DE10108452C2 - Elektrolyseeinrichtung - Google Patents
ElektrolyseeinrichtungInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Elektrolyseeinrichtung, mit mindestens einer horizontal liegenden Elektrolytzelle, welche ein Gehäuse aufweist und deren Anode mit einer Membran oder einem Diaphragma und deren Kathode mit einer Gasdiffusionselektrode ausgestattet sind, mit Mitteln zur Zufuhr und Abfuhr von Gas in den bzw. aus dem Gasraum der Kathode sowie Mitteln zur Zufuhr und Abfuhr von Elektrolyten in die bzw. aus der ersten Elektrolytkammer und in die bzw. aus der zweiten Elektrolytkammer, wobei die Anode sowie die Membran bzw. das Diaphragma jeweils wenigstens eine Öffnung zur Zufuhr in die zweite Elektrolytkammer und wenigstens eine Öffnung zur Abfuhr von Elektrolyten aus der zeiten Elektrolytkammer aufweisen.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Elektrolyseeinrichtung, mit mindestens einer
horizontal liegenden Elektrolysezelle, welche ein Gehäuse aufweist und deren
Anode mit einer Membran oder einem Diaphragma und deren Kathode mit einer
Gasdiffusionselektrode ausgestattet sind, sowie mit Mitteln zur Zufuhr und
Abfuhr von Gas in den bzw. aus dem Gasraum der Kathode sowie Mitteln zur
Zufuhr und Abfuhr von Elektrolyten in eine bzw. aus einer erste(n)
Elektrolytkammer und in eine bzw. aus einer zweite(n) Elektrolytkammer, wobei
die Elektrolytkammern mittels der Membran bzw. dem Diaphragma voneinander
abgeteilt sind.
Eine derartige Elektrolyseeinrichtung ist beispielsweise aus der EP-A-182 114 A1
bekannt. Hierbei erfolgt das Einführen und Ausführen des Elektrolyten über
Öffnungen, welche am Rand zwischen den Elektroden angeordnet sind.
Aufgrund dessen wird die Querschnittsfläche der Öffnungen durch die
Abmessungen und den Abstand der Elektroden zueinander begrenzt. Da der
Abstand der Elektroden zueinander nur wenige Millimeter beträgt, ist die zur
Verfügung stehende Querschnittsfläche für die Elektrolytzufuhr- und -abfuhr
relativ klein. Derartige Elektrolyseeinrichtungen sind daher nur für elektrolytisch
parallel geschaltete Elektrolysezellen geeignet, da diese von geringen
Elektrolytmengen durchsetzt werden.
Bei einer elektrolytischen Reihenschaltung der Zellen, wie sie beispielsweise
aus der EP-B-0 865 516 bekannt ist, wird die durchzusetzende Elektrolytmenge
entsprechend der Zellenanzahl größer und es können infolge von hohen
Elektrolytgeschwindigkeiten nicht tolerierbare Druckverluste an den Öffnungen
entstehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Elektrode mit einer porösen
Gasdiffusionselektrode belegt ist. Entsprechend den Druckverlusten an den Öff
nungen wirkt auf die Gasdiffusionselektrode ein hydraulischer Druck, welcher
zur Flutung der Elektrode führen kann, wenn der Gasdruck auf der anderen Sei
te der Elektrode nicht ausreichend groß ist. Gasdiffusionselektroden gelten zwar
allgemein als hydrophob, da sie einen erheblichen Anteil Teflon zur Bindung des
Kohlenstoffs enthalten. So können sie teilweise mit Wassersäulen über 500 mm
belastet werden, ohne dass Wasser in die Poren eindringt. Die Praxis hat je
doch gezeigt, dass dies in einer Elektrolyseeinrichtung nicht der Fall ist, da un
ter Stromfluss und der Anwesenheit von Ionen eine Benetzung der Oberfläche
bereits bei Drücken unter 40 mm Wassersäule statt findet. Gleich dem Anstei
gen des hydraulischen Druckes mit wachsender Länge einer durchströmten
Rohrleitung steigt der auf die Gasdiffusionselektrode wirkende Druck bei
elektrolytischer Reihenschaltung mit wachsender Zellenzahl. Dies führt zum
höchsten Druck in der ersten und zum kleinsten Druck in der letzten Zelle. Ein
Fluten der Gasdiffusionselektrode ist in diesem Fall nur zu verhindern, wenn in
jeder einzelnen Zelle ein spezifischer Gasdruck aufrechterhalten wird.
