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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Dünnschicht-Photovoltaikmodul,
das aus mehreren einzelnen, miteinander elektrisch verschalteten
Teilmodulen aufgebaut ist, und auf ein Verfahren zur Herstellung
desselben.
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Aus
der Patentschrift
US 6 111 188 ist
bekannt, ein zweidimensionales Solarzellenfeld aus einzelnen Modulen
aufzubauen, indem eine zur Verfügung
stehende, zu belegende Fläche
mit den z.B. streifenförmigen
Einzelmodulen bedeckt wird, die dann durch geeignete Verdrahtung
in eine Mehrzahl von Solarzellenketten in Reihe geschaltet werden, wobei
die Modulanzahl pro Kette durch die gewünschte Ausgangsspannung bestimmt
ist, während die
Ketten untereinander parallel geschaltet werden.
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Was
die geometrische Anordnung von Solarmodulen betrifft, so ist es
alternativ zum Aufbringen von Modulen auf planen Flächen bekannt,
die einzelnen Module in einen Hohlraum zwischen zwei Endplatten
lamellenjalousieartig, siehe die Offenlegungsschrift
EP 0 028 820 A2 , oder plan
einzubringen, wie in der Gebrauchsmusterschrift
DE 89 11 906 U1 offenbart.
In der letztgenannten Druckschrift wird außerdem vorgeschlagen, den Hohlraum
mit einem niedrig viskosen, härtbaren,
optisch voll transparenten Harzmaterial auszugießen, dem Zusätze zur
Reduktion des UV-Anteils der Sonneneinstrahlung, zur Optimierung
des Brechungsindex für
das Gesamtsystem aus Endplatten, Solarmodulen und zwischenliegenden
Harzschichten und/oder zur Haftverbesserung des Harzmaterials an
den Endplatten zugegeben werden können.
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Alternativ
ist es bekannt, Dünnschicht-Photovoltaikmodule,
die mehrere und vorzugsweise eine Vielzahl von miteinander elektrisch
verschalteten Einzelzellen beinhalten, in monolithisch integrierter Form
herzustellen, d.h. die Einzelzellen werden auf einem gemeinsamen
Substrat gebildet und dabei durch geeignete Strukturierungsprozesse
miteinander integriert elektrisch verschaltet. So kann das Modul
beispielsweise aus einer Vielzahl von Einzelzellen aufgebaut sein,
die integriert serienverschaltet sind. Verschiedene Typen solcher
Module aus integriert serienverschalteten Einzelzellen und geeignete Verfahren
zu deren Herstellung sind in der Offenlegungsschrift
DE 199 34 560 A1 und der
dort zitierten Literatur offenbart. Üblich ist hierbei insbesondere eine
Aufteilung der Modulfläche
in streifenförmige Einzelzellen,
die integriert serienverschaltet nebeneinander liegen. Der die integrierte
Serienverschaltung bewirkende elektrische Kontakt von Rückkontaktschicht
einer Zelle und Frontkontaktschicht einer benachbarten Zelle kann
je nach Anwendungsfall auf der ganzen Länge oder nur in bestimmten
Abschnitten entlang einer zugehörigen
Serienverschaltungslinie zwischen je zwei streifenförmigen Einzelzellen gebildet
sein.
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Je
großflächiger derartige
monolithische Photovoltaikmodule sind, um so stärker können sich lokale Defekte, wie
punktuelle elektrische Kurzschlüsse
oder mechanische Risse, über
einen größeren Modulbereich
hinweg auswirken oder ausbreiten, was zu Wirkungsgradverlusten bis
hin zum völligen Ausfall
des Moduls führen
kann.
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In
der Patentschrift
US 4 245 386 ist
ein Verfahren zur Herstellung von Solarzellenbatterien beschrieben,
bei dem ein Modul mit mehreren, über
Serienverschaltungslinien integriert serienverschalteten Photovoltaikzelleneinheiten
gefertigt wird, das anschließend
entlang von Trennlinien in Einzelmodule aufgeteilt wird, welche
dann als je eine Solarzellenbatterie aus mehreren, integriert serienverschalteten Solarzelleneinheiten
verwendet werden.
