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DE10053166A1 - Automatisierte oder teilautomatisierte Sortier- und Kommissionieranlage für den Getränkefachgroßhandel - Google Patents

Automatisierte oder teilautomatisierte Sortier- und Kommissionieranlage für den Getränkefachgroßhandel

Info

Publication number
DE10053166A1
DE10053166A1 DE2000153166 DE10053166A DE10053166A1 DE 10053166 A1 DE10053166 A1 DE 10053166A1 DE 2000153166 DE2000153166 DE 2000153166 DE 10053166 A DE10053166 A DE 10053166A DE 10053166 A1 DE10053166 A1 DE 10053166A1
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DE
Germany
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empties
full
full goods
plant according
web
Prior art date
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Ceased
Application number
DE2000153166
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BOXX AG
Original Assignee
BOXX AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by BOXX AG filed Critical BOXX AG
Priority to DE2000153166 priority Critical patent/DE10053166A1/de
Publication of DE10053166A1 publication Critical patent/DE10053166A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F7/00Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus
    • G07F7/06Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by returnable containers, i.e. reverse vending systems in which a user is rewarded for returning a container that serves as a token of value, e.g. bottles
    • G07F7/0609Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by returnable containers, i.e. reverse vending systems in which a user is rewarded for returning a container that serves as a token of value, e.g. bottles by fluid containers, e.g. bottles, cups, gas containers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G1/00Storing articles, individually or in orderly arrangement, in warehouses or magazines
    • B65G1/02Storage devices
    • B65G1/04Storage devices mechanical
    • B65G1/137Storage devices mechanical with arrangements or automatic control means for selecting which articles are to be removed
    • B65G1/1373Storage devices mechanical with arrangements or automatic control means for selecting which articles are to be removed for fulfilling orders in warehouses
    • B65G1/1378Storage devices mechanical with arrangements or automatic control means for selecting which articles are to be removed for fulfilling orders in warehouses the orders being assembled on fixed commissioning areas remote from the storage areas
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
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Abstract

Sortier- und Kommissionieranlage (1) gemäß Figur 1 für den Getränkefachgroßhandel, umfassend DOLLAR A - mindestens ein Vollgutlager (2) für palettiertes Vollgut, DOLLAR A - mindestens ein Leergutlager (4) mit Leergutbahnen (5) für sortenrein palettiertes Leergut, DOLLAR A - mindestens eine Annahmestelle (6) für nicht sortenrein palettiertes Leergut, DOLLAR A - mindestens eine Kommissionierbahn (7.1) für das vereinzelte Vollgut gemäß mindestens einer Bestellung, DOLLAR A - mindestens eine Kommissionierbahn (7.2) für das palettierte Vollgut gemäß mindestens einer Bestellung und DOLLAR A - mindestens ein Zwischenlager (8), das mindestens eine untere Ebene (9) und mindestens eine obere Ebene (10) aufweist, wobei DOLLAR A - die untere Ebene oder die unteren Ebenen (9) sortenreine Schächte (9.1) für das vereinzelte Vollgut und DOLLAR A - die obere Ebene oder die oberen Ebenen (10) sortenreine Schächte (10.1) für das vereinzelte Leergut aufweist oder aufweisen und DOLLAR A - das Zwischenlager (8) von einer Seite (8.1) mit dem vereinzelten Vollgut und von der dieser Seite (8.1) gegenüberliegenden Seite (8.2) mit dem vereinzelten Leergut befüllt wird.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine neue automatisierte oder teilautomatisierte Sortier- und Kommissionieranlage für den Getränkefachgroßhandel.
Bei der Versorgung der Endverbraucher mit Getränken kommt dem Getränkefachgroßhändler eine besondere Bedeutung zu.
So übernimmt er von den Getränkeherstellern, beispielsweise Brauereien, LKW-Ladungen an sortenreinem, palettiertem Vollgut entgegen, das er depalettiert und in einem Vollgutlager lagert. Aus dem Vollgutlager stellt er nach Bestellung unterschiedliches Vollgut, vorzugsweise in der Größenordnung von LKW-Ladungen, zusammen, palettiert es und liefert es an den Getränkefachhändler aus, der es an die Endverbraucher verkauft.
Außerdem nimmt er von den Getränkefachhändlern LKW-Ladungen an unsortiertem, palettiertem Leergut entgegen, das er depalettiert und sortiert. Das sortierte Leergut palettiert er sortenrein und leitet es als sortenreine LKW-Ladungen an die jeweiligen Getränkehersteller oder Abfüller zurück.
Üblicherweise werden in einer mittelgroßen Getränkefachgroßhandlung etwa 10.000 Kästen Vollgut und etwa 10.000 Kästen Leergut pro Tag umgeschlagen. Die hierfür notwendigen Lager, Vorrichtungen und Verkehrswege erfordern sehr viel Platz, was gerade in Ballungsräumen, wo Grund und Boden bzw. die Mieten sehr teuer sind, zu besonders hohen Kosten führt.
Bekannt sind Sortieranlagen bei Brauereien, die bis zu 80.000 Leergutkästen pro Tag sortieren können. Abgesehen davon, daß eine solche Sortieranlage die Größenordnung einer Getränkefachgroßhandlung weit übersteigt, kann sie nicht deren Funktionen erfüllen.
Aus der deutschen Patentanmeldung DE 44 31 870 A1 ist eine automatische Verkaufsanlage für den Getränkefachhandel bekannt, bei der aus einem Lager Vollgut entnommen und vor dem Verkauf an den Endverbraucher in sortenreinen Stapeln in einem Verkaufslager zwischengelagert wird. Des weiteren wird Leergut entgegengenommen, sortiert und palettiert und bis zum Abtransport an den Getränkefachgroßhändler gelagert.
Das Verkaufslager der bekannten Verkaufsanlage weist aber den Nachteil auf, daß es hinsichtlich der Ausgabekapazität und/oder der Anzahl unterschiedlicher Getränke nicht beliebig vergrößert werden kann, weil dann die Fördereinheiten viel zu lang werden. So bietet beispielsweise ein normaler Getränkefachmarkt bis zu 500 Sorten Bier an. Dies allein bedingte eine Länge der Linearförderer von bis zu 100 Meter. Bei einer Fahrgeschwindigkeit von 1 m/s dauerte die Zeit für den Transport eines einzelnen Getränkekastens zur Ausgabestelle 100 s, was jedoch für einen hohen Umsatz viel zu lange ist.
Dieser Nachteil folgt unmittelbar aus der Arbeitsweise des Linearförderers der deutschen Patentanmeldung, der jeden Getränkekasten von einer Palette abgreifen, zu einem Stapel transportieren, von dem Stapel wieder abgreifen und zur Ausgabestelle transportieren muß.
