DE10113905C2 - Mobiltelefoneinrichtung mit mehradrigen elektrischen Verbindungseinrichtungen - Google Patents
Mobiltelefoneinrichtung mit mehradrigen elektrischen VerbindungseinrichtungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Mobiltelefoneinrichtung nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Aus dem Gebrauchsmuster DE 299 15 180 U1 sind Mobiltelefongeräte mit
Verbindungseinrichtungen zwischen dem Mobiltelefongerät und einer externen
Anschlussvorrichtung, wie Kfz-Anschluß, Datenstecker, Netzgerät u. dgl.
bekannt. Durch die Verbindungseinrichtungen werden das Mobiltelefongerät mit
den externen Anschlussvorrichtungen elektrisch leitend verbunden. Die
beschriebene elektrische Verbindungsvorrichtung ist in zwei Bereiche unterteilt,
wobei der eine Bereich aus bügelförmigen Federkontakten besteht und der
andere Bereich einen koaxialen Aufbau mit bügel- oder hülsenförmigen
Außenkontakten aufweist. Bei der bekannten Ausführung sind die
Kontaktelemente je nach Art des übertragenen Signals spezifisch ausgebildet,
d. h. abhängig davon, ob es sich um ein Antennenkoaxial- oder um einen
Versorgungsspannungskontakt handelt.
Eine andere Verbindungseinrichtung ist in der DE 689 10 184 T2 beschrieben.
Diese Verbindungseinrichtung besteht aus einem am Ende des Antennenkabels
angebrachten Stecker und einen Führungskanal mit Kontakten, der in oder an
einem Funkgerät angeordnet ist. Eine elektrisch leitender Kontakt wird durch
Einschieben des Steckers in den Führungskanal erreicht. Eine Verbindung kann
nicht durch einfaches Auflegen des Funkgeräts auf den Stecker aufgebaut,
sondern Stecker und Führungskanal müssen ineinandergeschoben werden.
Eine weitere Verbindungseinrichtung ist in der DE 198 44 730 A1 offenbart. Sie
dient zur Verbindung eines Mobilfunkgerätes mit einer externen Antenne. Der
Aufbau der Verbindungseinrichtung ist koaxial und es sind keine
Verbindungselemente vorgesehen, um weitere Signale, wie z. B.
Versorgungsspannungen, zu übertragen.
In der DE 695 13 512 T2 ist eine weitere Verbindungseinrichtung
vorgeschlagen, die das Kontaktieren eines Teils eines
Funkkommunikationsgerätes anmit einer elektrischen Schaltung ermöglicht.
Diese Verbindungseinrichtung zielt auf eine dauerhafte Verbindung, sie ist nicht
für ein häufiges, flexibles Trennen und Verbinden ausgelegt, wie es z. B.
zwischen einer Mobiltelefonhalterung und einem im Kraftfahrzeug stationär
anbringbaren Grundteil erforderlich wäre.
Bei der in der EP 0 578 099 A1 offenbarten anderen Verbindungseinrichtung
wird ein lösbares Koaxial-Steckverbinderelement auf den Stift einer
Stiftleiste aufgeschoben. Da das Steckelement sehr genau auf den Stift
aufgeschoben werden muss, ist diese Art der mechanischen Verbindung für die
Verbindung einer Mobiltelefonhalterung mit einem in einem Kraftfahrzeug
stationär anbringbaren Grundteil nicht geeignet.
In der nicht vorveröffentlichten DE 199 45 176 A1 ist als
Verbindungseinrichtung eine Anordnung von Federkontakten in einem
vorbestimmten Raster beschrieben. Diese Federkontakte dienen dazu, auf
einer Leiterplatte (PCB) Signale abzugreifen und sie zu einer Meßeinrichtung
weiterzuführen. Eine Verwendung mit Mobiltelefonen ist nicht vorgesehen.
Andere bekannte Hochfrequenzverbindungseinrichtungen sind als sogenannte
Koaxialsteckerverbindungen ausgebildet. Sie weisen als Verbindungselemente
einen Stecker und eine Buchse auf. Stecker und Buchse bestehen jeweils aus
einem Innenleiter und einem zur Abschirmung dienenden hülsenartigen
Außenleiter. In der Verbindungsstellung greifen die Innenleiter und die
Außenleiter von Stecker und Buchse axial kontaktierend ineinander. Zwischen
dem Innenleiter und dem Außenleiter ist eine Dielektrikumschicht angeordnet.
Diese ist als Beschichtung von mindestens einem der Außenleiter und
Innenleiter von Stecker und Buchse ausgebildet. Die Koaxialverbinder mit
ineinander greifenden Bauteilen sind damit relativ komplex und filigran
aufgebaut, ferner verschleißanfällig.
Derartige bekannte Koaxialverbinder werden häufig für Anwendungen unter
anderem auch bei Telekommunikationseinrichtungen wie in
Mobiltelefoneinrichtungen, z. B. Freisprecheinrichtungen in Kraftfahrzeugen
eingesetzt. Die Koaxialverbindung dient zur Übertragung der Antennensignale
zwischen dem Mobiltelefon und einer zur temporären Aufnahme des
Mobiltelefons ausgebildeten Halteschale, in der Praxis Cradle genannt sowie
zur Übertragung dieser Signale zwischen dem Cradle und einem
kraftfahrzeugfest montiertem Grundteil, mit dem das Cradle zur Halterung
kuppelbar ist. Die in diesen Komponenten fest installierten
Verbindungselemente der Koaxialverbinder, nämlich Buchse und Stecker, sind
anfällig für Verschleiß und Verschmutzung. In der Praxis kommt es häufig vor,
daß die Buchse durch Schmutzpartikel verstopft wird oder sich darin
Kondenswasser sammelt. Ferner kommt es im praktischen Gebrauch mitunter
zu mechanischen Beschädigungen durch Verbiegen der filigranen Bauteile
dieser Steckerverbindungen. Es ergeben sich damit auch
Handhabungsnachteile beim Einstecken und Herausnehmen des Mobiltelefons
in bzw. aus dem Cradle sowie beim Aufsetzen und Lösen des Cradles auf dem
kraftfahrzeugfesten Grundteil, denn gleichzeitig mit dem Verbinden und Lösen
der mechanischen Kupplungsvorrichtungen muß jeweils die elektrische
Koaxialverbindung eingestellt bzw. gelöst werden. Hinzu kommt, daß zusätzlich
zur elektrischen Stromversorgung und Signalleitung noch zwischen Mobiltelefon
und Cradle und zwischen dem Cradle und dem Grundteil jeweils weitere
elektrische Verbindungseinrichtungen vorgesehen sind, die ebenfalls
automatisch beim mechanischen Verbinden und Lösen gehandhabt werden
müssen. Diese elektrischen Verbindungseinrichtungen sind anders aufgebaut
und funktionieren anders als die verwendeten Koaxialverbinder, wodurch der
konkrete Aufbau und die Handhabung beim Kuppeln und Lösen dieser
komplexen Gesamtanordnung noch verkompliziert wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Mobiltelefoneinrichtung
dahingehend zu verbessern, daß die Handhabung beim Lösen und Verbinden
der mechanischen und gleichzeitig elektrischen Kupplung zwischen dem Cradle
und dem im Kraftfahrzeug fest montierbaren Grundteil und/oder zwischen dem
Mobiltelefon und dem Cradle einfach und mit weniger Verschleiß durchführbar
ist.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit der Mobiltelefoneinrichtung gemäß dem
Anspruch 1.
