DE10055237A1 - Verfahren zur Kontrolle des Zugriffs auf ein zugriffsbeschränktes System und zugriffsbeschränktes System - Google Patents
Verfahren zur Kontrolle des Zugriffs auf ein zugriffsbeschränktes System und zugriffsbeschränktes SystemInfo
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Abstract
Ein Verfahren zur Kontrolle des Zugriffs auf ein zugriffsbeschränktes System beinhaltet den Aufbau einer zweiten Telekommunikationsverbindung, über die ein Identifikator einer Steuereinrichtung einem Sendeanbieter übersendet wird, welcher in Antwort darauf einen Schlüssel zum Dekodieren über die zweite Telekommunikationsverbindung dem Benutzer der Steuereinrichtung zusendet. Anschließend gibt der Benutzer den übersendeten Schlüssel zum Dekodieren in die Steuereinrichtung ein. Ein zugriffsbeschränktes System zur Durchführung des Verfahrens wird beschrieben.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Kontrolle des
Zugriffs auf ein zugriffsbeschränktes System nach dem Ober
begriff des Patentanspruches 1 sowie ein zugriffsbeschränktes
System nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 7.
Zugriffsbeschränkte Systeme sind beispielsweise als Pay-TV-
Systeme bekannt, bei denen es darum geht, daß kostenpflichti
ge Fernsehprogramme erst dann vom Benutzer empfangen werden,
wenn eine entsprechende Gebühr bezahlt worden ist. Somit ist
der Zugriff auf das Pay-TV-System auf den Benutzerkreis be
schränkt, der beispielsweise ein Guthabenkonto (Prepaid-Ac
count) bei einem Diensteanbieter, der die Fernsehprogramme
anbietet, eingerichtet hat. Um den Empfang von Fernsehkanä
len, die derartige Fernsehprogramme übertragen, nur für den
zugriffsberechtigten Benutzerkreis zu ermöglichen, sind ver
schiedenste Arten von Identifikationsmaßnahmen bekannt. Dabei
ist immer zu beachten, daß im Fernsehübertragungsbereich eine
einseitige Ausstrahlung des Fernsehbildes, nämlich von dem
Fernsehsender zu dem Fernsehempfänger, wie beispielsweise ei
nem Fernsehgerät in einem Haushalt, ohne jegliche Form von
Rückkanal stattfindet.
Derartige Maßnahmen sind beispielsweise das Einrichten von
speziellen Dekodiergeräten, auch Settop-Box genannt, die es
ermöglichen, ein verschlüsseltes TV-Signal zu empfangen und
zu entschlüsseln.
Bekannt ist auch eine Vielzahl von Zugangsberechtigungs- oder
Kontrollsystemen für Ver- und Entschlüsselungssysteme für die
Ausstrahlung digitaler oder analoger TV-Programme. Der
Schlüssel zur Entschlüsselung wird üblicherweise auf einer
Karte gespeichert, auch Smart-Card genannt, die der potentielle
Benutzer käuflich erwerben und zur Nutzung in eine
Steuereinrichtung (Settop-Box) schieben muß. Aufgrund der
aufwendigen, auf Sicherheitsmaßnahmen beruhenden asymmetri
schen Kodierung der Fernsehsignale und der dafür notwendigen
Entschlüsselung durch die Steuereinrichtungen mit Hilfe eines
Schlüssels auf einer Smart-Card sind derartige Settop-Boxen
aufwendig und kompliziert in ihrer Herstellung und somit mit
erheblichen Hardware-Kosten verbunden.
Demzufolge liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe
zugrunde, ein Verfahren zur Kontrolle des Zugriffs auf ein
zugriffsbeschränktes System, wie ein Pay-TV-System, und ein
entsprechenden zugriffsbeschränktes System zur Verfügung zu
stellen, das den Zugriff auf kostenpflichtige Fernsehprogram
me auf einfache und kostengünstige Weise ohne hohe Herstel
lungskosten ermöglicht.
Diese Aufgabe wird verfahrensmäßig durch die Merkmale des An
spruchs 1 und vorrichtungsmäßig durch die Merkmale des An
spruchs 7 gelöst.