Um einen technisch weniger aufwendigen und damit wirtschaftlich höheren Be
trieb der Zellen mit nur einem Gasdruck zu ermöglichen, muss eine kaskadische
Strömung erzeugt werden, d. h. der Elektrolyt läuft im Überfall aus dem Auslass
rohr einer Zelle in das Einlassrohr der nächsten Zelle. An der Stelle eines Über
falls, welcher einem höhenverstellbaren Überlauf nach EP-B-0 865 516 ent
spricht, reißt der hydraulische Druck ab, so dass in jeder Zelle der gleiche Druck
anliegt. Bei Zellen mit vertikal stehenden Elektroden kann dies in einfacher Wei
se durch die den hydraulischen Drücken entsprechende Länge der Ein- und
Auslassrohre realisiert werden. Bei Zellen mit horizontal liegenden Elektroden,
wie solchen nach der EP-A-0 182 114 oder der EP-B- 0 856 516, ist dies da
gegen nicht möglich. Der Toleranzbereich des zulässigen hydraulischen Drucks
wird hier durch die Bauhöhe der Zelle bestimmt. Diese beträgt in der Regel we
nige Zentimeter, um Material- und Raumbedarf zu sparen. Eine Möglichkeit, nur
entsprechend geringe hydraulische Drücke zu erzeugen, liegt daher in der kon
struktiven Vergrößerung der Ein- und Auslassöffnungen. Dies kann dadurch er
reicht werden, dass die Ein- und Auslassöffnungen nicht zwischen den Elektro
den angeordnet werden, sondern neben den Elektroden, wie in der EP-A-0 168 600,
EP-A-0 330 849 und der EP-B-0 865 516 vorgeschlagen. Die Quer
schnittsfläche der Öffnungen ist dann nicht mehr durch den Abstand der Elekt
roden zueinander begrenzt, sondern kann über die entsprechende Auslegung
der Rahmengeometrie den erhöhten Elektrolytmengen bei einer elektrolytischen
Reihenschaltung angepasst werden. Nachteilig an einer solchen Anordnung der
Öffnungen ist jedoch die zusätzliche Fertigung eines Dichtrahmens, welche die
Membran bzw. das Diaphragma mit dem Rahmen gas- und flüssigkeitsdicht
verbindet, so dass eine Vermischung der Mengen in den einzelnen Kammern
verhindert wird. Auch bedingt ein solcher Rahmen, da er zwischen der Elektro
den liegt, dass der Abstand der Elektroden zueinander um die Rahmendicke
vergrößert wird. Dadurch erhöht sich der Spannungsabfall im Elektrolyten und
damit der Energieverbrauch.
Eine Vergrößerung des Abstandes kann dadurch verhindert werden, dass die
Membran bzw. das Diaphragma, oder wie in der US-A 4 436 608 vorgeschla
gen, sogar die Gasdiffusionselektrode an den Seiten umgebogen wird. Dies
birgt jedoch die Gefahr, dass an den Ecken des Rahmens eine zu große Scher
kraft wirkt und die Membran bzw. das Diaphragma aufgrund von Beschädigung
nicht mehr dicht ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Elektrolyseeinrichtung der
eingangs genannten Art vorzuschlagen, bei welcher die zuvor genannten Prob
leme des Standes der Technik beseitigt sind und insbesondere eine solche E
lektrolyseeinrichtung, welche einfach aufgebaut und wirtschaftlich betrieben
werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß z. B. dadurch gelöst, dass die Anode so
wie Membran bzw. das Diaphragma jeweils wenigstens eine Öffnung zur Zufuhr
von Elektrolyten in die zweite Elektrolytkammer und wenigstens eine weitere
Öffnung zur Abfuhr von Elektrolyten aus der zweiten Elektrolytkammer aufwei
sen.
Hierbei ist insbesondere von Vorteil, wenn die Membran bzw. das Diaphragma
im Bereich der Elektrolytzufuhröffnung und der Elektrolytabfuhröffnung mittels
eines Dichtungsrahmens, dessen Dicke die Dicke der Anode nicht übersteigt,
sowie an den Dichtungsrahmen und die Anode anliegenden Dichtungen gas-
und flüssigkeitsdicht eingespannt ist. Eine solche Anordnung hat den Vorteil,
dass der Abstand der Elektroden zueinander durch die Einspannung nicht be
einflusst wird und die auf die Membran bzw. das Diaphragma wirkenden Scher
kräfte minimiert sind.
