DE10066499B3 - Luftsackanordnung - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft eine Luftsackanordnung für Kraftfahrzeuge mit wenigstens einem aufblasbaren Luftsack.
- Derartige Luftsackanordnungen dienen dazu, einen Fahrzeuginsassen bei einem Unfall zu schützen. Problematisch sind die Fälle, in denen der Fahrzeuginsasse beim Auslösen des Luftsacks nicht seine normale Sitzposition im Fahrzeug einnimmt. Derartige, auch als "Out-of-position"- oder OOP-Fälle bezeichnete Situationen sind insbesondere dann von Bedeutung, wenn Kinder nicht vorschriftsmäßig in Kindersitzen untergebracht sind.
- Aus der
DE 197 42 151 A1 ist ein Airbag mit einer oberen Kammer und einer unteren Kammer bekannt, der in einer Aussparung einer Sitzlehne angeordnet und derart zusammengefaltet ist, dass im Auslösefall zunächst die untere Kammer und anschließend die obere Kammer aufgeblasen wird. DieEP 0 787 673 A1 offenbart einen gefalteten, in der Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes angeordneten Gassack, der zum Schutz vor Verformung mit einem dünnen Film überzogen ist. - Es ist das der Erfindung zugrundeliegende Problem (Aufgabe), eine Luftsackanordnung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der eine möglichst gute Schutzwirkung für den jeweiligen Fahrzeuginsassen gegeben ist und die insbesondere bei OOP-Fällen unproblematisch ist.
- Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1. Die Erfindung verhindert in OOP-Fällen, also dann, wenn sich der jeweilige Fahrzeuginsasse außerhalb seiner Normalposition befindet, dass der Luftsack seinen vollen Entfaltungsimpuls entwickelt, der im Normalschutzfall entsteht, wenn der Fahrzeuginsasse seine normale Position einnimmt. Indem die für die Reduzierung des Entfaltungsimpulses sorgende Begrenzungsanordnung von einem Hindernis, beispielsweise einem Fahrzeuginsassen, beeinflussbar ist, erkennt die erfindungsgemäße Luftsackanordnung automatisch einen OOP-Fall, woraufhin durch die Begrenzung des Entfaltungsimpulses die Aufblaswucht des sich aufblasenden Luftsacks verringert wird.
- Erfindungsgemäß weist die Luftsackhülle bei zusammengefaltetem Luftsack in einer Richtung, insbesondere in Ausbreitungsrichtung, einen geringeren, insbesondere einen wesentlich geringeren, Entfaltungsgrad auf als etwa senkrecht zu dieser Richtung.
- Hierbei kann also ohne zusätzliche Mittel allein durch den insbesondere bezüglich der Ausbreitungsrichtung ungleichmäßigen Entfaltungsgrad der Luftsackhülle eine Begrenzung des Entfaltungsimpulses des Luftsacks und somit eine Reduzierung von dessen Aufblaswucht erzielt werden. Durch den geringeren Entfaltungsgrad in Ausbreitungsrichtung wird das Aufblasen des Luftsacks erheblich harmonisiert, so dass der Aufblasvorgang mit einer wesentlich geringeren Wucht oder Stoßkraft verbunden ist. Aufgrund des höheren Entfaltungsgrades senkrecht zur Ausbreitungsrichtung wird der Luftsack dabei überwiegend in Ausbreitungsrichtung aufgeblasen.
- Der zusammengefaltete Luftsack ist flächig längs einer im Ausbreitungsweg befindlichen Anlagefläche angeordnet und liegt flächig an der Anlagefläche an. Vorzugsweise erstreckt sich die Anlagefläche zumindest näherungsweise senkrecht zur Ausbreitungsrichtung.
- Die erfindungsgemäße Luftsackanordnung zeichnet sich ferner dadurch aus, dass die Anlagefläche von einer Luftsackabdeckung gebildet ist und der Luftsack an oder in einem Fahrzeugsitz angeordnet ist, wobei die Luftsackabdeckung ein durch Aufblasen des Luftsacks zunächst dehnbarer und anschließend aufreißbarer Sitzbezug ist. Hierbei kann der Sitzbezug mit einer Aufreißnaht versehen sein.
