DE10061265A1 - Diodenlaseranordnung - Google Patents
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Abstract
Bei einer Diodenlaseranordnung besteht die Aufgabe, eine in der Leistung skalierbare Strahlungsquelle so zu gestalten, dass unterschiedliche Arten der Kühlung Anwendung finden können und die Konfiguration des Strahlungsfeldes in einfacher Weise zur Anpassung an unterschiedliche Aufgaben geeignet ist. DOLLAR A Dazu ist jeder Diodenlaser mit einer Wärmekontaktfläche eines separaten, wärmespreizenden Trägers verbunden, der elektrisch isoliert auf einer kühlenden Oberfläche eines gemeinsamen Kühlelementes befestigt ist. Die Träger sind derart nebeneinander angeordnet, dass die linienförmigen Emissionsbereiche der Diodenlaser in einer Reihe benachbart sind und die p-n-Übergangs-Ebenen parallel zu den Wärmekontaktflächen verlaufen. DOLLAR A Die Diodenlaseranordnung ist besonders als Pumplichtquelle geeignet.
Description
Die Erfindung betrifft eine Diodenlaseranordnung, bei der
ein jeder Diodenlaser mit einer Wärmekontaktfläche eines
separaten, wärmespreizenden Trägers in Verbindung steht,
einen Emissionsbereich aufweist, der in einer
Ausdehnungsrichtung parallel zu den Wärmekontaktflächen
langgestreckt ist und eine p-n-Übergangs-Ebene enthält,
die parallel zu den Wärmekontaktflächen verläuft.
Für die industrielle Laser-Materialbearbeitung, zum Pumpen
von Festkörperlasern und auch in der Medizintechnik werden
üblicherweise als Arrays ausgebildete
Hochleistungslaserdioden verwendet, die durch Stapeln zu
zweidimensional emittierenden Flächen mit einer erhöhten
Strahlungsleistung aufgebaut werden. Verbesserte
Strahlungseigenschaften können mit einer Kollimation der
sogenannten schnellen Achse (senkrecht zur p-n-
Übergangsebene) und auch zusätzlich mit einer Kollimation
der langsamen Achse erreicht werden. Schließlich führen
eine Strahlumformung oder Strahlsymmetrisierung zur
weiteren Verbesserung der Strahldichte und Strahlqualität.
Typische Dimensionen für die Zeilenbreite sind etwa 5 bis
12 mm und für die Stapelhöhe 5-100 mm, wobei bis zu 50
Laserdiodenarrays in einem als Stack bezeichneten
Laserdiodenstapel übereinander angeordnet sein können.
Stapelbare Systeme erfordern eine effiziente Kühlung
aufgrund ihres kompakten Aufbaus, zumal der Abstand
zwischen den Arrays zur Erzielung hoher Leistungsdichten
möglichst klein zu halten ist. Dies hat in der
Vergangenheit zur Entwicklung von wassergekühlten
Wärmesenken geführt, die Mikrokanalstrukturen für die
Realisierung eines geringen Wärmewiderstandes bei äußerst
kompakten Abmessungen enthalten.
Solche Mikrokanalwärmesenken sind beispielsweise nach der
DE 43 15 580 und der DE 197 50 879 bekannt. Die US 5 105 429
und die US 5 105 430 verwenden diese Wärmesenken
ausdrücklich zur Erzeugung von stapelbaren Systemen, wobei
die Kühlflüssigkeit durch den Stapel in durchgehenden
Bahnen geführt ist. Jede der im Stapel vorhandenen
Mikrokanalwärmesenken besteht aus einer mehrlagigen
Schichtstruktur mit Mikrokanälen in der oberen Schicht und
weist Zu- und Abflüsse auf, die an die durchgehenden
Bahnen angeschlossen sind.
Auf die US 5 105 429 und die US 5 105 430 wird auch in der
DE 43 35 512 Bezug genommen. Letztere setzt einen
sogenannten "Heatspreader" ein, um die kleine
Wärmeeinleitungsfläche der Laserdiode wesentlich zu
vergrößern und somit die Kühleffizienz um ein Vielfaches
zu steigern.
In dem prinzipiell für eine Stapelung geeigneten modularen
Aufbau nach der DE 43 15 580 sind die Funktionen einer
Mikrokanalwärmesenke auf fünf Schichten verteilt. In einer
Mikrokanal- bzw. Verteilerplatte wird die über einen
Zufluss zugeführte Kühlflüssigkeit auf die Mikrokanäle
verteilt, die sich unterhalb eines auf der Deckschicht
befestigten Diodenlasers befinden. Über Verbindungskanäle
in einer Zwischenschicht wird die Kühlflüssigkeit in eine
Sammelplatte geleitet, von wo aus eine Verbindung zu einem
Abfluss besteht. Eine Grundplatte schließt die
Mikrokanalwärmesenke nach unten ab.
Obwohl die direkte (aktive) Flüssigkeitskühlung äußerst
effektiv ist, weisen Mikrokanalwärmesenken auch Nachteile
auf. So sind die Strukturen der Mikrokanäle aufwändig in
der Herstellung. Das Kühlmittel, für das häufig Wasser
verwendet wird, stellt aufgrund der unmittelbaren Nähe zu
den empfindlichen Halbleiterbauelementen sehr hohe
Anforderungen an die flüssigkeitsführenden Materialien, an
die Dichtungen und die Kühlmittelqualität.
