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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Verbindungsstruktur für extrudierte
Elemente für
eine Verbindung, bei der der Endabschnitt eines ersten extrudierten
Elements an der Seitenfläche
eines zweiten extrudierten Elements anliegt, bspw. im Stoß anliegt,
sowie eine Anbringungsstruktur für
einen Abschlepphaken, um einen Abschlepphaken an der Vorderseite
eines Stoßfängerträgers anzubringen, wobei
der Stoßfängerträger das
extrudierte Element ist.
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Es
gab herkömmliche
Automobile mit einem Rahmen, welcher aus einem extrudierten Aluminiumlegierungs-Element
hergestellt war Entsprechend der Rahmenstruktur müssen extrudierte
Elemente an einer Verbindungsstelle der Elemente verbunden werden,
wie z.B. in der
JP 7-80570
A offenbart ist.
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Es
wurden in Abhängigkeit
des Teils verschiedene Verwendungsverfahren für die extrudierten Elemente
vorgeschlagen. Beispiele hierfür
werden im folgenden dargestellt:
Beispielsweise werden Elemente
bei einem Heckklappenteil, zwischen einem Seitenschweller und einem
Querelement der vorderen Bodenplatte, oder in einem oberen Türrahmen
aneinander angelegt und verschweißt. Die Elemente werden zwischen
einem Querelement der hinteren Bodenplatte und einem hinteren Rahmen
oder zwischen einem hinteren Rahmen und einem Seitenschweller jeweils
mit einem dazwischen angeordneten Gußteil verschweißt. Extrudierte
Elemente werden zwischen einer Dachschiene und einer A-Säule oder
zwischen einem Säulenunterteil
und einer A-Säule
mit einem waffelartig preßverarbeiteten
Verbindungsteil verschweißt, welches
den Verbindungsteil beider Elemente bedeckt.
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Jedoch
beinhaltet das in den Beispielen erwähnte Verbinden durch Schweißen ein
Problem dahingehend, daß die
Festigkeit des Materials am geschweißten Teil aufgrund der thermischen
Wirkung bezüglich
der extrudierten Elemente verschlechtert wird. Darüber hinaus
werden in dem Fall, daß die Schweißstruktur
für einen
Abschnitt verwendet wird, welcher häufig repariert wird, beispielsweise
daß ein Ersatzteil
eingesetzt wird, die Reparaturkosten erhöht, so daß die Belastung des Verbrauchers
bzw. Benutzers zunimmt. Darüber
hinaus tritt in den Fällen,
in welchen ein waffelartig preßverarbeitetes
Verbindungsteil verwendet wird, dadurch daß die extrudierten Elemente
lediglich an der Oberfläche
verbunden werden, ein Problem dahingehend auf, daß es schwierig
ist, die Verbindungsfestigkeit bezüglich der extrudierten Elemente
bei Verwendung eines kleinen Verbindungsteils zu verbessern.
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Zusätzlich wurden
herkömmlicherweise
Abschlepphaken an dem vorderen oder hinteren Endabschnitt eines
Automobils zum Abschleppen des Fahrzeugs bei Pannen o.dgl. vorgesehen.
Beispiele davon umfassen jene, welche eine sich nach unten verlängernde
Platte aufweisen, die am vorderen Endabschnitt eines vorderen Seitenrahmens über eine Halterung
bzw. einen Träger
bereitgestellt ist, wobei in der Platte ein Hakenloch ausgebildet
ist, um als ein Abschlepphaken zu dienen. Bei dieser Struktur tritt ein
Problem dahingehend auf, daß das
Gewicht aufgrund der Sperrigkeit, bzw. des großen Bauvolumens, der Halterung
und der Platte erhöht
ist.
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Im
Gegensatz dazu wurden jene Fahrzeugkörper mit einem aus einem Aluminiumlegierungswerkstoff
hergestellten Rahmen bereitgestellt, um ein leichtes Gewicht des
Automobils zu realisieren. Unter diesen Fahrzeugkörpern offenbart
beispielsweise die
JP
5-8758 A welche mit einem Stoßfängerträger, der ebenso aus einem extrudierten
Aluminiumlegierungselement gebildet ist.
