DE10053480A1 - Türscheibenführungskonstruktion - Google Patents
TürscheibenführungskonstruktionInfo
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Abstract
Eine an einer Türscheibenführungskonstruktion 23 vorgesehene Abdeckprofillippe 25 ist als ein Profillippenelement (oder eine Hohlprofillippe 41) ausgeführt, die leicht einer elastischen Verformung unterliegt, und ein Endstück 25a der Abdeckprofillippe 25 erstreckt sich bis zu einer Stelle unterhalb einer Position des oberen Endes (der oberen Stirnfläche 13a) der Türverkleidung 13, so daß ein Stück der Oberkante 13b der Türverkleidung 13 zum elastischen Anliegen an dem verlängerten Bereich gebracht wird.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Türscheibenführungskonstruktion und im besonderen
einen am Umfang der Fensteröffnung einer Seitentür eines Kraftfahrzeugs angeordnete und
zur gleitenden Aufnahme einer Türscheibe dienende Türscheibenführungskonstruktion.
Bei einer herkömmlichen Türscheibenführung dieser Art werden innen befindliche Bleche wie
ein Türinnenblech und ein Karosserieseitenteil verkleidet, so daß sie vom Fahrgastraum
inneren her nicht sichtbar sind, wozu eine Blechabdeckprofillippe vorgesehen ist, die das
Erscheinungsbild des Fahrzeugs verbessern soll.
Die Fig. 11 bis 13 zeigen eins herkömmliche Konstruktion einer Türscheibenführung. Bei
dieser herkömmlichen Ausführung ist eine Türscheibenführung 4, die aus einem strang
gepreßten Gummiprofilteil besteht, das in einem Stück gefertigt ist, an Abkantungen 2a und
3a eines Türinnenblechs 2 und eines Türaußenblechs 3 befestigt, die die Innenfläche bzw.
die Außenfläche einer Kraftfahrzeugseitentür 1 bilden. Die Türscheibenführung 4 ist mit
einem Paar Halteelementen 5 und 6 zur Aufnahme einer Türscheibe (siehe Fig. 12)
ausgeführt, so daß die Scheibe in senkrechter Richtung gleitend angehoben und abgesenkt
werden kann. Entsprechend den Fig. 12 und 13 ist eine auf einem Abschnitt an der
Fahrgastrauminnenseite der Türscheibenführung 4 hervorstehend angeordnete
Blechabdeckprofillippe 8 in Richtung Basisteil 12a einer Öffnungskantenabdeckung 12
vorgesehen, wobei die Öffnungskantenabdeckung 12 an einer Verbindung zwischen
Abkantungen 11 eines Karosserieseitenteils 9 und einer Versteifung 10 befestigt ist.
Des weiteren ist die Seitentür 1 eines Kraftfahrzeugs entsprechend Fig. 11 am Türinnen
blech 2 auf der Seite des Fahrzeuginnenraums mit einer Türverkleidung 13 versehen, und
die Abdeckprofillippe 8 ist oberhalb der Türverkleidung 13 in senkrechter Richtung
angeordnet. Ein Endstück (ein unteres Endstück) 8a der Abdeckprofillippe 8 ist an einer
Stelle oberhalb einer an der Seite der Türverkleidung 13 befindlichen oberen Stirnfläche 13a
in der Nähe dieser angeordnet. In Fig. 12 wird mit 14 eine Verkleidung der B-Säule
bezeichnet.
Somit befindet sich entsprechend Fig. 13 bei geschlossener Seitentür 1 die Abdeckprofillippe
8 in einem zwischen einem Basisteil 4a der Türscheibenführung 4 und dem Basisteil 12a der
Öffnungskantenabdeckung 12 vorhandenen Zwischenraum, wodurch das Türinnenblech 2
und das Karosserieseitenteil 9 durch diesen Zwischenraum hindurch vom Fahrzeuginneren
her nicht mehr sichtbar ist.