Die meisten Elektrolysezellen werden heute aus Metall konstruiert, da bei Ver
wendung entsprechender Legierungen eine langfristige Beständigkeit der Zellen
gegen chemische und mechanische Belastungen bei sehr hohen Temperaturen
gewährleistet ist. Nachteile von Metallkonstruktionen sind jedoch die meist ho
hen Kosten für das Material und die Fertigung, welche in der Regel aufwendige
Schweißarbeiten mit einschließt. Dies gilt insbesondere für Zellen, welche un
terschiedliche Materialien für Anode und Kathode verwenden, wie z. B. eine
Chlor-Alkali-Membranzelle, bei welcher die Anode aus einer mit Rutheniumoxid
beschichteten Titan-Palladium-Legierung besteht und die Kathode aus Nickel.
Solche Zellen sind grundsätzlich aus einer Anoden- und einer Kathodenwanne
mit den jeweiligen Elektroden aufgebaut. Die einzelnen Wannen werden bei ei
ner elektrischen Reihenschaltung z. B. über sprengplattierte, bipolare Leisten
miteinander verschweißt. Das Verschweißen der Zellen über solche Leisten wird
idealerweise mit einem Laser durchgeführt, bei dem der Schweißbereich bzw.
die Temperaturzone räumlich so angeordnet werden kann, dass ein Vermischen
der unterschiedlichen Legierungen und damit eine Korrosion verhindert wird.
Die Fertigung einer Elektrolysezelle gestaltet sich einfacher, wenn Anode und
Kathode aus dem gleichen Material bestehen, wie z. B. bei einer Zelle zur Her
stellung von Wasserstoffperoxid in alkalischer Lösung unter Verwendung einer
Gasdiffusionskathode. In diesem Fall kann Nickel als Material verwendet wer
den. Um eine bipolare Zelle zu erhalten, werden die Elektroden einfach über
Stege aus Nickel oder die Zellenwände selbst elektrisch miteinander verbunden.
Wichtig ist bei dieser Zelle, dass bei Verwendung eines Diaphragmas an der
Anode eine gasdichte Trennwand zwischen Anode und Kathode besteht, wie bei
der EP-B-0 865 516, damit der Gasdruck, welcher eine Flutung der
Gasdiffusionselektrode durch den Katholyten verhindern soll, nicht auch auf den
Anolyten wirkt. Denn im Gegensatz zu einer Membran ist ein Diaphragma
flüssigkeitsdurchlässig, so dass ein auf den Anolyten wirkender Druck auch auf
den Katholyten wirkt. Ohne Trennwand würde somit eine Druckdifferenz an der
Gasdiffusionselektrode anliegen und zur Flutung führen. Das Einbringen einer
solchen Trennwand erfordert jedoch einen hohen fertigungstechnischen
Aufwand, da die Forderung einer Abdichtung gegen Gas eine punktuelle
Schweißung nicht erlaubt. Die Trennwand muss also über durchgehende
Schweißnähte mit den Stegen und den Zellwänden verschweißt werden. Dies
führt jedoch meist zu Verzug, da das Material aus wirtschaftlichen Gründen so
dünn wie möglich zu wählen ist und die Schweißwärme nicht abgeführt wird.
Wie bei der Chlor-Alkali-Membran-Elektrolyse bietet sich auch hier eine
Schweißung mit Laser an, da die Temperaturzone räumlich sehr genau
bestimmt werden kann. Durch einen aufwendigen Vorrichtungsbau, lange
wendigen Vorrichtungsbau, lange Vorbereitungszeiten und eine hohe Anforde
rung an die Qualität ist das Laserschweißen jedoch sehr kostenintensiv.
Um diese Fertigungs- und Materialkosten durch zwei metallene Wannen zu
vermeiden, wie sie bspw. nach der EP-A-0 182 114 vorgesehen sind, wird in
Weiterbildung des Erfindungsgedankens vorgeschlagen, dass das Gehäuse der
Elektroysezelle von zwei Kunststoffplatten gebildet ist, zwischen welchen unter
Verwendung von rahmenartigen Dichtungen die Elektrolytkammern und der
Gasraum begrenzt sind.
