DE10111070A1 - Bogendruckmaschine und Verfahren zum Betreiben einer Bogendruckmaschine - Google Patents
Bogendruckmaschine und Verfahren zum Betreiben einer BogendruckmaschineInfo
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Abstract
Es wird eine Bogendruckmaschine und ein mit der Bogendruckmaschine realisierbares Verfahren vorgeschlagen. Die Bogendruckmaschine weist mindestens ein Zuführsystem zum Zuführen von Bogen von einem Anleger zur Bogendruckmaschine und eine Antriebseinrichtung für das Zuführsystem auf. Die Bogendruckmaschine (1) zeichnet sich dadurch aus, dass das Zuführsystem von der Antriebseinrichtung (27) abkuppelbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Bogendruckmaschine mit mindestens einem Zuführsystem zum
Zuführen von Bogen von einem Anleger zur Bogendruckmaschine, gemäss Oberbegriff des
Anspruchs 1, eine Bogendruckmaschine mit mindestens einer der Ausrichtung der
Vorderkante der zu bearbeitenden Bogen dienenden Vordermarke, gemäß Oberbegriff des
Anspruchs 14 sowie ein Verfahren zum Betreiben einer Bogendruckmaschine gemäss
Anspruch 22.
Aus der DE 195 03 739 C1 geht eine Bogendruckmaschine der hier angesprochenen Art
hervor. Sie weist unter anderem einen Anleger, eine Vordermarke, einen eine
Greiferbrücke umfassenden Vorgreifer sowie einen Zuführzylinder auf. Die Vordermarke
und die Greiferbrücke sind schwenkbar ausgebildet und mit dem Antrieb der
Bogendruckmaschine gekoppelt, derart, dass sie im Takt der Maschine verlagert werden.
Die gestapelten Bogen werden im Anleger vereinzelt und nachfolgend durch die
Vordermarke so ausgerichtet, dass deren Vorderkante exakt quer zur Transportrichtung der
Bogen verläuft. An der Vordermarke wird der Bogen von der Greiferbrücke erfasst und
zum Zuführzylinder weitertransportiert. Bei der Vorbereitung eines neuen Druckauftrags,
bei der ein neues Druckbild auf die Bogen gedruckt werden soll, wird die Zuführung der
Bogen im Anleger gestoppt und mindestens ein Druckplattenzylinder innerhalb der
Bogendruckmaschine mit Hilfe eines Lasers, eines Tintenstrahl-Verfahrens, durch
Thermotransfer oder dergleichen direkt bebildert. Während des Bebilderns laufen die
Antriebe der Bogendruckmaschine weiter mit, das heißt, unter anderem dreht sich die
Zuführwalze mit Maschinengeschwindigkeit und die Vordermarke sowie die Greiferbrücke
werden mit entsprechender Geschwindigkeit oszillierend verlagert. Durch die Bewegungen
der Vordermarke und der Greiferbrücke werden Schwingungen in die Maschine eingeleitet,
die das Bebildern des Druckplattenzylinders stören. Häufig wird zum Bebildern die
Maschinengeschwindigkeit so weit erhöht, dass sie beispielsweise einem Druckdurchsatz
von 16.000 Bogen pro Stunde oder mehr entspricht. Dadurch werden die von den
schwingenden Vorgreifer und Vordermarke erzeugten Schwingungen noch verstärkt.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Bogendruckmaschine der eingangs genannten Art
und ein damit realisierbares Verfahren anzugeben, bei denen durch Schwingungen
verursachte Störungen während des Bebilderns zumindest weitgehend vermieden werden
können.
Zur Lösung der Aufgabe wird eine Bogendruckmaschine mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 vorgeschlagen. Sie weist mindestens ein Zuführsystem zum Zuführen von
Bogen von einem Anleger zur Bogendruckmaschine und eine Antriebseinrichtung für das
Zuführsystem auf. Die Bogendruckmaschine zeichnet sich dadurch aus, dass das
Zuführsystem von der Antriebseinrichtung abkuppelbar ist. Dadurch kann sichergestellt
werden, dass beispielsweise während des Bebilderns einer Druckeinrichtung, insbesondere
einer Druckplatte beziehungsweise eines Druckplattenzylinders, das Zuführsystem quasi
stillgelegt ist, so dass bei laufender Maschine beziehungsweise laufendem Antrieb keine
Schwingungen durch das Zuführsystem erzeugt werden, die das Bebildern stören könnten.
Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Bogendruckmaschine weist das
Zuführsystem einen mit Hilfe eines Hebelmechanismus' antreibbaren Vorgreifer auf, der
vorzugsweise mindestens eine im Takt der Maschine verlagerbare Greiferbrücke besitzt.
Die Antriebseinrichtung kann hier unmittelbar mit dem Hebelmechanismus
zusammenwirken, das heißt, der Hebelmechanismus ist von der Antriebseinrichtung
abkuppelbar. Die Greiferbrücke kann beispielsweise ungleichförmig oder oszillierend
verlagert werden.
In bevorzugter Ausführungsform ist der Hebelmechanismus in einer bestimmten
Funktionsstellung mit Hilfe einer Sperreinrichtung blockierbar, das heißt, der
Hebelmechanismus kann während des Betriebs der Bogendruckmaschine angehalten
werden. Um dabei eine Beschädigung des Antriebs und des Hebelmechanismus'
auszuschließen, kann beispielsweise zwischen Hebelmechanismus und Antrieb eine
Kupplung vorgesehen sein.
Bei einem besonders vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist die Antriebseinrichtung als
Kurvenantrieb ausgebildet, der mindestens eine mit einer Antriebswelle drehfest
verbundene Kurvenscheibe aufweist, die mit einem um eine ortsfeste Achse schwenkbaren
ersten Schwenkhebel des Hebelmechanismus' zusammenwirkt. Die Funktionsstellung, in
der bei diesem Ausführungsbeispiel der Hebelmechanismus blockiert werden kann, so dass
eine schwingende Bewegung der Greiferbrücke verhindert ist, erfolgt vorzugsweise dann,
wenn der Teil des Hebelmechanismus', der während des Bedruckens der Bogen mit der
Kurvenscheibe zusammenwirkt, seinen größten Abstand zur Drehachse der Kurvenscheibe
aufweist. Die Kurvenscheibe kann daher trotz blockiertem Hebelmechanismus weiter
rotieren, ohne dass dadurch der Hebelmechanismus beschädigt wird.
Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Bogendruckmaschine ist die
Sperreinrichtung derart ausgebildet, dass sie den Hebelmechanismus nicht nur sperren, also
an einer Bewegung hindern kann, sondern dass sie den Hebelmechanismus auch zumindest
so weit bewegen kann, dass zwischen der Kurvenscheibe und dem Teil des
Hebelmechanismus', der sich an der Kurvenscheibe abwälzt, beispielsweise eine Stützrolle,
ein Abstand X besteht. Die rotierende Kurvenscheibe ist bei gesperrtem
Hebelmechanismus also außer Kontakt mit diesem, so dass im ausgekuppelten Zustand
kein Verschleiß der Kurvenscheibe und des Hebelmechanismus' auftritt. Der Abstand X
kann sehr gering sein und beispielsweise 2 mm bis 3 mm betragen.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der erste Schwenkhebel mit
Hilfe einer Andrückeinrichtung an die Kurvenscheibe andrückbar ist. Die
Andrückeinrichtung verhindert ein Abheben des ersten Schwenkhebels von der
Kurvenscheibe. Die Andrückeinrichtung beaufschlagt den Hebelmechanismus also mit
einer Federkraft, entgegen der die Kurvenscheibe den Hebelmechanismus verlagert, um die
Greiferbrücke oszillierend zu verlagern. Die Andrückeinrichtung kann beispielsweise eine
mit einem Federelement, beispielsweise einer zylindrischen Schraubenfeder,
zusammenwirkende Zugstange umfassen, die mit dem Hebelmechanismus wirksam
verbunden ist. Denkbar ist auch, dass die Andrückeinrichtung eine pneumatische Kolben-
und Zylindereinheit aufweist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Bogendruckmaschine ergeben sich aus den
übrigen Unteransprüchen.
Zur Lösung der Aufgabe wird mithin eine Bogendruckmaschine vorgeschlagen, die die
Merkmale des Anspruchs 14 aufweist. Sie weist mindestens eine der Ausrichtung der
Vorderkante der zu bearbeitenden Bogen dienende Vordermarke auf, die mittels einer von
einer Antriebseinrichtung antreibbaren Verlagerungseinrichtung im Takt der Maschine
verlagerbar ist. Die Bogendruckmaschine zeichnet sich dadurch aus, dass die
Verlagerungseinrichtung von der Antriebseinrichtung abkuppelbar ist. Aufgrund dieser
Ausgestaltung kann sichergestellt werden, dass die Verlagerungseinrichtung im
abgekoppelten Zustand bei laufender Maschine zum Stillstand gebracht werden kann. Dies
ist besonders vorteilhaft während des Bebilderns eines Druckplattenzylinders oder
dergleichen bei laufender Bogendruckmaschine mittels einer vorzugsweise in die
Bogendruckmaschine integrierten Bebilderungseinrichtung, da durch die Vordermarke
beziehungsweise die Verlagerungseinrichtung erzeugte Schwingungen, die das Bebildern
stören könnten, vermieden werden.
Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Bogendruckmaschine weist die
Verlagerungseinrichtung einen mittels der Antriebseinrichtung vorzugsweise
ungleichförmig oder oszillierend verlagerbaren Hebelmechanismus auf, der mittels der
Antriebseinrichtung, die vorzugsweise vom Maschinenantrieb gebildet ist, mit einem
Drehmoment beaufschlagbar und von dieser entkoppelbar ist.
Besonders bevorzugt wird ein Ausführungsbeispiel der Bogendruckmaschine, bei dem
mindestens eine Bebilderungseinrichtung in die Bogendruckmaschine integriert ist. Die
Bebilderungseinrichtung ist also ein Teil der Bogendruckmaschine, so dass das Bebildern
einer Druckeinrichtung, die beispielsweise einen antreibbaren, eine Druckfolie
aufweisenden Druckplattenzylinder aufweisen kann, direkt in der Bogendruckmaschine
durchgeführt werden kann. Die Bebilderungseinrichtung kann beispielsweise mindestens
eine Einrichtung zur Durchführung eines Thermotransfers und/oder eines Tintenstrahl-
Verfahrens und/oder eine Lasereinrichtung oder dergleichen aufweisen.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Bogendruckmaschine ergeben sich aus den übrigen
Unteransprüchen.
