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DE10060391B4 - Hydraulikaggregatanordnung und Verfahren zum Anschluß von Druckleitungen an ein hydraulisches Aggregat einer Hydraulikaggregatanordnung - Google Patents

Hydraulikaggregatanordnung und Verfahren zum Anschluß von Druckleitungen an ein hydraulisches Aggregat einer Hydraulikaggregatanordnung Download PDF

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DE10060391B4
DE10060391B4 DE10060391A DE10060391A DE10060391B4 DE 10060391 B4 DE10060391 B4 DE 10060391B4 DE 10060391 A DE10060391 A DE 10060391A DE 10060391 A DE10060391 A DE 10060391A DE 10060391 B4 DE10060391 B4 DE 10060391B4
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Volkswagen AG
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Abstract

Hydraulikaggregatanordnung, insbesondere für eine Fahrzeugbremsanlage, umfassend ein hydraulisches Aggregat (2) mit wenigstens zwei Leitungsanschlüssen gleichen Durchmessers, und wenigstens zwei Leitungsanschlußstücke (13, 15) gleichen Durchmessers zum Verschrauben mit jeweils einem Leistungsanschluß des hydraulischen Aggregats (2), wobei die Leitungsanschlüsse und die Leitungsanschlußstücke (13, 15) einander zugeordnet sind und im zusammengebauten Zustand gegeneinander abdichten, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Leitungsanschlüsse unterschiedliche Einschraubtiefen (t1, t2) bis zum Erreichen der Abdichtung mit dem zugehörigen Leitungsanschlußstück (13, 15) aufweisen, wobei das dem Leitungsanschluß mit kürzerer Einschraubtiefe (t2) zugeordnete Leitungsanschlußstück (15) einen Anschlag (29) aufweist, der bei einem Einschrauben des Leitungsanschlußstückes (15) in einen Leitungsanschluß mit größerer Einschraubtiefe (t1) vor Erreichen der Abdichtung auf dem hydraulischen Aggregat (2) aufsitzt.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Hydraulikaggregatanordnung, umfassend ein hydraulisches Aggregat mit wenigstens zwei Leitungsanschlüssen gleichen Durchmessers, und wenigstens zwei Leitungsanschlussstücke gleichen Durchmessers zum Verschrauben mit jeweils einem Leistungsanschluss des hydraulischen Aggregats, wobei die Leitungsanschlüsse und die Leitungsanschlussstücke einander zugeordnet sind und im zusammengebauten Zustand gegeneinander abdichten. Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zum Anschluß von Druckleitungen an ein hydraulisches Aggregat einer Hydraulikaggregatanordnung.
  • Derartige Hydraulikaggregatanordnungen werden beispielsweise in Bremsanlagen von Kraftfahrzeugen eingesetzt, die zusätzlich mit einem ABS und/oder ESP-System ausgerüstet sein können.
  • Das hydraulische Aggregat weist eine Vielzahl von Leitungsanschlüssen auf, an die jeweils eine bestimmte Druckleitung anzuschließen ist. So wird beispielsweise das hydraulische Aggregat einer Bremsanlage von einem Hauptbremszylinder mit Druck versorgt. Zudem sind an dem hydraulischen Aggregat weitere Anschlüsse für die üblicherweise zwei Bremskreise der Bremsanlage vorhanden, über welche die einzelnen Radbremsen eines Kraftfahrzeuges mit dem hydraulischen Aggregat verbunden sind.
  • Aus der DE 198 08 626 A1 ist ein Hydraulikaggregat für Kfz-Bremsanlagen bekannt, bei dem die zu den Nehmerzylindern und zu den Geberzylindern führenden Druckmittelleitungen in wenigstens einem Fall nicht achsparallel zueinander ausgerichtet sind. Auf diese Weise können die Anschlussbohrungen konstruktiv sehr nahe aneinander gerückt werden, so dass die Rohranschlüsse mit automatisch arbeitenden Werkzeugen eingeschraubt werden können.
