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DE10055237A1 - Verfahren zur Kontrolle des Zugriffs auf ein zugriffsbeschränktes System und zugriffsbeschränktes System - Google Patents

Verfahren zur Kontrolle des Zugriffs auf ein zugriffsbeschränktes System und zugriffsbeschränktes System

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DE10055237A1
DE10055237A1 DE10055237A DE10055237A DE10055237A1 DE 10055237 A1 DE10055237 A1 DE 10055237A1 DE 10055237 A DE10055237 A DE 10055237A DE 10055237 A DE10055237 A DE 10055237A DE 10055237 A1 DE10055237 A1 DE 10055237A1
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Abstract

Ein Verfahren zur Kontrolle des Zugriffs auf ein zugriffsbeschränktes System beinhaltet den Aufbau einer zweiten Telekommunikationsverbindung, über die ein Identifikator einer Steuereinrichtung einem Sendeanbieter übersendet wird, welcher in Antwort darauf einen Schlüssel zum Dekodieren über die zweite Telekommunikationsverbindung dem Benutzer der Steuereinrichtung zusendet. Anschließend gibt der Benutzer den übersendeten Schlüssel zum Dekodieren in die Steuereinrichtung ein. Ein zugriffsbeschränktes System zur Durchführung des Verfahrens wird beschrieben.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Kontrolle des Zugriffs auf ein zugriffsbeschränktes System nach dem Ober­ begriff des Patentanspruches 1 sowie ein zugriffsbeschränktes System nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 7.
Zugriffsbeschränkte Systeme sind beispielsweise als Pay-TV- Systeme bekannt, bei denen es darum geht, daß kostenpflichti­ ge Fernsehprogramme erst dann vom Benutzer empfangen werden, wenn eine entsprechende Gebühr bezahlt worden ist. Somit ist der Zugriff auf das Pay-TV-System auf den Benutzerkreis be­ schränkt, der beispielsweise ein Guthabenkonto (Prepaid-Ac­ count) bei einem Diensteanbieter, der die Fernsehprogramme anbietet, eingerichtet hat. Um den Empfang von Fernsehkanä­ len, die derartige Fernsehprogramme übertragen, nur für den zugriffsberechtigten Benutzerkreis zu ermöglichen, sind ver­ schiedenste Arten von Identifikationsmaßnahmen bekannt. Dabei ist immer zu beachten, daß im Fernsehübertragungsbereich eine einseitige Ausstrahlung des Fernsehbildes, nämlich von dem Fernsehsender zu dem Fernsehempfänger, wie beispielsweise ei­ nem Fernsehgerät in einem Haushalt, ohne jegliche Form von Rückkanal stattfindet.
Derartige Maßnahmen sind beispielsweise das Einrichten von speziellen Dekodiergeräten, auch Settop-Box genannt, die es ermöglichen, ein verschlüsseltes TV-Signal zu empfangen und zu entschlüsseln.
Bekannt ist auch eine Vielzahl von Zugangsberechtigungs- oder Kontrollsystemen für Ver- und Entschlüsselungssysteme für die Ausstrahlung digitaler oder analoger TV-Programme. Der Schlüssel zur Entschlüsselung wird üblicherweise auf einer Karte gespeichert, auch Smart-Card genannt, die der potentielle Benutzer käuflich erwerben und zur Nutzung in eine Steuereinrichtung (Settop-Box) schieben muß. Aufgrund der aufwendigen, auf Sicherheitsmaßnahmen beruhenden asymmetri­ schen Kodierung der Fernsehsignale und der dafür notwendigen Entschlüsselung durch die Steuereinrichtungen mit Hilfe eines Schlüssels auf einer Smart-Card sind derartige Settop-Boxen aufwendig und kompliziert in ihrer Herstellung und somit mit erheblichen Hardware-Kosten verbunden.
Demzufolge liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Kontrolle des Zugriffs auf ein zugriffsbeschränktes System, wie ein Pay-TV-System, und ein entsprechenden zugriffsbeschränktes System zur Verfügung zu stellen, das den Zugriff auf kostenpflichtige Fernsehprogram­ me auf einfache und kostengünstige Weise ohne hohe Herstel­ lungskosten ermöglicht.
