DE10056234A1 - Primärverpackung für transdermale therapeutische Systeme oder medizinische Pflaster - Google Patents
Primärverpackung für transdermale therapeutische Systeme oder medizinische PflasterInfo
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Abstract
Eine Primärverpackung für transdermale therapeutische Systeme (TTS) oder medizinische Pflaster, welche eine flächenförmige Packstoffbahn, die zumindest in einem Teilbereich klebend ausgerüstet ist, und eine haubenförmige Abdeckung umfaßt, wobei die Packstoffbahn und die Abdeckung in der Weise miteinander verbunden sind, daß ein für die Verpackung eines TTS oder eines Pflasters geeigneter, allseitig umschlossener Innenraum gebildet wird, und wobei der klebende Bereich der Packstoffbahn zum Innenraum hin gewandt ist und der Befestigung des zu verpackenden TTS oder Pflasters dient.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft Primärverpackungen für
transdermale therapeutische Systeme (TTS) oder medizinische
Pflaster, sowie TTS oder medizinische Pflaster, die in sol
chen Primärverpackungen eingeschlossen oder mit diesen ver
bunden sind.
Bei transdermalen therapeutischen Systemen handelt es sich
um Darreichungsformen, welche die Verabreichung von Wirk
stoffen an bzw. durch die Haut eines Patienten ermöglichen.
Die Wirkstoffe oder die Wirkstoffzubereitung, welche zu
sätzliche Hilfsstoffe enthalten kann, sind bei solchen Sy
stemen typischerweise in eine Polymermatrix eingebettet,
die selbstklebend oder nicht-selbstklebend sein kann.
Bei der Herstellung von TTS wird in der Regel so vorgegan
gen, daß die wirkstoffhaltige Matrix-Polymermasse auf eine
Trägerbahn beschichtet und anschließend mit einer Abdeckfo
lie versehen wird. Die Abdeckfolie ist mit der Matrix ver
bunden und verbleibt auch während der Applikation auf dem
TTS; sie bedeckt somit die Matrixschicht nach außen hin
("Rückschicht").
Die Trägerbahn oder -folie bedeckt die Matrixschicht auf
ihrer hautseitigen, in der Regel haftklebenden Oberfläche
und ist von dieser ablösbar ("release liner"). Die Träger
bahn dient während der Lagerungsdauer als Schutz für die
Wirkstoffmatrix und zugleich als Applikationshilfe für die
spätere Anwendung des TTS auf der Haut. Zu diesem Zweck ist
die Trägerbahn häufig mit einer Längs- oder Querteilung
versehen, dia ein partielles Ablösen des TTS ermöglicht.
Während der Lagerung kann es bei TTS zu einem Austreten von
wirkstoffhaltigen Polymermaterial aus dar Matrixschicht
entlang dar genannten Quer- oder Längsteilungen kommen, was
zu einem Ankleben des TTS an der Innenwand der Primärver
packung bzw. des Packstoffs führen kann. Dies ist besonders
bei solchen Polymermatrices der Fall, die in hohem Maße zum
"kalten Fluß" neigen. Man versteht darunter ein unerwünsch
tes langsamen Fließen der Polymermatrix unter jedweder äu
ßeren Krafteinwirkung, im einfachsten Fall der Schwerkraft.
Bei Trägerfolien, deren dehäsive Eigenschaften gegenüber
dem haftklebenden Polymer der Wirkstoffmatrix nicht genü
gend ausgeprägt sind, besteht außerdem die Gefahr, daß es
mit zunehmender Lagerung zum Verblocken des transdermalen
therapeutischen Systems kommt. Dies beruht darauf, daß die
Polymermatrix durch den kalten Fluß in den Bereich der Trä
gerbahn "einfließt" und mit dieser verklebt. Dies führt da
zu, daß beim Versuch, die Trägerfolie von der Wirkstoffma
trix abzulösen, Teile der Wirkstoffmatrix an der Trägerfo
lie hängenbleiben und aus der Wirkstoffmatrix herausgeris
sen werden, wodurch das TTS zerstört wird, jedenfalls aber
eine zuverlässige Dosierung nicht mehr gewährleistet ist.