  • Zur Gewährleistung einer richtigen Funktion der Hydraulikaggregatanordnung ist es in vielen Fällen notwendig, die Zuordnung der Druckleitungen zu den einzelnen Leitungsanschlüssen korrekt einzuhalten. Dazu ist es bereits allgemein bekannt, Leitungsanschlüsse und Leitungsanschlussstücke mit unterschiedlichen Durchmessern auszubilden, so dass lediglich für die richtigen Verbindungen eine Kompatibilität gegeben ist. Hierdurch wird bei der Verbindung der Leitungsanschlussstücke mit den Leitungsanschlüssen des hydraulischen Aggregats der Gefahr einer Verwechslung der Anschlüsse vorgebeugt. Eine solche individuelle Ausgestaltung der Leitungsanschlüsse und Leitungsanschlussstücke ist jedoch fertigungstechnisch aufwendig. Werden an dem hydraulischen Aggregat Leitungsanschlüsse mit drei unterschiedlichen Durchmessern vorgesehen, so sind in der Regel einige der Leitungsanschlussstücke überdimensioniert.
  • Es ist auch möglich, an dem hydraulischen Aggregat funktional verschiedene Leitungsanschlüsse mit gleichem Durchmesser vorzusehen. In diesem Fall ist es dann erforderlich, mittels Funktionstests die Richtigkeit der Verschaltung der angeschlossenen Druckleitungen zu überprüfen. Werden an der oben beispielhaft erwähnten Fahrzeugbremsanlage die zu dem Hauptbremszylinder führenden Druckleitungen mit den Druckleitungen eines Bremskreises vertauscht, so kann dies bei einem Funktionstest des ABS/ESP-Systems erkannt werden, da bei einer Vertauschung dieser Leitungen die zugehörigen Radbremsen keine Regelung mehr erfahren. Allerdings hängt die Sicherheit einer solchen Hydraulikaggregatanordnung von der Zuverlässigkeit der Durchführung der Funktionstests ab. Aufgrund menschlicher Fehleinschätzungen oder technischer Störungen kann bei solchen Funktionstests eine hundertprozentige Zuverlässigkeit nicht gewährleistet werden.
  • Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Vertauschungssicherheit bei einem Anschluß von Druckleitungen an ein hydraulisches Aggregat mit möglichst geringem Zusatzaufwand weiter zu verbessern.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Hydraulikaggregatanordnung gelöst, die alle Merkmale des Patentanspruchs 1 aufweist.
  • Durch die unterschiedlichen Einschraubtiefen wird bei einer Verwechslung der Leitungsanschlüsse für das Leitungsanschlussstück, das für den kürzeren Leitungsanschluss vorgesehen ist, keine Abdichtung der betreffenden Druckleitung erzielt, da dieses dann nicht ausreichend tief eingeschraubt werden kann. Diese Undichtigkeit führt nach einem Anlegen eines hydraulischen Druckes an die Druckleitung zu einem deutlichen Druckabfall, der im Unterschied zu einer lediglich optischen Beurteilung der Verschaltung sofort zweifelsfrei wahrnehmbar ist und es erlaubt, Gegenmaßnahmen zur Gewährleistung der Funktion der Hydraulikaggregatanordnung zu treffen. Überdies lassen sich durch die Verwendung von Leitungsanschlußstücken mit gleichem Durchmesser starke Überdimensionierung vermeiden.
  • Vorzugsweise wird bei dem Anschluß der Druckleitungen an das hydraulische Aggregat so vorgegangen, daß nach dem Einschrauben der Leitungsanschlußstücke in die Leitungsanschlüsse des hydraulischen Aggregats und vor der Inbetriebnahme desselben eine Dichtigkeitsprüfung mittels eines hydraulischen Druckes vorgenommen wird. Bei Feststellen eines Druckabfalls wird die Hydraulikanordnung als fehlerhaft eingestuft und die Leitungsanschlußstücke gleichen Durchmessers werden an den Leitungsanschlüssen des hydraulischen Aggregats vertauscht. Danach wird die Dichtigkeitsprüfung erneut durchgeführt. Hingegen wird bei Ausbleiben eines Druckabfalls die hydraulische Anordnung im Hinblick auf die Verschaltung der Druckleitungen als betriebstauglich eingestuft.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Patentansprüch 2 bis 8 angegeben.