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Beim
Anbringen eines Abschlepphakens an den Aluminiumlegierung-Stoßfängerträger kann
jedoch kein Stahlwerkstoff daran angeschweißt werden. Weiterhin entsteht
im Falle des Aluminiumlegierungswerkstoffes ein Problem hinsichtlich
der Schwierigkeit beim Schweißen
und der hohen Kosten.
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Darüber hinaus
besteht im Falle des Ausbildens eines Abschlepphakens in einer ringschraubenartigen
Gestalt, obwohl der Abschlepphaken an dem Stoßfängerträger durch Schrauben angebracht
werden kann, ein Problem dahingehend, daß der Abschlepphaken nicht
direkt an dem Stoßfängerträger durch
Schrauben befestigt werden kann, da die Festigkeit des Schraubenlochs
dann niedrig ist, wenn es wie oben beschrieben aus Aluminiumlegierung
hergestellt ist.
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Aus
der
JP 4-39911 U ist
eine Anbringungsstruktur nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 bekannt.
Dort ist der Stoßfängerträger nicht
extrudiert.
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JP 6-227333 A und
JP 11-208392 A zeigen extrudierte
Stoßfängerträger, aber
keine Abschlepphaken.
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GB 1 019 243 zeigt eine
Verbindung zwischen zwei hohlen Metallstangen.
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The
Fasteners Book. In: Machine Design, 29. September 1960, Seiten 113
und 118, zeigen Beispiele von Ankerplattenmuttern.
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US 5,226,695 zeigt einen
aus Stahlblech umgeformten Stoßfängerträger mit
C-förmigem
Querschnitt und daran angebrachten Stoßfängern, jedoch keinen Abschlepphaken.
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JP 11-5560 A zeigt
ein Knotenblech zur Verbindung zweier Träger.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Struktur zum Anbringen eines Abschlepphakens
an einem Stoßfängerträger zu realisieren,
welche selbst dann, wenn ein Aluminiumlegierungs-Stoßfängerträger verwendet
wird, dem Stoßfängerträger eine
ausreichende Festigkeit gibt.
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Zur
Lösung
der obigen Aufgabe wird eine Anbringungsstruktur gemäß Anspruch
1 angegeben.
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Hierbei
wird auf den vorderen Stoßfängerträger keine
thermische Wirkung durch Schweißen
ausgeübt,
da die Befestigungsplatte aus Metall zum Anbringen des Abschlepphakens
derart vorgesehen ist, daß sie
das Rahmenbauteilkopplungs-Zugangsloch verschließt, welches beim Anschrauben
des Abschlepphakens am vorderen Stoßfängerträger im vorderen Stoßfängerträger vorgesehen
ist. Der Stoßfängerträger kann
ein extrudiertes Aluminiumlegierungsbauteil sein, um weiter ein
niedriges Gewicht des Fahrzeugkörpers
zu erreichen. Darüber
hinaus ist keine gesonderte Halterung erforderlich, da der Abschlepphaken
direkt an der Befestigungsplatte angebracht ist. Somit können weiterhin
ein geringes Gewicht und niedrige Kosten erreicht werden. Da das Zugangsloch
durch die Befestigungsplatte verschlossen ist, kann die Starrheit
bzw. Steifigkeit des Abschnitts verbessert werden.
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Hier
ist am Abschlepphaken ein Bolzenteil vorgesehen, und in der Befestigungsplatte
ist eine Hakenanbringungsmutter zum Einschrauben des Bolzenteils
vorgesehen, wobei die Hakenanbringungsmutter von dem Zugangsloch
nach außen weist.