Probleme sind auch damit verbunden, dass die
flüssigkeitsführenden Kanäle Gebiete mit unterschiedlichen
elektrischen Potentialen durchlaufen müssen. Ohne
aufwändige Maßnahmen entstehen zum Teil sehr hohe
elektrische Felder, die elektrochemische Prozesse von
großer Komplexität auslösen können.
Sollen die Stapel zum Schutz vor äußeren
Umgebungseinflüssen eingehaust werden, macht sich ein
besonders hoher Aufwand notwendig, um das infolge einer
Restleckrate sich in dem Gehäuse niederschlagende
Kondensat zu beseitigen oder um die Bildung eines solchen
zu verhindern.
Nachteile sind auch mit der Stapelung selbst verbunden. So
erfordert ein immer weiter verringertet Abstand zwischen
den Arrays nicht nur eine immer effektivere Kühlung,
sondern der Verringerung selbst sind zusätzlich
geometrische Grenzen gesetzt.
Auch eine gemäß der DE 43 15 580 vorgeschlagene Anordnung,
bei der mehrere Laserdiodenbarren auf einer großflächigen
Mikrokanalwärmesenke montiert sind, vermag den geometrisch
bedingten Freiraum zwischen den strahlenden Flächen von
Kantenemittern nicht zu schließen.
Schließlich weisen die Diodenstapel noch den Nachteil auf,
dass sie aufgrund der vorgegebenen Konfiguration ihres
Strahlungsfeldes nur auf bestimmte Anwendungen beschränkt
sind.
Es ist deshalb die Aufgabe der Erfindung, eine in der
Leistung skalierbare Strahlungsquelle so zu gestalten,
dass unterschiedliche Arten der Kühlung Anwendung finden
können, und die Konfiguration des Strahlungsfeldes in
einfacher Weise zur Anpassung an unterschiedliche Aufgaben
geeignet ist.
Die Aufgabe wird durch eine Diodenlaseranordnung, bei der
ein jeder Diodenlaser mit einer Wärmekontaktfläche eines
separaten, wärmespreizenden Trägers in Verbindung steht,
einen Emissionsbereich aufweist, der in einer
Ausdehnungsrichtung parallel zu den Wärmekontaktflächen
langgestreckt ist und eine p-n-Übergangs-Ebene enthält,
die parallel zu den Wärmekontaktflächen verläuft dadurch
gelöst, dass die Träger in Ausdehnungsrichtung der
Emissionsbereiche nebeneinander angeordnet und elektrisch
isoliert auf einer kühlenden Oberfläche eines gemeinsamen
Kühlelementes befestigt sind, so dass die kühlende
Oberfläche parallel zu den Wärmekontaktflächen verläuft.
Dabei ist jeder Träger der untereinander elektrisch in
Reihe geschalteten Diodenlaser als elektrischer Kontakt zu
dem verbundenen Diodenlaser ausgebildet.
Vorteilhafterweise ist jedem Diodenlaser ein Kollimator
für die senkrecht zur p-n-Übergangs-Ebene verlaufende
schnelle Achse eines ausgesendeten Laserstrahlenbündels
zugeordnet.
In einer besonders vorteilhaften Ausführung weist die
kühlende Oberfläche eine Treppenstruktur auf, auf deren
Stufen die Träger aufliegen. Mit einer speziellen Optik
ist es möglich, die von den in ihrer Ausdehnungsrichtung
nebeneinander liegenden und um die Höhe der Stufen
versetzt angeordneten Emissionsbereichen emittierte
Laserstrahlung so umzuformen, dass eine Strahlqualität
entsteht, die mit der eines Stacks vergleichbar ist. Die
Optik ist den Diodenlasern in Form eines Umlenkelementes
nachgeordnet, das die Laserstrahlenbündel entlang ihrer
langgestreckten Ausdehnung benachbart zueinander anordnet.
Das Umlenkelement besteht aus einem Stapel von
Einzelelementen, von denen jedes einem Diodenlaser
zugeordnet ist. Während von paarweise zueinander parallel
verlaufenden Seitenflächen des Einzelelementes eine als
Strahleintrittsfläche dient, ist eine erste Stirnfläche
als Reflexionselement ausgebildet, welches das
Laserstrahlenbündel in Richtung einer zweiten, für den
Strahlaustritt vorgesehenen Stirnfläche umlenkt. Die
Strahleintrittsfläche weist in einer Richtung senkrecht
zur p-n-Übergangs-Ebene eine Ausdehnung auf, welche die
Ausdehnung des kollimierten Laserstrahlenbündels in dieser
Richtung derart überschreitet, dass eine dämpfungsarme
Strahlungseinkopplung gewährleistet ist und Reflexionen an
den Seitenflächen des Einzelelementes in Richtung der
schnellen Achse vermieden werden. So ist gewährleistet,
dass in den unterschiedlich langen Einzelelementen keine
wesentliche Strahlaufweitung zu verzeichnen ist. Durch
eine in Richtung der langsamen Achse vorhandenen Divergenz
der Laserstrahlenbündel tritt an den betroffenen
Seitenflächen des Einzelelementes eine interne
Totalreflexion auf, was in positiver Weise zu einer
Strahlhomogenisierung führt.