Dabei bildet bzw. bilden bei mehreren übereinander angeordneten Elektrolyse
zellen die mittlere(n) Kunststoffplatte(n) jeweils den Boden der oberen Elektroly
sezelle und den Deckel der darunter befindlichen Elektrolysezelle.
In diese Kunststoffplatten können auf einfache Weise die Elektrolytzufuhr- und -
abfuhrkanäle der zweiten Elektrolytkammer eingebracht, insbesondere einge
fräst sein. Das Gleiche trifft für Elektrolytzufuhr- und -abfuhrkanäle der ersten
Elektrolytkammer zu.
Als Kunststoff kommen bspw. PP, PVC und nachchloriertes PVC in Frage. Die
se Kunststoffe sind gegen viele Chemikalien, auch bei Temperaturen bis ca. 80°
C beständig. Die Kunststoffplatten können so mit Dichtungen belegt werden,
dass zwischen den Elektroden und der Kunststoffplatte die erforderlichen Elekt
rolyt- und Gasräume ohne großen Aufwand entstehen. Eine materialaufwendige
Ausführung mit zwei Wannen oder das Einschweißen einer Trennwand entfällt
dadurch.
Bei anderen Elektrolysen als der Peroxidelektrolyse können die Kunststoffplat
ten bevorzugt aus voneinander verschiedenem Material bestehen, da Anolyt
und Katholyt aus unterschiedlichen Verbindungen bestehen. Da Anlolyt und Katholyt
über die gleiche Kunststoffplatte eingeleitet werden, kann diese zweck
mäßigerweise aus zwei verschiedenen Kunststoffen bestehen.
Bei mehreren Elektrolysezellen können die jeweiligen Elektrolytabfuhrkanäle der
oberen Elektrolysezelle mit den jeweiligen Elektrolytzufuhrkanälen der jeweils
darunter befindlichen Elektrolysezelle über äußere Verbindungsrohrleitungen in
Strömungsverbindung stehen.
Bei der Verwendung von Kunststoffplatten als Gehäuse ist eine Stromversor
gung der Elektroden über die Gehäusewand nicht möglich, da diese dann nicht
leitend ist. Eine konventionelle elektrische Verbindung über Stege, welche im
Elektrolytbereich liegen, ist auch zu vermeiden, da diese gegen die Kunststoff
platte zusätzlich abgedichtet werden müssten. Auch müssten hierzu Durchgän
ge in die Kunststoffplatte eingefräst werden, welche die Steifigkeit der Platte
mindern würden.
Erfindungsgemäß wird daher vorgeschlagen, dass die Anode und die Kathode
über die die Elektrolytkammern und den Gasraum nach außen begrenzenden
Dichtungen hinausgeführt sind und außerhalb der Kammern mit ihren elektri
schen Anschlüssen bzw. Verbindungen von Anode zu Kathode versehen sind.
Die elektrischen Anschlüsse und Verbindungen können auch noch in der Kunst
stoffplatte liegen, wofür Randaussparungen oder -öffnungen vorgesehen sein
können; sie können aber auch außerhalb angeordnet sein. Eine Verminderung
der Steifigkeit der Kunststoffplatte findet in diesem Fall nicht statt.
Das Material der elektrischen Anschlüsse und Verbindungen kann frei gewählt
werden, da sie nicht mehr der chemisch-thermischen Belastung des Elektrolyten
ausgesetzt sind. Es kann daher z. B. auch hochleitendes Kupfer verwendet wer
den, das wegen seiner schlechten chemisch-thermischen Beständigkeit an dieser
Stelle normalerweise nicht zum Einsatz kommt. Dies führt zu einer kosten
günstigen Reduzierung der Anzahl und der Abmessungen der elektrischen An
schlüsse und Verbindungen, wozu auch entsprechende Stromschienen zählen,
an welche die elektrischen Anschlüsse angeschlossen sind.
Eine besonders einfache Montage ist dann gewährleistet, wenn die Anschlüsse
und/oder Verbindungen über Spannelemente mit Anode und Kathode verpresst
sind. Ein kostenintensives Schweißen ist dann entbehrlich.