Ein wesentlicher Punkt der Erfindung liegt darin, daß eine
zweite Telekommunikationsverbindung (beispielsweise mittels
eines Mobiltelefons) des Benutzers zu dem Diensteanbieter
eingerichtet wird, welcher die Fernsehprogramme zur Verfügung
stellt. Mittels dieser zweiten Telekommunikationsverbindung
werden ein Identifikator der Steuereinrichtung, die der Be
nutzer beabsichtigt zu benutzen, und verschiedene weitere In
formationen über einzelne Benutzerwünsche an den Dienstean
bieter weitergegeben, der daraufhin einen Schlüssel zum Deko
dieren über die bestehende zweite Telekommunikationsverbin
dung zu dem Mobiltelefon des Benutzers zurücksendet. Der Be
nutzer kann daraufhin den gelesenen Schlüssel zum Dekodieren
mittels einer Eingabeeinrichtung in die Steuereinrichtung
eingeben, woraufhin eine Prozessoreinrichtung innerhalb der
Steuereinrichtung mittels eines Dekodieralgorithmusses den
Schlüssel zum Dekodieren und die Identifikationsnummer der
Steuereinrichtung miteinander verknüpft und somit eine Deko
dierinformation errechnet. Diese Dekodierinformation wird von
der Steuereinrichtung direkt auf einen Fernsehkanal angewen
det, woraufhin dieser mit dem gewünschten Fernsehprogramm
freigeschaltet wird. Vorteilhaft ergibt sich hieraus der Um
stand, daß ein aufwendiges Entschlüsselungsverfahren durch
die Steuereinrichtung zur Entschlüsselung der verschlüsselten
Fernsehkanaldaten entfällt und somit ein großer Teil der Her
stellungskosten für eine derartige Steuereinrichtung ent
fällt.
Durch den Aufbau einer zweiten Telekommunikationsverbindung
mittels eines Mobiltelefons ist es sogar möglich, daß eine
Art Rückkanal zu dem Sendeanbieter aufgebaut wird, wodurch
eine Zweiwegekommunikation zwischen dem Benutzer und dem Sen
deanbieter ermöglicht wird. Diese Kommunikation kann z. B.
per Short Message Service-Nachricht (SMS-Nachricht), einem
Wireless Access Protocol (WAP) und/oder mittels Sprach- und
Tonwahl stattfinden. Dadurch ist ein gewisses Abfrageverfah
ren zwischen dem Sendeanbieter und dem Benutzer möglich und
der Benutzer muß lediglich auf die ihm gestellten Fragen
durch Eingeben der entsprechenden Antworten in sein Mobilte
lefon antworten.
Vorteilhaft weist jedes Steuereinrichtungsgehäuse den Auf
druck einer eindeutigen Identifikationsnummer als Identifika
tor auf, die nicht mit derjenigen einer anderen Steuerein
richtung verwechselt werden kann. Dadurch wird beim Übertra
gen dieser Identifikationsnummer durch den Benutzer an den
Sendeanbieter es ermöglicht, daß der von dem Sendeanbieter
anschließend freigegebene Schlüssel zum Dekodieren aus
schließlich von einer einzigen Steuereinrichtung, nämlich
derjenigen, die diese Identifikationsnummer aufweist, ange
wendet werden kann. Dadurch kann nur mittels dieser einen
Steuereinrichtung ein anschließender Empfang des Fernsehka
nals mit dem dazugehörigen Fernsehprogramm durchgeführt wer
den. Somit ist eine Weitergabe des Schlüssels zum Dekodieren
an weitere Benutzer mit anderen Steuereinrichtungen für die
anderen Benutzer nutzlos.
In einer bevorzugten Ausführungsform kann in dem Sendeanbie
ter, auch Pay-TV-Server genannt, ein Profil hinterlegt sein,
das zusätzlich zu der Identifikationsnummer der Steuerein
richtung auch eine personenspezifische Identifikationsnummer
(PIN) beinhalten kann. Somit ist nicht nur eine steuerein
richtungsabhängige Identifikationsnummer sondern zusätzlich
eine benutzerabhängige Identifikationsnummer eingebbar, wo
durch eine Zugriffskontrolle für mehrere Benutzer eines
zugriffsbeschränkten Systems ermöglicht werden kann. Famili
enmitglieder können somit abhängig von ihrem Alter auf gewis
se Fernsehprogramme bzw. Fernsehkanäle nur dann zugreifen,
wenn dies ihre persönliche Identifikationsnummer, die im
Diensteanbieter gespeichert ist, erlaubt.