Die Mobiltelefoneinrichtung sieht elektrische Verbindungseinrichtungen vor zur
elektrischen Verbindung des im Kraftfahrzeug stationär anbringbaren Grundteils
mit der ein Mobiltelefon temporär aufnehmenden in der Regel als Cradle
ausgebildeten Halterung und/oder zur elektrischen Verbindung des
Mobiltelefons und der als Cradle ausgebildeten Halterung. Die
Verbindungseinrichtungen können bei im Prinzip gleichem mechanischem
Aufbau als Koaxialverbinder oder als nicht koaxiale elektrische
Verbindungseinrichtungen ausgebildet sein. Es handelt sich jeweils um
Kontaktverbinder, die in der Verbindungsstellung mit ihren Stirnenden in
Kontakt stehen.
Die beiden Verbindungselemente weisen jeweils einen Dielektrikum-Körper auf,
in welchem mehrere parallele mit Abstand zueinander angeordnete separate
Leiter angeordnet sind.
Die Ausführungen, die nicht als Koaxialverbinder ausgebildet sind, können zur
Stromversorgung oder zur Signalübertragung zwischen den Komponenten der
Mobiltelefoneinrichtung eingesetzt werden. Sie können dahingehend aufgebaut
sein, daß die verschiedenen Leiter in einer oder mehreren Reihen angeordnet
sind, ohne daß es darauf ankommt, daß eine symmetrische oder koaxiale
Anordnung der Leiter vorliegt. Die in dem Dielektrikum verlaufenden Leiter, die
in der Verbindungsstellung an ihren Stirnenden miteinander zusammenwirken,
bilden mehradrige Kontaktverbinder.
Weitere Ausführungen, die als Koaxialverbinder ausgestaltet sind, weisen einen
Aufbau mit Innenleiter und Außenleiter auf und werden in der
Mobiltelefoneinrichtung als Koaxialverbinder zur Leitung der Antennensignale
zwischen dem Mobiltelefon und dem Cradle bzw. dem Cradle und dem
kraftfahrzeugfesten Grundteil eingesetzt.
Die Koaxialverbindungseinrichtung weist anstelle der herkömmlichen
hülsenförmigen Abschirmung in Stecker und Buchse nun eine
Außenleitereinrichtung bestehend aus mehreren separaten Außenleitern auf.
Um eine gute Abschirmung zu erhalten, ist vorgesehen, daß die Außenleiter
parallel zueinander und jeweils mit Abstand und parallel zum Innenleiter
angeordnet sind.
Dies bedeutet, daß dieser neuartige Koaxialleiter in der Art eines mehradrigen
elektrischen Verbinders aufgebaut ist. ein besonders einfacher,
fertigungstechnisch günstiger Aufbau ergibt sich, wenn der Innenleiter des
Verbindungselements hinsichtlich seines mechanischen Aufbaus als identischer
Leiter ausgebildet ist wie jeder der Außenleiter desselben Verbindungselements
und wenn die Leiter in Reihen angeordnet sind, wobei jede der Reihen
mindestens drei Leiter aufweist. Der zentrale Leiter ist bei diesen Ausführungen
als der Innenleiter ausgebildet. Alternativ zu diesen Ausführungen, bei denen
die Leiter in parallelen Reihen angeordnet sind, sind Ausführungen vorgesehen,
bei denen die Außenleiter konzentrisch in Kreisanordnung um den Innenleiter
angeordnet sind.
Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, daß in der Verbindungsstellung die
zugeordneten Außenleiter und die Innenleiter der Verbindungselemente axial
zueinander fluchtend angeordnet sind und mit ihren einander zugewandten
Enden zusammenwirken. Der Koaxialverbinder kann somit als eine in der
Verbindungsstellung auf Stoß stehende Kontakteinrichtung ausgebildet sein.
Vorzugsweise sind die in der Verbindungsstellung einander zugewandten
Stirnenden ausschließlich in ihrem axial äußersten Bereich als Kontaktenden
ausgebildet. Es kann vorgesehen sein, daß sie in der Verbindungsstellung
einander in einer gemeinsamen Kontaktfläche berühren, die sich vorzugsweise
im wesentlichen senkrecht zu der axialen Erstreckung der Außenleiter und
Innenleiter erstrecken kann. Dies bedeutet, daß die axialen Endflächen z. B.
flächig aufeinander stehen. Diese Endflächen können eben, aber auch
komplementär gekrümmt ausgebildet sein. Wenn diese Endflächen
ausschließlich im Endbereich der zusammenwirkenden Außenleiter und
Innenleiter der Verbindungselemente ausgebildet sind, erstreckt sich die
gemeinsame Kontaktfläche in der Regel senkrecht zur axialen Erstreckung der
betreffenden Leiter. Ferner sind besonders vorteilhafte Ausführungen
vorgesehen, bei denen in der Verbindungsstellung die Kontaktenden in einem
gemeinsamen Kontaktpunkt oder in einer gemeinsamen Kontaktlinie einander
berühren. Dies ist der Fall, wenn das eine Kontaktende als ebene Stirnfläche
und das andere Kontaktende als ballige Kuppe oder als Spitze bzw. Kante
ausgebildet ist. Vorteilhafterweise kann bei den Ausführungen jeweils auf
buchsenartige Aufnahmen und komplementäre Stecker verzichtet werden Aus
Zentrierungsgründen können jedoch bei bestimmten Ausführungen die
Kontaktenden auch mehr oder weniger komplementär ineinander greifend
ausgebildet sein, ohne daß jedoch die typische filigrane
Steckerbuchsenverbindung der herkömmlichen Koaxialstecker realisiert werden
muß.
