DE10047006A1 - Lenkrolle für Apparate, Möbel, Krankenbetten od. dgl. - Google Patents
Lenkrolle für Apparate, Möbel, Krankenbetten od. dgl.Info
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Abstract
Dargestellt und beschrieben ist eine Lenkrolle für Apparate, Möbel, Krankenbetten o. dgl., mit mindestens einem an einem Tragteil angeordneten Rad, einem lastaufnehmenden, zwischen Tragteil und einer apparateseitigen Konstruktion fest angeordneten Hohlbolzen, der von einer auf eine Bremseinrichtung zur Schwenk-, Richtungs- und/oder Radfeststellung zumindest mittelbar einwirkenden Betätigungsstange durchgriffen wird, wobei die Bremswirkung zumindest teilweise durch ineinandergreifende Verzahnungen hervorgerufen wird. DOLLAR A Aufgabe der Erfindung ist es, eine neue Lenkrolle zu schaffen, bei der mit deutlich geringerem Kraftaufwand die Schaltvorgänge durchgeführt werden können und bei der in einer bestimmten Bremsstellung auf das Bremssystem keine Kraft mehr ausgeübt werden muß. DOLLAR A Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruchs 1, insbesondere den Merkmalen des Kennzeichenteils, wonach zwischen der Bremseinrichtung und der Betätigungsstange mindestens eine Ausgleichsfeder angeordnet ist, und dass die gegenüberliegenden Verzahnungen zumindest abschnittsweise mit im wesentlichen rechtwinklig zum Zahnungsgrund verlaufenden, in der Bremsstellung aneinanderliegenden Zahnflankenbereichen versehen sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Lenkrolle für Apparate, Möbel, Krankenbet
ten od. dgl., mit mindestens einem an einem Tragteil angeordneten Rad,
einem lastaufnehmenden, zwischen Tragteil und einer apparateseitigen Kon
struktion fest angeordneten Hohlbolzen, der von einer auf eine Bremsein
richtung zur Schwenk-, Richtungs- und/oder Radfeststellung zumindest mit
telbar einwirkenden Betätigungsstange durchgriffen wird, wobei die Brems
wirkung zumindest teilweise durch ineinandergreifende Verzahnungen her
vorgerufen wird.
Eine derartige Lenkrolle ist beispielsweise aus der DE 198 44 226 der
Anmelderin bekannt. Bei dieser vorteilhaften Lenkrolle wird es jedoch als
verbesserungswürdig angesehen, dass für die Schaltvorgänge ein relativ
großer Kraftaufwand notwendig ist und dass die einzelnen Bremsstellungen
mit einem ähnlich großen Kraftaufwand gesichert werden müssen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, eine neue Lenkrolle
zu schaffen, bei der mit deutlich geringerem Kraftaufwand die Schaltvorgänge
durchgeführt werden können und bei der in einer bestimmten Brems
stellung auf das Bremssystem keine Kraft mehr ausgeübt werden muß.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des
Anspruchs 1, insbesondere den Merkmalen des Kennzeichenteils, wonach
zwischen der Bremseinrichtung und der Betätigungsstange mindestens eine
Ausgleichsfeder angeordnet ist, und dass die gegenüberliegenden Verzah
nungen zumindest abschnittsweise mit im wesentlichen rechtwinklig zum
Zahnungsgrund verlaufenden, in der Bremsstellung aneinanderliegenden
Zahnflankenbereichen versehen sind.
Bei der erfindungsgemäßen Lenkrolle ist ein nahezu "kraftloses"
Schalten auf vorteilhafte Weise möglich, wobei zugleich auf die ineinander
greifenden Verzahnungen während der Bremsstellung keine die Zahnflanken
aneinander pressenden Kräfte mehr ausgeübt werden müssen. Auch weist
die erfindungsgemäße Lenkrolle den zusätzlichen Vorteil auf, dass die
Schaltvorgänge weitgehend geräuschfrei ablaufen.
