DE10063861A1 - Vorrichtung an einer Spinnereivorbereitungsmaschine, z. B. Reiniger, Öffner, Karde o. dgl. zur Erfassung von ausgeschiedenem Abfall - Google Patents
Vorrichtung an einer Spinnereivorbereitungsmaschine, z. B. Reiniger, Öffner, Karde o. dgl. zur Erfassung von ausgeschiedenem AbfallInfo
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Abstract
Bei einer Vorrichtung an einer Spinnereivorbereitungsmaschine, z. B. Reiniger, Öffner, Karde o. dgl., zur Erfassung von ausgeschiedenem Abfall, der aus Abscheideelementen austritt und in einer Sammeleinrichtung gesammelt wird, ist eine optische Messeinrichtung vorgesehen, die den Abfall überprüft. DOLLAR A Um eine Erfassung des Gutfaseranteils im Abgang und eine Aussage über die Zusammensetzung des Abgangs zu ermöglichen, ist der Abfallsammeleinrichtung eine elektronsiche Kamera zugeordnet, die mit einer elektronischen Auswerteinrichtung (Bildverarbeitungseinheit) in Verbindung steht.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung an einer Spinnereivorbereitungsmaschine, z. B.
Reiniger, Öffner, Karde o. dgl., zur Erfassung von ausgeschiedenem Abfall, der
aus Ausscheideelementen austritt und in einer Sammeleinrichtung gesammelt wird, bei
der eine optische Messeinrichtung vorgesehen ist, die den Abfall auf dessen
Schmutzanteil überprüft.
Bei einer bekannten Vorrichtung (EP 0 399 315) fördern die Schlagstifte einer
Reinigungswalze die Faserflocken über Reinigungsstäbe, die derart verstellbar sind,
dass dadurch die Reinigungsintensität veränderbar ist. Unterhalb der Reinigungsstäbe
misst ein Helligkeitssensor die Helligkeit als Maß für den Schmutzanteil des
ausgeschiedenen Abganges (Abfalls), welcher durch die Reinigungsstäbe
ausgeschieden wurde und in einer trichterartigen Sammeleinrichtung gesammelt wird.
In vorgegebenen Zeitintervallen wird der Abgang über einen Saugtransport abgesaugt,
der am unteren Ende der Sammeleinrichtung angeordnet ist. Die vom
Helligkeitssensor gemessene Helligkeit des ausgeschiedenen Abfalles wird als Signal
in eine Steuerung eingegeben und an einer Anzeige angezeigt. Ein Nachteil besteht
darin, dass der Sensor nur zur Erfassung für den Schmutzanteil dient, eine Erfassung
des Gutfaseranteils aber nicht erfolgt. Außerdem stört, dass der Sensor nur
Helligkeitsunterschiede festzustellen vermag, so dass Aussagen über die
Zusammensetzung des Abgangs, insbesondere über die Art der Bestandteile des
Schmutzanteils, nicht möglich sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
beschriebenen Art zu schaffen, die die genannten Nachteile vermeidet, die
insbesondere eine Erfassung des Gutfaseranteils im Abgang erlaubt und eine Aussage
über die Zusammensetzung des Abganges ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen gelingt die automatische Erfassung des
Gutfaseranteils im Abgang, und es ist eine Aussage über die Zusammensetzung des
Abganges ermöglicht. Die elektronische Kamera und die anschließende
Bildauswertung ermöglichen die genaue Kenntnis des Anteils von Gutfasern im
Abgang, die zur Einstellung der Ausscheideelemente herangezogen wird. Außerdem
erlaubt die elektronische Bildauswertung verlässliche Aussagen über die
Zusammensetzung des Abganges (z. B. über Nissen, Schalenteile, Trash, Gutfasern),
die Rückschlüsse über die Arbeit der Maschine zulassen und zu einer entsprechenden
Einstellung der Maschinen- und Arbeitselemente führt. Dabei erfolgt eine
kontinuierliche, objektive und somit personenunabhängige Beurteilung des
ausgeschiedenen Abfalls. Aufgrund entsprechender Aufnahme- und
Auswertetechniken ist man in der Lage, Informationen über die Art des Abfalls zu
erhalten. Insbesondere ist es möglich, den Gutfaseranteil, der mit ausgeschieden
wurde, zu bestimmen und bei Bedarf zu beeinflussen. In Abhängigkeit von den
gewonnenen Ergebnissen können vorhandene Maschinenelemente so verstellt werden,
dass sich automatisch eine vorherbestimmte und gewünschte Abfallzusammensetzung
ergibt. Auch können Informationen über die Größen ausgeschiedener
Verunreinigungen gewonnen werden. Informationen über die Konsistenz und die
Menge des Abfalls können auf dem Maschinen-Bediendisplay direkt ablesbar gemacht
werden und bei Bedarf auch an übergeordnete Datenerfassungs- oder ähnliche
Systeme weitergegeben werden.
