-
Die Erfindung bezieht sich auf eine
Hydraulikaggregatanordnung, umfassend ein hydraulisches Aggregat
mit wenigstens zwei Leitungsanschlüssen gleichen Durchmessers,
und wenigstens zwei Leitungsanschlussstücke gleichen Durchmessers zum Verschrauben
mit jeweils einem Leistungsanschluss des hydraulischen Aggregats,
wobei die Leitungsanschlüsse
und die Leitungsanschlussstücke
einander zugeordnet sind und im zusammengebauten Zustand gegeneinander
abdichten. Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren
zum Anschluß von
Druckleitungen an ein hydraulisches Aggregat einer Hydraulikaggregatanordnung.
-
Derartige Hydraulikaggregatanordnungen werden
beispielsweise in Bremsanlagen von Kraftfahrzeugen eingesetzt, die
zusätzlich
mit einem ABS und/oder ESP-System ausgerüstet sein können.
-
Das hydraulische Aggregat weist eine
Vielzahl von Leitungsanschlüssen
auf, an die jeweils eine bestimmte Druckleitung anzuschließen ist.
So wird beispielsweise das hydraulische Aggregat einer Bremsanlage
von einem Hauptbremszylinder mit Druck versorgt. Zudem sind an dem
hydraulischen Aggregat weitere Anschlüsse für die üblicherweise zwei Bremskreise
der Bremsanlage vorhanden, über welche
die einzelnen Radbremsen eines Kraftfahrzeuges mit dem hydraulischen
Aggregat verbunden sind.
-
Aus der
DE 198 08 626 A1 ist ein
Hydraulikaggregat für
Kfz-Bremsanlagen bekannt, bei dem die zu den Nehmerzylindern und
zu den Geberzylindern führenden
Druckmittelleitungen in wenigstens einem Fall nicht achsparallel
zueinander ausgerichtet sind. Auf diese Weise können die Anschlussbohrungen konstruktiv
sehr nahe aneinander gerückt
werden, so dass die Rohranschlüsse
mit automatisch arbeitenden Werkzeugen eingeschraubt werden können.
-
Zur Gewährleistung einer richtigen
Funktion der Hydraulikaggregatanordnung ist es in vielen Fällen notwendig,
die Zuordnung der Druckleitungen zu den einzelnen Leitungsanschlüssen korrekt
einzuhalten. Dazu ist es bereits allgemein bekannt, Leitungsanschlüsse und
Leitungsanschlussstücke
mit unterschiedlichen Durchmessern auszubilden, so dass lediglich
für die
richtigen Verbindungen eine Kompatibilität gegeben ist. Hierdurch wird
bei der Verbindung der Leitungsanschlussstücke mit den Leitungsanschlüssen des
hydraulischen Aggregats der Gefahr einer Verwechslung der Anschlüsse vorgebeugt. Eine
solche individuelle Ausgestaltung der Leitungsanschlüsse und
Leitungsanschlussstücke
ist jedoch fertigungstechnisch aufwendig. Werden an dem hydraulischen
Aggregat Leitungsanschlüsse
mit drei unterschiedlichen Durchmessern vorgesehen, so sind in der
Regel einige der Leitungsanschlussstücke überdimensioniert.
-
Es ist auch möglich, an dem hydraulischen Aggregat
funktional verschiedene Leitungsanschlüsse mit gleichem Durchmesser
vorzusehen. In diesem Fall ist es dann erforderlich, mittels Funktionstests die
Richtigkeit der Verschaltung der angeschlossenen Druckleitungen
zu überprüfen. Werden
an der oben beispielhaft erwähnten
Fahrzeugbremsanlage die zu dem Hauptbremszylinder führenden
Druckleitungen mit den Druckleitungen eines Bremskreises vertauscht,
so kann dies bei einem Funktionstest des ABS/ESP-Systems erkannt
werden, da bei einer Vertauschung dieser Leitungen die zugehörigen Radbremsen
keine Regelung mehr erfahren. Allerdings hängt die Sicherheit einer solchen
Hydraulikaggregatanordnung von der Zuverlässigkeit der Durchführung der
Funktionstests ab. Aufgrund menschlicher Fehleinschätzungen
oder technischer Störungen kann
bei solchen Funktionstests eine hundertprozentige Zuverlässigkeit
nicht gewährleistet
werden.