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Aus
der Offenlegungsschrift
EP
0 113 959 A2 ist es bekannt, eine Mehrzahl von Teilmodulen,
die jeweils mehrere integriert serienverschaltete Photovoltaik-Einzelzellen
beinhalten, gemeinsam auf einer transparenten und/oder flexiblen
Unterlage unter Belassung von Zwischenräumen durch geeignete Dünnschichttechnologien
auszubilden und miteinander elektrisch zu verschalten.
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In
der Offenlegungsschrift JP 61-73386 A ist ein Herstellungsverfahren
für ein
Photovoltaikmodul offenbart, bei dem folienartige Photovoltaikelemente, die
jeweils mehrere integriert serienverschaltete Photovoltaik-Einzelzellen beinhalten,
matrixförmig
auf unterteilte, vorbereitete Flächenbereiche
eines Substrats aufgebracht und anschließend in gewünschter Weise miteinander elektrisch
verschaltet werden, wonach das Substrat entsprechend zerteilt wird.
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Für manche
Anwendungen werden sogenannte teil- oder semitransparente Module
gewünscht,
die einen gewissen Anteil von durchsichtigen Bereichen aufweisen,
so dass ein Teil des auftreffenden Lichtes durch das Modul hindurchtritt
und diesem ein teiltransparentes Aussehen gibt. Bei monolithisch
integriert gefertigten Modulen ist es dazu bekannt, in die Schichtfolge
des Moduls ein Muster von Öffnungen
einzubringen, die mit einem transparenten Material gefüllt werden
können,
siehe z.B. die Patentschrift
US
5 254 179 . Dies geht zwangsläufig mit einem gewissen Wirkungsgradverlust
bezogen auf die produzierte Absorberfläche einher, d.h. bezogen auf
die produzierte Fläche
an photovoltaisch aktiver Absorberschicht.
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Der
Erfindung liegt als technisches Problem die Bereitstellung eines
Dünnschicht-Photovoltaikmoduls
der eingangs genannten Art, das auch bei relativ großer Modulfläche und/oder
bei teiltransparenter Auslegung einen vergleichsweise hohen Wirkungsgrad
ermöglicht
und bei dem die Auswirkungen lokaler Defekte relativ beschränkt bleiben,
sowie eines Verfahrens zur Herstellung eines solchen Moduls zugrunde.
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Die
Erfindung löst
dieses Problem durch die Bereitstellung eines Dünnschicht-Photovoltaikmoduls
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie ein Herstellungsverfahren
mit den Merkmalen des Anspruchs 2.
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Das
erfindungsgemäße Dünnschicht-Photovoltaikmodul
ist charakteristischerweise aus speziellen Teilmodulen aufgebaut,
die durch Zerteilen eines oder mehrerer monolithisch gefertigter
Ursprungsmodule gebildet sind, wobei jedes Ursprungsmodul mehrere, über Serienverschaltungslinien
integriert serienverschaltete Photovoltaikzelleneinheiten beinhaltet.
Das Zerteilen erfolgt entlang von Trennlinien, die senkrecht oder
in einem Schrägwinkel
nicht-parallel zu den Serienverschaltungslinien verlaufen, wodurch
die Teilmodule jeweils mehrere integriert serienverschaltete Photovoltaik-Einzelzellen
beinhalten.
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Es
konnte von den Erfindern festgestellt werden, dass für das erfindungsgemäße Photovoltaikmodul,
das aus den Teilmodulen aufgebaut ist, die durch das Zerteilen des
oder der Ursprungsmodule entstehen, bei ansonsten unveränderten
Parametern ein höherer
Wirkungsgrad erzielt werden kann als für das bzw. die Ursprungsmodule.
Eine Ursache hierfür kann
darin begründet
sein, dass durch den Aufbau des Photovoltaikmoduls aus mehreren
einzelnen Teilmodulen Defekte in ihrer Wirkung auf das jeweilige
Teilmodul beschränkt
bleiben und sich nicht über einen
größeren Bereich
der Modulfläche
ausdehnen können.
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Der
Aufbau des Moduls aus einzelnen Teilmodulen ermöglicht auch die Realisierung
nicht-planer Module, z.B. von Modulen mit lamellenjalousieartig angeordneten
Teilmodulen, wie im Anspruch 1 bzw. 5 angegeben. Dies erlaubt z.B.
bei im Einbauzustand vertikal an einer Gebäudefassade angebrachten Modulen
eine Steigerung der Energieausbeute im Vergleich zu einem planen
Modul, da die einzelnen Teilmodule in einem günstigen Winkel zur Sonne ausgerichtet
sein können,
der schräg
zur Vertikalen liegt. Gleichzeitig ermöglichen solche lamellenjaousieartigen
Module eine blickwinkelabhängige
Teiltransparenz.