Zur Lösung der Aufgabe wird ferner ein Verfahren zum Betreiben einer
Bogendruckmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 22 vorgeschlagen. Das Verfahren
zeichnet sich dadurch aus, dass während des Bebilderns einer in die Bogendruckmaschine
integrierten Druckeinrichtung Teile eines Anlegers und/oder mindestens ein Zuführsystem
zum Transportieren der Bogen vom Antrieb abgekuppelt sind. Dadurch kann sichergestellt
werden, dass von diesen Einrichtungen keine Schwingungen erzeugt werden, die in die
Bogendruckmaschine eingeleitet werden und die sich störend auf das Bebildern der
Druckeinrichtung, die beispielsweise einen Druckplattenzylinder aufweist, auswirken
könnten.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass während des Bebilderns der
vorzugsweise von einem Druckplattenzylinder gebildeten Druckeinrichtung eine
Greiferbrücke eines Vorgreifers und/oder eine Vordermarke vom Antrieb entkoppelt
sind/ist. Die Greiferbrücke und der Vorgreifer befinden sich vorzugsweise im Stillstand, so
dass von diesen Einrichtungen keine Schwingungen erzeugt werden. Es wird deutlich, dass
in diesem Zusammenhang unter Entkopplung vom Antrieb eine Trennung der
Greiferbrücke beziehungsweise des Vorgreifers vom Maschinenantrieb verstanden wird, so
dass während des Bebilderns andere, insbesondere rotierende Bauteile beziehungsweise
Einrichtungen der Bogendruckmaschine, wie zum Beispiel ein Zuführzylinder, Leitwalzen,
Druckplattenzylinder oder dergleichen mit unverminderter Geschwindigkeit
(Druckgeschwindigkeit) oder erhöhter Maschinengeschwindigkeit
(Bebilderungsgeschwindigkeit) weiterlaufen können.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 und 2 jeweils eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels eines
Hebelmechanismus' zur Verlagerung einer Greiferbrücke eines
Vorgreifers;
Fig. 3 eine Seitenansicht des in den Fig. 1 und 2 dargestellten
Hebelmechanismus' und eines weiteren Ausführungsbeispiels einer
Sperreinrichtung zum Blockieren des Hebelmechanismus';
Fig. 4 ein Ausführungsbeispiel eines Zuführzylinders und Teile eines
Ausführungsbeispiels des Vorgreifers;
Fig. 5 eine Stirnansicht des in Fig. 4 dargestellten Zuführzylinders;
Fig. 6 und 7 jeweils eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels eines
Hebelmechanismus' zur Verlagerung einer Vordermarke in
verschiedenen Stellungen und
Fig. 8 eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels eines Sperrkörpers in
vergrößertem Maßstab.
Fig. 1 zeigt einen Ausschnitt eines Ausführungsbeispiels einer Bogendruckmaschine 1,
die ein Zuführsystem aufweist, das einen Vorgreifer 3 besitzt. Der Vorgreifer 3 ist in dem
Bereich zwischen einem nicht dargestellten Anleger und einem Zuführzylinder 5
angeordnet. Der Zuführzylinder 5 ist dem Vorgreifer 3 - in Transportrichtung 7 der Bogen
gesehen - nachgeordnet. Der Vorgreifer 3 umfasst eine nicht näher dargestellte
Greiferbrücke 9, die drehfest mit einer quer zur Transportrichtung 7 verlaufenden
Vorgreiferwelle 11 gekoppelt ist. Die Greiferbrücke 9 weist mehrere, hintereinander und in
einem Abstand voneinander angeordnete Greifer auf, von denen in der Darstellung gemäss
Fig. 1 lediglich der Greifer 13 erkennbar ist. Die Greiferbrücke 9 dient dazu, die im
Anleger vereinzelten Bogen an einer Vordermarke (nicht dargestellt) zu übernehmen und
an den Zuführzylinder 5 weiterzutransportieren. Hierzu wird die Greiferbrücke 9
gemeinsam mit der Vorgreiferwelle 11 um die senkrecht zur Bildebene der Fig. 1
verlaufende Längsmittelachse der Vorgreiferwelle 11 oszillierend verlagert, also im und
entgegen dem Uhrzeigersinn im Takt der Bogendruckmaschine verschwenkt.
Zum Verschwenken der Greiferbrücke 9 ist ein Hebelmechanismus 15 vorgesehen, der
einen ersten Schwenkhebel 17, der um eine ortsfeste Achse 18 schwenkbar ist, und einen
zweiten Schwenkhebel 19, der drehfest mit der Vorgreiferwelle 11 verbunden ist, umfasst.
Die Achse 18 ist oberhalb des Zuführzylinders 5 und die Vorgreiferwelle 11 in einem
Abstand zur Achse 18 unterhalb von dieser sowie des Zuführzylinders 5 angeordnet. Der
erste Schwenkhebel 17 ist über ein Gelenk 21 und der zweite Schwenkhebel 19 über ein
Gelenk 23 mit einem Koppelelement 25 verbunden.
Des weiteren ist eine Antriebseinrichtung 27 für den Hebelmechanismus 15 vorgesehen,
die bei diesem Ausführungsbeispiel als Kurvenantrieb ausgebildet ist und eine
Kurvenscheibe 29 aufweist, die drehfest mit einer Antriebswelle 31 verbunden ist. Die
Antriebswelle 31, die mit dem Antrieb der Bogendruckmaschine 1 wirksam verbunden ist,
ist gleichzeitig auch die Antriebswelle des Zuführzylinders 5, das heißt, die
Kurvenscheibe 29 ist bei diesem Ausführungsbeispiel an einer Stirnseite des
Zuführzylinders 5 befestigt.
Der erste Schwenkhebel 17 des Hebelmechanismus 15 weist eine Stützrolle 33 auf, mit der
er an die Außenseite der Kurvenscheibe 29 angedrückt werden kann (Fig. 2). Bei einer
Drehung der Kurvenscheibe 29 wälzt sich die Stützrolle 33 an der Außenumfangsfläche 35
der Kurvenscheibe 29 ab. In der in Fig. 1 dargestellten Stellung des
Hebelmechanismus' 15 ist die Stützrolle 33 in einem Abstand X zur
Außenumfangsfläche 35 der Kurvenscheibe 29 angeordnet. Der Abstand X kann nur
wenige Millimeter betragen.
Zum Andrücken der Stützrolle 33 an die Kurvenscheibe 29 ist eine Andrückeinrichtung 37
vorgesehen, die eine gelenkig mit dem zweiten Schwenkhebel 19 verbundene
Schubstange 39 aufweist, die in Richtung ihrer Längsmittelachse gegenüber einer
ortsfesten Basis 41 verschiebbar ist. An der Basis 41 ist ein Widerlager 43 vorgesehen,
zwischen dem und einer auf die Schubstange 39 aufgeschraubten Druckplatte 45 ein
Federelement 47 angeordnet ist, das in der in Fig. 1 dargestellten Stellung des
Hebelmechanismus' 15 zusammengedrückt ist und über die Druckplatte 45 die
Schubstange 39 mit einer in Richtung auf die Kurvenscheibe 29 gerichteten Druckkraft
beaufschlagt.
