DE10061507C2 - Verfahren zur aktuellen, standortbezogenen Information von Personen durch akustische und/oder optische Informationen - Google Patents
Verfahren zur aktuellen, standortbezogenen Information von Personen durch akustische und/oder optische InformationenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur aktuellen, standortbezogenen Information von
Personen durch akustische und/oder optische Informationen.
Aus der DE 35 17 818 C2 ist ein Verfahren zur Information der Besucher von
Ausstellungen bekannt, bei dem die Besucher einer Ausstellung mittels drahtloser
Signalübertragung über ein Ausstellungsobjekt informiert werden. Jedem
Ausstellungsobjekt ist ein Sender zugeordnet; jeder Besucher führt einen Empfänger
mit sich. Der Sender strahlt kontinuierlich sich wiederholende, dem Ausstellungsobjekt
zugeordnete Codesignale aus. In dem vom Besucher mitgeführten Empfänger sind in
einem Speicher Informationen über die Ausstellungsobjekte abgelegt. Durch die
Codesignale wird in dem Empfänger die akustische und/oder visuelle Wiedergabe
einer bestimmten Information aus dem Speicher ausgelöst.
Das bekannte Verfahren hat den Nachteil, daß die in dem Informationsspeicher des
Empfängers abgelegten Informationen nicht kontinuierlich aktualisiert werden können.
Für die Verwendung in einer Dauerausstellung, einem Museum oder ähnlichem ist das
Verfahren durchaus anwendbar. Es kann aber z. B. nicht auf die Information von
Verbrauchern in Verbrauchermärkten, wie etwa Supermärkten, übertragen werden.
Aus der DE 19 85 845 A1 ist ein Informationssystem für ein örtlich begrenztes Gebiet
mit einem mobilen Informationselement mit elektronischem Speicher mit Informationen
über das örtlich begrenzte Gebiet sowie mit Eingabe- und Ausgabevorrichtung
bekannt, mit deren Hilfe ein Benutzer des Informationselementes die gespeicherten
Informationen abrufen kann. Durch Funkverbindung des mobilen
Informationselementes mit einem stationären Informationselement lassen sich
Informationen in den Speicher des mobilen Elementes übertragen. So sind die
Informationen zwar aktualisierbar. Um aber die Flexibilität des Informationssystems
aufgabengemäß zu gewährleisten, ist grundsätzlich dauerhafte Empfangsbereitschaft
für Empfangssignale vorgesehen, die zum Energiesparen allenfalls durch den
Benutzer von Hand ausgestellt werden kann.
In einem Supermarkt müssen beispielsweise Sonderangebote regelmäßig aktualisiert
werden. Die Bewerbung bestimmter Produkte muß eingestellt werden, sobald der
Lagervorrat verkauft ist. Dies ist mit dem vorbekannten Verfahren nicht mit
vernünftigem Aufwand möglich, da hierfür der Speicher von jedem Empfänger einzeln
mit aktualisierten Informationen versorgt werden müßte.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zu schaffen, mit dem Personen
standortbezogen mit Informationen, die sich ohne großen Aufwand aktualisieren
lassen, versorgt werden können, und das nur geringe Anforderungen an mobile
Energiespeichermittel stellt.
Erfindungsgemäß wird ein Verfahren zur aktuellen, standortbezogenen Information
von Personen durch akustische und/oder optische Informationen vorgeschlagen,
wobei jeder Person ein mobiler Empfänger zugeordnet wird. Der mobile Empfänger
enthält in einem Speicher abgelegte Informationen, die jeweils einem Codesignal
zugeordnet sind. Ein oder mehrere erste Sender senden in jeweils räumlich
begrenzten Bereichen Codesignale aus. Der Empfänger verfügt über
Wiedergabemittel zur Wiedergabe der im Speicher abgelegten Informationen und gibt
diese wieder, wenn er das der Information zugeordnete Codesignal empfängt. Das
erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß zweite Sender in
räumlich begrenzten Bereichen Informationssignale und zugehörige Codesignale
aussenden, die die Empfänger abspeichern. Dabei ist die Empfangsbereitschaft der
Empfänger für die Informationssignale zeitlich begrenzt und wird ohne Einwirkung der
informierten Person hergestellt.