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Dabei
werden gemäß Anspruch
1 bzw. 6 die lamellenjalousieartig angeordneten Teilmodule in einem
Hohlraum von einem Füllmedium
umgeben, dessen Brechungsin dex auf denjenigen eines für die Teilmodule
verwendeten Substrats abgestimmt ist. Damit lassen sich vorteilhafte
optische Effekte erreichen, z.B. eine quasi optische Unsichtbarkeit
des Substrats der Teilmodule bei gleichem Brechungsindex von Füllmedium
und Substrat, was dem Modul ein schlankes Aussehen verleiht, da
von außen
nur noch die auf die jeweiligen Substrate der Teilmodule aufgebrachten
Schichten optisch sichtbar sind.
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In
einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 3 werden die Teilmodule
in einem Anordnungsmuster auf eine gemeinsame Unterlage aufgebracht,
wobei besonders vorteilhaft ist, dass das Anordnungsmuster frei
wählbar
ist, was beliebige Designrealisierungen für das Modul ermöglicht.
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Insbesondere
können
in weiterer Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 4 die Teilmodule mit
Abstand voneinander auf eine transparente und/oder flexible Unterlage
aufgebracht sein. Im Fall einer transparenten Unterlage ergibt sich
dadurch auf sehr einfache Weise die Möglichkeit, teiltransparente
Module zu realisieren, bei denen die Zwischenräume zwischen den Teilmodulen
lichtdurchlässig sind.
Im Fall einer flexiblen Unterlage erlauben die Zwischenräume das
Biegen der Unterlage und damit die Realisierung eines gebogenen
Moduls auch dann, wenn die Teilmodule selbst unflexible, starre Bauteile
sind.
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Besonders
vorteilhaft ist zudem eine Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch
7, wonach die Teilmodule zum Aufbau des Photovoltaikmoduls aus einer
größeren Anzahl
von Teilmodulen nach dem Kriterium möglichst gleicher photovoltaischer
Leistungscharakteristik ausgewählt
werden. Dies minimiert stärkere
Abweichungen im Leistungsvermögen der
einzelnen Teilmodule und folglich verschiedener Bereiche des Photovoltaikmoduls
und minimiert diesbezügliche
Fehlanpassungen. Dadurch lassen sich Photovoltaikmodule mit über ihre
Modulfläche
hinweg weitestgehend homogenem Leistungsvermögen realisieren, insbesondere
ist auf diese Weise eine gezielte Erzeugung von Höchstleistungsmodulen
möglich.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden nachfolgend
beschrieben. Hierbei zeigen:
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1 eine
schematische Perspektivansicht eines planen Photovoltaikmoduls mit
mehreren parallel nebeneinanderliegenden und elektrisch parallel geschalteten
Teilmodulen,
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2 eine
schematische Draufsicht auf ein planes Photovoltaikmodul mit mehreren,
sternförmig angeordneten
Teilmodulen,
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3 eine
schematische Stirnansicht eines Photovoltaikmoduls mit lamellenjalousieartig
angeordneten Teilmodulen,
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4 eine
schematische Perspektivansicht einer Teilmodulanordnung entsprechend 1,
jedoch mit elektrisch seriell geschalteten Teilmodulen, und
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5 eine
schematische Perspektivansicht einer Teilmodulanordnung entsprechend 1,
jedoch mit gemischter elektrischer Serien- und Parallelschaltung
der Teilmodule.
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1 zeigt
ein Dünnschicht-Photovoltaikmodul
in Form eines rechteckigen Solarmoduls, das mehrere streifenförmige Teilmodule
T1, ..., Tn, nachfolgend
Modulstreifen genannt, beinhaltet, die in einer Reihe quer zu ihrer
Längsrichtung
nebeneinanderliegend angeordnet sind. Die Modulstreifen T1 bis Tn befinden
sich zwischen einer Front- und einer Rückabdeckung 1, 2,
die zwecks besserer Erkennbarkeit in Explosionsansicht voneinander
beabstandet wiedergegeben sind und z.B. von transparenten Glasplatten
oder Folien gebildet sein können.