Somit kann die bekannte Verkaufsanlage auch nicht in hoher Geschwindigkeit Großmengen einer einzelnen Getränkesorte zu einer Ausgabestelle bringen, weil sie jeden Getränkekasten einzelnen aus dem entsprechenden Stapel abgreifen und zur Ausgabestellen transportieren muß, wonach sie wieder zum Stapel zurückfahren muß usw.
Außerdem kann aus den vorstehend genannten Gründen die Anzahl der Ausgabestellen nicht beliebig erhöht werden, weil sich dann der Umsatz an der einzelnen Ausgabestelle noch einmal weiter erniedrigte. Somit bliebe als einzige Alternative, mehrere bekannte Verkaufsanlagen nebeneinander zu verwenden, was jedoch hohe Investitionen erforderte, ohne die grundlegenden Probleme zu lösen.
Da die bekannte Verkaufsanlage nicht einmal auf der Ebene des Getränkefachhandels eine befriedigende Problemlösung bereitstellt, ist sie umso weniger in der Lage, dies auf der Ebene des Getränkefachgroßhandels zu tun.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine neue voll automatisierte oder teilautomatisierte Sortier- und Kommissionieranlage für den Getränkefachgroßhandel bereitzustellen, die die Nachteile des Standes der Technik nicht mehr aufweist, sondern die in der Lage ist, alle Funktionen der Getränkefachgroßhandlung in der erforderlichen Größenordnung des Umsatzes problemlos zu erfüllen. Dabei soll die neue automatisierte oder teilautomatisierte Sortier- und Kommissionieranlage sowie die damit zusammenhängenden Verkehrswege und sonstigen Vorrichtungen einen erheblich geringeren Platzbedarf aufweisen als bisher bekannte Anlagen in Getränkefachgroßhandlungen. Außerdem soll die neue automatisierte oder teilautomatisierte Sortier- und Kommissionieranlage i. S. eines Modulsystems beliebig erweiterbar sein.
Demgemäß wurden die neue automatisierte oder teilautomatisierte Sortier- und Kommissionieranlage für den Getränkefachgroßhandel gefunden, umfassend
  • - mindestens ein Vollgutlager für palettiertes Vollgut,
  • - mindestens ein Leergutlager mit Leergutbahnen für palettiertes Leergut,
  • - mindestens eine Annahmestelle für nicht sortenrein palettiertes Leergut,
  • - mindestens eine Kommissionierbahn für das vereinzelte Vollgut mindestens gemäß einer Bestellung,
  • - mindestens eine Kommissionierbahn für das palettierte Vollgut gemäß mindestens einer Bestellung und
  • - mindestens ein Zwischenlager, das mindestens eine untere Ebene und mindestens eine obere Ebene aufweist, wobei
  • - die untere Ebene oder die unteren Ebenen sortenreine Schächte für das vereinzelte Vollgut und
  • - die obere Ebene oder die oberen Ebenen sortenreine Schächte für das vereinzelte Leergut aufweist oder aufweisen und
  • - das Zwischenlager von einer Seite mit dem vereinzelten Vollgut und von der dieser Seite gegenüberliegenden Seite mit dem vereinzelten Leergut befüllt wird.
Im folgenden wird die neue Sortier- und Kommissionieranlage für den Getränkefachgroßhandel als "erfindungsgemäße Anlage" bezeichnet.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung umfaßt der Begriff "Vollgut" sowohl Mehrweggetränkeprodukte wie Vollgut-Getränkekästen, für die üblicherweise Pfand erhoben wird, als auch Einweggetränkeprodukte wie Gebinde oder Kästen mit mehreren Getränkedosen oder Einwegflaschen. Der Begriff "vereinzeltes Vollgut" bedeutet einzelne, d. h. nicht palettierte, Mehrwegprodukte oder Einwegprodukte. Demgemäß bedeutet der Begriff "palettiertes Vollgut" auf Paletten gestapelte Mehrwegprodukte und Einwegprodukte.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung bedeutet der Begriff "Leergut" nur das Leergut der Mehrweggetränkeprodukte, insbesondere die Leergut-Getränkekästen, bei deren Rückgabe üblicherweise Pfand zurückerstattet wird. Der Begriff "vereinzeltes Leergut" bedeutet einzelne, d. h. nicht palettierte, Leergut-Getränkekästen. Demgemäß bedeutet der Begriff "palettiertes Leergut" auf Paletten gestapelte Leergut-Getränkekästen.
Mit Hilfe der erfindungsgemäße Anlage werden im Getränkefachgroßhandel erhebliche Einsparungspotentiale und Rationalisierungspotentiale realisiert. So werden aufgrund der Konfiguration der erfindungsgemäßen Anlage, d. h. die erfindungsgemäße Zuordnung ihrer Bestandteile, die eingangs beschriebenen Vorgänge in einer Getränkefachgroßhandlung gewissermaßen entzerrt, so daß die Logistik sich signifikant vereinfacht. Dadurch wird die Planung verbessert und der Umschlag an Leergut und Vollgut erhöht. Außerdem benötigt die erfindungsgemäße Anlage weniger Platz, da mit ihr Vollgut und Leergut gewissermaßen an "derselben Stelle" gleichzeitig sortiert und kommissioniert werden können, was gerade in Ballungsräumen ein wesentlicher Vorteil ist. Des weiteren kommt die erfindungsgemäße Anlage mit einem Minimum an Automaten oder Robotern zurecht, weil aufgrund der speziellen räumlichen Konfiguration und Zuordnung ein Roboter mehrere Funktionen erfüllen kann. Dadurch wird auch die Zugriffszeit auf das zu sortierende und zu kommissionierende Vollgut und Leergut erheblich verkürzt. Ein weiterer besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Anlage ist, daß sie i. S. eines Modulsystems ohne Probleme erweitert werden kann, indem weitere Zwischenlager angefügt werden. Wegen der besonders vorteilhaft Konfiguration der erfindungsgemäßen Anlage braucht dabei die Anzahl der Roboter nicht im gleichen Ausmaß erhöht zu werden wie die Anzahl der hinzugefügten Zwischenlager, sondern ein Roboter kann beispielsweise zwei hinzugefügte Zwischenlager bedienen. Ferner kann die erfindungsgemäße Anlage für die Lieferung von Vollgut und den Abtransport von Leergut und kommissioniertem Vollgut von LKWs problemlos angefahren werden, was die Taktzeit weiter verbessert. Andererseits kann die erfindungsgemäße Anlage im Notfall, beispielsweise bei Energieausfall und/oder Maschinenausfall, durch Personal per Hand weiterbetrieben werden.
Im folgenden werden die Bestandteile und Funktionsweisen der erfindungsgemäßen Anlage näher erläutert.
