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DE10064112A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer Schablone - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer Schablone

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Publication number
DE10064112A1
DE10064112A1 DE10064112A DE10064112A DE10064112A1 DE 10064112 A1 DE10064112 A1 DE 10064112A1 DE 10064112 A DE10064112 A DE 10064112A DE 10064112 A DE10064112 A DE 10064112A DE 10064112 A1 DE10064112 A1 DE 10064112A1
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DE
Germany
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Ceased
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DE10064112A
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English (en)
Inventor
Bernhard Clasbrummel
Joachim Hey
Axel Hebecker
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Siemens AG
Original Assignee
Siemens AG
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Publication date
Application filed by Siemens AG filed Critical Siemens AG
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Publication of DE10064112A1 publication Critical patent/DE10064112A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets
    • A61B17/56Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor
    • A61B17/58Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor for osteosynthesis, e.g. bone plates, screws, setting implements or the like
    • A61B17/68Internal fixation devices, including fasteners and spinal fixators, even if a part thereof projects from the skin
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung einer Schablone (AD, M) eines Untersuchungsobjekts (SB), aufweisend Mittel (8 bis 11) zur Erzeugung eines Volumendatensatzes und basierend auf dem Volumendatensatz Mittel (16) zur Herstellung einer Schablone (AD, M).

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung einer Schablone eines Untersuchungsobjekts.
Um die Heilung einer Knochenfraktur zu verbessern, werden die an der Knochfraktur beteiligten Knochenstücke wenn nötig re­ poniert und bisweilen für eine verbesserte Heilung beispiels­ weise mit einer Platte fixiert. Die Platte ist dabei so aus­ geführt, dass sie möglichst passgenau auf den Oberflächen der zu fixierenden Knochenstücke anliegt. Insbesondere bei einem minimalinvasiven Eingriff wird die Platte von einem behan­ delnden Arzt durch eine kleine Öffnung am Patienten an die Knochenstücke angeordnet. Da der Arzt die Knochenstücke nicht direkt sehen oder erfühlen kann, muss er die Form der Platte beispielsweise anhand von einfachen Röntgenbildern schätzen, was zu Fehlern in der Passgenauigkeit der Platte führen und die Heilung der Knochenfraktur beeinträchtigen kann.
Die Aufgabe der Erfindung ist daher ein Verfahren anzugeben und eine Vorrichtung derart auszubilden, mit dessen bzw. de­ ren Hilfe Voraussetzungen geschaffen werden, die Passgenauig­ keit der Platte zu erhöhen.
Nach der Erfindung wird die Aufgabe gelöst durch ein Verfah­ ren zur Herstellung einer Schablone eines Untersuchungsob­ jekts, aufweisend folgende Verfahrensschritte:
  • a) Erzeugen eines Volumendatensatzes von dem Untersuchungs­ objekt und
  • b) basierend auf dem Volumendatensatz Herstellung der Schab­ lone.
