releasing factor (GRF),
Prolactin, adrenocorticotropes Hormon (ACTH), thyrotropin
releasing hormone (TRH), thyroid stimulating hormone (TSH),
melanocyte stimulating hormone (MSH), Parathormon (LH),
Gastrin, Glucagon, Enkephalin, bone morphogenetic protein
(BMP), α-, β-, γ-Interferon, Angiotensin, Thymopoetin und
thymic humoral factor (THF). Wirkstoffe, die Peptide bzw.
Proteine sind, können aus einer natürlichen Quelle stammen
oder aber rekombinant hergestellt und isoliert werden.
Rekombinant hergestellte Wirkstoffe können sich von den
entsprechenden nativen Wirkstoffen unterscheiden,
beispielsweise in der Art und dem Umfang der
posttranslationalen Modifikationen, aber auch in der
Primärsequenz. Derart veränderte Wirkstoffe können andere
Eigenschaften besitzen, wie veränderte pharmakologische
Wirksamkeit, verändertes Ausscheidungsverhalten, usw. Alle
derartigen "Varianten" natürlicher Wirkstoffe sind von der
Erfindung umfaßt. Weitere mögliche Wirkstoffe sind Heparin und
Nukleinsäuren wie DNA- und RNA-Moleküle. Die DNA-Moleküle
können in linearer oder zirkulärer Form vorliegen. Es kann
sich auch um Plasmide oder Vektoren, insbesondere
Expressionsvektoren handeln. Ein Beispiel ist der in WO 98/51321
beschriebene Expressionsvektor pcDNA3. Schließlich
sind auch virale Vektoren umfaßt, die zur Gentherapie
eingesetzt werden. Dabei können auch Komplexe aus Chitosan,
Natrium-Alginat oder anderen kationischen Polymeren, wie
Polyethylenimin oder Poly(Lysin) oder anderen kationischen
Aminosäuren eingesetzt werden. Die eingesetzte Nukleinsäure
kann einzel- oder doppelsträngig sein. Einzelsträngige DNA
kann beispielsweise in Form von Antisense-Oligonukleotiden
verwendet werden. Es können auch "nackte"
Nukleinsäurefragmente eingesetzt werden; in diesen Fällen ist
die Nukleinsäure nicht mit anderen Stoffen verbunden.
Die Wirkstoffkonzentration in den Mikropartikeln ist unter
anderem abhängig vom jeweiligen Wirkstoff und der Art der
Behandlung, für die sie verwendet werden sollen. Peptid-/
Proteinwirkstoffe werden in der Regel in einer Konzentration
von 0,01 bis 30% eingesetzt, bevorzugt von 0,5 bis 15%, vor
allem 2,5 bis 7,5%, bezogen auf die eingesetzte Polymermasse.
Wirkstoffe zum Einsatz in der Gentherapie, vornehmlich DNA/RNA
und entsprechende Komplexe dieser Wirkstoffe, werden in der
Regel in einer Konzentration von 0,001% bis 15% eingesetzt,
bevorzugt 0,001% bis 7,5%, vor allem 0,001 bis 2,5%.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung von
Mikropartikeln zur verzögerten Freisetzung eines Wirkstoffs.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß
eine den Wirkstoff und Chitosan enthaltende Zusammensetzung
bereitgestellt wird, die den Wirkstoff und Chitosan
enthaltende Zusammensetzung dann zu einer organischen Lösung
eines Polymers gegeben wird und darin dispergiert wird. Die
daraus entstehende Emulsion oder Dispersion wird in die äußere
Phase gegeben und darin dispergiert.
Üblicherweise wird Chitosan mit einem Molekulargewicht von
10.000 bis 2.000.000 Da verwendet, vorzugsweise mit 40.000 bis
400.000 Da. Meist wird das Chitosan in einer 0,001% bis
70%igen Essigsäure gelöst, bevorzugt in einer 0,01% bis
10%igen Essigsäure (m/m). Erfindungsgemäß können die Partikel
durch W/O/W-, S/O/W- oder S/O/O-Verfahren hergestellt werden.
Die Konzentration von Chitosan in der inneren Phase beim
W/O/W-Verfahren ist im allgemeinen 0,01% bis 50% Chitosan,
bezogen auf die Polymermasse, bevorzugt aber 0,01% bis 25%
Chitosan, bezogen auf die Polymermasse. Das Gewichtsverhältnis
von physiologisch aktivem Wirkstoff zu Chitosan sollte 1 : 0,01
bis 1 : 25, bevorzugt 1 : 0,1 bis 1 : 10, am bevorzugtesten 1 : 1,
sein. Wird das S/O/W-Verfahren angewendet, sollte eine
Konzentration von Chitosanwirkstoffkomplex von 0,01% bis 50%,
bevorzugt 0,1% bis 25%, bezogen auf die Polymermasse,
eingesetzt werden.
