-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine optische Rückfahrsichtvorrichtung für Kraftfahrzeuge
gemäß dem Oberbergriff
von Anspruch 1.
-
Bekannt
sind Rückfahrsichtgeräte für Kraftfahrzeuge,
bei welchen an der Rückseite
der Fahrzeuge eine Kamera montiert ist. Über Kabel oder Funk wird das
aufgenommene Bild nach vorn zum Armaturenbrett auf ein Display oder
einen Fernsehbildschirm übertragen,
so dass der Führer
des Fahrzeuges sehen kann, was sich hinter dem Fahrzeug befindet
oder wie weit sich die Rückseite
des Kraftfahrzeuges noch von Gegenständen, anderen Fahrzeugen, bei
Lastwagen und sonstigen größeren Fahrzeugen
zum Beispiel von Rampen usw. weg befindet. Diese Geräte gewähren dem
Fahrer jedoch nur ein beschränktes
Sichtfeld, verbrauchen Strom oder verursachen bei Funk gegebenenfalls
Störwellen.
-
In
der
DE 3200294 A1 ist
eine typische Kraftfahrzeugrückblickeinrichtung
beschrieben, bei der ein Glasfaserbündel ein Aufnahmeobjektiv mit
einem wiedergabeobjektiv verbindet, das eine Mattscheibe zur Anzeige
hat. Das Aufnahmeobjektiv hat eine Sammellinse und kann in ein Fahrzeugrücklicht
eingebaut sein.
-
In
der
DE 38 22 222 A1 ist
ein Head-up-Display für
Kraftfahrzeuge beschrieben.
-
In
der
DE OS 1755558 ist
eine optische Einrichtung an Kraftfahrzeugen zur bequemen Beobachtung
der hinter dem Fahrzeug befindlichen Gegenstände beschrieben, das ein optisches
Leitungssystem hat, das sich zwischen einem rückwärts am Fahrzeug angebrachten
optischen Anfangssystem und einem Rückblickspiegel im Fahrzeug
erstreckt.
-
In
der PS 33 35 981 C2 ist ein optisches Rückblicksystem mit einem optischen
Abbildungssystem nach Art eines Keplerschen Rohres beschrieben,
bei dem die Austrittspupille des optischen Abbildungssystems an
der Stelle der Beobachteraugen weit hinter der augenseitigen positiven
optischen Wirkungsgruppe liegt.
-
Die
DE 198 01 884 A1 beschreibt
ein Überwachungssystem
für einen
vom Fahrer über
einen Spiegel nicht direkt einsehbaren Raum um ein Fahrzeug herum,
das mit Videokameras ein Bild des zu überwachenden Raums erzeugt
und einer Anzeigevorrichtung mit z.B. einer Mattscheibe zuführt.
-
In
der
DE 36 20 228 A1 ist
ein Außenspiegel mit
Aufteilung der gesamten Spiegelfläche in einen oberen Spiegelbereich
bzw. Spiegelsegment mit planer Spiegelfläche und einem unteren Spiegelbereich mit
konvexer oder asphärischer
Spiegelfläche
beschrieben.
-
Des
weiteren werden akustische Rückfahrwarner
angeboten, welche für
den Fahrer von Kraftfahrzeugen große Unsicherheitsfaktoren mit
sich bringen. Beim Rückwärtsfahren
von Kraftfahrzeugen geschehen, vor allem bei großen Fahrzeugen immer wieder
Sachschäden,
aber auch Personenschäden mit
leichten bis schweren Verletzungen und sogar mit tödlichen
Folgen.
-
Aufgabe
der Erfindung ist es, die vorgenannten Probleme des Stands der Technik
zu lösen
und insbesondere eine Vorrichtung anzugeben, die dem Fahrer die
Sicht in den gesamten rückseitigen
Bereich des Fahrzeugs ermöglicht.