In einer weiteren Ausführungsform kann die Prozessoreinrich
tung (Chip), der den Dekodieralgorithmus beinhaltet, in das
Fernsehgerät eingebaut werden, so daß der Schlüssel zum Deko
dieren, der auf dem Mobiltelefon empfangen worden ist, mit
tels einer Fernsteuerung, die für das Fernsehgerät geeignet
ist, in die Prozessoreinrichtung eingegeben werden kann. Dies
ermöglicht eine unkomplizierte und schnelle sowie bequeme Art
der Eingabe des Schlüssels zum Dekodieren.
Es ist auch denkbar, daß die Eingabe dieses Schlüssels zum
Dekodieren mittels der Bluetooth-Datenübertragungstechnik von
dem Mobiltelefon direkt auf die Steuereinrichtung drahtlos
übertragen wird, wodurch sich das nochmalige Eingeben der
Zahlen des Schlüssels zum Dekodieren erübrigt.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen. Nachfolgend wird die Erfindung anhand von
Ausführungsbeispielen beschrieben, die anhand der Abbildungen
näher erläutert werden. Hierbei zeigen:
Fig. 1a eine schematische Darstellung einer Steuereinrichtung
für ein zugriffsbeschränktes System gemäß einer ersten Aus
führungsform,
Fig. 1b eine schematische Darstellung einer Steuereinrichtung
für ein zugriffsbeschränktes System gemäß einer zweiten Aus
führungsform,
Fig. 2 eine schematische Darstellung der zweiten Telekommuni
kationsverbindung und
Fig. 3 ein Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Fig. 1a zeigt eine Steuereinrichtung 1 mit einer auf ihrem
Gehäuse aufgedruckten Identifikationsnummer 2, einem Chip 3
als Prozessoreinrichtung und einer Eingabeeinrichtung 4 in
Form einer Tastatur. Eine derartige Steuereinrichtung 1 ist
zwischen ein Fernsehgerät, welches das Fernsehprogramm wie
dergibt, und einen Antenneneingang, der den Fernsehkanal mit
dem dazugehörigen Fernsehprogramm über Antenne empfängt, ge
schaltet. Jede derart ausgebildete Steuereinrichtung hat eine
eigene unverwechselbare Identifikationsnummer, die üblicher
weise auf dem Gehäuse der Steuereinrichtung aufgedruckt ist.
In der Prozessoreinrichtung 3 ist ein komplexer Dekodieralgo
rithmus einprogrammiert, der dafür zuständig ist, die Identi
fikationsnummer des Gerätes, die bereits einprogrammiert ist,
und den über die Eingabeeinrichtung 4 einzugebenden Schlüssel
zum Dekodieren miteinander zu verknüpfen und daraufhin den an
die Steuereinrichtung angeschlossenen Fernsehkanal freizu
schalten, um diesen auf dem Ferngerät empfangen zu können. Es
muß also lediglich der Dekodierungscode und die Identifika
tionsnummer durch den Dekodieralgorithmus miteinander ver
knüpft werden und eine aufwendige Entschlüsselung von ver
schlüsselten Fernsehsignalen mit Hilfe eines Schlüssels auf
einer Smart-Card erübrigt sich dadurch.
In einer weiteren Ausführungsform gemäß Fig. 1b kann die Ein
gabeeinrichtung durch eine Fernsteuerung 6 für Fernsehgeräte
ersetzt werden, die mit einer Schnittstelle 5 in der Steuer
einrichtung 1 kommuniziert. Dadurch ist es dem Benutzer er
möglicht, den Schlüssel zum Dekodieren in die Steuereinrich
tung einzugeben, ohne mit der Steuereinrichtung direkt Kon
takt zu haben. Somit kann die Steuereinrichtung entweder ins
gesamt oder teilweise in das Fernsehgerät mit eingebaut sein,
ohne an dem Gehäuse des Fernsehgerätes irgendwelche Verände
rungen durchführen zu müssen.