Wird das erfindungsgemäße Verfahren als W/O/W-Verfahren
durchgeführt, dann ist die Zusammensetzung, die den Wirkstoff
und Chitosan enthält, eine wäßrige Lösung. Hierbei wird das
Chitosan üblicherweise in Essigsäure vollständig gelöst. Das
Peptid oder der Wirkstoff wird entweder simultan mit dem
Chitosan zusammen in Essigsäure gelöst oder zunächst in Wasser
gelöst und dann mit dem gelösten Chitosan dispergiert. Dieses
Chitosanwirkstoffgel wird dann direkt in die organische
Polymerlösung dispergiert. Die entstehende W1/O- oder
Primäremulsion wird dann in die gegebenenfalls ein
Schutzkolloid enthaltende äußere wäßrige Phase (W2)
eingespritzt und mit üblichen Hilfsmitteln dispergiert. Nach
diesem Schritt entsteht die Doppelemulsion oder W1/O/W2-
Emulsion. Nach einer Aushärtungsphase meist unter Rühren und
Atmosphärendruck, werden die entstandenen Mikropartikel von
der äußeren wäßrigen Phase separiert und können danach
lyophilisiert werden. Bei großem W1-Volumen und niedriger
Viskosität der Polymerlösung werden beim W/O/W-Verfahren
Mikrokapseln erhalten. Beispielsweise würde ein
Volumenverhältnis W1 : O : W2 von 1 : 10 : 1000 zur Bildung von
"microspheres" führen, ein Volumenverhältnis von 9 : 10 : 1000 zur
Bildung von Mikrokapseln.
Die Zusammensetzung, die den Wirkstoff und Chitosan enthält,
kann aber auch in Feststofform vorliegen. Dabei wird der
Wirkstoff in fester Form direkt in die organische
Polymerlösung dispergiert. Die weiteren Herstellungsschritte
entsprechen denen des W/O/W-Verfahrens. In einer besonderen
Ausführungsform werden der Wirkstoff und Chitosan zunächst in
Essigsäure gelöst und sprühgetrocknet. Dieses feste Pulver
kann dann direkt in die organische Polymerlösung dispergiert
werden. Durch weitere Verfahrensschritte kann somit entweder
ein S/O/W- oder ein S/O/O-Verfahren zur Anwendung kommen.
Als Wirkstoffe können die oben angeführten Wirkstoffe in den
entsprechenden Konzentrationen verwendet werden.
Die organische, nicht mit Wasser mischbare Phase dient zum
Lösen des biologisch abbaubaren Polymers. Dabei wird das
Polymer in einem geeigneten organischen Lösungsmittel gelöst,
in dem der Wirkstoff nicht löslich ist. Beispiele für
derartige organische Lösungsmittel sind Ethylacetat, Aceton,
Dimethylsulfoxid, Toluol, Chloroform, Ethanol, Methanol, usw.
Besonders bevorzugt ist Dichlormethan. Die Konzentration des
Polymers in der organischen Phase ist üblicherweise höher als
5% (w/v), bevorzugt 5 bis 50%, am bevorzugtesten 15 bis 40%.
Als Polymere können die obenstehend genannten, biologisch
abbaubaren und verträglichen Polymere eingesetzt werden. Die
organische Phase kann auch mehrere verschiedene Polymere
enthalten.
In bestimmten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist die äußere Phase eine wäßrige Lösung (W2).
Diese wäßrige Lösung kann einen Emulgator oder ein
Schutzkolloid enthalten. Beispiele für Schutzkolloide sind
Polyvinylalkohol, Polyvinylpyrrolidon, Polyethylenglykol, usw.
Bevorzugt ist Polyvinylalkohol. Beispielsweise können
verschiedene von der Firma Clariant erhältliche
Polyvinylalkohole eingesetzt werden wie Mowiol® 18-88, Mowiol®
4-88, Mowiol® 47-88 oder Mowiol® 20-98. Die Schutzkolloide
werden üblicherweise in einer Konzentration von 0,01% bis 10%
eingesetzt, bevorzugt sind 0,01% bis 5%. Das Molekulargewicht
der Schutzkolloide kann zwischen 2.000 und 1.000.000 Da,
bevorzugt zwischen 2.000 und 200.000 Da, liegen. Die Volumina
von W1/O-Primäremulsion und äußerer Phase sollten ein
Verhältnis von 1 : 5 bis 1 : 1.000 zueinander aufweisen.
Alternativ kann als äußere Phase auch eine sogenannte "ölige"
Phase zum Einsatz kommen, die nicht mit der Primäremulsion
mischbar ist ("W/O/O- bzw. S/O/O-Verfahren"). Beispielsweise
können Silikonöl oder Paraffinöl eingesetzt werden, die einen
Emulgator und/oder ein Schutzkolloid enthalten. Im Gegensatz
zum Einsatz einer wäßrigen äußeren Phase muß bei Verwendung
einer "öligen" äußeren Phase ein Emulgator oder Schutzkolloid
enthalten sein. Beispiele für Emulgatoren in der äußeren
öligen Phase sind Span, Tween oder Brij, vorzugsweise in einer
Konzentration von 0,01 bis 10 Gew.-%.
Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein
Arzneimittel, das die erfindungsgemäßen Mikropartikel,
gegebenenfalls mit pharmazeutisch verträglichen Hilfsstoffen,
umfaßt.
Die erfindungsgemäßen Mikropartikel haben nicht nur den
Vorteil, daß der Beladungsgrad mit Wirkstoff gegenüber
Mikropartikeln aus dem Stand der Technik signifikant erhöht
ist, auch das Freisetzungsprofil ist positiv beeinflußt. Durch
die Zugabe von Chitosan kommt es zu Beginn der Freisetzung zu
einem geringeren "Burst" als bei Mikropartikeln ohne den
Zusatz von Chitosan und im weiteren Verlauf der Freisetzung
kommt es zu einer konstanten Wirkstoffabgabe. Durch die
erfindungsgemäßen Mikropartikel ist eine Wirkstofffreisetzung
über Wochen und sogar Monate möglich. Sie eignen sich daher
insbesondere für eine subkutane/intramuskuläre Applikation.