Diese Aufgabe wird verfahrensmäßig durch die Merkmale des An­ spruchs 1 und vorrichtungsmäßig durch die Merkmale des An­ spruchs 7 gelöst.
Ein wesentlicher Punkt der Erfindung liegt darin, daß eine zweite Telekommunikationsverbindung (beispielsweise mittels eines Mobiltelefons) des Benutzers zu dem Diensteanbieter eingerichtet wird, welcher die Fernsehprogramme zur Verfügung stellt. Mittels dieser zweiten Telekommunikationsverbindung werden ein Identifikator der Steuereinrichtung, die der Be­ nutzer beabsichtigt zu benutzen, und verschiedene weitere In­ formationen über einzelne Benutzerwünsche an den Dienstean­ bieter weitergegeben, der daraufhin einen Schlüssel zum Deko­ dieren über die bestehende zweite Telekommunikationsverbin­ dung zu dem Mobiltelefon des Benutzers zurücksendet. Der Be­ nutzer kann daraufhin den gelesenen Schlüssel zum Dekodieren mittels einer Eingabeeinrichtung in die Steuereinrichtung eingeben, woraufhin eine Prozessoreinrichtung innerhalb der Steuereinrichtung mittels eines Dekodieralgorithmusses den Schlüssel zum Dekodieren und die Identifikationsnummer der Steuereinrichtung miteinander verknüpft und somit eine Deko­ dierinformation errechnet. Diese Dekodierinformation wird von der Steuereinrichtung direkt auf einen Fernsehkanal angewen­ det, woraufhin dieser mit dem gewünschten Fernsehprogramm freigeschaltet wird. Vorteilhaft ergibt sich hieraus der Um­ stand, daß ein aufwendiges Entschlüsselungsverfahren durch die Steuereinrichtung zur Entschlüsselung der verschlüsselten Fernsehkanaldaten entfällt und somit ein großer Teil der Her­ stellungskosten für eine derartige Steuereinrichtung ent­ fällt.
Durch den Aufbau einer zweiten Telekommunikationsverbindung mittels eines Mobiltelefons ist es sogar möglich, daß eine Art Rückkanal zu dem Sendeanbieter aufgebaut wird, wodurch eine Zweiwegekommunikation zwischen dem Benutzer und dem Sen­ deanbieter ermöglicht wird. Diese Kommunikation kann z. B. per Short Message Service-Nachricht (SMS-Nachricht), einem Wireless Access Protocol (WAP) und/oder mittels Sprach- und Tonwahl stattfinden. Dadurch ist ein gewisses Abfrageverfah­ ren zwischen dem Sendeanbieter und dem Benutzer möglich und der Benutzer muß lediglich auf die ihm gestellten Fragen durch Eingeben der entsprechenden Antworten in sein Mobilte­ lefon antworten.
Vorteilhaft weist jedes Steuereinrichtungsgehäuse den Auf­ druck einer eindeutigen Identifikationsnummer als Identifika­ tor auf, die nicht mit derjenigen einer anderen Steuerein­ richtung verwechselt werden kann. Dadurch wird beim Übertra­ gen dieser Identifikationsnummer durch den Benutzer an den Sendeanbieter es ermöglicht, daß der von dem Sendeanbieter anschließend freigegebene Schlüssel zum Dekodieren aus­ schließlich von einer einzigen Steuereinrichtung, nämlich derjenigen, die diese Identifikationsnummer aufweist, ange­ wendet werden kann. Dadurch kann nur mittels dieser einen Steuereinrichtung ein anschließender Empfang des Fernsehka­ nals mit dem dazugehörigen Fernsehprogramm durchgeführt wer­ den. Somit ist eine Weitergabe des Schlüssels zum Dekodieren an weitere Benutzer mit anderen Steuereinrichtungen für die anderen Benutzer nutzlos.