Bei der wie vorstehend beschriebenen herkömmlichen Konstruktion der Türscheibenführung
4 treten jedoch folgende Nachteile auf. Ein Verbindungsteil der Abdeckprofillippe 8, das die
Fortsetzung des Basisteils 4a der Türscheibenführung 4 darstellt, weist eine relativ große
Dicke auf, so daß die Abdeckprofillippe 8 weniger zu Verformungen gegenüber dem Basisteil
4a neigt. Deshalb kommt das Endstück 8a der Abdeckprofillippe 8, wenn sich dieses
aufgrund unterschiedlicher Formgenauigkeit beim Strangpressen und variierender
Montagegenauigkeit der Türscheibenführung 4 unerwünschterweise an der Seite der
Türverkleidung 13 in eine Position unter die obere Stirnfläche 13a verschiebt, mit einem
Stück der Oberkante 13b an der Seite der Türverkleidung 13 unmittelbar in Berührung,
wodurch sich die Türverkleidung 13 schlechter in die Seitentür 1 einsetzen läßt. Zur
Beseitigung dieses Nachteils muß die Türscheibenführung 4 lagegenau eingesetzt werden,
so daß das Endstück 8a der Abdeckprofillippe 8 an der Seite der Türverkleidung 13 genau
an der oberen Stirnfläche 13a endet (an einer Stelle, an der das Endstück 8a an der Seite
möglichst eng an der oberen Stirnfläche 13a anliegt). Da die Formgenauigkeit beim
Strangpressen und die Montagegenauigkeit der Türscheibenführung 4 allerdings nicht stets
gleich groß ist, ist in der Praxis ein lagegenauer Einbau, wie oben beschrieben, im Verlaufe
des Montageprozesses nicht in allen Fällen möglich.
Reicht bei Montageungenauigkeiten das Endstück 8a der Abdeckprofillippe 8 nicht
vollständig bis an die obere Stirnfläche 13a an der Seite der Türverkleidung 13 herab,
entsteht ein Zwischenraum 2 wischen dem Endstück 8a und der oberen Stirnfläche 13a, so
daß das Türinnenblech 2 und das Karosserieseitenteil 9 aus dem Inneren des Fahrgast
raums her sichtbar sind, was das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigt.
daß das Türinnenblech 2 und das Karosserieseitenteil 9 aus dem Inneren des Fahrgast
raums her sichtbar sind, was das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigt.
Reicht andererseits bei Montageungenauigkeiten das Endstück 8a der Abdeckprofillippe 8
an der Seite der Türverkleidung 13 bis unter die obere Stirnfläche 13a, entsteht eine
Überlappung zwischen dem unteren Endstück (der Profillippe in der Nähe des Endstücks 8a)
der Abdeckprofillippe 8 und dem Stück der Oberkante 13b an der Seite der Türverkleidung
13, so daß die Türverkleidung 13 die weniger verformbare Abdeckprofillippe 8 an dieser
Stelle berührt, was sich nachteilig auf die Handhabbarkeit beim Einsetzen der Türverkleidung
13 auswirkt. Außerdem kann in diesem Falle, wenn das weniger verformbare Endstück der
Abdeckprofillippe 8 beim Einbau stark durch die Türverkleidung 13 gedrückt und durch die
einwirkende Kraft verformt wird, das Erscheinungsbild in diesem Bereich beeinträchtigt
werden.
Zur Aufhebung dieser Nachteile ist die Abdeckprofillippe 8 in einem bestimmten Abstand zur
Öffnungskantenabdeckung 12 und zur Türverkleidung 13 anzuordnen, so daß diese
Elemente einander nicht berühren. Da, wie vorstehend dargelegt, die Abdeckprofillippe 8
weniger verformbar ist, werden insbesondere die aneinander anliegenden Teile stark
zusammengepreßt und wird insbesondere die Abdeckprofillippe 8 verformt, wenn die
Abdeckprofillippe 8 gegen die Öffnungskantenabdeckung 12 und die Türverkleidung 13
gepreßt wird. Deshalb wird die Meinung vertreten, daß ein Zwischenraum C (siehe Fig. 13)
zwischen diesen Elementen vorgesehen werden muß, so daß ein gewisser Abstand
zwischen der Abdeckprofillippe 8 und der Öffnungskantenabdeckung 12 sowie der Tür
verkleidung 13 gewährleistet ist. Ist nun aber der Zwischenraum C vorgesehen, erwächst ein
anderes Problem, das darin besteht, daß das Abdichtungsvermögen zwischen Abdeck
profillippe 8 und Öffnungskantenabdeckung 12 sowie Türverkleidung 13 verschlechtert wird.
