DE10053166A1 - Automatisierte oder teilautomatisierte Sortier- und Kommissionieranlage für den Getränkefachgroßhandel - Google Patents
Automatisierte oder teilautomatisierte Sortier- und Kommissionieranlage für den GetränkefachgroßhandelInfo
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Abstract
Sortier- und Kommissionieranlage (1) gemäß Figur 1 für den Getränkefachgroßhandel, umfassend DOLLAR A - mindestens ein Vollgutlager (2) für palettiertes Vollgut, DOLLAR A - mindestens ein Leergutlager (4) mit Leergutbahnen (5) für sortenrein palettiertes Leergut, DOLLAR A - mindestens eine Annahmestelle (6) für nicht sortenrein palettiertes Leergut, DOLLAR A - mindestens eine Kommissionierbahn (7.1) für das vereinzelte Vollgut gemäß mindestens einer Bestellung, DOLLAR A - mindestens eine Kommissionierbahn (7.2) für das palettierte Vollgut gemäß mindestens einer Bestellung und DOLLAR A - mindestens ein Zwischenlager (8), das mindestens eine untere Ebene (9) und mindestens eine obere Ebene (10) aufweist, wobei DOLLAR A - die untere Ebene oder die unteren Ebenen (9) sortenreine Schächte (9.1) für das vereinzelte Vollgut und DOLLAR A - die obere Ebene oder die oberen Ebenen (10) sortenreine Schächte (10.1) für das vereinzelte Leergut aufweist oder aufweisen und DOLLAR A - das Zwischenlager (8) von einer Seite (8.1) mit dem vereinzelten Vollgut und von der dieser Seite (8.1) gegenüberliegenden Seite (8.2) mit dem vereinzelten Leergut befüllt wird.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine neue automatisierte oder teilautomatisierte Sortier-
und Kommissionieranlage für den Getränkefachgroßhandel.
Bei der Versorgung der Endverbraucher mit Getränken kommt dem
Getränkefachgroßhändler eine besondere Bedeutung zu.
So übernimmt er von den Getränkeherstellern, beispielsweise Brauereien, LKW-Ladungen
an sortenreinem, palettiertem Vollgut entgegen, das er depalettiert und in einem
Vollgutlager lagert. Aus dem Vollgutlager stellt er nach Bestellung unterschiedliches
Vollgut, vorzugsweise in der Größenordnung von LKW-Ladungen, zusammen, palettiert
es und liefert es an den Getränkefachhändler aus, der es an die Endverbraucher verkauft.
Außerdem nimmt er von den Getränkefachhändlern LKW-Ladungen an unsortiertem,
palettiertem Leergut entgegen, das er depalettiert und sortiert. Das sortierte Leergut
palettiert er sortenrein und leitet es als sortenreine LKW-Ladungen an die jeweiligen
Getränkehersteller oder Abfüller zurück.
Üblicherweise werden in einer mittelgroßen Getränkefachgroßhandlung etwa 10.000
Kästen Vollgut und etwa 10.000 Kästen Leergut pro Tag umgeschlagen. Die hierfür
notwendigen Lager, Vorrichtungen und Verkehrswege erfordern sehr viel Platz, was
gerade in Ballungsräumen, wo Grund und Boden bzw. die Mieten sehr teuer sind, zu
besonders hohen Kosten führt.
Bekannt sind Sortieranlagen bei Brauereien, die bis zu 80.000 Leergutkästen pro Tag
sortieren können. Abgesehen davon, daß eine solche Sortieranlage die Größenordnung
einer Getränkefachgroßhandlung weit übersteigt, kann sie nicht deren Funktionen erfüllen.
Aus der deutschen Patentanmeldung DE 44 31 870 A1 ist eine automatische
Verkaufsanlage für den Getränkefachhandel bekannt, bei der aus einem Lager Vollgut
entnommen und vor dem Verkauf an den Endverbraucher in sortenreinen Stapeln in einem
Verkaufslager zwischengelagert wird. Des weiteren wird Leergut entgegengenommen,
sortiert und palettiert und bis zum Abtransport an den Getränkefachgroßhändler gelagert.
Das Verkaufslager der bekannten Verkaufsanlage weist aber den Nachteil auf, daß es
hinsichtlich der Ausgabekapazität und/oder der Anzahl unterschiedlicher Getränke nicht
beliebig vergrößert werden kann, weil dann die Fördereinheiten viel zu lang werden. So
bietet beispielsweise ein normaler Getränkefachmarkt bis zu 500 Sorten Bier an. Dies
allein bedingte eine Länge der Linearförderer von bis zu 100 Meter. Bei einer
Fahrgeschwindigkeit von 1 m/s dauerte die Zeit für den Transport eines einzelnen
Getränkekastens zur Ausgabestelle 100 s, was jedoch für einen hohen Umsatz viel zu lange
ist.
Dieser Nachteil folgt unmittelbar aus der Arbeitsweise des Linearförderers der deutschen
Patentanmeldung, der jeden Getränkekasten von einer Palette abgreifen, zu einem Stapel
transportieren, von dem Stapel wieder abgreifen und zur Ausgabestelle transportieren muß.
Somit kann die bekannte Verkaufsanlage auch nicht in hoher Geschwindigkeit
Großmengen einer einzelnen Getränkesorte zu einer Ausgabestelle bringen, weil sie jeden
Getränkekasten einzelnen aus dem entsprechenden Stapel abgreifen und zur
Ausgabestellen transportieren muß, wonach sie wieder zum Stapel zurückfahren muß usw.
Außerdem kann aus den vorstehend genannten Gründen die Anzahl der Ausgabestellen
nicht beliebig erhöht werden, weil sich dann der Umsatz an der einzelnen Ausgabestelle
noch einmal weiter erniedrigte. Somit bliebe als einzige Alternative, mehrere bekannte
Verkaufsanlagen nebeneinander zu verwenden, was jedoch hohe Investitionen erforderte,
ohne die grundlegenden Probleme zu lösen.
Da die bekannte Verkaufsanlage nicht einmal auf der Ebene des Getränkefachhandels eine
befriedigende Problemlösung bereitstellt, ist sie umso weniger in der Lage, dies auf der
Ebene des Getränkefachgroßhandels zu tun.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine neue voll automatisierte oder
teilautomatisierte Sortier- und Kommissionieranlage für den Getränkefachgroßhandel
bereitzustellen, die die Nachteile des Standes der Technik nicht mehr aufweist, sondern die
in der Lage ist, alle Funktionen der Getränkefachgroßhandlung in der erforderlichen
Größenordnung des Umsatzes problemlos zu erfüllen. Dabei soll die neue automatisierte
oder teilautomatisierte Sortier- und Kommissionieranlage sowie die damit
zusammenhängenden Verkehrswege und sonstigen Vorrichtungen einen erheblich
geringeren Platzbedarf aufweisen als bisher bekannte Anlagen in
Getränkefachgroßhandlungen. Außerdem soll die neue automatisierte oder
teilautomatisierte Sortier- und Kommissionieranlage i. S. eines Modulsystems beliebig
erweiterbar sein.
