DE10117295A1 - Einspülschale für eine Waschmaschine - Google Patents
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Abstract
Die Einspüleinrichtung einer Waschmaschine weist Führungen 17 bis 20 für die vertikale Richtung an deren Seitenwänden 11 und 12 auf. Davon getrennt hat die Einspüleinrichtung Führungen 9, 10, 14, 15 für die horizontale Richtung, die in der Einspülschublade 3 durch Trennwände 9 und 10 gebildet werden. Diese Führungen der Einspülschublade 3 greifen in entsprechende Führungselemente 18, 19, 20 und 14, 15 des hinter der Einschuböffnung 2 angeordenten Aufnahmegehäuses ein. Auf Grund der geringen horizontalen Führungsbreite werden Verkantungen wirksam vermieden.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einspülschale zum Einschub in die Ein
schuböffnung einer Waschmaschine nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1
sowie eine Waschmaschine.
Einspülschalen für Waschmaschinen sind aus dem Stand der Technik bekannt.
Solche Einspülschalen dienen zur Aufnahme von Waschmittel, welches pulver
förmig oder flüssig sein kann. Das Waschmittel wird vor oder während des
Waschvorgangs in die Einspülschale gegeben und von dort mittels Zufuhr von
Frischwasser in den Laugenbehälter der Waschmaschine eingespült. Typischer
weise ist eine Einspülschale in mehrere Kammern durch Trennwände unterteilt,
wobei die Kammern z. B. zur Aufnahme von Waschmittel für den Vorwasch- und
Hauptwaschgang bzw. für den Weichspüler vorgesehen sind.
Aus dem Stand der Technik bekannte und als Schubladen ausgebildete Einspül
schalen weisen gegenüber der Einschuböffnung in der Waschmaschine eine rela
tive große Toleranz auf. Diese Toleranz ist erforderlich, da Einspülschalen im All
gemeinen als Kunststoffspritzgussteil hergestellt werden. Solche relativ großen
Spritzgussteile lassen sich bei vertretbarem Aufwand nur mit relativ großen Tole
ranzen herstellen. Die Toleranz zwischen der Einspülschublade und den entspre
chenden Führungselementen der Einschuböffnung der Waschmaschine soll aber
möglichst klein sein, damit ein Verkanten der Einspülschale während des Ein
schubvorgangs in die Waschmaschine verhindert werden.
Nachteilig hierbei ist, dass ein solches Verkanten auch bei vertretbar engen Tole
ranzen im Allgemeinen nur wirksam vermieden wird, wenn die durch den Benutzer
der Waschmaschine zum Einschieben der Einspülschale ausgeübte Einschubkraft
in etwa in der Mitte der Frontseite der Einspülschale ansetzt, der Benutzer die
Einspülschale also etwa in der Mitte der Frontseite anfasst. Drückt der Benutzer
hingegen auf einen außermittigen Bereich der Einspülschale - bei technisch un
gebildeten Benutzern häufig -, um diese in die Einschuböffnung einzuschieben,
so kommt es auch bei relativ kleinen Toleranzen noch zu einem Verkanten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine verbesserte Einspülschale für
eine Waschmaschine und eine verbesserte Waschmaschine zu schaffen. Diese
der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe wird durch die Merkmale der unab
hängigen Patentansprüche gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den
abhängigen Patentansprüchen angegeben.