Der Hebelmechanismus 15 ist in der in Fig. 1 dargestellten Stellung mit Hilfe einer
Sperreinrichtung 49 blockiert, wird also an einer Bewegung gehindert. Die Greiferbrücke 9
befindet sich daher im Stillstand. Die Sperreinrichtung 49 weist eine hydraulisch oder
pneumatisch betätigbare Kolben- und Zylindereinheit 51 und ein Kniegelenk 53 auf, das
einen ersten einarmigen Hebel 55, der um eine ortsfeste Achse 57 schwenkbar ist, und
einen zweiten einarmigen Hebel 59 umfasst. Dieser ist über ein Knie 61 gelenkig mit dem
ersten Hebel 55 verbunden. Die Sperreinrichtung 49 weist des weiteren einen um eine
ortsfeste Achse 63 schwenkbaren Sperrkörper 65 auf, der über ein Gelenk 67 mit dem
zweiten Hebel 59 verbunden ist. Mit dem Gelenk 61 ist eine Kolbenstange 68 der Kolben-
und Zylindereinheit 51 verbunden, die von einem Gehäuse 69 aufgenommen ist und in
Richtung ihrer Längsmittelachse verlagerbar ist. In Fig. 1 ist die Kolbenstange 68 soweit
ausgefahren, bis der erste Hebelarm 55 gegen einen ortsfesten Anschlag 70 stößt. Dabei
wird der Sperrkörper 65 so weit verschwenkt, dass er mit einem nasenförmigen Vorsprung
gegen eine Anschlagfläche 71 am zweiten Schwenkhebel 19 des Hebelmechanismus' 15
drückt und diesen an einer Schwenkbewegung entgegen dem Uhrzeigersinn hindert. Der
blockierte Hebelmechanismus 15 befindet sich also im Stillstand. Der zweite
Schwenkhebel 19 ist mit Hilfe der Sperreinrichtung 49 über eine Endstellung, in der die
Stützrolle 33 noch an die Kurvenscheibe 29 angedrückt ist, hinaus verschwenkt, die der
Schwenkhebel 19 ohne die Sperreinrichtung 49 nicht erreichen kann.
Aus Fig. 1 ist ohne weiteres ersichtlich, dass der Hebelmechanismus 15 als Kniegelenk
ausgebildet ist.
Im Folgenden wird die Funktion der vorstehend genannten Einrichtungen näher erläutert:
Während der Betriebsphase der Bogendruckmaschine 1, in der die Bogen (nicht dargestellt) bedruckt werden, ist die Sperreinrichtung 49 inaktiv, das heißt, der Hebelmechanismus 15 ist nicht von Sperrkörper 65 blockiert. Dieser ist durch ein Einfahren der Kolbenstange 68 in das Gehäuse 69 der Kolben- und Zylindereinheit 51 im Uhrzeigersinn so weit verschwenkt, dass der zweite Schwenkhebel 19 ihn passieren kann, während der Hebelmechanismus 15 die Greiferbrücke 9 oszillierend verlagert. Bei freigegebenen, also nicht blockiertem Hebelmechanismus 15 wird der zweite Schwenkhebel 19 von der Andrückeinrichtung 37 so kraftbeaufschlagt, dass er entgegen dem Uhrzeigersinn so weit verschwenkt wird, dass die Stützrolle 33 am ersten Schwenkhebel 17 gegen die Außenumfangsfläche 35 der Kurvenscheibe 29 gedrückt ist. Bei einer Rotation der Kurvenscheibe 29 werden die ersten und zweiten Schwenkhebel 17, 19 entsprechend der Außenkontur der Kurvenscheibe 29 verlagert und somit auch die Greiferbrücke 9, die gemeinsam mit der Vorgreiferwelle 11 im und entgegen dem Uhrzeigersinn um deren Längsmittelachse verschwenkt werden.
Während der Betriebsphase der Bogendruckmaschine 1, in der die Bogen (nicht dargestellt) bedruckt werden, ist die Sperreinrichtung 49 inaktiv, das heißt, der Hebelmechanismus 15 ist nicht von Sperrkörper 65 blockiert. Dieser ist durch ein Einfahren der Kolbenstange 68 in das Gehäuse 69 der Kolben- und Zylindereinheit 51 im Uhrzeigersinn so weit verschwenkt, dass der zweite Schwenkhebel 19 ihn passieren kann, während der Hebelmechanismus 15 die Greiferbrücke 9 oszillierend verlagert. Bei freigegebenen, also nicht blockiertem Hebelmechanismus 15 wird der zweite Schwenkhebel 19 von der Andrückeinrichtung 37 so kraftbeaufschlagt, dass er entgegen dem Uhrzeigersinn so weit verschwenkt wird, dass die Stützrolle 33 am ersten Schwenkhebel 17 gegen die Außenumfangsfläche 35 der Kurvenscheibe 29 gedrückt ist. Bei einer Rotation der Kurvenscheibe 29 werden die ersten und zweiten Schwenkhebel 17, 19 entsprechend der Außenkontur der Kurvenscheibe 29 verlagert und somit auch die Greiferbrücke 9, die gemeinsam mit der Vorgreiferwelle 11 im und entgegen dem Uhrzeigersinn um deren Längsmittelachse verschwenkt werden.
In der in Fig. 2 dargestellten Stellung des Hebelmechanismus 15 ist die Greiferbrücke 9
in eine Stellung verlagert, in der sie ein Bogen vom Anleger übernehmen kann (siehe auch
Fig. 3). Bevor ein nicht dargestellter Druckplattenzylinder der Bogendruckmaschine 1
bebildert wird, wird der Hebelmechanismus 15 von der Antriebseinrichtung 27
abgekuppelt. Dies erfolgt dadurch, dass nachdem der zweite Schwenkhebel 19 des
Hebelmechanismus 15 den in Bereitschaftsstellung angeordneten Sperrkörper 65 der
Sperreinrichtung 49 passiert hat, die Kolbenstange 68 der Kolben- und Zylindereinheit 51
ausgefahren wird, wodurch der Sperrkörper 65 entgegen dem Uhrzeigersinn aus seiner in
Fig. 2 dargestellten Bereitschaftsstellung in die in Fig. 1 dargestellte Sperrstellung
verlagert wird. Im gesperrten Zustand des Hebelmechanismus 15 steht der
Hebelmechanismus 15 still, und die Stützrolle 33 weist vorzugsweise den Abstand X zur
Kurvenscheibe 29 auf, so dass diese weiter rotieren kann, ohne den Hebelmechanismus 15
zu beschädigen.