Da das Zugangsloch zum Koppeln des vorderen Stoßfängerträgers und des Rahmenbauteils durch
Verschrauben im vorderen Stoßfängerträger vorgesehen
ist, kann das Zugangsloch als Abschlepphaken-Anbringungsabschnitt
verwendet werden.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen
näher erläutert werden. Es
stellt dar:
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1 eine
Draufsicht, welche den erfindungsgemäßen Verbindungszustand eines
vorderen Stoßfängerträgers und
eines vorderen Seitenrahmens zeigt;
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2 eine
perspektivische Explosionsansicht einer Anordnung wesentlicher Teile
des vorderen Stoßfängerträgers und
des vorderen Seitenrahmens;
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3 eine
vergrößerte Querschnittsansicht wesentlicher
Teile, welche den Verbindungszustand des vorderen Stoßfängerträgers und
des vorderen Seitenrahmens bezüglich
des Verbindungselements zeigt;
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4 eine
vergrößerte Querschnittsansicht wesentlicher
Teile, welche die Verbindung des vorderen Seitenrahmens und des
Verbindungselementes zeigt;
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5 eine
perspektivische Ansicht einer Anordnung wesentlicher Teile eines
Abschlepphakens und einer Platte; sowie
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6 eine
vergrößerte Querschnittsansicht wesentlicher
Teile, welche die Anbringung des Abschlepphakens und der Platte
zeigt.
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Im
folgenden wird eine Ausführungsform
der Erfindung mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen speziell
erläutert
werden.
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1 ist
eine Draufsicht, welche einen vorderen Stoßfängerträger 1 als ein erstes
extrudiertes Element und einen Teil eines vorderen Seitenrahmens 2 als
ein zweites extrudiertes Element zeigt, welches zweite extrudierte
Element gemäß der ersten
Ausführungsform
der Erfindung die Strebe desselben ist. Wie in der Figur gezeigt
ist, ist gemäß der Erfindung
an der Vorderseite des vorderen Stoßfängerträgers 1 (rechte Seite
in der 1) ein Abschlepphaken 11 vorgesehen.
Da der Abschlepphaken 11 abnehmbar ist, wird er zum Zeitpunkt
der Benutzung integral an dem vorderen Stoßfängerträger 1 angebracht.
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Wie
in 2 gezeigt ist, umfaßt der vordere Stoßfängerträger 1 ein
extrudiertes Aluminiumlegierungselement mit einem Querschnitt, dessen
Gestalt im wesentlichen einer Acht ähnelt. Der vordere Seitenrahmen 2 umfaßt ein extrudiertes
Aluminiumlegierungselement mit einem sechseckigen Querschnitt, welcher
in sechs gleiche Abschnitte unterteilt ist.
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Wie
in 1 gezeigt ist, sind sie derart vorgesehen, daß der Axialrichtungs-Endabschnitt
des vorderen Seitenrahmens 2 in einer gegen die Seitenfläche des
vorderen Stoßfängerträger 1 in
der Nähe der
rechten und linken Seitenteile des Automobils angelegt ist. Diese
Elemente 1 und 2 sind verbunden durch Anschrauben
an ein Verbindungselement 3 als ein Rahmenbauteil, welches
zwischen diesen vorgesehen ist, um die integrale Verbindung des
vorderen Stoßfängerträgers 1 mit
dem vorderen Seitenrahmen 2 zu erreichen. Das Verbindungselement 3 kann
ein preßverarbeitetes
Erzeugnis aus einem Eisenblech sein, da eine ausreichende Festigkeit
mit einem dünnen
Blechwerkstoff erhalten werden kann.
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Wie
in 2 gezeigt ist, umfaßt das Verbindungselement 3 ein
Endplattenteil 3a als ein zweites Kopplungsstück mit einer
im wesentlichen sechseckigen Gestalt, entsprechend dem sechseckigen
Querschnitt der vorderen Seitenplatte 2. Das Verbindungselement 3 umfaßt weiterhin
zwei Paare von Kopplungsstücken 3b, 3c als
erste Kopplungsstücke, welche
um einen rechten Winkel derart gebogen sind, daß sie von je zwei Seiten bzw.
Kanten des Endplattenteils 3a symmetrisch zueinander abstehen.
