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DE10066499B3 - Luftsackanordnung - Google Patents

Luftsackanordnung Download PDF

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DE10066499B3
DE10066499B3 DE10066499.7A DE10066499A DE10066499B3 DE 10066499 B3 DE10066499 B3 DE 10066499B3 DE 10066499 A DE10066499 A DE 10066499A DE 10066499 B3 DE10066499 B3 DE 10066499B3
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DE
Germany
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airbag
cover
air bag
folded
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Franz Fürst
Norbert Küster-Claus
Georg Rasch
Stefan Wiegert
Reiner Heuschmid
Sven Schawe
Andreas Riedel
Mehmet Cakmak
Tycho von Jan
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Volkswagen AG
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Takata AG
Volkswagen AG
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Luftsackanordnung für Kraftfahrzeuge mit wenigstens einem aufblasbaren Luftsack (12), der durch eine Luftsackhülle (18) gebildet ist, wobei der Luftsack (12) durch Aufblasen in Richtung einer Schutzposition bewegbar ist, wobei die Luftsackhülle (18) bei zusammengefaltetem Luftsack (12) in einer Richtung, insbesondere in Ausbreitungsrichtung (A), einen geringeren Entfaltungsgrad aufweist als etwa senkrecht zu dieser Richtung, dadurch gekennzeichnet, dass der zusammengefaltete Luftsack (12) flächig längs einer im Ausbreitungsweg befindlichen Anlagefläche (22) angeordnet ist und flächig an der Anlagefläche (22) anliegt, wobei die Anlagefläche (22) von einer Luftsackabdeckung (24) gebildet ist, und wobei der Luftsack (12) an oder in einem Fahrzeugsitz (26) angeordnet ist und die Luftsackabdeckung ein durch Aufblasen des Luftsacks (12) zunächst dehnbarer und anschließend aufreißbarer Sitzbezug (24) ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Luftsackanordnung für Kraftfahrzeuge mit wenigstens einem aufblasbaren Luftsack.
  • Derartige Luftsackanordnungen dienen dazu, einen Fahrzeuginsassen bei einem Unfall zu schützen. Problematisch sind die Fälle, in denen der Fahrzeuginsasse beim Auslösen des Luftsacks nicht seine normale Sitzposition im Fahrzeug einnimmt. Derartige, auch als "Out-of-position"- oder OOP-Fälle bezeichnete Situationen sind insbesondere dann von Bedeutung, wenn Kinder nicht vorschriftsmäßig in Kindersitzen untergebracht sind.
  • Aus der DE 197 42 151 A1 ist ein Airbag mit einer oberen Kammer und einer unteren Kammer bekannt, der in einer Aussparung einer Sitzlehne angeordnet und derart zusammengefaltet ist, dass im Auslösefall zunächst die untere Kammer und anschließend die obere Kammer aufgeblasen wird. Die EP 0 787 673 A1 offenbart einen gefalteten, in der Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes angeordneten Gassack, der zum Schutz vor Verformung mit einem dünnen Film überzogen ist.
  • Es ist das der Erfindung zugrundeliegende Problem (Aufgabe), eine Luftsackanordnung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der eine möglichst gute Schutzwirkung für den jeweiligen Fahrzeuginsassen gegeben ist und die insbesondere bei OOP-Fällen unproblematisch ist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1. Die Erfindung verhindert in OOP-Fällen, also dann, wenn sich der jeweilige Fahrzeuginsasse außerhalb seiner Normalposition befindet, dass der Luftsack seinen vollen Entfaltungsimpuls entwickelt, der im Normalschutzfall entsteht, wenn der Fahrzeuginsasse seine normale Position einnimmt. Indem die für die Reduzierung des Entfaltungsimpulses sorgende Begrenzungsanordnung von einem Hindernis, beispielsweise einem Fahrzeuginsassen, beeinflussbar ist, erkennt die erfindungsgemäße Luftsackanordnung automatisch einen OOP-Fall, woraufhin durch die Begrenzung des Entfaltungsimpulses die Aufblaswucht des sich aufblasenden Luftsacks verringert wird.
  • Erfindungsgemäß weist die Luftsackhülle bei zusammengefaltetem Luftsack in einer Richtung, insbesondere in Ausbreitungsrichtung, einen geringeren, insbesondere einen wesentlich geringeren, Entfaltungsgrad auf als etwa senkrecht zu dieser Richtung.