Eine große Bedeutung bei der Anwendung der Gasdiffusionselektrolyse spielt
auch der Gasbedarf. Dieser muss das Vielfache des stöchiometrischen Bedarfs
für die in der Gasdiffusionselektrolyse ablaufenden Reaktion betragen, damit
keine Wirkungsgradverluste entstehen. In den meisten Fällen wird Sauerstoff in
eine Gasdiffusionskathode mit dem an der Kathode erzeugten Wasserstoff unter
Energiegewinnung umgesetzt. Aus wirtschaftlichen Gründen wird an Stelle von
Sauerstoff in der Regel Luft verwendet. Da Luft bekanntlich nur 21% Sauerstoff
enthält, müssen entsprechend hohe Mengen in die Elektrolysezelle eingeführt
werden. Dies erfordert Ein- und Abfuhrrohre mit entsprechend großem Quer
schnitt, wodurch die Stärke des Zellenrahmens ungünstigerweise vergrößert
werden muss. Ein Verringern des Querschnitts bei gleichzeitiger Erhöhung der
Rohranzahl schließt sich meist aus wirtschaftlichen Gründen aus.
Gemäß einem weiteren Erfindungsvorschlag durchsetzen daher ein Gaszufuhr
kanal und ein Gasabfuhrkanal die die Elektrolysezelle(n) begrenzenden Kunst
stoffplatten und ggf. die Anode und die Kathode unter Abdichtung gegen die E
lektrolytkammern und in Strömungsverbindung mit dem jeweiligen Gasraum von
oben nach unten. Der Querschnitt der Zufuhr- und Abfuhröffnungen kann somit
unabhängig von der Plattendicke bestimmt werden. Hierzu sind Öffnungen mit
gleichen Abmessungen in den einzelnen Kunststoffplatten und ggf. den Elektro
den vorhanden, welche zueinander fluchten, damit sich das Gas, bspw. die Luft,
energetisch günstig mit kleinstmöglichen Druckverlust im Zellenstapel verteilt.
Die Öffnungen sind dabei so ausgelegt, dass der geforderte Querschnitt
vorhanden ist, aber noch genügend Material für den Stromfluss verbleibt. Durch
die Luftströmung von oben nach unten kann Elektrolyt, der z. B. über kleine
Leckagen durch die Gasdiffusionselektrode dringt, abgeführt werden. Ein
weiterer Vorteil der Möglichkeit zur Umsetzung hoher Gasmengen liegt in der
erhöhten Aufnahme der an der Gasdiffusionselektrode entstehenden
Verdunstungswärme, so dass eine innere Kühlung entsteht, die eine externe
ersetzt und die Kosten für einen Wärmetauscher einspart.
Erfindungsgemäß lassen sich somit auf einfache und wirtschaftliche Weise
Elektrolyseeinrichtungen für den Einsatz bei der Gasdiffusionselektrolyse
aufbauen. Aufwendige Schweißungen entfallen. Die einzelnen Teile können
unmittelbar am Einsatzort zusammengefügt werden, wodurch die Kosten für
eine Zwischenmontage entfallen und die Transportkosten gesenkt werden.
Durch Kombination verschiedener Elektroden- und Kunststoffmaterialien lassen
sich Zellen in kostensparender Baukastenweise für unterschiedliche
Elektrolyseprozesse zusammenstellen.
Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung werden nachfolgend anhand der
Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer aus vier Elektrolysezellen
aufgebauten Elektrolyseeinrichtung nach der Erfindung,
Fig. 2 demgegenüber vergrößert, den Ausschnitt eines Elektrodenpaares
im Bereich einer Elektrolytzufuhröffnung oder Elektrolytabfuhröff
nung, und
Fig. 3 in Draufsicht einen Dichtungsrahmen, wie er gemäß Fig. 2 Anwen
dung findet.
Die in Fig. 1 dargestellte Elektrolyseeinrichtung weist vier horizontal liegende
übereinander gestapelte Elektrolysezellen auf, mit einem von Kunststoffplatten
6', 6" gebildeten Gehäuse 6, wobei die oberste Kunststoffplatte 6' einen Deckel
und die unterste Kunststoffplatte 6" einen Boden der obersten bzw. untersten
Elektrolysezelle bilden, während die mittleren Kunststoffplatten 6" gleichzeitig
den Boden der darüberliegenden Elektrolysezelle und den Deckel der darunter
liegenden Elektrolysezelle bilden.