Fig. 1a) zeigt die kumulative Freisetzung von Lysozym in
Prozent des gesamten in den Mikropartikeln enthaltenen
Lysozyms (Beispiel 6a)). Fünf verschiedene
Mikropartikelpräparationen wurden miteinander verglichen. Es
wurden Chitosan enthaltende Mikropartikel untersucht, die nach
dem W/O/W- oder dem S/O/W-Verfahren hergestellt waren. Diese
wurden verglichen mit auf gleiche Weise, aber ohne
Chitosanzusatz hergestellten Mikropartikeln und mit
Mikropartikeln, die gemäß dem in EP 0 145 240 offenbarten
Verfahren hergestellt waren und Gelatine enthielten.
Fig. 1b) zeigt einen vergrößerten Ausschnitt von Fig. 1a).
Fig. 1c) zeigt die kumulative Freisetzung von Lysozym in
Prozent des gesamten in den Mikropartikeln enthaltenen
Lysozyms (Beispiel 6b)). Es wurden vier
Mikropartikelpräparationen mit hohen Chitosangehalten
miteinander verglichen, die durch das W/O/W-Verfahren
hergestellt worden waren.
Fig. 2 zeigt die nach 100 h freigesetzte Menge an Lysozym in
µg. Es wurden durch das W/O/W-Verfahren hergestellte
Mikropartikel mit Chitosan, mit Gelatine und ohne Zusatz
untersucht.
Fig. 3 zeigt die nach 100 h freigesetzte Menge an Lysozym in
µg. Es wurden durch das S/O/W-Verfahren hergestellte
Mikropartikel mit und ohne Chitosan untersucht.
Fig. 4 zeigt die nach 500 h freigesetzte Menge an Lysozym in
µg. Es wurden durch das W/O/W-Verfahren hergestellte
Mikropartikel mit Chitosan, mit Gelatine und ohne Zusatz
untersucht.
Fig. 5 zeigt die nach 500 h freigesetzte Menge an Lysozym in
µg. Es wurden durch das S/O/W-Verfahren hergestellte
Mikropartikel mit und ohne Chitosan untersucht.
Die nachfolgenden Beispiele sollen die Erfindung näher
erläutern.
Verschiedene Konzentrationen an Chitosan wurden in Essigsäure
gelöst, und das entstandene Chitosangel wurde mit
verschiedenen Konzentrationen an Lysozym oder sCT mittels
W/O/W-Verfahren verkapselt. Die Chitosanwirkstofflösung wurde
in 5,7 ml Dichlormethanlösung, die 35% (2 g) PLGA-Polymer
(RG 503 H von der Firma Boehringer Ingelheim) enthält, gegeben
und für 60 Sekunden bei 13.500 U/min mit einem SN-10 G
Ultraturraxwerkzeug emulgiert. Die so hergestellte W1/O- oder
Primäremulsion wurde dann zu 300 ml 0,1% wäßriger PVA-Lösung
(temperiert auf 5°C) gegeben und für 60 Sekunden bei 13.500 U/min
in einem SN-18 G Ultraturraxwerkzeug emulgiert.
Anschließend erfolgte eine dreistündige Aushärtung der
Mikropartikel in einem 600 ml Becherglas bei 240 U/min
(Rührwerk mit Propellerrührer). Die Mikropartikel wurden 3
Minuten bei 2.500 U/min zentrifugiert und die W2-Phase
abdekantiert. Die Mikropartikel wurden durch Filtration über
eine Nutsche mit einer Glasfritte Pore 4 gewonnen. Schließlich
wurden die Mikropartikel mindestens 72 Stunden bei -80°C und
0,01 mbar Vakuum und Nachtrocknung bei 10°C lyophilisiert. Die
lyophilisierten Mikropartikel können bei -30°C mit Blaugel in
eine PE-Folie eingeschweißt gelagert werden.
- a) Es wurden 100 mg Low Molecular Chitosan (MW = 150.000) in 4 ml 1% Essigsäure gelöst und 1,33 g dieses Chitosangels in 0,5 ml einer 200 mg/ml Calcitoninlösung dispergiert. Dabei wurde ein theoretischer Wirkstoffgehalt von 5,82% eingesetzt und eine Verkapselungsausbeute von 63% mit einem praktischen Wirkstoffgehalt von 3,66% erreicht.
- b) Es wurden 110 mg Low Molecular Chitosan und 110 mg Lysozymlyophilisat in 12 ml 1% Essigsäure bis zur Klarheit gelöst und 3 g dieses Chitosanlysozymgels direkt in die organische Phase dispergiert. Dies entspricht bezogen auf die Masse einer theoretischen Beladung an Chitosan von 4,85%. Es wurde ein theoretischer Wirkstoffgehalt von 4,94% eingesetzt und eine Verkapselungsausbeute von 90,8% mit einem praktischen Wirkstoffgehalt von 4,48% erzielt.
- c) Es wurde 33 mg High Molecular Chitosan (MW = 600.000) und 33 mg Lysozym in 12 ml 1% Essigsäure gelöst und 1 g dieses Chitosanlysozymgels direkt in die organische Phase dispergiert. Dies entspricht bezogen auf die Masse einer theoretischen Beladung an Chitosan von 1,6%. Es wurde ein theoretischer Wirkstoffgehalt von 1,54% eingesetzt und eine Verkapselungsausbeute von 100% mit einem praktischen Wirkstoffgehalt von 1,57% erzielt.
- d) Es wurden 100 mg High Molecular Chitosan (MW = 600.000) in 4 ml 1% Essigsäure gelöst, und in 2 g dieses Chitosangels wurde 124 mg Salmon-Calcitonin (sCT) dispergiert. Es wurde ein theoretischer Wirkstoffgehalt von 5,68% eingesetzt und eine Verkapselungsausbeute von 72,42% mit einem praktischen Wirkstoffgehalt von 4,11% erreicht.