-
Davon ausgehend liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, die Vertauschungssicherheit bei einem Anschluß von Druckleitungen
an ein hydraulisches Aggregat mit möglichst geringem Zusatzaufwand
weiter zu verbessern.
-
Diese Aufgabe wird durch eine Hydraulikaggregatanordnung
gelöst,
die alle Merkmale des Patentanspruchs 1 aufweist.
-
Durch die unterschiedlichen Einschraubtiefen
wird bei einer Verwechslung der Leitungsanschlüsse für das Leitungsanschlussstück, das
für den kürzeren Leitungsanschluss
vorgesehen ist, keine Abdichtung der betreffenden Druckleitung erzielt,
da dieses dann nicht ausreichend tief eingeschraubt werden kann.
Diese Undichtigkeit führt
nach einem Anlegen eines hydraulischen Druckes an die Druckleitung
zu einem deutlichen Druckabfall, der im Unterschied zu einer lediglich
optischen Beurteilung der Verschaltung sofort zweifelsfrei wahrnehmbar
ist und es erlaubt, Gegenmaßnahmen
zur Gewährleistung der
Funktion der Hydraulikaggregatanordnung zu treffen. Überdies
lassen sich durch die Verwendung von Leitungsanschlußstücken mit
gleichem Durchmesser starke Überdimensionierung
vermeiden.
-
Vorzugsweise wird bei dem Anschluß der Druckleitungen
an das hydraulische Aggregat so vorgegangen, daß nach dem Einschrauben der
Leitungsanschlußstücke in die
Leitungsanschlüsse
des hydraulischen Aggregats und vor der Inbetriebnahme desselben
eine Dichtigkeitsprüfung
mittels eines hydraulischen Druckes vorgenommen wird. Bei Feststellen
eines Druckabfalls wird die Hydraulikanordnung als fehlerhaft eingestuft
und die Leitungsanschlußstücke gleichen
Durchmessers werden an den Leitungsanschlüssen des hydraulischen Aggregats vertauscht.
Danach wird die Dichtigkeitsprüfung
erneut durchgeführt.
Hingegen wird bei Ausbleiben eines Druckabfalls die hydraulische
Anordnung im Hinblick auf die Verschaltung der Druckleitungen als
betriebstauglich eingestuft.
-
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Patentansprüch 2 bis 8 angegeben.
-
Der fertigungstechnische Aufwand
zur Herstellung der Leitungsanschlußstücke läßt sich vorzugsweise dadurch
gering halten, daß die
Leitungsanschlußstücke gleichen
Durchmessers für
die beiden Leitungsanschlüsse
mit unterschiedlicher Einschraubtiefe einander weitestgehend ähnlich ausgebildet
werden.
-
Dabei kann jedes Leitungsanschlußstück einen
Kopf, der den Anschlag ausbildet, und einen an den Kopf anschließenden Einschraubabschnitt
aufweisen, wobei die Köpfe
der Leitungsanschlußstücke gleichartig
ausgebildet sind. Hierdurch können
die unterschiedlichen Leitungsanschlußstücke im wesentlichen in gleicher
Art und Weise hergestellt werden. Besonders vorteilhaft ist es,
wenn die Leitungsanschlußstücke sich
lediglich dadurch unterscheiden, daß bei dem Leitungsanschlußstück, das
einem längeren
Leitungsanschluß des
hydraulischen Aggregats zugeordnet ist, der Einschraubabschnitt
länger
ausgebildet wird. Dazu wird beispielsweise lediglich dessen Gewinde
etwas verlängert.