  • Der fertigungstechnische Aufwand zur Herstellung der Leitungsanschlußstücke läßt sich vorzugsweise dadurch gering halten, daß die Leitungsanschlußstücke gleichen Durchmessers für die beiden Leitungsanschlüsse mit unterschiedlicher Einschraubtiefe einander weitestgehend ähnlich ausgebildet werden.
  • Dabei kann jedes Leitungsanschlußstück einen Kopf, der den Anschlag ausbildet, und einen an den Kopf anschließenden Einschraubabschnitt aufweisen, wobei die Köpfe der Leitungsanschlußstücke gleichartig ausgebildet sind. Hierdurch können die unterschiedlichen Leitungsanschlußstücke im wesentlichen in gleicher Art und Weise hergestellt werden. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Leitungsanschlußstücke sich lediglich dadurch unterscheiden, daß bei dem Leitungsanschlußstück, das einem längeren Leitungsanschluß des hydraulischen Aggregats zugeordnet ist, der Einschraubabschnitt länger ausgebildet wird. Dazu wird beispielsweise lediglich dessen Gewinde etwas verlängert. Dies ist ohne größeren Zusatzaufwand bei der Herstellung der Leitungsanschlußstücke möglich.
  • Vorzugsweise ist das hydraulische Aggregat ein Fahrzeugbremsaggregat mit zwei voneinander unabhängigen Bremskreisen, das für jeden Bremskreis je zwei Leitungsanschlüsse aufweist, sowie weiterhin zwei Leitungsanschlüsse für den Anschluß an einen Hauptbremszylinder. Jedes Paar von Anschlüssen weist untereinander gleichartige Leitungsanschlüsse und Leitungsanschlußstücke auf, wobei die Anschlußpaare sich jedoch voneinander unterscheiden, und ein Anschlußpaar einen anderen Verschraubungsdurchmesser aufweist, als die beiden Anschlußpaare mit unterschiedlichen Einschraubtiefen.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die Zeichnung zeigt in:
  • 1 eine räumliche Darstellung einer Hydraulikaggregatanordnung einer Fahrzeugbremsanlage mit einem hydraulischen Aggregat mit einer Vielzahl von Leitungsanschlüssen,
  • 2 einen Schnitt durch einen Leitungsanschluß mit großer Einschraubtiefe und ein zugehöriges Leitungsanschlußstück, die hier im abdichtenden Zustand dargestellt sind,
  • 3 einen Schnitt durch einen Leitungsanschluß mit kleinerer Einschraubtiefe und dem zugehörigen Leitungsanschlußstück, die hier im abdichtenden Zustand dargestellt sind,
  • 4 einen Schnitt durch den Leitungsanschluß aus 2 mit großer Einschraubtiefe, in den das dafür zu kurze Leitungsanschlußstück aus 3 eingeschraubt ist, und in
  • 5 einen Schnitt durch den Leitungsanschluß aus 3 mit kleinerer Einschraubtiefe, in den das dafür zu lange Leitungsanschlußstück aus 2 eingeschraubt ist.
  • Das Ausführungsbeispiel zeigt in 1 eine Hydraulikaggregatanordnung 1 für eine Bremsanlage eines Kraftfahrzeuges. Die Hydraulikaggregatanordnung 1 umfasst ein hydraulisches Aggregat 2 in Form eines ABS/ESP-Aggregats mit sechs Anschlüssen für Druckleitungen 3, 4, 5, 6, 7 und 8 der Fahrzeugbremsanlage. Zwei der Druckleitungen 3 und 4 sind mit einem in der Zeichnung nicht dargestellten Hauptbremszylinder der Fahrzeugbremsanlage verbunden. Die weiteren Druckleitungen 5, 6, 7 und 8 leiten zu den einzelnen Radbremsen des Kraftfahrzeuges, wobei zwei Bremskreise in Diagonalanordnung vorgesehen sind. In dem ersten Bremskreis ist die Druckleitung 5 mit der vorderen, linken Radbremse und die Druckleitung 6 mit der hinteren, rechten Radbremse verbunden. Weiterhin ist in dem zweiten Bremskreis die Druckleitung 7 mit der vorderen, rechten Radbremse und die Druckleitung 8 mit der hinteren, linken Radbremse verbunden.