Es ist von Vorteil, wenn die Strahleintrittsfläche und die
Stirnfläche für den Strahlaustritt antireflektierend
beschichtet sind.
Die erfindungsgemäße Konfiguration lässt es zu, dass das
gemeinsame Kühlelement mit den verschiedensten
wärmeabführenden Mitteln gekoppelt werden kann, wie zum
Beispiel mit Peltier-Elementen, einer Wasserkühlung oder
einer erzwungenen Konvektion. In jedem Fall sollte
zwischen dem Träger und der kühlenden Oberfläche ein
Wärmeübergangskoeffizient von mindestens 0,03 W/mm2K
vorhanden sein. Auch das im Stand der Technik bei einer
Wasserkühlung auftretende Problem der Kondensatbildung ist
auf einfache Weise gelöst, da flüssigkeitsführende Kanäle
und Dichtungen außerhalb eines für die Diodenlaser
vorgesehenen Gehäuses gelegt werden können.
Selbstverständlich können in dem mit einem
Austrittsbereich für die Laserstrahlenbündel versehenen
Gehäuse zusätzlich Trockenmittel enthalten oder
Sicherheitseinrichtungen integriert sein.
Schließlich kann es auch vorteilhaft sein, wenn jedem
Diodenlaser ein Kollimator für die parallel zur p-n-
Übergangs-Ebene verlaufende langsame Achse eines
ausgesendeten Laserstrahlenbündels zugeordnet ist.
Die erfindungsgemäße Diodenlaseranordnung kann auch
Diodenlaser enthalten, die Laserstrahlenbündel emittieren,
die sich im Polarisationszustand oder in der Wellenlänge
voneinander unterscheiden. Zur Veränderung der
Polarisation der Laserstrahlenbündel können den
Diodenlasern auch optische Elemente im. Strahlengang
nachgeordnet sein. In diesen Fällen kann in den
Strahlengängen der Diodenlaser ein Element zur
Strahlvereinigung der sich voneinander unterscheidenden
Laserstrahlenbündel angeordnet werden.
Sind die Diodenlaser mit ihren Trägern auf einem
gemeinsamen ebenen Kühlelement angeordnet, sollte dieses
sich aus plattenförmigen Teilelementen zusammensetzen, die
jeweils einem Diodenlaser zugeordnet sind. Jedes
Teilelement enthält strahlumlenkende sowie einem
Strahlaustritt dienende Stirnflächen und parallel
zueinander verlaufende Seitenflächen, von denen den
Diodenlasern zugewandte Seitenflächen als
Strahleintrittsflächen dienen. Die strahlumlenkenden
Stirnflächen, die reflektierend für das
Laserstrahlenbündel des zugeordneten Diodenlasers
ausgebildet sind und mit den Strahleintrittsflächen einen
Winkel einschließen, bei dem eine Strahlausrichtung auf
die dem Strahlaustritt dienenden Stirnflächen
gewährleistet ist, sind mit einer dem Strahlaustritt
dienenden Stirnflächen eines benachbarten Teilelementes
zur Kopplung der sich voneinander unterscheidenden
Laserstrahlenbündel verbunden, wobei die verbundenen
Stirnflächen für das Laserstrahlenbündel durchlässig sind,
das von einem Teilelement in das andere Teilelement
eingekoppelt wird.
In dem Fall, dass jeder Diodenlaser mit seinem Träger auf
einer Stufe einer treppenförmigen kühlenden Oberfläche
eines gemeinsamen Kühlelementes aufliegt, besteht das
Element zur Strahlvereinigung aus einem Stapel von
Einzelelementen, die jeweils einem Diodenlaser zugeordnet
sind und von denen ein am Stapelrand liegendes
Einzelelement als Strahlaustrittselement und jedes andere
als zur Einkopplung eines geführten Laserstrahlenbündels
in das im Stapel benachbarte Einzelelement vorgesehen ist.
Von paarweise zueinander parallel verlaufenden
Seitenflächen jedes Einzelelementes dient eine als
Strahleintrittsfläche und eine erste Stirnfläche ist als
Reflexionselement ausgebildet, welches das
Laserstrahlenbündel in Richtung einer zweiten Stirnfläche
umlenkt. Durch die Neigung der zueinander parallel
gerichteten zweiten Stirnflächen zu den im Stapel
miteinander verbundenen Seitenflächen sind die sich
voneinander unterscheidenden Laserstrahlenbündel durch
selektive Reflexion und Transmission über die zweiten
Stirnflächen geführt. Die zweite Stirnfläche des am
Stapelrand liegenden Einzelelementes dient als
strahlvereinende Fläche für alle Laserstrahlenbündel.