Die erfindungsgemäße Anlage umfaßt mindestens ein Vollgutlager (2). Vorzugsweise ist das Vollgutlager (2) auf dem Gelände der Getränkefachgroßhandlung so plaziert, daß es von LKWs zu Zwecken der sortenreinen Belieferung einfach angefahren werden kann. In den allermeisten Fällen ist ein Vollgutlager (2) völlig ausreichend.
Das Vollgutlager (2) kann nach beliebigen Ordungsprinzipien organisiert sein. Beispielsweise kann es sich um ein chaotisches Lager, ein Blocklager oder ein Fließlager ("first-in-first-out"-Lager) handeln.
Vorzugsweise enthält das Vollgutlager (2) sortenreine Vollgutbahnen (3) für palettiertes Vollgut. Vorzugsweise sind die Vollgutbahnen (3) drei bis vier Paletten hoch, um eine einfache Handhabung zu gewährleisten. Das Vollgutlager (2) ist so plaziert, daß die Stirnseiten (3.1) der Vollgutbahnen (3) mit geeigneten Geräten wie Regalbedienfahrzeugen, Seitenschubstaplern oder Gabelstaplern, vorzugsweise Gabelstaplern, angefahren werden können. Das Vollgutlager (2) ist so dimensioniert, daß ca. 10.000 Stück palettiertes Vollgut pro Tag umgeschlagen werden können.
Die Anzahl der sortenreinen Vollgutbahnen richtet sich nach der Anzahl der zu kommissionierenden Getränkeprodukte.
Vorteilhafterweise enthält die erfindungsgemäße Anlage zusätzlich zu dem Vollgutlager (2) ein Vollgutlager, beispielsweise ein Hochregallager, für Getränkeprodukte, die nur langsam und/oder in geringen Mengen umgeschlagen werden ("Ladenhüter").
Des weiteren enthält die erfindungsgemäße Anlage mindestens ein, insbesondere ein, Leergutlager (4) mit Leergutbahnen (5) für palettiertes Leergut. Dabei ist jede Leergutbahn (5) stets einem Getränkeabfüller zugeordnet. Dies bedeutet, daß unterschiedliche, jeweils sortenreine Leergutpaletten eines Abfüllers in einer Leergutbahn (5) abgestellt werden.
Die Anzahl der Leergutbahnen (5) braucht daher nicht der Anzahl der unterschiedlichen Sorten von Leergut entsprechen, sondern nur der Anzahl der Abfüller. Somit kommt die erfindungsgemäße Anlage mit etwa 20 bis 100 Leergutbahnen (5) aus.
Vorzugsweise sind die Leergutbahnen (5) drei bis vier Paletten hoch, um eine einfache Handhabung zu gewährleisten. Das Leergutlager (4) ist so plaziert, daß die Stirnseiten (5.1) der Leergutbahnen (5) auch mit geeigneten Geräten wie Regalbedienfahrzeugen, Seitenschubstaplern oder Gabelstaplern, vorzugsweise Gabelstaplern, oder LKW angefahren werden können. Vorzugsweise ist das Leergutlager (4) so dimensioniert, daß ca. 10.000 Stück palettiertes Leergut pro Tag umgeschlagen werden können.
Für die Rückgabe des Leerguts an einen Abfüller kann die Stirnseite (5.1) der betreffenden Leergutbahn (5) direkt vom Getränkefachgroßhändler mit LKW angefahren werden. Sollte der Platz hierfür nicht ausreichend sein, können im Bereich der Stirnseiten (5.1) der Leergutbahnen (5) für LKW zugängliche Bahnen (nicht eingezeichnet) vorgesehen sein, deren Anzahl geringer als die der Leergutbahnen (5) ist und auf denen das palettierte Leergut eines Abfüllers abgestellt werden kann. Vorteilhafterweise sind sie so dimensioniert, daß sie jeweils mindestens eine LKW-Ladung an palettiertem Leergut aufnehmen können.
Es ist dabei von Vorteil, wenn die Zufahrtswege zum Vollgutlager (2) und zum Leergutlager (4) auf zwei verschiedenen Seiten des Geländes der erfindungemäßen Anlage angeordnet sind, um die Verkehrsflüsse zu entzerren. Andererseits kann es von Vorteil sein, wenn eine Verbindung zwischen Vollgutlager (2) und Leergutlager (4) besteht, so daß LKW, die Vollgut anliefern, nach der Entladung rasch das Leergutlager (4) zur Beladung mit palettiertem Leergut anfahren können.
Die erfindungsgemäße Anlage umfaßt außerdem eine Annahmestelle (6) für nicht sortenrein palettiertes Leergut, wie es im Getränkefachhandel bei der Rückgabe des Leerguts durch den Endverbraucher anfällt. Wegen der stark variierenden Zusammensetzung des palettierten, nicht sortenreinen Leerguts ist es von Vorteil, die Annahmestelle (6) nicht oder nur zum Teil zu automatisieren. Vorzugsweise wird die Annahmestelle (6) nicht automatisiert, sondern das palettierte, nicht sortenreine Leergut wird von Personal entgegengenommen, wobei beispielsweise die vorstehend beschriebenen Vorrichtung zur Handhabung von gefüllten Paletten und von vereinzeltem Leergut verwendet werden. Die Annahmestelle ist so dimensioniert, daß pro Stunde etwa 200 bis 1.000 Stück palettiertes Leergut entgegengenommen und der weiteren Bearbeitung zugeführt werden können. Der Annahmestelle (6) ist eine Palettenbahn (20) zugeordnet, worauf die angenommenen Leergutpaletten abgestellt und automatisch depalettiert werden. Das vereinzelte Leergut wird dann der Vorrichtung (13) zur Identifizierung und Sortierung zugeführt.
Die erfindungsgemäße Anlage enthält mindestens eine, vorzugsweise mindestens zwei, besonders bevorzugt mindestens drei, ganz besonders bevorzugt mindestens vier und insbesondere mindestens fünf Kommssionierbahn(en) (7.1) für die Aufnahme des zu kommissionierenden vereinzelten Vollguts gemäß der Bestellung eines Getränkefachhändlers. Das bestellungsgemäße vereinzelte Vollgut wird auf der betreffenden Kommissionierbahn (7.1) vorzugsweise durch Personal unter Zuhilfenahme der für die Palettierung üblichen und bekannten Vorrichtungen palettiert.
Das palettierte Vollgut gemäß der Bestellung eines Getränkefachhändlers wird im folgenden der Kürze halber "Bestellung" genannt.