Erfindungsgemäß wird also zuerst ein Volumendatensatz von dem Untersuchungsobjekt, beispielsweise von an einer Knochenfraktur beteiligter und wenn nötig reponierter Knochenstücke, er­ zeugt. Der Volumendatensatz wird in vorteilhafter Weise nach einer Variante der Erfindung mit einem Röntgensystem herge­ stellt, welches sich nach einer weiteren Ausführungsform au­ tomatisch um das Untersuchungsobjekt dreht. Der Volumendaten­ satz kann dann nicht nur zur Konstruktion von Röntgenbildern der Knochenstücke, sondern erfindungsgemäß auch zur Herstel­ lung einer Schablone von den zu fixierenden Knochenstücken verwendet werden. Die Schablone kann gemäß einer Variante der Erfindung eine Kennzeichnung in einem aus dem Volumendaten­ satz gewonnenen Bild darstellen. Darunter wird verstanden, dass aus dem Volumendatensatz ein Bild von den zu fixierenden Knochenstücken generiert wird, welches vorzugsweise auf einem Sichtgerät dargestellt wird und die Knochenstücke vorzugswei­ se in Originalgröße abbildet. Zusätzlich kann diejenige Stel­ le in dem Bild, die der Stelle entspricht, an der die Platte angeordnet werden soll, insbesondere markiert und farblich hervorgehoben werden, um insbesondere die Kontur derjenigen Teilbereiche der Knochenstücke hervorzuheben, an denen die Platte angeordnet werden soll. Anschließend kann die Form der Platte mit der in dem Bild dargestellten Kontur der Knochen­ stücke verglichen werden kann.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Variante der Erfindung ist die Schablone ein Abdruck und/oder ein Modell des Unter­ suchungsobjekts. Die Schablone kann beispielsweise mit einer Fräsmaschine oder anderen geeigneten Mitteln zur Herstellung einer Schablone angefertigt werden. Mittels der Schablone, wie z. B. des Abdrucks und/oder des Modells, welches gemäß ei­ ner bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ein 1 : 1 Modell des Untersuchungsobjekts ist, kann dann die Platte derart an­ gefertigt werden, dass sie möglichst passgenau an den Ober­ flächen der zu fixierenden Knochenstücke angebracht werden kann. Die Oberfläche der Platte kann dazu insbesondere mit der Oberfläche des Abdrucks verglichen werden oder die Pass­ genauigkeit der Platte kann direkt anhand des Modells über­ prüft werden, indem die Platte an einer Oberfläche des Modells angeordnet wird, die den Oberflächen der Knochenstücke entspricht, an der die Platte angeordnet werden soll. Somit kann mit der Erfindung erreicht werden, dass die Passgenauig­ keit der Platte und folglich die Wahrscheinlichkeit erhöht wird, dass die Platte an den zu fixierenden Knochenstücken bei einem ersten Anordnungsversuch gut passt. Dadurch wird nicht nur die Zeitdauer des Eingriffs reduziert, wodurch ein zu behandelnder Patient weniger belastet wird, sondern es er­ höhen sich auch die Heilungschancen aufgrund einer erhöhten Passgenauigkeit der Platte.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung um­ fasst das Röntgensystem für das Verfahren einen C-Bogen.
Wenn nach weiteren Ausführungsformen der Erfindung für das Verfahren die Schablone mittels spanabhebender Verfahren, mittels eines Stiftbrettes und/oder mittels eines Lasers er­ zeugt werden, kann die Schablone in zeitsparender Weise her­ gestellt werden. Unter einem Stiftbrett wird eine Vorrichtung verstanden, die wenigstens eine in der Regel plane Oberfläche aufweist, aus der im Wesentlichen rechtwinklig zu dieser O­ berfläche mehrere, vorzugsweise zylinderförmige Stifte ver­ schieblich angeordnet sind. Die Stifte sind an der Oberfläche derart angeordnet, dass durch Verschieben der Stifte relativ zu der Oberfläche eine Kontur eines vorzugsweise dreidimensi­ onalen Gegenstandes nachgebildet bzw. ein Abdruck des Gegens­ tandes angefertigt werden kann. Der Vorteil eines solchen Stiftbrettes ist, dass die Oberflächen der zu fixierenden Knochenstücke ohne anfallende Späne abgebildet werden können, was insbesondere in einem Operationssaal vorteilhaft ist.
Die Schablone kann besonders zeitsparend hergestellt werden, wenn sie gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung automatisch hergestellt wird.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung sehen vor, dass das Verfahren, wie bereits angedeutet, für einen medizinischen Zweck vorgesehen und/oder intraoperativ verwendet wird. Gera­ de bei einer intraoperativen Verwendung des Verfahrens kann ein medizinischer Eingriff zur Anordnung der Platte besonders zeitsparend und hochwertig durchgeführt werden, was sich po­ sitiv auf die Belastung des Patienten durch den Eingriff und die Heilungschancen des Patienten auswirkt.
