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DE10063861A1 - Vorrichtung an einer Spinnereivorbereitungsmaschine, z. B. Reiniger, Öffner, Karde o. dgl. zur Erfassung von ausgeschiedenem Abfall - Google Patents

Vorrichtung an einer Spinnereivorbereitungsmaschine, z. B. Reiniger, Öffner, Karde o. dgl. zur Erfassung von ausgeschiedenem Abfall

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DE10063861A1
DE10063861A1 DE10063861A DE10063861A DE10063861A1 DE 10063861 A1 DE10063861 A1 DE 10063861A1 DE 10063861 A DE10063861 A DE 10063861A DE 10063861 A DE10063861 A DE 10063861A DE 10063861 A1 DE10063861 A1 DE 10063861A1
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DE
Germany
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waste
camera
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machine
evaluation
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DE10063861A
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DE10063861B4 (de
Inventor
Fritz Hoesel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Truetzschler GmbH and Co KG
Original Assignee
Truetzschler GmbH and Co KG
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Publication date
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    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01GPRELIMINARY TREATMENT OF FIBRES, e.g. FOR SPINNING
    • D01G31/00Warning or safety devices, e.g. automatic fault detectors, stop motions
    • D01G31/003Detection and removal of impurities

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Preliminary Treatment Of Fibers (AREA)

Abstract

Bei einer Vorrichtung an einer Spinnereivorbereitungsmaschine, z. B. Reiniger, Öffner, Karde o. dgl., zur Erfassung von ausgeschiedenem Abfall, der aus Abscheideelementen austritt und in einer Sammeleinrichtung gesammelt wird, ist eine optische Messeinrichtung vorgesehen, die den Abfall überprüft. DOLLAR A Um eine Erfassung des Gutfaseranteils im Abgang und eine Aussage über die Zusammensetzung des Abgangs zu ermöglichen, ist der Abfallsammeleinrichtung eine elektronsiche Kamera zugeordnet, die mit einer elektronischen Auswerteinrichtung (Bildverarbeitungseinheit) in Verbindung steht.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung an einer Spinnereivorbereitungsmaschine, z. B. Reiniger, Öffner, Karde o. dgl., zur Erfassung von ausgeschiedenem Abfall, der aus Ausscheideelementen austritt und in einer Sammeleinrichtung gesammelt wird, bei der eine optische Messeinrichtung vorgesehen ist, die den Abfall auf dessen Schmutzanteil überprüft.
Bei einer bekannten Vorrichtung (EP 0 399 315) fördern die Schlagstifte einer Reinigungswalze die Faserflocken über Reinigungsstäbe, die derart verstellbar sind, dass dadurch die Reinigungsintensität veränderbar ist. Unterhalb der Reinigungsstäbe misst ein Helligkeitssensor die Helligkeit als Maß für den Schmutzanteil des ausgeschiedenen Abganges (Abfalls), welcher durch die Reinigungsstäbe ausgeschieden wurde und in einer trichterartigen Sammeleinrichtung gesammelt wird. In vorgegebenen Zeitintervallen wird der Abgang über einen Saugtransport abgesaugt, der am unteren Ende der Sammeleinrichtung angeordnet ist. Die vom Helligkeitssensor gemessene Helligkeit des ausgeschiedenen Abfalles wird als Signal in eine Steuerung eingegeben und an einer Anzeige angezeigt. Ein Nachteil besteht darin, dass der Sensor nur zur Erfassung für den Schmutzanteil dient, eine Erfassung des Gutfaseranteils aber nicht erfolgt. Außerdem stört, dass der Sensor nur Helligkeitsunterschiede festzustellen vermag, so dass Aussagen über die Zusammensetzung des Abgangs, insbesondere über die Art der Bestandteile des Schmutzanteils, nicht möglich sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, die die genannten Nachteile vermeidet, die insbesondere eine Erfassung des Gutfaseranteils im Abgang erlaubt und eine Aussage über die Zusammensetzung des Abganges ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen gelingt die automatische Erfassung des Gutfaseranteils im Abgang, und es ist eine Aussage über die Zusammensetzung des Abganges ermöglicht. Die elektronische Kamera und die anschließende Bildauswertung ermöglichen die genaue Kenntnis des Anteils von Gutfasern im Abgang, die zur Einstellung