Wesentliche Vorteile beim Einsatz in den Mobiltelefoneinrichtungen ergeben
sich damit, daß die Verbinder jeweils als Kontaktverbinder ausgeführt sein
können, die ausschließlich an den aneinander zugewandten Stirnenden,
vorzugsweise im axial äußersten Bereich der Stirnenden in der
Verbindungsstellung in berührendem Anschlag stehen und somit entweder die
Kontaktflächen flächig aufeinander liegen oder die Kontaktflächen mit
Kontaktspitzen oder Kontaktkuppen in der Verbindungsstellung in Anlage
kommen, wodurch sich eine einfache Handhabung beim Verbinden und Lösen
gleichzeitig mit dem mechanischen Kuppeln und Lösen von Mobiltelefon und
Cradle bzw. Cradle und Grundteil ergibt und mechanische Beschädigung und
Verschleiß der Verbindungselemente vermieden wird.
Konstruktiv und fertigungstechnisch besonders günstige Ausführungen als
Koaxialverbinder ergeben sich, wenn in einem der Verbindungselemente die
Außenleiter und der Innenleiter in einem Dielektrikum-Körper fixiert,
vorzugsweise darin eingebettet, angeordnet sind und in dem anderen
Verbindungselement die Außenleiter und der Innenleiter in einem Dielektrikum-
Körper beweglich, vorzugsweise federnd, abgestützt gelagert sind. Diese
federnd abgestützten Leiter können als sogenannte Federstifte ausgebildet
sein, indem sie jeweils als mehrteilige Körper ausgebildet sind. Sie können eine
in dem Dielektrikum-Körper fixierte Aufnahmehülse, eine in der Aufnahmehülse
angeordnete Feder und einen in der Aufnahmehülse geführten auf der Feder
abgestützten Stift aufweisen. Besonders hohe Funktionalität wird erreicht, wenn
die in dem Dielektrikum-Körper fixierten stiftförmigen Leiter, die sich durch den
Dielektrikum-Körper erstrecken, im Bereich ihres Kontaktendes in der auf der
Kontaktseite ausgebildeten Stirnfläche des Dielektrikum-Körpers bündig
angeordnet sind und die im anderen Verbindungselement angeordneten
federnd abgestützten Kontaktstifte, die sich durch den Dielektrikum-Körper ihres
Verbindungselements erstrecken, mit ihrem Kontaktende über die an der
Kontaktseite dieses Verbindungselements ausgebildete Stirnfläche als federnde
Kontaktköpfe auskragend angeordnet sind und in der Verbindungsstellung in
Kontaktlage mit dem zugeordneten Kontaktstift entgegen der Wirkung ihrer
Feder in Richtung des Dielektrikum-Körpers hineinverschoben sind. Damit
werden Fertigungstoleranzen der mit den Verbindungselementen versehenen
Bauteile in der Verbindungsstellung kompensiert und jeweils der elektrische
Kontakt in der Verbindungsstellung sichergestellt.
Um eine Zentrierung in der Verbindungsstellung zu gewährleisten, können
unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen sein, z. B. kann eine
Zentriervorrichtung, die auch gleichzeitig oder alternativ als mechanische
Kupplungsvorrichtung ausgebildet sein kann, mit den Verbindungselementen
oder einem damit verbundenen Teil verbunden sein. Es kann z. B. zwischen den
Verbindungselementen ein Zentrierstift vorgesehen sein, der in der
Verbindungsstellung in eine komplementäre Ausnehmung eingreift. Ein solcher
Zentrierstift kann als separater Zentrierstift im Bereich oder außerhalb der die
elektrischen Leiter tragenden Verbindungselemente ausgebildet sein. Alternativ
oder zusätzlich kann auch einer oder mehrere der Leiter, d. h. Außenleiter oder
Innenleiter die Funktion eines Zentrierstifts übernehmen. Dies kann dadurch
erfolgen, daß der oder die betreffenden Leiter in eine bzw. mehrere
komplementäre Ausnehmungen in der Verbindungsstellung eingreifen. Diese
Ausnehmungen können im Bereich der Kontaktenden, z. B. durch entsprechend
komplementäre z. B. ballige Kontaktflächen realisiert sein. Alternativ oder
zusätzlich können auch sämtliche Kontaktenden der Leiter der beiden
Verbindungselemente in einer komplementären, z. B. gekrümmten
gemeinsamen Fläche liegen, um eine Zentrierung in der Verbindungsstellung
zu erreichen.
Im nachfolgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung in Verbindung
mit Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine schematische Explosionsdarstellung eines
Ausführungsbeispiels einer HF-Verbindungseinrichtung für den
Einsatz in einer erfindungsgemäßen Mobiltelefoneinrichtung in
Seitenansicht, wobei die Verbindungselemente auf Leiterplatten
montiert sind;
Fig. 2 eine Fig. 1 entsprechende Darstellung der
Verbindungseinrichtung, jedoch in Verbindungsstellung der
Verbindungselemente,
Fig. 3 eine perspektivische vergrößerte Darstellung der
Verbindungselemente der Verbindungseinrichtung in den Fig. 1
und 2,
Fig. 4 eine Fig. 3 entsprechende Darstellung der Verbindungselemente
in Fig. 3, jedoch mit Blickwinkel in Fig. 3 von unten;
Fig. 5 eine transparente perspektivische Prinzipdarstellung der
Verbindungselemente entsprechend Fig. 1 bis 4;
Fig. 6 eine Detail-Schnittansicht eines der federnden Kontaktstifte der
Verbindungseinrichtung in den Fig. 1 bis 5;
Fig. 7 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer als Cradle
ausgebildeten Halteschale mit Mobiltelefon einer
Mobiltelefoneinrichtung mit Freisprecheinrichtung zum Einsatz in
einem Kraftfahrzeug, mit einer HF-Verbindungseinrichtung der Fig.
1 bis 6 und einer ähnlich aufgebauten zweiten elektrischen
Verbindungseinrichtung, die jedoch nicht aus Koaxialverbindung
ausgebildet ist;
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung der Halteschale in Fig. 7, jedoch
ohne Mobiltelefon, aber mit fahrzeugfest montierbarer Konsole,
mit HF-Verbindungseinrichtung und einer zweiten ähnlich
aufgebauten elektrischen Verbindungseinrichtung, die jedoch nicht
als Koaxialverbindungseinrichtung ausgebildet ist;
Fig. 9 eine schematische Explosionsdarstellung eines
Ausführungsbeispiels einer Freisprecheinrichtung mit den diversen
elektrischen Kontaktverbindungseinrichtungen.