Die Aufgabe der Erfindung wird auch gelöst durch eine Vor­ richtung zur Herstellung einer Schablone eines Untersuchungs­ objekts, aufweisend Mittel zur Erzeugung eines Volumendaten­ satzes und basierend auf dem Volumendatensatz Mittel zur Her­ stellung einer Schablone des Untersuchungsobjekts. Erfin­ dungsgemäß ist die Vorrichtung also derart ausgeführt, dass sie Mittel zur Erzeugung eines Volumendatensatzes von einem Untersuchungsobjekt aufweist, wie beispielsweise ein Röntgen­ system zur Aufnahme von an einer Knochenfraktur beteiligter Knochenstücke. Ferner umfasst die Vorrichtung Mittel zur Her­ stellung einer Schablone des Untersuchungsobjekts, wie bei­ spielsweise der Knochenstücke. Die Schablone kann wiederum zur Anfertigung der zur Fixierung der Knochenstücke bestimm­ ten Platte verwendet werden, wodurch die Passgenauigkeit der Platte verbessert wird. Somit kann die Zeitdauer des Ein­ griffs vermindert und die Heilungschancen des Patienten er­ höht werden.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteran­ sprüchen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den beigefügten schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines C-Bogen Röntgengerätes und einer rechnergestützten Fräsmaschine,
Fig. 2 einen Ausschnitt eines gebrochenen Schienbeinkno­ chens,
Fig. 3 eine Kennzeichnung in einem Bild des gebrochenen Schienbeinknochens,
Fig. 4 einen Abdruck des gebrochenen Schienbeinknochens,
Fig. 5 ein Modell des gebrochenen Schienbeinknochens und
Fig. 6 ein Stiftbrett.
Die Fig. 1 zeigt schematisch eine Seitenansicht eines C-Bogen Röntgengerätes 1. Das C-Bogen Röntgengerät 1 weist einen auf Rädern 2 verfahrbaren Gerätewagen 3 auf. Das C-Bogen Röntgen­ gerät 1 umfasst eine in der Fig. 1 schematisch angedeutete Hubvorrichtung 4 mit einer Säule 5. An der Säule 5 ist ein Halteteil 6 angeordnet, an dem wiederum ein Lagerteil 7 zur Lagerung eines C-Bogens 8 angeordnet ist. Der C-Bogen 8 weist eine Röntgenstrahlenquelle 9 und einen Strahlungsdetektor 10 auf, welche derart aneinander gegenüberliegend an dem C-Bogen 8 angeordnet sind, dass ein von der Röntgenstrahlenquelle 9 ausgehender Zentralstrahl ZS einer Röntgenstrahlung annähernd mittig auf die Detektorfläche des Strahlungsdetektors 10 trifft.
Das Lagerteil 7 ist in an sich bekannter Weise um eine ge­ meinsame Achse A des Halteteiles 6 und des Lagerteiles 7 drehbar (vgl. Doppelpfeil a, Angulation) und in Richtung der Achse A verschieblich (vgl. Doppelpfeil b) an dem Halteteil 6 gelagert. Der C-Bogen 8 ist längs seines Umfangs in die Rich­ tung des Doppelpfeils o an dem Lagerteil 7 relativ zu dem La­ gerteil 7 verschieblich gelagert (Orbitalbewegung).
Mit Hilfe der Hubvorrichtung 4 ist der C-Bogen 8, der über das Lagerteil 7 und das Halteteil 6 mit der Säule 5 der Hub­ vorrichtung 4 verbunden ist, relativ zu dem Gerätewagen 3 vertikal verstellbar.
Ein schematisch in der Fig. 1 gezeigter Patient P liegt auf einem ebenfalls nur schematisch dargestellten und für Rönt­ genstrahlung transparenten Tisch T, der mit einer nicht ge­ zeigten Hubvorrichtung vertikal verstellbar ist. Der Patient P kann durch die vorgehend genannten Verstellmöglichkeiten des C-Bogen Röntgengerätes 1 und des Tisches T auf unter­ schiedlichste Weise radiologisch untersucht werden, wobei die von der Röntgenstrahlenquelle 9 ausgehende Röntgenstrahlung den Patienten P durchdringt und auf den Strahlungsdetektor 10 auftritt.