Das "kraftlose" Schalten der Bremseinrichtung der erfindungsge
mäßen Lenkrolle wird dadurch möglich, dass die gegenüberliegenden Ver
zahnungen der Bremseinrichtung nicht wie beim Stand der Technik eine
Spitzverzahnung, sondern eine Verzahnung aufweisen, bei denen gegen
überliegende Verzahnungsbereiche vollständig blockierend aneinander lie
gen. Dadurch ist in der Bremsstellung selbst bei Auftreten einer größeren
Kraft es nicht möglich, dass die gegenüberliegenden Verzahnungen ausein
ander gedrückt werden. Somit müssen in den Bremsstellungen keine zusätz
lichen Haltekräfte mehr aufgebracht werden. Es ist lediglich notwendig, dass
die Bremseinrichtung in den verschiedenen Stellungen fixierbar ist.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird die Brems
einrichtung aus zwei Radbremsteilen, einem Schwenk- und einem Rich
tungsfeststeller gebildet, wobei zwischen der Betätigungsstange und einem
ersten Radbremsteil, zwischen dem ersten Radbremsteil und einem zweiten
Radbremsteil sowie zwischen dem ersten Radbremsteil und dem Schwenk-
/Richtungsfeststeller jeweils eine Ausgleichsfeder angeordnet ist, und wobei
die zwischen der Betätigungsstange und dem ersten Radbremsteil angeord
nete Ausgleichsfeder eine deutlich größere Federkraft aufweist, als die nach
geschalteten Ausgleichsfedern. Durch die Absicherung jedes einzelnen
Bremsteils mit einer zwischengeschalteten Feder wird der geringere Kraft
aufwand, der beim Schalten der Bremse notwendig ist, deutlich. Diese
Federn schaffen nur eine Absicherung für den Fall, dass bei Erreichen einer
Bremsstellung die Verzahnungen zwischenzeitlich blockierend gegeneinan
der liegen, weil dann dieser Betriebszustand zunächst durch Einfedern der
Ausgleichsfeder sowie durch eine kurze seitliche Bewegung beendet werden
kann. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die der Betätigungs
stange zugeordnete Ausgleichsfeder eine deutlich größere Federkraft auf
weist, als die nachgeordneten Ausgleichsfedern.
Grundsätzlich ist es dabei auch möglich, dass der Schwenk- und der
Richtungsfeststeller miteinander bewegungsgekoppelt sind.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Betätigungsstange mit
einem Antriebsrad bewegungsverbunden, welches beispielsweise mittels
eines fuß- oder handbetätigbaren Hebels angetrieben werden kann. In die
sem Zusammenhang ist eine konkretisierte Ausführungsform dadurch
gekennzeichnet, dass die Betätigungsstange eine mit Ausnehmungen verse
hene, das Antriebsrad einseitig umgreifende Verlängerung aufweist, in deren
Ausnehmungen Zähne des Antriebsrades eingreifen. Durch diese Art der
seitlich ineinander greifenden Verbindung von Antriebsrad und Betätigungs
stange ergibt sich der Vorteil eines großen potentiellen Schaltweges bei
Drehung des Antriebsrades z. B. durch einen fuß- oder handbetätigbaren
Hebel.
Diese Ausführungsform kann beispielsweise auch die Merkmale
aufweisen, dass das in einem Gehäuse gelagerte Antriebsrad mit Ausneh
mungen versehen ist, durch die im Zusammenwirken mit federnd beidseitig
des Antriebsrades im Gehäuse gelagerten Rastvorsprüngen eine Fixierung
des Antriebsrades und damit der Bremseinrichtung in bestimmten Bremsstellungen
möglich ist. Durch diese Variante wird es auf besonders vorteil
hafte Weise möglich, dass die verschiedenen Stellungen der Bremseinrich
tung durch entsprechende Rastbereiche definiert werden. Die federnde
Rastvorrichtung ist dabei so dimensioniert, dass sie lediglich die Stellungen
fixiert und keine Haltekräfte auf die Bremseinrichtung ausübt.