der Ausscheideelemente herangezogen wird. Außerdem erlaubt die elektronische Bildauswertung verlässliche Aussagen über die Zusammensetzung des Abganges (z. B. über Nissen, Schalenteile, Trash, Gutfasern), die Rückschlüsse über die Arbeit der Maschine zulassen und zu einer entsprechenden Einstellung der Maschinen- und Arbeitselemente führt. Dabei erfolgt eine kontinuierliche, objektive und somit personenunabhängige Beurteilung des ausgeschiedenen Abfalls. Aufgrund entsprechender Aufnahme- und Auswertetechniken ist man in der Lage, Informationen über die Art des Abfalls zu erhalten. Insbesondere ist es möglich, den Gutfaseranteil, der mit ausgeschieden wurde, zu bestimmen und bei Bedarf zu beeinflussen. In Abhängigkeit von den gewonnenen Ergebnissen können vorhandene Maschinenelemente so verstellt werden, dass sich automatisch eine vorherbestimmte und gewünschte Abfallzusammensetzung ergibt. Auch können Informationen über die Größen ausgeschiedener Verunreinigungen gewonnen werden. Informationen über die Konsistenz und die Menge des Abfalls können auf dem Maschinen-Bediendisplay direkt ablesbar gemacht werden und bei Bedarf auch an übergeordnete Datenerfassungs- oder ähnliche Systeme weitergegeben werden.
Die Ansprüche 2 bis 44 haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1a schematisch Seitenansicht eines Querschnitts durch eine Reinigungsmaschine mit mehreren Absaughauben für Abfall,
Fig. 1b Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung an dem Reiniger gem. Fig. 1a,
Fig. 2 Vorderansicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 1b,
Fig. 3a, 3b eine Ausscheidestelle für Abfall mit verstellbarem Leitflügel,
Fig. 4 Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 1b,
Fig. 5 Blockschaltbild einer elektronischen Steuer- und Regeleinrichtung mit angeschlossener Kamera, Auswerteeinrichtung, Bedien- und Anzeigeeinrichtung und Stelleinrichtung für Leitflügel,
Fig. 6 eine Abfallsammelleitung mit Fenster, Kamera und Beleuchtungseinrichtung,
Fig. 7a an beiden Maschinenseiten jeweils einen Absaugkanal, jeweils mit Fenster, Kamera und Beleuchtungseinrichtung,
Fig. 7b Seitenansicht der Vorrichtung nach Fig. 7a mit Anordnung der Beleuchtungseinrichtung und
Fig. 8 Blockschaltbild, bei der zwischen der elektronischen Steuer- und Regeleinrichtung und einer Mehrzahl von Kameras eine zentrale (gemeinsame) Auswerteeinrichtung vorhanden ist.
Der in einem geschlossenen Gehäuse angeordneten Reinigungsvorrichtung wird, z. B. Trützschler CVT 4, nach Fig. 1a das zu reinigende Fasermaterial (Pfeil F), das insbesondere Baumwolle ist, in Flockenform zugeführt. Dies erfolgt beispielsweise durch einen (nicht dargestellten) Füllschacht, durch ein Förderband o. dgl.. Die Watte wird mittels zweier Speisewalzen 1, 2 unter Klemmung einer Stiftwalze 3 zugeführt, die im Gehäuse drehbar gelagert ist und entgegen dem Uhrzeigersinn (Pfeil A) umläuft. Der Stiftwalze 3 ist eine Garniturwalze 4 nachgeordnet, die mit einer Sägezahngarnitur bezogen ist. Die Walze 3 hat eine Umfangsgeschwindigkeit von ca. 10 bis 21 m/sec. Die Walze 4 hat eine Umfangsgeschwindigkeit von ca. 15 bis 25 m/sec. Die Walze 5 hat eine größere Umfangsgeschwindigkeit als Walze 4, und Walze 6 hat eine größere Umfangsgeschwindigkeit als Walze 5. Den Walzen 3 und 4 sind nacheinander zwei weitere Sägezahnwalzen 5 bzw. 6 nachgeordnet, deren Drehrichtungen mit C bzw. D bezeichnet sind. Die Walzen 3 bis 6 haben einen Durchmesser von ca. 150 bis 300 mm. Die Stiftwalze 3 wird vom Gehäuse umschlossen. Der Stiftwalze 3 ist eine Abscheideöffnung 7 für den Austritt von Faserverunreinigungen zugeordnet, deren Größe dem Verschmutzungsgrad der Baumwolle angepasst bzw. anpassbar ist. Der Abscheideöffnung 7 ist eine Abscheidkante 12, z. B. ein Messer, zugeordnet. In Richtung der Pfeile A sind an der Walze 3 weitere Abscheidöffnungen 8 und eine Abscheidkante 13 vorhanden. Der Sägezahnwalze 4 sind eine Abscheidöffnung 9 und eine Abscheidkante 14, der Sägezahnwalze 5 eine Abscheidöffnung 10 und eine Abscheidkante 15 und der Sägezahnwalze 6 eine Abscheidöffnung 11 und eine Abscheidkante 16 zugeordnet. Jedem Abscheidmesser 12 bis 16 ist eine Absaughaube 17 bis 21 zugeordnet. Mit E ist die Arbeitsrichtung des Reinigers bezeichnet.