An den anderen zwei Seiten bzw. Kanten des Endplattenteils 3a ist
kein Kopplungsstück
bzw. sind keine Kopplungsstücke
vorgesehen.
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Das
Verbindungselement 3 ist in einem Zustand angebracht, in
welchem das Endplattenteil 3a mit der Seitenfläche des
vorderen Stoßfängerträgers 1 derart
in Verbindung steht, daß der
Raum zwischen den zwei Seiten bzw. Kanten, welche nicht mit Kopplungsstücken versehen
sind, in der Höhen richtung des
vorderen Stoßfängerträgers 1 orientiert
ist. Muttern 4 sind an vorbestimmten oberen und unteren
Positionen der Rückseite
des Endplattenteils 3a durch Schweißen befestigt. Ebenso sind
Schraubeneinführlöcher 1a zum
Einführen
von Kopplungsschrauben 5 am vorderen Stoßfängerträger 1 an
entsprechenden Positionen der Automobil-Rückseite, bzw. an der der Automobil-Rückseite
zugewandten Fläche,
vorgesehen. Darüber
hinaus sind Werkzeugeinführ-Zugangslöcher 1b am
vorderen Stoßfängerträger 1 an
den entsprechenden Positionen der Automobil-Vorderseite, bzw. an
der der Automobil-Vorderseite zugewandten Fläche, vorgesehen.
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Somit
kann ein Werkzeug (nicht dargestellt) zum Schrauben der Kopplungsschrauben 5 in
die Werkzeugeinführ-Zugangslöcher 1b eingeführt werden.
Wie in 2 gezeigt ist, ist das Endplattenteil 3a des
Verbindungselements 3 mit dem vorderen Stoßfängerträger 1 durch
Einschrauben der Kopplungsschrauben 5 in die Muttern 4 gekoppelt.
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Das
Verbindungselement 3 und der vordere Seitenrahmen 2 sind
mit den Kopplungsstücken 3b verbunden,
wobei eines der Paare von Kopplungsstücken 3b, 3c an
zwei Außenflächen der
sechseckigen Außenwand
des vorderen Seitenrahmens 2 aufliegend angeordnet bzw.
aufgesetzt ist. Schraubeneinführlöcher 7a sind
in den Kopplungsstücken 3b zum
Einführen
von Kopplungsschrauben 6 ausgebildet. Ebenso sind Schraubeneinführlöcher 2a in
der Außenwand
des vorderen Seitenrahmens 2 an den entsprechenden Positionen
ausgebildet. U-förmige Klammern
mit einer Mutter 8 (lediglich eine von diesen ist dargestellt),
sind an der Außenwand
entsprechend den Schraubeneinführlöchern 2a durch
Federeingriff angebracht.
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Bezugnehmend
auf das Verbinden der Kopplungsstücke 3b und der entsprechenden
Außenwand
des vorderen Seitenrahmens 2, wie in 3 dargestellt
ist, sind Klammern 8 bei dem Federeingriff vorübergehend
an der Außenwand
des vorderen Seitenrahmens 2 angebracht und der Axialrich tungs-Endabschnitt
des vorderen Seitenrahmens 2 ist derart relativ in Richtung
auf das Endplattenteil 3a zu verlagert, daß die Kopplungsstücke 3b außerhalb
der Außenwand
angeordnet sind. Dann werden der vordere Seitenrahmen 2 und
die Kopplungsstücke 3b des
Verbindungselementes 3 durch Einschrauben der durch die
Schraubeneinführlöcher 7a, 2a eingeführten Kopplungsschrauben 6 in
die Muttern 8a der Klammern 8 verbunden.