- e) Es wurden 25 mg Low Molecular Chitosan und 85 mg Lysozymlyophilisat in 1% Essigsäure gelöst und 2 g dieses Chitosanlysozymgels direkt in die organische Phase dispergiert. Dies entspricht bezogen auf die Masse einer theoretischen Beladung an Chitosan von 1,18%. Es wurde ein theoretischer Wirkstoffgehalt von 3,7% eingesetzt und eine Verkapselungsausbeute von 80% mit einem praktischen Wirkstoffgehalt von 2,95% erreicht.
Bei allen Chargen zeigten sich schon durch den Zusatz von
Chitosan in der W1-Phase sehr hohe effektive
Wirkstoffbeladungen, sowohl beim Lysozym als auch beim sCT,
die sehr viel höher liegen, als die vergleichbaren W/O/W-
Ansätze ohne Chitosanzusatz oder auch Ansätze mit dem Zusatz
an Gelatine (vgl. Beispiele 2 und 3).
Es wurden weitere Mikropartikel mit noch höherem
Chitosanzusatz hergestellt:
- a) Es wurden 500 mg Low Molekular Chitosan (Mw = 150000) und 500 mg Lysozym in 12,5 g 2% Essigsäure gelöst. 2,75 g dieses Chitosangels mit dem enthaltenen Wirkstoff wurde direkt in die organische Polymerlösung dispergiert und diese Primäremulsion in die äußere Phase zu einer Doppelemulsion dispergiert. Die Doppelemulsion wird einer in Wassertrocknung unterzogen. Dabei wurde ein theoretischer Wirkstoffgehalt von 4,6% eingesetzt und eine Verkapselungsausbeute von 86% mit einem praktischen Wirkstoffgehalt von 3,95% erreicht (Ansatz "Lys 230300A").
- b) Es wurden 1 g Low Molekular Chitosan (Mw = 150000) und 1 g Lysozym in 25 g 2% Essigsäure gelöst. 5,4 g dieses Chitosangels mit dem enthaltenen Wirkstoff wurde direkt in die organische Polymerlösung dispergiert und diese Primäremulsion in die äußere Phase zu einer Doppelemulsion dispergiert. Die Doppelemulsion wird einer in Wassertrocknung unterzogen. Dabei wurde ein theoretischer Wirkstoffgehalt von 8,3% eingesetzt und eine Verkapselungsausbeute von 60% mit einem praktischen Wirkstoffgehalt von 4,98% erreicht (Ansatz "Lys 230300B").
- c) Es wurden 500 mg Low Molekular Chitosan (Mw = 150000) und 500 mg Lysozym in 12,5 g 2% Essigsäure gelöst. 8,2 g dieses Chitosangels mit dem enthaltenen Wirkstoff wurde direkt in die organische Polymerlösung dispergiert und diese Primäremulsion in die äußere Phase zu einer Doppelemulsion dispergiert. Die Doppelemulsion wird einer in Wassertrocknung unterzogen. Dabei wurde ein theoretischer Wirkstoffgehalt von 11,53% eingesetzt und eine Verkapselungsausbeute von 74% mit einem praktischen Wirkstoffgehalt von 8,53% erreicht. Dies entspricht einer theoretischen Beladung an Chitosan von 11,53% (Ansatz "Lys 230300C").
- d) Es wurden 400 mg Low Molekular Chitosan (Mw = 150000) und 135 mg Lysozym in 12,5 g 2% Essigsäure gelöst. 6,6 g dieses Chitosangels mit dem enthaltenen Wirkstoff wurde direkt in die organische Polymerlösung dispergiert und diese Primäremulsion in die äußere Phase zu einer Doppelemulsion dispergiert. Die Doppelemulsion wird einer in Wassertrocknung unterzogen. Dabei wurde ein theoretischer Wirkstoffgehalt von 8,89% eingesetzt und eine Verkapselungsausbeute von 74% mit einem praktischen Wirkstoffgehalt von 6,57% erreicht (Ansatz "Lys 230300D").
Die Bestimmung der Wirkstoffbeladung der Mikropartikel
erfolgte nach der modifizierten Methode von Sah et al. (A new
strategy to determine the actual Protein Content of
Poly(lactide-co-glycolide) Microspheres; Journal of Pharmac.
Sciences; 1997; 86; (11); S. 1315-1318). Die Mikropartikel
werden in einer Lösung von DMSO/0,5% SDS/0,1 N NaOH gelöst,
anschließend wird aus dieser Lösung ein BCA-Assay (Lowry et
al. Protein measurement with the Folin Phenol Reagent; J.
Biol. Chem.; 193; S. 265-275; 1951) durchgeführt. Damit wird
der effektive Beladungsgrad der Mikropartikel bestimmt.
Gelöstes Peptid in Wasser oder Puffer wird zu einer
Gelatinelösung gegeben und gemischt. Diese Peptid-haltige
Gelatinelösung wird zu dem gelösten Polymer in Dichlormethan
gegeben und mit herkömmlichen Zahnkranz-Dispergiermaschinen
(Utraturrax) oder Hochdruckhomogenisatoren dispergiert. Die
weitere Verarbeitung erfolgt wie in Beispiel 1 beschrieben.
