DE10105454A1 - Verfahren zur automatischen Ergänzung von Software - Google Patents
Verfahren zur automatischen Ergänzung von SoftwareInfo
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Abstract
Es wird ein Verfahren zur automatischen Ergänzung von Software vorgeschlagen, das dazu dient, Software, die auf einem System läuft, durch neue Softwaremodule zu ergänzen, wobei diese Softwaremodule zunächst getestet werden und von diesen Softwaremodulen dann Applikationsmodule abgeleitet werden. Mit den Applikationsmodulen wird die eigentliche neue Funktion ausgeführt. Die Softwaremodule können vorteilhafterweise über eine Funkschnittstelle empfangen werden. Insbesondere für die Anwendung von Software in einem Fahrzeug ist das erfindungsgemäße Verfahren besonders geeignet. Die Ableitung des Applikationsmoduls aus dem Softwaremodul erfolgt üblicherweise durch das Prinzip der Vererbung. Das Softwaremodul wird durch einen Aufruf mit Testparametern getestet.
Description
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zur automatischen
Ergänzung von Software nach der Gattung des unabhängigen
Patentanspruchs.
Es ist bereits bekannt, im Betrieb befindliche Software
durch Softwaremodule zu ergänzen. Um diese Softwaremodule zu
testen, ist der Einsatz von sogenannten Testvektoren be
kannt, die eine abgeschirmte Testumgebung verlangen.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur automatischen Ergänzung
von Software mit den Merkmalen des unabhängigen Patentan
spruchs hat demgegenüber den Vorteil, dass diese Ergänzung
abgeschirmt von dem Benutzer während des Betriebs mit einem
Test durchgeführt wird. Dadurch werden insbesondere Unter
brechungen des Betriebs bei dem Erneuern der Software ver
mieden. Weiterhin ist es von Vorteil, dass von dem Software
modul, das zum Test verwendet wird, wenigstens ein Applika
tionsmodul abgeleitet wird, das dann in der Software letzt
lich zum Einsatz kommt. Dies spart Code sowie Ressourcen und
führt zu einem schnelleren Laden des Softwaremoduls.
Darüber hinaus ist es von Vorteil, dass dieser Test beliebig
skalierbar ist. Außerdem ist der Test immer wieder wieder
holbar, ohne den Betrieb der Software zu stören. Der Test
wird insbesondere vor der Verwendung von neuen Applikations
modulen durchgeführt, so dass der Einsatz nur von getesteten
Applikationsmodulen stattfindet. Das erfindungsgemäße Ver
fahren vereinfacht auch die schrittweise Erweiterung der
Software, ohne dass es zu Beeinträchtigungen für einen Nut
zer kommt. Der Test ist weiterhin durch eine Applikation,
die aufgerufen wird, steuerbar und schont damit die System
verwaltung.
Es ist weiterhin von Vorteil, dass das erfindungsgemäße
Verfahren die Verwendung des aus der objektorientierten
Programmierung bekannten Vererbungsprinzips ermöglicht. Mit
diesem Vererbungsprinzip können von den Softwaremodulen, die
neu empfangen werden, die Applikationsmodule in einfacher
Weise abgeleitet werden. Zusätzlich können dann den Applika
tionsmodulen Funktionen hinzugefügt werden, die nicht gete
stet werden müssen. Dazu zählen z. B. Zugriffe auf Ausgabeme
dien wie Bildschirme oder Lautsprecher.
Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten Maßnah
men und Weiterbildungen sind vorteilhafte Verbesserungen des
im unabhängigen Patentanspruch angegebenen Verfahrens zur
Ergänzung von Software möglich.
Besonders vorteilhaft ist, dass das Softwaremodul, mit dem
die Software ergänzt wird, über eine Funkschnittstelle emp
fangen wird. Damit ist das erfindungsgemäße Verfahren vor
teilhafterweise für den mobilen Empfang geeignet. Beispiels
weise kann das Softwaremodul über ein digitales Rundfunk-
Übertragungsverfahren wie es DAB (Digital Audio
Broadcasting) ist, empfangen werden und wird dann der Rundfunk-Empfängersoftware
hinzugefügt. Das erfindungsgemäße
Verfahren ist jedoch nicht auf Rundfunkempfänger beschränkt,
sondern kann auch für Rundfunksender oder alle anderen Sy
steme verwendet werden, die Software einsetzen, die ergänz
bar ist und die eine Ladevorrichtung aufweisen wie bei
spielsweise eine Funkschnittstelle. Es muß also eine
Schnittstelle zur Außenwelt bestehen. Das erfindungsgemäße
Verfahren ist damit vor allem für Plattform-unabhängige
Software anwendbar, wobei jedoch auf ein Compilieren, also
die Erzeugung eines lauffähigen Codes, verzichtet werden
soll. Es ist alternativ möglich, ein erfindungsgemäßen Soft
wareupdate auch über einen drahtgebundenen Zugang durchzu
führen. Beispiele dafür sind vernetzte Rechner.