  • Hierbei kann also ohne zusätzliche Mittel allein durch den insbesondere bezüglich der Ausbreitungsrichtung ungleichmäßigen Entfaltungsgrad der Luftsackhülle eine Begrenzung des Entfaltungsimpulses des Luftsacks und somit eine Reduzierung von dessen Aufblaswucht erzielt werden. Durch den geringeren Entfaltungsgrad in Ausbreitungsrichtung wird das Aufblasen des Luftsacks erheblich harmonisiert, so dass der Aufblasvorgang mit einer wesentlich geringeren Wucht oder Stoßkraft verbunden ist. Aufgrund des höheren Entfaltungsgrades senkrecht zur Ausbreitungsrichtung wird der Luftsack dabei überwiegend in Ausbreitungsrichtung aufgeblasen.
  • Der zusammengefaltete Luftsack ist flächig längs einer im Ausbreitungsweg befindlichen Anlagefläche angeordnet und liegt flächig an der Anlagefläche an. Vorzugsweise erstreckt sich die Anlagefläche zumindest näherungsweise senkrecht zur Ausbreitungsrichtung.
  • Die erfindungsgemäße Luftsackanordnung zeichnet sich ferner dadurch aus, dass die Anlagefläche von einer Luftsackabdeckung gebildet ist und der Luftsack an oder in einem Fahrzeugsitz angeordnet ist, wobei die Luftsackabdeckung ein durch Aufblasen des Luftsacks zunächst dehnbarer und anschließend aufreißbarer Sitzbezug ist. Hierbei kann der Sitzbezug mit einer Aufreißnaht versehen sein.
  • Bei einem dehnbaren Bezug kann sich der erfindungsgemäß angeordnete Luftsack in einer hinsichtlich des OOP-Falls günstigen Weise zu Beginn des Aufblasvorgangs unter dem Bezug positionieren, bevor er sich durch Aufreißen des Bezugs weiter ausbreitet.
  • Vorzugsweise ist der Luftsack derart zusammengefaltet, dass er eine große Ausdehnung senkrecht zur Ausbreitungsrichtung aufweist und in dieser Richtung zumindest den wesentlichen Teil des zur Verfügung stehenden Raumes einnimmt. Hierdurch kann eine ausgeprägte flächige Anordnung des zusammengefalteten Luftsacks erzielt werden, die dessen Entfaltungsimpuls erheblich reduziert. Die Richtung des geringeren Entfaltungsgrades muss nicht exakt mit der Ausbreitungsrichtung übereinstimmen, sondern kann auch von dieser abweichen.
  • Vorzugsweise handelt es sich bei der Luftsackanordnung um eine Seitenairbaganordnung, die an oder in einem Fahrzeugsitz angeordnet ist.
  • Die vorstehend erläuterten und im folgenden näher beschriebenen Varianten der Entfaltungsimpulsbegrenzung können grundsätzlich auch miteinander kombiniert werden.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind auch in den Unteransprüchen, der Beschreibung sowie der Zeichnung angegeben.
  • Die Erfindung wird im folgenden beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
  • 1a1c eine als Seitenairbag dienende, in einen Fahrzeugsitz integrierte Luftsackanordnung,
  • 2a2c eine als Seitenairbag dienende Luftsackanordnung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung,
  • 3a und 3b eine als Seitenairbag dienende Luftsackanordnung,
  • 4a und 4b eine als Seitenairbag dienende Luftsackanordnung,
  • 5a und 5b eine als Frontairbag dienende Luftsackanordnung, und
  • 6a und 6b eine als Frontairbag dienende Luftsackanordnung.
  • Die Beispiele der 1a1c, 3a, 3b, 4a, 4b, 5a, 5b, 6a und 6b stellen für sich genommen keine Ausführungsbeispiele der Erfindung dar, sind jedoch mit der Erfindung kombinierbar.
  • Die gemäß 1a in einem vorstehenden Seitenbereich einer Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes 26 angeordnete Luftsackanordnung umfasst einen Gasgenerator 11, einen Luftsack 12 und eine mit einer Aufreißnaht 62 versehene Begrenzungshülle 16, die den Luftsack 12 umgibt und als Anordnung zur Begrenzung des Entfaltungsimpulses des Luftsacks 12 dient. Der den Fahrzeugsitz 26 in Ausbreitungsrichtung A des Luftsack 12 begrenzende Sitzbezug 24 ist mit einer Aufreißnaht 25 versehen.