  • Zum Anschluß der Druckleitungen 3, 4, 5, 6, 7 und 8 an das hydraulische Aggregat 2 sind an diesem korrespondierende Leitungsanschlüsse in Form von Sacklöchern ausgebildet, die an ihren Boden jeweils in einen Hydraulikkanal des hydraulischen Aggregats 2 münden. In diesen Sacklöchern werden die freien Enden der Druckleitungen 3, 4, 5, 6, 7 und 8 mit Hilfe von weiter unten näher zu erläuternden Leitungsanschlussstücken befestigt. Dazu weist jede Druckleitung 3, 4, 5, 6, 7 und 8 an ihrem Anschlußende einen insbesondere in den 2 bis 5 zu erkennenden kragenförmigen Dichtvorsprung 9 auf, über den die jeweilige Druckleitung mit dem in das betreffende Sackloch 23, 25 eingeschraubten Leitungsanschlussstück gegen den geneigten Boden des Sackslochs verspannt wird, so dass die Druckleitung dicht an den jeweiligen Hydraulikkanal anschließt.
  • Bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel unterscheiden sich die Leitungsanschlüsse für die Druckleitungen 7 und 8 sowie die zugehörigen Leitungsanschlussstücke 17 und 18 durch einen kleineren Gewindedurchmesser von den Leitungsanschlüssen für die Druckleitungen 3, 4, 5 und 6 und die zugehörigen Leitungsanschlussstücke 13, 14, 15 und 16, so dass diesbezüglich die Gefahr von Verwechslungen beim Anschließen der Druckleitungen 7 und 8 ausgeschaltet ist. An den Leitungsanschlüssen für die Druckleitungen 3, 4, 5 und 6 sind hingegen die gleichen Gewinde vorgesehen.
  • Allerdings unterscheiden sich die Leitungsanschlüsse für die Druckleitungen 3 und 4 zu dem Hauptbremszylinder und für die Druckleitungen 5 und 6 des ersten Bremskreises durch unterschiedliche Einschraubtiefen t1 und t2 der Sacklöcher bis zum Erreichen der Abdichtung mit dem zugehörigen Leitungsanschlußstück 13 und 14 bzw. 15 und 16. Dabei ist die Einschraubtiefe t1 für die Hauptbremszylinder-Anschlüsse größer, als die Einschraubtiefe t2 für die Anschlüsse des ersten Bremskreises. Die für die Leitungsanschlüsse mit geringerer Einschraubtiefe t2 vorgesehenen Leitungsanschlußstücke 15 und 16 sind derart ausgebildet, daß sie sich nicht vollständig bis zur Abdichtung in die tieferen Leitungsanschlüsse mit der Einschraubtiefe t1 einschrauben lassen, so daß die Verbindung dort zumindest bei höheren Drücken undicht bleibt. Dazu ist an den Leitungsanschlußstücken 15 und 16 jeweils ein Anschlag 29 vorgesehen, der als Ringvorsprung ausgebildet ist.
  • 2 zeigt einen Schnitt durch den Leitungsanschluß der Druckleitung 3 sowie durch das zugehörige Leitungsanschlußstück 13 im vollständig montierten Zustand, in dem eine Abdichtung zwischen der Druckleitung 3 dem Hydraulikkanal 10 in dem hydraulischen Aggregat 2 sichergestellt ist. Die Einschraubtiefe ist dabei mit t1 bezeichnet. Das Leitungsanschlußstück 13 umfaßt einen Kopf 19 und einen daran anschließenden Einschraubabschnitt 20. Der Einschraubabschnitt 20 trägt ein Außengewinde 21 zur Verschraubung mit einem Innengewinde 22 in dem Sackloch 23 des Leitungsanschlusses. Weiterhin ist das Leitungsanschlußstück 13 als Rohrschraube mit einer Durchgangsöffnung 24 ausgebildet, durch welche sich ein Endabschnitt der Druckleitung 3 hindurch erstreckt. Der am Ende der Druckleitung 3 vorgesehenen Dichtvorsprung 9 besitzt einen Außendurchmesser, der größer ist als der Innendurchmesser der Durchgangsöffnung 24. Im vollständig montierten Zustand wird daher das Ende der Druckleitung 3 mit der Stirnseite 26 des Leitungsanschlußstückes 13 gegen den Boden des Sackslochs 23 gedrückt. Dementsprechend ist an dem Dichtvorsprung 9 der Druckleitung 3 eine konische Sitzfläche 27 ausgebildet, die mit einer Sitzfläche 28 in dem Sackloch 13 abdichtend zusammenwirkt.