Die Ansprüche 2 bis 44 haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von zeichnerisch dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1a schematisch Seitenansicht eines Querschnitts durch eine
Reinigungsmaschine mit mehreren Absaughauben für Abfall,
Fig. 1b Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung an dem
Reiniger gem. Fig. 1a,
Fig. 2 Vorderansicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 1b,
Fig. 3a, 3b eine Ausscheidestelle für Abfall mit verstellbarem Leitflügel,
Fig. 4 Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 1b,
Fig. 5 Blockschaltbild einer elektronischen Steuer- und
Regeleinrichtung mit angeschlossener Kamera,
Auswerteeinrichtung, Bedien- und Anzeigeeinrichtung und
Stelleinrichtung für Leitflügel,
Fig. 6 eine Abfallsammelleitung mit Fenster, Kamera und
Beleuchtungseinrichtung,
Fig. 7a an beiden Maschinenseiten jeweils einen Absaugkanal,
jeweils mit Fenster, Kamera und Beleuchtungseinrichtung,
Fig. 7b Seitenansicht der Vorrichtung nach Fig. 7a mit Anordnung
der Beleuchtungseinrichtung und
Fig. 8 Blockschaltbild, bei der zwischen der elektronischen Steuer-
und Regeleinrichtung und einer Mehrzahl von Kameras eine
zentrale (gemeinsame) Auswerteeinrichtung vorhanden ist.
Der in einem geschlossenen Gehäuse angeordneten Reinigungsvorrichtung wird, z. B.
Trützschler CVT 4, nach Fig. 1a das zu reinigende Fasermaterial (Pfeil F), das
insbesondere Baumwolle ist, in Flockenform zugeführt. Dies erfolgt beispielsweise
durch einen (nicht dargestellten) Füllschacht, durch ein Förderband o. dgl.. Die Watte
wird mittels zweier Speisewalzen 1, 2 unter Klemmung einer Stiftwalze 3 zugeführt,
die im Gehäuse drehbar gelagert ist und entgegen dem Uhrzeigersinn (Pfeil A)
umläuft. Der Stiftwalze 3 ist eine Garniturwalze 4 nachgeordnet, die mit einer
Sägezahngarnitur bezogen ist. Die Walze 3 hat eine Umfangsgeschwindigkeit von ca.
10 bis 21 m/sec. Die Walze 4 hat eine Umfangsgeschwindigkeit von ca. 15 bis
25 m/sec. Die Walze 5 hat eine größere Umfangsgeschwindigkeit als Walze 4, und
Walze 6 hat eine größere Umfangsgeschwindigkeit als Walze 5. Den Walzen 3 und 4
sind nacheinander zwei weitere Sägezahnwalzen 5 bzw. 6 nachgeordnet, deren
Drehrichtungen mit C bzw. D bezeichnet sind. Die Walzen 3 bis 6 haben einen
Durchmesser von ca. 150 bis 300 mm. Die Stiftwalze 3 wird vom Gehäuse
umschlossen. Der Stiftwalze 3 ist eine Abscheideöffnung 7 für den Austritt von
Faserverunreinigungen zugeordnet, deren Größe dem Verschmutzungsgrad der
Baumwolle angepasst bzw. anpassbar ist. Der Abscheideöffnung 7 ist eine
Abscheidkante 12, z. B. ein Messer, zugeordnet. In Richtung der Pfeile A sind an der
Walze 3 weitere Abscheidöffnungen 8 und eine Abscheidkante 13 vorhanden. Der
Sägezahnwalze 4 sind eine Abscheidöffnung 9 und eine Abscheidkante 14, der
Sägezahnwalze 5 eine Abscheidöffnung 10 und eine Abscheidkante 15 und der
Sägezahnwalze 6 eine Abscheidöffnung 11 und eine Abscheidkante 16 zugeordnet.
