DE10104370A1 - Arzneimittelkompositionen mit geringeren Nebenwirkungen - Google Patents
Arzneimittelkompositionen mit geringeren NebenwirkungenInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft neuartige Arzneimittelkompositionen auf der Basis von langwirksamen Beta¶2¶-Agonisten und Oxitropiumsalzen, Verfahren zu deren Herstellung sowie deren Verwendung bei der Therapie von Atemwegserkrankungen.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft neuartige Arzneimittelkompositionen auf der Basis
von langwirksamen Beta2-Agonisten und Oxitropiumsalzen, Verfahren zu deren
Herstellung sowie deren Verwendung bei der Therapie von Atemwegserkrankungen.
Aus dem Stand der Technik ist bekannt, daß Betamimetika zur Behandlung
obstruktiver Atemwegserkrankungen erfolgreich eingesetzt werden können. Eine
besondere Bedeutung kommt dabei den langwirksamen Betamimetika Salmeterol
und Formoterol zu. Diese Verbindungen können wirkungsvoll zur Therapie von
beispielsweise COPD oder Asthma eingesetzt werden.
Allerdings kann die Verabreichung dieser Verbindungen am Menschen mit
unerwünschten Nebenwirkungen verbunden sein. Als zentrale Nebenwirkungen
können allgemeine Unruhe, Erregung, Schlaflosigkeit, Angst, Fingerzittern,
Schweißausbrüche und Kopfschmerzen auftreten. Dabei schließt die inhalative
Anwendung diese Nebenwirkungen nicht aus, auch wenn sie dabei im allgemeinen
in etwas geringerem Ausmaß als nach peroraler oder parenteraler Anwendung zu
beobachten sind. Von wesentlich größer Bedeutung bei der Anwendung der
vorstehend genannten Verbindungen z. B. als Asthmamittel sind allerdings die
teilweise stark ausgeprägten, stimulierenden Wirkungen dieser Verbindungen am
Herzen. Sie erzeugen Tachycardie, Herzklopfen, Angina-pectoris-artige
Beschwerden sowie Arrhytmien. Je nach physischer Konstitution des Patienten
können letztgenannte Nebenwirkungen am Herzen bedrohliche Ausmaße
annehmen. Es wurde nun beobachtet, daß die durch Salmeterol und Formoterol
verursachten Nebenwirkungen am Herzen insbesondere zu Beginn der Wirkdauer
dieser Arzneimittel in ernstzunehmender Stärke auftreten können. Die Applikation
von Salmeterol und Formoterol erfolgt in der Therapie üblicherweise zweimal pro
Tag. Auch bei einem durch die Applikation von Salmeterol oder Formoterol
erfolgreichen Verlauf der Therapie von obstruktiven Lungenerkrankungen wie Astma
oder COPD muß nach jeder Applikation dieser beiden Wirkstoffe mit einem Auftreten
vorstehend beschriebener Nebenwirkungen gerechnet werden.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Arzneimittelkombinationen
bereitzustellen, durch die das Auftreten der vorstehend genannten Nebenwirkungen
nach der Applikation von langwirksamen Betamimetika vermindert wird. Es ist ferner
Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Arzneimittelkombinationen bereitzustellen,
durch die das Auftreten der vorstehend genannten Nebenwirkungen, insbesondere
im Zeitraum kurz nach der Applikation der langwirksamen Betamimetika, vermindert
wird. Es ist ferner Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Arzneimittelkombinationen
bereitzustellen, durch die das Auftreten der vorstehend genannten Nebenwirkungen,
insbesondere im Zeitraum kurz nach der Applikation der langwirksamen
Betamimetika, vermindert wird, ohne dem durch die Applikation der Betamimetika
erwünschten therapeutischen Effekt entgegenzuwirken.
Es ist ferner Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Arzneimittelkombinationen
bereitzustellen, durch die das Auftreten der vorstehend genannten Nebenwirkungen
nach der mehrmals täglichen, bevorzugt zweimal täglichen Applikation von
langwirksamen Betamimetika vermindert wird. Es ist ferner Aufgabe der
vorliegenden Erfindung, Arzneimittelkombinationen bereitzustellen, durch die das
Auftreten der vorstehend genannten Nebenwirkungen, insbesondere im Zeitraum
kurz nach der mehrmals täglichen, bevorzugt zweimal täglichen Applikation der
langwirksamen Betamimetika, vermindert wird. Es ist ferner Aufgabe der
vorliegenden Erfindung, Arzneimittelkombinationen bereitzustellen, durch die das
Auftreten der vorstehend genannten Nebenwirkungen, insbesondere im Zeitraum
kurz nach der mehrmals täglichen, bevorzugt zweimal täglichen Applikation der
langwirksamen Betamimetika, vermindert wird, ohne dem durch die Applikation der
Betamimetika erwünschten therapeutischen Effekt entgegenzuwirken.
Überraschenderweise wurde gefunden, daß die vorstehend genannten Aufgaben
gelöst werden können, wenn gemeinsam mit den langwirksamen Betamimetika 2 ein
oder mehrere Oxitropiumsalze 1 zur Anwendung gelangen.
Die Verbindung Oxitropiumbromid, ein Salz des Oxitropiums, ist im Stand der
Technik bekannt. Sie wird bereits sehr erfolgreich z. B. als Ventilat® zur Behandlung
von Atemwegserkrankungen eingesetzt. Oxitropiumsalze 1 weisen die folgende
chemische Struktur auf:
Im Falle von Oxitropiumbromid steht X für Brom. Diese Verbindung kann auch auch
durch den chemischen Namen [7(S)-(1α,2β,4β,5α,7β)]-9-Ethyl-7-(3-hydroxy-1-oxo-2-
phenylpropoxy)-9-methyl-3-oxa-9-azoniatricyclo[3.3.1.02,4]nonan-bromid bezeichnet
werden. Die Bezeichnung Oxitropium ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung als
Bezugnahme auf das freie Kation 1' zu verstehen.
Es wurde gefunden, daß Oxitropiumsalze 1 geeignet sind, den durch die
Betamimetika 2 verursachten, teilweise äußerst bedrohlichen Nebenwirkungen
wirksam entgegenzuwirken. Es wurde ferner gefunden, daß Oxitropiumsalze 1
geeignet sind, den durch die Betamimetika 2 verursachten, insbesondere im
Zeitraum kurz nach deren Applikation besonders stark auftretenden
Nebenwirkungen, wirksam entgegenzuwirken. Es wurde ferner gefunden, daß
Oxitropiumsalze 1 nicht nur zur Verminderung der insbesondere im Zeitraum kurz
nach der Applikation der Betamimetika auftretenden Nebenwirkungen beitragen,
sondern daß diese ferner in synergistischer Art und Weise die von den Betamimetika
2 erünschte therapeutische Wirkung deutlich verstärken.
Die vorliegende Erfindung betrifft daher langwirksame Betamimetika 2 enthaltende
Arzneimittel, dadurch gekennzeichnet, daß diese ferner Oxitropiumsalze 1 enthalten,
um die durch die Applikation der Betamimetika verursachten Nebenwirkungen zu
vermindern.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner langwirksame Betamimetika 2 enthaltende
Arzneimittel, dadurch gekennzeichnet, daß diese ferner Oxitropiumsalze 1 enthalten,
um die durch die Betamimetika verursachten Nebenwirkungen im Zeitraum kurz
nach der Applikation der Betamimetika 2 zu vermindern.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner langwirksame Betamimetika 2 enthaltende
Arzneimittel, dadurch gekennzeichnet, daß diese ferner Oxitropiumsalze 1 in
ausreichend hoher Dosis enthalten, um die durch die Applikation der Betamimetika
verursachten Nebenwirkungen zu vermindern.
Die vorliegende Erfindung betrifft daher langwirksame Betamimetika 2 enthaltende
Arzneimittel, dadurch gekennzeichnet, daß diese ferner Oxitropiumsalze 1 enthalten,
um die durch die mehrfach tägliche, bevorzugt zweimal tägliche Applikation der
Betamimetika verursachten Nebenwirkungen zu vermindern.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner langwirksame Betamimetika 2 enthaltende
Arzneimittel, dadurch gekennzeichnet, daß diese ferner Oxitropiumsalze 1 enthalten,
um die durch die Betamimetika verursachten Nebenwirkungen im Zeitraum kurz
nach der mehrfach täglichen, bevorzugt zweimal täglichen Applikation der
Betamimetika 2 zu vermindern.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner langwirksame Betamimetika 2 enthaltende
Arzneimittel, dadurch gekennzeichnet, daß diese ferner Oxitropiumsalze 1 in
ausreichend hoher Dosis enthalten, um die durch die mehrfach tägliche, bevorzugt
zweimal tägliche Applikation der Betamimetika verursachten Nebenwirkungen zu
vermindern.
Bei den vorstehend genannten Arzneimittelkombinationen können die Wirkstoffe
entweder gemeinsam in einer einzigen Darreichungsform oder in zwei getrennten
Darreichungsformen enthalten sein. Erfindungsgemäß bevorzugt sind Arzneimittel,
die die Wirkstoffe 1 und 2 in einer einzigen Darreichungsform enthalten.
Als langwirksame Betamimetika 2 kommen erfindungsgemäß bevorzugt
Salmeterolsalze oder Formoterolsalze in Betracht. Eine Bezugnahme auf den Begriff
Betamimetika 2 schließt eine Bezugnahme auf die jeweiligen Enantiomere oder
deren Gemische mit ein. Eine Bezugnahme auf die erfindunsgemäß bevorzugten
Verbindungen 2, die Salze des Salmeterols und Formoterols, schließt
dementsprechend die jeweiligen enantiomeren Salze des R-Salmeterols, S-
Salmeterols, R,R-Formoterols, S,S-Formoterols, R,S-Formoterols, S,R-Formoterols
sowie deren Gemische mit ein, wobei den enantiomeren Salzen des R-Salmeterols
und R,R-Formoterols eine besondere Bedeutung zukommt. Die Verbindungen 2
können erfindungsgemäß ferner in Form ihrer Hydrate oder Solvate vorliegend.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist mit der Bezugnahme auf Verbindungen 2
eine Bezugnahme auf physiologisch verträgliche Säureadditionssalze zu verstehen.
Als physiologisch verträgliche Säureadditionssalze der Betamimetika 2 werden
erfindungsgemäß pharmazeutisch verträgliche Salze verstanden, die ausgewählt aus
den Salzen der Salzsäure, Bromwasserstoffsäure, Schwefelsäure, Phosphorsäure,
Methansulfonsäure, Essigsäure, Fumarsäure, Bernsteinsäure, Milchsäure,
Zitronensäure, Weinsäure, 1-Hydroxy-2-naphthalincarbonsäure oder Maleinsäure
sind. Gegebenenfalls können zur Herstellung der Salze 2 auch Mischungen der
vorgenannten Säuren eingesetzt werden.