Bei einer weiteren grundsätzlichen Ausführungsform der Erfindung,
wird die Betätigungsstange mittels eines Hydraulikzylinders angetrieben,
wobei es in diesem Zusammenhang möglich ist, dass der Hydraulikzylinder
mit der Betätigungsstange bewegungsgekoppelt ist.
Grundsätzlich ist es jedoch auch denkbar, dass der Hydraulikzylinder
nicht mit der Betätigungsstange bewegungsgekoppelt ist und lediglich in
einer Richtung auf die Betätigungsstange einwirkt, wobei dann oberhalb der
Radachse eine zwischen dem ersten Radbremsteil und der Radachse
abstützende Feder angeordnet ist, deren Federkraft deutlich größer ist als
die Federkraft der zwischen dem ersten und dem zweiten Radbremsteil
sowie zwischen dem ersten Radbremsteil und dem Schwenkfeststeller ange
ordneten Ausgleichsfedern. Hierbei wird die Bremseinrichtung durch die sich
oberhalb der Radachse zwischen dem ersten Radbremsteil und der Rad
achse abstützende Feder grundsätzlich in die Bremsstellung gedrückt, wobei
durch Einwirkung des Hydraulikzylinders auf die Betätigungsstange ein
Lösen der Bremse möglich ist.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird die
Betätigungsstange in einer Richtung mittels eines Seilzuges angetrieben,
während eine in Gegenrichtung wirkende Feder zwischen der Radachse und
dem ersten Radbremsteil unterhalb der Radachse angeordnet ist und wobei
die Kraft dieser Feder deutlich geringer ist als die Federkraft der zwischen
der Betätigungsstange und dem ersten Radbremsteil angeordneten Aus
gleichsfeder.
Bei dieser Ausführungsform ist letztlich die zwischen der Radachse
und dem ersten Radbremsteil unterhalb der Radachse angeordnete Ausgleichsfeder
dafür verantwortlich, dass die Bremseinrichtung sich immer in
der Freistellung befindet, wobei durch Betätigung des Seilzuges die Brems
stellung entgegen der Federkraft der vorgenannten Feder erreicht werden
kann.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem nachfolgenden
Unteranspruch sowie aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen. Es
zeigen:
Fig. 1 eine Längsschnittdarstellung einer Lenkrolle mit Antriebsrad zur
Betätigung einer Bremseinrichtung in der Grundstellung,
Fig. 1 bis Fig. 4 diverse Schnittdarstellungen durch das Antriebsrad,
durch die Betätigungsstange sowie ein umgebendes Gehäuse,
Fig. 5 einen Querschnitt durch eine Lenkrolle gemäß Fig. 1,
Fig. 6 eine Längsschnittdarstellung der Lenkrolle gemäß Fig. 1 in
Totalfeststellung,
Fig. 7 einen Querschnitt der Lenkrolle gemäß Fig. 6 in Totalfeststel
lung,
Fig. 8 eine Teil-Längsschnittdarstellung der Lenkrolle gemäß Fig. 1 in
Totalfeststellung mit einem noch nicht eingerasteten Rad,
Fig. 9 einen Querschnitt der Lenkrolle gemäß Fig. 8 in Totalfeststel
lung mit einem noch nicht eingerasteten Rad,
Fig. 10 eine Längsschnittdarstellung der Lenkrolle gemäß Fig. 1 in
Richtungsfeststellung,
Fig. 11 eine Längsschnittdarstellung der Lenkrolle gemäß Fig. 10 mit
noch nicht eingerastetem Richtungsfeststeller,
Fig. 12 eine weitere Ausführungsform einer Lenkrolle mit nicht darge
stellter Seilbetätigung,
Fig. 13 eine weitere Ausführungsform einer Lenkrolle mit nicht darge
stellter Hydraulikzylinderbetätigung,
Fig. 14 eine Ausführungsform einer Lenkrolle mit nicht dargestellter
Betätigung durch einen Schrittmotor und
Fig. 15 eine stark vergrößerte Darstellung einer Verzahnung eines
Radbremsteiles im Eingriff.