Während des Bebilderns des Druckplattenzylinders innerhalb der Bogendruckmaschine
mittels eines Lasers oder dergleichen werden also keine Schwingungen vom
Hebelmechanismus 15 erzeugt, wie bei bekannten Bogendruckmaschinen, die zu Fehlern
bei dem auf den Druckplattenzylinder aufgebrachten Druckbild führen können. Um das
Bebildern schnell durchführen zu können, kann die Geschwindigkeit der
Bogendruckmaschine von beispielsweise 10.000 Bogen pro Stunde während des
Bedruckens der Bogen auf eine Geschwindigkeit erhöht werden, die einem Durchsatz von
beispielsweise 16.000 Bogen pro Stunde entsprechend würde.
Um den nach dem Bebildern den Druckvorgang neu zu starten, wird der Sperrkörper 65
mit Hilfe der Kolben- und Zylindereinheit 51 in die in Fig. 1 dargestellte Stellung zurück
geschwenkt, wodurch der zweite Schwenkhebel 19 freigegeben wird. Die
Andrückeinrichtung 27 drückt nun den ersten Schwenkhebel 17 mit der Stützrolle 33 gegen
die rotierende Kurvenscheibe 29 der Antriebseinrichtung 27. Entsprechend dem
Außenkonturverlauf der Kurvenscheibe 29 wird der erste Schwenkhebel 17 und somit auch
der zweite Schwenkhebel 19 sowie die Greiferbrücke 9 oszillierend verlagert. Dabei
übernimmt die Greiferbrücke 9 jeweils einen Bogen an der Vordermarke der
Bogendruckmaschine 1 und transportiert ihn zum Zuführzylinder 5.
Mit Hilfe des Kurvenantriebs kann gewährleistet werden, dass das Bewegungsgesetz des
Vorgreifers 3 beim Wiedereingriff der Stützrolle 33 auf die Kurvenscheibe 29 eingehalten
wird. Mit anderen Worten, die Kurvensteuerung ermöglicht in vorteilhafter Weise ein
Synchronlauf mit anderen Einrichtungen der Bogendruckmaschine 1.
Fig. 3 zeigt den anhand der Fig. 1 und 2 erläuterten Hebelmechanismus 1, die
Andrückeinrichtung 37, einen Teil der Antriebseinrichtung 27 und ein weiteres
Ausführungsbeispiel der Sperreinrichtung 49. Gleiche Teile sind mit gleichen
Bezugszeichen versehen, so dass insofern auf die Beschreibung zu den vorangegangenen
Figuren verwiesen wird.
Die Sperreinrichtung 49 unterscheidet sich von der in den Fig. 1 und 2 dargestellten
Sperreinrichtung insbesondere dadurch, dass der klinkenförmige Sperrkörper 65 gelenkig
mit einem um die Achse 63 schwenkbaren Grundkörper 73 verbunden ist, der wiederum
gelenkig mit dem zweiten Hebel 59 des Kniehebels 53 gekoppelt ist. Der Sperrkörper 65
ist hier federnd am Grundkörper 73 gelagert. Hierzu ist ein von einer Zugfeder gebildetes
Federelement 75 vorgesehen, dass an seinem einen Ende mit dem Sperrkörper 65 und mit
seinem anderen Ende mit dem Grundkörper 73 verbunden ist. In der in Fig. 3
dargestellten Stellung der Sperreinrichtung 49 ist die Kolbenstange 68 so weit aus dem
Gehäuse 69 herausgefahren, bis der erste Hebel 55 gegen den Anschlag 70 fährt. In dieser
Stellung ist das Kniegelenk 53 überdrückt/überstreckt und der Sperrkörper 65 ragt in dem
mit gestrichelter Linie 75 dargestellten Aktionsradius' des zweiten Schwenkhebels 19
hinein. Wenn der zweite Schwenkhebel 19 mittels der Antriebseinrichtung 27 nun im
Uhrzeigersinn verschwenkt wird, wird er gegen eine Schräge 77 des Sperrkörpers 65
verlagert. Dadurch wird der federnd gelagerte Sperrkörper 65 entgegen dem Uhrzeigersinn
verschwenkt und aus dem Aktionsradius des zweiten Schwenkhebels 19 herausgedrückt.
Der Sperrkörper 65 weist eine Nase 76 auf (Fig. 8), an der die Anschlagfläche 71 des
zweiten Schwenkhebels 19 beim Überstreichen in der Bewegungsrichtung gegen den
Uhrzeigersinn einrastet. Dadurch wird die Fehlfunktion für einen Maschinenbediener
erkennbar, da keine Bogen mehr transportiert werden.
Das in Fig. 3 dargestellte Ausführungsbeispiel der Sperreinrichtung 49 weist den Vorteil
auf, dass der Sperrkörper 65 kollisionsgeschützt ausgeführt ist, das heißt, er kann
unabhängig von der jeweiligen Lage des zweiten Schwenkhebels 19 des
Hebelmechanismus' 15 in dessen Bewegungsbereich eingeschwenkt werden, ohne dass er
durch den zweiten Schwenkhebel 19 beschädigt wird. Sollte also beispielsweise ein Fehler
in der Steuerung/Regelung der Bogendruckmaschine 1 auftreten, was zu einer
unerwünschten Aktivierung der Sperreinrichtung 49 führt, kann eine Beschädigung des
Hebelmechanismus 15 durch eine Kollision mit dem Sperrkörper 65 mit Sicherheit
ausgeschlossen werden. Festzuhalten bleibt noch, dass durch den Kniehebel zur
Verlagerung des Sperrkörpers 65 die zum Abkuppeln erforderlichen Kräfte erzeugt
werden. Außerdem verbleibt das Kniegelenk beim Wegfallen der Kraft des
Pneumatikzylinders in seiner überstreckten Stellung, so dass der Vorgreifer beim Bebildern
weiterhin ausgekuppelt bleibt.