Weiterhin ist es von Vorteil, dass bei der Ableitung des
wenigstens einen Applikationsmoduls aus dem Softwaremodul
Test-eigene Funktionen überschrieben werden. Das sind dann
solche Funktionen, die nur für den Test geeignet sind, aber
für den normalen Betrieb nicht notwendig oder unzureichend
sind. Beispielsweise wird während dem Test nicht das Schrei
ben in eine Datei getestet, sondern nur das Prüfen des Zu
griffrechts auf das Schreiben.
Der Test des Softwaremoduls wird vorteilhafterweise durch
einen Aufruf mit Testparametern durchgeführt. Testparameter
legen damit fest, in welchen Situationen das Softwaremodul
getestet wird. Damit können insbesondere kritische Situatio
nen getestet werden, auch wenn diese Situationen nur mit
einer geringen Wahrscheinlichkeit auftreten werden.
Darüber hinaus ist es von Vorteil, dass die Software den
Test des Softwaremoduls durch das Setzen einer Variablen
überwacht und in Abhängigkeit vom Inhalt dieser Variable den
Test wiederholt. Somit kann auch ein zufällig fehlerhafter
Test durch ein wiederholtes Durchführen des Tests verifi
ziert oder widerlegt werden.
Schließlich ist es auch von Vorteil, dass eine Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens vorliegt, die einen Prozes
sor, auf dem die Software abläuft und der das erfindungsge
mäße Verfahren durchführt, und einen Speicher zum Zwischen
speichern oder permanenten Abspeichern von Daten aufweist,
sowie eine Ladevorrichtung, die zum Laden des Softwaremoduls
ausgebildet ist. Als Ladevorrichtung kann vorteilhafterweise
eine Funkschnittstelle verwendet werden, so dass über
Funksignale das Softwaremodul empfangbar ist. Dabei ist es
insbesondere von Vorteil, dass die Vorrichtung sich in einem
Fahrzeug befindet, um so Software des Fahrzeugs für die
verschiedenen Komponenten zu erneuern bzw. zu ergänzen. Dies
setzt dann voraus, dass die Komponenten im Fahrzeug mitein
ander vernetzt sind. Dazu kann beispielsweise ein Bussystem
verwendet werden, über das dann die Softwaremodule auf die
einzelnen Komponenten verteilt werden. Bei zeitkritischen
Fahrzeugkomponenten wie einem Antiblockiersystem (ABS) ist
es dann natürlich notwendig, dass die Ergänzung der Software
während des Betriebs erfolgen kann. Ein Unterbrechen der
Funktionsweise des ABS-Systems ist nicht akzeptabel, so dass
hier das erfindungsgemäße Verfahren insbesondere geeignet
ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 ein Blockschaltbild einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung, hier ein Rundfunkempfänger
und Fig. 2 ein Flußdiagramm des erfindungsgemäßen Verfah
rens.