In den Zeichnungen wird eine Lenkrolle für Apparate, Möbel, Kranken
betten od. dgl. insgesamt mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
Die Lenkrolle 10 ist bei den nachfolgenden beschriebenen
Ausführungsbeispielen jeweils an einer nicht dargestellten apparateseitigen
Konstruktion drehbar angeordnet.
Die Lenkrolle 10 weist ein Tragteil 11 auf, in dem über eine Achse 12
zwei Räder 13 drehbar gelagert sind. Innerhalb des Tragteils 11 sowie zwi
schen den Felgen 14 der Räder 13 ist eine Bremseinrichtung 15 zur
Schwenk-, Richtungs- und/oder Radfeststellung angeordnet, welche über
eine Betätigungsstange 16 bewegt werden kann. In den nachfolgenden
Ausführungen werden die Bewegungsrichtungen der Betätigungsstange mit x
und y bezeichnet.
Die Bremseinrichtung 15 weist ein erstes Radbremsteil 17, ein zweites
Radbremsteil 18 und einen Schwenkfeststeller 19 auf, der mit einem Rich
tungsfeststeller 20 bewegungsgekoppelt ist. Das erste und das zweite Rad
bremsteil 17, 18 weisen jeweils ein Langloch L zur Aufnahme der Achse 12
auf, dessen Horizontalerstreckung dem Schaltweg der Bremseinrichtung 15
entspricht.
Während die Betätigungsstange 16 in y-Richtung unmittelbar auf das
erste Radbremsteil 17 einwirkt, ist in der Bewegungsrichtung x eine Aus
gleichsfeder 21 zwischengeschaltet. Das Radbremsteil 17 weist daher eine in
einer Einsenkung 51 für eine Unterlegscheibe 52 angeordnete Bohrung 53
auf, die gegenüber einem Durchmesser d der Betätigungsstange 16 ein
Untermaß aufweist. Aus diesem Grunde ist ein freier Endbereich 54 der
Betätigungsstange 16 mit einem verringertem, auf den Durchmesser der
Bohrung 53 abgestimmten Durchmesser versehen.
Bei der Montage der Betätigungsstange 16 am ersten Radbremsteil 17
legt sich eine Anlagefläche 55 im Übergangsbereich vom freien Endbe
reich 54 zu dem den Durchmesser d aufweisenden Bereich der Betätigungs
stange 16 an die Unterlegscheibe 52 an, so dass in y-Richtung eine unmit
telbare Bewegungskopplung zwischen der Betätigungsstange 16 und dem
ersten Radbremsteil 17 erreicht wird. Da das Radbremsteil 17 an der Unter
seite bis zur Bohrung 53 einen Aufnahmeraum 56 für die Ausgleichsfeder 21
aufweist, kann letztere von unten auf den freien Endbereich 54 der Betäti
gungsstange 16 so weit aufgeschoben werden, bis sie am ersten Rad
bremsteil 17 anliegt. Aufgrund eines am freien Endbereich 54 vorhandenen
Gewindes ist es möglich, eine weitere Unterlegscheibe 57 sowie eine Mutter
58 auf den freien Endbereich 54 aufzuschrauben und so die Ausgleichsfeder
21 zwischen der Mutter 58 und dem ersten Radbremsteil 17 zu verspannen.
Dies bedeutet das in Bewegungsrichtung x der Betätigungsstange 16 die
Ausgleichsfeder 21 eine Funktion ausüben kann.
Darüber hinaus ist auch das erste Radbremsteil 17 mit dem zweiten
Radbremsteil 18 über eine weitere Ausgleichsfeder 22 in x-Richtung mittelbar
bewegungsgekoppelt, während in y-Richtung eine unmittelbare Bewegungs
kopplung vorliegt.