  • 1b zeigt den OOP-Fall, in dem ein Fahrzeuginsasse 14 nicht seine normale Sitzposition einnimmt, sondern sich im Ausbreitungsweg des Luftsacks 12 befindet und somit ein Hindernis für den sich ausbreitenden Luftsack 12 bildet.
  • Nach Auslösen des Gasgenerators 11 bei einem Unfall breitet sich der Luftsack 12 aus und nimmt dabei die Begrenzungshülle 16 mit, wodurch der Sitzbezug 24 aufgerissen wird.
  • Da auf den sich ausbreitenden Luftsack 12 keine senkrecht zur Ausbreitungsrichtung A gerichteten Kräfte einwirken, baut sich im Luftsack 12 lediglich ein vergleichsweise geringer Druck p1 auf, wodurch der Entfaltungsimpuls oder die Aufblaswucht des Luftsacks 12 gegenüber dem nachstehend erläuterten Normalschutzfall reduziert ist. Im OOP-Fall wird von der Begrenzungshülle 16, deren maximale Ausdehnbarkeit in Ausbreitungsrichtung A kleiner als diejenige des Luftsacks 12 ist, die Ausdehnungsgeometrie des Luftsacks 12 begrenzt.
  • Im Normalschutzfall, der in 1c dargestellt ist, muss sich der Luftsack 12 zwischen dem Fahrzeuginsassen 14 und der lediglich angedeuteten Fahrzeugseitenwand 54 hindurchzwängen, so dass senkrecht zur Ausbreitungsrichtung A gerichtete Kräfte F1, F2 auf den sich ausbreitenden Luftsack einwirken. Der Luftsack 12 wird somit stärker belastet als im OOP-Fall, wodurch sich im Luftsack 12 ein Druck p2 > p1 aufbaut. Aufgrund des höheren Innendrucks p2 kann vom sich ausbreitenden Luftsack 12 die Aufreißnaht 62 (vgl. 1a) der Begrenzungshülle 16 aufgebrochen werden, wodurch die im OOP-Fall (vgl. 1b) wirksame Begrenzung der Ausdehnungsgeometrie überwunden wird. Der Luftsack 12 kann sich somit durch Aufblasen in seine Schutzposition bewegen, in welcher der Fahrzeuginsasse 14 geschützt ist.
  • Durch die Begrenzung der Ausdehnungsgeometrie des Luftsacks 12 im OOP-Fall durch die Begrenzungshülle 16 ist die Luftsackanordnung für außerhalb der normalen Sitzposition im Ausbreitungsweg des Luftsacks 12 befindliche Fahrzeuginsassen 14 unkritisch, da der Entfaltungsimpuls und somit die Aufblaswucht des Luftsacks 12 reduziert ist.
  • 2a zeigt eine ebenfalls seitlich in einer Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes 26 angeordnete Luftsackanordnung, die einen Luftsack 12 mit einer Luftsackhülle 18 und einem Gasgenerator 11 umfasst, der in 2b dargestellt ist. 2b zeigt einen Horizontalschnitt entlang der Linie I-I von 2a im Bereich der Luftsackanordnung.
  • In dieser Ausführungsform der Erfindung sind keine zusätzlichen Mittel zur Begrenzung des Entfaltungsimpulses vorgesehen. Die erfindungsgemäße Begrenzungsanordnung wird hier durch die Anordnung der Luftsackhülle 18 gebildet.
  • Im Ausgangszustand gemäß 2a und 2b ist der Luftsack derart zusammengefaltet am Fahrzeugsitz 26 angeordnet, dass er flächig an der Innenseite 22 des Sitzbezugs 24 anliegt. Dabei ist der Luftsack 12 derart angeordnet, dass er in einer zumindest näherungsweise senkrecht zur Ausbreitungsrichtung A verlaufenden Ebene eine möglichst große, flächige Ausdehnung aufweist. Der Luftsack 12 ist also in dieser Ebene bereits in einem hohen Masse entfaltet und weist somit in dieser Ebene, d. h. in etwa senkrecht zur Ausbreitungsrichtung A verlaufenden Richtungen, einen wesentlich höheren Entfaltungsgrad auf als in Ausbreitungsrichtung A.