Die vorliegende Erfindung wurde angesichts der vorstehend erläuterten Situation angeregt,
und deshalb besteht ein Ziel der Erfindung darin, eine Türscheibenführungskonstruktion zur
Verfügung zu stellen, bei der auch dann die Funktion der Blechverkleidung durch die
Abdeckprofillippe gewährleistet ist, wenn die an der Türscheibenführung vorhandene
Abdeckprofillippe in unterschiedlicher Höhe angeordnet ist, darüber hinaus die Handhabbarkeit
beim Einbau einer Türverkleidung nicht herabgesetzt wird und des weiteren das
Abdichtungsvermögen durch die Abdeckprofillippe verbessert werden kann.
Zur Erreichung dieses Ziels steift die vorliegende Erfindung eine Türscheibenführungs
konstruktion zur Verfügung, bei der sich die Abdeckprofillippe, die an der zur gleitenden
Aufnahme dienenden Türscheibenführung vorhanden ist, senkrecht bis zu einer Stelle
oberhalb der an der Innenseite einer Kraftfahrzeugtür auf der Fahrzeuginnenraumseite
eingebauten Türverkleidung erstreckt, und ein Endstück der Abdeckprofillippe mit dem
oberen Endstück der Türverkleidung lagemäßig übereinstimmt, die dadurch gekennzeichnet
ist, daß die Abdeckprofillippe als ein Profillippenelement ausgeführt ist, das sich leicht
elastisch verformt, und das Endstück der Abdeckprofillippe so angeordnet ist, daß es sich
bis zu einer Stelle unterhalb des oberen Endes der Türverkleidung erstreckt.
Zudem wird bei der vorliegenden Erfindung anstelle des Profillippenelements eine
Hohlprofillippe eingesetzt, die in sich einen Hohlraum aufweist und sich leicht elastisch
verformt.
Bei der vorliegenden Erfindung wird des weiteren die Abdeckprofillippe mit einem Basisteil
einer Öffnungskantenabdeckung, die an einer Abkantung eines Karosserieseitenteils
befestigt ist, oder einem Hohldichtprofil am Basisteil der Öffnungskantenabdeckung zum
Anliegen gebracht.
Ferner wird bei der vorliegenden Erfindung das Endstück der Abdeckprofillippe mit einem
Stück der oberen Stirnfläche der Türverkleidung zum elastischen Anliegen gebracht
(dagegen gedrückt).
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines mit einer Türscheibenführungskonstruktion entsprechend
einer ersten Ausführungsfarm der vorliegenden Erfindung ausgeführten Kraftfahrzeugs,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer Seitentür des Kraftfahrzeugs von Fig. 1 bei Blickrichtung aus
dem Fahrgastrauminneren,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht in Richtung des Pfeils R von Fig. 2,
Fig. 4 einen Schnitt A-A von Fig. 3,
Fig. 5 einen vergrößerten Schnitt einer Einzelheit X von Fig. 4,
Fig. 6 einen Schnitt B-B von Fig. 3,
Fig. 7 einen vergrößerten Schnitt einer Einzelheit Y von Fig. 6,
Fig. 8 einen Schnitt einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ähnlich der
Fig. 4,
Fig. 9 einen vergrößerten Schnitt einer Einzelheit 2 von Fig. 8,
Fig. 10 einen Schnitt einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, ähnlich der
Fig. 7,
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht einer herkömmlichen Türscheibenführungskonstruktion,
ähnlich Fig. 3,
Fig. 12 einen Schnitt C-C von Fig. 11 und
Fig. 13 einen vergrößerten Schnitt einer Einzelheit M von Fig. 12.
Die Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sollen nun unter Bezugnahme auf die
Fig. 1 bis 10 beschrieben werden. Die in den Fig. 1 bis 10 gewählten Bezugszahlen werden
für die gleichen Teile auch in den Fig. 11 bis 13 verwendet, auf eine wiederholte Erläuterung
wird verzichtet.