Des weiteren ist auch zwischen dem Schwenk-/Richtungsfeststeller
19/20 und dem ersten Radbremsteil 17 eine Ausgleichsfeder 23 angeordnet,
die auf noch zu beschreibende Art und Weise in beiden Bewegungsrichtun
gen x und y eine mittelbare Bewegungskopplung bewirkt.
Die Felgen 14 weisen jeweils eine Verzahnung 24 auf, in die im Falle
der Totalverstellung jeweils ein gegenüberliegender Zahn 25 des ersten und
zweiten Radbremsteils 17 und 18 eingreift. Bei der Verzahnung 24 und dem
Zahn 25 handelt es sich um eine sogenannte "Flachverzahnung", welche
Zahnflankenbereiche 26 aufweist, die im wesentlichen rechtwinkelig zu
einem Verzahnungsgrund 27 angeordnet sind (s. Fig. 15). Zur Verringerung
der Möglichkeit des Aufeinandertreffens gegenüberliegender Zähne 28, sind
letztere darüber hinaus mit einem dachförmigen Element 29 versehen. Bei
dieser Art der Verzahnung ist es nach dem Eintauchen der Zähne 25 in die
Verzahnung 24 nicht mehr notwendig, diese mit einer Kraft aneinander zu
pressen, damit die Bremsstellung gesichert wird. Dies liegt daran, dass -
anders als beispielsweise bei der Schrägverzahnung - durch die aneinander
liegenden, rechtwinkelig zum Verzahnungsgrund angeordneten Zahnflan
kenbereiche eine sichere Blockade erfolgt, während bei der Schrägverzah
nung eine Gleitbewegung der Zähne aneinander und ein Aushebeln der Ver
zahnung möglich war.
Das erste Radbremsteil 17 weist eine in x-Richtung ragende Verlänge
rung 30 auf, die dem gleitbeweglich in x und y innerhalb des ersten Rad
bremsteils 17 gelagerten Schwenkfeststeller 19 gegenüberliegt. Der
Schwenkfeststeller 19 und die Verlängerung 30 bilden einen gemeinsamen
Aufnahmeraum 31 für die Ausgleichsfeder 23 aus, durch die entgegen der
Federkraft der Ausgleichsfeder 23 eine der Bewegungsrichtung x des ersten
Radbremsteils 17 entgegengesetzte Bewegung des Schwenkfeststellers 19
in y möglich wird. Umgekehrt ermöglicht es auch dem mit dem Schwenk
feststeller 19 bewegungsgekoppelten Richtungsfeststeller 20 bei Bewegung
des ersten Radbremsteils in y-Richtung eine Ausweichbewegung in x-Rich
tung durchzuführen.
Im Tragteil 11 ist mit Hilfe eines von einer Abdeckkappe 32
verschlossenen Wälzlagers 33 ein Hohlbolzen 34 drehbar gelagert, der
apparateseitig fest angeordnet ist. Dieser Hohlbolzen 34 wird von der Betäti
gungsstange 16 durchgriffen. Unterhalb des Wälzlagers 33 ist außenseitig
am Hohlbolzen 34 im Presssitz ein Zahnkranz 35 angeordnet, der in einen
Freiraum 36 zwischen einem am Schwenkfeststeller 19 gegenüberliegend
angeordneten Zahnkranz 37 und einem oberhalb des Zahnkranzes 35 ange
ordneten Vorsprung 38 des Richtungsfeststellers 20 eintaucht. Der Zahn
kranz 35 ist oberseitig zum Richtungsfeststeller 20 weisend mit zwei gege
nüberliegenden Einsenkungen 39 versehen, in die im Falle der Richtungs
feststellung der Vorsprung 38 blockierend eintaucht.