Jedem Abscheidmesser 12 bis 16 ist eine Absaughaube 17 bis 21 zugeordnet. Mit E ist
die Arbeitsrichtung des Reinigers bezeichnet.
Nach Fig. 1b ist an jeder Absaughaube 17, 18, 19, 20, 21 eine Absaugleitung 22, 23,
24, 25 bzw. 26 angeschlossen. Die Absaugleitungen 22 bis 26 sind mit einem
gemeinsamen Absaugkanal 27 verbunden. Die starren Absaugleitungen 22 bis 26 und
der Absaugkanal 27 ist einstückig, z. B. aus Blech oder Kunststoff, ausgebildet. Die
Länge der Absaugleitungen 22 bis 26 ist unterschiedlich ausgebildet, je nach
Entfernung zwischen der Absaughaube 17 bis 21 und dem Absaugkanal 27. Der
Querschnitt 27 I bis 27 V des Absaugkanals 27 - in Strömungsrichtung (Pfeil K) gesehen
- ist jeweils nach Einmündung einer Absaugleitung 22 bis 26. Das Ende des
Absaugkanals 27 ist an eine (nicht dargestellte) Saugquelle angeschlossen. Die
Strömungsrichtung innerhalb der Absaugleitungen 22 bis 26 ist mit Pfeilen L bis P
bezeichnet.
Die Funktionsweise ist folgende: Die aus Faserflocken (F) bestehende Watte wird von
den Speisewalzen 1, 2 unter Klemmung der Stiftwalze 3 zugeführt, die das
Fasermaterial durchkämmt und Faserbüschel auf ihren Stiften mitnimmt. Beim
Vorbeilauf der Walze 3 an der Abscheidöffnung 7 und der Abscheidkante 12 werden
entsprechend der Umfangsgeschwindigkeit und Krümmung dieser Walze sowie der
dieser ersten Ausscheidungsstufe angepassten Größe der Abscheidöffnung 7, Abfall
(Kurzfasern und grobe Verunreinigungen) und (an sich unerwünscht) ein gewisser
Anteil Gutfasern durch die Fliehkraft aus dem auf der Walze verbleibenden
Fasermaterial herausgeschleudert, die nach Passieren der Abscheidöffnung 7 in eine
Absaughaube 17 (Schmutz) im Gehäuse gelangen. Das derart vorgereinigte
Fasermaterial wird durch die Garniturspitzen der Garniturwalzen 4 von der ersten
Walze 3 abgenommen, wobei es weiter aufgelöst wird. Beim Vorbeilauf der Walzen
4, 5 und 6 an den Abscheidöffnungen 9, 10 bzw. 11 mit Abscheidkanten 14, 15 bzw.
16 werden weitere Verunreinigungen durch die Fliehkraft aus dem Faserverband
herausgeschleudert.
Mit Pfeilen B, C und D sind die Drehrichtung der Garniturwalzen 4, 5 bzw. 6
bezeichnet. Mit 17 bis 21 sind Absaugeinrichtungen für die aus den
Abscheidöffnungen 7 bis 11 austretenden Verunreinigungen bezeichnet. Die
Drehrichtung A, B, C bzw. D jeweils benachbarter Walzen 3, 4, 5 bzw. 6 ist
unterschiedlich. Am Ende der letzten Walze 6 ist eine pneumatische
Absaugeinrichtung 22 für das gereinigte Fasermaterial (Pfeil H) vorhanden. Die
Umfangsgeschwindigkeit der jeweils nachgelagerten Walze ist größer als die
Umfangsgeschwindigkeit der jeweils vorgelagerten Walze. Mit 23 bis 26 sind
verstellbare Luftleitelemente bezeichnet, die an der Lufteintrittsöffnung der
Absaughauben 17 bis 26 angebracht sind und mit denen die Menge der angesaugten
Luft einstellbar ist. In der Wand des Absaugkanals 27 ist eine durchsichtige Scheibe
40 angebracht, so dass man von außen in den Saugkanal 27 hineinsehen kann. Der
Scheibe 40 ist außerhalb des Saugkanals 27 eine Kamera 41 zugeordnet, mit der der
durch den Saugkanal 40 strömende Abfall von der Kamera 41 erfasst wird.