Beispielsweise wurden 0,5 ml einer 20%igen Gelatinelösung mit
0,5 ml einer 200 mg/ml wäßrigen Lysozymlösung gemischt. Zur
Herstellung der Gelatinelösung wurde die Gelatine 4 h bei 60°C
gelöst und vor der Mikroverkapselung auf Raumtemperatur
abkühlen gelassen. Die Lysozym-haltige Gelatinelösung wurde
dann zu dem gelösten Polymer in der organischen Lösung gegeben
und wie unter Beispiel 1 beschrieben weiterverarbeitet.
Hieraus ergab sich bei einer theoretischen Wirkstoffbeladung
von 2% Lysozym eine Verkapselungsausbeute von 92% und ein
effektiver Wirkstoffgehalt von 1,85%.
Zur Herstellung von Mikropartikeln ohne Chitosanzusatz wurden
verschiedene Konzentrationen an Wirkstoff mittels W/O/W-
Verfahren wie in Beispiel 1 beschrieben verkapselt, wobei aber
kein Chitosan hinzugefügt wurde. Beispielsweise wurden 2 g
PLGA-Polymer in 5,7 ml Dichlormethan gelöst und diese Lösung
wie in Beispiel 1 beschrieben weiterverarbeitet.
- a) 100 mg Lysozym wurden in 1 ml Wasser gelöst und in der organischen Polymerlösung dispergiert. Dabei wurde bei einem theoretischen Beladungsgrad von 5% eine Verkapselungsausbeute von 57% mit einem effektiven Beladungsgrad von 2,88% gefunden.
- b) 40 mg Lysozym wurden in 1 ml Wasser gelöst und in der organischen Polymerlösung dispergiert. Dabei wurde bei einem theoretischen Beladungsgrad von 2% eine Verkapselungsausbeute von 95% und ein effektiver Wirkstoffgehalt von 1,9% erzielt.
2 g LMW Chitosan (ca. 150.000 Da) und 1 g Lysozym wurden 4
Stunden in 265 ml 2% Essigsäure gelöst. Diese wurden dann mit
einem Büchi 190 Mini Spray Dryer versprüht (Flow Indicator:
700, Pump Control: 5, Aspirator Control: 20, Heating Control:
8,5).
Bei Ansatz A wurden 300 mg des sprühgetrockneten Komplexes in
5,7 ml organische Polymerlösung (2 g RG 503 H in
Dichlormethan) dispergiert. Die weitere Verarbeitung erfolgte
wie für das W/O/W-Verfahren in Beispiel 1 dargestellt.
Bei Ansatz B wurden 1 g LMW Chitosan und 1 g Lysozym in 350 ml
2% Essigsäure gelöst und anschließend unter den gleichen
Bedingungen versprüht wie bei Ansatz A.
200 mg des sprühgetrockneten Komplexes wurden in die
Polymerphase dispergiert. Die weitere Bearbeitung erfolgte wie
für das W/O/W-Verfahren dargestellt.
Bei den nach Ansatz A hergestellten Mikropartikeln ergab sich
ein effektiver Wirkstoffgehalt von 1,86% Lysozym und eine
theoretische Beladung von 8,7% LMW Chitosan. Für die nach
Ansatz B hergestellten Mikropartikel ergab sich ein effektiver
Wirkstoffgehalt von 2,72% Lysozym und eine theoretische
Beladung von 4,54% LMW Chitosan. Die Mikropartikel nach Ansatz
A zeigten einen höheren "Burst", eine höhere kontinuierliche
Freigabe und höhere Freigaberaten in freigesetzter Peptidmenge
pro Zeiteinheit.
Vergleicht man den sprühgetrockneten Chitosan-Lysozymkomplex
im S/O/W-Verfahren gegen den Chitosanzusatz im W/O/W-
Verfahren, so sieht man, daß es hier zu einer vergleichbaren
initialen Freisetzung kommt, aber der sprühgetrocknete Komplex
ca. 6% Wirkstoff zusätzlich freisetzt bis zu einer Marke von
600 h (siehe Fig. 1a) S/O/W mit Chitosan und W/O/W mit
Chitosan), obwohl hier der effektive Wirkstoffgehalt nur bei
1,86% gegenüber 4,48% beim Chitosanzusatz im W/O/W liegt. Um
die Zunahme der Beladung beim S/O/W-Verfahren beurteilen zu
können, muß man dies mit Chargen ohne Chitosan vergleichen.
Dort liegen die Verkapselungsausbeuten beim Standard-S/O/W nur
zwischen 20 und 50%, und es wurden keine effektiven
Beladungsgrade über 1% erzielt. Dies ist bedingt durch die
hohen Verluste während der Herstellung. Mit dem Zusatz von
sprühgetrocknetem Chitosan-Lysozym konnten hier die
Verkapselungsausbeuten auf 69% gesteigert werden, bei
Erzielung einer effektiven Wirkstoffbeladung von bis zu 2,72%.
Vergleicht man die Zusätze von Chitosan in Bezug auf die
Gesamtmasse an Polymer und Wirkstoff, so ergibt sich für den
300 mg Chitosan-Lysozymkomplex eine theoretische Beladung von
8,7% Chitosan und für den 200 mg Chitosan-Lys-Komplex eine
theoretische Beladung von 4,54%. Im W/O/W-Verfahren waren dies
ca. 6% Chitosan.
Zur Herstellung von Mikropartikeln nach dem S/O/W-Verfahren
ohne Chitosanzusatz würde der Wirkstoff in lyophilisierter
bzw. sprühgetrockneter Form wie in Beispiel 4 beschrieben in
eine organische Polymerlösung dispergiert, wobei aber kein
Chitosanzusatz erfolgte.