Erfindungsgemäß bevorzugt sind die Salze der Betamimetika 2 ausgewählt aus der
Gruppe bestehend aus Hydrochlorid, Hydrobromid, Sulfat, Phosphat, Fumarat
Methansulfonat und Xinafoat. Besonders bevorzugt sind die Salze von 2 im Falle des
Salmeterols ausgewählt aus Hydrochlorid, Sulfat und Xinafoat, von denen die Sulfate
und Xinafoate besonders bevorzugt sind. Erfindungsgemäß von herausragender
Bedeutung sind Salmeterol × ½H2SO4 und Salmeterolxinafoat. Besonders
bevorzugt sind die Salze von 2 im Falle des Formoterols ausgewählt aus
Hydrochlorid, Sulfat und Fumarat, von denen das Hydrochlorid und Fumarat
besonders bevorzugt sind. Erfindungsgemäß von herausragender Bedeutung ist
Formoterolfumarat.
Erfolgt im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine Bezugnahme auf nicht in der
Salzform vorliegende Betamimetika, so wird dies durch eine Bezugnahme auf
Verbindungen 2' erkennbar. Beispielsweise wird unter den erfindungsgemäß
bevorzugten, nicht in der Salzform vorliegenden Betamimetika 2' die freie Base des
Formoterols oder des Salmeterols verstanden, wohingegen es sich bei den
erfindungsgemäß besonders bevorzugten Verbindungen 2 beispielsweise um
Salmeterolxinafoat, Salmeterol × ½H2SO4 oder Formoterolfumarat handelt.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung werden die Betamimetika 2 gegebenenfalls
auch bezeichnet als Sympathomimetika oder Beta-2-Agonisten (β2-Agonisten). All
diese Bezeichnungen sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung als äquivalent
anzusehen.
Unter den im Rahmen der vorliegenden Erfindung einsetzbaren Oxitropiumsalzen 1
sind die Verbindungen zu verstehen, die neben Oxitropium als Gegenion (Anion)
Chlorid, Bromid, Iodid, Methansulfonat, para-Toluolsulfonat oder Methylsulfat
enthalten. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind von allen Oxitropiumsalzen
das Methansulfonat, Chlorid, Bromid oder Iodid bevorzugt, wobei dem
Methansulfonat oder dem Bromid besondere Bedeutung zukommt. Von
erfindungsgemäß herausragender Bedeutung ist das Oxitropiumbromid.
Die Bezeichnung Oxitropium ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung als
Bezugnahme auf das freie Kation 1' zu verstehen.
In den erfindungsgemäßen Arzneimitteln kann 1 in Form seiner Enantiomere,
Gemische der Enantiomere oder in Form der Racemate enthalten sein. Wenn 1 in
Form eines Enantiomers enthalten ist, so sind als Enantiomer die Verbindungen 1
bevorzugt, in denen 1' in Form des [7(S)-(1α,2β,4β,5α,7β)]-9-Ethyl-7-(3-hydroxy-1-
oxo-2-phenylpropoxy)-9-methyl-3-oxa-9-azoniatricyclo[3.3.1.02,4]nonans vorliegt.
Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft vorstehend genannte Arzneimittel,
welche neben therapeutisch wirksamen Mengen von 1 und 2 einen pharmazeutisch
verträglichen Trägerstoff enthalten. Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft
vorstehend genannte Arzneimittel, welche neben therapeutisch wirksamen Mengen
von 1 und 2 keinen pharmazeutisch verträglichen Trägerstoff enthalten.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner die Verwendung therapeutisch wirksamer
Mengen an Oxitropiumsalzen 1 zur Herstellung eines langwirksame Betamimetika 2
enthaltenden Arzneimittels zur Behandlung von entzündlichen oder obstruktiven
Atemwegserkrankungen, insbesondere von Asthma oder COPD unter geleichzeitiger
Reduktion der durch Betamimetika 2 verursachten stimulierenden Wirkungen am
Herzen, insbesondere der Tachycardie, des Herzklopfens, der Angina-pectoris-
artigen Beschwerden sowie der Arrhytmien.
Bevorzugt betrifft die vorliegende Erfindung die vorstehend genannte Verwendung
zur Herstellung eines Arzneimittels zur Behandlung von entzündlichen oder
obstruktiven Atemwegserkrankungen, insbesondere von Asthma oder COPD unter
gleichzeitiger Reduktion der durch Betamimetika 2 im Zeitraum kurz nach deren
Applikation verursachten stimulierenden Wirkungen am Herzen, insbesondere der
Tachycardie, des Herzklopfens, der Angina-pectoris-artigen Beschwerden sowie der
Arrhytmien.
Bevorzugt betrifft die vorliegende Erfindung die vorstehend genannte Verwendung
zur Herstellung eines Arzneimittels zur Behandlung von entzündlichen oder
obstruktiven Atemwegserkrankungen, insbesondere von Asthma oder COPD unter
gleichzeitiger Reduktion der durch die mehrfach tägliche, bevorzugt zweimal tägliche
Applikation der Betamimetika 2 verursachten stimulierenden Wirkungen am Herzen,
insbesondere der Tachycardie, des Herzklopfens, der Angina-pectoris-artigen
Beschwerden sowie der Arrhytmien.
Bevorzugt betrifft die vorliegende Erfindung die vorstehend genannten
Verwendungen von Oxitropiumsalzen 1 zur Herstellung eines Arzneimittels zur
Behandlung von entzündlichen oder obstruktiven Atemwegserkrankungen,
insbesondere von Asthma oder COPD, unter gleichzeitiger Reduktion der
Tachycardie.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kann die Applikation der Verbindungen 1
und 2 gleichzeitig oder nacheinander erfolgen, wobei die gleichzeitige Gabe der
Verbindungen 1 und 2 erfindungsgemäß bevorzugt ist.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner die Verwendung therapeutisch wirksamer
Mengen an Oxitropiumsalzen 1 und langwirksamer Betamimetika 2 zur Behandlung
von entzündlichen oder obstruktiven Atemwegserkrankungen, insbesondere von
Asthma oder COPD unter gleichzeitiger Reduktion der durch die Betamimetika 2
verursachten stimulierenden Wirkungen am Herzen, insbesondere der Tachycardie,
des Herzklopfens, der Angina-pectoris-artigen Beschwerden sowie der Arrhytmien.
Bevorzugt betrifft die vorliegende Erfindung die vorstehend genannte Verwendung
zur Behandlung von entzündlichen oder obstruktiven Atemwegserkrankungen,
insbesondere von Asthma oder COPD unter gleichzeitiger Reduktion der durch
Betamimetika 2 im Zeitraum kurz nach deren Applikation verursachten
stimulierenden Wirkungen am Herzen, insbesondere der Tachycardie, des
Herzklopfens, der Angina-pectoris-artigen Beschwerden sowie der Arrhytmien.
Bevorzugt betrifft die vorliegende Erfindung die vorstehend genannte Verwendung
zur Behandlung von entzündlichen oder obstruktiven Atemwegserkrankungen,
insbesondere von Asthma oder COPD unter gleichzeitiger Reduktion der durch die
mehrfach tägliche, bevorzugt zweimal tägliche Applikation der Betamimetika 2
verursachten stimulierenden Wirkungen am Herzen, insbesondere der Tachycardie,
des Herzklopfens, der Angina-pectoris-artigen Beschwerden sowie der Arrhytmien.
Bevorzugt betrifft die vorliegende Erfindung die vorstehend genannten
Verwendungen von Oxitropiumsalzen 1 zur Behandlung von entzündlichen oder
obstruktiven Atemwegserkrankungen, insbesondere von Asthma oder COPD, unter
gleichzeitiger Reduktion der Tachycardie.
Die Verhältnisse, in denen die beiden Wirkstoffe 1 und 2 in die erfindungsgemäßen
Wirkstoffkombinationen eingesetzt werden können, sind variabel. Die Wirkstoffe 1
und 2 können gegebenfalls in Form ihrer Solvate oder Hydrate vorliegen. Je nach
Wahl der Salze 1 bzw. 2 variieren die im Rahmen der vorliegenden Erfindung
einsetzbaren Gewichtsverhältnisse aufgrund des unterschiedlichen
Molekulargewichts der verschiedenen Salzformen. Den nachfolgend angegebenen
Gewichtsverhältnissen wurden daher das Oxitropiumkation 1' sowie die freien Basen
2' der erfindungsgemäß bevorzugten Betamimetika Salmeterol und Formoterol
zugrunde gelegt.
Die erfindungsgemäßen Wirkstoffkombinationen können 1' und 2' im Falle von
beispielsweise Formoterol in Gewichtsverhältnissen enthalten, die beispielsweise in
einem Bereich von etwa 1 : 5 bis 300 : 1, bevorzugt 1 : 4 bis 200 : 1, bevorzugt 1 : 3 bis
150 : 1, bevorzugt von 1 : 2 bis 100 : 1, bevorzugt von 1 : 1 bis 65 : 1, besonders bevorzugt
von 2 : 1 bis 50 : 1 liegen.
Beispielsweise und ohne den Umfang der Erfindung darauf zu beschränken, können
bevorzugte erfindungsgemäße Kombinationen aus 1 und 2 Oxitropium 1' und
Formoterol 2' in den folgenden Gewichtsverhältnissen enthalten: 1 : 3, 1 : 2, 1 : 1, 2 : 1,
3 : 1, 4 : 1, 5 : 1, 6 : 1, 7 : 1, 8 : 1, 9 : 1, 10 : 1, 11 : 1, 12 : 1, 13 : 1, 14 : 1, 15 : 1, 16 : 1, 17 : 1, 18 : 1,
19 : 1, 20 : 1, 21 : 1, 22 : 1, 23 : 1, 24 : 1, 25 : 1, 26 : 1, 27 : 1, 28 : 1, 29 : 1, 30 : 1, 31 : 1, 32 : 1, 33 : 1,
34 : 1, 35 : 1, 36 : 1, 37 : 1, 38 : 1, 39 : 1, 40 : 1, 41 : 1, 42 : 1, 43 : 1, 44 : 1, 45 : 1, 46 : 1, 47 : 1, 48 : 1,
49 : 1, 50 : 1, 51 : 1, 52 : 1, 53 : 1, 54 : 1, 55 : 1, 56 : 1, 57 : 1, 58 : 1, 59 : 1, 60 : 1, 61 : 1, 62 : 1, 63 : 1,
64 : 1, 65 : 1, 66 : 1, 67 : 1, 68 : 1, 69 : 1, 70 : 1, 71 : 1, 72 : 1, 73 : 1, 74 : 1, 75 : 1, 76 : 1, 77 : 1, 78 : 1,
79 : 1, 80 : 1, 81 : 1, 82 : 1, 83 : 1, 84 : 1, 85 : 1.