Demgemäß wurden die neue automatisierte oder teilautomatisierte Sortier- und
Kommissionieranlage für den Getränkefachgroßhandel gefunden, umfassend
- - mindestens ein Vollgutlager für palettiertes Vollgut,
- - mindestens ein Leergutlager mit Leergutbahnen für palettiertes Leergut,
- - mindestens eine Annahmestelle für nicht sortenrein palettiertes Leergut,
- - mindestens eine Kommissionierbahn für das vereinzelte Vollgut mindestens gemäß einer Bestellung,
- - mindestens eine Kommissionierbahn für das palettierte Vollgut gemäß mindestens einer Bestellung und
- - mindestens ein Zwischenlager, das mindestens eine untere Ebene und mindestens eine obere Ebene aufweist, wobei
- - die untere Ebene oder die unteren Ebenen sortenreine Schächte für das vereinzelte Vollgut und
- - die obere Ebene oder die oberen Ebenen sortenreine Schächte für das vereinzelte Leergut aufweist oder aufweisen und
- - das Zwischenlager von einer Seite mit dem vereinzelten Vollgut und von der dieser Seite gegenüberliegenden Seite mit dem vereinzelten Leergut befüllt wird.
Im folgenden wird die neue Sortier- und Kommissionieranlage für den
Getränkefachgroßhandel als "erfindungsgemäße Anlage" bezeichnet.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung umfaßt der Begriff "Vollgut" sowohl
Mehrweggetränkeprodukte wie Vollgut-Getränkekästen, für die üblicherweise Pfand
erhoben wird, als auch Einweggetränkeprodukte wie Gebinde oder Kästen mit mehreren
Getränkedosen oder Einwegflaschen. Der Begriff "vereinzeltes Vollgut" bedeutet einzelne,
d. h. nicht palettierte, Mehrwegprodukte oder Einwegprodukte. Demgemäß bedeutet der
Begriff "palettiertes Vollgut" auf Paletten gestapelte Mehrwegprodukte und
Einwegprodukte.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung bedeutet der Begriff "Leergut" nur das Leergut der
Mehrweggetränkeprodukte, insbesondere die Leergut-Getränkekästen, bei deren Rückgabe
üblicherweise Pfand zurückerstattet wird. Der Begriff "vereinzeltes Leergut" bedeutet
einzelne, d. h. nicht palettierte, Leergut-Getränkekästen. Demgemäß bedeutet der Begriff
"palettiertes Leergut" auf Paletten gestapelte Leergut-Getränkekästen.
Mit Hilfe der erfindungsgemäße Anlage werden im Getränkefachgroßhandel erhebliche
Einsparungspotentiale und Rationalisierungspotentiale realisiert. So werden aufgrund der
Konfiguration der erfindungsgemäßen Anlage, d. h. die erfindungsgemäße Zuordnung
ihrer Bestandteile, die eingangs beschriebenen Vorgänge in einer
Getränkefachgroßhandlung gewissermaßen entzerrt, so daß die Logistik sich signifikant
vereinfacht. Dadurch wird die Planung verbessert und der Umschlag an Leergut und
Vollgut erhöht. Außerdem benötigt die erfindungsgemäße Anlage weniger Platz, da mit ihr
Vollgut und Leergut gewissermaßen an "derselben Stelle" gleichzeitig sortiert und
kommissioniert werden können, was gerade in Ballungsräumen ein wesentlicher Vorteil
ist. Des weiteren kommt die erfindungsgemäße Anlage mit einem Minimum an Automaten
oder Robotern zurecht, weil aufgrund der speziellen räumlichen Konfiguration und
Zuordnung ein Roboter mehrere Funktionen erfüllen kann. Dadurch wird auch die
Zugriffszeit auf das zu sortierende und zu kommissionierende Vollgut und Leergut
erheblich verkürzt. Ein weiterer besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Anlage ist, daß
sie i. S. eines Modulsystems ohne Probleme erweitert werden kann, indem weitere
Zwischenlager angefügt werden. Wegen der besonders vorteilhaft Konfiguration der
erfindungsgemäßen Anlage braucht dabei die Anzahl der Roboter nicht im gleichen
Ausmaß erhöht zu werden wie die Anzahl der hinzugefügten Zwischenlager, sondern ein
Roboter kann beispielsweise zwei hinzugefügte Zwischenlager bedienen. Ferner kann die
erfindungsgemäße Anlage für die Lieferung von Vollgut und den Abtransport von Leergut
und kommissioniertem Vollgut von LKWs problemlos angefahren werden, was die
Taktzeit weiter verbessert. Andererseits kann die erfindungsgemäße Anlage im Notfall,
beispielsweise bei Energieausfall und/oder Maschinenausfall, durch Personal per Hand
weiterbetrieben werden.
Im folgenden werden die Bestandteile und Funktionsweisen der erfindungsgemäßen
Anlage näher erläutert.
Die erfindungsgemäße Anlage umfaßt mindestens ein Vollgutlager (2). Vorzugsweise ist
das Vollgutlager (2) auf dem Gelände der Getränkefachgroßhandlung so plaziert, daß es
von LKWs zu Zwecken der sortenreinen Belieferung einfach angefahren werden kann. In
den allermeisten Fällen ist ein Vollgutlager (2) völlig ausreichend.
Das Vollgutlager (2) kann nach beliebigen Ordungsprinzipien organisiert sein.
Beispielsweise kann es sich um ein chaotisches Lager, ein Blocklager oder ein Fließlager
("first-in-first-out"-Lager) handeln.
Vorzugsweise enthält das Vollgutlager (2) sortenreine Vollgutbahnen (3) für palettiertes
Vollgut. Vorzugsweise sind die Vollgutbahnen (3) drei bis vier Paletten hoch, um eine
einfache Handhabung zu gewährleisten. Das Vollgutlager (2) ist so plaziert, daß die
Stirnseiten (3.1) der Vollgutbahnen (3) mit geeigneten Geräten wie
Regalbedienfahrzeugen, Seitenschubstaplern oder Gabelstaplern, vorzugsweise
Gabelstaplern, angefahren werden können. Das Vollgutlager (2) ist so dimensioniert, daß
ca. 10.000 Stück palettiertes Vollgut pro Tag umgeschlagen werden können.
Die Anzahl der sortenreinen Vollgutbahnen richtet sich nach der Anzahl der zu
kommissionierenden Getränkeprodukte.
Vorteilhafterweise enthält die erfindungsgemäße Anlage zusätzlich zu dem Vollgutlager
(2) ein Vollgutlager, beispielsweise ein Hochregallager, für Getränkeprodukte, die nur
langsam und/oder in geringen Mengen umgeschlagen werden ("Ladenhüter").
Des weiteren enthält die erfindungsgemäße Anlage mindestens ein, insbesondere ein,
Leergutlager (4) mit Leergutbahnen (5) für palettiertes Leergut. Dabei ist jede Leergutbahn
(5) stets einem Getränkeabfüller zugeordnet. Dies bedeutet, daß unterschiedliche, jeweils
sortenreine Leergutpaletten eines Abfüllers in einer Leergutbahn (5) abgestellt werden.
Die Anzahl der Leergutbahnen (5) braucht daher nicht der Anzahl der unterschiedlichen
Sorten von Leergut entsprechen, sondern nur der Anzahl der Abfüller. Somit kommt die
erfindungsgemäße Anlage mit etwa 20 bis 100 Leergutbahnen (5) aus.