- Bei einem dehnbaren Bezug kann sich der erfindungsgemäß angeordnete Luftsack in einer hinsichtlich des OOP-Falls günstigen Weise zu Beginn des Aufblasvorgangs unter dem Bezug positionieren, bevor er sich durch Aufreißen des Bezugs weiter ausbreitet.
- Vorzugsweise ist der Luftsack derart zusammengefaltet, dass er eine große Ausdehnung senkrecht zur Ausbreitungsrichtung aufweist und in dieser Richtung zumindest den wesentlichen Teil des zur Verfügung stehenden Raumes einnimmt. Hierdurch kann eine ausgeprägte flächige Anordnung des zusammengefalteten Luftsacks erzielt werden, die dessen Entfaltungsimpuls erheblich reduziert. Die Richtung des geringeren Entfaltungsgrades muss nicht exakt mit der Ausbreitungsrichtung übereinstimmen, sondern kann auch von dieser abweichen.
- Vorzugsweise handelt es sich bei der Luftsackanordnung um eine Seitenairbaganordnung, die an oder in einem Fahrzeugsitz angeordnet ist.
- Die vorstehend erläuterten und im folgenden näher beschriebenen Varianten der Entfaltungsimpulsbegrenzung können grundsätzlich auch miteinander kombiniert werden.
- Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind auch in den Unteransprüchen, der Beschreibung sowie der Zeichnung angegeben.
- Die Erfindung wird im folgenden beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
-
1a –1c eine als Seitenairbag dienende, in einen Fahrzeugsitz integrierte Luftsackanordnung, -
2a –2c eine als Seitenairbag dienende Luftsackanordnung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, -
3a und3b eine als Seitenairbag dienende Luftsackanordnung, -
4a und4b eine als Seitenairbag dienende Luftsackanordnung, -
5a und5b eine als Frontairbag dienende Luftsackanordnung, und -
6a und6b eine als Frontairbag dienende Luftsackanordnung. - Die Beispiele der
1a –1c ,3a ,3b ,4a ,4b ,5a ,5b ,6a und6b stellen für sich genommen keine Ausführungsbeispiele der Erfindung dar, sind jedoch mit der Erfindung kombinierbar. - Die gemäß
1a in einem vorstehenden Seitenbereich einer Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes26 angeordnete Luftsackanordnung umfasst einen Gasgenerator11 , einen Luftsack12 und eine mit einer Aufreißnaht62 versehene Begrenzungshülle16 , die den Luftsack12 umgibt und als Anordnung zur Begrenzung des Entfaltungsimpulses des Luftsacks12 dient. Der den Fahrzeugsitz26 in Ausbreitungsrichtung A des Luftsack12 begrenzende Sitzbezug24 ist mit einer Aufreißnaht25 versehen. -
1b zeigt den OOP-Fall, in dem ein Fahrzeuginsasse14 nicht seine normale Sitzposition einnimmt, sondern sich im Ausbreitungsweg des Luftsacks12 befindet und somit ein Hindernis für den sich ausbreitenden Luftsack12 bildet. - Nach Auslösen des Gasgenerators
11 bei einem Unfall breitet sich der Luftsack12 aus und nimmt dabei die Begrenzungshülle16 mit, wodurch der Sitzbezug24 aufgerissen wird. - Da auf den sich ausbreitenden Luftsack
12 keine senkrecht zur Ausbreitungsrichtung A gerichteten Kräfte einwirken, baut sich im Luftsack12 lediglich ein vergleichsweise geringer Druck p1 auf, wodurch der Entfaltungsimpuls oder die Aufblaswucht des Luftsacks12 gegenüber dem nachstehend erläuterten Normalschutzfall reduziert ist. Im OOP-Fall wird von der Begrenzungshülle16 , deren maximale Ausdehnbarkeit in Ausbreitungsrichtung A kleiner als diejenige des Luftsacks12 ist, die Ausdehnungsgeometrie des Luftsacks12 begrenzt. - Im Normalschutzfall, der in