  • 2b zeigt die Faltung des Luftsacks 12 in einem Horizontalschnitt. Durch die weitgehende oder vollständige Entfaltung des Luftsacks 12 etwa senkrecht zur Ausbreitungsrichtung A erfolgt beim Aufblasen des Luftsacks 12 dessen Entfaltung näherungsweise lediglich in einer Dimension, nämlich in Ausbreitungsrichtung A.
  • Der Sitzbezug 24 ist von ausreichender Dehnbarkeit, so dass sich der Luftsack 12 nach Auslösen des Gasgenerators 12 zunächst unter dem Sitzbezug 24 positionieren kann, indem er innerhalb des Sitzbezugs 24 teilweise aufgeblasen wird, wie es in 2c dargestellt ist. Wenn der Sitzbezug 24 ab einem bestimmten Aufblasdruck des Luftsacks 12 aufreißt, ist der Entfaltungsimpuls und somit die Aufblaswucht des sich bereits im teilweise aufgeblasenen Zustand ausbreitenden Luftsacks 12 erheblich reduziert gegenüber einem nicht die erfindungsgemäße Begrenzungsanordnung aufweisenden und z. B. zu einem kompakten Paket zusammengefalteten Luftsack.
  • Die erfindungsgemäße flächige Anordnung des Luftsacks 12 hat eine ausgeprägte Harmonisierung des Aufblasvorgangs zur Folge, wodurch das Aufblasen des Luftsacks 12 wesentlich weniger aggressiv erfolgt.
  • Der Sitzbezug 24 kann mit einer oder mehreren Aufreißnähten versehen sein, durch die der Zeitpunkt des Aufreißens gezielt vorgegeben werden kann.
  • Im Beispiel gemäß 3a und 3b ist die Anordnung zur Begrenzung des Entfaltungsimpulses von einer Ventilanordnung 16 gebildet. Die Ventilanordnung 16 ist zwischen einem Primärabschnitt 28 und einem Sekundärabschnitt 32 des Luftsacks 12 angeordnet. Diese beiden Teilabschnitte 28, 32 des Luftsacks 12 bzw. der Luftsackhülle 18 sind durch eine Schicht 37 in Form einer an Verbindungsstellen 31 mit der Luftsackhülle 18 vernähten Materiallage voneinander getrennt. Die Schicht 37 ist somit gleichzeitig ein Hüllenabschnitt des Primärabschnitts 28 und des Sekundärabschnitts 32 des Luftsacks 12.
  • Die Ventilanordnung 16 wird von einem entgegen der Ausbreitungsrichtung A ein- oder umgestülpten, schlauch- oder rüsselförmigen Materialabschnitt 34 der Schicht 37 gebildet, der an seinem freien, in Ausbreitungsrichtung A nach hinten weisenden, dem Gasgenerator 11 zugewandten Ende mit einer Durchströmöffnung 36 versehen ist. Der freie Strömungsquerschnitt des Materialabschnitts 34 kann grundsätzlich jede beliebige Form aufweisen und z. B. kreisförmig sein.
  • Im zusammengefalteten Zustand gemäß 3a ist die Ventilanordnung 16 durch die zusammengefaltete Hülle des Sekundärabschnitts 32 verschlossen.
  • Nach Auslösen des Gasgenerators 11 zunächst in den Primärabschnitt 28 gestoßenes Gas strömt gemäß den Pfeilen in 3a in die taschenartigen Bereiche seitlich des Ventilrüssels 34.
  • Im OOP-Fall gemäß 3a kann die Ventilanordnung 16 nicht durch Ausstülpen oder Ausfalten des Rüssels 34 umgesteuert werden, da der zusammengefaltete Sekundärabschnitt 32 im Wege ist, der sich aufgrund des ein Hindernis bildenden Fahrzeuginsassen 14 nicht entfalten kann. Durch den Widerstand des Fahrzeuginsassen 14 wird somit die Ventilanordnung 16 in ihrem geschlossenen Zustand fixiert. Folglich ist im OOP-Fall das Aufblasvolumen des Luftsacks 12 auf das Teilvolumen des Primärabschnitts 28 begrenzt, wodurch der Entfaltungsimpuls und somit die Aufblaswucht des Luftsacks 12 verringert ist.