Vorzugsweise sind die Leergutbahnen (5) drei bis vier Paletten hoch, um eine einfache
Handhabung zu gewährleisten. Das Leergutlager (4) ist so plaziert, daß die Stirnseiten
(5.1) der Leergutbahnen (5) auch mit geeigneten Geräten wie Regalbedienfahrzeugen,
Seitenschubstaplern oder Gabelstaplern, vorzugsweise Gabelstaplern, oder LKW
angefahren werden können. Vorzugsweise ist das Leergutlager (4) so dimensioniert, daß
ca. 10.000 Stück palettiertes Leergut pro Tag umgeschlagen werden können.
Für die Rückgabe des Leerguts an einen Abfüller kann die Stirnseite (5.1) der betreffenden
Leergutbahn (5) direkt vom Getränkefachgroßhändler mit LKW angefahren werden. Sollte
der Platz hierfür nicht ausreichend sein, können im Bereich der Stirnseiten (5.1) der
Leergutbahnen (5) für LKW zugängliche Bahnen (nicht eingezeichnet) vorgesehen sein,
deren Anzahl geringer als die der Leergutbahnen (5) ist und auf denen das palettierte
Leergut eines Abfüllers abgestellt werden kann. Vorteilhafterweise sind sie so
dimensioniert, daß sie jeweils mindestens eine LKW-Ladung an palettiertem Leergut
aufnehmen können.
Es ist dabei von Vorteil, wenn die Zufahrtswege zum Vollgutlager (2) und zum
Leergutlager (4) auf zwei verschiedenen Seiten des Geländes der erfindungemäßen Anlage
angeordnet sind, um die Verkehrsflüsse zu entzerren. Andererseits kann es von Vorteil
sein, wenn eine Verbindung zwischen Vollgutlager (2) und Leergutlager (4) besteht, so daß
LKW, die Vollgut anliefern, nach der Entladung rasch das Leergutlager (4) zur Beladung
mit palettiertem Leergut anfahren können.
Die erfindungsgemäße Anlage umfaßt außerdem eine Annahmestelle (6) für nicht
sortenrein palettiertes Leergut, wie es im Getränkefachhandel bei der Rückgabe des
Leerguts durch den Endverbraucher anfällt. Wegen der stark variierenden
Zusammensetzung des palettierten, nicht sortenreinen Leerguts ist es von Vorteil, die
Annahmestelle (6) nicht oder nur zum Teil zu automatisieren. Vorzugsweise wird die
Annahmestelle (6) nicht automatisiert, sondern das palettierte, nicht sortenreine Leergut
wird von Personal entgegengenommen, wobei beispielsweise die vorstehend
beschriebenen Vorrichtung zur Handhabung von gefüllten Paletten und von vereinzeltem
Leergut verwendet werden. Die Annahmestelle ist so dimensioniert, daß pro Stunde etwa
200 bis 1.000 Stück palettiertes Leergut entgegengenommen und der weiteren Bearbeitung
zugeführt werden können. Der Annahmestelle (6) ist eine Palettenbahn (20) zugeordnet,
worauf die angenommenen Leergutpaletten abgestellt und automatisch depalettiert werden.
Das vereinzelte Leergut wird dann der Vorrichtung (13) zur Identifizierung und Sortierung
zugeführt.
Die erfindungsgemäße Anlage enthält mindestens eine, vorzugsweise mindestens zwei,
besonders bevorzugt mindestens drei, ganz besonders bevorzugt mindestens vier und
insbesondere mindestens fünf Kommssionierbahn(en) (7.1) für die Aufnahme des zu
kommissionierenden vereinzelten Vollguts gemäß der Bestellung eines
Getränkefachhändlers. Das bestellungsgemäße vereinzelte Vollgut wird auf der
betreffenden Kommissionierbahn (7.1) vorzugsweise durch Personal unter Zuhilfenahme
der für die Palettierung üblichen und bekannten Vorrichtungen palettiert.
Das palettierte Vollgut gemäß der Bestellung eines Getränkefachhändlers wird im
folgenden der Kürze halber "Bestellung" genannt.
Die erfindungsgemäße Anlage enthält mindestens eine, vorzugsweise mindestens zwei,
besonders bevorzugt mindestens drei, ganz besonders bevorzugt mindestens vier und
insbesondere mindestens fünf Kommissionierbahn(en) (7.2), die den
Kommissionierbahnen (7.1) vorzugsweise in unmittelbarer räumlicher Nähe zugeordnet
sind und der Aufnahme mindestens einer Bestellung dienen. Vorzugsweise sind die
Kommissionierbahnen (7.2) so dimensioniert, daß sie mindestens eine, insbesondere eine,
LKW-Ladung an Bestellungen aufnehmen können.
Die Kommissionierbahnen (7.2) werden bestimmten Getränkefachhändlern oder Abholern
zugewiesen, so daß sie von den Auslieferfahrern per LKW gezielt angefahren werden
können. Die Kommissionierbahnen (7.2) können aber auch bestimmten geographischen
Gebieten, beispielsweise Ortschaften oder Stadttteilen, in denen sich mehrere Besteller
oder Abholer befinden, zugewiesen werden.
Das palettierte Vollgut wird, wie in der Praxis des Getränkefachgroßhandels üblich, von
der Seite in die LKWs geladen. Sollte das Beladen indes von der Rückseite her erfolgen
müssen, können die Bestellungen auf den betreffenden Kommissionierbahnen (7.2) nach
dem Prinzip "first-in-last-out" räumlich in der umgekehrten Reihenfolge der Auslieferung
angeordnet und so auf die LKWs verladen werden.
Die Kommissionierbahnen (7.1) und (7.2) haben vorzugsweise die Form langestreckter
Tische, die der Belastung durch das palettierte Vollgut gewachsen sind. Sie können mit
üblicher und bekannter Fördertechnik wie Rollen oder Bändern oder mit
höhenverstellbaren Vorrichtungen ausgerüstet sein.
Der Abstand der Kommsissionierbahnen (7.2) untereinander ist vorzugsweise so groß, daß
sie an ihrer Stirnseite (7.2.1) alle gleichzeitig von LKWs und in ihrem Seitenbereich
(7.2.2) mit geeigneten Geräten wie Seitenschubstapler oder Gabelstapler angefahren
werden können.
Die erfindungsgemäße Anlage umfaßt als wesentlichen Betandteil mindestens ein
Zwischenlager (8).
Das Zwischenlager (8) weist mindestens eine, insbesondere zwei, untere Ebene(n) oder
Etage(n) (9) und mindestens eine, insbesondere zwei, obere Ebene(n) oder
Etage(n) (10) auf. Falls besonders wenig Platz für die erfindungsgemäße Anlage zur
Verfügung steht, können auch mehr als zwei Ebenen (9) und mehr als zwei Ebenen (10)
angewandt werden. Bei dem gleichen vorgegebenen Durchsatz von Vollgut und Leergut
weist das Zwischenlager (8) mit insgesamt vier Ebenen gegenüber dem Zwischenlager (8)
mit insgesamt zwei Ebenen den Vorteil des geringeren Flächenbedarfs auf; gegenüber
Zwischenlagern (8) mit insgesamt mehr als vier Ebenen weist es den wesentlichen Vorteil
auf, daß es bei Energieausfall und/oder Maschinenausfall auch per Hand weiterbetrieben
werden kann.