Fig. 1 zeigt ein Kraftfahrzeug 20, das mit einer Türscheibenführungskonstruktion
entsprechend einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ausgeführt ist. Eine
hintere Seitentür 1 des Kraftfahrzeugs 20 ist, wie in den Fig. 1 bis 4 dargestellt ist, mit einem
Türinnenblech und einem Türaußenblech 3 ausgeführt, die zu einer Rohbautür 21
verbunden sind, wobei diese Rohbautür 21 in ihrer oberen Hälfte mit einer Fensteröffnung 22
versehen ist. An den Abkantungen 2a und 3a des Türinnenblechs 2 bzw. des
Türaußenblechs 3 ist entsprechend Fig. 2 am äußeren Rand der Fensteröffnung entlang
eine Türscheibenführung 23 angeordnet, und die Türscheibenführung 23 faßt eine
Türscheibe 7 entsprechend Fig. 4 ein. Zudem ist, wie in Fig. 2 und 3 dargestellt ist, die
untere Hälfte der Rohbautür 21 (die Hälfte unterhalb der Türöffnung 22) mit einer der
Verkleidung der Innenseite in Richtung Fahrgastrauminneres dienenden Türverkleidung 13
versehen.
Die vorstehend beschriebene Türscheibenführung 23, ein in einem Stück stranggepreßtes
Gummiprofilteil (extrudiertes Teil), besteht aus einem an den Abkantungen 2a und 3a des
Türinnenblechs 2 bzw. Türaußenblechs 3 befestigten Basisteil 24 und einer am Basisteil 24
in das Fahrgastrauminnere relativ weit und abgerundet entsprechend Fig. 3 und 4
hervorstehenden Abdeckprofillippe (einer Profillippe) 25. Die Abdeckprofillippe 25 ist
senkrecht zum Basisteil 24 der Türscheibenführung 23 in einem Stück stranggepreßt und so
gestaltet, daß ein Endstück (ein unteres Endstück) 25a der Abdeckprofillippe 25 genügend
tief unterhalb einer oberen Stirnfläche 13a an der Seite der Türverkleidung 13 angeordnet ist.
Genauer gesagt, erstreckt sich die Abdeckprofillippe 25 so weit nach unten, daß das
Endstück 25a entsprechend Fig. 3 genügend tief unterhalb der oberen Stirnfläche 13a
angeordnet ist, so daß auch bei geringfügigen Abweichungen hinsichtlich der Form
genauigkeit beim Strangpressen und der Einbaugenauigkeit der Türscheibenführung 4 das
Endstück 25a der Abdeckprofillippe 25 zuverlässig in dem Bereich unterhalb der oberen
Stirnfläche 13a an der Seite der Türverkleidung 13 eingebaut wird.
Zudem ist, wie die Fig. 3, 5 und 7 deutlich zeigen, die oben beschriebene Abdeckprofillippe
25 mit einem Verbindungsteil α, d. h. einer Verbindung α zwischen dem Basisteil 24 der
Türscheibenführung 23 und der Abdeckprofillippe 25 mit einer relativ geringen Dicke, und mit
einem vorstehenden Teil β mit ebenso relativ geringer Dicke, das über dem Verbindungsteil
α hervorsteht, ausgeführt. Daher ist die Abdeckprofillippe 25 so ausgebildet, daß sich ein
Verbindungsteil a um eine in Längsrichtung (in senkrechter Richtung) der Türscheiben
führung 23 verlaufende Längsachse durch den Basisteil und ebenso ein vorstehender Teil β
elastisch verformen können. Bei dieser Ausführungsform ist also die in einem Stück mit der
Türscheibenführung 23 stranggepreßte Abdeckprofillippe 8 so ausgebildet, daß sie sich
leicht verformen läßt.
Wird die Türscheibenführung 23 mit der vorstehend beschriebenen Konstruktion an den
Abkantungen 2a und 3a des Türinnenblechs 2 bzw. Türaußenblechs 3 so befestigt, daß sie
sich um die Fensteröffnung 22 herum erstreckt, gelangt die Abdeckprofillippe 25 der
Türscheibenführung 23 entsprechend Fig. 4 und 5 mit einem an einer Verbindung 11
zwischen den Abkantungen eines Karosserieseitenteils 9 und einer Versteifung 10
befestigten Basisteil 12a einer Öffnungskantenabdeckung 12 in Berührung. Dabei berührt
die Abdeckprofillippe 25, da diese Abdeckprofillippe 12 leicht verformbar ausgeführt ist, unter
elastischer Verformung (unter Andrücken) den Basisteil 12a der Öffnungskantenabdeckung
12. Somit kommt die Abdeckprofillippe 25 ohne Bildung eines Zwischenraums zwischen
ihnen zum direkten Anliegen an dem Basisteil 12a, so daß diese Elemente zuverlässig
abgedichtet werden.