  • 3 zeigt einen Schnitt durch den Leitungsanschluß der Druckleitung 5 mit kleinerer Einschraubtiefe t2. Der Leitungsanschluß ist als Sackslochs 25 ausgebildet, das in einen Hydraulikkanal 30 des hydraulischen Aggregats 2 leitet. In das Sackloch 25 ist das zugehörige Leitungsanschlußstück 15 eingeschraubt. Der Leitungsanschluß wie auch das Leitungsanschlußstück 15 sind im wesentlichen wie in 2 ausgebildet, so daß hier für gleichartige Positionen die gleichen Bezugszeichen verwendet werden. Dabei ist lediglich das Sackloch 25 etwas weniger tief gebohrt, als das Sackloch 23. Der Längenunterschied beträgt etwa 15 bis 25 Prozent bezogen auf das kürzere Sackloch 25, wobei die Verkürzung den Bereich des Gewindes 22 betrifft. Entsprechend ist auch der Einschraubabschnitt 20 des Leitungsanschlussstückes 15 im Bereich seines Gewindes 21 kürzer ausgebildet. Am Übergang des Einschraubabschnittes 20 zu dem Kopf 19 ist ein Anschlag 29 vorgesehen, der als Ringvorsprung in Form eines Bundes ausgebildet ist und als Anschlag dient, wenn das für das kürzere Sackloch 25 vorgesehene Leitungsanschlussstück 15 in das längere Sackloch 23 eingeschraubt wird. Aus fertigungstechnischen Gründen ist ein solcher Anschlag 29 auch an dem anderen Leitungsanschlussstück 13 vorhanden. Im richtig montierten Zustand, der in den 2 und 3 dargestellt ist, ist der Anschlag 29 jedoch von der Oberfläche des hydraulischen Aggregats 2 beabstandet, um die Dichtwirkung beim Spannen der Leitungsanschlussstücke 13 und 15 nicht zu gefährden.
  • Die 4 und 5 zeigen den Fall, dass die Leitungsanschlussstücke 13 und 15 miteinander vertauscht worden sind. In 4 ist versehentlich ein zu kurzes Leitungsanschlussstück 15 in ein zu tiefes Sackloch 23 mit der Einschraubtiefe t1 eingeschraubt worden. Der Anschlag 29 sitzt auf dem hydraulischen Aggregat 2 auf. Er verhindert dabei ein vollständiges Einschrauben des Leitungsanschlussstückes 15, so dass eine Abdichtung zwischen der Druckleitung 5 und dem Hydraulikkanal 10 nicht erzielt werden kann und die Verbindung undicht bleibt. Diese Undichtigkeit wird beispielsweise bei einem nachfolgenden Drucktest sofort bemerkt. In 5 ist hingegen ein zu langes Leitungsanschlussstück 13 in ein zu kurzes Sackloch 25 mit der Einschraubtiefe t2 eingeschraubt worden. Hierbei wird zwar eine ausreichende Abdichtung zwischen der falschen Druckleitung 3 und dem Hydraulikkanal 30 erzielt, jedoch steht dann der Kopf 19 mit dem Anschlag 29 zu weit über die Oberfläche des hydraulischen Aggregats 2 hinaus, wie dies in 5 durch den Abstand e dargestellt ist. Dies kann visuell erkannt werden. Wird eine solche falsche Verschraubung nicht visuell wahrgenommen, so wird diese doch bei dem späteren Drucktest festgestellt, da dann zwangsläufig auch an wenigstens einer Stelle eine falsche Verschraubung nach 4 vorhanden sein muss.