Das C-Bogen Röntgengerät 1 ist insbesondere dafür vorgesehen, einen Volumendatensatz von Körperteilen des Patienten P zu erstellen. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispieles ist in dem Gerätewagen 3 ein Rechner 11 angeordnet, der in einer in der Fig. 1 nicht dargestellten Weise mit dem Strah­ lungsdetektor 10 verbunden ist und in an sich bekannter Weise aus einer mit der Röntgenstrahlenquelle 9 und dem Strahlungs­ detektor 10 gewonnenen Serie von 2D-Projektionen, welche bei einer Verstellung des C-Bogens 8 um ein in einem Bild darzu­ stellendes Körperteil des Patienten P gewonnen werden, einen Volumendatensatz von dem darzustellenden Körperteil rekon­ struiert. Der C-Bogen 8 wird dabei entweder längs seines Um­ fanges in die Richtung des Doppelpfeils o relativ zu dem La­ gerteil 7 oder bezüglich der Angulationsachse A um etwa 190° verstellt, wobei während der Verstellung ca. 50 bis 100 2D- Projektionen gewonnen werden. Im Falle des vorliegenden Aus­ führungsbeispieles steuert der Rechner 11 die Verstellung des C-Bogens 8 mittels eines in dem Lagerteil 7 angeordneten e­ lektrischen Antriebes 12 oder mittels eines in dem Halteteil 6 angeordneten elektrischen Antriebes 13. Der Rechner 11 ist in nicht dargestellten Weise mit den elektrischen Antrieben 12 und 13 verbunden.
Um aus der Serie von 2D-Projektionen den Volumendatensatz re­ konstruieren zu können, sind in den elektrischen Antrieben 12 und 13 je ein Wegaufnehmer 14 und 15 integriert, welche zu jeder der 2D-Projektionen des aufzunehmenden Körperteils eine Position des C-Bogens 8 relativ zu dem darzustellenden Kör­ perteil zuordnen. Aus den Positionen werden schließlich Pro­ jektionsgeometrien ermittelt, welche für die Rekonstruktion erforderlich sind.
Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels weist der Pa­ tient P eine Fraktur F am linken Schienbeinknochen SB auf, welcher ausschnittsweise und schematisch in der Fig. 2 darge­ stellt ist. Der Schienbeinknochen SB soll mittels einer Plat­ te PL, die in geeigneter Weise an einer Oberfläche des Schienbeinknochens SB angeordnet werden soll, fixiert werden, wobei der Eingriff insbesondere minimalinvasiv erfolgt.
Um die Platte PL derart zu formen, dass sie möglichst passge­ nau an der Oberfläche des Schienbeinknochens SB angeordnet werden kann, wird mittels des C-Bogen Röntgengerätes 1 von einer nicht dargestellten Bedienperson ein Volumendatensatz des interessierenden Bereichs des linken Schienbeinknochens SB erzeugt. Aus dem Volumendatensatz stellt der Rechner 11 mittels bekannter Verfahren, beispielsweise dem MPR-Verfahren (multiplanare Reformation), Bilder von dem linken Schienbein­ knochen SB her, welche auf einem Monitor 20 darstellbar sind, der mit dem Rechner 11 mit einer elektrischen Leitung 21 ver­ bundenen ist.