Aufgabe dar vorliegenden Erfindung war es deshalb, Verpac
kungen für TTS und andere medizinische Pflaster bereitzu
stellen, die es ermöglichen, solche TTS oder Pflaster in
einer Waise zu konfektionieren bzw. zu verpacken, daß die
obengenannten Gefahren und Nachteile vermieden werden. Zu
gleich sollen derartig konfektionierte und verpackte Pfla
ster leicht und sicher zu handhaben sein, insbesondere bei
der Applikation.
Die Aufgabe wird gelöst durch eine Primärverpackung mit den
in Anspruch 1 genannten Eigenschaften, sowie durch die in
den Unteransprüchen beschriebenen Ausführungsformen.
Durch die Verwendung von Primärverpackungen gemäß Anspruch
1 wird es möglich, TTS oder andere medizinische Pflaster
ohne eine die hautseitig klebende Oberfläche bedeckende ab
lösbare Trägerfolie zu konfektionieren und zu verpacken.
Durch die Abwesenheit einer solchen Trägerfolie können die
oben beschriebenen Nachteile vermieden werden.
Die erfindungsgemäßen Primärverpackungen werden nachfolgend
anhand der in Fig. 1 gezeigten beispielhaften Ausführungs
form näher erläutert.
Gemäß Anspruch 1 umfaßt eine erfindungsgemäße Primärverpac
kung für transdermale therapeutische Systeme (TTS) oder me
dizinische Pflaster (5) eine flächenförmige Packstoffbahn
(1), die zumindest in einem Teilbereich (2) klebend ausge
rüstet ist, und eine haubenförmige Abdeckung (3). Dabei
sind die Packstoffbahn (1) und die Abdeckung (3) in der
Weise miteinander verbunden, daß ein für die Verpackung ei
nes TTS oder eines Pflasters geeigneter, allseitig um
schlossener Innenraum (4) gebildet wird. Der klebende Be
reich (2) der Packstoffbahn (1) ist zum Innenraum (4) hin
gewandt und dient der Befestigung des zu verpackenden TTS
oder Pflasters (5).
Das TTS oder Pflaster (5) wird dabei über die Rückseite
seiner Abdeckschicht oder Rückschicht (6) mit dem klebenden
Bereich (2) verbunden. Diese Klebverbindung ist lösbar, so
daß das TTS oder Pflaster vor der Applikation von der Pack
stoffbahn (1) abgelöst werden kann.
Durch die haubenförmige Abdeckung (3) wird die hautseitige
Oberfläche (9) der klebenden Matrix des TTS oder Pflasters
(5) vor Berührung oder Beschädigung geschützt. Da das Pfla
ster oder TTS über die Klebschicht (2) an der Packstoffbahn
(1) befestigt ist, kann auch eine zufällige Berührung der
Oberfläche (9) mit der Innenseite der haubenförmigen Abdec
kung (3) verhindert werden.
Aufgrund der genannten Eigenschaften wird es durch die er
findungsgemäßen Primärverpackungen möglich, TTS oder medizinische
Pflaster unter Verzicht auf eine die Klebefläche
der Matrix bedeckende Trägerschicht zu konfektionieren und
für die Lagerung sicher zu verpacken. Durch den Verzicht
auf die genannte Trägerschicht entfallen auch die oben er
wähnten Nachteile. Bei der Herstellung der TTS wird die ur
sprünglich vorhandene Trägerbahn, auf welche die Matrix
masse beschichtet wird, nachträglich entfernt. Dies kann
entweder unmittelbar vor oder nach dem Aufbringen der mit
einer Abdeckfolie (6) versehenen TTS auf die klebend ausge
stattete Packstoffbahn (1) erfolgen.
Die Abdeckung (3) ist vorzugsweise ein durch Tiefziehen
hergestelltes Formteil, welches schwer verformbar oder
weitgehend verformungsstabil ist, um einen optimalen Schutz
des in der Verpackung befindlichen TTS oder Pflasters zu
gewährleisten. Daneben können aber auch andersartig herge
stellte haubenförmige Abdeckungen verwendet werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform besteht
die Abdeckung (3) aus einer Folie, die tiefziehfähig und
verformungsstabil ist, oder einem anderen Kunststoffmateri
al, das diese Eigenschaften aufweist.