Zunächst wird auf die Fig. 1 bis 6 Bezug genommen und die dort dargestellte
Verbindungseinrichtung 101 hinsichtlich Aufbau und Funktion beschrieben. Sie
ist in der dargestellten Ausführung als Koaxialverbinder in einer
Hochfrequenzleitung, z. B. Antennenleitung einsetzbar. Sie besteht aus einem
ersten Verbindungselement 101a und einem zweiten Verbindungselement
101b, die in der Verbindungsstellung mit ihren einander zugewandten
Kontaktseiten stirnseitig in berührendem Kontakt stehen (siehe Fig. 2).
Die Verbindungselemente 101a, 101b sind in der in den Fig. 1 und 2
dargestellten eingebauten Stellung auf Leiterplatten 105a bzw. 105b montiert.
Die Leiterplatten 105a, 105b können in den Fig. 1 und 2 nicht dargestellten
Geräteteilen montiert sein, die zur Ausbildung der HF-Verbindung
zusammengeführt, vorzugsweise mechanisch gekuppelt werden.
Die beiden Verbindungselemente 101a und 101b sind als
Koaxialverbindungselemente ausgebildet. Jedes dieser beiden
Koaxialverbindungselemente 101a, 101b weist einen Dielektrikum-Körper auf,
der jeweils als quaderförmiger Block mit quadratischem Querschnitt ausgebildet
ist (siehe Fig. 3a und 5). In dem Dielektrikum-Körper eingebettet sind bei der
dargestellten Ausführung in jedem Verbindungselement 101a, 101b jeweils
neun Leiter 102a, 103a; 102b, 103b. Diese neun Leiter sind in dem
dargestellten Fall in drei parallelen Reihen mit jeweils drei Leitern pro Reihe
angeordnet. Die äußeren Leiter 102a, 102b sind zueinander in einer im
Querschnitt quadratischen Konfiguration angeordnet. Durch das Zentrum dieser
Quadratkonfiguration verläuft der zentrale Leiter 103a, 103b. Das erste
Verbindungselement 101a weist somit acht solche äußeren Leiter 102a und
einen zentralen Leiter 103a auf. Das zweite Verbindungselement 101b weist in
entsprechender Weise acht äußere Leiter 102b und einen zentralen Leiter 103b
auf. Benachbarte Leiter einer Reihe weisen jeweils gleichen Abstand auf. Die
Leiter erstrecken sich jeweils axial parallel zueinander und in axialer Richtung
durch den Dielektrikum-Körper senkrecht zu seiner quadratischen
Querschnittsfläche. In Verbindungsstellung der beiden Verbindungselemente
101a, 101b fluchten die neun Leiter 102a, 103a des ersten
Verbindungselements mit den neun Leitern 102b, 103b des zweiten
Verbindungselements 101b. Der zentrale Leiter 103a, 103b bildet jeweils den
Innenleiter der Koaxialverbindung. Die äußeren Leiter 102a, 102b bilden die mit
Masse verbundene Abschirmung in dieser Koaxialverbindung.
In dem ersten Verbindungselement 101a sind die Leiter 102a, 103a als in dem
Dielektrikum-Körper fixiert eingebettete Stifte ausgebildet. Es handelt sich um
Metallstifte, z. B. aus vergoldetem Kupfer. Sie sind jeweils identisch ausgebildet.
Ihre axialen Enden liegen im Bereich der Stirnenden des Dielektrikum-Körpers.
Sie weisen Kontaktenden auf, die in der Verbindungsstellung der HF-
Verbindungseinrichtung dem zweiten Verbindungselement 101b zugewandt
sind und mit den Kontaktenden der Leiter 102b, 103b dieses zweiten
Verbindungselements 101b in berührender Anlage stehen. Diese Kontaktenden
der Stifte weisen eine ebene Kontaktfläche auf und sind bündig mit der
Stirnfläche des Dielektrikum-Körpers. Die anderen Enden dieser Leiterstifte
102a, 103a sind als Anschlußenden ausgebildet, die über die an dieser Seite
des Dielektrikumkörpers angeordnete Stirnfläche hinausragen und in der in den
Fig. 1 und 2 dargestellten Installationsstellung mit einer Leiterplatte 105a z. B.
über Lötstellen verbunden sind. Sie können dabei mit einer auf der Leiterplatte
verlegten oder dort angeschlossenen Koaxialleitung verbunden sein.
Die Leiter 102b, 103b des zweiten Verbindungselements 101b sind als federnd
gelagerte Stifte ausgebildet. Sie sind jeweils untereinander identisch
ausgebildet. Wie im Detail in Fig. 6 gezeigt, besteht der federnde Stift jeweils
aus einer Aufnahmehülse h, einer in der Aufnahmehülse angeordneten
Schraubendruckfeder f und einem in die Aufnahmehülse h eintauchend axial
verschiebbar geführten Stift s. Dieser Stift s weist an seiner Innenseite eine
Lagerausnehmung auf, in die die am Boden der Aufnahmehülse h abgestützte
Feder f mit ihrem oberen Ende eingreift, um sich dort abzustützen. Der Stift s
weist einen bundförmigen Rand auf, der an der Innenseite des oberen nach
innen gebogenen Rands der Hülse h in der in Fig. 6 dargestellten Stellung in
Anschlag steht. Die Aufnahmehülse h ist in dem Dielektrikum-Körper fixiert
eingebettet. Der Boden der Aufnahmehülse h steht dabei über die Stirnseite
des Dielektrikum-Körpers über und bildet das Anschlußende, das in der
Installationsstellung in den Fig. 1 und 2 mit einer Leiterplatte 105b über eine
Lötstelle verbunden ist. Das freie Ende des in der Aufnahmehülse h federnd
gelagerten Stiftes s ragt in der Nichtverbindungsstellung über die Stirnseite des
Dielektrikum-Körpers etwas hinaus. Dieses freie Ende bildet das Kontaktende,
welches in der Verbindungsstellung dieser HF-Verbindungseinrichtung 101 an
dem zugeordneten Kontaktende der zugeordneten Leiter 102a, 103a des
Verbindungselements 101a in berührender Anlage steht. Der federnd gelagerte
Stift ist dabei entgegen der Wirkung der Feder etwas in den Dielektrikum-
Körper des Verbindungselements hineinverschoben.
Die HF-Verbindungseinrichtung 101 bildet bei dem Ausführungsbeispiel in Fig.