Die erfindungsgemäße Anlage enthält mindestens eine, vorzugsweise mindestens zwei, besonders bevorzugt mindestens drei, ganz besonders bevorzugt mindestens vier und insbesondere mindestens fünf Kommissionierbahn(en) (7.2), die den Kommissionierbahnen (7.1) vorzugsweise in unmittelbarer räumlicher Nähe zugeordnet sind und der Aufnahme mindestens einer Bestellung dienen. Vorzugsweise sind die Kommissionierbahnen (7.2) so dimensioniert, daß sie mindestens eine, insbesondere eine, LKW-Ladung an Bestellungen aufnehmen können.
Die Kommissionierbahnen (7.2) werden bestimmten Getränkefachhändlern oder Abholern zugewiesen, so daß sie von den Auslieferfahrern per LKW gezielt angefahren werden können. Die Kommissionierbahnen (7.2) können aber auch bestimmten geographischen Gebieten, beispielsweise Ortschaften oder Stadttteilen, in denen sich mehrere Besteller oder Abholer befinden, zugewiesen werden.
Das palettierte Vollgut wird, wie in der Praxis des Getränkefachgroßhandels üblich, von der Seite in die LKWs geladen. Sollte das Beladen indes von der Rückseite her erfolgen müssen, können die Bestellungen auf den betreffenden Kommissionierbahnen (7.2) nach dem Prinzip "first-in-last-out" räumlich in der umgekehrten Reihenfolge der Auslieferung angeordnet und so auf die LKWs verladen werden.
Die Kommissionierbahnen (7.1) und (7.2) haben vorzugsweise die Form langestreckter Tische, die der Belastung durch das palettierte Vollgut gewachsen sind. Sie können mit üblicher und bekannter Fördertechnik wie Rollen oder Bändern oder mit höhenverstellbaren Vorrichtungen ausgerüstet sein.
Der Abstand der Kommsissionierbahnen (7.2) untereinander ist vorzugsweise so groß, daß sie an ihrer Stirnseite (7.2.1) alle gleichzeitig von LKWs und in ihrem Seitenbereich (7.2.2) mit geeigneten Geräten wie Seitenschubstapler oder Gabelstapler angefahren werden können.
Die erfindungsgemäße Anlage umfaßt als wesentlichen Betandteil mindestens ein Zwischenlager (8).
Das Zwischenlager (8) weist mindestens eine, insbesondere zwei, untere Ebene(n) oder Etage(n) (9) und mindestens eine, insbesondere zwei, obere Ebene(n) oder Etage(n) (10) auf. Falls besonders wenig Platz für die erfindungsgemäße Anlage zur Verfügung steht, können auch mehr als zwei Ebenen (9) und mehr als zwei Ebenen (10) angewandt werden. Bei dem gleichen vorgegebenen Durchsatz von Vollgut und Leergut weist das Zwischenlager (8) mit insgesamt vier Ebenen gegenüber dem Zwischenlager (8) mit insgesamt zwei Ebenen den Vorteil des geringeren Flächenbedarfs auf; gegenüber Zwischenlagern (8) mit insgesamt mehr als vier Ebenen weist es den wesentlichen Vorteil auf, daß es bei Energieausfall und/oder Maschinenausfall auch per Hand weiterbetrieben werden kann.
Erfindungsgemäß enthält die untere Ebene sortenreine Schächte (9.1) für das vereinzelte Vollgut. Die Anzahl der sortenreinen Schächte (9.1) entspricht im Grunde der Anzahl der unterschiedlichen Getränkeprodukte im Vollgutlager (2). Die Länge der sortenreinen Schächte (9.1) kann von erfindungsgemäßer Anlage zu erfindungsgemäßer Anlage variieren und richtet sich nach dem gewünschten Durchsatz. Vorzugsweise sind die Schächte so dimensioniert, daß sie 10 bis 100 Stück an vereinzeltem Vollgut aufnehmen können. Die Schächte sollen dabei auch nicht zu lang sein, weil dann zum einen das Zwischenlager (8) einen zu hohen Platzbedarf hat und zum anderen das vereinzelte Vollgut zulange in den Schächten verweilt.
Erfindungsgemäß enthält die obere Ebene (10) sortenreine Schächte (10.1) für das vereinzelte Leergut. Die Anzahl der sortenreinen Schächte kann aufgrund der vorteilhaften Konfiguration der erfindungsgemäßen Anlage und der hiermit erzielten räumlichen und zeitlichen Entzerrung der Verfahrensabläufe erheblich niedriger sein als die Anzahl der unterschiedlichen Sorten an Leergut (50 bis 300). Vorzugsweise werden 15 bis 100, insbesondere 15 bis 50, nebeneinanderliegende sortenreine Schächte für das vereinzelte Leergut verwendet. Die Länge der sortenreinen Schächte kann von erfindungsgemäßer Anlage zu erfindungsgemäßer Anlage variieren und richtet sich nach dem gewünschten Durchsatz und auch letzlich danach, ob ein bestimmtes Produkt häufig oder nur wenig nachgefragt wird. Vorzugsweise sind die Schächte so dimensioniert, daß sie 10 bis 100 Stück an vereinzeltem Leergut aufnehmen können. Die Schächte sollen dabei auch nicht zu lang sein, weil dann das Zwischenlager (8) einen zu hohen Platzbedarf hat.
Die Schächte (9.1) und (10.1) durchziehen das Zwischenlager (8) in voller Breite von einer Seite (8.1) bis zu einer hierzu gegenüberliegenden, parallelen Seite (8.2).
Das Zwischenlager (8) wird von der Seite (8.1) mit vereinzeltem Vollgut und von der Seite (8.2) mit vereinzeltem Leergut befüllt.
Die sortenreinen Schächte (9.1) können von ihrer Eingabeseite (8.1) zu ihrer Ausgabeseite (8.2) und die sortenreinen Schächte (10.1) von ihrer Eingabeseite (8.2) zu ihrer Ausgabeseite (8.1) hin abfallen, ansteigen oder horizontal verlaufen. Sie sind mit der üblichen und bekannten Fördertechnik, wie angetriebene oder nicht angetriebene Rollen oder Transportbänder ggf. in Verbindung mit pneumatisch oder hydraulisch betriebenen mechanische Greifern oder Schiebern (Pusher), ausgerüstet, die das Vollgut zur Ausgabeseite (8.2) bewegen.