Dies ist ohne größeren Zusatzaufwand
bei der Herstellung der Leitungsanschlußstücke möglich.
-
Vorzugsweise ist das hydraulische
Aggregat ein Fahrzeugbremsaggregat mit zwei voneinander unabhängigen Bremskreisen,
das für
jeden Bremskreis je zwei Leitungsanschlüsse aufweist, sowie weiterhin
zwei Leitungsanschlüsse
für den
Anschluß an
einen Hauptbremszylinder. Jedes Paar von Anschlüssen weist untereinander gleichartige
Leitungsanschlüsse
und Leitungsanschlußstücke auf,
wobei die Anschlußpaare
sich jedoch voneinander unterscheiden, und ein Anschlußpaar einen
anderen Verschraubungsdurchmesser aufweist, als die beiden Anschlußpaare mit
unterschiedlichen Einschraubtiefen.
-
Nachfolgend wird die Erfindung anhand
eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die
Zeichnung zeigt in:
-
1 eine
räumliche
Darstellung einer Hydraulikaggregatanordnung einer Fahrzeugbremsanlage
mit einem hydraulischen Aggregat mit einer Vielzahl von Leitungsanschlüssen,
-
2 einen
Schnitt durch einen Leitungsanschluß mit großer Einschraubtiefe und ein
zugehöriges
Leitungsanschlußstück, die
hier im abdichtenden Zustand dargestellt sind,
-
3 einen
Schnitt durch einen Leitungsanschluß mit kleinerer Einschraubtiefe
und dem zugehörigen
Leitungsanschlußstück, die
hier im abdichtenden Zustand dargestellt sind,
-
4 einen
Schnitt durch den Leitungsanschluß aus 2 mit großer Einschraubtiefe, in den das
dafür zu
kurze Leitungsanschlußstück aus 3 eingeschraubt ist, und
in
-
5 einen
Schnitt durch den Leitungsanschluß aus 3 mit kleinerer Einschraubtiefe, in den
das dafür
zu lange Leitungsanschlußstück aus 2 eingeschraubt ist.
-
Das Ausführungsbeispiel zeigt in 1 eine Hydraulikaggregatanordnung 1 für eine Bremsanlage eines
Kraftfahrzeuges. Die Hydraulikaggregatanordnung 1 umfasst
ein hydraulisches Aggregat 2 in Form eines ABS/ESP-Aggregats
mit sechs Anschlüssen für Druckleitungen 3, 4, 5, 6, 7 und 8 der
Fahrzeugbremsanlage. Zwei der Druckleitungen 3 und 4 sind mit
einem in der Zeichnung nicht dargestellten Hauptbremszylinder der
Fahrzeugbremsanlage verbunden. Die weiteren Druckleitungen 5, 6, 7 und 8 leiten zu
den einzelnen Radbremsen des Kraftfahrzeuges, wobei zwei Bremskreise
in Diagonalanordnung vorgesehen sind. In dem ersten Bremskreis ist
die Druckleitung 5 mit der vorderen, linken Radbremse und
die Druckleitung 6 mit der hinteren, rechten Radbremse
verbunden. Weiterhin ist in dem zweiten Bremskreis die Druckleitung 7 mit
der vorderen, rechten Radbremse und die Druckleitung 8 mit
der hinteren, linken Radbremse verbunden.