  • Bei dem Anschluß der Druckleitungen an das hydraulische Aggregat 2 werden so Verwechslungen bei der Verschaltung ausgeschlossen. Die Anschlusspaare für den zweiten Bremskreis besitzen Gewinde, deren Gewindedurchmesser etwas kleiner ist, als der der Anschlußpaare für den ersten Bremskreis bzw. die Verbindungen zu dem Hauptbremszylinder. Werden die Anschlüsse gleichen Durchmessers verwechselt, so wird dies nach dem Einschrauben der Leitungsanschlußstücke 13 und 14 bzw. 15 und 16 in die Leitungsanschlüsse des hydraulischen Aggregats 2 bei einer vor der Inbetriebnahme desselben durchgeführten Dichtigkeitsprüfung festgestellt. Tritt bei dieser Dichtigkeitsprüfung infolge einer undichten Verschraubung entsprechend 4 ein Druckabfall auf, so wird die Hydraulikanordnung als fehlerhaft eingestuft. In diesem Fall wird dann die Verschaltung genauer überprüft und eine Vertauschung der falsch verschalteten Anschlüsse vorgenommen. Diese Vorgehensweise wird solange wiederholt, bis bei der Dichtigkeitsprüfung ein Druckabfall nicht mehr festgestellt wird. Bei Ausbleiben eines Druckabfalls wird die hydraulische Anordnung im Hinblick auf die Verschaltung als betriebstauglich eingestuft.
  • Auf diese Weise läßt sich mit sehr einfachen Mitteln ohne großen fertigungstechnischen Zusatzaufwand eine hohe Sicherheit für eine korrekte Verschaltung der Druckleitungen an einem hydraulischen Aggregat einer Fahrzeugbremse gewährleisten.
  • Selbstverständlich ist es auch möglich, die drei verschiedenen Anschlußtypen in anderer Art und Weise den drei hydraulischen Funktionskreisen (erster Bremskreis, zweiter Bremskreis und Hauptzylinderverbindung) zuzuordnen. So kann beispielsweise der Anschluß mit größerer Einschraubtiefe t1 auch dem ersten Bremskreis und der Anschluß mit geringerer Einschraubtiefe t2 der Hauptzylinderverbindung zugeordnet werden. Auch bei anderen hydraulischen Schaltungen kann auf diese Weise eine sichere Zuordnung der Druckleitungen zu bestimmten Anschlüssen eines hydraulischen Aggregats gewährleistet werden.
  • 1
    Hydraulikaggregatanordnung
    2
    hydraulisches Aggregat
    3 bis 8
    Druckleitungen
    9
    kragenförmiger Dichtvorsprung an einer Druckleitung
    10
    Hydraulikkanal in dem hydraulischen Aggregat
    13 bis 18
    Leitungsanschlussstücke
    19
    Kopf
    20
    Einschraubabschnitt
    21
    Außengewinde
    22
    Innengewinde
    23
    Sackloch mit größerer Einschraubtiefe t1
    24
    Durchgangsöffnung
    25
    Sackloch mit kleinerer Einschraubtiefe t2
    26
    Stirnwand
    27
    Sitzfläche an dem Ringvorsprung 9
    28
    Sitzfläche an dem Boden des Sacklochs
    29
    Anschlag
    30
    Hydraulikkanal in dem hydraulischen Aggregat
    e
    Abstand
    t1
    größere Einschraubtiefe
    t2
    kleinere Einschraubtiefe

Claims (9)

  1. Hydraulikaggregatanordnung, insbesondere für eine Fahrzeugbremsanlage, umfassend ein hydraulisches Aggregat (2) mit wenigstens zwei Leitungsanschlüssen gleichen Durchmessers, und wenigstens zwei Leitungsanschlußstücke (13, 15) gleichen Durchmessers zum Verschrauben mit jeweils einem Leistungsanschluß des hydraulischen Aggregats (2), wobei die Leitungsanschlüsse und die Leitungsanschlußstücke (13, 15) einander zugeordnet sind und im zusammengebauten Zustand gegeneinander abdichten, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Leitungsanschlüsse unterschiedliche Einschraubtiefen (t1, t2) bis zum Erreichen der Abdichtung mit dem zugehörigen Leitungsanschlußstück (13, 15) aufweisen, wobei das dem Leitungsanschluß mit kürzerer Einschraubtiefe (t2) zugeordnete Leitungsanschlußstück (15) einen Anschlag (29) aufweist, der bei einem Einschrauben des Leitungsanschlußstückes (15) in einen Leitungsanschluß mit größerer Einschraubtiefe (t1) vor Erreichen der Abdichtung auf dem hydraulischen Aggregat (2) aufsitzt.