Erfindungsgemäß kann der Empfänger über zweite Sender, die Informationssignale
und zugehörige Codesignale aussenden, mit Informationen versorgt werden. Diese
Signale werden von dem Empfänger empfangen und in einem Speicher abgelegt. Die
zweiten Sender werden vorzugsweise dort angeordnet, wo sich die Empfänger längere
Zeit aufhalten. Dies können z. B. Orte sein, an denen die zu informierenden Personen
länger verweilen, oder auch die Orte, an denen die Empfänger bei Nichtgebrauch
abgelegt werden. Die zweiten Sender senden vorzugsweise HF- oder UHF-Signale
aus.
Vorzugsweise werden die Informationen von den zweiten Sendern mehrfach
hintereinander ausgesendet und von dem Empfänger nur dann gespeichert, wenn die
aufeinanderfolgenden Signale als gleich erkannt werden. Damit ist gewährleistet, daß
bei zwischenzeitlich gestörtem Empfang oder dem plötzlichen Entfernen eines
Empfängers aus dem Sendebereich eines zweiten Senders keine Teil- oder Falsch
informationen abgespeichert werden. Die Betriebssicherheit des Systems kann damit
erheblich verbessert werden.
Die Personen können sich mit den Empfängern frei durch den Raum bewegen. An den
Orten, an denen gezielt Informationen gegeben werden sollen, sind erste Sender
angeordnet, die ein Codesignal aussenden. Vorzugsweise handelt es sich dabei im ein
IR-Signal. Bei Empfang des Codesignals durch die Empfänger wird eine dem
Codesignal zugeordnete Information aus dem Speicher des Empfängers
wiedergegeben. Dies kann akustisch durch Lautsprecher und/oder optisch über ein
Display erfolgen.
Zur Energieeinsparung ist die Empfangsbereitschaft des Empfängers für
Informationssignale zeitlich begrenzt. Das kann z. B. dadurch geschehen, daß der
Empfänger nur dann empfangsbereit ist, wenn er nicht im Bereich der ersten Sender
ist. Sobald der Empfänger ein Signal eines ersten Senders empfängt, kann die
Empfangstätigkeit des Empfängers für Signale der zweiten Sender ausgeschaltet
werden. Die Empfangsbereitschaft kann z. B. durch Zeitablauf wiederhergestellt
werden. Es kann aber auch ein bestimmtes Codesignal dazu führen, daß die
Empfangsbereitschaft an- oder ausgeschaltet wird. Bei Anwendung in Bereichen, in
denen ein Ein- und ein Ausgang vorgesehen ist, kann z. B. im Eingangsbereich ein
erster Sender angeordnet sein, der ein Codesignal aussendet, das die
Empfangsbereitschaft für Informationssignale ausschaltet. Im Ausgangsbereich kann
dann ein weiterer erster Sender ein Codesignal für erneute Empfangsbereitschaft
aussenden. Andere Kriterien für die Empfangsbereitschaft sind aber ebenso denkbar,
wie etwa die Uhrzeit oder eine mechanische Sperre, wie z. B. das Rückholschloß eines
Einkaufswagens.
Um das erfindungsgemäße Verfahren vorteilhaft in einem Verbrauchermarkt, wie
einem Supermarkt, verwenden zu können, sind die Empfänger vorzugsweise an einen
Einkaufswagen gekoppelt. Dies kann etwa durch die Anordnung im Einkaufswagengriff
erfolgen. Dort kann eine Fläche geschaffen werden, die sich für ein Display besonders
gut eignet.