  • Im Normalschutzfall gemäß 3b ist der Fahrzeuginsasse 14 einer Entfaltung des Sekundärabschnitts 32 nicht im Wege. Durch den sich im Primärvolumen 28 aufbauenden Druck kann daher die Ventilanordnung 16 durch Ausstülpen des Rüssels 34 geöffnet werden, so dass das Gas über die Öffnung 36 in der Schicht 37 in den Sekundärabschnitt 32 des Luftsacks 12 strömen kann, wie es in 3b durch die Pfeile angedeutet ist.
  • Die Ventilanordnung kann auch anders geformt und beispielsweise röhren, schlauch- oder schnorchelartig ausgebildet sein. Es ist auch möglich, andere Ventilmechanismen vorzusehen und die Ventilfunktion beispielsweise durch Kiemen oder Reißnähte zu realisieren.
  • Im Beispiel gemäß 4a und 4b wird die Anordnung zur Begrenzung des Entfaltungsimpulses von einer Abströmöffnung 42, die in der Luftsackhülle 18 ausgebildet ist, und einer Verschlussanordnung 44 gebildet, die eine in der Luftsackhülle 18 angeordnete Materiallage 46 umfasst.
  • Die Materiallage 46 ist an ihrem in Ausbreitungsrichtung A vorderen Ende mit der Luftsackhülle 18 derart lösbar verbunden, beispielsweise vernäht, dass sie bei ungehindertem Entfalten des Luftsacks 12 von der Luftsackhülle 18 abreißt.
  • In einem OOP-Fall gemäß 4a kann sich der Luftsack 12 nach Auslösen des Gasgenerators 11 nicht ungehindert entfalten, da ihm der ein Hindernis bildende Fahrzeuginsasse 14 im Wege ist. Die Länge der Materiallage 46 der Verschlussanordnung 44 ist im Hinblick auf typische OOP-Fälle derart bemessen, dass die begrenzte Ausbreitungsmöglichkeit des Luftsacks 12 keine zum Lösen der Verbindung 48 ausreichende Entfaltung der Luftsackhülle 18 bewirkt. Folglich verbleibt die Materiallage 46 in einer Abströmstellung innerhalb des Luftsacks 12, in der vom Gasgenerator 11 in den Luftsack 12 gestoßenes Gas über die Abströmöffnung 42 der Begrenzungsanordnung entweichen kann.
  • Aufgrund dieser im OOP-Fall gegebenen Gasentweichungsmöglichkeit ist der Entfaltungsimpuls und somit die Ausblaswucht des Luftsacks 12 reduziert.
  • Die Materiallage 46 ist derart im Luftsack 12 angeordnet und an der Luftsackhülle 18 an einem in Ausbreitungsrichtung A hinteren Bereich aufblasfest an der Luftsackhülle 18 fixiert, dass im Normalschutzfall gemäß 4b nach Auftrennen der lösbaren Verbindung 48 durch die ungehinderte Entfaltung des Luftsacks 12 sich die Materiallage 46 über die Abströmöffnung 42 legt. Durch die im Normalschutzfall mögliche zunehmende Entfaltung des Luftsacks 12 wird die Materiallage 46 somit automatisch aus ihrer Abströmstellung in eine die Abströmöffnung 42 verschließende Schließposition überführt. Hierdurch ist nun keine Gasentweichungsmöglichkeit mehr gegeben, so dass der Luftsack 12 vollständig aufgeblasen werden und sich in seine Schutzposition bewegen kann.
  • Im Beispiel gemäß 5a und 5b, bei der es sich um eine Frontairbaganordnung handelt, sind in der Luftsackhülle 18 zwei oder mehr um den Gasgenerator 11 herum verteilte Abströmöffnungen 42 ausgebildet. Jeder Abströmöffnung 42 ist eine in der Luftsackhülle 18 angeordnete Materiallage 46 einer Verschlussanordnung 44 zugeordnet. Die Materiallagen 46 sind jeweils mit ihrem einen Ende im Bereich des Gasgenerators 11 an der Luftsackhülle 18 aufblasfest fixiert. Mit ihrem anderen Ende sind die Materiallagen 46 beispielsweise über eine Aufreißnaht mit einem in Ausbreitungsrichtung A vorderen Bereich der Luftsackhülle 18 an einer Verbindungsstelle 48 lösbar verbunden.