-
Zum Anschluß der Druckleitungen 3, 4, 5, 6, 7 und 8 an
das hydraulische Aggregat 2 sind an diesem korrespondierende
Leitungsanschlüsse
in Form von Sacklöchern
ausgebildet, die an ihren Boden jeweils in einen Hydraulikkanal
des hydraulischen Aggregats 2 münden. In diesen Sacklöchern werden
die freien Enden der Druckleitungen 3, 4, 5, 6, 7 und 8 mit Hilfe
von weiter unten näher
zu erläuternden
Leitungsanschlussstücken
befestigt. Dazu weist jede Druckleitung 3, 4, 5, 6, 7 und 8 an
ihrem Anschlußende
einen insbesondere in den 2 bis 5 zu erkennenden kragenförmigen Dichtvorsprung 9 auf, über den
die jeweilige Druckleitung mit dem in das betreffende Sackloch 23, 25 eingeschraubten
Leitungsanschlussstück
gegen den geneigten Boden des Sackslochs verspannt wird, so dass
die Druckleitung dicht an den jeweiligen Hydraulikkanal anschließt.
-
Bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel
unterscheiden sich die Leitungsanschlüsse für die Druckleitungen 7 und 8 sowie
die zugehörigen Leitungsanschlussstücke 17 und 18 durch
einen kleineren Gewindedurchmesser von den Leitungsanschlüssen für die Druckleitungen 3, 4, 5 und 6 und
die zugehörigen
Leitungsanschlussstücke 13, 14, 15 und 16,
so dass diesbezüglich
die Gefahr von Verwechslungen beim Anschließen der Druckleitungen 7 und 8 ausgeschaltet
ist. An den Leitungsanschlüssen
für die
Druckleitungen 3, 4, 5 und 6 sind
hingegen die gleichen Gewinde vorgesehen.
-
Allerdings unterscheiden sich die
Leitungsanschlüsse
für die
Druckleitungen 3 und 4 zu dem Hauptbremszylinder
und für
die Druckleitungen 5 und 6 des ersten Bremskreises
durch unterschiedliche Einschraubtiefen t1 und
t2 der Sacklöcher bis zum Erreichen der
Abdichtung mit dem zugehörigen
Leitungsanschlußstück 13 und 14 bzw. 15 und 16.
Dabei ist die Einschraubtiefe t1 für die Hauptbremszylinder-Anschlüsse größer, als
die Einschraubtiefe t2 für die Anschlüsse des
ersten Bremskreises. Die für
die Leitungsanschlüsse
mit geringerer Einschraubtiefe t2 vorgesehenen
Leitungsanschlußstücke 15 und 16 sind
derart ausgebildet, daß sie
sich nicht vollständig bis
zur Abdichtung in die tieferen Leitungsanschlüsse mit der Einschraubtiefe
t1 einschrauben lassen, so daß die Verbindung
dort zumindest bei höheren
Drücken
undicht bleibt. Dazu ist an den Leitungsanschlußstücken 15 und 16 jeweils
ein Anschlag 29 vorgesehen, der als Ringvorsprung ausgebildet
ist.
-
2 zeigt
einen Schnitt durch den Leitungsanschluß der Druckleitung 3 sowie
durch das zugehörige
Leitungsanschlußstück 13 im
vollständig montierten
Zustand, in dem eine Abdichtung zwischen der Druckleitung 3 dem
Hydraulikkanal 10 in dem hydraulischen Aggregat 2 sichergestellt
ist. Die Einschraubtiefe ist dabei mit t1 bezeichnet. Das Leitungsanschlußstück 13 umfaßt einen
Kopf 19 und einen daran anschließenden Einschraubabschnitt 20. Der
Einschraubabschnitt 20 trägt ein Außengewinde 21 zur
Verschraubung mit einem Innengewinde 22 in dem Sackloch 23 des
Leitungsanschlusses. Weiterhin ist das Leitungsanschlußstück 13 als
Rohrschraube mit einer Durchgangsöffnung 24 ausgebildet,
durch welche sich ein Endabschnitt der Druckleitung 3 hindurch
erstreckt. Der am Ende der Druckleitung 3 vorgesehenen
Dichtvorsprung 9 besitzt einen Außendurchmesser, der größer ist
als der Innendurchmesser der Durchgangsöffnung 24. Im vollständig montierten
Zustand wird daher das Ende der Druckleitung 3 mit der
Stirnseite 26 des Leitungsanschlußstückes 13 gegen den
Boden des Sackslochs 23 gedrückt. Dementsprechend ist an
dem Dichtvorsprung 9 der Druckleitung 3 eine konische
Sitzfläche 27 ausgebildet,
die mit einer Sitzfläche 28 in
dem Sackloch 13 abdichtend zusammenwirkt.