Nach Fig. 2 ist die Absaughaube 17 zwischen den beiden Gestellwänden 28, 29
(Gehäusewände) angeordnet, wobei außerhalb der Wände 28, 29 an den Enden 17a,
17b der Absaughaube 17 jeweils ein Stutzen 30a, 30b ausgebildet ist, so dass die
Absaughaube 17 zwei Öffnungen in den Gestellwänden 28, 29 durchdringt. Um die
Stutzen 30 ist eine ringförmige elastische Dichtung 32, z. B. aus Schaumstoff,
herumgelegt. Der eine Endbereich 22a der Absaugleitung 22 mündet in den
Absaugkanal 27a (vgl. Fig. 1b), der andere Endbereich 22b der Absaugleitung 22
mündet in den Absaugkanal 27b. Mit 34 ist ein Befestigungselement, z. B.
Schraubverbindung bezeichnet. Die Enden der Absaugkanäle 27a, 27b sind an einen
gemeinsamen Absaugkanal 44 (sh. Fig. 4) angeschlossen, der mit einer (nicht
dargestellten) Saugquelle verbunden ist. Der Anschluss der Absaugleitung 22a an die
Absaughaube 17 und an den Absaugkanal 35 entspricht dem Anschluss der
Absaugleitung 22 an die Absaughaube 17 und den Absaugkanal 27. Auf der
Außenseite der Absaugkanäle 27a, 27b ist jeweils eine durchsichtige Scheibe 40a bzw.
40b angebracht, denen außerhalb der Absaugkanäle 27a bzw. 27b eine Kamera 41a,
bzw. 41b zugeordnet ist, die der Erfassung des Abfalls dient. Mit den Pfeilen Q und
R ist die Strömungsrichtung der Absaugströme innerhalb der Absaughaube 17
bezeichnet.
Die in den Fig. 1a, 1b und 2 dargestellte Reinigungsvorrichtung besitzt
Einrichtungen, mit denen die Menge und zum Teil auch die Art des auszuscheidenden
Abfalls (Fremdteile, Trans, Nissen usw.) einstell- bzw. beeinflussbar ist. Diese sind
als motorisch verstellbare Leitflügel 37 ausgebildet, die im Bereich der Öffnungs- und
Reinigungswalzen 3 bis 6 vor den Ausscheidemessern angebracht sind. Mit der
Winkelstellung dieser Flügel 37 kann man die Menge und in gewisser Weise auch die
Art der Ausscheidungen I beeinflussen (Fig. 3). Hierbei gilt, dass ein großer
Öffnungswinkel relativ viele Ausscheidungen I und ein kleiner entsprechend weniger
zur Folge hat. Durch die Festlegung der gewünschten Ausscheidungen I wird zugleich
ganz besonders die Reinigungswirkung der Maschine auf das Gutmaterial bestimmt.
Da in der Regel bei dieser Art der Ausscheidungen I immer auch "gutes"
Fasermaterial mit ausgeschieden wird, gilt es in der Praxis einen akzeptablen
Kompromiss zu finden. Das heißt, man scheidet so viel "Schlechtmaterial" aus wie
möglich bei gleichzeitig einem minimalen ausgeschiedenen Gutfaseranteil. Um den
ausgeschiedenen Abfall I beurteilen und damit die möglichen Einstellungen anpassen
zu können, wird der Abfall I separiert, aufgefangen und schließlich auf die
erfindungsgemäße Weise visuell beurteilt.
Nach Fig. 4 wird der Abfall I von den einzelnen Ausscheidestellen auf jeder
Maschinenseite zusammengefasst und kontinuierlich mittels Unterdruck abgesaugt und
zu einer zentralen Filter- und Separieranlage 44 befördert. Erfindungsgemäß wird nun
in die "Abfallsammelleitung" ein optoelektrisches Kamerasystem 41 mit
entsprechender Beleuchtung 42 und Auswerteeinheit integriert. Das System ist so
angeordnet und in der Lage, alle innerhalb der Leitung 44 vorbeifliegenden Fasern,
Fremd- oder sonstigen Teile zu erfassen. Des weiteren ist es ausgbildet, einzelne
Materialien unterscheiden zu können sowie mengen- und größenmäßige Informationen
darüber zu liefern. In Abhängigkeit von entsprechenden Vorgaben werden dann
automatisch die den Abfall I beeinflussenden Maschinenaggregate (z. B. die Leitflügel
37) so lange verstellt, bis die gewünschte Abfallqualität erreicht ist.