Erfindungsgemäß enthält die untere Ebene sortenreine Schächte (9.1) für das vereinzelte
Vollgut. Die Anzahl der sortenreinen Schächte (9.1) entspricht im Grunde der Anzahl der
unterschiedlichen Getränkeprodukte im Vollgutlager (2). Die Länge der sortenreinen
Schächte (9.1) kann von erfindungsgemäßer Anlage zu erfindungsgemäßer Anlage
variieren und richtet sich nach dem gewünschten Durchsatz. Vorzugsweise sind die
Schächte so dimensioniert, daß sie 10 bis 100 Stück an vereinzeltem Vollgut aufnehmen
können. Die Schächte sollen dabei auch nicht zu lang sein, weil dann zum einen das
Zwischenlager (8) einen zu hohen Platzbedarf hat und zum anderen das vereinzelte Vollgut
zulange in den Schächten verweilt.
Erfindungsgemäß enthält die obere Ebene (10) sortenreine Schächte (10.1) für das
vereinzelte Leergut. Die Anzahl der sortenreinen Schächte kann aufgrund der vorteilhaften
Konfiguration der erfindungsgemäßen Anlage und der hiermit erzielten räumlichen und
zeitlichen Entzerrung der Verfahrensabläufe erheblich niedriger sein als die Anzahl der
unterschiedlichen Sorten an Leergut (50 bis 300). Vorzugsweise werden 15 bis 100,
insbesondere 15 bis 50, nebeneinanderliegende sortenreine Schächte für das vereinzelte
Leergut verwendet. Die Länge der sortenreinen Schächte kann von erfindungsgemäßer
Anlage zu erfindungsgemäßer Anlage variieren und richtet sich nach dem gewünschten
Durchsatz und auch letzlich danach, ob ein bestimmtes Produkt häufig oder nur wenig
nachgefragt wird. Vorzugsweise sind die Schächte so dimensioniert, daß sie 10 bis 100
Stück an vereinzeltem Leergut aufnehmen können. Die Schächte sollen dabei auch nicht zu
lang sein, weil dann das Zwischenlager (8) einen zu hohen Platzbedarf hat.
Die Schächte (9.1) und (10.1) durchziehen das Zwischenlager (8) in voller Breite von einer
Seite (8.1) bis zu einer hierzu gegenüberliegenden, parallelen Seite (8.2).
Das Zwischenlager (8) wird von der Seite (8.1) mit vereinzeltem Vollgut und von der Seite
(8.2) mit vereinzeltem Leergut befüllt.
Die sortenreinen Schächte (9.1) können von ihrer Eingabeseite (8.1) zu ihrer Ausgabeseite
(8.2) und die sortenreinen Schächte (10.1) von ihrer Eingabeseite (8.2) zu ihrer
Ausgabeseite (8.1) hin abfallen, ansteigen oder horizontal verlaufen. Sie sind mit der
üblichen und bekannten Fördertechnik, wie angetriebene oder nicht angetriebene Rollen
oder Transportbänder ggf. in Verbindung mit pneumatisch oder hydraulisch betriebenen
mechanische Greifern oder Schiebern (Pusher), ausgerüstet, die das Vollgut zur
Ausgabeseite (8.2) bewegen.
Vorzugsweise fallen die sortenreinen Schächte (9.1) von ihrer Eingabeseite (8.1) zu ihrer
Ausgabeseite (8.2) und die sortenreinen Schächte (10.1) von ihrer Eingabeseite (8.2) zu
ihrer Ausgabeseite (8.1) hin ab. Die jeweilige Neigung der sortenreinen Schächte wird so
gewählt, daß das darin enthaltene vereinzelte Vollgut oder Leergut bei der Entnahme an
der jeweiligen Ausgabeseite unter dem Einfluß der Schwerkraft problemlos nachrutscht.
Zu diesem Zweck werden die Böden der Schächte (9.1) und (10.1) vorzugsweise mit nicht
angetriebenen Transportrollen ausgerüstet. Es können zusätzlich auch Greifer oder Pusher
verwendet werden. Allerdings darf die Neigung nicht so hoch sein, daß das vereinzelte
Vollgut zu rasch nachrutscht, weil dies unter Umständen zu Glasbruch und zu
sicherheitstechnischen Problemen im Ausgabebereich führen kann.
Die sortenreinen Schächte (9.1) und (10.1) müssen nicht alle dieselben Abmessungen
aufweisen. So können sortenreine Schächte (9.1) und (10.1) vorgesehen sein, die für
kleines vereinzeltes Vollgut und solche, die für großes vereinzeltes Vollgut gedacht sind.
Hierdurch wird der Platzbedarf des erfindungsgemäßen Zwischenlagers (8) weiter
verringert.
In das Zwischenlager (8) ist außerdem eine Schrottbahn (23) integriert, die der
Rückführung von fehlgetaktetem und daher nicht in die sortenreinen Schächte (10.1)
eingelagertem Leergut über die Vorrichtung (13) in den Kreislauf des vereinzelten
Leerguts dient.
Vorzugsweise ist das Zwischenlager (8) 4 bis 10 Meter hoch, 10 bis 30 Meter lang und 10
bis 30 Meter breit.
Der Eingabeseite (8.1) des Zwischenlagers (8) ist mindestens eine automatische oder
teilautomatische Einlagerungsvorrichtung (11) für das vereinzelte Vollgut zugeordnet.
Erfindungsgemäß ist es von Vorteil, wenn die Einlagerungsvorrichtung (11) zugleich als
Auslagerungsvorrichtung (11) für das vereinzelte Leergut in den sortenreinen Schächten
(10.1) dient.
Als automatische oder teilautomatische Einlagerungsvorrichtungen (11) können übliche
und bekannte Vorrichtungen, wie vertikal und horizontal verfahrbare Tische oder Roboter,
die gegebenenfalls Vorrichtungen zur Identifizierung des vereinzelten Vollguts aufweisen,
verwendet werden. Sie enthalten übliche und bekannter Vorrichtungen zur Handhabung
von Getränkekästen wie Greifer und/oder Pusher. Bei den Vorrichtungen zur
Identifizierung kann es sich um die nachstehend im Zusammenhang mit der Vorrichtung
(13) beschriebenen Vorrichtungen handeln.
Die Einlagerungsvorrichtung (11) kann elektronisch oder elektronisch und durch Personal
gesteuert werden. Sie kann auch optisch durch Kameras oder elektronisch überwacht
werden, so daß das Bedienungspersonal bei Störungen rasch eingreifen kann. Zusätzlich
können die Einlagerungsvorrichtungen und Überwachungsvorrichtungen per
Datenfernübertragung von ihren Herstellern überwacht werden, so daß bei einer
Betriebsstörung die Ursache rasch ermittelt und behoben werden kann.