Nach der Erfindung werden die horizontale und die vertikale Führung der Einspül
schale in zwei voneinander getrennte Bereiche aufgeteilt: Beispielsweise dient die
äußere Kante der Einspülschale zur vertikalen Führung, während in einem mittle
ren Bereich der Einspülschale eine Führung in horizontaler Richtung vorgesehen
ist. Dies erlaubt es, das seitliche Spiel zwischen der Einspülschale und der Ein
schuböffnung zu minimieren, um so ein Verkanten auch bei außermittigem Einlei
ten der Einschubkraft in die Einspülschale während des Einschubvorgangs zu
verhindern.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die horizontale Führung der Einspülschale über
eine hintere Begrenzung der Einspülschale hinwegragt, so dass bei einer Ein
schubbewegung der Einspülschale in die Einschuböffnung der Waschmaschine
zunächst die überragende horizontale Führung der Einspülschale mit den ent
sprechenden Führungselementen in der Einschuböffnung zur Wirkung kommt. Auf
diese Art und Weise ist eine relativ große Führungslänge der horizontalen Füh
rungselemente der Einschuböffnung und der Einspülschale während des Ein
schubvorgangs gewährleistet, und zwar bei gleichzeitig geringer Führungsbreite
der horizontalen Führungselemente. Die Toleranz zwischen Einspülschale und
Einschuböffnung in horizontaler Richtung ist deshalb enger einstellbar, was einem
Verkanten auch beim Einschieben der Einspülschale durch Drücken auf einen
seitlichen Bereich der Frontplatte der Einspülschale entgegenwirkt.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Trennwände der mittleren
Kammer der Einspülschale als horizontale Führungselemente ausgebildet. Dazu
können diese Wände auch nach oben etwas über den Rand der Kammer hinaus
ragen. Bei der mittleren Kammer handelt es sich typischerweise um die Kammer
für ein Weichspülmittel. Die beiden Trennwände dieser Kammer sind in einem
oberen Bereich jeweils über eine hintere Begrenzung der Einspülschale hinausge
zogen und greifen beim Einschieben der Einspülschale in entsprechende Füh
rungselemente in der Einschuböffnung der Waschmaschine ein. Die Führungs
elemente der Waschmaschine weisen dabei vorzugsweise eine Einfädelungshilfe
auf, die zum Beispiel trichterförmig ausgebildet sein kann.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind zumindest die Trennwände
der mittleren Kammer der Einspülschale doppelwandig ausgebildet. Dies hat den
Vorteil einer größeren Stabilität der durch die Trennwände realisierten horizonta
len Führung. Durch die doppelwandige Ausführung wird aber auch eine größere
Stabilität und geringere Verformbarkeit der Trennwände und des gesamten
Schubladenkörpers erreicht, so dass bei unsymmetrisch eingeleiteten Schubkräften
keine schädliche Verformung der Schublade auftreten kann, die zu einer Ver
kantung beitragen könnte. Ein weiterer Vorteil der doppelwandigen Ausbildung der
Trennwände ist, dass die Trennwände nicht wellig wirken, sondern ein hochwerti
ges Aussehen haben. Damit verbunden ist eine gesteigerte Wertanmutung der
Waschmaschine insgesamt.
Im Weiteren wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Aus
führungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Waschmaschine mit Einspülschublade,
Fig. 2 eine schematische Darstellung einer Einspülschublade mit der dazu
gehörigen Einschuböffnung nach dem Stand der Technik,
Fig. 3 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Einspül
schublade mit der dazugehörigen Einschuböffnung,
Fig. 4 eine schematische Darstellung des Ausführungsbeispiels der Fig. 3 in
einer Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie II-II in Fig. 1,
Fig. 5 eine schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels
mit einer trichterförmigen Einfädelungshilfe,
Fig. 6 eine perspektivische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform
der Einspülschublade und
Fig. 7 die Einspülschublade der Fig. 6 während des Einschubvorgangs in ei
ne entsprechende Einschuböffnung in der Waschmaschine.
Alle gleichartigen Elemente der Zeichnung sind mit gleichen Bezugszeichen be
zeichnet.
Fig. 1 zeigt eine Waschmaschine 1 mit einer Einschuböffnung 2 zur Aufnahme
einer Einspülschublade 3. Die Einspülschublade 3 hat eine Frontplatte 4 mit ei
nem in einem mittleren Bereich der Frontplatte 4 angeordneten Griff 5. Die Ein
spülschublade 3 kann durch einen Benutzer in Pfeilrichtung II in die Einschuböff
nung 2 hineingeschoben werden.
Fig. 2 zeigt eine Prinzipdarstellung einer typischen aus dem Stand der Technik
bekannten Einspülschublade. Die Einspülschublade 3 weist Kammern 6, 7 und 8
für die Aufnahme von Waschmitteln bzw. Weichspülmitteln auf. Die Kammern 6, 7
und 8 werden durch die Trennwände 9 und 10 in der Einspülschublade 3 gebildet.