Nachdem der Einbau der Türscheibenführung 23 am Umfang der Fensteröffnung 22 in der
oben beschriebenen Weise erfolgte und daraufhin die Türverkleidung 13 am Türinnenblech
2 befestigt wird, liegt ein Stück der Oberkante 13b an der Seite der Türverkleidung 13 am
Endstück 25a der Abdeckprofillippe 25 der Türscheibenführung 23, wie in den Fig. 6 und 7
zu erkennen ist, angepreßt an. Dabei liegen die Teile auch dann, wenn die Türverkleidung
13 gegen das Endstück 25a der Abdeckprofillippe 25 gepreßt wird, nicht sehr stramm
aneinander an, da die Abdeckprofillippe 25 elastisch verformbar ist und sich leicht elastisch
verformt. Die Abdeckprofillippe nimmt also eine relativ große Andruckskraft der
Türverkleidung 13 auf und wird entsprechend Fig. 5 elastisch verformt. Nachdem die
Türverkleidung 13 befestigt wurde, liegt das Endstück 25a der Abdeckprofillippe 25 aufgrund
einer elastischen Rückstellkraft der Abdeckprofillippe 25 elastisch an der Rückseite 13b des
Stücks an der Oberkante der Türverkleidung 13 an. Somit behindert das Endstück 25a der
Abdeckprofillippe 25 nicht die Arbeiten beim Einbau der Türverkleidung 13, so daß dabei
ohne Kraftanwendung vorgegangen werden kann. Des weiteren ist ein gutes Abdichtungs
vermögen dieser Elemente gewährleistet, da das Endstück 25a der Abdeckprofillippe 25
elastisch am Stück der oberen Stirnfläche 13b der Türverkleidung 13 anliegt (angepreßt ist).
Zudem liegen aufgrund der durch die Konstruktion gewährleisteten elastischen Verform
barkeit der Abdeckprofillippe 25 (d. h. der leichten elastischen Verformbarkeit) das Endstück
25a der Abdeckprofillippe 25 und die Türverkleidung 13 nicht stramm aneinander an, so daß
die Arbeiten beim Einbau der Türverkleidung 13, selbst wenn das Endstück 25a der Abdeck
profillippe 25 sich nach unten erstreckt und bis in einen Bereich unterhalb der oberen
Stirnfläche 13a der Türverkleidung 13 reicht, nicht behindert werden. Mit anderen Worten,
bei dieser Ausführungsform wird im Gegensatz zur herkömmlichen Konstruktion das
Endstück 25a nicht möglichst genau bis an die obere Stirnfläche 13a der Türverkleidung 13
herangeführt, sondern stets ungeachtet der auftretenden Einbaupositionsabweichungen des
Endstücks 25a bis in einen Bereich unterhalb der oberen Stirnfläche 13a geführt. Aber auch
bei dieser Anordnung des Endstücks 25a der Abdeckprofillippe 25 kommt es bei diesem
Endstück je nach der erreichten Einbauposition der Türverkleidung 13 während ihrer
Montage leicht zu einer elastischen Verformung, so daß die Handhabbarkeit bei der
Montage der Türverkleidung 13 in keiner Weise eingeschränkt wird.
Aufgrund des sich nach unten erstreckenden Endstücks der Abdeckprofillippe 25 bleibt
andererseits auch dann, wenn das Endstück 25a der Abdeckprofillippe 25 durch Einbau
ungenauigkeiten weiter oben angeordnet ist, eine solche Abweichung in zufriedenstellender
Weise ohne Belang, und dabei kann verhindert werden, daß das Endstück 25a nicht einmal
bis zur oberen Stirnfläche 13a der Türverkleidung 13 reichend eingesetzt wird. Somit kann
die Abdeckprofillippe 25 zuverlässig in einem Zwischenraum zwischen dem Basisteil 24 der
Türscheibenführung 23 und dem Stück der Oberkante 13b der Türverkleidung eingebaut
werden, wobei dieser Zwischenraum vollständig verschlossen werden kann, so daß
verhindert wird, daß das Türinnenblech 2 und das Karosserieseitenteil 9 aus dem Inneren
des Fahrgastraums durch diesen Zwischenraum hindurch sichtbar sind. Da die Abdeck
profillippe 25 in einem oberen Bereich oberhalb des Türblechs 13 (siehe Fig. 5) an dem
Basisteil 12a der Öffnungskantenabdeckung 12 in einem verformten Zustand zum
elastischen Anliegen kommt, kann des weiteren der Zwischenraum zwischen dem Basisteil
24 der Türscheibenführung 23 und der Öffnungskantenabdeckung 12 durch die Abdeck
profillippe 25 verschlossen werden, so daß verhindert wird, daß das Türinnenblech 2 und
dergleichen durch diesen Zwischenraum hindurch aus dem Inneren des Fahrgastraums
sichtbar bleibt.