Vorzugsweise fallen die sortenreinen Schächte (9.1) von ihrer Eingabeseite (8.1) zu ihrer Ausgabeseite (8.2) und die sortenreinen Schächte (10.1) von ihrer Eingabeseite (8.2) zu ihrer Ausgabeseite (8.1) hin ab. Die jeweilige Neigung der sortenreinen Schächte wird so gewählt, daß das darin enthaltene vereinzelte Vollgut oder Leergut bei der Entnahme an der jeweiligen Ausgabeseite unter dem Einfluß der Schwerkraft problemlos nachrutscht. Zu diesem Zweck werden die Böden der Schächte (9.1) und (10.1) vorzugsweise mit nicht angetriebenen Transportrollen ausgerüstet. Es können zusätzlich auch Greifer oder Pusher verwendet werden. Allerdings darf die Neigung nicht so hoch sein, daß das vereinzelte Vollgut zu rasch nachrutscht, weil dies unter Umständen zu Glasbruch und zu sicherheitstechnischen Problemen im Ausgabebereich führen kann.
Die sortenreinen Schächte (9.1) und (10.1) müssen nicht alle dieselben Abmessungen aufweisen. So können sortenreine Schächte (9.1) und (10.1) vorgesehen sein, die für kleines vereinzeltes Vollgut und solche, die für großes vereinzeltes Vollgut gedacht sind. Hierdurch wird der Platzbedarf des erfindungsgemäßen Zwischenlagers (8) weiter verringert.
In das Zwischenlager (8) ist außerdem eine Schrottbahn (23) integriert, die der Rückführung von fehlgetaktetem und daher nicht in die sortenreinen Schächte (10.1) eingelagertem Leergut über die Vorrichtung (13) in den Kreislauf des vereinzelten Leerguts dient.
Vorzugsweise ist das Zwischenlager (8) 4 bis 10 Meter hoch, 10 bis 30 Meter lang und 10 bis 30 Meter breit.
Der Eingabeseite (8.1) des Zwischenlagers (8) ist mindestens eine automatische oder teilautomatische Einlagerungsvorrichtung (11) für das vereinzelte Vollgut zugeordnet. Erfindungsgemäß ist es von Vorteil, wenn die Einlagerungsvorrichtung (11) zugleich als Auslagerungsvorrichtung (11) für das vereinzelte Leergut in den sortenreinen Schächten (10.1) dient.
Als automatische oder teilautomatische Einlagerungsvorrichtungen (11) können übliche und bekannte Vorrichtungen, wie vertikal und horizontal verfahrbare Tische oder Roboter, die gegebenenfalls Vorrichtungen zur Identifizierung des vereinzelten Vollguts aufweisen, verwendet werden. Sie enthalten übliche und bekannter Vorrichtungen zur Handhabung von Getränkekästen wie Greifer und/oder Pusher. Bei den Vorrichtungen zur Identifizierung kann es sich um die nachstehend im Zusammenhang mit der Vorrichtung (13) beschriebenen Vorrichtungen handeln.
Die Einlagerungsvorrichtung (11) kann elektronisch oder elektronisch und durch Personal gesteuert werden. Sie kann auch optisch durch Kameras oder elektronisch überwacht werden, so daß das Bedienungspersonal bei Störungen rasch eingreifen kann. Zusätzlich können die Einlagerungsvorrichtungen und Überwachungsvorrichtungen per Datenfernübertragung von ihren Herstellern überwacht werden, so daß bei einer Betriebsstörung die Ursache rasch ermittelt und behoben werden kann.
Der Ausgabeseite (8.2) des Zwischenlagers (8) ist mindestens eine automatische oder teilautomatische Auslagerungsvorrichtung (12) für das vereinzelte Vollgut zugeordnet. Die Auslagerungsvorrichtung (12) weist dieselben oder im wesentlichen dieselben Merkmale wie die Einlagerungsvorrichtung (11) auf. Allerdings dient sie nicht der Einlagerung des vereinzelten Leerguts in die sortenreinen Leergutschächte (10.1). Diese Funktion wird von der Förderstrecke (13.2), die von der Leerguterkennung (13) zu den sortenreinen Leergutschächten (10.1) führt, übernommen; das vereinzelte Leergut wird von der Förderstrecke (13.2) in die sortenreinen Leergutschächte (10.1) beispielsweise mit Hilfe von Pushern eingelagert.
Der Einlagerungsvorrichtung (11) und der Eingabeseite (8.1) des Zwischenlagers (8) ist mindestens eine, insbesondere eine, Leergutbahn (16) zugeordnet, die dem Abstellen des aus den sortenreinen Schächte (10.1) entnommenen vereinzelten Leerguts und seiner sortenreinen Palettierung vor seinem Transport in das Leergutlager (4) dient. Die Leergutbahn (16) hat vorzugsweise die Form eines längeren Tisches, der parallel zur Eingabeseite (8.1) des Zwischenlagers (8) verläuft. Die Leergutbahn (16) kann von erfindungsgemäßer Anlage zu erfindungsgemäßer Anlage unterschiedliche Dimensionen aufweisen, die an den jeweiligen Umschlag an Leergut angepaßt ist; vorzugsweise ist sie so dimensioniert, daß sie mindestens zehn Leergutpaletten aufnehmen kann. Außerdem kann sie mit der üblichen und bekannten Fördertechnik versehen sein.
Außerdem ist der Einlagerungsvorrichtung (11) mindestens eine, insbesondere eine, Vollgutbahn (17) zugeordnet. Sie dient dem Depalettieren und der Vereinzelung des aus den sortenreinen Vollgutbahnen (3) des Vollgutlagers (2) entnommenen, palettierten Vollguts vor seiner Einlagerung in die sortenreinen Schächte (9.1) Auch die Vollgutbahn (17) hat vorteilhafterweise die Form eines langgestreckten Tisches. Vorzugsweise befindet sie sich in unmittelbarer räumlicher Nähe des Vollgutlagers (2). Besonders bevorzugt verläuft sie parallel zur Leergutbahn (16). Vorteilhafterweise ist sie so dimensioniert, daß sie mindestens zehn Vollgutpaletten aufnehmen kann. Außerdem kann auch sie mit der üblichen und bekannten Fördertechnik versehen sein.