Zum Einschub der Einspülschublade 3 in die Einschuböffnung 2 ihres Aufnahme
gehäuses sind zwischen den Seitenwänden 23 der Einspülschublade 3 und den
Seitenwänden 24 des Aufnahmegehäuses nicht im Detail gezeigte Führungs
schienen angeordnet, die zur Führung der Einschubbewegung sowohl in horizon
taler als auch in vertikaler Richtung dienen.
Dies führt zu der großen Führungsbreite T, die den gesamten Öffnungsbereich
der Einschuböffnung 2 abdeckt. Andererseits führt zu dies bei ausgezogener
Schublade 3 zu einer kleinen Führungslänge I, was insbesondere bei einer noch
geringen Einschubtiefe der Einspülschublade 3 in die Einschuböffnung 2 während
des Einschubvorgangs eine hohe Verkantungsneigung impliziert, insbesondere
dann, wenn der Benutzer nicht zentral an der Schublade angreift, sondern in ei
nem Randbereich der Frontplatte 4 auf die Einspülschublade 3 drückt, um diese
einzuschieben oder auszuziehen.
Fig. 3 zeigt eine schematische Darstellung einer Ausführungsform einer erfin
dungsgemäßen Einspülschublade in einer Ansicht von oben. Die Einspülschubla
de 3 gemäß Fig. 3 weist in deren Randbereichen 11 und 12 jeweils Führungen für
die Führung der Einspülschublade in vertikaler Richtung auf. Diese Führungen
greifen in entsprechende Führungselemente in der Einschuböffnung 2 ein, wie
aus Fig. 4 zu ersehen ist und anhand Fig. 4 näher erläutert werden wird.
Zur horizontalen Führung hat die Einspülschublade 3 in deren Zentralbereich Füh
rungen, die durch Oberkanten der Trennwände 9 und 10 gebildet werden. Die
Trennwände 9 und 10 ragen in dem Bereich 13 über die hintere Begrenzung der
Einspülschublade 3 hinaus. Im korrespondierenden oberen Bereich der Ein
schuböffnung 2 befinden sich Führungselemente 14 und 15. Zum Einschub der
Einspülschublade 3 in die Einschuböffnung 2 wird zunächst der überstehende Be
reich 13 der Trennwände 9 und 10 zwischen die Führungselemente 14 und 15
gebracht und kann dann zwischen diesen Führungselementen hin- und herge
schoben werden.
Die Führungselemente 14 und 15 begrenzen dabei zusammen mit den Trenn
wänden 9 und 10 das Spiel in horizontaler Richtung und zwar bei einer geringen
Führungsbreite t und einer dazu relativ großen Führungslänge L. Dadurch werden
Verkantungen wirksam vermieden, selbst wenn die Einschubkraft nicht zentral
sondern über einen seitlichen Bereich der Frontplatte 4 der Einspülschublade 3
eingeleitet wird.
Fig. 4 zeigt einen schematischen Querschnitt der Waschmittelschublade 3 gemäß
Ausführungsbeispiel der Fig. 3 entlang der Schnittlinie II-II in Fig. 1.
In ihren seitlichen Randbereichen 11 und 12 weist die Einspülschublade 3 vertika
le Führungen 16 und 17 auf. Zwischen der Deckplatte 20 des Aufnahmegehäuses
hinter der Einschuböffnung 2 und seinen Führungsschienen 18 und 19 sind je
weils Führungsräume gebildet, in denen die Schienen 16 und 17 für die vertikale
Führung während der Logitudinalbewegung der Waschmittelschublade 3 laufen.
Dadurch wird die Lage der Einspülschublade 3 in vertikaler Richtung festgelegt.
Die Trennwand 9 und die Trennwand 10 der Einspülschublade 3 greifen in den
Raum zwischen den Führungen 14 und 15 des Aufnahmegehäuses hinter der
Einschuböffnung 2 ein, womit die Lage der Einspülschublade 3 in horizontaler
Richtung festgelegt ist. Die Trennwände 9 und 10 sind doppelwandig ausgebildet;
dies hat den Vorteil einer größeren mechanischen Steifigkeit. Ferner wird auch
das sonst übliche wellige Aussehen der Trennwände in der Einspülschublade
vermieden; es ergibt sich ein hochwertiger Eindruck.