1c dargestellt ist, muss sich der Luftsack12 zwischen dem Fahrzeuginsassen14 und der lediglich angedeuteten Fahrzeugseitenwand54 hindurchzwängen, so dass senkrecht zur Ausbreitungsrichtung A gerichtete Kräfte F1, F2 auf den sich ausbreitenden Luftsack einwirken. Der Luftsack12 wird somit stärker belastet als im OOP-Fall, wodurch sich im Luftsack12 ein Druck p2 > p1 aufbaut. Aufgrund des höheren Innendrucks p2 kann vom sich ausbreitenden Luftsack12 die Aufreißnaht62 (vgl.1a ) der Begrenzungshülle16 aufgebrochen werden, wodurch die im OOP-Fall (vgl.1b ) wirksame Begrenzung der Ausdehnungsgeometrie überwunden wird. Der Luftsack12 kann sich somit durch Aufblasen in seine Schutzposition bewegen, in welcher der Fahrzeuginsasse14 geschützt ist. - Durch die Begrenzung der Ausdehnungsgeometrie des Luftsacks
12 im OOP-Fall durch die Begrenzungshülle16 ist die Luftsackanordnung für außerhalb der normalen Sitzposition im Ausbreitungsweg des Luftsacks12 befindliche Fahrzeuginsassen14 unkritisch, da der Entfaltungsimpuls und somit die Aufblaswucht des Luftsacks12 reduziert ist. -
2a zeigt eine ebenfalls seitlich in einer Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes26 angeordnete Luftsackanordnung, die einen Luftsack12 mit einer Luftsackhülle18 und einem Gasgenerator11 umfasst, der in2b dargestellt ist.2b zeigt einen Horizontalschnitt entlang der Linie I-I von2a im Bereich der Luftsackanordnung. - In dieser Ausführungsform der Erfindung sind keine zusätzlichen Mittel zur Begrenzung des Entfaltungsimpulses vorgesehen. Die erfindungsgemäße Begrenzungsanordnung wird hier durch die Anordnung der Luftsackhülle
18 gebildet. - Im Ausgangszustand gemäß
2a und2b ist der Luftsack derart zusammengefaltet am Fahrzeugsitz26 angeordnet, dass er flächig an der Innenseite22 des Sitzbezugs24 anliegt. Dabei ist der Luftsack12 derart angeordnet, dass er in einer zumindest näherungsweise senkrecht zur Ausbreitungsrichtung A verlaufenden Ebene eine möglichst große, flächige Ausdehnung aufweist. Der Luftsack12 ist also in dieser Ebene bereits in einem hohen Masse entfaltet und weist somit in dieser Ebene, d. h. in etwa senkrecht zur Ausbreitungsrichtung A verlaufenden Richtungen, einen wesentlich höheren Entfaltungsgrad auf als in Ausbreitungsrichtung A. -
2b zeigt die Faltung des Luftsacks12 in einem Horizontalschnitt. Durch die weitgehende oder vollständige Entfaltung des Luftsacks12 etwa senkrecht zur Ausbreitungsrichtung A erfolgt beim Aufblasen des Luftsacks12 dessen Entfaltung näherungsweise lediglich in einer Dimension, nämlich in Ausbreitungsrichtung A. - Der Sitzbezug
24 ist von ausreichender Dehnbarkeit, so dass sich der Luftsack12 nach Auslösen des Gasgenerators12 zunächst unter dem Sitzbezug24 positionieren kann, indem er innerhalb des Sitzbezugs24 teilweise aufgeblasen wird, wie es in2c dargestellt ist. Wenn der Sitzbezug24 ab einem bestimmten Aufblasdruck des Luftsacks12 aufreißt, ist der Entfaltungsimpuls und somit die Aufblaswucht des sich bereits im teilweise aufgeblasenen Zustand ausbreitenden Luftsacks12 erheblich reduziert gegenüber einem nicht die erfindungsgemäße Begrenzungsanordnung aufweisenden und z. B. zu einem kompakten Paket zusammengefalteten Luftsack. - Die erfindungsgemäße flächige Anordnung des Luftsacks