-
Diese
Aufgabe wird durch die Vorrichtung von Anspruch 1 gelöst. Demnach
hat die optische Rückfahrsichtvorrichtung
für Kraftfahrzeuge
der Erfindung mindestens eine Sammellinse zum Erfassen des für den Fahrer
eines Kraftfahrzeugs nicht einsehbaren Bereichs hinter dem Kraftfahrzeug
und/oder des rechts und/oder links des Kraftfahrzeugs nach hinten
sich erstreckenden Bereichs, des toten Winkels, wobei die mindestens
eine Sammellinse das linke und/oder rechte erfasste Panoramabild über ein geordnetes
Glasfaserkabel nach vorn auf ein Segment des rechten und/oder linken
Außenspiegels oder
auch auf die gesamte linke und/oder rechte Außenspiegelfläche oder
auf eine Bildkonsole an dem Armaturenbrett als Gesamtbild weiter überträgt und wobei
die Sammellinse z.B. innerhalb eines Blinkerglases hinten am Fahrzeug
links und/oder rechts als gebogene Sammellinsen angeordnet ist.
-
Durch
die Erfindung werden die vorgenannten Probleme des Stands der Technik
weitestgehend ausgeschlossen, da die Erfindung dem Fahrer des Fahrzeuges
bei entsprechender Anwendung und Montage der Erfindung das gesamte
Sichtfeld vom Fahrer aus seitlich rechts und links des Fahrzeuges nach
hinten, bis unendlich, aber auch alles, was sich hinter dem Fahrzeug
befindet voll, sichtbar macht. Bei allen längeren Kraftfahrzeugen wie
Campingfahrzeugen, Kleinlastwagen, Transportern, Autobussen, großen Lastwägen, diese
auch mit Anhängern
usw., ist durch die Verwendung der Autooptik der Erfindung der gesamte
Bereich seitlich rechts und links vom Fahrer aus nach hinten und
nach hinten rund um das Fahrzeug voll einsehbar.
-
Bei
Verwendung der Erfindung gibt es bevorzugt auch keinerlei toten
Winkel, wie in den bisher verwendeten und bekannten Kraftfahrzeugaußenspiegeln
mehr. Die Erfindung benötigt
bevorzugt keinerlei Stromzuführung
und verursacht auch keine Funkstörungen
oder ähnliches.
-
Die
Vorrichtung der Erfindung besteht bevorzugt insgesamt nur aus rein
optischen Bauteilen, wie z.B. Sammellinsen, geordnete Lichtleitfasern,
Vergrößerungslinsen
und Vergrößerungsspiegeln.
-
Das
Rückfahrsichtgerät der Erfindung
sichert beim Ausfahren aus Garagen, beim Ein- bzw. Ausparken bei
nach hinten uneinsehbaren Verhältnissen einen
vollen Überblick
nach allen Seiten um das Fahrzeug herum und verhindert damit bei
entsprechender Achtsamkeit des Fahrers von Kraftfahrzeugen alle
Unfälle
in diesem Zusammenhang, auch solche, die oft hohe Sachschäden und
auch Personenschäden
zur Folge haben.
-
Weitere
vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu
entnehmen. Weitere Vorteile, vorteilhafte Weiterbildungen und Anwendungsmöglichkeiten
der Erfindung sind aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten, beispielhaften
Ausführungsformen
der Erfindung in Verbindung mit den Zeichnungen ersichtlich. Es
zeigen:
-
1 eine Draufsicht auf ein
Automobil mit einer Rückfahrsichtvorrichtung
der Erfindung;
-
2 eine Draufsicht auf ein
Automobil mit einer Rückfahrsichtvorrichtung;
-
3 eine Draufsicht auf ein
Automobil mit einer weiteren Rückfahrsichtvorrichtung;
-
4 eine seitliche Ansicht
eines Lastkraftwagens mit einer weiteren Ausführungsform der Rückfahrsichtvorrichtung
der Erfindung;
-
5 eine seitliche Ansicht
eines Lastkraftwagens mit einer Ausführungsform der Rückfahrsichtvorrichtung
der Erfindung;
-
6 eine seitliche Ansicht
eines Lastkraftwagens mit einer Ausführungsform der Rückfahrsichtvorrichtung
der Erfindung;
-
7 eine schematische Darstellung
zur Erläuterung
der Funktion eines Glasfaserbündels
zur Verwendung in der Erfindung;
-
8 eine schematische Zusammenstellungszeichnung
der wesentlichen Teile einer Rückfahrsichtvorrichtung;
-
9 eine Ansicht eines Armaturenbretts
in einem Fahrzeug, in dem die Erfindung verwendet werden kann;
-
10 eine weitere Ansicht
eines Armaturenbretts in einem Fahrzeug, in dem die Erfindung verwendet
werden kann;
-
11 verschiedene Ansichten
einer Anzeigeeinheit;
-
12 Ansichten verschiedener
Komponenten der Vorrichtung der Erfindung, insbesondere der gebogenen
Sammellinse;
-
13 eine Ansicht einer Einrichtung
zum Erfassen des toten Winkels eines Fahrzeugs und zur Verwendung
in der Vorrichtung der Erfindung;
-
14 eine schematische Ansicht
einer Ausführungsform
der Erfindung; und
-
15 eine Draufsicht auf ein
Automobil mit einer Rückfahrsichtvorrichtung.