Jede Elektrolysezelle hat eine Anode 8 mit einer Membran oder einem Dia
phragma 18 und eine Kathode 9 mit einer Gasdiffusionselektrode 17, wobei
durch entsprechende Dichtungen 11, 12, 13 eine erste Elektrolytkammer 4 als
Anodenraum, eine zweite Elektrolytkammer 5 als Kathodenraum und auf der
Außenseite der Kathode 9 ein Gasraum 22 gebildet sind.
Elektrolyt 1 wird über einen Elektrolytzufuhrkanal 19' der obersten Kunststoff
platte 6' einer Öffnung 19 in der Anode 8 und der zugehörigen Membran bzw.
dem zugehörigen Diaphragma 18 und damit der zweiten Elektrolytkammer 5
zugeführt. Die Abfuhr des Elektrolyten 1 aus der zweiten Elektrolytkammer 5
erfolgt über eine Elektrolytabfuhröffnung 20 in einen Elektrolytabfuhrkanal 20',
welcher analog dem Elektrolytzufuhrkanal 19' in der obersten Kunststoffplatte 6'
von der zweiten Elektrolytkammer 5 aus kommend zunächst senkrecht und
dann horizontal in der Kunststoffplatte 6' eingefräst verläuft. Entsprechende Kanäle
und Öffnungen sind auch in den übrigen Kunststoffplatten, Anoden und
Membranen bzw. Diaphragmas vorgesehen. Ebenso wie der Elektrolyt 1 über
ein seitliches Zuführungsrohr 26 dem äußeren Rand der obersten
Kunststoffplatte 6' zugeführt wird, strömt der Elektrolyt 1 aus dem Elektrolyab
fuhrkanal 20' seitlich nach außen in eine sich dort anschließende Verbindungs
rohrleitung 10 zu der zweiten Kunststoffplatte 6", welcher die oberste
Elektrolysezelle als Boden begrenzt und dort in einen Elektrolytzufuhrkanal,
welcher dem Zufuhrkanal 19' der obersten Kunststoffplatte 6' entspricht usw.
bis der Elektrolyt aus der Seite der vorletzten Kunststoffplatte 6" über ein
Auslassrohr 25 abgegeben wird.
Gas, wie z. B. Sauerstoff oder Luft werden von oben in einen Gaszufuhrkanal 21
zugeführt, welcher sämtliche Kunststoffplatten 6', 6" des Gehäuses 6 von oben
nach unten durchsetzt und welcher gegen die Elektrolytkammern 4, 5 gas- und
flüssigkeitsdicht abgedichtet ist, jedoch jeweils in Strömungsverbindung mit dem
entsprechenden Gasraum 22 der jeweiligen Elektrolysezelle steht. Unten mün
det der Gaszufuhrkanal 21 in dem untersten Gasraum. Auf der gegenüberlie
genden Seite des Elektrolysezellenstapels erstreckt sich ein vertikaler Gasab
fuhrkanal 23 von dem obersten Gasraum 22 bis in eine untere Auslassöffnung in
der untersten Kunststoffplatte 6'.
In der Mitte der Kunststoffplatten 6', 6" sind jeweils eine Elektrolysezufuhr- bzw.
-abfuhröffnung 16 der ersten Elektrolysekammer 4 (Anodenraum) und der zuge
hörigen Elektrolytzufuhr- und -abfuhrkanäle 16' angedeutet. Die entsprechenden
Kanäle 16' können ebenfalls in die Kunststoffplatten 6', 6" eingefräst sein, wie
die Kanäle 19', 20' sowie die zueinander fluchtenden Gasdurchtrittsöffnungen im
Randbereich der jeweiligen Kunststoffplatten 6', 6", welche die vertikalen Gas
kanäle 21, 23 bilden.
Aus Fig. 1 ist ferner zu erkennen, dass die Elektroden 8, 9 seitlich über die E
lektrolytkammern 4, 5 und den Gasraum 22 begrenzenden Dichtungen hinausgeführt
und auf diese Weise auch von den vertikalen Gaskanälen 21, 23 durch
setzt sind.
Im äußersten Randbereich sind die Kunststoffplatten 6', 6" mit zueinander fluch
tenden Randaussparungen 24 versehen. In diesen sind beidseits oben und un
ten mit Stromleisten 2 in Verbindung stehende elektrische Anschlüsse 7 für die
Anode 8 (oben) und die Kathode 9 (unten) vorgesehen, sowie in den mittleren
Kunststoffplatten 6" elektrische Verbindungen 7' zwischen Kathode 9 und Anode
8 aufeinander folgender Elektrolysezellen. Die Stromschienen 2 sowie die An
schlüsse 7 und Verbindungen 7' können aus einem gut stromleitenden Material
bestehen, wie Kupfer. Die Anschlüsse 7 und die Verbindungen 7' können ferner
über (nicht dargestellte) Spannelemente mit Anode 8 und Kathode 9 verpresst
sein, so dass ein Verschweißen entbehrlich ist.