Entsprechend Fig. 5 sind an eine elektronische Steuer- und Regeleinrichtung 43
(Maschinensteuerung), z. B. Mikrocomputer, über eine Bildauswerteeinrichtung 42
die Kamera 41, z. B. CCD-Kamera, eine Bedien- und Anzeigeeinrichtung 44 und
zwei Flügelverstelleinrichtungen 45a, 45b für die Einstellung der Leitflügel 37a bzw.
37b angeschlossen.
In Fig. 6 und 7a, 7b sind mögliche Anordnungen der Erfassungseinrichtungen
innerhalb einer Reinigungsmaschine dargestellt. Sind in einer Maschine mehrere
veränderbare und die Abfallqualität bestimmende Elemente vorhanden, so weisen
diese in der Regel unterschiedliche Grundeinstellungen auf. Im Falle des Einsatzes
einer zentralen Abfallerfassungseinrichtung werden die Elemente z. B. proportional zu
dieser Grundeinstellung verändert. Grundsätzlich sind in der erfindungsgemäßen
Einrichtung aber auch andere Änderungsverhältnisse möglich (z. B.
reinigungswalzenorientiert). Diese können eingegeben (manuell oder über
Kommunikationsnetzwerk), abgespeichert und bei Bedarf auch zu einem späteren
Zeitpunkt wieder verwendet werden. Eine manuelle Änderung aller dieser Werte ist
auch möglich.
Auf diese Weise ergeben sich folgenden Vorteile:
- 1. Es erfolgt eine kontinuierliche objektive und somit personenunabhängige Beurteilung des ausgeschiedenen Abfalls.
- 2. Aufgrund entsprechender Aufnahme- und Auswertetechniken ist man in der Lage, Informationen über die Art des Abfalls zu erhalten. So ist es zum Beispiel möglich, den Gutfaseranteil, der mit ausgeschieden wurde, zu bestimmen und bei Bedarf zu beeinflussen.
- 3. In Abhängigkeit von den gewonnenen Ergebnissen können vorhandene Maschinenelemente (z. B. Leitflügel, Messer) so verstellt werden, dass sich automatisch eine vorherbestimmte und gewünschte Abfallzusammensetzung ergibt.
- 4. Des weiteren können auch Informationen über die Größen ausgeschiedener Verunreinigungen gemacht werden.
- 5. Informationen über die Konsistenz und die Menge des Abfalls sind auf dem Maschinen-Bediendisplay 44 direkt ablesbar und können bei Bedarf auch an übergeordneten Datenerfassungs- oder ähnliche Systeme weitergegeben werden.
Für den Fall, dass für eine Maschine o. ä. mehrere Erfassungseinrichtungen,
insbesondere z. B. je Ausscheidestelle, eingesetzt werden, ist es nach Fig. 8
vorteilhaft, ein zentrale Auswerteeinrichtung 46 für mehrere. Kameras 41a, 41b bis
41n zu benutzen. Hierdurch ergibt sich unter anderem eine kostenoptimierte Lösung.
Des weiteren ist nur eine Kommunikationsverbindung mit der Maschinensteuerung 43
erforderlich und viele notwendige Funktionen können von den Kameras 41a bis 41n
und zur Auswertung gemeinsam genutzt werden.
Mit K1 bis K8; M und N sind Saugluftströme bezeichnet. Mit I, I1 und I2 ist der Abfall
bezeichnet.
Die erfindungsgemäße Beeinflussung von Ausscheideorganen in Abhängigkeit von der
ermittelten Abfallkonsistenz bzw. -qualität kann bei allen Maschinen, die die
entsprechenden Einrichtungen aufweisen, eingesetzt werden. Insbesondere sind hier
auch Karden zu sehen.
Das System kann bei entsprechenden Vorgaben auch relativ gute Angaben über das
Gewicht der Ausscheidung machen. Somit sind, da in der Regel auch die Produktion
bekannt ist, Aussagen über das Verhältnis von Gutmaterial zur Ausscheidung
realisierbar. Da Art und Größe der ausgeschiedenen Partikel ermittelt werden, kann
anhand von einmalig empirisch ermittelten Gewichten entsprechende Angaben
gemacht werden.