Nach Fig. 1b ist an jeder Absaughaube 17, 18, 19, 20, 21 eine Absaugleitung 22, 23, 24, 25 bzw. 26 angeschlossen. Die Absaugleitungen 22 bis 26 sind mit einem gemeinsamen Absaugkanal 27 verbunden. Die starren Absaugleitungen 22 bis 26 und der Absaugkanal 27 ist einstückig, z. B. aus Blech oder Kunststoff, ausgebildet. Die Länge der Absaugleitungen 22 bis 26 ist unterschiedlich ausgebildet, je nach Entfernung zwischen der Absaughaube 17 bis 21 und dem Absaugkanal 27. Der Querschnitt 27 I bis 27 V des Absaugkanals 27 - in Strömungsrichtung (Pfeil K) gesehen - ist jeweils nach Einmündung einer Absaugleitung 22 bis 26. Das Ende des Absaugkanals 27 ist an eine (nicht dargestellte) Saugquelle angeschlossen. Die Strömungsrichtung innerhalb der Absaugleitungen 22 bis 26 ist mit Pfeilen L bis P bezeichnet.
Die Funktionsweise ist folgende: Die aus Faserflocken (F) bestehende Watte wird von den Speisewalzen 1, 2 unter Klemmung der Stiftwalze 3 zugeführt, die das Fasermaterial durchkämmt und Faserbüschel auf ihren Stiften mitnimmt. Beim Vorbeilauf der Walze 3 an der Abscheidöffnung 7 und der Abscheidkante 12 werden entsprechend der Umfangsgeschwindigkeit und Krümmung dieser Walze sowie der dieser ersten Ausscheidungsstufe angepassten Größe der Abscheidöffnung 7, Abfall (Kurzfasern und grobe Verunreinigungen) und (an sich unerwünscht) ein gewisser Anteil Gutfasern durch die Fliehkraft aus dem auf der Walze verbleibenden Fasermaterial herausgeschleudert, die nach Passieren der Abscheidöffnung 7 in eine Absaughaube 17 (Schmutz) im Gehäuse gelangen. Das derart vorgereinigte Fasermaterial wird durch die Garniturspitzen der Garniturwalzen 4 von der ersten Walze 3 abgenommen, wobei es weiter aufgelöst wird. Beim Vorbeilauf der Walzen 4, 5 und 6 an den Abscheidöffnungen 9, 10 bzw. 11 mit Abscheidkanten 14, 15 bzw. 16 werden weitere Verunreinigungen durch die Fliehkraft aus dem Faserverband herausgeschleudert.
Mit Pfeilen B, C und D sind die Drehrichtung der Garniturwalzen 4, 5 bzw. 6 bezeichnet. Mit 17 bis 21 sind Absaugeinrichtungen für die aus den Abscheidöffnungen 7 bis 11 austretenden Verunreinigungen bezeichnet. Die Drehrichtung A, B, C bzw. D jeweils benachbarter Walzen 3, 4, 5 bzw. 6 ist unterschiedlich. Am Ende der letzten Walze 6 ist eine pneumatische Absaugeinrichtung 22 für das gereinigte Fasermaterial (Pfeil H) vorhanden. Die Umfangsgeschwindigkeit der jeweils nachgelagerten Walze ist größer als die Umfangsgeschwindigkeit der jeweils vorgelagerten Walze. Mit 23 bis 26 sind verstellbare Luftleitelemente bezeichnet, die an der Lufteintrittsöffnung der Absaughauben 17 bis 26 angebracht sind und mit denen die Menge der angesaugten Luft einstellbar ist. In der Wand des Absaugkanals 27 ist eine durchsichtige Scheibe 40 angebracht, so dass man von außen in den Saugkanal 27 hineinsehen kann. Der Scheibe 40 ist außerhalb des Saugkanals 27 eine Kamera 41 zugeordnet, mit der der durch den Saugkanal 40 strömende Abfall von der Kamera 41 erfasst wird.
