DE10106985A1 - Falzapparat für stehende und liegende Produktion - Google Patents
Falzapparat für stehende und liegende ProduktionInfo
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Abstract
Um einen Falzapparat für stehende und liegende Produktion zu schaffen, der kostengünstig erstellbar ist und eine hohe Falzgenauigkeit bei geringer Abschmierneigung ermöglicht, ist einem ersten Falzwerk (1) mit einem Sammelzylinder (3), Schneidmesserzylinder (4) und Falzklappenzylinder (5) sowie mit einer Einlaufstrecke (15) ein zweites Falzwerk (2) mit einem Sammelzylinder (22), einem Schneidmesserzylinder (23) und einem Falzklappenzylinder (24) zugeordnet, wobei ein über die Einlaufstrecke (15) einlaufender Strang (36) wahlweise zum ersten oder zweiten Falzwerk (1, 2) führbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Falzapparat für stehende und liegende Produktion.
Es sind Falzapparate mit einem Falzwerk bekannt, das einen Sammelzylinder
enthält, dem ein Schneidmesserzylinder und ein Falzklappenzylinder beigeordnet
sind. Ein zu verarbeitender Bahnstrang wird über eine Einlaufstrecke zugeführt.
Die erzeugten Produkte werden über ein Auslagesystem ausgelegt, wobei ggf.
eine weitere Falzvorrichtung zwischengeschaltet ist. Ein derartiges Falzwerk ist
entweder für stehende oder für liegende Produktion bemessen. Solche
Falzapparate sind im Prospekt "Lithoman, Illustrations-Rollenoffset", MAN Roland
Druckmaschinen AG, Augsburg, 2.97, gezeigt und erklärt, und zwar auf den
Seiten 18 und 19 für liegende und auf den Seiten 20 und 21 für stehende
Produktion. Zur Herstellung sowohl stehender als auch liegender Produkte sind
zwei entsprechend ausgelegte Falzapparate vorzusehen. Eine derartige Anlage ist
kostspielig und benötigt viel Platz.
Es ist auch ein Falzapparat bekannt, mit dem sowohl stehende als auch liegende
Produktion gefahren werden kann. Dieser Falzapparat weist einen
Sammelzylinder und einen Falzklappenzylinder auf. Der zu verarbeitende Strang
wird zunächst in einem Schneidwerk quergeschnitten. Die dabei entstehenden
Produkte werden in einer Bänderstrecke beschleunigt und dem Sammelzylinder
zugeführt. Die Beschleunigung ist dabei unterschiedlich, je nachdem ob stehende
oder liegende Produktion gefahren wird. Die Beschleunigungsstrecke birgt die
Gefahr des Abschmierens des Druckes an den Bändern sowie eine ungenaue
Förderung mit daraus folgender Falzungenauigkeit in sich.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Falzapparat für stehende und liegende
Produktion zu schaffen, der kostengünstig erstellbar ist und eine hohe
Falzgenauigkeit bei geringer Abschmierneigung ermöglicht.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem gattungsgemäßen
Falzapparat mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des unabhängigen
Patentanspruchs gelöst. Der Falzapparat erübrigt eine Beschleunigungsstrecke für
Signaturen vor dem Sammelzylinder, wodurch eine Störquelle für das
Abschmieren des Druckes und Falzungenauigkeiten durch ungenauen
Bändertransport vermieden werden. Der zu verarbeitende Strang wird beiden
Falzwerken über eine gemeinsame Einlaufstrecke zugeführt. Gegenüber der
Variante mit zwei einzelnen Falzapparaten entfällt also neben einer Einlaufstrecke
außerdem ein kompletter Falzwerküberbau. Außerdem ist nur eine
Falzwerkauslage mit nachfolgender Entsorgung erforderlich. Entsprechend ist der
Falzapparat kostengünstig und auch platzsparend erstellbar.
Der Einsatz von Punkturen auf den Sammelzylindern trägt zur Erhöhung der
Falzgenauigkeit des Falzapparates bei.
Weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen in
Verbindung mit der Beschreibung.
Die Erfindung soll nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert
werden. In der einzigen Figur ist schematisch ein Falzapparat für stehende und
liegende Produktion gezeigt.