12 hat eine ausgeprägte Harmonisierung des Aufblasvorgangs zur Folge, wodurch das Aufblasen des Luftsacks12 wesentlich weniger aggressiv erfolgt. - Der Sitzbezug
24 kann mit einer oder mehreren Aufreißnähten versehen sein, durch die der Zeitpunkt des Aufreißens gezielt vorgegeben werden kann. - Im Beispiel gemäß
3a und3b ist die Anordnung zur Begrenzung des Entfaltungsimpulses von einer Ventilanordnung16 gebildet. Die Ventilanordnung16 ist zwischen einem Primärabschnitt28 und einem Sekundärabschnitt32 des Luftsacks12 angeordnet. Diese beiden Teilabschnitte28 ,32 des Luftsacks12 bzw. der Luftsackhülle18 sind durch eine Schicht37 in Form einer an Verbindungsstellen31 mit der Luftsackhülle18 vernähten Materiallage voneinander getrennt. Die Schicht37 ist somit gleichzeitig ein Hüllenabschnitt des Primärabschnitts28 und des Sekundärabschnitts32 des Luftsacks12 . - Die Ventilanordnung
16 wird von einem entgegen der Ausbreitungsrichtung A ein- oder umgestülpten, schlauch- oder rüsselförmigen Materialabschnitt34 der Schicht37 gebildet, der an seinem freien, in Ausbreitungsrichtung A nach hinten weisenden, dem Gasgenerator11 zugewandten Ende mit einer Durchströmöffnung36 versehen ist. Der freie Strömungsquerschnitt des Materialabschnitts34 kann grundsätzlich jede beliebige Form aufweisen und z. B. kreisförmig sein. - Im zusammengefalteten Zustand gemäß
3a ist die Ventilanordnung16 durch die zusammengefaltete Hülle des Sekundärabschnitts32 verschlossen. - Nach Auslösen des Gasgenerators
11 zunächst in den Primärabschnitt28 gestoßenes Gas strömt gemäß den Pfeilen in3a in die taschenartigen Bereiche seitlich des Ventilrüssels34 . - Im OOP-Fall gemäß
3a kann die Ventilanordnung16 nicht durch Ausstülpen oder Ausfalten des Rüssels34 umgesteuert werden, da der zusammengefaltete Sekundärabschnitt32 im Wege ist, der sich aufgrund des ein Hindernis bildenden Fahrzeuginsassen14 nicht entfalten kann. Durch den Widerstand des Fahrzeuginsassen14 wird somit die Ventilanordnung16 in ihrem geschlossenen Zustand fixiert. Folglich ist im OOP-Fall das Aufblasvolumen des Luftsacks12 auf das Teilvolumen des Primärabschnitts28 begrenzt, wodurch der Entfaltungsimpuls und somit die Aufblaswucht des Luftsacks12 verringert ist. - Im Normalschutzfall gemäß
3b ist der Fahrzeuginsasse14 einer Entfaltung des Sekundärabschnitts32 nicht im Wege. Durch den sich im Primärvolumen28 aufbauenden Druck kann daher die Ventilanordnung16 durch Ausstülpen des Rüssels34 geöffnet werden, so dass das Gas über die Öffnung36 in der Schicht37 in den Sekundärabschnitt32 des Luftsacks12 strömen kann, wie es in3b durch die Pfeile angedeutet ist. - Die Ventilanordnung kann auch anders geformt und beispielsweise röhren, schlauch- oder schnorchelartig ausgebildet sein. Es ist auch möglich, andere Ventilmechanismen vorzusehen und die Ventilfunktion beispielsweise durch Kiemen oder Reißnähte zu realisieren.