Fig. 2 veranschaulicht, wie im Bereich einer Elektrolytzufuhröffnung 19 bzw. ei
ner Elektrolytabfuhröffnung 20 eine Abdichtung erfolgt. Während der Gasdiffusi
onselektrodenbelag 17 auf der Kathode 9 durchgehend bis in den Randbereich
der Kathode 9 verläuft, wo er von einem Dichtungselement 12 abgedeckt ist, ist
die Membran bzw. das Diaphragma 18 im Bereich der Öffnungen 19, 20 nach
oben abgewinkelt und zur Auflage auf einen Dichtungsrahmen 15 geführt, wel
cher keine größere Dicke hat als die Anode 8. Der Dichtungsrahmen 15 ist in
einer größeren Aussparung 27 der Anode 8 untergebracht und begrenzt innen
die Öffnungen 19, 20. Oberhalb des abgewinkelten Bereichs der Membran bzw.
des Diaphragmas 18 liegt ein Dichtungselement 14 über der Anode 8 und bis
über dem Dichtungsrahmen 15. In Nachbarschaft der Öffnungen 19, 20 ist die
Membran bzw. das Diaphragma 18 mit dem den Öffnungen 19, 20 zugewandten
Rand zwischen Dichtungsrahmen 15 und Dichtungselement 14 gas- und flüssig
keitsdicht eingeklemmt.
Aus Fig. 3 ist ersichtlich, dass der Dichtungsrahmen 15, welcher in Fig. 2 im
Vertikalschnitt II dargestellt ist, eine schmale Gestalt hat, dessen kurze Seiten
als Bögen ausgeführt sind, und so die Öffnungen 19, 20 umschließt.
1
Elektrolyt
2
Stromschiene, z. B. aus Kupfer
3
Gas, z. B. O2
oder Luft
4
erste Elektrolytkammer (Anodenraum)
5
zweite Elektrolytkammer (Kathodenraum)
6
Gehäuse
6
',
6
" Kunststoffplatten
7
,
7
' elektrische Anschlüsse bzw. Verbindungen
8
Anode, gemusterter Bereich mit Membran oder Diaphragma belegt
9
Kathode, gemusterter Bereich mit Gasdiffusionselektrode belegt
10
Verbindungsrohrleitung
11, 12, Dichtungselemente
11, 12, Dichtungselemente
13
,
14
Dichtungselemente
15
Dichtungsrahmen
16
Elektrolytzufuhr- und -abfuhröffnung der ersten Elektrolytkammer
(Anodenraum)
16
' Elektrolytzufuhr- und -abfuhrkanal der ersten Elektrolytkammer
(Anodenraum)
17
Gasdiffusionselektrode
18
Membran oder Diaphragma
19
Elektrolytzufuhröffnung der zweiten Elektrolytkammer
(Kathodenraum)
19
' Elektrolytzufuhrkanal der zweiten Elektrolytkammer
(Kathodenraum)
20
Elektrolytabfuhröffnung der zweiten Elektrolytkammer
(Kathodenraum)
21
Gaszufuhrkanal
22
Gasraum
23
Gasabfuhrkanal
24
Randaussparungen
25
Auslassrohr
26
Zuführungsrohr
27
Aussparung
Claims (14)
1. Elektrolyseeinrichtung, mit mindestens einer horizontal liegenden
Elektrolysezelle, welche ein Gehäuse (6) aufweist und deren Anode (8) mit einer
Membran oder einem Diaphragma (18) und deren Kathode (9) mit einer
Gasdiffusionselektrode (17) ausgestattet sind, mit Mitteln zur Zufuhr (21) von
Gas (3) in den und Mitteln zur Abfuhr (23) von Gas (3) aus dem Gasraum (22)
der Kathode (9), Mitteln zur Zufuhr (16) von Elektrolyten (1) in eine und Mitteln
zur Abfuhr (16) von Elektrolyten (1) aus einer erste(n) Elektrolytkammer (4)
sowie Mitteln zur Zufuhr (20) von Elektrolyten (1) in eine und Mitteln zur Abfuhr
(16) von Elektrolyten (1) aus einer zweite(n) Elektrolytkammer (5), dadurch
gekennzeichnet, dass die Anode (8) sowie die Membran oder das Diaphragma
(18) jeweils wenigstens eine Öffnung zur Zufuhr (19) von Elektrolyten (1) in die
zweite Elektrolytkammer (5) und wenigstens eine weitere Öffnung zur Abfuhr
(20) von Elektrolyten (1) aus der zweiten Elektrolytkammer (5) aufweisen.
2. Elektrolyseeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Membran oder das Diaphragma (18) im Bereich einer
Elektrolytzufuhröffnung (19) und einer Elektrolytabfuhröffnung (20) mittels eines
Dichtungsrahmens (15), dessen Dicke die Dicke der Anode (8) nicht übersteigt,
sowie an den Dichtungsrahmen (15) und die Anode (8) anliegenden Dichtungen
(14) gas- und flüssigkeitsdicht eingespannt ist.
3. Elektrolyseeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass das Gehäuse (6) der Elektrolytzelle von zwei
Kunststoffplatten (6, 6', 6") gebildet ist, zwischen welchen unter Verwendung
von rahmenartigen Dichtungen (11 bis 13) die Elektrolytkammern (4, 5) und der
Gasraum (22) begrenzt sind.
4. Elektrolyseeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die Kunststoffplatten (6', 6") aus voneinander verschiedenem Material bestehen.
5. Elektrolyseeinrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Kunststoffplatte (6") aus zwei unterschiedlichen
Materialien besteht.
6. Elektrolyseeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass bei mehreren übereinander angeordneten
Elektrolytzellen die mittlere(n) Kunststoffplatte(n) (6, 6") jeweils den Boden der
oberen Elektrolytzelle und den Deckel der darunter befindlichen Elektrolytzelle
bildet (bilden).
7. Elektrolyseeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass in die Kunststoffplatten (6', 6") Elektrolytzufuhr (19')- und
-abfuhrkanäle (20') der zweiten Elektrolytkammer (5) eingebracht, insbesondere
eingefräst sind.
8. Elektrolyseeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass in die Kunststoffplatten (6', 6") Elektrolytzufuhr- und -
abfuhrkanäle (16') der ersten Elektrolytkammer (4) eingebracht, insbesondere
eingefräst sind.
9. Elektrolyseeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass bei mehreren übereinander angeordneten
Elektrolysezellen die jeweiligen Elektrolytabfuhrkanäle (16', 20') der oberen
Elektrolysezelle mit den jeweiligen Elektrolytzufuhrkanälen (16', 19') der
darunter befindlichen Elektrolysezelle über äußere Verbindungsrohrleitungen
(10) in Strömungsverbindung stehen.
10. Elektrolyseeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass die Anode (8) und die Kathode (9) über die die
Elektrolytkammern (4, 5) und den Gasraum (22) nach außen begrenzenden
rahmenartigen Dichtungen (11 bis 14) hinausgeführt sind und außerhalb der
Kammern (4, 5; 22) mit ihren elektrischen Anschlüssen (7) und/oder
Verbindungen (7') untereinander versehen sind.
11. Elektrolyseeinrichtung nach einem der hervorgehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Anschlüsse (7) an obere und
untere Stromschienen (2), z. B. aus Kupfer, angeschlossen sind.
12. Elektrolyseeinrichtung nach einem der hervorgehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlüsse (7) und/oder die Verbindungen
(7') in Randaussparungen (24) der Kunststoffplatten (6', 6") aufgenommen sind.
13. Elektrolyseeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass die Anschlüsse (7) und/oder die Verbindungen (7') über
Spannelemente mit Anode (8) und Kathode (9) verpresst sind.
14. Elektrolyseeinrichtung nach einem der hervorgehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass ein Gaszufuhrkanal (21) und ein
Gasabfuhrkanal (23) die die Elektrolysezelle(n) begrenzenden Kunststoffplatten
(6', 6") und gegebenenfalls die Anode (8) und die Kathode (9) unter Abdichtung
gegen die Elektrolytkammern (4, 5) und in Strömungsverbindung mit dem
jeweiligen Gasraum (22) von oben nach unten durchsetzen.
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