Der in der Zeichnung gezeigte Falzapparat enthält ein Falzwerk 1 für stehende
Produktion und ein Falzwerk 2 für liegende Produktion. Jedes Falzwerk 1, 2 ist als
Kassette A bzw. B ausgebildet. Die Kassetten A und B können auch als Module
oder Bausteine bezeichnet werden. Die Kassette A ist auf die Kassette B
aufgesetzt. Das Falzwerk 1 enthält einen Sammelzylinder 3, dem ein
Schneidmesserzylinder 4 und ein Falzklappenzylinder 5 zugeordnet sind. Es ist
weiterhin am Sammelzylinder 3 ein Heftapparat 6 und am Falzklappenzylinder 5
ein Greifer- und Falzmesserzylinder 7 für zweiten Quer- bzw. Deltafalz
angeordnet. Die Zylinder 3, 4, 5 und 7 sind in Seitenwänden 8 der Kassette A
gelagert. Der Schneidmesserzylinder 4 ist zweiteilig ausgeführt, d. h., er trägt an
seinem Umfang zwei Schneidmesser 9. Der Sammelzylinder 3 ist fünfteilig
ausgeführt, d. h., er trägt an seinem Umfang jeweils fünf Falzmesser 10 und
Punktursysteme 11. Der Falzklappenzylinder 5 ist ebenfalls fünfteilig ausgeführt
und trägt am Umfang verteilt fünf Falzklappen 12 für den ersten Querfalz und fünf
Falzklappen 12a für den zweiten Querfalz bzw. Deltafalz. Der Greifer- und
Falzmesserzylinder 7 ist dreiteilig, also mit drei Greifersystemen 13 und drei
Falzmessern 14 am Umfang versehen. Die Kassette A beherbergt weiterhin eine
Einlaufstrecke 15 mit Einlaufwalzen 16, einer Zugwalze 17 nebst anstellbaren
Zugrollen, einer Abschlagvorrichtung 18, einer Querperforiereinrichtung 19 und
einer Längsperforiereinrichtung 20 sowie weiterhin eine Zugwalze 21 nebst
Zugrollen und eine Längsklebeeinrichtung 49.
Das Falzwerk 2 enthält einen Sammelzylinder 22, an dem ein
Schneidmesserzylinder 23, ein Falzklappenzylinder 24 und ein Heftapparat 25
angeordnet sind. Die Zylinder 22 bis 24 sind in Seitenwänden 26 der Kassette B
gelagert. Der Schneidmesserzylinder 23 ist dreiteilig ausgeführt, d. h., er besitzt
am Umfang verteilt drei Schneidmesser 9. Der Sammelzylinder 22 ist fünfteilig
ausgeführt, er besitzt fünf Falzmesser 10 und fünf Punktursysteme 11. Der
Falzklappenzylinder 24 ist ebenfalls fünfteilig ausgeführt und besitzt also fünf
Falzklappen 12. Für die genannten Zylinder sind in der Zeichnung vorteilhafte
Durchmesser angegeben.
An die Kassette A schließt sich eine Falzkassette C an. Diese enthält eine
Splittingeinrichtung 27, von der Bandleitungen 28, 29 zu zwei zweiten
Längsfalzvorrichtungen 30, 31 mit jeweils einer Schaufelradauslage 32, 33 führen.
Die Bandleitungen 28, 29 führen weiter bis zu Schaufelradauslagen 34, 35 für
Querfalzprodukte.
Der Kassette A wird ein zu verarbeitender Strang 36 von einem vorgelagerten
Falzaufbau zugeführt. Im Ausführungsbeispiel entsteht der Strang 36 nach
Längsfalzung von einer oder mehreren eine Druckmaschine verlassenden Bahnen
mittels eines Falztrichters 37. Statt dessen kann der Strang 36 auch von einem
Magazinwendestangenaufbau 38 (mit Klammerposition in der Zeichnung
angegeben) zugeführt werden. Der Strang 36 passiert die Einlaufstrecke 15 und
zwar im einzelnen die Einlaufwalzen 16, die Zugwalze 17, die Abschlagvorrichtung
18 und die Querperforiereinrichtung 19 sowie die Längsperforiereinrichtung 20, wo
er zur Falzhilfe für spätere Falzungen mit Quer- und Längsperforationen versehen
wird. Bei stehender Produktion wird der Strang 36 nunmehr über die weitere
Zugwalze 21 mit Zugrollen und die Längsklebeeinrichtung 49, wo er mit einem
Leimauftrag versehen werden kann, dem ersten Falzwerk 1 zugeführt. Unter
stehender Produktion versteht man einen Illustrationsdruck, bei dem die Seiten auf
dem Formzylinder in dessen Umfangsrichtung stehend angeordnet sind.