- Im Beispiel gemäß
4a und4b wird die Anordnung zur Begrenzung des Entfaltungsimpulses von einer Abströmöffnung42 , die in der Luftsackhülle18 ausgebildet ist, und einer Verschlussanordnung44 gebildet, die eine in der Luftsackhülle18 angeordnete Materiallage46 umfasst. - Die Materiallage
46 ist an ihrem in Ausbreitungsrichtung A vorderen Ende mit der Luftsackhülle18 derart lösbar verbunden, beispielsweise vernäht, dass sie bei ungehindertem Entfalten des Luftsacks12 von der Luftsackhülle18 abreißt. - In einem OOP-Fall gemäß
4a kann sich der Luftsack12 nach Auslösen des Gasgenerators11 nicht ungehindert entfalten, da ihm der ein Hindernis bildende Fahrzeuginsasse14 im Wege ist. Die Länge der Materiallage46 der Verschlussanordnung44 ist im Hinblick auf typische OOP-Fälle derart bemessen, dass die begrenzte Ausbreitungsmöglichkeit des Luftsacks12 keine zum Lösen der Verbindung48 ausreichende Entfaltung der Luftsackhülle18 bewirkt. Folglich verbleibt die Materiallage46 in einer Abströmstellung innerhalb des Luftsacks12 , in der vom Gasgenerator11 in den Luftsack12 gestoßenes Gas über die Abströmöffnung42 der Begrenzungsanordnung entweichen kann. - Aufgrund dieser im OOP-Fall gegebenen Gasentweichungsmöglichkeit ist der Entfaltungsimpuls und somit die Ausblaswucht des Luftsacks
12 reduziert. - Die Materiallage
46 ist derart im Luftsack12 angeordnet und an der Luftsackhülle18 an einem in Ausbreitungsrichtung A hinteren Bereich aufblasfest an der Luftsackhülle18 fixiert, dass im Normalschutzfall gemäß4b nach Auftrennen der lösbaren Verbindung48 durch die ungehinderte Entfaltung des Luftsacks12 sich die Materiallage46 über die Abströmöffnung42 legt. Durch die im Normalschutzfall mögliche zunehmende Entfaltung des Luftsacks12 wird die Materiallage46 somit automatisch aus ihrer Abströmstellung in eine die Abströmöffnung42 verschließende Schließposition überführt. Hierdurch ist nun keine Gasentweichungsmöglichkeit mehr gegeben, so dass der Luftsack12 vollständig aufgeblasen werden und sich in seine Schutzposition bewegen kann. - Im Beispiel gemäß
5a und5b , bei der es sich um eine Frontairbaganordnung handelt, sind in der Luftsackhülle18 zwei oder mehr um den Gasgenerator11 herum verteilte Abströmöffnungen42 ausgebildet. Jeder Abströmöffnung42 ist eine in der Luftsackhülle18 angeordnete Materiallage46 einer Verschlussanordnung44 zugeordnet. Die Materiallagen46 sind jeweils mit ihrem einen Ende im Bereich des Gasgenerators11 an der Luftsackhülle18 aufblasfest fixiert. Mit ihrem anderen Ende sind die Materiallagen46 beispielsweise über eine Aufreißnaht mit einem in Ausbreitungsrichtung A vorderen Bereich der Luftsackhülle18 an einer Verbindungsstelle48 lösbar verbunden. - Die Materiallagen
46 weisen jeweils im Bereich der Verbindungsstelle48 wenigstens eine Durchströmöffnung43 auf, über die vom Gasgenerator11 in den Luftsack12 gestoßenes Gas im OOP-Fall gemäß5a auf die andere Seite der Materiallage46 gelangen und somit über die jeweilige Abströmöffnung42 aus dem Luftsacks12 entweichen kann, wie es durch die Pfeile in5a angedeutet ist. Grundsätzlich können die Durchströmöffnungen43 der Materiallagen46 auch an anderen Stellen als den dargestellten vorgesehen sein. - Im OOP-Fall verhindert der ein Hindernis