-
In 8 ist eine schematische
Zusammenstellung von Teilen einer beispielhaften Rückfahrsichtvorrichtung
gezeigt. In der Zeichnung sind die Komponenten oder Teile als Nachrüstsatz für alle sich
im Straßenverkehr
befindlichen Kraftfahrzeuge schematisch dargestellt.
-
Die
Vorrichtung von 8 hat
Adapter 1, 2, die als Verschraubungen ausgebildet
sind und im Karosserieblech, in Stoßstangen 3 oder direkt
in den rückwärtigen Beleuchtungseinrichtungen
des Fahrzeugs montiert sein können.
Als Nachrüstsatz
können
die Adapter 1, 2 bei Verwendung von Saugnäpfen aber
auch durch Kleben an beliebigen Stellen der seitlichen und auch
der rückwärtigen Autofensterscheiben
angebracht werden. An den nach außen gerichteten Enden der Adapter 1, 2 bzw.
der Verschraubungen befinden sich Sammellinsen 14, die das
gesamte Sichtfeld von den Sammellinsen 14 aus bis unendlich
im Sichtwinkel von bis zu 110 Grad auf eine geordnete Glasfaser 4 bzw.
Bildleitfaser übertragen,
die die einzelnen Bildpunkte oder Pixel zu einem Sichtgerät bzw. einer
Anzeigeeinheit mit einem Gehäuse 11 überträgt, die
sich vor dem Fahrer an beliebiger Stelle auf dem Armaturenbrett
des Fahrzeugs befindet. In dem Gehäuse 11 endet das geordnete Glasfaserkabel 4,
wobei das Ende des Glasfaserkabels 4 im Gehäuse 11 mit
einer Vergrößerungslinse 12 bestückt ist.
Von dieser Vergrößerungslinse 12 werden
die Bildpunkte auf einen Vergrößerungsspiegel 13 oder
ein Vergrößerungsprisma übertragen
und für
den Fahrzeugführer
als Bild sichtbar gemacht.
-
In 11 ist das für den Fahrer
sichtbare Bild in drei unterschiedlichen Ausführungen beispielhaft gezeigt.
Das Gehäuse 6.1 bzw.
die entsprechende Anzeige zeigt für jede Sammellinse 14 jeweils
Einzelbilder, die mit 7.1, 8.1, 9.1 und 10.1 beziffert
sind. Das Gehäuse 3.1 bzw.
die zugehörige
Anzeige ist in zwei Sichtflächen 4.1, 5.1 geteilt,
wobei die Sichtfläche 4.1 die
linke Seite des Fahrzeuges bis zur Mitte hinten zeigt und wobei
die Sichtfläche 5.1 die
rechte Seite des Fahrzeugs bis zur Mitte hinten zeigt. Das Gehäuse 1.1 bzw.
die zugehörige
Anzeige ist als Panoramabild 2.1 von links seitlich, über hinten,
bis rechts seitlich als zusammengefügtes Bild zu sehen. Dies ist
die wahrscheinlich günstigste
Ausführung.
-
In 9 und 10 sind Beispiele für die Montagemöglichkeit
des Gehäuses 6.1 bzw,
der Bildkonsole von 11 bzw.
des Gehäuses 3.1 von 11 auf dem Armaturenbrett 2.23 des
Fahrzeuges gezeigt. Es sind aber auch andere Stellen für die Montage
denkbar.