Die Betätigungsstange 16 weist an ihrem oberen apparateseitigen
Ende ein stoffschlüssig angeformtes Verlängerungsteil 40 auf, welches mit
zwei Ausnehmungen 41 versehen ist (s. Fig. 1 bis 4). Das Verlängerungsteil
40 umgreift einseitig ein Antriebsrad 42 mit einem Innensechskant 43, wel
cher zur Befestigung, beispielsweise eines fuß- oder handbetätigbaren
Hebels, dient. Das Antriebsrad 42 weist zur Verlängerung 40 gerichtete Vor
sprünge 44 auf, die in die Ausnehmung 41 eingreifen. Darüber hinaus ist das
Antriebsrad 42 mit einem am Umfang stoffschlüssig angeformten, zum Appa
rat weisenden Rastbauteil 45 versehen, welches beidseitig mit Rasteinsen
kungen 46 versehen ist, die bestimmten nachfolgend erläuterten Schaltstel
lungen entsprechen.
Das Antriebsrad 42 ist in einem zweiteiligen, miteinander verrastbarem
Gehäuse 47 gelagert, welches beidseitig gegenüberliegend dem Rastbauteil
45 federnd angeordnete Rastvorsprünge 48 aufweist (s. Fig. 4).
Die in den Fig. 1 bis 11 dargestellte Ausführungsform der Lenkrolle 10
weist nun folgende Funktionsweise auf.
In der Fig. 1 ist die Grundstellung dargestellt, bei der die Lenkrolle 10
frei beweglich ist und bei der das Antriebsrad 42 bzw. die Betätigungsstange
16 eine Mittelstellung einnehmen. Man erkennt, dass sich die Radbremsteile
17 und 18, wie auch die Schwenk- und Richtungsfeststeller 19 und 20 nicht
im Eingriff mit den Zähnen 25 oder dem Zahnkranz 35 befinden.
Darüber hinaus erkennt man in den Fig. 2 bis 4 die Bewegungskopp
lung zwischen Antriebsrad 42 und Betätigungsstange 16, die Lagerung des
Antriebsrades 42 im Gehäuse 47 sowie die Sicherstellung dieser Schaltstel
lung durch Eingreifen der federnd im Gehäuse 47 gelagerten Rastvorsprünge
48 in die Rastausnehmungen 46 des Rastbauteils 45 (s. Fig. 4).
In den Fig. 6 und 7 ist die Bremssituation bei Totalfeststellung darge
stellt. Dabei wurde das Antriebsrad 42 in einer Drehrichtung a bis in eine
Endstellung bewegt, wodurch das erste Radbremsteil 17, das zweite Rad
bremsteil 18 sowie der Schwenkfeststeller 19 in x-Richtung bewegt werden
und jeweils in gegenüberliegende Verzahnungen 24 und 35 blockierend ein
greifen. Dieser Schaltvorgang kann mit sehr geringem Kraftaufwand erfolgen,
da lediglich die Reibungskräfte zwischen den einzelnen gegeneinander
bewegten Teile überwunden werden müssen.
Lediglich für den Fall, dass es - wie in den Fig. 8 und 9 dargestellt - zu
einem blockierenden Aufeinandertreffen der gegenüberliegenden Verzah
nungen kommt (In diesem Fall zwischen der Verzahnung 24 und einem der
Zähne 25 des zweiten Radbremsteils 18!), ermöglicht es die zwischen dem
ersten Radbremsteil 17 und dem zweiten Radbremsteil 18 angeordnete Aus
gleichsfeder 22, dass trotz der Blockade die Schaltstellung vollständig
erreicht wird und dazu lediglich die Federkraft der Ausgleichsfeder 22 über
wunden werden muß, wodurch sich ein Einfedern des zweiten Radbremstei
les 18 in y-Richtung ergibt. Durch eine leichte Bewegung der Lenkrolle 10
wird dann diese Blockadestellung beendet und die Zähne 25 rasten in die
Verzahnungen 24 ein, so dass bezüglich beider Räder 13 dann die Totalfest
stellung erreicht ist.
Bei Bewegung des Antriebsrades 42 in Drehrichtung b wird in der
Endstellung eine Richtungsfeststellung der Lenkrolle erreicht. Diese in
Fig. 10 dargestellte Stellung zeigt, dass das Antriebsrad 42 die Betätigungs
stange 16 einschließlich der Bremseinrichtung 15 in y-Richtung bewegt hat.