In einer bevorzugten Ausführungsform kann in dem Sendeanbie­ ter, auch Pay-TV-Server genannt, ein Profil hinterlegt sein, das zusätzlich zu der Identifikationsnummer der Steuerein­ richtung auch eine personenspezifische Identifikationsnummer (PIN) beinhalten kann. Somit ist nicht nur eine steuerein­ richtungsabhängige Identifikationsnummer sondern zusätzlich eine benutzerabhängige Identifikationsnummer eingebbar, wo­ durch eine Zugriffskontrolle für mehrere Benutzer eines zugriffsbeschränkten Systems ermöglicht werden kann. Famili­ enmitglieder können somit abhängig von ihrem Alter auf gewis­ se Fernsehprogramme bzw. Fernsehkanäle nur dann zugreifen, wenn dies ihre persönliche Identifikationsnummer, die im Diensteanbieter gespeichert ist, erlaubt.
In einer weiteren Ausführungsform kann die Prozessoreinrich­ tung (Chip), der den Dekodieralgorithmus beinhaltet, in das Fernsehgerät eingebaut werden, so daß der Schlüssel zum Deko­ dieren, der auf dem Mobiltelefon empfangen worden ist, mit­ tels einer Fernsteuerung, die für das Fernsehgerät geeignet ist, in die Prozessoreinrichtung eingegeben werden kann. Dies ermöglicht eine unkomplizierte und schnelle sowie bequeme Art der Eingabe des Schlüssels zum Dekodieren.
Es ist auch denkbar, daß die Eingabe dieses Schlüssels zum Dekodieren mittels der Bluetooth-Datenübertragungstechnik von dem Mobiltelefon direkt auf die Steuereinrichtung drahtlos übertragen wird, wodurch sich das nochmalige Eingeben der Zahlen des Schlüssels zum Dekodieren erübrigt.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben, die anhand der Abbildungen näher erläutert werden. Hierbei zeigen:
Fig. 1a eine schematische Darstellung einer Steuereinrichtung für ein zugriffsbeschränktes System gemäß einer ersten Aus­ führungsform,
Fig. 1b eine schematische Darstellung einer Steuereinrichtung für ein zugriffsbeschränktes System gemäß einer zweiten Aus­ führungsform,
Fig. 2 eine schematische Darstellung der zweiten Telekommuni­ kationsverbindung und
Fig. 3 ein Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Fig. 1a zeigt eine Steuereinrichtung 1 mit einer auf ihrem Gehäuse aufgedruckten Identifikationsnummer 2, einem Chip 3 als Prozessoreinrichtung und einer Eingabeeinrichtung 4 in Form einer Tastatur. Eine derartige Steuereinrichtung 1 ist zwischen ein Fernsehgerät, welches das Fernsehprogramm wie­ dergibt, und einen Antenneneingang, der den Fernsehkanal mit dem dazugehörigen Fernsehprogramm über Antenne empfängt, ge­ schaltet. Jede derart ausgebildete Steuereinrichtung hat eine eigene unverwechselbare Identifikationsnummer, die üblicher­ weise auf dem Gehäuse der Steuereinrichtung aufgedruckt ist.
In der Prozessoreinrichtung 3 ist ein komplexer Dekodieralgo­ rithmus einprogrammiert, der dafür zuständig ist, die Identi­ fikationsnummer des Gerätes, die bereits einprogrammiert ist, und den über die Eingabeeinrichtung 4 einzugebenden Schlüssel zum Dekodieren miteinander zu verknüpfen und daraufhin den an die Steuereinrichtung angeschlossenen Fernsehkanal freizu­ schalten, um diesen auf dem Ferngerät empfangen zu können. Es muß also lediglich der Dekodierungscode und die Identifika­ tionsnummer durch den Dekodieralgorithmus miteinander ver­ knüpft werden und eine aufwendige Entschlüsselung von ver­ schlüsselten Fernsehsignalen mit Hilfe eines Schlüssels auf einer Smart-Card erübrigt sich dadurch.