7 die HF-Verbindung zwischen einem Mobiltelefon 1 und einem als Halteschale
für das Mobiltelefon 1 ausgebildeten Cradles 14. Das erste
Verbindungselement 101a mit den fixierten Stiften und der insgesamt ebenen
Kontaktfläche ist in dem der Unterseite des Mobiltelefons 1 zugewandten
Boden des Cradles 14 fixiert. Die Leiterplatte 105a, auf dem das
Verbindungselement 101a angeordnet ist (siehe Fig. 1 und 2), ist in dem Cradle
14 fixiert. Das zweite Verbindungselement 101b mit den Federstiften ist in der
Unterseite des Mobiltelefons 1 fixiert. Die Leiterplatte 105b (siehe Fig. 1 und 2)
ist integrierter Bestandteil des Mobiltelefons 1. Die Anordnung der
Verbindungselemente 101a, 101b ist jeweils so ausgebildet, daß die Stirnfläche
des Dielektrikum-Körpers mit dem Boden der Aufnahme des Cradles 14 bzw.
mit der Unterseite des Mobiltelefons 1 bündig ist. Die Kontaktenden der in dem
Verbindungselement 101a festen Leiterstifte sind mit der Stirnfläche des
Dielektrikum-Körpers bündig, so daß also die gesamte Stirn- und Kontaktfläche
des Verbindungselements 101a mit dem Boden der Aufnahme des Cradles 14
bündig ist und somit im Bereich des Anschlusses dieser Koaxialverbindung
keine Vertiefungen oder Vorsprünge vorhanden sind. Die Kontaktenden der
federnd gelagerten Stifte des in der Unterseite des Mobiltelefons 1 gelagerten
Verbindungselements 101b stehen in der Nichtverbindungsstellung über die
Stirnfläche ihres Dielektrikum-Körpers über. Da die Stirnfläche des
Dielektrikum-Körpers mit der Unterseite des Mobiltelefons 1 bündig ist, bilden
die Kontaktenden der neun federnden Kontaktstifte überstehende federnde
Köpfe, während der übrige Bereich dieses Verbindungselements 101b mit der
Unterseite des Mobiltelefons bündig ist.
In der in Fig. 7 nicht dargestellten in das Cradle 14 eingesteckten Stellung des
Mobiltelefons 1 ist das Mobiltelefon 1 formschlüssig in der bereichsweise
hinterschnittenen komplementären Aufnahme des Cradles 14 eingerastet.
Dabei liegt die Unterseite des Mobiltelefons 1 auf dem Boden der Aufnahme auf
und zwar insbesondere im Bereich, in dem die Verbindungselemente 101a,
101b angeordnet sind, so daß in der in das Cradle eingesteckten Stellung des
Mobiltelefons die Kontaktköpfe der Leiterstifte 102b, 103b auf den
Kontaktflächen der Leiterstifte 102a, 103a aufliegen. Die federnd gelagerten
Kontaktstifte (siehe Fig. 6) sind dabei entgegen ihrer Lagerfeder f mehr oder
weniger weit in ihre jeweilige Aufnahmehülse h hineingeschoben. In der
Verbindungsstellung, die schematisch in Fig. 2 dargestellt ist, ist die HF-
Verbindung zwischen dem Mobiltelefon 1 und dem Cradle 14 hergestellt. An der
innerhalb des Cradle 14 angeordneten Leiterplatte 105a ist eine nicht
dargestellte Antennenleitung angeschlossen, die mit einer Außenbordantenne
des Kraftfahrzeugs, d. h. eine außerhalb des Fahrzeuginneren angeordneten
Außenantenne verbunden ist.
Wie in Fig. 8 dargestellt ist, ist ein ortsfest, insbesondere in einem Kraftfahrzeug
montierbares Grundteil 12 vorgesehen, auf dem das Cradle 14 über eine
mechanisch Rastverbindung montierbar ist. Zwischen dem Grundteil 12 und
dem Cradle 14 ist ebenfalls eine HF-Verbindungseinrichtung 101 vorgesehen.
Dies ist ebenfalls identisch ausgebildet wie die in Verbindung mit den Fig. 1 und
2 beschriebene HF-Verbindung 101. Hierfür ist in der Oberseite des Grundteils
12 ein Verbindungselement 101a und in der Unterseite des Cradles 14 ein
Verbindungselement 101b angeordnet. Die Verbindungselemente 101a, 101b
sind auch hier so eingebaut, daß die Stirnfläche mit den Einbauflächen an der
Oberseite des Grundteils 12 bzw. an der Unterseite des Cradles 14 bündig ist.
Auch in diesem Falle sind die Leiterplatten 105a und 105b in dem Grundteil 12
bzw. dem Cradle 16 fixiert. In der mechanischen Verrastungsstellung zwischen
Cradle 14 und Grundteil 12 wird der elektrische Kontakt der
Verbindungselemente 101a, 101b und damit die HF-Verbindung erhalten.
Die mechanische Kupplung von Cradle 14 und Grundteil 12 erfolgt über eine
spezielle Rasteinrichtung. Diese kann, wie in Fig. 8 dargestellt, derart
ausgebildet sein, daß an dem Grundteil 12 angeordnete Rastnasen 13, die an
der Oberseite des Grundteils 12 auskragend angeordnet sind, in an der
Unterseite des Cradles 14 angeordnete Rastausnehmungen automatisch
verrastend eingreifen, wenn das Cradle 14 auf das Grundteil 12 aufgesetzt wird.
An der Stirnseite des Grundteils 12 ist eine koaxiale Anschlußbuchse 12b
ausgebildet zum Anschluß eines Antennenkabels zur Verbindung mit einer
externen Antenne z. B. Außenbordantenne des Fahrzeugs. Diese
Anschlußbuchse 12b ist als herkömmliche Koaxialbuchse ausgebildet. Sie ist
über die Leiterplatte 105a mit dem Verbindungselement 101a der HF-
Verbindung 101 verbunden.