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Darüber hinaus
sind die Kopplungsstücke 3c,
welche das andere Paar der Kopplungsstücke 3b, 3c sind,
derart ausgebildet, daß sie
beim Verlagern des zweiten Seitenrahmens 2 in Richtung
auf das Endplattenteils 3a zu an zwei Innenflächen der sechseckigen
Außenwand
des vorderen Seitenrahmens 2 an- bzw. aufliegen. In den
Kopplungsstücken 3c sind
Schraubeneinführlöcher 7b ausgebildet,
um Kopplungsschrauben 9 einzuführen. Ebenso sind Schraubeneinführlöcher 2b in
der Außenwand
des vorderen Seitenrahmens 2 an den entsprechenden Positionen
ausgebildet. Klammern 8, welche die gleiche Gestalt wie
die oben erwähnten
Klammern 8 (lediglich eine von diesen ist dargestellt)
aufweisen können,
sind durch Federeingriff an den Kopplungsstücken 3c angebracht.
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Bezugnehmend
auf das Koppeln der Kopplungsstücke 3c und
der entsprechenden Außenwand des
vorderen Seitenrahmens 2, wie in 4 dargestellt
ist, sind die Klammern 8 bei dem Federeingriff vorübergehend
an den Kopplungsstücken 3c befestigt.
Der Axialrichtungs-Endabschnitt des vorderen Seitenrahmens 2 ist,
wie oben erwähnt,
derart verlagert, daß die
Kopplungsstücke 3c innerhalb
der Außenwand
angeordnet sind. Durch Einschrauben der durch die Schraubeneinführöffnungen 2b, 7b eingeführten Kopplungsschrauben 9 in
die Muttern 8a der Klammern 8 werden der vordere
Seitenrahmen 2 und die Kopplungsstücke 3c des Verbindungselementes 3 miteinander
verbunden.
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Da
der Endabschnitt des vorderen Seitenrahmens 2 mit der Seitenfläche des
vorderen Stoßfängerträgers 1 über das
Verbindungselement 3 verbunden ist, wobei die Verbindung
durch eine Schraubenverbindung der Befestigungsmittel ausgeführt ist, können diese,
selbst in dem Falle, daß beide
Elemente zum Zwecke der Reparatur abgenommen werden müssen, auf
einfache Art und Weise ohne jegliche Unannehmlichkeiten auseinandergebaut werden.
Aus diesem Grunde können
der vordere Stoßfängerträger 1 und
der vordere Seitenrahmen 2 aus extrudierten Aluminiumlegierungselementen
hergestellt sein, und somit kann der Automobilrahmen soweit wie
möglich
aus extrudierten Aluminiumlegierungselementen gebildet sein.
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Da
das Verbindungselement 3 in der Erfindung ein Preßteil ist,
ist es nicht so dick wie ein Gußteil,
so daß die
gewichtsbezogenen Kosten niedrig sind. Ebenso kann es durch eine
relativ kostengünstige
Ausstattung bereitgestellt werden, verglichen mit einer teuren Gußausstattung
und ist somit von Vorteil.
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Als
nächstes
wird mit Bezugnahme auf die 5 und 6 die
Anbringung eines Abschlepphakens 11 gemäß der Erfindung beschrieben.
Wie in 5 gezeigt ist, weist der Abschlepphaken 11 eine ringschraubenartige
Gestalt auf. Wie in der in 1 gezeigten
gedachten Linie gezeigt ist, soll dieser zum Gebrauch bzw. im Gebrauchsfalle
am vorderen Stoßfängerträger 1 angebracht
werden.
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Wie
in 6 gezeigt ist, ist der vordere Stoßfängerträger 1 mit
einer Hakenlagerplatte 12 als Befestigungsplatte an der
Rückseite
der Wand vorgesehen, wobei die Wand mit dem unteren Zugangsloch 1b des
vorderen Stoßfängerträgers 1 (im
vorderen Stoßfängerträger 1)
versehen ist. Die Hakenlagerplatte 12 wird von einer Öffnung 13 am
Axialrichtungs-Endabschnitt
des vorderen Stoßfängerträgers 1 derart
eingeführt,
daß sie
im vorderen Stoßfängerträger 1 durch
Anbringungsschrauben 15 befestigt wird. Die Befestigungsschrauben 15 werden
durch Schraubeneinführlöcher 14 eingeführt, welche
sowohl an der rechten als auch an der linken Seite des unteren Zugangslochs 1b des
vorderen Stoßfängerträgers 1 vorgesehen
sind.