In einer weiteren Ausführungsform gemäß Fig. 1b kann die Ein­ gabeeinrichtung durch eine Fernsteuerung 6 für Fernsehgeräte ersetzt werden, die mit einer Schnittstelle 5 in der Steuer­ einrichtung 1 kommuniziert. Dadurch ist es dem Benutzer er­ möglicht, den Schlüssel zum Dekodieren in die Steuereinrich­ tung einzugeben, ohne mit der Steuereinrichtung direkt Kon­ takt zu haben. Somit kann die Steuereinrichtung entweder ins­ gesamt oder teilweise in das Fernsehgerät mit eingebaut sein, ohne an dem Gehäuse des Fernsehgerätes irgendwelche Verände­ rungen durchführen zu müssen.
Gemäß Fig. 2 wird in einer schematischen Darstellung der Auf­ bau der zweiten Telekommunikationsverbindung 10 beispielhaft dargestellt. Eine derartige zweite Telekommunikationsverbin­ dung 10 kann durch ein Mobiltelefon 12, welches im Besitz des Benutzers ist und dem Sendeanbieter 11, die mittels einer Te­ lefonverbindung miteinander kommunizieren, entstehen. Hierbei können Daten, die dazu dienen, den Benutzer nach der Identi­ fizierungsnummer der Steuereinrichtung 1 und seinen Programm­ wünschen, Fernsehkanalwünschen und Angebotswünschen zu fra­ gen, beispielsweise per SMS auf das Mobiltelefon übertragen werden. Anschließend gibt der Benutzer die jeweiligen Antwor­ ten in Form von Sprach- oder Tonwahl (VAD, DTMF) ein, und sendet diese eingegebenen Daten von seinem Mobiltelefon an den Sendeanbieter 11 mittels der zweiten Telekommunikations­ verbindung 10. Diese Daten können auch mittels SMS und/oder WAP eingegeben und übertragen werden.
Fig. 3 zeigt das erfindungsgemäße Verfahren zur Kontrolle des Zugriffs auf ein zugriffsbeschränktes Pay-TV-System. Hierzu wird zunächst im Schritt 20 eine vorgegebene Rufnummer, die dem Benutzer bekannt ist, in ein Mobiltelefon eingewählt und damit der Sendeanbieter angerufen. Bei Empfang dieses Anrufs registriert (Schritt 21) der Sendeanbieter diesen Anruf. An­ schließend übermittelt in einem Abfragemodus in den Schritten 22 bis 25 der Benutzer an den Sendeanbieter die Identifikati­ onsnummer 2 und die Informationen über das von ihm gewünschte Programm, den gewünschten Fernsehkanal sowie das gewünschte Programmangebot oder ähnliche Informationen. Hierzu sendet der Sendeanbieter in dem Schritt 22 die Abfrageinfos an den Benutzers mit der Bitte, ihm die Identifizierungsnummer der Steuereinrichtung 1, den gewünschten Film und/oder den ge­ wünschten Fernsehkanal und/oder das gewünschte Fernsehpro­ grammangebot zu übersenden. In dem Schritt 23 empfängt der Benutzer diese Abfrageinfo über das Mobiltelefon und sendet in Form eines Rückkanals die gewünschten Informationen sowie die Identifikationsnummer in einem Schritt 24 an den Sendean­ bieter. Dieser empfängt die gewünschten Daten im Schritt 25.
In dem Schritt 26 prüft der Sendeanbieter nun, ob der über­ tragenen Identifikationsnummer ein Guthabenkonto (Prepaid-Ac­ count) zugeordnet ist, mittels dem eine Verrechnung der Be­ zahlung für den gewünschten Film möglich ist. Falls ein sol­ ches Guthabenkonto vorhanden ist, wird in einem Schritt 27 geprüft, ob dieses Guthabenkonto gedeckt ist. Falls das Guthabenkonto keine Deckung aufweist, so wird beispielsweise eine Rechnung an den Benutzer in dem Schritt 29 erstellt. Ei­ ne derartige Rechnungserstellung findet auch statt, wenn festgestellt wird, daß im Schritt 26 ein Guthabenkonto der Identifikationsnummer nicht zugeordnet ist.