Es wurden 40 mg Lysozym in 2 g RG 503 H (5,7 ml Dichlormethan)
dispergiert. Die weitere Verarbeitung erfolgt wie für das
W/O/W-Verfahren in Beispiel 1 dargestellt. Dabei wurde bei
einer theoretischen Beladung von 2% eine Verkapselungsausbeute
von 39% und eine effektive Wirkstoffbeladung von 0,8% erzielt.
Diese niedrigen Verkapselungsausbeuten sind durch die hohen
Verluste bei dieser Herstellungsvariante bedingt.
- a) Es wurden fünf verschiedene Mikropartikelpräparationen
mit Lysozym hergestellt:
- - nach dem W/O/W-Verfahren mit Chitosan gemäß Beispiel 1b)
- - nach dem W/O/W-Verfahren ohne Chitosan gemäß Beispiel 3b)
- - nach dem W/O/W-Verfahren mit Gelatine gemäß Beispiel 2
- - nach dem S/O/W-Verfahren mit Chitosan gemäß Beispiel 4, Ansatz A
- - nach dem S/O/W-Verfahren ohne Chitosan gemäß Beispiel 5
Es wurde die kumulative Freisetzung von Lysozym in % des
gesamten in den Mikropartikeln enthaltenen Lysozyms
untersucht.
Zur Bestimmung der Wirkstofffreisetzung aus den Mikropartikeln
wurden je 20 mg Mikropartikel eingewogen (je Charge ein
Dreifachansatz). Die Mikropartikel wurden in Pyrexgläser, die
einen Schottstopfen GL18-Gewinde mit Teflondichtung aufweisen,
gegeben. Die Mikropartikel wurden mit je 5 ml Mac.Ilvaine-
Whiting Freisetzungspuffer (Zusammensetzung s. u.) versetzt.
Anschließend wurden die Proben in das Freisetzungsgerät
gesetzt (6 U/min. 37°C). Die erste Probe wurde nach circa zwei
Stunden entnommen, die zweite nach circa sechs Stunden, die
dritte nach circa 24 Stunden, die vierte nach 48 Stunden und
die weiteren im Abstand von jeweils drei Tagen. Die
Pyrexgläser wurden in der Heraeuszentrifuge bei 3000 U/min 3
Minuten zentrifugiert, anschließend wurde mit einer
Pasteurpipette der überstehende Puffer möglichst vollständig
abgezogen. Danach wurde wiederum 5 ml Puffer in die Gläser
gegeben, und die Proben wurden wieder ins Freisetzungsgerät
eingesetzt. Der Puffer sollte vor Licht geschützt und bei 4°C
im Kühlschrank gelagert werden.
Zusammensetzung des Mac.Ilvaine-Whiting Freisetzungspuffers:
94 ml 0,1 M Zitronensäure + 906 ml 0,2 M Dinatriumhydrogenphosphat
0,01% Tween 20 für die Molekularbiologie
0,025% Natriumazid
ad 1,0 l destilliertes Wasser
94 ml 0,1 M Zitronensäure + 906 ml 0,2 M Dinatriumhydrogenphosphat
0,01% Tween 20 für die Molekularbiologie
0,025% Natriumazid
ad 1,0 l destilliertes Wasser
Der pH muß gegebenenfalls mit 0,1 M NaOH auf pH 7,4
eingestellt werden.
Die abpipettierte Peptidlösung aus den Eppendorf-Gefäßen oder
den Pyrexgläsern wurde in 4 ml HPLC-Vials mit durchstechbarer
Teflondichtung und Drehverschluß überführt und entweder sofort
per HPLC analysiert oder bei -30°C aufbewahrt. Die Proben
wurden dann vor der HPLC-Analyse zwei Stunden bei
Raumtemperatur aufgetaut und dabei mehrfach per Hand kurz
geschüttelt. Es wurde auf eine vollständig klare Lösung nach
dem Auftauen geachtet.
Die HPLC-Analyse erfolgte auf einer Waters HPLC mit W600-
Pumpe, 717 Autosampler, Satin 474 Fluoreszenzdetektor und
Millenium 3.15 Software. Die Einstellungen für Lysozym waren:
- - Flußgeschwindigkeit 1 ml/min
- - Puffer A = 0,1% TFA (Trifluoressigsäure) in Wasser,
Puffer B = 0,1% TFA in Acetonitril - - Gradient: 80% A, 20% B in 10 Minuten auf 60% A, 40% B; bis 12 Minuten auf 80% A, 20% B
- - Anregungswellenlänge = 280 nm,
Emissionswellenlänge = 340 nm bei Gain = 100,
256 Attention und STD - - Säulenofentemperierung 40°C
- - Säule: TSK Gel RP 18, NP; 5 µm; 35 mm × 4,6 mm
- - Die Fließmittel wurden vorher per Helium oder Ultraschall entgast und während der Analytik mittels Degaser entgast.
- - Pro Sampleset wurden Standardreihen von 0,05 bis 4 µg Lysozym/ml Freisetzungspuffer bei 100 µl Injektionsvolumen und 10 bis 100 µg Lysozym/ml Freisetzungspuffer bei 10 µl Injektionsvolumen als Standard analysiert
Bei der Analyse von Calcitonin wurde entsprechend vorgegangen,
mit folgenden Modifikationen:
- - Anregungswellenlänge = 280 nm,
Emissionswellenlänge = 330 nm, Gain = 1000 - - Gradient: 80% A, 20% B; in 5 Minuten auf 60%A, 40% B; 1 Minute halten; bis 7,5 Minuten auf 50% A, 50% B
Das Ergebnis ist in den Fig. 1a) und 1b) dargestellt. Fig.