Dementsprechend stehen die Seiten auch in Laufrichtung des Stranges 36. Der
Strang 36 wird in bekannter Weise von den Punkturen 11 des Sammelzylinders 3
aufgenommen und von den Schneidmessern 9 des Schneidmesserzylinders 4 in
Produkte 48 zerschnitten. Die Weiterverarbeitung ist dem Fachmann geläufig und
soll deshalb nur kurz erklärt werden. Sie ist auch im eingangs angeführten
Prospekt "LITHOMAN, Illustrations-Rollenoffset". . ., auf den Seiten 20 und 21
beschrieben. Mit dem zweiteilig ausgeführten Schneidmesserzylinder 4 ist auch
ein Kurz-lang-Schnitt möglich. Das auf dem Sammelzylinder 3 befindliche Produkt
48 wird entweder direkt oder nach einer weiteren Umdrehung gesammelt vom
Falzmesser 10 in eine Falzklappe 12 des Falzklappenzylinders 5 übergeben und
dabei quergefalzt. Dieses Produkt wird entweder direkt oder nach
zwischenzeitlicher Aufnahme an den Greifern 13 des Greifer- und
Falzmesserzylinders 7 und Einbringung eines zweiten Querfalzes bzw. Deltafalzes
mittels eines Falzmessers 14 des Greifer- und Falzmesserzylinders 7 und einer
Falzklappe 12 bzw. 12a des Falzklappenzylinders 5 über eine Bandleitung 40 der
Falzkassette C zugeführt. Dort werden die Produkte 48 wahlweise einem oder
beiden zweiten Längsfalzeinrichtungen 30, 31 zugeführt und nach Einbringung
des zweiten Längsfalzes über die zugehörige Schaufelradauslage 32, 33
ausgelegt oder wahlweise ohne Einbringung eines zweiten Längsfalzes über die
Schaufelradauslagen 34, 35 (Querfalzauslagen) ausgelegt. Die Produkte 48
können auch mittels des Heftapparates 6 mit einer an sich bekannten A3-Heftung
oder einer Längsklebung versehen werden.
Nachfolgend soll die Verarbeitung einer liegenden Produktion beschrieben
werden. Bei einer liegenden Produktion sind die Illustrationsdruckseiten in
Umfangsrichtung des Formzylinders und entsprechend auch in Laufrichtung des
Stranges gesehen liegend angeordnet. Der in die Kassette A einlaufende Strang
36 durchläuft zunächst die Einlaufstrecke 15, wobei die Querperforiereinrichtung
19 nicht aktiviert ist. Die Längsperforiereinrichtung 20 wird nur bei gewünschter
A5-Produktion aktiviert. Nachfolgend wird der Strang 36 mittels Umlenkwalzen 41
an dem ersten Falzwerk 1 vorbei zur Kassette B geleitet. Er passiert dabei eine
Querperforiereinrichtung 42 mit drei Messern am Umfang, wobei drei
Querperforation eingebracht werden, und eine Zugwalze 43 mit Zugrollen, wobei
diese Zugeinrichtung für den Transport des Stranges 36 mit der nötigen
Bahnspannung sorgt. Der am Sammelzylinder 22 ankommende Strang 36 wird
von den Punkturen 11 aufgenommen und mittels der Schneidmesser 9 des
Schneidmesserzylinders 23 quergeschnitten. Dank der Dreiteilung des
Schneidmesserzylinders 23 ist es möglich, mit einem Plattenzylinder der
Druckmaschine von z. B. 1240 mm Umfang eine Abschnittlänge von 413,3 mm
und also Produkte mit der Höhe von 206,6 mm zu erzeugen. Der Sammelzylinder
22 und der Falzklappenzylinder 24 sind ebenfalls auf eine Abschnittlänge von
einem Drittel des Plattenzylinders ausgelegt. Die Produkte 44 auf dem
Sammelzylinder 22 werden direkt oder nach zwei weiteren Umdrehungen bei auf
Sammeln eingestelltem Sammelzylinder 22 mittels der Falzmesser 10 an den
Falzklappenzylinder 24 in dessen Falzklappen 12 übergeben. Es ist also möglich,
Produkte mit dreimal einem Drittel Plattenzylinderumfang getrennt zu produzieren
oder gesammelt. Die so gefalzten Produkte 44 werden über eine Bandleitung 45,
die um Umlenkwalzen 46, 47 geführt wird, zur Falzkassette C geleitet.
In der Falzkassette C werden die Produkte 44 in der für stehende Produktion
bereits beschriebenen Weise wahlweise mittels der Splittingeinrichtung 27
gesplittet und in diesem Falle von den Schaufelradauslagen 34 und 35 und
ungesplittet von der Schaufelradauslage 34 oder 35 als A4-Produkte ausgelegt.