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Mutternelemente 16,
durch welche die Anbringungsschrauben 15 hindurchgeschraubt
werden können,
sind an der Rückseite
der Platte 12 (innerhalb des vorderen Stoßfängerträgers 1)
an den entsprechenden Positionen durch Schweißen vorgesehen. Darüber hinaus
ist eine Hakenanbringungsmutter 17 durch Schweißen an der
Fläche
der Platte 12 derart befestigt, daß sie aus dem Zugangsloch 1b dann
nach außen
weist, wenn die Platte 12 angebracht ist, und in Richtung
der Automobilvorderseite vorsteht. Ein Bolzenteil 11a des
Abschlepphakens 11 ist dazu vorgesehen, in die Hakenanbringungsmutter 17 eingeschraubt
zu werden.
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Die
Platte 12 kann als ein in eine flache U-Gestalt gepreßtes Stahlblech
vorgesehen sein. Indem man ein Eisenmaterial für die Platte 12 verwendet,
können
an das Eisenmaterial anschweißbare Mutternelemente 16 und
eine an das Eisenmaterial anschweißbare Anbringungsmutter 17 verwendet werden.
Diese sind leicht erhältlich
und kostengünstig.
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Wie
in 6 gezeigt ist, ist in dem Zustand, in welchem
der Abschlepphaken 11 nicht in Gebrauch ist, lediglich
die Platte 12 mit dem vorderen Stoßfängerträger 1 durch Verschrauben
gekoppelt. Wie oben erwähnt
wurde, weist die Anbringungsmutter 17 von dem Zugangsloch 1b nach
außen.
Das Zugangsloch 1b kann durch die Platte 12 verschlossen werden.
Somit wird der vordere Stoßfängerträger 1 durch
die Platte 12 verstärkt,
so daß die
Starrheit bzw. Steifigkeit des vorderen Stoßfängerträgers 1 vorteilhaft
verbessert werden kann.
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Da
die Abschlepphaken-Anbringungsplatte 12 durch Verschrauben
am vorderen Stoßfängerträger 1 angebracht
ist, welcher ein extrudiertes Aluminiumlegierungselement umfaßt, um ein
niedriges Gewicht des Fahrzeugkörpers
zu erreichen, wird der vordere Stoßfängerträger 1 nicht durch
eine thermische Wirkung beim Schweißen beeinflußt, so daß die Kollisionsverformungseigenschaften
als der konstruierte Wert erhalten werden können. Da darüber hinaus
die Platte 12 direkt am vorderen Stoßfängerträger 1 befestigt ist,
ist keine Halterung bzw. kein Träger
erforderlich, so daß weiterhin
ein niedriges Gewicht und geringe Kosten erreicht werden können. Da
darüber
hinaus das Zugangsloch 1b zum Koppeln des vorderen Stoßfängerträgers 1 an
dem vorderen Seitenrahmen 2 durch Verschrauben durch die
Platte 12 verschlossen werden kann, kann die Starrheit bzw.
Steifigkeit des Abschnitts verbessert werden.
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Obwohl
bezüglich
einer Anbringungsstruktur des Abschlepphakens 11 in dieser
Ausführungsform der
vordere Stoßfängerträger 1 beschrieben
wurde, kann die Erfindung ebenso an einem hinteren Stoßfängerträger übernommen
bzw. angewendet werden.
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Darüber hinaus
ist die Erfindung hinsichtlich einer Verbindungsstruktur für extrudierte
Elemente nicht auf ein Koppeln des vorderen Stoßfängerträgers 1 und des vorderen
Seitenrahmens 2 begrenzt, sondern kann an verschiedenen
Kopplungsabschnitten, beispielsweise an einem Heckklappenteil, zwischen
einem Seitenschweller und einem Querelement einer vorderen Bodenplatte,
in einem oberen Türrahmen,
zwischen einem Querelement einer hinteren Bodenplatte und einem
hinteren Rahmen, zwischen einem hinteren Rahmen und einem Seitenschweller,
zwischer einer Dachschiene und einer A-Säule oder zwischen einem Säulenunterteil
und einer A-Säule,
bei denen zwei extrudierte Elemente aneinander anliegen, übernommen
bzw. angewendet werden.