14 bildende Fahrzeuginsasse14 eine Bewegung des vorderen Bereiches der Luftsackhülle18 in Ausbreitungsrichtung A, so dass die Verbindungen48 zwischen diesem Bereich der Luftsackhülle18 und den Materiallagen46 bestehen bleiben. Aufgrund der Gasentweichungsmöglichkeiten über die Durchströmöffnungen43 und Abströmöffnungen42 wird eine Reduzierung des Entfaltungsimpulses und somit der Aufblaswucht des Luftsacks12 erreicht. - Bei einer ungehinderten Entfaltung des Luftsacks
12 im Normalschutzfall gemäss5b werden die Verbindungen48 zwischen dem vorderen Bereich der Luftsackhülle18 und den Materiallagen46 gelöst, wobei sich die Materiallagen46 daraufhin über die Abströmöffnungen42 legen und diese verschließen, so dass der Luftsack12 vollständig aufgeblasen werden kann. - Im Beispiel gemäß
6a und6b umfassen die Verschlussanordnungen44 der Begrenzungsanordnungen16 jeweils eine Materiallage46 , die derart fest mit der Luftsackhülle18 durch Vernähen verbunden ist, dass die Verbindung nicht durch Entfalten des Luftsacks12 gelöst werden kann. - Die Begrenzung des Entfaltungsimpulses des Luftsacks
12 erfolgt hier dadurch, dass die Materiallagen46 jeweils im Bereich einer Abströmöffnung42 angeordnet sind, die in der Luftsackhülle18 ausgebildet ist, und sich ab einem bestimmten Entfaltungsstadium über die Abströmöffnungen42 legen. -
6a zeigt den flächig ausgebreiteten Zustand des Luftsacks12 , dessen Luftsackhülle18 aus zwei über eine umlaufende Verbindungsnaht47 miteinander vernähten, im wesentlichen kreisförmigen Teilhüllen18a ,18b besteht, die im ausgebreiteten Zustand gemäß6a übereinander liegen. - Wie auch
6b , in der ein Ausschnitt des zumindest teilweise aufgeblasenen Luftsacks12 dargestellt ist, zeigt, ist die Verbindungsnaht47 durch die Abströmöffnungen42 unterbrochen, wobei sich die jeweils über Verbindungsnähte45 an den Teilhüllen18a ,18b fixierte Materiallage46 über die Abströmöffnung42 hinweg erstreckt. - Im zusammengefalteten Zustand des Luftsacks
12 sind die Materiallagen46 derart zusammengefaltet, dass sie die Abströmöffnungen42 nicht verschließen. Zu Beginn des Aufblasvorgangs kann somit vom Gasgenerator11 in den Luftsack12 gestoßenes Gas über die Abströmöffnungen42 entweichen. - Indem sich der Luftsack
12 im Normalschutzfall ungehindert entfalten kann, werden mit dem Entfalten der Luftsackhülle18 auch die Materiallagen46 auseinandergefaltet. Bei Erreichen eines bestimmten fortgeschrittenen Aufblasstadiums des Luftsacks12 legen sich die Materiallagen46 über die Abströmöffnungen42 . - Da die Abströmöffnungen
42 ab diesem Zeitpunkt durch die somit innen an der Luftsackhülle18 anliegenden Materiallagen46 verschlossen sind, kann der Luftsack12 im Normalschutzfall vollständig aufgeblasen werden. - Im OOP-Fall dagegen ist der Luftsack
12 durch den ein Hindernis bildenden Fahrzeuginsassen (nicht dargestellt) an einer freien Entfaltung gehindert. Auch die Materiallagen46 werden dadurch nicht vollständig auseinandergefaltet, so dass die Abströmöffnungen42 geöffnet bleiben oder erst zu einem späteren Zeitpunkt verschlossen werden. Hierdurch wird der Entfaltungsimpuls und somit die Aufblaswucht des Luftsacks12 im OOP-Fall verringert. - Die Materiallagen
46 bilden somit durch Entfalten des Luftsacks12 steuerbare Verschlussklappen für die Abströmöffnungen42 , die durch zunehmende Entfaltung des Luftsacks12 aus einem zusammengefalteten Abströmzustand in eine die Abströmöffnungen verschließende Schließposition überführt werden können. - In den vorstehend beschriebenen Beispielen spricht die Anordnung zur Begrenzung des Entfaltungsimpulses jeweils auf den vorhandenen Widerstand des sich außerhalb seiner normalen Position befindenden Fahrzeuginsassen an.