Dadurch greift der Vorsprung 38 des Richtungsfeststellers 20 in eine der bei
den Einsenkungen 39 des Zahnkranzes 35 ein.
Sollte bei der Durchführung dieses Schaltvorganges der Vorsprung 38
nicht oberhalb einer Einsenkung 39 angeordnet sein, ergibt sich die Situation
gemäß Fig. 11. Durch die im Aufnahmeraum 31 angeordnete Ausgleichsfe
der 23 ist es dem Richtungsfeststeller 20 möglich, eine Ausgleichsbewegung
in Richtung x entgegen der Federkraft der Feder 23 zu vollziehen. Auch hier
ist es durch eine leichte Schwenkbewegung der Lenkrolle 10 möglich, dass
der Richtungsfeststeller 20 endgültig in die vorgesehene Einsenkung 39 ein
rastet.
In Fig. 12 ist eine Ausführungsform der Lenkrolle 10 dargestellt, bei
der die mit der Bremseinrichtung 15 verbundene Betätigungsstange 16 in x-
Richtung mittels eines Seilzuges S angetrieben wird, während eine in Gegen
richtung y wirkende Feder 49 zwischen der Radachse 12 und dem ersten
Radbremsteil 17 unterhalb der Radachse 12 angeordnet ist. Hierbei ist es mit
der Bremseinrichtung 15 lediglich möglich, die Totalfeststellung zu erreichen
und keine Richtungsfeststellung.
Eine Betätigung der Bremseinrichtung 15 durch Einwirkung eines
Hydraulikzylinders H in y-Richtung auf die Betätigungsstange 16 zeigt die
Fig. 13. Hierbei ist oberhalb der Radachse 12 eine zwischen dem ersten
Radbremsteil 17 und der Radachse 12 sich abstützende Feder 50 angeord
net, deren Federkraft deutlich größer ist als die Federkraft der zwischen dem
ersten und zweiten Radbremsteil 17, 18 und zwischen dem ersten Rad
bremsteil 17 und dem Schwenk-/Richtungsfeststeller 19, 20 angeordneten
Ausgleichsfedern 22, 23. Hierbei wird die Bremseinrichtung 15 durch die sich
oberhalb der Radachse 12 zwischen dem ersten Radbremsteil 17 und der
Radachse 12 abstützende Feder 50 grundsätzlich in die Bremsstellung
gedrückt, wobei durch Einwirken des Hydraulikzylinders H auf die Betäti
gungsstange 16 ein Lösen der Bremseinrichtung 15 möglich ist. Auch in die
sem Fall ist eine Richtungsfeststellung nicht möglich, sondern nur eine
Totalfeststellung.
Letztlich ist es gemäß Fig. 14 auch denkbar, dass ein Schrittmotor SM
die Möglichkeit hat, in beiden Richtungen x und y auf die Betätigungsstange
16 einzuwirken. In diesem Fall entspricht die Bremseinrichtung 15 der in Fig.
1 dargestellten Bremseinrichtung, wobei lediglich statt eines Antriebsra
des 42 der nicht dargestellte Schrittmotor SM eingesetzt wird.
Claims (12)
1. Lenkrolle für Apparate, Möbel, Krankenbetten od. dgl., mit mindes
tens einem an einem Tragteil angeordneten Rad, einem lastaufnehmenden,
zwischen Tragteil und einer apparateseitigen Konstruktion fest angeordneten
Hohlbolzen, der von einer auf eine Bremseinrichtung zur Schwenk-, Rich
tungs- und/oder Radfeststellung zumindest mittelbar einwirkenden Betäti
gungsstange durchgriffen wird, wobei die Bremswirkung zumindest teilweise
durch ineinandergreifende Verzahnungen hervorgerufen wird, dadurch
gekennzeichnet, dass zwischen der Bremseinrichtung (15) und der Betäti
gungsstange (16) mindestens eine Ausgleichsfeder (21) angeordnet ist, und
dass die gegenüberliegenden Verzahnungen zumindest abschnittsweise mit
im wesentlichen rechtwinklig zum Zahnungsgrund (27) verlaufenden, in der
Bremsstellung aneinanderliegenden Zahnflankenbereichen (26) versehen
sind.