Nach Fig. 2 ist die Absaughaube 17 zwischen den beiden Gestellwänden 28, 29 (Gehäusewände) angeordnet, wobei außerhalb der Wände 28, 29 an den Enden 17a, 17b der Absaughaube 17 jeweils ein Stutzen 30a, 30b ausgebildet ist, so dass die Absaughaube 17 zwei Öffnungen in den Gestellwänden 28, 29 durchdringt. Um die Stutzen 30 ist eine ringförmige elastische Dichtung 32, z. B. aus Schaumstoff, herumgelegt. Der eine Endbereich 22a der Absaugleitung 22 mündet in den Absaugkanal 27a (vgl. Fig. 1b), der andere Endbereich 22b der Absaugleitung 22 mündet in den Absaugkanal 27b. Mit 34 ist ein Befestigungselement, z. B. Schraubverbindung bezeichnet. Die Enden der Absaugkanäle 27a, 27b sind an einen gemeinsamen Absaugkanal 44 (sh. Fig. 4) angeschlossen, der mit einer (nicht dargestellten) Saugquelle verbunden ist. Der Anschluss der Absaugleitung 22a an die Absaughaube 17 und an den Absaugkanal 35 entspricht dem Anschluss der Absaugleitung 22 an die Absaughaube 17 und den Absaugkanal 27. Auf der Außenseite der Absaugkanäle 27a, 27b ist jeweils eine durchsichtige Scheibe 40a bzw. 40b angebracht, denen außerhalb der Absaugkanäle 27a bzw. 27b eine Kamera 41a, bzw. 41b zugeordnet ist, die der Erfassung des Abfalls dient. Mit den Pfeilen Q und R ist die Strömungsrichtung der Absaugströme innerhalb der Absaughaube 17 bezeichnet.
Die in den Fig. 1a, 1b und 2 dargestellte Reinigungsvorrichtung besitzt Einrichtungen, mit denen die Menge und zum Teil auch die Art des auszuscheidenden Abfalls (Fremdteile, Trans, Nissen usw.) einstell- bzw. beeinflussbar ist. Diese sind als motorisch verstellbare Leitflügel 37 ausgebildet, die im Bereich der Öffnungs- und Reinigungswalzen 3 bis 6 vor den Ausscheidemessern angebracht sind. Mit der Winkelstellung dieser Flügel 37 kann man die Menge und in gewisser Weise auch die Art der Ausscheidungen I beeinflussen (Fig. 3). Hierbei gilt, dass ein großer Öffnungswinkel relativ viele Ausscheidungen I und ein kleiner entsprechend weniger zur Folge hat. Durch die Festlegung der gewünschten Ausscheidungen I wird zugleich ganz besonders die Reinigungswirkung der Maschine auf das Gutmaterial bestimmt. Da in der Regel bei dieser Art der Ausscheidungen I immer auch "gutes" Fasermaterial mit ausgeschieden wird, gilt es in der Praxis einen akzeptablen Kompromiss zu finden. Das heißt, man scheidet so viel "Schlechtmaterial" aus wie möglich bei gleichzeitig einem minimalen ausgeschiedenen Gutfaseranteil. Um den ausgeschiedenen Abfall I beurteilen und damit die möglichen Einstellungen anpassen zu können, wird der Abfall I separiert, aufgefangen und schließlich auf die erfindungsgemäße Weise visuell beurteilt.