Anschließend wird im Falle des vorliegenden Ausführungsbei­ spiels mit einer Rechnermaus 22, die mit einer elektrischen Leitung 23 mit dem Rechner 11 verbunden ist, in einem mittels des Monitors 20 in nicht gezeigter Weise dargestelltes Bild des Schienbeinknochens SB ein Ausschnitt derjenigen Oberflä­ che des Schienbeinknochens SB markiert, an die die Platte PL angeordnet werden soll. Danach wird, wie in der Fig. 3 sche­ matisch gezeigt, mit dem Monitor 20 im Wesentlichen dieser Ausschnitt 24 des den Schienbeinknochen SB darstellenden Bil­ des in Originalgröße wiedergegeben und im Falle des vorlie­ genden Ausführungsbeispiels diejenige Begrenzungslinie 25 in dem Bild des Schienbeinknochens SB hervorgehoben, die ein Teil derjenigen Oberfläche darstellt, an der die Platte PL angeordnet werden soll. Da der Ausschnitt 24 mit dem Monitor 20 in Originalgröße abgebildet wird, kann ein in der Fig. 1 nicht dargestellter behandelnder Arzt zumindest teilweise ei­ ne Kontur der Oberfläche des Schienbeinknochens SB erkennen, an der die Platte PL angeordnet werden soll und kann somit die Form der Platte PL entsprechend verändern.
Um eine verbesserte Passgenauigkeit der Platte PL zu errei­ chen, berechnet der Rechner 11 nach dem Setzen der Markierung basierend auf dem Volumendatensatz und der gesetzten Markie­ rung in dem Bild des Schienbeinknochens SB einen Datensatz, welcher einer rechnergestützten Fräsmaschine 16 zugeführt wird, die mit einer elektrischen Leitung 17 mit dem Rechner 11 verbunden ist. Dieser Datensatz umfasst Daten, welche die rechnergestützte Fräsmaschine 16 benötigt, um in einem ersten Betriebsmodus automatisch einen in der Fig. 4 schematisch dargestellten Abdruck AD desjenigen Bereichs des gebrochenen Schienbeinknochens SB anzufertigen, der im Wesentlichen dem markierten Bereich in dem Bild des Schienbeinknochens SB ent­ spricht und an dem die Platte PL im Wesentlichen angeordnet werden soll. Anhand des Abdrucks AD kann somit der behandeln­ de Arzt die Oberfläche der Platte PL derart gestalten, dass sie möglichst passgenau an den gebrochenen Schienbeinknochen SB angeordnet werden kann. Der behandelnde Arzt kann insbe­ sondere die Form der Platte PL mit dem Abdruck AD vergleichen und wenn nötig die Platte PL derart verändern, dass deren Passgenauigkeit verbessert wird. Folglich kann der Arzt in einfacher Weise eine passgenaue Platte PL herstellen, wodurch die Heilungschancen des Patienten P erhöht werden.
In einem zweiten Betriebsmodus fertigt die rechnergestützte Fräsmaschine 16 basierend auf dem Datensatz automatisch ein in der Fig. 5 schematisch dargestelltes 1 : 1 Modell M desjeni­ gen Bereichs des gebrochenen Schienbeinknochens SB an, der im Wesentlichen in dem Bild des Schienbeinknochens SB markiert wurde und im Wesentlichen dem Bereich entspricht, an dem die Platte PL angeordnet werden soll. Da es sich bei dem Modell M um ein 1 : 1 Modell M handelt, kann der Arzt die Passgenauig­ keit der Platte PL direkt an dem Modell M überprüfen und wenn nötig in vorteilhafter Weise Korrekturen an der Form der Platte PL vornehmen. Folglich wird es dem Arzt ermöglicht, relativ einfach eine relativ passgenaue Platte PL herzustel­ len, was sich wiederum positiv auf den Heilungserfolg des Pa­ tienten P auswirkt.
Weil der Abdruck AD in einem ersten Betriebsmodus und das Mo­ dell M in einem zweiten Betriebsmodus automatisch mit der rechnergestützten Fräsmaschine 16 hergestellt werden, kann die Kombination aus dem C-Bogen Röntgengerät 1 und der Fräs­ maschine 16 insbesondere intraoperativ genutzt werden, wo­ durch sich auch eine Eingriffszeit zur Anordnung der Platte PL an dem Schienbeinknochen SB verkürzen lässt, wodurch der Patient weniger stark belastet wird.