Bei einem in den Figuren nicht dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Zuführsystem
zum Zuführen der Bogen vom Anleger zur Bogendruckmaschine anstelle des
Hebelmechanismus, wie er anhand der vorangegangenen Figuren beschrieben ist, einen
Zuführgreifer auf, mit dessen Hilfe ein einzelner Bogen vom Stapel abgehoben und zum
Druckzylinder transportiert werden kann. Der Zuführgreifer übergibt den Bogen
vorzugsweise unmittelbar an den Druckzylinder. Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel
des Zuführsystems ist eine Greiferbrücke vorgesehen, die in die Zuführtrommel integriert
ist. Zur Übernahme eines Bogens wird die Zuführtrommel um ihre Drehachse gegensinnig
zur Transportrichtung der Bogen verschwenkt. Im Betrieb der Maschine schwenkt also die
Zuführtrommel mit der integrierten Greiferbrücke im Takt der Maschine hin und her. Es
bleibt festzuhalten, dass der Gegenstand der Erfindung nicht auf ein einen
Hebelmechanismus aufweisendes Zuführsystem beschränkt ist, sondern dass
Zuführsysteme mit unterschiedlichem Aufbau einsetzbar sind, denen gemeinsam ist, das
sie von der Antriebseinrichtung abkoppelbar sind.
Fig. 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Zuführzylinders 5, der in seiner
Außenumfangsfläche 79 für jeden der Greifer 13 der nicht dargestellten Greiferbrücke des
Vorgreifers 3 eine Umfangsnut 81 aufweist, wobei die Tiefe der Umfangsnuten 81 so
gewählt ist, dass bei einem Versagen des Hebelmechanismus' 15 die Greifer 13 des
Vorgreifers 3 nicht mit dem Zuführzylinder 5 kollidieren können, sondern in die
Umfangsnuten 81 eintauchen. Die Umfangsnuten 81 verhindern ausschließlich bei
Versagen der Kupplung (Sperreinrichtung 49) die Kollision der Greifer 13 mit dem
Zuführzylinder 5.
Fig. 5 zeigt eine Stirnansicht auf den in Fig. 5 dargestellten Zuführzylinder 5, an dessen
Stirnseite die Kurvenscheibe 29 der Antriebseinrichtung 27 gelagert ist. Ferner ist mit
gestrichelter Linie 83 der Grund einer Umfangsnut 81 dargestellt.
Fig. 6 und 7 zeigen einen Ausschnitt aus einer Bogendruckmaschine 1 im Bereich einer
Vordermarke 85, die zum Ausrichten der Vorderkante der zu verbeitenden, im nicht
dargestellten Anleger vereinzelten Bogen quer zur Transportrichtung 7 der Bogen dient.
An der Vordermarke 85 wird der ausgerichtete Bogen von der nicht dargestellten
Greiferbrücke eines in Transportrichtung 7 nachgeordneten Vorgreifers übernommen. Die
Vordermarke 85 beziehungsweise die Vordermarken sind mit Hilfe einer
Verlagerungseinrichtung im Takt der Maschine verlagerbar, worauf im Folgenden näher
eingegangen wird.
Die Vordermarke 85 ist an einem Hebelarm 87 angeordnet, der um eine ortsfeste zweite
Achse 89 schwenkbar ist. Der Hebelarm 87 ist Teil eines Hebelmechanismus 91 zur
Verlagerung der Vordermarke 85. Der Hebelmechanismus 91 umfasst ferner eine gelenkig
mit dem Hebelarm 87 verbundene Koppelstange 93, die wiederum über ein Gelenk 95 mit
einem Rollenhebel 97 verbunden ist, der um eine ortsfeste Achse 99 schwenkbar ist. Der
Rollenhebel 97 weist eine Stützrolle 101 auf, die mit Hilfe einer Andrückeinrichtung 103
an die Außenumfangsfläche 105 einer drehfest mit einer Antriebswelle 107 verbundenen
Kurvenscheibe 109 andrückbar ist. Die Kurvenscheibe 109 ist Teil einer
Antriebseinrichtung 111 für den Hebelmechanismus 91, die hier als Kurvenantrieb
ausgebildet ist.
Die Andrückeinrichtung 103 ist bei diesem Ausführungsbeispiel identisch aufgebaut wie
die anhand der vorangegangenen Figuren beschriebene Andrückeinrichtung 37 und weist
eine Zugstange 113 auf, die mit Hilfe eines Federelements 115 mit einer in Richtung der
Längsmittelachse der Zugstange 113 gerichteten Druckkraft beaufschlagbar ist. Die
Zugstange 113 ist über ein Gelenk 117 mit dem Hebelarm 87 verbunden. In der in Fig. 6
dargestellten Stellung der Andrückeinrichtung 103 ist das Federelement 115
zusammengedrückt, wobei die Federkraft die Zugstange 113 - in vertikaler Richtung
gesehen - nach unten zieht beziehungsweise drückt, wodurch der Hebelarm 87, die
Kurbelstange 93 und der Rollenhebel 97 so verlagert werden, dass die Stützrolle 101 an die
Kurvenscheibe 109 der Antriebseinrichtung 111 gedrückt wird und sich an dieser abwälzt.