1b) zeigt einen vergrößerten Ausschnitt von Fig. 1a). Durch
den Zusatz von Chitosan zu den Mikropartikeln ist die
Wirkstofffreisetzung während der sogenannten "Burst"-Phase im
Vergleich zu Mikropartikeln mit Gelatine oder ohne Zusatz
deutlich erniedrigt (Fig. 1b)). Außerdem findet im weiteren
Verlauf der Freisetzung während der sogenannten "Lag"-Phase
eine konstante Wirkstoffabgabe mit einer Kinetik erster
Ordnung aus den Mikropartikeln mit Chitosanzusatz statt (Fig.
1a)). Demgegenüber ist die Wirkstofffreisetzung bei
Mikropartikeln ohne Zusatz von Chitosan während der "Lag"-
Phase vernachlässigbar gering. Es findet nahezu keine meßbare
Wirkstofffreisetzung statt.
- a) Ebenfalls wurde die kumulative Freisetzung von Wirkstoff in % des gesamten in den Mikropartikeln enthaltenen Wirkstoffs für die gemäß Beispiel 1f) bis 1) hergestellten Mikropartikel bestimmt. Das Ergebnis ist in Fig. 1c) dargestellt. Auch hier zeigen die erfindungsgemäßen Mikropartikel eine Freisetzungskinetik 1. Ordnung in der "lag-Phase".
Es wurden fünf verschiedene Mikropartikelpräparationen wie in
Beispiel 6a) beschrieben hergestellt.
Es wurde die insgesamt freigesetzte Menge an Wirkstoff nach
100 h (Fig. 2 und 3) und nach 500 h (Fig. 4 und 5) bestimmt.
Beim Vergleich der durch W/O/W-Verfahren hergestellten
Mikropartikel zeigt sich, daß Mikropartikel mit Chitosan nach
100 h (Fig. 2) und nach 500 h (Fig. 4) eine größere
Wirkstoffmenge freigesetzt haben als Mikropartikel ohne
Chitosan oder Mikropartikel mit Gelatine.
Auch bei nach dem S/O/W-Verfahren hergestellten Mikropartikeln
zeigen die Partikel mit Chitosan eine höhere Menge an
insgesamt freigesetztem Wirkstoff als Partikel ohne Chitosan.
Das gilt sowohl für die Freisetzung nach 100 h (Fig. 3) als
auch nach 500 h (Fig. 5).
Verschiedene Konzentrationen an Chitosan wurden in Essigsäure
gelöst, und das entstandene Chitosangel wurde mit
verschiedenen Konzentrationen an DNA-Lösung mittels W/O/W-
Verfahren verkapselt. Es wurden 1 g Chitosan und 100 mg
Plasmid in 25 g 1% Essigsäure und/oder Pufferlösung, wie z. B.
TRIS-Puffer oder TRIS-EDTA-Puffer, gelöst. 5 g dieses
Chitosangels mit dem enthaltenen Wirkstoff wurde direkt in die
organische Polymerlösung dispergiert und diese Primäremulsion
in die äußere Phase zu einer Doppelemulsion dispergiert,
entsprechend dem Verfahren nach Beispiel 1.
Zur Herstellung von Mikropartikeln nach dem S/O/W-Verfahren
mit Chitosanzusatz wurde DNA zusammen mit Chitosan gelöst und
anschließend versprüht. Die weitere Verarbeitung erfolgte wie
für das W/O/W-Verfahren in Beispiel 1 dargestellt. Dabei kamen
die Einstellungen des Büchi Mini Spray Dryers aus Beispiel 4
Ansatz A zum Einsatz. Es wurden 1 g Chitosan und 100 mg
Plasmid in 350 ml 2% Essigsäure gelöst und anschließend unter
den gleichen Bedingungen versprüht, wie in Beispiel 4, Ansatz
A. 200 mg des sprühgetrockneten Komplexes wurden in die
organische Polymerphase dispergiert. Die weitere Bearbeitung
erfolgte wie für das W/O/W-Verfahren dargestellt.
Claims (23)
1. Mikropartikel zur verzögerten Freisetzung eines
Wirkstoffs, enthaltend eine Polymermatrix, wenigstens einen
physiologisch aktiven Wirkstoff und Chitosan, wobei die
Polymermatrix nicht aus Chitosan, einem Derivat davon, oder
einem Chitosan-Alginat-Komplex besteht.
2. Mikropartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß Chitosan mit einem Molekulargewicht von 10.000 bis
2.000.000 Da enthalten ist.
3. Mikropartikel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß Chitosan mit einem Molekulargewicht von
40.000 bis 400.000 Da enthalten ist.
4. Mikropartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gewichtsverhältnis von physiologisch
aktivem Wirkstoff zu Chitosan 1 : 0,01 bis 1 : 25 ist.
5. Mikropartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gewichtsverhältnis von physiologisch
aktivem Wirkstoff zu Chitosan 1 : 0,1 bis 1 : 10 ist.
6. Mikropartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Polymermatrix im wesentlichen
aus Polymilchsäure, Polyglykolsäure, einem Milchsäure-
Glykolsäure-Copolymer oder einer Mischung aus wenigstens zwei
der genannten Komponenten besteht.
7. Mikropartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß als physiologisch aktiver
Wirkstoff Heparin, eine Nukleinsäure oder ein Peptid oder
Protein enthalten ist.
8. Mikropartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß als Wirkstoff Calcitonin,
Erythropoietin, LHRH oder NGF enthalten ist.