Die Anwendung der erfindungsgemäßen Arzneimittel enthaltend die Kombinationen
aus 1 und 2 erfolgt üblicherweise so, daß Oxitropium 1' und Formoterol 2'
gemeinsam in Dosierungen von 5 bis 5000 µg, bevorzugt von 10 bis 2000 µg,
besonders bevorzugt von 15 bis 1000 µg, ferner bevorzugt von 20 bis 800 µg,
erfindungsgemäß bevorzugt von 30 bis 600 µg, bevorzugt von 40 bis 500 µg,
bevorzugt von 30 bis 400 µg, bevorzugt von 40 bis 300 µg, besonders bevorzugt von
50 bis 250 µg pro Einmalgabe.
Beispielsweise enthalten erfindungsgemäße Kombinationen aus 1 und 2 eine solche
Menge an Oxitropium 1' und Formoterol 2', daß die Gesamtdosierung pro
Einmalgabe etwa 20 µg, 25 µg, 30 µg, 35 µg, 45 µg, 50 µg, 55 µg, 60 µg, 65 µg, 70 µg,
75 µg, 80 µg, 85 µg, 90 µg, 95 µg, 100 µg, 105 µg, 110 µg, 115 µg, 120 µg, 125 µg, 130 µg,
135 µg, 140 µg, 145 µg, 150 µg, 155 µg, 160 µg, 165 µg, 170 µg, 175 µg, 180 µg, 185 µg,
190 µg, 195 µg, 200 µg, 205 µg, 210 µg, 215 µg, 220 µg, 225 µg, 230 µg, 235 µg, 240 µg,
245 µg, 250 µg, 255 µg, 260 µg, 265 µg, 270 µg, 275 µg, 280 µg, 285 µg, 290 µg, 295 µg,
300 µg, 305 µg, 310 µg, 315 µg, 320 µg, 325 µg, 330 µg, 335 µg, 340 µg, 345 µg, 350 µg,
355 µg, 360 µg, 365 µg, 370 µg, 375 µg, 380 µg, 385 µg, 390 µg, 395 µg, 400 µg, 405 µg,
410 µg, 415 µg, 420 µg, 425 µg, 430 µg, 435 µg, 440 µg, 445 µg, 450 µg, 455 µg, 460 µg,
465 µg, 470 µg, 475 µg, 480 µg, 485 µg, 490 µg, 495 µg, 500 µg, 505 µg, 510 µg, 515 µg,
520 µg oder ähnliches beträgt. Für den Fachmann ist ersichtlich, daß vorstehend
genannte Dosierungsvorschläge pro Einmalgabe nicht als auf die explizit
angegebenen Zahlenwerte beschränkt anzusehen ist. Schwankungen um etwa ±2,5 µg,
insbesondere Schwankungen im Dezimalbereich sind, wie für den Fachmann
ersichtlich, ebenfalls umfaßt. Bei diesen Dosierungsbereichen sind die Wirkstoffe 1'
und 2' in den vorhergehend beschriebenen Gewichtsverhältnissen enthalten.
Beispielsweise und ohne den Umfang der Erfindung darauf zu beschränken, können
die erfindungsgemäßen Kombinationen aus 1 und 2 eine solche Menge an
Oxitropium 1' und Formoterol 2' enthalten, daß pro Einmalgabe beispielsweise
16,1 µg 1' und 4,9 µg 2', 16,1 µg 1' und 9,8 µg 2', 16,1 µg 1' und 14,7 µg 2', 16,1 µg 1'
und 19,6 µg 2', 16,1 µg 1' und 24,4 µg 2', 32,2 µg 1' und 4,9 µg 2', 32,2 µg 1' und 9,8 µg
2', 32,2 µg 1' und 14,7 µg 2', 32,2 µg 1' und 19,6 µg 2', 32,2 µg 1' und 24,4 µg 2',
48,3 µg 1' und 4,9 µg 2', 48,3 µg 1' und 9,8 µg 2', 48,3 µg 1' und 14,7 µg 2', 48,3 µg 1'
und 19,6 µg 2', 48,3 µg 1' und 24,4 µg 2', 80,5 µg 1' und 4,9 µg 2', 80,5 µg 1' und 9,8 µg
2', 80,5 µg 1' und 14,7 µg 2', 80,5 µg 1' und 19,6 µg 2', 80,5 µg 1' und 24,4 µg 2', 161 µg
1' und 4,9 µg 2', 161 µg 1' und 9,8 µg 2', 161 µg 1' und 14,7 µg 2', 161 µg 1' und 19,6 µg
2', 161 µg 1' und 24,4 µg 2', 201,5 µg 1' und 4,9 µg 2', 201,5 µg 1' und 9,8 µg 2',
201,5 µg 1' und 14,7 µg 2', 201,5 µg 1' und 19,6 µg 2', 201,5 µg 1' und 24,4 µg 2',
403 µg 1' und 4,9 µg 2', 403 µg 1' und 9,8 µg 2', 403 µg 1' und 14,7 µg 2', 403 µg 1' und
19,6 µg 2', 403 µg 1' und 24,4 µg 2' enthalten sind.
Wird als eine erfindungsgemäß bevorzugte Kombination aus 1 und 2 die
Wirkstoffkombination verwendet, in der 1 Oxitropiumbromid bedeutet und in der 2 für
Formoterolfumarat steht, entsprechen die vorstehend beispielhaft genannten pro
Einmalgabe applizierten Wirkstoffmengen von 1' und 2' den nachfolgenden pro
Einmalgabe applizierten Mengen an 1 und 2: 20 µg 1 und 5,7 µg 2, 20 µg 1 und
11,5 µg 2, 20 µg 1 und 17,2 µg 2, 20 µg 1 und 22,9 µg 2, 20 µg 1 und 28,5 µg 2,
40 µg 1 und 5,7 µg 2, 40 µg 1 und 11,5 µg 2, 40 µg 1 und 17,2 µg 2, 40 µg 1 und 22,9 µg
2, 40 µg 1 und 28,5 µg 2, 60 µg 1 und 5,7 µg 2, 60 µg 1 und 11,5 µg 2, 60 µg 1 und
17,2 µg 2, 60 µg 1 und 22,9 µg 2, 60 µg 1 und 28,5 µg 2, 100 µg 1 und 5,7 µg 2, 100 µg 1
und 11,5 µg 2, 100 µg 1 und 17,2 µg 2, 100 µg 1 und 22,9 µg 2, 100 µg 1 und 28,5 µg 2,
200 µg 1 und 5,7 µg 2, 200 µg 1 und 11,5 µg 2, 200 µg 1 und 17,2 µg 2, 200 µg 1 und
22,9 µg 2, 200 µg 1 und 28,5 µg 2, 250 µg 1 und 5,7 µg 2, 250 µg 1 und 11,5 µg 2,
250 µg 1 und 17,2 µg 2, 250 µg 1 und 22,9 µg 2, 250 µg 1 und 28,5 µg 2, 500 µg 1 und
5,7 µg 2, 500 µg 1 und 11,5 µg 2, 500 µg 1 und 17,2 µg 2, 500 µg 1 und 22,9 µg 2,
500 µg 1 und 28,5 µg 2.
Wird als eine erfindungsgemäß bevorzugte Kombination aus 1 und 2, die
Wirkstoffkombination verwendet, in der 2 für Formoterolfumaratdihydrat steht und als
1 beispielsweise das Oxitropiumbromidmonohydrat eingesetzt wird, entsprechen die
vorstehend beispielhaft genannten pro Einmalgabe applizierten Wirkstoffmengen
von 1' und 2' den nachfolgenden pro Einmalgabe applizierten Mengen an 1 und 2:
20,8 µg 1 und 6 µg 2, 20,8 µg 1 und 12 µg 2, 20,8 µg 1 und 18 µg 2, 20,8 µg 1 und 24 µg
2, 20,8 µg 1 und 30 µg 2, 41,7 µg 1 und 6 µg 2, 41,7 µg 1 und 12 µg 2, 41,7 µg 1 und
18 µg 2, 41,7 µg 1 und 24 µg 2, 41,7 µg 1 und 30 µg 2, 62,5 µg 1 und 6 µg 2, 62,5 µg 1
und 12 µg 2, 62,5 µg 1 und 18 µg 2, 62,5 µg 1 und 24 µg 2, 62,5 µg 1 und 30 µg 2,
104,2 µg 1 und 6 µg 2, 104,2 µg 1 und 12 µg 2, 104,2 µg 1 und 18 µg 2, 104,2 µg 1 und
24 µg 2, 104,2 µg 1 und 30 µg 2, 208,3 µg 1 und 6 µg 2, 208,3 µg 1 und 12 µg 2,
208,3 µg 1 und 18 µg 2, 208,3 µg 1 und 24 µg 2, 208,3 µg 1 und 30 µg 2, 260,7 µg 1 und
6 µg 2, 260,7 µg 1 und 12 µg 2, 260,7 µg 1 und 18 µg 2, 260,7 µg 1 und 24 µg 2,
260,7 µg 1 und 30 µg 2, 521,5 µg 1 und 6 µg 2, 521,5 µg 1 und 12 µg 2, 521,5 µg 1 und
18 µg 2, 521,5 µg 1 und 24 µg 2, 521,5 µg 1 und 30 µg 2.
Die erfindungsgemäßen Wirkstoffkombinationen können 1' und 2' im Falle von
beispielsweise Salmeterol in Gewichtsverhältnissen enthalten, die beispielsweise in
einem Bereich von etwa 1 : 30 bis 400 : 1, bevorzugt 1 : 25 bis 200 : 1, bevorzugt 1 : 20 bis
100 : 1, bevorzugt von 1 : 15 bis 50 : 1, bevorzugt von 1 : 13 bis 20 : 1, bevorzugt von 1 : 1
bis 15 : 1, liegen.
Beispielsweise und ohne den Umfang der Erfindung darauf zu beschränken, können
bevorzugte erfindungsgemäße Kombinationen aus 1 und 2 Oxitropium 1' und
Salmeterol 2' in den folgenden Gewichtsverhältnissen enthalten: 1 : 15, 1 : 14, 1 : 13,
1 : 12, 1 : 11, 1 : 10, 1 : 9, 1 : 8, 1 : 7, 1 : 6, 1 : 5, 1 : 4, 1 : 3, 1 : 2, 1 : 1, 2 : 1, 3 : 1, 4 : 1, 5 : 1, 6 : 1, 7 : 1,
8 : 1, 9 : 1, 10 : 1, 11 : 1, 12 : 1, 13 : 1, 14 : 1, 15 : 1, 16 : 1, 17 : 1, 18 : 1, 19 : 1, 20 : 1.