Als Kunststoffmaterialien für die Herstellung der Abdeckung
(3) eignen sich beispielsweise Folien aus Hart-PVC, Poly
styrol, Polyaster, Polystyrol/Polyethylen, Styrol-Butadien-
Copolymeren, Polypropylen, Polycarbonat oder auch Verbund
folien, z. B. Polyamid/Polyethylenfolien.
Die Abdeckung weist im geformten Zustand vorzugsweise eine
durchschnittliche Dicke von 0,05 bis 1 mm auf.
Die Abdeckung (3) der Primärverpackung ist im Endzustand,
nach erfolgter Verpackung, an ihren Randbereichen (8) mit
der Packstoffbahn (1) verbunden. Diese Verbindung wird vor
zugsweise durch Verklebung, Verschweißung oder Heißversie
gelung erzeugt; sie ist außerdem vorzugsweise lösbar ausge
staltet, so daß die Abdeckung (3) vor der Applikation des
in der Verpackung enthaltenen TTS von der Packstoffbahn (1)
abgelöst werden kann. Um das Ablösen der Abdeckung (3) von
der Packstoffbahn (1) zu erleichtern, kann es vorteilhaft
sein, wenn die Versiegelung in einem Teilbereich des umlau
fenden Randbereichs (8) nicht vollflächig ausgeführt ist,
damit eine Anfaßhilfe zum Aufreißen gebildet wird.
Der klebende Bereich (2) ist vorzugsweise ein auf die Pack
stoffbahn (1) aufgebrachter klebender Film, bevorzugt ein
Polymerfilm. Als Polymermaterialien kommen insbesondere in
Betracht: Polyacrylate, Polyisobutylene, Polyisoprene,
Polyisopren-Styrene und Polydimethylsiloxane, sowie Heiß
schmelzpolymere, welche bei Raumtemperatur fest sind,
beispielsweise Schmelzkleber auf der Basis von Ethylen
vinylacetat, Polyacrylaten, Polyester oder Styrol-Butadien-
Copolymeren.
Die Packstoffbahn (1) kann entweder vollflächig klebend
ausgerüstet oder mit einem klebenden Film versehen sein,
sie kann aber auch lediglich in einem Teilbereich oder in
einzelnen Teilbereichen, beispielsweise punktförmig, kle
bend ausgerüstet oder mit einem klebenden Film versehen
sein. Als Materialien für die Herstellung der Packstoffbahn
eignen sich grundsätzlich alle dem Fachmann bekannten flä
chenförmigen Packstoffe, die geeignet sind, die verpackten
Produkte gegen Außeneinflüsse, insbesondere gegen Luft- und
Feuchtigkeitszutritt, ausreichend abzuschirmen, z. B. un
durchlässiges oder beschichtetes Papier oder Pappe, Poly
merfolien, Metallfolien (z. B. Aluminium), textile Flächen
gebilde, oder Verbundmaterialien (Packstofflaminate), z. B.
kunststoffolienbeschichtetes Papier.
Hinsichtlich der Klebkraft dar klebend ausgerüsteten Pack
stoffbahn (1), bezogen auf die Abdeckfolie (6) eines zu
verpackenden TTS (5), wird bevorzugt, daß diese geringer
ist als die Klebkraft der Matrix (7) des TTS auf der Haut.
Auf diese Weise wird das Ablösen der Abdeckfolie (6) von
der Packstoffbahn (1) der Verpackung nach Applikation des
TTS oder Pflasters auf die Haut erleichtert. Ein weiterer
Vorteil ist dabei, daß die Packstoffbahn (1) der erfin
dungsgemäßen Primärverpackung während des Aufbringens des
TTS oder Pflasters auf die Haut eines Patienten als Appli
kationshilfe dienen kann. Folglich ist gemäß einer weiteren
Ausführungsform vorgesehen, daß die Packstoffbahn (1) als
Applikationshilfe für das darauf klebend befestigte TTS (5)
ausgestaltet ist. Dadurch ist es möglich, ein TTS oder
Pflaster, nach vorheriger Entfernung der haubenartigen Ab
deckung (3) der Primärverpackung, auf die Haut zu applizie
ren, ohne dabei die Oberfläche (9) der hautklebenden Matrix
(7) zu berühren.