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Gemäß einem
ersten Gesichtspunkt der Erfindung, da die zu verbindenden extrudierten
Elemente in dem Zustand der Über-Stoß-Anlage
durch Schraubverbindung verbunden sind, sind sie nicht durch die
thermische Wirkung beim Schweißen
beeinflußt.
Somit kann die Verbindungsfestigkeit der extrudierten Elemente vorteilhaft
verbessert werden, ebenso wie das Auseinander- und Zusammenbauen beim
Ersetzen von Teilen erleichtert werden kann. Darüber hinaus können in
dem Fall, daß ein
durch Pressen verarbeitetes Erzeugnis als Verbindungselement verwendet
wird, die Kosten pro Gewichtseinheit verglichen mit dem Fall der
Verwendung eines Gußerzeugnisses
als Verbindungselement reduziert werden. Darüber hinaus kann die Kompaktheit
derart verbessert werden, daß die
Wirksamkeit der Kopplung verbessert wird, da die Verbindung dadurch
ausgeführt
werden kann, daß die
Kopplungsstücke
des Verbindungselementes in den Endabschnitt des anderen extrudierten
Elementes eingeführt
und anliegend angeordnet bzw. aufgesetzt werden und da ebenso das
Ausmaß des
Vorstehens des Verbindungselementes von den extrudierten Elementen nach
außen
auf ein minimales Niveau begrenzt ist.
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Gemäß des zweiten
Gesichtspunktes der Erfindung wird der vordere Stoßfängerträger nicht durch
die thermische Wirkung beim Schweißen beeinflußt, so daß die Kollisionsverformungseigenschaften
als konstruierter Wert bzw. wie konstruiert erhalten werden können, da
die Befestigungsplatte zum Anbringen des Abschlepphakens am vorderen Stoßfängerträger derart
vorgesehen ist, daß sie
das im vorderen Stoßfängerträger vorgesehene
Zugangsloch durch Verschrauben verschließt, wobei der Stoßfängerträger ein
extrudiertes Aluminiumlegierungselement umfaßt, um weiter ein geringes
Gewicht des Fahrzeugkörpers
zu erreichen. Da darüber hinaus
der Abschlepphaken direkt an der Befestigungsplatte angebracht werden
kann, wird keine gesonderte Halterung bzw. kein gesonderter Träger benötigt, so
daß ein
geringes Gewicht und geringe Kosten weiterhin erreicht werden können. Da
darüber
hinaus das Zugangsloch durch die Befestigungsplatte verschlossen
werden kann, kann die Starrheit bzw. Steifigkeit des Abschnitts
verbessert werden. Da darüber
hinaus die an der Befestigungsplatte vorgesehene Hakenanbringungsmutter
in Richtung des Zugangsloches weisen kann, kann das Zugangsloch
in dem Falle, daß es
zum Koppeln des vorderen Stoßfängerträgers und
des Seitenbauteilelemen tes durch Verschrauben im vorderen Stoßfängerträger vorgesehen
ist, als der Abschlepphakenanbringungsabschnitt verwendet werden.
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Ein
vorderer Seitenrahmen ist mit einem Endabschnitt in der axialen
Richtung an die Seitenfläche
eines vorderen Stoßfängerträgers angelegt
angeordnet. Ein Verbindungselement ist zwischen diesen vorgesehen.
Der vordere Stoßfängerträger und das
Verbindungselement sind durch Verschrauben von im Endplattenteil
vorgesehenen Muttern und Kopplungsschrauben verbunden. Klammern
mit einer Mutter befinden sich entweder im Federeingriff mit Kopplungsstücken des
Verbindungselements oder mit der Außenwand des Seitenrahmens.
Der vordere Seitenrahmen und das Verbindungselement sind durch Verbindungsschrauben
durch Verschrauben gekoppelt.