Falls das Guthabenkonto jedoch vorhanden ist und gedeckt ist, so wird in einem Schritt 28 ein Schlüssel zum Dekodieren der entsprechenden Identifikationsnummer in Kombination mit dem gewünschten Film, dem gewünschten Kanal und/oder dem ge­ wünschten Programmangebot zugeordnet. Anschließend sendet der Sendeanbieter diesen ausgewählten Schlüssel zum Dekodieren im Schritt 30 an den Benutzer wiederum über die zweite Telekom­ munikationsverbindung 10. Der Benutzer empfängt im Schritt 31 den Schlüssel zum Dekodieren über das Mobiltelefon und gibt nach dessen Empfang im Schritt 32 den Schlüssel zum Dekodie­ ren in die Steuereinrichtung (Settop-Box) 1 mittels der Ein­ gabeeinrichtung 4 oder einer Fernbedienung oder der Blue­ tooth-Datenübertragungstechnik ein.
Nach der Eingabe des Schlüssels zum Dekodieren verknüpft der integrierte Chip über seinen einprogrammierten Dekodieralgo­ rithmus die Identifikationsnummer und den Schlüssel zum Deko­ dieren miteinander und wendet die so erhaltene Dekodierinfor­ mation auf dem Fernsehkanal an.
Somit ist eine einfache und kostengünstige Steuereinrichtung in Massenanfertigung herstellbar. Eine Smart-Card zum Ent­ schlüsseln der verschlüsselten Fernsehkanäle erübrigt sich somit und aufwendige Abtastmechanismen zum Abtasten einer solchen Smart-Card werden ebenso vermieden, wie auch die Lo­ gik und das Modem zum Aufbau von Telekommunikationsverbindun­ gen zwischen Settop-Box und Diensteanbieter.
Die erfindungsgemäßen Verfahrensmerkmale sind durch das er­ findungsgemäße zugriffsbeschränkte System zur Übertragung von Fernsehprogrammen anwendbar.

Claims (11)

1. Verfahren zur Kontrolle des Zugriffs auf ein zugriffsbe­ schränktes System zum Übertragen mindestens eines Fernsehpro­ gramms, insbesondere ein Pay-TV-System, mit einer Sendeein­ richtung eines Diensteanbieters (11) zum Senden des mindes­ tens einen Fernsehprogramms über mindestens einen Fernsehka­ nal einer ersten Telekommunikationsverbindung, mindestens ei­ ne empfangsseitig angeordnete Steuereinrichtung (1) zum Steu­ ern des Zugriffs eines Benutzers auf kostenpflichtige Fern­ sehprogramme und mindestens einem Fernsehgerät zum Empfangen des mindestens einen Fernsehprogramms, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
  • - Aufbauen (20, 21) einer zweiten Telekommunikationsverbin­ dung (10) zwischen dem Benutzer und dem sendeseitigen Diensteanbieter (11) mit einem Telekommunikationssystem,
  • - Abfragen (22, 23, 24, 25) von einem der Steuereinrichtung (1) zugeordneten Identifikator (2) und Zusatzinformationen, insbesondere Informationen über den gewünschten Fernsehkanal und/oder das gewünschte Fernsehprogramm, durch den Dienstean­ bieter (11) über die zweite Telekommunikationsverbindung (10),
  • - Zuordnen (28) eines Schlüssels zum Dekodieren zu dem Iden­ tifikator und den Zusatzinformationen durch den Diensteanbie­ ter (11),
  • - Senden (30) des Schlüssels zum Dekodieren vom Diensteanbie­ ter (11) an den Benutzer über die zweite Telekommunikations­ verbindung (10),
  • - Eingeben (32) des Schlüssels zum Dekodieren in die Steuer­ einrichtung (1) durch den Benutzer mittels einer Eingabeein­ richtung (4),
  • - Verknüpfen des Schlüssels zum Dekodieren und des Identifi­ kators (2) in der Steuereinrichtung (1) zu einer Dekodie­ rungsinformation, und
  • - Freischalten des gewünschten Fernsehkanals mit dem ge­ wünschten mindestens einen Fernsehprogramm, um dessen Empfang durch das Fernsehgerät über die erste Telekommunikationsver­ bindung zu ermöglichen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Telekommunikationsverbindung (10) durch einen An­ ruf des Benutzers beim Diensteanbieter (11), insbesondere mittels eines Mobiltelefons (12), aufgebaut wird.
3. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, insbe­ sondere nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Schritt des Abfragens (22-25) des Identifikators (2) und der Zusatzinformationen Daten mittels Sprach- und/oder Ton­ wahl (VAD, TDMF), eines Wireless Access Protocol (WAP) und/ oder einer Kurznachricht (SMS) eingegeben und übertragen wer­ den.
4. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (1) zwischen das Fernsehgerät und eine die Fernsehprogramme empfangende Antenneneinrichtung geschal­ tet ist.
5. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch den Schritt des Überprüfens (26, 27) eines Guthabenkontos des Benutzers durch den Diensteanbieter (11), nachdem der Identi­ fikator abgefragt wurde.
6. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch den Schritt des Abfragens einer persönlichen Identifizie­ rungsnummer des Benutzers.
7. Zugriffsbeschränktes Systems zum Übertragen mindestens ei­ nes Fernsehprogramms, insbesondere Pay-TV-System, mit einer Sendeeinrichtung eines Diensteanbieter (11) zum Senden des mindestens einen Fernsehprogramms über mindestens einen Fern­ sehkanal einer ersten Telekommunikationsverbindung, mindes­ tens einer empfangsseitig angeordneten Steuereinrichtung (1) zum Steuern des Zugriffs eines Benutzers auf kostenpflichtige Fernsehprogramme, und mindestens einem Fernsehgerät zum Emp­ fangen des mindestens einen Fernsehprogramms, gekennzeichnet durch
Eine zweite Telekommunikationsverbindung (10) zwischen dem Benutzer und dem Diensteanbieter (11) mittels einem Telekom­ munikationssystem,
den Diensteanbieter (11) zum Abfragen eines der Steuerein­ richtung (1) zugeordneten Identifikators (2) und Zusatzinfor­ mationen, insbesondere Informationen über den gewünschten Fernsehkanal und/oder das gewünschte Fernsehprogramm über die zweite Telekommunikationsverbindung (10) und zum Zuordnen ei­ nes Schlüssels zum Dekodieren dem Identifikator und den Zu­ satzinformationen und zum Zusenden des Schlüssels zum Deko­ dieren an den Benutzer zusendet,
eine Eingabeeinrichtung (4) zur Eingabe des Schlüssels zum Dekodieren in die Steuereinrichtung (1) durch den Benutzer,
eine Prozessoreinrichtung (3) zur Verknüpfung des eingege­ benen Schlüssels zum Dekodieren mit dem Identifikator (2) und zum Freischalten des gewünschten Fernsehkanals mit dem ge­ wünschten Fernsehprogramm, um dessen Empfang durch das min­ destens eine Fernsehgerät über die erste Telekommunikations­ verbindung zu ermöglichen.
8. System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingabeeinrichtung als Fernsehgerät-Fernbedienung (6) ausgebildet und die Prozessoreinrichtung (3) im Fernsehgerät angeordnet ist.
9. System nach Anspruch 7 oder 8, gekennzeichnet durch ein Mobiltelefon (12) des Benutzers zum Aufbau der zweiten Telekommunikationsverbindung (10).
10. System nach einem der Ansprüche 7 bis 9, insbesondere nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingabeeinrichtung eine an der Steuereinrichtung (1) an­ geordnete Empfangseinrichtung (5) ist, die mittels Bluetooth- Datenübertragungstechnik den vom Mobiltelefon (12) empfange­ nen Schlüssel zum Dekodieren von einer Sendeeinrichtung des Mobiltelefons (12) empfängt.
11. Steuereinrichtung zum Steuern des Zugriffs auf Fernseh­ programme zur Durchführung des Verfahrens nach einem der An­ sprüche 1 bis 6.
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