Die Anwendung der erfindungsgemäßen Arzneimittel enthaltend die Kombinationen
aus 1 und 2 erfolgt üblicherweise so, daß Oxitropium 1' und Salmeterol 2'
gemeinsam in Dosierungen von 5 bis 5000 µg, bevorzugt von 10 bis 2000 µg,
besonders bevorzugt von 15 bis 1000 µg, ferner bevorzugt von 20 bis 800 µg,
erfindungsgemäß bevorzugt von 30 bis 700 µg, bevorzugt von 40 bis 600 µg,
bevorzugt von 50 bis 550 µg, bevorzugt von 40 bis 500 µg, besonders bevorzugt von
50 bis 400 µg pro Einmalgabe.
Beispielsweise enthalten erfindungsgemäße Kombinationen aus 1 und 2 eine solche
Menge an Oxitropium 1' und Salmeterol 2', daß die Gesamtdosierung pro
Einmalgabe etwa 35 µg, 45 µg, 50 µg, 55 µg, 60 µg, 65 µg, 70 µg, 75 µg, 80 µg, 85 µg,
90 µg, 95 µg, 100 µg, 105 µg, 110 µg, 115 µg, 120 µg, 125 µg, 130 µg, 135 µg, 140 µg,
145 µg, 150 µg, 155 µg, 160 µg, 165 µg, 170 µg, 175 µg, 180 µg, 185 µg, 190 µg, 195 µg,
200 µg, 205 µg, 210 µg, 215 µg, 220 µg, 225 µg, 230 µg, 235 µg, 240 µg, 245 µg, 250 µg,
255 µg, 260 µg, 265 µg, 270 µg, 275 µg, 280 µg, 285 µg, 290 µg, 295 µg, 300 µg, 305 µg,
310 µg, 315 µg, 320 µg, 325 µg, 330 µg, 335 µg, 340 µg, 345 µg, 350 µg, 355 µg, 360 µg,
365 µg, 370 µg, 375 µg, 380 µg, 385 µg, 390 µg, 395 µg, 400 µg, 405 µg, 410 µg, 415 µg,
420 µg, 425 µg, 430 µg, 435 µg, 440 µg, 445 µg, 450 µg, 455 µg, 460 µg, 465 µg, 470 µg,
475 µg, 480 µg, 485 µg, 490 µg, 495 µg, 500 µg, 505 µg, 510 µg, 515 µg, 520 µg, 525 µg,
530 µg, 535 µg, 540 µg, 545 µg, 550 µg, 555 µg, 560 µg, 565 µg, 570 µg, 575 µg, 580 µg,
585 µg, 590 µg, 595 µg, 600 µg, 605 µg, 610 µg oder ähnliches beträgt. Für den
Fachmann ist ersichtlich, daß vorstehend genannte Dosierungsvorschläge pro
Einmalgabe nicht als auf die explizit angegebenen Zahlenwerte beschränkt
anzusehen ist. Schwankungen um etwa ±2,5 µg, insbesondere Schwankungen im
Dezimalbereich sind, wie für den Fachmann ersichtlich, ebenfalls umfaßt. Bei diesen
Dosierungsbereichen sind die Wirkstoffe 1' und 2' in den vorhergehend
beschriebenen Gewichtsverhältnissen enthalten.
Beispielsweise und ohne den Umfang der Erfindung darauf zu beschränken, können
die erfindungsgemäßen Kombinationen aus 1 und 2 eine solche Menge an
Oxitropium 1' und Salmeterol 2' enthalten, daß pro Einmalgabe beispielsweise
16,1 µg 1' und 25 µg 2', 16,1 µg 1' und 50 µg 2', 16,1 µg 1' und 75 µg 2', 16,1 µg 1' und
100 µg 2', 16,1 µg 1' und 200 µg 2', 32,2 µg 1' und 25 µg 2', 32,2 µg 1' und 50 µg 2',
32,2 µg 1' und 75 µg 2', 32,2 µg 1' und 100 µg 2', 32,2 µg 1' und 200 µg 2', 48,3 µg 1'
und 25 µg 2', 48,3 µg 1' und 50 µg 2', 48,3 µg 1' und 75 µg 2', 48,3 µg 1' und 100 µg 2',
48,3 µg 1' und 200 µg 2', 80,5 µg 1' und 25 µg 2', 80,5 µg 1' und 50 µg 2', 80,5 µg 1' und
75 µg 2', 80,5 µg 1' und 100 µg 2', 80,5 µg 1' und 200 µg 2', 161 µg 1' und 25 µg 2',
161 µg 1' und 50 µg 2', 161 µg 1' und 75 µg 2', 161 µg 1' und 100 µg 2', 161 µg 1' und
200 µg 2', 201,5 µg 1' und 25 µg 2', 201,5 µg 1' und 50 µg 2', 201,5 µg 1' und 75 µg 2',
201,5 µg 1' und 100 µg 2', 201,5 µg 1' und 200 µg 2', 403 µg 1' und 25 µg 2', 403 µg 1'
und 50 µg 2', 403 µg 1' und 75 µg 2', 403 µg 1' und 100 µg 2', 403 µg 1' und 200 µg 2'
enthalten sind.
Wird als eine erfindungsgemäß bevorzugte Kombination aus 1 und 2 die
Wirkstoffkombination verwendet, in der 1 Oxitropiumbromid bedeutet und in der 2 für
Salmeterolxinafoat steht, entsprechen die vorstehend beispielhaft genannten pro
Einmalgabe applizierten Wirkstoffmengen von 1' und 2' den nachfolgenden pro
Einmalgabe applizierten Mengen an 1 und 2: 20 µg 1 und 36,3 µg 2, 20 µg 1 und
72,6 µg 2, 20 µg 1 und 108,9 µg 2, 20 µg 1 und 145,2 µg 2, 20 µg 1 und 290,4 µg 2,
40 µg 1 und 36,3 µg 2, 40 µg 1 und 72,6 µg 2, 40 µg 1 und 108,9 µg 2, 40 µg 1 und
145,2 µg 2, 40 µg 1 und 290,4 µg 2, 60 µg 1 und 36,3 µg 2, 60 µg 1 und 72,6 µg 2, 60 µg
1 und 108,9 µg 2, 60 µg 1 und 145,2 µg 2, 60 µg 1 und 290,4 µg 2, 100 µg 1 und 36,3 µg
2, 100 µg 1 und 72,6 µg 2, 100 µg 1 und 108,9 µg 2, 100 µg 1 und 145,2 µg 2, 100 µg 1
und 290,4 µg 2, 200 µg 1 und 36,3 µg 2, 200 µg 1 und 72,6 µg 2, 200 µg 1 und 108,9 µg
2, 200 µg 1 und 145,2 µg 2, 200 µg 1 und 290,4 µg 2, 250 µg 1 und 36,3 µg 2, 250 µg 1
und 72,6 µg 2, 250 µg 1 und 108,9 µg 2, 250 µg 1 und 145,2 µg 2, 250 µg 1 und
290,4 µg 2, 500 µg 1 und 36,3 µg 2, 500 µg 1 und 72,6 µg 2, 500 µg 1 und 108,9 µg 2,
500 µg 1 und 145,2 µg 2, 500 µg 1 und 290,4 µg 2.
Wird als eine erfindungsgemäß bevorzugte Kombination aus 1 und 2 die
Wirkstoffkombination verwendet, in der 1 Oxitropiumbromidmonohydrat bedeutet
und in der 2 für Salmeterolxinafoat steht, entsprechen die vorstehend beispielhaft
genannten pro Einmalgabe applizierten Wirkstoffmengen von 1' und 2' den
nachfolgenden pro Einmalgabe applizierten Mengen an 1 und 2 : 20,8 µg 1 und
36,3 µg 2, 20,8 µg 1 und 72,6 µg 2, 20,8 µg 1 und 108,9 µg 2, 20,8 µg 1 und 145,2 µg 2,
20,8 µg 1 und 290,4 µg 2, 41,7 µg 1 und 36,3 µg 2, 41,7 µg 1 und 72,6 µg 2, 41,7 µg 1
und 108,9 µg 2, 41,7 µg 1 und 145,2 µg 2, 41,7 µg 1 und 290,4 µg 2, 62,5 µg 1 und
36,3 µg 2, 62,5 µg 1 und 72,6 µg 2, 62,5 µg 1 und 108,9 µg 2, 62,5 µg 1 und 145,2 µg 2,
62,5 µg 1 und 290,4 µg 2, 104,2 µg 1 und 36,3 µg 2, 104,2 µg 1 und 72,6 µg 2, 104,2 µg
1 und 108,9 µg 2, 104,2 µg 1 und 145,2 µg 2, 104,2 µg 1 und 290,4 µg 2, 208,3 µg 1
und 36,3 µg 2, 208,3 µg 1 und 72,6 µg 2, 208,3 µg 1 und 108,9 µg 2, 208,3 µg 1 und
145,2 µg 2, 208,3 µg 1 und 290,4 µg 2, 260,7 µg 1 und 36,3 µg 2, 260,7 µg 1 und
72,6 µg 2, 260,7 µg 1 und 108,9 µg 2, 260,7 µg 1 und 145,2 µg 2, 260,7 µg 1 und
290,4 µg 2, 521,5 µg 1 und 36,3 µg 2, 521,5 µg 1 und 72,6 µg 2, 521,5 µg 1 und
108,9 µg 2, 521,5 µg 1 und 145,2 µg 2, 521,5 µg 1 und 290,4 µg 2.
In analoger Art und Weise sind die pro Einmalgabe applizierten Wirkstoffmengen der
erfindungsgemäßen Arzneimittelkombinationen berechenbar, wenn statt des
Salmeterolxinafoats als ebenfalls erfindungsgemäße Verbindung 2 das Salmeterol-
1/2-sulfat verwendet wird.
Die Applikation der erfindungsgemäßen Wirkstoffkombinationen aus 1 und 2 erfolgt
bevorzugt auf inhalativem Wege. Hierzu müssen die Bestandteile 1 und 2 in
inhalierbaren Darreichungsformen bereitgestellt werden.
Als inhalierbare Darreichungsformen kommen Inhalationspulver, treibgashaltige
Dosieraerosole oder treibgasfreie Inhalationslösungen in Betracht.