Der Leergutbahn (16) und der Vollgutbahn (17) ist desweiteren mindestens ein Leerpalettenstapel (18) zugeordnet, auf den die Paletten abgestellt werden, die bei der Depalettierung auf der Vollgutbahn (17) anfallen. Außerdem werden dem Leerpalettenstapel (18) die Paletten entnommen, die für die sortenreine Palettierung des Leerguts auf der Leergutbahn (16) benötigt werden.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anlage ist der Einlagerungssvorrichtung (11), der Leergutbahn (16) und der Vollgutbahn (17) eine Zwischenpufferbahn (15) zugeordnet. Sie dient dem Abstellen von vereinzeltem Vollgut vor dessen Abgabe an die Einlagerungsvorrichtung (11) oder dem Abstellen des den sortenreinen Schächten (10.1) entnommenen Leerguts vor dessen Abgabe an die Leergutbahn (16). Die Zwischenpufferbahn (15) entkoppelt die Einlagerung des Vollguts und die Auslagerung des Leerguts, beispielsweise wenn die Einlagerungsvorrichtung (11) voll ausgelastet ist, und ermöglicht es so dem Roboter (19), ohne Unterbrechung palettiertes Vollgut zu depalettieren. Die Zwischenpufferbahn (15) kann mit der üblichen und bekannten Fördertechnik versehen sein. Außerdem kann sie sortenreines, vereinzeltes, längliches Leergut, insbesondere Leergut-Saftkästen, in Längsrichtung ausrichten. Zu diesem Zweck kann sie mit einer Drehvorrichtung ausgerüstet werden. Diese Funktion ist deshalb wichtig, weil diese länglichen Saftkästen bei der Palettierung sozusagen wie Legosteine in ihrer Längsrichtung versetzt übereinander gestapelt werden, um die Stapel zu stabilisieren. Die Zwischenpufferbahn (15) kann je nach erfindungsgemäßer Anlage unterschiedlich dimensioniert sein. Vorzugsweise ist sie 3 bis 7 m lang und 1,5 bis 2,5 m breit.
Die vorstehend beschriebene Annahmestelle (6) für palettiertes, nicht sortenreines Leergut ist vorzugsweise der Einlagerungsvorrichtung (11), der Leergutbahn (16), der Vollgutbahn (17), dem Leerpalettenstapel (18), der Palettenbahn (20) sowie ggf. der Zwischenpufferbahn (15) zugeordnet.
Der vorstehend beschriebene Annahmestelle (6) ist außerdem eine Vorrichtung (13) zugeordnet, die der Identifizierung, Sortierung und Einlagerung des vereinzelten Leerguts in die sortenreinen Schächte (10.1) dient. Die Vorrichtung (13) umfaßt mindestens eine Erkennungseinheit (13.1), die der Identifizierung des vereinzelten Leerguts dient. Hierbei kann die Identifizierung mechanisch nach Höhe und Breite und/oder Grifföffnung und/oder optisch und/oder mit Ultraschall mit Hilfe üblicher und bekannter Bilderkennungsverfahren durchgeführt werden. Die Erkennungseinheit (13.1) kann desweiteren auch eine Plausibilitätskontrolle enthalten, die gewissermaßen abwägt, ob die notwendigen Kriterien zur einwandfreien Identifizierung erfüllt sind oder nicht. Vorrichtungen dieser Art sind üblich und bekannt.
Die Erkennungseinheit (13.1) umfasst desweiteren eine Förderstrecke (13.2) mit üblicher und bekannter Fördertechnik, mit der das einwandfrei identifizierte vereinzelte Leergut der Eingabeseite (8.2) des Zwischenlagers (8) zugeführt wird, wo es beispielsweise mit Hilfe von Pushern in die sortenreinen Schächte (10.1) eingelagert wird.
Die Erkennungseinheit (13.1) enthält desweiteren mindestens eine Vorrichtung, mit deren Hilfe nicht- oder falsch identifiziertes Leergut der Schrottbahn (14) zugeführt wird. Die Schrottbahn (14) kann auch einen Pufferspeicher (21) umfassen. Das ausgesonderte Leergut im Pufferspeicher (21) wird über die Erkennungseinheit (13.1) wieder in den Kreislauf des vereinzelten Leerguts zurückgeführt.
Die Annahmestelle (6) mit Palettenbahn (20), die Aufnahmeseite der Vorrichtung (13), die Einlagerungsvorrichtung (11), die Leergutbahn (16), die Vollgutbahn (17), der Palettenstapel (18) sowie ggf. die Zwischenpufferbahn (15) sind so angeordnet, daß sie sich im Funktionsbereich mindestens eines Roboters (19) befinden.
Als Roboter (19) sind alle Roboter, insbesondere Knickarmroboter, geeignet, die sich elektronisch programmieren lassen und Werkzeuge wie Greifvorrichtungen und Schneidevorrichtungen aufweisen, mit denen vereinzeltes Vollgut und Leergut gehandhabt, palettiert und depalettiert werden können.
Erfindungsgemäß dient der Roboter (19)
  • - der Depalettierung des an der Annahmestelle (6) entgegengenommenen palettierten, nicht sortenreinen Leerguts auf der Palettenbahn (20) und dessen Übergabe an die Vorrichtung (13),
  • - der Depalettierung und der Vereinzelung des aus den sortenreinen Vollgutbahnen (3) entnommenen, auf der Vollgutbahn (17) und/oder auf der ggf. vorhandenen Zwischenpufferbahn (15) befindlichen palettierten Vollguts und der Übergabe des vereinzelten Vollguts an die Einlagerungsvorrichtung (11),
  • - der Entnahme des vereinzelten Leerguts aus der Einlagerungsvorrichtung (11) und seiner Ablage auf der Leergutbahn (16) und/oder auf der ggf. vorhandenen Zwischenpufferbahn (15),
  • - der Ablage der Leerpaletten im Leerpalettenstapel (18) und
  • - der Entnahme von Leerpaletten aus dem Leerpalettenstapel (18).
Durch diese vorteilhafte Konfiguration wird sichergestellt, daß der Roboter (19) im Rahmen der Verfahrensabläufe innerhalb der erfindungsgemäßen Anlage keinen oder praktisch keinen Leerlauf hat. Die Investition, die für den Roboter (19) getätigt werden muß, amortisiert sich daher rasch.
An der dem Roboter (19) gegenüberliegenden Ende der Leergutbahn (16) ist eine übliche und bekannte Leergutbindemaschine (22) angeordnet, mit deren Hilfe die Leergutpaletten mit Folien und/oder Bändern umwickelt werden.
Die vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Anlage kann modulartig erweitert werden. So können beispielsweise zwei erfindungsgemäße Anlagen angefügt werden. Hierbei können sich dann die erste und zweite erfindungsgemäße Anlage die Leergutbindemaschine (22) gewissermaßen teilen. Am anderen Ende der Leergutbahn (16) der zweiten erfindungsgemäßen Anlage befindet sich mindestens ein weiterer Roboter (19) im wesentlichen in derselben Konfiguration und derselben funktionalen Zuordnung wie bei der ersten erfindungsgemäßen Anlage, nur daß er jetzt zwei Zwischenlager (8) bedient.
Ein wesentlicher Vorteil dieser erweiterten erfindungsgemäßen Anlage ist, daß der Verfahrensablauf noch einmal weiter optimiert werden kann, indem man die Kommissionierung und Sortierung von besonders umsatzstarkem Vollgut (A-Vollgut) und dessen Leergut (A-Leergut), von weniger umsatzstarkem Vollgut (B-Vollgut) und dessen Leergut (B-Leergut) und umsatzschwachem Vollgut (C-Vollgut) und dessen Leergut (C- Leergut) so auf die drei Module, d. h. die drei integrierten erfindungsgemäßen Anlagen, verteilt, daß diese möglichst optimal genutzt werden und die Roboter (19) keinen oder nur einen unwesentlichen Leerlauf haben.