  • Die Materiallagen 46 weisen jeweils im Bereich der Verbindungsstelle 48 wenigstens eine Durchströmöffnung 43 auf, über die vom Gasgenerator 11 in den Luftsack 12 gestoßenes Gas im OOP-Fall gemäß 5a auf die andere Seite der Materiallage 46 gelangen und somit über die jeweilige Abströmöffnung 42 aus dem Luftsacks 12 entweichen kann, wie es durch die Pfeile in 5a angedeutet ist. Grundsätzlich können die Durchströmöffnungen 43 der Materiallagen 46 auch an anderen Stellen als den dargestellten vorgesehen sein.
  • Im OOP-Fall verhindert der ein Hindernis 14 bildende Fahrzeuginsasse 14 eine Bewegung des vorderen Bereiches der Luftsackhülle 18 in Ausbreitungsrichtung A, so dass die Verbindungen 48 zwischen diesem Bereich der Luftsackhülle 18 und den Materiallagen 46 bestehen bleiben. Aufgrund der Gasentweichungsmöglichkeiten über die Durchströmöffnungen 43 und Abströmöffnungen 42 wird eine Reduzierung des Entfaltungsimpulses und somit der Aufblaswucht des Luftsacks 12 erreicht.
  • Bei einer ungehinderten Entfaltung des Luftsacks 12 im Normalschutzfall gemäss 5b werden die Verbindungen 48 zwischen dem vorderen Bereich der Luftsackhülle 18 und den Materiallagen 46 gelöst, wobei sich die Materiallagen 46 daraufhin über die Abströmöffnungen 42 legen und diese verschließen, so dass der Luftsack 12 vollständig aufgeblasen werden kann.
  • Im Beispiel gemäß 6a und 6b umfassen die Verschlussanordnungen 44 der Begrenzungsanordnungen 16 jeweils eine Materiallage 46, die derart fest mit der Luftsackhülle 18 durch Vernähen verbunden ist, dass die Verbindung nicht durch Entfalten des Luftsacks 12 gelöst werden kann.
  • Die Begrenzung des Entfaltungsimpulses des Luftsacks 12 erfolgt hier dadurch, dass die Materiallagen 46 jeweils im Bereich einer Abströmöffnung 42 angeordnet sind, die in der Luftsackhülle 18 ausgebildet ist, und sich ab einem bestimmten Entfaltungsstadium über die Abströmöffnungen 42 legen.
  • 6a zeigt den flächig ausgebreiteten Zustand des Luftsacks 12, dessen Luftsackhülle 18 aus zwei über eine umlaufende Verbindungsnaht 47 miteinander vernähten, im wesentlichen kreisförmigen Teilhüllen 18a, 18b besteht, die im ausgebreiteten Zustand gemäß 6a übereinander liegen.
  • Wie auch 6b, in der ein Ausschnitt des zumindest teilweise aufgeblasenen Luftsacks 12 dargestellt ist, zeigt, ist die Verbindungsnaht 47 durch die Abströmöffnungen 42 unterbrochen, wobei sich die jeweils über Verbindungsnähte 45 an den Teilhüllen 18a, 18b fixierte Materiallage 46 über die Abströmöffnung 42 hinweg erstreckt.
  • Im zusammengefalteten Zustand des Luftsacks 12 sind die Materiallagen 46 derart zusammengefaltet, dass sie die Abströmöffnungen 42 nicht verschließen. Zu Beginn des Aufblasvorgangs kann somit vom Gasgenerator 11 in den Luftsack 12 gestoßenes Gas über die Abströmöffnungen 42 entweichen.
  • Indem sich der Luftsack 12 im Normalschutzfall ungehindert entfalten kann, werden mit dem Entfalten der Luftsackhülle 18 auch die Materiallagen 46 auseinandergefaltet. Bei Erreichen eines bestimmten fortgeschrittenen Aufblasstadiums des Luftsacks 12 legen sich die Materiallagen 46 über die Abströmöffnungen 42.
  • Da die Abströmöffnungen 42 ab diesem Zeitpunkt durch die somit innen an der Luftsackhülle 18 anliegenden Materiallagen 46 verschlossen sind, kann der Luftsack 12 im Normalschutzfall vollständig aufgeblasen werden.