-
3 zeigt
einen Schnitt durch den Leitungsanschluß der Druckleitung 5 mit
kleinerer Einschraubtiefe t2. Der Leitungsanschluß ist als
Sackslochs 25 ausgebildet, das in einen Hydraulikkanal 30 des
hydraulischen Aggregats 2 leitet. In das Sackloch 25 ist
das zugehörige
Leitungsanschlußstück 15 eingeschraubt.
Der Leitungsanschluß wie
auch das Leitungsanschlußstück 15 sind
im wesentlichen wie in 2 ausgebildet,
so daß hier
für gleichartige
Positionen die gleichen Bezugszeichen verwendet werden. Dabei ist
lediglich das Sackloch 25 etwas weniger tief gebohrt, als
das Sackloch 23. Der Längenunterschied
beträgt
etwa 15 bis 25 Prozent bezogen auf das kürzere Sackloch 25,
wobei die Verkürzung
den Bereich des Gewindes 22 betrifft. Entsprechend ist auch
der Einschraubabschnitt 20 des Leitungsanschlussstückes 15
im Bereich seines Gewindes 21 kürzer ausgebildet. Am Übergang
des Einschraubabschnittes 20 zu dem Kopf 19 ist
ein Anschlag 29 vorgesehen, der als Ringvorsprung in Form
eines Bundes ausgebildet ist und als Anschlag dient, wenn das für das kürzere Sackloch 25 vorgesehene
Leitungsanschlussstück 15 in
das längere
Sackloch 23 eingeschraubt wird. Aus fertigungstechnischen
Gründen ist
ein solcher Anschlag 29 auch an dem anderen Leitungsanschlussstück 13 vorhanden.
Im richtig montierten Zustand, der in den 2 und 3 dargestellt
ist, ist der Anschlag 29 jedoch von der Oberfläche des hydraulischen
Aggregats 2 beabstandet, um die Dichtwirkung beim Spannen
der Leitungsanschlussstücke 13 und 15 nicht
zu gefährden.
-
Die 4 und 5 zeigen den Fall, dass die Leitungsanschlussstücke 13 und 15 miteinander
vertauscht worden sind. In 4 ist
versehentlich ein zu kurzes Leitungsanschlussstück 15 in ein zu tiefes Sackloch 23 mit
der Einschraubtiefe t1 eingeschraubt worden.
Der Anschlag 29 sitzt auf dem hydraulischen Aggregat 2 auf.
Er verhindert dabei ein vollständiges Einschrauben
des Leitungsanschlussstückes 15,
so dass eine Abdichtung zwischen der Druckleitung 5 und
dem Hydraulikkanal 10 nicht erzielt werden kann und die
Verbindung undicht bleibt. Diese Undichtigkeit wird beispielsweise
bei einem nachfolgenden Drucktest sofort bemerkt. In 5 ist hingegen ein zu langes
Leitungsanschlussstück 13 in
ein zu kurzes Sackloch 25 mit der Einschraubtiefe t2 eingeschraubt worden. Hierbei wird zwar
eine ausreichende Abdichtung zwischen der falschen Druckleitung 3 und
dem Hydraulikkanal 30 erzielt, jedoch steht dann der Kopf 19 mit
dem Anschlag 29 zu weit über die Oberfläche des
hydraulischen Aggregats 2 hinaus, wie dies in 5 durch den Abstand e dargestellt
ist. Dies kann visuell erkannt werden. Wird eine solche falsche
Verschraubung nicht visuell wahrgenommen, so wird diese doch bei
dem späteren
Drucktest festgestellt, da dann zwangsläufig auch an wenigstens einer
Stelle eine falsche Verschraubung nach 4 vorhanden sein muss.