Im Ausführungsbeispiel der Fig. 5 weisen die Führungen 14 und 15 für die Ein
spülschublade 3 Endbereiche 21 bzw. 22 auf, die mit den Führungen 14 und 15
einen Winkel bilden, so dass eine trichterförmige Erweiterung der Einführungsöff
nung entsteht. Dadurch ist eine Einfädelungshilfe für den gegenseitigen Eingriff
der Führungselemente, der Trennwände 9 und 10 sowie der Führungen 14 und
15, realisiert.
Die perspektivische Ansicht einer Einspülschale gemäß Fig. 6 zeigt ein weiteres
bevorzugtes Ausführungsbeispiel, bei dem die Endbereiche 21 und 22 der Füh
rungen auf einer Länge 13 über die hintere Begrenzung der Einspülschublade 3
hinausragen. Zum leichteren Einfädeln sind die Endbereiche 21 und 22 der
Trennwände 9 und 10 nach unten hin abgeschrägt.
In Fig. 7 ist in perspektivischer Ansicht eine aus der Einschuböffnung 2 des Auf
nahmegehäuses nach vorn ausgezogene Einspülschublade 3 gezeigt.
1
Waschmaschine
2
Einschuböffnung
3
Einspülschublade
4
Frontplatte
5
Griff
6
Kammer
7
Kammer
8
Kammer
9
Trennwand
10
Trennwand
11
Randbereich
12
Randbereich
13
Bereich
14
Führungselement
15
Führungselement
16
vertikale Führung
17
vertikale Führung
18
Führungsschiene
19
Führungsschiene
20
Deckplatte
21
Endbereich
22
Endbereich
23
Seitenwände
24
Seitenwände
Claims (9)
1. Einspülschale zum Einschub in ein Aufnahmegehäuse hinter einer Einschub
öffnung (2) einer Waschmaschine, gekennzeichnet durch erste Führungs
mittel (16, 17) hinsichtlich eines ersten Freiheitsgrads in einem Randbereich
der Einspülschale (3) und zweite Führungsmittel (9, 10) hinsichtlich eines
zweiten Freiheitsgrads in einem Zentralbereich der Einspülschale (3), jeweils
zum Eingriff in entsprechende Führungselemente (14, 15; 18, 19, 20) des
Aufnahmegehäuses.
2. Einspülschale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei
den ersten Führungsmitteln (16 bis 20) um Mittel zur Führung in vertikaler
Richtung und bei den zweiten Führungsmitteln (9, 10, 14, 15) um Mittel zur
Führung in horizontaler Richtung handelt.
3. Einspülschale nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich
die zweiten Führungsmittel (9, 10) über eine hintere Begrenzung der Einspül
schale (3) hinaus erstrecken.
4. Einspülschale nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeich
net, dass ein oder mehrere der Trennwände (9, 10) der Einspülschale (3) für
die Realisierung der zweiten Führungsmittel ausgebildet sind.
5. Einspülschale nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, dass zumindest eine zu den zweiten Führungsmitteln gehörende
Trennwand (9, 10) doppelwandig ausgebildet ist.
6. Einspülschale nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, dass die beiden Trennwände (9, 10) der mittleren Kammer (7) der
Einspülschale (3) zur Realisierung der zweiten Führungsmittel ausgebildet
sind.
7. Waschmaschine mit einer Einschuböffnung (2) und Führungselementen (14,
15; 18, 19, 20) zum Einschub einer Einspülschale (3) nach einem der vorher
gehenden Ansprüche.
8. Waschmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ein
schuböffnung (2) eine Einfädelungshilfe (21, 22) zur Aufnahme der zweiten
Führungsmittel (9, 10) für den Einschubvorgang der Einspülschale (3) in das
Aufnahmegehäuse aufweist.
9. Waschmaschine nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die
Einfädelungshilfe (21, 22) trichterförmig ausgebildet ist.
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