Des weiteren kommt es bei der Konstruktion dieser Ausführungsform, wenn die Abdeck
profillippe 25 gegen die Öffnungskantenabdeckung 12 und die Türverkleidung 13 gedrückt
wird, leicht zu einer elastischen Verformung der Abdeckprofillippe, die dann aufgrund ihrer
elastischen Rückstellkraft an diesen Elementen dicht anliegt. Somit läßt sich das
Abdichtungsvermögen zwischen der Türscheibenführung und der Öffnungskanten
abdeckung 12 und der Türverkleidung 13 verbessern.
Die Fig. 8 und 9 veranschaulichen ebenfalls eine Türscheibenführungskonstruktion
entsprechend einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Bei dieser zweiten
Ausführungsform ist die Abdeckprofillippe 25 der Türscheibenführung 23 so gestaltet, daß
sie zum elastischen Anliegen an einem Dichtungshohlprofil 31 (einer Hohlprofillippe mit
einem Hohlraum 30) gebracht wird, das in einem Stück mit dem Basisteil 12a der Öffnungs
kantenabdeckung 12 stranggepreßt ist.
Die vorstehend genannte Öffnungskantenabdeckung 12 mit dem Dichtungshohlprofil 31
wurde bereits für Türscheibenführungskonstruktionen entsprechend dem Stand der Technik
zur Geräuschreduzierung im Fahrgastraum eingesetzt. Bei einer Konstruktion, bei der die
herkömmliche Abdeckprofillippe 8 (eine weniger verformbare Abdeckprofillippe 8, wie sie in
Fig. 11 und 12 dargestellt ist) am Dichtungshohlprofil 31 zum Anliegen gebracht wird, wird
jedoch das Dichtungshohlprofil 31 beschädigt, da es jedes Mal, wenn die Tür wiederholt
geöffnet und geschlossen wird, zu einer gegenseitigen Störung zwischen der eine relativ
hohe Steifigkeit aufweisenden Abdeckprofillippe 8 und dem Dichtungshohlprofil 31 kommt.
Aus diesem Grunde ist es nicht ratsam, die weniger verformbare Abdeckprofillippe 8
entsprechend der herkömmlichen Konstruktion gemeinsam mit dem Dichtungshohlprofil 31
zu nutzen.
Hingegen gewährleisten bei der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, da
die leicht verformbare Abdeckprofillippe 25 eingesetzt wird, diese Elemente durch ihre
elastische Verformung ein elastisches Aneinanderanliegen, wenn die Abdeckprofillippe am
Dichtungshohlprofil 31 zum Anliegen kommt. Folglich wird, selbst wenn das Öffnen bzw.
Schließen der Tür wiederholte Male geschieht, eine dabei wirkende Kraft aufgrund der
elastischen Verformung der Abdeckprofillippe 25 und des Dichtungshohlprofils 31 in
ausreichendem Maße geschluckt, so daß eine Beschädigung des Dichtungshohlprofils 31
verhindert werden kann. Außerdem können die Abdeckprofillippe 25 und die
Türöffnungskantenabdeckung 12 mit dem Dichtungshohlprofil 31 gemeinsam eingesetzt
werden.
Wird die oben beschriebene leicht verformbare Abdeckprofillippe 25 vorgesehen, so können
die gleiche Kennwerte aufweisenden Türscheibenführung 23 und die Abdeckprofillippe 25
gemeinsam mit der Öffnungskantenabdeckung 12 eingesetzt werden, die abweichende
Kennwerte aufweist, ganz gleich, ob die Öffnungskantenabdeckung 12 ohne das Dichtungs
hohlprofil 31 oder mit dem Dichtungshohlprofil 31 ausgeführt ist.