Erfindungsgemäße Inhalationspulver enthaltend die Wirkstoffkombination aus 1 und
2 können allein aus den genannten Wirkstoffen oder aus einem Gemisch der
genannten Wirkstoffe mit physiologisch verträglichen Hilfsstoffen bestehen. Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung sind von dem Begriff treibgasfreie
Inhaltionslösungen auch Konzentrate oder sterile, gebrauchsfertige
Inhalationslösungen umfaßt. Die erfindungsgemäßen Darreichungsformen können
die Wirkstoffkombination aus 1 und 2 entweder gemeinsam in einer oder in zwei
getrennten Darreichungsformen enthalten. Diese im Rahmen der vorliegenden
Erfindung einsetzbaren Darreichungsformen werden im nachfolgenden Teil der
Beschreibung detailliert beschrieben.
Die erfindungsgemäßen Inhaltionspulver können 1 und 2 entweder allein oder im
Gemisch mit geeigneten physiologisch unbedenkliche Hilfsstoffen enthalten.
Sind die Wirkstoffe 1 und 2 im Gemisch mit physiologisch unbedenklichen
Hilfsstoffen enthalten, können zur Darstellung dieser erfindungsgemäßen
Inhalationspulver die folgenden physiologisch unbedenklichen Hilfsstoffe zur
Anwendung gelangen: Monosaccharide (z. B. Glucose oder Arabinose), Disaccharide
(z. B. Lactose, Saccharose, Maltose), Oligo- und Polysaccharide (z. B. Dextrane),
Polyalkohole (z. B. Sorbit, Mannit, Xylit), Salze (z. B. Natriumchlorid, Calciumcarbonat)
oder Mischungen dieser Hilfsstoffe miteinander. Bevorzugt gelangen Mono- oder
Disaccharide zur Anwendung, wobei die Verwendung von Lactose oder Glucose,
insbesondere, aber nicht ausschließlich in Form ihrer Hydrate, bevorzugt ist.
Die Hilfsstoffe weisen im Rahmen der erfindungsgemäßen Inhaltionspulver eine
maximale mittlere Teilchengröße von bis zu 250 µm, bevorzugt zwischen 10 und
150 µm, besonders bevorzugt zwischen 15 und 80 µm auf. Gegebenenfalls kann es
sinnvoll erscheinen, den vorstehend genannten Hilfststoffen feinere
Hilfsstofffraktionen mit einer mittleren Teilchengröße von 1 bis 9 µm beizumischen.
Letztgenannte feinere Hilfsstoffe sind ebenfalls ausgewählt aus der vorstehend
genannten Gruppe an einsetzbaren Hilfsstoffen. Schließlich wird zur Herstellung der
erfindungsgemäßen Inhaltionspulver mikronisierter Wirkstoff 1 und 2, vorzugsweise
mit einer mittleren Teilchengröße von 0,5 bis 10 µm, besonders bevorzugt von 1 bis
6 µm, der Hilfsstoffmischung beigemischt. Verfahren zur Herstellung der
erfindungsgemäßen Inhaltionspulver durch Mahlen und Mikronisieren sowie durch
abschließendes Mischen der Bestandteile sind aus dem Stand der Technik bekannt.
Die erfindungsgemäßen Inhaltionspulver können entweder in Form einer einzigen
Pulvermischung, die sowohl 1 als auch 2 enthält oder in Form von separaten
Inhalationspulvern, die lediglich 1 und 2 enthalten bereitgestellt und appliziert
werden.
Die erfindungsgemäßen Inhalationspulver können mittels aus dem Stand der
Technik bekannten Inhalatoren appliziert werden.
Erfindungsgemäße Inhalationspulver, die neben 1 und 2 ferner einen physiologisch
unbedenklichen Hilfsstoff enthalten, können beispielsweise mittels Inhalatoren
appliziert werden, die eine einzelne Dosis aus einem Vorrat mittels einer
Meßkammer, wie er in der US 4570630 A beschrieben wird, oder über andere
apparative Vorrichtungen, wie sie in der DE 36 25 685 A beschrieben werden,
dosieren. Die erfindungsgemäßen Inhalationspulver, die 1 und 2 gegebenenfalls in
Verbindung mit einem physiologisch verträglichen Hilfsstoff enthalten, können
beispielsweise mittels des unter dem Namen Turbuhaler® bekannten Inhalators
beziehungsweise mit Inhalatoren wie sie beispielsweise in der EP 237507 A
offenbart werden, appliziert werden. Vorzugsweise werden die erfindungsgemäßen
Inhalationspulver, die neben 1 und 2 physiologisch unbedenkliche Hilfsstoff
enthalten, allerdings in Kapseln abgefüllt (zu sogenannten Inhaletten), die in
Inhalatoren wie beispielsweise in der WO 94/28958 beschrieben, zur Anwendung
gelangen.
Ein zur Anwendung der erfindungsgemäßen Arzneimittelkombination in Inhaletten
besonders bevorzugter Inhalator ist Fig. 1 zu entnehmen.
Dieser Inhalator (Handihaler) für die Inhalation pulverförmiger Arzneimittel aus
Kapseln ist gekennzeichnet durch ein Gehäuse 1, enthaltend zwei Fenster 2, ein
Deck 3, in dem sich Lufteinlaßöffnungen befinden und welches mit einem über ein
Siebgehäuse 4 befestigten Sieb 5 versehen ist, eine mit Deck 3 verbundene
Inhalationskammer 6, an der ein mit zwei geschliffenen Nadeln 7 versehener, gegen
eine Feder 8 beweglicher Drücker 8 vorgesehen ist, sowie ein über eine Achse 10
klappbar mit dem Gehäuse 1, dem Deck 3 und einer Kappe 11 verbundenes
Mundstück 12.
Sollen die erfindungsgemäßen Inhalationspulver im Sinne der vorstehend
gennannten bevorzugten Anwendung in Kapseln (Inhaletten) abgefüllt werden,
bieten sich Füllmengen von 1 bis 30 mg pro Kapsel an. Diese enthalten
erfindungsgemäß entweder gemeinsam oder jeweils die bereits vorstehend für 1
bzw. 1' und 2 bzw. 2' genannten Dosierungen pro Einmalgabe.
Erfindungsgemäße treibgashaltige Inhaltionsaerosole können 1 und 2 im Treibgas
gelöst oder in dispergierter Form enthalten. Hierbei können 1 und 2 in getrennten
Darreichungsformen oder in einer gemeinsamen Darreichungsform enthalten sein,
wobei 1 und 2 entweder beide gelöst, beide dispergiert oder jeweils nur eine
Komponente gelöst und die andere dispergiert enthalten sein können.
Die zur Herstellung der erfindungsgemäßen Inhaltionsaerosole einsetzbaren
Treibgase sind aus dem Stand der Technik bekannt. Geeignete Treibgase sind
ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Kohlenwasserstoffen wie n-Propan, n-
Butan oder Isobutan und Halogenkohlenwasserstoffen wie bevorzugt chlorierten und
fluorierten Derivaten des Methans, Ethans, Propans, Butans, Cyclopropans oder
Cyclobutans. Die vorstehend genannten Treibgase können dabei allein oder in
Mischungen derselben zur Verwendung kommen. Besonders bevorzugte Treibgase
sind halogenierte Alkanderivate ausgewählt aus TG11, TG12, TG134a (1,1,1,2-
Tetrafluorethan), TG227 (1,1,1,2,3,3,3-Heptafluorpropan) und Mischungen
derselben, wobei die Treibgase TG134a, TG227 und Gemische derselben bevorzugt
sind.
Die erfindungsgemäßem treibgashaltigen Inhalationsaerosole können ferner weitere
Bestandteile wie Kosolventien, Stabilisatoren, oberflächenaktive Mittel (surfactants),
Antioxidantien, Schmiermittel sowie Mittel zur Einstellung des pH-Werts enthalten.
All diese Bestandteile sind im Stand der Technik bekannt.
Die erfindungsgemäßen treibgashaltigen Inhaltionsaerosole können bis zu 5 Gew-%
an Wirkstoff 1 und/oder 2 enthalten. Erfindungsgemäße Aerosole enthalten
beispielsweise 0,002 bis 5 Gew-%, 0,01 bis 3 Gew-%, 0,015 bis 2 Gew-%, 0,1 bis 2 Gew-%,
0,5 bis 2 Gew-% oder 0,5 bis 1 Gew-% an Wirkstoff 1 und/oder 2.
Liegen die Wirkstoffe 1 und/oder 2 in dispergierter Form vor weisen die
Wirkstoffteilchen bevorzugt eine mittlere Teilchengröße von bis zu 10 µm, bevorzugt
von 0,1 bis 5 µm, besonders bevorzugt von 1 bis 5 µm auf.
Die vorstehend genannten erfindungsgemäßen treibgashaltigen Inhaltionaerosole
können mittels im Stand der Technik bekannten Inhalatoren (MDIs = metered dose
inhalers) appliziert werden. Dementsprechend betrifft ein weiterer Aspekt der
vorliegenden Erfindung Arzneimittel in Form von wie vorstehend beschriebenen
treibgashaltigen Aerosolen in Verbindung mit einem oder mehreren zur
Verabreichung dieser Aerosole geeigneten Inhalatoren. Ferner betrifft die
vorliegende Erfindung Inhalatoren, dadurch gekennzeichnet, daß sie vorstehend
beschriebene erfindungsgemäße treibgashaltige Aerosole enthalten.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner Kartuschen, die ausgestattet mit einem
geeigneten Ventil in einem geeigneten Inhalator zur Anwendung gelangen können
und die eine der vorstehend genannten erfindungsgemäßen treibgashaltigen
Inhalationsaerosole enthalten. Geeignete Kartuschen und Verfahren zur Abfüllung
dieser Kartuschen mit den erfindungsgemäßen treibgashaltigen Inhaltionsaerosolen
sind aus dem Stand der Technik bekannt.
Besonders bevorzugt erfolgt die Applikation der erfindungsgemäßen
Wirkstoffkombination in Form von treibgasfreien Inhalationslösungen und
Inhaltionssuspensionen, wenn in den erfindungsgemäßem
Arzneimittelkombinationen als Betamimetikum 2 das Salmeterol-1/2-sulfat verwendet
wird. Als Lösungsmittel kommen hierzu wässrige oder alkoholische, bevorzugt
ethanolische Lösungen in Betracht. Das Lösungsmittel kann ausschließlich Wasser
sein oder es ist ein Gemisch aus Wasser und Ethanol. Der relative Anteil an Ethanol
gegenüber Wasser ist nicht begrenzt, bevorzugt liegt die maximale Grenze jedoch
bei bis 70 Volumenprozent, insbesondere bei bis zu 60 Volumenprozent und
besonders bevorzugt bei bis zu 30 Volumenprozent. Die restlichen Volumenprozente
werden von Wasser aufgefüllt. Die 1 und 2, getrennt oder gemeinsam enthaltenden
Lösungen oder Suspensionen werden mit geeigneten Säuren auf einen pH-Wert von
2 bis 7, bevorzugt von 2 bis 5 eingestellt. Zur Einstellung dieses pH-Werts können
Säuren ausgewählt aus anorganischen oder organischen Säuren Verwendung
finden. Beispiele für besonders geeignete anorganische Säuren sind Salzsäure,
Bromwasserstoffsäure, Salpetersäure, Schwefelsäure und/oder Phosphorsäure.