  2. Hydraulikaggregatanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (29) als Ringvorsprung ausgebildet ist.
  3. Hydraulikaggregatanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitungsanschlußstücke (13, 15) jeweils als Rohrschraube ausgebildet sind, die eine Durchgangsöffnung (24) zur Aufnahme eines ein offenes Ende aufweisenden Abschnittes einer Druckleitung (3, 5) aufweist, und bei der der Druckleitungsabschnitt im abgedichteten Zustand mit seinem offenen Ende gegen das hydraulische Aggregat (2) gedrückt ist.
  4. Hydraulikaggregatanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß um das offene Ende des Druckleitungsabschnittes ein Dichtvorsprung (9) ausgebildet ist, der im abgedichteten Zustand zwischen einer Sitzfläche (28) des hydraulischen Aggregats (2) und einer Stirnseite (26) des Leitungsanschlußstückes (13, 15) festgeklemmt ist.
  5. Hydraulikaggregatanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Leitungsanschlußstück (13, 15) einen Kopf (19), der den Anschlag (29) ausbildet, und einen an den Kopf (19) anschließenden Einschraubabschnitt (20) aufweist, wobei die Köpfe (19) der Leitungsanschlußstücke (13, 15) gleichartig ausgebildet sind.
  6. Hydraulikaggregatanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitungsanschlußstücke (13, 15) gleichen Durchmessers gleichartig ausgebildet sind und sich lediglich dadurch unterscheiden, daß bei dem Leitungsanschlußstück (13), das einem längeren Leistungsanschluß des hydraulischen Aggregats (2) zugeordnet ist, der Einschraubabschnitt (20) länger ausgebildet ist.
  7. Hydraulikaggregatanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der längere Einschraubabschnitt (20) um 15 bis 25 Prozent länger ist, als der kürzere Einschraubabschnitt (20).
  8. Hydraulikaggregatanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das hydraulische Aggregat (2) ein Fahrzeugbremsaggregat mit zwei voneinander unabhängigen Bremskreisen ist, das für jeden Bremskreis je zwei Leitungsanschlüsse aufweist, sowie weiterhin zwei Leitungsanschlüsse für den Anschluß an einen Hauptbremszylinder, wobei jedes Paar von Anschlüssen untereinander gleichartige Leitungsanschlüsse und Leitungsanschlußstücke aufweist, die Anschlußpaare sich jedoch voneinander unterscheiden, und ein Anschlußpaar einen anderen Verschraubungsdurchmesser aufweist, als die beiden Anschlußpaare mit unterschiedlichen Einschraubtiefen.
  9. Verfahren zum Anschluß von Druckleitungen an ein hydraulisches Aggregat einer Hydraulikaggregatanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei dem nach dem Einschrauben der Leitungsanschlußstücke (13, 14, 15, 16, 17, 18) in die Leitungsanschlüsse des hydraulischen Aggregats (2) und vor der Inbetriebnahme desselben eine Dichtigkeitsprüfung mittels hydraulischen Druckes vorgenommen wird, wobei bei Feststellen eines Druckabfalls die Hydraulikanordnung (1) als fehlerhaft eingestuft wird und die Leitungsanschlußstücke (13, 15) gleichen Durchmessers an den Leitungsanschlüssen des hydraulischen Aggregats (2) vertauscht werden und danach die Dichtigkeitsprüfung erneut durchgeführt wird, hingegen bei Ausbleiben eines Druckabfalls die Hydraulikanordnung (1) als betriebstauglich eingestuft wird.
DE10060391A 2000-12-05 2000-12-05 Hydraulikaggregatanordnung und Verfahren zum Anschluß von Druckleitungen an ein hydraulisches Aggregat einer Hydraulikaggregatanordnung Expired - Fee Related DE10060391B4 (de)

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