Gemäß Fig. 2 wird in einer schematischen Darstellung der Auf
bau der zweiten Telekommunikationsverbindung 10 beispielhaft
dargestellt. Eine derartige zweite Telekommunikationsverbin
dung 10 kann durch ein Mobiltelefon 12, welches im Besitz des
Benutzers ist und dem Sendeanbieter 11, die mittels einer Te
lefonverbindung miteinander kommunizieren, entstehen. Hierbei
können Daten, die dazu dienen, den Benutzer nach der Identi
fizierungsnummer der Steuereinrichtung 1 und seinen Programm
wünschen, Fernsehkanalwünschen und Angebotswünschen zu fra
gen, beispielsweise per SMS auf das Mobiltelefon übertragen
werden. Anschließend gibt der Benutzer die jeweiligen Antwor
ten in Form von Sprach- oder Tonwahl (VAD, DTMF) ein, und
sendet diese eingegebenen Daten von seinem Mobiltelefon an
den Sendeanbieter 11 mittels der zweiten Telekommunikations
verbindung 10. Diese Daten können auch mittels SMS und/oder
WAP eingegeben und übertragen werden.
Fig. 3 zeigt das erfindungsgemäße Verfahren zur Kontrolle des
Zugriffs auf ein zugriffsbeschränktes Pay-TV-System. Hierzu
wird zunächst im Schritt 20 eine vorgegebene Rufnummer, die
dem Benutzer bekannt ist, in ein Mobiltelefon eingewählt und
damit der Sendeanbieter angerufen. Bei Empfang dieses Anrufs
registriert (Schritt 21) der Sendeanbieter diesen Anruf. An
schließend übermittelt in einem Abfragemodus in den Schritten
22 bis 25 der Benutzer an den Sendeanbieter die Identifikati
onsnummer 2 und die Informationen über das von ihm gewünschte
Programm, den gewünschten Fernsehkanal sowie das gewünschte
Programmangebot oder ähnliche Informationen. Hierzu sendet
der Sendeanbieter in dem Schritt 22 die Abfrageinfos an den
Benutzers mit der Bitte, ihm die Identifizierungsnummer der
Steuereinrichtung 1, den gewünschten Film und/oder den ge
wünschten Fernsehkanal und/oder das gewünschte Fernsehpro
grammangebot zu übersenden. In dem Schritt 23 empfängt der
Benutzer diese Abfrageinfo über das Mobiltelefon und sendet
in Form eines Rückkanals die gewünschten Informationen sowie
die Identifikationsnummer in einem Schritt 24 an den Sendean
bieter. Dieser empfängt die gewünschten Daten im Schritt 25.
In dem Schritt 26 prüft der Sendeanbieter nun, ob der über
tragenen Identifikationsnummer ein Guthabenkonto (Prepaid-Ac
count) zugeordnet ist, mittels dem eine Verrechnung der Be
zahlung für den gewünschten Film möglich ist. Falls ein sol
ches Guthabenkonto vorhanden ist, wird in einem Schritt 27
geprüft, ob dieses Guthabenkonto gedeckt ist. Falls das
Guthabenkonto keine Deckung aufweist, so wird beispielsweise
eine Rechnung an den Benutzer in dem Schritt 29 erstellt. Ei
ne derartige Rechnungserstellung findet auch statt, wenn
festgestellt wird, daß im Schritt 26 ein Guthabenkonto der
Identifikationsnummer nicht zugeordnet ist.
Falls das Guthabenkonto jedoch vorhanden ist und gedeckt ist,
so wird in einem Schritt 28 ein Schlüssel zum Dekodieren der
entsprechenden Identifikationsnummer in Kombination mit dem
gewünschten Film, dem gewünschten Kanal und/oder dem ge
wünschten Programmangebot zugeordnet. Anschließend sendet der
Sendeanbieter diesen ausgewählten Schlüssel zum Dekodieren im
Schritt 30 an den Benutzer wiederum über die zweite Telekom
munikationsverbindung 10. Der Benutzer empfängt im Schritt 31
den Schlüssel zum Dekodieren über das Mobiltelefon und gibt
nach dessen Empfang im Schritt 32 den Schlüssel zum Dekodie
ren in die Steuereinrichtung (Settop-Box) 1 mittels der Ein
gabeeinrichtung 4 oder einer Fernbedienung oder der Blue
tooth-Datenübertragungstechnik ein.