Nach Fig. 4 wird der Abfall I von den einzelnen Ausscheidestellen auf jeder Maschinenseite zusammengefasst und kontinuierlich mittels Unterdruck abgesaugt und zu einer zentralen Filter- und Separieranlage 44 befördert. Erfindungsgemäß wird nun in die "Abfallsammelleitung" ein optoelektrisches Kamerasystem 41 mit entsprechender Beleuchtung 42 und Auswerteeinheit integriert. Das System ist so angeordnet und in der Lage, alle innerhalb der Leitung 44 vorbeifliegenden Fasern, Fremd- oder sonstigen Teile zu erfassen. Des weiteren ist es ausgbildet, einzelne Materialien unterscheiden zu können sowie mengen- und größenmäßige Informationen darüber zu liefern. In Abhängigkeit von entsprechenden Vorgaben werden dann automatisch die den Abfall I beeinflussenden Maschinenaggregate (z. B. die Leitflügel 37) so lange verstellt, bis die gewünschte Abfallqualität erreicht ist.
Entsprechend Fig. 5 sind an eine elektronische Steuer- und Regeleinrichtung 43 (Maschinensteuerung), z. B. Mikrocomputer, über eine Bildauswerteeinrichtung 42 die Kamera 41, z. B. CCD-Kamera, eine Bedien- und Anzeigeeinrichtung 44 und zwei Flügelverstelleinrichtungen 45a, 45b für die Einstellung der Leitflügel 37a bzw. 37b angeschlossen.
In Fig. 6 und 7a, 7b sind mögliche Anordnungen der Erfassungseinrichtungen innerhalb einer Reinigungsmaschine dargestellt. Sind in einer Maschine mehrere veränderbare und die Abfallqualität bestimmende Elemente vorhanden, so weisen diese in der Regel unterschiedliche Grundeinstellungen auf. Im Falle des Einsatzes einer zentralen Abfallerfassungseinrichtung werden die Elemente z. B. proportional zu dieser Grundeinstellung verändert. Grundsätzlich sind in der erfindungsgemäßen Einrichtung aber auch andere Änderungsverhältnisse möglich (z. B. reinigungswalzenorientiert). Diese können eingegeben (manuell oder über Kommunikationsnetzwerk), abgespeichert und bei Bedarf auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder verwendet werden. Eine manuelle Änderung aller dieser Werte ist auch möglich.
Auf diese Weise ergeben sich folgenden Vorteile:
  • 1. Es erfolgt eine kontinuierliche objektive und somit personenunabhängige Beurteilung des ausgeschiedenen Abfalls.
  • 2. Aufgrund entsprechender Aufnahme- und Auswertetechniken ist man in der Lage, Informationen über die Art des Abfalls zu erhalten. So ist es zum Beispiel möglich, den Gutfaseranteil, der mit ausgeschieden wurde, zu bestimmen und bei Bedarf zu beeinflussen.
  • 3. In Abhängigkeit von den gewonnenen Ergebnissen können vorhandene Maschinenelemente (z. B. Leitflügel, Messer) so verstellt werden, dass sich automatisch eine vorherbestimmte und gewünschte Abfallzusammensetzung ergibt.
  • 4. Des weiteren können auch Informationen über die Größen ausgeschiedener Verunreinigungen gemacht werden.
  • 5. Informationen über die Konsistenz und die Menge des Abfalls sind auf dem Maschinen-Bediendisplay 44 direkt ablesbar und können bei Bedarf auch an übergeordneten Datenerfassungs- oder ähnliche Systeme weitergegeben werden.
Für den Fall, dass für eine Maschine o. ä. mehrere Erfassungseinrichtungen, insbesondere z. B. je Ausscheidestelle, eingesetzt werden, ist es nach Fig. 8 vorteilhaft, ein zentrale Auswerteeinrichtung 46 für mehrere. Kameras 41a, 41b bis 41n zu benutzen. Hierdurch ergibt sich unter anderem eine kostenoptimierte Lösung. Des weiteren ist nur eine Kommunikationsverbindung mit der Maschinensteuerung 43 erforderlich und viele notwendige Funktionen können von den Kameras 41a bis 41n und zur Auswertung gemeinsam genutzt werden.
Mit K1 bis K8; M und N sind Saugluftströme bezeichnet. Mit I, I1 und I2 ist der Abfall bezeichnet.
Die erfindungsgemäße Beeinflussung von Ausscheideorganen in Abhängigkeit von der ermittelten Abfallkonsistenz bzw. -qualität kann bei allen Maschinen, die die entsprechenden Einrichtungen aufweisen, eingesetzt werden. Insbesondere sind hier auch Karden zu sehen.