-
In 1 ist eine Draufsicht auf
ein Automobil mit einer ersten Ausführungsform der Rückfahrsichtvorrichtung
der Erfindung gezeigt. Die Sammellinsen 1.3 sind innerhalb
der Blinkergläser
hinten am Fahrzeug links und rechts als gebogene Sammellinsen (vergleiche
auch das Bezugszeichen 5.X in 12) angeordnet, die jeweils das linke – bzw. rechte
erfasste Panoramabild über
ein geordnetes Glasfaserkabel 2.3 nach vorn auf ein Segment
des rechten bzw. linken Außenspiegels 3.3 weiter
oder auch auf die gesamte linke bzw. rechte Außenspiegelfläche oder
auf die Bildkonsole auf dem Armaturenbrett als Gesamtbild überträgt. Die
gebogene Sammellinse 5.X erstreckt sich vom rückwärtigen Bereich
des Fahrzeugs im Heckbereich des Fahrzeugs auf die rechte oder linke
Längsseite
des Fahrzeugs, wie in 12 gezeigt
ist.
-
2 ist eine Draufsicht auf
ein Automobil mit einer Rückfahrsichtvorrichtung
gezeigt. In 2 sind die
Sammellinsen 1.4 eines Nachrüstsatzes in den Autofenstern
befestigt dargestellt und das gesamte Panoramabild wird über die
geordneten Glasfaserkabel 2.4 auf eine Bildkonsole 10.4 an
dem Armaturenbrett des Kraftfahrzeuges abgebildet.
-
3 zeigt eine Draufsicht
auf ein Automobil mit einer weiteren Rückfahrsichtvorrichtung. In 3 ist im Unterschied zur 2 zusätzlich der ungefähre, sichtbare
Blickwinkelbereich der Sammellinsen 1.4 angegeben und sind
zusätzlich
Sammellinsen 11.4 in den vorderen Blinklichtern des Fahrzeugs
vorgesehen. Dies ist nicht nur für
PKW, sondern vor allem für
LKW und Autobusse, die den Motor nach vorn vor dem Fahrerhaus angeordnet
haben, interessant.
-
In 4 ist eine seitliche Ansicht
eines Lastkraftwagens mit einer Ausführungsform der Rückfahrsichtvorrichtung
der Erfindung gezeigt und in 5 ist
eine seitliche Ansicht eines Lastkraftwagens mit einer weiteren
Ausführungsform
der Rückfahrsichtvorrichtung
der Erfindung gezeigt. Die Anordnung der bildgebenden Sammellinsen 1.5 ist
beispielhaft dargestellt, diese können aber auch an beliebigen
anderen Stellen an Autobussen, LKW, Transportern und Wohnmobilen
oder allen sonstigen anderen Fahrzeugen montiert werden. An Anhängern von
Fahrzeugen können
die Sammellinsen 1.5 ebenfalls Verwendung finden. Hier
werden dann Kupplungen zwischen den geordneten Glasfaserkabeln des
Anhängers
zur Zugmaschinen und dann weiter ins Führerhaus zur Bildkonsole verwendet. Das
von den Sammellinsen 1.5 erfasste Panorama wird über ein
Glasfaserbündel 2.5 auf
der Bildkonsole 10.5 abgebildet, wobei in der Ausführungsform
von 5 zusätzlich frontale
Sammellinsen 11.5 vorgesehen sind, die über das Glasfaserkabel 2.5 auch
mit der Bildkonsole 10.5 gekoppelt sind.
-
In 6 hat das optische Rückfahrsichtgerät der Erfindung
im Unterschied zur 5 eine
zusätzliche
Autooptik 12.5, 13.5 und 14.5 in Verbindung
mit einem Außenspiegel 3.5 des
gezeigten Kraftfahrzeugs. Bei der in 6 gezeigten
Komplettausrüstung
mit der zusätzlichen
Autooptik (vgl. hierzu auch 13)
ist die gesamte volle Rundumsicht um alle Arten – und Typen von Fahrzeugen
sichergestellt und es gibt auch keinerlei toten, nicht einsehbaren
Winkel, mehr. Auch in 6 wird
das von den Sammellinsen 1.5 erfasste Panorama über ein
Glasfaserbündel 2.5 auf
der Bildkonsole 10.5 abgebildet, wobei zusätzlich frontale
Sammellinsen 11.5 vorgesehen sind, die über das Glasfaserkabel 2.5 auch
mit der Bildkonsole 10.5 gekoppelt sind.
-
7 ist eine schematische
Darstellung zur Erläuterung
der Wirkungsweise und der Funktion des optischen Rückfahrsichtgerätes der
Erfindung. Das stilisierte Bild "H" 2.7 in 7 stellt den gesamten Sichtbereich
von einer Sammellinse 3.7 vom Fahrzeug aus nach hinten
bis unendlich dar. Das Bild 2.7 bzw. die einzelnen Bildpunkte
oder Pixel werden durch die Sammellinse 3.7 auf den Durchmesser
des geordneten Glasfaserkabels 1.7 bzw. Bildlichtleiterkabels
verkleinert und zum Ausgangsende des Glasfaserkabels 1.7 übertragen.