Fig. 10 zeigt eine Türscheibenführungskonstruktion entsprechend einer dritten Ausführungs
form der vorliegenden Erfindung. Bei dieser dritten Ausführungsform wird anstelle der mit
einer leicht verformbaren Profitlippe ausgeführten Abdeckprofillippe 25 eine Hohlprofillippe 41
mit Hohlraum 40 darin eingesetzt, die sich leicht elastisch verformt und in einem Stück mit
dem Basisteil 24 der Türscheibenführung 23 stranggepreßt wurde. Ein Endstück (ein unteres
Endstück) 41a am unteren Endstück der Hohlprofillippe 41 ist wie bei den vorstehend
beschriebenen Ausführungsformen stets so angeordnet, daß es sich ungeachtet der
auftretenden Abweichungen hinsichtlich der Formgenauigkeit beim Stranggießen und der
Einbaugenauigkeit bis zu einer Stelle unterhalb der oberen Stirnfläche 13a der Tür
verkleidung 13 erstreckt. Folglich verformt sich die Hohlprofillippe 41 entsprechend Fig. 10
elastisch, wenn das Stück der Oberkante 13b der Türverkleidung 13 in Berührung mit dem
Endstück 41a der Hohlprofillippe 41 kommt. Dann liegen die Türverkleidung 13 und die
Hohlprofillippe 41 elastisch aneinander an (sind sie aneinandergepreßt).
Entsprechend dieser Konstruktion wird die Hohlprofillippe 41 gegen die Türverkleidung 13
gedrückt und wird dabei leicht elastisch verformt (wird zusammengedrückt). Folglich kann
wie bei der vorstehend beschriebenen ersten und zweiten Ausführungsform, selbst wenn bei
Einbau der Türscheibenführung 23 die Einbauposition des Endstücks 41a der Hohlprofillippe
41 in senkrechter Richtung variiert, eine Einbauqualität erreicht werden, durch die sowohl die
Blechverkleidungs- wie auch die Abdichtfunktion erfüllt werden kann und die genannten
Abweichungen ohne Auswirkungen bleiben.
Die obige Beschreibung bezieht sich auf die Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung.
Die vorliegende Erfindung beschränkt sich jedoch nicht nur auf diese Ausführungsformen.
Es sind zahlreiche Änderungen und Modifikationen des Grundgedanken der vorliegenden
Erfindung möglich. So kann beispielsweise, wenn das Profillippenelement leicht elastisch
verformt werden kann, die Form und die Dicke der Abdeckprofillippe 25 aus der oben
beschriebenen ersten und zweiten Ausführungsform entsprechend verändert werden. Des
weiteren können entsprechend Fig. 9 das Hohldichtungsprofil 31 der Öffnungskanten
abdeckung 12 und entsprechend Fig. 10 die Hohlprofillippe 41 der Türscheibenführung 23
so gestaltet sein, daß sie elastisch aneinander anliegen. Dabei lassen sich die gleiche
Wirkungsweise und die gleichen Wirkungen erzielen wie bei der ersten bis dritten
Ausführungsform. Zudem läßt sich der Schallschutz weiter verbessern.
Bei der vorliegenden Erfindung wird die Abdeckprofillippe als leicht elastisch verformbares
Profillippenelement ausgeführt, und das Endstück der Abdeckprofillippe ist so angeordnet,
daß es bis unter die obere Stirnfläche der Türverkleidung reicht. Daher kann die Tür
verkleidung, selbst wenn bei Einbau der Türscheibenführung die Einbauposition des
Endstücks der Abdeckprofillippen in senkrechter Richtung variiert, so eingebaut werden, daß
die Türverkleidung und das Endstück der Abdeckprofillippe lagemäßig miteinander
übereinstimmen, wodurch die Blechverkleidungsfunktion erfüllt werden kann, so daß das
Türinnenblech und das Karosserieseitenteil aus dem Inneren des Fahrgastraums durch die
Abdeckprofillippe unsichtbar gemacht wird. Zudem entspricht die Türverkleidung beim
Einbau der Türverkleidung in die Fahrzeugtür stets der lagemäßigen Anordnung des
Endstücks der Abdeckprofillippe. Da es sich bei der Abdeckprofillippe um ein leicht elastisch
verformbares Profillippenelement handelt, liegen diese, wenn die Türverkleidung an der
Abdeckprofillippe zum Anliegen kommt, nicht stramm aneinander an, so daß der Einbau der
Türverkleidung recht einfach erfolgen kann. Daher wird die Handhabbarkeit beim Einbau der
Türverkleidung an der Abdeckprofillippe nicht eingeschränkt.