Anstelle der in den Fig. 1 gezeigten Fräsmaschine 16 kann auch ein in der Fig. 6 gezeigtes Stiftbrett 50 verwendet wer­ den, um einen Abdruck desjenigen Bereichs des gebrochenen Schienbeinknochens SB anzufertigen, an dem die Platte PL an­ geordnet werden soll. Das Stiftbrett 50 umfasst im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ein quaderförmiges Gehäuse 51, in dem ein Rechner 52 angeordnet ist. Ferner umfasst das Stiftbrett 50 zylinderförmige Stifte 53, welche aus einer, im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels nach oben gerich­ teten Seitenfläche 54 des Stiftbrettes 50 herausragen. Die Stifte 53 sind im Wesentlichen rechtwinklig zur Oberfläche der Seitenfläche 54 verschieblich angeordnet und können mit dem Rechner 52 derart bewegt werden, so dass sie verschieden weit aus dem Gehäuse 51 herausragen.
Der Rechner 52 ist ferner in nicht dargestellter Weise mit dem Rechner 11 des C-Bogen Röntgengerätes 1 verbunden und verstellt die Stifte 53 aufgrund des nach der gesetzten Markierung erzeugten Datensatzes derart, dass die nach außen zeigenden Enden der Stifte 53 die Kontur derjenigen Oberflä­ che darstellen, die einem Abdruck des Teilbereiches des Schienbeinknochens SB entspricht, an denen die Platte PL an­ geordnet werden soll. Der behandelnde Arzt kann somit die Passgenauigkeit der Platte PL mittels der von den Stiften 53 dargestellten Kontur vergleichen und wenn nötig die Form der Platte PL verändern, um deren Passgenauigkeit zu erhöhen.
In einem zweiten Betriebsmodus verstellt der Rechner 52 die Stifte 53 derart, dass die nach außen ragenden Enden der Stifte 53 die Oberfläche desjenigen Bereichs des Schienbein­ knochens SB insbesondere in Originalgröße darstellen, an der die Platte PL angeordnet werden soll. Somit kann der behan­ delnde Arzt die Passgenauigkeit der Platte PL direkt an dem Stiftbrett 50 überprüfen und notwendige Korrekturen in einfa­ cher Weise durchführen.
Ferner können auch andere Mittel zur Herstellung einer Schab­ lone verwendet werden. Insbesondere können die Mittel zur Herstellung einer Schablone einen Laser umfassen, welcher den Abdruck und/oder das Modell, also eine Schablone beispiels­ weise aus einem Rohling brennt.
Es ist auch nicht nötig, dass die Fräsmaschine 16, das Stift­ brett 50 oder andere Mittel zur Herstellung einer Schablone mit dem C-Bogen Röntgengerät 1 direkt verbunden sind. Es ist insbesondere auch denkbar, dass die Fräsmaschine 16, das Stiftbrett 50 oder andere Mittel zur Herstellung einer Schab­ lone per Funk, Infrarot oder mit einer Fiberglasverbindung mit dem C-Bogen Röntgengerät 1 verbunden sind. Es ist auch denkbar, dass der Datensatz mittels eines geeigneten Mediums, wie beispielsweise einer Computerdiskette, gespeichert wird und die Mittel zur Herstellung einer Schablone mittels der Computerdiskette geladen werden.
Das Röntgengerät muss ferner nicht notwendigerweise einen C- Bogen umfassen. Es sind auch andere Röntgengeräte oder andere Mittel zur Erzeugung eines Volumendatensatzes, die kein Rönt­ gensystem aufweisen, denkbar. Andere Mittel zur Erzeugung ei­ nes Volumendatensatzes können beispielsweise auf Ultraschall basieren.
Das erfindungsgemäße Verfahren oder die erfindungsgemäße Vor­ richtung ist auch zur Behandlung anderer Knochen oder Körper­ teile oder auch zur Behandlung von Tieren einsetzbar.