Die Erfindung soll nachstehend anhand der schematischen
Zeichnung näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer Anordnung
von Diodenlasern auf einem gemeinsamen ebenen
Kühlelement
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung einer von einem
Gehäuse umschlossenen Diodenlaseranordnung
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung einer Anordnung
von Diodenlasern auf einem gemeinsamen
treppenförmigen Kühlelement mit einer optischen
Umlenkeinrichtung
Fig. 4 den Strahlenverlauf der Laserstrahlenbündel in der
langsamen Achse in einer Draufsicht auf eine
Anordnung gemäß Fig. 3
Fig. 5 eine Draufsicht auf eine Anordnung von Diodenlasern
auf einem treppenförmigen Kühlelement mit einer
optischen Umlenk- und Koppeleinrichtung für
Laserstrahlenbündel, die sich in ihrem
Polarisationszustand oder in der Wellenlänge
unterscheiden
Fig. 6 die Umlenk- und Koppeleinrichtung aus Fig. 5 in
einer Seitenansicht
Fig. 7 eine Draufsicht auf eine weitere Anordnung von
Diodenlasern auf einem ebenen Kühlelement mit einer
optischen Umlenk- und Koppeleinrichtung für
Laserstrahlenbündel, die sich in ihrem
Polarisationszustand oder in der Wellenlänge
unterscheiden
Bei der in Fig. 1 dargestellten Anordnung sind Diodenlaser
1 vorgesehen, von denen jeder zur Wärmeabfuhr mit einer
Wärmekontaktfläche 2 eines separaten, wärmespreizenden
Trägers 3 aus Kupfer in Verbindung steht. Der Übersicht
halber ist von gleichgestalteten Elementen immer nur eitles
bezeichnet. Die Diodenlaser 1 weisen Emissionsbereiche
auf, die in einer durch eine Pfeilmarkierung 4
gekennzeichnete Ausdehnungsrichtung parallel zu den
Wärmekontaktflächen 2 langgestreckt sind. Die Träger 3
sind dabei so nebeneinander angeordnet und elektrisch
isoliert aber mit geringen Wärmeübergangswiderständen auf
einer kühlenden Oberfläche 5 eines gemeinsamen
Kühlelementes 6 befestigt, dass die kühlende Oberfläche 5
parallel zu den Wärmekontaktflächen 2 verläuft und die
Diodenlaser 1 entlang ihrer Ausdehnungsrichtung in einer
Reihe liegen und demzufolge eine Strahlungsquelle mit
einem zeilenförmigen Laserstrahlenbündelprofil bilden. Die
Diodenlaser 1 sind außerdem mit ihren p-n-Übergangs-Ebenen
p/n parallel zu den Wärmekontaktflächen 2 angeordnet, so
dass die laserdiodenspezifische schnelle Achse (fast
axis) FA senkrecht zu der Wärmekontaktfläche 2 und die
langsame Achse (slow axis) SA parallel zu dieser Fläche
verlaufen (Detail in Fig. 1). Das Kühlelement 6 besteht
aus Materialien mit guter Wärmeleitfähigkeit, wie z. B.
Kupfer und wird üblicherweise mit nichtdargestellten
Peltierelementen gekühlt, kann aber auch wassergekühlt
sein. Zum Schutz vor äußeren Einflüssen sind die
Diodenlaser 1 von einem Gehäuse umschlossen, indem auf
das Kühlelement 6 eine Haube 7 mit einem Austrittsfenster
8 für das Laserstrahlenbündel aufgesetzt ist (Fig. 2).
Alternativ kann das Laserstrahlenbündel auch in einen
Lichtleiter eingekoppelt werden, der den Abschluss des
Gehäuses bildet. Es besteht auch die Möglichkeit, dass
Faserstecker, Fokussier- oder andere Optiken für die
Strahlenfortführung zur Anwendung kommen. In das derartig
aufgebaute Diodenlasermodul können zusätzlich elektrische
Sicherheitseinrichtungen integriert werden, wie z. B.
Relais oder Kurzschlussbrücken zur Vermeidung von ESD-
Schäden, Monitordioden und Temperaturfühler für die
Laserdioden und Speichermedien für Diodenlaserdaten.
Außerdem ist das Diodenlasermodul strahlvorjustiert und
zur Gewährleistung einer schnellen und einfachen
Austauschbarkeit mit nichtdargestellten Referenzpunkten
versehen, die gegenüber einem Bezugsort reproduzierbar
angeordnet werden können. In einfachster Weise sind das z. B.
Stifte, die an einem vorgegebenen Ort in eine Rast
eingreifen.
Sofern Anschlüsse für eine Wasserkühlung erforderlich
sind, können diese leicht außerhalb des Gehäuses gelegt
werden, was z. B. durch die gestrichelte Darstellung der
mit 9 bezeichneten Kanäle an der Stirnseite des
Kühlelementes 6 verdeutlicht werden soll. Aufgrund des
Lösungskonzeptes ist es nicht erforderlich, innerhalb des
Gehäuses Dichtungen gegenüber einer Flüssigkeit
vorzusehen. Trotzdem kann es vorteilhaft sein, wenn
Trockenmittel im Gehäuse untergebracht sind.
Die Diodenlaser 1 werden in bevorzugter Weise in
elektrischer Reihenschaltung betrieben, da hierbei keine
so hohen Anforderungen an die Netzgeräte und elektrischen
Zuleitungen wie bei einer Parallelschaltung gestellt
werden müssen. Hierfür sind die Träger 3, zusätzlich zu
ihrer wärmespreizenden Funktion, als elektrischer Kontakt
ausgebildet und dienen als Anode für die Diodenlaser 1.
Auf der Oberseite der Träger 3 elektrisch isoliert
aufgebrachte Katodenelemente 10 sind für die
Reihenschaltung durch Strombrücken 11 mit jeweils einem
benachbarten Träger 3 verbunden.