2. Lenkrolle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Bremseinrichtung (15) aus zwei Radbremsteilen (17, 18), einem Schwenk-
und einem Richtungsfeststeller (19, 20) gebildet wird, dass zwischen der
Betätigungsstange (16) und einem ersten Radbremsteil (17), zwischen dem
ersten Radbremsteil (17) und einem zweiten Radbremsteil (18) sowie zwi
schen dem ersten Radbremsteil (17) und dem Schwenk-/Richtungsfeststeller
(19, 20) jeweils eine Ausgleichsfeder (21, 22, 23) angeordnet ist und dass die
zwischen der Betätigungsstange (16) und dem ersten Radbremsteil (17)
angeordnete Ausgleichsfeder (21) eine deutlich größere Federkraft aufweist
als die nachgeschalteten Ausgleichsfedern (22, 23).
3. Lenkrolle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der
Schwenk- und der Richtungsfeststeller (19, 20) miteinander bewegungsge
koppelt sind.
4. Lenkrolle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Betätigungsstange (16) mit einem Antriebsrad (42)
bewegungsverbunden ist.
5. Lenkrolle nach Anspruch 4. dadurch gekennzeichnet, dass das
Antriebsrad (42) mittels eines fuß- oder handbetätigbaren Hebels angetrie
ben ist.
6. Lenkrolle nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass
die Betätigungsstange (16) eine mit Ausnehmungen (41) versehene, das
Antriebsrad (42) einseitig umgreifende Verlängerung (40) aufweist, in deren
Ausnehmungen (41) Vorsprünge (44) des Antriebsrades (42) eingreifen.
7. Lenkrolle nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das in
einem Gehäuse (47) gelagerte Antriebsrad (42) mit Ausnehmungen (46) ver
sehen ist, durch die im Zusammenwirken mit federnd beidseitig des Antriebs
rades (42) im Gehäuse (47) gelagerten Rastvorsprüngen (48) eine Fixierung
des Antriebsrades (42) und damit der Bremseinrichtung (15) in bestimmten
Stellungen möglich ist.
8. Lenkrolle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich
net, dass die Betätigungsstange (16) mittels eines Hydraulikzylinders (H)
angetrieben wird.
9. Lenkrolle nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der
Hydraulikzylinder (H) mit der Betätigungsstange (16) bewegungsgekoppelt
ist.
10. Lenkrolle nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der
Hydraulikzylinder (H) nicht mit der Betätigungsstange (16) bewegungsge
koppelt ist und lediglich in einer Richtung auf die Betätigungsstange (16)
einwirkt und dass oberhalb der Radachse (12) eine sich zwischen dem ers
ten Radbremsteil (17) und der Radachse (12) abstützende Feder (50) ange
ordnet ist, deren Federkraft deutlich größer ist als die Federkraft der zwi
schen dem ersten und dem zweiten Radbremsteil (17, 18) sowie zwischen
dem ersten Radbremsteil (17) und dem Schwenk-/Richtungsfeststeller (19,
20) angeordneten Ausgleichsfedern (22, 23).
11. Lenkrolle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Betätigungsstange (16) in einer Richtung (x) mittels eines
Seilzuges (S) angetrieben wird, während eine in Gegenrichtung (y) wirkende
Feder (49) zwischen der Radachse (12) und dem ersten Radbremsteil (17)
unterhalb der Radachse (12) angeordnet ist und dass die Kraft dieser Feder
(49) deutlich geringer ist als die Federkraft der zwischen der Betätigungs
stange (16) und dem ersten Radbremsteil (17) angeordneten Ausgleichsfe
der (21).
12. Lenkrolle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Betätigungsstange (16) mittels eines Schrittmotors (SM)
angetrieben wird.
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