Für alle ausgeschiedenen Partikel besteht ein Zusammenhang zwischen Anzahl, Art,
Größe und Gewicht. Wenn letzterer Zusammenhang ermittelt und vorgegeben wird,
so sind anhand der erfindungsgemäß gewonnenen Aussagen über Art und Anzahl
entsprechende Gewichtsangaben mit einer hinreichenden Genauigkeit möglich.
Bezieht man diese Werte dann noch auf die Zeit, so bekommt man z. B. eine Aussage
darüber, wie viel Gramm pro Stunde ausgeschieden werden. Nimmt man nun
bekannte Werte über die Produktion (kg/h) noch hinzu und setzt diese zu den
Abfallwerten ins Verhältnis, so kann man eine prozentuale Angabe über den
ausgeschiedenen Abfall bekommen (z. B. es werden 3% Abfall ausgeschieden).
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass man mit der erfindungsgemäßen Einrichtung
z. B. Grenzwerte für bestimmte Parameter vorgeben kann.
Man erhält eine Warnung, wenn die ausgeschiedene Menge größer als × Gramm ist.
Des weiteren kann man so automatisch erzeugte materialspezifische Statistiken führen
und feststellen, welche Materialien mit wie viel Verunreinigungen versehen sind. Auf
diese Weise wird ein Kunde z. B. bei der Wahl des richtigen Basismaterials für
bestimmte Produkte optimal unterstützt.
Claims (44)
1. Vorrichtung an einer Spinnereivorbereitungsmaschine, z. B. Reiniger, Öffner,
Karde o. dgl., zur Erfassung von ausgeschiedenem Abfall, der aus
Ausscheideelementen austritt und in einer Sammeleinrichtung gesammelt wird,
bei der eine optische Messeinrichtung vorgesehen ist, die den Abfall überprüft,
dadurch gekennzeichnet, das der Abfallsammeleinrichtung (27; 27a, 27b; 44)
eine elektronische Kamera (41; 41a bis 41n) zugeordnet ist, die mit einer
elektronischen Auswerteeinrichtung (42; 46) (Bildverarbeitungseinheit) in
Verbindung steht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassung und
Beurteilung des Abfalls (I) automatisch erfolgt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Erfassung und Beurteilung des Abfalls (I) kontinuierlich erfolgt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die Messergebnisse der Auswerteeinrichtung (42) mit vorgegebenen Größen
verglichen werden.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
bei Abweichung von vorgegebenen Größen die Abfallausscheidung änderbar
(37) ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens eine optoelektronische Kamera (41a bis 41n) in die
Absaugleitungen (27; 27a, 27b; 44), durch die die Ausscheidungen (I; I1, I2)
abgesaugt werden, integriert werden.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass
mehr als eine elektronische Auswerteeinrichtung (42) vorhanden ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass
mehr als eine optoelektronische Kamera (41; 41a bis 41n) mit
Auswerteeinrichtungen (42) in Verbindung stehen.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass
die ausgewerteten Messergebnisse über die Menge und Konsistenz der
Ausscheidungen (I) mit vorgegebenen Werten verglichen (43) werden und zur
automatischen Änderung sowie die Ausscheidung beeinflussende
Maschinenelemente (37) herangezogen werden.
10) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass
die mindestens eine Auswerteeinrichtung (42; 46) mit der zugehörigen
Maschinensteuerung (43) in Verbindung steht.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass
die ausgewerteten Messergebnisse der Ausscheidevorgänge auf der Maschinen
bedien- und Anzeigeeinheit (44) dargestellt werden.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass
die ausgewerteten Messergebnisse der Ausscheidevorgänge an andere, u. U.