9. Verfahren zur Herstellung von Mikropartikeln zur
verzögerten Freisetzung eines Wirkstoffs, dadurch
gekennzeichnet, daß
- a) eine den Wirkstoff und Chitosan enthaltende Zusammensetzung bereitgestellt wird,
- b) die den Wirkstoff und Chitosan enthaltende Zusammensetzung zu einer organischen Lösung eines Polymers gegeben wird und darin dispergiert wird,
- c) die entstehende Emulsion oder Dispersion in eine äußere Phase gegeben und darin dispergiert wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
Chitosan mit einem Molekulargewicht von 10.000 bis 2.000.000 Da
verwendet wird.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gewichtsverhältnis von physiologisch
aktivem Wirkstoff zu Chitosan 1 : 0,01 bis 1 : 25 ist.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß als Polymer Polymilchsäure,
Polyglykolsäure oder ein Milchsäure-Glykolsäure-Copolymer
verwendet wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die organische Lösung eines Polymers als
Lösungsmittel Dichlormethan enthält.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Polymerkonzentration in der
organischen Lösung eines Polymers 5 bis 50% (w/v) ist.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß als äußere Phase eine wäßrige Lösung
eingesetzt wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die wäßrige äußere Phase einen Emulgator und/oder ein
Schutzkolloid enthält.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
das Schutzkolloid ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus
Polyvinylalkohol, Polyvinylpyrrolidon und Polyethylenglykol.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zusammensetzung, die den Wirkstoff und
Chitosan enthält, eine wäßrige Lösung ist.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zusammensetzung, die den Wirkstoff und
Chitosan enthält, aus Feststoffen besteht.
20. Verfahren nach Anspruch 19, wobei die Zusammensetzung,
die den Wirkstoff und Chitosan enthält, dadurch bereitgestellt
wird, daß eine den Wirkstoff und Chitosan enthaltende Lösung
sprühgetrocknet wird.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die äußere Phase eine nichtwäßrige Phase
ist, die einen Emulgator und/oder ein Schutzkolloid enthält.
22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß
die äußere Phase Span, Tween oder Brij enthält.
23. Arzneimittel, enthaltend Mikropartikel nach einem der
Ansprüche 1 bis 8.
Priority Applications (24)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2001118160 DE10118160A1 (de) | 2001-04-11 | 2001-04-11 | Chitosan enthaltende Mikropartikel |
ES01984822T ES2250502T3 (es) | 2000-12-13 | 2001-12-11 | Microparticulas con un perfil de liberacion mejorado y procedimient0 para su preparacion. |
AT01984822T ATE309788T1 (de) | 2000-12-13 | 2001-12-11 | Mikropartikel mit verbessertem freisetzungsprofil und verfahren zu deren herstellung |
CZ20031559A CZ20031559A3 (cs) | 2000-12-13 | 2001-12-11 | Mikročástice se zlepšeným profilem uvolňování a způsob jejich výroby |
EP01984822A EP1341522B1 (de) | 2000-12-13 | 2001-12-11 | Mikropartikel mit verbessertem freisetzungsprofil und verfahren zu deren herstellung |
DE50108114T DE50108114D1 (de) | 2000-12-13 | 2001-12-11 | Mikropartikel mit verbessertem freisetzungsprofil und verfahren zu deren herstellung |
BR0116077-0A BR0116077A (pt) | 2000-12-13 | 2001-12-11 | Micropartìculas com perfil de liberação aperfeiçoado e processos para produção das mesmas |
AU3323902A AU3323902A (en) | 2000-12-13 | 2001-12-11 | Microparticles with an improved release profile and method for the production thereof |
US10/450,407 US20040115277A1 (en) | 2000-12-13 | 2001-12-11 | Microparticles with an improved release profile and method for the production thereof |
SI200130463T SI1341522T1 (sl) | 2000-12-13 | 2001-12-11 | Mikrodelci z izboljsanim profilom sproscanja in postopek za njihovo pripravo |
JP2002549238A JP2004515527A (ja) | 2000-12-13 | 2001-12-11 | 放出特性改良微粒子およびその製造方法 |
PL01363716A PL363716A1 (en) | 2000-12-13 | 2001-12-11 | Microparticles with an improved release profile and method for the production thereof |
DK01984822T DK1341522T3 (da) | 2000-12-13 | 2001-12-11 | Mikropartikler med forbedret frigivelsesprofil og Fremgangsmåde til deres fremstilling |
RU2003117366/15A RU2291686C2 (ru) | 2000-12-13 | 2001-12-11 | Микрочастицы с улучшенным профилем высвобождения и способ их изготовления |
EEP200300279A EE200300279A (et) | 2000-12-13 | 2001-12-11 | Toimeaine parendatud vabanemisprofiiliga mikroosakesed ja nende valmistamise meetod |
PCT/EP2001/014515 WO2002047664A2 (de) | 2000-12-13 | 2001-12-11 | Mikropartikel mit verbessertem freisetzungsprofil und verfahren zu deren herstellung |
HU0302363A HUP0302363A3 (en) | 2000-12-13 | 2001-12-11 | Microparticles with an improved release profile and method for the production thereof |
SK717-2003A SK7172003A3 (en) | 2000-12-13 | 2001-12-11 | Microparticles with an improved release profile and method for the production thereof |
AU2002233239A AU2002233239B2 (en) | 2000-12-13 | 2001-12-11 | Microparticles with an improved release profile and method for the production thereof |
CA002431285A CA2431285A1 (en) | 2000-12-13 | 2001-12-11 | Microparticles with an improved release profile and method for the production thereof |
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