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Die
Modulstreifen T1 bis Tn entstammen
einem Zerteilungsprozess, bei dem ein oder mehrere, nicht gezeigte
Ursprungsmodule in entsprechende Modulstreifen zerteilt werden.
Diese Ursprungsmodule sind von einem herkömmlichen Typ mit einer Schichtfolge
aus Substrat, z.B. einem Glassubstrat, einer ersten Kontaktschichtstruktur,
z.B. einer Rückkontaktstruktur,
einem photovoltaisch aktiven Absorberschichtaufbau, z.B. aus amorphen
Silizium, Kadmiumtellurid oder Kupferindiumdiselenid, und einer zweiten
Kontaktschichtstruktur, z.B. einer Frontkontaktstruk tur. Dabei ist
jedes Ursprungsmodul vom monolithischen, integriert serienverschalteten
Typ, d.h. es besteht aus mehreren streifenförmigen Photovoltaikzelleneinheiten,
die nebeneinanderliegend und über
Serienverschaltungslinien integriert serienverschaltet angeordnet
sind.
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Das
Zerteilen erfolgt längs
von zu den Serienverschaltungslinien nicht-parallelen Trennlinien, im
gezeigten Beispiel sind die Trennlinien senkrecht zu den Serienverschaltungslinien,
alternativ ist aber je nach Gestaltungswünschen ein schräger Trennlinienverlauf
mit gewünschtem
Schrägwinkel
möglich. Dadurch
besteht jeder Modulstreifen T1 bis Tn aus mehreren, in Streifenlängsrichtung
aufeinanderfolgenden Photovoltaik-Einzelzellen Zl bis
Zm, die über den
jeweiligen Teil S1, ..., Sm–1 der
ursprünglichen
Serienverschaltungslinien des bzw. der Ursprungsmodule integriert
serienverschaltet sind, wie in 1 für den Modulstreifen
T1 stellvertretend für alle Modulstreifen T1 bis Tn explizit
angegeben. Beispielsweise können
rechteckige Ursprungsmodule mit den Abmessungen 30cm×40cm hergestellt
und nach dem letzten Prozessschritt der Modulfertigung auf einem Schneidetisch
durch Ritzen und Brechen in jeweils 40 Modulstreifen von 1cm Breite
zerteilt werden. Alternativ kann eine unterschiedliche Breite der
Modulstreifen gewählt
werden, wenn größere Gestaltungsfreiräume für das aus
solchen geschnittenen Teilmodulen zusammengesetzte Modul gewünscht werden.
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Bevorzugt
werden die Modulstreifen T1 bis Tn, aus denen ein zugehöriges Modul zusammengesetzt
wird, aus einer demgegenüber
größeren Anzahl p
von Modulstreifen, mit p>n,
ausgewählt,
die von einer Zerteilung eines oder mehrerer Ursprungsmodule stammen.
Dazu werden alle p Modulstreifen hinsichtlich ihrer photovoltaischen
Leistungscharakteristik vermessen, z.B. in einem Sonnensimulator,
und nach ihrer gemessenen Leistungscharakteristik sortiert. Für das jeweilige
zusammengesetzte Modul werden dann die n Modulstreifen T1 bis Tn nach dem Kriterium
möglichst
gleicher Leistungscharakteristik aus den vorhandenen p Modulstreifen
ausgewählt. Dadurch
lässt sich
das jeweilige Photovoltaikmodul aus Modulstreifen T1 bis
Tn mit relativ homogener photovoltaischer
Leistungscharakteristik aufbauen, was zu einem verbesserten Wirkungsgrad
des zusammengesetzten Moduls führen
kann. Insbesondere lassen sich auf diese Weise sehr einfach durch
geeignete Auswahl der Modulstreifen zusammengesetzte Höchstleistungsmodule
herstellen.
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Die
für ein
bestimmtes Photovoltaikmodul ausgewählten Modulstreifen T1 bis Tn werden dann im
Beispiel von 1 auf der einen Abdeckung 1 als gemeinsamer
Unterlage parallel nebeneinanderliegend angeordnet und in herkömmlicher
Weise elektrisch parallelgeschaltet, indem die außenseitigen Einzelzellen
Zl, Zm der Modulstreifen
T1 bis Tn auf jeder
der beiden Seiten durch je ein Kontaktbändchen 3, 4 miteinander
verbunden werden.