Die erfindungsgemäßen Primärverpackungen können in den ver
schiedensten geometrischen Formen hergestellt werden, so
daß der Grundriß des Innenraums (4) bzw. der Abdeckung (3)
dem Grundriß des zu verpackenden Pflasters oder TTS ent
spricht; beispielsweise kann die Abdeckung (3) im Grundriß
bzw. in der Draufsicht rund, quadratisch, langgestreckt
oder rechteckig sein. Des weiteren sind auch Ausführungs
formen vorgesehen, bei welchen zwei oder mehrere einzelne
Primärverpackungen nebeneinander oder in Reihe(n) angeord
net sind, wobei einzelne Verpackungseinheiten vor der Ent
nahme eines Pflasters oder TTS abgetrennt werden können.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner TTS oder medizi
nische Pflaster, welche in Primärverpackungen mit den vor
genannten erfindungsgemäßen Merkmalen verpackt sind.
Insbesondere betrifft die Erfindung transdermale therapeu
tische Systeme (TTS) oder medizinische Pflaster (5), welche
eine Abdeckfolie (6) und eine damit verbundene haftklebende
Matrix (7) aufweisen, wobei das TTS oder Pflaster im Innenraum
(4) einer Primärverpackung gemäß Anspruch 1 oder einem
der Unteransprüche 2 bis 10 angeordnet ist. Dabei ist die
Abdeckfolie (6) des TTS oder Pflasters klebend, aber ablös
bar auf dem klebenden Bereich (2) der Packstoffbahn (1) be
festigt.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die
hautseitige klebende Oberfläche (9) der Matrix (7) des TTS
oder Pflasters (5) nicht, oder höchstens teilweise, von ei
ner schützenden Folie oder Schicht bedeckt, d. h. vorzugs
weise ist das so verpackte TTS oder Pflaster an der haut
seitigen klebenden Oberfläche (9) nicht mit einer Träger
bahn, wie eingangs beschrieben, versehen. Durch den Ver
zicht auf eine solche die Oberfläche der Matrix bedeckende
Trägerbahn werden die eingangs erwähnten Nachteile vermie
den, welche hauptsächlich durch den "kalten Fluß" verur
sacht werden. Das Nichtvorhandensein einer die Matrix be
deckenden Trägerbahn schließt allerdings nicht aus, daß die
Matrix an ihrer Oberfläche (9) teilweise mit einer Folie
oder Schicht bedeckt ist.
Da bei den erfindungsgemäß verpackten TTS oder Pflastern
vorzugsweise keine die Matrix bedeckende Trägerbahn vorhan
den ist, wird das eingangs beschriebene Phänomen des Ver
blockens ausgeschlossen. Ein weiterer Vorteil ergibt sich
daraus, daß die Packstoffbahn (1) des verpackten TTS oder
Pflasters als Applikationshilfe benützt werden kann. Dies
ist insbesondere im Hinblick auf die unbedeckte Oberfläche
(9) der Matrix von Bedeutung, weil die genannte Applikati
onshilfe das Applizieren des Pflasters auf der Haut ermög
licht, wobei ein unbeabsichtigtes Berühren der Matrix (7)
vermieden werden kann. Nach erfolgter Applikation wird die
Packstoffbahn (1) von der Abdeckfolie (6) abgelöst und ver
worfen. Somit übernimmt die Packstoffbahn (1) in diesem
Fall die Funktion (als Applikationshilfe) der nicht mehr
vorhandenen Trägerschicht des Pflasters oder TTS.
Das in der erfindungsgemäßen Primärverpackung angeordnete
transdermale therapeutische Systeme (TTS) oder medizinische
Pflaster (5), welches eine Abdeckfolie (6) und eine damit
verbundene haftklebende Matrix (7) aufweist, kann sehr un
terschiedlich aufgebaut sein; beispielsweise kann die Ma
trix auch aus mehreren Schichten aufgebaut sein. Die für
den Aufbau der haftklebenden Matrix bzw. der Abdeckfolie
eines TTS oder Pflasters geeigneten Materialien sind dem
Fachmann grundsätzlich bekannt. Für die Matrixschichten
kommen beispielsweise Polyacrylat-Haftkleber, Polymere auf
der Basis von Isobutylen oder Ethylen-Vinylacetat, Kau
tschuke, Synthesekautschuken, Styrol-Dien-Copolymere oder
Heißschmelzklebern in Betracht. Daneben enthält die Matrix,
je nach Anwendungszweck, einen oder mehrere Wirkstoffe so
wie dem Fachmann bekannten Hilfs- und Zusatzstoffe.