Nach der Eingabe des Schlüssels zum Dekodieren verknüpft der
integrierte Chip über seinen einprogrammierten Dekodieralgo
rithmus die Identifikationsnummer und den Schlüssel zum Deko
dieren miteinander und wendet die so erhaltene Dekodierinfor
mation auf dem Fernsehkanal an.
Somit ist eine einfache und kostengünstige Steuereinrichtung
in Massenanfertigung herstellbar. Eine Smart-Card zum Ent
schlüsseln der verschlüsselten Fernsehkanäle erübrigt sich
somit und aufwendige Abtastmechanismen zum Abtasten einer
solchen Smart-Card werden ebenso vermieden, wie auch die Lo
gik und das Modem zum Aufbau von Telekommunikationsverbindun
gen zwischen Settop-Box und Diensteanbieter.
Die erfindungsgemäßen Verfahrensmerkmale sind durch das er
findungsgemäße zugriffsbeschränkte System zur Übertragung von
Fernsehprogrammen anwendbar.
Claims (11)
1. Verfahren zur Kontrolle des Zugriffs auf ein zugriffsbe
schränktes System zum Übertragen mindestens eines Fernsehpro
gramms, insbesondere ein Pay-TV-System, mit einer Sendeein
richtung eines Diensteanbieters (11) zum Senden des mindes
tens einen Fernsehprogramms über mindestens einen Fernsehka
nal einer ersten Telekommunikationsverbindung, mindestens ei
ne empfangsseitig angeordnete Steuereinrichtung (1) zum Steu
ern des Zugriffs eines Benutzers auf kostenpflichtige Fern
sehprogramme und mindestens einem Fernsehgerät zum Empfangen
des mindestens einen Fernsehprogramms,
gekennzeichnet durch
folgende Schritte:
- - Aufbauen (20, 21) einer zweiten Telekommunikationsverbin dung (10) zwischen dem Benutzer und dem sendeseitigen Diensteanbieter (11) mit einem Telekommunikationssystem,
- - Abfragen (22, 23, 24, 25) von einem der Steuereinrichtung (1) zugeordneten Identifikator (2) und Zusatzinformationen, insbesondere Informationen über den gewünschten Fernsehkanal und/oder das gewünschte Fernsehprogramm, durch den Dienstean bieter (11) über die zweite Telekommunikationsverbindung (10),
- - Zuordnen (28) eines Schlüssels zum Dekodieren zu dem Iden tifikator und den Zusatzinformationen durch den Diensteanbie ter (11),
- - Senden (30) des Schlüssels zum Dekodieren vom Diensteanbie ter (11) an den Benutzer über die zweite Telekommunikations verbindung (10),
- - Eingeben (32) des Schlüssels zum Dekodieren in die Steuer einrichtung (1) durch den Benutzer mittels einer Eingabeein richtung (4),
- - Verknüpfen des Schlüssels zum Dekodieren und des Identifi kators (2) in der Steuereinrichtung (1) zu einer Dekodie rungsinformation, und
- - Freischalten des gewünschten Fernsehkanals mit dem ge wünschten mindestens einen Fernsehprogramm, um dessen Empfang durch das Fernsehgerät über die erste Telekommunikationsver bindung zu ermöglichen.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die zweite Telekommunikationsverbindung (10) durch einen An
ruf des Benutzers beim Diensteanbieter (11), insbesondere
mittels eines Mobiltelefons (12), aufgebaut wird.
3. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, insbe
sondere nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Schritt des Abfragens (22-25) des Identifikators (2) und
der Zusatzinformationen Daten mittels Sprach- und/oder Ton
wahl (VAD, TDMF), eines Wireless Access Protocol (WAP) und/
oder einer Kurznachricht (SMS) eingegeben und übertragen wer
den.
4. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Steuereinrichtung (1) zwischen das Fernsehgerät und eine
die Fernsehprogramme empfangende Antenneneinrichtung geschal
tet ist.
5. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
gekennzeichnet durch
den Schritt des Überprüfens (26, 27) eines Guthabenkontos des
Benutzers durch den Diensteanbieter (11), nachdem der Identi
fikator abgefragt wurde.
6. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
gekennzeichnet durch
den Schritt des Abfragens einer persönlichen Identifizie
rungsnummer des Benutzers.
7. Zugriffsbeschränktes Systems zum Übertragen mindestens ei
nes Fernsehprogramms, insbesondere Pay-TV-System, mit einer
Sendeeinrichtung eines Diensteanbieter (11) zum Senden des
mindestens einen Fernsehprogramms über mindestens einen Fern
sehkanal einer ersten Telekommunikationsverbindung, mindes
tens einer empfangsseitig angeordneten Steuereinrichtung (1)
zum Steuern des Zugriffs eines Benutzers auf kostenpflichtige
Fernsehprogramme, und mindestens einem Fernsehgerät zum Emp
fangen des mindestens einen Fernsehprogramms,
gekennzeichnet durch
Eine zweite Telekommunikationsverbindung (10) zwischen dem Benutzer und dem Diensteanbieter (11) mittels einem Telekom munikationssystem,
den Diensteanbieter (11) zum Abfragen eines der Steuerein richtung (1) zugeordneten Identifikators (2) und Zusatzinfor mationen, insbesondere Informationen über den gewünschten Fernsehkanal und/oder das gewünschte Fernsehprogramm über die zweite Telekommunikationsverbindung (10) und zum Zuordnen ei nes Schlüssels zum Dekodieren dem Identifikator und den Zu satzinformationen und zum Zusenden des Schlüssels zum Deko dieren an den Benutzer zusendet,
eine Eingabeeinrichtung (4) zur Eingabe des Schlüssels zum Dekodieren in die Steuereinrichtung (1) durch den Benutzer,
eine Prozessoreinrichtung (3) zur Verknüpfung des eingege benen Schlüssels zum Dekodieren mit dem Identifikator (2) und zum Freischalten des gewünschten Fernsehkanals mit dem ge wünschten Fernsehprogramm, um dessen Empfang durch das min destens eine Fernsehgerät über die erste Telekommunikations verbindung zu ermöglichen.
Eine zweite Telekommunikationsverbindung (10) zwischen dem Benutzer und dem Diensteanbieter (11) mittels einem Telekom munikationssystem,
den Diensteanbieter (11) zum Abfragen eines der Steuerein richtung (1) zugeordneten Identifikators (2) und Zusatzinfor mationen, insbesondere Informationen über den gewünschten Fernsehkanal und/oder das gewünschte Fernsehprogramm über die zweite Telekommunikationsverbindung (10) und zum Zuordnen ei nes Schlüssels zum Dekodieren dem Identifikator und den Zu satzinformationen und zum Zusenden des Schlüssels zum Deko dieren an den Benutzer zusendet,
eine Eingabeeinrichtung (4) zur Eingabe des Schlüssels zum Dekodieren in die Steuereinrichtung (1) durch den Benutzer,
eine Prozessoreinrichtung (3) zur Verknüpfung des eingege benen Schlüssels zum Dekodieren mit dem Identifikator (2) und zum Freischalten des gewünschten Fernsehkanals mit dem ge wünschten Fernsehprogramm, um dessen Empfang durch das min destens eine Fernsehgerät über die erste Telekommunikations verbindung zu ermöglichen.
8. System nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Eingabeeinrichtung als Fernsehgerät-Fernbedienung (6)
ausgebildet und die Prozessoreinrichtung (3) im Fernsehgerät
angeordnet ist.
9. System nach Anspruch 7 oder 8,
gekennzeichnet durch
ein Mobiltelefon (12) des Benutzers zum Aufbau der zweiten
Telekommunikationsverbindung (10).
10. System nach einem der Ansprüche 7 bis 9, insbesondere
nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Eingabeeinrichtung eine an der Steuereinrichtung (1) an
geordnete Empfangseinrichtung (5) ist, die mittels Bluetooth-
Datenübertragungstechnik den vom Mobiltelefon (12) empfange
nen Schlüssel zum Dekodieren von einer Sendeeinrichtung des
Mobiltelefons (12) empfängt.
11. Steuereinrichtung zum Steuern des Zugriffs auf Fernseh
programme zur Durchführung des Verfahrens nach einem der An
sprüche 1 bis 6.
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