Jedem Diodenlaser 1 ist zur Kollimation der schnellen
Achse eine Optik 12 in Form einer Zylinderlinse
nachgeordnet. Zusätzlich kann auch die Divergenz der
langsamen Achse mit Hilfe eines Kollimationsarrays
verringert werden und es können auch optische Elemente zur
Veränderung der Polarisation der Strahlung enthalten sein,
wie z. B. Lambda-Halbe-Phasenverzögerungsplatten.
Die in Fig. 3 dargestellte Wärmesenke enthält im
Unterschied zu der Ausführung nach Fig. 1 ein Kühlelement
13, bei dem die kühlende Oberfläche eine Treppenstruktur
aufweist, auf deren Stufen 14 die Träger 3 mit den darauf
befindlichen Diodenlasern 1 elektrisch isoliert aber mit
geringem Wärmeübergangskoeffizienten aufliegen. Infolge
dessen sind die in der Ausdehnungsrichtung der
Emissionsbereiche nebeneinander liegenden Diodenlaser 1
jeweils um eine Höhe H der Stufen 14 versetzt angeordnet,
so dass die von den Emissionsbereichen ausgesendeten und
in der schnellen Achse kollimierten Laserstrahlenbündel
mit Hilfe eines Umlenkelementes 15 umgeordnet werden
können. Im Ergebnis entsteht ein aus einzelnen
"Strahlungspaketen" zusammengesetztes Strahlenbündel, das
demjenigen eines Diodenstapels (Stack) entspricht und bei
dem die einzelnen Laserstrahlenbündel entlang ihrer
langgestreckten Ausdehnung benachbart zueinander
angeordnet sind.
Das Umlenkelement 15 besteht aus einem Stapel von
vorzugsweise plattenförmig ausgebildeten Einzelelementen,
die in ihrer Anzahl derjenigen der Diodenlaser 1
entsprechen und von denen jedes im Strahlengang eines
Diodenlasers 1 in Höhe der jeweiligen Stufe 14 angeordnet
ist. Von paarweise zueinander parallel verlaufenden
Seitenflächen 16, 17, 18, 19 dient die für die Wellenlänge
des Diodenlasers 1 antireflektierend beschichtete
Seitenfläche 16 als Strahleintrittsfläche und eine erste,
ebenfalls für die Wellenlänge des Diodenlasers 1
antireflektierend beschichtete Stirnfläche 20 für den
Strahlaustritt. Eine zweite, die Wellenlänge des
Diodenlasers 1 reflektierende Stirnfläche 21 schließt mit
der Strahleintrittsfläche einen solchen Winkel α ein, dass
das Laserstrahlenbündel in Richtung der Stirnfläche 20 für
den Strahlaustritt umgelenkt wird. Im vorliegenden
Beispiel beträgt der Einfallswinkel 45°. Die Reflexion an
der Stirnfläche 21 kann durch eine hochreflektierende
Beschichtung erreicht werden oder das Laserstrahlenbündel
fällt unter einem solchen Winkel ein, dass die Bedingungen
der Totalreflexion erfüllt sind (z. B. 41,8° bei n = 1,5).
Die als Strahleintrittsfläche dienende Seitenfläche 16
weist in einer Richtung senkrecht zur p-n-Übergangs-Ebene
eine Ausdehnung auf, welche die Ausdehnung des in dieser
Richtung kollimierten Laserstrahlenbündels derart
überschreitet, dass eine dämpfungsarme
Strahlungseinkopplung gewährleistet ist und Reflexionen an
den Seitenflächen 18, 19 des Einzelelementes in Richtung
der schnellen Achse vermieden werden.
Anders dagegen wird mit dem Laserstrahlenbündel in
Richtung der langsamen Achse verfahren, was mit Hilfe von
Fig. 4 verdeutlicht werden soll. Die gemäß der Ausführung
nach Fig. 3 in Richtung der langsamen Achse schwach
divergenten Laserstrahlenbündel 22 werden nach ihrer
Reflexion an den jeweiligen umlenkenden Stirnflächen 21
von den Seitenflächen 16, 17 durch interne
Totalreflexionen geführt, wobei die Strahlqualität
erhalten bleibt. Die damit verbundene Strahldurchmischung
in der langsamen Achse führt in vorteilhafter Weise zu
einer Homogenisierung der Leistungsverteilung entlang
dieser Achse.
Da der Abstand der übereinandergelegten Strahlungspakete
durch die Höhe H der Stufen 14 und durch die Ausdehnung
der Seitenflächen 16 in der Richtung senkrecht zur p-n-
Übergangs-Ebene bestimmt ist, kann eine
Leistungsdichteeinstellung in einfacher Weise ohne
wesentliche Anpassung des Kühlsystems und des Designs des
Diodenlasers 1 erfolgen. Man erhält somit ein äußerst
anpassungsfähiges System, dessen Grundelemente immer auf
gleiche Weise hergestellt und angeordnet werden.