Beispiele für besonders geeignete organische Säuren sind: Ascorbinsäure,
Zitronensäure, Äpfelsäure, Weinsäure, Maleinsäure, Bernsteinsäure, Fumarsäure,
Essigsäure, Ameisensäure und/oder Propionsäure und andere. Bevorzugte
anorganische Säuren sind Salzsäure, Schwefelsäure. Es können auch die Säuren
verwendet werden, die bereits mit einem der Wirkstoffe ein Säureadditionssalz
bilden. Unter den organischen Säuren sind Ascorbinsäure, Fumarsäure und
Zitronensäure bevorzugt. Gegebenenfalls können auch Gemische der genannten
Säuren eingesetzt werden, insbesondere in Fällen von Säuren, die neben ihren
Säuerungseigenschaften auch andere Eigenschaften, z. B. als Geschmackstoffe,
Antioxidantien oder Komplexbildner besitzen, wie beispielsweise Zitronensäure oder
Ascorbinsäure. Erfindungsgemäß besonders bevorzugt wird Salzsäure zur
Einstellung des pH-Werts verwendet.
Erfindungsgemäß kann in der vorliegenden Formulierung auf den Zusatz von
Editinsäure (EDTA) oder einem der bekannten Salze davon, Natriumedetat, als
Stabilisator oder Komplexbildner verzichtet werden.
Andere Ausführungsformen beinhalten diese Verbindung(en).
In einer solchen bevorzugten Ausführungsform liegt der Gehalt bezogen auf
Natriumedetat unter 100 mg/100 ml, bevorzugt unter 50 mg/ml, besonders
beovorzugt unter 20 mg/ml.
Generell sind solche Inhaltionslösungen bevorzugt, in denen der Gehalt an
Natriumedetat bei 0 bis 10 mg/100 ml liegt.
Den erfindungsgemäßen treibgasfreien Inhaltionslösungen können Co-Solventien
und/oder weitere Hilfsstoffe zugesetzt werden.
Bevorzugte Co-Solventien sind solche, die Hydroxylgruppen oder andere polare
Gruppen enthalten, beispielsweise Alkohole - insbesondere Isopropylalkohol, Glykole
- insbesondere Propylenglykol, Polyethylenglykol, Polypropylenglykol, Glykolether,
Glycerol, Polyoxyethylenalkohole und Polyoxyethylen-Fettsäureester.
Unter Hilfs- und Zusatzstoffen wird in diesem Zusammenhang jeder
pharmakologisch verträgliche Stoff verstanden, der kein Wirkstoff ist, aber
zusammen mit dem (den) Wirkstoff(en) in dem pharmakologisch geeigneten
Lösungsmittel formuliert werden kann, um die qualitativen Eigenschaften der
Wirkstoffformulierung zu verbessern. Bevorzugt entfalten diese Stoffe keine oder im
Kontext mit der angestrebten Therapie keine nennenswerte oder zumindest keine
unerwünschte pharmakologische Wirkung. Zu den Hilfs- und Zusatzstoffen zählen
z. B. oberflächenaktive Stoffe, wie z. B. Sojalecithin, Ölsäure, Sorbitanester, wie
Polysorbate, Polyvinylpyrrolidon sonstige Stabilisatoren, Komplexbildner,
Antioxidantien und/oder Konservierungsstoffe, die die Verwendungsdauer der
fertigen Arzneimittelformulierung gewährleisten oder verlängern, Geschmackstoffe,
Vitamine und/oder sonstige dem Stand der Technik bekannte Zusatzstoffe. Zu den
Zusatzstoffen zählen auch pharmakologisch unbedenkliche Salze wie beispielsweise
Natriumchlorid als Isotonantien.
Zu den bevorzugten Hilfsstoffen zählen Antioxidantien, wie beispielsweise
Ascorbinsäure, sofern nicht bereits für die Einstellung des pH-Werts verwendet,
Vitamin A, Vitamin E, Tocopherole und ähnliche im menschlichen Organismus
vorkommende Vitamine oder Provitamine.
Konservierungsstoffe können eingesetzt werden, um die Formulierung vor
Kontamination mit Keimen zu schützen. Als Konservierungsstoffe eignen sich die
dem Stand der Technik bekannten, insbesondere Cetylpyridiniumchlorid,
Benzalkoniumchlorid oder Benzoesäure bzw. Benzoate wie Natriumbenzoat in der
aus dem Stand der Technik bekannten Konzentration. Die vorstehend genannten
Konservierungsstoffe sind vorzugsweise in Konzentrationen von bis zu 50 mg/100 ml,
besondersbevorzugt zwischen 5 und 20 mg/100 ml enthalten.
Bevorzugte Formulierungen enthalten außer dem Lösungsmittel Wasser und der
Wirkstoffkombination aus 1 und 2 nur noch Benzalkoniumchlorid und Natriumedetat.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform wird auf Natriumedetat verzichtet.
Zur Applikation der erfindungsgemäßen treibgasfreien Inhaltionslösungen sind
besonders solche Inhalatoren, die eine kleine Menge einer flüssigen Formulierung in
der therapeutisch notwendigen Dosierung binnen weniger Sekunden in ein
therapeutisch-inhalativ geeignetes Aerosol vernebeln können. Im Rahmen der
vorliegenden Erfindung sind solche Vernebler bevorzugt, bei denen bereits eine
Menge von weniger als 100 µL, bevorzugt weniger als 50 µL, besonders bevorzugt
zwischen 10 und 30 µL Wirkstofflösung mit bevorzugt einem Hub zu einem Aerosol
mit einer durchschnittlichen Teilchengröße von weniger als 20 µm, bevorzugt
weniger als 10 µm, so vernebelt werden können, daß der inhalierbare Anteil des
Aerosols bereits der therapeutisch wirksamen Menge entspricht.
Eine derartige Vorrichtung zur treibgasfreien Verabreichung einer dosierten Menge
eines flüssigen Arzneimittels zur inhalativen Anwendung, wird beispielsweise in der
internationalen Patentanmeldung WO 91/14468 als auch in der WO 97/12687 (dort
insbesondere Fig. 6a und 6b) ausführlich beschrieben. Die dort beschriebenen
Vernebler (Devices) sind auch unter der Bezeichnung Respimat® bekannt.
Dieser Vernebler (Respimat®) kann vorteilhaft zur Erzeugung der
erfindungsgemäßen inhalierbaren Aerosole enthaltend die Wirkstoffkombination aus
1 und 2 eingesetzt werden. Aufgrund seiner zylinderähnlichen Form und einer
handlichen Größe von weniger als 9 bis 15 cm in der Länge und 2 bis 4 cm in der
Breite kann dieses Device jederzeit vom Patienten mitgeführt werden. Der Vernebler
versprüht ein definiertes Volumen der Arzneimittelformulierung unter Anwendung
hoher Drücke durch kleine Düsen, so daß inhalierbare Aerosole entstehen.
Im wesentlichen besteht der bevorzugte Zerstäuber aus einem Gehäuseoberteil,
einem Pumpengehäuse, einer Düse, einem Sperrspannwerk, einem Federgehäuse,
einer Feder und einem Vorratsbehälter, gekennzeichnet durch
- - ein Pumpengehäuse, das im Gehäuseoberteil befestigt ist, und das an seinem einen Ende einen Düsenkörper mit der Düse bzw. Düsenanordnung trägt,
- - einen Hohlkolben mit Ventilkörper,
- - einen Abtriebsflansch, in dem der Hohlkolben befestigt ist, und der sich im Gehäuseoberteil befindet,
- - ein Sperrspannwerk, das sich im Gehäuseoberteil befindet,
- - ein Federgehäuse mit der darin befindlichen Feder, das am Gehäuseoberteil mittels eines Drehlagers drehbar gelagert ist,
- - ein Gehäuseunterteil, das auf das Federgehäuse in axialer Richtung aufgesteckt ist.
Der Hohlkolben mit Ventilkörper entspricht einer in der WO 97/12687 offenbarten
Vorrichtung. Er ragt teilweise in den Zylinder des Pumpengehäuses hinein und ist im
Zylinder axial verschiebbar angeordnet. Insbesondere wird auf die Fig. 1-4 -
insbesondere Fig. 3 - und die dazugehörigen Beschreibungsteile Bezug
genommen. Der Hohlkolben mit Ventilkörper übt auf seiner Hochdruckseite zum
Zeitpunkt des Auslösens der Feder einen Druck von 5 bis 60 Mpa (etwa 50 bis 600 bar),
bevorzugt 10 bis 60 Mpa (etwa 100 bis 600 bar) auf das Fluid, die
abgemessene Wirkstofflösung aus. Dabei werden Volumina von 10 bis 50 Mikroliter
bevorzugt, besonders bevorzugt sind Volumina von 10 bis 20 Mikroliter, ganz
besonders bevorzugt ist ein Volumen von 15 Mikroliter pro Hub.
Der Ventilkörper ist bevorzugt an dem Ende des Hohlkolbens angebracht, das dem
Düsenkörper zugewandt ist.
Die Düse im Düsenkörper ist bevorzugt mikrostrukturiert, d. h. durch Mikrotechnik
hergestellt. Mikrostrukturierte Düsenkörper sind beispielsweise in der WO-94/07607
offenbart; auf diese Schrift wird hiermit inhaltlich Bezug genommen, insbesondere
auf die dort offenbarte Fig. 1 und deren Beschreibung.
Der Düsenkörper besteht z. B. aus zwei fest miteinander verbundenen Platten aus
Glas und/oder Silizium, von denen wenigstens eine Platte einen oder mehrere
mikrostrukturierte Kanäle aufweist, die die Düseneinlaßseite mit der
Düsenauslaßseite verbinden. Auf der Düsenauslaßseite ist mindestens eine runde
oder nicht-runde Öffnung von 2 bis 10 Mikrometer Tiefe und 5 bis 15 Mikrometern
Breite, wobei die Tiefe bevorzugt bei 4,5 bis 6,5 Mikrometern und die Länge bei 7
bis 9 Mikrometern beträgt.