Eine für das erfindungsgemäße Verfahren geeignete Anordnung besteht aus einem
oder mehreren ersten Sendern, die Codesignale aussenden können, einem oder
mehreren zweiten Sendern, die Informationssignale und zugeordnete Codesignale
aussenden können, und Empfängern, die die Signale der zweiten Sender empfangen
und abspeichern können und bei Empfang eines Codesignals eines ersten Senders
das dem Codesignal zugeordnete Informationssignal aus dem Speicher wiedergeben
können.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird im Folgenden anhand eines Beispiels näher
erläutert:
Es sollen die Kunden eines Supermarktes über Sonderangebote informiert werden. Dabei soll gezielte Information über die jeweilige Warengruppe, in deren Bereich sich der Kunde gerade befindet, vermittelt werden.
Es sollen die Kunden eines Supermarktes über Sonderangebote informiert werden. Dabei soll gezielte Information über die jeweilige Warengruppe, in deren Bereich sich der Kunde gerade befindet, vermittelt werden.
Dafür werden Einkaufswagen in dem Supermarkt mit Empfängern ausgerüstet. Die
Empfänger sind im Griff des Einkaufswagens angeordnet und werden von Batterien
oder Akkus mit Energie versorgt. Die Empfänger verfügen über ein Display, auf dem
Texte und graphische Informationen wiedergegeben werden können.
Ein zweiter Sender ist so angeordnet, daß die von ihm ausgesendeten
Informationssignale von den Empfängern der Einkaufswagen, die auf dem Abstellplatz
für Einkaufswagen stehen, empfangen werden können. Der zweite Sender strahlt zum
Laden von Informationen in die Speicher der Empfänger Informationen aus. Dabei
handelt es sich um Einzelinformationen zu Produkten, die jeweils einer Warengruppe
zugeordnet sind. Es kann sich beispielsweise um Informationen über Sonderangebote
handeln. Jeder Einzelinformation ist eine Codierung zugeordnet. Jede gespeicherte
Information kann einzeln durch den Empfang einer neuen Informationen vom zweiten
Sender, die derselben Codierung zugeordnet ist, überschrieben werden.
Der zweite Sender strahlt jede Information fünfmal hintereinander aus. Nur bei
identischem Empfang von fünf aufeinanderfolgenden Informationssignalen wird die im
Speicher der Empfänger abgelegte Information durch die neue Information
überschrieben. Dadurch wird eine hohe Betriebssicherheit des Systems erreicht.
Fehlinformationen oder Betriebsstörungen werden vermieden.
Der zweite Sender arbeitet im UHF-Bereich, ISM(Industy, Science, Medicine)-Band
433 MHz oder 886 MHz. Die Signale werden morgens vor der Öffnung des
Supermarktes, wenn alle Einkaufswagen auf dem Abstellplatz stehen, ausgesendet,
um aktuelle Informationen abzuspeichern. Tagsüber können alle oder einzelne
Informationen bei Bedarf aktualisiert werden. Die zyklisch zum Abstellplatz
zurückkehrenden Einkaufswagen können laufend mit aktuellen Informationen versorgt
werden.
Betritt ein Kunde den Supermarkt, holt sich einen Einkaufswagen vom Abstellplatz ab
und betritt den Verkaufsbereich, so begibt er sich in den Bereich der ersten Sender,
die Infrarot-Sender sind. Diese Sender strahlen kontinuierlich Codesignale ab. Die
Codesignale sind jeweils einer Information in dem Speicher des Empfängers
zugeordnet. Der Kunde betritt zum Beispiel nach dem Supermarkteingang den
Frischobstbereich. Um über Sonderangebote in dieser speziellen Warengruppe zu
unterrichten, empfängt der Empfänger das entsprechende Codesignal und spielt
anschließend die Sonderangebotsinformation auf dem Display ab. Nach vollständigem
Abspielen der Information ist der Empfänger wieder empfangsbereit für weitere
Codesignale. Solange sich das Codesignal nicht ändert, wird die gleiche Information
mehrfach abgespielt oder auf einem Display aufrechterhalten. Begibt sich der Kunde in
die nächste Warengruppe, empfängt der Sender ein anderes Codesignal des ersten
Senders dieser Warengruppe und spielt die entsprechende Information ab.