Durch die weitere Verbreitung von Prozessoren in immer mehr
Systemen, beispielsweise in Fahrzeugsystemen, und durch die
immer größere Leistungsfähigkeit dieser Systeme wird es
notwendig, die Software auf diesen Prozessorsystemen regel
mäßig zu ergänzen bzw. zu ersetzen. Viele dieser Systeme,
beispielsweise im Fahrzeug, sind miteinander vernetzt und
weisen eine Schnittstelle zur Außenwelt, beispielsweise eine
Funkschnittstelle über einen Rundfunkempfänger oder ein
Mobiltelephon, auf. Auch Systeme wie Überwachungseinrichtun
gen oder Haustechniksysteme sind miteinander vernetzt und
weisen Schnittstellen auf, die entweder als Funkschnittstel
len ausgebildet sind oder über Draht gebundene Kommunikati
onswege mit der Außenwelt verbunden sind. Über diese
Schnittstellen können dann neue Softwaremodule empfangen
werden und auf die entsprechenden Systeme gebracht werden,
um so die Software zu erneuern. Um Sicherheitsaspekten, wie
dem Zugriff auf diese Systeme, Rechnung zu tragen, ist es
notwendig, dass die Funktionalität des neuen Softwaremoduls
überprüft wird, so dass das System, die laufende Software,
darunter nicht leidet, also durch das neue Softwaremodul
nicht geschädigt wird. Bei laufenden Systemen wie einem
Fahrzeug ist es notwendig, dass dieser Software-Update wäh
rend des Betriebs möglich ist. Damit muss auch ein Testen
dieser neuen Softwaremodule abgeschirmt vom Nutzer stattfin
den. Erfindungsgemäß wird daher dieses neue Softwaremodul
während des Betriebs der Software getestet, wobei dann in
Abhängigkeit vom Ergebnis des Tests wenigstens ein Applika
tionsmodul abgeleitet wird und das Applikationsmodul von der
Software zum Betrieb verwendet wird.
Fig. 1 zeigt ein Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfah
rens zur automatischen Ergänzung von Software. Hier wird
beispielhaft ein Rundfunkempfänger gezeigt, es ist jedoch
auch möglich, dass jedes andere System, das eine Schnitt
stelle nach außen aufweist und mit einer Software betrieben
wird, zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
verwendet wird. Beispielsweise vernetzte Haushaltsgeräte
oder Satelliten oder andere isolierte Systeme mit wenigstens
einer Schnittstelle.
Eine Antenne 5 ist an einen Eingang eines Hochfrequenzemp
fängers 4 angeschlossen. Ein Datenausgang des Hochfrequen
zempfängers 4 ist an einen Dateneingang einer Signalverar
beitung 3 angeschlossen. Die Signalverarbeitung 3 ist wie
derum an einen Dateneingang eines Prozessors 1 angeschlos
sen. Der Prozessor 1 ist über einen Daten-Ein/Ausgang mit
einem Speicher 2 verbunden. Über einen ersten Datenausgang
ist der Prozessor 1 mit einer Signalverarbeitung 6 verbun
den. Über einen zweiten Datenausgang ist der Prozessor mit
einer Signalverarbeitung 8 verbunden. Die Signalverarbeitung
6 weist einen Ausgang zu einem Lautsprecher 7 auf. Die Si
gnalverarbeitung 8 weist einen Ausgang zu einer Anzeige 9
auf.
Auf dem Prozessor 1 läuft eine Software zum Betrieb des
Rundfunkempfängers, die im Speicher 2 abgespeichert ist. Der
Speicher 2 dient weiterhin zur Zwischenspeicherung von Zwi
schenergebnissen, die während des Ablaufs der Software auf
treten. Der Speicher 2 wird also sowohl als permanenter als
auch als temporärer Speicher verwendet. Dabei kann es sein,
dass der Speicher 2 verschiedene physikalische Medien auf
weist, beispielsweise einen Halbleiterspeicher für die tem
poräre Speicherung und einen Magnetspeicher, beispielsweise
eine Festplatte, für die permanente Speicherung. Ein neues
Softwaremodul wird nun mittels Rundfunksignalen, die hier
digital sind, über die Antenne 5 empfangen. Als digitale
Rundfunk-Übertragungsverfahren zur Übertragung von Daten
sind insbesondere DAB (Digital Audio Broadcasting) aber auch
DVB (Digital Video Broadcasting), DRM (Digital Radio Mondia
le) und andere digitale Rundfunk-Übertragungsverfahren ge
eignet, da bei diesen Rundfunkübertragungsverfahren neben
den eigentlichen Audioprogrammen und gegebenenfalls Fernseh
programmen auch andere Multimediadaten oder Textdaten über
tragbar sind. Diese Rundfunübertragungsverfahren sind ver
gleichsweise breitbandig, so dass eine Übertragung von zu
sätzlichen Daten neben den eigentlichen Rundfunkprogrammen
leicht möglich ist, und sie weisen eine Rahmenstruktur auf,
die fast beliebige Datenformate zu übertragen gestattet. Zu
diesen Daten gehören auch Softwareteile wie das Softwaremo
dul, das der Software, die auf dem Prozessor 1 läuft, hinzu
gefügt werden soll.