Als Materialien für die Abdeckfolie (6) eignen sich vor al
lem Polyester, darüber hinaus aber auch nahezu beliebige
andere hautverträgliche Kunststoffe, wie z. B. Polyvinyl
chlorid, Ethylenvinylacetat, Vinylacetat, Polyethylen, Po
lypropylen, Cellulosederivate und viele andere mehr.
Hinsichtlich der Form bzw. der Größendimensionen der hau
benförmigen Abdeckung (3) wird bevorzugt, daß der Abstand
zwischen der klebenden Oberfläche (9) der Matrix (7) des
TTS oder Pflasters (5) und der Innenseite der darüber be
findlichen Abdeckung (3) so bemessen ist, daß eine Berüh
rung der Oberfläche (9) mit der Abdeckung (3) weitgehend
ausgeschlossen ist. Hierbei ist es vorteilhaft, wenn die
Abdeckung (3) aus einer verformungsstabilen Folie oder ei
nem formstabilen Material hergestellt ist.
Um die Applikation des TTS oder Pflasters zu erleichtern,
sollte die Klebkraft der Oberfläche (9) der Matrix (7) des
TTS oder Pflasters (5) auf der Haut möglichst größer sein
als die Klebkraft der Abdeckfolie (6) des TTS oder Pfla
sters (5) auf dem klebend ausgerüsteten Bereich (2) der
Packstoffbahn (1). Auf diese Weise kann die Packstoffbahn
(1) nach erfolgter Applikation von dem TTS oder Pflaster
(5) abgezogen werden.
Fig. 1 zeigt beispielhaft und schematisch eine Ausführungs
form der erfindungsgemäßen Primärverpackung mit einem darin
verpackten TTS oder medizinischen Pflaster (Quer- bzw.
Längsschnitt). Dabei bedeuten:
1
Packstoffbahn,
2
klebende(r) Bereich(e) der Packstoffbahn (
1
),
3
haubenförmige Abdeckung,
4
Innenraum der Primärverpackung,
5
TTS oder medizinisches Pflaster,
6
Abdeckfolie des TTS oder medizinischen Pflasters (
5
),
7
haftklebende Matrix des TTS oder medizinischen Pflasters
(
5
),
8
Randbereiche der Abdeckung (
3
),
9
hautseitige klebende Oberfläche (
9
) der Matrix (
7
) des
TTS oder Pflasters (
5
).
Claims (15)
1. Primärverpackung für transdermale therapeutische Sy
steme (TTS) oder medizinische Pflaster (5), welche eine
flächenförmige Packstoffbahn (1), die zumindest in einem
Teilbereich (2) klebend ausgerüstet ist, und eine hauben
förmige Abdeckung (3) umfaßt, wobei die Packstoffbahn (1)
und die Abdeckung (3) in der Weise miteinander verbunden
sind, daß ein für die Verpackung eines TTS oder eines Pfla
sters geeigneter, allseitig umschlossener Innenraum (4) ge
bildet wird, und wobei der klebende Bereich (2) der Pack
stoffbahn zum Innenraum (4) hin gewandt ist und der Befe
stigung des zu verpackenden TTS oder Pflasters dient.
2. Primärverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Abdeckung (3) ein durch Tiefziehen hergestell
tes Formteil ist, und daß sie vorzugsweise schwer verform
bar oder weitgehend verformungsstabil ist.
3. Primärverpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß der klebende Bereich (2) ein auf die
Packstoffbahn (1) aufgebrachter klebender Film ist.
4. Primärverpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich
net, daß der klebende Film aus einem Polymermaterial herge
stellt ist, wobei das Polymermaterial ausgewählt ist aus
der Polyacrylate, Polyisobutylene, Polyisoprene, Polyiso
pren-Styrene und Polydimethylsiloxane umfassenden Gruppe,
oder daß es sich bei dem Film um ein Heißschmelzpolymer
handelt, welches bei Raumtemperatur fest ist.
5. Primärverpackung nach einem oder mehreren der vorange
henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Pack
stoffbahn (1) vollflächig klebend ausgerüstet oder mit ei
nem klebenden Film versehen ist.