Erfindungsgemäß wird auch anstelle des Profillippenelements die einen Hohlraum
aufweisende und leicht elastisch verformbare Hohlprofillippe eingesetzt. Auch in diesem
Falle wird die Handhabbarkeit beim Einbau der Türverkleidung an der Abdeckprofillippe nicht
verringert, da die Hohlprofillippe leicht verformbar ist, wenn die Türverkleidung gegen die
Hohlprofillippe gepreßt wird. Zudem ist eine zuverlässige Erfüllung der Blechverkleidungs
funktion und der Abdichtfunktion möglich.
Erfindungsgemäß wird ferner die Abdeckprofillippe (das Profillippenelement oder die
Hohlprofillippe) mit dem Basisteil der an der Abkantung des Karosserieseitenteils befestigten
Öffnungskantenabdeckung oder dem am Basisteil der Öffnungskantenabdeckung
vorhandenen Hohldichtungsprofil zum elastischen Anliegen gebracht. Deshalb kann die
Abdeckprofillippe im allgemeinen für zwei Arten von Öffnungskantenabdeckungen
vorgesehen werden, und zwar unabhängig davon, ob das Hohldichtungsprofil an der
Türverkleidung vorhanden ist oder nicht. Zudem kann der Zwischenraum zwischen der
Öffnungskantenabdeckung und der Abdeckprofillippe, da diese beiden Elemente zum
elastischen Anliegen kommen, verschlossen werden, so daß eine Verbesserung des
Abdichtungsvermögens zwischen den Elementen möglich ist.
Des weiteren kommt erfindungsgemäß das Endstück der Abdeckprofillippe mit dem Stück
der Oberkante der Türverkleidung zum elastischen Anliegen (wird elastisch angepreßt).
Folglich ist, da mit Hilfe der Rückstellkraft der Abdeckprofillippe die Türverkleidung und die
Abdeckprofillippe dazu gebracht werden, dicht aneinander anzuliegen, ein Verschließen des
Zwischenraums zwischen diesen Elementen möglich, so daß das Abdichtungsvermögen
zwischen ihnen verbessert werden kann.
Claims (4)
1. Türscheibenführungskonstruktion, bei der eine Abdeckprofillippe, die an der zur
gleitenden Aufnahme dienenden Türscheibenführung vorgesehen ist, so angeordnet ist, daß
sie sich senkrecht bis zu einer Stelle oberhalb der Türverkleidung erstreckt, die an der
Innenseite einer Kraftfahrzeugtür auf der Fahrzeuginnenraumseite eingebaut ist, und ein
Endstück der Abdeckprofillippe mit dem Stück des oberen Endes der Türverkleidung
lagemäßig übereinstimmen, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckprofillippe als ein
Profillippenelement ausgeführt ist, das sich leicht elastisch verformt, und das Endstück der
Abdeckprofillippe so angeordnet ist, daß es sich bis zu einer Stelle unterhalb des oberen
Endstücks der Türverkleidung erstreckt.
2. Türscheibenführungskonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
anstelle des Profillippenelements eine Hohlprofillippe eingesetzt wird, die in sich einen
Hohlraum aufweist und sich leicht elastisch verformt.
3. Türscheibenführungskonstruktion nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckprofillippe zum elastischen Anliegen mit einem Basisteil einer an einer
Abkantung eines Karosserieseitenteils befestigten Öffnungskantenabdeckung oder mit
einem am Basisteil der Öffnungskantenabdeckung vorhandenen Hohldichtungsprofil
gebracht wird.
4. Türscheibenführungskonstruktion nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Endstück der Abdeckprofillippe mit einem Stück der Oberkante der Türverkleidung
zum elastischen Anliegen gebracht wird.
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