- In den Beispielen der
3a ,3b ,4a ,4b ,5a ,5b ,6a und6b ist wenigstens eine Ventilanordnung und/oder Abströmöffnung am Luftsack vorgesehen. Dadurch wird ein Luftsack mit wenigstens einer insbesondere durch dessen Entfaltung zeitlich steuerbaren Ventilanordnung oder Gasentweichungsmöglichkeit versehen. Die zeitliche Steuerung bedeutet, dass der Gasauslass oder die Gasauslässe zu Beginn der Entfaltung geöffnet sind und während der Entfaltung ab einem bestimmten Zeitpunkt zumindest teilweise verschlossen sind, wobei hierfür grundsätzlich beliebig ausgestaltete Verschlussmittel vorgesehen sein können. Diese zeitliche Steuerung ist grundsätzlich unabhängig von dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Hindernisses wie z. B. eines Fahrzeuginsassen.
Claims (7)
- Luftsackanordnung für Kraftfahrzeuge mit wenigstens einem aufblasbaren Luftsack (
12 ), der durch eine Luftsackhülle (18 ) gebildet ist, wobei der Luftsack (12 ) durch Aufblasen in Richtung einer Schutzposition bewegbar ist, wobei die Luftsackhülle (18 ) bei zusammengefaltetem Luftsack (12 ) in einer Richtung, insbesondere in Ausbreitungsrichtung (A), einen geringeren Entfaltungsgrad aufweist als etwa senkrecht zu dieser Richtung, dadurch gekennzeichnet, dass der zusammengefaltete Luftsack (12 ) flächig längs einer im Ausbreitungsweg befindlichen Anlagefläche (22 ) angeordnet ist und flächig an der Anlagefläche (22 ) anliegt, wobei die Anlagefläche (22 ) von einer Luftsackabdeckung (24 ) gebildet ist, und wobei der Luftsack (12 ) an oder in einem Fahrzeugsitz (26 ) angeordnet ist und die Luftsackabdeckung ein durch Aufblasen des Luftsacks (12 ) zunächst dehnbarer und anschließend aufreißbarer Sitzbezug (24 ) ist. - Luftsackanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftsack (
12 ) derart angeordnet ist, dass er in einer zumindest näherungsweise senkrecht zur Ausbreitungsrichtung (A) verlaufenden Ebene eine große, flächige Ausdehnung in dem Sinne aufweist, das er in dieser Ebene bereits in einem hohem Maße entfaltet ist, wobei die Luftsackhülle (18 ) in dieser Ebene einen wesentlich höheren Entfaltungsgrad aufweist als in Ausbreitungsrichtung (A). - Luftsackanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftsack (
12 ) im zusammengefalteten Zustand in der zumindest näherungsweise senkrecht zur Ausbreitungsrichtung (A) verlaufenden Ebene vollständig entfaltet ist. - Luftsackanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftsack (
12 ) derart zusammengefaltet ist, dass er eine flächige Anordnung bildet. - Luftsackanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagefläche (
22 ) sich zumindest näherungsweise senkrecht zur Ausbreitungsrichtung (A) erstreckt. - Luftsackanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzbezug (
24 ) derart ausgebildet ist, dass der Luftsack (12 ) sich beim Aufblasen zunächst unter dem Sitzbezug (24 ) teilweise aufbläst. - Luftsackanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzbezug (
24 ) ein oder mehrere Aufreißnähte aufweist, durch die der Zeitpunkt des Aufreißens gezielt vorgebbar ist.
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