6. Primärverpackung nach einem oder mehreren der vorange
henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Pack
stoffbahn (1) nur in einem Teilbereich oder in einzelnen
Teilbereichen oder punktförmig klebend ausgerüstet oder mit
einem klebenden Film versehen ist.
7. Primärverpackung nach einem oder mehreren der vorange
henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung
(3) aus einer tiefziehfähigen, verformungsstabilen Folie
oder einem Kunststoffmaterial mit diesen Eigenschaften be
steht.
8. Primärverpackung nach einem oder mehreren der vorange
henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebkraft
der klebend ausgerüsteten Packstoffbahn (1), bezogen auf
die Abdeckfolie (6) eines zu verpackenden TTS (5), kleiner
ist als die Klebkraft der Matrix (7) des TTS auf der Haut.
9. Primärverpackung nach einem oder mehreren der vorange
henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die haftkle
bend ausgerüstete Packstoffbahn (1) der Primärverpackung
als Applikationshilfe für das darauf klebend befestigte TTS
(5) ausgestaltet ist.
10. Primärverpackung nach einem oder mehreren der vorange
henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung
(3) an ihren Randbereichen (8) durch Verklebung, Verschwei
ßung oder Heißversiegelung mit der Packstoffbahn (1) ver
bunden ist, wobei die Verbindung vorzugsweise lösbar ausge
staltet ist.
11. Transdermales therapeutisches System (TTS) oder medi
zinisches Pflaster (5), welches eine Abdeckfolie (6) und
eine damit verbundene haftklebende Matrix (7) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß das TTS oder Pflaster im Innenraum
(4) einer Primärverpackung nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 10 angeordnet ist, wobei die Abdeckfo
lie (6) des TTS oder Pflasters klebend und ablösbar auf dem
klebenden Bereich (2) der Packstoffbahn (1) befestigt ist.
12. Transdermales therapeutisches System (TTS) oder medi
zinisches Pflaster nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich
net, daß die hautseitige klebende Oberfläche (9) der Matrix
(7) des TTS oder Pflasters (5) nicht oder höchstens teil
weise von einer schützenden Folie oder Schicht bedeckt ist.
13. Transdermales therapeutisches System (TTS) oder medi
zinisches Pflaster nach Anspruch 11 oder 12, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Abstand zwischen der klebenden Ober
fläche (9) der Matrix (7) des TTS oder Pflasters (5) und
der Innenseite der darüber befindlichen Abdeckung (3) so
bemessen ist, daß eine Berührung der Oberfläche (9) mit der
Abdeckung (3) weitgehend ausgeschlossen ist.
14. Transdermales therapeutisches System (TTS) oder medi
zinisches Pflaster nach einem der Ansprüche 11 bis 13, da
durch gekennzeichnet, daß die Klebkraft der Oberfläche (9)
der Matrix (7) des TTS oder Pflasters (5) auf der Haut grö
ßer ist als die Klebkraft der Abdeckfolie (6) des TTS oder
Pflasters (5) auf dem klebend ausgerüsteten Bereich (2) der
Packstoffbahn (1).
15. Verwendung einer Primärverpackung nach einem oder meh
reren der Ansprüche 1 bis 10 zur Verpackung eines TTS oder
medizinischen Pflasters, dessen hautseitige Klebschicht
nicht oder höchstens teilweise von einer schützenden Folie
oder Schicht bedeckt ist.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2000156234 DE10056234A1 (de) | 2000-11-13 | 2000-11-13 | Primärverpackung für transdermale therapeutische Systeme oder medizinische Pflaster |
PCT/EP2001/012618 WO2002038138A2 (de) | 2000-11-13 | 2001-10-31 | Primärverpackung für transdermale therapeutische systeme oder medizinische pflaster |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2000156234 DE10056234A1 (de) | 2000-11-13 | 2000-11-13 | Primärverpackung für transdermale therapeutische Systeme oder medizinische Pflaster |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE10056234A1 true DE10056234A1 (de) | 2002-05-29 |
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ID=7663152
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Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE2000156234 Withdrawn DE10056234A1 (de) | 2000-11-13 | 2000-11-13 | Primärverpackung für transdermale therapeutische Systeme oder medizinische Pflaster |
Country Status (2)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE10056234A1 (de) |
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