Das System kann bei entsprechenden Vorgaben auch relativ gute Angaben über das Gewicht der Ausscheidung machen. Somit sind, da in der Regel auch die Produktion bekannt ist, Aussagen über das Verhältnis von Gutmaterial zur Ausscheidung realisierbar. Da Art und Größe der ausgeschiedenen Partikel ermittelt werden, kann anhand von einmalig empirisch ermittelten Gewichten entsprechende Angaben gemacht werden.
Beispiel
Für alle ausgeschiedenen Partikel besteht ein Zusammenhang zwischen Anzahl, Art, Größe und Gewicht. Wenn letzterer Zusammenhang ermittelt und vorgegeben wird, so sind anhand der erfindungsgemäß gewonnenen Aussagen über Art und Anzahl entsprechende Gewichtsangaben mit einer hinreichenden Genauigkeit möglich.
Bezieht man diese Werte dann noch auf die Zeit, so bekommt man z. B. eine Aussage darüber, wie viel Gramm pro Stunde ausgeschieden werden. Nimmt man nun bekannte Werte über die Produktion (kg/h) noch hinzu und setzt diese zu den Abfallwerten ins Verhältnis, so kann man eine prozentuale Angabe über den ausgeschiedenen Abfall bekommen (z. B. es werden 3% Abfall ausgeschieden).
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass man mit der erfindungsgemäßen Einrichtung z. B. Grenzwerte für bestimmte Parameter vorgeben kann.
Beispiel
Man erhält eine Warnung, wenn die ausgeschiedene Menge größer als × Gramm ist.
Des weiteren kann man so automatisch erzeugte materialspezifische Statistiken führen und feststellen, welche Materialien mit wie viel Verunreinigungen versehen sind. Auf diese Weise wird ein Kunde z. B. bei der Wahl des richtigen Basismaterials für bestimmte Produkte optimal unterstützt.

Claims (44)

1. Vorrichtung an einer Spinnereivorbereitungsmaschine, z. B. Reiniger, Öffner, Karde o. dgl., zur Erfassung von ausgeschiedenem Abfall, der aus Ausscheideelementen austritt und in einer Sammeleinrichtung gesammelt wird, bei der eine optische Messeinrichtung vorgesehen ist, die den Abfall überprüft, dadurch gekennzeichnet, das der Abfallsammeleinrichtung (27; 27a, 27b; 44) eine elektronische Kamera (41; 41a bis 41n) zugeordnet ist, die mit einer elektronischen Auswerteeinrichtung (42; 46) (Bildverarbeitungseinheit) in Verbindung steht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassung und Beurteilung des Abfalls (I) automatisch erfolgt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassung und Beurteilung des Abfalls (I) kontinuierlich erfolgt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Messergebnisse der Auswerteeinrichtung (42) mit vorgegebenen Größen verglichen werden.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass bei Abweichung von vorgegebenen Größen die Abfallausscheidung änderbar (37) ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine optoelektronische Kamera (41a bis 41n) in die Absaugleitungen (27; 27a, 27b; 44), durch die die Ausscheidungen (I; I1, I2) abgesaugt werden, integriert werden.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mehr als eine elektronische Auswerteeinrichtung (42) vorhanden ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass mehr als eine optoelektronische Kamera (41; 41a bis 41n) mit Auswerteeinrichtungen (42) in Verbindung stehen.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgewerteten Messergebnisse über die Menge und Konsistenz der Ausscheidungen (I) mit vorgegebenen Werten verglichen (43) werden und zur automatischen Änderung sowie die Ausscheidung beeinflussende Maschinenelemente (37) herangezogen werden.
10) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Auswerteeinrichtung (42; 46) mit der zugehörigen Maschinensteuerung (43) in Verbindung steht.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgewerteten Messergebnisse der Ausscheidevorgänge auf der Maschinen­ bedien- und Anzeigeeinheit (44) dargestellt werden.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgewerteten Messergebnisse der Ausscheidevorgänge an andere, u. U. übergeordnete und zentrale, Systeme weitergeleitet werden.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass je Maschine mindestens zwei optoelektronische Kameras (41; 41a bis 41n) zugeordnet sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass auf jeder Seite einer Maschine mindestens eine optoelektronische Kamera (41; 41a bis 41n) angeordnet ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei optoelektronischen Kameras (41; 41 bis 41n) mit einer zentralen Auswerteeinrichtung (46) in Verbindung stehen.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Kamera (41; 41a bis 41n) eine Matrixkamera ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass unterschiedliche Lichtquellen (42; 42a bis 42b) vorgesehen sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass Lichtquellen (42; 42a, 42b) mit unterschiedlichen Farben vorgesehen sind.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die unterschiedlichen Farben Rot- und Infrarotlicht sind.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Auflichtquelle und/oder eine Durchlichtquelle (42) vorgesehen sind.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe der Absaugrohrleitung (27; 27a, 27b; 44) auf den Tiefenschärfenbereich der mindestens einen Kamera (41; 41a bis 41n) abgestimmt ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgewerteten Messergebnisse zur Einstellung mindestens eines der Walze (3 bis 6) zugeordneten Leitflügels (37; 37a bis 37d) herangezogen werden.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgewerteten Messergebnisse zur Einstellung mindestens eines der Walze (3 bis 6) zugeordneten Ausscheidemessers (12 bis 16) herangezogen werden.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine elektronische Auswerteeinrichtung (42; 46) (Bildverarbeitungseinheit) mit einer elektronischen Steuer- und Regeleinrichtung (43), z. B. Mikrocomputer, in Verbindung steht.
25. Vorrichtung nach einenm der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschinenelemente wie Leitflügel (37; 37a bis 37d), Ausscheidemesser (12 bis 16) u. dgl. automatisch in Abhängigkeit von den ausgewerteten Messergebnissen einstellbar sind.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsfähigkeit der Maschine in Abhängigkeit von den ausgewerteten Messergebnissen änderbar ist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Art des Abfalls (Menge, Zusammensetzung) in Abhängigkeit von den ausgewerteten Messergebnissen änderbar ist.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Absaugort bzw. jedem Leitflügel (37; 37a bis 37d) mindestens eine separate Kamera (41; 41 bis 41n) zugeordnet ist.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Kamera (41; 41a bis 41n) einer zentralen Abfallsammelleitung (44) zugeordnet ist.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass in jeder Abfallsammelleitung (27; 27a, 27b; 44) ein Fenster (40; 40a, 40b) für die Kamera (41; 41a bis 4b) vorhanden ist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass in jeder Abfallsammelleitung (27; 27a, 27b; 44) ein Fenster (40; 40a, 40b) für eine Beleuchtungseinrichtung (42; 42a, 42b) vorhanden ist.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgewerteten Messergebnisse zur Ermittlung des Gewichtes der Ausscheidungen (I; I1, I2)herangezogen werden.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgewerteten Messergebnisse zur Ermittlung des Verhältnisses von dem Gutfaseranteil zu dem Schmutzanteil herangezogen werden.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgewerteten Messergebnisse zur Ermittlung des Gewichtes bestimmter Schmutzpartikelarten herangezogen werden.
35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass Grenzwerte für bestimmte Parameter vorgesehen werden, z. B. Gewicht der ausgeschiedenen Abfall- und Partikelmenge.
36. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgewerteten Ergebnisse zur Beurteilung der Qualität des zu verarbeitenden Fasermaterials (F) herangezogen werden.
37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass eine Maschine mit einer zentralen Auswerteeinrichtung in Verbindung steht, an die mehr als eine Kamera (41; 41a bis 41n) angeschlossen ist.
38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Auswerteeinrichtung (42; 46) die digitale Bildverarbeitung herangezogen wird.
39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Steuer- und Regeleinrichtung (43), z. B. ein Rechner, einen Speicher für Vergleichsdaten aufweist.
40. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinrichtung (42; 46) mit einem übergeordneten elektronischen Überwachungssystem, z. B. KIT, in Verbindung steht.
41. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass die Messwerte der Kamera (41; 41a bis 41n) in elektrische Signale umwandelbar sind.
42. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgewerteten Messergebnisse in einem Steuer- und Regelkreis zur Optimierung der Reinigung des Fasermaterials (F) herangezogen werden.
43. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 42, dadurch gekennzeichnet, dass mittels digitalisierter Fotodioden Bilder des Abfalls aufgenommen werden.
44. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 43, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertung der digitalen Bildinformationen mittels Bildanalysesoftware erfolgt.
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