Im Hochfrequenzempfänger 4 werden dann die digitalen Rund
funksignale gefiltert, verstärkt und in eine Zwischenfre
quenz umgesetzt. Dann folgt eine Digitalisierung der empfan
genen Rundfunksignale. Der so entstandene digitale Daten
strom wird dann an die Signalverarbeitung 3 übertragen, die
eine Kanal- und Quellendekodierung durchführt. Die Nutzdaten
aus dem digitalen Datenstrom werden dann an den Prozessor 1
übertragen. Es kann alternativ sein, dass die Aufgaben der
Signalverarbeitung 3 auf den Prozessor 1 und den Hochfre
quenzempfänger 4 verteilt werden. Weiterhin ist es möglich,
dass die Analogdigitalwandlung von dem Hochfrequenzempfänger
4 auf die Signalverarbeitung 3 übertragen wird.
Der Prozessor 1 verarbeitet nun die empfangenen Daten und
führt sie gegebenenfalls den Wiedergabemitteln, dem Laut
sprecher 7 und der Anzeige 9, zu. Durch eine entsprechende
Dekodierung entdeckt der Prozessor 1, dass sich auch das
Softwaremodul zur Erneuerung der eigenen Software unter den
Daten befindet. Dieses Softwaremodul wird nun während des
Betriebs der eigentlichen Software getestet. Dazu wird ein
Objekt aufgerufen, das das Softwaremodul anwenden möchte.
Verbessert beispielsweise das Softwaremodul die Ansteuerung
der Anzeige 9, dann ruft der Prozessor 1 ein Objekt auf, das
eine Anzeige von Daten durchführt.
Mit Testparametern wird dann ein Test des Softwaremoduls
durchgeführt. Ist der Test erfolgreich, wird eine entspre
chende Variable im Speicher 2 gesetzt, und von dem Software
modul wird wenigstens ein Applikationsmodul abgeleitet, das
dann die neuen Funktionen ausführt. Dann wird dieses Appli
kationsmodul durch das Objekt ausgeführt und steht auch
später immer wieder zur Verfügung. Der Test ist wiederhol
bar, beispielsweise wenn ein erster Testdurchlauf negativ
abläuft.
Bei der Ableitung des wenigstens einen Applikationsmoduls
können Test-eigene Funktionen im Softwaremodul überschrieben
werden. Die Ableitung wird durch das aus der Informatik
bekannte Prinzip der Vererbung durchgeführt.
In Fig. 2 ist als Flußdiagramm das erfindungsgemäße Verfah
ren zur automatischen Ergänzung von Software dargestellt. In
Verfahrensschritt 10 wird die Software auf dem Prozessor 1
gestartet. In Verfahrensschritt 11 wird ein neues Software
modul über die Antenne 5 empfangen und dem Prozessor 1 als
Datenstrom übergeben. Durch einen Aufruf eines Objekts, das
dieses Softwaremodul benötigt, wird nun erkannt, dass dieses
Softwaremodul neu ist und gegebenenfalls ein Test notwendig
ist. Im Verfahrensschritt 12 wird nun überprüft, ob dieser
Test notwendig ist. Ist das der Fall, wird in Verfahrens
schritt 13 ein Test des Softwaremoduls mit Testparametern
durchgeführt. Wurde in Verfahrensschritt 14 erkannt, dass
dieser Test positiv verlaufen ist, dann wird in Verfahrens
schritt 15 eine Variable im Speicher 2 gesetzt, dass der
Test in Ordnung war. Im Verfahrensschritt 16 wird nun von
dem Softwaremodul wenigstens ein Applikationsmodul abgelei
tet, das dann von der Software zur Durchführung der neuen
Funktion verwendet wird. In Verfahrensschritt 17 wird dann
die Anwendung mit diesem neuen Applikationsmodul gestartet.
Wurde in Verfahrensschritt 14 erkannt, dass der Test negativ
verlaufen ist, dann wird in Verfahrensschritt 18 die Varia
ble im Speicher 2 entsprechend gesetzt und im Verfahrens
schritt 19 wird das Testergebnis ausgegeben, beispielsweise
auf der Anzeige 9. Verfahrensschritt 20 beendet das Verfah
ren. Wurde in Verfahrensschritt 12 erkannt, dass kein Test
notwendig ist, dann wird sofort zu Verfahrensschritt 17
gesprungen, um die Anwendung zu starten. Dann kann sofort
mit dem Softwaremodul die Applikation gestartet werden, da
dann ein Ableiten nicht mehr notwendig ist.