So können beispielsweise in der ersten erfindungsgemäßen Anlage C-Leergut kommissioniert und C-Leergut und nicht sortenreines palettiertes Leergut jeglicher Art sortiert werden. In der zweiten erfindungsgemäßen Anlage können A-Vollgut kommissioniert und B-Leergut sortiert und in der dritten Anlage B-Vollgut kommissioniert und A-Leergut sortiert werden. Die Optimierung unterschiedlicher erweiterterer erfindungsgemäßer Anlagen oder die optimale Anpassung einer gegebenen erweiterten erfindungsgemäßen Anlage an neue Umsatzverhältnisse kann mit Hilfe von Optimierungsprogrammen durchgeführt werden.
Die vorliegende Erfindung wird anhand der Fig. 1 und 2 näher erläutert. In den Fig. 1 und 2 wird die erfindungsgemäße Anlagen nicht maßstabsgetreu, sondern schematisch wiedergegeben, so daß die Funktionen und die räumliche Zuordnung ihrer Bestandteile erkennbar werden.
Fig. 1 zeigt in Aufsicht die erfindungsgemäße Anlage (1).
Fig. 2 zeigt einen vertikalen Schnitt durch das Zwischenlager (8).
In den Fig. 1 und 2 haben die Bezugszeichen die folgende Bedeutung: 1 erfindungsgemäße Anlage,
2 Vollgutlager,
3 sortenreine Vollgutbahn,
3.1 Stirnseite der Vollgutbahn (3),
4 Leergutlager,
5 Leergutbahn, die einem bestimmten Abfüller zugeordnet ist,
5.1 Stirnseite der Leergutbahn (5),
6 Annahmestelle für palettiertes, nicht sortenreines Leergut,
7.1 Kommissionierbahn für vereinzeltes Vollgut gemäß einer Bestellung,
7.2 Kommissionierbahn für palettiertes Vollgut gemäß mindestens einer Bestellung,
7.2.1 Stirnseite der Kommissionierbahn (7.2),
7.2.2 Seitenbereich der Kommissionierbahn (7.2),
8 Zwischenlager,
8.1 Einlagerungsseite für das vereinzelte Vollgut und Auslagerungsseite für das vereinzelte Leergut,
8.2 Auslagerungsseite für das vereinzelte Vollgut und Einlagerungsseite für das vereinzelte Leergut,
9 untere Ebene des Zwischenlagers (8),
9.1 sortenreine Schächte für das vereinzelte Vollgut,
10 obere Ebene des Zwischenlagers (8),
10.1 sortenreine Schächte für das vereinzelten Leergut,
11 Einlagerungsvorrichtung für das sortenreine vereinzelte Vollgut und Auslagerungsvorrichtung für das sortenreine vereinzelte Leergut,
12 Auslagerungsvorrichtung für das vereinzelte Vollgut,
13 Vorrichtung zur Identifizierung und Sortierung des vereinzelten Leerguts,
13.1 Erkennungseinheit der Vorrichtung (13),
13.2 Förderstrecke der Vorrichtung (13),
14 Schrottbahn der Vorrichtung (13),
15 Zwischenpufferbahn für sortenreines vereinzeltes Vollgut und Leergut,
16 Leergutbahn,
17 Vollgutbahn,
18 Leerpalettenstapel,
19 Roboter,
20 Palettenbahn zur Depalettierung von nicht sortenreinen Leergutpaletten,
21 Pufferspeicher der Schrottbahn (14),
22 Leergutbindemaschine und
23 Schrottbahn des Zwischenlagers (8).
Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Anlage wird anhand des Verfahrensablaufs in der erfindungsgemäßen Anlage (1) gemäß den Fig. 1 und 2 näher erläutert. Der nachstehend beschriebenen Verfahrensablauf kann direkt auf erweiterte erfindungsgemäße Anlagen übertragen werden.
Gemäß der Auftragslage der Getränkefachgroßhandlung wird unterschiedliches palettiertes Vollgut dem Vollgutlager (2) entnommen und zur Vollgutbahn (17) transportiert und dort abgestellt. Der Roboter (19) depalettiert die auf der Vollgutbahn (17) befindlichen Vollgutpaletten und legt die Leerpaletten auf dem Leerpalettenstapel (18), ab. Danach übergibt der Roboter (19) das vereinzelte Vollgut der Einlagerungsvorrichtung (11), die das vereinzelte Vollgut auf der Eingabeseite (8.1) sortenrein in die Schächte (9.1) des Zwischenlagers (8) abgelegt. Ist die Einlagerungsvorrichtung (11) ausgelastet, kann das vereinzelte Vollgut bis zur Einlagerung auf der Zwischenpufferbahn (15) plaziert werden.
Gemäß der Bestellung eines Getränkefachhändlers werden dem Zwischenlager (8) auf der Ausgabeseite (8.2) mit Hilfe der Auslagerungsvorrichtung (12) vereinzeltes Vollgut entnommen und auf einer Kommissionierbahn (7.1) abgestellt und palettiert. Die palettierte Bestellung wird dann zur Kommissionierbahn (7.2) transportiert, die dem Besteller zugewiesen ist. Die Stirnseite (7.2.1) wird durch den Auslieferfahrer mit dem LKW angefahren. Die palettierte Bestellung wird dann in den LKW verladen und ausgeliefert.
An der Annahmestelle (6) wird palettiertes, nicht sortenreines Leergut eines Getränkefachhändlers entgegengenommen und auf der Palettenbabn (20) abgestellt. Dort wird es mit Hilfe des Roboters (19) depalettiert. Vom Roboter (19) wird das vereinzelte Leergut der Vorrichtung (13) und die Leerpaletten dem Leerpalettenstapel (18) zugeführt. In der Erkennungseinheit (13.1) der Vorrichtung (13) wird das vereinzelte Leergut anhand seiner äußeren Abmessung und seiner Farbe und Form mit Hilfe eines üblichen und bekannten Bilderkennungsverfahrens identifiziert. Vereinzeltes Leergut, das beispielsweise wegen starker Verschmutzung nicht identifizierbar ist, wird über übliche und bekannte Transportvorrichtungen der Schrottbahn (14) zugeleitet und im Pufferspeicher (21) bis zur Rückführung in den Leergutkreislauf gelagert. Das einwandfrei identifizierte vereinzelte Leergut wird über die Förderstrecke (13.2) der Seite (8.2) des Zwischenlagers (8) zugeführt, wo es sortenrein in die Schächte (10.1) eingelagert wird.