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Wie
aus 1 weiter zu erkennen, sind die Modulstreifen T1 bis Tn jeweils
mit einem vorgebbaren Abstand a voneinander angeordnet. Die dadurch gebildeten
Zwischenräume 5 zwischen
den Modulstreifen T1 bis Tn fungieren
als teiltransparente Zwischenräume,
die einfallendes Licht passieren lassen und dem zusammengesetzten
Modul ein teiltransparentes Aussehen verleihen. Wenn die Modulstreifen T1 bis Tn beispielsweise
eine Breite von 1cm aufweisen und sie in einem Abstand a von 2mm
angeordnet sind, führt
dies zu einem teiltransparenten Modul mit einem Teiltransparenzgrad
von 20%. Ein Vorteil des so hergestellten teiltransparenten Moduls
besteht darin, dass die Teiltransparenz im Gegensatz zu herkömmlichen
subtraktiven Verfahren, bei denen zu diesem Zweck ein Teil der zuvor
aufgebrachten Schichten durch Ätzen
oder eine andere Technik entfernt wird, ohne Verlust an beschichteter
Fläche
allein dadurch erzielt wird, dass die durch Zerteilen eines oder
mehrerer Ursprungsmodule gebildeten Modulstreifen mit entsprechendem
Abstand voneinander zur Bildung des zusammengesetzten Moduls angeordnet
werden.
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Zusätzlich oder
alternativ kann ein derartiges beabstandetes Anordnen der Modulstreifen
T1 bis Tn auch dazu
dienen, ein zusammengesetztes Photovoltaikmodul mit gekrümmter Modulfläche herzustellen.
In diesem Fall werden die Modulstreifen T1 bis
Tn auf einer flexiblen Unterlage angeordnet,
z.B. auf eine flexible Folie laminiert. Zur gegenüberliegenden Abdeckung
kann ein gleichfalls flexibles Material über den Modulstreifen T1 bis Tn angeordnet
werden, z.B. wiederum eine flexible Folie. Wenn in dieser Weise
die Modulstreifen T1 bis Tn beabstandet
zwischen zwei flexible Folien laminiert sind, kann das zusammengesetzte
Modul in zumindest einer Richtung, nämlich entlang von zu den Zwischenräumen 5 parallelen
Biegelinien, gebogen werden, beispielsweise zylinderförmig, und
zwar selbst dann, wenn die Modulstreifen T1 bis
Tn selbst nicht biegsam sind.
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2 zeigt
ein weiteres planes Dünnschicht-Photovoltaikmodul
aus mehreren Modulstreifen M1 bis Mk, z.B. k=12, die in ihrem Aufbau und in ihrer
Herstellung durch Fertigung und Zerteilung eines oder mehrerer großflächigerer
Ursprungsmodule den Modulstreifen T1 bis
Tn der 1 entsprechen. Das
zusammengesetzte Modul von 2 unterscheidet
sich von demjenigen der 1 dadurch, dass die Modulstreifen
M1 bis Mk auf einer
gemeinsamen Unterlage 6 nicht parallel nebeneinander liegen, sondern
sternförmig
mit von einem Modulmittelpunkt C radial verlaufenden Modulstreifen-Längsachsen angeordnet
sind.
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Auch
in diesem Beispiel sind die Modulstreifen M1 bis
Mk, von denen jeder aus mehreren, integriert
serienverschalteten Einzelzellen besteht, elektrisch parallel geschaltet.
Dazu ist ein erstes Kontaktbändchen 7 entlang
des äußeren Radius
der sternförmigen
Modulstreifenanordnung geführt,
das die radial äußersten
Einzelzellen der Modulstreifen M1 bis Mk elektrisch unter Bereitstellung eines Pluspols des
zusammengesetzten Moduls parallel schaltet, während ein zweites Kontaktbändchen 8 entlang
des inneren Radius der sternförmigen
Modulstreifenan ordnung verläuft
und die radial innenliegenden Einzelzellen der Modulstreifen unter
Bereitstellung eines Minuspols des zusammengesetzten Moduls parallel schaltet.