Es ist selbstverständlich möglich, dem Umlenkelement 15
weitere optische Elemente im Strahlengang vor- und
nachzuordnen. Solche Elemente können z. B. vorgeordnete
Strahlumformer sein, die der Symmetrisierung der
Strahlqualltät in beiden Achsen dienen oder nachgeordnete
Fokussieroptiken, um einen Pumpspot zu erzeugen oder das
Laserstrahlenbündel in eine Faser einzukoppeln. Die
Anordnung kann auch wieder in einem Gehäuse, wie anhand
von Fig. 2 beschrieben, eingebaut sein.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 und 6 enthält in
Anlehnung an Fig. 3 auf einem treppenförmigen Kühlelement
23 zwei Diodenlaser 24, 25 mit separaten wärmespreizenden
Trägern 26, 27 und jeweils zugeordneten
Kollimationsoptiken 28, 29 für die schnelle Achse. Die
erzeugten kollimierten Laserstrahlenbündel sind auf ein
Umlenk- und Koppelelement 30 gerichtet, das wiederum aus
Einzelelementen 31, 32 besteht, in denen in der langsamen
Achse eine Strahlungsführung wie in einem. Wellenleiter
erfolgt. In Abwandlung zu der Ausführung nach Fig. 3
können sich die Laserstrahlenbündel der beiden Diodenlaser
24, 25 entweder in ihrem Polarisationszustand oder in der
Wellenlänge unterscheiden, wobei eine
Strahlenzusammenführung mit Hilfe von selektiv wirkenden
reflektierenden und antireflektierenden Oberflächen der
Einzelelemente 31, 32 erfolgt.
So ist das z. B. TE-polarisierte Laserstrahlenbündel des
Diodenlasers 24 auf eine für diese Polarisation
hochreflektierend ausgebildete und zu einer
Strahleintrittsfläche 33 um 45° geneigte Spiegelfläche 34
des Einzelelementes 31 gerichtet. Das andere
Laserstrahlenbündel, das über eine Strahleintrittsfläche
35 in das Einzelelement 32 eintritt, besitzt TM-
Polarisation und wird als s-polarisiertes Strahlenbündel
auf eine für diese Polarisation wirkende reflektierende
Oberfläche 37 gerichtet, die parallel zur Spiegelfläche 34
gerichtet ist. Beide Laserstrahlenbündel durchlaufen das
jeweilige Einzelelement 31, 32 in der anhand von Fig. 3
und 4 beschriebenen geführten Weise und werden
austrittsseitig mit Hilfe eines Koppelelementes 38
zusammengeführt. Dazu enthält eines der Einzelelemente,
hier das Einzelelement 31, eine um 45° zum Strahlengang
geneigte stirnseitige Reflexionsfläche 39, die das in dem
Einzelelement geführte Laserstrahlenbündel umlenkt und auf
eine parallel zur Reflexionsfläche 39 verlaufende
Elementfläche 40 am stirnseitigen Ausgang des anderen
Einzelelementes, hier das Einzelelement 32, richtet. Die
Elementfläche 40 ist hochreflektierend ausgebildet für den
Polarisationszustand des von der Reflexionsfläche 39
umgelenkten Laserstrahlenbündels (s-Polarisation) und
antireflektierend für den Polarisationszustand des in dem
anderen Einzelelement 32 geführten Laserstrahlenbündels
(p-Polarisation). Bei gleichartig polarisierten
Laserstrahlenbündeln muss die Polarisationsrichtung eines
Diodenlasers mit Hilfe einer in gestrichelter Weise
dargestellten λ/2-Platte 36 gedreht werden.
In analoger Weise lässt sich eine Anordnung aufbauen, die
wellenlängenselektiv arbeitet, d. h. bei der
Laserstrahlenbündel von Diodenlasern zusammengeführt
werden, die sich in ihrer Wellenlänge unterscheiden. Im
Falle einer Wellenlängenkopplung können mehr als zwei
Laserstrahlenbündel überlagert werden. Eine
Weiterverarbeitung ist wie bei einer herkömmlichen
Laserzeile, z. B. durch Umordnung, Fokussierung o. ä.
möglich. Es empfiehlt sich hierbei, die Laserstrahlung in
beiden Achsen zu kollimieren, um Verluste bei der Kopplung
auf Grund von divergenter Inzidenz zu vermeiden.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 7 sind
zwei Diodenlaser 41, 42 mit separaten wärmespreizenden
Trägern 43, 44 und jeweils zugeordneten
Kollimationsoptiken 45, 46 für die schnelle Achse auf
einem ebenen Kühlelement 47 aufgebracht. Ein in den
Strahlengängen der Diodenlaser 41, 42 angeordnetes
plattenförmiges optisches Umlenk- und Koppelelement 48
setzt sich aus plattenförmigen Teilelementen 49, 50
zusammen, wobei sich die Zahl von Teilplatten in
allgemeiner Weise nach der Anzahl der koppelbaren
Diodenlaser bestimmt. Beide Teilelemente 49, 50 enthalten
paarweise zueinander parallel verlaufende Seitenflächen,
von denen nur jeweils ein Paar mit 51, 52 bzw. 53, 54
bezeichnet ist. Die den Diodenlasern zugewandten
Seitenflächen 51, 53 dienen als Strahleintrittsflächen.