Des weiteren ist eine Sperreinrichtung 49 vorgesehen, die rein beispielhaft identisch
aufgebaut ist, wie die anhand der Fig. 1 und 2 beschriebene Sperreinrichtung. Gleiche
Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, so dass insofern auf die Beschreibung zu
den vorangegangenen Figuren verwiesen wird. Die Ausrichtung der Sperreinrichtung 43 ist
hier so gewählt, dass der Sperrkörper 65 unterhalb der in vertikaler Richtung
ausgerichteten Koppelstange 93 angeordnet ist. In der in Fig. 6 dargestellten Stellung ist
der Sperrkörper 65 in Bereitschaftsposition angeordnet, befindet sich also nicht im
Bewegungsbereich der Koppelstange 93.
Zur Funktion des Hebelmechanismus' 91: In der in Fig. 6 dargestellten Stellung ist die
Vordermarke 85 in einer Ausrichtstellung angeordnet, in der die Vorderkante eines vom
Anleger vereinzelten Bogen quer zur Transportrichtung 7 der Bogen ausgerichtet wird.
Sobald dies erfolgt ist, wird der Bogen von der Greiferbrücke des nicht dargestellten
Vorgreifers übernommen und weitertransportiert. Dazu muss aber zunächst die
Vordermarke 85 weggeschwenkt werden, hier um die zweite Achse 89 entgegen dem
Uhrzeigersinn, und das mit hoher Geschwindigkeit, wodurch auch hohe Beschleunigungen
auftreten. Die schwingende Verlagerung der Vordermarke 85 mit Hilfe des
Hebelmechanismus' 91 erfolgt entsprechend der Außenkontur der von der Stützrolle 101
abgetasteten Kurvenscheibe 109. Um zu vermeiden, dass beim Bebildern durch den
Hebelmechanismus 91 Schwingungen in die Bogendruckmaschine eingeleitet werden, die
das Bebildern eines Druckplattenzylinders oder dergleichen stören könnten, wird der
Hebelmechanismus 91 vor dem Bebildern von der Antriebseinrichtung 111 abgekuppelt.
Hierzu wird die Sperreinrichtung 43 aktiviert, deren Kolbenstange 68 so weit aus dem
Gehäuse 69 ausfährt, bis der Kniehebel 53 gegen den Anschlag 70 fährt. Dabei wird der
Sperrkörper 65 entgegen dem Uhrzeigersinn um die Achse 63 verschwenkt und mit einem
nasenförmigen Vorsprung 119 gegen eine Anschlagfläche 121 an die Koppelstange 93
gedrückt, die dadurch angehoben wird. Dadurch wird der Hebelarm 87 mit der daran
befestigten Vordermarke 85 entgegen dem Uhrzeigersinn um die Achse 89 in eine
Bereitschaftsstellung (Fig. 7) verschwenkt. Durch das Anheben der Koppelstange 93 wird
der Rollenhebel 97 so verschwenkt, dass die Stützrolle 101 von der Kurvenscheibe 109
abgehoben ist. Zwischen der Stützrolle 101 und der Kurvenscheibe 109 besteht ein
Abstand X, der beispielsweise 2 mm bis 3 mm betragen kann. Der Hebelmechanismus 91
ist nun von der Antriebseinrichtung 111 entkoppelt und befindet sich im Stillstand,
während die Kurvenscheibe 109 weiter mit Maschinengeschwindigkeit rotieren kann.
Nach dem Bebildern des Druckplattenzylinders wird der Sperrkörper 65 wieder
weggeschwenkt, um den Hebelmechanismus 91 mit der Antriebseinrichtung 111 zu
koppeln, was dadurch erfolgt, dass die Andrückeinrichtung 103 den Hebelarm 87, die
Koppelstange 93 und den Rollenhebel 97 so verlagert, dass die Stützrolle 101 wieder an
die Außenumfangsfläche 105 der Kurvenscheibe 109 angedrückt wird.
Aus allem wird deutlich, dass die Hebelmechanismen 15 und 91 des Vorgreifers 3
beziehungsweise für die Vordermarke 85 als Kniehebel ausgebildet sind, die
selbstverständlich nicht nur mittels eines Kurvenantriebs antreibbar sind, sondern auch
anders betätigt werden können, wie zum Beispiel mit Hilfe eines Elektromotors,
gegebenenfalls unter Zwischenschaltung eines Getriebes, wobei zur Entkopplung des
Hebelmechanismus' und der Antriebseinrichtung eine Kupplung vorgesehen sein kann. Der
Kurvenantrieb weist den Vorteil auf, dass das Bewegungsgesetz des Vorgreifers
beziehungsweise das der Vordermarke beim Wiedereingriff der Stützrolle auf die
Kurvenscheibe eingehalten wird.
Die Abkuppelstellung der Hebelmechanismen 15 und 91 können beispielsweise durch
einen Endschalter registriert werden. Die Einhaltung der Betriebszustände (Stillstand,
Kopplung mit der Antriebseinrichtung) der Hebelmechanismen 15, 91 kann durch
Sensoren überwacht werden. Bei der Ansteuerung der Kniehebelbetätigung kann in der
Software einer Steuerungs- und/oder Regelungseinrichtung der Bogendruckmaschine 1
beziehungsweise des Vorgreifers 3 beziehungsweise der Vordermarke 85 die
Einfehlersicherheit realisiert werden.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass durch das Abkuppeln der
Hebelmechanismen 15, 91 von den Antriebseinrichtungen 27, 111 in vorteilhafter Weise
durch die schwingenden Bewegungen der Hebelmechanismen verursachte Schwingungen
während des Bebilderns des Druckplattenzylinders vermieden werden können.
Claims (23)
1. Bogendruckmaschine mit einem Zuführsystem zum Zuführen von Bogen von einem
Bogenanleger zur Bogendruckmaschine und einer Einrichtung zum Bebildern einer
auf dem Druckformzylinder angeordneten Druckform, wobei das Zuführsystem
mindestens einen hin- und hergehenden Vorgreifer und eine Antriebseinrichtung für
das Zuführsystem umfaßt,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Vorgreifer von der Antriebseinrichtung abkuppelbar ist.
2. Bogendruckmaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Zuführsystem einen mit Hilfe eines Hebelmechanismus' (15) antreibbaren
Vorgreifer (3) aufweist.
3. Bogendruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Vorgreifer (3) mindestens eine im Takt der Maschine, vorzugsweise
ungleichförmig, insbesondere oszillierend, verlagerbare Greiferbrücke (9) aufweist
4. Bogendruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Vorgreifer (3) zwischen dem Anleger und einem Zuführzylinder angeordnet
ist.
5. Bogendruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Hebelmechanismus (15) in einer bestimmten Funktionsstellung mittels einer
Sperreinrichtung (49) blockierbar ist.
6. Bogendruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Antriebseinrichtung (27) als Kurvenantrieb ausgebildet ist, der mindestens
eine drehfest mit einer Antriebswelle (31) verbundene Kurvenscheibe (29) aufweist,
die mit einem um eine ortsfeste Achse schwenkbaren ersten Schwenkhebel (17) des
Hebelmechanismus' (15) zusammenwirkt.
7. Bogendruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der erste Schwenkhebel (17) mit Hilfe einer Andrückeinrichtung (37) an die
Kurvenscheibe (29) andrückbar ist.
8. Bogendruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Hebelmechanismus (15) einen zweiten Schwenkhebel (19) aufweist, der
drehfest mit einer Vorgreiferwelle (11) verbunden ist, an der auch die
Greiferbrücke (9) befestigt ist.
9. Bogendruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Andrückeinrichtung (37) mit der Vorgreiferwelle (11) und/oder dem zweiten
Schwenkhebel (19) zusammenwirkt.
10. Bogendruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die ersten und zweiten Schwenkhebel (17, 19) gelenkig mit einem Koppelelement
(25) verbunden sind.
11. Bogendruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der erste Schwenkhebel (17) mindestens eine Stützrolle (33) aufweist, die sich
im nicht blockierten Zustand des Hebelmechanismus' (15) an der Kurvenscheibe (29)
abwälzt, und dass die Stützrolle (33) im blockierten Zustand des
Hebelmechanismus' (15) einen Abstand (X) zur rotierenden Kurvenscheibe (29)
aufweist.
12. Bogendruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Greiferbrücke (9) mindestens einen Greifer (13), vorzugsweise mehrere
Greifer aufweist und dass der Zuführzylinder (5) für jeden der Greifer (13) eine
Umfangsnut (81) aufweist, in die der Greifer (13) bei Annäherung an den
Zuführzylinder (5) eintaucht.
13. Bogendruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Tiefe der Umfangsnut (81) so gewählt ist, dass auch bei einem minimalen
Abstand der Greifer (13) zur Drehachse (31) des Zuführzylinders (5) ein
Zwischenraum zwischen den Greifern (13) und dem Grund der jeweiligen
Umfangsnut (81) besteht.
14. Bogendruckmaschine mit einem Zuführsystem zum Zuführen von Bogen von einem
Bogenanleger zur Bogendruckmaschine und einer Einrichtung zum Bebildern einer
auf dem Druckformzylinder angeordneten Druckform, wobei das Zuführsystem
mindestens eine hin- und herschwenkbare Vordermarke und eine Antriebseinrichtung
für die Vordermarke umfaßt,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Vordermarke von der Antriebseinrichtung (111) abkuppelbar ist.
15. Bogendruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Verlagerungseinrichtung einen mittels der Antriebseinrichtung (111),
vorzugsweise ungleichförmig, insbesondere oszillierend, verlagerbaren
Hebelmechanismus (91) aufweist.
16. Bogendruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Antriebseinrichtung (111) als Kurvenantrieb ausgebildet ist, der mindestens
eine mit einer Antriebswelle (107) drehfest verbundene Kurvenscheibe (109)
aufweist, die mit einem um eine ortsfeste erste Achse (99) schwenkbaren Rollenhebel
(97) zusammenwirkt.
17. Bogendruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Hebelmechanismus (91) eine Koppelstange (93) aufweist, die gelenkig mit
dem Rollenhebel (97) und einem die Vordermarke (85) aufweisenden, um eine
ortsfeste zweite Achse (89) schwenkbaren Hebelarm (87) verbunden ist.
18. Bogendruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass - in vertikaler Richtung gesehen - in einer angehobenen Stellung der Koppel
stange (93) die Vordermarke (85) in eine Ausrichtstellung und in einer abgesenkten
Stellung der Koppelstange (93) in eine Bereitschaftsstellung verlagert ist.
19. Bogendruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass dem Hebelmechanismus (91) eine Andrückeinrichtung (103) zugeordnet ist, mit
deren Hilfe der Hebelmechanismus (91) so kraftbeaufschlagbar ist, dass mindestens
eine Stützrolle (101) des Rollenhebels (97) an die Kurvenscheibe (109) angedrückt
ist.
20. Bogendruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass dem Hebelmechanismus (91) eine Sperreinrichtung (43) zugeordnet ist, mit
deren Hilfe die Kurbelstange so weit anhebbar ist, dass der Rollenhebel (97) außer
Kontakt mit der Kurvenscheibe (109) ist.
21. Bogendruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass in die Bogendruckmaschine mindestens eine Bebilderungseinrichtung integriert
ist.
22. Verfahren zum Betreiben einer Bogendruckmaschine mit einem Zuführsystem zum
Zuführen von Bogen von einem Bogenanleger zur Bogendruckmaschine und einer
Einrichtung zum Bebildern einer auf dem Druckformzylinder angeordneten
Druckform,
dadurch gekennzeichnet,
dass während des Bebilderns der Druckform Teile eines Anlegers und/oder
mindestens ein Zuführsystem zum Transportieren der Bogen vom Antrieb
abgekuppelt sind.
23. Verfahren nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Greiferbrücke eines Vorgreifers und/oder eine Vordermarke vom Antrieb
entkoppelt sind/ist.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8141 | Disposal/no request for examination |