Sind die sortenreine Schächte (10.1) im wesentlichen gefüllt, wird das vereinzelte Leergut auf der Seite (8.1) des Zwischenlagers von der Einlagerungsvorrichtung (11), die nun als Auslagerungsvorrichtung dient, auf der Leergutbahn (16) oder auf der Zwischenpufferbahn (15) abgestellt und vom Roboter (19) sortenrein palettiert. Die Leergutpaletten werden dann mit Hilfe üblicher und bekannter Fördertechnik zur Leergutbindemaschine (22) transportiert, wo sie mit Folien oder Bändern umwickelt werden. Von da aus werden die Leergutpaletten zum Leergutlager (4) transportiert, wo sie in Leergutbahnen (5), die bestimmten Abfüllern zugeordnet sind, bis zum Abtransport gelagert werden.

Claims (20)

1. Automatisierte oder teilautomatisierte Sortier- und Kommissionieranlage (1) für den Getränkefachgroßhandel, umfassend
mindestens ein Vollgutlager (2) für palettiertes Vollgut,
mindestens ein Leergutlager (4) mit Leergutbahnen (5) für sortenrein palettiertes Leergut,
mindestens eine Annahmestelle (6) für nicht sortenrein palettiertes Leergut,
mindestens eine Kommissionierbahn (7.1) für das vereinzelte Vollgut gemäß mindestens einer Bestellung,
mindestens eine Kommissionierbahn (7.2) für das palettierte Vollgut gemäß mindestens einer Bestellung und
mindestens ein Zwischenlager (8), das mindestens eine untere Ebene (9) und mindestens eine obere Ebene (10) aufweist, wobei
die untere Ebene oder die unteren Ebenen (9) sortenreine Schächte (9.1) für das vereinzelte Vollgut und
die obere Ebene oder die oberen Ebenen (10) sortenreine Schächte (10.1) für das vereinzelte Leergut aufweist oder aufweisen und
das Zwischenlager (8) von einer Seite (8.1) mit dem vereinzelten Vollgut und von der dieser Seite (8.1) gegenüberliegenden Seite (8.2) mit dem vereinzelten Leergut befüllt wird.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Vollgutlager (2) sortenreine Vollgutbahnen (3) enthält.
3. Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leergutbahnen (5) bestimmten Abfüllern zugeordnet sind.
4. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die sortenreinen Schächte (9.1) von ihrer Eingabeseite (8.1) zu ihrer Ausgabeseite (8.2) und die sortenreine Schächte (10.1) von ihrer Eingabeseite (8.2) zu ihrer Ausgabeseite (8.1) hin abfallen.
5. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Eingabeseite (8.1) des Zwischenlagers. (8) mindestens eine automatische oder teilautomatische Einlagerungsvorrichtung (11) für das vereinzelte Vollgut zugeordnet ist.
6. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgabenseite (8.2) des Zwischenlagers (8) mindestens eine automatische oder teilautomatische Auslagerungsvorrichtung (12) für das vereinzelte Vollgut zugeordnet ist.
7. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslagerungsvorrichtung (12) unmittelbar den Kommissionierbahnen (7.1) zugeordnet ist.
8. Anlage nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlagerungsvorrichtung (11) für das vereinzelte Vollgut auch der Auslagerung des vereinzelten Leerguts dient.
9. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Annahmestelle (6) mindestens eine Vorrichtung (13) zugeordnet ist, die der Identifizierung und Sortierung der vereinzelten Leergut-Getränkekästen dient.
10. Anlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorrichtung (13) eine Schrottbahn (14), die der Aufnahme nicht oder falsch identifizierten Leerguts dient, und eine Förderstrecke (13.2), die dem Transport des richtig identifizierten Leerguts zu dessen Einlagerungsseite (8.2) dient, zugeordnet sind.
11. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Annahmestelle (6) eine Palettenbahn (20) zugeordnet ist, die der automatischen Depalettierung des palettierten Leerguts dient.
12. Anlage nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Einlagerungsvorrichtung (11) mindestens eine Leergutbahn (16) zugeordnet ist, die dem Abstellen und der sortenreinen Palettierung des aus den sortenreinen Schächten (10.1) entnommenen, vereinzelten Leerguts vor ihrem Transport in das Leergutlager (4) dient.
13. Anlage nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Einlagerungsvorrichtung (11) mindestens eine Vollgutbahn (17) zugeordnet ist, die dem Depalettieren und der Vereinzelung des aus den sortenreinen Vollgutbahnen (3) entnommenen, palettierten Vollguts vor ihrer Einlagerung in die sortenreinen Schächte (9.1) dient.
14. Anlage nach einem der Ansprüche 5 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Einlagerungssvorrichtung (11), der Leergutbahn (16) und der Vollgutbahn (17) eine Zwischenpufferbahn (15) zugeordnet ist.
15. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Annahmestelle (6), der Zwischenpufferbahn (15), der Leergutbahn (16) und der Vollgutbahn (17) mindestens ein Leerpalettenstapel (18) zugeordnet ist.
16. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Annahmestelle (6), der Einlagerungsvorrichtung (11), der Vorrichtung (13), der Zwischenpufferbahn (15), der Leergutbahn (16), der Vollgutbahn (17) und dem Leerpalettenstapel (18) ein Roboter (19) zugeordnet ist.
17. Anlage nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Roboter (19)
der Depalettierung des an der Annahmestelle (6) entgegengenommenen nicht sortenrein palettierten Leerguts und dessen Übergabe an die Vorrichtung (13),
der Depalettierung und der Vereinzelung des aus den sortenreinen Vollgutbahnen (3) entnommenen, auf der Vollgutbahn (17) und/oder auf der ggf. vorhandenen Zwischenpufferbahn (15) befindlichen palettierten Vollguts und der Übergabe des vereinzelten Vollguts an die Einlagerungsvorrichtung (11),
der Entnahme des vereinzelten Leerguts aus der Einlagerungsvorrichtung (11) und seiner Ablage auf der Leergutbahn (16) und/oder auf der ggf. vorhandenen Zwischenpufferbahn (15),
der Ablage der Leerpaletten im Leerpalettenstapel (18) und
der Entnahme von Leerpaletten aus dem Leerpalettenstapel (18)
dient.
18. Anlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Roboter (19) der sortenreinen Palettierung des auf der Leergutbahn (17) und/oder der Zwischenpufferbahn (15) befindlichen vereinzelten Leerguts dient.
19. Anlage nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenpufferbahn (15) der einheitlichen Ausrichtung länglichen Leerguts dient.
20. Anlage nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß sich auf der dem Roboter (19) abgewandten Ende der Leergutbahn (17) eine Leergutbindemaschine (22) befindet.
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