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Das
Ausführungsbeispiel
von 2 macht die hohe Gestaltungsfreiheit deutlich,
die durch die Bildung des Dünnschicht-Photovoltaikmoduls
aus einzelnen Teilmodulen besteht. Es versteht sich, dass dementsprechend
erfindungsgemäße Dünnschicht-Photovoltaikmodule
mit beliebigen anderen Anordnungsmustern von streifenförmigen oder
andersartig gestalteten, durch Zerteilen eines oder mehrerer Ursprungsmodule
entstehenden Teilmodule möglich
sind.
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Die
Herstellung des Photovoltaikmoduls von 1 oder 2 kann
beispielsweise dadurch erfolgen, dass nach Zerteilung des oder der
Ursprungsmodule die zu verwendenden Modulstreifen T1 bis
Tn bzw. M1 bis Mk ausgewählt
und in der gewünschten Art
angeordnet und nach der Kontaktierung mit den Kontaktbändchen unter
Verwendung eines polymeren Klebematerials, z.B. EVA, auf einen Träger laminiert
werden, bei dem es sich z.B. um eine als Frontplatte dienende Glasplatte
handeln kann. Auf der gegenüberliegenden
Seite kann eine abdichtende Schicht auflaminiert werden, die z.B.
die Rückabdeckung 13 bilden
und aus einem Folienmaterial bestehen kann, wie einer Verbundfolie
aus Tedlar®/Aluminium/PET.
Zur Realisierung eines flexiblen Gesamtmoduls wird ein Träger aus
einem flexiblen, transparenten Polymer anstelle der genannten Glasplatte verwendet.
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3 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
mit nicht-planer Anordnung einer gewünschten Anzahl w von Modulstreifen
J1 bis Jw, die nach
Art ihrer Herstellung durch Fertigen und geeignetes Zerteilen eines oder
mehrerer Ursprungsmodule und in ihrem Aufbau den Modulstreifen T1 bis Tn bzw. M1 bis Mk der 1 und 2 entsprechen.
Speziell veranschaulicht 3 eine lamellenjalousieartige
Anordnung der Modulstreifen J1 bis Jw, d.h. letztere sind in der Art von Jalousielamellen
in einer Reihe parallel versetzt mit in Reihenrichtung schrägstehender
Modulebene angeordnet. Jeder Modulstreifen J1 bis
Jw besteht wiederum, wie in der Seitenansicht
von 3 zu erkennen, aus einem Substrat 9 und
einem darauf aufgebrachten, photovoltaisch aktiven Schichtaufbau 10.
Senkrecht zur Zeichenebene besteht jeder Modulstreifen J1 bis Jw aus einer
Aufeinanderfolge von integriert serienverschalteten Photovoltaik-Einzelzellen,
wie oben zu 1 erläutert.
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Die
lamellenjalousieartige Modulstreifenanordnung ist in einem Hohlraum 11 aufgenommen,
der von einer transparenten Frontplatte 12, einer transparenten
Rückplatte 13 und
schmalseitigen Abschlüssen 14a, 14b begrenzt
wird. In dieser Form kann das lamellenjalousieartige Photovoltaikmodul z.B.
vertikal an einer Gebäudefassade
angebracht werden, d.h. mit vertikal liegender Reihenrichtung der
Modulstreifenreihe. Der Schrägwinkel α, um den die
Modulstreifen J1 bis Jw mit
ihren Streifenebenen gegenüber
der Reihenrichtung und damit der Vertikalen geneigt sind, ist so
gewählt,
dass zur Steigerung der Energieausbeute Sonnenlicht 15 über einen möglichst
langen Tageszeitraum hinweg unter einem möglichst steilen Winkel auf
die Ebene der Modulstreifen J1 bis Jw einfällt,
d.h. mit möglichst
kleinem Winkel zur Flächennormalen
der Modulstreifen J1 bis Jw.
Alternativ oder zusätzlich
zu einem festen Einbau der Modulstreifen J1 bis
Jw in den Hohlraum 11 und einer
festen, z.B. vertikalen Platzierung des Gesamtmoduls kann eine variable,
an die sich im Tagesverlauf ändernde
Sonneneinfallsrichtung angepasste Anbringung der einzelnen Modulstreifen
J1 bis Jw im Hohlraum 11 und/oder
des Gesamtmoduls an einem entsprechenden Modulträger vorgesehen sein, so dass
direktes Sonnenlicht über
einen großen
Teil des Tagesverlaufs unter einem relativ hohen Winkel auf die
Modulstreifen J1 bis Jw einfallen
kann, gegebenenfalls abhängig
von der Orientierung des Gebäudes,
an dem das Gesamtmodul angeordnet wird.