Wie in Fig. 8 zu erkennen ist, ist in dem Grundteil 12 mit Abstand zu der HF-
Verbindungseinrichtung 101 noch eine weitere elektrische
Kontaktverbindungseinrichtung 111 ausgebildet. Sie ist im Unterschied zu der
Verbindungseinrichtung 101 nicht als Koaxialverbindungseinrichtung
ausgebildet, sondern als mehradrige elektrische Stromversorgungs- und
Signalleitungsverbindungseinrichtung ausgeführt und zwar als sogenannte
Niederfrequenzverbindung, kurz NF-Verbindung. Sie besteht aus einem
Verbindungselement 111a, welches in der Oberseite des Grundteils 12
angeordnet ist, und einem in Fig. 8 nicht dargestellten Verbindungselement
111b, welches in der Unterseite des Cradles 14 angeordnet ist. Diese beiden
Verbindungselemente 111a, 111b entsprechen in ihrem konstruktiven Aufbau
insoweit dem Verbindungselement 101a bzw. 101b, als sie jeweils einen
entsprechenden Dielektrikum-Körper aufweisen, in welchem im Falle des
Verbindungselements 111a Kontaktstifte fixiert eingebettet und im Falle des
Verbindungselements 111b federnde Kontaktstifte in die Dielektrikum-Körper
gelagert sind. Im Unterschied zu der HF-Verbindungseinrichtung 101 sind bei
dem elektrischen Verbinder 111 die Dielektrikum-Körper jeweils im Querschnitt
länglich rechteckige Quader. Die Kontaktstifte des Verbindungselements 111a
und die federnden Kontaktstifte des Verbindungselements 111b sind jeweils in
nur zwei Reihen mit je acht festen Kontaktstiften bzw. acht federnden
Kontaktstiften angeordnet. Diese Stifte bilden jeweils die Leiteradern des
elektrischen Anschlusses. Sie sind im Unterschied zur HF-Verbindung 101 nicht
als Innenleiter und Außenleiter zur Ausbildung einer Abschirmung ausgebildet,
sondern lediglich als separate Adern dieser mehradrigen elektrischen
Verbindung. Die Verbindungseinrichtung 111 bildet also eine nicht koaxiale
elektrische Verbindung für die Stromversorgung und elektrische Signalleitung.
Die Verbindungselemente 111a und 111b sind in entsprechender Weise, wie für
die HF-Verbindungseinrichtung in den Fig. 7 und 8 gezeigt, an Leiterplatten
105a bzw. 105b angeschlossen, die in dem Grundteil 12 bzw. dem Cradle 14
fest angeordnet sind. In Abwandlung gegenüber Fig. 8 können die NF-
Verbindungseinrichtung 111 und die HF-Koaxialverbindungseinrichtung 101 in
einer gemeinsamen Baueinheit ausgebildet sein, d. h. die Verbindungselemente
111a und 101a und die Verbindungselemente 111b und 101b können jeweils
als Baueinheit in einem jeweils kombinierten Verbindungselement a bzw. b
ausgebildet sein, vorzugsweise jeweils mit einem gemeinsamen
Dielektrikumkörper a bzw. b, z. B. als länglicher Quaderkörper ausgebildet.
Wie Fig. 8 zeigt das Grundteil 12 an seiner äußeren Stirnseite benachbart zur
Koaxialbuchse 12b eine herkömmliche Anschlußbuchse 12a auf. Diese Buchse
12a ist über die Leiterplatte 105a mit dem Verbindungselement 111a elektrisch
verbunden.
Wie in Fig. 7 zu erkennen ist, ist ebenfalls zwischen dem Mobiltelefon 1 und
dem Cradle 14 eine nicht koaxiale elektrische Kontaktverbindungseinrichtung
111 vorgesehen. Sie kann gleich aufgebaut sein wie die in Verbindung mit Fig.
8 beschriebene Kontaktverbindung 111. Sie dient in Fig. 7 zum elektrischen
Anschluß des Mobiltelefons 1 am Cradle 14. Das Verbindungselement 111b ist
im stirnseitigen Fußende des Mobiltelefons 1 und das Verbindungselement
111a in dem zugeordneten Stirnbereich der Aufnahme 14a des Cradles
angeordnet.
Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf Fig. 9 der Grundaufbau der
Mobiltelefoneinrichtung mit Freisprecheinrichtung beschrieben, in der als ein
bevorzugter Anwendungsfall die oben beschriebenen Kontaktverbindungen
101, 111 zum Einsatz vorgesehen sind. Die dargestellte Mobiltelefoneinrichtung
mit Freisprecheinrichtung ist so ausgebildet, daß auf besonders einfache Weise
der Austausch des Mobiltelefons gegen ein Mobiltelefon anderen Typs
durchführbar ist. Die Mobiltelefoneinrichtung umfaßt eine
Mobiltelefonhaltevorrichtung mit einem stationär im Fahrzeug, z. B. am
Armaturenbrett, an der Mittelkonsole oder in der Armlehne montierbaren
Grundteil 12 und einer als sogenanntes Cradle ausgebildeten Halteschale 14,
die zur Aufnahme eines Mobiltelefons 1 (siehe Fig. 2) und zwar für den
eingesetzten Mobiltelefontyp spezifisch ausgebildet ist. Die
Mobiltelefonhaltevorrichtung mit Cradle 14 und Grundteil 12 mit den
Kontaktverbindern 101, 111 ist oben bereits in Verbindung mit den Fig. 7 und 8
beschrieben.
Wie in Fig. 9 dargestellt, ist das Grundteil 12 über eine Busverbindung 22 mit
einer Interfacebox 16 verbunden. Die Interfacebox 16 enthält das sogenannte
Interfacemodul, das die zentrale Steuereinheit der gesamten
Mobiltelefoneinrichtung inklusive Freisprech- und Ladeelektronik darstellt. Die
Interfacebox 16 ist über eine nicht dargestellte elektrische Verbindung an das
Fahrzeugbordnetz angeschlossen unter anderem zur Steuerung des
Lautsprechers und des Mikrofons der Freisprecheinrichtung und eines
Spracherkenners. Das Fahrzeugbordnetz kann einen Fahrzeugbus aufweisen,
an dem die Freisprecheinrichtung angeschlossen werden kann, um über den
Bus mit anderen Komponenten zu kommunizieren. Die Interfacebox 16 ist im
Fahrzeug fest montiert, z. B. hinter oder unter dem Armaturenbrett oder im
Kofferraum.
In Fig. 9 nicht dargestellt sind der Lautsprecher und das Mikrofon der
Freisprecheinrichtung. Diese können separat im Fahrzeug angeordnet sein.
Das Mikrofon ist vorzugsweise im oberen Bereich des Fahrgastraums in der
Fahrzeugdecke oder im Bereich der Sonnenblende angeordnet. Der
Lautsprecher der Freisprecheinrichtung kann ebenfalls im Fahrgastraum
separat angeordnet sein; es kann aber auch vorgesehen sein, daß der
Lautsprecher des Autoradios als Lautsprecher der Freisprecheinrichtung
schaltbar ist und es kann auch ein Mikrofon der Autoradioanlage als
Freisprechmikrofon verwendet werden.
Die Einrichtung ist so geschaltet, daß bei dem in Cradle 14 eingesteckten
Mobiltelefon der Freisprechmodus aktiviert ist, d. h. der Freisprechlautsprecher
und das Freisprechmikrofon eingeschaltet sind. Bei Entnahme des
Mobiltelefons aus dem Cradle 14 oder bei Abnahme des Cradles vom Grundteil
12 erfolgt automatisch die Umschaltung von Freisprechmode in Private Mode,
bei dem das Freisprechmikrofon und der Freisprechlautsprecher ausgeschaltet
sind und das Telefonieren im Private Mode über Mikrofon und Lautsprecher des
Mobiltelefons erfolgt.