Der Abdruck und/oder das Modell können auch für andere Mittel zur Fixierung eines Untersuchungsobjektes als eine Platte PL bestimmt sein. Insbesondere sind Drähte als solche Mittel zur Fixierung eines Untersuchungsobjekts denkbar.
Das Modell M muss auch nicht notwendigerweise ein 1 : 1 Modell sein.
Das erfindungsgemäße Verfahren oder die erfindungsgemäße Vor­ richtung kann auch für nicht-medizinische Zwecke eingesetzt werden.
Die vorstehenden Ausführungsbeispiele sind im Übrigen nur ex­ emplarisch zu verstehen.

Claims (22)

1. Verfahren zur Herstellung einer Schablone eines Untersu­ chungsobjektes (SB), aufweisend folgende Verfahrensschritte:
  • a) Erzeugen eines Volumendatensatzes von dem Untersuchungsob­ jekt (SB) und
  • b) basierend auf dem Volumendatensatz Herstellung der Schab­ lone (AD, M).
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei welchem der Volumendaten­ satz mit einem Röntgensystem (8 bis 10) hergestellt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, bei welchem sich das Röntgen­ system (8 bis 10) zur Erzeugung des Volumendatensatzes auto­ matisch um das Untersuchungsobjekt (SB) dreht.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei welchem die Schablone eine Kennzeichnung (25) in einem aus dem Volu­ mendatensatz gewonnenen Bild (24) darstellt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei welchem die Schablone ein Abdruck (AD) und/oder ein Modell (M) des Untersuchungsobjekts (SB) ist.
6. Verfahren nach Anspruch 5, bei welchem das Modell (M) ein 1 : 1 Modell (M) des Untersuchungsobjekts (SB) ist.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 6, bei welchem das Röntgensystem (8 bis 10) einen C-Bogen (8) umfasst.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3 oder 5 bis 7, bei welchem die Schablone (AD, M) mittels spanabhebender Ver­ fahren, mittels eines Stiftbrettes (50) und/oder mittels ei­ nes Lasers erzeugt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei welchem die Schablone (AD, M) automatisch hergestellt wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, welches für medizinische Zwecke vorgesehen ist.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, welches intraoperativ verwendet wird.
12. Vorrichtung zur Herstellung einer Schablone (AD, M) eines Untersuchungsobjekts (SB), aufweisend Mittel (8 bis 11) zur Erzeugung eines Volumendatensatzes und basierend auf dem Vo­ lumendatensatz Mittel (16) zur Herstellung einer Schablone (AD, M) des Untersuchungsobjekts (SB).
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, bei welchem die Mittel (8 bis 11) zur Erzeugung des Volumendatensatzes ein Röntgensys­ tem (8 bis 10) umfassen.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, bei welchem sich das Rönt­ gensystem (8 bis 10) zur Erzeugung des Volumendatensatzes au­ tomatisch um das Untersuchungsobjekt (SB) dreht.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, bei wel­ chem die Schablone eine Kennzeichnung (25) in einem aus dem Volumendatensatz gewonnenen Bild (24) darstellt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, bei wel­ chem die Schablone ein Abdruck (AD) und/oder ein Modell (M) des Untersuchungsobjekts (SB) ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, bei welcher das Modell (M) ein 1 : 1 Modell (M) des Untersuchungsobjekts (SB) ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 17, bei wel­ chem das Röntgensystem (8 bis 10) einen C-Bogen (8) umfasst.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14 oder 16 bis 18, bei welchem die Mittel (16) zur Herstellung einer Schablone (AD, M) spanabhebende Mittel, ein Stiftbrett (50) und/oder wenigstens einen Laser umfassen.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 19, bei wel­ chem die Mittel (16) zur Herstellung einer Schablone (AD, M) die Schablone (AD, M) automatisch herstellen.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 20, welche für medizinische Zwecke verwendet wird.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 21, welche inraoperativ verwendet wird.
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