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Ein
weiterer Vorteil der lamellenjalousieartigen Modulstreifenanordnung
besteht darin, dass für gewisse
Blickwinkel, im Beispiel von 3 ist exemplarisch
ein horizontaler Blickwinkel 16 gezeigt, eine Teiltransparenz
des Gesamtmoduls gegeben ist, deren Stärke von dem in Blickrichtung
projizierten Abstand der Modulstreifen J1 bis
Jw abhängt.
Es ergibt sich folglich eine blickwinkelabhängige Teiltransparenz, die
in einer Blickrichtung parallel zu den Modulstreifenebenen nahezu
100% beträgt,
da in dieser Blickrichtung nur der dünne Modulstreifen-Schichtaufbau
den Lichtdurchgang begrenzt.
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Zudem
lässt sich
bei Bedarf ein weiterer optischer Verschlankungseffekt für das lamellenjalousieartige
Gesamtmodul erreichen, wenn der Hohlraum 11 mit einem transparenten
Füllmedium
gefüllt wird,
das so gewählt
ist, dass sein Brechungsindex wenigstens annähernd demjenigen der transparent gewählten Modulstreifensubstrate 9 entspricht.
Dadurch werden die Modulstreifensubstrate 9 optisch quasi
unsichtbar. Der Betrachter nimmt dann von den Modulstreifen J1 bis Jw nur noch
den dünnen
photovoltaisch aktiven Schichtaufbau 10 wahr, was dem Modul
insgesamt ein schlankes Aussehen gibt.
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Die
elektrische Kontaktierung der Modulstreifen J1 bis
Jw und damit deren elektrische Parallelschaltung
erfolgt wiederum über
je ein zickzackförmig
durchlaufendes Kontaktbändchen
an den gegenüberliegenden
Modulstreifenenden, wobei in der Ansicht von 3 das eine
durchlaufende Kontaktbändchen 17 zu
erkennen ist. Wie in 3 anhand des einen Kontaktbändchens 17 weiter
zu erkennen, sind die Kontaktbändchen
an einer Modulschmalseite mit einem Anschlussende 17a durch
den dortigen Stirnseitenabschluss 14b hindurchgeführt.
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Die
Herstellung des lamellenjalousieartigen Photovoltaikmoduls kann
nach Zerteilung des oder der Ursprungsmodule und der Auswahl der
zu verwendenden Modulstreifen J1 bis Jw dadurch erfolgen, dass die Modulstreifen
J1 bis Jw in der
gewünschten Weise zwischen
den beiden Platten 12, 13 angeordnet werden, beispielsweise
unter Zuhilfenahme von stützenden
Kunststoffteilen. Der gesamte Verbund wird dann stirnseitig unter
Verwendung der Abschlüsse 14a, 14b abgedichtet,
wonach der Hohlraum 11 mit dem gewünschten Füllmedium befüllt wird,
bei dem es sich z.B. um ein Gießharz
handeln kann, mit dem die Modulstreifenanordnung eingegossen wird.
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Während in
den Ausführungsbeispielen
der 1 bis 3 die Teilmodule jeweils elektrisch
parallel geschaltet sind, ist es selbstverständlich ohne weiteres möglich, die
Teilmodule in jeder beliebigen anderen Weise elektrisch zu verschalten.
Beispielhaft ist dies in den 4 und 5 für eine jeweilige Anordnung
der mehreren streifenförmigen
Teilmodule T1 bis Tn gemäß 1 gezeigt,
wobei die Anzahl n in jedem Beispiel einen gewünschten Wert haben kann und
in den 4 und 5 der Einfachkeit halber nur
die Teilmodule T1 bis Tn ohne
ihre Front- und Rückabdeckung
wiedergegeben sind.