Im Fall von mehreren Düsenöffnungen, bevorzugt sind zwei, können die
Strahlrichtungen der Düsen im Düsenkörper parallel zueinander verlaufen oder sie
sind in Richtung Düsenöffnung gegeneinander geneigt. Bei einem Düsenkörper mit
mindestens zwei Düsenöffnungen auf der Auslaßseite können die Strahlrichtungen
mit einem Winkel von 20 Grad bis 160 Grad gegeneinander geneigt sein, bevorzugt
wird ein Winkel von 60 bis 150 Grad, insbesondere bevorzugt 80 bis 100°.
Die Düsenöffnungen sind bevorzugt in einer Entfernung von 10 bis 200 Mikrometern
angeordnet, stärker bevorzugt in einer Entfernung von 10 bis 100 Mikrometer,
besonders bevorzugt 30 bis 70 Mikrometer. Am stärksten bevorzugt sind 50
Mikrometer.
Die Strahlrichtungen treffen sich dementsprechend in der Umgebung der
Düsenöffnungen.
Die flüssige Arzneimittelzubereitung trifft mit einem Eingangsdruck von bis zu 600 bar,
bevorzugt 200 bis 300 bar auf den Düsenkörper und wird über die
Düsenöffnungen in ein inhalierbares Aerosol zerstäubt. Die bevorzugten Teilchen-
bzw. Tröpfchengrößen des Aerosols liegen bei bis zu 20 Mikrometern, bevorzugt 3
bis 10 Mikrometern.
Das Sperrspannwerk enthält eine Feder, bevorzugt eine zylindrische
schraubenförmige Druckfeder, als Speicher für die mechanische Energie. Die Feder
wirkt auf den Abtriebsflansch als Sprungstück, dessen Bewegung durch die Position
eines Sperrglieds bestimmt wird. Der Weg des Abtriebsflansches wird durch einen
oberen und einen unteren Anschlag präzise begrenzt. Die Feder wird bevorzugt über
ein kraftübersetzendes Getriebe, z. B. ein Schraubschubgetriebe, durch ein äußeres
Drehmoment gespannt, das beim Drehen des Gehäuseoberteils gegen das
Federgehäuse im Gehäuseunterteil erzeugt wird. In diesem Fall enthalten das
Gehäuseoberteil und der Abtriebsflansch ein ein- oder mehrgängiges Keilgetriebe.
Das Sperrglied mit einrückenden Sperrflächen ist ringförmig um den Abtriebsflansch
angeordnet. Es besteht z. B. aus einem in sich radial elastisch verformbaren Ring
aus Kunststoff oder aus Metall. Der Ring ist in einer Ebene senkrecht zur
Zerstäuberachse angeordnet. Nach dem Spannen der Feder schieben sich die
Sperrflächen des Sperrgliedes in den Weg des Abtriebsflansches und verhindern
das Entspannen der Feder. Das Sprerrglied wird mittels einer Taste ausgelöst. Die
Auslösetaste ist mit dem Sperrglied verbunden oder gekoppelt. Zum Auslösen des
Sperrspannwerkes wird die Auslösetaste parallel zur Ringebene, und zwar bevorzugt
in den Zerstäuber hinein, verschoben; dabei wird der verformbare Ring in der
Ringebene verformt. Konstruktive Details des Sperrspannwerkes sind in der WO 97/20590
beschrieben.
Das Gehäuseunterteil wird in axialer Richtung über das Federgehäuse geschoben
und verdeckt die Lagerung, den Antrieb der Spindel und den Vorratsbehälter für das
Fluid.
Beim Betätigen des Zerstäubers wird das Gehäuseobereil gegen das
Gehäuseunterteil gedreht, wobei das Gehäuseunterteil das Federgehäuse mitnimmt.
Dabei wird die Feder über das Schraubschubgetriebe zusammengedrückt und
gespannt, und das Sperrwerk rastet selbsttätig ein. Der Drehwinkel ist bevorzugt ein
ganzzahliger Bruchteil von 360 Grad, z. B. 180 Grad. Gleichzeitig mit dem Spannen
der Feder wird das Abtriebsteil im Gehäuseoberteil um einen vorgegebenen Weg
verschoben, der Hohlkolben wird innerhalb des Zylinders im Pumpengehäuse
zurückgezogen, wodurch eine Teilmenge des Fluids aus dem Vorratsbehälter in den
Hochdruckraum vor der Düse eingesaugt wird.
In den Zerstäuber können gegebenenfalls nacheinander mehrere das zu
zerstäubende Fluid enthaltende austauschbare Vorratsbehälter eingeschoben und
benutzt werden. Der Vorratsbehälter enthält die erfindungsgemäße wässerige
Aerosolzubereitung.
Der Zerstäubungsvorgang wird durch leichtes Eindrücken der Auslösetaste
eingeleitet. Dabei gibt das Sperrwerk den Weg für das Abtriebsteil frei. Die
gespannte Feder schiebt den Kolben in den Zylinder des Pumpengehäuses hinein.
Das Fluid tritt aus der Düse des Zerstäubers in zerstäubter Form aus.
Weitere konstruktive Details sind in den PCT-Anmeldungen WO 97/12683 und WO 97/20590
offenbart, auf die hiermit inhaltlich Bezug genommen wird.
Die Bauteile des Zerstäubers (Verneblers) sind aus einem der Funktion
entsprechend geeignetem Material. Das Gehäuse des Zerstäubers und - so weit es
die Funktion erlaubt - auch andere Teile sind bevorzugt aus Kunststoff, z. B. im
Spritzgießverfahren, hergestellt. Für medizinische Zwecke werden physiologisch
unbedenkliche Materialien verwendet.
In den dieser Patentanmeldung beigefügten Fig. 2a/b, die identisch sind mit den
Fig. 6a/b der WO 97/12687, ist der Vernebler (Respimat®) beschrieben, mit
dem die erfindungsgemäßen wäßrigen Aerosolzubereitungen vorteilhaft inhaliert
werden können.
Fig. 2a zeigt einen Längsschnitt durch den Zerstäuber bei gespannter Feder, Fig.
2b zeigt einen Längsschnitt durch den Zerstäuber bei entspannter Feder.
Das Gehäuseoberteil (51) enthält das Pumpengehäuse (52), an dessen Ende der
Halter (53) für die Zerstäuberdüse angebracht ist. In dem Halter befindet sich der
Düsenkörper (54) und ein Filter (55). Der im Abtriebsflansch (56) des
Sperrspannwerkes befestigte Hohlkolben (57) ragt teilweise in den Zylinder des
Pumpengehäuses hinein. An seinem Ende trägt der Hohlkolben den Ventilkörper
(58). Der Hohlkolben ist mittels der Dichtung (59) abgedichtet. Innerhalb des
Gehäuseoberteils befindet sich der Anschlag (60), an dem der Abtriebsflansch bei
entspannter Feder anliegt. Am Abtriebsflansch befindet sich der Anschlag (61), an
dem der Abtriebsflansch bei gespannter Feder anliegt. Nach dem Spannen der
Feder schiebt sich das Sperrglied (62) zwischen den Anschlag (61) und eine
Abstützung (63) im Gehäuseoberteil. Die Auslösetaste (64) steht mit dem Sperrglied
in Verbindung. Das Gehäuseobereil endet im Mundstück (65) und ist mit der
aufsteckbaren Schutzkappe (66) verschlossen.
Das Federgehäuse (67) mit Druckfeder (68) ist mittels der Schnappnasen (69) und
Drehlager am Gehäuseoberteil drehbar gelagert. Über das Federgehäuse ist das
Gehäuseunterteil (70) geschoben. Innerhalb des Federgehäuses befindet sich der
austauschbare Vorratsbehälter (71) für das zu zerstäubende Fluid (72). Der
Vorratsbehälter ist mit dem Stopfen (73) verschlossen, durch den der Hohlkolben in
den Vorratsbehälter hineinragt und mit seinem Ende in das Fluid (Vorrat an
Wirkstofflösung) eintaucht.
In der Mantelfläche des Federgehäuses ist die Spindel (74) für das mechanische
Zählwerk angebracht. An dem Ende der Spindel, das dem Gehäuseoberteil
zugewandt ist, befindet das Antriebsritzel (75). Auf der Spindel sitzt der Reiter (76).
Der oben beschriebene Vernebler ist geeignet, die erfindungsgemäßen
Aerosolzubereitungen zu einem für die Inhalation geeignetem Aerosol zu vernebeln.
Wird die erfindungsgemäße Formulierung mittels der vorstehend beschriebenen
Technik (Respimat®) vernebelt, sollte die ausgebrachte Masse bei wenigstens 97%,
bevorzugt wenigstens 98% aller Betätigungen des Inhalators (Hube) einer definierten
Menge mit einem Toleranzbereichs von maximal 25%, bevorzugt 20% dieser Menge
entsprechen. Bevorzugt werden pro Hub zwischen 5 und 30 mg Formulierung als
definierte Masse ausgebracht, besonders bevorzugt zwischen 5 und 20 mg.
Die erfindungsgemäße Formulierung kann jedoch auch mittels anderer als der
vorstehend beschriebenen Inhalatoren, beispielsweise Jet-Stream-Inhalatoren oder
anderen stationären Verneblern vernebelt werden.
Dementsprechend betrifft ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung
Arzneimittel in Form von wie vorstehend beschriebenen treibgasfreien
Inhaltionslösungen oder Suspensionen in Verbindung mit einer zur Verabreichung
dieser Formulierungen geeigneten Vorrichtung, bevorzugt in Verbindung mit dem
Respimat®. Bevorzugt zielt die vorliegende Erfindung auf treibgasfreie
Inhaltionslösungen oder Suspensionen gekennzeichnet durch die
erfindungsgemäßen Wirkstoffkombination aus 1 und 2 in Verbindung mit der unter
der Bezeichnung Respimat® bekannten Vorrichtung. Ferner betrifft die vorliegende
Erfindung vorstehend genannte Vorrichtungen zur Inhalation, bevorzugt den
Respimat®, dadurch gekennzeichnet, daß sie vorstehend beschriebene
erfindungsgemäße treibgasfreie Inhaltionslösungen oder Suspensionen enthalten.
Erfindungsgemäß bevorzugt sind Inhalationslösungen, die die Wirkstoffe 1 und 2 in
einer einzigen Darreichungsform enthalten. Als eine Darreichungsform werden auch
Darreichungsformen verstanden, die die beiden Bestandteile 1 und 2 in
Zweikammer-Kartuschen enthalten, wie sie beispielsweise durch die WO 00/23037
offenbart werden. Auf diese wird an dieser Stelle vollinhaltlich Bezug genommen.