Jeweils eine erste Stirnfläche 55, 56 der Teilelemente 49,
50 schließt mit der Strahleintrittsfläche einen 45°-Winkel
ein und ist in Bezug auf die Laserstrahlung des
zugeordneten Diodenlasers 41 bzw. 42 in reflektierender
Weise wirksam. Verbunden sind die Teilelemente 49, 50,
indem das Teilelement 49 an die erste Stirnfläche 56 des
Teilelementes 50 mit einer parallel zu der Stirnfläche 56
verlaufenden zweiten Stirnfläche 57 anschließt. Die
miteinander verbundenen Stirnflächen 56, 57 bilden ein
Koppelelement zur Strahlenzusammenführung von
Laserstrahlenbündeln, die sich entweder in ihren
Polarisationszuständen oder in der Wellenlänge
unterscheiden. Für eine Polarisationskopplung ist die bei
der Stirnfläche 56 vorhandene reflektierende Eigenschaft
für den Polarisationszustand des einen
Laserstrahlenbündels vom Diodenlaser 42 zu ergänzen durch
die Eigenschaft der Strahlungsdurchlässigkeit für den
Polarisationszustand des anderen Laserstrahlenbündels des
Diodenlasers 41, das bereits das Teilelement 49 geführt
durchlaufen hat. Vorzugsweise dient dazu eine
Beschichtung, die beide Eigenschaften in sich vereint.
Unterschiedliche Polarisationszustände werden entweder
durch die Diodenlaser 41, 42 selbst bereitgestellt (TE-
bzw. TM-Polarisation), oder es wird im Strahlengang eines
der Diodenlaser eine λ/2-Platte 59 angeordnet. Diese
Möglichkeit soll durch eine gestrichelte Darstellungsweise
verdeutlicht werden.
Für den Strahlaustritt ist schließlich eine zweite
Stirnfläche 58 des Teilelementes 50 vorgesehen, die
senkrecht zur Strahlausbreitung geschnitten und für beide
Polarisationszustände beziehungsweise alle Wellenlängen
entspiegelt ist.
Claims (25)
1. Diodenlaseranordnung, bei der ein jeder Diodenlaser mit
einer Wärmekontaktfläche eines separaten,
wärmespreizenden Trägers in Verbindung steht, einen
Emissionsbereich aufweist, der in einer
Ausdehnungsrichtung parallel zu den Wärmekontaktflächen
langgestreckt ist und eine p-n-Übergangs-Ebene enthält,
die parallel zu den Wärmekontaktflächen verläuft,
dadurch gekennzeichnet, dass die Träger (3, 27, 27, 43,
44) in Ausdehnungsrichtung der Emissionsbereiche
nebeneinander angeordnet und elektrisch isoliert auf
einer kühlenden Oberfläche (5) eines gemeinsamen
Kühlelementes (6, 13, 23, 44) befestigt sind, so dass
die kühlende Oberfläche (5) parallel zu den
Wärmekontaktflächen (2) verläuft.
2. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Diodenlaser (1, 24, 25, 41,
42) untereinander elektrisch in Reihe geschaltet sind
und jeder Träger (3, 27, 27, 43, 44) als elektrischer
Kontakt zu dem verbundenen Diodenlaser (1, 24, 25, 41,
42) ausgebildet ist.
3. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass jedem Diodenlaser (1, 24, 25, 41,
42) ein Kollimator (12, 28, 29, 45, 46) für die
senkrecht zur p-n-Übergangs-Ebene (p/n) verlaufende
schnelle Achse (FA) eines ausgesendeten
Laserstrahlenbündels zugeordnet ist.
4. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die kühlende Oberfläche (5) eine
Treppenstruktur aufweist, auf deren Stufen (14) die
Träger (3, 26, 27) aufliegen.
5. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, dass den Diodenlasern (1, 24, 25, 41,
42) ein Umlenkelement (15) nachgeordnet ist, das die
Laserstrahlenbündel entlang ihrer langgestreckten
Ausdehnung benachbart zueinander anordnet.
6. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, dass das Umlenkelement (15) aus einem
Stapel von Einzelelementen besteht, von denen jedes
einem Diodenlaser (1) zugeordnet ist, wobei von
paarweise zueinander parallel verlaufenden
Seitenflächen (16, 17, 18, 19) des Einzelelementes eine
als Strahleintrittsfläche dient und eine erste
Stirnfläche (21) als Reflexionselement ausgebildet ist,
welches das Laserstrahlenbündel in Richtung einer
zweiten, für den Strahlaustritt vorgesehenen
Stirnfläche (20) umlenkt.
7. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die Strahleintrittsfläche (16) in
einer Richtung senkrecht zur p-n-Übergangs-Ebene (p/n)
eine Ausdehnung aufweist, welche die Ausdehnung des
Laserstrahlenbündels in dieser Richtung derart
überschreitet, dass eine dämpfungsarme
Strahlungseinkopplung gewährleistet ist und Reflexionen
an den Seitenflächen (18, 19) des Einzelelementes in
Richtung der schnellen Achse (FA) vermieden werden.
8. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, dass die Laserstrahlenbündel in
Richtung der langsamen Achse (SA) eine solche Divergenz
aufweisen, dass an den Seitenflächen (16, 17) des
Einzelelementes eine interne Totalreflexion
stattfindet, was zu einer Strahlhomogenisierung führt.
9. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die Strahleintrittsfläche (16) und
die Stirnfläche (20) für den Strahlaustritt
antireflektierend beschichtet sind.
10. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass das gemeinsame Kühlelement (6, 13,
23, 47) mit wärmeabführenden Mitteln gekoppelt ist.
11. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, dass die wärmeabführenden Mittel
Peltier-Elemente sind.
12. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, dass die wärmeabführenden Mittel als
Wasserkühlung ausgebildet sind.
13. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, dass die wärmeabführenden Mittel eine
erzwungene Konvektion beinhalten.
14. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, dass zwischen dem Träger (3, 27, 27,
43, 44) und der kühlenden Oberfläche (5) ein
Wärmeübergangskoeffizient von mindestens 0,03 W/mm2K
vorhanden ist.
15. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass jedem Diodenlaser (1, 41, 42) ein
Kollimator für die parallel zur p-n-Übergangs-Ebene
(p/n) verlaufende langsame Achse (SA) eines
ausgesendeten Laserstrahlenbündels zugeordnet ist.
16. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Diodenlaser (24, 25, 41, 42)
Laserstrahlenbündel emittieren, die sich im
Polarisationszustand voneinander unterscheiden.
17. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass den Diodenlasern (25, 42) optische
Elemente (36, 59) zur Veränderung der Polarisation der
Laserstrahlenbündel im Strahlengang nachgeordnet sind.
18. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Diodenlaser (24, 25, 41, 42)
Laserstrahlenbündel emittieren, die sich in der
Wellenlänge voneinander unterscheiden.
19. Diodenlaseranordnung nach einem der Ansprüche 16 bis
18, dadurch gekennzeichnet, dass in den Strahlengängen
der Diodenlaser (24, 25, 41, 42) ein Umlenk- und
Koppelelement (30, 48) der sich voneinander
unterscheidenden Laserstrahlenbündel angeordnet ist.
20. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, dass das Umlenk- und Koppelelement (48)
sich aus plattenförmigen Teilelementen (49, 50)
zusammensetzt, die jeweils einem Diodenlaser (41, 42)
zugeordnet sind und strahlumlenkende sowie einem
Strahlaustritt dienende Stirnflächen (55, 56, 57, 58)
und parallel zueinander verlaufende Seitenflächen (51,
52, 53, 54) enthalten, von denen den Diodenlasern (41,
42) zugewandte Seitenflächen (51, 53) als
Strahleintrittsflächen dienen, und dass die
strahlumlenkenden Stirnflächen (55, 56), die
reflektierend für das Laserstrahlenbündel des
zugeordneten Diodenlasers ausgebildet sind und mit den
Strahleintrittsflächen (51, 53) einen Winkel
einschließen, bei dem eine Strahlausrichtung auf die
dem Strahlaustritt dienenden Stirnflächen (57, 58)
gewährleistet ist, mit einer dem Strahlaustritt
dienenden Stirnflächen eines benachbarten Teilelementes
zur Kopplung der sich voneinander unterscheidenden
Laserstrahlenbündel verbünden sind, wobei die
verbundenen Stirnflächen (56, 57) für das
Laserstrahlenbündel durchlässig sind, das von einem
Teilelement (49) in das andere Teilelement (50)
eingekoppelt wird.
21. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 19, dadurch
gekennzeichnet, dass jeder Diodenlaser (24, 25) mit
seinem Träger (26, 27) auf einer Stufe einer
treppenförmigen kühlenden Oberfläche eines gemeinsamen
Kühlelementes (23) aufliegt.
22. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 21, dadurch
gekennzeichnet, dass das Umlenk- und Koppelelement (30)
aus einem Stapel von Einzelelementen (31, 32) besteht,
die jeweils einem Diodenlaser (24, 25) zugeordnet sind
und von denen ein am Stapelrand liegendes Einzelelement
als Strahlaustrittselement und jedes andere als zur
Einkopplung eines geführten Laserstrahlenbündels in das
im Stapel benachbarte Einzelelement vorgesehen ist,
dass von paarweise zueinander parallel verlaufenden
Seitenflächen jedes Einzelelementes (31, 32) eine
Seitenfläche (33, 35) als Strahleintrittsfläche dient
und eine erste Stirnfläche (34, 37) als
Reflexionselement ausgebildet ist, die das
Laserstrahlenbündel in Richtung einer zweiten
Stirnfläche (39, 40) umlenkt, und dass durch die
Neigung der zueinander parallel gerichteten zweiten
Stirnflächen (39, 40) zu den im Stapel miteinander
verbundenen Seitenflächen die sich voneinander
unterscheidenden Laserstrahlenbündel durch selektive
Reflexion und Transmission über die zweiten
Stirnflächen (39, 40) geführt sind und die zweite
Stirnfläche (40) des am Stapelrand liegenden
Einzelelementes (32) als strahlvereinende Fläche für
alle Laserstrahlenbündel dient.
23. Diodenlaseranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis
22, dadurch gekennzeichnet, dass die Diodenlaser (1,
24, 25, 41, 42) von einem gemeinsamen Gehäuse (7)
umschlossen sind, das einen Austrittsbereich (8) für
die Laserstrahlenbündel enthält.
24. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 23, dadurch
gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (7) Trockenmittel
enthalten sind.
25. Diodenlaseranordnung nach Anspruch 23, dadurch
gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (7)
Sicherheitseinrichtungen integriert sind.
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