Der Ausgabeseite (8.2) des Zwischenlagers (8) ist mindestens eine automatische oder
teilautomatische Auslagerungsvorrichtung (12) für das vereinzelte Vollgut zugeordnet. Die
Auslagerungsvorrichtung (12) weist dieselben oder im wesentlichen dieselben Merkmale
wie die Einlagerungsvorrichtung (11) auf. Allerdings dient sie nicht der Einlagerung des
vereinzelten Leerguts in die sortenreinen Leergutschächte (10.1). Diese Funktion wird von
der Förderstrecke (13.2), die von der Leerguterkennung (13) zu den sortenreinen
Leergutschächten (10.1) führt, übernommen; das vereinzelte Leergut wird von der
Förderstrecke (13.2) in die sortenreinen Leergutschächte (10.1) beispielsweise mit Hilfe
von Pushern eingelagert.
Der Einlagerungsvorrichtung (11) und der Eingabeseite (8.1) des Zwischenlagers (8) ist
mindestens eine, insbesondere eine, Leergutbahn (16) zugeordnet, die dem Abstellen des
aus den sortenreinen Schächte (10.1) entnommenen vereinzelten Leerguts und seiner
sortenreinen Palettierung vor seinem Transport in das Leergutlager (4) dient. Die
Leergutbahn (16) hat vorzugsweise die Form eines längeren Tisches, der parallel zur
Eingabeseite (8.1) des Zwischenlagers (8) verläuft. Die Leergutbahn (16) kann von
erfindungsgemäßer Anlage zu erfindungsgemäßer Anlage unterschiedliche Dimensionen
aufweisen, die an den jeweiligen Umschlag an Leergut angepaßt ist; vorzugsweise ist sie
so dimensioniert, daß sie mindestens zehn Leergutpaletten aufnehmen kann. Außerdem
kann sie mit der üblichen und bekannten Fördertechnik versehen sein.
Außerdem ist der Einlagerungsvorrichtung (11) mindestens eine, insbesondere eine,
Vollgutbahn (17) zugeordnet. Sie dient dem Depalettieren und der Vereinzelung des aus
den sortenreinen Vollgutbahnen (3) des Vollgutlagers (2) entnommenen, palettierten
Vollguts vor seiner Einlagerung in die sortenreinen Schächte (9.1) Auch die Vollgutbahn
(17) hat vorteilhafterweise die Form eines langgestreckten Tisches. Vorzugsweise befindet
sie sich in unmittelbarer räumlicher Nähe des Vollgutlagers (2). Besonders bevorzugt
verläuft sie parallel zur Leergutbahn (16). Vorteilhafterweise ist sie so dimensioniert, daß
sie mindestens zehn Vollgutpaletten aufnehmen kann. Außerdem kann auch sie mit der
üblichen und bekannten Fördertechnik versehen sein.
Der Leergutbahn (16) und der Vollgutbahn (17) ist desweiteren mindestens ein
Leerpalettenstapel (18) zugeordnet, auf den die Paletten abgestellt werden, die bei der
Depalettierung auf der Vollgutbahn (17) anfallen. Außerdem werden dem
Leerpalettenstapel (18) die Paletten entnommen, die für die sortenreine Palettierung des
Leerguts auf der Leergutbahn (16) benötigt werden.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anlage ist der
Einlagerungssvorrichtung (11), der Leergutbahn (16) und der Vollgutbahn (17) eine
Zwischenpufferbahn (15) zugeordnet. Sie dient dem Abstellen von vereinzeltem Vollgut
vor dessen Abgabe an die Einlagerungsvorrichtung (11) oder dem Abstellen des den
sortenreinen Schächten (10.1) entnommenen Leerguts vor dessen Abgabe an die
Leergutbahn (16). Die Zwischenpufferbahn (15) entkoppelt die Einlagerung des Vollguts
und die Auslagerung des Leerguts, beispielsweise wenn die Einlagerungsvorrichtung (11)
voll ausgelastet ist, und ermöglicht es so dem Roboter (19), ohne Unterbrechung
palettiertes Vollgut zu depalettieren. Die Zwischenpufferbahn (15) kann mit der üblichen
und bekannten Fördertechnik versehen sein. Außerdem kann sie sortenreines, vereinzeltes,
längliches Leergut, insbesondere Leergut-Saftkästen, in Längsrichtung ausrichten. Zu
diesem Zweck kann sie mit einer Drehvorrichtung ausgerüstet werden. Diese Funktion ist
deshalb wichtig, weil diese länglichen Saftkästen bei der Palettierung sozusagen wie
Legosteine in ihrer Längsrichtung versetzt übereinander gestapelt werden, um die Stapel zu
stabilisieren. Die Zwischenpufferbahn (15) kann je nach erfindungsgemäßer Anlage
unterschiedlich dimensioniert sein. Vorzugsweise ist sie 3 bis 7 m lang und 1,5 bis 2,5 m
breit.
Die vorstehend beschriebene Annahmestelle (6) für palettiertes, nicht sortenreines Leergut
ist vorzugsweise der Einlagerungsvorrichtung (11), der Leergutbahn (16), der Vollgutbahn
(17), dem Leerpalettenstapel (18), der Palettenbahn (20) sowie ggf. der
Zwischenpufferbahn (15) zugeordnet.
Der vorstehend beschriebene Annahmestelle (6) ist außerdem eine Vorrichtung (13)
zugeordnet, die der Identifizierung, Sortierung und Einlagerung des vereinzelten Leerguts
in die sortenreinen Schächte (10.1) dient. Die Vorrichtung (13) umfaßt mindestens eine
Erkennungseinheit (13.1), die der Identifizierung des vereinzelten Leerguts dient. Hierbei
kann die Identifizierung mechanisch nach Höhe und Breite und/oder Grifföffnung und/oder
optisch und/oder mit Ultraschall mit Hilfe üblicher und bekannter
Bilderkennungsverfahren durchgeführt werden. Die Erkennungseinheit (13.1) kann
desweiteren auch eine Plausibilitätskontrolle enthalten, die gewissermaßen abwägt, ob die
notwendigen Kriterien zur einwandfreien Identifizierung erfüllt sind oder nicht.
Vorrichtungen dieser Art sind üblich und bekannt.
Die Erkennungseinheit (13.1) umfasst desweiteren eine Förderstrecke (13.2) mit üblicher
und bekannter Fördertechnik, mit der das einwandfrei identifizierte vereinzelte Leergut der
Eingabeseite (8.2) des Zwischenlagers (8) zugeführt wird, wo es beispielsweise mit Hilfe
von Pushern in die sortenreinen Schächte (10.1) eingelagert wird.
Die Erkennungseinheit (13.1) enthält desweiteren mindestens eine Vorrichtung, mit deren
Hilfe nicht- oder falsch identifiziertes Leergut der Schrottbahn (14) zugeführt wird. Die
Schrottbahn (14) kann auch einen Pufferspeicher (21) umfassen. Das ausgesonderte
Leergut im Pufferspeicher (21) wird über die Erkennungseinheit (13.1) wieder in den
Kreislauf des vereinzelten Leerguts zurückgeführt.
Die Annahmestelle (6) mit Palettenbahn (20), die Aufnahmeseite der Vorrichtung (13), die
Einlagerungsvorrichtung (11), die Leergutbahn (16), die Vollgutbahn (17), der
Palettenstapel (18) sowie ggf. die Zwischenpufferbahn (15) sind so angeordnet, daß sie
sich im Funktionsbereich mindestens eines Roboters (19) befinden.