Dort wird es von einer Vergrößerungslinse 4.7 vergrößert und
als Bildpunkte 5.7 auf einen optischen Vergrößerungsspie gel 7.7 projiziert.
Auf diesem Vergrößerungsspiegel 7.7 ist dann
das vergrößerte Bild 6.7 "H" oder Panorama, nach hinten vom Fahrzeug
aus gesehen, voll sichtbar.
-
14 zeigt eine schematische
Ansicht einer Ausführungsform
der Erfindung. In 14 ist
das Blickfeld des Fahrers auf das Armaturenbrett des Fahrzeuges
nach vorn in Fahrtrichtung gezeigt, wobei die angedeuteten, rechten
und linken Frontscheibenrahmen 2.14, eine Frontglasscheibe 3.14 und
der rechte Außenspiegel 5.14 und
der linke Außenspiegel 6.14 des
Fahrzeugs zu sehen sind. In den Gehäusen der Außenspiegel 5.14 bzw. 6.14 befinden
sich Sammellinsen 7.14 bzw. 8.14, die zoombar
ausgelegt sein können
und die das Panoramabild von den Außenspiegeln aus bis unendlich,
rechts und links des Fahrzeuges nach hinten, einschließlich des
toten Winkels, erfassen und dem Fahrer somit den toten Winkel sichtbar
machen.
-
Die
von den Sammellinsen 7.14 bzw. 8.14 aufgenommenen
Bildpunkte werden über
ein geordnetes Glasfaserkabel 1.14 und 11.14 mit
sehr hoher Übertragungsrate
auf die Bildkonsole 12.14, 13.14, 14.14 oder
auf einen verspiegelten Teilbereich der Frontscheibe vor dem Fahrer
des Fahrzeuges übertragen.
Die rechte Sammellinse 8.14 am Außenspiegel 5.14 überträgt auf das
Sichtfeld 14.14 "Bild rechts" und die linke Sammellinse 7.14 am
linken Außenspiegel 6.14 überträgt auf das
Sichtfeld 12.14 "Bild
links" der Bildkonsole.
-
15 zeigt eine Draufsicht
auf ein Automobil mit einer Rückfahrsichtvorrichtung,
die auch in Verbindung mit der 14 verwendet
werden kann. In 15 sind
drei zusätzliche
Sammellinsen 2.15, 3.15 und 4.15 gezeigt,
deren Anzahl auch beliebig sein kann und die den gesamten rückwärtigen Bildbereich
hinter dem Fahrzeug erfassen und über ein geordnetes Glasfaserkabel 6.15 und 9.14 zum
mittleren Sichtfeld 13.14 der Bildkonsole übertragen.
-
Die
Vorteile der Erfindung sind die sofortige Sicht beim Rückwärtsfahren
zum Einparken, die sofortige Sicht beim Ausfahren aus Einfahrten,
Garagen oder sonstigen unübersichtlichen
Gegebenheiten hinter dem Fahrzeug. Die Erfindung benötigt keinen
Strom, am Tage arbeitet sie mit Tageslicht, und im Dunkeln reicht
das Licht der Rückwärtsscheinwerfer
oder der Scheinwerfer der anderen Kraftfahrzeuge aus. Die Vorrichtung
der Erfindung kann als Nachbausatz in allen sich im Gebrauch befindlichen
Fahrzeugen nachgerüstet
werden. Die Funktion der Erfindung wird durch rein optische Einrichtungen
wie optische Linsen, Prismen, Spiegeln und ein Bündel geordneter Glasfasern
bzw. ein Bildleitbündel
oder Lichtleitfasern sichergestellt. Die Vorrichtung der Erfindung
kann als Ersatz für
alle sich im Handel befindlichen Geräte wie z.B. akustische Rückfahrwarner, elektrisch
betriebene Kameras mit Fernsehbildschirm oder Funkfernübertragung
verwendet werden. Die Erfindung kann zu einem Bruchteil der Kosten
der herkömmlichen
Anlagen installiert werden und verursacht auch keinerlei elektrische
oder elektromagnetische Störwellen.