Ist ein Angebot nicht mehr verfügbar, kann eine Fehlinformation dadurch unterbunden
werden, daß die Information im Speicher der Empfänger aktualisiert wird. Bis alle
Empfänger aktualisiert sind, kann eine Fehlinformation unverzüglich durch
vorübergehendes Abschalten des betreffenden zweiten Senders verhindert werden.
Nach Abschluß des Einkaufs gibt der Kunde den Einkaufswagen am Abstellplatz
zurück. Durch die dort zu empfangenden Informationssignale der zweiten Sender kann
das Angebot aktualisiert werden.
Die Empfänger sind akku- oder batteriebetrieben. Um Strom zu sparen, ist es
vorteilhaft, die Empfangstätigkeit, insbesondere für die Informationssignale,
abzuschalten, solange sie nicht erforderlich ist. Dies geschieht dadurch, daß am
Eingang des Supermarktes ein erster Sender angeordnet ist, der ein Codesignal
aussendet, das den Empfänger dazu veranlaßt, die Empfangstätigkeit für
Informationssignale einzustellen. Vorzugsweise ist das gleichzeitig das Codesignal für
die erste Information, wie z. B. die Begrüßung des Kunden. Im Kassenbereich befindet
sich dann ein weiterer erster Sender, dessen Codesignal die Empfangstätigkeit wieder
aufnehmen läßt. Alternativ kann auch die Kopplung des Empfangs etwa an die
Auslösung des Einkaufswagenrückholschlosses gekoppelt sein.
Claims (11)
1. Verfahren zur aktuellen, standortbezogenen Information von Personen durch
akustische und/oder optische Informationen, wobei jeder Person ein mobiler
Empfänger zugeordnet wird der in einem Speicher abgelegte Informationen
enthält, die jeweils einem Codesignal zugeordnet sind, wobei ein oder mehrere
erste Sender Codesignale in jeweils räumlich begrenzten Bereichen aussenden,
und wobei der Empfänger über Wiedergabemittel zur Wiedergabe der im Speicher
abgelegten Informationen verfügt und diese wiedergibt, wenn er das der
Information zugeordnete Codesignal empfängt, dadurch gekennzeichnet, daß
zweite Sender in räumlich begrenzten Bereichen Informationssignale und
zugehörige Codesignale aussenden, die die Empfänger abspeichern, wobei die
Empfangsbereitschaft der Empfänger für die Informationssignale zeitlich begrenzt
ist und ohne Einwirkung der informierten Person hergestellt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Empfangsbereitschaft der Empfänger für die Informationssignale der zweiten
Sender nur zyklisch während bestimmter festgelegter Zeiträume besteht.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Empfänger
während der Zeiträume der Empfangsbereitschaft nicht im Sendebereich der
ersten Sender befinden.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Empfangsbereitschaft der Empfänger für die Informationssignale der zweiten
Sender ausgeschaltet wird, sobald sich der Empfänger im Sendebereich eines
ersten Senders befindet.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
ersten Sender IR-Codesignale aussenden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
zweiten Sender HF- oder UHF-Signale aussenden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
zweiten Sender kontinuierlich oder zu vorgegebenen Zeiten einzelne oder mehrere
Informationen mit Codesignalen senden.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jede Information
mehrmals hintereinander von den zweiten Sendern gesendet wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Empfänger eine
Information nur dann speichert, wenn mehrere aufeinanderfolgende
Informationssignale übereinstimmen.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Informationen von dem Empfänger an einem Einkaufswagen wiedergegeben
werden.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Informationen durch optische Displays und/oder Lautsprecher wiedergegeben
werden.
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