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Mobiltelefoneinrichtung in Fig. 1
um eine universell für verschiedene Mobiltelefontypen einsetzbare
Freisprecheinrichtung. Hierfür sind die im Fahrzeug fest installierten Bauteile,
d. h. die Interfacebox 16, und das Grundteil 12 unabhängig vom Mobiltelefontyp
ausgebildet und verbleiben unverändert bei einem Austausch des Mobiltelefons
im Kraftfahrzeug installiert. Lediglich das Cradle 14, welches vorzugsweise
mobiltelefonspezifische Software aufweist, ist für das Mobiltelefon typspezifisch
ausgebildet. Das Cradle 14 bildet eine Anschlußeinheit, die spezifisch zum
Mobiltelefon ausgebildet ist und daher beim Austausch des Mobiltelefons
jeweils mitausgetauscht wird.
Wesentliche Vorteile ergeben sich wenn die Mobiltelefoneinrichtung derart
ausgebildet ist, dass das erste Verbindungselement und das zweite
Verbindungselement in einer Verbindungsstellung unter Ausbildung einer koaxialen
elektrischen Verbindung miteinander zusammenwirken, indem der Innenleiter des
ersten Verbindungselements mit dem Innenleiter des zweiten Verbindungselements
und die Außenleitereinrichtung des ersten Verbindungselements mit der
Außenleitereinrichtung des zweiten Verbindungselements elektrisch verbunden sind.
Weitere wesentliche Vorteile ergeben sich, wenn die Mobiltelefoneinrichtung derart
ausgebildet ist, dass die Verbindungseinrichtung (101) als HF-
Verbindungseinrichtung ausgebildet ist, indem in dem ersten Verbindungselement
(101b) und in dem zweiten Verbindungselement (101b) jeweils mindestens eine der
Leiter als Innenleiter ausgebildet ist und mehrere um diesen Innenleiter herum
angeordnete Leiter (102a, 102b) als Außenleiter ausgebildet sind, die eine koaxiale
Abschirmung bilden, wobei in der Verbindungsstellung die Innenleiter und die
Außenleiter der beiden Verbindungselemente (101a, 101b) jeweils zueinander
fluchtend angeordnet sind und mit ihren einander zugewandten Enden berührend
aufeinanderstehen.
Außerdem ergeben sich Vorteile, wenn die Mobiltelefoneinrichtung derart ausgebildet
ist, dass die einander berührenden Kontaktenden so ausgebildet sind,
- a) daß sie in der Verbindungsstellung einander, vorzugsweise ausschließlich, in einer gemeinsamen Kontaktfläche berühren, die im wesentlichen senkrecht oder winkelig zu der axialen Erstreckung der Außenleiter und Innenleiter sich erstreckt und/oder
- b) daß sie in der Verbindungsstellung einander, vorzugsweise ausschließlich, in einem gemeinsamen Kontaktpunkt oder in einer gemeinsamen Kontaktlinie berühren, wobei auch in diesem Falle mindestens eines der beiden berührenden Kontaktenden eine Kontaktfläche aufweist, die im wesentlichen senkrecht oder winkelig zur axialen Erstreckung der Außenleiter und der Innenleiter sich erstreckt.
Claims (21)
1. Mobiltelefoneinrichtung für den Betrieb von Mobiltelefonen in Kraftfahrzeugen,
z. B. Personenkraftwagen, Bus- und Lastkraftwagen und anderen Nutzfahrzeugen,
vorzugsweise Freisprecheinrichtung,
mit einer im Kraftfahrzeug installierbaren Montageeinrichtung mit einem im Kraftfahrzeug stationär anbringbaren Grundteil, das vorzugsweise am Armaturenbrett oder an der Mittelkonsole oder an der Armlehne oder in oder am Handschuhfach oder in oder an einer Tür, vorzugsweise Innenseite einer Fahrzeugtür, anbringbar ist, und einer ein Mobiltelefon temporär aufnehmenden Halterung, vorzugsweise Halteschale,
wobei zwischen dem Mobiltelefon und der das Mobiltelefon temporär aufnehmenden Halterung und/oder zwischen der das Mobiltelefon aufnehmenden Halterung und dem im Kraftfahrzeug stationär anbringbaren Grundteil zur elektrischen Verbindung eine elektrische Verbindungseinrichtung vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die elektrische Verbindungseinrichtung (101, 111) ein erstes Verbindungselement (101a, 111a) und ein zweites Verbindungselement (101b, 111b) aufweist, wobei jedes der Verbindungselemente einen Dielektrikum-Körper aufweist, in welchem mehrere parallel und mit Abstand zueinander angeordnete, stiftförmige separate Leiter (102a, 103a, 102b, 103b) angeordnet sind, wobei in Verbindungsstellung die Leiter (102a, 103a) des ersten Verbindungselements (101a, 111a) mit den Leitern (102b, 103b) des zweiten Verbindungselements (101b, 111b) miteinander fluchtend an ihren einander zugewandten Stirnflächen in kontaktierender Anlage stehen.
mit einer im Kraftfahrzeug installierbaren Montageeinrichtung mit einem im Kraftfahrzeug stationär anbringbaren Grundteil, das vorzugsweise am Armaturenbrett oder an der Mittelkonsole oder an der Armlehne oder in oder am Handschuhfach oder in oder an einer Tür, vorzugsweise Innenseite einer Fahrzeugtür, anbringbar ist, und einer ein Mobiltelefon temporär aufnehmenden Halterung, vorzugsweise Halteschale,
wobei zwischen dem Mobiltelefon und der das Mobiltelefon temporär aufnehmenden Halterung und/oder zwischen der das Mobiltelefon aufnehmenden Halterung und dem im Kraftfahrzeug stationär anbringbaren Grundteil zur elektrischen Verbindung eine elektrische Verbindungseinrichtung vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die elektrische Verbindungseinrichtung (101, 111) ein erstes Verbindungselement (101a, 111a) und ein zweites Verbindungselement (101b, 111b) aufweist, wobei jedes der Verbindungselemente einen Dielektrikum-Körper aufweist, in welchem mehrere parallel und mit Abstand zueinander angeordnete, stiftförmige separate Leiter (102a, 103a, 102b, 103b) angeordnet sind, wobei in Verbindungsstellung die Leiter (102a, 103a) des ersten Verbindungselements (101a, 111a) mit den Leitern (102b, 103b) des zweiten Verbindungselements (101b, 111b) miteinander fluchtend an ihren einander zugewandten Stirnflächen in kontaktierender Anlage stehen.
2. Mobiltelefoneinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Verbindungseinrichtung (101) als eine Hochfrequenz (HF)-
Verbindungseinrichtung ausgebildet ist.
3. Mobiltelefoneinrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass das erste Verbindungselement (101a) und das zweite Verbindungselement
(101b) jeweils einen Innenleiter und eine koaxiale Abschirmung bildende
Außenleitereinrichtung mit zwischengeschaltetem Dielektrikum aufweisen.
4. Mobiltelefoneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Außenleitereinrichtung des ersten Verbindungselements (101a) und die
Außenleitereinrichtung des zweiten Verbindungselements (101b) jeweils mehrere
separate Außenleiter aufweisen, wobei die separaten Außenleiter mit
gegenseitigem Abstand und parallel zueinander und dabei jeweils mit Abstand
zum Innenleiter und parallel zu diesem angeordnet sind, wobei jeder Außenleiter
des ersten Verbindungselements (101a) jeweils einem Außenleiter des zweiten
Verbindungselements (101b) zugeordnet ist
5. Mobiltelefoneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Leiter (102a, 103a; 102b, 103b) in mehreren parallen Reihen angeordnet
sind, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, daß jede Reihe mindestens drei Leiter
aufweist und daß mindestens zwei, vorzugsweise drei parallele Reihen ausgebildet
sind.
6. Mobiltelefoneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die in der Verbindungsstellung einander zugewandten Stirnenden der
Innenleiter und der Außenleiter jeweils ausschließlich in ihrem axial äußersten
Bereich als Kontaktenden ausgebildet sind, die in der Verbindungsstellung in
einander berührendem Anschlag stehen.
7. Mobiltelefoneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß in mindestens einem der Verbindungselemente (101a, 101b) mehr als zwei
Außenleiter um den Innenleiter herum angeordnet sind,
wobei benachbarte Außenleiter jeweils mit zueinander gleichem Abstand
angeordnet sind und/oder die den Innenleiter umgebenden Außenleiter mit
jeweils zumindest gleichem Abstand zum Innenleiter angeordnet sind.
8. Mobiltelefoneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß in mindestens einem der Verbindungselemente (101a, 101b) die Außenleiter
durch Kanten, vorzugsweise Eckpunkte eines in der Querschnittsebene des
Verbindungselements fiktiven Rechtecks, vorzugsweise Quadrats oder eines
anderen regelmäßigen Vielecks oder eines Kreises verlaufend angeordnet sind,
wobei der Innenleiter in einer zentralen Achse dieser Konfiguration verlaufend
angeordnet ist.
9. Mobiltelefoneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenleiter des ersten Verbindungselements (101a) jeweils identisch
ausgebildet sind.
10. Mobiltelefoneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenleiter des zweiten Verbindungselements (101b) jeweils identisch
ausgebildet sind.
11. Mobiltelefoneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenleiter des ersten Verbindungselements (101a) unterschiedlich zu den
Außenleitern des zweiten Verbindungselements (101b) ausgebildet sind.
12. Mobiltelefoneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Innenleiter hinsichtlich eines mechanischen Aufbaus als identischer Leiter
wie mindestens einer der Außenleiter desselben Verbindungselements (101a,
101b), vorzugsweise wie jeder der Außenleiter desselben Verbindungselements
(101a, 101b) ausgebildet ist.
13. Mobiltelefoneinrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Innenleiter des Verbindungselements hinsichtlich eines mechanischen
Aufbaus als identischer Leiter ausgebildet ist wie jeder der Außenleiter desselben
Verbindungselements (101a, 101b) und daß die Leiter (102a, 103a; 102b, 103b) in
Reihen angeordnet sind, wobei jede der Reihen mindestens drei Leiter (102a,
103a; 102b, 103b) aufweist.
14. Mobiltelefoneinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß in mindestens einem der Verbindungselemente (101a) mindestens einer der
Außenleiter und/oder der Innenleiter in einem Dielektrikum-Körper in starrer
Position fixiert, vorzugsweise darin eingebettet angeordnet ist bzw. sind.
15. Mobiltelefoneinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß in mindestens einem der Verbindungselemente (101b) mindestens einer der
Außenleiter und/oder der Innenleiter in einem Dielektrikum-Körper beweglich
gelagert, vorzugsweise federnd abgestützt, verankert ist.
16. Mobiltelefoneinrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Außenleiter und/oder der Innenleiter mindestens einer der beiden
Verbindungselemente einen mehrteiligen Körper aufweist, vorzugsweise mit einer
in dem Dielektrium-Körper fixierten Aufnahmehülse (h), einer in der
Aufnahmehülse (h) angeordneten Feder (f) und einem in der Aufnahmehülse (h)
geführten, auf der Feder (f) abgestützten Stift (s).
17. Mobiltelefoneinrichtung nach einem der Ansprüche 15 oder 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens einer der Außenleiter und/oder der Innenleiter des einen
Verbindungselements (101b) jeweils als ein in einem Dielektrikum-Körper federnd
abgestützter Körper ausgebildet ist und die Außenleiter und der Innenleiter des
anderen Verbindungselements (101a) als in einem Dielektrikum-Körper des
zweiten Verbindungselements fixiert eingebettete Körper ausgebildet sind.
18. Mobiltelefoneinrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens einer der Außenleiter und/oder der Innenleiter mindestens eines
der beiden Verbindungselemente (101a, 101b) sich durch den Dielektrikum-
Körper erstreckt und das Kontaktende in einer Stirnfläche des Dielektrikum-
Körpers bündig angeordnet oder über die Stirnfläche des Dielektrikum-Körpers
auskragend angeordnet ist.
19. Mobiltelefoneinrichtung nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stirnfläche des Dielektrikum-Körpers eben oder gekrümmt, vorzugsweise
nach außen hin oder nach innen hin gekrümmt angeordnet ist.
20. Mobiltelefoneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Stirnfläche des Dielektrikum-Körpers zumindest im wesentlichen
senkrecht zur axialen Erstreckung des Innenleiters und/oder des Außenleiters
angeordnet ist.
21. Mobiltelefoneinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur gegenseitigen Zentrierung und/oder mechanischen Kupplung der
Verbindungselemente (101a, 101b) in der Verbindungsstellung eine
Zentriervorrichtung bzw. eine mechanische Kupplungsvorrichtung vorgesehen ist,
die mit den Verbindungselementen oder einem damit verbundenen Teil verbunden
ist.
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Owner name: PARAGON AG, 33129 DELBRUECK, DE |
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