übergeordnete und zentrale, Systeme weitergeleitet werden.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass
je Maschine mindestens zwei optoelektronische Kameras (41; 41a bis 41n)
zugeordnet sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass
auf jeder Seite einer Maschine mindestens eine optoelektronische Kamera (41;
41a bis 41n) angeordnet ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass
die mindestens zwei optoelektronischen Kameras (41; 41 bis 41n) mit einer
zentralen Auswerteeinrichtung (46) in Verbindung stehen.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass
die Kamera (41; 41a bis 41n) eine Matrixkamera ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass
unterschiedliche Lichtquellen (42; 42a bis 42b) vorgesehen sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass
Lichtquellen (42; 42a, 42b) mit unterschiedlichen Farben vorgesehen sind.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass
die unterschiedlichen Farben Rot- und Infrarotlicht sind.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens eine Auflichtquelle und/oder eine Durchlichtquelle (42) vorgesehen
sind.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass
die Größe der Absaugrohrleitung (27; 27a, 27b; 44) auf den
Tiefenschärfenbereich der mindestens einen Kamera (41; 41a bis 41n)
abgestimmt ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass
die ausgewerteten Messergebnisse zur Einstellung mindestens eines der Walze
(3 bis 6) zugeordneten Leitflügels (37; 37a bis 37d) herangezogen werden.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass
die ausgewerteten Messergebnisse zur Einstellung mindestens eines der Walze
(3 bis 6) zugeordneten Ausscheidemessers (12 bis 16) herangezogen werden.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass
die mindestens eine elektronische Auswerteeinrichtung (42; 46)
(Bildverarbeitungseinheit) mit einer elektronischen Steuer- und
Regeleinrichtung (43), z. B. Mikrocomputer, in Verbindung steht.
25. Vorrichtung nach einenm der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet,
dass die Maschinenelemente wie Leitflügel (37; 37a bis 37d),
Ausscheidemesser (12 bis 16) u. dgl. automatisch in Abhängigkeit von den
ausgewerteten Messergebnissen einstellbar sind.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass
die Reinigungsfähigkeit der Maschine in Abhängigkeit von den ausgewerteten
Messergebnissen änderbar ist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass
die Art des Abfalls (Menge, Zusammensetzung) in Abhängigkeit von den
ausgewerteten Messergebnissen änderbar ist.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass
jedem Absaugort bzw. jedem Leitflügel (37; 37a bis 37d) mindestens eine
separate Kamera (41; 41 bis 41n) zugeordnet ist.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass
die Kamera (41; 41a bis 41n) einer zentralen Abfallsammelleitung (44)
zugeordnet ist.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass
in jeder Abfallsammelleitung (27; 27a, 27b; 44) ein Fenster (40; 40a, 40b) für
die Kamera (41; 41a bis 4b) vorhanden ist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass
in jeder Abfallsammelleitung (27; 27a, 27b; 44) ein Fenster (40; 40a, 40b) für
eine Beleuchtungseinrichtung (42; 42a, 42b) vorhanden ist.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass
die ausgewerteten Messergebnisse zur Ermittlung des Gewichtes der
Ausscheidungen (I; I1, I2)herangezogen werden.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass
die ausgewerteten Messergebnisse zur Ermittlung des Verhältnisses von dem
Gutfaseranteil zu dem Schmutzanteil herangezogen werden.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass
die ausgewerteten Messergebnisse zur Ermittlung des Gewichtes bestimmter
Schmutzpartikelarten herangezogen werden.
35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass
Grenzwerte für bestimmte Parameter vorgesehen werden, z. B. Gewicht der
ausgeschiedenen Abfall- und Partikelmenge.
36. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass
die ausgewerteten Ergebnisse zur Beurteilung der Qualität des zu
verarbeitenden Fasermaterials (F) herangezogen werden.
37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass
eine Maschine mit einer zentralen Auswerteeinrichtung in Verbindung steht, an
die mehr als eine Kamera (41; 41a bis 41n) angeschlossen ist.
38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass
bei der Auswerteeinrichtung (42; 46) die digitale Bildverarbeitung
herangezogen wird.
39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass
die elektronische Steuer- und Regeleinrichtung (43), z. B. ein Rechner, einen
Speicher für Vergleichsdaten aufweist.
40. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass
die Auswerteeinrichtung (42; 46) mit einem übergeordneten elektronischen
Überwachungssystem, z. B. KIT, in Verbindung steht.
41. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass
die Messwerte der Kamera (41; 41a bis 41n) in elektrische Signale
umwandelbar sind.
42. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass
die ausgewerteten Messergebnisse in einem Steuer- und Regelkreis zur
Optimierung der Reinigung des Fasermaterials (F) herangezogen werden.
43. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 42, dadurch gekennzeichnet, dass
mittels digitalisierter Fotodioden Bilder des Abfalls aufgenommen werden.
44. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 43, dadurch gekennzeichnet, dass
die Auswertung der digitalen Bildinformationen mittels Bildanalysesoftware
erfolgt.
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