Als Roboter (19) sind alle Roboter, insbesondere Knickarmroboter, geeignet, die sich
elektronisch programmieren lassen und Werkzeuge wie Greifvorrichtungen und
Schneidevorrichtungen aufweisen, mit denen vereinzeltes Vollgut und Leergut gehandhabt,
palettiert und depalettiert werden können.
Erfindungsgemäß dient der Roboter (19)
- - der Depalettierung des an der Annahmestelle (6) entgegengenommenen palettierten, nicht sortenreinen Leerguts auf der Palettenbahn (20) und dessen Übergabe an die Vorrichtung (13),
- - der Depalettierung und der Vereinzelung des aus den sortenreinen Vollgutbahnen (3) entnommenen, auf der Vollgutbahn (17) und/oder auf der ggf. vorhandenen Zwischenpufferbahn (15) befindlichen palettierten Vollguts und der Übergabe des vereinzelten Vollguts an die Einlagerungsvorrichtung (11),
- - der Entnahme des vereinzelten Leerguts aus der Einlagerungsvorrichtung (11) und seiner Ablage auf der Leergutbahn (16) und/oder auf der ggf. vorhandenen Zwischenpufferbahn (15),
- - der Ablage der Leerpaletten im Leerpalettenstapel (18) und
- - der Entnahme von Leerpaletten aus dem Leerpalettenstapel (18).
Durch diese vorteilhafte Konfiguration wird sichergestellt, daß der Roboter (19) im
Rahmen der Verfahrensabläufe innerhalb der erfindungsgemäßen Anlage keinen oder
praktisch keinen Leerlauf hat. Die Investition, die für den Roboter (19) getätigt werden
muß, amortisiert sich daher rasch.
An der dem Roboter (19) gegenüberliegenden Ende der Leergutbahn (16) ist eine übliche
und bekannte Leergutbindemaschine (22) angeordnet, mit deren Hilfe die Leergutpaletten
mit Folien und/oder Bändern umwickelt werden.
Die vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Anlage kann modulartig erweitert werden.
So können beispielsweise zwei erfindungsgemäße Anlagen angefügt werden. Hierbei
können sich dann die erste und zweite erfindungsgemäße Anlage die
Leergutbindemaschine (22) gewissermaßen teilen. Am anderen Ende der Leergutbahn (16)
der zweiten erfindungsgemäßen Anlage befindet sich mindestens ein weiterer Roboter (19)
im wesentlichen in derselben Konfiguration und derselben funktionalen Zuordnung wie bei
der ersten erfindungsgemäßen Anlage, nur daß er jetzt zwei Zwischenlager (8) bedient.
Ein wesentlicher Vorteil dieser erweiterten erfindungsgemäßen Anlage ist, daß der
Verfahrensablauf noch einmal weiter optimiert werden kann, indem man die
Kommissionierung und Sortierung von besonders umsatzstarkem Vollgut (A-Vollgut) und
dessen Leergut (A-Leergut), von weniger umsatzstarkem Vollgut (B-Vollgut) und dessen
Leergut (B-Leergut) und umsatzschwachem Vollgut (C-Vollgut) und dessen Leergut (C-
Leergut) so auf die drei Module, d. h. die drei integrierten erfindungsgemäßen Anlagen,
verteilt, daß diese möglichst optimal genutzt werden und die Roboter (19) keinen oder nur
einen unwesentlichen Leerlauf haben.
So können beispielsweise in der ersten erfindungsgemäßen Anlage C-Leergut
kommissioniert und C-Leergut und nicht sortenreines palettiertes Leergut jeglicher Art
sortiert werden. In der zweiten erfindungsgemäßen Anlage können A-Vollgut
kommissioniert und B-Leergut sortiert und in der dritten Anlage B-Vollgut kommissioniert
und A-Leergut sortiert werden. Die Optimierung unterschiedlicher erweiterterer
erfindungsgemäßer Anlagen oder die optimale Anpassung einer gegebenen erweiterten
erfindungsgemäßen Anlage an neue Umsatzverhältnisse kann mit Hilfe von
Optimierungsprogrammen durchgeführt werden.
Die vorliegende Erfindung wird anhand der Fig. 1 und 2 näher erläutert. In den Fig.
1 und 2 wird die erfindungsgemäße Anlagen nicht maßstabsgetreu, sondern schematisch
wiedergegeben, so daß die Funktionen und die räumliche Zuordnung ihrer Bestandteile
erkennbar werden.
Fig. 1 zeigt in Aufsicht die erfindungsgemäße Anlage (1).
Fig. 2 zeigt einen vertikalen Schnitt durch das Zwischenlager (8).
In den Fig. 1 und 2 haben die Bezugszeichen die folgende Bedeutung:
1 erfindungsgemäße Anlage,
2 Vollgutlager,
3 sortenreine Vollgutbahn,
3.1 Stirnseite der Vollgutbahn (3),
4 Leergutlager,
5 Leergutbahn, die einem bestimmten Abfüller zugeordnet ist,
5.1 Stirnseite der Leergutbahn (5),
6 Annahmestelle für palettiertes, nicht sortenreines Leergut,
7.1 Kommissionierbahn für vereinzeltes Vollgut gemäß einer Bestellung,
7.2 Kommissionierbahn für palettiertes Vollgut gemäß mindestens einer Bestellung,
7.2.1 Stirnseite der Kommissionierbahn (7.2),
7.2.2 Seitenbereich der Kommissionierbahn (7.2),
8 Zwischenlager,
8.1 Einlagerungsseite für das vereinzelte Vollgut und Auslagerungsseite für das vereinzelte Leergut,
8.2 Auslagerungsseite für das vereinzelte Vollgut und Einlagerungsseite für das vereinzelte Leergut,
9 untere Ebene des Zwischenlagers (8),
9.1 sortenreine Schächte für das vereinzelte Vollgut,
10 obere Ebene des Zwischenlagers (8),
10.1 sortenreine Schächte für das vereinzelten Leergut,
11 Einlagerungsvorrichtung für das sortenreine vereinzelte Vollgut und Auslagerungsvorrichtung für das sortenreine vereinzelte Leergut,