Wie dargestellt, ist das Prinzip der Vererbung geeignet, um
aus dem Softwaremodul wenigstens ein Applikationsmodul abzu
leiten. Als besonders wichtig hat sich dabei die objektori
entierte Sprache JAVA gezeigt. Hier werden auch JAVA-
Quellcode, sogenannte Klassendateien, erzeugt, die dann auf
jedem System mit einer sogenannten JAVA-virtuellen Maschine
lauffähig sind. Die durch eine solche Klasse implementierten
Funktionen und Routinen werden auch als Methoden bezeichnet.
Ein wesentliches Merkmal des Verfahrens ist die Nutzung der
Vererbungseigenschaft zur Vermeidung von Mehrfachübertragung
von Codes. Den Klassen der bestehenden tatsächlichen Soft
ware werden eine oder mehrere Klassen mit entsprechenden
Test-Routinen zugeordnet. Es werden für die Installation der
Software dann alle Klassen, im einfachsten Fall zwei, Test
klasse und Applikationsklasse, geladen. Die Testklasse bein
haltet alle auf dem Zielsystem testbaren Methoden der Appli
kation, beispielsweise Dateizugriffsberechtigungen sowie
zusätzliche Testmethoden, mit denen im Betrieb auftretenden
kritischen Situationen vorab überprüft werden sollen. Dies
wird wie oben dargestellt durch Testaufrufe der Basismetho
den mit entsprechenden Testparametern erreicht. Da in der
Testklasse im wesentlichen die Grundfunktionalitäten der
Applikationsklasse definiert sind, wäre für diese Klasse
auch der Begriff Basisklasse zutreffend.
Die eigentliche Applikationsklasse wird durch Vererbung aus
dieser Klasse erzeugt. Sie verfügt damit über alle Methoden
der Testklasse und wird ergänzt durch zusätzliche Methoden,
die auf dem Zielsystem nicht testbar sind oder nicht gete
stet werden sollen. In dieser Klasse können auch Methoden
aus der Testklasse überschrieben werden, die in letzterer
aus Gründen zur Durchführung des Tests eventuell nicht voll
ständig oder nur modifiziert implementiert wurden. Die Ap
plikationsklasse startet weiterhin den in der Testklasse
definierten Test, falls dies erforderlich sein sollte. Die
Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass Applikationsklas
se und Testklasse durch die Vererbung einander logisch zuge
ordnet sind, wobei die Applikationsklasse (Applikationsmo
dul) die Methoden der Testklasse (Softwaremodul) in weitem
Maße wieder verwendet. Hierdurch wird Code eingespart, was
verglichen mit zusätzlich geladenen unabhängigen Testmodulen
die Zeit zum Laden der Software herunter setzt als auch die
Systemressourcen schont. Eine vererbte Klasse erbt Eigen
schaften wie Variablen und Funktionen von der vererbenden
Klasse. Dies spart die unnötige Wiederholung von Pro
grammcode.
Claims (8)
1. Verfahren zur automatischen Ergänzung von Software,
wobei die Software um ein Softwaremodul ergänzt wird,
dadurch gekennzeichnet, dass das Softwaremodul während
des Betriebs der Software getestet wird, dass aus dem
Softwaremodul in Abhängigkeit von einem Ergebnis des
Tests wenigstens ein Applikationsmodul abgeleitet wird
und dass das Applikationsmodul von der Software zum Be
trieb verwendet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
das Softwaremodul über eine Funkschnittstelle empfangen
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, dass bei der Ableitung des wenigstens einen Appli
kationsmoduls aus dem Softwaremodul Test-eigene Funk
tionen überschrieben werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekenn
zeichnet, dass das Softwaremodul durch einen Aufruf mit
Testparametern getestet wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die Software den Test des
Softwaremoduls durch das Setzen einer Variablen über
wacht und in Abhängigkeit vom Inhalt der Variablen den
Test wiederholt.
6. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem
der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die
Vorrichtung einen Prozessor (1) und einen Speicher (2)
zum Betrieb der Software und eine Ladevorrichtung (5)
zum Laden des Softwaremoduls aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Ladevorrichtung als Funkschnittstelle (5) aus
gebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorrichtung in einem Fahrzeug vorhanden ist.
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