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Dabei
zeigt 4 ein Ausführungsbeispiel, bei
dem alle Teilmodule T1 bis Tn elektrisch
in Reihe geschaltet sind. Dazu ist eine erste, äußere Einzelzelle des ersten
Moduls T1 mit einem Pluspol 20 und eine
letzte, äußere Einzelzelle
des letzten Moduls Tn mit einem Minuspol 21 verbunden.
Im übrigen
sind aufeinanderfolgende Teilmodule Ti–1,
Ti (2≤i≤n) alternierend
auf je einer Seite elektrisch miteinander verbunden, indem dort
ein jeweiliger Kontaktsteg K1 bis Kn–1 die
beiden zugehörigen äußeren Einzelzellen elektrisch
verbindet. Zur Verdeutlichung dieser elektrischen Reihenschaltung
sind für
jedes Teilmodul T1 bis Tn die
Plus- und Minus-Polaritäten
an beiden Enden in 4 angegeben.
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Durch
die Reihenschaltung entsteht ein Gesamtmodul mit entsprechend hoher
Generatorspannung, wie dies für
manche Anwendungen wünschenswert
ist, z.B. bei Weidezäunen,
Mückenabwehrgeräten und
zum Diebstahlschutz. So können beispielsweise
aus einem Ursprungsmodul der Größe 60cm × 120cm,
das zweihundert integriert serienverschaltete Zelleneinheiten mit
parallel zur kürzeren Kante
verlaufenden Serienverschaltungslinien beinhaltet, durch Zerteilen
sechzig Modulstreifen von 1cm Breite mit je zweihundert Einzelzellen
und damit etwa 100V Spannung gewonnen werden, die dann bei reiner
Serienverschaltung eine Ausgangsspannung von 600V für das Solargeneratormodul
liefern, während
sich im anderen Extremfall einer reinen Parallelschaltung der Modulstreifen
gemäß 1 eine Generatorausgangsspannung
von 100V ergibt.
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5 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
mit einer Mischform aus elektrischer Serien- und Parallelschaltung.
Dabei sind je drei aufeinanderfolgende Teilmodule Ti,
Ti+1, Ti+2 (1≤i≤n–2) in der
zu 4 beschriebenen Weise elektrisch in Reihe geschaltet. Dadurch
entstehen aus den n Teilmodulen T1 bis Tn eine Anzahl n/3 von Teilmodulgruppen G1 bis Gn/3 aus je
drei seriell geschalteten Teilmodulen. Diese Teilmodulgruppen G1 bis Gn/3 sind dann
elektrisch parallel geschaltet, indem sie jeweils mit ihrem einen
Anschlussende parallel an einen Pluspol 22 und mit ihrem
anderen Anschlussende parallel an einen Minuspol 23 angeschlossen
sind.
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In
analoger Weise können
beliebige andere Verschaltungen der Teilmodule T1 bis
Tn realisiert werden. Dadurch kann eine
ganze Palette von gewünschten
Generatorspannungen z.B. zwischen den oben genannten Extremwerten
von 100V bis 600V eingestellt werden. Die endgültige Generatorausgangsspannung
kann somit in einem sehr späten Schritt
der Modulfertigung über
das Verschaltungsschema festgelegt werden, ohne dass das Moduldesign
selbst geändert
werden muss.
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Die
obige Beschreibung vorteilhafter Ausführungsbeispiele verdeutlicht,
dass das erfindungsgemäße Dünnschicht-Photovoltaikmodul
in einfacher, auch für
Massenfertigung geeigneter Weise dadurch hergestellt wird, dass
relativ großflächige Ursprungs module
mit integriert serienverschalteten Photovoltaikzelleneinheiten in
Teilmodule verteilt werden, die dann ihrerseits aus jeweils mehreren
integriert serienverschalteten Photovoltaik-Einzelzellen bestehen und
in einer gewünschten
Anordnungsstruktur zur Bildung des Gesamtmoduls angeordnet werden. Durch
den Aufbau aus den Teilmodulen können
hierfür
Teilmodule mit gut zueinander passender Leistungscharakteristik
ausgewählt
werden. Außerdem bleiben
eventuelle Defekte auf das betreffende Teilmodul begrenzt. Beides
begünstigt
die Erzielung hoher Wirkungsgrade für das Gesamtmodul. Außerdem lassen
sich sehr einfach und ohne Verlust an beschichteter Fläche teiltransparente
und/oder flexible Photovoltaikmodule realisieren.