Die Produkte 44 können aber auch nach dem Splitten in den zweiten
Längsfalzvorrichtungen 30, 31 nochmals längsgefalzt werden, wodurch man aus
der an sich liegenden Produktion A5-Produkte erhält. Diese Falzung wird
vorteilhaft durch Längsperforieren mittels der Längsperforiereinrichtung 20
unterstützt. Mittels des Heftapparates 25 können die Produkte 44 auch geheftet
oder unter Einsatz einer dem Sammelzylinder 22 vorgelagerten
Längsklebeeinrichtung 50 längs geklebt werden (A5-Produkt oder A3-
bandgeklebte Produkte auf A4 gefalzt).
Statt der Ausgestaltung zu Kassetten A, B können die Falzwerke 1, 2 auch in
gemeinsamen Wänden gelagert werden.
1
erstes Falzwerk (für stehende Produktion)
2
zweites Falzwerk (für liegende Produktion)
3
Sammelzylinder
4
Schneidmesserzylinder
5
Falzklappenzylinder
6
Heftapparat
7
Greifer- und Falzmesserzylinder
8
Seitenwand
9
Schneidmesser
10
Falzmesser
11
Punktursysteme
12
Falzklappe
12
a Falzklappe
13
Greifersystem
14
Falzmesser
15
Einlaufstrecke
16
Einlaufwalze
17
Zugwalze
18
Abschlagvorrichtung
19
Querperforiereinrichtung
20
Längsperforiereinrichtung
21
Zugwalze
22
Sammelzylinder
23
Schneidmesserzylinder
24
Falzklappenzylinder
25
Heftapparat
26
Seitenwand
27
Splittingeinrichtung
28
Bandleitung
29
Bandleitung
30
zweite Längsfalzeinrichtung
31
zweite Längsfalzeinrichtung
32
Schaufelradauslage
33
Schaufelradauslage
34
Schaufelradauslage
35
Schaufelradauslage
36
Strang
37
Falztrichter
38
Magazinwendestangenaufbau
39
-
40
Bandleitung
41
Umlenkwalze
42
Querperforiereinrichtung
43
Zugwalze
44
Produkt
45
Bandleitung
46
Umlenkwalze
47
Umlenkwalze
48
Produkt
49
Längsklebeeinrichtung
50
Längsklebeeinrichtung
A Kassette
B Kassette
C Falzkassette
A Kassette
B Kassette
C Falzkassette
Claims (8)
1. Falzapparat mit einem ersten Falzwerk (1) mit einem Sammelzylinder (3),
dem ein Schneidmesserzylinder (4) und ein Falzklappenzylinder (5)
zugeordnet sind, sowie mit einer Einlaufstrecke (15) und einem
Auslagesystem, dadurch gekennzeichnet, dass dem ersten Falzwerk (1)
ein zweites Falzwerk (2) mit einem Sammelzylinder (22) beigeordnet ist, dem
ein Schneidmesserzylinder (23) und ein Falzklappenzylinder (24) zugeordnet
sind, wobei ein über die Einlaufstrecke (15) einlaufender Strang (36)
wahlweise zum Sammelzylinder (3, 22) des ersten oder zweiten Falzwerks
(1, 2) führbar ist.
2. Falzapparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste
Falzwerk (1) als eine erste Kassette (A) und das zweite Falzwerk (2) als eine
zweite Kassette (B) ausgebildet ist und beide Kassetten (A, B) aufeinander
gesetzt angeordnet sind.
3. Falzapparat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der
Sammelzylinder (3, 22) des ersten und/oder zweiten Falzwerks (1, 2) mit
Punkturen (11) bestückt ist.
4. Falzapparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass an dem Sammelzylinder (3, 22) des ersten und/oder
zweiten Falzwerks (1, 2) ein Heftapparat (6, 25) angeordnet ist.
5. Falzapparat nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die das erste und zweite Falzwerk (1, 2) verlassenden Produkte (48,
44) wahlweise einer oder zwei zweiten Längsfalzvorrichtungen (30, 31) nebst
zugehöriger Schaufelradauslage (32, 33) zuführbar sind.
6. Falzapparat nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die das erste und zweite Falzwerk (1, 2) verlassenden Produkte (48,
44) wahlweise einer oder zwei Schaufelradauslagen (34, 35) zuführbar sind.
7. Falzapparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass am Umfang verteilt von dem ersten Falzwerk (1) der
Schneidmesserzylinder (4) zwei Schneidmesser (9) und der Sammelzylinder
(3) fünf Falzmesser (10) trägt.
8. Falzapparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass am Umfang verteilt von dem zweiten Falzwerk (2) der
Schneidmesserzylinder (23) drei Schneidmesser (9) und der Sammelzylinder
(22) fünf Falzmesser (10) trägt.
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