Die erfindungsgemäßen treibgasfreien Inhalationslösungen oder Suspensionen
können neben den vorstehend, zur Applikation im Respimat vorgesehenen
Lösungen und Suspensionen auch als Konzentrate oder sterile gebrauchsfertige
Inhalationslösungen bzw. -suspensionen vorliegen. Aus den Konzentraten lassen
sich beispielsweise durch Zugabe von isotonischen Kochsalzlösungen
gebrauchsfertige Formulierungen generieren. Sterile gebrauchsfertige
Formulierungen können mittels energiebetriebener Stand- oder transportabler
Vernebler, die inhalierbare Aerosole mittels Ultraschall oder Druckluft nach dem
Venturiprinzip oder anderen Prinzipien erzeugen, appliziert werden.
Dementsprechend betrifft ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung
Arzneimittel in Form von wie vorstehend beschriebenen treibgasfreien
Inhaltionslösungen oder Suspensionen, die als Konzentrate oder sterile
gebrauchsfertige Formulierungen vorliegen, in Verbindung mit einer zur
Verabreichung dieser Lösungen geeigneten Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei dieser Vorrichtung um einen energiebetriebenen Stand- oder
transportablen Vernebler handelt, der inhalierbare Aerosole mittels Ultraschall oder
Druckluft nach dem Venturiprinzip oder anderen Prinzipien erzeugt.
Die folgenden Beispiele dienen einer weitergehenden Erläuterung der vorliegenden
Erfindung, ohne den Umfang der Erfindung allerdings auf die nachfolgenden
beispielhaften Ausführungsformen zu beschränken.
Verwendung der Lösung im Respimat führt zu einer Dosierung von etwa
100 µg pro Dosierung 1 und 25 µg/Dosierung 2.
Verwendung der Lösung im Respimat führt zu einer Dosierung von etwa
200 µg pro Dosierung 1 und 25 µg/Dosierung 2.
Verwendung der Lösung im Respimat führt zu einer Dosierung von etwa
100 µg pro Dosierung 1 und 50 µg/Dosierung 2.
Verwendung der Lösung im Respimat führt zu einer Dosierung von etwa
100 µg pro Dosierung 1 und 100 µg/Dosierung 2.
Claims (37)
1. Langwirksame Betamimetika 2 enthaltende Arzneimittel, dadurch
gekennzeichnet, daß diese ferner Oxitropiumsalze 1 enthalten, um die durch
die Applikation der Betamimetika verursachten Nebenwirkungen zu
vermindern.
2. Arzneimittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkstoffe 1
und 2 entweder gemeinsam in einer einzigen Darreichungsform oder in zwei
getrennten Darreichungsformen enthalten sind.
3. Arzneimittel nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß 1 in Form des Chlorids, Bromids, Iodids, Methansulfonats, para-
Toluolsulfonats oder Methylsulfats enthalten.
4. Arzneimittel nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindungen 2 in Form der Salze der Salzsäure,
Bromwasserstoffsäure, Schwefelsäure, Phosphorsäure, Methansulfonsäure,
Essigsäure, Fumarsäure, Bernsteinsäure, Milchsäure, Zitronensäure,
Weinsäure, 1-Hydroxy-2-naphthalincarbonsäure oder Maleinsäure enthalten
sind.
5. Arzneimittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Betamimatika 2 ausgewählt sind aus den Salzen des Salmeterols
und Formoterols.
6. Arzneimittel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei den Verbindungen 2 um Salmeterolhydrochlorid, ein
Salmeterolsulfat, bevorzugt Salmeterol × ½H2SO4, oder Salmeterolxinafoat
handelt.
7. Arzneimittel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gewichtsverhältnisse von Oxitropium 1' zu Salmeterol 2', in einem Bereich
von etwa 1 : 30 bis 400 : 1, bevorzugt 1 : 25 bis 200 : 1 liegen.
8. Arzneimittel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei den Verbindungen 2 um Formoterolhydrochlorid,
Formoterolsulfat oder Formoterolfumarat handelt.
9. Arzneimittel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gewichtsverhältnisse von Oxitropium 1' zu Formoterol 2', in einem Bereich
von etwa 1 : 5 bis 300 : 1, bevorzugt 1 : 4 bis 200 : 1 liegen.
10. Arzneimittel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß eine einmaliger Applikation einer Dosierung der Wirkstoffkombination 1'
und 2' von 5 bis 5000 µg, bevorzugt von 10 bis 2000 µg entspricht.
11. Arzneimittel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß es in Form einer für die Inhalation geeigneten Darreichungsform vorliegt.
12. Arzneimittel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um
eine Darreichungsform ausgewählt aus der Gruppe Inhalationspulver,
treibgashaltige Dosieraerosole und treibgasfreie Inhalationslösungen
handelt.
13. Arzneimittel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß es ein
Inhalationspulver ist, welches 1 und 2 im Gemisch mit geeigneten
physiologisch unbedenkliche Hilfsstoffen ausgewählt aus der Gruppe
bestehend aus Monosaccharide, Disaccharide, Oligo- und Polysaccharide,
Polyalkohole, Salze, oder Mischungen dieser Hilfsstoffe miteinander enthält.
14. Inhalationspulver nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der
Hilfsstoff eine maximale mittlere Teilchengröße von bis zu 250 µm,
bevorzugt zwischen 10 und 150 µm aufweist.
15. Kapseln gekennzeichnet durch einen Gehalt an Inhaltionspulver nach
Anspruch 13 oder 14.
16. Arzneimittel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß es ein
Inhalationspulver ist, welches als Bestandteile lediglich die Wirkstoffe 1 und
2 enthält.
17. Arzneimittel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um ein
treibgashaltiges Inhalationsaerosol handelt, welches 1 und 2 in gelöster oder
dispergierter Form enthält.
18. Treibgashaltiges Inhalationsaerosol nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, daß es als Treibgas Kohlenwasserstoffe wie n-Propan, n-
Butan oder Isobutan oder Halogenkohlenwasserstoffe wie chlorierte
und/oder fluorierte Derivate des Methans, Ethans, Propans, Butans,
Cyclopropans oder Cyclobutans enthält.
19. Treibgashaltiges Inhaltionsaerosol nach Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, daß das Treibgas TG11, TG12, TG134a, TG227 oder
Gemische davon, bevorzugt TG134a, TG227 oder ein Gemisch davon
darstellt.
20. Treibgashaltiges Inhalationsaerosol nach Anspruch 17, 18 oder 19, dadurch
gekennzeichnet, daß es gegebenenfalls einen oder mehrere weitere
Bestandteile ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Kosolventien,
Stabilisatoren, oberflächenaktive Mittel (surfactants), Antioxidantien,
Schmiermittel und Mittel zur Einstellung des pH-Werts enthält.
21. Treibgashaltiges Inhalationsaerosol nach einem der Ansprüche 17 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß es bis zu 5 Gew-% an Wirkstoff 1' und/oder 2'
enthalten kann.
22. Arzneimittel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um
eine treibgasfreie Inhalationslösung handelt, die als Lösemittel Wasser,
Ethanol oder ein Gemisch aus Wasser und Ethanol enthält.
23. Inhaltionslösung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der pH
der Lösung 2-7, bevorzugt 2-5 beträgt.
24. Inhaltionslösung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der pH
mittels einer Säure ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Salzsäure,
Bromwasserstoffsäure, Salpetersäure, Schwefelsäure, Ascorbinsäure,
Zitronensäure, Äpfelsäure, Weinsäure, Maleinsäure, Bernsteinsäure,
Fumarsäure, Essigsäure, Ameisensäure und Propionsäure oder Gemischen
davon, eingestellt wird.
25. Inhalationslösung nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß sie gegebenenfalls weitere Co-Solventien und/oder
Hilfsstoffe enthalten.
26. Inhalationslösung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß sie als
Co-Solventien Bestandteile enthalten, die Hydroxylgruppen oder andere
polare Gruppen enthalten, beispielsweise Alkohole - insbesondere
Isopropylalkohol, Glykole - insbesondere Propylenglykol, Polyethylenglykol,
Polypropylenglykol, Glykolether, Glycerol, Polyoxyethylenalkohole und
Polyoxyethylen-Fettsäureester.
27. Inhalationslösung nach einem der Ansprüche 25 oder 26, dadurch
gekennzeichnet, daß sie als Hilfsstoffe oberflächenaktive Stoffe
Stabilisatoren, Komplexbildner, Antioxidantien und/oder
Konservierungsstoffe, Geschmackstoffe, pharmakologisch unbedenkliche
Salze und/oder Vitamine enthalten.
28. Inhalationslösungen nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß sie als
Komplexbildner Editinsäure oder ein Salz der Editinsäure, bevorzugt
Natriumedetat, enthalten.
29. Inhalationslösungen nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichent,
daß sie als Antioxidantien, Verbindungen ausgewählt aus der Gruppe
bestehend aus Ascorbinsäure, Vitamin A, Vitamin E und Tocopherole
enthalten.
30. Inhalationslösungen nach Anspruch 27, 28 oder 29, dadurch
gekennzeichnet, daß sie als Konservierungsmittel Verbindungen ausgewählt
aus Cetylpyridiniumchlorid, Benzalkoniumchlorid, Benzoesäure und
Benzoaten enthalten.
31. Inhalationslösungen nach einem der Ansprüche 25 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, daß sie neben den Wirkstoffen 1 und 2 und dem Lösemittel
nur noch Bezalkoniumchlorid und Natriumedetat enthalten.
32. Inhalationslösungen nach einem der Ansprüche 25 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, daß sie neben den Wirkstoffen 1 und 2 und dem Lösemittel
nur noch Benzalkoniumchlorid enthalten.
33. Inhalationslösungen nach einem der Ansprüche 22 bis 32, dadurch
gekennzeichnet, daß es sich um Konzentrate oder sterile gebrauchsfertige
Inhalationslösungen handelt.
34. Verwendung einer Inhalationslösung gemäß einem der Ansprüche 22 bis 32
zur Vernebelung in einem Inhalator gemäß der WO 91/14468 oder einem
wie in den Fig. 6a und 6b der WO 97/12687 beschriebenen Inhalator.
35. Verwendung einer Inhalationslösung gemäß Anspruch 33 zur Vernebelung in
einem energiebetriebenen Stand- oder transportablen Vernebler, der
inhalierbare Aerosole mittels Ultraschall oder Druckluft nach dem
Venturiprinzip oder anderen Prinzipien erzeugt.
36. Verwendung einer Kapsel gemäß Anspruch 15 in einem Inhalator, bevorzugt
im Handihaler.
37. Verwendung einer Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 33
zur Herstellung eines Medikaments zur Behandlung von entzündlichen oder
obstruktiven Atemwegserkrankungen, insbesondere von Asthma oder COPD
unter gleichzeitiger Reduktion der durch die Betamimetika 2 verursachten
stimulierenden Wirkungen am Herzen, insbesondere der Tachycardie, des
Herzklopfens, der Angina-pectoris-artigen Beschwerden sowie der
Arrhytmien.
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