  • Im OOP-Fall dagegen ist der Luftsack 12 durch den ein Hindernis bildenden Fahrzeuginsassen (nicht dargestellt) an einer freien Entfaltung gehindert. Auch die Materiallagen 46 werden dadurch nicht vollständig auseinandergefaltet, so dass die Abströmöffnungen 42 geöffnet bleiben oder erst zu einem späteren Zeitpunkt verschlossen werden. Hierdurch wird der Entfaltungsimpuls und somit die Aufblaswucht des Luftsacks 12 im OOP-Fall verringert.
  • Die Materiallagen 46 bilden somit durch Entfalten des Luftsacks 12 steuerbare Verschlussklappen für die Abströmöffnungen 42, die durch zunehmende Entfaltung des Luftsacks 12 aus einem zusammengefalteten Abströmzustand in eine die Abströmöffnungen verschließende Schließposition überführt werden können.
  • In den vorstehend beschriebenen Beispielen spricht die Anordnung zur Begrenzung des Entfaltungsimpulses jeweils auf den vorhandenen Widerstand des sich außerhalb seiner normalen Position befindenden Fahrzeuginsassen an.
  • In den Beispielen der 3a, 3b, 4a, 4b, 5a, 5b, 6a und 6b ist wenigstens eine Ventilanordnung und/oder Abströmöffnung am Luftsack vorgesehen. Dadurch wird ein Luftsack mit wenigstens einer insbesondere durch dessen Entfaltung zeitlich steuerbaren Ventilanordnung oder Gasentweichungsmöglichkeit versehen. Die zeitliche Steuerung bedeutet, dass der Gasauslass oder die Gasauslässe zu Beginn der Entfaltung geöffnet sind und während der Entfaltung ab einem bestimmten Zeitpunkt zumindest teilweise verschlossen sind, wobei hierfür grundsätzlich beliebig ausgestaltete Verschlussmittel vorgesehen sein können. Diese zeitliche Steuerung ist grundsätzlich unabhängig von dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Hindernisses wie z. B. eines Fahrzeuginsassen.

Claims (7)

  1. Luftsackanordnung für Kraftfahrzeuge mit wenigstens einem aufblasbaren Luftsack (12), der durch eine Luftsackhülle (18) gebildet ist, wobei der Luftsack (12) durch Aufblasen in Richtung einer Schutzposition bewegbar ist, wobei die Luftsackhülle (18) bei zusammengefaltetem Luftsack (12) in einer Richtung, insbesondere in Ausbreitungsrichtung (A), einen geringeren Entfaltungsgrad aufweist als etwa senkrecht zu dieser Richtung, dadurch gekennzeichnet, dass der zusammengefaltete Luftsack (12) flächig längs einer im Ausbreitungsweg befindlichen Anlagefläche (22) angeordnet ist und flächig an der Anlagefläche (22) anliegt, wobei die Anlagefläche (22) von einer Luftsackabdeckung (24) gebildet ist, und wobei der Luftsack (12) an oder in einem Fahrzeugsitz (26) angeordnet ist und die Luftsackabdeckung ein durch Aufblasen des Luftsacks (12) zunächst dehnbarer und anschließend aufreißbarer Sitzbezug (24) ist.
  2. Luftsackanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftsack (12) derart angeordnet ist, dass er in einer zumindest näherungsweise senkrecht zur Ausbreitungsrichtung (A) verlaufenden Ebene eine große, flächige Ausdehnung in dem Sinne aufweist, das er in dieser Ebene bereits in einem hohem Maße entfaltet ist, wobei die Luftsackhülle (18) in dieser Ebene einen wesentlich höheren Entfaltungsgrad aufweist als in Ausbreitungsrichtung (A).
  3. Luftsackanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftsack (12) im zusammengefalteten Zustand in der zumindest näherungsweise senkrecht zur Ausbreitungsrichtung (A) verlaufenden Ebene vollständig entfaltet ist.
  4. Luftsackanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftsack (12) derart zusammengefaltet ist, dass er eine flächige Anordnung bildet.
  5. Luftsackanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagefläche (22) sich zumindest näherungsweise senkrecht zur Ausbreitungsrichtung (A) erstreckt.
  6. Luftsackanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzbezug (24) derart ausgebildet ist, dass der Luftsack (12) sich beim Aufblasen zunächst unter dem Sitzbezug (24) teilweise aufbläst.
  7. Luftsackanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzbezug (24) ein oder mehrere Aufreißnähte aufweist, durch die der Zeitpunkt des Aufreißens gezielt vorgebbar ist.
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