12 Auslagerungsvorrichtung für das vereinzelte Vollgut,
13 Vorrichtung zur Identifizierung und Sortierung des vereinzelten Leerguts,
13.1 Erkennungseinheit der Vorrichtung (13),
13.2 Förderstrecke der Vorrichtung (13),
14 Schrottbahn der Vorrichtung (13),
15 Zwischenpufferbahn für sortenreines vereinzeltes Vollgut und Leergut,
16 Leergutbahn,
17 Vollgutbahn,
18 Leerpalettenstapel,
19 Roboter,
20 Palettenbahn zur Depalettierung von nicht sortenreinen Leergutpaletten,
21 Pufferspeicher der Schrottbahn (14),
22 Leergutbindemaschine und
23 Schrottbahn des Zwischenlagers (8).
2 Vollgutlager,
3 sortenreine Vollgutbahn,
3.1 Stirnseite der Vollgutbahn (3),
4 Leergutlager,
5 Leergutbahn, die einem bestimmten Abfüller zugeordnet ist,
5.1 Stirnseite der Leergutbahn (5),
6 Annahmestelle für palettiertes, nicht sortenreines Leergut,
7.1 Kommissionierbahn für vereinzeltes Vollgut gemäß einer Bestellung,
7.2 Kommissionierbahn für palettiertes Vollgut gemäß mindestens einer Bestellung,
7.2.1 Stirnseite der Kommissionierbahn (7.2),
7.2.2 Seitenbereich der Kommissionierbahn (7.2),
8 Zwischenlager,
8.1 Einlagerungsseite für das vereinzelte Vollgut und Auslagerungsseite für das vereinzelte Leergut,
8.2 Auslagerungsseite für das vereinzelte Vollgut und Einlagerungsseite für das vereinzelte Leergut,
9 untere Ebene des Zwischenlagers (8),
9.1 sortenreine Schächte für das vereinzelte Vollgut,
10 obere Ebene des Zwischenlagers (8),
10.1 sortenreine Schächte für das vereinzelten Leergut,
11 Einlagerungsvorrichtung für das sortenreine vereinzelte Vollgut und Auslagerungsvorrichtung für das sortenreine vereinzelte Leergut,
12 Auslagerungsvorrichtung für das vereinzelte Vollgut,
13 Vorrichtung zur Identifizierung und Sortierung des vereinzelten Leerguts,
13.1 Erkennungseinheit der Vorrichtung (13),
13.2 Förderstrecke der Vorrichtung (13),
14 Schrottbahn der Vorrichtung (13),
15 Zwischenpufferbahn für sortenreines vereinzeltes Vollgut und Leergut,
16 Leergutbahn,
17 Vollgutbahn,
18 Leerpalettenstapel,
19 Roboter,
20 Palettenbahn zur Depalettierung von nicht sortenreinen Leergutpaletten,
21 Pufferspeicher der Schrottbahn (14),
22 Leergutbindemaschine und
23 Schrottbahn des Zwischenlagers (8).
Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Anlage wird anhand des Verfahrensablaufs in
der erfindungsgemäßen Anlage (1) gemäß den Fig. 1 und 2 näher erläutert. Der
nachstehend beschriebenen Verfahrensablauf kann direkt auf erweiterte erfindungsgemäße
Anlagen übertragen werden.
Gemäß der Auftragslage der Getränkefachgroßhandlung wird unterschiedliches palettiertes
Vollgut dem Vollgutlager (2) entnommen und zur Vollgutbahn (17) transportiert und dort
abgestellt. Der Roboter (19) depalettiert die auf der Vollgutbahn (17) befindlichen
Vollgutpaletten und legt die Leerpaletten auf dem Leerpalettenstapel (18), ab. Danach
übergibt der Roboter (19) das vereinzelte Vollgut der Einlagerungsvorrichtung (11), die
das vereinzelte Vollgut auf der Eingabeseite (8.1) sortenrein in die Schächte (9.1) des
Zwischenlagers (8) abgelegt. Ist die Einlagerungsvorrichtung (11) ausgelastet, kann das
vereinzelte Vollgut bis zur Einlagerung auf der Zwischenpufferbahn (15) plaziert werden.
Gemäß der Bestellung eines Getränkefachhändlers werden dem Zwischenlager (8) auf der
Ausgabeseite (8.2) mit Hilfe der Auslagerungsvorrichtung (12) vereinzeltes Vollgut
entnommen und auf einer Kommissionierbahn (7.1) abgestellt und palettiert. Die palettierte
Bestellung wird dann zur Kommissionierbahn (7.2) transportiert, die dem Besteller
zugewiesen ist. Die Stirnseite (7.2.1) wird durch den Auslieferfahrer mit dem LKW
angefahren. Die palettierte Bestellung wird dann in den LKW verladen und ausgeliefert.
An der Annahmestelle (6) wird palettiertes, nicht sortenreines Leergut eines
Getränkefachhändlers entgegengenommen und auf der Palettenbabn (20) abgestellt. Dort
wird es mit Hilfe des Roboters (19) depalettiert. Vom Roboter (19) wird das vereinzelte
Leergut der Vorrichtung (13) und die Leerpaletten dem Leerpalettenstapel (18) zugeführt.
In der Erkennungseinheit (13.1) der Vorrichtung (13) wird das vereinzelte Leergut anhand
seiner äußeren Abmessung und seiner Farbe und Form mit Hilfe eines üblichen und
bekannten Bilderkennungsverfahrens identifiziert. Vereinzeltes Leergut, das beispielsweise
wegen starker Verschmutzung nicht identifizierbar ist, wird über übliche und bekannte
Transportvorrichtungen der Schrottbahn (14) zugeleitet und im Pufferspeicher (21) bis zur
Rückführung in den Leergutkreislauf gelagert. Das einwandfrei identifizierte vereinzelte
Leergut wird über die Förderstrecke (13.2) der Seite (8.2) des Zwischenlagers (8)
zugeführt, wo es sortenrein in die Schächte (10.1) eingelagert wird.
Sind die sortenreine Schächte (10.1) im wesentlichen gefüllt, wird das vereinzelte Leergut
auf der Seite (8.1) des Zwischenlagers von der Einlagerungsvorrichtung (11), die nun als
Auslagerungsvorrichtung dient, auf der Leergutbahn (16) oder auf der Zwischenpufferbahn
(15) abgestellt und vom Roboter (19) sortenrein palettiert. Die Leergutpaletten werden
dann mit Hilfe üblicher und bekannter Fördertechnik zur Leergutbindemaschine (22)
transportiert, wo sie mit Folien oder Bändern umwickelt werden. Von da aus werden die
Leergutpaletten zum Leergutlager (4) transportiert, wo sie in Leergutbahnen (5), die
bestimmten Abfüllern zugeordnet sind, bis zum Abtransport gelagert werden.
Claims (20)
1. Automatisierte oder teilautomatisierte Sortier- und Kommissionieranlage (1) für
den Getränkefachgroßhandel, umfassend
mindestens ein Vollgutlager (2) für palettiertes Vollgut,
mindestens ein Leergutlager (4) mit Leergutbahnen (5) für sortenrein palettiertes Leergut,
mindestens eine Annahmestelle (6) für nicht sortenrein palettiertes Leergut,
mindestens eine Kommissionierbahn (7.1) für das vereinzelte Vollgut gemäß mindestens einer Bestellung,
mindestens eine Kommissionierbahn (7.2) für das palettierte Vollgut gemäß mindestens einer Bestellung und
mindestens ein Zwischenlager (8), das mindestens eine untere Ebene (9) und mindestens eine obere Ebene (10) aufweist, wobei
die untere Ebene oder die unteren Ebenen (9) sortenreine Schächte (9.1) für das vereinzelte Vollgut und
die obere Ebene oder die oberen Ebenen (10) sortenreine Schächte (10.1) für das vereinzelte Leergut aufweist oder aufweisen und
das Zwischenlager (8) von einer Seite (8.1) mit dem vereinzelten Vollgut und von der dieser Seite (8.1) gegenüberliegenden Seite (8.2) mit dem vereinzelten Leergut befüllt wird.
mindestens ein Vollgutlager (2) für palettiertes Vollgut,
mindestens ein Leergutlager (4) mit Leergutbahnen (5) für sortenrein palettiertes Leergut,
mindestens eine Annahmestelle (6) für nicht sortenrein palettiertes Leergut,
mindestens eine Kommissionierbahn (7.1) für das vereinzelte Vollgut gemäß mindestens einer Bestellung,
mindestens eine Kommissionierbahn (7.2) für das palettierte Vollgut gemäß mindestens einer Bestellung und
mindestens ein Zwischenlager (8), das mindestens eine untere Ebene (9) und mindestens eine obere Ebene (10) aufweist, wobei
die untere Ebene oder die unteren Ebenen (9) sortenreine Schächte (9.1) für das vereinzelte Vollgut und
die obere Ebene oder die oberen Ebenen (10) sortenreine Schächte (10.1) für das vereinzelte Leergut aufweist oder aufweisen und
das Zwischenlager (8) von einer Seite (8.1) mit dem vereinzelten Vollgut und von der dieser Seite (8.1) gegenüberliegenden Seite (8.2) mit dem vereinzelten Leergut befüllt wird.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Vollgutlager (2)
sortenreine Vollgutbahnen (3) enthält.
3. Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leergutbahnen
(5) bestimmten Abfüllern zugeordnet sind.
4. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
sortenreinen Schächte (9.1) von ihrer Eingabeseite (8.1) zu ihrer Ausgabeseite (8.2)
und die sortenreine Schächte (10.1) von ihrer Eingabeseite (8.2) zu ihrer
Ausgabeseite (8.1) hin abfallen.
5. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Eingabeseite (8.1) des Zwischenlagers. (8) mindestens eine automatische oder
teilautomatische Einlagerungsvorrichtung (11) für das vereinzelte Vollgut
zugeordnet ist.
6. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ausgabenseite (8.2) des Zwischenlagers (8) mindestens eine automatische oder
teilautomatische Auslagerungsvorrichtung (12) für das vereinzelte Vollgut
zugeordnet ist.
7. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Auslagerungsvorrichtung (12) unmittelbar den Kommissionierbahnen (7.1)
zugeordnet ist.
8. Anlage nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einlagerungsvorrichtung (11) für das vereinzelte Vollgut auch der Auslagerung des
vereinzelten Leerguts dient.
9. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Annahmestelle (6) mindestens eine Vorrichtung (13) zugeordnet ist, die der
Identifizierung und Sortierung der vereinzelten Leergut-Getränkekästen dient.
10. Anlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorrichtung (13) eine
Schrottbahn (14), die der Aufnahme nicht oder falsch identifizierten Leerguts dient,
und eine Förderstrecke (13.2), die dem Transport des richtig identifizierten
Leerguts zu dessen Einlagerungsseite (8.2) dient, zugeordnet sind.
11. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der
Annahmestelle (6) eine Palettenbahn (20) zugeordnet ist, die der automatischen
Depalettierung des palettierten Leerguts dient.
12. Anlage nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Einlagerungsvorrichtung (11) mindestens eine Leergutbahn (16) zugeordnet ist, die
dem Abstellen und der sortenreinen Palettierung des aus den sortenreinen
Schächten (10.1) entnommenen, vereinzelten Leerguts vor ihrem Transport in das
Leergutlager (4) dient.
13. Anlage nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der
Einlagerungsvorrichtung (11) mindestens eine Vollgutbahn (17) zugeordnet ist, die
dem Depalettieren und der Vereinzelung des aus den sortenreinen Vollgutbahnen
(3) entnommenen, palettierten Vollguts vor ihrer Einlagerung in die sortenreinen
Schächte (9.1) dient.
14. Anlage nach einem der Ansprüche 5 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der
Einlagerungssvorrichtung (11), der Leergutbahn (16) und der Vollgutbahn (17) eine
Zwischenpufferbahn (15) zugeordnet ist.
15. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der
Annahmestelle (6), der Zwischenpufferbahn (15), der Leergutbahn (16) und der
Vollgutbahn (17) mindestens ein Leerpalettenstapel (18) zugeordnet ist.
16. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der
Annahmestelle (6), der Einlagerungsvorrichtung (11), der Vorrichtung (13), der
Zwischenpufferbahn (15), der Leergutbahn (16), der Vollgutbahn (17) und dem
Leerpalettenstapel (18) ein Roboter (19) zugeordnet ist.
17. Anlage nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Roboter (19)
der Depalettierung des an der Annahmestelle (6) entgegengenommenen nicht sortenrein palettierten Leerguts und dessen Übergabe an die Vorrichtung (13),
der Depalettierung und der Vereinzelung des aus den sortenreinen Vollgutbahnen (3) entnommenen, auf der Vollgutbahn (17) und/oder auf der ggf. vorhandenen Zwischenpufferbahn (15) befindlichen palettierten Vollguts und der Übergabe des vereinzelten Vollguts an die Einlagerungsvorrichtung (11),
der Entnahme des vereinzelten Leerguts aus der Einlagerungsvorrichtung (11) und seiner Ablage auf der Leergutbahn (16) und/oder auf der ggf. vorhandenen Zwischenpufferbahn (15),
der Ablage der Leerpaletten im Leerpalettenstapel (18) und
der Entnahme von Leerpaletten aus dem Leerpalettenstapel (18)
dient.
der Depalettierung des an der Annahmestelle (6) entgegengenommenen nicht sortenrein palettierten Leerguts und dessen Übergabe an die Vorrichtung (13),
der Depalettierung und der Vereinzelung des aus den sortenreinen Vollgutbahnen (3) entnommenen, auf der Vollgutbahn (17) und/oder auf der ggf. vorhandenen Zwischenpufferbahn (15) befindlichen palettierten Vollguts und der Übergabe des vereinzelten Vollguts an die Einlagerungsvorrichtung (11),
der Entnahme des vereinzelten Leerguts aus der Einlagerungsvorrichtung (11) und seiner Ablage auf der Leergutbahn (16) und/oder auf der ggf. vorhandenen Zwischenpufferbahn (15),
der Ablage der Leerpaletten im Leerpalettenstapel (18) und
der Entnahme von Leerpaletten aus dem Leerpalettenstapel (18)
dient.
18. Anlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Roboter (19) der
sortenreinen Palettierung des auf der Leergutbahn (17) und/oder der
Zwischenpufferbahn (15) befindlichen vereinzelten Leerguts dient.
19. Anlage nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zwischenpufferbahn (15) der einheitlichen Ausrichtung länglichen Leerguts dient.
20. Anlage nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß sich auf
der dem Roboter (19) abgewandten Ende der Leergutbahn (17) eine
Leergutbindemaschine (22) befindet.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2000153166 DE10053166A1 (de) | 2000-10-26 | 2000-10-26 | Automatisierte oder teilautomatisierte Sortier- und Kommissionieranlage für den Getränkefachgroßhandel |
Applications Claiming Priority (1)
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---|---|---|---|
DE2000153166 DE10053166A1 (de) | 2000-10-26 | 2000-10-26 | Automatisierte oder teilautomatisierte Sortier- und Kommissionieranlage für den Getränkefachgroßhandel |
Publications (1)
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DE10053166A1 true DE10053166A1 (de) | 2002-05-16 |
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ID=7661178
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DE2000153166 Ceased DE10053166A1 (de) | 2000-10-26 | 2000-10-26 | Automatisierte oder teilautomatisierte Sortier- und Kommissionieranlage für den Getränkefachgroßhandel |
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---|---|
DE (1) | DE10053166A1 (de) |
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- 2000-10-26 DE DE2000153166 patent/DE10053166A1/de not_active Ceased
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8131 | Rejection |