-
Bei dem Anschluß der Druckleitungen an das hydraulische
Aggregat 2 werden so Verwechslungen bei der Verschaltung
ausgeschlossen. Die Anschlusspaare für den zweiten Bremskreis besitzen Gewinde,
deren Gewindedurchmesser etwas kleiner ist, als der der Anschlußpaare für den ersten
Bremskreis bzw. die Verbindungen zu dem Hauptbremszylinder. Werden
die Anschlüsse
gleichen Durchmessers verwechselt, so wird dies nach dem Einschrauben
der Leitungsanschlußstücke 13 und 14 bzw. 15 und 16 in
die Leitungsanschlüsse
des hydraulischen Aggregats 2 bei einer vor der Inbetriebnahme
desselben durchgeführten
Dichtigkeitsprüfung
festgestellt. Tritt bei dieser Dichtigkeitsprüfung infolge einer undichten
Verschraubung entsprechend 4 ein Druckabfall
auf, so wird die Hydraulikanordnung als fehlerhaft eingestuft. In
diesem Fall wird dann die Verschaltung genauer überprüft und eine Vertauschung der
falsch verschalteten Anschlüsse
vorgenommen. Diese Vorgehensweise wird solange wiederholt, bis bei
der Dichtigkeitsprüfung
ein Druckabfall nicht mehr festgestellt wird. Bei Ausbleiben eines Druckabfalls
wird die hydraulische Anordnung im Hinblick auf die Verschaltung
als betriebstauglich eingestuft.
-
Auf diese Weise läßt sich mit sehr einfachen Mitteln
ohne großen
fertigungstechnischen Zusatzaufwand eine hohe Sicherheit für eine korrekte Verschaltung
der Druckleitungen an einem hydraulischen Aggregat einer Fahrzeugbremse
gewährleisten.
-
Selbstverständlich ist es auch möglich, die drei
verschiedenen Anschlußtypen
in anderer Art und Weise den drei hydraulischen Funktionskreisen
(erster Bremskreis, zweiter Bremskreis und Hauptzylinderverbindung)
zuzuordnen. So kann beispielsweise der Anschluß mit größerer Einschraubtiefe t1 auch dem ersten Bremskreis und der Anschluß mit geringerer
Einschraubtiefe t2 der Hauptzylinderverbindung zugeordnet
werden. Auch bei anderen hydraulischen Schaltungen kann auf diese
Weise eine sichere Zuordnung der Druckleitungen zu bestimmten Anschlüssen eines
hydraulischen Aggregats gewährleistet
werden.
-
- 1
- Hydraulikaggregatanordnung
- 2
- hydraulisches
Aggregat
- 3
bis 8
- Druckleitungen
- 9
- kragenförmiger Dichtvorsprung
an einer Druckleitung
- 10
- Hydraulikkanal
in dem hydraulischen Aggregat
- 13
bis 18
- Leitungsanschlussstücke
- 19
- Kopf
- 20
- Einschraubabschnitt
- 21
- Außengewinde
- 22
- Innengewinde
- 23
- Sackloch
mit größerer Einschraubtiefe t1
- 24
- Durchgangsöffnung
- 25
- Sackloch
mit kleinerer Einschraubtiefe t2
- 26
- Stirnwand
- 27
- Sitzfläche an dem
Ringvorsprung 9
- 28
- Sitzfläche an dem
Boden des Sacklochs
- 29
- Anschlag
- 30
- Hydraulikkanal
in dem hydraulischen Aggregat
- e
- Abstand
- t1
- größere Einschraubtiefe
- t2
- kleinere
Einschraubtiefe